Veröffentlichung von MDK-Qualitätsberichten

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1 Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten Eine Arbeitshife für ambuante und stationäre Pfegeeinrichtungen zur Umsetzung der Pfege-Transparenzvereinbarungen Liga der freien Wohfahrtspfege in Baden-Württemberg e.v.

2 I n h a t Vorwort 3 1. Hintergrundinformationen zur MDK-Quaitätsprüfung und Veröffentichung nach den Pfegetransparenz-Vereinbarungen Die Beteiigten 1.2 Ausgangssituation 1.3 Gesetziche Grundagen 2. Darsteung der MDK-Prüfergebnisse 6 3. Quaitätsprüfung durch den MDK Was ist vor einer MDK-Prüfung zu beachten? 3.2 Was ist während einer MDK-Prüfung zu beachten? 3.3 Was ist nach einer MDK-Prüfung zu beachten? Zeitschiene des Verfahrens der Veröffentichung Worauf muss eine Einrichtung beim Veröffentichungsverfahren achten? Mögiche Konsequenzen veröffentichter Prüfergebnisse Mögichkeit von Wiederhoungsprüfungen 3.4 Rechtiche Interventionsmögichkeiten 4. Schussbemerkung 30 Queenverzeichnis 31

3 V o r w o r t Irgendwann ist fast jeder Mensch mit zunehmendem Ater auf Unterstützung angewiesen und steht vor der Entscheidung, ob er zu Hause beibt und sich von einem ambuanten Pfegedienst unterstützen ässt oder aber ob er in eine stationäre Atenhifeeinrichtung umzieht. Aber nach wechen Kriterien fät die Entscheidung bei den in der Rege sehr unüberschaubaren Angeboten an ambuanter wie stationärer Unterstützung und Pfege? Woher weiß der Kunde, wann eine Einrichtung gut oder schecht ist? Um den Kunden/innen zukünftig die Entscheidung zu ereichtern, hat der Gesetzgeber Quaitätsprüfungs-Richtinien erassen, die die zukünftige Ersteung von Pfegetransparenzprüfungen sowie die damit verbundene Bewertung reget. Diese werden durch die Prüfer/innen des medizinischen Dienstes der Pfegekassen auf Landesebene durchgeführt, die ambuante wie auch stationäre Pfegeeinrichtungen nach bestimmten Kriterien bewerten und eine Gesamtnote für die von ihnen erbrachten Leistungen und Angebote vergeben. Die Gesamtnote muss gut sichtbar in der Einrichtung aufgehängt und/oder im Internet veröffenticht werden. Dies so die potenzieen Kunden/innen in ihrer Entscheidung für eine Einrichtung unterstützen. Sicherich ist diese Benotung nur ein Entscheidungskriterium, denn jeder weiß aus seinen eigenen persönichen Erfahrungen, wie aussagekräftig bezogen auf die Quaität eine Note ist. Letztendich entscheidet über das, was der Kunde as quaitativ wertvo ansieht, die Weiterempfehung einer Einrichtung, der gute Rat von Verwandten und Freunden sowie das eigene Empfinden. Die Einrichtungen der stationären, teistationären wie auch ambuanten Atenhife der Liga-Verbände in Baden-Württemberg sind gut aufgestet und brauchen keinen Vergeich zu scheuen. Damit dies auch zukünftig so beibt, hat die Liga der freien Wohfahrtspfege in Baden-Württemberg diese Arbeitshife für ihre Mitgiedseinrichtungen entwicket, die ein Wegweiser und eine Aneitung für die Vorbereitung und Durchführung dieser Prüfungen sein so. Johannes Böcker Vorstandsvorsitzender der Liga der freien Wohfahrtspfege in Baden-Württemberg Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten

4 1 Hintergrundinformationen zur MDK-Quaitätsprüfung und Veröffentichung nach den Pfegetransparenz-Vereinbarungen 1.1 Die Beteiigten An der Ersteung der Quaitätsprüfrichtinien bzw. damit zusammenhängender durchaus sehr kritischer Rückmedungen waren mehrere Institutionen beteiigt, die wir im Fogenden aufisten: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Spitzenverband für die gesetzichen Kranken- und Pfegekassen, Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohfahrtspfege Ausgangssituation Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat zum 2. Jui 2009 die Richtinien des Spitzenverbandes der gesetzichen Krankenund Pfegekassen (GKV-Spitzenverband) über die Prüfung der in Pfegeeinrichtungen erbrachten Leistungen sowie die damit zusammenhängenden Quaitätsprüfrichtinien genehmigt. Der zurzeit vorherrschende Unmut richtet sich in einem hohen Maße gegen die Benotung der Quaität einer Einrichtung nach dem Schunotensystem. Offensichtich wird dabei gerne vergessen, und dies scheint auch nicht as probematisch empfunden zu werden, dass vor der Benotung zunächst eine äußerst umfangreiche und intensive Überprüfung einer Einrichtung durch den MDK erfogt. Für den ambuanten Bereich sind die Prüfungen Atag, denn diese werden seit Einführung der Pfegeversicherung durch den MDK regemäßig, ae drei bis vier Jahre geprüft und viee ambuante Einrichtungen empfinden inzwischen sowoh die Prüfungen as auch die damit verbundenen Bewertungen, die aerdings bis jetzt eben noch nicht im Schunotensystem erfogten, as hifreich. Der ambuante Bereich empfindet diese Prüfungen aso nicht mehr as ein vermeintiches Eingreifen des MDK in die internen Abäufe einer Einrichtung. Für die stationären Einrichtungen handet es sich jedoch um eine vöig neue Situation. Wenig hifreich ist es dabei für den stationären Bereich sicherich auch, dass die zukünftige Kooperation und Kommunikation sowie das Schnittsteenmanagement zwischen Heimaufsicht und MDK in Baden-Württemberg noch nicht zur Zufriedenheit aer Beteiigten gekärt werden konnten. In erster Linie geht es bei den Transparenzvereinbarungen um Kundenorientierung und Kundenschutz. Es geht darum, den Kunden eine wie auch immer geartete Entscheidungshife zu bieten, die Kunden as Verbraucher vor weniger guten Einrichtungen zu schützen. Wie in vieen anderen Bewertungskontexten auch hat der Gesetzgeber nun zu dem agemein bekannten Schunotensystem gegriffen, das in anderen Zusammenhängen häufig verwendet wird. Und es geht um die Chance zu wissen, in wechen Bereichen die eigene Einrichtung noch verbessert werden kann. Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten

5 Gesetziche Grundagen Der Gesetzgeber hat mit dem am 1. Jui 2008 in Kraft getretenen Pfege-Weiterentwickungsgesetz die interne und externe Quaitätssicherung im Bereich der Pfegeversicherung grundegend neu ausgerichtet. Auf der Grundage des Gesetzes wurden von den Partnern der Pfegesebstverwatung für die ambuante und die stationäre Pfege Transparenzvereinbarungen nach 115 Abs. 1a SGB XI geschossen, die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwickung der Pfegequaität nach 113 SGB XI sind neu zu vereinbaren, die Expertenstandards für die Pfege werden zukünftig auf der Grundage des 113a SGB XI entwicket, die Frequenz der externen Quaitätsprüfungen durch den MDK ist nach 114 Abs. 2 SGB XI erhöht worden und die Richtinien über die Prüfung der in Pfegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Quaität (Quaitätsprüfungs-Richtinien QPR) wurden mit den 114a Abs. 7 SGB XI auf eine neue gesetziche Grundage gestet. (Quee: Quaitätsprüfungs-Richtinien vom 11. Juni 2009 in der Fassung vom 30. Juni 2009). Nach dem derzeitigen Kenntnisstand (Stand: Jui 2009) sind die Prüfaneitungen für den stationären Bereich fast fertig gestet. Die Umsetzung der neuen Quaitätsprüfungen hat im stationären Bereich bereits begonnen. Im September 2009 soen die Prüfungen nach neuem Muster im ambuanten Bereich fogen. Mit den ersten Veröffentichungen von Transparenzberichten für stationäre Pfegeeinrichtungen kann somit im September gerechnet werden. Für Einrichtungen der Tagespfege gibt es noch keine Transparenzvereinbarungen; die Beratungen hierzu haben auf der Bundesebene begonnen. Zur Umsetzung der Transparenzvereinbarungen konnten sich die Pfegekassen nun für eine gemeinsame, zentrae Datensammestee zur Aufbereitung der Transparenzberichte entscheiden. Die MDK s der verschiedenen Bundesänder werden die Daten der Prüfungen an diese zentrae Sammestee schicken, wo sie in die entsprechende Form zur Veröffentichung gebracht werden. Von dort werden sie dann an die jeweiigen Landesverbände der Pfegekassen weitergeeitet. Weitere konkretere Überegungen sind bis jetzt noch nicht bekannt. Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten

6 2 Darsteung der MDK-Prüfergebnisse 115 des Pfege-Weiterentwickungsgesetzes (PfWG) Ergebnisse der Pfegequaität besagt, dass die Pfegequaität verständich, übersichtich und vergeichbar, sowoh im Internet auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffenticht werden so. Die Kriterien für die Veröffentichung der Quaitätsberichte stehen für den stationären Bereich bereits seit dem 17. Dezember 2008 fest und für den ambuanten Bereich seit dem 29. Januar Im ambuanten Bereich wird der MDK insgesamt 49 Kriterien zur Quaität überprüfen und im stationären Bereich 82 Bewertungskriterien. Bewertungskriterien für den teistationären Bereich werden noch erarbeitet. Für die Quaitätsdarsteung in der ambuanten Pfege werden die fogenden vier Quaitätsbereiche festgeegt: Pfegerische Leistungen (17 Bewertungskriterien) Ärztich verordnete pfegerische Leistungen (10 Bewertungskriterien) Diensteistung und Organisation (10 Bewertungskriterien) Befragung der Kunden (12 Bewertungskriterien) Abbidung 1 Notenzuordnung Bezeichnung der Note Skaenwert sehr gut (1 bis 1,4) 8,7 bis 10 gut (1,5 bis 2,4) 7,3 bis < 8,7 befriedigend (2,5 bis 3,4) 5,9 bis < 7,3 ausreichend (3,5 bis 4,4) 4,5 bis < 5,9 mangehaft (4,5 bis 5,0) 0 bis < 4,5 Für den stationären Bereich werden insgesamt 82 Kriterien in fünf Quaitätsbereichen überprüft: Pfege und medizinische Versorgung (35 Bewertungskriterien) Umgang mit demenzkranken Bewohnern (10 Bewertungskriterien) Soziae Betreuung und Atagsgestatung (10 Bewertungskriterien) Wohnen, Verpfegung, Hauswirtschaft und Pfege (9 Bewertungskriterien) Befragung der Bewohner (18 Bewertungskriterien) Die einzenen Kriterien werden mit Schunoten von sehr gut bis mangehaft bewertet und soen auf einer Seite übersichtich zusammengefasst und veröffenticht werden. Aus den Bereichen 1 bis 3 in der ambuanten Pfege bzw. den Bereichen 1 bis 4 in der stationären Pfege wird ein Gesamtergebnis gebidet. Die Ergebnisse werden as Gesamt-, Bereichs- und Kriterienergebnisse in Form von Noten dargestet. Das Resutat der Kundenbefragung wird gesondert ausgewiesen und im vierten bzw. fünften Bereichsergebnis zusammengefasst. Das Bewertungssystem der Stiftung Warentest war Grundage für dieses Mode. Veröffenticht wird die Note mit einer Stee nach dem Komma. Die Noten werden aufgrund von Punktwerten zugeordnet, die bei den einzenen Kriterien erreicht werden. Bei jedem Kriterium kann ein Punktwert zwischen 0 und 10 erziet werden. Für die Bereichsbewertung wird das arithmetische Mitte aus den Punktwerten der einzenen Kriterien dieses Bereiches gebidet. Das Gesamtergebnis ergibt sich as Durchschnittswert aer Kriterien der Quaitätsbereiche 1 bis 3 bzw. 1 bis 4 im stationären Bereich. Die Zuordnung der Noten zu den einzenen Punktwerten zeigt die Grafik der Notenzuordnung (inks). Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten

7 2 Abbidung 2 Darsteungsebene 1 der MDK-Prüfergebnisse Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten

8 2 Bei erforderichen Punktwerten/Skaenwerten zur Erreichung einer bestimmten Note konnten die Leistungserbringerverbände durchsetzen, dass der Grenzwert für ein mangehaft auf weniger as 45 Prozent der erreichbaren Punktwerte festgeegt wurde. Anders ausgedrückt: eine Pfegeeinrichtung erhät erst dann das Gesamtergebnis mangehaft, wenn sie weniger as 45 Prozent der erziebaren Punktwerte aus den Bereichen 1 bis 3 bzw. 1 bis 4 erreicht. Dies stet ein großes Entgegenkommen gegenüber den Pfegeeinrichtungen dar. Darsteung der Prüfergebnisse Die Prüfergebnisse werden in zwei Darsteungsebenen präsentiert. Darsteungsebene 1 (siehe Abb. 2, Seite 7) enthät neben dem Gesamtergebnis und den Ergebnissen aus den jeweiigen Quaitätsbereichen das Ergebnis der Befragung der Kienten, den Landesdurchschnittswert, Angaben zu Strukturdaten und Leistungsangebote der Einrichtung, sowie Hinweise zu geichwertigen Prüfergebnissen. Die Darsteungsebene 2 (siehe Abb. 3, Seite 9) enthät die Prüfergebnisse der einzenen Kriterien jeweis mit der numerischen Note. Das Verfahren zur Veröffentichung Die Einrichtungen können zu den Prüfergebnissen, zu einzenen Darsteungsebenen weitere Ergänzungen machen. Der MDK sendet das Prüfergebnis an die Landesverbände der Pfegekassen, die der Einrichtung die für die Veröffentichung vorgesehenen Ergebnisse mitteien. Die Einrichtungen bekommen die Mögichkeit, sich zu der Bewertung zu äußern und zwar gegenüber den Landesverbänden der Pfegekassen innerhab von 28 Tagen. Zusätzich kann die Einrichtung weitere Angaben machen, die nicht in den Quaitätsprüfungen erhoben werden, die aber in der Veröffentichung aufzunehmen sind, wie ergänzende Informationen, z. B. zum Leistungsangebot (siehe Abb. 2) und dies ebenfas den Landesverbänden mitteien. Die Dienste können zusätzich weitere Prüfergebnisse veröffentichen, die weder aus einer MDK- Begehung noch von einer geichwertigen Prüfung stammen. Weitere Mitgestatung der Einrichtungen wird auf der ersten Darsteungsebene Fed 18 mit der verinkten Überschrift Kommentar des Pfegedienstes ermögicht. Hier können sich die Einrichtungen zu den Ergebnissen äußern. Des Weiteren sind die Einrichtungen verpfichtet, die Prüfergebnisse der ersten Darsteungsebene in ihren Geschäftsräumen an gut sichtbarer Stee aus-zuhängen. Auch die Ergebnisse der zweiten Darsteungsebene (siehe Abb. 3), aso sämtiche verinkte Seiten können ausgehängt werden. Weitere Informationen zum Verfahren der Veröffentichung siehe Kapite Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten

9 Abbidung 3 Darsteungsebene 2 der MDK-Prüfergebnisse Quaitätsbereich 2 Umgang mit demenzkranken Bewohnern 2 Nr. Kriterium MDK-Ergebnis (in Kammern ist die Gesamtzah der in die Prüfung einbezogenen pfegebedürftigen bzw. Ergebnis der Menschen angegeben und die Anzah auf die das Kriterium zugetroffen hat.) geichwertigen Prüfung 36 Wird bei Bewohnern mit Demenz die Biographie des Heimbewohners beachtet und bei 5,0 der Tagesgestatung berücksichtigt? (0 bis 5) 37 Werden bei Bewohnern mit Demenz Angehörige und Bezugspersonen in die Panung 5,0 der Pfege einbezogen? (0 bis 5) 38 Wird bei Bewohnern mit Demenz die Sebstbestimmung in der Pfegepanung 5,0 berücksichtigt? (0 bis 5) 39 Wird das Wohbefinden von Bewohnern mit Demenz im Pfegeatag ermittet und 5,0 dokumentiert und werden daraus Verbesserungsmaßnahmen abgeeitet? (0 bis 5) 40 Sind ziegruppengerechte Bewegungs- und Aufenthatsfächen vorhanden (auch nachts)? 1,0 (Kriterium erfüt) 41 Sind gesicherte Aufenthatsmögichkeiten im Freien vorhanden? 1,0 (Kriterium erfüt) 42 Gibt es identifikationsereichternde Miieugestatung in Zimmern und 5,0 Aufenthatsräumen? (Kriterium nicht erfüt) 43 Wird mit individueen Orientierungshifen, z.b. Fotos, gearbeitet? 1,0 (Kriterium erfüt) 44 Werden dem Bewohner geeignete Angebote gemacht, z.b. zur Bewegung, 4,8 Kommunikation oder zur Wahrnehmung? (2 von 5) 45 Gibt es bedarfsgerechtes Speisenangebot für Bewohner mit Demenz? 1,0 (Kriterium erfüt) Bewertungsergebnis für den Quaitätsbereich 4,5* Die Bereichsnote ergibt sich aus den Mittewerten der Punktebewertung der Einzekriterien Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten

10 3 Quaitätsprüfung durch den MDK Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der soziamedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzichen Kranken- und Pfegeversicherung. Der MDK ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzichen Krankenkassen und in jedem Bundesand as eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert. Das Aufgabenspektrum der Medizinischen Dienste für die gesetzichen Kranken- und Pfegekassen ist breit gefächert. Es umfasst sowoh für den ambuanten Bereich as auch für den stationären Atenhifebereich die patientenorientierte Einzefabegutachtung und die Beratung in Grundsatzfragen der medizinischen und pfegerischen Versorgung. Im Einzenen sind die Aufgaben des MDK in 275 SBG V beschrieben. Im Auftrag der Landesverbände der Pfegekassen führt der MDK die Begutachtung von Pfegebedürftigkeit durch und berät darüber hinaus die Pfegekassen in grundsätzichen Fragen der pfegerischen Versorgung. Das Pfege-Versicherungsgesetz sieht vor, dass ae Pfegeeinrichtungen sich an Maßnahmen der Quaitätssicherung beteiigen müssen. Der MDK führt im Auftrag der gesetzichen Pfegekassen diesbezügiche Quaitätsprüfungen durch: es wird geprüft, ob die Leistungen der Pfegeeinrichtungen den vereinbarten Quaitätsstandards entsprechen. Er beibt in diesem Rahmen für die gesetzich Versicherten zuständig, Privatversicherte sind nach derzeitigem Stand nicht einbezogen. 10 Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten

11 Was ist vor einer MDK-Prüfung zu beachten? Zur Vorbereitung der ambuanten und stationären Einrichtungen auf Prüfungen durch den MDK können die fogenden Übersichten bzw. Checkisten zu den vorzuhatenden Dokumenten im jeweiigen Versorgungssetting hifreich sein. Prüfungen sind gemäß 114a Abs. 1 grundsätzich unangemedet durchzuführen. Die Prüfung dauert ca. ½ bis 1 Tag (je nach Größe der Einrichtung, Umfang des Prüfauftrages und der festgesteten Mänge). Genere kommen mindestens zwei Prüfer/innen. Die Prüfungsbefugnisse erstrecken sich auf den SGB XI-Bereich, den SGB V-Bereich, die Abrechnung und das Infektionsschutzgesetz. Formaitäten und Arbeitsaufteiung kären Im Vorfed einer MDK-Prüfung soten die Formaitäten sowie die Arbeitsteiung während der Prüfsituation gekärt sein: Am Tag der Prüfung soten anwesend sein Geschäftsführung Pfegediensteitung Stv. Pfegediensteitung Mitarbeiter/innen (mit Kenntnissen zu Leitbid, Standards, Hygiene etc.) Ein/e Protokoant/in der Einrichtung (ermögicht nach der Prüfung den Abgeich mit dem MDK-Bericht) evt. Quaitätsbeauftragte, Mentoren, Vertreter/in des Spitzenverbandes Ae Mitarbeiter/innen soten im Vorfed z. B. im Rahmen einer Dienstbesprechung über die MDK-Prüfung informiert werden (Was ist der MDK, Abauf einer Prüfung, Anass, kritische Punkte, Anwesenheiten, Verhaten). In der Rege befragt der MDK Leitungen und Kunden/innen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Mitarbeiter/innen zu den Themenbereichen Leitbid, Fortbidungen, Einarbeitung, Arbeitsbedingungen befragt werden. Wird dies nicht schon im Vorfed abgeehnt, soten die Mitarbeiter/innen auf soche Fragen vorbereitet sein. Arbeitsaufteiung kären Kären: Wer besorgt weche der geforderten Unteragen? Wer stet im Dienstpan sicher, dass die entsprechenden Mitarbeiter/innen eingepant werden? Wer kontroiert nochmas die Pfegedokumentationen und die geforderten Unteragen auf Voständigkeit? Wer reserviert einen keinen Besprechungsraum? Organisation der Einwiigungen der Kunden/innen ist Sache des MDK (Ausnahme: der MDK vereinbart im Vorfed anderes mit der Einrichtung) Gibt es Kooperationspartner, die ggf. mit eingeaden werden müssen (nicht bei unangemedeten Prüfungen)? Wer organisiert eine keine Verpfegung (Kaffee, Brötchen,...)? Wer räumt vorher die Diensträume auf? Weitere Aspekte der Vorbereitung auf die Prüfung Die Pfegedokumentation sote auf Basis fogender Aspekte nochmas geprüft werden: Sind die Dokumentationen voständig (Pfegeanamnese, Biografie, Pfegepanung, Pfegebericht, Durchführungsnachweis/ Leistungserfassung, ärztiche Verordnungen, Medikamente, Übereitungsbogen etc.)? Ist die Pfegeanamnese voständig und nachvoziehbar? Basieren die Eintragungen in der Pfegepanung auf der Anamnese? Wurde die Pfegepanung regemäßig und anassbezogen aktua- Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten 11

12 3.1 isiert? Sind die Ziee nachvoziehbar und konkret? Sind Ressourcen berücksichtigt? Ist das Pfegemode/die Pfegetheorie erkennbar? Sind im Pfegebericht regemäßige Einträge vorhanden? Die Einträge müssen sich auf aktuee Gegebenheiten bzw. Abweichungen vom Normaen beziehen. Keinesfas soten die Einträge die erbrachten Regeeistungen aufführen (diese sind im Durchführungsnachweis bzw. Leistungsnachweis zu führen). Änderungen müssen nachvoziehbar sein, d. h. fasch geschriebene Wörter müssen nach dem Durchstreichen noch esbar sein. Die Berichte soten konkrete Tatsachen-Beschreibungen, keine Veragemeinerungen oder subjektive Bewertungen wie z. B. gut, böse, vie, aggressiv etc. enthaten. Es muss nicht zwangsäufig jeden Tag ein Eintrag im Pfegebericht stehen. Je pfegebedürftiger eine Person jedoch ist, desto nachvoziehbarer muss der Pfegeverauf dokumentiert sein. Vor aem müssen Ereignisse, Abweichungen vom Übichen und von der Pfegepanung dokumentiert sein. Ebenso muss der Verauf nachvoziehbar sein. Insofern kann auch ein tägicher Eintrag durchaus sinnvo sein. Leere Bätter und veratete Formuare haben nichts in einer Dokumentation zu suchen. Es sote geprüft werden, ob im Einzefa ae erforderichen Dokumente in der Dokumentenmappe vorhanden sind (z. B. Lagerungspan, Dekubituseinschätzung, Wunddokumentation, Bianzbatt) Es soten keine Lücken in der Dokumentation vorhanden sein. Es dürfen keine Eintragungen mit Beistift getätigt sein bzw. keine Verwendung von Korrekturfüssigkeit (wie z. B. Tipp-Ex ) Die Dokumentation sote unter dem Gesichtspunkt geprüft werden: Kann sich ein Unbekannter den Kunden/Bewohner vorsteen? Sind für ihn Vorgänge/Entscheidungen nachvoziehbar? Sind Pfegevisiten durchgeführt und dokumentiert? Sind die Maßnahmen erkennbar? Ärztiche Verordnungen: Ae Anordnungen des Arztes sind schriftich vom Arzt festzuhaten. An- bzw. Absetzdatum eines Medikamentes/einer Verordnung müssen erkennbar sein. Die Dosierung muss genau angegeben sein (keine Leerzeien bzw. -spaten). Bedarfsmedikation muss mit genauer Angabe von Bedarfsgrund, Einze- und Maximadosis in 24 Stunden vorhanden sein. Ist das Erstgespräch mit den Kunden nachvoziehbar dokumentiert? Wurde dies von der Pfegediensteitung bzw. der Stevertretung vorgenommen? In der ambuanten Pfege sote die Pfegedokumentation zusätzich noch auf Basis fogender Aspekte im Vorfed geprüft werden: Sind die Dokumentationen voständig (Pfegevertrag, Kostenvoranschag, Kostenvereinbarung, Pfegeanamnese, Biografie, Pfegepanung, Pfegebericht, Durchführungsnachweis/Leistungserfassung, ärztiche Verordnungen, Medikamente, Übereitungsbogen etc.)? Stimmen die vereinbarten Leistungen mit den erbrachten/ abgerechneten Leistungen überein? Stimmen Pfegepanung und Leistungsnachweis überein? Sind die Verträge aktue? Stimmen Durchführungsnachweise und Dienst- bzw. Tourenpäne überein? 12 Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten

13 Abbidung 4 Checkiste für ambuante Dienste der Atenhife zur Vorbereitung und Durchführung einer MDK-Prüfung nach 114a SGB XI 3.1 Checkiste über die Anforderungen des MDK Baden-Württemberg und die Empfehungen der LIGA der freien Wohfahrtspfege zur Begehung ambuanter Dienste ab Jui Dokumente Aktuee Liste zur Zusammensetzung des in der Pfege tätigen Personas Aktuee Gesamt-Liste der zu versorgenden Personen Nachweis über interne und externe Fortbidungen Schriftiche Regeungen zu Erster Hife und Notfamaßnahmen Banko-Pfegevertrag und schriftiches Leistungsangebot der Einrichtung Kooperationsverträge Beschwerdemanagement Unteragen zur Regeung der Schüsseaufbewahrung Pfegedokumentationssystem Touren- und Einsatzpäne Übergabebuch Dienstpäne Aufsteung der zu versorgenden Personen nach besonderen Pfegesituationen Aus- und Weiterbidungsnachweis der verantwortichen Pfegefachkraft (PDL) Ausbidungsnachweis der stev. verantwortichen Pfegefachkraft (PDL) Pfegespezifische Ausbidungsnachweise der pfegerischen Mitarbeiter Steenbeschreibungen Aktuee Handzeicheniste Fortbidungspan (prospektiv für das aufende Jahr) Bemerkungen nach Name, Quaifikation, Berufsausbidung, Beschäftigungsumfang Name, Datum, differenziert nach Pfegestufe und SGB V, SGB XI, Sebstzaher und Sonstige u.a. Erste Hife und Notfamaßnahmen, Einsichtnahme ermögichen schriftiche Anweisungen in Notfäen mit Kienten; Nachweis regemäßiger Schuungen; Einsichtnahme ermögichen Kostenvoranschäge; Des weiteren: Übereinstimmung mit abgerechneten Leistungen, Aktuaität, Ergänzungen Konzept (Beteiigung der Hauswirtschaft sinnvo), Formuare, Erfassung inkusive bearbeiteter Beschwerden und Auswertung aktue und i.d.r. drei Monate zurückreichend (Einsichtnahme ermögichen); dokumentenecht, d.h. ohne Tipp-Ex und nicht mit Beistift, mit nachvoziehbaren und esbaren Änderungen; keine Überschreibungen; So-/Ist- und Ausfazeiten; Einsatzort; Verfasser/in und deren Unterschrift; Datum des Inkrafttretens; Gütigkeitszeitraum; Legende der Abkürzungen, Dienst- und Arbeitszeiten; Name, Vorname und Quaifikation und Steenprozente jeder Mitarbeiter/in; mit ersichtichen Übergabezeiten, Dienstbesprechungen und Fortbidungen Wachkoma, Beatmungspficht, Dekubitus, PEG-Sonde, Suprapubische Basenfiste, Basenkatheter, Kontrakturen, Tracheostoma, MRSA, Diabetes meitus, dementieen Beeinträchtigungen, voständige Immobiität, Fixierungen (inkusive Genehmigungen) Mitgabe in Kopie mögich keine Weiterbidung erforderich; Mitgabe in Kopie mögich Quaifikationsnachweise; Mitgabe in Kopie mögich Einsichtnahme ermögichen umfasst ae Mitarbeiter/innen, die seit mehr as einer Woche beschäftigt sind; Name, Vorname, Quaifikation, übereinstimmendes Handzeichen; Einsichtnahme ermögichen Pfege, soziae Betreuung, Hauswirtschaft, evt. Ehrenamt Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten 13

14 Dokumente Nachweise zum einrichtungsinternen Quaitätsmanagement Nachweis über externe Quaitätssicherungsmaßnahmen Organigramm Pfegeeitbid Pfegekonzept (Pfegemode, -system, -prozess; innerbetriebiche Kommunikation; Quaitätssicherung; Leistungsbeschreibung; Kooperationen mit anderen Diensten; Aussagen zu räumicher, personeer und sachicher Ausstattung) Nachweise über Pfegevisiten, Fabesprechungen, Informationsweitergaben, Dienstbesprechungen Mitarbeiterbezogene Konzepte Verfahrensanweisungen insbesondere zu: Expertenstandards. Diese werden verbindich, wenn im Bundesanzeiger veröffenticht. Umgang mit MRSA/MRE Nachweis über die fachiche Aneitung und Überprüfung grundpfegerischer Tätigkeiten durch Pfegekräfte besonderen Pfegesituationen Erstbesuch Bemerkungen u.a. QM-Handbuch; Nachweis QMB, Quaitätszirke (Protokoe), Interne Audits, Fachpubikationen u. -zeitschriften Zertifizierung, Siegevereihung, einrichtungsübergreifende Audits, Einsichtnahme ermögichen Mitgabe in Kopie mögich Einsichtnahme ermögichen Einarbeitungskonzept neuer MitarbeiterInnen; Zie- und zeitiche Vorgaben, Inhat, pfegefachiche Ansprechperson, Differenzierung nach Quaifikationseve, Einarbeitungsbeurteiung; nachvoziehbare Umsetzung des Konzeptes Einsichtnahme ermögichen Standard/Verfahrensanweisung zur Prophyaxe von Dehydratation, Exsikkose, Kachexie, Mange-, Fehernährung Notwendige Einwiigungen und Genehmigungen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen Nachweis von Zugriffsdaten der MitarbeiterInnen bei computergestützten Pfegedokumentationen Hygienestandards, Hygienepan, Hygienekonzept Vergütungsvereinbarung Rechnungen an Pfege-/Krankenkassen Hinweise auf vorhandene Fachiteratur (Fachzeitschriften, Fachbücher) Liste über die vom Pfegedienst vorgehatenen Hifsmitte Versorgungsvertrag Soziaversicherungsnachweise Einsichtnahme ermögichen Einsichtnahme ermögichen Einsichtnahme ermögichen Regeungen zur Desinfektion und Umgang mit Sterigut, Reinigung und Ver- u. Entsorgung kontaminierter (verunreinigter) bzw. kontagiöser (ansteckender) Materiaien; die innerbetriebichen Verfahrensanweisungen werden regemäßig überprüft (und sind den Mitarbeiter/innen bekannt); RKI-Richtinien zur Infektionsprävention in Heimen - Umsetzung ambuant sind bekannt Einsichtnahme ermögichen evt. Literaturübersicht; Umaufhandzeicheniste Zeitschriften (Nachweis Zugängichkeit) 14 Präsenzkräfte in der Atenhife Tätigkeitsprofie und Anforderungen 14 Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten

15 Abbidung 5 Checkiste für stationäre Einrichtungen der Atenhife zur Vorbereitung und Durchführung einer MDK-Prüfung nach 114a SGB XI 3.1 Wie dargestet finden die Begehungen des MDK in den stationären Atenhifeeinrichtungen unangemedet statt. Umso wichtiger erscheint eine adäquate Vorbereitung auf derartige, zukünftig jährich wiederkehrende Ausnahmesituationen : denn neben einer verständichen Nervosität der Einrichtung, die durch den MDK ausgeöst wird, können unter Umständen Hektik, Zeitveruste oder die Suche nach Unteragen vermieden werden. Checkiste über die Anforderungen des MDK Baden-Württemberg und die Empfehungen der LIGA der freien Wohfahrtspfege zur Begehung stationärer Einrichtungen ab Jui 2009 Dokumente Bemerkungen 1 Aktuee Liste zur Zusammensetzung des in der Pfege und Betreuung tätigen Personas in absouten Zahen, nach Name, Quaifikation, Berufsausbidung, Beschäftigungsumfang (Pfege und Betreuung) E r g e b n i s q u a i t ä t Aktuee Gesamtiste der Bewohnerschaft nach Pfegestufen Nachweis über interne und externe Fortbidungen Schriftiche Regeungen zu Erster Hife und Notfamaßnahmen Speisepan Konzept der soziaen Betreuung/Aktivierungspan Beschwerdemanagement (auch 11 Abs. 2 LHeimG) Name, Datum, differenziert nach Pfegestufe und Wohnbereichen; Grundage der Stichprobe nach PTVS, d.h. 10% der Bewohnerschaft, mind. aber 5 BW, max. 10 BW z.b. Erste Hife und Notfamaßnahmen; Einsichtnahme ermögichen schriftiche Anweisungen in Notfäen mit Bewohnern, Nachweis regemäßiger Schuungen; Einsichtnahme ermögichen Mitgabe in Kopie mögich Kopie des Wochenpans der etzten vier Wochen Konzept (Beteiigung der Hauswirtschaft sinnvo), Formuare, Erfassung inkusive bearbeiteter Beschwerden und Auswertung 8 Konzept zu Sterbebegeitung u.a. Bedürfnispyramide des sterbenden Menschen 9 Regeungen zum Einzugsmanagement Eingewöhnungskonzept (u.a. Bezugspersonen, Unterstützung bei Orientierung, Integrationsgespräch nach 6 Wochen; systematische Auswertung des Prozesses), Einzugsverfahren 10 Tabee zur Art der Einrichtung und Versorgungssituation (QPR 1.6) Aufsteung über die vorgehatenen und beegten Pätze für Dauer-, Kurzzeit-, Tagespfege (soitär, integriert, angegiedert) je nach Organisationsform; tag- und nachtweise S t r u k t u r - u n d P r o z e s s q u a i t ä t Tabee zur Struktur der Wohn- und Pfegebereiche (QPR 1.7) Dienstpäne Bereich auf einer Ebene, Anzah Zimmer mit entsprechender Betten-/Patzzah, Anzah der BW und weche davon gerontopsychiatrisch eingeschränkt (d.h. Personen mit erhebich eingeschränkter Atagskompetenz PEA) sowie deren Pfege-Einstufung ink. Härtefäe aktue und i.d.r. drei Monate zurückreichend (Einsichtnahme ermögichen); dokumentenecht d.h. ohne Tipp-Ex und nicht mit Beistift, mit nachvoziehbaren und esbaren Änderungen; keine Überschreibungen; So-/Ist- und Ausfazeiten; Einsatzort; Verfasser/in und deren Unterschrift; Datum des Inkrafttretens; Gütigkeitszeitraum; Legende der Abkürzungen, Dienst- und Arbeitszeiten; Name, Vorname und Quaifikation und Steenprozente jeder Mitarbeiter/in; mit ersichtichen Übergabezeiten, Dienstbesprechungen und Fortbidungen Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten 15

16 Dokumente Bemerkungen 13 Aufsteung der Bewohnerschaft nach besonderen Pfegesituationen Wachkoma, Beatmungspficht, Dekubitus, PEG-Sonde, Suprapubische Basenfiste, Basenkatheter, Kontrakturen, Tracheostoma, MRSA, Diabetes meitus, dementiee Beeinträchtigungen, voständige Immobiität, Fixierungen (zzg. Legitimationsart) 14 Aus- und Weiterbidungsnachweis der verantwortichen Pfegefachkraft (PDL) Einsichtnahme ermögichen 15 Ausbidungsnachweis der stevertretenden verantwortichen Pfegefachkraft (PDL) keine Weiterbidung erforderich Mitgabe in Kopie mögich 16 Pfegespezifische Ausbidungsnachweise der pfegerischen Mitarbeiter Mitgabe in Kopie mögich 17 Hauswirtschaftsbezogene Ausbidungsnachweise der hauswirtschaftichen Mitarbeiter/innen Einsichtnahme ermögichen 18 Nachweis über Ernennung/Besteung QMB Steenbeschreibung oder ersichtich im Organigramm Einsichtnahme ermögichen S t r u k t u r - u n d P r o z e s s q u a i t ä t Steenbeschreibungen Aktuee Handzeicheniste Fortbidungspan (prospektiv für das aufende Jahr) Nachweise zum einrichtungsinternen Quaitätsmanagement Nachweis über externe Quaitätssicherungsmaßnahmen Organigramm Pfegeeitbid Verantwortungsbereiche/Aufgaben für Pfegefachkräfte, Pfegehefer, angeernte Kräfte, Soziae Betreuung, Hauswirtschaftiche Versorgung Einsichtnahme ermögichen umfasst ae Mitarbeiter/innen, die seit mehr as einer Woche beschäftigt sind; Name, Vorname, Quaifikation, übereinstimmende Handzeichen Einsichtnahme ermögichen Bedarfsgerecht und prospektiv für Pfege, soziae Betreuung, Hauswirtschaft (unter Berücksichtigung eventueer Schwerpunktversorgung), evt. Ehrenamt u.a. QM-Handbuch, Nachweis QMB, Quaitätszirke, Interne Audits, Fachpubikationen u. -zeitschriften Zertifizierung, Siegevereihung, einrichtungsübergreifende Audits, BIVA-Heimverzeichnis; Einsichtnahme ermögichen Mitgabe in Kopie mögich 26 Pfegekonzept (Pfegemode, -system, -prozess; innerbetriebiche Kommunikation; Quaitätssicherung; Leistungsbeschreibung; Kooperationen mit anderen Diensten; Aussagen zu räumicher, personeer und sachicher Ausstattung) 27 Hauswirtschaftskonzept (Verpfegung, Hausreinigung, Wäscheservice, Kooperationen, personee Ausstattung) 28 weitere Veranstatungen: soziae Gruppen- oder Einzeangebote, jahreszeitiche Feste, Gemeinwesenbezug, Kontaktpfege Angehörige 29 Nachweise über Pfegevisiten, Fabesprechungen, Informationsweitergaben/Übergaben, Dienstbesprechungen für Pfege, Hauswirtschaft, soziae Betreuung oder professionsübergreifend Einsichtnahme ermögichen 30 Nachweise über evt. Dienstanweisungen, Rundschreiben, Aushänge, Intranet Einsichtnahme ermögichen 16 Präsenzkräfte in der Atenhife Tätigkeitsprofie und Anforderungen 16 Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten

17 31 Dokumente Konzept zur zusätzichen Betreuung nach 87b SGB XI Bemerkungen Basis für Vergütungsverhandung, nur bei Umsetzung notwendig Weitere bewohnerbezogene Konzepte z.b. Verpfegungskonzept 33 Mitarbeiterbezogene Konzepte Einarbeitungskonzept neuer Mitarbeiter/innen; Zie- und zeitiche Vorgaben, Inhat, pfegefachiche Ansprechperson, Differenzierung nach Quaifikationseve, Einarbeitungsbeurteiung; nachvoziehbare Umsetzung des Konzeptes S t r u k t u r - u n d P r o z e s s q u a i t ä t Verfahrensanweisungen insbesondere zu: Expertenstandards. Diese werden verbindich, wenn im Bundesanzeiger veröffenticht Umgang mit MRSA/MRE Nachweis über die fachiche Aneitung und Überprüfung grundpfegerischer Tätigkeiten durch Pfegekräfte für besondere Pfegesituationen Erstbesuch Standard/Verfahrensanweisung zur Prophyaxe von Dehydratation, Exsikkose, Kachexie, Mange-, Fehernährung Standard/Verfahrensanweisung zum Einzug einer Bewohner/in Hygienestandards Hygienepan, Hygienekonzept Nachweis zur internen Quaitätssicherung für den Bereich Hauswirtschaft Einsichtnahme ermögichen Einsichtnahme ermögichen Einsichtnahme ermögichen Innerbetriebiche Regeungen zur Desinfektion und Umgang mit Sterigut, Reinigung und Ver- u. Entsorgung kontaminierter (verunreinigter) bzw. kontagiöser (ansteckender) Materiaien; die innerbetriebichen Verfahrensanweisungen werden regemäßig überprüft (und sind den Mitarbeiter/innen bekannt); Abgeich der konzeptione geforderten und tatsächich vorhandenen Desinfektionsmitte u.a. Visiten zu Verpfegung, Hausreinigung, Haustechnik; Beteiigung am Beschwerdemanagement (s.o.); Eigenkontroe über HACCP-System; BW-Befragung zu hauswirtschaftichen Komponenten 39 Information über Getränke- und Füssigkeitsversorgung wenn nicht im Verpfegungskonzept enthaten; was beinhatet Heimvertrag; Mitgabe in Kopie mögich 40 Fragebogen zur Bewertung des MDK QM des MDK (Einrichtung beurteit Prüfer/in Atmosphäre, Verhaten, Kommunikation, Zufriedenheit etc.) 41 Hinweise auf vorhandene Fachiteratur (Fachzeitschriften, Fachbücher) evt. Literaturübersicht, Umaufhandzeicheniste Zeitschriften (Nachweis Zugängichkeit) 42 Liste über die von der Einrichtung vorgehatenen Hifsmitte 43 Versorgungsvertrag/Strukturerhebungsbogen 44 Schriftiche Mitteiung an die Landesverbände der Pfegekassen über Zusatzeistungen nach 88 Abs. 2 SGB XI (optiona) Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten 17

18 Was ist während einer MDK-Prüfung zu beachten? Wird im Fogenden auch überwiegend auf den stationären Kontext eingegangen, so ergeben sich für die ambuanten Dienste diverse Paraeen und Anregungen. Da die Quaitätsprüfungen durch den MDK in der Rege unangemedet erfogen, ist es von Vortei, wenn in einer Einrichtung im Vorfed ein festes Vorgehen für den Fa einer Prüfung vereinbart und kommuniziert worden ist. Dies trifft aber auch genere für Prüfungen bzw. Begehungen verschiedener Institutionen zu. Insofern sote das Vorgehen auch Bestandtei des hausinternen Quaitätsmanagements sein. reiche, Hauswirtschaft und Technischer Dienst sowie gegebenenfas der Spitzenverband über die in der Einrichtung stattfindende MDK-Prüfung zeitnah informiert werden. Eine keine Speisen- und Getränkeversorgung für den Tag sote organisiert werden. Soweit nicht schon im Vorfed definiert, soten die Leitungskräfte intern kurz kommunizieren, wie der Tag und die anstehenden Aufgaben verteit werden (Übernahme der Vorsteungsrunde, Begeitung der Prüfung, Verantwortung für Protoko, Absage von bzw. Teinahme an Paraeterminen, Teefonumeitung etc.). Auf den Wohnbereichen bzw. Hausgemeinschaften ist dafür Sorge zu tragen, dass jeweis ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Definierte Informationskette Die Mitarbeiter z. B. am Empfang, in der Verwatung oder auf den entsprechenden Wohnbereichen müssen wissen, wer im Fae einer unangemedeten MDK-Prüfung einrichtungsintern umgehend zu verständigen ist: Einrichtungseitung/Geschäftsführung, Pfegediensteitung, Quaitätsbeauftragter, Hauswirtschaftseitung bzw. bei aen Verantwortichen deren Vertretung im Abwesenheitsfae. Abauf Die anwesenden Leitungskräfte begrüßen die Prüfer des MDK und begeiten zu einem für die Dauer der Prüfung reservierten Besprechungsraum. In der Rege führt die Prüfung ein zweiköpfiges MDK- Prüfteam bestehend aus erfahrenen Pfegefachkräften mit umfassender pfegefachicher Kompetenz und Kenntnissen in der Quaitätssicherung durch (bei Bedarf auch Ärzte). Mindestens ein Mitgied des Prüfteams verfügt über eine Auditorenquaifikation. Zunehmend haben die Prüfer des MDK pfegeorientierte Studienabschüsse. Ebenso wird veranasst, dass der Träger, die Wohnbe- Im Einführungsgespräch sind fogende Punkte zu kären: die voraussichtiche Dauer der Prüfung bzw. der Prüfumfang (u.u. mehrtägige Begehung je nach Einrichtungsgröße) und der anvisierte Abauf (ink. Verpfegung) Rege-, Wiederhoungs- oder anassbezogene Prüfung (etzteres ohne Angaben zum Beschwerdeführer oder Anass) Prüfarten Regeprüfung: gesetzich vorgesehene regemäßige MDK- Prüfung. Geprüft werden die in den Quaitätsprüfungs-Richtinien (QPR) definierten Mindestprüfinhate. Darin enthaten sind die für die Veröffentichung vereinbarten Kriterien (Transparenzkriterien). Anassprüfung: MDK-Prüfung aus besonderem Anass (Beschwerde). Geprüft werden die in der QPR definierten Mindestprüfinhate einschießich Transparenzkriterien, nach Mögichkeit wird der Beschwerdegrund und der Beschwerdeführer in die Prüfung mit einbezogen. 18 Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten

19 3.2 Wiederhoungsprüfung: Prüfung, um zu sehen, ob festgestete Mänge beseitigt wurden. Bei Wiederhoungsprüfungen im Auftrag der Landesverbände der Pfegekassen ist zu prüfen, ob die festgesteten Quaitätsmänge mit Hife der angeordneten Maßnahmen beseitigt worden sind. Die Prüfung bezieht sich dabei auf die beanstandeten einrichtungsbezogenen Kriterien. Die personenbezogenen Mindestangaben (mit Ausnahme der Befragung der Bewohner/innen) sind erneut voständig zu prüfen. Wenn bei einer Wiederhoungsprüfung aufgrund der Zufasstichprobe die bemängeten personenbezogenen Kriterien nicht einbezogen werden können, wird ersatzweise ein Bewohner ausgewäht, bei dem diese Kriterien zutreffen. Auch für diese Prüfung ist ein Auftrag der Landesverbände der Pfegekassen erforderich. Wiederhoungsprüfungen auf Antrag der Pfegeeinrichtung soen innerhab von acht Wochen nach Antragseingang bei den Landesverbänden der Pfegekassen durchgeführt werden. In einem ersten Schritt werden in den meisten Fäen gemeinsam die grundsätzichen theoretischen Fragen aus den neuen Quaitätsprüfungs-Richtinien (Erhebungsbogen) im Besprechungsraum besprochen. Hier erscheint es vorteihaft, eine Viezah der geforderten Dokumente und Nachweise an eicht zugängicher Stee und gebündet vorzuhaten. Dies spart Zeit und gestatet die Nachweispficht effektiver. Grundsätzich git nach Aussagen des MDK Baden- Württemberg, dass keine Unteragen nachgereicht werden können: Was nicht vorgeegt werden kann, ist nicht da, kann aso nicht gewertet werden. Danach erfogt eine Aufteiung der Prüfer auf die verschiedenen, in die Begehung einbezogenen Bereiche (Hauswirtschaft, Verwatung, Pfege etc.) unter Begeitung einer Leitungskraft, wobei die bereits abgefragten Prüfbereiche vor Ort nochmas mit den praktischen Begebenheiten abgegichen werden. Die Prüfung einrichtungsbezogener Kriterien erfogt bei jeder Prüfung Aufbau- und Abauforganisation der Pfegeeinrichtung (z. B. Verantwortichkeiten, Einsatz der Mitarbeiter) Quaitätsmanagement (z. B. Beschwerdemanagement, systematische Quaitätsentwickung, Berücksichtigung von Expertenstandards, Fortbidung der Mitarbeiter/innen) Hygiene soziae Betreuung (z. B. Angebotspaette, Ausrichtung auf die Bewohner/innen, Einbeziehung immobier Bewohner/innen oder von Bewohner/innen mit Demenz) sowie hauswirtschaftiche Versorgung (Fexibiität der Speisenversorgung, bedarfsgerechte Speisenversorgung, besondere Angebote z. B. bei Demenz oder bei Schuckstörungen) Das Prüfteam des MDK hat aut neuer QPR die Interessenvertretung der Bewohnerschaft eines Pfegeheims über die Prüftätigkeit unverzügich in Kenntnis zu setzen, d.h. evt. weitere in die Begehung einbezogene Beteiigte zu kären (z. B. Heimbeirat). Erhebung der Zufasstichprobe für PTV bzw. die für die Begutachtung vorgesehenen Pfegebedürftigen kären. Zufasstichprobe: Geprüft wird die Quaität bei 10 Prozent der Bewohner/innen (Zufasauswah von mindestens 5, maxima 15 Personen). Die Zufasstichprobe wird entsprechend der Pfegestufenverteiung in der Pfegeeinrichtung zusammengestet: Haben zum Beispie 30 von 100 Bewohnern die Pfegestufe 3, dann werden drei Bewohner mit dieser Pfegestufe einbezogen. Faen in die Zufasstichprobe Versicherte der privaten Pfegepfichtversicherung, sind diese in die Prüfung einzubeziehen. Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten 19

20 3.2 Danach erfogt eine Aufteiung der Prüfer auf die verschiedenen in die Begehung einbezogenen Bereiche (Hauswirtschaft, Verwatung, Pfege etc.) unter Begeitung einer Leitungskraft, wo die bereits abgefragten Prüfbereiche vor Ort nochmas mit den praktischen Begebenheiten abgegichen werden. Auf dieser Basis wird bewertet, ob das Angebot auf die individueen Bedürfnisse zugeschnitten ist, ob die erforderichen Hifen geeistet werden und ob die Maßnahmen dem aktueen Stand des Wissens entsprechen. Der zeitiche Umfang je Bewohner iegt bei ca. 45 Min. (inkusive Einhoen der Eraubnis, Befragung). So werden beispiesweise die gemachten Angaben zum Aushang des Speisepans (Schriftgröße, rostuhgerecht einsehbar, Kenntnisnahme auch für immobie Personen gewähreistet) vor Ort auf den Wohnbereichen/Hausgemeinschaften überprüft oder das Wissen der Mitarbeiter über Pfegeeitbid oder Pfegekonzept erfragt. Somit erscheint es sinnvo, reaistisch die derzeitige Situation (auch die Defizite) wiederzugeben, um einen adäquaten Abgeich zwischen Theorie und Praxis zu erzieen. Fogende Kriterien werden bei jedem Bewohner geprüft Behandungspfege: z. B. Wundversorgung, Medikamentenversorgung, Schmerzmanagement Mobiität: Umgang mit Risiken zum Wundiegen, für Stürze, für Geenkversteifungen Ernährung und Füssigkeitsversorgung: Risikoerkennung, adäquate individue angepasste Angebote, Vermeidung von ungewoten Gewichtsverusten und Austrocknung Urinkontinenz: Angebot erfordericher Hifen Umgang mit Demenz: Berücksichtigung der Biographie, angemessene Tagesgestatung, angepasste Angebote zur Beschäftigung, Kommunikation und Wahrnehmung, Ausrichtung der Hifen auf das Wohbefinden der Bewohner Körperpfege: Berücksichtigung der Bedürfnisse des Bewohners bei der Körperpfege, der Mund- und Zahnpfege Sonstige Aspekte der Ergebnisquaität: Umgang mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen, Kontinuität der eingesetzten Kräfte, Durchführung der Maßnahmen durch Mitarbeiter mit der erforderichen Quaifikation Laut MDK Baden-Württemberg sote bei aen Bewohner/innen bei Einzug neben Größe, Gewicht ( Wiegestandard ) bzw. BMI auch das Sturz- und Dekubitusrisiko erhoben werden. Bei Hinweis auf ein eingeschränktes Ernährungsverhaten sote auch ein entsprechendes Protoko über mehrere Tage erstet werden. Wenn dem Prüferteam offensichtiche Missstände bei Bewohnern auffaen, diese Personen aber nicht Tei der Stichprobe sind, können sie zusätzich in die Prüfung einbezogen werden. Für die zusätzich in die Prüfung einbezogenen Pfegebedürftigen wird dann ebenfas ein Erhebungsbogen zur Prüfung ausgefüt, der besonders zu kennzeichnen ist und nicht in die Auswertung für den Transparenzbericht eingeht. Die Darsteung und Bewertung der zusätzich erfassten Bewohner erfogt in Freitextform im Zusammenfassungstei des zu ersteenden Prüfberichtes. Voraussetzung ist die Zustimmung der Verbände der Pfegekasse. Befragung zur Zufriedenheit der Bewohner/innen Außerdem werden die Bewohner/innen zu ihrer Zufriedenheit mit der Versorgung in der Pfegeeinrichtung befragt. Es kann passieren, dass Bewohner/innen, bei denen die Ergebnisquaität geprüft worden ist, die Fragen nicht beantworten können. Sofern ein/e Bewohner/in an der Befragung aufgrund einer Demenzerkrankung oder anderen gerontopsychiatrischen Veränderung nicht teinehmen kann, ist ein/e andere/r Bewohner/in mit der geichen Pfegestufe nach dem Zufasprinzip für die Befragung auszuwähen. 20 Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten

21 3.2 Beachtenswertes Mitunter ist es zieführend, eine(n) Mitarbeiter/in zur Unterstützung für die Prüfung bereitzusteen, der/die assistierend die Personen und Geschehnisse begeitet (Aufbereitung der Dokumenteneinsicht, Recherche von Unteragen etc.). Darüber hinaus soten die Mitarbeiter/innen des MDK nie aeine durch die Einrichtung gehen Ausnahme sind Gespräche mit Vertreter/innen des Heimbeirats bzw. des Ersatzgremiums oder mit dem Heimfürsprecher. Bei der Inaugenscheinnahme eines pfegebedürftigen Bewohners sote jedoch die numerische Verhätnismäßigkeit der beteiigten Personen beachtet werden, d. h. nicht zu viee Personen soten ähnich einer Visite im Kinikbereich um ein Bett herum stehen. Die Prüfer des MDK dürfen Bewohner nur dann befragen und eine Inaugenscheinnahme vornehmen, wenn das entsprechende Einverständnis des Betroffenen voriegt. Somit muss der MDK im Vorfed einer Begutachtung die Zustimmung der pfegebedürftigen Bewohner zur Teinahme an der Prüfung einhoen. Können die zur Begutachtung vorgesehenen Personen die Bereitschaft nicht mehr sebst signaisieren, muss der MDK die verantwortichen bevomächtigten Vertreter/innen bzw. gesetzichen Betreuer/innen um Zustimmung bitten (erfogt meist teefonisch). Wichtig wäre ein Mitschrieb seitens der Einrichtung, wo die Fragen und Antworten sowie die Differenzen und Abweichungen protokoarisch dokumentiert werden. Hier soten auch die Namen der Prüfer, deren Quaifikation und Funktion festgehaten werden. Dies ermögicht im Nachkang der Begehung einen Abgeich mit dem daraus resutierenden Prüfbericht (mit dem Maßnahmenpan) und dem Transparenzbericht (mit der Schunotenbewertung). Geichzeitig dienen die Notizen zur Bearbeitung des gepanten MDK-Quaitätssicherungskonzeptes mit einer Bewertung von Prüfer, Atmosphäre etc. Abschussgespräch Nach Beendigung der Begehung soten ae Beteiigten ein abschießendes Gespräch über die geprüften Inhate, das Prüfkima, Probeme oder sonstige Auffäigkeiten sowie die mögichen Beratungsansätze von Seiten des MDK geführt werden. Bei mehrtägigen Prüfungen ist es empfehenswert, sich zum Ende eines jeden Prüfungstages mit den Prüfern zusammenzusetzen, um den Tag und seine Ergebnisse gemeinsam zu refektieren. Geichzeitig kann der nächste Tag vorbesprochen werden. Bei der Rückmedung zu den erhobenen Daten und Fakten und den Verbesserungspotenziaen und Empfehungen aus Sicht des MDK können die verantwortichen Leitungskräfte ihre fachichen Einschätzungen und Arbeitsgrundagen mitteien. Da in den meisten Fäen, in denen abweichende Auffassungen voriegen, nicht ae Diskussionspunkte und gegensätzichen Anschauungen zeitnah und effektiv gekärt werden können, kann im Zuge der Rückmedemögichkeit as Reaktion auf den Prüf- bzw. Transparenzbericht schriftich Steung bezogen werden. Nach der abschießenden Auswertung aer Unteragen und der Würdigung der Prüfung in ihrer Gesamtschau, erstet der MDK innerhab von drei Wochen den Prüfbericht, der dann wiederum in den Ergebnisbescheid für die Pfegekassen einfießt. Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten 21

22 Was ist nach einer MDK-Prüfung zu beachten? Zeitschiene des Verfahrens zur Veröffentichung Nachdem eine Pfegeeinrichtung vom MDK geprüft wurde, übersendet dieser die Prüfergebnisse an die Landesverbände der Pfegekassen. Diese übersenden zunächst nicht den kompetten Quaitätsbericht, sondern edigich die für die Veröffentichung vorgesehenen Ergebnisse an die Pfegeeinrichtung. Diese kann den Landesverbänden der Pfegekassen innerhab von 28 Kaendertagen Unteragen zusenden, die in die Veröffentichung aufzunehmen sind, und die Angaben enthaten, die nicht in den Quaitätsprüfungen erhoben werden. Innerhab dieser Frist können Hinweise zu der Veröffentichung gegeben werden und soen auch strittige Fragen zwischen der Pfegeeinrichtung und den Landesverbänden gekärt werden. Nach Abauf dieser Frist werden die Prüfergebnisse von den Landesverbänden der Pfegekassen im Internet sowie in anderer geeigneter Form veröffenticht. Sofern geichwertige Prüfergebnisse nach 114 Abs. 3 und 4 SGB XI über die Pfegeeinrichtung voriegen, übersendet diese die Unteragen den Landesverbänden der Pfegekassen zur unverzügichen Veröffentichung. Anaog ist mit weiteren Prüfergebnissen zu verfahren. Die ambuanten Pfegedienste wie auch die stationären Pfegeeinrichtungen hängen die Prüfergebnisse der Darsteungsebene 1 Abbidung 6 Verfahren der Veröffentichung Prüfinstitution 2. Mitteiung über Veröffentichung an Einrichtung Prüfung 1. Prüfergebnisse an Kasse Kassen 3. Zusätziche Unteragen/ Infos an Kassen und Kärung strittiger Fragen (28 Tage-Frist) Pfegeeinrichtung 4. Veröffentichung 4.a Aushang an Einrichtung 5. Aushang in Einrichtung Internet u. a. gut sichtbare Stee 22 Veröffentichung von MDK-Quaitätsberichten

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