COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Endgültige Bedingungen Nr Basisprospekt. Unlimited TURBO-Zertifikate bezogen auf Aktien

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Endgültige Bedingungen Nr. 6371. Basisprospekt. Unlimited TURBO-Zertifikate bezogen auf Aktien"

Transkript

1 COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Endgültige Bedingungen Nr vom 10. Januar 2011 gemäß 6 Abs. 3. Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 19. März 2010 über Unlimited TURBO-Zertifikate bezogen auf Aktien

2 Diese Endgültigen Bedingungen enthalten neben den für die Einzelemissionen relevanten Angaben Wiederholungen der in dem Basisprospekt vom 19. März 2010 enthaltenen Informationen über die Zertifikate, soweit die Emittentin diese Informationen für erforderlich hält, um dem Informationsbedürfnis des Anlegers in Bezug auf die jeweilige Wertpapieremission Rechnung zu tragen. RISIKOFAKTOREN Der Erwerb der Zertifikate ist mit diversen Risiken verbunden. Die nachstehenden Informationen beschreiben lediglich die nach Auffassung der Emittentin wichtigsten Risiken, die mit einer Anlage in die Zertifikate verbunden sind, wobei die Emittentin ausdrücklich darauf hinweist, dass die Darstellung der mit einer Investition in die Zertifikate verbundenen Risiken möglicherweise nicht vollständig ist. Ferner enthält die Reihenfolge der dargestellten Risiken keine Aussage über das Ausmaß ihrer jeweils möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen im Falle ihrer Realisierung und deren Realisierungswahrscheinlichkeit. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann nachteilige Auswirkungen auf den Wert der Zertifikate und/oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Commerzbank Aktiengesellschaft haben. Dies könnte sich ebenfalls negativ auf den Wert der Zertifikate auswirken. Darüber hinaus könnten sich weitere Risiken, die zum Datum der Erstellung des Basisprospekts und dieser Endgültigen Bedingungen noch nicht bekannt sind oder derzeit als unwesentlich erachtet werden, negativ auf den Wert der Zertifikate auswirken. Die Realisierung eines oder mehrerer der im Basisprospekt, etwaigen Nachträgen und/oder diesen Endgültigen Bedingungen genannten oder sonstiger Risiken zieht möglicherweise maßgebliche und nachhaltige Verluste nach sich und führt möglicherweise zum Totalverlust des von dem Anleger investierten Kapitals. Anleger sollten die Zertifikate nur dann kaufen, wenn sie das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten tragen können. Jeder potenzielle Anleger muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Lebenssituation und Finanzlage für sich selbst entscheiden, ob die Zertifikate eine für ihn geeignete Anlage darstellen. Insbesondere sollte jeder potenzielle Anleger: über ausreichendes Know-how und ausreichende Erfahrung verfügen, um die Zertifikate und die mit einer Anlage in diese verbundenen Vorteile und Risiken sowie die im Basisprospekt, etwaigen Nachträgen und/oder diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen bzw. durch Bezugnahme in die vorstehenden Dokumente aufgenommenen Angaben hinreichend beurteilen zu können; über hinreichende finanzielle Ressourcen und Liquidität verfügen, um alle mit einer Anlage in die Zertifikate verbundenen Risiken tragen zu können; die Emissionsbedingungen der Zertifikate im Detail verstehen und mit dem Verhalten des jeweiligen Basiswerts und der Finanzmärkte vertraut sein; und in der Lage sein, die möglichen Konsequenzen von wirtschaftlichen Einflüssen, Zinsen und sonstigen Faktoren, die sich auf den Wert der Anlage auswirken können, (entweder alleine oder mit Hilfe eines Finanzberaters) einzuschätzen und die hiermit verbundenen Risiken zu tragen. Diese Risikohinweise sind nicht als Ersatz für eine Beratung durch die Bank des Anlegers oder dessen Rechts-, Wirtschafts- oder Steuerberater zu betrachten, die der Anleger in jedem Fall einholen sollte, um die möglichen Konsequenzen einer Anlage in die Zertifikate einschätzen zu können. Seite 2

3 Anlageentscheidungen sollten nicht ausschließlich auf Grundlage der im Basisprospekt, in etwaigen Nachträgen und/oder diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Risikohinweise getroffen werden, da diese Angaben nicht als Ersatz für eine individuelle Beratung dienen können, die auf die Bedürfnisse, die Zielsetzungen, die Erfahrung, das Wissen und die Umstände des jeweiligen Anlegers zugeschnitten sind. Die Zertifikate sind möglicherweise erheblichen - Kursschwankungen ausgesetzt und können das Risiko eines Total- oder Teilverlustes des investierten Kapitals (einschließlich etwaiger in Zusammenhang mit dem Erwerb der Zertifikate entstandener Kosten) bergen. Insbesondere bei Zertifikaten, bei denen der Auszahlungsbetrag oder sonstige Zahlungen an einen Basiswert (z.b. eine Aktie, einen Index, eine Ware (z.b. ein Edelmetall), einen Futures-Kontrakt, eine Anleihe oder einen sonstigen Basiswert oder eine oder mehrere Formeln) gekoppelt sind ("Strukturierte Wertpapiere"), handelt es sich um eine Anlage, die möglicherweise nicht für jeden Anleger geeignet ist. Den Zertifikaten können komplexe Strukturen zugrunde liegen, die der Anleger möglicherweise nicht vollständig versteht. Es besteht daher die Möglichkeit, dass der Anleger das tatsächliche mit einem Erwerb der Zertifikate verbundene Risiko unterschätzt. Daher sollten potenzielle Anleger die mit einer Anlage in die Zertifikate verbundenen Risiken (in Bezug auf die Emittentin, die Art der Zertifikate sowie ggf. den oder die Basiswert/e) sowie die sonstigen im Basisprospekt, in etwaigen Nachträgen und/oder diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen aufmerksam lesen und sich ggf. mit ihrem persönlichen Berater (einschließlich Steuerberater) in Verbindung setzen. Potenzielle Anleger sollten vor einem Kauf sicherstellen, dass sie die Funktionsweise der zu erwerbenden Zertifikate genau verstehen sowie das jeweils mit einem Erwerb verbundene Verlustrisiko (ggf. Totalverlustrisiko) einschätzen und tragen können. Potenzielle Erwerber von Zertifikaten sollten genau abwägen, ob die Zertifikate unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lebenssituation und Finanzlage eine für sie geeignete Anlageform darstellen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Wertentwicklung der Zertifikate von mehreren Risikofaktoren gleichzeitig nachteilig beeinflusst wird. Die Emittentin ist jedoch nicht in der Lage, hinsichtlich solcher Kombinationseffekte eine verlässliche Aussage zu treffen. Weitere allgemeine, mit dem Erwerb der Zertifikate verbundene Risiken (wie z.b. Einflussfaktoren auf die Preise der Zertifikate bei Emission sowie im Sekundärmarkt, Interessenkonflikte, Absicherungsrisiken, Zins- und Inflationsrisiken sowie Wechselkursrisiken) kann der Anleger der ausführlichen Darstellung im Basisprospekt vom 19. März 2010 entnehmen. Spezielle Risiken der Unlimited TURBO-Zertifikate Unlimited TURBO-Zertifikate gewähren dem Anleger das Recht, von der Emittentin nach Einlösung der Zertifikate mit Wirkung zu einem Einlösungstermin nach Maßgabe der Emissionsbedingungen die Zahlung eines Auszahlungsbetrages am Fälligkeitstag zu verlangen. Der Auszahlungsbetrag entspricht dem mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der Referenzpreis des dem Zertifikat zugrunde liegenden Basiswerts am entsprechenden Bewertungstag den an diesem Bewertungstag geltenden Basispreis überschreitet (im Falle von TURBO -Zertifikaten) bzw. unterschreitet (im Falle von TURBO BEAR-Zertifikaten). Bewertungstag ist dabei vorbehaltlich einer Verschiebung (u.a. aufgrund einer Marktstörung) der von dem Zertifikatsinhaber ausgewählte Einlösungstermin. Die Emittentin ist nach Maßgabe der Emissionsbedingungen berechtigt, die Zertifikate zu bestimmten Terminen ordentlich bzw. außerordentlich zu kündigen. Im Falle der ordentlichen Kündigung erfolgt die Einlösung eines jeden Zertifikats gemäß 3 der Emissionsbedingungen. Bewertungstag ist dabei der von der Emittentin gewählte ordentliche Kündigungstermin. Im Fall der außerordentlichen Kündigung wird der Außerordentliche Kündigungsbetrag nach billigem Ermessen ( 315 BGB) der Emittentin unter Berücksichtigung des Marktumfeldes sowie etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die die Emittentin nach billigem Ermessen ( 315 BGB) zur Absicherung der Übernahme Seite 3

4 und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Zertifikaten vorgenommen hat, sowie nach Abzug der Aufwendungen, die nach billigem Ermessen ( 315 BGB) der Emittentin bei der Auflösung der vorgenannten Geschäfte erforderlich sind, festgelegt. Darüber hinaus gelten die Zertifikate bei Eintritt eines Knock-Out-Ereignisses ohne weiteres Tätigwerden des Zertifikatsinhabers als eingelöst (siehe dazu "Knock-Out-Ereignis"). Knock-Out-Ereignis Sobald ein Kurs des Basiswerts zu irgendeinem Zeitpunkt an oder nach dem Ausgabetag der Zertifikate die in den Emissionsbedingungen festgelegte Knock-Out-Barriere erreicht oder unterschreitet (im Falle von TURBO -Zertifikaten) bzw. erreicht oder überschreitet (im Falle von TURBO BEAR-Zertifikaten) (das "Knock-Out-Ereignis"), gelten die Zertifikate ohne weiteres Tätigwerden des Zertifikatsinhabers als eingelöst. In diesem Fall wird der Auszahlungsbetrag von der Emittentin nach billigem Ermessen ( 315 BGB) festgelegt und wird mindestens 1/10 Eurocent pro Zertifikat betragen. Der Zertifikatsinhaber erleidet in diesem Fall einen Verlust, der nahezu dem gesamten für das Zertifikat gezahlten Kaufpreis entspricht. Reguläre Anpassung der Knock-Out-Barriere Die Knock-Out-Barriere wird von der Emittentin für jeden unter Berücksichtigung der jeweils herrschenden Marktgegebenheiten nach billigem Ermessen ( 315 BGB) festgelegt. Da sich der Basispreis in einem kalendertäglich verändert, während die Knock-Out- Barriere in einem konstant bleibt, verändert sich der Abstand der Knock-Out- Barriere zum Basispreis in einem kontinuierlich. (Einzelheiten ergeben sich aus den Emissionsbedingungen.) Verlustrisiken Die Zertifikate sind besonders risikoreiche Instrumente der Vermögensanlage. Es kann nicht sichergestellt werden, dass sich der Kurs des Basiswerts in der erwarteten Richtung entwickelt und sich durch die Anlage in die Zertifikate eine positive Rendite erzielen lassen wird. Vielmehr kann der Wert der Zertifikate unter den Wert fallen, den die Zertifikate zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Zertifikatsinhaber hatten. Im Falle eines Knock-Out-Ereignisses erleidet der Zertifikatsinhaber einen Verlust, der nahezu dem gesamten für das Zertifikat gezahlten Kaufpreis entspricht. Im Übrigen müssen bei der wirtschaftlichen Betrachtung einer Anlage in den Zertifikaten die mit dem Erwerb oder dem Verkauf der Zertifikate anfallenden Kosten berücksichtigt werden. Darüber hinaus trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin verschlechtern könnte - oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - und die Emittentin deshalb unter den Zertifikaten fällige Zahlungen nicht leisten kann. Reguläre Veränderung des Basispreises Für die Höhe des vom Anleger zu beanspruchenden Auszahlungsbetrages ist allein die Differenz zwischen dem Referenzpreis des dem Zertifikat zugrunde liegenden Basiswerts und dem am Bewertungstag geltenden Basispreis maßgeblich. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass sich der Basispreis der Zertifikate täglich um einen Anpassungsbetrag verändert, der einmal im Monat festgelegt wird. Seite 4

5 Unlimited TURBO -Zertifikate Ist bei einem Unlimited TURBO -Zertifikat der für einen festgelegte Anpassungsbetrag ein positiver Betrag, erhöht sich der Basispreis des Zertifikates. Dies führt ceteris paribus zu einer Verringerung des inneren Wertes des Zertifikates und damit zu einem Kursverlust des Zertifikates. Ist der für einen festgelegte Anpassungsbetrag ein negativer Betrag, vermindert sich der Basispreis des Zertifikates. Dies führt ceteris paribus zu einer Erhöhung des inneren Wertes des Zertifikates und damit zu einem Kursgewinn des Zertifikates. Der Anpassungsbetrag wird durch Multiplikation des Basispreises am Beginn eines s mit dem Anpassungsprozentsatz errechnet. Der Anpassungsprozentsatz wiederum wird auf der Grundlage des für den entsprechenden geltenden Referenzzinssatzes zuzüglich einer von der Emittentin bestimmten und von ihr vereinnahmten Risikoprämie bestimmt. Damit ist die Höhe des Anpassungsbetrages wesentlich von der Höhe des Referenzzinssatzes und der Risikoprämie abhängig. Erhöht sich während der Laufzeit der Zertifikate der Referenzzinssatz und/oder die Risikoprämie, erhöht sich gleichzeitig der Anpassungsbetrag. Dies führt ceteris paribus zu einer Verminderung des Wertes des Zertifikates. Vermindert sich der Referenzzinssatz und/oder die Risikoprämie, fällt der Wertverlust beim Zertifikat entsprechend geringer aus. Bei Unlimited TURBO -Zertifikaten auf Währungen wird der Referenzzinssatz auf der Grundlage der Zinsdifferenzen in den in Bezug genommenen Währungsräumen (z.b. -Zinsen und USD-Zinsen) bestimmt. Dabei wird der Referenzzinssatz negativ, wenn diese Zinsdifferenz negativ ist. Übersteigen beispielsweise die USD-Zinsen die -Zinsen um 3 %, so ist der Referenzzinssatz negativ (-3%). Ist in einem solchen Fall die Risikoprämie 1,5%, so beträgt der Anpassungsprozentsatz -1,5%.(- 3% + 1,5%) Der Anpassungsbetrag im entsprechenden wird dadurch negativ; der Basispreis wird täglich vermindert. Der innere Wert des Zertifikates steigt. Allerdings fällt durch die Addition der Risikoprämie bei der Berechnung des Anpassungsprozentsatzes die Verminderung des Basispreises geringer aus, als wenn der Anpassungsprozentsatz nur auf Grundlage des Referenzzinssatzes berechnet würde; und obwohl der innere Wert des Zertifikates steigt, ist dieser Anstieg geringer als ohne Einbeziehung der Risikoprämie. Unlimited TURBO BEAR-Zertifikate Ist bei einem Unlimited TURBO BEAR-Zertifikat der für einen festgelegte Anpassungsbetrag ein negativer Betrag, verringert sich der Basispreis des Zertifikates. Dies führt ceteris paribus zu einer Verringerung des inneren Wertes des Zertifikates und damit zu einem Kursverlust des Zertifikates. Ist der für einen festgelegte Anpassungsbetrag ein positiver Betrag, erhöht sich der Basispreis des Zertifikates. Dies führt ceteris paribus zu einer Erhöhung des inneren Wertes des Zertifikates und damit zu einem Kursgewinn des Zertifikates. Der Anpassungsbetrag wird durch Multiplikation des Basispreises am Beginn eines s mit dem Anpassungsprozentsatz errechnet. Der Anpassungsprozentsatz wiederum wird auf der Grundlage des für den entsprechenden geltenden Referenzzinssatzes abzüglich einer von der Emittentin bestimmten und von ihr vereinnahmten Risikoprämie bestimmt. Damit ist die Höhe des Anpassungsbetrages wesentlich von der Höhe des Referenzzinssatzes und der Risikoprämie abhängig. Da im Falle von Unlimited TURBO BEAR- Zertifikaten die Risikoprämie vom Referenzzinssatz abgezogen wird, ist der Anpassungsbetrag ein negativer Betrag, wenn die Risikoprämie größer als der Referenzzinssatz ist. Je mehr die Risikoprämie den Referenzzinssatz übersteigt, umso größer wird der negative Anpassungsbetrag und damit der tägliche Abschlag vom Basispreis, der ceteris paribus zu einer Verringerung des inneren Wertes des Zertifikates führt. Übersteigt der Referenzzinssatz die Risikoprämie, so ist der Seite 5

6 Anpassungsbetrag ein positiver Betrag, mit der Folge, dass sich der Basispreis und damit der innere Wert des Zertifikates erhöht. Bei Unlimited TURBO BEAR-Zertifikaten auf Währungen wird der Referenzzinssatz auf der Grundlage der Zinsdifferenzen in den in Bezug genommenen Währungsräumen (z.b. -Zinsen und USD-Zinsen) bestimmt. Dabei wird der Referenzzinssatz negativ, wenn diese Zinsdifferenz negativ ist. Übersteigen beispielsweise die USD-Zinsen die -Zinsen um 3 % ist der Referenzzinssatz negativ (-3%). In einem solchen Fall verstärkt der negative Referenzzinssatz die wertmindernde Wirkung, die durch den Abzug der Risikoprämie hervorgerufen wird. Beträgt die in Abzug zu bringende Risikoprämie in einem solchen Fall also 1,5%, so beläuft sich der Anpassungsprozentsatz auf -4,5% (-3% - 1,5%). Der Anpassungsbetrag ist negativ, der Basispreis wird täglich vermindert, der innere Wert des Zertifikates fällt. Damit wirkt sich bei Unlimited TURBO-Zertifikaten die von der Emittentin bestimmte und von ihr vereinnahmte Risikoprämie in jedem Fall wertmindernd auf die Höhe des vom Anleger zu beanspruchenden Auszahlungsbetrages aus. Aufgrund von Veränderungen der Anforderungen in Hinblick auf die Risikoprämie - beispielsweise in Folge von veränderten Wertpapierleihekosten im Fall von Unlimited TURBO BEAR-Zertifikaten auf Aktien - kann sich die Risikoprämie während der Laufzeit der Zertifikate erheblich gegenüber der ursprünglich bei Emission angegebenen Risikoprämie erhöhen (hinsichtlich der Definitionen von "Anpassungsbetrag", "", "Referenzzinssatz", "Risikoprämie" sowie von "Anpassungsprozentsatz" siehe 2 der Emissionsbedingungen). Außerordentliche Anpassung der Emissionsbedingungen und Außerordentliche Kündigung Die Emittentin ist nach Maßgabe der Emissionsbedingungen berechtigt, neben den den Basispreis und die Knock-Out-Barriere betreffenden regulären Anpassungen der Emissionsbedingungen unter bestimmten in den Emissionsbedingungen im Einzelnen beschriebenen Umständen auch Außerordentliche Anpassungen der Emissionsbedingungen vorzunehmen. Diese können sich negativ auf den Wert der Zertifikate auswirken. U.a. werden im Falle einer Dividendenausschüttung einer Aktie der jeweils geltende Basispreis und die jeweils geltende Knock-Out-Barriere nach billigem Ermessen der Emittentin ( 315 BGB) angepasst. Eine solche Außerordentliche Anpassung der Emissionsbedingungen erfolgt mit Wirkung zu dem Tag, an dem der jeweilige Basiswert an der Maßgeblichen Börse ex Dividende gehandelt wird. Inhaber von TURBO BEAR-Zertifikaten sollten beachten, dass durch die den Basispreis und die Knock-Out-Barriere betreffende Außerordentliche Anpassung der Emissionsbedingungen ein Knock- Out-Ereignis für das betreffende TURBO BEAR-Zertifikat ausgelöst werden kann, wenn der Kurs des Basiswertes an der Maßgeblichen Börse den Dividendenabschlag nicht bzw. nicht in vollem Umfang widerspiegelt. Die Emittentin ist nach Maßgabe der Emissionsbedingungen berechtigt, die Zertifikate außerordentlich zu kündigen. Im Falle der außerordentlichen Kündigung der Zertifikate durch die Emittentin erfolgt die Einlösung aller noch ausstehenden Zertifikate zum Außerordentlichen Kündigungsbetrag. Die Emittentin wird den Außerordentlichen Kündigungsbetrag für die Zertifikate nach billigem Ermessen ( 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes, etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die sie nach billigem Ermessen ( 315 BGB) zur Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Zertifikaten vorgenommen hat (die "Absicherungsgeschäfte") sowie unter Abzug der Aufwendungen der Emittentin, die nach billigem Ermessen ( 315 BGB) für die Auflösung der Absicherungsgeschäfte erforderlich sind, festlegen. Seite 6

7 Fortlaufender Kurs des Basiswerts und Kurs des Basiswerts am Bewertungstag Für die Beurteilung der Frage, inwieweit der Kurs des Basiswerts zu irgendeinem Zeitpunkt an oder nach dem Ausgabetag der Zertifikate mindestens einmal bis auf die festgelegte Knock-Out-Barriere gefallen ist oder diese unterschritten hat (im Falle von TURBO -Zertifikaten) bzw. bis auf die Knock-Out-Barriere gestiegen ist oder diese überschritten hat (im Falle von TURBO BEAR- Zertifikaten), werden alle Kurse des Basiswerts herangezogen, während für die Gegenüberstellung des Basispreises des Basiswertes und des Kurses des Basiswerts im Rahmen der Berechnung des Auszahlungsbetrages nur der in den Emissionsbedingungen definierte Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag relevant ist. Keine laufenden Erträge Die Zertifikate verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Dividendenzahlung und werfen daher keine laufenden Erträge ab. Mögliche Wertverluste bei der Anlage in den Zertifikaten können daher nicht durch andere Erträge aus den Zertifikaten kompensiert werden. "Unlimited" Zertifikate; Notwendigkeit der Ausübung; Verkauf der Zertifikate Die vorliegenden Zertifikate sind dadurch gekennzeichnet, dass zu keinem Zeitpunkt während der Laufzeit eine automatische Zahlung des durch die Zertifikate verbrieften Auszahlungsbetrages vorgesehen ist. Jede sonstige Zahlung des Auszahlungsbetrages setzt voraus, dass das betreffende Zertifikat vorher entweder vom Inhaber des Zertifikats gemäß den Emissionsbedingungen eingelöst oder von der Emittentin ordentlich bzw. außerordentlich gekündigt wurde. Ohne eine solche Einlösung bzw. Kündigung ist nicht gewährleistet, dass der Anleger den durch die Zertifikate verbrieften Auszahlungsbetrag erhält. Da es ungewiss ist, ob die Emittentin die Zertifikate kündigen wird, ist der Zertifikatsinhaber gezwungen will er den durch die Zertifikate verbrieften Auszahlungsbetrag erhalten die Zertifikate von sich aus entsprechend den Emissionsbedingungen einzulösen. Andererseits sollte sich der Anleger aber auch darüber im Klaren sein, dass trotz der Produktbezeichnung "Unlimited" Zertifikate der Emittentin die oben beschriebenen Kündigungsrechte zustehen. Das bedeutet, dass die Emittentin die zunächst unbestimmte Laufzeit der Zertifikate begrenzen kann und möglicherweise zu einem Zeitpunkt von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht, der sich aus der Sicht des Anlegers als ungünstig darstellt, weil der Anleger gerade zu diesem Zeitpunkt einen weiteren Kursanstieg des den Zertifikaten zu Grunde liegenden Basiswerts erwarten. Die Zertifikatsinhaber sollten beachten, dass eine Einlösung der Zertifikate nur mit Wirkung zu den in den jeweils Endgültigen Bedingungen angegebenen Terminen möglich ist. Zwischen diesen Zeitpunkten ist die Realisierung des durch die Zertifikate verbrieften wirtschaftlichen Werts (bzw. eines Teils davon) nur durch Veräußerung der Zertifikate möglich. Eine Veräußerung der Zertifikate setzt jedoch voraus, dass sich Marktteilnehmer finden, die zum Ankauf der Zertifikate zu einem entsprechenden Preis bereit sind. Finden sich keine solchen kaufbereiten Marktteilnehmer, kann der Wert der Zertifikate möglicherweise nicht realisiert werden. Die Emittentin hat keine irgendwie geartete Verpflichtung gegenüber den Zertifikatsinhabern, für das Zustandekommen eines Handels in den Zertifikaten zu sorgen bzw. die Zertifikate zurückzukaufen. Zertifikate sind unbesicherte Verbindlichkeiten (Status) Die Verpflichtungen aus den Zertifikaten stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. Sie werden weder durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.v. (BdB) noch durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz abgesichert. Seite 7

8 Damit trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin verschlechtern könnte - oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - und die Emittentin deshalb unter den Zertifikaten fällige Zahlungen nicht leisten kann. Unter diesen Umständen ist sogar ein Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals denkbar. Risikofaktoren in Bezug auf den Basiswert Der Wert des Basiswerts der Zertifikate hängt von einer Reihe von möglicherweise im Zusammenhang stehenden Faktoren ab. Dies können wirtschaftliche, finanzielle und politische Ereignisse jenseits des Einflussbereichs der Emittentin sein. Die historische Erfahrung in Bezug auf die Wertentwicklung eines Basiswertes sollte nicht als Indikator für dessen zukünftige Wertentwicklung während der Laufzeit der Zertifikate betrachtet werden. Zertifikate bezogen auf Aktien sind mit besonderen Risiken verbunden, die außerhalb des Einflussbereichs der Emittentin liegen, wie z.b. dem Risiko, dass das betreffende Unternehmen zahlungsunfähig wird, dass der Aktienkurs Schwankungen ausgesetzt ist oder Risiken, die in Bezug auf die Dividendenzahlungen des Unternehmens auftreten. Die Wertentwicklung der Aktien hängt in ganz besonderem Maße von Entwicklungen an den Kapitalmärkten ab, die wiederum von der allgemeinen globalen Lage und spezifischen wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten beeinflusst werden. Aktien von Unternehmen mit einer niedrigen bis mittleren Marktkapitalisierung unterliegen möglicherweise noch höheren Risiken (z.b. in Bezug auf Volatilität oder Insolvenz) als die Aktien von größeren Unternehmen. Darüber hinaus können Aktien von Unternehmen mit niedriger Marktkapitalisierung aufgrund niedriger Handelsvolumina extrem illiquide sein. Aktien von Unternehmen, die ihren Geschäftssitz oder maßgebliche Betriebstätigkeit in Ländern haben bzw. abwickeln, in denen eine geringe Rechtssicherheit herrscht, unterliegen zusätzlichen Risiken, wie z.b. dem Risiko von Regierungsmaßnahmen oder Verstaatlichungen. Dies kann zu einem Gesamt- oder Teilverlust des Wertes der Aktie führen. Die Realisierung solcher Risiken kann dann für Inhaber von Zertifikaten bezogen auf solche Aktien zum Total- oder Teilverlust des investierten Kapitals führen. Inhaber von Zertifikaten bezogen auf Aktien erhalten im Gegensatz zu Anlegern, die unmittelbare Aktieninvestitionen tätigen, keine Dividenden oder sonstigen Ausschüttungen, die an die Inhaber der in Bezug genommenen Aktien gezahlt werden. Handelt es sich bei dem Basiswert um Namensaktien oder lauten die Aktien eines Basiswerts (z.b. eines Korbs) auf den Namen und besteht die Verpflichtung der Emittentin gemäß den Emissionsbedingungen, diese Namensaktien an den Anleger zu liefern, ist die Wahrnehmung von Rechten aus den Aktien (z.b. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts) grundsätzlich nur für Aktionäre möglich, die im Aktienbuch oder einem vergleichbaren offiziellen Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen sind. Eine Verpflichtung der Emittentin zur Lieferung der Aktien beschränkt sich grundsätzlich nur auf die Zurverfügungstellung der Aktien in börsenmäßig lieferbarer Form und Ausstattung und umfasst nicht die Eintragung in das Aktienbuch. Ein Anspruch wegen Nichterfüllung, insbesondere auf Rückabwicklung oder Schadensersatz, ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Handelt es sich bei dem Basiswert um aktienvertretende Wertpapiere (z.b. um American Depositary Receipts ("ADRs") oder Global Depositary Receipts ("GDRs"), zusammen "Depositary Receipts"), können zusätzliche Risiken auftreten. ADRs sind in den Vereinigten Staaten von Amerika ausgegebene Wertpapiere in Form von Anteilsscheinen an einem Bestand von Aktien, der in dem Sitzland des Emittenten der zugrunde liegenden Aktien außerhalb der USA gehalten wird. GDRs sind ebenfalls Wertpapiere in Form von Anteilsscheinen an einem Bestand von Aktien, der in dem Sitzland des Emittenten der zugrunde liegenden Aktien gehalten wird. Sie unterscheiden sich von dem als ADR bezeichneten Anteilsschein i.d.r. dadurch, dass sie regelmäßig außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika öffentlich angeboten bzw. ausgegeben werden. Jedes Depositary Receipt verkörpert eine oder mehrere Aktien oder einen Bruchteil des Wertpapiers einer ausländischen Aktiengesellschaft. Rechtlicher Eigentümer der zugrunde liegenden Aktien ist bei beiden Typen von Depositary Receipts die Depotbank, die zugleich Ausgabestelle der Depositary Receipts ist. Seite 8

9 Je nachdem, unter welcher Rechtsordnung die Depositary Receipts emittiert worden sind und welcher Rechtsordnung der Depotvertrag unterliegt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die entsprechende Rechtsordnung den Inhaber des Depositary Receipts nicht als den eigentlich wirtschaftlich Berechtigten an den zugrunde liegenden Aktien anerkennt. Insbesondere im Falle einer Insolvenz der Depotbank beziehungsweise im Falle von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen diese ist es möglich, dass die den Depositary Receipts zugrunde liegenden Aktien mit einer Verfügungsbeschränkung belegt werden bzw. dass diese Aktien im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen die Depotbank wirtschaftlich verwertet werden. Ist dies der Fall, verliert der Inhaber des Depositary Receipts die durch den Anteilsschein (Depositary Receipt) verbrieften Rechte an den zugrunde liegenden Aktien. Das Depositary Receipt als Basiswert wird dadurch wertlos, was dazu führt, dass (außer bei Reverse-Strukturen) auch die auf dieses Depositary Receipt bezogenen Zertifikate wertlos werden. In einer solchen Konstellation besteht für den Anleger - vorbehaltlich eines ggf. vorgesehenen unbedingten Mindesttilgungsbetrags oder sonstigen (teilweisen) Kapitalschutzes - das Risiko eines Totalverlusts. Zu beachten ist ferner, dass die Depotbank das Angebot der Depositary Receipts jederzeit einstellen kann und die Emittentin der Zertifikate in diesem Fall beziehungsweise im Fall der Insolvenz der Depotbank - nach genauer Maßgabe der Zertifikate zur Anpassung der Emissionsbedingungen bzw. zur vorzeitigen Einlösung der Zertifikate berechtigt ist. Seite 9

10 Verantwortung ALLGEMEINE INFORMATIONEN Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (nachstehend auch "Commerzbank", "Bank", "Emittentin" oder "Gesellschaft", zusammen mit ihren Tochtergesellschaften auch "Commerzbank-Konzern" oder "Konzern" genannt) übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben. Sie erklärt, dass ihres Wissens die Angaben in diesen Endgültigen Bedingungen richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Die Emittentin hat die erforderliche Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass die in diesen Endgültigen Bedingungen genannten Angaben ihres Wissens richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden, die die Aussage dieses Dokumentes verändern könnten. Im Zusammenhang mit der Ausgabe und dem Verkauf der Zertifikate ist niemand berechtigt, irgendwelche Informationen zu verbreiten oder Erklärungen abzugeben, die nicht in diesen Endgültigen Bedingungen enthalten sind. Für Informationen von Dritten, die nicht in diesen Endgültigen Bedingungen enthalten sind, lehnt die Emittentin jegliche Haftung ab. Die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen beziehen sich auf das Datum dieser Endgültigen Bedingungen und können aufgrund später eingetretener Veränderungen unrichtig und/oder unvollständig geworden sein. Verfügbarkeit von Dokumenten Der Basisprospekt über TURBO-Zertifikate und Unlimited TURBO-Zertifikate vom 19. März 2010, etwaige Nachträge zu diesem sowie diese Endgültigen Bedingungen werden in elektronischer Form auf der Website der Commerzbank Aktiengesellschaft zur Verfügung gestellt. Druckexemplare dieser Dokumente können kostenlos vom Hauptsitz der Emittentin (Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland) angefordert werden. Darüber hinaus können für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dem Datum des Basisprospekts die Satzung der Commerzbank Aktiengesellschaft in der jeweils aktuellen Fassung, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Commerzbank Aktiengesellschaft und die Geschäftsberichte des Commerzbank-Konzerns für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 sowie der Zwischenbericht des Commerzbank-Konzerns zum 30. September 2010 (prüferisch durchgesehen) am Hauptsitz der Emittentin (Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland) eingesehen werden bzw. sind diese auf der Internet-Seite verfügbar. Angebot Die Commerzbank bietet vom 10. Januar 2011 an jeweils Unlimited TURBO-Zertifikate bezogen auf Aktien zu den in der nachstehenden Tabelle je Serie von Zertifikaten aufgeführten anfänglichen Ausgabepreisen freibleibend zum Verkauf an. Die Lieferung der verkauften Zertifikate erfolgt ab dem Valutatag gemäß den anwendbaren örtlichen Marktusancen über die Clearstream Banking AG. Seite 10

11 Ausstattung Typ Aktie ISIN Basispreis am Ausgabetag Knock-Out- Barriere im ersten Risikoprämie p.a. im ersten Anpassungsprozentsatz p.a. im ersten Maßgebliche Börse Anfängl. Ausgabepreis BWT Aktiengesellschaft AT ) DE000CM8Y4G8 19,80 22,00 1,75% 2,60% Wiener Börse 2,550 BEAR Aixtron SE DE000A0WMPJ6) DE000CM8Y4H6 50,60 46,00-0,85% 0,00% Frankfurter 1,980 Commerzbank Aktiengesellschaft DE ) DE000CM8Y4J2 5,40 5,60 2,15% 3,00% Frankfurter 0,260 comdirect bank AG DE ) DE000CM8Y4K0 6,80 7,50 1,75% 2,60% Frankfurter 1,140 Namensaktien der Deutsche Telekom Aktiengesellschaft DE ) DE000CM8Y4L8 9,40 9,80 2,10% 2,95% Frankfurter 0,420 BEAR GILDEMEISTER Aktiengesellschaft DE ) DE000CM8Y4M6 19,30 18,00-0,85% 0,00% Frankfurter 2,860 HeidelbergCement AG DE ) DE000CM8Y4N4 43,20 45,00 1,75% 2,60% Frankfurter 0,230 Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA DE ) DE000CM8Y4P9 44,20 46,00 1,75% 2,60% Frankfurter 0,190 Namensaktien der Infineon Technologies Aktiengesellschaft DE ) DE000CM8Y4Q7 6,70 7,00 1,75% 2,60% Frankfurter 0,340 MAN SE DE ) DE000CM8Y4R5 86,40 90,00 1,75% 2,60% Frankfurter 0,330 Nordex SE DE000A0D6554) DE000CM8Y4S3 5,20 5,60 1,75% 2,60% Frankfurter 0,440 Qiagen N.V. NL ) DE000CM8Y4T1 14,20 15,00 1,75% 2,60% Frankfurter 0,940 Rofin- Sinar Technologies Inc. US ) DE000CM8Y4U9 25,20 28,00 1,75% 2,60% Frankfurter 0,340 Seite 11

12 Typ Aktie ISIN Basispreis am Ausgabetag Knock-Out- Barriere im ersten Risikoprämie p.a. im ersten Anpassungsprozentsatz p.a. im ersten Maßgebliche Börse Anfängl. Ausgabepreis SAP Aktiengesellschaft DE ) DE000CM8Y4V7 36,50 38,00 1,75% 2,60% Frankfurter 0,180 Namensaktien der Siemens Aktiengesellschaft DE ) DE000CM8Y4W5 84,50 88,00 1,75% 2,60% Frankfurter 0,570 Solon AG DE ) DE000CM8Y4X3 1,98 2,20 2,25% 3,10% Frankfurter 0,350 Namensaktien der United Internet AG DE ) DE000CM8Y4Y1 10,80 12,00 1,75% 2,60% Frankfurter 1,180 Namensaktien der Wacker Neuson SE DE000WACK012) DE000CM8Y4Z8 11,70 13,00 1,75% 2,60% Frankfurter 80 European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V. NL ) DE000CM8Y501 18,10 19,00 2,75% 3,60% in Paris 1,140 France Télécom S.A. FR ) DE000CM8Y519 15,30 16,00 2,75% 3,60% in Paris 0,730 VINCI FR ) DE000CM8Y527 38,20 40,00 2,75% 3,60% in Paris 0,220 Telecom Italia S.p.A. IT ) DE000CM8Y ,50% 3,35% in Mailand 0,057 BEAR Telecom Italia S.p.A. IT ) DE000CM8Y543 1,42 1,35-0,85% 0,00% in Mailand 0,400 Aegon N.V. NL ) DE000CM8Y550 4,58 4,80 2,75% 3,60% in Amsterdam 0,400 IMMOFINANZ Immobilien Anlage AG AT ) IMMOFINANZ Immobilien Anlage AG AT ) DE000CM8Y568 2,85 3,15 1,75% 2,60% Wiener Börse 0,390 DE000CM8Y576 2,80 3,10 1,75% 2,60% Wiener Börse 0,440 Seite 12

13 Typ Aktie ISIN Basispreis am Ausgabetag Knock-Out- Barriere im ersten Risikoprämie p.a. im ersten Anpassungsprozentsatz p.a. im ersten Maßgebliche Börse Anfängl. Ausgabepreis IMMOFINANZ Immobilien Anlage AG AT ) IMMOFINANZ Immobilien Anlage AG AT ) IMMOFINANZ Immobilien Anlage AG AT ) IMMOFINANZ Immobilien Anlage AG AT ) DE000CM8Y584 2,75 3,05 1,75% 2,60% Wiener Börse 0,490 DE000CM8Y592 2,70 3,00 1,75% 2,60% Wiener Börse 0,540 DE000CM8Y5A8 2,61 2,90 1,75% 2,60% Wiener Börse 0,630 DE000CM8Y5B6 2,52 2,80 1,75% 2,60% Wiener Börse 0,720 Veröffentlichung des Basispreises, der Knock-Out-Barriere und des Anpassungsprozentsatzes Der Basispreis wird täglich und die Knock-Out-Barriere sowie die Risikoprämie und der Anpassungsprozentsatz werden monatlich von der Emittentin festgesetzt. Der jeweils gültige Basispreis, die jeweils gültige Knock-Out-Barriere sowie der Anpassungsprozentsatz sind auf der Internetseite verfügbar. Berechnungsstelle In Fällen, in denen eine Berechnung notwendig wird, fungiert die Commerzbank als Berechnungsstelle. Verbriefung Die Zertifikate werden jeweils durch ein Inhaber-Sammelzertifikat verbrieft, das bei der Clearstream Banking AG, Neue Börsenstraße 1, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Es werden keine effektiven Zertifikate ausgegeben. Den Inhabern der Zertifikate stehen Miteigentumsanteile an einem Inhaber-Sammelzertifikat zu, die gemäß den Regeln und Bestimmungen der Clearstream Banking AG übertragen werden können. Kleinste handelbare und übertragbare Einheit Ein Zertifikat Börseneinführung Die Bank beabsichtigt die Notierung der Zertifikate im regulierten Markt der Scoach (Frankfurt) und der Baden-Württembergischen Stuttgart (innerhalb des EUWAX Marktsegments) zu beantragen. Seite 13

14 Es ist zu beachten, dass mit Eintreten eines "Knock-Out-Ereignisses" die Preisfeststellung eingestellt wird. Valuta 12. Januar 2011 Informationen über den Basiswert Informationen über die den Zertifikaten zugrunde liegenden Aktien bzw. aktienähnlichen Wertpapiere sind im Internet unter verfügbar. Seite 14

15 BESTEUERUNG Alle gegenwärtigen und zukünftigen Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben im Zusammenhang mit den Zertifikaten sind von den Inhabern der Zertifikate zu tragen und zu zahlen. Die Emittentin ist berechtigt, von Zahlungen, die im Zusammenhang mit den Zertifikaten anfallen, Steuern, Gebühren und/oder Abgaben in Abzug zu bringen, die von den Inhabern der Zertifikate nach Maßgabe des vorstehenden Satzes zu zahlen sind. Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland Derzeit unterliegt die (als Emittentin der Zertifikate und nicht als auszahlende Stelle im Sinne des deutschen Steuerrechts auftretende) Emittentin keiner rechtlichen Verpflichtung, deutsche Quellensteuer von Zins-, Nennbetrag und Ertragszahlungen im Zusammenhang mit der Einlösung der Zertifikate oder in Zusammenhang mit regelmäßigen Zahlungen an einen Inhaber von Zertifikaten abzuziehen oder einzubehalten. Darüber hinaus unterliegen Einkünfte und Kapitalerträge im Zusammenhang mit bestimmten Emissionen von Zertifikaten gegebenenfalls der deutschen Einkommensteuer. Die steuerliche Situation kann sich aufgrund zukünftiger Gesetzesänderungen ändern. Potenziellen Anlegern wird geraten, hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen einer Anlage in die Zertifikate ihre eigenen Berater hinzuzuziehen, wobei auch die Steuervorschriften im Wohnsitzland oder angenommenen Wohnsitzland des Anlegers zu berücksichtigen sind. Seite 15

16 EMISSIONSBEDINGUNGEN 1 FORM 1. Die Unlimited TURBO-Zertifikate einer jeden Serie (die "Zertifikate") der Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, (die "Emittentin") werden jeweils durch ein Inhaber- Sammelzertifikat (das "Sammelzertifikat") verbrieft, das bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main (das "Clearing System"), hinterlegt ist. 2. Es werden keine effektiven Zertifikate ausgegeben. Der Anspruch der Inhaber von Zertifikaten (die "Zertifikatsinhaber") auf Lieferung effektiver Zertifikate ist ausgeschlossen. Den Zertifikatsinhabern stehen Miteigentumsanteile an dem Sammelzertifikat zu, die gemäß den Regeln und Bestimmungen des Clearing Systems übertragen werden können. Im Effektengiroverkehr sind die Zertifikate in Einheiten von einem Zertifikat oder einem ganzzahligen Vielfachen davon übertragbar. 3. Die Globalurkunde ist nur wirksam, wenn sie die eigenhändigen Unterschriften von zwei Vertretungsberechtigten der Emittentin trägt. 4. Die Emittentin behält sich vor, ohne Zustimmung der Zertifikatsinhaber weitere Zertifikate mit im wesentlichen gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Zertifikaten zu einer einheitlichen Serie von Zertifikaten konsolidiert werden und ihr Gesamtvolumen erhöhen. Der Begriff "Zertifikate" umfasst im Falle einer solchen Konsolidierung auch solche zusätzlich begebenen Zertifikate. 2 DEFINITIONEN 1. Für die Zwecke dieser Emissionsbedingungen gelten, vorbehaltlich etwaiger Anpassungen nach diesen Emissionsbedingungen, die folgenden Begriffsbestimmungen: Der "Anpassungsbetrag" verändert sich monatlich, jeweils an dem Anpassungstag, und gilt dann für den an dem Anpassungstag beginnenden. Er entspricht dem Basispreis an dem in den betreffenden fallenden Anpassungstag, multipliziert mit dem in diesem anwendbaren Anpassungsprozentsatz. Für den ersten ist der Basispreis am Ausgabetag für die vorstehenden Berechnungen maßgeblich. Der in einem anwendbare "Anpassungsprozentsatz" besteht aus der Summe aus dem (i) auf der Reuters-Seite IBOR1M= (oder einer diese ersetzenden Seite) veröffentlichten Zinssatz (der "Referenzzinssatz") an dem in den betreffenden fallenden Anpassungstag und (ii) der in dem betreffenden geltenden Risikoprämie, das Ergebnis dividiert durch 365. Der Anpassungsprozentsatz (p.a.) für den ersten entspricht dem in Absatz 2. genannten Prozentsatz. Der jeweils gültige Anpassungsprozentsatz für die weiteren Anpassungszeiträume wird auf der Internetseite der Emittentin veröffentlicht. "Anpassungstag" ist der erste Kalendertag eines jeden Monats bzw., falls dieser Tag kein Börsengeschäftstag ist, der jeweils folgende Börsengeschäftstag. Der erste Anpassungstag ist der 1. Februar Seite 16

17 "" ist der Zeitraum vom Ausgabetag bis zum ersten Anpassungstag (ausschließlich) und jeder folgende Zeitraum von einem Anpassungstag (einschließlich) bis zum jeweils nächstfolgenden Anpassungstag (ausschließlich). "Ausgabetag" ist der 10. Januar "Basispreis" verändert sich an jedem Kalendertag zwischen dem Ausgabetag und dem jeweiligen Bewertungstag. Der Basispreis an einem Kalendertag ("T") entspricht dem Basispreis des vorhergehenden Kalendertags ("T-1") zuzüglich des an T-1 gültigen Anpassungsbetrags. Der Basispreis am Ausgabetag entspricht dem in Absatz 2. genannten Wert. Der jeweils gültige Basispreis wird auf der Internetseite der Emittentin veröffentlicht. "Basiswert" ist das in Absatz 2. genannte Wertpapier (die "Aktie"). "Bewertungstag" ist der jeweilige Einlösungstermin. Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis der Aktie an der Maßgeblichen Börse nicht festgestellt und veröffentlicht wird oder am Bewertungstag eine Marktstörung vorliegt, dann wird der Bewertungstag auf den nächstfolgenden Börsengeschäftstag verschoben, an dem ein Referenzpreis der Aktie an der Maßgeblichen Börse wieder festgestellt und veröffentlicht wird und an dem keine Marktstörung vorliegt. Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag um zwei Börsengeschäftstage verschoben und wird auch an diesem Tag kein Referenzpreis der Aktie an der Maßgeblichen Börse festgestellt und veröffentlicht oder liegt auch an diesem Tag eine Marktstörung vor, dann gilt dieser Tag als Bewertungstag, und die Emittentin wird den Referenzpreis der Aktie nach billigem Ermessen ( 315 BGB) unter Berücksichtigung der an diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten festlegen und gemäß 11 bekannt machen. Das "Bezugsverhältnis" wird als Dezimalzahl ausgedrückt und entspricht dem in Absatz 2. genannten Verhältnis. "Börsengeschäftstag" ist ein Tag, an dem die Maßgebliche Börse sowie die Maßgebliche Terminbörse ( 5 Absatz 4.) während ihrer jeweiligen regulären Handelszeiten für den Handel geöffnet sind, auch wenn der Handel an der Maßgeblichen Börse bzw. Maßgeblichen Terminbörse vor dem üblichen Börsenschluss geschlossen wird. Ein nachbörslicher Handel oder andere Handelsaktivitäten außerhalb der regulären Handelszeiten bleiben unberücksichtigt. "Fälligkeitstag" ist der fünfte Zahlungsgeschäftstag nach dem jeweiligen Einlösungstermin. Die "Knock-Out-Barriere" entspricht für den ersten dem in Absatz 2. genannten Wert. Für jeden weiteren wird die Knock-Out-Barriere an dem in diesen fallenden Anpassungstag von der Emittentin unter Berücksichtigung der jeweils herrschenden Marktgegebenheiten (insbesondere unter Berücksichtigung der Volatilität) nach billigem Ermessen ( 315 BGB) festgelegt. Die jeweils gültige Knock-Out-Barriere wird auf der Internetseite der Emittentin veröffentlicht. "Marktstörung" bedeutet die Aussetzung oder die Einschränkung des Handels (a) der Aktie an der Maßgeblichen Börse oder (b) von auf die Aktie bezogenen Options- oder Terminkontrakten an der Maßgeblichen Terminbörse (falls solche Options- oder Terminkontrakte an der Maßgeblichen Terminbörse gehandelt werden), sofern die Seite 17

18 Aussetzung oder Einschränkung nach billigem Ermessen der Emittentin ( 315 BGB) wesentlich ist. Das Vorliegen einer Marktstörung wird nach 11 bekannt gemacht. Eine Beschränkung der Stunden oder der Anzahl der Tage, an denen ein Handel stattfindet, gilt nicht als Marktstörung, sofern die Einschränkung auf einer vorher angekündigten Änderung der regulären Geschäftszeiten der betreffenden Börse beruht. Eine im Laufe des Tages auferlegte Beschränkung im Handel aufgrund von Preisbewegungen, die bestimmte vorgegebene Grenzen überschreiten, gilt nur als Marktstörung, wenn sie bis zum Ende der regulären Handelszeit an dem betreffenden Tag andauert. "Maßgebliche Börse" ist die in Absatz 2. genannte Börse. "Referenzpreis" ist der an einem Tag zuletzt festgestellte und veröffentlichte Kurs (Schlusskurs) der Aktie an der Maßgeblichen Börse. "Risikoprämie" ist ein von der Emittentin an einem Anpassungstag für den an diesem Anpassungstag beginnenden nach billigem Ermessen ( 315 BGB) festgelegter Prozentsatz, der die von der Emittentin vereinnahmte Risikoprämie beinhaltet. Die Risikoprämie für den ersten entspricht dem in Absatz 2. genannten Prozentsatz. "Zahlungsgeschäftstag" ist ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System (TARGET-System) sowie das Clearing System Zahlungen in abwickeln. 2. Für jede Serie von Zertifikaten gelten für die Begriffe "Aktie", "Basispreis", "Knock-Out-Barriere", "Risikoprämie", "Anpassungsprozentsatz", "Bezugsverhältnis" und "Maßgebliche Börse" die in der nachstehenden Tabelle genannten Angaben: Typ Aktie ISIN Basispreis am Ausgabetag Knock-Out- Barriere im ersten Risikoprämie p.a. im ersten Anpassungsprozentsatz p.a. im ersten Maßgebliche Börse Bezugsverhältnis BWT Aktiengesellschaft AT ) DE000CM8Y4G8 19,80 22,00 1,75% 2,60% Wiener Börse BEAR Aixtron SE DE000A0WMPJ6) DE000CM8Y4H6 50,60 46,00-0,85% 0,00% Frankfurter 0,1 Commerzbank Aktiengesellschaft DE ) DE000CM8Y4J2 5,40 5,60 2,15% 3,00% Frankfurter comdirect bank AG DE ) DE000CM8Y4K0 6,80 7,50 1,75% 2,60% Frankfurter Namensaktien der Deutsche Telekom Aktiengesellschaft DE ) DE000CM8Y4L8 9,40 9,80 2,10% 2,95% Frankfurter BEAR GILDEMEISTER Aktiengesellschaft DE ) DE000CM8Y4M6 19,30 18,00-0,85% 0,00% Frankfurter Seite 18

19 Typ Aktie ISIN Basispreis am Ausgabetag Knock-Out- Barriere im ersten Risikoprämie p.a. im ersten Anpassungsprozentsatz p.a. im ersten Maßgebliche Börse Bezugsverhältnis HeidelbergCement AG DE ) DE000CM8Y4N4 43,20 45,00 1,75% 2,60% Frankfurter 0,1 Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA DE ) DE000CM8Y4P9 44,20 46,00 1,75% 2,60% Frankfurter 0,1 Namensaktien der Infineon Technologies Aktiengesellschaft DE ) DE000CM8Y4Q7 6,70 7,00 1,75% 2,60% Frankfurter MAN SE DE ) DE000CM8Y4R5 86,40 90,00 1,75% 2,60% Frankfurter 0,1 Nordex SE DE000A0D6554) DE000CM8Y4S3 5,20 5,60 1,75% 2,60% Frankfurter Qiagen N.V. NL ) DE000CM8Y4T1 14,20 15,00 1,75% 2,60% Frankfurter Rofin- Sinar Technologies Inc. US ) DE000CM8Y4U9 25,20 28,00 1,75% 2,60% Frankfurter 0,1 SAP Aktiengesellschaft DE ) DE000CM8Y4V7 36,50 38,00 1,75% 2,60% Frankfurter 0,1 Namensaktien der Siemens Aktiengesellschaft DE ) DE000CM8Y4W5 84,50 88,00 1,75% 2,60% Frankfurter 0,1 Solon AG DE ) DE000CM8Y4X3 1,98 2,20 2,25% 3,10% Frankfurter Namensaktien der United Internet AG DE ) DE000CM8Y4Y1 10,80 12,00 1,75% 2,60% Frankfurter Namensaktien der Wacker Neuson SE DE000WACK012) DE000CM8Y4Z8 11,70 13,00 1,75% 2,60% Frankfurter European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V. NL ) DE000CM8Y501 18,10 19,00 2,75% 3,60% in Paris Seite 19

20 Typ Aktie ISIN Basispreis am Ausgabetag Knock-Out- Barriere im ersten Risikoprämie p.a. im ersten Anpassungsprozentsatz p.a. im ersten Maßgebliche Börse Bezugsverhältnis France Télécom S.A. FR ) DE000CM8Y519 15,30 16,00 2,75% 3,60% in Paris VINCI FR ) DE000CM8Y527 38,20 40,00 2,75% 3,60% in Paris 0,1 Telecom Italia S.p.A. IT ) DE000CM8Y ,50% 3,35% in Mailand BEAR Telecom Italia S.p.A. IT ) DE000CM8Y543 1,42 1,35-0,85% 0,00% in Mailand Aegon N.V. NL ) DE000CM8Y550 4,58 4,80 2,75% 3,60% in Amsterdam IMMOFINANZ Immobilien Anlage AG AT ) IMMOFINANZ Immobilien Anlage AG AT ) IMMOFINANZ Immobilien Anlage AG AT ) IMMOFINANZ Immobilien Anlage AG AT ) IMMOFINANZ Immobilien Anlage AG AT ) IMMOFINANZ Immobilien Anlage AG AT ) DE000CM8Y568 2,85 3,15 1,75% 2,60% Wiener Börse DE000CM8Y576 2,80 3,10 1,75% 2,60% Wiener Börse DE000CM8Y584 2,75 3,05 1,75% 2,60% Wiener Börse DE000CM8Y592 2,70 3,00 1,75% 2,60% Wiener Börse DE000CM8Y5A8 2,61 2,90 1,75% 2,60% Wiener Börse DE000CM8Y5B6 2,52 2,80 1,75% 2,60% Wiener Börse 3 FÄLLIGKEIT 1. Jeder Zertifikatsinhaber hat das Recht, von der Emittentin nach Einlösung eines Zertifikats mit Wirkung zu einem Einlösungstermin nach Maßgabe der in den nachstehenden Absätzen enthaltenen Bestimmungen die Zahlung des Auszahlungsbetrages am Fälligkeitstag zu verlangen. Seite 20

21 2. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 3. erfolgt die Einlösung eines jeden Zertifikats zu einem Betrag "AB" (der "Auszahlungsbetrag") in, der nach der folgenden Formel berechnet (und gegebenenfalls auf den nächsten Cent ( 0,01) kaufmännisch auf- oder abgerundet) wird: AB = (Basiswert final - Basispreis) x Bezugsverhältnis bzw. AB = (Basispreis - Basiswert final ) x Bezugsverhältnis wobei Basiswert final = der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag (im Falle von TURBO -Zertifikaten) (im Falle von TURBO BEAR-Zertifikaten) Basispreis = der am Bewertungstag geltende Basispreis 3. Falls zu irgendeinem Zeitpunkt an oder nach dem Ausgabetag an einem Tag, an dem keine Marktstörung vorliegt, ein von der Maßgeblichen Börse festgestellter und veröffentlichter Kurs der Aktie die Knock-Out-Barriere erreicht oder unterschreitet (im Falle von TURBO - Zertifikaten) bzw. erreicht oder überschreitet (im Falle von TURBO BEAR-Zertifikaten) ("Knock-Out-Ereignis"), entfällt der Anspruch nach Absatz 2. Im Fall des Eintritts eines Knock-Out-Ereignisses wird der Auszahlungsbetrag von der Emittentin nach billigem Ermessen ( 315 BGB) festgelegt und wird mindestens 1/10 Eurocent pro Zertifikat betragen. Der Fälligkeitstag ist in diesem Falle der 5. Zahlungsgeschäftstag nach dem Tag, an dem das Knock-Out-Ereignis eingetreten ist. Der Auszahlungsbetrag wird auf der Internetseite der Emittentin veröffentlicht. 4. Um die Zahlung des Auszahlungsbetrages zu verlangen, muss der Zertifikatsinhaber über die depotführende Bank spätestens am zehnten Zahlungsgeschäftstag vor einem Einlösungstermin i. bei der Zahlstelle eine schriftliche Erklärung auf einem dort erhältlichen Formular bzw. unter Abgabe aller in dem Formular geforderten Angaben und Erklärungen einreichen (die "Einlösungserklärung"); und ii. die Zertifikate durch Übertragung der Zertifikate auf das Konto der Zahlstelle bei dem Clearing System liefern. Die Einlösungserklärung ist verbindlich und unwiderruflich. Eine in Bezug auf einen bestimmten Einlösungstermin abgegebene Einlösungserklärung ist gegenstandslos, wenn sie nach Ablauf des zehnten Zahlungsgeschäftstages vor diesem Einlösungstermin eingeht oder wenn die Zertifikate, auf die sich eine Einlösungserklärung bezieht, nicht oder nicht rechtzeitig an die Zahlstelle geliefert werden. Nach dem vorstehenden Satz gegenstandslose Einlösungserklärungen werden nicht als Einlösungserklärung in Bezug auf einen späteren Einlösungstermin behandelt. Weicht die in der Einlösungserklärung genannte Zahl von Zertifikaten, für die die Einlösung beantragt wird, von der Zahl der an die Zahlstelle übertragenen Zertifikate ab, so gilt die Einlösungserklärung nur für die der kleineren der beiden Zahlen entsprechende Anzahl von Zertifikaten als eingereicht. Etwaige überschüssige Zertifikate werden auf Kosten und Gefahr des Zertifikatsinhabers an die depotführende Bank zurück übertragen. Seite 21

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum DAX UNLIMITED Bull Non-Quanto

Mehr

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum Nikkei 225 UNLIMITED BULL

Mehr

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto)

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum Amazon UNLIMITED BEAR Bear

Mehr

Neuemission: UNLIMITED X-BEST TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

Neuemission: UNLIMITED X-BEST TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED X-BEST TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Knock-Out- Barriere am X-DAX and DAX BEST UNLIMITED BULL Bull Non-Quanto

Mehr

Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum DAX SMART UNLIMITED

Mehr

Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum Bezugsverhältnis

Mehr

Neuemission: BEST UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

Neuemission: BEST UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: BEST UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Knock-Out- Barriere am Bezugsverhältnis Anfängl. Ausgabepreis 1) Hebel am

Mehr

Neuemission: UNLIMITED X-BEST TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

Neuemission: UNLIMITED X-BEST TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED X-BEST TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Knock-Out- Barriere am X-DAX and DAX BEST UNLIMITED BULL Bull Non-Quanto

Mehr

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto)

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum Bezugsverhältnis Anfängl.

Mehr

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto)

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum Cemex ADR UNLIMITED BULL

Mehr

Termsheet WAVE XXL auf Aktien (Call-Optionsscheine mit Knock-Out bzw. Put-Optionsscheine mit Knock-Out)

Termsheet WAVE XXL auf Aktien (Call-Optionsscheine mit Knock-Out bzw. Put-Optionsscheine mit Knock-Out) 1 Angebotsbedingungen Emittentin Verkauf: : Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Die Optionsscheine werden von der Emittentin freibleibend zum Verkauf gestellt. Die Verkaufspreise werden erstmals vor Beginn

Mehr

Sichere Zinsen zum Greifen nahe

Sichere Zinsen zum Greifen nahe Sichere Zinsen zum Greifen nahe Commerzbank Aktienanleihe Protect auf die Volkswagen Vorzugsaktie Corporates & Markets Gemeinsam mehr erreichen Intelligent teilabsichern Commerzbank Aktienanleihe Protect

Mehr

Weltspartags-Wochen! Gut aufgestellt mit den Zertifikaten der DekaBank.

Weltspartags-Wochen! Gut aufgestellt mit den Zertifikaten der DekaBank. 1 Weltspartags-Wochen! Gut aufgestellt mit den Zertifikaten der DekaBank. DekaBank 2,50 % Deka-DividendenStrategie CF (A) Aktienanleihe 02/2017 der Kreissparkasse Freudenstadt. Neue Perspektiven für mein

Mehr

Commerzbank Aktienanleihe

Commerzbank Aktienanleihe Commerzbank Aktienanleihe Protect auf Deutsche Bank Equity Markets & Commodities I Seite 2 Gewinnchancen erhöhen Commerzbank Aktienanleihe Protect auf Deutsche Bank Aktienanleihen stellen eine attraktive

Mehr

Sichere Zinsen zum Greifen nahe

Sichere Zinsen zum Greifen nahe Sichere Zinsen zum Greifen nahe Commerzbank Aktienanleihe Protect auf SolarWorld Corporates & Markets Gemeinsam mehr erreichen Intelligent teilabsichern Commerzbank Aktienanleihe Protect auf SolarWorld

Mehr

DIE SPARKASSE BREMEN AG

DIE SPARKASSE BREMEN AG DIE SPARKASSE BREMEN AG Endgültige Angebotsbedingungen vom 06.03.2012 gemäß 6 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 25.08.2011 FLR Die Sparkasse Bremen AG Kassenobligation von 2012 Reihe 312 Emissionsvolumen

Mehr

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum Bezugsverhältnis Anfängl.

Mehr

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto)

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum Ahold UNLIMITED BULL Bull Non-Quanto

Mehr

Bezugsangebot an die Aktionäre der REpower Systems AG

Bezugsangebot an die Aktionäre der REpower Systems AG REpower Systems AG Hamburg Aktien ISIN DE0006177033 - REpower w/suzlon zum Verkauf eingereichte Aktien: ISIN DE000A0MFZA9 - - REpower w/areva zum Verkauf eingereichte Aktien: ISIN DE000A0LR7H1 - Bezugsangebot

Mehr

22. April 2016. BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main NACHTRAG NR. 1

22. April 2016. BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main NACHTRAG NR. 1 22. April 2016 BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main NACHTRAG NR. 1 gemäß 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG") zu dem Basisprospekt vom 26. Januar 2016 zur Begebung

Mehr

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto)

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum Bezugsverhältnis 3D Systems

Mehr

Endgültige Bedingungen Nr. 0181. Basisprospekt. Endlos-Turbo-Zertifikate bezogen auf den DAX. Lang & Schwarz Aktiengesellschaft

Endgültige Bedingungen Nr. 0181. Basisprospekt. Endlos-Turbo-Zertifikate bezogen auf den DAX. Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Endgültige Bedingungen Nr. 0181 vom 24. Juli 2012 gemäß 6 Absatz 3 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 19. Juni 2012 über Endlos-Turbo-Zertifikate bezogen auf den DAX Lang & Schwarz Aktiengesellschaft

Mehr

S Sparkasse. Strukturierte Anlageprodukte: Aktuelle Highlights.

S Sparkasse. Strukturierte Anlageprodukte: Aktuelle Highlights. S Sparkasse Strukturierte Anlageprodukte: Aktuelle Highlights. - LBBW Safe-Anleihen mit Cap - LBBW Index-Floater - LBBW Aktien-Anleihen - LBBW Deep-Express-Zertifikate Gelassen investieren. LBBW Safe-Anleihen

Mehr

INVEST 2011 - Volker Meinel. Hebelprodukte der BNP Paribas im vergleichenden Überblick

INVEST 2011 - Volker Meinel. Hebelprodukte der BNP Paribas im vergleichenden Überblick INVEST 2011 - Volker Meinel Hebelprodukte der BNP Paribas im vergleichenden Überblick Agenda Wertpapiere fürs Trading: 1. Turbo Optionsscheine 2. Mini Futures 3. Unlimited Turbos 25/03/2011 2 Turbo Optionsscheine

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Endgültige Bedingungen Nr. 2 vom 18. Februar 2009. Basisprospekt vom 5.

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Endgültige Bedingungen Nr. 2 vom 18. Februar 2009. Basisprospekt vom 5. COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Endgültige Bedingungen Nr. 2 vom 18. Februar 2009 gemäß 6 Abs. 3. Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 5. Februar 2009 über Strukturierte Zertifikate

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Basisprospekt

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Basisprospekt COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Basisprospekt vom 23. April 2008 über [Side Step][Express]-Zertifikate Inhalt Zusammenfassung... 3 Risikofaktoren... 8 Risikofaktoren bezüglich der Wertpapiere...

Mehr

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden.

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden. A: Allgemeines 1. Was bedeutet die öffentliche Börsennotierung von ForFarmers für mich als Inhaber von Zertifikaten, Beteiligungskonto und/oder Futtereinheiten? Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Aktien von

Mehr

BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main

BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main 22. August 2013 BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main NACHTRAG GEMÄß 16 ABS. 1 WERTPAPIERPROSPEKTGESETZ ("WPPG") ZU DEM FOLGENDEN DREITEILIGEN BASISPROSPEKT, BESTEHEND AUS

Mehr

DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts)

DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) - im Folgenden auch DekaBank, Bank oder Emittentin und zusammen mit ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften auch DekaBank-Gruppe

Mehr

Attraktive Zinsen weltweit. Zins-Zertifikate. Leistung aus Leidenschaft.

Attraktive Zinsen weltweit. Zins-Zertifikate. Leistung aus Leidenschaft. Attraktive Zinsen weltweit Zins-Zertifikate Leistung aus Leidenschaft. Zugang zu internationalen Zinsen Die Zinsen haben historische Tiefstände erreicht. Anfang der neunziger Jahre war es noch möglich,

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Endgültige Bedingungen Nr. 46 vom 28. Juli 2008. Basisprospekt vom 25.

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Endgültige Bedingungen Nr. 46 vom 28. Juli 2008. Basisprospekt vom 25. COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Endgültige Bedingungen Nr. 46 vom 28. Juli 2008 gemäß 6 Abs. 3. Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 25. Januar 2008 über Unlimited-Zertifikate

Mehr

Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot

Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot für Aktien aus der vom Vorstand am 17. Juli 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital Nachstehendes

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

RAHMENVERTRAG FÜR FINANZGESCHÄFTE ZUSATZ ZUM DERIVATEANHANG. ZINSDERIVATE Ausgabe 2004

RAHMENVERTRAG FÜR FINANZGESCHÄFTE ZUSATZ ZUM DERIVATEANHANG. ZINSDERIVATE Ausgabe 2004 F E D E R A T I O N B A N C A I R E D E L ' U N I O N E U R O P E E N N E BANKING FEDERATION OF THE EUROPEAN UNION BANKENVEREINIGUNG DER EUROPÄISCHEN UNION in Zusammenarbeit mit E U R O P E A N S A V I

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Basisprospekt

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Basisprospekt COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Basisprospekt vom 1. Dezember 2008 über TURBO-Zertifikate Unlimited TURBO-Zertifikate Power TURBO-Zertifikate Inhalt Zusammenfassung... 3 Risikofaktoren...

Mehr

EINE SICHERE SACHE. Inspiriert investieren. Kurzläufer-Anleihe

EINE SICHERE SACHE. Inspiriert investieren. Kurzläufer-Anleihe EINE SICHERE SACHE Kurzläufer-Anleihe Unsere gemeinsame Inspiration - bei vollem Kapitalschutz von der Entwicklung der Aktienmärkte profitieren! Kurzläufer-Anleihe Die Kurzläufer-Anleihe bietet Ihnen bei

Mehr

Bundesministerium der Finanzen. Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe. Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe

Bundesministerium der Finanzen. Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe. Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe Bundesministerium der Finanzen Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe Vom 1. August 2006 Die Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Fonds

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Fonds Zertifikat Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Fonds Bull/ Bear Feature Quanto/ WKN ISIN Common Non-Quanto Telekurs Basispreis bei Stopschwelle bei Bezugs- Verkaufsverhältnis Preis 1) Hebel bei

Mehr

Veranlagen Wertpapiere und Kapitalmarkt

Veranlagen Wertpapiere und Kapitalmarkt Ansparen Veranlagen Wertpapiere und und veranlagen Kapitalmarkt 2 2 In jeder Lebensphase, ob in der Jugend oder im Alter, haben Menschen Wünsche, die Geld kosten. Wenn Sie Schritt für Schritt ein kleines

Mehr

Safe Zertifikate. Produktinformation. Gemeinsam mehr erreichen

Safe Zertifikate. Produktinformation. Gemeinsam mehr erreichen Safe Zertifikate Produktinformation Gemeinsam mehr erreichen Inhalt Safe Zertifikate Immer ein Sicherheitsnetz gespannt 4 Was zeichnet Safe Zertifikate aus? 4 Safe Zertifikate Classic Nach oben gute Chancen,

Mehr

Endgültige Bedingungen Nr. 0624. Basisprospekt. Turbo-Zertifikate bezogen auf den Henry-Hub-Natural-Gas-Future-Kontrakt

Endgültige Bedingungen Nr. 0624. Basisprospekt. Turbo-Zertifikate bezogen auf den Henry-Hub-Natural-Gas-Future-Kontrakt Endgültige Bedingungen Nr. 0624 vom 17. September 2012 gemäß 6 Absatz 3 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 19. Juni 2012 über Turbo-Zertifikate bezogen auf den Henry-Hub-Natural-Gas-Future-Kontrakt

Mehr

S.A.G. Solarstrom AG Sasbacher Straße 5 79111 Freiburg i.br. WKN: 702100 ISIN: DE0007021008

S.A.G. Solarstrom AG Sasbacher Straße 5 79111 Freiburg i.br. WKN: 702100 ISIN: DE0007021008 S.A.G. Solarstrom AG Sasbacher Straße 5 79111 Freiburg i.br. WKN: 702100 ISIN: DE0007021008 Angebot an die Inhaber der (Teil-)Wandelschuldverschreibungen 6,85% Wandelschuldverschreibung von 2007/2010 der

Mehr

1. Grafschafter Zinsanleihe KREISSPARKASSE GRAFSCHAFT BENTHEIM ZU NORDHORN ª

1. Grafschafter Zinsanleihe KREISSPARKASSE GRAFSCHAFT BENTHEIM ZU NORDHORN ª Sparkassen-Finanzgruppe 4% Zinsen p.a. in den ersten drei Jahren 100% Kapitalgarantie keine Kosten FRÜHLINGSERWACHEN für Ihre Geldanlage... mit der 1. Grafschafter Zinsanleihe KREISSPARKASSE GRAFSCHAFT

Mehr

Endgültige Bedingungen Nr. 1651. Basisprospekt. Turbo-Zertifikate bezogen auf Aktien bzw. ADRs. Lang & Schwarz Aktiengesellschaft

Endgültige Bedingungen Nr. 1651. Basisprospekt. Turbo-Zertifikate bezogen auf Aktien bzw. ADRs. Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Endgültige Bedingungen Nr. 1651 vom 04. Februar 2013 gemäß 6 Absatz 3 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 19. Juni 2012 über Turbo- bezogen auf Aktien bzw. ADRs Lang & Schwarz Aktiengesellschaft

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Endgültige Bedingungen Nr. 1422. Basisprospekt. Turbo-Zertifikate bezogen auf Aktien bzw. ADRs. Lang & Schwarz Aktiengesellschaft

Endgültige Bedingungen Nr. 1422. Basisprospekt. Turbo-Zertifikate bezogen auf Aktien bzw. ADRs. Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Endgültige Bedingungen Nr. 1422 vom 04. Januar 2013 gemäß 6 Absatz 3 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 19. Juni 2012 über Turbo-e bezogen auf Aktien bzw. ADRs Lang & Schwarz Aktiengesellschaft

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Unvollständiger Verkaufsprospekt vom 5. Februar 2001 gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz über Discount-Zertifikate Plus bezogen auf Aktien jeweils

Mehr

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch

Mehr

GÜNSTIG EINSTEIGEN. Discount-Zertifikate. Den Basiswert mit Rabatt erwerben und zusätzlich vom Risikopuffer profitieren!

GÜNSTIG EINSTEIGEN. Discount-Zertifikate. Den Basiswert mit Rabatt erwerben und zusätzlich vom Risikopuffer profitieren! GÜNSTIG EINSTEIGEN Discount-Zertifikate Den Basiswert mit Rabatt erwerben und zusätzlich vom Risikopuffer profitieren! Discount-Zertifikate Wenn Sie ein zusätzliches Renditepotenzial für Marktphasen mit

Mehr

B E D I N G U N G E N

B E D I N G U N G E N B E D I N G U N G E N EUR-Zinscap-Optionsscheine auf den 3-Monats EURIBOR 07/2009 bis 12/2029 Serie 6 der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft (ISIN Nr. QOXDBA008642) 1 Einleitende

Mehr

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an die derzeitigen Aktionäre der Fritz Nols AG und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an die derzeitigen Aktionäre der Fritz Nols AG und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar. Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an die derzeitigen Aktionäre der Fritz Nols AG und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar. Fritz Nols AG Frankfurt am Main -ISIN DE0005070908 /

Mehr

Invesco Balanced-Risk Allocation Fund

Invesco Balanced-Risk Allocation Fund Invesco Balanced-Risk Allocation Fund Oktober 2011 Dieses Dokument richtet sich ausschließlich an professionelle Kunden und Finanzberater und nicht an Privatkunden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

Mehr

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) für die RAD Medical GmbH, Dorfstrasse 30, 14822 Niederwerbig 2.

Mehr

Anleihebedingungen. 1 Form und Nennbetrag

Anleihebedingungen. 1 Form und Nennbetrag Anleihebedingungen 1 Form und Nennbetrag (1) Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend die "Emittentin" genannt), begibt DZ BANK BRIEFE

Mehr

Die Schuldverschreibungen haben den ISIN-Code DE000A1YCQV4 und die WKN A1YCQV.

Die Schuldverschreibungen haben den ISIN-Code DE000A1YCQV4 und die WKN A1YCQV. Anleihebedingungen 1 Nennbetrag Die Emission der Stadtsparkasse Wuppertal (die Emittentin ) im Gesamtnennbetrag von bis zu 20.000.000,-- EUR (in Worten zwanzig Millionen) ist eingeteilt in 200.000 auf

Mehr

Bonus-Chance per Express

Bonus-Chance per Express Zertifikate Bonus-Chance per Express MAXI Express-Pro-Zertifikat auf die Aktien der BASF AG, der Deutsche Bank AG und der E.ON AG Zeichnungsfrist: 26. März 2007 bis 24. April 2007 AUF EINEN BLICK Maximaler

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum Nasdaq-100 Index(R)

Mehr

Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 1)

Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 1) 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 1: SS 2012 Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 1) Fristentransformation 50 Punkte Die Bank B gibt im Zeitpunkt t = 0 einen Kredit mit einer Laufzeit

Mehr

Norddeutsche Landesbank - Girozentrale Anleihebedingungen - WKN NLB2FX4- - ISIN DE000NLB2FX4 -

Norddeutsche Landesbank - Girozentrale Anleihebedingungen - WKN NLB2FX4- - ISIN DE000NLB2FX4 - 1 Stückelung und Form (1) Die Öffentlichen Pfandbriefe (die Schuldverschreibungen ) der Norddeutsche Landesbank Girozentrale (die Emittentin ) werden in Euro (die Währung oder EUR ) im Gesamtnennbetrag

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Nachtrag nach 16 Absatz 1 WpPG zum Basisprospekt vom 15. Februar 2007 über Discount-Zertifikate Discount-Zertifikate Plus 1) Der Wortlaut des jeweiligen 3 der Zertifikatsbedingungen

Mehr

Anleihebedingungen. 1 Form und Nennbetrag

Anleihebedingungen. 1 Form und Nennbetrag Anleihebedingungen 1 Form und Nennbetrag (1) Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend die "Emittentin" genannt), begibt DZ BANK BRIEFE

Mehr

(ISIN: DE000A0SNAK2) Der mit dem 27. März 2015 beginnende (und diesen Tag einschließende) Zeitraum

(ISIN: DE000A0SNAK2) Der mit dem 27. März 2015 beginnende (und diesen Tag einschließende) Zeitraum auf den ShortDAX x2 Index Produktbeschreibung Das Index-Zertifikat ermöglicht Anlegern, an der Wertentwicklung des Basiswertes zu partizipieren. Bei diesem Zertifikat zahlt die Emittentin nach Ausübung

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto)

UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien () Zertifikat Bull/ Bear / WKN ISIN Common Telekurs Basispreis bei Stopschwelle Bezugs- Verkaufs- Hebel bei Referenz Feature bei verhältnis preis 1)

Mehr

DataDesign Aktiengesellschaft

DataDesign Aktiengesellschaft DataDesign Aktiengesellschaft München Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien ISIN: DE0001262152 WKN: 126215 Börsenkürzel: DTD2 Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien stellt kein öffentliches

Mehr

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden. - 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen

Mehr

Nachhaltigkeits-Check

Nachhaltigkeits-Check Nachhaltigkeits-Check Name: UniImmo Europa ISIN: DE0009805515 Emittent: Union Investment Wertpapierart / Anlageart Offener Immobilienfonds: Als Inhaber eines Investmentzertifikats ist man Miteigentümer

Mehr

3.6Derivate Finanzinstrumente

3.6Derivate Finanzinstrumente 3.6Derivate Finanzinstrumente S.1 Quelle: http://www.eurexchange.com/resources/web_based_training/futures_optionen/index.html S.2 Der Inhaber eines Optionsscheins(Warrant)hat das Recht, während einer bestimmten

Mehr

(Wette auf eine Kurs- oder Indexentwicklung, mit oder ohne Hebelwirkung - ohne Rückzahlungsgarantie)

(Wette auf eine Kurs- oder Indexentwicklung, mit oder ohne Hebelwirkung - ohne Rückzahlungsgarantie) Geldanlage: Partizipationszertifikat (Wette auf eine Kurs- oder Indexentwicklung, mit oder ohne Hebelwirkung - ohne Rückzahlungsgarantie) Beschreibung Das Partizipationszertifikat ist einerseits eine bestimmte

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Emissionsbedingungen. VOLKSBANK LANDECK eg EUR 5.000.000,00. Volksbank Landeck Stufenzins-Anleihe 2015-2022. (die "Schuldverschreibungen")

Emissionsbedingungen. VOLKSBANK LANDECK eg EUR 5.000.000,00. Volksbank Landeck Stufenzins-Anleihe 2015-2022. (die Schuldverschreibungen) Emissionsbedingungen VOLKSBANK LANDECK eg EUR 5.000.000,00 Volksbank Landeck Stufenzins-Anleihe 2015-2022 (die "Schuldverschreibungen") International Securities Identification Number ("ISIN") QOXDBA037195

Mehr

Bundesministerium der Finanzen

Bundesministerium der Finanzen Bundesministerium der Finanzen Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für inflationsindexierte Bundesanleihen und inflationsindexierte Bundesobligationen Vom 27. Juli 2009 Nachstehend werden die Emissionsbedingungen

Mehr

Von den höchsten Dividendenrenditen des DAX profitieren. DAX TOP 10 Zertifikat von -markets

Von den höchsten Dividendenrenditen des DAX profitieren. DAX TOP 10 Zertifikat von -markets Von den höchsten Dividendenrenditen des DAX profitieren DAX TOP 10 Zertifikat von -markets Stabile Erträge mit Dividendenwerten Historisch war es immer wieder zu beobachten, dass Aktiengesellschaften,

Mehr

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:

Mehr

Konto-Nummer. Depot-Nummer. Ort, Datum

Konto-Nummer. Depot-Nummer. Ort, Datum Bitte auf Seite 5 unterschreiben! 457.181-010 Wichtige Information An (Name und Anschrift des Kunden) Konto-Nummer Depot-Nummer Ort, Datum Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Ihre bisherige Anlagepraxis

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Nachtrag Nr. 6 vom 2. September 2011. Zertifikate NATIXIS STRUCTURED PRODUCTS LIMITED

Nachtrag Nr. 6 vom 2. September 2011. Zertifikate NATIXIS STRUCTURED PRODUCTS LIMITED Nachtrag Nr. 6 vom 2. September zum BASISPROSPEKT vom 9. Februar für Zertifikate bezogen auf Aktien/Indizes/Investmentfonds/Währungen/Rohstoffe/Aktienbaskets/eine Auswahl an Aktien/Indexbaskets/Fondsbaskets

Mehr

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

Mehr

Inhaltsverzeichnis. - Beschreibung - Rendite - Kaufpreis - Stückzinsen - Verzinsung - Rendite - Berechnung. - Fazit. Beschreibung

Inhaltsverzeichnis. - Beschreibung - Rendite - Kaufpreis - Stückzinsen - Verzinsung - Rendite - Berechnung. - Fazit. Beschreibung Inhaltsverzeichnis - Beschreibung - Rendite - Kaufpreis - Stückzinsen - Verzinsung - Rendite - Berechnung - Fazit Beschreibung Die US-Dollar Bundesanleihe ist eine Schuldverschreibung der Bundesrepublik

Mehr

Anleihebedingungen. 1 Form und Nennbetrag

Anleihebedingungen. 1 Form und Nennbetrag Anleihebedingungen 1 Form und Nennbetrag (1) Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend die "Emittentin" genannt), begibt DZ BANK BRIEFE

Mehr

Pioneer Investments Substanzwerte

Pioneer Investments Substanzwerte Pioneer Investments Substanzwerte Wahre Werte zählen mehr denn je In turbulenten Zeiten wollen Anleger eines: Vertrauen in ihre Geldanlagen. Vertrauen schafft ein Investment in echten Werten. Vertrauen

Mehr

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen

Mehr

[Briefkopf] [Kunde] [Datum] Option auf [Rohwaren] [einen Rohwarenindex] - Ref.-Nr.: [ ]

[Briefkopf] [Kunde] [Datum] Option auf [Rohwaren] [einen Rohwarenindex] - Ref.-Nr.: [ ] [Briefkopf] [Kunde] [Datum] Option auf [Rohwaren] [einen Rohwarenindex] - Ref.-Nr.: [ ] Wir bestätigen Ihnen folgenden, auf der Grundlage unseres Rahmenvertrages für Finanztermingeschäfte ( Rahmenvertrag")

Mehr

Neuemission: BEST UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

Neuemission: BEST UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: BEST UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Knock-Out- Barriere am Dow Jones Ind BEST UNLIMITED Bull Non-Quanto CB1V1W

Mehr

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Sparkasse Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Jeden Tag Zinsen hamstern. Das Profil. Sie suchen ein Investment, das der momentanen Marktsituation angepasst

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals II, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II gegen Bar- und/oder Sacheinlagen

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Die DJ EURO STOXX 50 SM Hochzinswandler Anleihe Garantierte Rückzahlung des Nennbetrages und Renditechancen von 9% p.a.!

Die DJ EURO STOXX 50 SM Hochzinswandler Anleihe Garantierte Rückzahlung des Nennbetrages und Renditechancen von 9% p.a.! Intelligenter investieren heißt, von Anfang an dabei zu sein. Die DJ EURO STOXX 50 SM Garantierte Rückzahlung des Nennbetrages und Renditechancen von 9% p.a.! DJ EURO STOXX 50 SM Wachstumschancen für Ihr

Mehr

Positionstrading. am 27.2.2012. Webinarbeginn um 19:00 Uhr. email des PTT: positiontrading@nextleveltrader.de 27.2.2012 1

Positionstrading. am 27.2.2012. Webinarbeginn um 19:00 Uhr. email des PTT: positiontrading@nextleveltrader.de 27.2.2012 1 am 27.2.2012 Webinarbeginn um 19:00 Uhr email des PTT: positiontrading@nextleveltrader.de 27.2.2012 1 Agenda für das Webinar am 27.2.2012: Depotcheck: Besprechung der laufenden Positionen (Auswahl) Ordercheck:

Mehr

NRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen

NRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen NRW EONIA-Anleihe Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen EONIA Beschreibung EONIA = Euro OverNight Index Average Stellt den offiziellen Durchschnittstageszinssatz dar, der von Finanzinstituten

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr