Bayerische Landesbank. Endgültige Bedingungen. Euro ,00. BayernLB Euribor Protect Anleihe. Schuldverschreibungen mit Kapitalschutz

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1 Endgültige Bedingungen Nr. 2 vom 10. Dezember 2015 zum Basisprospekt vom 9. Juni 2015 Bayerische Landesbank Endgültige Bedingungen Euro ,00 BayernLB Euribor Protect Anleihe Schuldverschreibungen mit Kapitalschutz WKN: BLB3VQ ISIN: DE000BLB3VQ7 Emissionstag:

2 Gegenstand dieser Endgültigen Bedingungen sind Schuldverschreibungen (die Schuldverschreibungen oder in der Gesamtheit die Anleihe ), die von der Bayerischen Landesbank unter dem Basisprospekt für Schuldverschreibungen mit Kapitalschutz vom 9. Juni 2015 begeben werden. Bei den vorliegenden Schuldverschreibungen handelt es sich um Schuldverschreibungen mit strukturierter Verzinsung (Schuldverschreibungen mit Verzinsungsstruktur Option 9 (Schuldverschreibungen mit Reverse Floater Struktur) Diese Endgültigen Bedingungen werden für den in Artikel 5 Abs. 4 der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 (zuletzt geändert durch die Richtlinien 2010/73/EU und 2010/78/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 (die Prospektrichtlinie ) genannten Zwecke abgefasst. Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen sind nur möglich, wenn die Endgültigen Bedingungen zusammen mit dem Basisprospekt vom 9. Juni 2015 (wie nachgetragen durch die Nachträge vom 23. Juli 2015, 28. August 2015 und 23. November 2015 und inklusive etwaiger zukünftiger Nachträge), einschließlich der durch Verweis einbezogenen Informationen gelesen werden. Die von der Emittentin im Basisprospekt erteilte Zustimmung zur Nutzung des Basisprospekts während der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß 9 WpPG (die Angebotsfrist ) erstreckt sich auf folgende Angebotsländer: Deutschland. Der Basisprospekt wird auf Verlangen in gedruckter Form von der Emittentin kostenlos dem Publikum zur Verfügung gestellt. Zudem ist er in elektronischer Form auf der Website der Emittentin veröffentlicht ( dort unter Investor Relations ). Eine emissionsspezifische Zusammenfassung ist diesen Endgültigen Bedingungen beigefügt. 2

3 Teil 1 Angaben zu den Anleihebedingungen Emissionsbezogene Bedingungen 1. Emissionsbezogene Bedingungen Teil A. Produktbezogene Bedingungen 1 (Nennbetrag; Stückelung) Die Bayerische Landesbank (nachstehend die Emittentin genannt) begibt Schuldverschreibungen (nachfolgend die Schuldverschreibungen, in der Gesamtheit auch die Anleihe genannt), im Gesamtnennbetrag von Euro ,00 (in Worten: Euro zweihundertfünfzig Millionen). Die Anleihe ist eingeteilt in Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je Euro 1.000,00. Die Schuldverschreibungen lauten jeweils auf den Inhaber und sind untereinander gleichberechtigt. 2 (Anleiherecht) (1) Jede Schuldverschreibung gewährt ihrem Inhaber einen Anspruch auf Zahlung eines sich nach 4 der Emissionsbezogenen Bedingungen errechnenden Zinsbetrags an dem jeweiligen Zinstermin sowie das in 5 der Emissionsbezogenen Bedingungen festgelegte Recht, von der Emittentin am Rückzahlungstag die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum Rückzahlungsbetrag zu verlangen (das Anleiherecht ). (2) Die Schuldverschreibungen sind für die Anleihegläubiger und die Emittentin unkündbar. (3) Bei Käufen und Verkäufen von Schuldverschreibungen während der Laufzeit werden Stückzinsen berechnet oder bezahlt. (4) Sofern es die Emittentin, gleich aus welchem Grund unterlässt, die Rückzahlung am Rückzahlungstag oder die Zinszahlung am jeweiligen Zinstermin in voller Höhe an die CBF zu erbringen, wird der Rückzahlungsbetrag oder der Zinsbetrag ab Fälligkeit zum gesetzlichen Zinssatz so lange verzinst, bis die Rückzahlung oder die Zinszahlung an die CBF erfolgt ist, soweit gesetzlich oder in den Anleihebedingungen nichts anderes vorgesehen ist. 3 (Definitionen) Es gelten für die Schuldverschreibungen die nachfolgenden allgemeinen Definitionen: Bankgeschäftstag ist jeder Tag, an dem das Abwicklungssystem TARGET2 oder ein Nachfolgesystem dazu betriebsbereit ist. Basiswert ist der Referenzwert wie nachfolgend definiert. Berechnungsstelle ist die Bayerische Landesbank, Brienner Straße 18, München. Emissionstag ist der Feststellungstag ist jeder der nachfolgend angegebenen Feststellungstage: jeder Zinsermittlungstag wie nachfolgend unter 7 der Emissionsbezogenen Bedingungen definiert. Mindestzinssatz bezeichnet den in 4 Absatz (2) angegebenen Mindestzinssatz. Referenzwert bezeichnet den nachfolgend angegebenen Referenzwert: 3-Monats-Euribor. Rückzahlungstag ist der Zinsende ist der Zinslaufbeginn ist der Zinssatz ist der gemäß 4 Absatz (2) der Emissionsbezogenen Bedingungen ermittelte Zinssatz. 3

4 Zinstagequotient ist der in 4 Absatz (5) der Emissionsbezogenen Bedingungen genannte Zinstagequotient. Zinstermin ist jeder der folgenden Zinstermine: in Bezug auf Laufzeitjahr Zinstermine / / / / / / / / / / / / / / / Basiswertspezifische Definitionen finden sich in 7 der Emissionsbezogenen Bedingungen. 4 (Verzinsung) (1) Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren Nennbetrag zu dem jeweiligen Zinstermin mit dem Zinssatz (Absatz (2) ) verzinst, und zwar ab dem Zinslaufbeginn (einschließlich) bis zum ersten Zinstermin (ausschließlich) und danach von jedem Zinstermin (einschließlich) bis zum nächstfolgenden Zinstermin (ausschließlich), letztmalig bis zum Zinsende (ausschließlich) (jeweils die Zinsperiode ). Die Zinsen sind nachträglich am jeweiligen Zinstermin fällig. (2) Für die jeweiligen Zinsperioden wird der Zinssatz wie folgt ermittelt : Der Zinssatz in % p.a. für jede Zinsperiode entspricht 0,30 % abzüglich dem Feststellungskurs des Referenzzinssatzes am jeweiligen Feststellungstag, als Formel ausgedrückt: Zinssatz = 0,30 % - Feststellungskurs Der Zinssatz beträgt mindestens 0,30 % p.a. (der Mindestzinssatz ). 4

5 (3) Der Zinsbetrag (der Zinsbetrag ) wird errechnet, indem der für den jeweiligen Zinstermin geltende Zinssatz unter Berücksichtigung von Absatz (5) auf den Nennbetrag der Schuldverschreibung bezogen wird. Der Zinsbetrag wird auf den nächsten Eurocent auf- bzw. abgerundet, wobei 0,5 Eurocent aufgerundet werden. (4) Ist ein Zinstermin kein Bankgeschäftstag, erfolgt die Zinszahlung am nächstfolgenden Bankgeschäftstag, es sei denn, der Zinstermin würde dadurch in den nächsten Kalendermonat fallen; in diesem Fall erfolgt die Zinszahlung am vorhergehenden Bankgeschäftstag. Der an dem betreffenden Zinstermin fällige Zinsbetrag und gegebenenfalls der darauf folgende Zinsbetrag werden entsprechend angepasst. (5) Die Berechnung des zahlbaren Zinsbetrags erfolgt auf der Grundlage der abgelaufenen Tage einer Zinsperiode geteilt durch 360 ( act/360 ). 5 (Rückzahlung) (1) Die Schuldverschreibungen werden am Rückzahlungstag von der Emittentin zum Nennbetrag (der Rückzahlungsbetrag ) an die Anleihegläubiger zurückgezahlt. (2) Die Emittentin ist nicht berechtigt, die Schuldverschreibungen vorzeitig zurückzuzahlen. (3) Wenn der Rückzahlungstag kein Bankgeschäftstag ist, erfolgt die Zahlung am darauffolgenden Bankgeschäftstag, ohne dass aufgrund dieser Verschiebung ein Anspruch auf zusätzliche Zinsen und sonstige Zahlungen besteht. 6 (Zahlungen) (1) Die Emittentin verpflichtet sich, alle Zahlungen auf die Schuldverschreibungen bei Fälligkeit in Euro über die CBF zu leisten. (2) Sämtliche gemäß diesen Anleihebedingungen zahlbaren Beträge sind von der Emittentin in ihrer Funktion als Zahlstelle an CBF zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Anleihegläubiger zu zahlen. (3) Zahlungen an die CBF befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlung von ihren Verbindlichkeiten gegenüber den Anleihegläubigern. (4) Alle im Zusammenhang mit einer Zahlung anfallenden Steuern, Gebühren oder anderen Abgaben sind von dem Anleihegläubiger zu tragen und zu zahlen. Die Emittentin bzw. die Zahlstelle ist berechtigt, von dem geschuldeten Betrag etwaige Steuern, Gebühren oder Abgaben einzubehalten, die von dem Anleihegläubiger gemäß dem vorstehenden Satz zu zahlen sind. 5

6 Teil B. Basiswertbezogene Bedingungen 7 (Basiswertspezifische Definitionen) im Hinblick auf einen Referenzzinssatz als Referenzwert: Es gelten im Hinblick auf den Basiswert der Schuldverschreibungen die folgenden basiswertspezifischen Definitionen: EURIBOR (European Interbank Offered Rate) bezeichnet den unter Referenzwert in 3 der Emissionsbezogenen Bedingungen angegebenen Zinssatz, der den als Prozentsatz per annum ausgedrückten, im Interbankenmarkt anwendbaren Referenzsatz für Einlagen in Euro für den entsprechenden Zeitraum darstellt, wie er gegen Uhr (Frankfurter Zeit) am Zinsermittlungstag auf der Reuters-Seite EURIBOR01 oder einer Nachfolgeseite veröffentlicht wird. Falls an einem Zinsermittlungstag kein EURIBOR auf der maßgeblichen Seite veröffentlicht wird, gilt Folgendes: (a) (b) Die Berechnungsstelle wird mindestens drei Banken (die Referenzbanken ) ersuchen, ihre Quotierungen für den EURIBOR mitzuteilen. Wenn mindestens zwei Referenzbanken quotiert haben, so ist der EURIBOR für die betreffende Zinsperiode das von der Berechnungsstelle errechnete arithmetische Mittel dieser Quotierungen (falls erforderlich, gerundet auf das nächste 1/1000 %, wobei 0,0005 % aufgerundet wird). Referenzbanken sind im Interbankenmarkt bedeutende Kreditinstitute. Werden an einem Zinsermittlungstag von nur einer Referenzbank EURIBOR-Sätze gemäß dem vorstehenden Absatz quotiert, so ist der EURIBOR für die betreffende Zinsperiode der an diesem Zinsermittlungstag von dieser Referenzbank quotierte Satz. Für den Fall, dass der EURIBOR nicht gemäß den vorstehenden Absätzen (a) bzw. (b) bestimmt werden kann, wird die Berechnungsstelle den EURIBOR nach billigem Ermessen gemäß 315 BGB ermitteln und festlegen. Die Berechnungsstelle wird bei einer solchen Bestimmung allgemeine Marktstandards berücksichtigen. Feststellungskurs ist der am jeweiligen Feststellungstag festgestellte jeweilige Referenzzinssatz. Referenzzinssatz bezeichnet den EURIBOR. Zinsermittlungstag ist der zweite Bankgeschäftstag vor Beginn der jeweiligen Zinsperiode. 6

7 Teil 2 Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen Die Angaben in diesem Teil 2 Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen sind zusammen mit den Regelungen im Kapitel IV. Allgemeine Beschreibung der Wertpapiere des Basisprospekts zu lesen. Die nachfolgenden Abschnittsangaben beziehen sich auf den entsprechenden Abschnitt des Kapitels IV. Allgemeine Beschreibung der Wertpapiere in dem Basisprospekt. 1. Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind, einschließlich Interessenkonflikten (Abschnitt IV.1) Abgesehen von den Angaben in Ziffer 2 Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen des Kapitels II. Risikofaktoren bestehen im Hinblick auf die Emission der Schuldverschreibungen gegenwärtig keine Interessen bzw. Interessenkonflikte bei der Emittentin oder ihren Geschäftsführungsmitgliedern oder mit der Emission befassten Angestellten, die für dieses Angebot von ausschlaggebender Bedeutung sind. 2. Gegenstand der Endgültigen Bedingungen (Abschnitt IV.2) ISIN Code WKN DE000BLB3VQ7 BLB3VQ 3. Angaben über die anzubietenden Schuldverschreibungen (Abschnitt IV.3) Ermächtigung Beschluss des Vorstands vom Emissionstag Angaben über den zu Grunde liegenden Basiswert (Abschnitt IV.4) Basiswert ist der 3-Monats-EuriborURIBOR, also der als Prozentsatz per annum ausgedrückte, im Interbankenmarkt anwendbare Referenzsatz für Einlagen in Euro für den entsprechenden Zeitraum, wie er gegen Uhr (Frankfurter Zeit) am Zinsermittlungstag auf der Reuters-Seite EURIBOR01 oder einer Nachfolgeseite veröffentlicht wird. 5. Bedingungen für das Angebot (Abschnitt IV.5) Bedingungen Zeichnungsfrist ohne späteren Abverkauf Zeichnungsbeginn Ende der Zeichnungsfrist Zeichnungsfrist und gegebenenfalls späterer Abverkauf Zeichnungsbeginn Ende der Zeichnungsfrist X Abverkauf ohne Zeichnungsfrist Verkaufsbeginn

8 Preisfestsetzung Ausgabepreis zu Verkaufsbeginn 100 % des Nennbetrages Platzierung Ausgabeaufschlag 0 % Ausgabeabschlag 0 % Platzierungsstelle Sämtliche Banken und Sparkassen Zeichnungen über die Börse Übernahme Übernehmer Angaben zur Übernahmevereinbarung Übernahmeprovision Platzierungsprovision Datum des Übernahmevertrags nicht anwendbar nein nicht anwendbar nicht anwendbar nicht anwendbar nicht anwendbar nicht anwendbar 6. Zulassung zum Handel (Abschnitt IV.6) Einbeziehung in den Freiverkehr Börse Stuttgart Geplantes Einbeziehungsdatum

9 Emissionsspezifische Zusammenfassung Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten Punkten. Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A E enthalten und nummeriert (A.1 E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, kann es zu Lücken in der Nummerierung kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punktes keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung des Punkts und den Hinweis Nicht anwendbar. Punkt Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise A.1 Warnhinweise Die Zusammenfassung ist als Einführung zum Prospekt vom 9. Juni 2015 (wie nachgetragen durch die Nachträge vom , und und inklusive etwaiger zukünftiger Nachträge) der Bayerischen Landesbank (die BayernLB, die Bank oder die Emittentin, und zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften die BayernLB-Gruppe ) zu verstehen. A.2 Zustimmung des Emittenten oder der für die Erstellung des Prospekts verantwortlichen Person zur Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre Angabe der Angebotsfrist, innerhalb der die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre erfolgen kann und für die die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erteilt wird Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten Prospekts, einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem Prospekt, durch Verweis einbezogenen Dokumenten, etwaigen Nachträgen sowie den in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der klagende Anleger aufgrund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften von Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für eine Übersetzung des Prospekts, der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen in die Gerichtssprache vor Prozessbeginn zu tragen haben. Die Emittentin bzw. die Personen, von denen der Erlass ausgeht, können für den Inhalt dieser Zusammenfassung, einschließlich einer gegebenenfalls angefertigten Übersetzung davon, haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. Die Emittentin erteilt sämtlichen Finanzintermediären ihre allgemeine Zustimmung zur Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen. Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen durch die Finanzintermediäre kann in dem Angebotsstaat und während der Angebotsfrist erfolgen, vorausgesetzt der Prospekt ist weiterhin gemäß 9 WpPG gültig. Angebotsstaat ist der folgende Staat: Deutschland Angebotsfrist bezeichnet den Zeitraum beginnend ab (einschließlich) bis zum Ablauf der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß 9 WpPG (einschließlich) Alle sonstigen klaren und Die vorstehende Einwilligung entbindet die berechtigten 9

10 objektiven Bedingungen, an die die Zustimmung gebunden ist und die für die Verwendung des Prospekts relevant sind Deutlich hervorgehobener Hinweis für die Anleger, dass Informationen über die Bedingungen des Angebots eines Finanzintermediärs von diesem zum Zeitpunkt der Vorlage des Angebots zur Verfügung zu stellen sind Finanzintermediäre nicht von der Einhaltung der für die jeweilige Emission geltenden Verkaufsbeschränkungen und aller jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Jeder Finanzintermediär ist verpflichtet, den Prospekt potenziellen Anlegern nur zusammen mit etwaigen Nachträgen zu diesen Dokumenten auszuhändigen. Falls ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird dieser Finanzintermediär Anlegern Informationen über die Bedingungen des Angebots zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage zur Verfügung stellen. Punkt B.1 Juristische und kommerzielle Bezeichnung des Emittenten. Abschnitt B Emittentin Juristische Bezeichnung Bayerische Landesbank Kommerzielle Bezeichnung BayernLB B.2 Sitz und Rechtsform des Emittenten, das für den Emittenten geltende Recht und Land der Gründung der Gesellschaft. Sitz München; die Hauptgeschäftsadresse der BayernLB ist Brienner Straße 18, München, Bundesrepublik Deutschland. Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts Rechtsordnung Deutsches Recht Ort der Registrierung Die Bayerische Landesbank ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA eingetragen. B.4b Alle bereits bekannten Trends, die sich auf den Emittenten und die Branchen, in denen er tätig ist, auswirken. Bekannte Trends, die sich auf die Bayerische Landesbank und die Branche, in der sie tätig ist, auswirken, sind insbesondere sinkende Margen aufgrund der intensiven Wettbewerbssituation vor allem um Groß- und Mittelstandskunden bei sinkender Kreditnachfrage (wobei zunehmend auch Nichtbanken Marktanteile gewinnen und der Wettbewerb in den Kernsegmenten der BayernLB auch als sich unmittelbar auf die BayernLB auswirkender Preiswettbewerb ausgetragen wird) und das anhaltende, historisch niedrige Zinsniveau einerseits, sowie starre Kostenstrukturen aufgrund komplexer Organisations- und IT-Anforderungen und steigende Kosten aufgrund der weiterhin zunehmenden und komplexer werdenden regulatorischen Vorgaben und Anforderungen, insbesondere in Bezug auf die qualitative und quantitative Eigenkapitalaustattung und Liquiditätsbasis, andererseits. Diese Trends führen zu sinkenden Renditen im Bankgeschäft in einem durch konjunkturelle Unsicherheiten geprägten europäischen Marktumfeld. B.5 Ist der Emittent Teil einer Gruppe, Die Bayerische Landesbank ist die Muttergesellschaft eines Konzerns, der zum 31. Dezember 2014 unter anderem 14 in den Konzernabschluss 10

11 Beschreibung der Gruppe und Stellung des Emittenten innerhalb dieser Gruppe. einbezogene und 95 nicht in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen umfasste. Zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gehört insbesondere die Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft, Berlin (DKB). B.9 Liegen Gewinnprognosen oder schätzungen vor, ist der entsprechende Wert anzugeben. Nicht anwendbar. Es liegen keine Gewinnprognosen oder Gewinnschätzungen im Sinne von Ziffer 8 des Annex XI der Prospektverordnung vor. B.10 Art etwaiger Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen Finanzinfor-mationen. B.12 Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen über den Emittenten, die für jedes Geschäftsjahr des von den historischen Finanzinfor-mationen abgedeckten Zeitraums und für jeden nachfolgenden Zwischenberichtszeitraum vorgelegt werden, sowie Vergleichsdaten für den gleichen Zeitraum des vorangegangenen Geschäftsjahres, es sei denn, diese Anforderung ist durch die Vorlage der Bilanzdaten zum Jahresende erfüllt. Nicht anwendbar. Die jeweiligen Bestätigungsvermerke enthalten keine Beschränkungen. Ausgewählte Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung für 2014 (im Vergleich zu 2013) (aus dem Konzernabschluss 2014 nach den International Financial Reporting Standards ( IFRS ), wie sie in der Europäischen Union gelten) in Mio. Euro (geprüft) (*) in Mio. Euro (geprüft) Zinsüberschuss Risikovorsorge im Kreditgeschäft Provisionsüberschuss Ergebnis aus der Fair Value Bewertung Ergebnis aus Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting) Ergebnis aus Finanzanlagen Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen 41 Verwaltungsaufwand Aufwand für Bankenabgaben 4 5 Sonstiges Ergebnis Restrukturierungsergebnis Ergebnis vor Steuern Ertragsteuern Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen Ergebnis nach Steuern

12 Ergebnisanteil Konzernfremder 4 Konzernergebnis (*) Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2013 wurden im Konzernabschluss 2014 zur Wiedergabe von Reklassifizierungen nach IFRS 5 angepasst. Ausgewählte Bilanzpositionen zum 31. Dezember 2014 (im Vergleich zum 31. Dezember 2013) (aus dem Konzernabschluss 2014 nach IFRS) in Mio. Euro (geprüft) in Mio. Euro (geprüft) Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden (*) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Verbriefte Verbindlichkeiten Nachrangkapital Eigenkapital Bilanzsumme (*) Anpassung gemäß International Accounting Standards (IAS) 8.22 Ausgewählte Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das 1. Quartal 2015 (im Vergleich zum 1. Quartal 2014) (aus dem Konzern-Finanzbericht 31. März 2015) (der Konzern-Finanzbericht wurde auf freiwilliger Basis erstellt und enthält nicht alle nach den IFRS (IAS 34 Zwischenberichterstattung) erforderlichen Bestandteile und Angaben und wurde nicht vollständig nach den Ausweis- und Bewertungsvorschriften der IFRS ermittelt. Der Konzern-Finanzbericht 31. März 2015 wurde vom Abschlussprüfer der BayernLB weder geprüft noch wurde eine prüferische Durchsicht vorgenommen) in Mio. Euro (ungeprüft) in Mio. Euro (ungeprüft) Zinsüberschuss Risikovorsorge im Kreditgeschäft 7 28 Provisionsüberschuss Ergebnis aus der Fair Value Bewertung

13 Ergebnis aus Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting) Ergebnis aus Finanzanlagen Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen 0 0 Verwaltungsaufwand Aufwand für Bankenabgaben 0-2 Sonstiges Ergebnis Restrukturierungsergebnis -2-3 Ergebnis vor Steuern Ertragsteuern Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0-7 Ergebnis nach Steuern Ergebnisanteil Konzernfremder 0 0 Konzernergebnis Ausgewählte Bilanzpositionen zum 31. März 2015 (im Vergleich zum 31. Dezember 2014) (aus dem Konzern-Finanzbericht 31. März 2015) (der Konzern-Finanzbericht wurde auf freiwilliger Basis erstellt und enthält nicht alle nach den IFRS (IAS 34 Zwischenberichterstattung) erforderlichen Bestandteile und Angaben und wurde nicht vollständig nach den Ausweis- und Bewertungsvorschriften der IFRS ermittelt. Der Konzern-Finanzbericht 31. März 2015 wurde vom Abschlussprüfer der BayernLB weder geprüft noch wurde eine prüferische Durchsicht vorgenommen) in Mio. Euro (ungeprüft) in Mio. Euro (geprüft) Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

14 Verbriefte Verbindlichkeiten Nachrangkapital Eigenkapital Bilanzsumme Ausgewählte Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das erste Halbjahr 2015 (im Vergleich zum ersten Halbjahr 2014) (aus dem "BayernLB Konzern-Zwischenbericht 1. Halbjahr 2015", der verkürzte konsolidierte Zwischenfinanzinformationen für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2015 enthält (IFRS)) in Mio. Euro (ungeprüft) in Mio. Euro (ungeprüft) Zinsüberschuss Risikovorsorge im Kreditgeschäft Provisionsüberschuss Ergebnis aus der Fair Value Bewertung Ergebnis aus Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting) Ergebnis aus Finanzanlagen Verwaltungsaufwand Aufwand aus Bankenabgabe und Einlagensicherung Sonstiges Ergebnis Restrukturierungsergebnis Ergebnis vor Steuern Ertragsteuern Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen Ergebnis nach Steuern Ergebnisanteil Konzernfremder - 2 Konzernergebnis Dieser Wert enthält nur den Aufwand aus Bankenabgabe 14

15 Ausgewählte Bilanzpositionen zum 30. Juni 2015 (im Vergleich zum 31. Dezember 2014) (aus dem "BayernLB Konzern-Zwischenbericht 1. Halbjahr 2015", der verkürzte konsolidierte Zwischenfinanzinformationen für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2015 enthält (IFRS)) in Mio. Euro (ungeprüft) in Mio. Euro (geprüft) Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Verbriefte Verbindlichkeiten Nachrangkapital Eigenkapital Bilanzsumme Ausgewählte Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung zum 30. September 2015 (im Vergleich zum 30. September 2014) (aus dem Konzern-Finanzbericht 30. September 2015) (der Konzern-Finanzbericht 30. September 2015 wurde auf freiwilliger Basis erstellt und enthält nicht alle nach den IFRS (IAS 34 Zwischenberichterstattung) erforderlichen Bestandteile und Angaben und wurde nicht vollständig nach den Ausweis- und Bewertungsvorschriften der IFRS ermittelt. Der Konzern-Finanzbericht 30. September 2015 wurde vom Abschlussprüfer der BayernLB weder geprüft noch wurde eine prüferische Durchsicht vorgenommen) in Mio. Euro (ungeprüft) in Mio. Euro (ungeprüft) Zinsüberschuss Risikovorsorge im Kreditgeschäft Provisionsüberschuss Ergebnis aus der Fair Value Bewertung Ergebnis aus Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting)

16 Ergebnis aus Finanzanlagen Verwaltungsaufwand Aufwand aus Bankenabgabe und Einlagensicherung Sonstiges Ergebnis Restrukturierungsergebnis 3 16 Ergebnis vor Steuern Ertragsteuern Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen Ergebnis nach Steuern Ergebnisanteil Konzernfremder 0 0 Konzernergebnis Ausgewählte Bilanzpositionen zum 30. September 2015 (im Vergleich zum 31. Dezember 2014) (aus dem Konzern-Finanzbericht 30. September 2015) (der Konzern-Finanzbericht 30. September 2015 wurde auf freiwilliger Basis erstellt und enthält nicht alle nach den IFRS (IAS 34 Zwischenberichterstattung) erforderlichen Bestandteile und Angaben und wurde nicht vollständig nach den Ausweis- und Bewertungsvorschriften der IFRS ermittelt. Der Konzern-Finanzbericht 30. September 2015 wurde vom Abschlussprüfer der BayernLB weder geprüft noch wurde eine prüferische Durchsicht vorgenommen) in Mio. Euro (ungeprüft) in Mio. Euro (geprüft) Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

17 Verbriefte Verbindlichkeiten Nachrangkapital Eigenkapital Bilanzsumme Eine Erklärung, dass sich die Aussichten des Emittenten seit dem Datum des letzten veröffentlichten geprüften Abschlusses nicht wesentlich verschlechtert haben, oder beschreiben Sie jede wesentliche Verschlech-terung. Eine Beschreibung wesentlicher Veränderungen bei Finanzlage oder Handelsposition des Emittenten, die nach dem von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraum eingetreten sind. B.13 Beschreibung aller Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit des Emittenten, die für die Bewertung seiner Zahlungsfä-higkeit in hohem Maße relevant sind. B.14 Ist der Emittent Teil einer Gruppe, Beschreibung der Gruppe und der Stellung des Emittenten innerhalb dieser Gruppe. Seit dem 31. Dezember 2014 haben sich keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten der Bayerischen Landesbank ergeben. Nicht anwendbar. Seit dem 30. September 2015 (Datum der letzten Zwischenfinanzinformation der BayernLB) haben sich keine wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage der BayernLB-Gruppe ergeben. Nicht anwendbar. Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit, die für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit der Emittentin in hohem Maße relevant sind. Zur Organisationsstruktur siehe unter B.5 Ist der Emittent von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig, ist dies klar anzugeben. B.15 Beschreibung der Haupttätigkeiten des Emittenten. Nicht anwendbar im Hinblick auf die Abhängigkeit von anderen Unternehmen der Gruppe. Die Emittentin ist nicht von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig. In ihrem Kerngeschäft positioniert sich die Bayerische Landesbank seit 2009 als fokussierte Kundenbank mit einer universalbanknahen, breiten Produktpalette und regionalem Schwerpunkt auf Bayern und Deutschland, ergänzt durch selektives Geschäft außerhalb Deutschlands. Im Zentrum des Geschäftsmodells stehen das Geschäft mit Privat-, Firmen- und Immobilienkunden, insbesondere im Mittelstand, mit Asset-Management-Kunden, mit Sparkassen als Kunden und strategischen Vertriebs- und Refinanzierungspartnern sowie mit der öffentlichen Hand. Das internationale Geschäft konzentriert sich auf die Begleitung deutscher Kunden ins Ausland sowie die Begleitung ausländischer Kunden oder Transaktionen mit Deutschlandbezug. Das operative Kerngeschäft der BayernLB-Gruppe umfasst die BayernLB- Geschäftsfelder Corporates & Mittelstand, Immobilien & Sparkassen/Verbund und Financial Markets sowie die Deutsche 17

18 Kreditbank Aktiengesellschaft, Berlin. In Deutschland verfügt die Bank über eine Hauptniederlassung in München, eine Zweigniederlassungen in Nürnberg und Vertriebsbüros in Düsseldorf und Essen. Internationales Geschäft wird insbesondere über Niederlassungen in London, Paris, Mailand und New York sowie eine Repräsentanz in Moskau betrieben. Weitere Aktivitäten der Bayerischen Landesbank bilden nicht mehr zum Kerngeschäft gehörende Portfolios, die in einer internen Restrukturierungseinheit abgebaut werden, sowie Beteiligungen und sonstiges Nichtkerngeschäft, deren Aufgabe geplant ist. B.16 Soweit dem Emittenten bekannt, ob an ihm eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung oder Beherrschungsverhältnisse bestehen, wer diese Beteiligung hält bzw. diese Beherrschung ausübt und welcher Art die Beherrschung ist. B.17 Rating des Emittenten bzw. der Schuldverschreibungen Das Grundkapital der Bayerischen Landesbank beträgt EUR und wird vollständig von der BayernLB Holding AG gehalten. Das Grundkapital der BayernLB Holding AG wird zu rund 75 Prozent vom Freistaat Bayern und zu rund 25 Prozent vom Sparkassenverband Bayern gehalten, die damit jeweils einen entsprechenden indirekten Anteil an der Bayerischen Landesbank halten. Gemäß dem Gesetz über die Bayerische Landesbank und der Satzung der Bayerischen Landesbank kontrollieren der Freistaat Bayern und der Sparkassenverband Bayern die Bayerische Landesbank direkt über die Generalversammlung und den Aufsichtsrat. Die Bank hat von den Ratingagenturen Moody s Deutschland GmbH ( Moody s ) und Fitch Deutschland GmbH ( Fitch ) folgende Ratings erhalten (sog. Emittenten-Rating ): für unbesicherte, nicht nachrangige langfristige Verbindlichkeiten: Moody's: A3 1 Ausblick: negativ Fitch: A- 2 Ausblick: stabil für unbesicherte, nicht nachrangige kurzfristige Verbindlichkeiten: Moody's: P-2 3 Fitch: F1 4 Ein spezielles Rating der Schuldverschreibungen wurde nicht vorgenommen. Moody's und Fitch sind in der Europäischen Gemeinschaft ansässig und sind gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 (in der aktuellen Fassung) über Ratingagenturen registriert und in der Liste der registrierten Ratingagenturen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) unter aufgeführt. 1 Obere Mittelklasse, ( upper-medium grade ), geringes Kreditrisiko; 3 bedeutet eine Einordnung im unteren Drittel der Kategorie A 2 Hohe Qualität, geringes Ausfallrisiko ( high credit quality ); - kennzeichnet den relativen Status innerhalb der Kategorie A 3 "P-2" (Prime-2) kennzeichnet eine ausgeprägte Fähigkeit eines Emittenten, kurzfristige Verbindlichkeiten zurückzuzahlen 4 Höchste Qualität kennzeichnet die stärkste Fähigkeit eines Emittenten, kurzfristige Verbindlichkeiten zeitgerecht zurückzuzahlen 18

19 Punkt C.1 Beschreibung von Art und Gattung der angebotenen und/oder zum Handel zuzulassenden Wertpapiere, einschließlich jeder Wertpapierkennung. Abschnitt C Wertpapiere Die Schuldverschreibungen stellen Inhaberschuldverschreibungen dar, die in einer Globalurkunde ohne Zinsschein verbrieft sind. Die Schuldverschreibungen lauten auf einen festen Nennbetrag und haben Kapitalschutz, das heißt, die Schuldverschreibungen werden am Laufzeitende zum Nennbetrag zurückgezahlt. Es handelt sich vorliegend um Schuldverschreibungen mit strukturierter Verzinsung. Dies bedeutet, dass die Höhe des Zinssatzes der Schuldverschreibungen in einer oder mehreren Zinsperioden von der Entwicklung des Basiswerts (auch als Referenzwert bezeichnet), wie in Punkt C.9 beschrieben, abhängig ist. Wertpapierkennung Die internationale Wertpapier-Kennnummer (ISIN) und die Wertpapier- Kennnummer (WKN) der Schuldverschreibungen lauten: ISIN: DE000BLB3VQ7 C.2 Währung der Wertpapieremission. C.5 Beschreibung etwaiger Beschränkungen für die freie Übertragbarkeit der Wertpapiere. C.8 Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte einschließlich der Rangordnung und Beschränkungen dieser Rechte. WKN: BLB3VQ Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben. Nicht anwendbar. Die Schuldverschreibungen sind frei übertragbar. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Jede Schuldverschreibung gewährt ihrem Inhaber einen Anspruch auf Verzinsung sowie auf Rückzahlung des Nennbetrags am Rückzahlungstag. Eine vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen ist nicht vorgesehen. Die Schuldverschreibungen sind für die Anleihegläubiger unkündbar. Status der Wertpapiere Die Schuldverschreibungen stellen unmittelbare, unbedingte, unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin dar und haben den gleichen Rang wie alle anderen unbesicherten, nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin, unbeschadet etwaiger solcher Verbindlichkeiten, die aufgrund Gesetzes Vorrang genießen. Beschränkung der Rechte Die Emittentin ist unter den in den Anleihebedingungen festgelegten Voraussetzungen zur Kündigung der Schuldverschreibungen und zu Anpassungen der Anleihebedingungen berechtigt. C.9 C.8 sowie: nominaler Zinssatz Datum, ab dem die Zinsen zahlbar werden und Zinsfälligkeitstermine Zinssatz Zinssatz, der dem jeweiligen Zinstermin zugeordnet ist: 0,30 % - Feststellungskurs p.a. 19

20 ist der Zinssatz nicht festgelegt, Beschreibung des Basiswerts, auf den er sich stützt Fälligkeitstermin und Vereinbarungen für die Darlehenstilgung, einschließlich der Rückzahlungsverfahren Angabe der Rendite Name des Vertreters der Schuldtitelinhaber Mindestzinssatz: 0,30 % p.a. Datum, ab dem die Zinsen zahlbar werden Zinslaufbeginn: Zinsfälligkeitstermine Zinsperiode: Ist jeweils der Zeitraum ab Zinslaufbeginn (einschließlich) bis zum ersten Zinstermin (ausschließlich) und danach von jedem Zinstermin (einschließlich) bis zum nächstfolgenden Zinstermin (ausschließlich), letztmalig bis zum Rückzahlungstag (ausschließlich). Zinstermine: in Bezug auf Laufzeitjahr Zinstermine / / / / / / / / / / / / / / / Beschreibung des Basiswerts bzw. Referenzzinssatzes Typ: Referenzzinssatz 20

21 Referenzzinssatz: 3-Monats-Euribor (falls am Feststellungstag kein 3- Monats-Euribor veröffentlicht wird, stattdessen Quotierung durch im Interbankenmarkt bedeutende Kreditinstitute, hilfsweise Ermittlung nach 315 BGB durch die Emittentin) Bildschirmseite: Reuters-Seite EURIBOR01 oder Nachfolgeseite Rückzahlungstag / Rückzahlungsverfahren Rückzahlungstag: Sämtliche unter den Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge sind von der Emittentin in ihrer Funktion als Zahlstelle an die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Anleihegläubiger zu zahlen. Rendite Nicht anwendbar. Bei den vorliegenden Schuldverschreibungen ist zu beachten, dass die Verzinsung zu Beginn der Laufzeit nicht feststeht, weshalb zu Beginn der Laufzeit keine Angaben zur zu erwartenden Rendite gemacht werden können. Name des Vertreters der Schuldtitelinhaber C.10 C.9 sowie: wenn das Wertpapier eine derivative Komponente bei der Zinszahlung hat, eine klare und umfassende Erläuterung, die den Anlegern verständlich macht, wie der Wert ihrer Anlage durch den Wert des Basisinstruments/ der Basisinstrumente beeinflusst wird, insbesondere in Fällen, in denen die Risiken am offensichtlichsten sind Nicht anwendbar. Es gibt keinen Vertreter der Schuldtitelinhaber. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Schuldverschreibungen und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Eine Schuldverschreibung verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts steigt. Strukturierte Verzinsung der Schuldverschreibungen Die Höhe des Zinssatzes entspricht der Differenz zwischen 0,30 % und dem Feststellungskurs des Referenzzinssatzes am jeweiligen Feststellungstag. Der Zinssatz sinkt, wenn der Referenzzinssatz steigt und umgekehrt. Der Zinssatz entspricht dabei mindestens dem Mindestzinssatz. Feststellungskurs: Referenzzinssatz am jeweiligen Feststellungstag Feststellungstag: jeweils der zweite Bankgeschäftstag vor Beginn der jeweiligen Zinsperiode. C.11 Es ist anzugeben, ob für die angebotenen Wertpapiere ein Antrag auf Zulassung zum Handel gestellt wurde oder werden soll, um sie an einem geregelten Markt oder anderen gleichwertigen Märkten zu platzieren, wobei die betreffenden Märkte zu nennen Es ist vorgesehen, die Schuldverschreibungen ab dem in den Freiverkehr der Börse Stuttgart einbeziehen zu lassen. Eine Zulassung der Schuldverschreibungen zum regulierten Markt ist nicht beabsichtigt. 21

22 sind. Punkt D.2 Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die dem Emittenten eigen sind. Abschnitt D Risiken Die Bayerische Landesbank und ihre Tochtergesellschaften sind im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, deren Realisierung im schlimmsten Fall dazu führen könnte, dass die BayernLB nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen überhaupt oder fristgerecht zu erfüllen, und dass der Anleger sein Investment ganz oder teilweise verliert. Die wichtigsten Risiken, denen die BayernLB und ihre Tochtergesellschaften ausgesetzt sind, sind: Risiken aufgrund der BayernLB-Beihilfeentscheidung Im Zusammenhang mit der in Bezug auf die Bayerische Landesbank ergangenen Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission vom 25. Juli 2012 in der Fassung vom 5. Februar 2013 besteht das Risiko, dass die Bank die darin vorgesehenen Beihilferückzahlungsverpflichtungen in Höhe von ursprünglich EUR 4,96 Mrd. oder die darin gemachten Restrukturierungszusagen nicht erfüllen könnte, was eine weitere Umstrukturierung der Bank und die Aufgabe profitabler Geschäftsaktivitäten sowie im äußersten Fall die Abwicklung der Bank nach sich ziehen könnte. Risiko aus einer Rechtsstreitigkeit mit der HETA ASSET RESOLUTION AG Die BayernLB ist dem Risiko aus einer Rechtsstreitigkeit (dem so genannten EKEG-Prozess ) mit der HETA ASSET RESOLUTION AG (die HETA ), der Rechtsnachfolgerin ihrer ehemaligen, im Dezember 2009 im Zuge einer Notverstaatlichung an die Republik Österreich übertragenen Tochtergesellschaft HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG (die HBInt ), ausgesetzt. Die HBInt, deren Abwicklung in einer sie betreffenden Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission vom 3. September 2013 und einem zur Umsetzung dieser Beihilfeentscheidung von der Republik Österreich im Jahr 2014 in Kraft gesetzten Gesetzespaket (das Hypo-Sondergesetz ) vorgesehen worden war, wird, nachdem sie das Einlagengeschäft eingestellt und alle qualifizierten Beteiligungen an Kreditinstituten und Wertpapierfirmen aufgegeben hat, seit dem 30. Oktober 2014 als teilregulierte, privatwirtschaftlich organisierte, insolvenzfähige Abbaueinheit fortgeführt. Die gesetzliche Hauptaufgabe dieser Abbaueinheit, die nicht mehr den Eigenmittelvorschriften für Banken unterliegt und die seit Anfang November 2014 als HETA ASSET RESOLUTION AG firmiert, besteht in der geordneten, aktiven und bestmöglichen sowie im Rahmen der Abbauziele so rasch wie möglich zu bewerkstelligenden Verwertung ihrer Vermögenswerte. Aufgrund einer auf Basis der vorläufigen Ergebnisse einer Überprüfung der Werthaltigkeit der Vermögenswerte der HETA im Rahmen der Erstellung eines Liquiditätsund Abbauplans für die HETA (der Asset Quality Review ) Ende Februar 2015 zutage getretenen erheblichen Überschuldung und drohenden Zahlungsunfähigkeit der HETA sowie der Ankündigung der Republik Österreich, die HETA nicht weiter finanziell zu unterstützen, hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (die FMA ) am 1. März 2015 ein bis zum 31. Mai 2016 befristetes Schuldenmoratorium (das Moratorium ) für die HETA und die betroffenen Gläubiger angeordnet. Der am 18. Juni 22

23 2015 veröffentlichte und mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der HETA für das Geschäftsjahr 2014 (Einzelabschluss), bei dessen Aufstellung die Vermögenswerte der HETA zu den im Rahmen des Asset Quality Review ermittelten Liquidationswerten unter Zugrundelegung eines Abbauhorizonts von fünf Jahren zum Ansatz kamen, hat das Vorliegen der im Februar 2015 und im Moratorium angenommenen Überschuldung bestätigt. Hiernach beläuft sich bei einer Bilanzsumme von EUR 9,6 Mrd., der Verbindlichkeiten von EUR 16,6 Mrd. gegenüberstehen, das negative Eigenkapital der HETA zum 31. Dezember 2014 (Überschuldung) auf EUR 7,0 Mrd. Der Jahresabschluss der HETA für das Geschäftsjahr 2014 weist auf umfangreiche Risiken für die künftige Vermögens- und Finanzlage der HETA hin. Im weiteren Fortgang könnte es zu einer Abwicklung der HETA unter Aufsicht der FMA (einschließlich eines von der FMA angeordneten Schuldenschnitts, von dem auch die unten genannten titulierten und nicht titulierten BayernLB-Forderungen betroffen sein könnten) gemäß den Bestimmungen des österreichischen Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (das BaSAG ) kommen. Jedoch sind auch alternative Szenarien, insbesondere eine spätere Insolvenz der HETA, nicht ausgeschlossen. Der oben angesprochene EKEG-Prozess betrifft offene Darlehens- und Wertpapierforderungen der BayernLB gegen die HETA nebst Zinsen in Höhe von rund EUR 2,78 Mrd. (Stand der Forderung einschließlich Zinsen zum 30. Juni 2015; Forderungsstand abhängig vom CHF-Wechselkurs die BayernLB-Forderungen ). Deren Rückzahlung wird von der HETA unter Berufung auf das österreichische Eigenkapitalersatz-Gesetz (das EKEG ) und das im Rahmen des Hypo-Sondergesetzes geschaffene "Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE-ADRIA- BANK INTERNATIONAL AG" (das HaaSanG ) sowie eine auf Basis des HaaSanG von der FMA erlassenen Verordnung (die HaaSanV ), nach der von den BayernLB-Forderungen Forderungen in Höhe von rund EUR 800 Mio. sofort erloschen und in Höhe von rund EUR 1,55 Mrd. mindestens bis Mitte 2019 zwangsgestundet sind (Beträge jeweils Stand Ende 2014), verweigert. Die HETA hingegen fordert von der BayernLB unter Berufung auf das EKEG Tilgungs- und Zinsleistungen in Höhe von rund EUR 3,81 Mrd. zuzüglich Nutzungsentgelte (Stand Januar 2015) zurück, welche die HBInt bereits auf von der BayernLB an sie ausgereichte Darlehen geleistet hat (die HETA-Gegenforderungen ). Mit Urteil vom 8. Mai 2015 hat das Landgericht München I der Klage der BayernLB weitgehend stattgegeben und die Widerklage der HETA vollständig abgewiesen. Sowohl die HETA als auch die BayernLB haben gegen das Urteil des Landgerichts München I Berufung eingelegt. Das HaaSanG und die HaaSanV wurden mit Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 3. Juli 2015 vollständig aufgehoben. Im Dezember 2014 hat die BayernLB die Republik Österreich auf der Grundlage einer von dieser im Zuge der Notverstaatlichung der HBInt abgegebenen Haftungserklärung für den Fall einer Aufspaltung der HBInt oder wirtschaftlich vergleichbaren Maßnahme, nach der die Überlebensfähigkeit der HBInt nicht mehr gewährleistet ist, vor dem Handelsgericht Wien auf Zahlung eines den BayernLB-Forderungen entsprechenden Betrags verklagt. Daraufhin wurde die Bayerische Landesbank von der Republik Österreich vor dem Handelsgericht Wien, gestützt auf verschiedene rechtliche Erwägungen, auf Zahlung von rund EUR 3,52 Mrd. nebst Zinsen und Aufhebung der vorgenannten Haftungserklärung der Republik Österreich verklagt. Beide Klagen wurden inzwischen zurückgenommen. In der Folge zu einem am 7. Juli 2015 abgeschlossenen Memorandum of Understanding (Absichtserklärung) zwischen dem Freistaat Bayern und der Republik Österreich haben der Freistaat Bayern und die Republik Österreich am 11. November 2015 eine Vereinbarung (die Bayerisch- Österreichische Umsetzungsvereinbarung ) unterzeichnet, durch die in 23

24 Verbindung mit weiteren, ebenfalls am 11. November 2015 abgeschlossenen Umsetzungsvereinbarungen und -erklärungen (die Bayerisch-Österreichische Umsetzungsvereinbarung zusammen mit den weiteren Umsetzungsvereinbarungen und -erklärungen die Vergleichsvereinbarungen vom 11. November 2015 ) eine weitgehende Begrenzung beziehungsweise Beseitigung der auf beiden Seiten bestehenden Risiken im Zusammenhang mit den Rechtsstreitigkeiten zwischen der BayernLB auf der einen Seite sowie der HETA, der Republik Österreich und der Kärntner Landes- und Hypothekenbank Holding auf der anderen Seite erreicht wurde. Aufgrund der Vergleichsvereinbarungen vom 11. November 2015 wurden inzwischen sämtliche laufende Rechtsstreitigkeiten zwischen der BayernLB sowie der Republik Österreich und der Kärntner Landes- und Hypothekenbank Holding durch Klagerücknahme unter Anspruchsverzicht beendet. Hingegen wird nach den Vergleichsvereinbarungen vom 11. November 2015 der EKEG- Prozess zwischen der BayernLB und der HETA über die BayernLB- Forderungen und die HETA-Gegenforderungen bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung fortgeführt. Die BayernLB verpflichtete sich gegenüber der HETA, wegen der BayernLB-Forderungen von rund EUR 2,78 Mrd. (Stand der Forderung einschließlich Zinsen zum 30. Juni 2015) mit dem ihr im EKEG-Prozess rechtskräftig zugesprochenen Betrag, höchstens jedoch mit einem Betrag von EUR 2,4 Mrd. zuzüglich Zinsen ab dem 1. März 2015 an der Abwicklung der HETA (gleich in welcher Form diese erfolgt) gleichberechtigt als nicht nachrangiger Gläubiger teilzunehmen. Die Republik Österreich zahlte mit Abschluss der Bayerisch-Österreichischen Umsetzungsvereinbarung an den Freistaat Bayern einen Betrag in Höhe von EUR 1,23 Mrd. Der Freistaat Bayern wird diesen Betrag an die Republik Österreich nur zurückzahlen, wenn und soweit die BayernLB im Rahmen der Abwicklung Zahlungen von der HETA erhält. Im Übrigen verbleibt der Betrag in Bayern. Dies gilt auch im Fall der Anfechtung der von der BayernLB abgeschlossenen Umsetzungsvereinbarung durch Drittgläubiger oder einen Insolvenzverwalter oder im Fall des Unterliegens der BayernLB im EKEG- Prozess. Übererlöse aus der HETA-Abwicklung über den Betrag von 1,23 Mrd. EUR hinaus verbleiben bei der BayernLB. Im Rahmen der Umsetzung der Vergleichsvereinbarungen vom 11. November 2015 sind die oben erwähnten Rechtsstreitigkeiten zwischen der BayernLB auf der einen Seite sowie der Republik Österreich und der Kärntner Landes- und Hypothekenbank Holding auf der anderen Seite durch Klagerücknahmen beendet worden. Aufgrund der Fortführung des EKEG-Prozesses verbleibt bei der BayernLB jedoch auch nach Umsetzung der Vergleichsvereinbarungen vom 11. November 2015 das Risiko, dass im Gegensatz zur erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts München I die BayernLB-Forderungen im weiteren Instanzenzug nicht rechtskräftig anerkannt werden (Forderungsstand zum 30. Juni 2015 einschließlich Zinsen rund EUR 2,78 Mrd.) mit der Folge, dass die BayernLB in Ansehung dieser Forderungen nur nachrangig an der Abwicklung der HETA teilnehmen könnte, und dass den Widerklagen der HETA hinsichtlich der HETA-Gegenforderungen rechtskräftig stattgegeben würde (Stand Januar 2015 rund EUR 3,81 Mrd. zuzüglich Nutzungsentgelte). Dieser Verlauf hätte erhebliche weitere nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage sowie die Eigenmittelausstattung der BayernLB. Risiken im Zusammenhang mit Eigenmittelanforderungen Die BayernLB ist dem Risiko ausgesetzt, dass sie die kraft Gesetzes oder aufsichtsbehördlicher Anordnung erforderlichen Eigenmittel nicht, nicht rechtzeitig oder nur zu erhöhten Kosten beschaffen kann. Eine Verletzung oder drohende Verletzung anwendbarer Eigenmittelanforderungen kann aufgrund freiwilliger oder behördlich angeordneter Anpassungen der Geschäftsaktivitäten oder der Umsetzung eines Sanierungsplans nachteilige Auswirkungen auf die geschäftlichen Aussichten sowie die 24

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