Neue Regeln für Verbraucherverträge

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1 Uwe Gasiecki Neue Regeln für Verbraucherverträge Informationen für Widerrufsbelehrung bei Dienst-/Handwerkerleistungen gegenüber privaten Endkunden

2 Sehr geehrter HAPAK-Anwender, lieber Kunde, Das Thema "Verbraucherschutz" ist für Sie sicher nicht unbekannt, wenn Sie selbst mal im Internet eingekauft haben oder vielleicht sogar selbst einen Internet-Shop betreiben. Hier ist ein Widerruf des Verbrauchers mit dem Zurück-Senden der Waren seit eh und je schon Gesetz. Nun trifft es aber auch Sie als Handwerker und Dienstleister, denn mit dem Gesetz zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie, sind Sie bei jedem Auftrag verpflichtet, den Kunden über sein 14-tägiges Widerrufsrecht zu informieren, wenn der Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem privaten Endkunden außerhalb Ihrer Geschäftsräume geschlossen wurde. BEGRIFFLICHKEIT Neu ist also: "... außerhalb Ihrer Geschäftsräume..."! Fahren Sie also zu einem Kunden nach Hause, machen dort ggfs. ein Aufmass, besprechen mit ihm Details zu diesem Auftrag, unterbreiten ihm vielleicht sogar schon ein mündliches Angebot, das der Kunde dann auch annimmt, handelt es sich um einen Vertrag "außerhalb Ihrer Geschäftsräume" und der Kunde muss über sein Widerrufsrecht informiert werden. 2

3 Tun Sie das nicht: Der Kunde hat dann ein Widerrufsrecht von 14 Tagen PLUS einem Jahr! Beteiligen Sie sich an Messen oder Ausstellungen oder anderen Events, unterbreiten Sie dort z.b Sonderangebote oder besprechen kundenspezifisch Besonderheiten eines künftigen Auftrages, gilt auch dieser Vertrag als "außerhalb von Geschäftsräumen". Trifft der Kunde Sie z.b. auf der Strasse, beim Golfen oder während einer Fahrradrast und der Kunde unterbreitet Ihnen ein Angebot für eine Ihrer Dienstoder Handwerkerleistungen, so gilt der Vertrag ebenfalls als "außerhalb von Geschäftsräumen" und der Kunde muss über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Kritisch wird es, wenn Sie als Unternehmer den Kunden außerhalb Ihrer Geschäftsräume ansprechen, nachfolgend dann an Ihrem Computer ein Angebot erstellen, es dem Kunden übermitteln und er so per Telefon, Fax oder Mail den Vertrag mit Ihnen schliesst. Auch das ist zu werten als "außerhalb von Geschäftsräumen". Kritisch deshalb, weil es doch eigentlich auch gängige Praxis ist! Form wahren bei "außerhalb von Geschäftsräumen" geschlossenen Verträgen sind Sie als Unternehmer verpflichtet: Kopie des Vertragsdokumentes oder eine Vertragsbestätigung (AB) als auch 3

4 evtl. vorvertragliche Informationen in Papierform auszuhändigen. Nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers ist die Überlassung dieser Unterlagen auf einem elektronischen Medium (z.b. Mail) zulässig. Kein Widerrufsrecht gilt für: Bei Verträgen über Waren, die extra für den Kunden entsprechend seiner Bedürfnisse zugeschnitten oder angefertigt wurden Wenn die Ware nach Ihrer Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurde, z.b. Werkmaterialien und Baustoffe Bei Verträgen, bei denen der Verbraucher Sie extra wegen dringender Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen. Das sind also die klassischen Service- /Reparatur- und Arbeitsaufträge. Sobald Sie als Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht haben. Hier muss der Verbraucher bestätigen, dass er Ihnen ausdrücklich gestattet hat, vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Arbeiten zu beginnen. Was bedeutet das jetzt für Sie? Schliessen Sie Verträge oder bereiten Sie diese "außerhalb von Geschäftsräumen" 4

5 vor, müssen Sie den Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehren. Sie benötigen also immer griffbereit eine solche Widerufsbelehrung in doppelter Ausfertigung, weil Sie von ihm die Unterschrift benötigen. Bei Ihnen liegt also die Beweislast, dass die Belehrung erfolgte. Gleichzeitig benötigen Sie ein Widerufsformular auf Papier oder Online, damit der Kunde seinen Widerruf mitteilen kann. Dieses ist aber nicht Pflicht, wird aber für das vollständige Prozedere stark empfohlen. Bei Ihren Verträgen, besonders bei Service-/Reparatur-/Arbeitsaufträgen in dringenden Fällen, bei denen der Kunde Sie selbst gerufen hat, benötigen Sie auf Ihren Arbeitsberichten die zu unterschreibende Bestätigung, dass der Kunde Sie mit der sofortigen Ausführung der Arbeiten beauftragt hat. Was sollten Sie außerdem noch wissen? Frage: Was ist ein Dienstleistungsvertrag? Antwort:.jeder Vertrag, der kein Kaufvertrag ist und nach dem der Unternehmer eine Dienstleistung für den Verbraucher erbringt oder deren Erbringung zusagt und der Verbraucher hierfür den Preis zahlt oder dessen Zahlung zusagt Frage: Ab wann gilt die Neuregelung? Antwort: Die neuen Regelungen gelten ab dem 13. Juni Bis dahin haben Sie Zeit, Ihre Floskeln und 5

6 Arbeitsberichte zu überarbeiten und die Widerufsbelehrung zu erarbeiten. Unterlagen für Frage: Wann beginnt die Widerrufsfrist? Antwort: Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht, bevor der Verbraucher über sein Widerspruchsrecht belehrt worden ist. Was ist für die Praxis zu empfehlen? 1. Erstellen Sie Widerrufsbelehrungen! 2. Erstellen Sie ein Widerrufsformular! 3. Lassen Sie sich vom Kunden bestätigen, dass Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den Arbeiten beginnen sollen! 4. Überarbeiten Sie Ihre Arbeitsaufträge mit den nötigen Unterschriften wegen der bei Ihnen liegenden Beweislast! 5. Informieren und belehren Sie Ihre Mitarbeiter, vor allem die Monteure, die beim Kunden unterwegs sind. 6. Lassen Sie sich in künftigen Verträgen vom Kunden bestätigen, dass Sie Unterlagen auf elektronischem Weg austauschen dürfen. 7. Vermeiden Sie in Gesprächen außerhalb Ihrer Geschäftsräume, von Preisen zu reden. 8. Verweisen Sie bei Gesprächen außerhalb Ihrer Geschäftsräume auf 6

7 die Vertragsunterzeichnung bei Ihnen im Haus oder bitten Sie den Kunden, für den Vertragsabschluss selbst die Initiative zu ergreifen, weil so sein Widerrufsrecht erlischt. 9. Verbraucher sind private Endkunden, das Ganze gilt also nicht zwischen Unternehmen. Hinweis: Ich habe keine Kosten gescheut und habe eine Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular für die HAPAK Textverarbeitung (Textvorlage) entwickelt, die ich Ihnen beide gerne für einen Obolus von 30,00 Eur anbieten kann. Mailen Sie mir einfach an: P.S. Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass ich keine anwaltliche Beratung durchführe. Meine erstellten Widerrufsbelehrung/-Formular sind ein Vorschlag. Ich zeige nur auf, was mit HAPAK möglich ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, so wenden Sie sich unbedingt an Ihren Rechtsanwalt. 7

8 Urheberrecht Eigentlich muss ich das nicht unbedingt hier separat erwähnen, weil dies von Gesetzeskraft so ist, aber ich tue es dennoch: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Reproduktion, Duplikation, Kopien und Weitergabe sowie der Vertrieb dieses Schriftsatzes, ist weder ganz noch auszugsweise gestattet. Es ist strengstens untersagt, eine elektronische, digitale, gedruckte, mechanische oder sonstige Technik zur Vervielfältigung anzuwenden. Ausgenommen davon sind eine Sicherheitskopie auf dem eigenen EDV-System sowie das schriftliche Einverständnis des Autors zur Vervielfältigung, dass aber die Zahlung von Lizenzgebühren voraussetzt. Die Verletzung des Urheberrechts wird strafrechtlich verfolgt. Wir alle investieren viel Arbeit und Zeit in unsere Ausund Weiterbildung. Insofern stellt die Verletzung der hier beschriebenen Urheberrichtlinien geistigen Diebstahl dar und wäre außerdem noch total unfair. Liebe Leserinnen und Leser, bringen Sie nicht meine Ratgeber quasi mit eigenen Worten unter anderem Namen heraus. Herzlichen Dank. Ihr Uwe Gasiecki 8

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