ZAHLUNGSMEDIENNEWSLETTER

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1 EUROSYSTEM ZAHLUNGSMEDIENNEWSLETTER März 2014

2 ZAHLUNGSMEDIENNEWSLETTER März 2014 Seit mehr als einem Jahrzehnt arbeiten die europäischen Banken gemeinsam mit dem Eurosystem und der Europäischen Kommission an der Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area SEPA). In Österreich haben alle betroffenen Stakeholder in den letzten Monaten intensiv an der Umstellung von den nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren auf die SEPA-Verfahren gearbeitet. Damit Nachzügler mehr Zeit für die Anpassung ihrer Systeme haben, wurde die Frist für die Umstellung Anfang des Jahres um sechs Monate bis zum 1. August 2014 verlängert. Nichtsdestotrotz appelliert die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) an alle Marktteilnehmer die Umstellung ehestmöglich abzuschließen, um die Parallelphase zweier unterschiedlicher Systeme und den damit verbundenen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Ein weiteres großes europäisches Integrationsprojekt kommt in die heiße Phase. Ab Juni 2015 wird das Eurosystem europäischen Wertpapier-Zentral verwahrern mit TARGET2-Securties (T2S) eine technische Plattform für die Abwicklung von nationalen und grenzüberschreitenden Wertpapiertransaktionen zur Verfügung stellen. Die diesbezüglichen Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Auch im baren Zahlungsverkehr gibt es Innovationen. Nach der 5-Euro-Banknote im letzten Jahr wird 2014 eine neue 10-Euro-Banknotenserie in Umlauf gebracht. Die neue Banknotenserie weist Sicherheitsmerkmale nach dem neuesten Stand der Technik auf. Zusätzlich wurde mittels Beschichtung die Lebensdauer erhöht. Die OeNB unterstützt die Adaptierungsmaßnahmen der Gerätehersteller und anderer Partner im Rahmen der Einführung der neuen 10-Euro-Banknote. Mehr zu diesen und weiteren Themen finden Sie in dieser Ausgabe des Newsletters. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Stefan Augustin, Direktor der Hauptabteilung Zahlungsverkehr und Beteiligungen 1

3 In dieser Ausgabe: Die neue Website der OeNB 3 Längere Frist für SEPA-Umstellung 4 Zahlungsdiensterichtlinie NEU 5 Aktuelle Vorbereitungen der OeNB zur T2S-Umsetzung 7 Neue Standards für die Abwicklung von Kapitalmaßnahmen mit T2S 8 Projekt GSA Clearing Service 9 Die neue 10-Euro-Banknote kommt am 23. September Bargeldschulungen mit der neuen 10-Euro-Banknote 13 Bargeld- und Falschgeldaufkommen im Euroraum und in Österreich Veranstaltungshinweise finden Sie unter folgendem Link auf unsererwebsite: Termine Oesterreichische Nationalbank (OeNB) Bei Fragen zu den einzelnen Themen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Autor: Vorname.Nachname@oenb.at Redaktion: KatharinaWolner-Rößlhuber 2

4 Die neue Website der OeNB Die OeNB hat Ende 2013 eine neue, benutzerfreundliche und responsive Website gelauncht. Neueste Technologien, neues Design und eine neue Navigation ermöglichen es, das umfassende Informationsangebot der Notenbank einer breiten Öffentlichkeit übersichtlich zu präsentieren. Der Fokus ist auf einen zielgruppenorientierten und modernen Webauftritt gerichtet, um die Website noch stärker als zentralen Informations- und Kommunikationskanal der OeNB zu etablieren. Im Rahmen der Neugestaltung wurde auch der Zahlungsverkehrsbereich auf der Website adaptiert und neu strukturiert. Neben einem Überblick der einzelnen Zahlungsverkehrssysteme werden dem interessierten User fachspezifische Informationen u. a. zu SEPA, T2S, Karten zahlungen und Überweisungen geboten. Um den Kunden der OeNB eine benutzerfreundliche Navigation zu gewährleisten, wurde der Zahlungsverkehrsbereich um den bankenspezifischen Bereich ergänzt. Dort finden sich fachspezifische Beschreibungen sowie die Geschäftsbestimmungen der Zahlungsverkehrssysteme der OeNB und der Geldservice Austria (GSA). Des Weiteren stehen ein Servicebereich mit neuen Features für das E-Konto (dem elektronischen Kontozugang der OeNB), ein umfangreicher Formularpool sowie Informationen zu fachrelevanten Veranstaltungen zur Verfügung. Im passwortgeschützten Bereich können alle relevanten Unterlagen von Arbeitsgruppensitzungen heruntergeladen werden. Aus technischen Gründen ist es notwendig, dass Teilnehmer der Arbeitsgruppen, einmalig ihr Passwort unter folgendem Link zurücksetzen Die vielfältigen Themenbereiche des Zahlungsverkehrs sind nur einen Klick von Ihnen entfernt: Autor: Franz Höfler 3

5 Längere Frist für SEPA-Umstellung Seit mehr als einem Jahrzehnt arbeiten die europäischen Banken gemeinsam mit dem Eurosystem und der Europäischen Kommission an der Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area SEPA). Alle betroffenen Stakeholder haben in den letzten Monaten intensiv an der Umstellung von den nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren auf die SEPA-Verfahren gearbeitet. Der Blick war immer auf das sogenannte SEPA Migration Enddate gerichtet, also jenen Tag, ab dem nur noch SEPA-Transaktionen durchgeführt werden dürfen und der mittels EU-Verordnung mit dem 1. Februar 2014 festgelegt worden ist. Umso überraschender kam für alle Beteiligten am 9. Jänner 2014 die Meldung, dass die Europäische Kommission eine Änderung der SEPA-Verordnung vorschlägt. Demnach wird eine Verlängerung der Übergangsfrist um sechs Monate bis zum 1. August 2014 eingeführt. Zahlungsdienstleister können daher weiterhin Zahlungen, die nicht dem SEPA-Standard entsprechen, annehmen. Aus Sicht der Europäischen Kommission handelt es sich hierbei um eine Vorsichtsmaßnahme, um das reibungslose Funktionieren des Zahlungsverkehrs zu garantieren. Mittlerweile haben sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der Europäischen Union dieser Verordnungsänderung zugestimmt. Einen wesentlichen Grund für die Entscheidung der Europäischen Kommission lieferte die Beobachtung der Migrationsfortschritte von Banken, Behörden, Unternehmen und Verbrauchern, die monatlich von den nationalen Zentralbanken und der EZB erhoben werden. Trotz der in den vergangenen Monaten verzeichneten großen Anstiege um durchschnittlich 10 Prozentpunkte schien es für die Euro päische Kommission unrealistisch, dass alle Euro-Überweisungen und -Lastschriften innerhalb des Euro-Raums fristgerecht umgestellt werden. Die längere Übergangsfrist gibt damit vor allem Nachzüglern mehr Zeit für die Umstellung. Ungeachtet der vorgeschlagenen längeren Übergangsfrist empfehlen die OeNB und das Eurosystem allen Marktteilnehmern, die Umstellung der Überweisungen und Lastschriften auf die SEPA-Formate möglichst rasch zu finalisieren. Damit soll die Parallelphase nationaler Formate und SEPA-Standards und der damit verbundene Aufwand so gering wie möglich gehalten werden. Denn wie auch Sir Peter Ustinov wusste: Die Menschen, die etwas von heute auf morgen verschieben, sind dieselben, die es bereits von gestern auf heute verschoben h aben. Autoren: Christiane Burger, Alexander Mayrhofer 4

6 Zahlungsdiensterichtlinie NEU Die Europäische Kommission hat aufbauend auf der 2007 verabschiedeten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive PSD) den Vorschlag einer novellierten Zahlungsdiensterichtlinie ( PSD2 ) vorgestellt. Der Bedarf nach einer Aktualisierung der PSD wird mit dem hohen Innovationstempo und der kontinuierlichen Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs (insbesondere der Karten-, Internet- und Smart Phone-Zahlungen) begründet. Dadurch sollen v. a. Transparenz, Innovation und Sicherheit gefördert sowie eine Verbesserung der Kohärenz zwischen den nationalen Vorschriften erreicht werden. Derzeit werden die Vorschläge der Europäischen Kommission auf Ratsarbeitsgruppen-Ebene diskutiert; ein konkreter Zeitplan für die Verabschiedung der PSD2 liegt noch nicht vor. In Österreich wird durch die PSD2 eine Novellierung des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) erforderlich. Die wichtigsten geplanten Änderungen können wie folgt zusammengefasst werden: Anwendungsbereich Der bisherige Anwendungsbereich der PSD wird ausgeweitet. Neben den bislang bereits erfassten EU-Währungen soll die PSD2 künftig für sämtliche Währungen gelten. Zudem sollen auch Transaktionen, bei denen lediglich der Zahlungsdienstleister des Zahlers oder jener des Zahlungsempfängers in der Union ansässig ist (sogenannte One-leg-out Transaktionen), in den Anwendungsbereich des Titels III der PSD2 (Transparenz und Informationspflichten) fallen. Auch die von der PSD2 ausgenommenen Tätigkeiten sollen präzisiert und ergänzt werden. Die für Handelsagenten geltende Ausnahme soll nur noch für solche Handelsagenten gelten, die im Namen des Zahlers oder des Zahlungs empfängers tätig werden (und nicht wie bislang im Namen beider). Die derzeit geltende Ausnahme für digitale Inhalte bzw. den Telekomsektor soll ebenfalls neu definiert werden. Schließlich soll die Ausnahme der unabhängigen Betreiber von Geldautomatendiensten vom Anwendungsbereich der PSD aufgehoben werden, sodass künftig auch reine Bankomatbetreiber unter die PSD2 fallen werden. Auch sogenannte dritte Zahlungsdienstleister (d. h. Anbieter von Overlay Services) sollen künftig in den Anwendungsbereich der PSD aufgenommen werden. Diese bieten insbesondere online-basierte Zahlungsauslösedienste und Konto informationsdienste an und waren im Rahmen der PSD bislang nicht konzessionspflichtig. Künftig sollen derartige Dienstleister eine Konzession benötigen und somit einer Aufsicht unterliegen. Wie für andere Zahlungsdienstleister werden auch für sie Rechte und Pflichten sowie spezielle Sicherheitsvorgaben gelten. Dies betrifft insbesondere Anforderungen an die Authentifizierung, die Korrektur von Zahlungsvorgängen sowie Haftungsfragen. Begrenzte Netze Im Rahmen der PSD2 sollen auch die Ausnahmebestimmungen für begrenzte Netze präzisiert werden. Darunter fallen z.b. Kundenkarten für den Benzinbezug oder Kaufhauseinkaufskarten, welche von der Anwendbarkeit der PSD grundsätzlich ausgenommen waren. Ein begrenztes Netz ist dabei sowohl persönlich (Zahl der Akzeptanten) als auch geographisch (Verbreitung der Akzeptanten) zu sehen. Die Aufnahme des Betriebs von solchen begrenzten Netzen muss künftig sofern das 5

7 berechnete Volumen der Zahlungsvorgänge die Schwelle von 1 Mio Euro im Monatsdurchschnitt überschreitet der zuständigen Behörde mitgeteilt und ein Antrag auf Anerkennung als begrenztes Netz gestellt werden. Sicherungsanforderungen für Kundengelder Die Sicherungsanforderungen für die von Zahlungsdienstleistern entgegengenommenen Geldbeträge sollen gestrafft werden. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass diese Kundengelder nicht der Einlagensicherung unterliegen und somit für den Fall der Insolvenz eines Zahlungsdienstleisters besser geschützt werden sollen. Entgelte, Haftung und Erstattungspflichten Zahlungsdienstleister dürfen künftig Zahlungsempfängern nicht verwehren, vom Zahler für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments ein Entgelt zu verlangen. Die Entgelte dürfen jedoch nicht höher sein als die Kosten, die dem Zahlungsempfänger für die Nutzung des betreffenden Zahlungsinstruments entstehen. Zudem werden die geplanten Begrenzungen für Interbankentgelte für kartengestützte Zahlungsvorgänge zu beachten sein (dazu unten). Die Haftungsbestimmungen sollen dahingehend geändert werden, dass bei nicht autorisierten Kartenzahlungen der Selbstbehalt des Zahlers von derzeit 150 Euro auf künftig 50 Euro herabgesetzt werden soll. Dies gilt nicht für Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Zahlers. Auch soll eine Präzisierung der Erstattungsregelungen für Lastschriften erfolgen, sofern die bezahlte Ware oder Dienstleistung noch nicht konsumiert wurde. Sicherheitsanforderungen Die Sicherheitsanforderungen für Zahlungsdienstleister werden ausgeweitet und in der PSD2 um ein eigenes Kapitel zu operativen und sicherheitsrelevanten Anforderungen und Authentifizierung erweitert. Die diesbezüglichen Bestimmungen sollen durch Leitlinien der European Banking Authority (EBA) konkretisiert werden, welche wiederum auf den Empfehlungen des European Forum on the Security of Retail Payments (SecuRePay), einer Plattform zur freiwilligen Zusammenarbeit europäischer Aufsichtsbehörden (mit Beteiligung von OeNB und FMA), basieren werden. Zudem werden im Rahmen der neuen Sicherheitsanforderungen der PSD2 auch Bereiche des Kommissionsvorschlags für die Richtlinie zur Netzund Informationssicherheit aufgegriffen. Interbankentgelte für kartengestützte Zahlungsvorgänge Neben der PSD2 hat die Europäische Kommission den Vorschlag einer Verordnung zu Interbankentgelten für kartengestützte Zahlungsvorgänge vorgelegt. Diese sieht u. a. vor, dass nach einer zweistufigen Übergangsfrist die Interbank entgelte für Zahlungen mit Debitkarten grundsätzlich maximal 0,2 % und mit Kreditkarten maximal 0,3 % des Transaktionswerts betragen dürfen. Autor: Benedict Schimka 6

8 Aktuelle Vorbereitungen der OeNB zur T2S-Umsetzung In enger Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) bereitet die OeNB die Implementierung von T2S vor. Dies beinhaltet nicht nur die in der OeNB selbst erforderlichen Adaptierungen, sondern auch die Vorbereitungen des Marktes auf die künftigen Änderungen. Einer der wichtigsten Meilensteine im OeNB-Projektplan ist zweifellos der 12. September 2016, an dem die Wertpapier-Zentralverwahrer der dritten Welle zu T2S migrieren; dies ist auch das Migrationsdatum für das Euro-Wertpapier settlement der OeKB. Im Projekt T2S nimmt die OeNB mehrere Rollen wahr: jene als bank of banks und Systemeigner von TARGET2-OeNB, die für das Cash Settlement der Wertpapiertransaktionen in T2S wichtig sind; in diesen Rollen werden ab dem Go-live von T2S, d. h. ab dem Juni 2015, Euro-Geldkonten in T2S angeboten. In der Rolle als Collateral Manager wird die OeNB ab September 2016 besicherte Innertageskredite in T2S, die so genannte Auto-collateralisation, anbieten; ab diesem Zeitpunkt wird sie als Settlement Agent ihre Kundengeschäfte in T2S ausführen. Für die Abwicklung der geldpolitischen Geschäfte werden sich durch die Migration zu T2S keine unmittelbaren Änderungen ergeben. Unmittelbar bevor steht der Vertragsabschluss der OeNB mit dem in einem Selektionsverfahren ermittelten Value Added Network Service Provider, der die Verbindung zwischen OeNB und der technischen T2S-Plattform sicherstellen soll. Alle Institute, die sich technisch direkt an T2S anbinden möchten, benötigen einen derartigen Vertrag sowie die für diese Anbindung vorgesehenen Zertifizierungen des Eurosystems. OeKB und OeNB veranstalteten im Oktober 2013 einen gemeinsamen Workshop mit dem Schwerpunkt T2S Geldkontenführung und Liquiditätssteuerung ; am fand ein weiterer gemeinsamer Workshop zum Thema Auto- collateralisation statt. Auf Kundenwunsch sind ab Herbst des heurigen Jahres weitere Informationsveranstaltungen, auch zu T2S-Grundlagen, vorgesehen. Die Unterlagen zu unseren Veranstaltungen finden Sie auf unserer Website. Um die Bedürfnisse unserer Kunden zu ermitteln und in unserer Projekt planung optimal berücksichtigen zu können, wurde im Jänner 2014 eine Marktkonsultation durchgeführt. Derartige Bedarfsanalysen für die Abwicklung der Geldseite in T2S werden rechtzeitig vor dem Beginn der jeweiligen Testphasen der Migrationswellen 2 und 3, voraussichtlich im August 2014 sowie im Jänner und Oktober 2015, stattfinden. Wie schon bisher stehen alle Neuigkeiten rund um T2S, wie Präsentationen, Arbeitspapiere sowie die jeweils aktuelle Basisdokumentation auf der speziell dafür eingerichteten Website der EZB zur Verfügung. Autorin: Andrea Schuh 7

9 Neue Standards für die Abwicklung von Kapitalmaßnahmen mit T2S Die T2S-Initiative wird von einer Reihe wichtiger Harmonisierungsbestrebungen im Wertpapiernachhandel begleitet, die darauf abzielen, gleiche Voraussetzungen für die Abwicklung grenzüberschreitender Transaktionen innerhalb der EU zu schaffen. Ihren Ursprung haben diese im Giovannini Report der Europäischen Kommission von November 2001, der die größten Hemmnisse für eine effiziente, grenzüberschreitende Wertpapierabwicklung beschreibt. Ein wesentliches Ziel ist die Beseitigung der bestehenden heterogenen Markt praktiken bei der Abwicklung von Kapitalmaßnahmen. Die T2S Advisory Group (AG; Gremium der T2S-Interessens vertreter) hat aus diesem Grund im Jahr 2009 die T2S Corporate Actions (CA) Standards verabschiedet. Seit 2011 wird von der AG ein Monitoring zur Umsetzung der wichtigsten T2S-Harmonisierungsstandards darunter auch die T2S CA Standards durchgeführt. Die Ergebnisse der Markt befragungen werden in T2S Harmoni sation Reports auf der EZB-Website veröffentlicht. Aus dem Bericht geht hervor, dass in Österreich die T2S CA Standards noch nicht umgesetzt wurden. Die Harmonisierung der Abwicklungstage für Kapitalmaßnahmen stellt im Moment die größte Herausforderung für den heimischen Markt dar. Eine zentrale Bedeutung nimmt hierbei der sogenannte record date ein. Darunter ist der Tag zu verstehen, an dem ein Aktionär ein Wertpapier halten muss, um daraus bestimmte Rechte (z.b. auf Dividende, Stimmrecht) ableiten zu können. Der record date ist auch für das transaction management (market claims, transformations, buyer protection) von Bedeutung, das in Österreich ebenfalls noch an die neuen Standards angepasst werden muss. Market claims ermöglichen Erträge auf den neuen Eigentümer nach Ablauf des record date zu übertragen. Die buyer protection erlaubt dem Wertpapierkäufer sein durch den Kauf neu erworbenes Wahlrecht auszuüben, obwohl das Wertpapier zum Stichtag (record date) noch nicht auf ihn übertragen wurde. Weiters wird die Reorganisation von Wertpapieren (transformations) neu geregelt. Dazu zählen der Aktientausch, Aktiensplits/-zusammenlegungen, Aktienrückkäufe und Übernahmen. Da die T2S CA Standards für eine reibungslose Abwicklung in T2S maßgeblich sind, müssen diese rechtzeitig bis zur Migration auf die T2S-Plattform von allen teilnehmenden Märkten implementiert werden. Autoren: Christoph Gluszko, Hannes Hermanky 8

10 Projekt GSA Clearing Service Per ist das Projekt GSA Clearing Service zu Ende gegangen. Als letzter Projektmeilenstein wurde am 6. Dezember 2013 das Clearing Service International (CS.I), die internationale Schwester des 2011 ebenfalls im Rahmen des Projekts eingesetzten Clearing Service Austria (CS.A), produktiv genommen. Das Projekt hatte das ambitionierte Ziel den gesamten österreichischen Zwischenbank zahlungsverkehr vom Korrespondenzbanksystem auf ein zentrales Clearing umzustellen. Auf dem Weg dahin galt es geschäftspolitische, fachliche und für ein IT-Projekt dieser Größenordnung durchaus nicht untypisch viele technische Hürden zu überwinden. Ein Rückblick Die Umstellung des österreichischen Zahlungsverkehrs vom Korrespondenzbanksystem auf ein zentrales Clearingsystem wurde von der OeNB schon seit vielen Jahren propagiert. Ende 2009 haben diese langjährigen Bemühungen mit der Unterzeichnung einer Absichtserklärung durch eine österreichische Großbank über die gemeinsame Errichtung eines nationalen Clearinghauses schließlich Früchte getragen. Nach und nach schlossen sich weitere österreichische Kredit institute dieser Absichtserklärung an und das Projekt GSA Clearing Service wurde per in der OeNB gestartet. Ziel des Projekts war es, ein SEPAkonformes, effizientes und sicheres Clearing Service für die Abwicklung des Clearings und Nettings von elektronischen Massenzahlungen im unbaren Interbanken-Zahlungsverkehr für den österreichischen Finanzplatz sowie ein Settlement über Zentralbankkonten zu errichten. Im Sinne eines Gemeinschaftsprojekts wurde für die operative Abwicklung der Clearing Services ein neues Geschäftsfeld in der GSA eingerichtet. Die GSA hatte sich bereits im Bereich des baren Zahlungsverkehrs als Kooperationsmodell für die OeNB und die österreichischen Kreditinstitute bestens bewährt. In enger Zusammenarbeit mit OeNB, GSA, den österreichischen Großbanken sowie deren Rechenzentren und IT-Providern wurde in regelmäßigen fachlichen und technischen Arbeitsgruppen die Umstellung des österreichischen Zwischenbankzahlungsverkehrs auf das Clearing Service Austria (CS.A) vorbereitet. Diese Zusammenarbeit ermöglichte es, den Erfordernissen des österreichischen Marktes bestmöglich gerecht zu werden. Dabei musste nicht nur der bislang in Österreich verwendete Formatstandard EDIFACT berücksichtigt werden, sondern auch die performante Verarbeitung der im Rahmen von SEPA eingeführten, rechentechnisch anspruchsvolleren xml-formate sichergestellt werden. Status Quo Aufbauend auf den Erkenntnissen des Vorprojekts STEP Services, in dessen Rahmen mit STEP.AT bereits ein Clearinghaus, wenn auch mit einer vergleichsweise geringen nationalen Reichweite, umgesetzt wurde, konnte CS.A innerhalb von knapp zwei Jahren entwickelt, getestet und im November 2011 produktiv gesetzt werden. Seitdem wurden die in CS.A eingelieferten Mengen sukzessive gesteigert, sodass mittlerweile nahezu 100 % des nationalen Zwischenbankmassen zahlungsverkehr in CS.A abgewickelt werden ein Wert, der unter europäischen Clearingsystemen einzigartig ist. An Spitzentagen werden bis zu 8 Mio Trans aktionen in CS.A verarbeitet, der SEPA-Anteil liegt aktuell bei ca. 80 %. CS.A 9

11 bietet den österreichischen Banken neben einer zukunftssicheren Abwicklungsplattform auch weitere Vorteile gegenüber dem Korrespondenzbanksystem: Durch das Netting der Teilnehmersalden konnte der Liquiditätsbedarf für die Abwicklung des Zwischenbankzahlungsverkehrs beträchtlich gesenkt werden und das Settlement in Zentralbankgeld sorgt für eine Minimierung des Liquiditäts risikos. Die Verarbeitung der bislang im Rahmen der STEP Services abgewickelten grenzüberschreitenden Zahlungen wurde schließlich per 6. Dezember 2013 auf CS.I portiert und damit das Projektziel vollinhaltlich erfüllt. Ein Ausblick Mit dem Ende des Projekts sind die Arbeiten am Clearing Service natürlich nicht beendet. Nicht zuletzt im Hinblick auf die SEPA-Umstellung erfordert ein für den österreichischen Finanzmarkt derart kritisches System eine laufende Weiter entwicklung, um den Anforderungen aller Stakeholder im Zahlungsverkehr gerecht zu werden. In CS.I werden die von der OeNB gepflegten Kooperationen mit anderen europäischen Clearinginfrastrukturen weiter ausgebaut. Zusätzlich zum Zugang zum paneuropäischen Clearinghaus EBA STEP2 ermöglicht die OeNB mittels dieser Kooperationen einen besonders kostengünstigen Zugang zu den Zahlungsverkehrsmärkten der wichtigsten Handelspartner Österreichs. Die bewährte Zusammenarbeit mit den österreichischen Banken wird im Rahmen der bereits im Projekt etablierten Arbeitsgruppen auch nach Projektende fortgesetzt, um zukünftige Herausforderungen im Zahlungsverkehr weiterhin gemeinsam zu meistern. Autor: Philipp Pomorski Grafik 1 Systemübersicht CS.A und CS.I CS.I CS.A Clearing Service.International Clearing Service.Austria Clearing Services Österreich Grenzüberschreitend EBA STEP2 Kooperationen Quelle: OeNB. 10

12 Die neue 10-Euro-Banknote kommt am 23. September 2014 Im Jänner gab die EZB gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken das Datum für die Erstausgabe der neuen 10-Euro-Banknote bekannt. Nach dem Sommer ist es soweit: Am 23. September wird erstmals die 10-Euro-Banknote der Europa Serie in Umlauf gebracht. Sie folgt somit der 5-Euro-Banknote, welche bereits seit 2. Mai 2013 erhältlich ist. Neue Sicherheitsmerkmale Beide Banknoten verfügen über eine längere Lebensdauer aufgrund der beschichteten Oberfläche und besitzen die gleichen Sicherheitsmerkmale. Ihre Über prüfung kann nach wie vor mit der bekannten Methode Fühlen Sehen Kippen ohne die Hilfe von technischen Geräten durchgeführt werden. Die wichtigsten Neuerungen betreffen das PORTRÄT-HOLOGRAMM Beim KIPPEN der Banknote erscheint im silbernen Streifen ein Porträt der mythologischen Gestalt Europa. Außerdem sind im Streifen ein Fenster und die Wertzahl der Banknote zu sehen. das PORTRÄT-WASSERZEICHEN Bei Gegenlicht SEHEN Sie ein schemenhaftes Motiv, in dem ein Porträt der Europa (ident mit jenem im Porträt-Hologramm), der Wert der Banknote und ein Fenster zu erkennen sind. die SMARAGD-ZAHL Beim KIPPEN der Banknote können Sie beobachten, dass sich auf der glänzenden Zahl ein Lichtbalken auf und ab bewegt. Außerdem verändert die Zahl ihre Farbe von Smaragdgrün zu Tiefblau. Das Partnership-Programm Die 10-Euro-Banknote wird in Österreich primär über Bankomaten in den Umlauf gebracht. Daher ist im Zuge der Einführung der neuen 10-Euro-Banknote der Europa-Serie eine schnellere Marktsättigung als bei der 5-Euro-Banknote zu erwarten. Dementsprechend ist die flächendeckende Akzeptanz der neuen 10-EuroBanknote von größter Wichtigkeit, um reibungslose Bezahl- und Bearbeitungsvorgänge zu gewährleisten. Die Geräte und Vorrichtungen für die Echtheits prüfung von Banknoten liegen nicht im Verantwortungsbereich des Eurosystems, sondern ihrer Besitzer und indirekt ihrer Anbieter und Hersteller. Dennoch muss das Eurosystem den zuständigen Partnern alle notwendigen Informationen und Materialien zur Verfügung stellen, damit diese ihre Prüfgeräte auf die neuen Banknoten einstellen können. Daher wird den Geräteherstellern und weiteren Partnern im Vorfeld der Einführung mehr Zeit eingeräumt, als dies bei der neuen 5-Euro-Banknote der Fall war. Insgesamt stehen von der Bekanntgabe (13. Jänner 2014) bis zum Ausgabetermin (23. September 2014) neun Monate für die Adaptierung von betroffenem Equipment zur Verfügung. Die OeNB unterstützte diese Herangehensweise auf nationaler Ebene durch eine Informations veranstaltung im November letzten Jahres. Das Zielpublikum umfasste Hersteller von Geräten zur Banknotenbearbeitung, nationale Branchenverbände sowie weitere Partner, die Banknotenbearbeitungs- und Echtheitsprüfungsgeräte verwenden (z. B. Werte transportunternehmen, Verkehrsbetriebe, Handel). 11

13 Während Gerätehersteller bereits in einer ersten Testrunde die Möglichkeit hatten, die Kompatibilität ihrer Maschinen mit den neuen Banknoten im OeNBTestzentrum zu überprüfen, besteht seit Jänner 2014 für alle Partner die Möglichkeit, neue 10-Euro-Banknoten bei der OeNB auszuleihen, um Akzeptanztests direkt in den eigenen Räumlichkeiten durchführen zu können. Damit soll gewährleistet werden, dass alle notwendigen Adaptierungsmaßnahmen rechtzeitig durchgeführt werden können. Eine Liste von Geräten zur Echtheitsprüfung und Bearbeitung von Banknoten (inkl. Softwareversionen), die für die Zwecke der neuen 5-Euro-Banknote bereits aufgerüstet und von den Zentralbanken des Eurosystems entsprechend getestet wurden, ist auf der Website der EZB und auf abrufbar. Nach erfolgten Tests mit der neuen 10-EuroBanknote wird diese Liste aktualisiert. Was passiert mit Banknoten der ersten Serie? Die Banknoten der ersten Euro-Serie bleiben bis auf weiteres gesetzliches Zahlungsmittel und werden schrittweise aus dem Umlauf genommen. Der Termin, zu dem Euro-Banknoten der ersten Serie ihre Gültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel verlieren, wird weit im Voraus bekannt gegeben. Auch danach ist der Umtausch der Euro-Banknoten der ersten Serie bei den nationalen Zentralbanken des Eurosystems unbefristet möglich. Weiterführende Informationen: Autorin: Alexandra Koch Grafik 2 Die neue 10-Euro Banknote Quelle: OeNB. 12

14 Bargeldschulungen mit der neuen 10-Euro-Banknote Am 23. September 2014 wird erstmals die neue 10-Euro-Banknote der EuropaSerie in Umlauf gebracht. Auf der Vorderseite trägt sie ähnlich der im Vorjahr erstmals ausgegebenen 5-Euro-Banknote die verbesserten Sicherheitsmerkmale Portrait-Hologramm, Portrait-Wasserzeichen und Smaragd-Zahl mit Farbwechsel. Um Bargeldexperten mit den Neuerungen vertraut zu machen, bietet die OeNB ganzjährig kostenlose Schulungen an. Dieses Angebot richtet sich im Speziellen an die Berufsgruppe der Kassiere aus Banken, Handel und Gastro nomie. Sie sind durch den täglichen berufsbedingten Kontakt mit Bargeld die Gruppe, die mit entsprechender Schulung bereits sehr früh Fälschungen erkennen und aus dem Verkehr ziehen kann. Eine weitere Schulungs-Zielgruppe sind unternehmensinterne Multiplikatoren (z. B. Bereichsleiter oder Schulungsbeauftrage), die das erworbene Wissen über die Sicherheitsmerkmale innerhalb ihres Betriebs weiterverbreiten können. Inhalte Hintergrundinformationen zum Euro (Falschgeldaufkommen in Österreich) Die Sicherheitsmerkmale der Euro-Banknoten Fühlen Sehen Kippen Die 5-Euro und 10-Euro-Banknote der Europa-Serie Richtiges Verhalten im Verdachtsfall Praktische Übungen (Original oder Fälschung?) Ziel Die Sicherheitsmerkmale von Euro-Banknoten überprüfen und erkennen können Die etwa 1,5 h dauernde Schulung findet nach vorheriger Terminvereinbarung in den Räumlichkeiten der OeNB statt. Bei einer entsprechenden Gruppengröße besteht außerdem die Möglichkeit, die Schulung vor Ort beim jeweiligen Unternehmen abzuhalten. Zusätzlich zu den praktischen Übungen im Rahmen der Schulung stellt die OeNB Informationsmaterial zur Verfügung. Weitere Details und Kontaktinformationen für die Terminvereinbarung finden Sie unter Autorin: Alexandra Koch 13

15 Bargeld- und Falschgeldaufkommen im Eurosystem und in Österreich Im Eurosystem waren Ende 2013 rd. 16,5 Mrd Stück Banknoten mit einem Gesamtwert von 956 Mrd EUR sowie rd. 106 Mrd Stück Münzen mit einem Gesamtwert von rd. 24 Mrd EUR im Umlauf. Tabelle 1 Umlauf Euro-System Dez Dez Veränderung Vorjahr Nov Veränderung Vormonat in % in % Banknoten in Mrd. Stück Banknoten in Mrd. EUR 16,51 956,19 15,69 912,59 5,2 4,8 15,75 927,47 4,8 3,1 Münzen in Mrd. Stück Münzen in Mrd. EUR 105,96 24,21 102,03 23,66 3,9 2,3 105,21 23,96 0,7 1,0 Umlauf gesamt in Mrd. EUR 980,40 936,25 4,7 948,21 3,4 Quelle: EZB. In Bezug auf Fälschungen wurden in Österreich insgesamt Stück Fälschungen (2012 waren es Stück) aus dem Umlauf sichergestellt. Dies bedeutet zwar eine Steigerung um Stück (29,5 %), bei einem Banknotenumlauf von etwa 500 Millionen Stück in Österreich ist dies allerdings eine verschwindend geringe Zahl. Zurückzuführen ist die Steigerung im Vergleich zu 2012 auf das vermehrte Falschgeldaufkommen der 100-Euro-Banknote. Diese war mit 39,5 % die am häufigsten gefälschte Banknote, gefolgt von der 50-EuroBanknote mit 32,3 % und der 20-Euro-Banknote mit 18,2 %. Insgesamt machen diese drei Kategorien 90 % der österreichweiten Fälschungen aus. Während 2012 eine teilweise Verlagerung des Falschgeldaufkommens in den Westen Österreichs zu beobachten war, wurden im Vorjahr über die Hälfte aller Blüten in Wien und Niederösterreich aus dem Umlauf genommen. Tabelle 2 Fälschungen nach Bundesländern W Fälschungen T NÖ STMK SBG 557 OÖ KTN VBG 240 B 137 Quelle: OeNB. Der durch Falschgeld hervorgerufene Gesamtschaden in Österreich betrug EUR Der durchschnittliche Wert einer Fälschung belief sich somit auf 71 Euro. Seit vier Jahren in Folge hält sich dieser Wert bereits unter der im Schnitt verursachten Schadenssumme seit der Euro-Einführung

16 Grafik 3 Durch Euro-Fälschungen in Österreich verursachter Schaden in EUR Durchschnittliche Schadenssumme: Quelle: OeNB. Europaweit konnten im Vorjahr insgesamt Stück Fälschungen aus dem Verkehr gezogen werden. Hauptsächlich betroffen waren die Banknoten stückelungen 20 Euro (41 %), 50 Euro (39 %) und 100 Euro (13 %). Nach wie vor gering bleibt der Anteil Österreichs an den Gesamtzahlen des Euroraums: Nur 1,2 % aller Fälschungen wurden 2013 in Österreich aufgegriffen. Autorin: Alexandra Koch 15

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