Laudatio auf RA Dolf Weber
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- Berndt Hofer
- vor 8 Jahren
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1 Laudatio auf RA Dolf Weber aus Anlass der Verleihung der Würde des Doctor rerum politicarum honoris causa durch die European Business School, International University Schloß Reichartshausen am 16. Juni 2005 von Professor Dr. Karl-Werner Schulte HonRics Sehr verehrter, lieber Herr Weber, sehr geehrte Frau Dr. Weber, meine sehr geehrten Damen und Herren! eine Laudatio auf Sie, lieber Herr Weber, halten zu dürfen, ist eine ehrenvolle Herausforderung und für mich persönlich eine besondere Freude, habe ich doch in den vergangenen 15 Jahren Ihre vielfältigen Aktivitäten beobachtet und Ihrem persönlichen Rat und Einsatz viel zu verdanken. Lassen Sie mich zunächst Ihren Lebensweg beleuchten und anschließend Ihre herausragenden Leistungen würdigen, die den Fachbereich Betriebswirtschaftslehre der EUROPEAN BUSINESS SCHOOL bewogen haben, Ihnen die Ehrendoktorwürde zu verleihen. Dolf Weber wurde am 31. März 1936 in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft wurde er dort 1963 als Rechtsanwalt zugelassen. Sein Arbeitsleben begann Dolf Weber im damaligen Anwaltsbüro Henry Ormond in Frankfurt am Main, um bei den anstehenden Konzentrationslagerprozessen (beispielweise dem Ausschwitzprozess) bei der Aufarbeitung der Nazi-Greuel mitzuwirken. Hier formte sich sein Interesse für das Recht in Verbindung mit der Zeitgeschichte. Als aber der Plan scheiterte, eine privatrechtlich organisierte Zentralstelle zur Verfolgung des Nazi-Unrechts zu bilden, wandte sich Dolf Weber dem Wirtschaftsrecht zu war er Gründungspartner der Rechtsanwaltssozietät Pünder, Volhard & Weber wurde er als Notar zugelassen, 1976 zusätzlich als Fachanwalt für Steuerrecht gründeten Pünder, Volhard & Weber das erste deutsche Rechtsanwaltsbüro in New York, 1985 das erste europäische in Peking erfolgte die Fusion von Pünder, Volhard & Weber mit Axster & Partner in Düsseldorf zu Pünder, Volhard, Weber & Axster. Der nächste Schritt in Richtung Internationalität war die Gründung der Pünder Group, einer Verbindung von führenden Rechtsanwaltsbüros in sechs kontinentaleuropäischen Ländern. 1
2 Als im Jahre 2000 die nächste Fusion anstand, beschäftigte die Sozietät 300 Rechtsanwälte mit fünf Standorten in Deutschland und sieben Standorten im Ausland. Pünder, Volhard, Weber & Axster fusionierten mit Clifford Chance, London und Rogers & Wells, New York, zu Clifford Chance Pünder. Inzwischen sind die deutschen Ursprünge dieser Sozietät in ihrem Namen nicht mehr erkennbar, denn seit 2003 führt die Sozietät den Namen Clifford Chance. Für sie ist Dolf Weber jetzt als Berater tätig und so hat er Freiraum für zahlreiche Initiativen, von denen noch zu berichten sein wird. Bei der Würdigung der herausragenden Leistungen von Dolf Weber möchte ich zunächst auf seine unternehmerische Leistung bei der Schaffung einer international führenden Rechtsanwaltssozietät eingehen. Zu seinem 65. Geburtstag schrieb die FAZ in ihrer Ausgabe vom 29. März 2001: (Ich zitiere in Auszügen) Anwalt des Rechts zu sein und gleichzeitig unternehmerisch zu denken, gehört zu den Eigenschaften von Dolf Weber. So gesehen liegt eine gewisse Logik darin, dass die Sozietät Pünder, Volhard, Weber & Axster durch die Fusion mit den Sozietäten CLIFFORD CHANCE sowie Rogers & Wells unter dem Namen CLIFFORD CHANCE PÜNDER im Jahre 2000 zur weltweit größten Anwaltssozietät wurde. Internationalität und Globalisierung haben ihn stets begleitet (Ende des Zitats). Bei dieser transnationalen Fusion zu einer Global Law Firm agierte Dolf Weber als driving force, der mit großer Überzeugungskraft den Integrationsprozess betrieben hat. Sein Handeln war Ausdruck seiner Überzeugung, dass die anwaltliche Beratung die Globalisierung der Mandanten mit vollziehen muss und nur eine weltweit tätige integrierte Anwaltssozietät dazu in der Lage ist. Diese Weitsicht Dolf Webers fand ihre Bestätigung in zahlreichen weiteren transnationalen Zusammenschlüssen in den Folgejahren. Weiter besteht ein großer Verdienst von Dolf Weber darin, das Immobilienrecht als juristische Disziplin in Deutschland etabliert zu haben. Anfang der 70er Jahre wurde ihm das Mandat übertragen, die Gründung der Jones Lang Wootton GmbH in Deutschland rechtlich zu beraten. Jones Lang Wootton war damals die erste der angesehenen britischen Chartered Surveyor Firms, die hierzulande Fuß fassen wollte. Aus seiner Kanzlei wurde mir zugetragen, dass im Zuge dieser Beratungstätigkeit offenbar seine Liebe zu Immobilien entbrannt sei. Damals erkannte Dolf Weber, dass die Zeit der Baulöwen und Immobilienhaie zu Ende gehen und das Immobiliengeschäft in seinen Strukturen komplexer und damit auch juristisch anspruchsvoller werden würde. Immobilien-Projektentwickler und Investoren suchen Lösungen aus einer Hand, und zwar nicht nur auf den Gebieten des Kaufvertragsrechts, des Bau- und Planungsrechts sowie des Mietrechts, sondern auch für gesellschaftsrechtliche, steuerliche und finanzwirtschaftliche Probleme. Nach Ansicht führender Juristen war es Dolf Weber, der aus vielen Rechtsgebieten die übergreifende Disziplin Immobilienrecht geformt und diese zum zentralen Beratungsfeld seiner Sozietät entwickelt hat. 2
3 In einem Bericht der Immobilien Zeitung vom 14. August 2003 habe ich unter der Überschrift Frankfurter Immobilien-Anwälte: ohne diese Herrschaften läuft bei großen Deals nichts folgenden Satz gefunden: (ich zitiere) Dolf Weber, Gründungsvater der Sozietät, prägte jenen Satz, der seitdem allen Anwälten eingebläut wird, die in der Immobilien-Abteilung von CLIFFORD CHANCE Dienst tun: Real Estate ist ein Finanzprodukt. Was das in der Praxis bedeutet, möchte ich am Beispiel des Junghof Plaza in der Frankfurter City erläutern. Der Entwickler des Bürogebäudes, HRO, legte die rechtliche Beratung komplett in die Hände von CLIFFORD CHANCE. Die Kanzlei bereitete die Bauvoranfrage und den Baugenehmigungsantrag vor, den Kauf des Grundstücks, den Abbruch der bestehenden Gebäude, den Vertrag mit dem Generalunternehmer, kümmerte sich um Steuern und Finanzierung, holte Nachbargenehmigungen ein und war schließlich beim Verkauf des Objektes an die Commerz Grundbesitz-Investmentgesellschaft beratend tätig. Der Immobilienzyklus geht weiter bis zum letztendlichen Abriß des Gebäudes und bietet in allen Phasen Ansatzpunkte für immobilien-rechtliche Beratungsleistungen. Wie ich von seinem langjährigen Wegbegleiter Dr. Rüdiger Volhard weiß, hat Dolf Weber bei fast allen Hochhäusern in Frankfurt am Main juristisch mitgewirkt. Der dritte Schwerpunkt meiner Laudatio auf Dolf Weber bildet sein wichtiger Beitrag zur Professionalisierung der Immobilienwirtschaft in Deutschland. In der breiten Öffentlichkeit, in der Wissenschaft und in der Politik wird die Immobilienwirtschaft als Branche kaum zur Kenntnis genommen allenfalls durch negative Schlagzeilen. Wie aus einem jüngst veröffentlichten Gutachten des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung hervorgeht, ist die volkswirtschaftliche Bedeutung dieses Wirtschaftszweiges immens. Dies mögen 3 Fakten verdeutlichen: 1) Mit 4,5 Bill. Euro machen Immobilien die Hälfte des Privatvermögens der deutschen Haushalte aus. 2) Das gesamte Immobilienvermögen, das sowohl den Wert sämtlicher Bauten als auch den Grundstückswert umfasst, erreicht 2003 etwas mehr als 7,2 Bill. Euro. 3) Mit etwa 5,5 Bill. Euro bilden Bauten fast 90% des produzierten Sachvermögens der deutschen Volkswirtschaft. Trotz dieser beeindruckenden Zahlen war es um die Professionalität der Marktteilnehmer schlecht bestellt, da die wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten deutscher Hochschulen keinerlei Aus- und Weiterbildung für Immobilienberufe anboten. Im Jahre 1989 damals war ich Inhaber des Lehrstuhls Investition und Finanzierung an der ebs entdeckte ich durch puren Zufall die Immobilienökonomie wie ich das Fachgebiet später nannte als reizvolle wissenschaftliche Disziplin und beschloss, mich näher mit diesem Thema zu befassen. Bei meinen Gesprächen mit führenden Vertretern der Branche fiel immer wieder der Name Dolf Weber, den ich unbedingt kontaktieren müsse. So trafen wir uns dann in 3
4 seinem Büro in der Mainzer Landstraße in Frankfurt am Main und ich schilderte ihm meine Pläne zur Gründung der ebs IMMOBILIENAKADEMIE, insbesondere das interdisziplinäre Konzept der Disziplin und mein Anliegen, Experten seiner Sozietät als Dozenten in das Curriculum einzubeziehen. Vor allem aber suchte ich seinen Rat und sein Netzwerk. Er bestärkte mich in meinem Vorhaben, mit der Weiterbildung für Immobilienberufe zu beginnen, weil sich dadurch relativ schnell positive Wirkungen für die Branche erzielen lassen. Aber bereits damals, also 1989, war zwischen uns klar, dass die Ausbildung junger Studierender und auch Forschung die nächsten Schritte sein müssten. Im Juli 1990 startete der erste Weiterbildungsstudiengang, das Kontaktstudium Immobilienökonomie, an der ebs IMMOBILIEN-AKADEMIE und als Dozenten waren außer Dolf Weber selbst auch einige andere namhafte Rechtsanwälte seiner Kanzlei, wie Wolfgang Usinger und Dr. Hans-Josef Schneider, vertreten. In den ersten beiden Jahren lebte die ebs IMMOBILIENAKADEMIE vor allem von der Klasse der Dozenten aus der Praxis. Es zeigte sich jedoch sehr schnell, dass anwendungsorientierte Lehre durch Forschung flankiert werden muss. So wurde dann 1993 die Idee zur Gründung der gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. geboren. Unter Leitung von Georg Ulges, Ortsvorsteher von Oestrich-Winkel, trafen sich am 15. Oktober 1993 im Schloss Reichartshausen 27 Gründungsmitglieder zur Beurkundung. Im weiteren Gründungsprozess ergaben sich unerwartete Probleme: Das Vereinsregister Rüdesheim verweigerte die Eintragung der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung in das Vereinsregister. Die Begründung war kurz und eindeutig: Die Immobilienwirtschaft könne nicht Gegenstand wissenschaftlicher Forschung sein. Ich wandte mich daraufhin hilfesuchend an Dolf Weber und so wurde das Amtsgericht Rüdesheim mit der geballten juristischen Expertise von Pünder, Volhard, Weber & Axster konfrontiert. Die Eintragung ging dann sehr schnell. Die Gründung der gif, die heute 700 Mitglieder aus Wissenschaft und Praxis hat, war ein wichtiger Meilenstein zur Entwicklung der Disziplin Immobilienökonomie und auf dem Weg zu mehr Professionalität und Transparenz der Immobilienwirtschaft. In den folgenden Jahren war die ebs Ausgangspunkt weiterer Aktivitäten, bei denen Dolf Weber als juristischer Geburtshelfer fungierte. Hierzu zähle ich die Gründung der Studenteninitiative realebstate e.v., der Deutschen Immobilien Datenbank GmbH, der Wissenschaftlichen Vereinigung zur Förderung des Immobilienjournalismus e.v., der Initiative Corporate Governance der deutschen Immobilienwirtschaft e.v. und last but not least 4
5 des Stiftungslehrstuhls Immobilienökonomie an der EUROPEAN BUSINESS SCHOOL. Am 4. März 1994 wurde die Errichtung einer unselbständigen Stiftung mit Schenkungsversprechen beurkundet. 15 Unternehmen, darunter auch die Sozietät Pünder, Volhard, Weber & Axster, verpflichteten sich zur Zahlung von jährlich ,- DM für mindestens 5 Jahre. Dies war die Geburtsstunde der Immobilienausbildung in Deutschland. In der ersten Sitzung des Stiftungskuratoriums wurde Dolf Weber zum Vorsitzenden gewählt. Im Jahre 2001 hat er dieses Amt an Herrn Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Usinger aus der gleichen Sozietät abgegeben und Dolf Weber ist seitdem Ehrenvorsitzender jener Stiftung, die inzwischen auch den Stiftungslehrstuhl Immobilien-Projektentwicklung und die Aareal Juniorprofessur Real Estate Banking umfasst. Mit der Honorarprofessur Stadtplanung, der Ernst & Young Real Estate Visiting Professorship und der in Berufung befindlichen Honorarprofessur Immobilienrecht ist nun mit tatkräftiger Unterstützung von Dolf Weber das ebs Department of Real Estate entstanden. Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass Dolf Weber auch in wichtigen Gremien der Hochschule aktiv mitgewirkt hat: So war er viele Jahre bis zum März 2005 Mitglied des Stiftungskuratoriums der ebs und des Verwaltungsrates der ebs. Über sein Engagement bei der Gründung und dem Ausbau des Immobilienbereichs an der ebs hinaus engagierte sich Dolf Weber sehr stark in einigen Organisationen, die das Ziel verfolgen, die Immobilienwirtschaft als Branche stärker zu konturieren und zu professionalisieren. Der volkswirtschaftlich bedeutsamen Immobilienwirtschaft mangelt es vor allem an einer gemeinsamen und abgestimmten Positionierung gegenüber der Politik. Dolf Weber ist einer der Gründungsväter eines Vereins, der den Namen trägt Mit einer Stimme Bündelungsinitiative der Deutschen Immobilienwirtschaft e.v. Hier haben sich 23 Unternehmen und Organisationen aus verschiedenen Segmenten der immobilienwirtschaftlichen Wertschöpfungskette zusammengefunden, um die Interessen der mehreren Dutzend Verbände zu bündeln und damit zu einer stärkeren Artikulation der Vorstellungen der deutschen Immobilienwirtschaft zu gelangen. Die Bündelungsinitiative arbeitet eng mit einem anderen Verein zusammen, in dem Dolf Weber als Vorstandsmitglied eine wichtige Rolle spielt: die Initiative Corporate Governance der deutschen Immobilienwirtschaft. Dieser Initiative, die sich im Herbst 2002 konstituiert hat, gehören führende Unternehmen als Firmenmitglieder und viele prominente Vertreter der Branche als persönliche Mitglieder an. Die Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, Grundsätze einer transparenten und professionellen Unternehmensführung für die Immobilienwirtschaft zu erarbeiten und zu etablieren. So wurden Grundsätze ordnungsmäßiger und lauterer Geschäftsführung der Immobilienwirtschaft aufgestellt, die sogenannten 10 Gebote, ferner ein Corporate Governance Kodex für börsennotierte Immobilienaktiengesellschaften, die in der Zukunft aufgrund der erwarteten Einführung von German REITs sicherlich erheblich an Bedeutung gewinnen werden, sowie ein Leitfaden zum Wertemanagement in der 5
6 Immobilienwirtschaft entwickelt. Die Zwischenergebnisse der Initiative haben auch international große Beachtung gefunden. Bei der Arbeit in den genannten Initiativen ist nicht nur juristischer Sachverstand gefragt, sondern auch ein geschicktes Händchen beim Ausgleich unterschiedlicher Meinungen und Interessen. Über beides verfügt der Laureat in besonderem Maße, auch über das notwendige Gewicht, seine eigene Auffassung durchzusetzen. Natürlich wird von einem Doctor honoris causa auch erwartet, dass er sich literarisch betätigt hat und so möchte ich Ihnen in der gebotenen Kürze einige seiner Publikationen vorstellen. Die erste Veröffentlichung von Dolf Weber findet sich in der Reihe Manualia Nicolai. In einem Band sind die Referate eines internationalen medizinisch-juristischen Symposiums in Köln 1967 zum Thema Die Beurteilung von Gesundheitsschäden nach Gefangenschaft und Verfolgung abgedruckt. Obwohl der Titel seines Beitrags dies nicht vermuten lässt, spricht er darin ein grundsätzliches, auch heute noch sehr aktuelles Problem an, nämlich die Grenzziehung zwischen Sachverständigem und Richter. Anhand einiger Beispielsfälle beklagt er, dass Richter die Sachverständigen häufig dazu veranlassen, (ich zitiere) vom Urteilshelfer sich zum Urteilsfäller aufzuschwingen und häufig Erfolg damit haben. Immer wieder werde vom Sachverständigen verlangt, er solle Jurist sein und dem Richter sagen: Die Voraussetzungen dieses und jenes Paragraphen sind erfüllt. Jede Grenzüberschreitung des Sachverständigen führe jedoch zur Gefahr für die Gerechtigkeit im Prozess. Und er stellt klar: (Ich zitiere) Der Sachverständige ist im Prozess Gehilfe des Richters bei der Findung der Wahrheit. Er ist nicht derjenige, der Recht zu sprechen hat, sondern derjenige, auf dessen Urteil sich das Gericht beim Urteilsspruch stützt. Somit haben Sachverständiger und Richter ihre verschiedenen Funktionen im Rahmen des Prozesses; nur dann, wenn jeder seine Funktion richtig wahrnimmt, ist gewährleistet, dass Recht und nicht Unrecht gesprochen wird. (Ende des Zitats) Im Jahre 1975 erschien die erste Auflage des Buches Real Property in Germany, herausgegeben von Rüdiger Volhard, Dolf Weber und Wolfgang Usinger. Als Berater hatten die Autoren die Erfahrung gemacht, dass zwischen den Anglo-American legal systems und dem deutschen Rechtssystem fundamentale und häufig unerwartete Unterschiede bestanden, die ihre Klienten vom Markteintritt in Deutschland abzuhalten drohten. Das Buch behandelt daher umfassend die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der Immobilien-Projektentwicklung und des Immobilieninvestments und wurde so zum Wegbereiter der Internationalisierung des Immobiliengeschäftes in Deutschland. Es ist inzwischen in der 6. Auflage, und wurde auch ins französische und japanische übersetzt. Im Jahre 1996 erschien eine ungewöhnliche Festschrift Liber amicorum für Rüdiger Volhard unter dem Titel Recht, Geist und Kunst, herausgegeben von Klaus Reichert, Manfred Schiedermair, Albrecht Stockburger und Dolf Weber. Hier findet sich ein bemerkenswerter Beitrag von Dolf Weber über Henry Ormond, - ein juristisches Gewissen Deutschlands. Henry Ormond, der bis zum Juli 1943 Hans Ludwig Oettinger hieß, war der Senior der ersten Anwaltsjahre von Dolf Weber und die Zusammenarbeit mit ihm hat sein Denken und Handeln stark geprägt. 6
7 Die Schilderung dieses jüdischen Juristenschicksals bis zu seiner Rückkehr nach Deutschland und seiner Tätigkeit als Klägervertreter bei der Aufarbeitung der Nazi- Vergangenheit stellt einen bewegenden Beitrag Dolf Webers zur deutschen Rechtsgeschichte dar. In der Festschrift für Gerold Bezzenberger aus dem Jahre 2000 zum 70. Geburtstag befassen sich Dolf Weber und sein Co-Autor Eicke Maass mit der Frage, ob die Justiz durch Ausweitung notarieller Tätigkeiten entlastet werden kann. Auslöser des Problems ist die zu beobachtende Zunahme des Geschäftsanfalls bei allen Gerichten. Schon längst kann die Notaritatstätigkeit nicht mehr allein als Beurkundungstätigkeit gerechtfertigt werden, sondern sie hat sich immer mehr zu einer Beratungs- und Betreuungsfunktion für den Rechtsuchenden entwickelt. Vor diesem Hintergrund schlägt Dolf Weber verschiedene neue Aufgabenfelder für den Notar vor, nimmt aber zugleich eine Grenzziehung vor: (Ich zitiere) Dabei kann jedoch nicht einseitig nur die Entlastung der Justiz durch Übertragung von Aufgaben auf Dritte im Vordergrund stehen, vielmehr muß auch berücksichtigt werden, ob der Dritte, also hier der Notar, dem die Aufgabe übertragen werden soll, zu der Bewältigung organisationsmäßig in der Lage ist und er vor haftungsmäßigen Nachteilen geschützt sowie vergütungsmäßig angemessen behandelt wird. (Ende des Zitats) Der bis dato letzte wissenschaftliche Beitrag von Dolf Weber ist in einer Festschrift zum 70. Geburtstag von Peter Schlosser zu finden, die unter dem Titel Grenzüberschreitungen im Jahre 2005 erschienen ist. Das literarische Werk von Dolf Weber umfasst einen Zeitraum von fast 40 Jahren, in denen er als Herausgeber und Autor das juristische Schrifttum bereichert hat. Ich komme nun zur abschließenden Würdigung. Durch das Lebenswerk von Dolf Weber zieht sich wie ein roter Faden seine Rolle als Initiator. Diese Rolle ist ihm auf den Leib geschrieben. Er ist einer, der Ideen hat, etwas bewegt, anstößt, voranbringt. Er hat ein sicheres Gespür für Zukunftsthemen, er ist Vordenker. Er ist aber auch ein Macher, indem er die Umsetzung seiner Ideen mit großem Nachdruck betreibt und dabei Erfolg hat. Bei seinen zahlreichen Aktivitäten hat er viel Verständnis und Unterstützung durch seine Frau und seine drei Kinder erfahren. Vielleicht auch deswegen, weil die ganze Familie arbeitsintensiven Tätigkeiten nachgeht: Seine Frau Marie-Lise, eine promovierte Historikerin, umsorgt ihn zuhause und hält ihn geistig in Schwung. Seine Tochter Dorothee, Dipl.-Phys. Dr. rer. nat. ist als Patentanwältin in der Anwaltssozietät Boehmert & Boehmert tätig. Seine Tochter Daniela ist Juristin und arbeitet als Partner bei CLIFFORD CHANCE. Sein Sohn Christoph, Dr. med., ist Arzt an einer Klinik in Bad Reichenhall. Seine fünf Enkelkinder haben wie es scheint - die besten Anlagen, auch einmal die beiden begehrten Buchstaben zu erlangen. 7
8 Obwohl er seinen Beruf und die Initiativen mit Leidenschaft betrieben hat und noch betreibt, hat sich Dolf Weber stets Zeit für andere Interessen genommen. Seine Hobbies sind Lesen, klassische Musik, Ausstellungen und Konzerte. Er ist auch Weinliebhaber und macht sehr gern Fernreisen, wie z.b. im letzten Jahr nach Neuseeland, Burma und Kambodscha. Ich habe das Glück, ihn seit fünfzehn Jahren zu kennen, und kann daher sage: bei aller Arbeit und allem Erfolg ist Dolf Weber Mensch geblieben und wie ich weiß, insbesondere Familienmensch. Sehr verehrter Herr Weber, im Namen des Fachbereichs und aller Anwesenden möchte ich Ihnen unsere Glückwünsche aussprechen und wünsche Ihnen für die Zukunft weiterhin Schaffenskraft, vor allem aber Gesundheit und privates Glück im Kreise Ihrer Familie. Ich möchte Sie nun zur Überreichung der Urkunde zu mir bitten. 8
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