AUSBILDUNGEN SOZIAL- UND HEILPÄDAGOGISCHES FÖRDERUNGS INSTITUT STEIERMARK. VEREIN

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1 Wenisbucherstraße Unterer Plattenweg Blümelhofweg 12a Linie 1 HS.: Tannhofweg XI. Mariatrost Eckmichlstraße Mariatroster Straße Stiftingtalstraße in Kooperation mit: III. Geidorf Heinrichstraße Glacis Elisabethstraße LKH Graz II. St. Leonhard Riesstraße X. Ries Ragnitzstraße AUSBILDUNGEN VEREIN WO FINDE ICH DAS SHFI? Blümelhofweg 12a 8044 Graz T: +43 (0) E: office@shfi.at SOZIAL- UND HEILPÄDAGOGISCHES FÖRDERUNGS INSTITUT STEIERMARK BÜROZEITEN: Montag bis Freitag Uhr (während der Schulzeiten) Das Sozial- und Heilpädagogische Förderungsinstitut Steiermark wird vom Sozialressort des Landes Steiermark gefördert

2 AUSBILDUNGEN AM SOZIAL- UND HEILPÄDAGOGISCHEN FÖRDERUNGSINSTITUT STEIERMARK 1 UNIVERSITÄTSLEHRGANG: INTERDISZIPLINÄRE FRÜHFÖRDERUNG UND FAMILIENBEGLEITUNG 2 AUFBAULEHRGANG: INTERDISZIPLINÄRE HÖRFRÜHFÖRDERUNG UND FAMILIENBEGLEITUNG 3 FACHWEITERBILDUNG: FRÜHFÖRDERIN VON KINDERN MIT SEHBEHINDERUNG ODER BLINDHEIT 4 FACHSOZIALBETREUERIN MIT SCHWERPUNKT BEHINDERTENBEGLEITUNG 5 DIPLOM-SOZIALBETREUERIN MIT SCHWERPUNKT BEHINDERTENBEGLEITUNG 6 HEIMHELFERIN IMPRESSUM Herausgeber: Sozial- und Heilpädagogisches Förderungsinstitut Steiermark Blümelhofweg 12a, 8044 Graz T: +43 (0) Fax DW - 14 E: office@shfi.at Inhaltliche Verantwortung: Jitka Barlova und Siegfried Holzschuster Redaktion: Gerti Neubauer Design und Layout: Angelika Anna Reicher Satz- und Druckfehler vorbehalten UNTERSTÜTZUNG BEI DER BASISVERSORGUNG (UBV) WEITERBILDUNGSLEHRGANG: AKADEMISCHE JUGENDSOZIALARBEIT HEILPÄDAGOGISCHE GRUNDLAGEN

3 Das SHFI hat sich vor 28 Jahren zur Aufgabe gemacht, Voraussetzungen zu schaffen, damit Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten oder sozial schwierigen Umständen aus heil- und sozialpädagogischer Sicht professionell unterstützt werden können. Forschung, Innovation und Lehre im sozial- und heilpädagogischen Bereich zählen zu unseren Hauptaufgaben. StSBBG bieten wir für jene Personen Ausbildungs- bzw. Aufschulungsmöglichkeiten, die diese aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen benötigen. Die gerne in Anspruch genommene Stärke des SHFI liegt einerseits in der berufsbegleitenden Form der Ausbildungen und dem Bestreben unserer Institution, für jeden Menschen, Kunden einen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen individuellen Weg zum Ziel zu finden. Die Verantwortlichen der Privatakademie und des Fachinstitutes für Frühförderung sehen seit jeher die Priorität ihrer Aufgaben im Bildungssektor und in der Qualitätssicherung durch Aus-, Weiter- und Fortbildungen. Wissenschaftlich fundierte Inhalte und die Auseinandersetzung mit der Entwicklung der eigenen persönlichen Kompetenzen standen und stehen stets im Fokus allen Handelns. Nach dem Motto Bildung macht stark und sicher im professionellen Handeln ist es uns ein großes Anliegen, für Sie ein breit gefächertes Fortbildungsangebot bereit zu stellen. Ich wünsche Ihnen und den OrganisatorInnen des SHFI viel Erfolg und Freude, sich zu stärken und Menschen in Liebe zu begleiten. Neben der zentralen Aufgabe, FrühförderInnen im Kooperationslehrgang mit der Medizinischen Universität für Ihre Aufgabe der frühen Förderung und Familienbegleitung zu qualifizieren, werden auch Hör- und Sehfrühförder- Innen für ihren Schwerpunktbereich der Sinnesfrühförderung ausgebildet. Im Kooperationslehrgang für Jugendsozialarbeit in Kooperation mit der FH Kärnten werden wissenschaftliche Kenntnisse für die Jugendsozialarbeit praxisorientiert und stärkend für die eigene Persönlichkeit angeboten. Als Ausbildungseinrichtung für Fachsozialbetreuungsberufe nach dem Dipl. Päd. Dipl. IFF-FB Anna KIRCHSCHLAGER

4 1 Seit dem Sommersemester 2003 wird der Lehrgang von der Medizinischen Universität Graz in Kooperation mit dem Sozial- und Heilpädagogischen Förderungsinstitut Steiermark (SHFI) in der Gestalt eines Universitätslehrganges durchgeführt. (ULG für IFF-FB / O ) ORGANISATIONSFORM drei Semester Gesamtumfang: 1580 Unterrichtseinheiten (UE) / 90 ECTS Punkte PRAKTIKA UNIVERSITÄTSLEHRGANG INTERDISZIPLINÄRE FRÜHFÖRDERUNG UND FAMILIENBEGLEITUNG Einzelpraktika in den Familien, KlientInnenzentrierte Dienste, Hospitationen, etc. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Personen die aufbauend auf einer abgeschlossenen Ausbildung in Ausbildungseinrichtungen, welche von Bund oder Ländern anerkannt sind (UNI, FH, Akademie, Bildungsanstalt, Kolleg), vorweisen, wobei diese Ausbildung zumindest 60 ECTS-Punkten oder 1500 Stunden entsprechen muss, jene theoretischen und praktischen Kenntnisse zu vermitteln, die sie dazu befähigen, Familien zu betreuen, deren Kleinkinder in ihrer Entwicklung gefährdet, verzögert, auffällig oder behindert sind. Nach erfolgreichem Abschluss wird den AbsolventInnen des Lehrganges die Bezeichnung Akademische Frühförderin und Familienbegleiterin bzw. Akademischer Frühförderer und Familienbegleiter verliehen. INHALTE Die Bildungsziele dieser speziellen Weiterbildung orientieren sich an den künftigen Aufgabenbereichen. Es wurden demnach folgende Schwerpunkte gesetzt: Grundlagen in den wissenschaftlichen Fachbereichen mit Schwerpunktsetzung Persönlichkeitsbildung & Beratungskompetenz Arbeit mit dem Kind im Frühbereich ab der Geburt Im frühen Kindesalter Heilpädagogik im Frühbereich Praktikum Zusammenarbeit mit den Eltern Öffentlichkeitsarbeit & Organisation Kooperation ZUGANGSBEDINGUNGEN Mindestalter von 25 Jahren Abgeschlossenes Studium in einem verwandten Bereich oder abgeschlossene Berufsausbildung im pädagogischen, psychologischen, medizinischen, psychotherapeutischen oder sozialen Bereich Einschlägige Praxis von zwei Jahren, insbesondere im Bereich der Arbeit mit Kleinkindern Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität (Matura oder Studienberechtigungsprüfung bzw. Zulassungsprüfung) Persönliche Eignung für diesen Beruf (Orientierungsseminar) facheinschlägige Kenntnisse (Aufnahmeprüfung) Für den Nachweis des Basiswissens findet im Rahmen des Aufnahmeverfahrens eine Aufnahmeprüfung statt Literaturliste für ULG Aufnahmeprüfung auf ULG: INTERDISZIPLINÄRE FRÜHFÖRDERUNG & FAMILIENBEGLEITUNG

5 LEITUNGSGREMIUM DES UNIVERSITÄTSLEHRGANGES WISSENSCHAFTLICHE LEITUNG: em. Univ.-Prof. Dr. Wilhelm MÜLLER em. Vorstand der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Graz und Leiter der klinischen Abteilung für Neonatologie DAS BESTREBEN UNSERER INSTITUTION: FÜR JEDEN MENSCHEN EINEN INDIVIDUELLEN WEG ZUM ZIEL ZU FINDEN STELLVERTRETENDER WISSENSCHAFTLICHER LEITER: o. Univ.-Prof. Dr. Ronald KURZ em. Leiter der Abteilung für Allgemeine Pädiatrie an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Graz FACHBEREICHSLEITUNG/LEHRGANGSLEITUNG: Dir. in Mag. a Jitka BARLOVA Sonderpädagogin und akad. gepr. IFF-FB FACHBEREICHSLEITUNG/LEHRGANGSLEITUNG BERATEND: Dipl. Päd. Anna KIRCHSCHLAGER Dipl. Päd. Karin MOSLER Dipl. PädagogInnen und Dipl. IFF - FB ANMELDESCHLUSS BEGINN Sommersemester 01. Dezember Wintersemester 01. Juni genaue Termine unter 6.000,- 3 Teilzahlungen + ÖH Gebühr Zahlbar innerhalb 4 Wochen nach Beginn eines jeden Semesters Anzahlung 300,- für Platzreservierung 14 Tage nach erfolgreicher Aufnahmeprüfung Preisänderungen vorbehalten AGB und aktuelle Preise siehe auf /ausbildung ULG: INTERDISZIPLINÄRE FRÜHFÖRDERUNG & FAMILIENBEGLEITUNG

6 2 AUFBAULEHRGANG INTERDISZIPLINÄRE HÖRFRÜH- FÖRDERUNG UND FAMILIENBEGLEITUNG ORGANISATIONSFORM ZIEL Dauer: 6 Semester (1 Wocheneinheit pro Monat - berufsbegleitend) Gesamtumfang: 360 Unterrichtseinheiten (UE) (20 ECTS) Vermittlung von Fachkenntnissen für HörfrühförderInnen. Spezielle Erkenntnisse in den Bereichen der HNO-Medizin, der Audiologie und der Sprachwissenschaft stellen die Grundlagen für die Profession dar. Dieser Lehrgang soll auch andere Berufsgruppen ansprechen, die mit Hör und Hör- Sprachbeeinträchtigten zu tun haben (z.b. LogopädInnen, SonderkindergärtnerInnen, SonderschullehrerInnen, usw.). Auch soll er Personen ansprechen, die bereits in der Hörfrühförderung tätig sind bzw. in dieser Sparte zukünftig arbeiten wollen. INHALTE Einführung in die interdisziplinäre Hörfrühförderung und Familienbegleitung (I-H-FF) und ihre Bezugswissenschaften Grundlagen der interdisziplinären Förderdiagnostik in der I-H-FF Sprache und Sprachentwicklung Praxisbezogene Förderung Beratung und Setting in der I-H-FF Vernetzung der I-H-FF mit pädagogisch-therapeutischen Ansätzen und institutionellen Förderangeboten ZUGANGSBEDINGUNGEN Berechtigung zur Tätigkeit als Interdisziplinäre FrühförderIn und FamilienbegleiterIn und ausreichende Praxis. Ausgenommen sind InteressentInnen für die offenen Module. BEGINN genaue Termine unter Gesamtkosten des Lehrganges 3.420,- (6 Semester zu je 570,-) (pro Seminartag 95,-) Preisänderungen vorbehalten AGB und aktuelle Preise siehe auf /ausbildung ANMELDESCHLUSS Sommersemester 01. Dezember Wintersemester 01. Juni Es können nur ganze Module (2 oder 3 Seminartage) gebucht werden. Gasthörer anderer Berufsgruppen können auch einzelne Module besuchen. Abschluss mit Zeugnis. QUALIFIKATIONSLEHRGANG INTERDISZIPLINÄRE HÖRFRÜHFÖRDERUNG

7 3 ÖSTERREICHISCHE FACHWEITERBILDUNG: FRÜHFÖRDERIN VON KINDERN MIT SEHBEHINDERUNG ODER BLINDHEIT (IN KOOPERATION MIT DEM DACHVERBAND DER FRÜHFÖRDERINNEN FÜR KINDER MIT SEHBEHINDERUNG ODER BLINDHEIT) ORGANISATIONSFORM Dauer: 42 Seminartage aufgeteilt auf 12 Module, je im Umfang von 3 6 Tage. Gesamtumfang: 336 Unterrichtseinheiten(UE) zusätzlich 100 UE Praktische Ausbildung Der Lehrgang wird vom SHFI gemeinsam mit dem Dachverband der FrühförderInnen von Kindern mit Sehbehinderung oder Blindheit konzipiert und organisiert, sowie inhaltlich begleitet. ZUGANGSBEDINGUNGEN Schriftliche Anmeldung mit beigefügtem Anmeldeformular Lebenslauf und Foto Beschreibung des beruflichen Werdegangs und der derzeitigen Tätigkeit Interne, fachspezifisch besetzte Lehrgangsleitung entscheidet über die Zulassung Bei Bedarf erfolgt ein persönliches Gespräch Die Buchung einzelner Module ist möglich: pro Seminartag 100,- inkl. Seminarunterlagen Gesamtpreis 4000,- Preisänderungen vorbehalten AGB und aktuelle Preise siehe auf /ausbildung MODULE 1. MODUL: Einführung in die Augenheilkunde - Sensibilisierung für Sehbehinderung Förderung des Sehens 2. MODUL: Orientierung und Mobilität Lebenspraktische Fertigkeiten 3. MODUL: Das Kind mit Blindheit 4. MODUL: Theorie und Praxis in der Förderung des Sehens Diagnostik Visuelle Rehabilitation 5. MODUL: Systemische Beratung in der Frühförderung und weitere Aspekte 6. MODUL: Das Kind mit Mehrfachbehinderung 7. MODUL: Soziologische Aspekte Interdisziplinarität weitere Aspekte der Frühförderung 8. MODUL: Cerebrale Sehschädigung aus medizinischer, psychologischer, neuropsychologischer und pädagogischer Sicht 9. MODUL: Augenheilkunde in der Praxis Vertiefung Das frühgeborene Kind - Diskussion mit Eltern 10. MODUL: Beratung und Kommunikation Weitere Aspekte der Frühförderung 11. MODUL: Das Kind mit Sehbehinderung 12. MODUL: Vom Greifen zum Handeln zum Begreifen Vorbereitung der Einschulung Präsentation der Abschlussarbeiten Zertifikatsverleihung ANMELDUNG jeweils 1 Monat vor Modulbeginn. Nähere Infos auf FACHWEITERBILDUNG FÜR KINDER MIT SEHBEHINDERUNG ODER BLINDHEIT

8 TRÄGER Der Lehrgang wurde durch den Dachverband der FrühförderInnen für Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit konzipiert und inhaltlich organisiert. Die konkrete Umsetzung wird gemeinsam vom Dachverband und dem Sozial- und Heilpädagogischen Förderungsinstitut Steiermark durchgeführt. Der Lehrgang wird von diesen Organisationen begleitet. LEHRGANGSLEITUNG Die organisatorische und inhaltliche Leitung hat der Dachverband der FrühförderInnen für Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit inne: Dipl. Päd. Maria GANDLER Eveline FEDERSPIEL DAS SHFI IST OFFEN FÜR MENSCHEN IN ALLEN LEBENSSITUATIONEN, MIT UND OHNE BESONDERE BEDÜRFNISSE LEHRGANGSBEGLEITUNG Gundula LANGENECKER und Helga PUCHER ABSCHLUSS Eigenständiges Arbeiten und Verfassen einer schriftlichen Arbeit zu einem Bereich der Frühförderung für Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit im Ausmaß von mindestens 30 Seiten und eine kommissionelle Prüfung. Eine durchgehende Teilnahme an allen Seminaren ist erforderlich. Bei Fehlzeiten (Krankheit oder sonstiger Verhinderung) ist eine schriftliche Kompensationsarbeit mit den jeweiligen ReferentInnen zu vereinbaren. Bei Fehlzeiten von mehr als 3 Tagen liegt die Entscheidung über einen Abschluss bei der Lehrgangsleitung. Die Absolvierung nur einzelner Blöcke aus der Fortbildung berechtigen nicht zum Abschluss. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird ein Diplom ausgestellt. FACHWEITERBILDUNG FÜR KINDER MIT SEHBEHINDERUNG ODER BLINDHEIT

9 Das SHFI ist offen für Menschen in allen Lebenssituationen, mit und ohne besondere Bedürfnisse, welche Interesse haben ihre Zukunftsperspektiven zu erweitern, ihre Kompetenzen, ihr Selbstbild zu stärken sowie ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Viele Frauen haben eine Familiensituation mit Doppel- oder sogar Dreifachbelastung, sind Alleinerzieherinnen, möchten nach der Babypause wieder in das Berufsleben einsteigen, haben Zweifel an ihrer Kompetenz und/oder befinden sich in einer Orientierungsphase. Auch Männer finden oft ihre berufliche Erfüllung in der Begleitung von Menschen, im Dienst am Menschen und nehmen mit ihrer Persönlichkeit, ihren spezifischen Kompetenzen, Fähigkeiten und Lebenserfahrungen eine wichtige Stelle ein, auf die im sozialen und heilpädagogischen Bereich nicht verzichtet werden kann. Dem SHFI sind all diese Umstände bekannt und es ist uns sehr wichtig, unser breites Spektrum an Angeboten mit Respekt und Berücksichtigung der verschiedenen Lebenssituationen zu gestalten. jungen Mütter zu erleichtern, stellen wir einen Raum zur Verfügung, wo der Vater oder eine andere Bezugsperson sich in der Nähe der Mama mit dem Kind aufhalten kann und das Stillen in ruhiger Umgebung möglich ist. Die Babys können auch im Unterrichtsraum direkt bei ihrer Mama bleiben. Diese besonderen Bedingungen sind vor allem durch die relativ kleinen Ausbildungsgruppen möglich. Und schließlich freuen wir uns und sind stolz darauf, dass auch Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigung zu unseren AbsolventInnen gehören. Ihre Teilnahme ist eine Bereicherung für die ganze Gruppe. DAS SHFI BIETET CHANCEN FÜR ALLE! Dir. in Mag. a Jitka BARLOVA Mehrere Frauen haben bei uns die Ausbildung trotz Schwangerschaft und Geburt während des Lehrganges zu Ende gebracht. Um die Situation der

10 4 ORGANISATIONSFORM Berufsbegleitend oder Tagesausbildung (mind. 4 Semester, max. 6 Semester) Gesamtstunden: 1200 Unterrichtseinheiten (UE) Theorie 1200 Stunden Praktikum ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Fachsozialbetreuung mit dem Schwerpunkt der Begleitung von Menschen mit Behinderung nach dem StSBBG inkl. Basisversorgung und dem GuK BAV. INHALTE Im Rahmen der Ausbildungsverordnung für Sozialbetreuungsberufe nach dem StSBBG FACHSOZIALBETREUERIN MIT SCHWERPUNKT BEHINDERTENBEGLEITUNG Persönlichkeitsbildung Sozialbetreuung allgemein Humanwissenschaftliche Grundbildung Politische Bildung und Recht Medizin und Pflege im Alltag Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung Haushalt, Ernährung, Diät Sozialbetreuung PRAKTIKA Praktika sind in stationären, ambulanten und mobilen Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Pflege zu absolvieren. ZUGANGSBEDINGUNGEN Vollendung des 17. Lebensjahres Gesundheitliche und psychische Eignung Vertrauenswürdigkeit i.s.d. 13 Abs. 1 StSBBG (Leumundszeugnis) Aufnahmeverfahren BEGINN genaue Termine unter 6400,- (Semestergebühr: 1600,-) Preisänderungen vorbehalten AGB und aktuelle Preise siehe auf /ausbildung ANMELDESCHLUSS für das Wintersemester 01. JUNI für das Sommersemester 1. DEZEMBER AUSBILDUNG FACHSOZIALBETREUERI N

11 5 ORGANISATIONSFORM Berufsbegleitend oder Tagesausbildung Gesamtstunden: 600 Unterrichtseinheiten (UE) Theorie 600 Stunden Praktikum ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die konzeptive und planerische Aufgabe betreffend die Gestaltung der Betreuungsarbeit sowie Kompetenzen der Koordination und fachlichen Anleitung von MitarbeiterInnen in Fragen der Sozialbetreuung gemäß dem StSBBG. INHALTE Im Rahmen der Ausbildungsverordnung für Sozialbetreuungsberufe nach dem StSBBG DIPLOM-FACHSOZIALBETREUERIN MIT SCHWERPUNKT BEHINDERTENBEGLEITUNG Theorie Persönlichkeitsbildung Humanwissenschaftliche Grundbildung Politische Bildung und Recht Management und Organisation Sozialbetreuung PRAKTIKA Praktika sind in stationären, ambulanten und mobilen Einrichtungen der Behindertenhilfe zu absolvieren. ZUGANGSBEDINGUNGEN Positiver Abschluss der Ausbildung zum/zur FachsozialbetreuerIn mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung Gesundheitliche und persönliche Eignung Vollendung des 17. Lebensjahres Gesundheitliche und psychische Eignung Vertrauenswürdigkeit i.s.d. 13 Abs. 1 StSBBG (Leumundszeugnis) Aufnahmeverfahren BEGINN Jedes Semester (Sommer- und Wintersemester) bei genügend Anmeldungen 3570,- Preisänderungen vorbehalten AGB und aktuelle Preise siehe auf /ausbildung ANMELDESCHLUSS Wintersemester 01. JUNI Sommersemester 01. DEZEMBER AUSBILDUNG DIPLOM-FACHSOZIALBETREUERI N

12 6 ORGANISATIONSFORM Berufsbegleitende Ausbildung: 2 Semester Tagesausbildung: 1 Semester 200 Unterrichtseinheiten (UE) Theorie 200 Stunden Praktikum ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Heimhilfe nach dem StSBBG LGBL. inkl. Basisversorgung nach dem GuK BAV. INHALTE Sozialbetreuungsberuf nach dem StSBBG und dem GuK-BAV im Rahmen des Lehrganges zum/zur FachsozialbetreuerIn Spezialisierung Schwerpunkt Behindertenbegleitung HEIMHELFERIN Dokumentation (4 UE) Ethik und Berufskunde (8 UE) Erste Hilfe (20 UE) Grundzüge der angewandten Hygiene (6 UE) Grundzüge der angewandten Ernährungs- und Diätkunde (8 UE) Haushaltsführung (12 UE) Grundzüge der Gerontologie (10 UE) Grundzüge der Kommunikations- und Konfliktbewältigung (26 UE) Grundzüge der sozialen Sicherheit (6 UE) Grundpflege und Beobachtung (60 UE im Rahmen des Lehrganges Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV)) Grundzüge der Pharmakologie (20 UE im Rahmen des Lehrganges UBV) Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation (20 UE im Rahmen des Lehrganges UBV) PRAKTIKA im ambulanten Bereich 120 Stunden im (teil-)stationären Bereich 80 Stunden Davon sind aus dem Lehrgang Unterstützung bei der Basisversorgung 40 Stunden inkludiert. Als Abschluss ist ein Praktikumsbericht vorzulegen. ZUGANGSBEDINGUNGEN Vollendung des 17. Lebensjahres Gesundheitliche und psychische Eignung Vertrauenswürdigkeit i.s.d. 13 Abs. 1 StSBBG (Leumundszeugnis) Aufnahmeverfahren BEGINN Jedes Semester (Sommer- und Wintersemester) bei genügend Anmeldungen 1870,- (beide Varianten) Preisänderungen vorbehalten AGB und aktuelle Preise siehe auf /ausbildung ANMELDESCHLUSS Wintersemester 01. JUNI Sommersemester 01.DEZEMBER AUSBILDUNG HEIMHELFERI N

13 Die aktuelle demographische Entwicklung in Österreich ist geprägt von niedrigen Geburtenraten, steigender Lebenserwartung, sowie einer zunehmenden Gleichverteilung der Arbeitsleistung innerhalb der Familien zwischen den Geschlechtern. Das zwingt uns einen starken Wandel der sozialpolitischen Maßnahmen im Hinblick auf das Gesundheitswesen zu vollziehen. Einerseits sind qualifizierte Stellen im sozialen Bereich nicht ausreichend abgedeckt, das Bildungswesen hinkt dem Bedarf hinterher. Andererseits sind dem Sozialbudget durch das Sinken der Einnahmen und das Steigen der Ausgaben im Pflegebereich Grenzen gesetzt. Um einen nachhaltigen Effekt in Richtung Ausgeglichenheit zu erzielen, ist es umso wichtiger, qualifizierte Fachkräfte im Sozialbereich auszubilden und gezielt einzusetzen. Für das SHFI bedeutet das, sehr flexibel auf diese Umfeldbedingungen zu reagieren: Maßnahmen wie die Aktualisierung der Lehrinhalte innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Entwicklung gesetzeskonformer Ausbildung im Sozialbereich, die Forschung und Erprobung neuer Konzepte in der Umsetzung und Durchführung von interdisziplinärer Frühförderung und Familienbegleitung, fachspezifische Beratung der Entscheidungsträger, Evaluationsaufgaben, Dokumentationsentwicklung. Hinzu kommen die Zusammenarbeit und Vernetzung mit verwandten Einrichtungen im In- und Ausland, Veröffentlichungen, Seminare, Vortragstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit mit Behörden und politischen Entscheidungsträgern, insbesondere dem Land Steiermark, sowie mit der Medizinischen Universität Graz und den Universitäts- Kliniken (vor allem Universitäts-Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde Graz), aber auch Entwicklung, Forschung und Innovation, sowie die Teilnahme an verschiedenen EU Projekten. Es ist zu hoffen, daß das SHFI seinem Bestreben, eine Vielfalt an qualitätsorientierten Aus- und Fortbildungen im Sozialbereich anzubieten, weiterhin Rechnung tragen und so den sozialen Prozeß dadurch nachhaltig positiv beeinflussen kann. Mag. Siegfried HOLZSCHUSTER

14 8 ORGANISATIONSFORM Dauer1 Monat berufsbegleitend 100 Unterrichtseinheiten (UE) jeweils 4 Abende pro Woche und samstags ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV) nach dem Steiermärkischen Sozialbetreuungsgesetz - StSBBG und dem GuK BAV. INHALTE Nach der Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung GuK-BAV UNTERSTÜTZUNG BEI DER BASISVERSORGUNG (UBV) Ethik/ Normen, Werte / Rechte und Verpflichtungen Unterstützung bei der Körperpflege Unterstützung beim An - und Auskleiden Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme Unterstützung im Zusammenhang mit Ausscheidungen Unterstützung und Förderung der Bewegungsfähigkeit Unterstützung beim Lagern Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln PRAKTIKA Praktika sind im Ausmaß von mindestens 40 Stunden in einer Einrichtung der stationären Betreuung pflegebedürftiger Menschen oder in Einrichtungen, welche Gesundheitsdienste oder soziale Dienste anbieten, unter der Aufsicht einer gehobenen Fachkraft der Krankenpflege zu absolvieren. ZUGANGSBEDINGUNGEN Vollendung des 17. Lebensjahres Gesundheitliche und psychische Eignung Vertrauenswürdigkeit i.s.d. 13 Abs. 1 StSBBG (Leumundszeugnis) Aufnahmeverfahren BEGINN Jedes Semester (Sommer- und Wintersemester) PRÜFUNG Schriftliche Abschlußarbeit und mündliche Abschlußprüfung, die Beurteilung entspricht dem Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetz und der Ausbildungsverordnung des Gesundheits und Krankenpflegegesetzes und der entsprechenden Prüfungsverordnung 850,- Preisänderungen vorbehalten AGB und aktuelle Preise siehe auf /ausbildung ANMELDESCHLUSS Wintersemester: 01. JUNI Sommersemester: 01.DEZEMBER AUSBILDUNG UNTERSTÜTZUNG BASISVERSORGUNG

15 9 WEITERBILDUNGSLEHRGANG: INHALTE AKADEMISCHE JUGENDSOZIALARBEIT in Kooperation mit FH Kärnten Der Lehrgang richtet sich besonders an Personen mit Berufserfahrung in einem kinder- und jugendrelevanten Handlungsfeld Soziale Arbeit. Ziel ist es, AbsolventInnen durch eine fundierte Ausbildung zu qualifizieren, das breite Spektrum der Jugendsozialarbeit abzudecken. Sie sind dadurch für alle Felder der (gesetzlichen) Jugendwohlfahrtsarbeit sowie für den Bereich der offenen Jugendarbeit uneingeschränkt befähigt. LEHRPLAN Berufsbegleitendes Studium (Vorlesungen finden außerhalb der Kernarbeitszeiten statt) 4 Semester 120 ECTS Punkte Nach 2 Semestern (60 ECTS Punkte) erfüllen Sie die Voraussetzung der pädagogischen Ausbildung für den Einstieg in den Universitätslehrgang für Interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung um im Jugendwohlfahrtsbereich zu arbeiten Praktikum: 150 Stunden im 2. Semester Vorlesungstermine: Montagabend, Freitagabend und Samstag ganztägig entsprechend der besonderen Herausforderungen der Jugendsozialarbeit fachspezifische Kenntnisse professionelle Handlungsstrategien hohe Praxisnähe Verknüpfung mit der eigenen Berufstätigkeit Methodische Grundlagen Gemäß der Handlungskompetenzen in ihrem theoretischen und praktischen Begründungskontext und ihrer praktischen Verortung: Beratungs- und Reflexionstechniken Case-Management Diagnostik Erlebnispädagogik, Freizeitpädagogik Gruppenarbeit Theorie-Praxis-Reflexion Kommunikation Krisenintervention Soziotherapie Nach erfolgreichem Abschluss wird den AbsolventInnen des Lehrganges die Bezeichnung Akademische/r Sozialarbeiter/in verliehen. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN Anmeldeansuchen Lebenslauf Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität (Matura oder Studienberechtigungsprüfung bzw. Zulassungsprüfung) ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Der Lehrgang richtet sich besonders an Personen mit Berufserfahrung in einem kinder- und jugendrelevanten Handlungsfeld Sozialer Arbeit. Ziel ist es, AbsolventInnen durch eine fundierte Ausbildung zu qualifizieren das breite Spektrum der Jugendsozialarbeit abzudecken. Sie sind dadurch für alle Felder der (gesetzlichen) Jugendwohlfahrtsarbeit sowie für den Bereich der offenen Jugendarbeit uneingeschränkt befähigt. LEHRGANGSLEITUNG DSA Andrea PRIESCHL BEGINN Anmeldung ab sofort möglich! genaue Termine unter Gesamter Lehrgang: Einzelnes Semester: & 4. Semester: Je nach Anrechnungsmöglichkeiten reduzieren sich die Gesamtkosten entsprechend. Des Weiteren möchten wir auf Fördermöglichkeiten durch das AMS und die einzelnen Bundesländer hinweisen. Zahlbar innerhalb 4 Wochen nach Beginn eines jeden Semesters. Anzahlung 300,- für Platzreservierung Vorbehaltlich eventueller Preisänderungen, Anmeldung und aktuelle Info unter WEITERBILDUNGSLEHRGANG: AKADEMISCHE JUGENDSOZIALARBEIT

16 10 HEILPÄDAGOGISCHE GRUNDLAGEN INHALTE ORGANISATIONSFORM Berufsbegleitend oder Tagesausbildung 200 Unterrichtseinheiten (exkl. Praktikum) TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN Qualifikationsanforderung laut LEVO für Fachkräfte mit einem handwerklichen, gewerblichen oder kaufmännischen Beruf: Fachkräfte mit Lehrabschlussprüfung in einem handwerklichen, gewerblichen oder kaufmännischen Beruf sowie zusätzlicher pädagogischer Qualifikation (mind. 200 Stunden Theorie) und dem Berufsbild entsprechender Verwendung, AbsolventInnen mittlerer und höherer berufsbildender oder kunsthandwerklicher Schulen mit Lehrabschluss sowie zusätzlicher pädagogischer Qualifikation (mind. 200 Stunden Theorie) und dem Berufsbild entsprechender Verwendung. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die TeilnehmerInnen sollten in dieser Weiterbildung für Heilpädagogik den Hintergrund für heilpädagogisches Handeln erfahren. Dies soll für Berufstätige eine Ergänzung der praktischen Erfahrung bringen und für Berufseinsteiger oder Berufssuchende als Orientierungshilfe dienen. Eine spezielle Zielsetzung ist es auch, interessierten Eltern die fachliche Grundkompetenz für das erzieherische Handeln im Alltag zu erweitern. ANMELDESCHLUSS Wintersemester 01. JUNI Qualifikationsanforderung laut LEVO für Fachkräfte mit einem handwerklichen, gewerblichen oder kfm. Beruf Sommersemester 01. DEZEMBER Persönlichkeitsbildung Gesprächsführung und Kommunikation Psychologie und Psychopathologie Sozialbetreuung Soziologie, Grundlagen der Sozialpsychologie Humanwissenschaftliche Grundbildung Biologisch - medizinische Grundlagen Organisation, Recht und Dokumentation Rechtskunde - BHG und LEVO Haushalt, Wohnen, Ernährung, Diät, Haushaltsführung Spezialisierungen BB Physiotherapeutische Grundkenntnisse Pädagogische Grundkenntnisse Heilpädagogik ZUGANGSBEDINGUNGEN Vollendung des 17. Lebensjahres Gesundheitliche und psychische Eignung Vertrauenswürdigkeit i.s.d. 13 Abs. 1 StSBBG (Leumundszeugnis) BEGINN Jeweils Wintersemester und Sommersemester 1020,- (1 Semester) Preisänderungen vorbehalten AGB und aktuelle Preise siehe auf /ausbildung WEITERBILDUNG HEILPÄDAGOGISCHE GRUNDLAGEN

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