GVO in Lebens- und Futtermittel Amtliche Kontrolle in Ö

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1 GVO in Lebens- und Futtermittel Amtliche Kontrolle in Ö Rupert Hochegger Abteilung Molekular- und Mikrobiologie Informationstag Spannungsfeld Gentechnik Campus Tulln, 18. April Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

2 Amtliche Kontrolle GVO Überblick - GVO-Kontrolle Warum/Was? o Gesetzliche Grundlagen - GVO-Kontrolle - Wie? o Organisation der amtlichen Kontrolle o Ablauf der GVO-Untersuchung o Anwendungsbeispiele 2

3 Amtliche Kontrolle - Warum? Verbots -VO GVO-frei Codex-RL EU-GVO- Kennzeichnungs- VO (1829) BMG- Erlässe Saatgut GenT- VO BL- Vorsorge G LMSVG GTG - SystemVO EU-BasisVO (178/2002) EU- Richtlinien EK- Entscheidungen (gv-reis) LLP-VO (619/2011) (low level presence) EU- BIO- VO 3

4 Amtliche Kontrolle - Warum? GVO-Kennzeichnungsverordnung (EG)1829/ Kennzeichnung, o o ab 0,9% gv-anteil pro event (für zugelassene events) bis 0,9% falls nicht zufällig u./o. technisch vermeidbar - Nulltoleranz bei nicht zugelassenen GVO (Ausnahme LLP) Verordnung (EG) Nr. 1830/ Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus GVO hergestellten Lebens- und Futtermitteln o o Papierkontrollen Ein Schritt vor/zurück - Dokumentation 4

5 Amtliche Kontrolle - Warum? Gesetzliche Rahmenbedingungen (Beispiele): umgesetzt im LMSVG (Lebensmittelsicherheit + Verbraucherschutz) - Risiokoanalyse - Vorsorgeprinzip - Schutz der Verbraucherinteressen 5

6 Amtliche Kontrolle in Ö - Warum? VERORDNUNG (EG) Nr. 882/2004 vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts - Artikel 3: Allgemeine Verpflichtungen hinsichtlich der Organisation amtlicher Kontrollen o Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass regelmäßig, auf Risikobasis und mit angemessener Häufigkeit amtliche Kontrollen durchgeführt werden. Multi Annual National Control Plan (MANCP) Planproben (Schwerpunktaktionen, Monitoring, ) - Beispiele für Planproben - GVO o Schwerpunktsaktionen GV-Reis o Schwerpunktsaktionen GV-Mais o Schwerpunktsaktionen GV-Soja Verdachtsproben 6

7 Amtliche Kontrolle - Warum? Verordnung (EG) Nr. 834/2007 EU-BIO-VO über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen - Ohne Verwendung von GVO - Toleranzwert entspricht Kennzeichnungsschwelle von 0,9% Erlass BMG aus 2001 (GZ /72-IX/B/1b/01): Festlegung von Schwellenwerten für zufällige, unvermeidbare Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen und deren Derivaten für die Biologisches Landwirtschaft - Schwellenwert für Bio in Ö: 0,1% Codex Alimentarius Austriacus (Österr. Lebensmittelbuch) Sammlung von Standards und Vorschriften über die Qualität und Bezeichnung von Lebensmitteln sowie für den Verkauf dieser laut LMSVG. - Codexrichtlinie gentechnikfrei 7

8 Amtliche Kontrolle - Warum? (EG) 619/2011 Importerleichterung Futtermittel zur Festlegung der Probenahme- und Analyseverfahren für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln im Hinblick auf genetisch veränderte Ausgangserzeugnisse, für die ein Zulassungsverfahren anhängig ist oder deren Zulassung abläuft - Bei Importen aus Drittländern wird 0,1% akzeptiert, wenn o Zulassung in EU beantragt + Sicherheitsbewertung ok (auch abgelaufene) o Irgendwo eine Zulassung besteht o Referenzmaterial erhältlich DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION (2011/884/EU) über Sofortmaßnahmen hinsichtlich nicht zugelassenem genetisch verändertem Reis in Reiserzeugnissen mit Ursprung in China - nur für Importkontrollen - Identifizierung des GVO für Beanstandung nicht notwendig 8

9 Amtliche Kontrolle - Warum? Beispiel nicht (mehr) zugelassene GVO - Leinsaat FP967 o Zulassung in Kanada von 1999 bis 2001 o Erstmalige Auffindung in EU 2009 o Nachtests in der Schweiz (positive Proben aus 2007) o Untersuchungen in Kanda: Flächendeckende Verbreitung 2009 (um 0,1% der Menge) Auftreten, obwohl seit Jahren kein Anbau - Mais Bt176 (Zulassung ausgelaufen), Mais LY038 (Antrag zurückgezogen)? Beispiel zugelassene GVO (auch in EU als Lebensmittel/Inverkehrbringung) - Kennzeichnungsverletzungen - Anbau findet statt (Nord-Amerika, ) o Auftreten im Saatgut nicht auszuschließen o Bp: Insektenresistenz (Diabrotica, Lepidoptera,..) Maiswurzelbohrer (MON88017, MON863,.) in Ö maximale Kontrolle erwünscht 9

10 Amtliche/Hoheitliche Kontrolle - Was? GV-Freisetzungen GV im geschlossenen System (F&E) GV-Saatgut GV-Lebensmittel GV-Futtermittel X Keine Anträge in Ö Inklusive Analytik Bislang nur gentechnisch veränderte Pflanzen 10

11 Amtliche Kontrolle - Was? GVO derzeit im Zulassungssystems der EU: gv-pflanzen o zugelassene o im Zulassungsverfahren o Zulassung abgelaufen - davon 17 gv-soja

12 Amtliche Kontrolle - Was? EG/619/2011: LLP (low level presence) von noch nicht zugelassenen GVO in Futtermittel - 0,1% Toleranz 12 pending GVOs 1 expired GVOs (u.a. Mais Bt176)

13 Amtliche Kontrolle GVO Überblick - GVO-Kontrolle Warum/Was? o Gesetzliche Grundlagen - GVO-Kontrolle - Wie? o Organisation der amtlichen Kontrolle o Ablauf der GVO-Untersuchung o Anwendungsbeispiele 13

14 Amtliche Lebensmittelkontrolle in Ö Zuständigkeiten BM für Gesundheit 9 Bundesländerbehörden (Landeshauptmann/frau) Berichtswesen Zoll Importkontrollen Lebensmittelaufsicht (LebensmittelinspektorInnen) AGES Institute für Lebensmittelsicherheit Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder Wien, Kärnten und Vorarlberg Ergebnisse und Gutachten Betriebskontrollen Vollzug Probenahme und Verbringung Gesetzl. Übertretungen Anzeigen Maßnahmen Organstrafverfügung 50 VStG Verwaltungsbehörde Vorläufige Beschlagnahme Bei Nichteinhaltung bzw. bei möglichem Gesundheitsrisiko Geringfügigkeit 21 VStG Staatsanwaltschaft Beschlagnahmen Bei Gesundheitsrisiko und wenn keine Maßnahmen bzgl. Art.19 Regulation (EC) No 178/

15 MANCP für Lebensmittel MANCP (mehrjähriger nationaler Kontrollplan) - Erstellt von competent authority (BMG) + AGES + LMA - Planproben o für bestimmte Aktionen bzw. Vorgaben der EU, Ö o Marktübersicht Kontrollplan Planproben Verdachtsproben Aktionsproben (Schwerpunktaktionen) andere Planproben (random samples) Proben Einzelhandel Proben Lebensmittel- Unternehmen Proben Hersteller Monitoring Proben Importkontrolle durch LM-Aufsicht/-InspektorInnen durch Grenztierärzte 15

16 Amtliche Futtermittelkontrolle in Ö Zuständigkeiten BM für Landwirtschaft BM für Finanzen BM für Gesundheit 9 Bundesländer Bundesamt für Ernährungssicherheit (AGES) Bezirksverwaltungs -behörden AGES- Labor Zoll Zoll Landwirte Futtermittelhersteller Futtermittel Importe 16

17 MANCP für Futtermittel Mehrjähriger risikobasierter integrierter Kontrollplan - Ermittlung der jährlichen Probenzahlen - Berücksichtigung o o o o der Analyseergebnisse aus dem Vorjahr Anzahl der Betriebe Art der Futtermittel Risikofaktoren - Keine Probenahme speziell/ausschließlich für GVO im Bereich der Futtermittelkontrolle 17

18 Amtliche Kontrolle GVO Überblick - GVO-Kontrolle Warum/Was? o Gesetzliche Grundlagen - GVO-Kontrolle - Wie? o Organisation der amtlichen Kontrolle o Ablauf der GVO-Untersuchung o Anwendungsbeispiele 18

19 GVO-Analytik Wie? Ablaufschema: Probenahme Methode der Wahl Analyse der DNA mittels Real Time PCR GVO-Konstrukt Homogenisierung DNA-Extraktion DNA-Analytik (PCR) Screening (GVO ja/nein?) Identifizierung (was?) Quantifizierung (wieviel?) Expertise/Beurteilung 19

20 GVO-Analytik - Probenvorbereitung Probenvorbereitung im Labor Herstellen der Analysenprobe aus der Sammelprobe - Homogenisierung ( physikalische Behandlung) o Mühlen, Homogenisatoren, Mixer DNA-Extraktion - Futtermittel problematisch (Zusammensetzung) - Keine DNA extrahierbar aus hochprozessierten Futtermittelzusätzen o Mineralstoffmischungen DNA-Extraktion ist ein kritischer Punkt der Analytik, ohne ausreichende Menge an DNA keine Untersuchung möglich. 20

21 GVO-Kontrolle Wie? 3-stufiges Verfahren - Screening (GVO ja/nein-entscheidung? ) o Screeningparameter (35S, NOS, PAT, ) - Identifizierung (um welchen GVO handelt es sich?) o Konstruktspezifische Verfahren o Eventspezifische Verfahren Zur Zeit im CC-Biochemie 66 akkreditierte GVO-Verfahren - Quantifizierung (wie hoch ist der gv-anteil in der Probe) 21

22 GVO-Kontrolle Wie? Gentechnische Veränderung (event, Konstrukt, gv-linie): plant-dna Promotor Kontrollelement Strukturgen (optional) Terminator plant-dna Promotor Terminator Screening konstrukt-spezifisch Identifikation event-spezifisch Identifikation/Quantifizierung 22

23 GVO Analytik - Untersuchungszahlen Anzahl gv-parameter 2003 bis 2012: Lebensmittel % Saatgut % Sonstige 418 3% Futtermittel %

24 GVO Soja Parameter Summe untersuchter gv-parameter 2012: 4126 Soja MON Soja CV Soja Soja Soja MON Soja A GVO nicht nachweisbar GVO nachweisbar Soja A RR Soja

25 Amtliche Kontrolle GVO Überblick - GVO-Kontrolle Warum/Was? o Gesetzliche Grundlagen - GVO-Kontrolle - Wie? o Organisation der amtlichen Kontrolle o Ablauf der GVO-Untersuchung o Anwendungsbeispiele 25

26 Bp: Lebensmittelkontrolle MANCP Österreich Institut f. Lebensmitteluntersuchung Wien Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien Leiterin: DI Marica Pfeffer-Larsson - Marktkontrolle von Produkten mit Leinsamen An das Bundesministerium für Gesundheit BMG-II/B/8 Radetzkystraße 2 A-1031 Wien Datum: Kontakt: Regina Plsek Telefon: regina.plsek@ages.at Unser Zeichen: Ihr Zeichen: BMG 75500/0046 II/B/8/ Abkommen der EU mit kanadischen Behörden über Lieferungen in die Gemeinschaft - Emergency measures (Notmaßnahmen) einzelner Mitgliedsstaaten konnten verhindert werden Betreff: Abschlussbericht der Schwerpunktaktion A genetisch veränderte Lebensmittel Leinsamen Aktionsverantwortliche: DI Dagmar Kreinhöfner (ILMU Wien) Zusammenfassung: Fr. Plsek Statistik (Konfidenzintervall): MMag. Sophie Narath eingelangte Probenanzahl (Vorgabe lt. Erlass waren 4 bis 6 Proben pro Bundesland): eingelangte Bundesland Proben Burgenland 4 Kärnten 3 Niederösterreich 5 Oberösterreich 5 Salzburg 4 Steiermark 6 Tirol 7 Vorarlberg 2 Wien 9 Gesamtanzahl 45 Kurzzusammenfassung: 45 Proben wurden gezogen. 42 Proben wurden nicht beanstandet. 3 Proben wurden gemäß 5 Abs 5 Z 2 LMSVG (für den menschlichen Verzehr ungeeignet) beanstandet (=6.7%, 95%-KI: 2%-18%), da Leinsamen-FP967 nachgewiesen wurde (Nachweisgrenze: 0,02 %). Das Ergebnis wurde durch das Umweltbundesamt bestätigt. Die Probenbezeichnungen der beanstandeten Proben lauten: Leinsaat Leinsaat braun Leinsamen 26

27 Bp: Lebensmittelkontrolle Beispiel Lebensmittelsicherheit: gentechnisch veränderte Leinsaat Leinsaat braun (RASFF-Meldungen) Institut für Lebensmitteluntersuchung Graz Beethovenstraße Graz Leitung: Dr. Christa Wentzel Notifikations-Nummer: RASFF Betreff: Leinsamen_GVO Gutachten: In der Lebensmittelprobe "Leinsaat - Bäko Rhein-Main-Limburg" wurden entsprechend den Unterlagen der Notifikation DNA-Sequenzen der gentechnisch veränderten Linie FP 967 nachgewiesen. Gentechnisch veränderter Leinsamen ist in der EU für Lebensmittel oder Futtermittel nicht zugelassen. Für nicht zugelassene GVO sind in der VO 1829/2003 keine Ausnahmeregelungen für geringe Spuren von Bestandteilen aus nicht zugelassenen GVO vorgesehen, d.h. es gilt derzeit in der Gemeinschaft die Nulltoleranz. Die Lebensmittelprobe ist nach 5 Abs. 5 Z 2 LMSVG für den menschlichen Verzehr ungeeignet und daher als nicht sicher gemäß Art. 14 Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zu beurteilen. Sie unterliegt dem Verbot des Inverkehrbringens gemäß 5 Abs. 1 Z 1 LMSVG. Beurteilung: f.d.m.v.u. - andere Verunreinigung GVO Datum: GutachterIn: DI Dr. Johannes Lückl 27

28 Bp: Lebensmittelkontrolle Beispiel Lebensmittelsicherheit: gentechnisch verändertes Reisprodukt Reisnudeln Vermicelli (RASFF-Meldungen) LEITLINIE für die harmonisierte Auslegung NICHT SICHER gemäß Art. 14 VO 178/2002 bzw. LMSVG Nicht zugelassene GVO (gentechnisch veränderte Lebensmittel), laut Leitlinie nicht sicher für den menschlichen Verzehr ungeeignet 28

29 Bp: GV-Reis Bp 08/2010: Gutachten: Die vorliegende Probe mit der Bezeichnung "Guilin Rice Vermicelli" enthält DNA- Sequenzen, welche für die gentechnisch veränderte Reislinie KeFeng6 charakteristisch sind. In der europäischen Gemeinschaft sind keine genetisch veränderten Reissorten zugelassen. Auch liegt kein Zulassungsantrag oder eine befürwortende Stellungnahme zur Risikobewertung gemäß Artikel 47 der Verordnung (EG) 1829/2003 idgf vor. Für nicht zugelassene GVO sind in der genannten Verordnung keine Ausnahmeregelungen für geringe Spuren von Bestandteilen aus nicht zugelassenen GVO vorgesehen, sodass derzeit in der Gemeinschaft eine Nulltoleranz gilt. Da der Verzehr der vorliegenden Probe bei Kenntnis der Verunreinigung mit nicht zugelassenen GVO von der Mehrzahl der Verbr aucher abgelehnt würde, ist die Probe nach 5 Abs. 5 Z 2 LMSVG als für den menschlichen Verzehr ungeeignet und damit als nicht sicher zu beurteilen. Sie unterliegt dem Verbot des Inverkehrbringens gemäß 5 Abs. 1 Z

30 Bp: GV-Lebensmittel Butterfinger Maissirup Soja-Lecithin + Sojaöl Maisstärke 30

31 Bp: GV-Lebensmittel Ergebnisse Butterfinger: - RoundupReady-Soja und 9 Maisevents - Alle nachgewiesenen events zugelassen - Konsequenzen: o Beanstandung Kennzeichnung + Verrechnung Analytikkosten 31

32 Bp: GV-Futtermittel Ergänzungsfutter für Milchkühe GM free - Soja als Zutat deklariert - Kennzeichnung GVO-frei Untersuchungsergebnis: - RR soybean 0,7 % [0,9 ±30 = 0,63 <->1,17] Interpretation: - GVO-frei = Nulltoleranz - Vermutlich Kreuzkontamination - Täuschung vorliegend Konsequenzen: - Keine Anzeige (nur Hinweis auf falsche Kennzeichnung) - Verrechnung Kontrollgebühren (~ Euro 600,-) Ergänzungsfutter für Milchkühe - Kein Soja als Zutat deklariert (daher auch keine Angaben bzgl. GVO) Untersuchungsergebnis: RR soybean 1,9 % [0,9 ±30 = 0,63 <->1,17] Interpretation - Kennzeichnungsschwelle überschritten, Abklärung Sojagehalt Konsequenzen: nach Bestimmung der botanischen Verunreinigung: 1. Wenn Verunreinigung über 0,9%, Verrechnung Kontrollgebühren (~ Euro 600,-) 2. Wenn unter 0,9%: meist keine Maßnahmen 32

33 Kontakt & Information Rupert Hochegger +43 (0) Abteilung Molekular- und Mikrobiologie (MOMI) Institut für Lebensmittelsicherheit Wien (LSV) AGES Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

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