GVO in Lebens- und Futtermittel Amtliche Kontrolle in Ö
|
|
- Jacob Braun
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GVO in Lebens- und Futtermittel Amtliche Kontrolle in Ö Rupert Hochegger Abteilung Molekular- und Mikrobiologie Informationstag Spannungsfeld Gentechnik Campus Tulln, 18. April Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
2 Amtliche Kontrolle GVO Überblick - GVO-Kontrolle Warum/Was? o Gesetzliche Grundlagen - GVO-Kontrolle - Wie? o Organisation der amtlichen Kontrolle o Ablauf der GVO-Untersuchung o Anwendungsbeispiele 2
3 Amtliche Kontrolle - Warum? Verbots -VO GVO-frei Codex-RL EU-GVO- Kennzeichnungs- VO (1829) BMG- Erlässe Saatgut GenT- VO BL- Vorsorge G LMSVG GTG - SystemVO EU-BasisVO (178/2002) EU- Richtlinien EK- Entscheidungen (gv-reis) LLP-VO (619/2011) (low level presence) EU- BIO- VO 3
4 Amtliche Kontrolle - Warum? GVO-Kennzeichnungsverordnung (EG)1829/ Kennzeichnung, o o ab 0,9% gv-anteil pro event (für zugelassene events) bis 0,9% falls nicht zufällig u./o. technisch vermeidbar - Nulltoleranz bei nicht zugelassenen GVO (Ausnahme LLP) Verordnung (EG) Nr. 1830/ Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus GVO hergestellten Lebens- und Futtermitteln o o Papierkontrollen Ein Schritt vor/zurück - Dokumentation 4
5 Amtliche Kontrolle - Warum? Gesetzliche Rahmenbedingungen (Beispiele): umgesetzt im LMSVG (Lebensmittelsicherheit + Verbraucherschutz) - Risiokoanalyse - Vorsorgeprinzip - Schutz der Verbraucherinteressen 5
6 Amtliche Kontrolle in Ö - Warum? VERORDNUNG (EG) Nr. 882/2004 vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts - Artikel 3: Allgemeine Verpflichtungen hinsichtlich der Organisation amtlicher Kontrollen o Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass regelmäßig, auf Risikobasis und mit angemessener Häufigkeit amtliche Kontrollen durchgeführt werden. Multi Annual National Control Plan (MANCP) Planproben (Schwerpunktaktionen, Monitoring, ) - Beispiele für Planproben - GVO o Schwerpunktsaktionen GV-Reis o Schwerpunktsaktionen GV-Mais o Schwerpunktsaktionen GV-Soja Verdachtsproben 6
7 Amtliche Kontrolle - Warum? Verordnung (EG) Nr. 834/2007 EU-BIO-VO über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen - Ohne Verwendung von GVO - Toleranzwert entspricht Kennzeichnungsschwelle von 0,9% Erlass BMG aus 2001 (GZ /72-IX/B/1b/01): Festlegung von Schwellenwerten für zufällige, unvermeidbare Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen und deren Derivaten für die Biologisches Landwirtschaft - Schwellenwert für Bio in Ö: 0,1% Codex Alimentarius Austriacus (Österr. Lebensmittelbuch) Sammlung von Standards und Vorschriften über die Qualität und Bezeichnung von Lebensmitteln sowie für den Verkauf dieser laut LMSVG. - Codexrichtlinie gentechnikfrei 7
8 Amtliche Kontrolle - Warum? (EG) 619/2011 Importerleichterung Futtermittel zur Festlegung der Probenahme- und Analyseverfahren für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln im Hinblick auf genetisch veränderte Ausgangserzeugnisse, für die ein Zulassungsverfahren anhängig ist oder deren Zulassung abläuft - Bei Importen aus Drittländern wird 0,1% akzeptiert, wenn o Zulassung in EU beantragt + Sicherheitsbewertung ok (auch abgelaufene) o Irgendwo eine Zulassung besteht o Referenzmaterial erhältlich DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION (2011/884/EU) über Sofortmaßnahmen hinsichtlich nicht zugelassenem genetisch verändertem Reis in Reiserzeugnissen mit Ursprung in China - nur für Importkontrollen - Identifizierung des GVO für Beanstandung nicht notwendig 8
9 Amtliche Kontrolle - Warum? Beispiel nicht (mehr) zugelassene GVO - Leinsaat FP967 o Zulassung in Kanada von 1999 bis 2001 o Erstmalige Auffindung in EU 2009 o Nachtests in der Schweiz (positive Proben aus 2007) o Untersuchungen in Kanda: Flächendeckende Verbreitung 2009 (um 0,1% der Menge) Auftreten, obwohl seit Jahren kein Anbau - Mais Bt176 (Zulassung ausgelaufen), Mais LY038 (Antrag zurückgezogen)? Beispiel zugelassene GVO (auch in EU als Lebensmittel/Inverkehrbringung) - Kennzeichnungsverletzungen - Anbau findet statt (Nord-Amerika, ) o Auftreten im Saatgut nicht auszuschließen o Bp: Insektenresistenz (Diabrotica, Lepidoptera,..) Maiswurzelbohrer (MON88017, MON863,.) in Ö maximale Kontrolle erwünscht 9
10 Amtliche/Hoheitliche Kontrolle - Was? GV-Freisetzungen GV im geschlossenen System (F&E) GV-Saatgut GV-Lebensmittel GV-Futtermittel X Keine Anträge in Ö Inklusive Analytik Bislang nur gentechnisch veränderte Pflanzen 10
11 Amtliche Kontrolle - Was? GVO derzeit im Zulassungssystems der EU: gv-pflanzen o zugelassene o im Zulassungsverfahren o Zulassung abgelaufen - davon 17 gv-soja
12 Amtliche Kontrolle - Was? EG/619/2011: LLP (low level presence) von noch nicht zugelassenen GVO in Futtermittel - 0,1% Toleranz 12 pending GVOs 1 expired GVOs (u.a. Mais Bt176)
13 Amtliche Kontrolle GVO Überblick - GVO-Kontrolle Warum/Was? o Gesetzliche Grundlagen - GVO-Kontrolle - Wie? o Organisation der amtlichen Kontrolle o Ablauf der GVO-Untersuchung o Anwendungsbeispiele 13
14 Amtliche Lebensmittelkontrolle in Ö Zuständigkeiten BM für Gesundheit 9 Bundesländerbehörden (Landeshauptmann/frau) Berichtswesen Zoll Importkontrollen Lebensmittelaufsicht (LebensmittelinspektorInnen) AGES Institute für Lebensmittelsicherheit Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder Wien, Kärnten und Vorarlberg Ergebnisse und Gutachten Betriebskontrollen Vollzug Probenahme und Verbringung Gesetzl. Übertretungen Anzeigen Maßnahmen Organstrafverfügung 50 VStG Verwaltungsbehörde Vorläufige Beschlagnahme Bei Nichteinhaltung bzw. bei möglichem Gesundheitsrisiko Geringfügigkeit 21 VStG Staatsanwaltschaft Beschlagnahmen Bei Gesundheitsrisiko und wenn keine Maßnahmen bzgl. Art.19 Regulation (EC) No 178/
15 MANCP für Lebensmittel MANCP (mehrjähriger nationaler Kontrollplan) - Erstellt von competent authority (BMG) + AGES + LMA - Planproben o für bestimmte Aktionen bzw. Vorgaben der EU, Ö o Marktübersicht Kontrollplan Planproben Verdachtsproben Aktionsproben (Schwerpunktaktionen) andere Planproben (random samples) Proben Einzelhandel Proben Lebensmittel- Unternehmen Proben Hersteller Monitoring Proben Importkontrolle durch LM-Aufsicht/-InspektorInnen durch Grenztierärzte 15
16 Amtliche Futtermittelkontrolle in Ö Zuständigkeiten BM für Landwirtschaft BM für Finanzen BM für Gesundheit 9 Bundesländer Bundesamt für Ernährungssicherheit (AGES) Bezirksverwaltungs -behörden AGES- Labor Zoll Zoll Landwirte Futtermittelhersteller Futtermittel Importe 16
17 MANCP für Futtermittel Mehrjähriger risikobasierter integrierter Kontrollplan - Ermittlung der jährlichen Probenzahlen - Berücksichtigung o o o o der Analyseergebnisse aus dem Vorjahr Anzahl der Betriebe Art der Futtermittel Risikofaktoren - Keine Probenahme speziell/ausschließlich für GVO im Bereich der Futtermittelkontrolle 17
18 Amtliche Kontrolle GVO Überblick - GVO-Kontrolle Warum/Was? o Gesetzliche Grundlagen - GVO-Kontrolle - Wie? o Organisation der amtlichen Kontrolle o Ablauf der GVO-Untersuchung o Anwendungsbeispiele 18
19 GVO-Analytik Wie? Ablaufschema: Probenahme Methode der Wahl Analyse der DNA mittels Real Time PCR GVO-Konstrukt Homogenisierung DNA-Extraktion DNA-Analytik (PCR) Screening (GVO ja/nein?) Identifizierung (was?) Quantifizierung (wieviel?) Expertise/Beurteilung 19
20 GVO-Analytik - Probenvorbereitung Probenvorbereitung im Labor Herstellen der Analysenprobe aus der Sammelprobe - Homogenisierung ( physikalische Behandlung) o Mühlen, Homogenisatoren, Mixer DNA-Extraktion - Futtermittel problematisch (Zusammensetzung) - Keine DNA extrahierbar aus hochprozessierten Futtermittelzusätzen o Mineralstoffmischungen DNA-Extraktion ist ein kritischer Punkt der Analytik, ohne ausreichende Menge an DNA keine Untersuchung möglich. 20
21 GVO-Kontrolle Wie? 3-stufiges Verfahren - Screening (GVO ja/nein-entscheidung? ) o Screeningparameter (35S, NOS, PAT, ) - Identifizierung (um welchen GVO handelt es sich?) o Konstruktspezifische Verfahren o Eventspezifische Verfahren Zur Zeit im CC-Biochemie 66 akkreditierte GVO-Verfahren - Quantifizierung (wie hoch ist der gv-anteil in der Probe) 21
22 GVO-Kontrolle Wie? Gentechnische Veränderung (event, Konstrukt, gv-linie): plant-dna Promotor Kontrollelement Strukturgen (optional) Terminator plant-dna Promotor Terminator Screening konstrukt-spezifisch Identifikation event-spezifisch Identifikation/Quantifizierung 22
23 GVO Analytik - Untersuchungszahlen Anzahl gv-parameter 2003 bis 2012: Lebensmittel % Saatgut % Sonstige 418 3% Futtermittel %
24 GVO Soja Parameter Summe untersuchter gv-parameter 2012: 4126 Soja MON Soja CV Soja Soja Soja MON Soja A GVO nicht nachweisbar GVO nachweisbar Soja A RR Soja
25 Amtliche Kontrolle GVO Überblick - GVO-Kontrolle Warum/Was? o Gesetzliche Grundlagen - GVO-Kontrolle - Wie? o Organisation der amtlichen Kontrolle o Ablauf der GVO-Untersuchung o Anwendungsbeispiele 25
26 Bp: Lebensmittelkontrolle MANCP Österreich Institut f. Lebensmitteluntersuchung Wien Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien Leiterin: DI Marica Pfeffer-Larsson - Marktkontrolle von Produkten mit Leinsamen An das Bundesministerium für Gesundheit BMG-II/B/8 Radetzkystraße 2 A-1031 Wien Datum: Kontakt: Regina Plsek Telefon: regina.plsek@ages.at Unser Zeichen: Ihr Zeichen: BMG 75500/0046 II/B/8/ Abkommen der EU mit kanadischen Behörden über Lieferungen in die Gemeinschaft - Emergency measures (Notmaßnahmen) einzelner Mitgliedsstaaten konnten verhindert werden Betreff: Abschlussbericht der Schwerpunktaktion A genetisch veränderte Lebensmittel Leinsamen Aktionsverantwortliche: DI Dagmar Kreinhöfner (ILMU Wien) Zusammenfassung: Fr. Plsek Statistik (Konfidenzintervall): MMag. Sophie Narath eingelangte Probenanzahl (Vorgabe lt. Erlass waren 4 bis 6 Proben pro Bundesland): eingelangte Bundesland Proben Burgenland 4 Kärnten 3 Niederösterreich 5 Oberösterreich 5 Salzburg 4 Steiermark 6 Tirol 7 Vorarlberg 2 Wien 9 Gesamtanzahl 45 Kurzzusammenfassung: 45 Proben wurden gezogen. 42 Proben wurden nicht beanstandet. 3 Proben wurden gemäß 5 Abs 5 Z 2 LMSVG (für den menschlichen Verzehr ungeeignet) beanstandet (=6.7%, 95%-KI: 2%-18%), da Leinsamen-FP967 nachgewiesen wurde (Nachweisgrenze: 0,02 %). Das Ergebnis wurde durch das Umweltbundesamt bestätigt. Die Probenbezeichnungen der beanstandeten Proben lauten: Leinsaat Leinsaat braun Leinsamen 26
27 Bp: Lebensmittelkontrolle Beispiel Lebensmittelsicherheit: gentechnisch veränderte Leinsaat Leinsaat braun (RASFF-Meldungen) Institut für Lebensmitteluntersuchung Graz Beethovenstraße Graz Leitung: Dr. Christa Wentzel Notifikations-Nummer: RASFF Betreff: Leinsamen_GVO Gutachten: In der Lebensmittelprobe "Leinsaat - Bäko Rhein-Main-Limburg" wurden entsprechend den Unterlagen der Notifikation DNA-Sequenzen der gentechnisch veränderten Linie FP 967 nachgewiesen. Gentechnisch veränderter Leinsamen ist in der EU für Lebensmittel oder Futtermittel nicht zugelassen. Für nicht zugelassene GVO sind in der VO 1829/2003 keine Ausnahmeregelungen für geringe Spuren von Bestandteilen aus nicht zugelassenen GVO vorgesehen, d.h. es gilt derzeit in der Gemeinschaft die Nulltoleranz. Die Lebensmittelprobe ist nach 5 Abs. 5 Z 2 LMSVG für den menschlichen Verzehr ungeeignet und daher als nicht sicher gemäß Art. 14 Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zu beurteilen. Sie unterliegt dem Verbot des Inverkehrbringens gemäß 5 Abs. 1 Z 1 LMSVG. Beurteilung: f.d.m.v.u. - andere Verunreinigung GVO Datum: GutachterIn: DI Dr. Johannes Lückl 27
28 Bp: Lebensmittelkontrolle Beispiel Lebensmittelsicherheit: gentechnisch verändertes Reisprodukt Reisnudeln Vermicelli (RASFF-Meldungen) LEITLINIE für die harmonisierte Auslegung NICHT SICHER gemäß Art. 14 VO 178/2002 bzw. LMSVG Nicht zugelassene GVO (gentechnisch veränderte Lebensmittel), laut Leitlinie nicht sicher für den menschlichen Verzehr ungeeignet 28
29 Bp: GV-Reis Bp 08/2010: Gutachten: Die vorliegende Probe mit der Bezeichnung "Guilin Rice Vermicelli" enthält DNA- Sequenzen, welche für die gentechnisch veränderte Reislinie KeFeng6 charakteristisch sind. In der europäischen Gemeinschaft sind keine genetisch veränderten Reissorten zugelassen. Auch liegt kein Zulassungsantrag oder eine befürwortende Stellungnahme zur Risikobewertung gemäß Artikel 47 der Verordnung (EG) 1829/2003 idgf vor. Für nicht zugelassene GVO sind in der genannten Verordnung keine Ausnahmeregelungen für geringe Spuren von Bestandteilen aus nicht zugelassenen GVO vorgesehen, sodass derzeit in der Gemeinschaft eine Nulltoleranz gilt. Da der Verzehr der vorliegenden Probe bei Kenntnis der Verunreinigung mit nicht zugelassenen GVO von der Mehrzahl der Verbr aucher abgelehnt würde, ist die Probe nach 5 Abs. 5 Z 2 LMSVG als für den menschlichen Verzehr ungeeignet und damit als nicht sicher zu beurteilen. Sie unterliegt dem Verbot des Inverkehrbringens gemäß 5 Abs. 1 Z
30 Bp: GV-Lebensmittel Butterfinger Maissirup Soja-Lecithin + Sojaöl Maisstärke 30
31 Bp: GV-Lebensmittel Ergebnisse Butterfinger: - RoundupReady-Soja und 9 Maisevents - Alle nachgewiesenen events zugelassen - Konsequenzen: o Beanstandung Kennzeichnung + Verrechnung Analytikkosten 31
32 Bp: GV-Futtermittel Ergänzungsfutter für Milchkühe GM free - Soja als Zutat deklariert - Kennzeichnung GVO-frei Untersuchungsergebnis: - RR soybean 0,7 % [0,9 ±30 = 0,63 <->1,17] Interpretation: - GVO-frei = Nulltoleranz - Vermutlich Kreuzkontamination - Täuschung vorliegend Konsequenzen: - Keine Anzeige (nur Hinweis auf falsche Kennzeichnung) - Verrechnung Kontrollgebühren (~ Euro 600,-) Ergänzungsfutter für Milchkühe - Kein Soja als Zutat deklariert (daher auch keine Angaben bzgl. GVO) Untersuchungsergebnis: RR soybean 1,9 % [0,9 ±30 = 0,63 <->1,17] Interpretation - Kennzeichnungsschwelle überschritten, Abklärung Sojagehalt Konsequenzen: nach Bestimmung der botanischen Verunreinigung: 1. Wenn Verunreinigung über 0,9%, Verrechnung Kontrollgebühren (~ Euro 600,-) 2. Wenn unter 0,9%: meist keine Maßnahmen 32
33 Kontakt & Information Rupert Hochegger +43 (0) Abteilung Molekular- und Mikrobiologie (MOMI) Institut für Lebensmittelsicherheit Wien (LSV) AGES Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
GVO-Erzeugnisse bei Lebensmitteln: Übersicht über die Kontrollen der Kantonalen Vollzugsbehörden im Jahr 2011
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Bern, Juni 2012 GVOErzeugnisse bei Lebensmitteln: Übersicht über die Kontrollen der Kantonalen
MehrS T E I E R M Ä R K I S C H E R XIV. GESETZGEBUNGSPERIODE, 2002 Einl.Zahl 140/3
S T E I E R M Ä R K I S C H E R L A N D T A G XIV. GESETZGEBUNGSPERIODE, 2002 Einl.Zahl 140/3 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und Umweltschutz zum Antrag, Einl.Zahl 140/1, der
MehrRückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar
MehrKennzeichnung gentechnisch veränderter oder gentechnikfreier
Kennzeichnung gentechnisch veränderter oder gentechnikfreier Lebens- und Futtermittel GVO steht für gentechnisch-veränderte Organismen (oft auch bezeichnet als gentechnischmodifizierte Organismen, GMO).
MehrGentechnikrechtliche Kennzeichnungsvorschriften des Bundes und der Europäischen Union
Gentechnikrechtliche Kennzeichnungsvorschriften des Bundes und der Europäischen Union Dr. Gisela Günter, Referat Neue Technologien, BMELV Veranstaltung des MULEWF Rheinland-Pfalz am 28.05.2014 in Mainz
MehrGentechnikfreie Futtermittel. Ein Erfolgsrezept für die Zukunft
Gentechnikfreie Futtermittel Ein Erfolgsrezept für die Zukunft Raiffeisen Kraftfutterwerk GmbH 1963 gegründet Kehl am Rhein, Baden-Württemberg 110 Mitarbeiter Herstellung von Mischfuttermittel - ausschließlich
MehrGentechnisch verändert?
Gentechnisch verändert? So wird gekennzeichnet! VERBRAUCHERSCHUTZ ERNÄHRUNG LANDWIRTSCHAFT Gentechnik in Lebensmitteln gibt es das schon? In Europa und Deutschland wurden bislang kaum gentechnisch veränderte
MehrNachweis gentechnisch veränderter Lebensmittel: Ohne Gentechnik oder: Wieviel Gentechnik ist da eigentlich drin? Dr. Lutz Grohmann
Nachweis gentechnisch veränderter Lebensmittel: Ohne Gentechnik oder: Wieviel Gentechnik ist da eigentlich drin? Dr. Lutz Grohmann Gliederung 1. Gesetzlicher Rahmen 2. Erbsubstanz und Gentechnik 3. Anwendungen
MehrVernehmlassungsantwort zum Entwurf der Futtermittelverordnung
Vernehmlassungsantwort zum Entwurf der Futtermittelverordnung Murbacherstrasse 34 Postfach 205 4013 Basel Grundsätzliches Der Basler Appell gegen Gentechnologie setzt sich schon seit langem ein gegen die
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrEntwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen
Entwurf Stand: 22.01.2009 Verordnung zur Neuregelung gebührenrechtlicher Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das Bundesministerium
MehrZur Kennzeichnung des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen in der Lebensmittelproduktion
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1931 17. Wahlperiode 07. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier, Ulrich Kelber, weiterer
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
Mehr6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb
6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr
MehrSICHERE BESTIMMUNG VON GENTECHNISCH VERÄNDERTEN ORGANISMEN GENTECHNIK IN DER WARENKETTE
SICHERE BESTIMMUNG VON GENTECHNISCH VERÄNDERTEN ORGANISMEN GENTECHNIK IN DER WARENKETTE SICHERE BESTIMMUNG VON GENTECHNISCH VERÄNDERTEN ORGANISMEN GENTECHNIK IN DER WARENKETTE DIE GENTECHNIK Mittels Gentechnik
MehrVernehmlassungsantwort zum Entwurf der Lebensmittelverordnung
Vernehmlassungsantwort zum Entwurf der Lebensmittelverordnung Murbacherstrasse 34 Postfach 205 4013 Basel Grundsätzliches Der Basler Appell gegen Gentechnologie setzt sich schon seit langem ein gegen die
MehrGentechnikfreiheit in Österreich. Kontrolle der landwirtschaftlichen Produktion
Gentechnikfreiheit in Österreich Kontrolle der landwirtschaftlichen Produktion, agrovet GmbH Vortrag, am ecoplus., Campus Tulln Themen Wer ist die agrovet GmbH? Anbau von gentechnisch veränderten Kulturen
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 57. Verordnung: Konformitätsbewertung von Medizinprodukten [CELEX-Nr.: 32000L0070, 32001L0104,
Mehr1565/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
1565/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 1565/AB XXIV. GP Eingelangt am 28.05.2009 BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Anfragebeantwortung NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
Mehr4.3 Zusatzstoffe und Gentechnik
4.3 Zusatzstoffe und Gentechnik 4.3.1 Einleitung In der Öffentlichkeit wird immer wieder behauptet, dass Gentechnik bei Zusatzstoffen eine Rolle spielt. Tatsächlich können verschiedene der in der EU und
MehrLebensmittel und Gentechnik
Lebensmittel und Gentechnik Die wichtigsten Fakten www.bmelv.de 1 Gentechnik in Lebensmitteln ist ein sensibles Thema. Nach einer Umfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft
MehrÜbersicht zum Rechtsrahmen der Grünen Gentechnik*
Übersicht zum Rechtsrahmen der Grünen Gentechnik* 12. April 2005 Zulassungsverfahren Freisetzung/Inverkehrbringung von GVO Zulassung von GVO-Saatgut Zulassung von GVO-Lebens- und Futtermitteln Umgangsverfahren
MehrExportabfertigung von Lebensmitteln tierischer Herkunft in Drittländer gem. 52 LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006 idgf.
GZ: BMG-74310/0003-II/B/12/2012 Datum: 23.02.2012 Gültigkeit ab: 01.03.2012 Durchführungserlass 10 / Version 2 für die Exportabfertigung von Lebensmitteln tierischer Herkunft in Drittländer gem. 52 LMSVG,
MehrLandeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefe - rat
Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefe - rat I. Frau Stadträtin Sabine Krieger, Frau Stadträtin Lydia Dietrich, Fraktion Die Grünen rosa liste im Stadtrat der Landeshauptstadt München Rathaus Dr.
MehrTrinkwasserkontrolle 100049982
Gräubernstrasse 12 4410 Liestal Telefon ++41 61 552 20 00 Gemeinderat Bretzwil Wasserversorgung 4207 Bretzwil 04.10.2013 / Trinkwasserkontrolle 100049982 Erhoben am: 17.04.2013 Erhoben durch: SH Zeitpunkt
MehrCorinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH. 39. Seminar über Versuchstiere und Tierversuche
Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH Rechtliche Anforderungen an das Halten von Legehennen als Nutztiere unter dem Aspekt Tierschutz Europäische Union Deutschland unter
Mehrgestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 95 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission ( 1 ),
L 268/24 VERORDNUNG (EG) Nr. 1830/2003 S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit
MehrMit einem Vorwort von. Warum sie wirklich gesünder sind
D R. A N D R E A F L E M M E R Mit einem Vorwort von Warum sie wirklich gesünder sind Gesetzliche Vorschriften 19 weit ein. 1999 kamen tierische Produkte hinzu. Damit gibt es für die Mitglieder der EU
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die
MehrKlarer Fall: Gäbe es bei uns schon gentechnisch verändertes Obst und Gemüse zu kaufen, dann müsste es gekennzeichnet werden - ohne wenn und aber.
Kompakt 2 Gentechnisch veränderte Lebensmittel: Kennzeichnung Gentechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel www.transgen.de Für alle, die Lebensmittel einkaufen, ist es eigentlich eine Selbstverständlichkeit:
MehrOrientierungsverhalten der Konsumenten bei gesunden Lebensmitteln April 2008
Orientierungsverhalten der Konsumenten bei gesunden Lebensmitteln April 2008 OGM Österreichische Gesellschaft für Marketing +43 1 50 650-0; Fax - 26 marketing@ogm.at www.ogm.at Zur Untersuchung Auftraggeber:
MehrSpurenstoffe im Trinkwasser rechtliche Situation in Österreich
Spurenstoffe im Trinkwasser rechtliche Situation in Österreich Dr. Norbert Inreiter AGES-Gespräch, 10. Juni 2013 www.ages.at Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Anthropogene
MehrAmtsblatt der Europäischen Union
16.1.2004 L 10/5 VERORDNUNG (EG) Nr. 65/2004 R KOMMISSION vom 14. Januar 2004 über ein System für die Entwicklung und Zuweisung spezifischer Erkennungsmarker für genetisch veränderte Organismen DIE KOMMISSION
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.
Mehr(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)
18.10.2003 L 268/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 1829/2003 S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
MehrÜberblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung
Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme
MehrEntscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind
Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------
Mehr9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71
9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels
MehrDÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE BÖDEN. Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz
DÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE DESEINSATZESVON EINSATZES BIOKOHLE IN BÖDEN Berlin, den 05.10.2011 Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz Das Aufbringen und Einbringen von
MehrAVN Nr. 1/Jänner 2014 vom 25. Februar 2014
3. Kundmachung zu Erhebungen über das Vorkommen von Influenza-Viren in Hausgeflügel- und Wildvogelbeständen in Österreich im Jahr 2014 gemäß 3 der Geflügelpestverordnung, BGBl. II Nr. 209/2007 GZ. 74.600/0012-II/B/11/2014
MehrRegistrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)
ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrInterpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln
Interpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln 1. Hintergrund Die Anwendung der Gentechnik in Öko-Lebensmitteln ist gesetzlich
MehrMikrobiologische Risiken bei Lebensmitteln nicht tierischer Herkunft sowie bestehende rechtliche Vorgaben
Mikrobiologische Risiken bei Lebensmitteln nicht tierischer Herkunft sowie bestehende rechtliche Vorgaben Gabriele Böhmler Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover LAVES-Fortbildung Lebensmittelhygiene
MehrÖsterreichisches Lebensmittelbuch
Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage Richtlinie zur Definition der Gentechnikfreien Produktion von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung Veröffentlicht mit Geschäftszahl: BMGF-75210/0014-IV/B/7/2007
MehrRisiken der Nutzung der sog. Grünen Gentechnologie
Risiken der Nutzung der sog. Grünen Gentechnologie Inhaltsverzeichnis Transgene Pflanzen - Gentechnologische Methoden Markergene - Antibiotika-Selektionsmarker Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen
MehrOrientierungsrahmen zur Anwendung der Rechtsvorschriften. 1 Rechtsvorschriften und weitere zu berücksichtigende Dokumente
Stand 08/2009 Überwachung des Herstellens, Behandelns, Verwendens und Inverkehrbringens von Futtermitteln im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) Orientierungsrahmen zur Anwendung
MehrUmweltzone in Tübingen
Umweltzone in Tübingen In Tübingen ist seit 1. März 2008 eine Umweltzone in Kraft. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Tübingen ADAC e.v. Seite 1 ADAC e.v. Seite 2 Betroffene Fahrzeuge:
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
Mehr(offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 13. Dezember 2006)
24. OKTOBER 2005 - Ministerieller Erlass über die Lockerungen der Modalitäten der Anwendung der Eigenkontrolle und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten Betrieben des Lebensmittelsektors (offizielle deutsche
MehrAktuelles zur Verbraucherinformationsverordnung
Aktuelles zur Verbraucherinformationsverordnung Allergenkennzeichnung für unverpackte Lebensmittel Geltungsbeginn der LMIV EU-Verbraucherinformationsverordnung Nr. 1169/2011 ( LMIV ) Geltungsbeginn ab
MehrInVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010
Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.
MehrAnforderungen an die Untersuchungsämter aus Sicht des Risikomanagements. Donnerstag, 24. Juni 2010 1
Anforderungen an die Untersuchungsämter aus Sicht des Risikomanagements Donnerstag, 24. Juni 2010 1 Aufgaben des BVL aus Sicht des Risikomanagements Koordination und Datenmanagement / Berichte Krisenmanagement
MehrArbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als.
Arbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als. gemäß Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 1 auf Basis der ETAG. 2 verwendet als Europäisches
Mehr24.09.2014. Auslobung Ohne Gentechnik Marktbedeutung und Mitwirkungsmöglichkeiten
Auslobung Ohne Gentechnik Marktbedeutung und Mitwirkungsmöglichkeiten Was versteht man unter Ohne Gentechnik? Pflanzliches, Tierisches, Auslobung Christoph Zimmer Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v.
MehrInformationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.
B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrSoja-Lebensmittel - Quelle von hochwertigem Eiweiß
Soja-Lebensmittel - Quelle von hochwertigem Eiweiß Thesenpapier des wissenschaftlichen Beirats der ENSA Einleitung Eiweiß ist ein wichtiger Grundnährstoff, der für das Wachstum und die Reparatur aller
MehrBegutachtung; BMF; Änderung des BörseG, des KapitalmarktG u.a.; Stellungnahme des BMEIA
8/SN-115/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 Völkerrechtsbüro GZ. BMEIA-AT.8.15.02/0074-I.A/2015 Zu GZ. BMF-090101/0001-III/5/2015 SB/DW: Ges. Mag. Lauritsch/ Att.
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
Mehrtsmanagementsystem für r das Veterinärwesen
Qualitätsmanagementsystem tsmanagementsystem für r das Veterinärwesen rwesen und die Lebensmittelüberwachung Birgit Neuking, Landes-QMB Tangermünde, den 26.03.2010 QMS Themenübersicht QMS - Warum? Audit
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3
ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung
MehrDownloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler
Downloadfehler in DEHSt-VPSMail Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler bremen online services GmbH & Co. KG Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 1 Fehlermeldung...4 2 Fehlerbeseitigung...5
MehrKriterienkatalog 09001 22. Nov. 2012 Lebensmittel sowie Erzeugnisse aus biologischer Landwirtschaft
Kriterienkatalog 09001 22. Nov. 2012 Lebensmittel sowie Erzeugnisse aus biologischer Landwirtschaft ÖkoKauf Wien Arbeitsgruppe 09 Lebensmittel Arbeitsgruppenleiter: Dr. Bernhard Kromp MA 49 - Bio Forschung
MehrWer TTIP sät, wird Gentechnik ernten
Wer TTIP sät, wird Gentechnik ernten TTIP und CETA gefährden die Wahlfreiheit der Verbraucher und die Sicherheit von Mensch und Umwelt Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen der Gentechnikregulierung
MehrInternet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen
Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet
MehrGentechnikaufsicht - Einfache Antworten für einfache Verfahren (FAQ)
Stand 2008 Gentechnikaufsicht - Einfache Antworten für einfache Verfahren (FAQ) Nachstehend haben wir die Antworten zu häufig gestellten Fragen zusammengetragen. Die Antworten sind keinesfalls erschöpfende
MehrGenehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage
Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage Harald Wedemeyer Rechtsanwalt Folie 1 RA Harald Wedemeyer Einführung Was müssen Anlagenbetreiber beim Einsatz von Rüben in Biogasanlagen
MehrZulassungspflichten. Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014
Zulassungspflichten Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014 Dr. M. Hofmann, Bundesamt für Gesundheit,, Abteilung Chemikalien Inhalt Schnittstelle ChemV
MehrLernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung
Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
Mehr78 Prozent der Deutschen wollen kein Genfood. Umfrage des Meinungsforschungsinstituts FORSA für SLOW FOOD Deutschland. 19.
78 Prozent der Deutschen wollen kein Genfood. Umfrage des Meinungsforschungsinstituts FORSA für SLOW FOOD Deutschland. 19. Mai 2009 Kontakt: Ulrich Rosenbaum Slow Food Deutschland / Presse Georgenstr.
Mehr13. Wahlperiode 26. 06. 2003
13. Wahlperiode 26. 06. 2003 Antrag der Abg. Thomas Oelmayer u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr US Cross-Border-Leasing und Zuwendungsrecht Antrag Der Landtag wolle beschließen,
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
24.1.2013 Amtsblatt der Europäischen Union C 22/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission
MehrVom 7. Juli 2009. Artikel 1
2125 Verordnung zur Änderung der Verordnungen über die Ausbildung und Prüfung von staatlich geprüften Lebensmittelchemikern sowie von Lebensmittelkontrolleuren Vom 7. Juli 2009 Auf Grund des a) 4 des Lebensmittelchemikergesetzes
MehrAuf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel
Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel Klarheit für Verbraucher Auf einen Blick Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es noch vor wenigen Jahren den Verbrauchern schwer, den Überblick
MehrMaschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium
QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist
MehrVorab per E-Mail (Länder: Verteiler ASt) Bundesamt für Finanzen. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MR Ulrich Wolff Vertreter Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail (Länder:
Mehr(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis
Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen
MehrGVO-Kennzeichnung tierischer Lebensmittel: Transparenz oder Täuschung?
GVO-Kennzeichnung tierischer Lebensmittel: Transparenz oder Täuschung? Parlamentarischer Abend des Grain Club am 13. November 2007 in Berlin Dr. Claudia Döring Deutscher Raiffeisenverband e. V., Berlin
MehrInformationsblatt über die TRINKWASSERVERORDNUNG 2001
N A T I O N A L P A R K G E M E I N D E M A L T A A 9854 MALTA KÄRNTEN Bezirk: Spittal an der Drau 04733 220 e mail: malta@ktn.gde.at Fax: 04733 220/17 UID Nr.: ATU26009100 DIE GEMEINDE MALTA INFORMIERT
MehrREACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015
REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015 Inhalt Zahlen SVHC Roadmap national Erzeugnisse Zulassung Bedeutung von REACH REACH ist eine europäische Verordnung, die
MehrI. Naturwissenschaftliche Aspekte der Gentechnik in der Lebensmittelproduktion... 13 Klaus-Dieter Jany
Vorwort............................... 11 I. Naturwissenschaftliche Aspekte der Gentechnik in der Lebensmittelproduktion............... 13 Klaus-Dieter Jany 1. Einleitung........................... 13
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrDeutsches Rotes Kreuz. Kopfschmerztagebuch von:
Deutsches Rotes Kreuz Kopfschmerztagebuch Kopfschmerztagebuch von: Hallo, heute hast Du von uns dieses Kopfschmerztagebuch bekommen. Mit dem Ausfüllen des Tagebuches kannst Du mehr über Deine Kopfschmerzen
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel
MehrVerordnung des EDI vom 23. November 2005 über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL; SR 817.022.51)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL; SR
MehrKaminöfen im Handel. www.umwelt.steiermark.at
Kaminöfen im Handel www.umwelt.steiermark.at Kaminöfen im Handel Dieser Folder richtet sich vor allem an jene, die händisch beschickte Öfen verkaufen und damit in Verkehr bringen. Dies sind vornehmlich
MehrWie erleben Verbraucher IGeL? Ergebnisse einer Umfrage der Verbraucherzentralen
Wie erleben Verbraucher IGeL? Ergebnisse einer Umfrage der Verbraucherzentralen Sperrfrist: 15.10.2012, 10 Uhr Berlin, 11.10.2012 Was sind IGeL? Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL) sind medizinische
MehrPflegegeldstufe 3 4 5 6 7
An das Sozialministeriumservice Landesstelle Wien Babenbergerstraße 5 1010 Wien Eingangsstempel Betrifft: Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung Wechsel einer selbständigen Betreuungskraft
MehrVerfügung und die Aufhebung der Milchliefersperre bei der Milchprüfung
Eidgenössisches Volkwirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Vollzugsunterstützung Technische Weisung Für die Verfügung und die Aufhebung der Milchliefersperre bei der Milchprüfung
Mehr1 Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. EGGenTDurchfG. Ausfertigungsdatum: 22.06.2004.
Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter
MehrDie Richtlinie 2006/126/EG. Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen
Die Richtlinie 2006/126/EG Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen Dipl.-Ing. Jörg Biedinger Fachreferent Fahrerlaubnis TÜV Nord Mobilität 24.9.2012 1 Besonderheiten der Klassen BE
MehrLandesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 20.05.2016 Seite 1 von 5
Seite 1 von 5 Schwerpunktbericht 11-2015 Bestimmung der Osmolalität bei als isotonisch ausgelobten Erfrischungsgetränken und alkoholfreiem Bier Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit Bei zahlreichen Erfrischungsgetränken
MehrInga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung
"Einführung in das Thema und Stand der Klärungen zu den Abgrenzungsfragen im Bereich Abfall Recyclingprodukte und den resultierenden REACH-Pflichten" Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales
Mehr