Schweiz EU. Bundesamt für Migration BFM Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) Integrationsbüro EDA/EVD

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1 Schweiz EU Die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Länder und die Verschärfung der flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping Bundesamt für Migration BFM Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) Integrationsbüro EDA/EVD 1

2 Die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Länder und die Verschärfung der flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping Eine Chance für die Schweizer Wirtschaft... 3 Was ändert sich?... 4 Die Übergangsregelung... 6 Das Abkommen mit den alten EU-Ländern: eine Zwischenbilanz... 8 Die flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping... 8 Soziale Sicherheit...10 Anerkennung von Diplomen...10 Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft...12 Die neuen EU-Mitglieder...16 Herausgeber: Bundesamt für Migration (BFM) Quellenweg 15 CH-3003 Bern-Wabern Integrationsbüro EDA/EVD Bundeshaus Ost CH-3003 Bern Konzept, Redaktion: Zoebeli Communications AG, Bern Layout, Gestaltung: Oliver Slappnig, Herrenschwanden Fotos: Beat Märki, Winterthur (Porträts), Diverse Auflage: Exemplare Vertrieb: BBL, Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern, Erhältlich in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch. Bestell-Nr d, f, i

3 Eine Chance für die Schweizer Wirtschaft Am 1. Mai 2004 sind der Europäischen Union acht mittel- und osteuropäische Länder sowie Malta und Zypern beigetreten. Damit besteht die EU heute aus 25 Staaten. Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn als Mitgliedstaaten der EU das hätte vor fünfzehn Jahren niemand für möglich gehalten. Mit dieser jüngsten Erweiterung der Union ist die Spaltung Europas durch den Kalten Krieg endgültig überwunden. Die Osterweiterung ist ein entscheidender Schritt für den Frieden, die Stabilität und den Wohlstand in ganz Europa. Auch für die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied ist sie darum ein wichtiges Ereignis. Zudem eröffnet die Ausdehnung der bilateralen Abkommen Schweiz- EU auf die zehn neuen Mitgliedländer wirtschaftliche Chancen. Dies gilt insbesondere auch für die Ausdehnung des am 1. Juni 2002 in Kraft getretenen Freizügigkeitsabkommens. Die Schweizer Exportwirtschaft erhält einen privilegierten Zugang zu den osteuropäischen Wachstumsmärkten, und die Rekrutierung von Fachleuten und Hilfskräften aus den EU-Staaten wird viel einfacher. Der Bundesrat nimmt aber die Befürchtungen und Ängste ernst und setzt sich dafür ein, dass die Öffnung der Arbeitsmärkte schrittweise und kontrolliert erfolgt. Darum hat die Schweiz mit der EU eine entsprechende Übergangsregelung ausgehandelt: Bis am 1. Mai 2011 können Beschränkungen auf dem Arbeitsmarkt wie Inländervorrang, Lohnkontrollen und Kontingente aufrecht erhalten werden. Danach besteht bis 2014 die Möglichkeit, aufgrund der sogenannten «Schutzklausel» wieder Kontingente einzuführen. Um sicherzugehen, dass die Öffnung nicht zu Lasten der Arbeitnehmer geht, wurden die flankierenden Massnahmen gegen Sozial- und Lohndumping eingeführt. Diese Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden im Hinblick auf die Erweiterung der Personenfreizügigkeit zusätzlich verstärkt. Mit deutlichem Mehr hat das eidgenössische Parlament im Dezember 2004 die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens gemeinsam mit der Revision der flankierenden Massnahmen genehmigt. Nachdem das Referendum gegen diese Vorlage ergriffen worden ist, entscheidet das Schweizer Stimmvolk am 25. September 2005 über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit und die Verstärkung der flankierenden Massnahmen. Wird die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten in der Volksabstimmung abgelehnt, schafft die Schweiz eine Ungleichbehandlung: Die EU-Bürgerinnen und -Bürger der bisherigen 15 EU-Staaten hätten die Freizügigkeit mit der Schweiz, die Bürger der neuen EU-Staaten nicht. Damit entsteht das Risiko, dass die EU eine solche Zwei-Klassen-Behandlung ihrer Bürger nicht akzeptiert und das Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz kündigt. Aufgrund der so genannten Guillotine-Klausel (welche die sieben bilateralen Abkommen I untereinander verknüpft) würden in diesem Fall alle anderen sektoriellen Abkommen von 1999 ebenfalls ausser Kraft gesetzt. Der Verlust der Bilateralen I hätte für die Schweiz grosse wirtschaftliche und politische Nachteile. Der Zugang zum EU-Binnenmarkt würde für unsere Unternehmen erschwert. Dadurch würden Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt Schweiz geschwächt, was weniger Investitionen und mehr Arbeitslosigkeit zur Folge hätte. Auch die flankierenden Massnahmen würden hinfällig. Ein Ja zur Ausdehnung des freien Personenverkehrs trägt dagegen dazu bei, stabile und geregelte Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaftsbeziehungen mit der erweiterten EU zu schaffen und zu sichern. Dadurch wird auch der Arbeitsplatz Schweiz gestärkt. Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird durch die Revision der flankierenden Massnahmen verbessert. 3

4 Was ändert sich? Zehn Länder sind am 1. Mai 2004 neu der EU beigetreten: Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, Malta und Zypern. Durch die Osterweiterung wächst die EU um Quadratkilometer und um 75 Millionen Menschen. Welche rechtlichen Konsequenzen hat die EU- Erweiterung für die Schweiz? Die bestehenden bilateralen Abkommen Schweiz- EU werden auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt. Das betrifft namentlich das Freihandelsabkommen von 1972 sowie die bilateralen Abkommen I von Alle bilateralen Abkommen gelten seit dem 1. Mai 2004 automatisch auch für die neuen Mitglieder mit einer Ausnahme: Über die nötigen Anpassungen des Personenfreizügigkeitsabkommens wurde mit der EU neu verhandelt. Das Abkommen selber blieb zwar unverändert. In einem Zusatzprotokoll wurde aber eine separate Übergangsregelung in Bezug auf die neuen EU-Mitgliedstaaten festgelegt, welche eine schrittweise und kontrollierte gegenseitige Öffnung der Arbeitsmärkte ermöglicht. Die Freizügigkeit gegenüber den neuen EU-Staaten wird erst im Jahr 2011 vollständig eingeführt. Was ändert sich für die Schweiz mit der Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedstaaten? Grundsätzlich gilt: Für Schweizerinnen und Schweizer wird es einfacher, sich in den neuen EU-Ländern nieder zu lassen und zu arbeiten. Umgekehrt gilt das Gleiche für Personen aus den neuen Mitgliedstaaten. Allerdings findet diese Öffnung erst statt, wenn die ausgehandelte Übergangsregelung in Kraft getreten bzw. wenn die darin festgelegten Übergangsfristen abgelaufen sind. Die sieben Bereiche der bilateralen Abkommen (Paket I): Personenverkehr Landverkehr Luftverkehr Technische Handelshemmnisse Forschung Öffentliches Beschaffungswesen Handel mit Agrarprodukten 4

5 Jürg Saxer, Weinbauer, Schweiz Seit 1974 baut Jürg Saxer in den Hügeln rund um Neftenbach bei Winterthur Wein an. Auf seinen 10 Hektaren Land arbeiten seit Jahren Landwirtschaftspraktikanten aus Osteuropa. Mit Hilfe einer Vermittlungsstelle findet Jürg Saxer Arbeitskräfte, die sich für den Weinbau interessieren. Jeweils vier Monate lang erhalten die Praktikanten Arbeit und Unterkunft. Dann müssen sie wieder zurück in ihre Heimat. Welche Arbeiten übernehmen Ihre Praktikanten? Zwischen Mai und August muss das Laub geschnitten werden und der Boden braucht intensive Pflege. Im Herbst helfen die Praktikanten bei der Weinlese. Woher kommen die Arbeiter? Unter anderem aus Polen und der Tschechischen Republik. Bisher habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht. Was sich für Jürg Saxer mit der Ausweitung des bilateralen Abkommens ändert: Die Landwirtschaftspraktikanten können länger als vier Monate in der Schweiz bleiben. Der Betrieb muss nicht laufend Neuankömmlinge einarbeiten. Interessierte Praktikanten haben die Möglichkeit, sich über längere Zeit ein fundiertes Wissen anzueignen. 5

6 Die Übergangsregelung Ab wann gilt der freie Personenverkehr zwischen der Schweiz und den zehn neuen EU-Ländern? Gegen den Bundesbeschluss des Parlamentes, die Personenfreizügigkeit schrittweise auf die neuen Mitgliedstaaten auszudehnen, wurde das Referendum eingereicht. D.h. das Schweizer Volk wird darüber entscheiden. Die Abstimmung findet am 25. September 2005 statt. Dabei geht es zugleich um das Übergangsregime, das die kontrollierte, stufenweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und den neuen Mitgliedstaaten regelt, wie auch um die Verstärkung der flankierenden Massnahmen, welche die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping schützen sollen. Das Parlament hat beide Vorlagen in einem Bundesbeschluss vereinigt und im Dezember 2004 gemeinsam mit grossem Mehr genehmigt. Stimmt das Schweizer Volk für die Erweiterung der Personenfreizügigkeit, wäre die schrittweise Einführung der Freizügigkeit mit den neuen Mitgliedstaaten ab 2006 möglich. Bis 30. April 2011 würden aber weiterhin Zuwanderungsbeschränkungen bestehen. Ab 2011 könnten sich dann die Bürgerinnen und Bürger der neuen Mitgliedstaaten in der Schweiz niederlassen und arbeiten, sofern sie entweder einen gültigen Arbeitsvertrag haben oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit nachweisen können oder über genügend finanzielle Mittel für ihren Lebensunterhalt verfügen. Bis zum 31. Mai 2014 gilt zudem eine besondere Schutzklausel. Diese erlaubt es der Schweiz, bei übermässig hoher Zuwanderung den Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt erneut zu beschränken. Welche Beschränkungen bestehen für die Einwanderung aus den neuen EU-Staaten? Gegenüber Arbeitskräften aus den neuen EU-Ländern besteht bis 2011 eine ganze Reihe von Beschränkungen auf dem Arbeitsmarkt, wie Inländervorrang, vorgängige Lohnkontrolle und eine Begrenzung der Zahl von Bewilligungen (Kontingente): Der Inländervorrang bedeutet, dass ein Arbeitgeber nur dann jemanden aus den neuen EU-Ländern anstellen darf, wenn für diese Stelle niemand auf dem Schweizer Arbeitsmarkt gefunden werden konnte. Zudem muss jeder Arbeitsvertrag den Behörden zur vorgängigen Prüfung der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen vorgelegt werden. Gleichzeitig bleibt die Höchstzahl der jährlich neu erteilten Bewilligungen für Arbeitskräfte aus den neuen EU-Ländern beschränkt; diese Kontingente werden bis zum Ende der Übergangsfrist Jahr für Jahr bis auf maximal Daueraufenthalter und Kurzaufenthalter erhöht. Auch grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer in bestimmten Bereichen (Bau, Gebäudereinigung, Sicherheit, Gärtnerei) sowie Aufenthaltsbewilligungen unter vier Monaten unterstehen arbeitsmarktlichen Beschränkungen. Für Selbstständigerwerbende gelten bis zum 31. Mai 2007 Kontigente. Was geschieht, bis die Übergangsregelung in Kraft tritt? Grundsätzlich werden Staatsangehörige aus den neuen EU-Ländern bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Schweizer Arbeitsmarkt wie Nicht-EU-Angehörige behandelt. Allerdings erhalten die neuen Staaten bis dahin separate Kontingente (700 Daueraufenthalter und Kurzaufenthalter) sowie Erleichterungen im Bereich der Landwirtschaft, wo der Mangel an Arbeitskräften besonders stark ist Bisherige EU-Länder A B C E Neue EU-Länder D E C Einführung der Personenfreizügigkeit für die bisherigen 15 EU-Mitgliedstaaten A 2 Jahre Inländervorrang, vorgängige Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen (bis ) B 5 Jahre Kontingente (bis ) C Besondere Schutzklausel für die Schweiz bei übermässiger Zunahme der Einwanderung (bis 2014) E Fakultatives Referendum über die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens Einführung der Personenfreizügigkeit für die neuen EU-Mitgliedstaaten D Inländervorrang, vorgängige Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie Kontingente bis 2011 (voraussichtlich ab 2006) C Besondere Schutzklausel für die Schweiz bei übermässiger Zunahme der Einwanderung (bis 2014) E Fakultatives Referendum über die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens 6

7 Timea Schindler, Intensivkrankenschwester, Ungarn. In der Schweiz seit Eine Zeitungsannonce brachte die 31-jährige Timea Schindler aus Ungarn auf den Gedanken, in die Schweiz zu ziehen. In der Anzeige pries ein Stellenvermittlungsbüro auf der Suche nach Pflegepersonal die Arbeitsbedingungen in Schweizer Spitälern. Einfach war der Neubeginn nicht: Die Intensivkrankenschwester mit langjähriger Erfahrung musste ihre Fachkenntnisse erst unter Beweis stellen. «Zum Glück unterstützten mich meine neuen Berufskolleginnen, wo sie nur konnten», sagt Timea Schindler. Heute arbeitet sie im Spital Bern-Tiefenau. Aufenthaltsbewilligung: Ausweis L (Kurzaufenthalt) Was schätzen Sie an der Schweiz? In ungarischen Spitälern ist die Organisation von medizinischem Material oft schwierig. In der Schweiz ist alles viel einfacher zu haben. Was vermissen Sie in der Schweiz? Meine Familie. Und die Bürokratie macht mir zu schaffen. Wie sehen Ihre Zukunftspläne aus? Ich hoffe, mein Mann findet in der Schweiz eine Stelle und kann nachreisen. Was sich für Timea Schindler mit der Ausweitung des bilateralen Abkommens ändert: Gleichwertige Diplome und Zeugnisse werden innerhalb der EU-Länder und der Schweiz anerkannt. Ihr Mann darf in die Schweiz nachreisen. Schweizer Spitäler und Altersheime können bei Personalknappheit auch in den neuen EU-Ländern Pflegepersonal rekrutieren. 7

8 Das Abkommen mit den alten EU-Ländern: eine Zwischenbilanz Hat die Zuwanderung in die Schweiz zugenommen? Insgesamt hat die Zuwanderung in unser Land in den letzten Jahren leicht abgenommen. Gleichzeitig findet eine deutliche Verlagerung statt. Die Zuwanderung aus EU-Staaten steigt an, diejenige aus Nicht- EU-Staaten nimmt ab. Diese Verlagerung entspricht der bundesrätlichen Migrationspolitik, welche die Zuwanderung aus der EU bevorzugt und gleichzeitig die Zuwanderung aus allen anderen Staaten auf qualifizierte Arbeitskräfte beschränkt. Wurden die Aufenthaltsbewilligungen ausgeschöpft? Die Kontingente für Daueraufenthalter (bis 5 Jahre, Bewilligungen jährlich) wurden in den ersten Jahren erwartungsgemäss stark beansprucht. Trotz dem Inländervorrang in den ersten zwei Jahren wurden die Kontingente für Daueraufenthalter voll ausgeschöpft. Dies deutet auf einen Nachholbedarf bei den schweizerischen Unternehmen für die Rekrutierung von ausländischen Arbeitnehmern hin und zeigt, dass die Schweizer Wirtschaft auf ausländische Fach- und Arbeitskräfte angewiesen ist. Die Nachfrage nach Kurzaufenthaltsbewilligungen (bis 12 Monate) hat sich dagegen unterdurchschnittlich entwickelt. Die Kontingente ( jährlich) wurden nur zu rund 60% beansprucht. Die grosse Nachfrage nach Daueraufenthaltsbewilligungen hat verschiedene Gründe: Viele Grenzgänger vor allem aus Deutschland wandelten ihre Grenzgängerbewilligung in eine Aufenthaltsbewilligung um. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen, die früher keine Jahresaufenthalter beschäftigen konnten, hatten einen Nachholbedarf an Personen mit mittleren und tieferen Qualifikationen. Die Aufenthaltsbewilligungen gingen in erster Linie an Personen aus den Nachbarländern der Schweiz (insbesondere Deutschland) und aus Portugal. Von den dauerhaft Niedergelassenen, die seit dem 1. Juni 2002 in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben, arbeiten gut die Hälfte im Dienstleistungssektor, 43% in Industrie und Handwerk und drei Prozent in der Landwirtschaft. Die flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping Bedroht nun ausländische Billiglohnkonkurrenz die Schweizer Erwerbstätigen? Um Erwerbstätige vor dem Risiko von Sozial- und Lohndumping durch billige Arbeitskräfte aus dem Ausland zusätzlich zu schützen, wurden auf dem Schweizer Arbeitsmarkt am 1. Juni 2004 flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr eingeführt. Grundsätzlich gilt: Wer in der Schweiz arbeitet, unterliegt den schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Das Massnahmen-Paket umfasst drei Punkte: 1. Für Erwerbstätige, die von einem ausländischen Arbeitgeber im Rahmen einer Dienstleistung in die Schweiz geschickt werden, bestimmt das so genannte Entsendegesetz minimale Arbeits- und Lohnbedingungen gemäss den entsprechenden schweizerischen Vorschriften. 2. Bei wiederholter missbräuchlicher Unterbietung können Mindestlöhne und Arbeitszeitbestimmungen in Gesamtarbeitsverträgen leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden. In Branchen, in denen es keinen Gesamtarbeitsvertrag gibt, können Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen vorgeschrieben werden. 3. Tripartite kantonale Kommissionen mit Vertretern von Behörden, Arbeitgebern und Gewerkschaften beobachten den Arbeitsmarkt und können Sanktionen beantragen. Im Hinblick auf die Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen osteuropäischen EU-Staaten sollen die flankierenden Massnahmen nun zusätzlich verstärkt werden. Diese Verbesserungen gehören ebenfalls zur Abstimmungsvorlage vom 25. September Was sind die wichtigsten Verbesserungen? Die wichtigsten Punkte sind: Bis zu 150 Inspektoren gehen in den Kantonen gegen Lohn- und Sozialdumping vor. Die Strafen gegen ausländische Arbeitgeber, die gegen unsere Gesetze verstossen, werden verschärft. Sie können leichter vom Schweizer Markt ausgeschlossen werden (bspw. wenn sie rechtskräftige Bussen nicht bezahlen). Die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen wird zusätzlich erleichtert. Ausländische Arbeitgeber, die Angestellte vorübergehend in die Schweiz entsenden, müssen unseren Behörden schriftliche Angaben über Identität dieser Arbeitnehmer, Tätigkeit, Arbeitsort usw. liefern. Wichtige Aspekte des Arbeitsverhältnisses (wie das Gehalt oder die Arbeitszeit) müssen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schriftlich mitgeteilt werden. 8

9 Die Europäische Union wird immer vielfältiger. Mit Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern sind am 1. März 2004 zehn Staaten aus Mittel-, Ost- und Südeuropa der EU beigetreten. Voraussichtlich im Jahr 2007 werden Rumänien und Bulgarien der EU beitreten. Selbständigerwerbende unterstehen den flankierenden Massnahmen nicht. Sie müssen aber neu bei der Arbeitsaufnahme in der Schweiz die Selbständigkeit nachweisen (bspw. durch das Vorlegen einer Buchhaltung oder durch Auszüge aus dem Berufsregister). Temporärangestellte werden besser geschützt. Wie sind die ersten Erfahrungen mit den flankierenden Massnahmen? Die ersten Erfahrungen zwischen Juni und Dezember 2004 zeigen, dass bei einer überwiegenden Mehrheit der überprüften Arbeitsverhältnisse die in der Schweiz üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten wurden. Bei insgesamt kontrollierten Personen belief sich der Anteil der Verstösse insgesamt auf knapp 6%. Lediglich 2,5% betrafen das Nicht-Einhalten von geltenden Lohnvorschriften (Lohndumping). Verstärkt die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens den Konkurrenzkampf auf dem Schweizer Arbeitsmarkt? Die Personenfreizügigkeit kann den Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt verstärken. Dies fördert aber zugleich auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft, was sich wiederum günstig auf den Arbeitsmarkt auswirken dürfte. Zu einem Konkurrenzkampf im Sinne von Lohndumping darf und soll es aber nicht kommen. Die flankierenden Massnahmen schützen den einzelnen Arbeitnehmer. Die Ausdehnung des Abkommens bietet zudem auch Schweizer Erwerbstätigen die Möglichkeit, ihre Wettbewerbsfähigkeit in den neuen EU-Ländern unter Beweis zu stellen. 9

10 Soziale Sicherheit Was bedeutet die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens für die Schweizer Sozialversicherungen? Das Freizügigkeitsabkommen regelt auch die Koordination der Sozialversicherungssysteme zwischen der Schweiz und den EU-Staaten. Diese Koordination wird mittelfristig weitgehend auf die neuen EU-Mitgliedländer ausgedehnt. Jedes Land behält sein eigenes Sozialversicherungssystem. Die einzelnen Systeme werden durch das Freizügigkeitsabkommen jedoch so aufeinander abgestimmt, dass dem Arbeitnehmer, wenn er eine neue Arbeitstätigkeit in einem anderen Staat aufnimmt, keine erworbenen Ansprüche verloren gehen. Jeder Staat ist dazu verpflichtet, gewisse Grundsätze zu beachten: In- und Ausländer werden gleich behandelt. Versicherungszeiten werden nach Ablauf der entsprechenden Übergangsfristen grundsätzlich gegenseitig angerechnet. Provoziert die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens den Missbrauch des Schweizer Sozialsystems? Gegen missbräuchlichen Sozialtourismus haben die Schweiz und die EU Schranken eingebaut: Für Arbeitslose gilt der freie Personenverkehr nicht. Stellensuchende dürfen sich grundsätzlich sechs Monate in der Schweiz aufhalten, um eine Arbeit zu suchen. Ein Anspruch auf Arbeitslosengelder entsteht erst, wenn die entsprechende schweizerische Mindestbeitragsfrist von 12 Monaten (innerhalb von zwei Jahren) erfüllt ist: Kurzaufenthalter aus den bisherigen 15 EU-Staaten bzw. aus Malta oder Zypern müssen diese Mindestbeitragspflicht während einer Übergangsfrist bis 2009 vollständig in der Schweiz leisten. Für Kurzaufenthalter aus den neuen EU-Staaten (ohne Malta und Zypern) dauert diese Übergangsfrist sogar bis Daueraufenthalter aus den bisherigen EU-Staaten können dagegen Leistungen von der Schweizer Arbeitslosenversicherung beziehen, auch wenn sie ihre Beitragspflicht teilweise im Ausland erfüllt haben (Totalisierung). Führt die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens zu Masseneinwanderungen in die Schweiz? Bisherige Erfahrungen und wissenschaftliche Prognosen lassen zudem darauf schliessen, dass keine starken Wanderungsbewegungen zu erwarten sind. Die Bereitschaft der Europäer auszuwandern, ist erfahrungsgemäss begrenzt: Nur etwa 1,6% der EU- Bürgerinnen und Bürger wohnen in einem EU-Land, das nicht das eigene ist. Auch bei früheren Erweiterungsrunden der EU haben keine massiven Wanderungen von Tief- zu Hochlohnländern stattgefunden. Bei der Osterweiterung rechnet die EU mit einem Wanderungspotenzial von nur einem Prozent der arbeitsfähigen Bevölkerung der neuen EU-Staaten in den ersten fünf Jahren. Die Zuwanderung wird zudem gemäss Einschätzung der EU zum grössten Teil von Deutschland und Österreich absorbiert. Ein Jahr nach der EU-Erweiterung vom 1. Mai 2004 zieht die EU eine positive Bilanz: Der mancherorts befürchtete «Exodus» aus den osteuropäischen Ländern in den Westen habe nicht stattgefunden. Dies gelte für Länder, welche die Arbeitsmärkte bereits vollständig geöffnet habe, wie auch für Länder mit Übergangsfristen. Die EU bilanziert, dass sich die Erweiterung sowohl für die bisherigen wie auch für die neuen EU- Staaten als vorteilhafte Situation (win-win) erwiesen habe. Anerkennung von Diplomen Gilt die gegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen nun auch für die neuen EU-Partnerländer? Innerhalb der EU werden die Berufsausweise der einzelnen Partnerländer grundsätzlich anerkannt, wenn sie gewissen Minimalstandards entsprechen. Mit dem Freizügigkeitsabkommen nimmt die Schweiz an diesem System teil. Auch die neuen EU-Länder sind nach Inkrafttreten des ausgedehnten Abkommens davon betroffen. Die Anerkennung gilt jedoch nur für Berufe, die durch ein offizielles Diplom reglementiert sind. Zudem müssen die Ausbildungen in den verschiedenen Ländern gleichwertig sein. Einige wenige Berufe, zum Beispiel in den Bereichen Medizin und Architektur, werden praktisch automatisch anerkannt. Wo dies nicht der Fall ist, hat der jeweilige Aufnahmestaat das Recht, Ausbildung und Berufserfahrung mit seinen Anforderungen zu vergleichen. Er kann eine Anerkennung unter Umständen ablehnen und zusätzliche Massnahmen zum Beispiel in Form einer Prüfung verlangen. Nein. Übergangsregeln bis 2011 ermöglichen eine schrittweise, kontrollierte Öffnung der Arbeitsmärkte. Bis 2014 besteht zudem die Möglichkeit, im Fall einer übermässigen Zuwanderung erneut Kontingente einzuführen (Schutzklausel). 10

11 Anna Blonska, Studentin, Slowakische Republik. In der Schweiz seit Anna Blonskas Studium ist aussergewöhnlich: Statt über Büchern sitzt sie meist über Stoffen. Sie sucht verborgene Muster und Webfehler, reinigt Fasern und präpariert diese mit chemischen Materialien. Die Slowakin absolviert in der Abegg-Stiftung in Riggisberg bei Bern eine vierjährige Ausbildung als Textilrestauratorin. Studenten und Studentinnen aus ganz Europa lernen hier das Restaurieren und Konservieren von Stoffen. Verwendet werden diese meist von Museen und Sammlern. Ergänzt wird die Ausbildung durch Vorlesungen an der Fachhochschule Bern. In der Slowakischen Republik hatte Anna Blonska vergebens nach einer ähnlichen Ausbildung gesucht. Nach ihrem Abschluss an der Hochschule für angewandte Kunst in Bratislava empfahlen ihr Berufskollegen das weiterführende Studium in der Schweiz. Aufenthaltsbewilligung: Ausweis B Was schätzen Sie an der Schweiz? Die klaren Strukturen in der Ausbildung, die Hilfsbereitschaft meiner Lehrer und Kollegen. Und ganz besonders natürlich das Stipendium, das ich von der Stiftung bekomme. Was vermissen Sie in der Schweiz? Meine Familie. Wie sehen Ihre Zukunftspläne aus? Nach der Ausbildung zur Textilrestauratorin möchte ich mich selbstständig machen. Was sich für Anna Blonska mit der Ausweitung des bilateralen Abkommens ändert: Das in der Schweiz erworbene Berufsdiplom wird auch in der Slowakischen Republik anerkannt. Sie kann ihren Beruf sowohl in der Schweiz als auch in der Slowakischen Republik ausüben. 11

12 Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft Dynamische Wirtschaftsregionen Die mittelosteuropäischen Länder gehören zu den dynamischsten Wirtschaftsregionen der Welt: Zwischen 1993 und 2004 lag das jährliche Wachstum des realen Bruttoinlandprodukts dieser Staaten bei durchschnittlich 4%. Es war damit doppelt so hoch wie in der EU und drei Mal so hoch wie in der Schweiz. Zwar ist der durchschnittliche Wohlstand der neuen Mitgliedstaaten im Vergleich zur bisherigen EU noch relativ gering, einige Regionen haben jedoch bereits westeuropäisches Wohlstandsniveau erreicht. Prag zum Beispiel hat hinsichtlich Pro-Kopf-Einkommen Turin überholt. Und die slowakische Hauptstadt Bratislava ist in Kaufkraftparitäten gemessen wohlhabender als die deutsche Metropole Berlin. Aussenhandelsvolumen nimmt zu Begleitet wurde das Wirtschaftswachstum durch ein stark zunehmendes Aussenhandelsvolumen. Die Schweizer Exporte in diese Region machen zwar erst drei Prozent des gesamten schweizerischen Ausfuhrvolumens aus, im vergangenen Jahrzehnt haben sie aber um durchschnittlich zehn Prozent pro Jahr zugenommen. Dabei hat die Schweiz stets einen Aussenhandelsüberschuss erzielt, im Jahr 2004 rund 1,2 Milliarden CHF. Dies hat sich positiv auf Arbeitsplätze, Einkommen und Steuereinnahmen in der Schweiz ausgewirkt. Wie wichtig ist die EU-Erweiterung für die Schweizer Wirtschaft? Der EU-Binnenmarkt ist am 1. Mai 2004 um mehr als 75 Millionen potenzielle Konsumenten gewachsen. Der wichtigste Handelspartner der Schweiz gewinnt also massiv an Gewicht und kann mit deutlich mehr Wachstum rechnen. Dies hat auch wirtschaftliche Impulse für die schweizerische Exportindustrie und die Wirtschaft generell zur Folge. Welches sind die grössten Vorteile der Ausdehnung der bilateralen Abkommen für die Schweizer Wirtschaft? Erleichterter Zugriff auf den osteuropäischen Arbeitsmarkt Der freie Personenverkehr erleichtert zum einen die Entsendung von Schweizer Arbeitnehmern in die mittelosteuropäischen Länder. Zum anderen verbessert er die Möglichkeiten zur Rekrutierung von Arbeitskräften aus dieser Region insbesondere von gut qualifizierten Fachkräften. Die Bevölkerung der mittel- und osteuropäischen Länder verfügt über ein vergleichsweise hohes Bildungsniveau. Wirtschaftssektoren wie das Gastgewerbe, der Tourismus generell, die Landwirtschaft, der Bau und das Gesundheitswesen erhoffen sich durch die Öffnung aber auch Vorteile bei der Rekrutierung weniger qualifizierter Arbeitnehmer. Die Schweizer Wirtschaft wird ihre Bedürfnisse nach Arbeitskräften dank diesen neuen Rekrutierungsmöglichkeiten besser befriedigen können. Dies sollte wiederum einen positiven Wachstumsimpuls bewirken und damit eine Stärkung des Arbeitsmarktes. Abbau technischer Handelshemmnisse Durch die Vereinfachung der Regeln zur Produktzulassung sind keine Doppelprüfungen mehr nötig und damit erhebliche Einsparungen im Warenverkehr möglich. Produkte sind schneller und günstiger auf dem Markt. Schweizer Anbieter haben bei öffentlichen Ausschreibungen gleiche Bedingungen wie ihre europäischen Konkurrenten Betroffen sind davon insbesondere Bereiche wie die kommunale Versorgungs-, Entsorgungs- und Transportinfrastruktur. In Mittelosteuropa besteht diesbezüglich ein grosser Aufholbedarf. Dieser soll mit der finanziellen Unterstützung der EU bewältigt werden. Durch die Ausdehnung der bilateralen Abkommen Schweiz-EU hat die Schweizer Wirtschaft zudem einen privilegierten Zugang zu den neuen EU-Staaten und damit zu den Wachstumsmärkten Mittelosteuropas. Gleichzeitig erhält sie neue Möglichkeiten, in dieser Region Arbeitskräfte zu rekrutieren. 12

13 Andrea Gyeresy, International Training Manager, Ungarn. In der Schweiz seit Andrea Gyeresy arbeitete in Budapest für Johnson & Johnson, als Headhunters auf sie aufmerksam wurden. Novartis holte die Ungarin nach Basel. Ein abgeschlossenes Medizinstudium, ein MBA-Diplom und internationale Erfahrung öffneten ihr die Türen zum Grosskonzern. Die 36- Jährige hatte schon immer auf eine feste Stelle im Ausland gehofft, und der Pharmabereich interessierte sie. Als International Training Manager ist sie in der ganzen Welt unterwegs. Und selbst an den Wochenenden steigt Andrea Gyeresy regelmässig ins Flugzeug: Entweder besucht sie ihren Partner in London oder ihre Familie in Budapest. Vom Leben in der Schweiz habe sie bei ihrer Ankunft praktisch nichts gewusst, sagt die Ungarin in perfektem Englisch. Dass sie bald ebenso fliessend Deutsch spricht, liegt ihr am Herzen: Sie lernt in jeder freien Minute. Aufenthaltsbewilligung: Ausweis B Was schätzen Sie an der Schweiz? Die ausgezeichnete Infrastruktur und natürlich die Landschaft. Was vermissen Sie in der Schweiz? Längere Ladenöffnungszeiten. Wenn ich mein Büro verlasse, ist kaum noch ein Geschäft geöffnet. An den Tagesrhythmus in der Schweiz musste ich mich erst gewöhnen. Wie sehen Ihre Zukunftspläne aus? Die Pendlerei zwischen Budapest, London und Basel ist sicher keine Dauerlösung. Wo ich mich niederlassen werde, weiss ich noch nicht. Was sich für Andrea Gyeresy mit der Ausweitung des bilateralen Abkommens ändert: Der in der Schweiz erworbene Anspruch auf Sozialleistungen ist innerhalb der Länder der EU und der Schweiz übertragbar. Auslandaufenthalte innerhalb der EU und der Schweiz sind mit weniger administrativem Aufwand verbunden. 13

14 Fördert die Ausdehnung der bilateralen Verträge den Konkurrenzdruck auf die Schweizer Wirtschaft? Die Liberalisierung des Marktzugangs ist gegenseitig. Gewisse Sektoren der Schweizer Binnenwirtschaft sind deshalb verstärktem Wettbewerb ausgesetzt. Weil die Preise dadurch tendenziell sinken und weil die Innovation dadurch gefördert wird, bringt dies für die Konsumenten aber Vorteile. Warum profitiert die Schweizer Exportindustrie von der Ausdehnung der bestehenden bilateralen Abkommen auf die mittel- und osteuropäischen Länder? Der EU-Beitritt wird die Wachstumschancen und damit die Nachfrage der mittel- und osteuropäischen Länder zusätzlich stärken. Allein zwischen 2004 und 2006 erhalten die neuen EU-Staaten eine finanzielle Unterstützung im Umfang von 33 Milliarden Franken. Es besteht in diesen Staaten zudem ein grosser Aufholbedarf beim Aufbau von Infrastrukturen unter anderem im Bereich der kommunalen Versorgungs-, Entsorgungs- und Transportinfrastruktur. Durch die Ausdehnung der bilateralen Abkommen erhält die Schweiz einen privilegierten Zugang zu diesen Wachstumsmärkten. Welchen Stellenwert haben die mittel- und osteuropäischen Länder für die Schweiz als Investitionsstandorte? Schon heute haben diese Länder einen überproportionalen Anteil an den Schweizer Direktinvestitionen (vgl. S. 16ff). Durch den EU-Beitritt werden die mittel- und osteuropäischen Länder als Investitionsstandorte noch interessanter. Die Übernahme des EU-Rechts schafft mehr Rechtssicherheit und garantiert Chancengleichheit für Schweizer Investoren. Denn die EU-Regeln (von Bedeutung beispielsweise in den Bereichen Wettbewerb und Korruptionsbekämpfung) werden supranational überwacht und können vom Europäischen Gerichtshof durchgesetzt werden. 14

15 Jan Dobry, CEO Plaston AG, Schweiz Er macht unser Leben ein wenig komfortabler: der Luftbefeuchter. Und was bequeme Haushaltsgeräte anbelangt, haben insbesondere die Einwohner der osteuropäischen Staaten grossen Nachholbedarf. Kein Wunder also, erobern die Luftbefeuchter der Rheintaler Plaston AG die Wohnzimmer Osteuropas im Sturm. Nach nur drei Jahren macht der neu in Angriff genommene Markt bereits 15% des Gesamtumsatzes aus. «Im Ausland profitiert Plaston von Absatzmärkten, die in Westeuropa schon längst gesättigt sind», sagt CEO Jan Dobry. Das Unternehmen ist Zulieferer von Kunststoffteilen für Grosskonzerne wie Bosch, Hilti, Black & Decker oder Metabo. Nachdem sie Bosch dazu aufgefordert hatte, sich in der Nähe ihrer eigenen Produktionsstätten anzusiedeln, nahm die Plaston 1996 ein Werk im tschechischen Sluknov in Betrieb. Heute stellen dort 170 Mitarbeiter jährlich Luftbefeuchter und Luftreiniger her. Die Standorte der Plaston AG Die Firmengruppe umfasst einen Produktionsstandort in der Schweiz, einen in der Tschechischen Republik und je ein Verkaufs- und Logistikzentrum in den USA und in China. Umsatzzahlen Die Firma erzielte im Jahr Millionen Franken Umsatz. Kunststoffkoffer und Luftbefeuchter Plaston entwickelt, produziert und verkauft europaweit Koffer für die Elektrogeräteindustrie, Gehäuseteile und Baugruppen sowie komplette Geräte. Zudem entwickelt, produziert und verkauft sie weltweit Luftbefeuchter und Luftreiniger. Was sich für die Plaston AG mit der Ausweitung des bilateralen Abkommens ändert: Für die Produktion in der Tschechischen Republik ändert sich nichts. Durch die Ausdehnung können jedoch Personen aus den betroffenen osteuropäischen Staaten auch in der Schweiz einfacher eingestellt oder hier «on the job» ausgebildet werden. Bisher waren Neueinstellungen von Arbeitskräften aus Osteuropa sehr schwierig. «Die Industrie musste auf Kurzaufenthalter zurückgreifen, die oft nicht über die nötigen Qualifikationen verfügten», sagt Jan Dobry. 15

16 Die neuen EU-Mitglieder Wo nicht anders vermerkt, beziehen sich die Zahlen auf das Jahr Estland Hauptstadt: Tallinn Fläche: km 2 Wichtigste Wirtschaftsdaten BIP pro Kopf: 3673 Euro Arbeitslosenquote: 10% CH-Import: 33 Mio. CHF CH-Export: 43 Mio. CHF Schweizer Direktinvestitionen: 37 Mio. CHF (2002) Wichtigste Handelsprodukte Export: Maschinen 55% Import: Landwirtschaftliche Produkte 38% Land und Leute (2002) Bevölkerung: 1,4 Mio. Einwohner (68% Esten, 26% Russen, 2% Ukrainer, Weissrussen, Finnen) Landessprachen: Estnisch (offizielle Landessprache), Russisch, Englisch Religionen: Lutherisch, estnisch-orthodox Schweizer/-innen in Estland: 26 Esten/-innen in der Schweiz: 139 Lettland Hauptstadt: Riga Fläche: km 2 Litauen Hauptstadt: Vilnius Fläche: km 2 Wichtigste Wirtschaftsdaten BIP pro Kopf: 2960 Euro Arbeitslosenquote: 7,9% CH-Import: 11 Mio. CHF (2002) CH-Export: 101 Mio. CHF (2002) Schweizer Direktinvestitionen: keine offiziellen Angaben Wichtigste Wirtschaftsdaten BIP pro Kopf: 2866 Euro Arbeitslosenquote: 11,3% (2002) CH-Import: 25 Mio. CHF (2002) CH-Export: 75 Mio. CHF (2002) Schweizer Direktinvestitionen: keine offiziellen Angaben Wichtigste Handelsprodukte (2002) Export: Pharmazeutische Erzeugnisse 49% Import: Textilien 45% Wichtigste Handelsprodukte (2002) Export: Fahrzeuge, Flugzeuge 31% Import: Möbel, Bettzeug 24% Land und Leute (2002) Bevölkerung: 2,4 Mio. Einwohner (58% Letten, 29% Russen, Weissrussen, Ukrainer, Polen, Litauer) Landessprachen: Lettisch (offizielle Landessprache), Russisch weit verbreitet Religionen: Lutherisch, katholisch, russisch- orthodox Schweizer/-innen in Lettland: 18 Letten/-innen in der Schweiz: 550 Land und Leute (2002) Bevölkerung: 3,5 Mio. (83% Litauer, 7% Polen, 6% Russen) Landessprache: Litauisch Religionen: 79% katholisch, 4% russisch-orthodox, protestantische und muslimische Minderheiten Schweizer/-innen in Litauen: 19 Litauer/-innen in der Schweiz:

17 Malta Hauptstadt: Valletta Fläche: 316 km 2 (Malta, Gozo und Comino) Polen Hauptstadt: Warschau Fläche: km 2 Wichtigste Wirtschaftsdaten BIP pro Kopf: 7044 Euro (2001) Arbeitslosenquote: 5,6% CH-Import: 5 Mio. CHF CH-Export: 77 Mio. CHF Wichtigste Handelsprodukte (2002) Export: Edelmetalle, Bijouterie, Münzen 31,8% Import: Maschinen 24,5% Land und Leute (2002) Bevölkerung: Landessprache: Maltesisch, Englisch (2. Amtssprache) Religion: 96% katholisch, protestantische Minderheiten Schweizer/-innen in Malta: 136 Malteser/-innen in der Schweiz: 80 Wichtigste Wirtschaftsdaten BIP pro Kopf: 4085 Euro Arbeitslosenquote: 19% CH-Import: 505 Mio. CHF CH-Export: 1123 Mio. CHF Schweizer Direktinvestitionen: 2296 Mio. CHF (2002) Wichtigste Handelsprodukte Export: Pharmazeutische Produkte 34% Import: Maschinen 25% Land und Leute (2002) Bevölkerung: 38,6 Mio. Einwohner (kleine deutsche, litauische, weissrussische und ukrainische Minderheiten) Landessprache: Polnisch Religionen: 90% katholisch, daneben polnisch-orthodox, protestantisch Schweizer/-innen in Polen: 516 Polen/-innen in der Schweiz: 4685 Slowenien Hauptstadt: Ljubljana Fläche: km 2 Slowakische Republik Hauptstadt: Bratislava Fläche: km 2 Wichtigste Wirtschaftsdaten BIP pro Kopf: Euro Arbeitslosenquote: 6,3% CH-Import: 173 Mio. CHF CH-Export: 293 Mio. CHF Schweizer Direktinvestitionen: keine offiziellen Angaben Wichtigste Wirtschaftsdaten BIP pro Kopf: 4417 Euro Arbeitslosenquote: 17,6% CH-Import: 307 Mio. CHF CH-Export: 283 Mio. CHF Schweizer Direktinvestitionen: 180 Mio. CHF (2002) Wichtigste Handelsprodukte Export: Maschinen 25% Import: Fahrzeuge, Flugzeuge 24% Wichtigste Handelsprodukte Export: Pharmazeutische Produkte 30% Import: Fahrzeuge, Flugzeuge 61% Land und Leute (2002) Bevölkerung: 2 Mio. Einwohner (84% Slowenen, Minderheiten: Serben, Kroaten, Bosniaken, Ungarn, Albaner u.a.) Landessprache: Slowenisch Religion: 58% katholisch, 4% orthodox, 3% muslimisch Schweizer/-innen in Slowenien: 238 Slowenen/-innen in der Schweiz: 2489 Land und Leute (2002) Bevölkerung: 5,4 Mio. Einwohner (86% Slowaken, 10% Ungarn und gegen 2% Roma) Landessprache: Slowakisch Religion: 69% römisch-katholisch, 9% protestantisch, 4% griechisch-katholisch Schweizer/-innen in der Slowakischen Republik: 192 Slowaken/-innen in der Schweiz:

18 Tschechische Republik Hauptstadt: Prag Fläche: km 2 Wichtigste Wirtschaftsdaten BIP pro Kopf: 6329 Euro Arbeitslosenquote: 7,5% CH-Import: 883 Mio. CHF CH-Export: 1032 Mio. CHF Schweizer Direktinvestitionen: keine offiziellen Angaben Wichtigste Handelsprodukte Export: Maschinen 30% Import: Maschinen 40% Land und Leute (2002) Bevölkerung:10,3 Mio. Einwohner (94%,Tschechen, 3% Slowaken, Polen, Deutsche, Roma und Ungarn) Landessprache: Tschechisch Religion: 27% katholisch, 59% konfessionslos Schweizer/-innen in der Tschechischen Republik: 934 Tschechen/-innen in der Schweiz: 3713 Ungarn Hauptstadt: Budapest Fläche: km 2 Zypern Hauptstadt: Nikosia Fläche: 9251 km 2 Wichtigste Wirtschaftsdaten (2002) BIP pro Kopf: 4961 Euro Arbeitslosenquote: 5,8% CH-Import: 644 Mio. CHF CH-Export: 716 Mio. CHF Schweizer Direktinvestitionen: 1216 Mio. CHF (2001) Wichtigste Wirtschaftsdaten BIP pro Kopf: 9214 Euro (2001) Arbeitslosenquote: 3,2% (2002) CH-Import: 2,4 Mio. CHF CH-Export: 81 Mio. CHF Wichtigste Handelsprodukte (2002) Export: Maschinen 28% Import: Maschinen 32% Wichtigste Handelsprodukte (2002) Export: Pharmazeutische Produkte 28,4% Import: Landwirtschaftliche Produkte 47% Land und Leute (2002) Bevölkerung: 10,2 Mio. Einwohner (97% Ungarn, Roma, dazu 13 offiziell registrierte Minderheiten) Landessprache: Ungarisch Religionen: 65% katholisch, 20% reformiert, 4% lutheranisch, 3% orthodox Schweizer/-innen in Ungarn: 1503 Ungarn/-innen in der Schweiz: 3709 Land und Leute (2002) Bevölkerung: Einwohner Landessprachen: Griechisch (Süden), Türkisch (Norden) Religionen: 95% orthodox, 1,5% katholisch Schweizer/-innen in Zypern: 425 Zyprioten/-innen in der Schweiz: Quellen Länderporträts: Bilder: DG Presse et Communication Médiathèque, Commission Européenne Text: Europäische Gemeinschaften, ; Staatssekretariat für Wirtschaft, seco; Der Fischer Weltalmanach 2004.

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