Basisprospekt vom 13. Juni 2014

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1 Basisprospekt vom 13. Juni 2014 für Discount Zertifikate, Bonus Zertifikate, Reverse Bonus Zertifikate, Sprint Zertifikate, TwinWin Zertifikate, Outperformance Zertifikate, Express Zertifikate und Reverse Convertibles (Aktienanleihen) Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main (Emittent) Vontobel Holding AG Zürich, Schweiz (Garant) Bank Vontobel Europe AG München (Anbieter) Dieses Dokument stellt einen Basisprospekt (der "Basisprospekt" oder der "Prospekt") gemäß Artikel 5 (4) der Richtlinie 2003/71/EG ("Prospektrichtlinie"), wie durch 6 des Wertpapierprospektgesetzes ("WpPG") i.v.m. Verordnung Nr. 809/2004 der Europäischen Kommission, in der jeweils aktuellen Fassung, umgesetzt, dar. Dieser Basisprospekt stellt ein Emissionsprogramm gemäß Zusatzreglement für die Kotierung von Derivaten der SIX Swiss Exchange AG dar. Im Rahmen dieses Programms begebene Produkte können an der SIX Swiss Exchange AG kotiert und zum Handel auf der Plattform der SIX Structured Products zugelassen bzw. in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse, im Freiverkehr der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse oder an einer anderen Börse oder einem anderen Quotierungssystem einbezogen werden. Mit Bezug auf Produkte, welche an der SIX Swiss Exchange AG kotiert werden, bildet der Basisprospekt zusammen mit den Endgültigen Angebotsbedingungen den vollständigen Kotierungsprospekt im Sinne des Zusatzreglements für die Kotierung von Derivaten der SIX Swiss Exchange AG. Die unter diesem Basisprospekt zu begebenden Wertpapiere stellen keine kollektiven Kapitalanlagen im Sinne von Art. 7 ff. des Schweizerischen Bundesgesetzes vom 23. Juni 2006 über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagegesetz, "KAG") dar und unterstehen deshalb nicht den Vorschriften des KAG. Die Wertpapiere unterliegen daher nicht der Aufsicht und/oder Genehmigung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA.

2 INHALTSVERZEICHNIS I. ZUSAMMENFASSUNG 6 ABSCHNITT A EINLEITUNG UND WARNHINWEISE 6 ABSCHNITT B EMITTENT UND GARANT 7 ABSCHNITT C WERTPAPIERE 12 ABSCHNITT D RISIKEN 33 ABSCHNITT E ANGEBOT 43 II. RISIKOFAKTOREN WESENTLICHE PRODUKTÜBERGREIFENDE RISIKEN Marktpreisrisiken Optionsrisiken in Bezug auf die Wertpapiere Korrelationsrisiken Volatilitätsrisiko Risiken im Hinblick auf die historische Wertentwicklung Risiken im Zusammenhang mit Finanzierung des Wertpapiererwerbs mit Kredit Risikoausschließende oder -begrenzende Geschäfte Inflationsrisiko, Risiko des Kaufkraftverlustes Konjunkturrisiken Psychologisches Marktrisiko Risiken im Hinblick auf den Handel in den Wertpapieren, Liquiditätsrisiko Risiken im Hinlick auf den Ausgabepreis und den Einfluss von Nebenkosten sowie Provisionen Risiko im Hinblick auf die Besteuerung der Wertpapiere Risiken im Hinblick auf den Einfluss von Absicherungsgeschäften durch Gesellschaften der Vontobel-Gruppe Risiken im Zusammenhang mit Anpassungen, Marktstörungen, außerordentliche Kündigung und Abwicklung Risiko im Hinblick auf potenzielle Interessenkonflikte Informationsrisiko Währungsrisiko (Kosten der Wechselkursabsicherung, Quanto-Struktur) Zinsrisiko Aspekte im Zusammenhang mit öffentlichen Angeboten der Wertpapiere WESENTLICHE BASISWERTSPEZIFISCHE RISIKEN Risiken bei Aktien, aktienvertretenden Wertpapieren und sonstigen Dividendenpapieren als Basiswert Risiken bei Indizes als Basiswert Risiken bei Schuldverschreibungen als Basiswert Risiken bei Wechselkursen als Basiswert Risiken bei Rohstoffen als Basiswert Risiken bei Futures und Zinsfutures als Basiswert Risiken bei Zinssätzen als Basiswert oder als Referenzzinssatz Risiken bei Investmentanteilen als Basiswert WESENTLICHE WERTPAPIERSPEZIFISCHE RISIKEN Risiko bezogen auf die Höhe des Auszahlungsbetrages am Laufzeitende Risiken im Zusammenhang mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash Settlement) Risiken im Zusammenhang mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung Risiken im Hinblick auf Wertpapiere mit mehreren Basiswerten (Multi) Risiken im Hinblick auf Wertpapiere mit Pfandbesicherung (COSI) Risiken im Hinblick auf Wertpapiere mit Referenzschuldner RISIKEN BEZOGEN AUF DEN EMITTENTEN Insolvenzrisiko Marktrisiken Risiken aus der Ausübung etwaiger Widerrufsrechte; Prospekthaftungsansprüche RISIKEN BEZOGEN AUF DEN GARANTEN Insolvenzrisiko / Rating Geschäftsrisiken 80 III. ANGABEN ZUM EMITTENTEN 81 IV. ANGABEN ZUM GARANTEN 82 V. WICHTIGE ANGABEN VERANTWORTLICHE PERSONEN 83 SEITE 2

3 2. INTERESSEN ANDERER BETEILIGTER UND INTERESSENKONFLIKTE GRÜNDE FÜR DAS ANGEBOT, GEWINNERZIELUNGSABSICHT ZUSTIMMUNG ZUR VERWENDUNG DES PROSPEKTES VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS ANGEBOT BÖRSENNOTIERUNG, HANDEL IN DEN WERTPAPIEREN, PREISSTELLUNG RÜCKVERGÜTUNGEN, ZUWENDUNGEN, AUSGABEAUFSCHLAG HINWEIS ZU WÄHRUNGSANGABEN VERKAUFSBESCHRÄNKUNGEN Allgemeine Grundsätze Beschränkungen innerhalb des EWR Beschränkungen innerhalb des Vereinigten Königreiches Beschränkungen außerhalb des EWR Beschränkungen innerhalb der Schweiz Beschränkungen in den USA FORM DES PROSPEKTES UND VERÖFFENTLICHUNG ZUSÄTZLICHE ANGABEN 91 VI. INFORMATIONEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN WERTPAPIERE FORM DER WERTPAPIERE ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER WERTPAPIERE BESCHREIBUNG DER RECHTE FUNKTIONSWEISE DER WERTPAPIERE Allgemeine produktübergreifende Informationen Discount Zertifikatsstrukturen 96 a) Discount Zertifikate 96 b) Express Discount Zertifikate 96 c) Protect (Express) Discount Zertifikate und Protect Pro (Express) Discount Zertifikate 96 d) Multi Discount Zertifikate 97 e) Protect Multi Discount Zertifikate und Protect Pro Multi Discount Zertifikate Bonus Zertifikatsstrukturen 98 a) Bonus Zertifikate und Bonus Pro Zertifikate 98 b) Bonus Cap Zertifikate und Bonus Cap Pro Zertifikate 98 c) Multi Bonus Zertifikate und Multi Bonus Pro Zertifikate 99 d) Multi Bonus Cap Zertifikate und Multi Bonus Cap Pro Zertifikate Reverse Bonus Zertifikatsstrukturen 101 a) Reverse Bonus Zertifikate 101 b) Reverse Bonus Pro Zertifikate 102 c) Reverse Bonus Cap Zertifikate 102 d) Reverse Bonus Cap Pro Zertifikate Sprint Zertifikatsstrukturen 102 a) Sprint Zertifikate 102 b) Protect Sprint Zertifikate und Protect Pro Sprint Zertifikate Outperformance Zertifikatsstrukturen 103 a) Outperformance Zertifikate 103 b) Protect Outperformance Zertifikate und Protect Pro Outperformance Zertifikate TwinWin Zertifikatsstrukturen 105 a) TwinWin Zertifikate 105 b) Capped TwinWin Zertifikate Express Zertifikatsstrukturen 105 a) Express Zertifikate 105 b) Protect Express Zertifikate und Protect Pro Express Zertifikate 106 c) Memory Express Zertifikate 107 d) Multi Express Zertifikate Reverse Convertible Strukturen 107 a) Reverse Convertibles (Aktienanleihen) 108 b) Barrier Reverse Convertibles (Protect Aktienanleihen und Protect Pro Aktienanleihen) 108 c) Multi Reverse Convertibles (Multi Aktienanleihen) 108 d) Barrier Multi Reverse Convertibles (Protect Multi Aktienanleihen und Protect Pro Multi Aktienanleihen) 109 e) Barrier Multi Reverse Convertibles mit Partizipation (Protect Multi Aktienanleihen mit Partizipation und Protect Pro Multi Aktienanleihen mit Partizipation) 109 f) Reverse Convertible Strukturen mit der Bezeichnung Express 110 g) Reverse Convertible Strukturen mit der Bezeichnung Floater bzw. Floored Floater 110 h) Reverse Convertible Strukturen mit der Bezeichnung Chance 111 i) Reverse Convertible Strukturen mit Teilrückzahlung während der Laufzeit Wertpapiere mit Pfandbesicherung (COSI) Wertpapiere mit Referenzschuldner 116 3

4 5. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES BASISWERTES AUFSTOCKUNG VON EMISSIONEN FORTSETZUNG DES ÖFFENTLICHEN ANGEBOTS VON BEREITS EMITTIERTEN WERTPAPIEREN 119 VII. EMISSIONSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE EMISSIONSBEDINGUNGEN Wertpapierrecht, Status, Garantie Definitionen Tilgung, Fälligkeit Vorzeitige Tilgung Verzinsung, Bonuszahlungen Anpassungen, außerordentliche Kündigung der Wertpapiere durch den Emittenten Marktstörung Form, Anwendbares Recht, Girosammelverwahrung, Übertragbarkeit Berechnungsstelle(n), Zahlstelle(n) Zahlungen Ersetzung des Emittenten Bekanntmachungen Aufstockung, Rückkauf von Wertpapieren Wertpapiere mit Referenzschuldner Wertpapiere mit Pfandbesicherung, Collateral Secured Instruments (COSI) Vorlegungsfrist und Verjährung Verschiedenes Salvatorische Klausel PRODUKTBEDINGUNGEN Produktbedingungen für (Protect (Pro)) (Express) Discount Zertifikate Produktbedingungen für (Protect (Pro)) Multi Discount Zertifikate Produktbedingungen für Bonus (Cap) (Pro) Zertifikate Produktbedingungen für Multi Bonus (Cap) (Pro) Zertifikate Produktbedingungen für Reverse Bonus (Cap) (Pro) Zertifikate mit Bezugsverhältnis Produktbedingungen für Reverse Bonus (Cap) (Pro) Zertifikate mit Nennbetrag Produktbedingungen für (Protect (Pro)) Sprint Zertifikate Produktbedingungen für (Capped) TwinWin (Pro) und (Protect) (Pro) Outperformance Zertifikate Produktbedingungen für (Memory) (Protect (Pro)) Express Zertifikate Produktbedingungen für (Memory) (Protect (Pro)) Multi Express Zertifikate Produktbedingungen für (Express) (Chance) (Floored) (Floater) (Barrier) (Multi) Reverse Convertibles 320 VIII. BESTEUERUNG DER WERTPAPIERE BESTEUERUNG IN DEUTSCHLAND Besteuerung der Erträge bei inländischen natürlichen Personen, die die Wertpapiere im Privatvermögen halten Steuerabzug durch die auszahlende Stelle Verluste durch die Wertpapiere Abzug von Aufwendungen (Werbungskosten) / Sparer-Pauschbetrag Veranlagung / Einkommensteuererklärung des Anlegers Besteuerung der Erträge bei Zugehörigkeit zu einem inländischen Betriebsvermögen Besteuerung der Erträge bei Steuerausländern Verantwortung für den Einbehalt der Quellensteuer Keine Anwendung des Investmentsteuergesetzes Erbschaft- und Schenkungsteuer Sonstige Steuern BESTEUERUNG IN ÖSTERREICH Natürliche Personen Anleger hat einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich Umqualifizierungsrisiko Anleger hat keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich Kapitalgesellschaften Privatstiftungen Erbschafts- und Schenkungssteuer Verantwortung für den Einbehalt der Quellensteuer BESTEUERUNG IN LUXEMBURG Steuerwohnsitz von Inhabern in Luxemburg Ertragsbesteuerung der Inhaber der Wertpapiere Ansässige Inhaber der Wertpapiere Nicht in Luxemburg ansässige Inhaber der Wertpapiere Quellensteuer In Luxemburg nicht ansässige Inhaber 356 4

5 In Luxemburg ansässige natürliche Personen 357 Verantwortung für den Einbehalt der Quellensteuer Vermögensteuer Andere Steuern Erbschaft- und Schenkungsteuer Registrierungs- oder Stempelgebühr BESTEUERUNG IN DER SCHWEIZ Stempelabgaben Schweizerische Verrechnungssteuer Einkommensbesteuerung im Privatvermögen von natürlichen Personen Einkommensbesteuerung im Betriebsvermögen von in der Schweiz ansässigen Unternehmen oder natürlichen Personen Vermögensbesteuerung der von in der Schweiz ansässigen natürlichen Personen gehaltenen Wertpapiere EU-Zinsrichtlinie Abgeltungssteuer 360 IX. GARANTIE 362 X. MUSTER DER ENDGÜLTIGEN ANGEBOTSBEDINGUNGEN 363 XI. PER VERWEIS EINBEZOGENE DOKUMENTE 372 XII. RAHMENVERTRAG FÜR PFANDBESICHERTE ZERTIFIKATE 373 XIII. UNTERSCHRIFTEN U-1 5

6 I. Zusammenfassung Die folgende Zusammenfassung im Abschnitt I. enthält durch eckige Klammern oder Kursivschreibung gekennzeichnete Optionen bzw. Platzhalter im Hinblick auf die Wertpapiere, die unter dem Basisprospekt begeben werden können. Für jede konkrete Emission wird eine emissionsspezifische Zusammenfassung (die "Emissionsspezifische Zusammenfassung") erstellt werden, indem die maßgeblichen Optionen und Platzhalter ausgewählt bzw. vervollständigt und die nicht maßgeblichen Optionen gestrichen werden. Die Emissionsspezifische Zusammenfassung wird den jeweiligen Endgültigen Angebotsbedingungen als Anhang beigefügt werden. I. ZUSAMMENFASSUNG Zusammenfassungen bestehen aus Pflichtangaben, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte werden in den Abschnitten A - E (A.1 - E.7) dargestellt. Diese Zusammenfassung enthält sämtliche Punkte, die in einer Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und Emittenten dieses Typs erforderlich sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, kann die Nummerierung Lücken aufweisen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art von Wertpapieren und des Emittenten in der Zusammenfassung erforderlich sein kann, ist es möglich, dass hinsichtlich dieses Punktes keine Angaben gemacht werden können. In einem solchen Fall wird eine kurze Beschreibung des Punktes in die Zusammenfassung mit dem Hinweis "entfällt" aufgenommen. Abschnitt A Einleitung und Warnhinweise A.1 Warnhinweise Die Zusammenfassung ist als Einführung zum Basisprospekt zu verstehen[, wie nachgetragen durch [den Nachtrag vom ] [die Nachträge vom ],] inklusive etwaiger zukünftiger Nachträge. Jegliche Anlageentscheidung sollte auf die Prüfung des gesamten Basisprospektes einschließlich der per Verweis einbezogenen Dokumente sowie etwaiger Nachträge und der Endgültigen Angebotsbedingungen gestützt werden, die im Zusammenhang mit der Emission der Wertpapiere veröffentlicht werden. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in dem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Basisprospektes vor Prozessbeginn zu tragen haben. Die Vontobel Financial Products GmbH, die Bank Vontobel Europe AG und die Vontobel Holding AG haben für diese Zusammenfassung einschließlich der Übersetzung hiervon die Verantwortung übernommen. Die Vontobel Holding AG hat die Verantwortung jedoch nur bezüglich der sie und die Garantie betreffenden Angaben übernommen. Diese Personen, die die Verantwortung für diese Zusammenfassung übernommen haben, oder Personen, von denen der Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospektes gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospektes gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. 6

7 I. Zusammenfassung A.2 Zustimmung zur Verwendung des Prospektes/ Angabe der Angebotsfrist für Weiterveräußerung durch Finanzintermediäre/ Bedingungen, an die die Zustimmung gebunden ist/ Hinweis, dass Informationen über die Bedingungen des Angebots eines Finanzintermediärs von diesem zur Verfügung zu stellen sind Der Emittent und der Anbieter stimmen der Verwendung des Basisprospektes für ein öffentliches Angebot der Wertpapiere in Deutschland [,] [und] [Österreich] [,] [und] [Luxemburg] zu (generelle Zustimmung). Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospektes gemäß 9 WpPG erfolgen. Diese Zustimmung durch den Emittenten und den Anbieter erfolgt unter den Bedingungen, dass (i) der Basisprospekt und die Endgültigen Angebotsbedingungen potentiellen Investoren nur zusammen mit sämtlichen bis zur Übergabe veröffentlichten Nachträgen übergeben werden und (ii) bei der Verwendung des Basisprospektes und der Endgültigen Angebotsbedingungen jeder Finanzintermediär sicherstellt, dass er alle anwendbaren, in den jeweiligen Jurisdiktionen geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften beachtet. Erfolgt das Angebot für den Erwerb von Wertpapieren durch einen Finanzintermediär, sind die Informationen über die Bedingungen des Angebots von dem jeweiligen Finanzintermediär zum Zeitpunkt der Vorlage des Angebots zur Verfügung zu stellen. B.1 Juristischer und kommerzieller Name B.2 Sitz, Rechtsform, geltendes Recht und Land der Gründung Abschnitt B Emittent und Garant Der juristische und kommerzielle Name des Emittenten lautet Vontobel Financial Products GmbH. Sitz des Emittenten ist Frankfurt am Main. Die Geschäftsadresse lautet: Bockenheimer Landstraße 24, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. Der Emittent ist eine nach deutschem Recht in der Bundesrepublik Deutschland gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB B.4b Bekannte Trends Bekannte Trends, die die Aussichten des Emittenten beeinflussen könnten, sind insbesondere die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen an den Finanzmärkten sowie die Nachhaltigkeit der aktuellen Beruhigung der Euro-Krise. Zusätzlich wird auch das politische Umfeld die Tätigkeit der Gesellschaft beeinflussen. Die 2012 in Kraft getretene Novellierung der EU-Prospektrichtlinie wird weiterhin bei der Erstellung von Wertpapierprospekten zu zusätzlichen Kosten bei der Gesellschaft führen. Auch die Pläne der Europäischen Kommission zum Erlass einer Verordnung zu "packaged retail investment products" (sogenannte PRIPs-Verordnung) werden Kostensteigerungen bei der Emission von Wertpapieren mit sich bringen. Darüber hinaus sind die Folgen der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wie sie bereits am 22. Januar 2013 vom ECOFIN-Rat im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit beschlossen wurde, derzeit noch nicht abschätzbar. B.5 Konzernstruktur und Stellung des Emittenten im Konzern Sämtliche Anteile am Emittenten werden von der Vontobel Holding AG, der Konzernobergesellschaft der Vontobel-Gruppe, gehalten. Die 1924 gegründete Vontobel-Gruppe ist eine international ausgerichtete Schweizer Privatbankengruppe mit Hauptsitz in Zürich. 7

8 I. Zusammenfassung B.9 Gewinnprognosen oder -schätzungen B.10 Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu historischen Finanzinformationen B.12 Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen entfällt Eine Gewinnprognose oder -schätzung wird nicht aufgenommen. entfällt Es bestehen keine Beschränkungen. Die nachfolgenden ausgewählten Finanzinformationen sind den geprüften Jahresabschlüssen des Emittenten zum 31. Dezember 2012 und 2013 (jeweils nach HGB) entnommen. Bilanz (HGB) Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Aktiva/ Umlaufvermögen) Guthaben bei Kreditinstituten (Aktiva/ Umlaufvermögen) Verbindlichkeiten aus Emissionen (Passiva/ Verbindlichkeiten) Kapitalrücklage (Passiva/ Eigenkapital) 31. Dezember 2012 EUR 31. Dezember 2013 EUR Bilanzsumme Gewinn- und Verlustrechnung (HGB) Realisierte und unrealisierte Gewinne und Verluste aus dem Emissionsgeschäft Realisierte und unrealisierte Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.1. bis EUR 1.1. bis EUR Jahresüberschuss Erklärung zu Aussichten beim Emittenten Erklärung zu Veränderungen beim Emittenten B.13 Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit, die für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind B.14 Konzernstruktur und Stellung des Emittenten im Konzern/ Abhängigkeit des Emittenten von an- Seit dem Stichtag des letzten geprüften Jahresabschlusses (31. Dezember 2013) haben sich die Aussichten des Emittenten nicht wesentlich verschlechtert. Nach dem von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraum (geendet am 31. Dezember 2013) sind keine wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition des Emittenten eingetreten. entfällt In der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit des Emittenten sind keine Ereignisse eingetreten, die für die Bewertung seiner Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind. Zur Organisationsstruktur siehe unter B.5 Der Emittent ist ein Emissionsvehikel (Gesellschaft, deren Hauptzweck darin besteht, Wertpapiere zu emittieren). Er schließt mit anderen Gesellschaften der Vontobel-Gruppe (insbesondere der Bank Vontobel AG und der Vontobel Financial Products Ltd., Dubai Interna- 8

9 I. Zusammenfassung deren Konzernunternehmen B.15 Beschreibung der Haupttätigkeiten des Emittenten B.16 Beteiligungen am Emittenten sowie bestehende Beherrschungsver-hältnisse B.18 Beschreibung von Art und Umfang der Garantie tional Financial Centre, V.A.E.,) sog. OTC-Absicherungsgeschäfte (zwischen zwei Parteien individuell ausgehandelte Absicherungsgeschäfte) ab. Da der Emittent ausschließlich mit anderen Gesellschaften der Vontobel-Gruppe solche Absicherungsgeschäfte abschließt, ist der Emittent von deren Zahlungsfähigkeit abhängig und im Vergleich zu einer breiter gestreuten Auswahl von Vertragspartnern einem sog. Klumpenrisiko ausgesetzt. Daher kann eine Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz von mit dem Emittenten verbundenen Gesellschaften unmittelbar zu einer Zahlungsunfähigkeit des Emittenten führen. Haupttätigkeit des Emittenten ist das Begeben von Wertpapieren und von derivativen Wertpapieren und die Durchführung von Finanzgeschäften und Hilfsgeschäften von Finanzgeschäften. Dies umfasst auch das Marketing der emittierten Wertpapiere und der Finanzgeschäfte. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen erfordern. Die Gesellschaft kann weiterhin sämtliche Geschäfte tätigen, die mittelbar oder unmittelbar mit dem Hauptzweck im Zusammenhang stehen und auch sämtliche Tätigkeiten ausüben, die zur Förderung des Hauptzwecks der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar dienlich sein können. Die Gesellschaft kann ferner Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, erwerben, veräußern oder sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sämtliche Anteile am Emittenten werden von der Vontobel Holding AG, der Konzernobergesellschaft der Vontobel-Gruppe, gehalten. Es besteht weder ein Beherrschungs- noch ein Gewinnabführungsvertrag zwischen dem Emittenten und der Vontobel Holding AG. Bezüglich Beteiligungen an der Vontobel Holding AG sowie bestehender Beherrschungsverhältnisse wird auf Punkt B.19 i.v.m B.16 verwiesen. Die ordnungsgemäße Zahlung des Emittenten aller gemäß den Emissionsbedingungen der unter dem Basisprospekt vom 13. Juni 2014 begebenen Wertpapiere zu zahlenden Beträge wird von der Vontobel Holding AG ("Garant") garantiert. Die Garantie stellt eine selbständige, unbesicherte und nicht nachrangige Verpflichtung des Garanten dar. Der Garant wird auf erstes Verlangen der Wertpapierinhaber und deren schriftliche Bestätigung, dass ein Betrag unter den Wertpapieren vom Emittenten nicht fristgerecht bezahlt wurde, an diese unverzüglich alle Beträge zahlen, die erforderlich sind, um den Sinn und Zweck der Garantie zu erreichen. Sinn und Zweck der Garantie ist es, sicherzustellen, dass unter allen tatsächlichen oder rechtlichen Umständen und ungeachtet der Beweggründe, Einwendungen oder Einreden, derentwegen eine Zahlung durch den Emittenten unterbleiben mag, und ungeachtet der Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der Verpflichtungen des Emittenten unter den Wertpapieren die Wertpapierinhaber die zahlbaren Beträge zum Fälligkeitstermin und in der Weise erhalten, die in den Emissionsbedingungen festgesetzt sind. 9

10 I. Zusammenfassung B.19 i.v.m. B.1 Juristischer und kommerzieller Name Die Garantie stellt eine selbständige Garantie gemäß Schweizerischem Recht dar. Alle daraus entstehenden Rechte und Pflichten unterliegen in jeder Hinsicht dem Recht der Schweiz. Für alle Klagen und Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Garantie sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Zürich ausschließlich zuständig. Gerichtsstand ist Zürich 1. Der juristische und kommerzielle Name des Garanten lautet Vontobel Holding AG. B.19 i.v.m. B.2 B.19 i.v.m. B.4b B.19 i.v.m. B.5 B.19 i.v.m. B.9 B.19 i.v.m. B.10 B.19 i.v.m. B.12 Sitz, Rechtsform, geltendes Recht und Land der Gründung Bekannte Trends entfällt Konzernstruktur und Stellung des Garanten im Konzern Gewinnprognosen oder -schätzungen Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu historischen Finanzinformationen Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen Sitz des Garanten ist Zürich. Die Geschäftsadresse lautet: Gotthardstrasse 43, 8002 Zürich, Schweiz. Der Garant ist eine an der SIX Swiss Exchange AG börsennotierte Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht und wurde in der Schweiz gegründet. Er ist eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich unter der Registernummer CH Bekannte Trends, die die Aussichten des Garanten beeinflussen könnten, sind nicht bekannt. Der Garant ist die Konzernobergesellschaft der Vontobel-Gruppe, welche aus Banken, Kapitalmarktunternehmen und anderen in- und ausländischen Unternehmen besteht. Der Garant hält sämtliche Anteile am Emittenten. entfällt Eine Gewinnprognose oder -schätzung wird nicht aufgenommen. entfällt Es bestehen keine Beschränkungen. Die nachfolgenden ausgewählten Finanzinformationen sind jeweils den geprüften Konzern-Jahresabschlüssen des Garanten zum 31. Dezember 2012 und 2013 (jeweils nach IFRS) entnommen. Erfolgsrechnung Geschäftsjahr per Mio. CHF (geprüft) Geschäftsjahr per Mio. CHF (geprüft) Total Betriebsertrag 775,0 849,3 Geschäftsaufwand 618,7 695,9 Konzernergebnis 130,6 122,3 Bilanz Mio. CHF (geprüft) Mio. CHF (geprüft) Bilanzsumme , ,2 Eigenkapital (ohne Minderheitsanteile) 1.573, ,0 Forderungen gegenüber Kunden 2.478, ,7 Verpflichtungen gegenüber Kunden 8.658, ,8 Forderungen gegenüber Banken 2.631, ,8 Verpflichtungen gegenüber Banken 2.817,6 694,1 10

11 I. Zusammenfassung BIZ-Kennzahlen ¹ CET1-Kapitalquote 2 (%) 27,2 25,5 Tier-1-Kapitalquote 3 (%) 27,2 25,5 Gesamtkapitalquote (%) 27,2 25,5 Risikokennzahl Durchschnittlicher Value at Risk Marktrisiken (Mio. CHF) 14,1 8,0 1) Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) (engl. Bank for International Settlements) ist die älteste Internationale Organisation auf dem Gebiet des Finanzwesens. Sie verwaltet Teile der internationalen Währungsreserven und gilt damit quasi als Bank der Zentralbanken der Welt. Sitz der BIZ ist Basel (Schweiz). Sie erlässt Eigenmittelvorschriften und damit zusammenhängende Eigenmittel- Kennzahlen. 2) Die Vontobel-Gruppe verfügt derzeit ausschließlich über hartes Kernkapital (CET1). 3) Das Tier-1-Kapital wird auch als Kernkapital bezeichnet. Das Kernkapital ist Teil der Eigenmittel einer Bank und besteht im Wesentlichen aus dem eingezahlten Kapital (Grundkapital) und einbehaltenen Gewinnen (Gewinnrücklage, Haftrücklage, Fonds für allgemeine Bankrisiken). 4) Durchschnittlicher Value-at-Risk 12 Monate für die Positionen des Bereichs Financial Products des Geschäftsfeldes Investment Banking. Historical Simulation Value-at-Risk; Konfidenzniveau 99%; Haltedauer 1 Tag; historische Beobachtungsperiode 4 Jahre. B.19 i.v.m. B.13 B.19 i.v.m. B.14 B.19 i.v.m. B.15 Erklärung zu Aussichten beim Garanten Beschreibung von Veränderungen beim Garanten Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit, die für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind Konzernstruktur und Stellung des Garanten im Konzern/ Abhängigkeit des Garanten von anderen Konzernunternehmen Beschreibung der Haupttätigkeiten des Garanten Seit dem Stichtag des letzten geprüften Jahresabschlusses (31. Dezember 2013) haben sich die Aussichten des Garanten nicht wesentlich verschlechtert. Nach dem von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraum (geendet am 31. Dezember 2013) sind keine wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition des Garanten eingetreten. entfällt In jüngster Zeit sind keine wichtigen Ereignisse in der Geschäftstätigkeit des Garanten eingetreten, die in erheblichem Maße für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit des Garanten relevant sind. Der Garant ist die Konzernobergesellschaft der Vontobel-Gruppe. Zur Organisationsstruktur siehe im Übrigen unter B.19 i.v.m. B.5 Die Geschäftstätigkeit des Garanten wird daher insbesondere von der Situation und der Tätigkeit der operativen (konsolidierten) Vontobel- Gesellschaften beeinflusst. Zweck der Gesellschaft des Garanten ist gemäß Artikel 2 der Gesellschaftsstatuten die Beteiligung an Unternehmungen aller Art im Inund Ausland. Der Garant ist die Konzernobergesellschaft der Vontobel- Gruppe, wozu insbesondere die Bank Vontobel AG gehört. Die Vontobel-Gruppe ist eine international ausgerichtete Schweizer Privatbank-Gruppe mit Hauptsitz in Zürich. Sie ist spezialisiert auf das 11

12 I. Zusammenfassung B.19 i.v.m. B.16 Beteiligungen am Garanten sowie bestehende Beherrschungsver-hältnisse Vermögensmanagement privater und institutioneller Kunden sowie Partner und ist in den drei Geschäftsfeldern Private Banking, Investment Banking und Asset Management tätig. Bedeutende Kapitaleigner des Garanten sind Dr. Hans Vontobel, Ruth de la Cour-Vontobel, die Vontrust AG, weitere Familienaktionäre, die Vontobel-Stiftung, die Pellegrinus Holding AG, die Vontobel Holding AG selbst inklusive aller Tochtergesellschaften (eigene Aktien ohne Stimmrecht) und Führungskräfte (die "Poolmitglieder"). Zwischen den Poolmitgliedern besteht ein Aktionärsbindungsvertrag, welcher spezifische, im Vertrag definierte Aktien des Garanten umfasst. Per 31. Dezember 2013 sind 40% der ausgegebenen Aktien im Aktionärsbindungsvertrag gebunden. Veräußerungen von poolverbundenen Aktien des Garanten erfordern vorgängig die Zustimmung der Poolpartner. Die übrigen von den Poolmitgliedern gehaltenen Aktien stehen zu deren freien Verfügung. Im Rahmen einer langfristigen Kooperation haben die Poolmitglieder mit der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft am 07. Juni 2004 einen Beteiligungsvertrag unterzeichnet, wonach die Raiffeisen Schweiz Genossenschaft insgesamt 12,5 % an den Aktien des Garanten hält. Am 14. Dezember 2009 wurde die bestehende Kooperation bis mindestens Ende Juni 2017 verlängert. Abschnitt C Wertpapiere C.1 Art und Gattung der Wertpapiere, Wertpapierkennnummern Die Wertpapiere sind handelbare Inhaberpapiere und können frei übertragen werden. Form der Wertpapiere [Wertpapiere nach deutschem Recht: Die vom Emittenten begebenen Wertpapiere stellen Inhaberschuldverschreibungen gemäß 793 BGB dar und werden durch eine Sammelurkunde gemäß 9 a (Deutsches) Depotgesetz verbrieft. Die Sammelurkunde wird bei der Verwahrungsstelle hinterlegt.] [Wertpapiere nach Schweizer Recht: Die vom Emittenten begebenen Wertpapiere stellen Bucheffekten (die "Bucheffekten") im Sinne des (Schweizerischen) Bundesgesetzes über Bucheffekten ("BEG") dar. Sie werden zunächst in unverbriefter Form gemäß Art. 973 c des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Obligationenrecht) als Wertrechte ausgegeben. Wertrechte werden von dem Emittenten durch Eintrag in einem von dem Emittenten geführten Wertrechtebuch geschaffen. Diese Wertrechte werden dann in das Hauptregister der Verwahrungsstelle eingetragen. Mit der Eintragung der Wertrechte im Hauptregister der Verwahrungsstelle und deren Gutschrift in einem oder mehreren Effektenkonten entstehen sog. Bucheffekten, Art. 6 Abs. 1 c) BEG. Wertrechte in Form von Bucheffekten können nur nach Maßgabe der Bestimmungen des (Schweizerischen) Bundesgesetzes über Bucheffekten sowie des anwendbaren Rechts übertragen oder in sonstiger Weise veräußert werden, d. h. durch Gutschrift der Bucheffekten auf einem Effektenkonto des Erwerbers.] Es werden keine effektiven Stücke ausgegeben. 12

13 I. Zusammenfassung C.2 Währung der Emission C.5 Beschreibung etwaiger Beschränkungen für die Übertragbarkeit der Wertpapiere C.8 Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte einschließlich der Rangordnung und Beschränkungen dieser Rechte Verwahrungsstelle [Wertpapiere nach deutschem Recht: Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, Eschborn, Deutschland] [Wertpapiere nach Schweizer Recht: SIX SIS AG, Baslerstraße 100, 4600 Olten, Schweiz] Wertpapierkennnummern ISIN: [WKN: ] [Valor: ] [Ggfs. andere Wertpapierkennnummern einfügen: ] Die Währung der Wertpapiere (die Handelswährung) ist. [Jede Bezugnahme auf ist als Bezugnahme auf [Erläuterung der Währung einfügen: ] zu verstehen.] entfällt Die Wertpapiere sind frei übertragbar. Tilgung bei Ausübung oder Kündigung Die Wertpapiere gewähren dem Wertpapierinhaber das Recht, vom Emittenten die Tilgung durch Zahlung eines Geldbetrages [bei Wertpapieren mit Abwicklungsart (physische) Lieferung: oder Lieferung von [Aktien, aktienvertretenden Wertpapieren (ADR/GDR) bzw. sonstigen Dividendenpapieren] [Schuldverschreibungen] [Investmentanteilen]] bei Fälligkeit zu verlangen, wie in C.15 beschrieben. Bei dem Eintritt bestimmter Ereignisse ist der Emittent berechtigt, die Emissionsbedingungen anzupassen bzw. die Wertpapiere außerordentlich zu kündigen. Im Falle des Eintretens einer Marktstörung, kann der Emittent den von der Markstörung betroffenen Tag verschieben und gegebenenfalls einen für die Bewertung der Wertpapiere relevanten Kurs, Stand oder Preis für den Basiswert nach billigem Ermessen bestimmen. [Im Falle von Express Zertifikaten und Express Reverse Convertibles einfügen: Bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte (sog. Tilgungslevels) durch den Basiswert kommt es automatisch zur vorzeitigen Tilgung der Wertpapiere.] [Im Falle von Wertpapieren mit Referenzschuldner einsetzen: Wertpapiere mit Referenzschuldner sind kreditereignisbezogene Inhaberpapiere, deren Tilgung (und ggf. Verzinsung) zusätzlich vom Nichteintritt eines Kreditereignisses bei dem Referenzschuldner, an dessen Kreditausfallrisiko die Wertpapiere gebunden sind ("Referenzschuldner"), abhängig ist. Im Falle des Eintritts eines Kreditereignisses zu irgendeinem Zeitpunkt während der [Laufzeit] [Referenzschuldnerbe- 13

14 I. Zusammenfassung obachtung] verlieren die Anleger unter Umständen ihre oben beschriebenen Rechte vollständig.] C.11 Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder anderen gleichwertigen Märkten Anwendbares Recht Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten des Emittenten und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem [Recht der Bundesrepublik Deutschland (Deutsches Recht)] [Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweizerisches Recht)]. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweizerisches Recht). Rangordnung der Wertpapiere Die Verpflichtungen aus den Wertpapieren begründen unmittelbare [und unbesicherte] Verbindlichkeiten des Emittenten, die untereinander und mit allen sonstigen [unbesicherten und] nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten gleichrangig sind, ausgenommen solche Verbindlichkeiten, denen auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften Vorrang zukommt. [Im Falle von Wertpapieren mit Pfandbesicherung einsetzen: Wertpapiere mit Pfandbesicherung sind nach den Bestimmungen des "Rahmenvertrages für Pfandbesicherte Zertifikate" der SIX Swiss Exchange besichert. Die Sicherstellung erfolgt zu Gunsten der SIX Swiss Exchange mittels eines regulären Pfandrechts. Die Sicherheiten werden in ein Konto der SIX Swiss Exchange bei SIX SIS gebucht. Den Anlegern steht an den Sicherheiten kein eigenes Sicherungsrecht zu. Kommt die Bank Vontobel AG, Zürich, als Sicherungsgeber ihren Pflichten nicht nach, werden die Sicherheiten im Rahmen der anwendbaren Rechtsvorschriften durch SIX Swiss Exchange oder einen Liquidator verwertet.] Beschränkungen der Rechte Gemäß den Emissionsbedingungen kann der Emittent bei dem Eintritt bestimmter Ereignisse Anpassungen vornehmen, um relevanten Änderungen oder Ereignissen in Bezug auf den jeweiligen Basiswert Rechnung zu tragen, bzw. die Wertpapiere außerordentlich kündigen. Im Falle des Eintretens einer Marktstörung, kann sich die Bewertung des Wertpapiers in Bezug auf die Basiswerte verzögern, was den Wert der Wertpapiere beeinflussen und/oder die Zahlung des Auszahlungsbetrages verzögern kann. Gegebenenfalls bestimmt der Emittent in diesem Fall einen für die Bewertung der Wertpapiere relevanten Kurs, Stand oder Preis für den Basiswert nach billigem Ermessen. [ entfällt Eine Börsennotierung ist nicht vorgesehen.] [Die Wertpapiere sollen in den Handel der folgenden Börsen einbezogen werden. Der Termin für die geplante Einbeziehung in den Handel ist der. Börse: [SIX Swiss Exchange Marktsegment: SIX Structured Products] 14

15 I. Zusammenfassung C.15 Beschreibung, wie der Wert der Anlage durch den Wert des Basisinstruments beeinflusst wird [Frankfurter Wertpapierbörse [Baden-Württembergische Wertpapierbörse [ ] [Börse Frankfurt Zertifikate Premium (Freiverkehr)][Frankfurt Warrants Premium Asia]] EUWAX (Freiverkehr)] [ ]] Die Wertpapiere haben eine derivative Komponente, d. h. sie sind Finanzinstrumente, deren Wert sich von dem Wert eines anderen Bezugsobjektes, dem sog. Basiswert, ableitet. Anleger haben die Möglichkeit, an der Wertentwicklung [eines bestimmten Basiswertes] [mehrerer Basiswerte] zu partizipieren, ohne den jeweiligen Basiswert zu erwerben. Eine Anlage in diese Wertpapiere ist auf Grund verschiedener Ausstattungsmerkmale der Wertpapiere nicht mit einer Direktinvestition in den jeweiligen Basiswert vergleichbar. [bei Discount Zertifikaten einfügen: Discount Zertifikate notieren bei Emission mit einem Abschlag (Discount) gegenüber dem aktuellen Kurs des Basiswertes. Am Laufzeitende entspricht der Wert des Discount Zertifikats dem des zugrunde liegenden Basiswertes, jedoch begrenzt auf den Höchstbetrag. Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrages tilgen, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder über dem Cap liegt. Wird der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unter dem Cap festgestellt, zahlt der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash Settlement) einen Barausgleich, welcher dem Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) entspricht. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent anstelle eines Barausgleichs den Basiswert (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) liefern.] [bei Protect (Pro) Discount Zertifikaten zusätzlich zur vorstehenden Beschreibung: Protect [Pro] Discount Zertifikate verfügen zusätzlich über eine Barriere, die sich bei Emission unterhalb des Kurses des Basiswertes befindet. [bei Protect: Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrages tilgen, sofern der Beobachtungskurs des Basiswertes die Barriere während der Beobachtungszeit nicht erreicht oder unterschritten hat, unabhängig vom Kurs des Basiswertes am Bewertungstag. Sollte die Barriere während der Beobachtungszeit erreicht bzw. unterschritten worden sein, verwandelt sich das Protect Discount Zertifikat in ein herkömmliches Discount Zertifikat mit den entsprechenden Auszahlungs- bzw. Liefermodalitäten.] [bei Protect Pro: Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrages tilgen, sofern der Referenzpreises des Ba- 15

16 I. Zusammenfassung siswertes am Bewertungstag über der Barriere liegt. Andernfalls erhält der Anleger einen Barausgleich, welcher dem Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) entspricht. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent anstelle eines Barausgleichs den Basiswert (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) liefern.]] [bei (Protect (Pro)) Discount mit Express-Funktion zusätzlich einfügen: Protect [Pro]] Discount Zertifikate in der Variante Express sind zusätzlich mit einem sog. Tilgungslevel für den Basiswert ausgestattet und bieten dadurch eine oder mehrere vorzeitige Möglichkeiten zur Zahlung des Höchstbetrages (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Bei einem Tilgungslevel handelt es sich um eine für den jeweiligen Basiswert bestimmte Kursschwelle.] [bei Multi Discount Zertifikaten zusätzlich zur Beschreibung von Discount Zertifikaten einfügen: Der Anleger investiert bei Multi Discount Zertifikaten in mehrere Basiswerte, mit einem Abschlag zu den aktuellen Kursen der jeweiligen Basiswerte. Dafür partizipiert er allerdings nicht unbegrenzt an steigenden Kursen, sondern nur bis zu dem Höchstbetrag. Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrages tilgen, sofern die Referenzpreise aller Basiswerte am Bewertungstag dem jeweiligen Basispreis entsprechen oder diesen überschreiten. Sofern mindestens ein Referenzpreis eines Basiswertes am Bewertungstag unter dem jeweils maßgeblichen Basispreis festgestellt wird, entspricht die Tilgung (Abwicklungsart Zahlung (Cash Settlement) bzw. Abwicklungsart (physische) Lieferung) einem herkömmlichen Discount Zertifikat auf den Basiswert mit der schlechtesten Wertentwicklung.] [bei Protect (Pro) Multi Discount Zertifikaten zusätzlich zur Beschreibung von Discount und Multi Discount Zertifikaten: Protect [Pro] Multi Discount Zertifikate sind je Basiswert mit einer individuellen Barriere ausgestattet, die sich bei Emission unterhalb des Kurses des jeweiligen Basiswertes befindet. [bei Protect: Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrages tilgen, sofern keiner der Beobachtungskurse der Basiswerte die jeweilige Barriere während der Beobachtungszeit erreicht oder unterschritten hat, unabhängig von den Kursen der Basiswerte am Bewertungstag. Sollte mindestens ein Basiswert während der Beobachtungszeit die jeweilige Barriere erreicht oder unterschritten haben, verwandelt sich das Protect Multi Discount Zertifikat in ein Multi Discount Zertifikat mit den entsprechenden Auszahlungs- und Liefermodalitäten bei Fälligkeit der Wertpapiere.] 16

17 I. Zusammenfassung [bei Protect Pro: Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrages tilgen, sofern sämtliche Referenzpreise der Basiswerte am Bewertungstag über der jeweiligen Barriere liegen. Sofern der Referenzpreis mindestens eines Basiswertes am Bewertungstag auf oder unter der Barriere liegt, zahlt der Emittent einen Barausgleich bzw. liefert den Basiswert entsprechend den Auszahlungs- bzw. Liefermodalitäten eines Multi Discount Zertifikats.]] [bei Bonus Zertifikaten einfügen: Der Bonusmechanismus bei Bonus Zertifikaten besteht aus einem Bonuslevel und einer Barriere. Der Bonuslevel wird bei Emission oberhalb des aktuellen Kurses des Basiswertes oder diesem entsprechend festgelegt und bleibt während der gesamten Laufzeit konstant. Die Barriere wird bei Emission unterhalb des aktuellen Kurses des Basiswertes angesetzt. Solange der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit die Barriere nicht erreicht bzw. unterschreitet, erhält der Anleger bei Fälligkeit der Wertpapiere den Referenzpreis des Basiswertes unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses, mindestens jedoch den Bonusbetrag. Aufgrund dieser Konstruktion kann der Anleger im Vergleich zum Direktinvestment (etwaige Ausschüttungen des Basiswertes sind dabei unberücksichtigt) auch bei seitwärts tendierenden bzw. leicht fallenden Märkten positive Renditen erzielen. Bei Kursen oberhalb des Bonuslevels partizipiert der Anleger eins zu eins an der Wertentwicklung des Basiswertes mit. Wird die Barriere während der Beobachtungszeit erreicht, wird der Bonusmechanismus außer Kraft gesetzt und der Emittent wird bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash Settlement) einen Barausgleich zahlen, der dem Referenzpreis des Basiswertes (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) entspricht. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent anstelle eines Barausgleichs den Basiswert (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) liefern.] [bei Bonus Pro Zertifikaten einfügen: Der Bonusmechanismus bei Bonus Pro Zertifikaten besteht aus einem Bonuslevel und einer Barriere. Der Bonuslevel wird bei Emission oberhalb des aktuellen Kurses des Basiswertes oder diesem entsprechend festgelegt und bleibt während der gesamten Laufzeit konstant. Die Barriere wird bei Emission unterhalb des aktuellen Kurses des Basiswertes angesetzt. Sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag über der Barriere liegt, erhält der Anleger bei Fälligkeit der Wertpapiere den Referenzpreis des Basiswertes unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses, mindestens jedoch den Bonusbetrag. Aufgrund dieser Konstruktion kann der Anleger im Vergleich zum Direktinvestment (etwaige Ausschüttungen des Basiswertes sind dabei unberücksichtigt) auch bei seitwärts tendierenden bzw. leicht fallenden Märkten positive Renditen erzielen. Bei Kursen oberhalb des Bonuslevels partizipiert 17

18 I. Zusammenfassung der Anleger eins zu eins an der Wertentwicklung des Basiswertes mit. Liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder unter der Barriere, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash Settlement) einen Barausgleich zahlen, der dem Referenzpreis des Basiswertes (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) entspricht. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent anstelle eines Barausgleichs den Basiswert (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) liefern.] [bei Bonus Cap (Pro) Zertifikaten zusätzlich einfügen: Bei Bonus Cap [Pro] Zertifikaten gibt es auch noch einen Cap, der über oder gleich dem Bonuslevel angesetzt ist. Für den Anleger bedeutet dies, dass er an steigenden Kursen des Basiswertes nur bis zu diesem Cap partizipieren kann. Der Barausgleich ist bei Bonus Cap [Pro] Zertifikaten daher schon von Anfang an auf den Höchstbetrag (d.h. den Cap unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) begrenzt.] [bei Multi Bonus Zertifikaten zusätzlich zu Bonus Zertifikaten einfügen: Der Anleger partizipiert bei Multi Bonus Zertifikaten an der Wertentwicklung von mehreren Basiswerten. Der Bonusmechanismus besteht aus einem Nennbetrag, einem Bonuslevel, einem Basispreis je Basiswert und einer Barriere je Basiswert, die unterhalb des Basispreises des jeweiligen Basiswertes liegt. Sofern keiner der Beobachtungskurse der Basiswerte die jeweilige Barriere während der Beobachtungszeit berührt oder unterschritten hat, partizipiert der Anleger an der [schlechtesten][besten] Wertentwicklung][ durchschnittlichen prozentualen Performance der Basiswerte], mindestens erhält er jedoch das Bonuslevel. Sollte mindestens ein Beobachtungskurs eines Basiswertes während der Beobachtungszeit die jeweilige Barriere erreicht oder unterschritten haben, ist der Bonusmechanismus außer Kraft gesetzt und der Emittent wird bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash Settlement) einen Barausgleich zahlen, der dem Nennbetrag multipliziert mit der Wertentwicklung des Basiswerts mit der [schlechtesten][besten] Wertentwicklung entspricht. Bei der Abwicklungsart (physische) Lieferung liefert der Emittent den Basiswert mit der maßgeblichen Wertentwicklung.] [bei Multi Bonus Pro Zertifikaten zusätzlich zu Bonus Zertifikaten einfügen: Der Anleger partizipiert bei Multi Bonus Pro Zertifikaten an der Wertentwicklung von mehreren Basiswerten. Der Bonusmechanismus besteht aus einem Nennbetrag, einem Bonuslevel, einem Basispreis je Basiswert und einer Barriere je Basiswert, die unterhalb des Basispreises des jeweiligen Basiswertes liegt. Sofern die Referenzpreise aller Basiswerte die jeweilige Barriere am Bewertungstag überschreiten, partizipiert der Anleger an [Wertentwicklung des Basiswertes mit der [schlechtesten][besten] Wertent- 18

19 I. Zusammenfassung wicklung][durchschnittlichen prozentualen Performance der Basiswerte], mindestens erhält er jedoch das Bonuslevel. Sollte der Referenzpreis mindestens eines Basiswertes am Bewertungstag die jeweilige Barriere erreichen oder unterschreiten, ist der Bonusmechanismus außer Kraft gesetzt und der Emittent wird bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash Settlement) einen Barausgleich zahlen, der dem Nennbetrag mutlipliziert mit der Wertentwicklung des Basiswerts mit der [schlechtesten][besten] Wertentwicklung entspricht. Bei der Abwicklungsart (physische) Lieferung liefert der Emittent den Basiswert mit der maßgeblichen Wertentwicklung.] [Bei Multi Bonus Cap (Pro) Zertifikaten zusätzlich einfügen: Bei Multi Bonus Cap [Pro] Zertifikaten besteht im Vergleich zu den Multi Bonus [Pro] Zertifikaten die Besonderheit, dass es noch einen Cap gibt, der prozentual über oder gleich dem Bonuslevel angesetzt ist. Für den Anleger bedeutet dies, dass er bei steigenden Kursen der Basiswerte jeweils nur bis zu diesem Cap partizipieren kann. Der Barausgleich ist bei Multi Bonus Cap [Pro] Zertifikaten daher schon von Anfang an auf den Höchstbetrag (d.h. den Nennbetrag multipliziert mit dem Cap) begrenzt.] [bei Reverse Bonus Zertifikaten mit Bezugsverhältnis einfügen: Bei den Reverse Bonus Zertifikaten profitiert der Anleger grundsätzlich dann, wenn der Kurs des Basiswertes fällt. Ein steigender Kurs des Basiswertes wirkt sich demgegenüber regelmäßig nachteilig für den Anleger aus. Daher steigt der Wert dieser Zertifikate grundsätzlich vorbehaltlich weiterer für den Wert der Wertpapiere maßgeblicher Faktoren und Ausstattungsmerkmale wenn der Kurs des Basiswertes sinkt und umgekehrt. Der Bonusmechanismus bei Reverse Bonus Zertifikaten besteht aus einem Reverselevel, einem Bonuslevel und einer Barriere. Wenn der Basiswert während der Beobachtungszeit zu keinem Zeitpunkt die Barriere [erreicht oder] überschreitet, zahlt der Emittent bei Fälligkeit der Wertpapiere (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) die Differenz aus dem Reverselevel und dem Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag, mindestens jedoch den Bonusbetrag, aus. Wenn der Basiswert während der Beobachtungszeit wenigstens einmal die Barriere [erreicht oder] überschreitet, geht der Anspruch auf Auszahlung des zuvor beschriebenen Bonusbetrages verloren. Der Emittent zahlt in diesem Fall bei Fälligkeit der Wertpapiere (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) die Differenz aus dem Reverselevel und dem Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag aus (mindestens jedoch null).] 19

20 I. Zusammenfassung [bei Reverse Bonus Zertifikaten mit Nennbetrag einfügen: Bei den Reverse Bonus Zertifikaten profitiert der Anleger grundsätzlich dann, wenn der Kurs des Basiswertes fällt. Ein steigender Kurs des Basiswertes wirkt sich demgegenüber regelmäßig nachteilig für den Anleger aus. Daher steigt der Wert dieser Zertifikate grundsätzlich vorbehaltlich weiterer für den Wert der Wertpapiere maßgeblicher Faktoren und Ausstattungsmerkmale wenn der Kurs des Basiswertes sinkt und umgekehrt. Der Bonusmechanismus bei Reverse Bonus Zertifikaten besteht aus einem Reverselevel, einem Bonuslevel und einer Barriere. Wenn der Basiswert während der Beobachtungszeit zu keinem Zeitpunkt die Barriere [erreicht oder] überschreitet, zahlt der Emittent bei Fälligkeit der Wertpapiere einen Auszahlungsbetrag, der sich in Abhängigkeit von der umgekehrten Wertentwicklung des Basiswertes seit dem Ausgabetag berechnet. Der Auszahlungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nennbetrag multipliziert mit der durch den Referenzkurs des Basiswerts bei Ausgabe geteilten Differenz zwischen dem Reverselevel und dem Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag, mindestens jedoch dem Bonusbetrag. Wenn der Basiswert während der Beobachtungszeit wenigstens einmal die Barriere [erreicht oder] überschreitet, geht der Anspruch auf Auszahlung des zuvor beschriebenen Bonusbetrages verloren. Der vom Emittenten in diesem Fall bei Fälligkeit der Wertpapiere gezahlte Auszahlungsbetrag entspricht dem Nennbetrag multipliziert mit der durch den Referenzkurs des Basiswerts bei Ausgabe geteilten Differenz zwischen dem Reverselevel und dem Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag (mindestens jedoch null).] [bei Reverse Bonus Pro Zertifikaten zusätzlich einfügen: Reverse Bonus Pro Zertifikate verfügen grundsätzlich über dieselbe Funktionsweise wie die zuvor beschriebenen Reverse Bonus Zertifikate. Die Barrierenbetrachtung erfolgt jedoch nicht während einer Beobachtungszeit, sondern ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des Referenzpreises (sogenannte Schlusskursbetrachtung). Daher erhält der Anleger bei Reverse Bonus Pro Zertifikaten den wie zuvor dargestellt errechneten Auszahlungsbetrag, wenn der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag die Barriere nicht [erreicht oder] überschreitet. Wenn der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag die Barriere [erreicht oder] überschreitet, geht der Anspruch auf Auszahlung des zuvor beschriebenen Bonusbetrages verloren und der Anleger erhält den entsprechenden Auszahlungsbetrag wie zuvor beschrieben.] [bei Reverse Bonus Cap (Pro) Zertifikaten zusätzlich einfügen: Reverse Bonus Cap [Pro] Zertifikate entsprechen in ihrer Funktionsweise den herkömmlichen Reverse Bonus Zertifikaten mit einer entscheidenden Ausnahme: neben Reverselevel, Bonuslevel und Barriere gibt es bei diesen Wertpapieren auch noch einen Cap, der 20

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