BVVP-BAYERN e.v. Landesverband Bayern im Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.v.
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- Sylvia Roth
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1 BVVP-BAYERN e.v. Landesverband Bayern im Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.v. Vorstand: Dipl.-Psych. Benedikt Waldherr, Dr. med. Ursula Heinsohn und Dr. med. Eckhard Pachale Geschäftsstelle: Karin Sehrer, Nußbaumstraße 4, München, Tel.: 089 / , Fax: 089 / info@bvvp-bayern.de - Bankverbindung: Bamberger Bank, BLZ: , Kto.-Nr.: Oktober Mitgliederbrief AUS DER BUNDESPOLITIK UND DER KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG BAYERNS KV-Wahl 2010 JURISTISCHES Neues BSG-Urteil zur Bedarfsplanung ABRECHNUNG UND HONORAR Widerspruch einlegen nicht vergessen! QM / QS GANZ PRAKTISCH Nächster Termin für den Qualitätszirkel: 26. Oktober 2010 BVVP INTERN / ZUSAMMENARBEIT MIT DEN VERBÄNDEN Alt trifft Jung Stammtisch wieder am 08. November 2010 Einladung zur Podiumsdiskussion am 10. November 2010 in München Einladung zum Vortrag mit Dr. Jochen Peichl, am in Nürnberg
2 2 Wir begrüßen an dieser Stelle ganz herzlich unsere neuen Mitglieder Psycholog. Psychotherapeuten Ärztl. Psychotherapeuten Psychotherap. in Ausbildung Elisabeth von der Goltz, München Georg Häring, Memmingen Alexandra Meinelt, Augsburg Heidi Maier, Bamberg Miriam Vogelhuber, Sinzing Sascha Thomas, München Sandra Kremser, Martinsried Julia Schmidt, München und wünschen uns, dass sie sich durch uns gut vertreten fühlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zügig nach der Sommerpause, im beginnenden KV-Wahlkampf, fristgerecht für Ihren Widerspruch, senden wir Ihnen unseren 69. Mitgliederbrief. Wir freuen uns, dass es mit großer Unterstützung unserer Mitglieder und befreundeter KollegInnen gelungen ist, die beiden Wahllisten für die Ärztlichen Psychotherapeuten und die Psychologischen und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten so gut auf den Weg gebracht zu haben. Allen Unterstützern, die uns mit ihrer Unterschrift für die Erstellung der Wahllisten ihr Vertrauen geschenkt und für uns Werbung gemacht haben, auch an dieser Stelle noch einmal sehr herzlichen Dank! Weitere Anstrengungen werden notwendig, um bei der Wahl die minimal geforderten, 500 Stimmen für einen Sitz in der Vertreterversammlung der KVB zu gewinnen. Die Ärztlichen Psychotherapeuten müssen mit allen übrigen Gruppierungen und den 11 Listen der Kassenärzte um 45 Sitze ringen. Die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinderund Jugendlichen-Psychotherapeuten in unserem Verband wollen um einen der 5 Sitze, die den PP/KJP vorbehalten sind, kämpfen. Diese PP/KJP-Liste, Liste 3, kann von den 2500 niedergelassen Psychologen und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Bayern gewählt werden. Unsere Ärzteliste Sprechende Medizin, Liste 10, kann ausschließlich von Ärzten gewählt werden. Wir müssen uns also in zwei Listen doppelt anstregen, wenn wir unseren integrativen Anspruch einlösen wollen. Wenn jeder von Ihnen ein oder zwei KollegInnen dazu gewinnen könnte, eine unserer Listen zu wählen, wäre uns schon sehr viel geholfen. So danken wir einerseite für die bisherige Unterstützung und bitten Sie sehr darum, uns unermüdlich weiterhin zu unterstützen, um unser Ziel, zumindest einen der Sitze in der Vertreterversammlung der KVB zu zu bekommen, erreichen. Dieser Brief ist bewußt kurz gehalten, weil wir zur Übermittlung eines neuen Widerspruchtextes schon etwas hinter unserem Zeitziel liegen. Wir melden uns ganz bald mit weiteren Informationen. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Psych. Benedikt Waldherr Dr. med. Ursula Heinsohn Dipl.-Psych. E. Gerz-Fischer Anlagen Öffentl.Vorträge und Seminare / Vortrag Verena Kast / Programm WS 2010/2011 CG Jung Institut Trennungs- und Verlusterfahrung, Vorträge und Workshops zum Symposion Ärztliche Akademie
3 3 AUS DER BUNDESPOLITIK UND DER KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG BAYERNS KV-Wahl 2010 Wie Sie sicher schon in vielen anderen Veröffentlichungen von uns gehört haben, halten wir die kommende KV-Wahl im November 2010 für eine richtungweisende, grundlagenverändernde Wahl. Als BVVP engagieren wir uns mit zwei Listen bei dieser Wahl, die unter den zwei Gesichtspunkten Psychotherapie stärken und Sprechende Medizin stärken zusammenzufassen sind. Als integrativer Verband möchten wir sowohl auf der Ärzteseite als auch auf der Psychologenseite Vertreter in die neue KV-Vertreterversammlung entsenden. Dafür müssen wir aber erst einmal gewählt werden. Die Erstellung der Wahllisten hat viel Mut gemacht und gibt uns Kraft und Hoffnung. Viele KollegInnen haben uns schon mit ihrer Unterschrift auf der Wahlliste unterstützt. Als relativ kleiner Verband setzen und hoffen wir weiterhin auf die engagierte Mitarbeit unserer Mitglieder. Wir bitten Sie, sich aktiv in den Wahlkampf einzuschalten, in dem Sie Kolleginnen und Kollegen auf unsere beiden Wahllisten hinweisen. Als Psychologen sollten Sie bitte unsere Wahlliste Psychotherapie stärken (Liste 3 bei den PP/KJP) und dort unseren Verbandsvorsitzenden, Dipl.-Psych. Benedikt Waldherr, mit 3 Stimmen häufeln. Sie wissen vielleicht noch von der letzen Wahl, dass man in Bayern einzelne Kandidaten durch die Vergabe von bis zu 3 Stimmen hervorheben kann. Wir gehen davon aus, dass wir die Chance haben, einen Vertreter bei den Psychologen in die Vertreterversammlung zu bringen, aber nur, wenn wir ihn konsequent mit 3 Stimmen nach oben häufeln. Die 2 verbleibenden Stimmen können Sie entweder der Liste oder einer/einem der Kandidaten zuweisen. Auch bei der Ärzteliste Sprechende Medizin (Liste 10 bei den Ärzten) bitten wir darum, die vier Spitzenkandidaten, Claudia Ritter-Rupp, Peter Wollschläger, Johannes Büttner und Ursula Heinsohn mit jeweils 3 Stimmen zu unterstützen und ansonsten das Listenkreuz bei der Liste Sprechende Medizin zu machen. Ohne Ihre Wahlstimmen, und vor allen Dingen ohne Ihre Wahlwerbung, werden wir unser Ziel verfehlen. Mit zwei großen Wahl-Veranstaltungen in München und Nürnberg die Einladungen dazu finden Sie im Anhang wollen wir deutliche Akzente für den BVVP und für die Wahl unserer Listen setzen. Darüber hinaus werden wir per Post, Fax und Internet die Kollegen und Kolleginnen zu überzeugen versuchen, unsere Listen zu wählen. Als unser Mitglied, kennen Sie unsere Stärken, wie z. B. gute und engmaschige Informationspolitik, klare Honorarstrategie im Bund wie auf der Landesebene, intensiver Service für unsere Mitglieder u.v.a.m. Wir sind einer der wenigen Verbände, der auch zwischen den Wahlen Veranstaltungen organisiert und dezentral in Bayern durchführt. Unsere Themenschwerpunkte in den letzten 6 Jahren waren Informationen zum neuen EBM 2005 und 2008 Qualitätsmanagement (QEP und q@bvvp) Praxisabgabeseminare Alt trifft Jung und regelmäßige Stammtischabende ICD 10-Schulungen Infoabende zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz Workshop Online-Abrechnung Mit solchen speziellen Informationsveranstaltungen und Workshops für unsere Mitglieder, aber auch für andere KollegInnen (gegen Eintritt) haben für unseren Verband geworben und versucht, unsere Berufsgruppen zusammenzuschmieden.
4 4 Wir sind der Meinung, dass es zwischen Ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten mehr Verbindendes als Trennendes gibt. Auch mit den Psychiatern verbindet uns mehr als uns trennt. Die Tatsache, dass sich in Zeiten knapper werdender Ressourcen die Arztgruppen untereinander kritisieren oder das Honorar streitig machen, nehmen wir wohl wahr. Siehe dazu auch die ausführlichen Artikel in unserer Zeitschrift Projekt Psychotherapie (Propsy 3 /2010) zum Melchinger-Syndrom. Wir sind ja auch der Meinung, dass es etliche ungünstige Honorar- Verteilungen im aktuellen Gesundheitswesen zu beklagen gibt. So werden z. B. viel zu viele unnötige diagnostische Untersuchungen, ob im Labor oder in der Radiologie, veranlasst. Psychotherapie und Psychiatrie, sowie die Sprechende Medizin generell, zählen nach wie vor zu den vernachlässigten Bereichen dieses Gesundheitssystems. Seit Jahren setzen wir uns dafür ein, dass dies sowohl von honorarpolitischer, wie auch von strukturpolitischer Seite sprich Bedarfsplanung / Niederlassungssteuerung verändert wird. Die Erfolge kommen langsam, aber sie kommen, wie z. B. die eigene Bedarfsplanungsquote für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie oder die Gestaltung der Mengenbegrenzung unseres Honorars in Zeitkontingenten. Auch im Hinblick auf einige Bürokratie-Auswüchse, speziell im Zusammenhang mit den qualitätssichernden Aktivitäten, z. B. von Seiten der KBV und des GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss), konnten wir mit schlanken QM-Varianten ein Zuviel an Verwaltungsarbeit abwehren. Erfolge, die sich u. E. sehen lassen können. Aber wir werden die Wahl nicht mit uns Aktiven allein bestehen. So hoffen wir, Sie mit guten Argumenten angeregt zu haben, für unsere Listen zu werben. Wenn jedes Mitglied mindestens 2 andere KollegInnen von unseren Listen überzeugt, werden wir eine Chance haben! Anderenfalls fürchten wir, in der nächsten Vertreterversammlung und dann auch in den Gremien der KV nicht mehr diese aufmerksame und streitbare Rolle spielen zu können. So lassen Sie uns alle an einem Strang ziehen, um weiter arbeiten zu können, für die gute Verankerung unserer Fachgebiete. JURISTISCHES Neues BSG-Urteil zur Bedarfsplanung Am 23. Juni 2010 erließ das BSG ein aufsehenerregendes Urteil zum Sonderbedarf einer analytischen Kollegin in Baden-Württemberg. Das Urteil des BSG ist deshalb so aufsehenerregend, weil erstmals einer Psychologischen Kollegin ein qualitativer Sonderbedarf nach 24 b der Bedarfplanungsrichtlinien grundsätzlich zugestanden wird. Zwar muss das Sozialgericht vor Ort noch prüfen, ob die diesem BSG-Urteil präzise abgefassten Bedingungen auch zutreffen, aber dem Prinzip nach wird dieser Sonderbedarf bejaht. Geprüft werden muss zum Beispiel, ob der vorhandene Bedarf für analytische Psychotherapie dauerhaft ist und ob der Bedarfplanungsbezirk entsprechend großräumig ist. Vor allen Dingen und das sehen wir sehr positiv wird der Psychotherapie zugesprochen, dass sie, ähnlich wie die Hausärztliche Versorgung, zu den Grundversorgungselementen in der GKV gehört. Deshalb müssen Psychotherapeuten in vertretbarer Entfernung für alle Versicherten erreichbar sein. Es wird in der Begründung klargestellt, dass im Rahmen der Bedarfsplanung ein Abstand zum nächsten Psychotherapeuten von 25 km nicht überschritten werden sollte. Das bedeutet, dass das BSG eine engmaschige Versorgung für den Bereich der Psychotherapie als sachgemäß betrachtet.
5 5 Darüber hinaus könnte man aus dem Urteil auch ableiten, dass überall dort, wo es keine Verhaltenstherapeuten oder keine Analytiker gibt, die jeweils andere Gruppe einen Anspruch auf qualitätiven Sonderbedarf geltend machen kann, sofern die übrigen Bedingungen aus diesem sehr differenzierten BSG-Urteil erfüllt sind. Weiter wird ausgeführt, dass es für die Feststellung eines realen Versorgungsbedarfes nicht auf die rechnerische Bedarfserfüllung ankomm, sondern auf die tatsächliche Versorgungssituation eines konkreten Versicherten. Hier wird der Anspruch des Versicherten auf zeitnahe Versorgung vom BSG als ein sehr hohes Gut gesehen und z. B. über den Konkurrenzschutz zwischen Ärzten oder Psychotherapeuten gestellt. Das System ist also zuerst für den Versicherten da und dann erst für die darin arbeitenden Akteure. Es freut, dass sich das BSG in Zeiten immer höher steigender Beiträge vor den Versicherten und seinen Anspruch auf sachgemäße Gesundheitsversorgung stellt. Dieser Aspekt des Urteils kommt natürlich bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, als Verwalter und Bewahrer der Bedarfsplanung, nicht so gut an. In einem Urteil zur kardiologischen Versorgung hat das BSG schon früher einmal Wartezeiten von mehr als zwei Monaten als ausgesprochen kritisch gesehen. In einem obiter dictum, einer Nebenaussage von grundsätzlicher Bedeutung, wird in dem Urteil darüber hinaus festgestellt, dass die bestehenden Richtlinienverfahren Psychoanalyse und Tiefenpsychologie einerseits, sowie Verhaltenstherapie andereseits, keiner weiteren, bzw. wiederholten, Überprüfung ihrer wissenschaftlichen Begründetheit und Wirksamkeit bedürfen. Ähnlich wie die klassischen ärztlichen Facharztgebiete und Schwerpunkte mit ihrem Methodenrepertoire, sind sie als in der Praxis bewährt anzusehen und entsprechend zu behandeln. Das heißt, dass die Richtlinienverfahren in ihrer bisherigen Ausgestaltung, seit Einführung durch den Gesetzgeber 1999, als schutzwürdiges und etabliertes Element der Gesundheitsversorgung in Deutschland vom BSG gesehen werden. Dies impliziert, dass die bestehenden Richtlinienverfahren eigentlich nicht erneut in ihrer Wirksamkeit durch den GBA zu prüfen seien. Das kommt insofern überraschend, weil gerade eine große Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfung des bestehenden Richtliniensystems im Bereich der Psychoanalyse angelaufen ist. Wir sehen das Urteil aber nicht nur von seiner positiven Seite, denn gleichzeitig wird einiges zementiert, was bisher in der Berufsgruppe der PP und KJP nicht zementiert war. Es wird im Rahmen der Psychotherapeutenkammern bisher kontrovers diskutiert, ob es eine Weiterbildungsordnung im Bereich Psychotherapie überhaupt geben solle. Das BSG stellt nun mit diesem Urteil die bestehenden Richtlinienverfahren Schwerpunkten im Weiterbildungsrecht gleich. Ähnlich den Grundausrichtungen Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, werden die Verfahren als eigene, getrennt nebeneinander stehende, Fächer bewertet. Darüber hinaus wird die Hürde für andere Verfahren, wie die Gesprächspsychotherapie oder die systemische Therapie, in den Status eines Richtlinienverfahrens zu kommen, erhöht. Für die bestehenden Verfahren wird deren grundsätzliche Bedeutung für das Gesundheitssystem festgeschrieben. Die inhaltliche Weiterentwicklung unseres Faches wird dadurch sicher nicht befördert. Als integrativem Berufsverband kann diese methodische Verengung und Ausgrenzung nicht gefallen. Wir wünschen uns, dass der Weg für neue Verfahren offener bleibt. Jedoch, das Urteil steht im Raum und man darf gespannt sein, ob die Prüfungen vor Ort in dem konkreten Zulassungsbezirk zu dem erhofften Ergebnis führt und der Kollegin aus Baden-Württemberg nun diese qualitative Sonderbedarfszulassung ausgesprochen wird. Kritiker des Urteils sind der Meinung, dass diese, doch sehr fundamentale Weichenstellung, vor allem durch das obiter dictum zur Prüfung der Richtlinienverfahren in dem Urteil, möglicherweise von der Politik wieder korrigiert werden wird. Dann hätte diese Rechtsprechung nicht lange Bestand und könnte am Ende zu einer Verschärfung der Rechtslage beitragen.
6 6 ABRECHNUNG UND HONORAR Widerspruch einlegen nicht vergessen! Wir hatten ja im letzten Newsletter angekündigt, dass wir uns in 2010 erneut für Widersprüche gegen die Honorarbescheide ab 1/2010 aussprechen. Auch wenn dies primär geschieht, um unsere und Ihre Rechte zu wahren, wollen wir Sie bitten, persönlich innerhalb der 4-Wochenfrist nach Zugang der letzten Unterlagen des Honorarbescheids 1/2010 Widerspruch einzulegen. Ende September haben wir diese Unterlagen erhalten. Insofern läuft die Frist diesmal Ende Oktober aus. Leider sind wir etwas in Zeitverzug geraten, weil derzeit viele Aufgaben parallel bearbeitet sein müssen. Wir haben dieses Mal einen relativ schlanken Widerspruchsbegründungstext gewählt, der allerdings alle Erfordernisse aus bayerischer Sicht abdeckt. Sie finden ihn im Anhang. Wir gehen davon aus das dieser Text auch für die nächsten Quartale Gültigkeit behält. Einige Kollegen haben bereits mit eigenen Texten Widerspruch eingelegt, auch dies wahrt Ihre Ansprüche. Wenn die KV allerdings genauere Begründung wünscht, können Sie unseren Textvorschlag hinterhersenden. Wir werden Sie auch über die weiteren Honorarentwicklungen unterrichten, sobald der Gemeinsame Bewertungsausschuss hier sich zu neuen Vereinbarungen durchgerungen hat. Im Moment geht es aber primär darum, unsere Mengenbegrenzung und die Honorarhöhe für die einzelne Gesprächsleistung in der Richlinientherapie zu erhalten. QM / QS GANZ PRAKTISCH Nächster Termin für den Qualitätszirkel: 26. Oktober 2010 BVVP INTERN / ZUSAMMENARBEIT MIT DEN VERBÄNDEN Alt trifft Jung Stammtisch wieder am 08. November 2010 um Uhr Wiedermal laden wir abgabewilligen Kolleginnen und Kollegen zu unserem nächsten Alt trifft Jung -Stammtisch am 08. November 2010 um Uhr im Il Dottore, in der Pettenkoferstraße 8 in München ein (s. Anhang). Wir würden uns freuen, wenn wieder viele der Kolleginnen und Kollegen, die sich mit dem Wunsch nach Veränderung, wie Verkauf einer halben Zulassung, Jobsharing oder Abgabe der Zulassung, tragen oder wenn Sie einen Ausbildungs- oder Sicherstellungsassistenten suchen, zu diesem Stammtisch zu kommen. Der Austausch und das Zusammenführen von KollegInnen, die nach dem Abschluss der Approbation auf der Suche nach einer Niederlassungsmöglichkeit sind, werden erleichtert. Die bisherigen Stammtische waren ein schöner Erfolg. Von den Teilnehmern werden besonders der intensive Informationsaustausch und die entspannte Atmosphäre dieser Treffen hervorgehoben. Auch sind bereits erste Zusammenführungen zu einem guten Ende gekommen. Bitte die rechtzeitige Anmeldung nicht vergessen!
7 7 SCHWARZES BRETT Suche einen hellen, ruhigen Therapieraum (mit Parkmöglichkeiten in der Nähe) Vorzugsweise in Gern oder auch Neuhausen, Pasing oder Obermenzing. Handy: KV-Sitze Psychotherapie in Süd- oder Südostbayern gesucht. Fachärztin und Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie mit tiefenpsychologisch-analytischer Ausrichtung und Schwerpunkt Traumatherapie suchen Niederlassungsmöglichkeit in GP, aber auch einzeln. Telefon 0991/ Schöne, helle und ruhige Therapieräume in München-Schwabing, einschl. anteiliger Nutzung von Nebenräumen, sehr gute MVV-Lage, Hochparterre, in bestehender ärztl.-psychotherap. Praxis, an ps.analyt./ tiefenps. Koll. zu vermieten. Tel: KJP würde sich über fachlichen Austausch mit anderen Kinder- und Jugendlichentherapeuten freuen. Brigitte Hoffmann, Waldkraiburg Kontakt:
8 8 BVVP - Widerspruchsformular Quartal I/10 für PP, KJP und ärztliche Psychotherapeuten, einschließlich Fachärzt(inn)en für Psychotherapeutische Medizin Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Elsenheimer Str München Datum Widerspruch gegen den Honorarbescheid I/10 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen den Honorarbescheid I/10 ein. Die Einlegung des Widerspruchs erfolgt zur Fristwahrung. Der Widerspruch richtet sich gegen die gesetz- und verfassungswidrige Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. Die Vergütung verstößt gegen das sich aus Art. 12 i.v.m. Art. 3 I GG ergebende Gebot der Verteilungsgerechtigkeit. Der Widerspruch erstreckt sich auf Fragen der rechtskonformen Umsetzung der vom Gesetzgeber bzw. vom Bewertungsausschuss festgesetzten Rechtsnormen durch die KV hinsichtlich der Vergütung der genehmigungspflichtigen (35200 ff.) und nicht genehmigungspflichtigen Leistungen im Zeitkontingent (arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen, die Leistungen der Fachkapitel und des Kapitels 35.1 und 35.3). Die Honorierung der genehmigungspflichtigen Leistungen wurde nicht entsprechend den gestiegenen Gewinnen (2007 auf 2008) der Fachärzte in der Vergleichsgruppe angepasst. Ich bitte, diesen Widerspruch vorläufig aus Kosten- wie auch Verfahrensgründen nicht zu bescheiden zugunsten des vom bvvp eingeleiteten Musterklageverfahrens. Mit freundlichen Grüßen Datum Unterschrift Praxisstempel
9 9 BVVP Bayern e.v. Einladung zur Podiumsdiskussion zum Thema Wie viel und welche KV brauchen niedergelassene Psychotherapeuten? Mittwoch, 10. November Uhr bis ca Uhr Hochschule für Philosophie Kaulbachstr. 31, München Um mit uns auf dem Podium zu diskutieren, konnten wir Frau Dr. med. Birgit Clever, unsere bvvp- Bundesvorsitzende, Dr. Axel Munte, langjähriger KV- Vorsitzender in Bayern, Peter Friemelt, Patientenberater im Gesundheitsladen München und als Vertreterin der Krankenkassen und Patienten, die Vorstandsvorsitzende, Frau Sigrid König vom BKK Landesverband Bayern gewinnen. Dürfen wir uns auch auf engagierte Diskutanten aus dem Publikum freuen? Sie und interessierte Kolleginnen und Kollegen sind uns herzlich willkommen. Anmeldung: Wenn Sie teilnehmen möchten, geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Fachrichtung an. Die Teilnahme ist kostenlos. Bis spätestens 02. November 2010 per Fax, Post oder an die Geschäftsstelle des BVVP Bayern e. V., Nußbaumstr. 4, München,Tel: 089/ , Fax: 089/ ,
10 10 BVVP Bayern e.v. Einladung zum Vortrag Dr. med. Jochen Peichl Trauma-Folgestörungen in der Arztpraxis Facharzt für Neurologie und Psychiatrie sowie für Psychotherapeutische Medizin und Psychosomatik ( Montag, 15. November Uhr bis ca Uhr Kassenärztlichen Vereinigung Bayern, Raum E Vogelsgarten 6, Nürnberg (Fortbildungspunkte sind bei der Bayerischen Landesärztekammer beantragt) Im Anschluss an den Vortrag möchten wir, die Kandidaten des BVVP-Bayern, gerne mit Ihnen über die Positionen unserer KV- Wahllisten Sprechende Medizin diskutieren. Als integrativer Berufsverband für Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten werben wir mit dieser Veranstaltung um Ihre Stimme und ein gemeinsames Vorgehen. Anmeldung: Wenn Sie teilnehmen möchten, geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Fachrichtung an. Die Teilnahme ist kostenlos. Bis spätestens 08. November 2010 per Fax, Post oder an die Geschäftsstelle des BVVP Bayern, Nußbaumstr. 4, München, Tel: 089/ , Fax: 089/ , info@bvvp-bayern.de
11 11 BVVP Bayern e.v. Einladung zum Alt trifft Jung Stammtisch Sehr geehrte Damen und Herren, wir treffen uns wieder am am Montag, 08. November 2010, Uhr bei Il Dottore Pettenkoferstr. 8, nahe Sendlinger Torplatz, München, Tel.: und laden Sie herzlich dazu ein. zum nächsten Alt trifft Jung Stammtisch Wenn Sie kommen möchten, freuen wir uns auf Ihre Anmeldung bitte unbedingt bis spätestens in der Geschäftsstelle. Telefonisch 089/ , per Fax: 089/ oder per mail: Mit freundlichen Grüßen Ihr bvvp-team
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