VÜD Verband der VÜD Übersetzer und Dolmetscher e.v. Membre de la Fédération Internationale des Traducteurs (F.I.T.) Paris

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1 VÜD Verband der VÜD Übersetzer und Dolmetscher e.v. Membre de la Fédération Internationale des Traducteurs (F.I.T.) Paris Informationsbrief 1/2015 E I N L A D U N G zur Mitgliederversammlung am 14. März 2015 um 10:00 Uhr im Raum 233 Weydingerstraße (Bürohaus 2. Etage) Berlin Die Jahresmitgliederversammlung des Verbandes der Übersetzer und Dolmetscher e. V. für das Jahr 2014 findet am Sonnabend, dem 14. März 2015, ab 10:00 Uhr im Raum 233 (Bürohaus 2. Etage), Berlin, statt. Alle Mitglieder des Verbandes der Übersetzer und Dolmetscher sind herzlich eingeladen, an der Jahresmitgliederversammlung teilzunehmen. Der Vorstand gibt die vorläufige Tagesordnung bekannt: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Wahl des Versammlungsleiters, Bestätigung der Tagesordnung 3. Bericht des 1. Vorsitzenden 4. Bericht des Schatzmeisters 5. Bericht der Revisionskommission 6. Diskussion über die Berichte, Entlastung des Vorstands und der Revisionskommission 7. Sonstiges Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

2 2 Informationsbrief des VÜD Nr. 1/2015 Informationen für Übersetzer und Dolmetscher Bericht über das Treffen mit den Vertretern der brandenburgischen Polizei Seit nunmehr 6 Jahren treffen sich die Vertreter der Dolmetscher- und Übersetzerverbände mit der Polizei Brandenburg zum Erfahrungsaustausch, zur Klärung aktueller Probleme sowie zur Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen. Die letzte Zusammenkunft fand am in den Räumlichkeiten des Polizeipräsidiums des Landes Brandenburg statt. Anwesend waren seitens der Polizei die Herren Stark und Naujoks, vom BDÜ-Landesverband Berlin-Brandenburg Frau Kampa (Referat Gerichtsdolmetschen und Urkundenübersetzung) und Herr Krachenwitzer (Erster Vorsitzender) und in den Farben des VÜD ich. Laut Aussagen der Polizeimitarbeiter gab es in dem vergangenen Jahr keine erwähnenswerten Schwierigkeiten im Bereich der externen Sprachdienste. Diese Meinung vertraten auch die Vertreter der Verbände. Einige Kleinigkeiten kamen dennoch zur Sprache. Briefkastenniederlassungen Bei der Vergabe von Sprachdienstleistungen verwendet die Polizei Brandenburg eine interne Liste, in der nicht nur einzelne beeidigte Dolmetscher und ermächtige Übersetzer, sondern auch Agenturen eingetragen sind. Im Allgemeinen sind die Leitstellen angewiesen, Dolmetscher nach dem Prinzip der geringsten Entfernung zum Einsatzort zu laden. Diese Anordnung zeigt sich auch in der behördeninternen Software. Des Weiteren sind die Mitarbeiter angehalten, nach Möglichkeit Einzeldolmetscher zu beauftragen. In etwa einem Drittel der Fälle greifen die Leitstellen trotzdem auf die Dienste von Agenturen zurück. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Als erstes zu nennen ist die Überlastung der Beamten. Ihre Aufgabenfelder sind sehr breit gefächert, und ihre Tätigkeit wurde aufgrund des Personalabbaus in den letzten Jahren immer weiter verdichtet. Die Suche nach einem verfügbaren Dolmetscher im Falle von Einzelkämpfern verursacht einen erhöhten Aufwand, bietet jedoch keinerlei Vorteile weder für die einzelnen Beamten, noch für die Dienststellen. Weitere Gründe für die Beauftragung von Agenturen liegen darin, dass die Beamten ihnen gleichzeitig mehrere Suchaufträge übergeben können, sie somit schneller mit ihrer Arbeit fertig werden, und sie halten die Leitung, über die die Notrufe über die Nummer 110 hereinkommen, nicht unnötig lange besetzt. Mehrere Kollegen monierten, dass einzelne brandenburgische Agenturen Briefkastenstandorte in der unmittelbaren Nähe der Polizeidirektionen eröffnet haben, wodurch sie bei Suchanfragen im System an einer der ersten Stellen erscheinen. Die anwesenden Beamten bestätigten, dass sie über die Existenz dieser Niederlassungen Kenntnis haben, erwähnten aber auch, dass nach ihrer Überprüfung dagegen juristisch nichts einzuwenden sei. Gemäß den Aufnahmebestimmungen der Polizei können Agenturen sich nur nach namentlicher Aufstellung ihrer angestellten beeidigten Dolmetscher in die Liste eingetragen lassen. Diese Liste muss jedes Jahr im September aktualisiert werden. Hiervon unabhängig vermitteln die Agenturen meist Kollegen, die nicht ihre Angestellten sind. Sind die Agenturen in die Liste aufgenommen worden,

3 3 Informationsbrief des VÜD Nr. 1/2015 werden sie im System mit den selbstständigen Dolmetschern gleichwertig behandelt. Die Agenturen vermitteln Kollegen, die bereit sind, durch die Agentur für die Polizei zu arbeiten, und die Vermittlungsgebühren, die zwischen 10 und 50 Prozent liegen, zu tragen. Da die Polizei bei der Vergütung die tatsächlichen Reisezeiten und Reisekosten zu Grunde legt, und die Agenturen in den meisten Fällen prozentual am Umsatz des Dolmetschers beteiligt werden, liegt es nicht unbedingt im Interesse der Agenturen, einen Dolmetscher zu vermitteln, der möglichst nahe am Einsatzort wohnt. Längere Anfahrtswege verursachen zwar höhere Ausgaben bei der Polizei, die sind aber erst nach Rechnungslegung und nicht bereits bei der Vergabe ersichtlich. Auf Anregung der Verbandsvertreter prüft die Polizei die Möglichkeit der gesonderten Erfassung von Tätigkeits- und Anfahrtszeiten, um belastbare Daten über den höheren finanziellen Aufwand bei solchen Einsätzen zu beschaffen. Es wäre auch zu klären, inwiefern überprüft werden kann, ob die gelisteten Agenturen tatsächlich so viele Dolmetscher als Angestellte beschäftigen, wie sie es bei der Listung, beziehungsweise bei der alljährlichen Aktualisierung angegeben haben, oder ob sie lediglich mit freien Mitarbeitern tätig sind. Arbeiten für die Polizei Brandenburg direkt oder über Agenturen Immer wieder erreichen uns Klagen, dass unsere Kollegen nicht direkt von der Polizei sondern über Agenturen bestellt werden. Im Gegensatz zu großen Dolmetschund Übersetzungsprojekten mit mehreren Sprachen, wo Sprachdienste die Organisation, Koordination, Terminologiearbeit, Recherche, das Lektorat und das Korrekturlesen sowie die Rückmeldung an den Kunden übernehmen, führen Agenturen bei Aufträgen für die Polizei außer der zugegebener Weise nicht immer einfachen telefonischen Suche nach einem verfügbaren Dolmetscher keine weiteren Tätigkeiten aus. Sie haften auch nicht für die von ihrem Subunternehmer erbrachten Leistungen. Sie verlangen dennoch durchschnittlich 30 Prozent des Umsatzes als Vermittlungsgebühr. Angesichts dieser Tatsache ist es umso verwunderlicher, dass sich qualifizierte Dolmetscher finden, die sich nicht direkt bei der Polizei Brandenburg listen lassen. Eine Aufnahme von beeidigten Dolmetschern und Übersetzern in die Liste ist nämlich jederzeit und ohne besonders großen Aufwand möglich. Der Interessenbekundung sind beizufügen: die beglaubigte Abschrift des Protokolls der Beeidigung/Ermächtigung, die Angabe der Kontaktdaten (Name, Anschrift, tel. Erreichbarkeit, - Adresse für Übersetzungen), die Angabe der Sprachen und der Tätigkeit (D/Ü) sowie eine Erklärung, wonach sie ihr Einverständnis zur regelmäßigen Überprüfung der persönlichen/gewerberechtlichen Zuverlässigkeit, sowie zur Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten in einer automatisierten Datei zustimmen und bereit sind, auch am Wochenende und zur Nachtzeit für die Polizei des Landes Brandenburg tätig zu werden. Die Interessenbekundung ist zu adressieren an: Polizeipräsidium Stabsbereich 2/Logistik Kaiser-Friedrich-Str Potsdam Einmal Agentur immer Agentur? Um an die Daten der potenziellen freiberuflichen Mitarbeiter zwecks Listung bei Behörden oder Beteiligung an größeren Ausschreibungen auf

4 4 Informationsbrief des VÜD Nr. 1/2015 nationaler oder europäischen Ebene zu kommen, fragen Agenturen regelmäßig bei selbstständigen Dolmetschern und Übersetzern nach. In der Hoffnung auf große oder regelmäßige Aufträge schicken viele Kollegen bereitwillig die angeforderten Daten, darunter auch Kopien ihrer Abschlüsse und ihrer Bestellungsurkunde, den Sprachbüros zu, die dann die Daten im Rahmen der Ausschreibungen oder Listungen bei den Auftraggebern einreichen, um zu belegen, dass sie über das für die Ausführung der Arbeiten nötige Personal verfügen. Bei solchen Aktionen ist Vorsicht geboten! Erstens achten nicht alle Dolmetscher/ Übersetzer darauf, dass sie in die Bereitschaftserklärung genau hineinschreiben, an welchem Projekt sie mitwirken möchten, zweitens vergessen sie die Bereitschaftserklärung zu befristen, und nicht zuletzt reichen sie ihre Unterlagen ein, ohne zuvor die Geschäftsbedingungen der Agentur zu lesen. Diese kann jedoch mehrere Bestimmungen haben, die auch auf die zukünftige Arbeit des Dolmetschers/Übersetzers Auswirkung haben. So enthalten die meisten konkreten Geschäftsbedingungen aber auch die AGBs eine Kundenschutzklausel, die das direkte Arbeiten für den Auftraggeber auch in der Zukunft unter Zahlung einer Konventionalstrafe untersagt. Berichtet wurde aber auch über Klauseln über die exklusive Beschäftigung, die dem Selbstständigen seine Unabhängigkeit und sogar seine Existenz nehmen können. Letzteres ist zwar nicht zulässig, die Betroffenen müssen ihr Recht jedoch vor Gericht erstreiten, was viel Geld, Zeit und nicht zuletzt Nerven kostet. Unsere Kollegen haben auch mehrfach bemängelt, dass, wenn die Agentur den Zuschlag für das Projekt bekam, nicht sie, sondern andere - höchst wahrscheinlich weniger qualifizierte aber auf jeden Fall kostengünstigere Konkurrenten - mit den ausgeschriebenen Dienstleistungen beauftragt wurden. So etwas hinterlässt bei den Betroffenen natürlich ein Gefühl des Missbrauchs. Falls Sie so eine Bereitschaftserklärung unterzeichnet haben, und sich wundern, warum sie vom Auftraggeber keine Direktaufträge mehr erhalten, dann kann es auch daran liegen, dass die Agentur die unterzeichnete Erklärung des Übersetzers/Dolmetschers und ihre Geschäftsbedingungen dem Auftraggeber vorgelegt und damit bewirkt hat, dass Sie von der Liste der potenziellen direkten Auftragnehmer gestrichen wurden. Im Zweifelsfalle fragen Sie beim Auftraggeber nach, und erklären Sie ihm und der Agentur gegenüber schriftlich, dass Sie Ihre Bereitschaftserklärung zurückziehen. Die Zusammenarbeit mit der Polizei Brandenburg und unserem Schwesterverband, dem BDÜ, werden wir fortsetzen. Bei Fragen und Anregungen steht der Vorstand gerne zur Verfügung. Natália Rósza Weiterbildung / Veranstaltungen Sehr geehrte Damen und Herren, die Internationale Sommerschule am FTSK der Johannes Gutenberg- Universität Mainz bietet ab Januar 2015 Online-Kurse für Übersetzer und Dolmetscher: Dolmetschübungen, Notizentechnik, Übersetzungsübungen, Spracherwerb (Deutsch und Englisch), usw. Man braucht nur einen Computer mit Inter-

5 5 Informationsbrief des VÜD Nr. 1/2015 netanschluss und einen Kopfhörer mit Mikrofon. Alle Kurse dauern 10 Wochen (Januar bis März) mit je 1 Sitzung (à 60 Minuten) pro Woche. Genauere Informationen auch unter Beste Grüße - Dipl.-Übers. Carlo Accorinti Johannes Gutenberg-Universität Mainz Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft Internationale Sommerschule Germersheim, An der Hochschule 2 - R Germersheim /Tel.: / / Fax: Presseinformation BDÜ: Jetzt auch Webinare für Dolmetscher und Übersetzer (Berlin, 19. Februar 2015) Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.v. (BDÜ) weitet sein Seminarangebot aus und bietet nun auch Webinare an. Etwa 200 Seminare und mehr als 30 Webinare sind für das Jahr 2015 bereits online buchbar, und das Programm wächst stetig. Im ersten Halbjahr gibt es unter anderem eine Webinarreihe zur Arbeit mit der Software Word. So geht es am 19. März von 8.30 bis 9.00 Uhr um das Thema: Effizient mit Word: Texteingabe kann wie Zauberwerk entstehen. Bereits jetzt stark nachgefragt ist das Webinar Medizinische Übersetzer - was machen die eigentlich? Ist das Fachgebiet etwas für mich? am 24. März von bis Uhr. Dieses Webinar ist sogar kostenfrei, ebenso wie weitere Webinare mit Fokus auf die Arbeit mit Translation-Memory- Systemen. Die Teilnahme an Seminaren und Webinaren des BDÜ steht allen Interessenten offen, eine Mitgliedschaft im Verband ist nicht erforderlich. Auf der BDÜ-Website gibt es nähere Informationen zum Weiterbildungsprogramm, auch die Anmeldung erfolgt online ( Es ist geplant, das E-Learning-Angebot aufgrund der hohen Nachfrage zu verdoppeln. Zurzeit gibt es Webinare am Vormittag, am Nachmittag und in den frühen Abendstunden. Ein Ausbau der Early-Bird-Webinare vor 9 Uhr morgens ist in Vorbereitung. Die Webinare dauern meist 30 oder 60 Minuten und sind somit für Angestellte wie Freiberufler gut in den Arbeitsalltag integrierbar. Das neue E- Learning-Angebot ergänzt die jährlich etwa 200 Präsenzseminare des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer, die es dezentral in vielen deutschen Städten gibt. Über seine regional aufgestellten Mitgliedsverbände bietet der BDÜ zum Beispiel Seminare in Berlin, München, Leipzig, Köln oder Hannover an. Das Themenspektrum reicht vom Marketing für Selbstständige über Urkundenübersetzen oder Stimmtraining bis hin zu Grundlagen der Biomedizin. Der Verband ist in Deutschland der größte Anbieter für Weiterbildungen, die speziell auf den Bedarf von Dolmetschern und Übersetzern zugeschnitten sind. Die Idee zu den Webinaren hatte der BDÜ Landesverband Baden-Württemberg, der auch die ersten Webinare durchführte. Wegen des großen Erfolgs und der wachsenden Nachfrage hat der Verband das Webinarangebot nun unter dem Dach des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer gebündelt. Die Organisation der Webinare hat die BDÜ Weiterbildungsund Fachverlagsgesellschaft mbh übernommen, ein Unternehmen des BDÜ. Für Fragen und Anregungen zu Webinaren wurde eine eigene -Adresse eingerichtet: webinare@bdue.de.

6 6 Informationsbrief des VÜD Nr. 1/2015 Dieser Informationsbrief wird im Auftrag des Vorstands des Verbandes der Übersetzer und Dolmetscher e.v. herausgegeben. Die in dem Informationsbrief veröffentlichten Artikel sind Meinungsäußerungen der genannten Autoren und nicht des Vorstands des Verbandes der Übersetzer und Dolmetscher e.v. Redaktion: Monika Schofeld Redaktionsschluss: 20. Februar 2015 Geschäftsstelle: Weydingerstraße 14-16, Berlin (Raum 123) (U-Bahnhof Rosa-Luxemburg-Platz) Telefon: , Telefon: , Fax: vued.berlin@t-online.de, Website: Konto bei der Postbank Berlin: IBAN: DE BIC: PBNKDEFF Geschäftszeiten: Mo Do Uhr Nachdruck - auch auszugsweise - nur unter Angabe der Quelle gestattet. Er bedarf der vorherigen Anzeige beim Herausgeber.

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