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1 r Rechtsfragen der Eurasischen Zollunion Tagungsband /urn 15. Miinsterancr AulJenwirlschaftsrechlstag 2010 Hcrausyc^cbcn von Prof.Dr, DirkEhicrs Prof. Dr, I fans-michael Wolffgang Dr. Ulrich.Ian Schroder Mil Beiirii^cn von Prof, Dr. Kike Albrechl, Prof. Dr. Sailaubek Alihckov, Dr, Manila Audzci, Prol. Dr. Afcxci AvumomovH Prof. Dr. Olga Bakacva. Dr, Gennadiy Brovka, Dmilriy Cheniakinn Prof. Dr. Chrrsioph Herrmann, LL.M.. Dr, habil. Sergey Koroiev, Dr. Denis Korovyakovskiy. Prof, Dr. Alexander Kozyrin, Dr. Natalia Laychenkovan Prof. Dr. Galina Maivienko. Dr. Vladislav PonamorenU^ Reg.-Dfr, Dr. Hasso Rieck, LL,M.> Dmilriy Savkin.OJga Shrshkina. Dr. Grigory Talanov, Dr. Taljana Telyalitskaya, Dr. Iriiia Tkachciiko, Dr. Taliana Troshkina. Prof. Dr. Danil Vinnitskiy, Alexey Vinogradov. M, Se., Victor Vobiikov. Prof. Dr. Audrey Zvcrcv ifii Vcrlag Rccht und Wirtschatt GmbH Frankfurt am Main

2 Rechtsfragen der Produktsicherheitskontrolle in der Zollunion Yankii Dr. Hanna Audzci,' Kitpala StaatsuniversiHit Grodno, Grodno, Wctfirussiand A. Kinleitung \w der zweilcn Halfic dcs 20. Jiihrhundcrls jstdic tinifaliung von liuegriilionsprozessien /,u clnem bcdeutsamen Rechlsphiinomcn geworden. Zu solchen Iniegraiionseinhcilcn /iihll juch die Zollunion, dertn Mitgiied die Ropublik WeiBrussland ist, Be^inncnd mil dcm 1. Januar 2010 gclton in der Zollunion der Einheilliclie ZolJluril und die einhcillichen nichdarifiircn M;il3nahmeii, cinschliej^lich einheitlichcr Li/cii/en und Hc^ehriinkungcn im AuUcnhandeJ. Am 1, Juli 2010 ist der Z^illkodex in Krafi getrelcn, die Zollabfenigun;? ;in den inncren Gc-cn- /en wurdc abgesuhaitt und /ollkojurollcn snwie iinderc siaalliehe Koiitrollen werden nunmchr ;in die Auf.kngreii/en der Zollunion verlcgt. Zudem isi die gegenseitige Anerkennung der Genehmigungen im Uereich der siinilaren, phyu)sjn]lart^n sowie vcleriniiren Konirollen und der tcchnischcn Regulierung siehergcsielll. Die rcehlliche Grundlage der Zollunion bilden die v6lkerrci:hoiehen Veiirjige und Abkonimen der Uniimssiaaienn die den Kernhereieh der Zolhcgulierung auf dcm einheilhchen Xollgehit;! bcsiimmcn. (lie /ollgescl/gchung der Zollunion eniwickell sith ziemlith dynami^eh und erlordert i;ine stiindige Verbesj^erung sowie die SchlieLiung der vorbandenen Lucken und die Aullosung elwa besiehendtr Kollisii>nen. Parallel wird auch das nationaie Rceht der Milgliedsiaalcn der Z*>llunion, unier anden^m der Rcpiihlik WeiLirussland, je naeli Eiuwieklungs^land der Unionsgcsetzgubung in einigen wescnilichen huiktcn geandcn. Im Hinbliek aufniogliche Kollisionen gill in der Repuhlik WeiGrussland das Prin/ip voni Vorrang V(>]kerrechdicher Normen. In,sbes<^Tideit siehl An. 5 ZolJkodcx der Republik WeiLlrussland voi. dass fiir den Fall, dass Besiimmungcn volkerreehtlicher Venrage, die liir die RcpubJik Weilirussland gcl- Dit? Vcrf;isficrin isl DivciiCin am Lchrsluhl filr Sl^ats, Arhdl'' und Ljudwirlsch-iflsrecht der Yjnka Kupikia Siujilsuniversiidr GnxJno. 161

3 Tlynna Aud^xi ten, von den Repcin dcs nationalen Zollkodex nder von Vorschriflen, die in anderen Akten dor Zollgeser/gebung enthalten sind, abwcichen, der volkcrrechtlichc Vertragangewandl wird. Dieses Prin/ip gilt gleieheimulien fiir die volkcrrcehllichcn Abkomnicn, die im Rahmcn der Zollunion vcrabschiedci werden. B. Die Rogulierung der Prodiiklsicherlieitskontrolle in der Zollunion In diesem Zusam men hang mot:hlen wir auf elnige Probkrne der rechitiehcn Rtrgulicrung der Produktsichcrhcilskonlrdllen im Rahmen der Zollnnion eingehen. I, Die reclitlichen Gnuidljijicn Der Z-ollkodex der Zollunion (ZK) legt in Kapilel 15 dit^ Grundbestimmungen liber die 7xj lkontrolle in der Zollunion fesl. Art. % ZK besai^i. dass sich alle ill das Zollgebiet der Zollunion eingcfiihrten Wari:nahdem/cilpui]kldcs Gren/iibcrlritlsunieri^ollamtliehcrUherwachungbcIifiden. Urn die Produktsichcrhcitskonirolle in der Zollunion sicher/ustclten, gelien in der Zollunion einbcillichc leehnische Anforderungen. saniiiiri: und vetennarc Malinahnicn sowic die Pnan/enguaranianc. AutJerdem exisiieren der Zollunion /ugi^ordnele Zerlifi/iLriiimNMellen und Tesllabore. die es erlauben. das Kindringcn von infckliosen und nichrinfckliosen Massenkrankheilen (VergifUfUgen) und deien VerbreiUmg unier der Beviilkerung 7.u verhindern s<m'ie das Inverkehrbringen von Produklen.die saniliiren und hygienisehen Anlbrderungen nichi enlsprechen.iu verbielen. Am 1. Juli 2010 isl das Ahkommen iihcr die sanitm-n MaBnahmen in der Zollunion vom 11. Dczember 2009 in Krafi gctreien. Die Kommission hat mil ihrer Enischeidung N 299 fv(mi 2K. Mai 2010) folgende Rcchtsakte verabi^chiedet. die den Durchfuhrungsmcelianismus dieses Abkommcns besiimmcn: - Das Einheiiliuhc Verzeichnis der Warcn^ die der sanitiir-epidemiologiscben Aufsiehi (Kontrolle) an der Zollgrenzc und im 2ollgebtcI der Zollunion unterlicgen: - die Einhcitlicbe Foim der Dokumenle. wellhc die Produktsiehcrheit bestaligen; - die Aiu>rdnung iiber das Durebfiihuuigsverfahren der -slualliciien saniiiircpidemiologischcn Aufsieht (Kontrolle); 162

4 Rci:htsfragcn del I'Ridnkl'iichoiJicilskoiilrolk' in tk'r Zolluniun - die Rinheitlichen sanitar-cpidemink>gisclit:n utid ]iygit'nist:hen Anforderungcn an die Warcn, die dcr sanitar-epidemiologischen Aufsichi (K(introllc) unicnicgcn (Cinheiiliche Saniiamnrorderun^en), II. Dk Durchfuhrung der Kontralle GcmiiLl dcr linlschcidung der Koinmission N 209 [vom 28- Mai 2010) kontrollieren die Bedieiisteten dcr jewciligcn Kiinlrollorganc dcr Russlschcn Toderation, der Repuhlik WeiBrussland und dcr Kcpublik Kasachslan ah dcm I. Juli 2010 an den Uhcrgangsstcllcn dcr gcmcinsamen /ollgrcn/c samtliche Warcn,die im Einheitlichen Ver/eichnispenanntsind.Das Vcrhringcn solcher Warcn ist nur an denjenigen Obergangssiellcn crlaubt^ die mit Quarantiineanlagen ausgesiallcl sind, In Wcilirusskind wcrden die sanitiir-cpidcmiiilogjschen Konlrollcn an 22 Ubcrgangsslellcn von Insiitiilionen des Ministeriums fiir Cksundhcilswcscn und an 14 Obcrgangssieilcn von Einrichtungcn dcr WeiRrussischcn biscnbalin durchgcfuhrl. Ahnliche UbergangssicUcu wurdcu in Russkind und Kasachsian geschaffcn. Der staatllchcn Rcgisiricrung in der ZoJIunion unterliegen Produklc, die zum erslen Mai auf dcm Ztillgcbiet dcr 7A>llunion hcrgcslcllt odcr /um crsten Mai in das Zollgcbici cingduhrl worden sind, Dcr Vcrkchr von in dcr Republik WeiLimisland rcgisiricrtcn Waren crfolgl uul dcfi Tcrrilorlcn dcr Russtschen [-odcniiion und dcr Republik Kasachsian aulgrund dcs Re gis trie rung szcu finishes ohnc Neuanlcrtigung und ohnc Durchfiihrung weilerer Laboruntersuchungen. Bis /um I, Januar 2012 kann die I'roduklsicherhcit auf dcm Tcrrilorium dcr //.jliunion auch mil folgendcn L'ntcrlagen bcsiaiigl wcrden; - Nationalc Unlcrlagen. die die Prodnkt^icberheir nachueisen und die nach dem naliimialcn Reclu vor dcm Inkralllrclcn des Abkommens ubcr die saiiiiiircn Ma(5nahmcn ausgcsielll wcrden, inneriialb der GeltungslVisi aber spalesicns bis /um 1, Januar 2012: - nailonale Unlcrlagen, die die Sicherheil der Produkic aus dem Abschniu 2 des Einheitlichen Verzeichnisses nachweisen. die auf Anirag des Herstellcrs oder Importeurs in dem Zeitraum /wischcn dcm Inkrafitrcten des Abkommens liher die sanitaren Mal^iiahmcn bis /um I, Januar 2011 mit Gcllung bis /LLIII I.Januar 2012 ausyestclli wcrden, Unierlagen, welche die Produktsicherheil nachwciscn. konncn ohnc /.usiitzliche odcr nnehmaligc Untersuchungen ersclzt wcrden. wenn im Text Fchlcr (Drucklchlcr) aufgetreten sind b/w, cmigc unwcsenlliche Anderungen vorgenommen wcrden miissen b/w. neue Sieherheitsanforderungen fiir Produkie eriassen worden sind. In diesen Fallen wird dcr Vcrkchr von Waren, die den Kontrollen uiitcrlicgcn, nicht eingestelll. 163

5 Hannu Aud^ei AlsBestatigungrurdiedurchgefuhrtensaniiar-epidemiologischenKontrnllen dicnl dcr Vcrmcrk Finruhr gcslaitcr' in den Versand- b/w. Transporluntcriagen (Koniiosscmcnu Fraehlbrief o.a. nach Art. 4 Nr. 3H ZK) mit Angabcn ium zustiindigcn Organ, dcni Diilum. der Unicrschrit'I sowic dcm Abdruck des pcrsonlichcn nanimericilen Stempels des Beamten, dcr die KontroJIe durchgefiilirt hai, III. Die KonkrctisieriiHK der Anrorderun^en an die F n >d u k t si cli e r he i t^ko n t rol le Wie bereits obcn erwahni wurde, sind die Einheitlichen Anfordeningen /.u den Warcn, die der saniiar-cpidemioldgischcn Aufsichl (Konlrolle) unicrlicgcn,in Kraft gctrctcn. Lcidcr pni/isicrcndicse Anfordcrungcn keinc Bcgriffe, vielmehr cr^cben sich die Bcdeulungcn dcr auslcgiingsbcdtiiftigcn Hcgritic crsl aus der Anordnung libcr das Durchfiihrungsvcrfahrcn dcr siaatliehen sanitiir-epidcmiologischcn Aufsicht (Kontmllc) und aus den volkcirechtlichcn Abkommcn, die im Rahmen der Zollunion und dcr Lurasischcn Wirischaflsgcmeinschafl abgeschlosscn wurden. Dies fiihri /M grojien Schwicrigkeitcn in dcr Kcchlsunwcndung. Um diese und aiiderc Paiblcmc /LI behcbcn, hat die Kommission die Entscheidung N 341.,Uber die Hragcn dcr Anwendung dcr sanilarcn MaLinahnien in der Zollunion'' (vom 17. August 2010) criasscn, die die Vorschlagc dcr Expcrlen und Wirlschafisvcrtreier bcriicksichtigi und diejenigcn Rechtsakte, die gemiill der Enlschcidung der Kommission N 299 (vom 28. Mai 2t)l(l) in Kraft getrcicn sind,ergaiizl. Dcs Weiiercn wurdc im Rahmen dcr Zollunion ^ur Untersilitzung des Informationsaustiiuschcs ilbcr phylosaniiiirc Zeriilikate fur die in^ Gchici eincs Uiiionsstaatcs zu vcrbringcnden Waren cin cinhcitliuhes Ibrmiilar ndnlormaiion iibcr poii/ciptlanzliche Zerlihkaic die von /uslandigcn Organen der Mitghcdstaatcn ini ikrcieb PllanzenquaranLanc ausgcslcllt worden sind"en!- wiekclt* das /nr Vercinhcidichung der vcrfahrensrechtlichen Anrorderun^cn an das Verbringen von Produkten bcitriigt. Allcrdings bleibiauch vor dcm Hintergrund dicker Rcgchmgcn das Bcdtirfnis virulent, die nationalen Vorschrificn im Hinblick aul den kiinftigcn Gemeinsamen Markl anzugleichen. In dcr Repuhlik WeiGiussland gilt cine Reihc von Rcchtsakten im Bcrcich phyiosanitarl:r MaL^nahmcn, unlcr andcrcm fur Saniiar-QuarantJiiic-Konlrol- Icn. Die Grundkigc dafur bildctdasgesci/ dcr RcpuMik WciHrussland,.Ubcr das saniiiir-hygicnischc Wohlcrgchcn dcr Bcvolkcrung". Im Gcsctz wird der Begriff der Sanilar-Quarantanc-Konlrolle dcliniert als solchc Kontrollen, die an den Ubcrgangssicllcn an der Staatsgreri/e dcr Republik WeiBmssland /uni 164

6 Rechislriigen der PiodukisiLlicrhcitskomrollc in dor Zollunion Zwcckc dcr Vcirbeugun^ gegcn das Eindrini^en, die Enistehung und Vcrbreilung infekiioser Kikrankungcn durchgcfiihrl werdcn. Dicse BcgrJtfsbeslimmung isl unscrcr AulTassung /ulblgc vcrbesserungsbedurflig. Eine analoge Bcgriffsbcstimmung cnthall die Anordnung iiber das DurchruhruTigsvcrfahren der staatlicben SLinitiir-epidemiiilogischtfn Aiifsichi (Kontrollc). Demnach versteht man unter der Saniiar-QuaranUine-K^iTilrolle eine siaatlit'he saniiiir-epidemiologische Autsieht (Konirollc) in Bczug auf Pcrsoiien. Tiansporimjiic! und Warcn, die van den dazu crmachliglcn Bcamlcn an den tjbi:rgangssicl]cn /ur Vorbcugung gcgcn das Eindringcn von intekliusen und nicluinlbkiioscn Massenkrankhcitcn (Vcrgifiungcn) und dcrcn Verbrt^iiung sowic /lu Vorbcugung dcr Einfuhr potenliell fiir die Gesundhoii des Mcnschcn gcfiihrlichcr Produkic (Warcn) durchgcfiihrl wild. Wic (lusdenobcngenannten Bestimmungcn folguenihiiltdieaiiordnungcinen dcullicheren und ausfiihrlicheren Bcgriff der Sanitiir-Quaranlane-Kontrolle. Ks erseheini sinnvoll, Konlrollen nichl nur /um /wecke der Vorbcugung gegen das Eindringcnn die Enlstchung und die Vcrbreiumg von infektioscn Erkrankungcn durch/uluhrcn. wie es im Geset/ der Republik Weilirussland verankeri isl, sondcm aucii, um das Eindringcn und die Vcihicitung dcr nichl infektiosen Masscnkrankheiten (VfrgifUingcn) sowie die Einluhr potenliell fur die Gcsundheil des Menschen gcfahrlicbcr P[x>dukle (Waren), WCILIIC die Dufclifiihrung von Mal5iiEihmcn zum saniliuen Sehuiz des Teniioiiums erfordern.zu unterbinden. Im Gesel/ der Russischcn F-6deration Ubcr das saniiar-cpidcmiologisehc Wohlergchcn der Bovolkerung" j'chll der Begriff Sanilar-Quaranlanc-Kontr<^lle'\ Slalldcssen wild der UegritT..slaallichc sanitiir-epidemiologisehc Autsichr verwcndcl, dcsscn Bcdeiilung allerdings dem Bcgrrll,.Konlrolle" iihnlieh isi; Kinc I'aiigkcit /ur Vorbeugung, F.nidcckung und IJnlerbindung von Verslrttkn gegen die Gesei/.gebung der Rus^ischen l\>deral[on ini Beleieh dcr Gewahrleislung des sanitar-cpidemiologisehen Wohlorgehens der Bevolkerung, /um Zwecke des Gcsundlicitsschut/es der Bevcilkerung und devumwclt. Das Gesetz der Republik Kasachstan Ubcr das sanilai-epidcmiologische Wohlergchcn der Bevolkerung" enihali den BcgiilT Sanilar-0^uirantanc- Konirollc", dcr tol gen derm alien definierl wird: Kontrolle der Bewegung von Menschen und Eraehigiiicrn iiber die Staatsgrenzcn. die zum Zwecke dcr Vcrhindcrung des Eindringcns von inleklibsen und parasilaren Erkrankungcn sowic dcr Niehl/ulassung einer Kinluhr von potcnticll fur die Cesundheit des Menschen gerahrllehen Sioffen und Produkien ins Slaalsgcbicl durchgeriihn wird. Die Analyse der einschlagigen Rcchtsakle der Zollunion und der naiionalen Rechlsakle /eigt,dass bei derausarbeitung des Unionsrechts im Bereieh 165

7 Hanna Audzci Sanitarkonirolle im Prin/ip sehr iihnliche nationale Regehingen allcr drei Mitglicdslaalcn als GrundUigc gcikimmcii wurdeii. Allerdings isi bemerkcnswcrtn da.ss in den normaiivcn Rcchisakten dcr Zollunioii die Termini.,Aufsicht" und Kt>niro]le^" als Synonymc vcrwcndci werdcn, wiihrend in den naliotiiilen Reehlsordnungen der Unionsstaalen dicsc Begriffe unicrschiedliche Bcdcuuingen haben, Dieser Uniersehicd crkliin sich dadurch. dass Kontroll- und Aufsichlsorganc iihcr Linterschiedliche Befugnisse verfiigen. Die GegensUindc dcr Aiifsichl uinlasscn iieben der Vo]]ziehung der Gesetze audi alle andcrcn Formcn der Realisierung des RecViles, Im Unicrschietl /ur Kontrolle verwirklichl sich die AulsichI in Be/.ut^ auf die Objekle anderer Sysleinu imnier viin aul^n. l!)ic Autsicht stclll ciiic Obcrwachung dcr Ausfiihrung von Rechlsvorschrificn dan die Kontrolle isi der Vergleich von Soil- und Isl-Objcktcn und die AuswcrUmg von Abwcichungcn. Konirollc sclzt in der Rcgcl ein Verhallnis dcr Uber- und Unierordnung /.wischen der konlrolliertcn (unlergeordnelen) und der konlrolliercnden (iibcrjicordiieien) Person voraus, IJahei \si die konirollicrende Person heieehligin skh in die Tiiligkcil des k(introllie[ten Objekles zum Zweckc der BeseJtigung von Rechtsverstolien einzumisehen. Aulkrdcm ist Korurolle im Gegensat/ /ur Auisicbi immer mil einer Einschiiuung der Rechl- und ZweckmaRigkeil verbunden. Hicr isidringcnd Nachbusscrun^ gcniien In den Rechlsaklen derzollunion solltc man die Begriffe Konirollc*' und >,ADfsichr abgrcnzcn und delinicrcn bzw, untcr den ailgcirieincren Begriff Regulierung" fassen. IV. Der Informationsuuslausch uber KontroJLen und Kechtsakte Neben der Harmoiiisierung der nationalen und supranational en Vorschrificn isi naeh Memung dcr Verfasserin eine einheilliche Daienbank erfordcrlieh, die cs criaubljnformalionen uber Sanitarkonlrohen an den Ubergangsslellen /,u erfasscn und zu ijberlragen. Diese Datenbank musste ihrersciis an das Informal ionssyslem der EURASEC im Bereich icchnischi:r Rcgulicrung, saniliirer und phylosanilarer Malinahmen sowic an das Iniegrierie Informalionbsysiem des AuBen- und Binnenhandels der Zollnnion angcpassl werdcn- In Anbetraeht der sieigendcn E^cdeulung des /wischenslaalliehen Information sail stausc he s isi cs /udem notucndig geworden, im Rahmen der Zollunion cine gemeiiisame hilcrnclrcssouree mit Inlormalioncn uber zusliindige Organe, Enlschcidungcn. Vcrwaiiungsaklc und Unlerlagen nach dem Abkommcn uber die sanitaren Mal.inahmen in dcr Zollnnion voni 11. Dc/cinbcr 2()()9/usehaffcn, Zurzeit konnen beim Inverkehrbringen von Produkicn. die der zwingcnden Bcschaffcnlieilsbcsiiitigung in der Zollunion nnlerliegcn. sowohl nationale 166

8 RechlslVagcndor Pio.liikiMcherhcJtsktJiilmllc in dcrziillunion Ver/cidinissc sojcher Pnidukte als auch das tuniieilliche Ver/eichnis der Zollunion Anwendiing linden. Die Wiitscliaflsteiinehmer allcr dici l^ander konncn. \c nach wirtschaltlichcr Zweckmii(5igkeit. ontwedcr cin nalionalcs BcschalTonhcitszcrlilikiit ihre^ cigencn Siaatcs oder oin naiionafes Bcschaffcnhcits/crliJikat de^ BesiinimungsUiiulcs (weiiji cs sith uni eincn Miigllcdsiaal dcr /iilluniori hiindcii) oder das cinhcilliche lie>>chiiltcnheits/.crlimk-ii dt;r Zolliinion (wcnn die bctniffcnen Produklc in das tiiihcilliche Verzeichnis aitr^enommcn sind) hcaniragen. V. Die Vercinh^itlichung der techiiisdien KegJemcnts Die Rcgicrungcn der Milglicdsliiiider habcn cine konzcplionellc Entschcidtfng iiher den Ubergang zt:r einhciuichen icchni^chcn Rcgiifierung in [-orm von technischen Reglenienls dcr HUKASEC gelrollcii. Die techiiischcn Rcglemenls der BL RAS^:C wcrden durch ein volkencchifichcs Abkommcii der Milgliedsiaalcn dcr BURASKC angeiiommcn, Dabei sollen diejenigen njiionalcn techiiischcn Rc^lcnienis. die den lechnischen Rc^lemcnis der EURASEC widersprccbcn. autgehubcn wcrden, Dcr dadurch zu cnvartendc Abbau von tcchnischcn Harricrcn wird die Eniwicklung dcs angcsirebtcn gcmcinsanicn Markls tordcrn, AhnliLhc Rcgcin gcllcn auch in dcr buropiiischcn Union. Da ahcr dcr Pro/ess der Eniwicklun^ und dcr Einfiihrung der einheitlichen Icchnisclicn Re^lements scfir langwicrig und arhciisinlcnsiv erschcinl. sind fur die 0bergaiigspcriode /usal/liche Maliiiyhincn zur Unlc^"^liitzung dcs gcgcnsciligcn Handcls vorgcschcn. So wurden dafiir das Abkommcn libcr dell Verkehr van Pruduklen, die dcr zwingendcn BcsehulTcnheiisbcstatigung aui dcm Zollgcbiei dcr Zolfunion unicrlicgen, vom 11. Dczcmber 2()()y sowie da^ Abkommcn ilbcr die ge^cnsciligc Anerkcnnung dcr Akkredilicrung dcr Zcrlifiziciungsorgaric und Tcsilaborc (Zenircn) chenfalls vom 11. De/embcr 2(H)"* angciiommcn. Das Abkommcn iihcr den Vcrkchr von Prodiikicn, die dcr zwingendcn Beschalfcnlicitsbestaiigung unicrliegen, siebi cine liinhcrlljche Lisle der Zcrlili/ierungsorgane und ^lesilabore (Zcnlren) dcr Zoliunion vor. Diesc ijste bestelu aus natkmalcn Teilcii, die von jcdem Milglicdstaal selbslsiandig zu bilden sind. Die Zertili/icrungsorgane und TcsClaborc (7^niren iuis der Liste diirfcn die BcschalTcnhcil der Warcn. die im tinhcitlicbcn Ver/eiohnis enthallen sind, bcslaligen und cinheitliche Bcschaffcnhcilszern(]katc au^mcmcn. Diis EinhcitJiche Verzeichnis der Produkte. die der zwingendcn Bcschaffenheilsbesialigung unicrliegen, lislei Produkte auf, fiir die noch kein cinheitliches lecbnisches Reglemenl exisiieru fiir die aber in den Miighcdslaaien ahnliche Aiiiorderungen und Hormen dcr BcsehafTcnheifsbesiitiigung fesi- 167

9 Haniirt Aut!/ti geleiii worden sind b/w. aufdie gleiche odei Lilinli(.'he llnlersiichungs- und Mcssungsmi^lluiden angcwandl werden. Das Vcrzoichnis gilt in Bczug auf cin koiikrclcs PrcKlukl bis /urn liikralluclcn cincs letjhnischt^n Kegltmenis fiir dieses Produkl in alien Milglicdslaalcn. I'ur Produktc.dic in das Binhcitliclic Vcrzcichnis aufgcnommcn woidcn sind. wcrdcn einhcillichc Bcschaffenheitszenilikulc und BeschalTcnhciiscrklarungcn ausgcslclll- Soinit wuidc in der Zollunion einc umfangreiche rechtliclic Basis im Bcrcich Icchnischcr Rcgulii.Tung gcschalyen^dit aulk-r den schongenaiinicn Tolgcndc Rcchlsakk' uiiilassi; Die Anordnunj.- tibcr das Anfn;ihincvcrfahrcn der Zcrtili/icrunj^sor^ant; und Tesllabore (Zenircn) in die Einhcillichc Lisle der Zcrtih/Lcriingsarganc und Tcsilabore (Zeniren) sowie ihrc Bildung und Fuhnnig; die Anordnunj! liber das Bildungs- nnd liihrungsverfahren der Binhcillichcn Lisle der ausigcsieilien Beschaffcnlicils/criifikale und der regislrietlen BeschalYcnheilscrkliiningen; die Anordnung Uhcr das Fiiifuhrverfahren der Produktc, die der /wingcnden BeschalTenhcilspriirung unierliegen; die Anordnung iiher das Kaordinationskomilce fiir die teehnische Rcguliemng sowie die Anuendung der saniiiircn, velcrinarcn und phylosaniliircn Matlnahmen, Allcrdings siehi niich cine grolic Arhcil bcvor. da cs gill, die leebnischcn Vorschrificn der Rcpiihlik WeiGrussland. der Rcpublik Kasachslan und der Russischcn I'odcration.die im Ralinicn des einticitlichen Wirtschaflsraumes enlwiekelt werden, mit den volkeneehilielien Besiimmunjien (iptimlii zu harnionisieren. Vr Das Beispicl der rechtliclu'ii Ke^ulierun^ der PMan/enquarantane Eine weilcre wichtige Frage siclu die rcehllichc Kegulierung der Pflanzenquarantiine dar, Ini Ralimen der Zollunion gill das Abkommcn der Zollunion iiber die PJian- /i;nqu:iranlane vom II, Dc7,cniber Ini nalionalen Rcclil der Unionssiaaien gibl es analoge Rechlsakte. insbesondere: - In der Republik Wcil^russland das Geselzl Ober den Pflan/cnschul/": - in i.kr Russischcn Federation das Gesclz Uber die Pflanzenquaranlane*"; - in der Rcpublik Kasachstan das Gesel/ Oher die Pflanzenquarantane". Vermlllcis der Analyse der in den gcnamiien Rcchtsakten verwendctcn Terniinologic kann man durchaus zu dcni Schluss kommen, dass viele Begriffe in der Unionsgeselzgebung und im nalionalen Recht der Miigliedslander identiseh sind. Dieser Umsiand LTleiclileri selbsiversliindlieh die Reehlsanwendung wesentlich. Allerdings sollicn cinil^l' iliinini. insbesnndere der Schliisselhegrifl QLi.iKLnlanLe]/eugnisse",mjeh pra/isieri werden, 16S

10 Rechisfragen dcr PnnduklsiL;heiheilskonimlJe i" dt'i /oljunilhi [,aul dcm Geset/ der RepuMik WeiBrussland.,ObeT den Pllan/cnschulz" vclstcht man unlcr ^Quarant^nccr/tiugnis'icn" Pilan/cn und Pt!anzcncr/.cugnisse. welche Tragcr von Schiidorganismcn scin konnen oder die Vcrbrcitung von Schadiirganismcn r^rdcrn konncn.zuglcich cnthall dasgcsclzdcn BegrilT..Ouaiiiniiincgcgcnstiinde", dcr wic folgt dcfniierl wird: Territoricn Oder abgesondctic Grundsliicke. Gebaude, Aniagcn. Behiilter. Lageiorie, QiianinlJineer/eugiiissc, Vcipackung. Ausiii^tung, Bclordciung*imiItel,0>Titaincr, Agiartechnik und Wcrk/ciigc /ui Biidenbcaibcilung sowie Insekten-. I'llan/enkiankhcilscrreger- und Samcnsainmlungcn, Heibarien, PilAulluren, Raklerien. Viren, Wiirmer, Zccken, Insekten und anderc Objcklc, die UrsjLche fur das Eindringen von Quaranlaneschadorg-mismcn in das Hohciisgchicl dcr Rcpublik WeilVussland und (odcr) dcrcn Vcrbrcilung darin scin k6nncn, Unter dem Begriff Quaranlancer/eugnissc (Quarantanematerial, Quarantiincfrachtgui, Quaranlancwaren) wcrdcn im Abknmmcn liber die Pfian/enquar^iniiinc cigentlich zwci Begriffe - QuaraiUaneer/eugnisic und Qualanianegegenslande - zu^ammcngefasst: I*llan/en. PIlEin/xner/cugnisscH Verp:ickungsmalerial. Verpackungen. Erde iidlt andcre Organisnien. Gcgenslande oder Maccrialien. die ins Zollgebict der Zollunion verbraehl werden und die Triiger von Schadorganismcn scin konnen oder die Vcrbrcilung von Schadorganismen lordern konnen und in Bezug auf die saniiare Malinahmen ergriffen werden mussen. Das russisehc Geseiz»,Ober die Pnan/cnquarantiine*' enihiill den Bcgriff QuaranianegcgcnsUiiide", Darunier vcrstehl man Plachen fur Jegliche Nui- /ung, Gcbiiude, Baulen. Gerale, Reservoire. Lagersliiiien. Ausriislung, Belorderungsmiilel, Coniainen Quaianianccr/cngnisse (Ouaranlancmaterial, Quarantanelrachigni) und sonsiige Gcgcnsliinde.die Ursache fur das Eindringen von Schadorganismen in das Hohciisgcbicl der Russischcn Fodcraiion und (oder) deren Vcrbrcilung darin sein konnen, Anders als im Abkommen ubcr die Pllanzenquaranlane schliebt dcr Bcgriff Qua]an[anegcgensi;inde" im russischcn Gesetz den Bcgriff ^Quaranianccrzcugnisse" ein. Unler Quaranlaneeiycugnisscn" werden naeh dem Gcselz dcr Rcpublik Kasachstan H,Ubcr die PJlan/cnquaranianc" alic Materialicn (Kraehlgiilcr) veistandcn, welche die Vcrbrcitunj: von Quaranianegegensiandcn fordern konnen. Hicr sind die QLiaraniunegcgcnsIiinde wiedcr ein Bcsiandieil der Quaran liinecr/eu j-nisse. Diesc Beispiele vcrdeullichcn, dass es im naiionalen Rechl der Unionsliinder wescniliche Icrminologische Unlerschiedc gibi, [_cgaldetinilioncn in Gesetzeslexlen mussen imnicr wiedcr iiberpriifl werden: Wenn cine l^cgaldehnilion in eincm Rechlsakt geiinderi wurde, sollicn audi andcre bcirorfene Rcchuikle diesc Anderungcn libcrnchmen. 169

11 Hyiinj Aud/ei C, Die Perspektive Russland. Wt^itkussland und Kasachstan hahcn reichhaltigc Erfahrungen in den Bereicheii Zolhegulicmnji und Ztjilkontrollcycsinnmclt.die bei dcrausarbeilung der norniairvcn Grundlagen dur /ollunkin bcrucksichtiyt wuiden, Ohnc Zwcifel wcrdcn nach dcm fnkrafiireien dcr cinschliigigen Recht'^akic Iniporteure und Exporteuie sowlc die //*! I beholden der Uniiinssraalen auf prakeische Schwieiigkfiien stolkii, die durch evenluellc Widcrsprticho. unklare Rcgelungcn und das Fehlcn von A]iwendi]nj:snK"chanismen bedingi sind. Einc grofk Hilfe kann dabci die Konvergenz bzw. Harmonisiemng nationaler Vorsehrillcn k^f^len. Wiihrcnd die Zollgesel/gebunj- der Unionslander ini Wescntlichen schon stark angeghchen isr, sonlen andcrc Rechlsberoichen insbesondert; das Siraf- und das VerwaliungsreehlH nichi aus dtni I5lit:k geralen. Zudem sidil ndch cine grore I kiausloiderung fiir die Rechlsset/ung Hufgrund kiinfiiger volkcrrcchdicher Abknmmcn und Enischeidungen der Kommission souie /.ugunsien einer Annahcrung des naiionalcn Rcehls an die UnionsregL^lungen bevor. Wie Erfahrungen mit internationalei wiilschaftlichcr Integration (insbesondere in dcr Buropiiischen Uni<nij /cigen. fiihri die SchafTung eincs gcnicin- ^amcn Zollgebieis mchrcret Lander nnd die dadurch bediiigle Markterweilerung /u eincin crhohten InvcstitiimslUiss, Die InvestitionsattTaktivitat wird gcslcigcrt und das (nvesptionsklima verbcsscrl. Die Repubhk Weilirussland hai die Hcreitschaft zu ciner erlblgrcichen und hingtrisiigen Zusammenarhcif im Rahmen der /olkmion sehon geiiulkrt. Und damil dicst? Zusamnienarbcit aul'h wirksam und bcidetseidg vorteihiafi wird. solltc eine llcxible und beiderseiiig ak/epuible rechthehe Grundkige gesehalfen werden. SchlieLihch ist /u bemerken, dass die Folgen des Beitritts /u der ZolJuninn flir die Rcpublik WeiL^russland in vieler Flinsithl davon abhiingcn, wclche Uandclspohtik diesc regionale fniegralionscinheit durchruhrcn wird. Wenn die Miighedskinder Proieklionismus allmahheh iiber den Weg von Zollscnkungcn abbauen und sanitare, phytosaniliirc und icchnisehc Standards harmonisieren werden, daius diirfte die Mitglicdschaft WcKirusslands an diesem HandclsahkoTunicn cin posiiiver Sehrilt in der naiinnalen Handelspolrtik sein und wird /ur Erhohung des Wohlstands der Ikvolkcrung und der Konkurrenzfahigkeildernalionalen [krstellerbeilragen. 170

12 Inhiillavt^r/cichnis III. Obcrgangsijuife indcrrepublik Kasiichstaii 153 IV. Unciniicitlrch i^ere^elie Ausnafimcn voni itcihiindel iind uncinheitlich gercgelte spc/jellc Schut/niaUnahnici], Amidumping-iiiKi AitsglcichsmaBnahmcn 153 D. Nichltarifarc HiindcNhcmninissc 1^4 I. Tcchnischc Rcgulicmng 154 II. Siinilar-cpidcmiolugjschc und hygiciiischc Mafinahmcn, -. is6 in. Vctcriniirc uiid phyrosaniuirt'mabiuihmcn 157 IV. Vtjrjilulisc MaJinahmcn iiichtwirrschafilicherari I5S E. Fazil 159 Dr. fhniui AmJzti. Yfinka Kitpalu StaaJsunl\'i'''\iUitGrodno. G rod no. Wcifirussland KechUfragen dtr Prodtiklsicherheitskontrolle in (Irr Zolluiiion A. EinJciUing Tfi( B. Die Rcgulicrung iii:y Pn>[lukI^ichcrhcilsk(>nlrnlJc in dcr ZuJlunion 162 I. Die rechtlichen Grundlagcii 162 II, Die Durchfiihrungdcr Koiumllc 163 III. Die K<uikrctisiciung der Anforderungenan die PitKiukS sichcrheilskontroljc 164 IV, Dcr Informiition^austausch iibcr KonimlJon und Rcchlsakic. 166 V Die Verciiihcitliehung dcr lechnischcn Reglcmcnts 167 VI, Das tseispici der a'chtlichen Ri^gulicrung dcr P]]anzcnquaraniane 168 C. Die Pcrspektive 170 Dr. Taikino Ttoshkim, Hovhschufe fur Winsihaft (Shitit^nnhrrviiai}, Moskan. Riissiand Ziillunioniind AiUidunipin^/olIc 171 A. Die Beclcutnng von Antiduniping^oUcn 171 B. Dcr naliiinalc rcchtlichc Ralinien fur Antidumpingma(iln;ihmcn C. Das Ahkommcii tibcr die Anwendung von Schulz-. Azilidumpingund Ausgleiehsmal.lnahmcn gcgctiubcr Driiilandcrn 172 D. Der /ollkodex der Zollunion und die Knischeidungen dci Kommissjon 174 L RcgclungendcsZoIlkodex dcr ^iilluniiin 174 II, ZusUindigkcilcii der Kommission 175 IIL Die naiionalen bcvnijmachtigtcnorgane 175 IV, Fortgcltung nationalci Schut/maKnahmcn 175 R. Schluss 176 XVII

13 Inliultsiibcrsichi Pt\ Hanna Audze't. Yanku Kupalu Siaaisumversilaf Grodno. Oroduo, Wt'ifSnissiund Rcdil^ilVagen der Produkisichcrhtitskniurolle In dcr Zoliunion 161 Di\ Tatiana Troshkina. UovhsThidc flir Wirtsrhaft israaisunivcrsilat), Mosktiu, Ritsskitid /olkiiiion Lind Ari!idiimping/(>llc. 171 Dr. Irina Tkavhenko. Russrsche ZoUakademie, Moskau, Russiand Reclilslrjigen der Zx^llunion 177 DJskussinn Ztisainmcniiissiiiig: Hanna Schntidi, Doklorandin am Inslilul fur offenlliclit^s Wirischartsii:chl. UnivcrsiiJii MUnstcr 1K2 Vmor Vohlikov. Zcnfruni fur offfnthch-rechtlitht' Forsfhun}i, Moskau. Russiand Rechtsfragen des Kinheitlichen Zdlliarifsder Zdllunion 183 Ol^a Shishkhki. Riissisiht' '/.ouiikadiimv. Moskan. Rii\s!and RcchisgiundlagcnderZullanmciduiig in dei Zollunion 191 Dmilriy Savkin. Ntrrdwesliirhc Akadcniic fur Smatsdicnyt, liludc Kaliningrad. Russhnd I Dmhriy Chemakin. Kaiinin^^rader Handi'h- und industrivkamnicr, Ru\sfand Irci- und Sondci w-irkchid'lszoiicii in dcr Zolhinion am Ik'ispicl dcr Sondcrwirtschafls/onc im Kalinin^radcr Gebiel dcr Russischcn Fodcration 199 Dr. Vtadisiav Ponamorenko I Dr. Denis Korovyiikovskj\\ Riissisrhc neue UniviTsttd!. Moskau. Rnss!and Rechiliclic Aspekic dcr InroTmalionszusammcnarbcit dcr Zollbchordcn dcr Milglicdslaalcn dcr Zolliinion im Bcreicli dcr Dcvisenkonirollc Prof. Dr Dand Vinniiskiy. Eurasis(-hf>s Forschungszentrwn jiir vfr^leicht'iuk's und intcrnaiionah's SU'Ucrrccht. Jckatfrinhitr^, Ru-i.'ifand Grutidrraj-cn der indirekten Besieiierun^ in dcr Zolluniim 209 Sal/.ung dcs Zcnirums fiir Aiilknwirtscfiarfsrt^cln e. V 219 Stichwortver/eichiiis 225 IX

14 Schriften zum AuBenwirtschaftsrecht Heiausgegeben von Prof. Dr. Dirk Ehlers Prof. Dr. Hans-Mi chad Wolffgang

15 Ehlers / Wolffgang / Schroder (Hrsg,) Rechtsfragen der Eurasischeii Zoilunioii

16 Rechtsfragen der Eurasischen Zollunion Tagungsband zum 5. Munslerancr Aulknwirtschaftsrechtstag 2010 Herausgegcbcn von ProrOr, 13irk Tihlcrs Prof, Dr. Hans-Miuhaci Wolffgang Dr. Ulrich Jiin Schroder Mil Beiiriigcn vnn Prof. Dr. Eike Albrccht. Prof. Dr. SaiUiubek Alihckov, Dr. Haiimi Aiidzci, Prof, Dr, Alcxcj Avionomov. Prof, Dr, Olga Bakaeva. Dr. Gt^nnadiy Brovka, Dmilriy Clicmakin, Pnif, l>. Christoph Herrmann, IJ..M., Dr habil. Sergey Korolcv. Dr, HcnJs Korovyakovskiy, Prof. Dr. Alexander Kn/yrin. Dr. Natalia Laychcnkova. Prof. Dr. Galina MaLvienkon Dr. Vladislav Poniimorenko, Rcg.-Dir. Dr. Hasso Ricck. 1^1^,M Dniiiriy Savktn,Olga Shishkiiia, Dr. (jrigory Talanov, Dr, Taijana Tclyalilskaya, Dr, Irina Tkachcnko, Dr. Taliana Tin>,likina, Prof. Dr. Danil Viniiiiskiy, Alexey Vinogradov, M, Sc, Vicio! Voblikov, Prof. Dr. Audrey Zvcrev ifii Vcrlag Recht und Wirtschaft GmbH Frankfurt am Main

17 Hihlmiirnfisclie Infnrnialiim dit Doiil'idion Nalinnalhiblinlhtk Die Deutsche Natiorijlhjhliorhek veizcilhiiet diest: Piihlikj[ion in JLT Dcutsdicn Njiiinrialbihliopiafic; douiillicric hihliogrudschc Uyteii sind im InitTni:! Ubi^r hhp:v/'dnta.diib^ abi liltiar. ISBN fi5 2nil VtrliigRi^hiund Win^chiifr GmbH, rr.inkfun am Main Dys Wtik firslihlicl^lich Lilk-i SL'int^r TIIJIL' is! iirh(^hcrrc:i:hflk'h ^i^schlll/t. Jcdc ViirWL'nmij: au^i^rhiilb dcr ciigi:n Gri^n/t'ii dt's LlrhcbL'rrcthlsgC'ici/i^s isl uhnt ZursCimmung JL'S Vorlagcs un/liljismg uiid siralh^i. Diis gill insbi:sn[id<;re fur VcTvieir:ilti^iinj!en, Bf^aTbeilungen, Ubersetzunyui. Miki-ovcrlilmungt^i] uiid die BiiispciclierLing uiid Vciiirbcituiig in cli;klmnischi^n Sysiemi^n. Druckvorslufc; H&S Team furfmoscii/.gmbf[.6h775 Kcisch Drnck und Venirbciiung: abcdruck GmhH Heidelberg Gcdruckl auf alierungshesiiindigem Papier nuch DJN JSO *^7(l(i. Hergeslellt -lus elemenciir elilorfrei gchlciehiem Zeltsioll. Printiid in Gcniinny

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