Internationale 11. ADAC Hanse Historic

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3 Internationale 11. ADAC Hanse Historic Oktober 2015 Schirmherrschaft: Bernd Saxe Bürgermeister der Hansestadt Lübeck und Vormann des Hansebundes Wertungsläufe: ADAC FIVA Historic Cup Schleswig-Holsteinische ADAC-Oldtimer-Meisterschaft ADAC-Sportabzeichen Veranstalter: Travenünder Automobilsport-Club e.v. im ADAC

4 Zeitplan Samstag, 01. August 2015 Nennungsschluss (Vorliegen der Nennung beim Veranstalter) Samstag, 05. September 2015 Versand der Nennbestätigung, Bekanntgabe der Startnummern Donnerstag, 01. Oktober :00 Uhr 16:00 Uhr Dokumentenabnahme im Radisson Blu Senator Hotel Technische Abnahme der Fahrzeuge auf dem Parkplatz der Musik und Kongresshalle Ort: Lübeck 17:00 Uhr Start zur 1. Etappe über ca. 50 km mit 2 Wertungsprüfungen Ort: Lübeck, Koberg 17:45 Uhr Abendimbiss Ort: Lübeck, Krempelsdorf 19:00 Uhr Nacht Grand Prix auf dem Verkehrsübungsplatz Ort: Lübeck, Blankensee 19:45 Uhr Zielankunft 1. Etappe Ort: Lübeck, Musik und Kongresshalle Freitag, 02. Oktober :30 Uhr Start zur 2. Etappe über ca. 275 km mit 6 Wertungsprüfungen Ort: Lübeck, Musik und Kongresshalle 12:00 Uhr Mittagsrast im Kuhstall Ort: Tostedt 17:00 Uhr Zielankunft 2. Etappe auf dem Marktplatz Ort: Schneverdingen 20:00 Uhr Benzingespräche beim Büffet Ort: Schneverdingen, Landhotel Schnuck Samstag, 03. Oktober :30 Uhr Start 3. Etappe über ca. 275 km mit 6 Wertungsprüfungen Ort: Schneverdingen, Landhotel Schnuck 12:30 Uhr Mittagsmahl im Elbetal Ort: Hitzacker, Landknechtshalle 17:00 Uhr Zielankunft Ort: Lübeck, Koberg 20:00 Uhr Rallyeausklang mit Siegerehrung Ort: Lübeck, Radisson Blu Senatorhotel Art. 1 Organisation Ausrichter der 11. ADAC Hanse Historic, die vom Oktober 2015 stattfindet, ist der Travemünder Automobilsport-Club e.v. im ADAC. Adresse des Veranstalters (bis ): Travemünder ASC e.v. im ADAC, Moristeig 26, D Lübeck, Telefon + Fax: , mail@travemuender-asc.de Adresse des Rallyebüros (vom ): Radisson Blu Senator Hotel, Willy-Brandt-Allee 6, Lübeck, Telefon: , Fax: , info.luebeck@radissonblu.com Offizielle der Veranstaltung: Rallyeleiter: Wolfgang Herring, Lübeck Stellv. Rallyeleiter: Nico Paulus, Lübeck Rallyesekretär: Hans-Joachim Hoops, Lübeck Technischer Kommissar: Harri Venzke, Lübeck Zeitnahme-Kommissar: Wolfgang Hannemann, Kropp Auswertung: Detlef Willmann, Moorrege Finanzen: Gabriele Herring, Lübeck Die Veranstaltung wurde bei der FIVA als B-Event angemeldet. Die Ausschreibung wurde vom ADAC Schleswig-Holstein am unter der Reg.-Nr. 06/OLD/15 eingetragen, sportrechtlich geprüft und genehmigt. Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen dieser Ausschreibung und evtl. zu erlassende Bulletins, der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland (gültig für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung) durchgeführt.

5 Art. 2 Wertung Die 11. ADAC Hanse Historic wird gewertet für den ADAC FIVA Historic Cup, die Schleswig-Holsteinische ADAC-Oldtimer-Meisterschaft und das ADAC Sportabzeichen. Art. 3 Beschreibung Die ADAC Hanse Historic ist eine klassische Wertungsfahrt für historische Automobile. Sie wird als Veranstaltung der Kategorie S (sportlich) durchgeführt. Sie erstreckt sich über 3 Tage mit einer Streckenlänge von ca. 600 km. Bewertet werden der geschickte Umgang mit dem Fahrzeug, das Auffinden der Strecke und die gleichmäßige Fahrweise. Bei dieser Veranstaltung kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an. Die Streckenführung sowie die Zeitkontrollen, Neutralisationen, usw. werden durch die Kontrollkarten und das Streckenbuch (Road Book) vorgeschrieben. Im Streckenbuch (Road Book) sind alle erforderlichen Informationen enthalten, mit denen die vorgeschriebene Strecke korrekt absolviert werden kann (Kreuzungszeichen, Kartenausschnitte, usw.). Eigenes Kartenmaterial ist nicht erforderlich. Art. 4 Zugelassene Fahrzeuge Zugelassen sind Automobile, die zum Zeitpunkt der technischen Abnahme den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) für die Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Zugelassen sind Fahrzeuge mit normaler Zulassung (schwarzes Kennzeichen), mit Oldtimerzulassung (schwarzes Kennzeichen mit H) und mit Oldtimerkennzeichen (rot 07er Nummer). Die Fahrzeuge müssen den nachfolgend aufgeführten Zeiträumen entsprechen. Gruppe D Baujahre Gruppe E Baujahre Gruppe F Baujahre Gruppe G Baujahre Gruppe H Baujahre Der Veranstalter kann Epochen zusammenlegen oder weitere Unterteilungen vornehmen. Das wird ggf. in einem Bulletin bekannt gegeben. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen abzulehnen und/oder den Start zu verweigern, wenn er der Meinung ist, dass diese Bedingungen nicht eingehalten werden. Einsitzige Fahrzeuge sind nicht zugelassen. Für jede Gruppe wird ein gesondertes Ergebnis erstellt. Ein Fahrzeugwechsel während der Veranstaltung führt zum Wertungsverlust. Art. 5 Zugelassene Teams Jedes Team besteht mindestens aus dem 1. Fahrer und 2. Fahrer und höchstens zwei Mitfahrern. Für den 1. Fahrer ist der Besitz eines gültigen Führerscheins unbedingt erforderlich. Der 2. Fahrer und die Mitfahrer sind nur fahrberechtigt, sofern sie im Besitz eines gültigen Führerscheines sind. Für jedes Team kann auf dem Nennungsformular ein Team-Name angegeben werden, der in allen offiziellen Veranstaltungspublikationen zusammen mit den Fahrer-namen veröffentlich wird. Art. 6 Anmeldungen Oldtimer-Freunde, die an der Veranstaltung teilnehmen möchten, senden bitte bis zum Nennungsschluss die beiliegende Anmeldung und eine Kopie des Überweisungsbeleges bzw. einen Computer-Ausdruck bei Online-Banking an das Rallyebüro. Die Angaben über den 2. Fahrer können bis 05. September 2015 (Redaktions-schluss für das Programmheft) oder bei der Dokumentenabnahme nachgereicht werden. Der Anmeldung ist bitte ein Foto des Fahrzeuges beizufügen. Durch Unterzeichnung des Nennformulars unterwerfen sich alle Fahrer den Bestimmungen der vorliegenden Ausschreibung. Mannschaftsnennungen Mannschaften, bestehend aus 3-5 Teams, können bis zum , Uhr, benannt werden. Ein Fahrzeug kann für jeweils nur eine Mannschaft genannt werden. Art. 7 Nenngeld Das Nenngeld ist wie folgt festgelegt: 450,00 je Automobil ( Fahrer) 125,00 je weiterer Mitfahrer (unter 14 Jahren frei) 50,00 Mannschaftsnennung 35,00 je Gast bei Abendveranstaltung am Samstag In allen Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% enthalten. Das Nenngeld beinhaltet je Team folgende Leistungen: Komplette Veranstaltungsunterlagen wie Road Book, Rallyeschilder, Startnummern, Programmheft, Time Cards, Aufkleber, Abendimbiss am Donnerstagabend* Mittagsbüffets am Freitag und Samstag* Büffet am Freitagabend* Rallye-Dinner am Samstagabend*

6 Bewachte Parkplätze, Erinnerungsplaketten, Pannenhilfe, Sektempfang im Ziel, Gepäcktransport, Fährkosten, Benutzungsgebühren, Rahmenprogramm, Veranstaltungspräsent (* exclusive Getränke) Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck beizufügen oder zu überweisen an: Sparkasse zu Lübeck, IBAN: DE , BIC: Nolade21SPL Bei Ablehnung der Nennung oder Absage der Veranstaltung wird das Nenngeld in voller Höhe zurück erstattet. Art. 8 Versicherung - Haftungsverzicht Gemäß VwV zum 29 StVO hat der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen abgeschlossen: ,- pauschal für Personen-, Sach und Vermögensschäden. Eine Unfallversicherung für Sportwarte ist abgeschlossen. Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen eine Mindest- Haftpflicht-Versicherung von pauschal besitzen. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber dem ADAC e.v. und seinen Mitarbeitern, Geschäftsführern und Mitgliedern den ADAC Gauen/Regionalclubs und den ADAC Ortsclubs, deren Mitarbeitern, Präsidenten, Geschäftsführern und Mitgliedern den Sponsoren, deren Präsidenten, Vorständen, Geschäftsführern, Mitgliedern und hauptamtliche Mitarbeiter dem Oldtimerweltverband FIVA den Servicedienstleistern und allen anderen Personen, die vom ADAC e.v. mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung beauftragt wurden. Den Erfüllungs und Verrichtungsgehilfen und den gesetzlichen Vertretern aller zuvor genannten Personen und Stellen. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung sowie für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung. Die Teilnehmer haben davon Kenntnis genommen, dass der Veranstalter eine Veranstalter -Haftpflichtversicherung zu den üblichen Bedingungen abgeschlossen hat. Die Höhe der Versicherungssumme ist ebenfalls bekannt. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers Sofern der 1. Fahrer / 2. Fahrer oder eines der Mitfahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die Haftungsverzichtserklärung abgibt. Verantwortlichkeit Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsverzicht nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Allgemeines Fahrer und Mitfahrer verpflichten sich, die Anweisungen des Veranstalters, der Rallyeleitung und ihren Beauftragten zu befolgen. Mit Abgabe der Nennung geben die Fahrer und Mitfahrer, auch im Namen ihrer Sponsoren, ihr Einverständnis, dass der Veranstalter alle mit der Veranstaltung verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen und in Rundfunk und Fernsehen oder anderweitig verbreiten lassen kann, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder Übertragungsgesellschaften hergeleitet werden können. Das Copyright der gesamten Veranstaltung ist Eigentum des Veranstalters. Art. 9 Änderung und Ergänzung der Ausschreibung - Absage der Veranstaltung Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung oder einzelne Teile abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Die Bestimmungen dieser Ausschreibung können je nach Erfordernis geändert werden. Jegliche Änderung oder zusätzliche Bestimmung wird in nummerierten und datierten Bulletins herausgegeben, die Bestandteile der vorliegenden Ausschreibung werden. Diese Bulletins

7 werden am offiziellen Aushang ausgehängt und/oder den Teilnehmern direkt bekannt gemacht, die dies durch Unterschrift bestätigen; ausgenommen im Falle tatsächlicher Unmöglichkeit während des Ablaufes der Veranstaltung. Der Rallyeleiter ist zur Anwendung der Bestimmungen vorliegender Ausschreibung während des Ablaufs der Veranstaltung zuständig. Nur seine Entscheidungen sind endgültig. Art. 10 Startreihenfolge - Rallyeschilder Startnummern Der Start zu jeder Etappe erfolgt in Reihenfolge der Startnummern, die niedrigste startet zuerst. Der Veranstalter händigt jedem Team 2 Rallyeschilder sowie 2 Startnummern aus. Die Rallyeschilder müssen während der gesamten Veranstaltung gut sichtbar vorne und hinten am Fahrzeug angebracht sein und dürfen auf keinen Fall, auch nicht teilweise, das amtliche Kennzeichen verdecken. Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnummern müssen während der gesamten Rallye auf beiden Seiten des Fahrzeuges angebracht sein. Wird im Verlauf der Veranstaltung festgestellt, dass eine Startnummer oder ein Rallyeschild fehlt, kann eine Zeitstrafe von 300 Sekunden verhängt werden. Art. 11 Time Cards Jedes Team erhält bei der Dokumentenabnahme Time Cards, auf denen die Fahrzeiten zwischen den Zeitkontrollen angegeben sind. Die Teams sind alleine für das Vorweisen dieser an den verschiedenen Kontrollen und die Richtigkeit der Einträge verantwortlich. Daher ist es Aufgabe des Teams, seine Time Card zur richtigen Zeit dem Sportwart vorzulegen und zu kontrollieren, ob die Eintragung der Zeit korrekt erfolgte. Der Sportwart der Kontrollstelle ist alleine berechtigt, die Zeiten in der Time Card per Hand einzutragen. Jegliche Berichtigung oder Änderung der Time Card führt zum Wertungsverlust, es sei denn, sie wurde von dem zuständigen Sportwart bestätigt. Art. 12 Verkehrsregeln Während der gesamten Veranstaltung müssen die Fahrer die Straßenverkehrsbestimmungen strikt einhalten. Jedes Team, das gegen diese Bestimmungen verstößt, wird wie folgt bestraft: a) 1. Verstoß = 60 Strafsekunden b) 2. Verstoß = 300 Strafsekunden c) 3. Verstoß = Wertungsverlust Es ist den Teams unter Androhung des Wertungsausschlusses untersagt, unsportliches Verhalten jeder Art zu zeigen oder andere Teams absichtlich zu blockieren. Art. 13 Werbung Der Veranstalter sieht folgende Werbung an den Fahrzeugen vor: Startnummer = OIL!, Rallyeschild = OIL!, Aufkleber = OIL!, Aufkleber = Autohaus Reköndt Art. 14 Abnahme Jedes teilnehmende Team muss sich am 01. Oktober 2015 in der Zeit von 13:00 Uhr bis Uhr zur Abnahme einfinden. Die Abnahme hat allgemeinen Charakter (Kontrolle der Marke und Modell des Fahrzeugs, Baujahr, Übereinstimmung mit den Straßenverkehrsvorschriften, usw.). Bei der Abnahme werden geprüft: Führerschein des Fahrers, Kraftfahrzeugschein, evtl. Verzichtserklärung des Fahrzeug-Eigentümers, Versicherungs-bestätigung, Kennzeichnung der Fahrzeuge: Startnummern, Rallyeschilder. Art. 15 Start Die Teams werden in der Reihenfolge der Startnummern im Minutenabstand gestartet. Art. 16 Kontrollen - Allgemeine Bestimmungen Alle Durchfahrts- und Zeitkontrollen sowie die Kontrollen der Wertungsprüfungen werden mit Kontrollschilder gekennzeichnet (siehe Anhang 1). Der Beginn der Kontrollzone wird durch ein Hinweisschild auf gelbem Grund angezeigt. In einer Entfernung von ca. 25 m ist der Standort des Kontrollpostens durch ein gleiches Zeichen, jedoch auf rotem Grund, gekennzeichnet. Die Kontrollstellen werden 15 Minuten vor der theoretischen Ankunftszeit des 1. Fahrzeuges geöffnet und 15 Minuten nach der theoretischen Ankunftszeit des letzten Fahrzeuges geschlossen. Die Teams sind verpflichtet, den Anweisungen der jeweiligen verantwortlichen Sportwarte an allen Kontrollstellen Folge zu leisten. Die Kennzeichnung der Sportwarte erfolgt durch Warnwesten und Ausweise. Art. 17 Zeitkontrolle (ZK) Durchfahrtskontrolle (DK) - Stempelkontrolle (SK) - Ausfall Zeitkontrollen Bei den Zeitkontrollen tragen die zuständigen Sportwarte die Zeit, d.h. die jeweils laufende Minute, in das Kontrollheft ein, sobald dieses vom Teilnehmer übergeben wird. Jedes Team muss die jeweilige Zeitkontrolle zu einer vorgegebenen Sollzeit absolvieren. Diese Sollzeit ergibt sich durch Addition der Soll- Fahrzeit den jeweiligen Abschnitt und der Startzeit zu diesem Abschnitt. Beispiel: Startzeit zum Abschnitt Soll-Fahrzeit für den Abschnitt Sollzeit für die Zeitkontrolle 09:30 Uhr 20 min. 09:50 Uhr

8 In der Sollminute oder der dieser vorangehenden Minute darf in die Kontrollzone eingefahren werden. Der Zeiteintrag durch den Sportwart erfolgt unmittelbar nach Übergabe der Time Card. Bei der gelben Hinweistafel kann die Soll-Ankunftszeit abgewartet werden. Die Besatzung darf dabei die Kontrollzone bereits betreten. Das Team erhält keine Bestrafung, wenn der Zeitpunkt des Einfahrens in die Kontrollzone der Idealminute oder der ihr vorangehenden Minute entspricht. Beispiel: Sollzeit für die Zeitkontrolle 09:50 Uhr Einfahren des Fahrzeuges in die Kontrollzone frühestens bei 09:49 Uhr Übergabe der Kontrollheft an den Sportwart zwischen 9:50.00 Uhr und 09:50.59 Uhr Jegliche Abweichung der tatsächlichen Ankunftszeit von der Soll-Ankunftszeit wird wie folgt bestraft: für Verspätung: 1 Strafsekunde pro Minute bzw. Bruchteil einer Minute. Jedes Team hat pro Etappe (Tag) maximal 10 Minuten strafpunktfreie Verspätung zur Verfügung. für zu frühe Ankunft: 3 Strafsekunden pro Minute oder Teil einer Minute Für jede nicht angefahrene Zeitkontrolle: 10 Strafsekunden Durchfahrtskontrollen Mit Hilfe von Durchfahrtskontrollen, deren Standorte im Streckenbuch angegeben sind, wird überprüft, ob die vorgegebene Fahrtstrecke durch die Teilnehmer eingehalten wird. Hier übergibt das Team die Time Card an den Sportwart, welcher die Durchfahrt mit einem Stempeleintrag in das dafür vorgesehene Feld bestätigt. Das Auslassen einer DK wird mit 10 Strafsekunden gewertet. Stempelkontrollen Mit Hilfe von Stempelkontrollen, deren Standorte im Streckenbuch nicht angegeben sind,wird überprüft, ob die vorgegebene Fahrtstrecke durch die Teilnehmer eingehalten wird. Hier übergibt das Team die Time Card an den Sportwart, welcher die Durchfahrt mit einem Stempeleintrag in das dafür vorgesehene Feld bestätigt. Kennzeichnung der Stempelkontrolle wie Durchfahrtskontrolle. Das Auslassen einer SK wird mit 1 Strafsekunde gewertet. Pausen Die Pausenzeit kann im vorhergehenden Fahrtabschnitt inbegriffen sein, so dass sich bei Ankunft am Pausenort keine Zeitkontrolle befindet, es wird lediglich das Ende der Pause mit der Abfahrts-Zeitkontrolle vorgeschrieben. Ausfall Jeder Fahrer, der aus technischen Gründen Streckenteile auslässt oder sie nicht regulär beendet, wird Gelegenheit gegeben, wieder Anschluss an das Feld zu finden und wieder in die Wertung aufgenommen zu werden. Falls ein Team die Fahrt durch Abweichen von der vorgeschriebenen Strecke unterbricht, kann es an jeder beliebigen Stelle der Strecke die Fahrt wieder aufnehmen. Um gewertet zu werden, muss das Fahrzeug aber in jedem Falle das Etappenziel bzw. Ziel der Veranstaltung anfahren. Art. 18 Aufgabenstellung Wertungsprüfungen (WP) Bei den Wertungsprüfungen handelt es sich um Sollzeitprüfungen. Den Teilnehmern wird die Aufgabe gestellt, die Prüfungsstrecke in einer vorgegebenen Zeit zu absolvieren. Zugrunde liegt dabei eine Durchschnittsgeschwindigkeit von max. 50 km/h. Im Allgemeinen finden die Wertungsprüfungen auf Straßen und Wegen statt, die für den öffentlichen Verkehr nicht gesperrt sind. Bei den für den öffentlichen Verkehr gesperrten Wertungsprüfungen ist es den Teilnehmern untersagt, entgegen der Strecke zu fahren. Zuwiderhandlungen werden mit Wertungsausschluss bestraft. Die von den Teilnehmern gefahrene Zeit wird wie folgt gewertet: Jede 1/100 Sekunde Überschreitung oder Unterschreitung der Ideal-/Sollzeit = 0,01 Strafpunkte. Beispiel: Vorgeschriebener Schnitt 45 km/h Länge der Prüfung 5,1 km Idealzeit: 6 min. 48 sec. Gefahrene Zeit: 6 min. 59,10 sec. = 11,10 Strafsekunden Gefahrene Zeit: 6 min. 31,30 sec. = 16,70 Strafsekunden Für jede nicht gestartete und nicht beendete Wertungsprüfung erhält das Team 10 Strafsekunden. Für jeden nicht angefahrenen Zeitmesspunkt erhält das Team 5 Strafsekunden. Abweichungen von mehr als 5 Sekunden werden mit maximal 5 Sekunden bestraft. Ablauf einer Wertungsprüfung (WP) Start: Vor jeder Wertungsprüfung befindet sich eine Zeitkontrolle. Nach Absolvierung der ZK zieht das Team zur Startkontrolle der WP vor. In der Regel erfolgt der Start zur WP 3 min. nach der ZK-Zeit. An der Startkontrolle trägt der Starter der WP die Startzeit zur WP ein. Die Startzeit ist gleichzeitig auch Startzeit für den nächsten Abschnitt, bestehend aus WP und Verbindungsetappe bis zur ZK. Das Team wird zur eingetragenen Zeit gestartet. Bei Rundkursen wird die tatsächliche Startzeit für die Auswertung der WP allerdings erst beim Durchfahren der Lichtschranke genommen. Ziel: Der Beginn des Zielbereiches einer WP bzw. der Bereich einer Zwischenzeitmessung ist durch das Schild Karierte Flagge auf gelbem Grund markiert.

9 Vor diesem Schild kann eine Vorzeit abgewartet werden. Die Teilnehmer haben sich dazu äußerst rechts zu halten. Nach Passieren dieses Schildes darf nicht mehr angehalten werden, d.h. der Zielbereich ist fliegend zu durchfahren. Der Zeitmesspunkt befindet sich ca. 50 m hinter dem gelben Schild und ist durch das Symbol Karierte Flagge auf rotem Grund gekennzeichnet. Ein Anhalten zwischen dem gelben und dem roten Hinweisschild ist verboten und wird mit 5 Sekunden bestraft. Das Ende einer Wertungsprüfung wird durch das grüne Hinweisschild Ende angezeigt. Art. 19 Wertung Die Strafen werden in Sekunden ausgedrückt. Die Gesamtwertung wird durch Addition der verhängten Strafsekunden errechnet. Das Team, das die niedrigste Gesamtsumme hat, wird zum Sieger erklärt, die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den steigenden Zeitsummen. Die Gruppenwertungen werden auf dieselbe Art und Weise errechnet. Bei ex-aequo wird das Team zum Sieger erklärt, das in der ersten Wertungsprüfung die wenigsten Strafpunkte erhalten hat. Sollte auch hier Zeitgleichheit bestehen, werden die besseren Zeiten der 2., 3., 4., usw. Wertungsprüfung zur Ermittlung des Siegers bzw. der Platzierten herangezogen. Die Regelung kann jederzeit während des Wettbewerbs angewendet werden. Die Mannschaft mit der geringsten Gesamtstrafzeit nach Addition der drei besten Ergebnisse wird zum Sieger erklärt. Art. 20 Preise Gesamtklassement Platz Damenwertung Das bestplatzierte Damenteam im Gesamtklassement erhält den Damenpokal. Zum Damenpokal werden nur komplett weibliche Teams gewertet. Gruppenwertung 40% der gestarteten Teilnehmer erhalten Ehrenpreise Mannschaftswertung Die bestplatzierte Mannschaft erhält einen Ehrenpreis Die Vergabe weiterer Ehren und Sachpreise, z.b. für Sonderwertungen, behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor. Art. 21 Übernachtungen Der Veranstalter hat m Park Inn Hotel Lübeck und im Landhotel Schnuck, Schneverdingen bis zum 01. August 2015 eine ausreichende Anzahl Zimmer reserviert. Eine Buchung ist nur über den Veranstalter möglich.

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