Geheimhaltungserklärung
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- Lioba Glöckner
- vor 8 Jahren
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1 Geheimhaltungserklärung [Die Geheimhaltungserklärung ist vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Sie ist vor der Teilnahme an einem Missionsworkshop oder einer anderweitig begonnenen Zusammenarbeit im Rahmen einer Mission im Original an die Deutsche Bahn AG, Gregor Huhn, TST, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, Berlin sowie vorab per Telefax an die Nummer oder an zu senden.] Hinweis: Ohne Eingang einer entsprechenden Geheimhaltungserklärung kann keine Teilnahme an einem Missionsworkshop oder anderweitig initiierte Zusammenarbeit (Zustandekommen einer Mission außerhalb eines Missionsworkshops) an einer Mission erfolgen. Zur Weiterentwicklung von Inspirationen soll ein Missionsworkshop zum Thema [Das Thema des Missionsworkshop ist bitte vollständig anzugeben.] veranstaltet beziehungsweise eine Mission zum Thema eingerichtet werden. Folgende Person(en),
2 2/7, [Alle Personen mit Funktionsbezeichnung, Anschrift, Telefon- sowie Telefaxnummer und E- Mail-Adresse sind bitte anzugeben.] nimmt/nehmen an einem Missionsworkshop teil und/oder beteiligt/beteiligen sich anderweitig an der Zusammenarbeit im Rahmen einer Mission. Die. [Die vollständige Namens- und Unternehmensbezeichnung mit Anschrift ist bitte anzugeben.] nachfolgend Unterzeichner genannt, vertreten durch [Mindestens ein bevollmächtigter Vertreter mit Funktionsbezeichnung ist bitte anzugeben.] gibt zum Schutz aller vertraulichen Informationen der Beteiligten, die im Rahmen des vorgenannten Missionsworkshops oder Mission eingebracht sowie entwickelt werden, mit sofortiger Wirkung folgende verbindliche Erklärung ab: Die an einem Missionsworkshop teilnehmenden oder an einer Mission arbeitenden Beteiligten ( Beteiligte ) besitzen bestimmte Informationen und Kenntnisse, die sie als vertraulich einstufen. Es ist im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten, vertrauliche Informationen (wie in 1 definiert) auszutauschen, um Technologien, Forschungsmöglichkeiten oder zukünftige Geschäftsmöglichkeiten zu beurteilen (nachstehend: Zweck ). Der Beteiligte, der vertrauliche Informationen übermittelt, wird nachfolgend Übermittler genannt. Der Beteiligte, der vertrauliche Informationen empfängt, wird nachfolgend Empfänger genannt. Der Unterzeichner wird aus den nachstehenden Regelungen entweder als Empfänger oder als Übermittler von vertraulichen Informationen verpflichtet.
3 3/7 1 Vertrauliche Informationen Der Begriff vertrauliche Informationen soll im Rahmen dieser Erklärung alle Ideen, Inspirationen, Daten, Entdeckungen, Erfindungen, technischen Informationen, Kenntnisse, Know-how und andere Informationen umfassen, die im Zusammenhang zum vorgenannten Missionsworkshop oder der Mission und den damit verbundenen Projektgesprächen und - beteiligungen (nachstehend: Gegenstand des Missionsworkshops oder der Mission ) stehen und dem Empfänger durch den Übermittler (1) in schriftlicher oder anderer gegenständlicher Form oder (2) durch mündliche Übermittlung oder in anderer nicht gegenständlicher Form zugänglich gemacht werden. Vertrauliche Informationen schließen, ohne darauf beschränkt zu sein, Forschungsmethoden, Protokolle, Preisinformationen, physikalische oder chemische Eigenschaften, Fabrikationsmethoden, Produktideen, Verfahren, Zusammensetzungen, Formeln, analytische Methoden, Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsdaten, Know-how, Betriebsgeheimnisse, Ideen und andere Informationen mit technischer oder wirtschaftlicher Natur mit Bezug zum Gegenstand des Missionsworkshops oder der Mission ein. 2 Schutz und Weitergabe vertraulicher Informationen Der Unterzeichner verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der anderen Beteiligtenvertraulich zu behandeln und gegen Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte zu schützen. Demgemäß verpflichtet sich der Unterzeichner, Schutzmaßnahmen vorzusehen, die denjenigen entsprechen, die er selbst zum Schutz eigener vertraulicher Informationen gegen Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte vorsieht, mindestens aber solche Maßnahmen, die einen angemessenen Schutz sicherstellen. Hierzu gehören Zugangsbeschränkungen zu den vertraulichen Informationen auf nur solche Angestellte, Berater und Vertragspartner des Empfängers, die zur Erfüllung des Zwecks dieser Erklärung Zugang zu den vertraulichen Informationen haben müssen, und die gegenüber dem Empfänger unter rechtswirksamen Vertraulichkeitsverpflichtungen stehen, die denen gemäß dieser Vereinbarung entsprechen. Der Empfänger verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich für den Zweck dieser Erklärung einzusetzen. Die vertraulichen Informationen dürfen in keiner Form reproduziert werden mit Ausnahme insoweit, wie zur Erfüllung des Zwecks dieser Vereinbarung erforderlich. Der Empfänger verpflichtet sich, Kenntnisse, die er durch Analyse der vertraulichen Informationen gewonnen hat, außerhalb des Zwecks dieser Erklärung nicht ohne ausdrückliche, schriftliche, vorherige Zustimmung des Übermittlers zu nutzen. Die im Sinne von 15 ff. AktG direkt oder indirekt mit dem Unterzeichner oder einem Beteiligten verbundenen Unternehmen sowie deren Angestellte, Berater und Vertragspartner stellen keine Dritten im Sinne dieser Erklärung dar.
4 4/7 3 Ausnahmetatbestände Die Vertraulichkeitsverpflichtungen und Nutzungseinschränkungen gemäß 2 gelten nicht für Informationen, von denen der Empfänger gegebenenfalls durch geeignete Nachweise belegen kann, dass (a) (b) (c) (d) (e) (f) (g) die Informationen dem Empfänger bereits vor Übermittlung durch den Übermittler bekannt waren oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung nachträglich bekannt geworden sind; die Informationen bereits vor Übermittlung durch den Übermittler allgemein bekannt waren oder ohne Verletzung dieser Erklärung nachträglich allgemein bekannt geworden sind, wie z. B. Patentinformationen oder wissenschaftliche Veröffentlichungen; die Informationen dem Empfänger durch einen Dritten übermittelt wurden, der die Informationen ohne Rechtsverletzung erhalten hat und keiner Geheimhaltungsvereinbarung unterliegt; die Informationen vom Übermittler ohne Geheimhaltungsverpflichtung an einen Dritten gegeben worden sind; die Informationen vom Empfänger ohne Bezug zu den vertraulichen Informationen unabhängig entwickelt worden sind; die Informationen aufgrund von gesetzlichen oder gerichtlichen Auflagen offengelegt werden müssen, wobei der Empfänger den Übermittler rechtzeitig vor Offenlegung über das Offenlegungserfordernis informieren wird, damit der Übermittler dagegen vorgehen oder die Veröffentlichung einschränken kann; oder der Übermittler der Veröffentlichung durch den Empfänger schriftlich zugestimmt hat. Vertrauliche Informationen, die an den Empfänger übermittelt werden, sollen nicht allein deshalb unter die vorstehenden Ausnahmen fallen, weil sie von Informationen umgeben sind, die unter eine der Ausnahmen fallen. Ebenso soll keine Kombination von Merkmalen unter die vorstehenden Ausnahmen fallen, nur weil einzelne Merkmale darunter fallen, sondern nur, wenn die genaue Kombination darunter fällt. 4 Eigentumsvorbehalt, Rückgabepflichten Alle Unterlagen, die dem Empfänger übermittelt werden und die vertrauliche Informationen enthalten, bleiben Eigentum des Übermittlers und sind auf Verlangen des Übermittlers umgehend zurückzugeben oder zu vernichten. Der Empfänger kann hieran und hieraus kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, er hat jedoch das Recht, ein Exemplar zu Archivierungszwecken zu behalten, um den Umfang der Verpflichtungen durch diese Erklärung bestimmen zu können.
5 5/7 5 Gewerbliche Schutzrechte Weder die Unterzeichnung dieser Erklärung noch die Übermittlung von vertraulichen Informationen im Rahmen dieser Erklärung sollen dem Empfänger wie auch immer geartete Lizenz-, Eigentums- oder Nutzungsrechte hinsichtlich der vertraulichen Informationen oder damit im Zusammenhang stehender gewerblicher Schutzrechte einräumen, die über das beschränkte Benutzungsrecht nach Maßgabe dieser Erklärung hinausgehen. Der Übermittler behält sich das Recht vor, Missionen zu realisieren oder Patentanmeldungen in Bezug auf die vertraulichen Informationen einzureichen. Der Übermittler kann dieses Recht an Beteiligte oder Innovationspartner von MovingIDEAS übertragen und Einzelvereinbarungen mit anderen Beteiligten treffen. Der Empfänger wird keine Patentanmeldungen einreichen, in der eine Erfindung beansprucht wird, die im Wesentlichen auf vertraulichen Informationen beruht, die ihm im Rahmen dieser Erklärung übermittelt wurden und die nicht Informationen des Empfängers inhaltlich entsprechen. Wird eine Mission nicht weiterverfolgt, entstehen aus der Mitarbeit an Missionsworkshops oder der Mission keinerlei Ansprüche. 6 Keine Verpflichtung zur Informationsübermittlung Diese Erklärung dient ausschließlich zum Schutz von vertraulichen Informationen und verpflichtet den Übermittler nicht, dem Empfänger überhaupt Informationen zu übermitteln oder eine weitere wie auch immer geartete Vereinbarung mit dem Empfänger abzuschließen, noch räumt sie dem Empfänger irgendwelche Kostenerstattungsansprüche ein. Der Empfänger ist auch nicht verpflichtet, vertrauliche Informationen, die nach seiner Auffassung für den Zweck dieser Erklärung nicht erforderlich sind, entgegenzunehmen. Hierfür soll, sofern machbar und sinnvoll, jede vertrauliche Information mit einer Zusammenfassung nicht vertraulichen Inhalts versehen sein, die dem Empfänger erlaubt, zu ermitteln, ob er die vertraulich Information entgegennimmt. 7 Sonstige Produkte und Dienstleistungen der Parteien Diese Erklärung soll keinen Beteiligten darin einschränken, ohne Nutzung der vertraulichen Informationen eines anderen Beteiligten Produkte oder Dienstleistungen jedweder Art zu entwickeln, anzubieten oder zu verkaufen oder Kenntnisse und Informationen zu entwickeln oder zu erwerben. 8 Gewährleistung, Haftung 1. Der Übermittler übernimmt hinsichtlich der im Rahmen dieser Erklärung übermittelten Informationen einschließlich vertraulicher Informationen keine Gewähr und keine Haftung, weder ausdrücklich noch implizit, für deren Brauchbarkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit, wirtschaftliche Verwertbarkeit oder Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. 2. Der Übermittler ist gegenüber dem Empfänger - gleich aus welchem Rechtsgrund - nicht haftbar für Schäden, auch im Fall von Ersatzansprüchen Dritter, die diesem aus dem Einsatz von oder dem Vertrauen in eine übermittelte Information einschließlich vertraulicher Informationen entstehen. Dies gilt auch für Schäden infolge eines Verschuldens bei Vertragsschluss sowie aufgrund deliktischen Handelns.
6 6/7 3. In Abweichung von Absatz 2 gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen, wenn dem Empfänger durch das Handeln des Übermittlers oder dessen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ein Schaden entstanden ist, der auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Übermittlers, dessen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, von Schäden aus einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Schäden Dritter sowie bei einer zwingenden gesetzlichen Haftung, z.b. nach dem Produkthaftungsgesetz, Arzneimittelgesetz oder Gentechnikgesetz. 4. Die Schadensersatzhaftung der Parteien umfasst vorbehaltlich der vorstehenden Haftungsbegrenzungen für den jeweiligen Übermittler auch die Verpflichtung einer Partei, die jeweils andere Partei von Ansprüchen Dritter (einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltskosten) freizustellen, welche aufgrund einer Vertragsverletzung der einen Partei entstehen. 9 Schriftform, Kontaktpersonen Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu dieser Erklärung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. 10 Laufzeit Diese Erklärung gilt solange, bis die Teilnahme am Missionsworkshop oder die Beteiligung an der Mission endgültig beendet sind. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen und Nutzungsbeschränkungen zulasten des Unterzeichners bleiben jedoch auch im Fall der Beendigung des Missionsworkshops oder der Mission mindestens für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Beendigung des Missionsworkshops oder der Mission bestehen. 11 Übertragung von Rechten Die unter dieser Erklärung aufgeführten Pflichten sind personengebunden und können nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Partner übertragen werden. In Abweichung hievon bedarf die Übertragung auf ein im Sinne von 15 ff. AktG direkt oder indirekt mit dem Unterzeichner verbundenes Unternehmen keiner Zustimmung. 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand Diese Erklärung unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus dieser Erklärung ist Berlin.
7 7/7 13 Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser Erklärung ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung wird durch eine solche gültige Bestimmung ersetzt, die dem nach dieser Erklärung angestrebten Ziel in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Regelungslücken. Ort, Datum Name des/der bevollmächtigten Vertreter(s) des Unterzeichners Funktion des/der bevollmächtigten Vertreter(s) des Unterzeichners, Ggf. Unternehmensstempel
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