Regenbogenfamilien. Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften

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1 Friedrich-Ebert-Stiftung Forum Berlin - Deutscher Frauenrat Regenbogenfamilien. Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften Podiumsdiskussion Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften? TeilnehmerInnen: Dr. Katrin Behrmann, Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, Rechtsanwältin Hamburg Jacqueline Kauermann-Walter, Sozialdienst katholischer Frauen - Zentrale, Dortmund Dr. Elke Heinicke, Mitglied des Vorstandes und Pressesprecherin des Lesbenring e.v. Prof. Siegfried Willutzki, Ehrenvorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages, Technische Universität Chemnitz Moderation: Andreas Knaesche Andreas Knaesche: Zum Abschluss soll es um die grundsätzliche Frage des heutigen Tages gehen: Soll es, muss es ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare geben? Wie soll das aussehen? Muss man das vielleicht in einzelnen Schritten angehen: erst mal das Stiefkindadoptionsrecht und dann weitergehendere Forderungen oder muss man das insgesamt fordern? Frau Behrmann, besteht aus Ihrer Sicht Handlungsbedarf? Katrin Behrmann: Die Fragen sind auf dem Tisch, seitdem es um die Eintragung von Lebenspartnerschaften überhaupt geht. Was fehlt, ist das Ergänzungsgesetz, in dem ganz viele Dinge geregelt werden müssten. Und natürlich müssen wir über einen gesellschaftlichen Diskurs, den wir heute hier ja auch betreiben, dazu kommen, zu sagen: Letztendlich muss auch das

2 2 Adoptionsrecht, diese Bastion der Heterosexualität, fallen. Wir tun gut daran, rechtzeitig und jetzt - in einer sehr unaufgeregten, sehr sachlichen Debatte, wie heute hier auch - diese Forderung zu debattieren. In welcher Form auch immer. Das mit der Unaufgeregtheit, das liegt mir sehr am Herzen. Ich war gerade vor wenigen Wochen in New York, und da geht es ja gerade darum, ob Lebensgemeinschaften sich als Civil Union eintragen lassen dürfen. In einer Form von zivilem Ungehorsam trauen Bürgermeister lesbische und schwule Paare, was immer zu einer öffentlichen Zeremonie führt. Es gibt keinen Bericht, weder von CNN noch von den lokalen Nachrichten dort oder von der New York Times, der nicht in einer sehr aufgeregten, auch sehr vorurteilshaften Weise darüber berichtet. Das führt dazu, dass die district attorneys, also die Staatsanwälte, die Bürgermeister verfolgen, weil sie diese civil unions ohne Lizenz eintragen. Das ist natürlich ein Zustand, den wir hier gar nicht wollen. Wir wollen eine sachliche Debatte darüber führen, ob wir nicht Lesben und Schwulen von Staats wegen zugestehen, dass sie Eltern sein können. Sie sind es ja längst. Andreas Knaesche: Wie sehen Sie das, Frau Kauermann-Walter? Sie sind zuständig für Adoption und Pflegekinderdienst in katholischer Trägerschaft. Unterstützen Sie die Forderung? Jacqueline Kauermann-Walter: Es wird nicht Wunder nehmen, wenn ich als die einzige Vertreterin hier eines katholischen Frauenfachverbandes sehr klar sagen muss: Die katholische Position zu Eingetragenen Lebenspartnerschaften, zu Homosexualität ist bekannt. Nur ist es wenig fruchtbar, auf diesem Stand zu diskutieren. Mir geht es heute darum, weil ich eben Referentin für Jugendhilfe bin, welche jugendhilfefachlichen Aspekte und Facetten wir breiter diskutieren müssten. Ich schließe da an das an, was Frau von Bönninghausen vorhin gesagt hat. Es gibt einzelne Facetten, die wir einfach noch einmal detaillierter einer Betrachtung zuführen müssten. Dazu gehört grundsätzlich noch einmal eine Debatte zur Stiefeltern-Adoption überhaupt; völlig unabhängig, ob es hier um Eingetragene Lebenspartnerschaften geht oder nicht.

3 3 Aufgefallen ist mir in der Debatte, dass wir sehr stark auf den Annahmeaspekt hin diskutieren. Bei der Adoption gibt es aber zwei Pole: den der Annahme und den der Abgabe. Wir sollten daher auch die Vorstellungen von abgebenden Müttern etwas differenzierter betrachten. Ich glaube, Frau Lähnemann hatte das kurz erwähnt. Andreas Knaesche: Wenden sich auch Schwule oder Lesben an den katholischen Pflegedienst? Jacqueline Kauermann-Walter: Die katholischen Adoptions- und Pflegekinderdienste beraten alle, die sich für eine Adoption oder Aufnahme eines Pflegekindes interessieren; unabhängig erst einmal von Familienstand und Konfessionszugehörigkeit. In einzelnen Fällen, die mir bekannt sind, haben durchaus auch Pflegevermittlungen stattgefunden. Beziffern kann ich es nicht genau; die Daten haben wir nicht erhoben. Es ist aber einfach davon auszugehen, dass sich sowohl Schwule als auch Lesben auch an katholische Dienste wenden. Andreas Knaesche: Frau Heinicke, wie drängend ist das Adoptionsrecht aus Sicht des Lesbenrings? Elke Heinicke: Der Lesbenring ist der größte bundesdeutsche Dachverband für Lesben und Lesbenorganisationen. Wir kommen aus der Tradition der feministischen Ehekritik. Das heißt, wir haben uns schon in den 70er, 80er Jahren sehr intensiv mit Ehe und Eheprivilegien auseinandergesetzt. Wir sind sehr dafür eingetreten, alle Lebensweisen gleichzustellen. Das heißt, dass alle ihre Lebensweise frei wählen können; dass sie ein Ritual dafür finden - ob das für die traditionelle Mann-Frau-Beziehung ist, ob das für eine Beziehung unabhängig vom Geschlecht ist, ob das für eine gleichgeschlechtliche Beziehung ist, wie auch immer. In jedem Falle aber ohne staatliche Privilegien. Das heißt, die Eingetragene PartnerInnenschaft entspricht nicht unseren Wunschvorstellung, schon gar nicht in dieser Light-Version, die wir jetzt bekommen haben. Eine Eingetragene PartnerInnenschaft ohne Adoptionsrecht ist für uns nicht tragbar. Ich schließe mich auf alle Fälle der Auffas-

4 4 sung an, dass unabhängig von der Lebensform der Eltern für die Kinder eine Rechtssicherheit geschaffen werden muss. Dieser Beschluss ist in meinen Augen sehr dringend, weil es viele Kinder gibt, die in diesen Beziehungen leben. Sie müssen abgesichert werden; völlig unabhängig davon, auf welche Art und Weise die Eltern zusammen leben. Andreas Knaesche: Wie ist das Klima, Herr Professor Willutzki, unter Familienrichtern? Wird das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften offen diskutiert? Ist man da vielleicht sogar weiter als in der Politik? Siegfried Willutzki: Ob das für die Familienrichter so gilt, wage ich zu bezweifeln, weil Familienrichter sich beruflich mit Adoptionsfragen auch nach der Kindschaftsrechtsreform ja gar nicht zu beschäftigen haben. Es ist der einzige Bereich aus den kindschaftsrechtlichen Regelungen, der beim alten Vormundschaftsgericht verblieben ist. Wenn Sie mich die Frage aber erweitern lassen: Wie sehen es die Familienrechtler? Dann bin ich gern darauf eine Antwort zu geben bereit. Ich darf vielleicht in diesem Kreis nur ganz kurz erinnern, dass wir, als es um die Eingetragene Lebenspartnerschaft ging, im Grunde zwei Gesetzesentwürfe hatten: Von der FDP ein sehr liberaler, der Gestaltungsfreiheit der Partner breiten Raum einräumte; dann der rot-grüne Gesetzesentwurf, der eine sehr detaillierte Ausgestaltung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft vorsah. Für mich war das Erstaunliche, dass beide Entwürfe das Thema Adoption außen vor gelassen haben. Da war ganz eindeutig in allen Gesprächen der Hintergrund erkennbar: Wir wollen dieses Projekt nicht mit dem Thema Adoption belasten, dann kriegen wir wahrscheinlich überhaupt nichts durch. Deshalb lassen wir das außen vor. Die Position der Familienrechtler wurde sehr deutlich in der dazu durchgeführten Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, wo sich ganz herausragende Figuren in der deutschen Rechtswissenschaft explizit für die Zulassung der Möglichkeit der Adoption, jedenfalls in der Form der Stiefkindadoption, ausgesprochen haben.

5 5 Das heißt also mit anderen Worten: Die Sorge der Politik um eine fehlende Akzeptanz in der Gesellschaft wurde von den Fachleuten nicht in diesem Umfange geteilt. Da spielt der Hintergrund eine Rolle: Was ist denn eigentlich der Sinn einer Adoption? Im Interesse des Kindeswohls ein Eltern-Kind- Verhältnis herzustellen. Und zu Recht hat Frau Dethloff heute Morgen darauf abgehoben, dass wir es uns zu einfach machen, wenn wir Elternschaft nur auf die biologische Elternschaft beschränken und nicht die soziale Elternschaft in gleichem Maße aus dem Gedanken des Kindeswohls heraus ernst nehmen. Deshalb, meine ich, müssen wir die Frage der Zulässigkeit einer Adoption in der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft unter diesem Aspekt sehen. [...] Zum andern muss das, was geschaffen werden soll, auch sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen standhalten. Im Rechtsvergleich, darüber haben wir uns heute Morgen ja schon verständigt, gibt es natürlich eine Tendenz in diese Richtung. Aber Erfahrungen daraus fehlen uns bisher, da es sich zum sehr junge Entwicklungen handelt. Soweit es um die sozialwissenschaftliche Absicherung geht, haben wir die meisten Studien ja ausschließlich aus dem angloamerikanischen Raum, insbesondere aus den Vereinigten Staaten. Und die kranken sicherlich daran, das hat Herr Eggen heute Morgen sehr deutlich eingeräumt, dass die Stichproben für eine valide Aussage in aller Regel zu klein sind. Und selbst wenn man aus der Summe der einzelnen Studien mit zu geringen Fallzahlen dennoch eine Tendenz ableiten will, krankt die Vergleichbarkeit daran, dass wir soziologisch eine andere Situation in den Vereinigten Staaten haben, als bei uns. Wir haben dort ein enormes Überangebot von Kindern, für die Pflegestellen und anschließende Adoptionsstellen gesucht werden. Das ist im völligen Gegensatz zu der Situation bei uns, wo wir ja für ein zur Adoption frei gegebenes Kind eine Schlange von Adoptionsbewerbern haben. Die Konsequenz daraus ist: Wir brauchen noch ein wenig Zeit für die Beobachtung der Situation in den Ländern, die in der Rechtsgestaltung Vorreiter uns gegenüber sind. Und zum andern brauchen wir im europäischen Bereich entsprechende Studien. Vielleicht könnte die Entwicklung befördert werden, wenn wir, wie von den Fachleuten in dieser Anhörung im Rechtsausschuss sehr stark befürwortet, eine Stiefkindadoption zulassen.

6 6 Dies könnte einen Großteil der Vorurteile abbauen, die gesellschaftlich - nach meiner Überzeugung - nach wie vor vorhanden sind. Andreas Knaesche: Ist dieser Vorschlag hier auf dem Podium konsensfähig? Erst mal abwarten und eventuell erst mal eine Stiefkindadoption? Katrin Behrmann: Ich finde es sehr schwierig, weil damit an die Geduld von Lesben und Schwulen appelliert wird; und manchmal ist deren Geduld mit dem Gesetzgeber schlichtweg am Ende. Auf der anderen Seite ist es ja wirklich so, das haben die Vorrednerinnen hier vor uns schon mehrfach zum Ausdruck gebracht oder auch Herr Dr. Eggen, dass es jetzt bereits Probleme gibt bei den Familien, Lesben-/Schwulen-Familien, wo es Kinder gibt und dass diese Probleme in irgendeiner Form gelöst werden müssen. Worüber sich alle aufregen, ist ja im Prinzip die Fremdkindadoption; dass das vielleicht der Schlusspunkt einer Entwicklung ist. [...] Ich finde nicht, dass wir immer noch mehr Studien brauchen. Es gibt Kinder in lesbischen Familien, es gibt Kinder in schwulen Familien, es gibt Kinder in gemischten schwul-lesbischen Familien oder in sonstigen sozialen Kontexten. Wir hören nicht, sei es in der Bild-Zeitung oder sonst wo, dass das zu großartigen Problemen führt, dass diese Kinder besonders durchgedreht sind oder vielleicht auch besonders zu Genies werden. Es ist ganz normal. Das bedeutet doch eigentlich: Wenn es keine Ausschläge gibt, weder nach unten noch nach oben, dann sind diese Eltern genauso gut oder schlecht wie alle anderen Eltern, die in diesem Lande erziehen. Und das heißt doch, dass man ihnen die rechtlichen Mittel an die Hand geben muss, so dass die Kinder dort rechtlich abgesichert sind - und mehr kann der Gesetzgeber ja auch im Moment nicht tun. Diese ganzen anderen Diskriminierungen, die immer wieder einmal vorkommen oder die Probleme, die Frau Länemann vorhin geschildert hat mit: Wie komme ich eigentlich zum Familienticket, wenn zwei Frauen und zwei Kinder vor der Kasse am Bad stehen usw. Das ist kommunal, da muss man auch einmal zivilen Ungehorsam leisten und mit 50 Paaren und 100 Kindern hingehen und sagen: Jetzt aber erst recht oder sonst irgendwie etwas. Das, was der Gesetzgeber leisten kann - ich finde, dazu kann man ihn auch langsam wirklich einmal auffordern.

7 7 Elke Heinicke: Die Stiefkindadoption ist das, was ganz viele Regenbogenfamilien im Moment sehr dringend brauchen und vor allem die Kinder, die darin leben. Das ist eine Erleichterung für den Alltag und das ist eine Absicherung im Moment. Aber das Adoptionsrecht als solches wäre ein Schritt, um die Diskriminierung von Lesben und Schwulen abzubauen. Und gerade davon haben wir heute mehrfach gehört, dass das eine Beeinträchtigung des Wohles von Kindern ist, die in Regenbogenfamilien leben. Das wäre ein neues Zeichen zu sagen: Diskriminierung wird abgebaut. Andreas Knaesche: Können Sie sich anfreunden mit dem Gedanken einer schrittweisen Adoptionsregelung; also erst die Stiefkindadoption und dann weitergehende, nachdem man Erfahrungen damit gemacht hat? Elke Heinicke: Ich bin immer sehr skeptisch, denn bei der Eingetragenen LebenspartnerInnenschaft sieht es nicht so aus, als ob es schrittweise weitergehen würde. Die Erfahrung sagt eher: Wenn etwas als Kompromisslösung beschlossen worden ist, dann wird es so auf die nächsten Jahrzehnte weiterbestehen. Es wäre ja die Chance gewesen vor der Eingetragenen PartnerInnenschaft, eine weitergehende Lösung zu finden, ähnlich wie vielleicht Pacs in Frankreich. Das ist in Deutschland nicht passiert und das wird jetzt auf lange Zeit nicht passieren. Andreas Knaesche: Ich würde Sie gerne, Frau Kauermann-Walter, noch mal fragen: Wenn wir jetzt einmal die Moraltheologie der katholischen Kirche beiseite lassen, wie Sie beurteilen Sie das aus fachlicher, aus praktischer Sicht? Würden Sie sagen, dass es für Schwule und Lesben so etwas wie eine Stiefkindadoption durchaus geben kann? Jacqueline Kauermann-Walter: Ich würde diese Frage gern in eine grundsätzliche Debatte darüber wenden, ob die Stiefelternadoption überhaupt ein gutes Instrument ist. Im Bereich der Adoption sind inzwischen weit über zwei Drittel der Adoptionen Stiefelternadoptionen. Da wird im Grunde auch schon sehr deutlich: Es gibt einen Bedarf nach einer rechtlichen Regelung. Was ich

8 8 schwierig finde an der Stiefelternadoption - das haben wir heute Morgen auch schon gehört - ist einfach, dass das familiäre Band zu dem anderen Elternteil komplett abgeschnitten wird und durch die Stiefkindadoption dieses Stiefkind-Dasein im Grunde nach außen nicht mehr da ist für das Kind und ihm abverlangt wird, dies auch innerlich nachzuvollziehen. Es gibt nur ganz wenig Fallkonstellationen, bei denen ich eine Stiefkindadoption grundsätzlich sinnvoll finde: Wenn es überhaupt nie einen Kontakt zu dem leiblichen anderen Elternteil gegeben hat oder wenn dieser verstorben ist. Insofern halte ich eine Regelung, die die Kinder absichert, durchaus für notwendig und sinnvoll. Aber ich weiß nicht, ob die Ausweitung der Stiefkindadoption rechtlich wirklich das richtige Instrumentarium dafür ist. Siegfried Willutzki: Aber das richtet sich doch gegen die Ausgestaltung unserer Adoption generell. Denn wir haben doch bei jeder Adoption die Situation, dass die Volladoptionen ganz neue Familienbeziehungen begründen und gleichzeitig die alten Jacqueline Kauermann-Walter: Das ist richtig.... Siegfried Willutzki:... total kappen. Das heißt, Ihr Appell richtet sich auf eine völlig andere Ausgestaltung unseres Adoptionsrechts. Das gibt es in anderen Rechtssystemen durchaus. Aber das ist ja nicht die Frage, um die es uns hier geht. Ich räume ein, dass die Schwäche meines Vorschlages, den Zwischenschritt der Stiefkindadoption zu wählen, darin besteht, dass die aktuelle betreuende Elterngruppe nur in ganz begrenztem Umfange von der Stiefkindadoption Gebrauch machen kann. Denn soweit die Kinder aus heterosexuellen Beziehungen stammen und der außenstehende Elternteil nicht verstorben ist oder aber Gründe liefert, die trotz unserer sehr restriktiven Handhabung die Ersetzung seiner Einwilligung zulassen würden, ist die Stiefkindadoption ja von seiner oder ihrer Zustimmung abhängig. Und die wird in aller Regel nicht kommen. Das heißt, wir werden dann nur für wenige Kindergruppen diese Stiefkindadoption zur Verfügung haben: Einmal, wo entweder der andere Elternteil verstorben ist oder eben seine Zustimmung ersetzt werden kann, oder aber, wo das Kind aus einer Insemination - sei es

9 9 anonym, sei es nicht anonym - stammt, oder aber die Form, die ja zum Teil jetzt diskutiert wird in Schwulen- und Lesbengruppen, dass sich ein Schwulen- und ein Lesbenpaar zur Produktion gemeinsamer Kinder zusammenfindet und da mit entsprechender Zustimmungserklärung zur Adoption dieser Weg freigegeben werden könnte. Das ist nicht die gesamte Bandbreite der in einer Partnerschaft lebenden Kinder. Andreas Knaesche: Ich möchte jetzt gern eine Publikumsrunde machen - ich sehe, es besteht das Bedürfnis: Einerseits zu der Frage, ob ein schrittweises Vorgehen eine gute Idee ist; und zum anderen zur Frage, ob wir jetzt nicht ein bisschen zu weit, zu schnell vorgeprescht sind. Dazu möchte ich aufgreifen, was Frau von Bönninghausen gesagt hat, dass es natürlich ganz große Widerstände in der Gesellschaft gibt, die vielleicht heute hier in dieser Runde nicht so deutlich werden, aber dass man diese unterschwelligen Vorbehalte ernst nehmen und für Verständnis sorgen muss. Henny Engels, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrates: Sie haben eben gesagt, Herr Willutzki: Wir brauchen, um ein rechtliche Regelung zu finden, a) den Rechtsvergleich und b) Untersuchungen. Jetzt bin ich nicht Rechtshistorikerin, aber ich behaupte, dass das jetzige Adoptionsrecht für heterosexuelle Paare nicht nach langjährigen Längsschnittuntersuchungen eingeführt worden ist, sondern wahrscheinlich geantwortet hat auf einen Notstand, dass Kinder adoptiert werden mussten. Deshalb frage ich mich, warum wir jetzt eine Längsschnittuntersuchung brauchen. Das ist ja genau das, wenn ich Sie richtig verstehe, was Lesben und Schwule befürchten, dass da nun plötzlich doch andere Maßstäbe angelegt werden und doch der Eindruck entsteht, dass es einen Generalverdacht gibt, dass das Kindeswohl per se vielleicht doch gefährdet sein könnte und wohlwollend und wohlmeinend wollen wir dem entgegenwirken. Das gefällt mir nicht. Das zweite ist das, was Sie gesagt haben, Frau Kauermann-Walter: Es gibt insgesamt Probleme, die im Zusammenhang mit Adoption zu diskutieren sind. Die sind aber unabhängig von der sexuellen Orientierung der Eltern oder der Rechtsform. Deshalb wäre es mir höchst angenehm: Wir würden auf drei Ebenen diskutieren:

10 10 Zum einen: Welche rechtlichen Regelungen sind möglich? Um auf die Frage mit der Stiefkindadoption einzugehen würde ich gerne genau hingucken, ob es nicht eine Scheinlösung ist, bei der alle denken, jetzt haben wir ein Schrittchen vorwärts gemacht. Aber eigentlich wissen alle, dass es gar kein Schrittchen ist, sondern eher in die Echternacher Springprozession passt, bei der man immer nicht zwei Schritte nach vorn, einen zurück, sondern einen vor und zwei zurück macht. Weil es so scheint, als ob jetzt etwas gelöst ist, aber es nur ganz wenige trifft und neue Probleme offenbart. Das zweite ist: Wir brauchen für alle Kinder, die adoptiert werden, immer wieder Längsschnittuntersuchungen, nämlich: Wie geht es ihnen mit den Möglichkeiten, die im Recht geschaffen sind? Ist das Recht weiter zu entwickeln? Und zwar unabhängig davon, wie die Lebensform der Eltern ist oder deren sexuelle Orientierung. Und drittens müssen wir insgesamt gucken: Was gibt es bei Adoptionseltern? Mir ist von heute Morgen sehr in Erinnerung die Frage geblieben, wie stabil sind denn lesbische und schwule Beziehungen? Auch da habe ich heute Morgen mir schon einmal erlaubt zu fragen und ich frage noch mal: Wann ist denn untersucht worden, wie das Adoptionsrecht angesichts der steigenden Scheidungszahlen geändert werden muss, denn davon sind ja auch Adoptionseltern betroffen. Menschen adoptieren ein Kind, und dann trifft sie die 50-prozentige Scheidungsquote. Und dann? Wer hat das untersucht? Wenn ich es da nicht untersuchen muss, wieso muss ich bei Lesben und Schwulen untersuchen, wie stabil die Beziehung ist? Wenn wir das einmal trennen könnten, da würde es mir etwas besser gehen. Siegfried Willutzki: Da Sie mich unmittelbar angesprochen haben, will ich auch unmittelbar darauf antworten. Zunächst zu Ihrer ersten Frage: Wie ist das Adoptionsrecht eigentlich entstanden? Wir haben einen grundlegenden Wandel in dem Verständnis der Funktion des Adoptionsrechts. Es ist ursprünglich entstanden, weil Leute, die viel zu vererben hatten - einen großen Namen und ein großes Vermögen -, die keinen leiblichen Nachkommen hatten, sich den passenden Nachkommen suchen wollten. Das war die ursprüngliche Funktion und die ist dann verändert worden unter dem Gedanken des Kindeswohls, nämlich Schaffung einer Eltern-Kind-Beziehung. Das zum Verständnis von Adoptionsrecht.

11 11 Ich denke, Ihr Missfallen an meiner Forderung des Gutachtens der wissenschaftlichen Untersuchung ist nicht zuletzt entstanden, weil ich das allzu global gefordert habe und nicht differenziert habe, was ich meine. Ich halte es für wissenschaftlich belegt, dass an der Erziehungsfähigkeit gleichgeschlechtlicher Paare kein Zweifel besteht. Ich halte es ebenso für wissenschaftlich widerlegt, dass, wie es in der Anhörung im Rechtsausschuss von einem der Sachverständigen geäußert worden ist, die Eingetragene Lebensgemeinschaft mit Kindern eine Verführung zur Homosexualität darstelle. Da sind die Studien für mich bereits eindeutig. Mein Problem ist die Diskriminierung und Stigmatisierung von Kindern. Und dazu, meine ich, wäre auch von Ihnen oder in der nordrhein-westfälischen Studie etwas gesagt worden, dass Kinder und Jugendliche sich häufig gegen das Coming out der gleichgeschlechtlichen Eltern wehren, weil sie sagen: Dadurch geraten wir in die Gefahr, in dem üblichen Jargon als die schwule Sau bezeichnet zu werden. Das sind Geschichten, unter denen Kinder massiv leiden können. In dieser Richtung wünschte ich mir eine Untersuchung, die klärt, inwieweit unsere gesellschaftliche Situation sich schon entwickelt hat, dass wir den Kindern das ersparen können. Darauf beschränkte es sich. Teilnehmerin: Ich bin absolut sicher, dass der Prozentsatz der erziehungsfähigen und beziehungstreuen Lesben weder größer noch wesentlich kleiner ist als bei den heterosexuellen Lehrern; mal zum Beispiel. Ich glaube, wenn man Längsschnittuntersuchungen fordert, dann geht es wirklich darum zu gucken: Was sind eigentlich die Randbedingungen für eine zeitgemäße und vernünftige Erziehung. Dafür müssen verschiedene Personengruppen verglichen werden. Wenn ich jetzt die Diskussion um die Adoption versuchen würde, zu entemotionalisieren und ich glaube, dass die Schwulen und Lesben dazu einen guten Beitrag leisten könnten, indem sie sagen: Es geht um die materiellrechtlichen Vorteile oder Absicherungen, die wir dringend brauchen im Vergleich zu heterosexuellen Paaren. Es geht im Wesentlichen immer noch um das Erbrecht. Und es gibt noch andere Punkte. Wie gut und wie wenig gut dem Kindeswohl gedient ist durch diese und jene pädagogischen Fähigkeiten, darüber kann man lange reden. Aber ich glaube, es ist einfacher zu

12 12 überzeugen und zu sagen: Die rechtliche Situation ist an diesen Punkten absolut diskriminierend und diese einmal aufzuzählen. Ich vermute stark, dass man da auch in gut katholischen bürgerlichen Szenarien sehr viel besser Überzeugungsarbeit leisten kann. Teilnehmerin: Wenn es um Diskriminierung und Stigmatisierung von Kindern geht, wollte ich einfach sagen: Es sind nicht die Kinder untereinander, die sich diskriminieren oder stigmatisieren, sondern es sind deren Eltern, die mit dem Finger auf diese Kinder zeigen. Die Kinder untereinander kommen damit klar. Teilnehmer: Ich möchte noch mal diskutieren über die Stigmatisierung der Kinder, weil die mich als schwuler Pflegevater beschäftigt. Vielleicht könnten Sie darauf noch einmal eingehen, Herr Professor Willutzki. Es ist tatsächlich so, dass es in der Lebensrealität im Moment keine Rolle für uns spielt. Ich merke, dass ich da mit großer Sympathie getragen und unterstützt werde und unsere Erziehungsleistung, wie man das nennen kann, auch Anerkennung findet. Tatsächlich aber gibt es eine Ebene im Bereich der Verwaltung. Wir wollen ein zweites Pflegekind aufnehmen. Da wird genau mit diesem Argument gearbeitet, uns wurde gesagt: Wir müssen uns das überlegen, und Sie müssen jetzt erst einmal hinter Mann-Frau-Paaren zurücktreten, weil es ja sein könnte, dass Kinder eine theoretische Stigmatisierung erfahren. Vielleicht nicht jetzt im Kleinkindalter, aber womöglich später. Ich finde diese Argumentation gefährlich. Zum einen orientiert sie sich nur an dem Merkmal Lebensform der Eltern und bezieht gar nicht im Rahmen des Kindeswohls andere Erziehungsfähigkeiten ein, die wir als Individuen haben, mein Lebenspartner und ich, sondern konzentriert sich nur darauf: Ist man ein Mann- Frau-Paar, ein Mann-Mann-Paar. Zum anderen finde ich das auch aus demokratischen Gründen gefährlich, wenn man dieser Argumentation folgt. Wenn man das weiterführt, würde das ja dazu führen, dass man sagen kann: Wir müssen uns auch überlegen, ob wir Kinder - sei es zur Adoption oder auch in Pflege - zu schwarzen Eltern geben, denn es gibt auch Rassismus in Deutschland. Wir sollten uns vielleicht auch überlegen, ob wir jüdischen El-

13 13 tern ein Pflegekind geben oder ein Adoptivkind, denn auch da muss man unter Umständen das Kind stark machen und es einer möglichen Stigmatisierung aussetzen. Also ich finde, wenn wir uns auf diese Argumentationsschiene einlassen, dann ist das auch ziemlich demokratiefeindlich. Katrin Behrmann: Ich würde dem zustimmen. Ich bin auf der selben Schiene gelandet, weil ich glaube, dass es nicht gut ist zu sagen: Möglicherweise werden Lesben und Schwule noch stigmatisiert, oder deren Kinder oder Pflegekinder haben es schwerer. Das müssen wir erst einmal genau erforschen. Und solange wir das nicht genau wissen, kriegen diese erziehungswilligen Eltern oder Pflegeeltern keine Kinder. Das finde ich ein bisschen ungerecht. Das ist ungefähr das, was wir zumindest früher immer vor Gericht erlebt haben und auf was ich gleich noch mal eingehen werde. Als es nämlich hieß: Weil die Mutter zur Lesbe wird, bekommt sie das Kind nicht, weil das Kind stigmatisiert wird, weil die Mutter stigmatisiert wird. Eigentlich soll das heißen: Wir sind eine super tolerante Gesellschaft und alles ist möglich und jeder nach seiner Facon. Alles ganz prima. Nur, möglicherweise werden Lesben stigmatisiert und es gibt doch Diskriminierung, deshalb geht das mit Kinder bei euch leider nicht. Da sträubt sich bei mir irgendetwas. Das finde ich keine gute Argumentation ehrlicherweise. Wir waren uns vorher eigentlich relativ einig darüber, dass es bei Gericht heutzutage auch anders sein kann. Ich würde immer jedem Recht geben, der sagt: Ja, Rechtsanwältinnen sagen erst einmal grundsätzlich: Wenn die lesbische Mutter um das Sorgerecht kämpft, wird jede erst einmal auf den Einzelfall gucken und sagen: Ist das jetzt gut, das vor Gericht zu sagen oder nicht oder kommt man irgendwie drum herum. Es ist sicherlich nicht das erste, was man einem Richter heutzutage sagt: Übrigens, die Mutter ist jetzt Lesbe, aber das Sorgerecht will sie trotzdem. Da muss man sehr genau auf den Einzelfall gucken. Ich glaube auch, dass die Tendenz ein bisschen hin und her schwankend ist; ähnlich wie bei der Adoption. Das wurde vorhin auch deutlich, dass es eine Zeit gab - gar nicht so lange her -, als lesbische und gerade auch schwule Eltern zu Auslandsadoptionen gegriffen haben, um überhaupt Kinder zu bekommen: aus Brasilien, aus Thailand, aus Vietnam. Das führte im Übrigen dazu, dass in Berlin vor einiger

14 14 Zeit der LSVD hier eine große Tagung gemacht hat zu Regenbogenfamilien, wo wir über verschiedene Adoptionswege diskutiert haben; wo es auch schon die ersten Workshops über pädagogische Fragen gab, was mich sehr gefreut hat. Also nicht immer nur über Rechtsfragen und: Wie komme ich überhaupt zu meinem Kind? Wie kann ich das absichern? Sondern auch wirklich in concreto: Wie erziehen wir es denn jetzt? Was sehr merkwürdig war, war die Stimmung in diesem Raum. Wir gingen hinterher raus und auf dem Flur waren Organisationen aus Amerika, die sich ganz gezielt angeguckt haben, welches schwule oder lesbische Pärchen so aussieht, als ob es sehr viel Geld investieren könnte, um an ein Kind zu kommen. Ich finde, das sind Tendenzen, die man auch ruhig einmal öffentlich machen kann. Das geht auf keinen Fall. Jörg Warneke, Lesben- und Schwulen-Union: Ich kann mich in der Hinsicht Frau Behrmann anschließen vor allem auch in Bezug auf diese Studie. Wir sollten das nicht davon abhängig machen, wie solch eine Studie ausfällt. Die Fälle existieren. Die Kinder sind da. Ich glaube, man sollte es eher in die Richtung machen: Wenn man gesetzliche Grundlagen schafft, dann hat man eine Möglichkeit, dass diese Sache dann auch gelebt wird. Nach und nach wird es zum Alltag werden, automatisch. Wenn man wenigstens den ersten Schritt wagt und wenigstens einmal einsteigt. Wie schnell man das macht, ist eine andere Geschichte. Ich glaube, um alle Leute mitzunehmen, sollte man nicht alles auf ein Mal machen, sondern nach und nach versuchen, mit den Stiefkindern anfangen und dann aber auch sagen: Nach einem gewissen Zeitraum sollte man auf jeden Fall die Adoption für alle öffnen. Andreas Knaesche: Es gibt von der LSU, wenn ich richtig informiert bin, einen Antrag zum Ergänzungsgesetz. Von der FDP haben wir schon gehört, dass es da Vorstellungen gibt in schriftlicher Form, Bundesdrucksache. Jörg Warneke: Die LSU ist eine Teilstruktur der CDU, und wir haben in der Hinsicht erst einmal nur Einfluss auf die entsprechenden Organe der Partei. Wir sind hier in Berlin als eines der ersten Bundesländer offiziell als Arbeitskreis anerkannt und wurden demzufolge auch in die ganze Parteistruktur

15 15 eingegliedert. In der Hinsicht kann ich für Berlin sagen: Bei den nächsten Wahlprogrammen sind die gesamten Bereiche, die Lesben und Schwule angehen, ins Wahlprogramm mit aufgenommen. Da sind wir schon sehr weit gekommen. Annette Rausch, Mitarbeiterin der grünen Bundestagsabgeordneten Biggi Bender: Wir diskutieren sehr oft zwischen der Realität und dem Ideal. Das ist auch festgemacht an der Äußerung von Herrn Willutzki: Die Frage der Stigmatisierung von Kindern, die in solchen Beziehungen leben. Das ist bereits Realität. Die Frage im Zusammenhang mit der Adoption wäre: Wenn eine Adoption ermöglicht wird, würde die Stigmatisierung dann größer werden? so massiv größer, dass man deswegen dagegen sein könnte? Oder wäre die andere Frage: Ist dadurch, dass ich solch eine Adoption ermögliche, zu vermuten, dass eine Stigmatisierung auch zurückgeht, weil es dort einen rechtlichen Rahmen, ein rechtliches Konstrukt und ein Verweisen darauf gibt? - Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt ist auch noch einmal im Zusammenhang mit den verschiedenen Studien und den Fragen, was wird miteinander verglichen haben. Mein Interesse ist eigentlich zu gucken: In welcher Situation, in welcher Realität leben Kinder? Was bedeutet das für Kinder? Kinder leben in den seltensten Fällen in dem Ideal - losgelöst davon, welches Ideal man hat. Ob ich das als Ideal habe: Vater, Mutter, Kind; oder ob ich das als Ideal habe: feste Lebensbeziehung. Ich muss feststellen: Die scheitern ganz oft. Und da ist es meist für Kinder sinnvoller, dass so eine Beziehung getrennt wird. Die müssen eine Trennung einer nicht funktionierenden Beziehung verarbeiten - losgelöst davon, in welcher Form. Insofern ist das auch wiederum eine Frage des Vergleiches. Wenn ich aus dem Aspekt des Kindeswohls heraus argumentiere, geht es darum zu gucken: Was sind rechtliche Rahmenbedingungen, die hilfreich und unterstützend sind für jede Form von Beziehung. An der Stelle sollte man angreifen. Damit käme man vielleicht manchmal ein Stück weiter, wenn man guckt: Was ist Realität und was muss ich für die Realität tun, die oft nicht dem Ideal entspricht, auch wenn das Ideal vielleicht sinnvoll und erstrebenswert ist.

16 16 Teilnehmerin, Bundestagsabgeordnete der FDP: Ich habe heute Morgen schon gesagt, dass die FDP-Bundestagsfraktion einen Antrag eingebracht hat, der sich nicht nur beschränkt auf Stiefelternbeziehungen. Ich komme nach dieser Diskussion nicht zu dem Schluss, dass es wirklich sinnvoll wäre, erst mal die halbe Strecke zu gehen. Der Gesetzentwurf ist ja schon eine Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, das sich in der ersten Diskussionsrunde ja nicht so weit fassen ließ, dass die Adoption schon beinhaltet war. Jetzt wieder nur halbe Sachen zu machen, überzeugt mich nicht wirklich. Ich sehe auch im Rahmen der Diskussion, dass wir uns doch immer noch mit einer ganzen Reihe von Tabus uns befassen müssen, mit Vorurteilen, im Hintergrund unterschwelligen, unausgesprochenen Fragen. Dem kommt man meiner Ansicht nach nicht bei, indem man unausgesprochene Fragen unausgesprochen lässt. Ein Grund für mich, diesen Gesetzesentwurf zu unterstützen, war auch, dass die Frage, wie geeignet Eltern für die Adoption sind, grundsätzlich auch bei den entsprechenden Behörden geklärt wird, und zwar unabhängig davon, welcher sexuellen Orientierung sie haben. Ich denke, dass das eine grundlegende Frage ist, die bleiben wird: Sind Eltern, die sich für eine Adoption bewerben, egal, ob sie hetero- oder gleichgeschlechtlich orientiert sind, wirklich geeignet? Diese Grundfrage müssen sie beantworten. Und ich gehe davon aus, dass nicht jedes Paar diese Fragestellung positiv beantworten kann. Eine ganz andere Frage stellt sich, wenn wir auf die Kinder schauen. Bis vor nicht allzu langer Zeit waren adoptierte Kinder generell auch stigmatisierte Kinder. Das war ein großes Tabu. Ich selber bin allein erziehende Mutter von drei Kindern und meine schlimme älteste Tochter hat vor zehn Jahren in der Grundschule einem Mädchen, das nicht wusste, dass es adoptiert ist, gesagt: Du bist ja adoptiert. - Das war eine glatte Katastrophe in dieser Schulklasse, und es hat dazu geführt, dass die Klasse sich mit der Frage: Was heißt adoptiert? auseinandergesetzt hat und auch dieses Kind, das betroffen war, dann mit einer bekannten, aber doch verschwiegenen Frage offener umgehen konnte und eine ganze Klasse eine Menge gelernt hat. Das hing aber nicht an der Frage: Welche sexuelle Orientierung haben deine Eltern? Sondern es hing ganz stark auch an der Frage: Warum bist du adoptiert?

17 17 Was ist denn mit deinen leiblichen Eltern? Also ganz andere Fragen, die Kinder sich stellen und die mittlerweile in einer engagiert geführten, öffentlichen Diskussion auch viel unbefangener betrachten werden. Damit hilft man den Kindern. Ich glaube, man hilft den Kindern nicht damit, dass man sagt: Es gibt verschiedene Formen von Adoption, und je nachdem, wie die Eltern sexuell orientiert sind, gibt es auch noch bestimmte Spielarten. Ich glaube, es wäre für beide Teile, weder für die Eltern noch für die Kinder, eine wirkliche Hilfe und eine Perspektive. Ich nehme an, dass wir da auch mutig diskutieren müssen; was wir heute durchaus tun. Brunhilde Raiser, Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrates: Ich habe nicht die absolute Lösung, wie wir weiterkommen, aber eine Hoffnung, dass wir noch stärker die verschiedenen Ebenen auseinander halten können. Tatsache ist ja, dass diese Frage, der wir uns heute stellen, einmal eine Frage der Realität ist und zum anderen eine Fragestellung, die sich entwickelt hat daraus, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht in Gänze umgesetzt wurde, wie es gewollt war. Das heißt, wir diskutieren über Adoption als Ergänzung zum Lebenspartnerschaftsgesetz und haben grundsätzlich zwei verschiedene Zugänge, nämlich der Wunsch von gleich wie sexuell orientierten Eltern, ein Kind zu haben; das gilt nämlich auch für andere Adoptionen. Da sind nicht nur Kinder, die Eltern brauchen, sondern Eltern, die Kinder wollen. Wir kommen dabei an die Frage: Wie viel Anspruch, wie viel Recht auf ein Kind gibt es? Und wir diskutieren sie über die Gleichgeschlechtlichkeit. Das ist ziemlich verheerend. Wir diskutieren das Kinderwohl einerseits objektiv und sagen: Da sind die Kinder - und beziehen es dann auf die Partnerschaft. Wir fragen im Endeffekt eigentlich nicht getrennt: Was brauchen gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften? Und: Wie müsste ein modernes Adoptionsrecht aussehen? Wenn sich das juristisch trennen ließe zunächst einmal, um es dann wieder zusammenzufügen, wäre vielleicht die emotionale Aufgeladenheit aus der Diskussion heraus Denn als letztes wird in diese ganze Diskussion noch hineinverwoben die Frage: Wie kommen denn Kinder zustande? Auf so genanntem natürlichen oder nicht natürlichen Weg? Oder: Was ist natürlich? Auch diese heiße Fra-

18 18 ge wird mit diesem Ganzen verwoben. Da kann man eigentlich nicht durchkommen. Teilnehmerin: Da kommen ganz verschiedene Themen zusammen. Ich denke, wir müssen zum einen das Adoptionsrecht mehr an der sozialen Elternschaft orientieren, um den sozialen Eltern mehr Absicherung zu geben und vor allem den Kindern damit mehr Absicherung zu geben. An der Stelle taucht auch die Frage auf: Muss soziale Elternschaft sich immer noch so althergebracht biologistisch am Paar orientieren? Können das nicht auch zwei oder drei oder vier Personen sein, die bereit sind, Verantwortung für ein Kind zu tragen? Da kommt ganz oft das Argument: Ist das machbar? Ich das nicht machbar? Aber ein gemeinsames Sorgerecht von getrennt lebenden Elternteilen, wo der Vater in Hamburg lebt und die Mutter in München, ist auch praktisch kaum machbar. Ich denke, dass es da Lösungen gibt und Lösungen gefunden werden können; auch für mehr Personen. Das ist der eine Teil, wo es um das Adoptionsrecht an sich gehen muss. Das betrifft alle, unabhängig davon, wie sie ihre Lebensform gestalten. Dann kommt die nächste Frage: Wollen wir eine Diskriminierung? Wollen wir eine Sonderbehandlung für Lesben und Schwule? Oder geht es hier um die Kinder? Dann kommt die dritte Frage: Was ist natürlich und was ist nicht natürlich? Ich glaube, das ist eine Endlosdiskussion, denn es gibt genug ungewollt kinderlose Ehepaare, die natürlich kein Kind bekommen können. Und es gibt Lesben- und Schwulenpaare, die - natürlich oder unnatürlich, ich kann das nennen, wie ich will - Kinder bekommen. Aber ich kann das alles nicht zusammen diskutieren und ich kann es nicht vergleichen. Das muss ich wirklich noch mal auf eine ganz andere Seite stellen. Antje Färcher, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland: Ich stimme Frau Heinicke zu. Wir sollten das Adoptionsrecht komplett fordern und nicht in Schritten, denn ich sehe auch die Befürchtung, dass wir dann die Stiefkindsadoption haben und in der Argumentation immer zu hören bekommen: Ihr habt doch einen Teil, was wollt ihr noch? Ich muss dazu darauf hinweisen, dass das jetzt in den öffentlichen Diskus-

19 19 sionen immer passiert. Die Eingetragene Partnerschaft - dazu kann man stehen, wie man möchte - wird ja in den Medien sehr oft als die Homo-Ehe bezeichnet. Und wenn man in die Diskussion reingeht, dann hört man immer: Das ist doch die Homo-Ehe, ihr habt doch alle Eherechte. Was wollt ihr ü- berhaupt? In die Details guckt überhaupt keiner. Deshalb sehe ich das auch so. Es soll um den Abbau von Diskriminierungen gehen und deshalb die Forderung nach der Adoption, der gemeinsamen Adoption. Ansatz dafür muss aus unserer Sicht immer sein: das Recht der Kinder und das Wohl der Kinder. Es ist vorhin gefragt worden: Was sind eigentlich so die Unterschiede? Natürlich sind die ganz großen Unterschiede das Steuerrecht und das Erbschaftssteuerrecht, nicht das Erbschaftsrecht an sich. Da kann man, glaube ich, etwas machen. Aber das ganz Große ist das Erbschaftssteuerrecht. Das heißt, dass Lebenspartner behandelt werden wie quasi Fremde. Beim Steuerrecht, da geht es natürlich um so Sachen mit Steuerklassen. Nehmen wir zum Beispiel ein Frauenpaar:: Die biologische Mutter bleibt zu Hause, die Mutter, die arbeiten geht, aber bekommt nicht die Steuervergünstigung für das Kind. Wenn man das Familieneinkommen einer solcher Familienkonstellation nimmt, ist es natürlich geringer, was natürlich wieder zu Rückschlägen für die Kinder führt. Beispiel Kindergeld: Wenn beide Elternteile Kinder haben, werden die Kinder nicht zusammengezählt, d.h. es gibt kein höheres Kindergeld ab dem dritten, vierten Kind. Weiter reden wir über die so genannten Familienleistungen. Da geht es sehr stark um Sachen, die von den Bundesländern oder von den einzelnen Kommunen gegeben werden. Das kann eine Familienkarte ins Schwimmbad sein, das kann ein Familienpass sein, eine Familienkarte für irgendetwas. Da steht die Frage: Anerkennung von Familien? Herr Weber, Familienrichter a. D.: Der Gesetzgebungsprozess für das Lebenspartnerschaftsgesetz ist ganz stark von der Furcht gekennzeichnet gewesen, dass man mit dem Artikel 6 des Grundgesetzes in Konflikt geraten könnte. Der Gesetzgeber hat ja wie das Kaninchen vor der Schlange vor dieser Vorschrift gestanden und hat ganz bewusst Lücken offen gelassen. Und zur Überraschung aller, selbst der Befürworter dieses Gesetzes, hat das

20 20 Bundesverfassungsgericht mit einer ganz positiven Entscheidung das alles gebilligt. Insbesondere die Verneinung das von den Konservativen in Anspruch genommene Abstandsgebot zur Ehe. Der Artikel 6 besteht aber aus zwei Teilen. Dieser andere Teil, der ist in diesem Zusammenhang überhaupt noch nicht so richtig in den Blickwinkel gerückt. Geschützt wird ja von Artikel 6 nicht nur die Ehe, sondern auch die Familie. Und gerade nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird man ja wohl keinen Zweifel daran mehr haben, dass die Lebenspartnerschaft, zumindest die Eingetragene, wahrscheinlich aber auch die faktische, eine Familie ist. Und Familie ist eigentlich normalerweise nach dem Generalverständnis ein Zusammenschluss, da, wo Kinder sind. Die Familie steht unter dem Schutz des Artikels 6. Der Artikel 6 ist also nicht nur ein Schutz der Institution, sondern räumt auch Ansprüche ein. Ich denke, wenn man Befürworter der Adoption ist, und es spricht nichts dagegen, insbesondere nach dem, was Frau Dethloff gesagt hat, dass dafür ein absolutes Bedürfnis ist, dann sollte man das im politischen Raum durchaus nützen, um zu sagen: Der Artikel 6 des Grundgesetzes bietet der Familie Schutz und das löst gewisse Ansprüche aus. Dazu gehört möglicherweise durchaus auch, den Gesetzgeber zu verpflichten, die Adoption zu ermöglichen. Andreas Knaesche: Frau Dethloff, ist es sinnvoll, sich für die rechtspolitische Argumentation auf den Artikel 6 des Grundgesetzes zu beziehen? Oder geht das vielleicht doch nicht, weil Familie dort als Vater, Mutter, Kind verstanden wird. Nina Dethloff: Das ist nicht der Fall. Artikel 6 ist auch nach dem Verständnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts so auszulegen, dass auch die unverheiratete Mutter mit Kind und der unverheiratete Vater mit Kind Familie darstellen. Dann wird man ebenfalls auch sagen, dass alle anderen Eltern-Kind-Beziehungen in jedem Fall unabhängig vom Zusammenleben - nicht ehelich verpartnert, heterosexuell oder homosexuell - auch Familie im Sinne des Grundgesetzes darstellen. Von daher scheint mir das ein guter Weg zu sein, hier auch einmal an einer anderen Beziehung den Artikel

21 21 6 und damit auch die Pflicht des Staates zum Tätigwerden zum besonderen Schutz hier heranzuziehen. Teilnehmer: Das Ergänzungsgesetz war ja ursprünglich mit dem eigentlichen Lebenspartnerschaftsgesetz, wie wir es jetzt in Kraft haben, verbunden. Es ist ja getrennt worden, weil man politisch keine Chance sah, dieses komplette Lebenspartnerschaftsgesetz, das dann zustimmungspflichtig gewesen wäre, durch den Bundesrat zu bekommen. Daraus ist die Aufteilung in das eigentliche Lebenspartnerschafts- und das Ergänzungsgesetz erfolgt. Das Schicksal des Ergänzungsgesetzes ist ja uns allen sehr deutlich vor den Augen. Das ist ja selbst im Vermittlungsausschuss verschwunden. Katrin Behrmann: Eigentlich ist es ja noch schlimmer gewesen. Im Bundesrat wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt vom Vermittlungsausschuss. Mir ist zumindest zu Ohren gekommen - ich bin nicht hier in Berlin Politikerin -, dass die Union dort nie erschienen ist. Der Versuch, von SPD-Seite und von Grünen-Seite dort zu einem wie auch immer gearteten Konsens zu kommen, war von den anderen auch nie irgendwie gewünscht, gewollt. Von daher ist es sicherlich sehr schön, dass die FDP so einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Ich habe den nicht im Einzelnen gelesen. Nichtsdestotrotz, selbst als Politikerin muss ich sagen, wäre es mir sehr lieb, in so einem Rahmen die Politik möglichst lange außen vor zu lassen. Wenn wir jetzt auf die Politik zugehen und sagen: Wie durchsetzbar ist das eigentlich, kann ich ganz pragmatisch sagen: Im Moment leider nicht, weil alles, was wir diskutieren, ist irgendwie zustimmungspflichtig. Wir kennen die Verhältnisse im Bundesrat; und da können wir alle brav nach Hause gehen, weil sich da nichts ändert. Und das kann es ja wohl nicht sein. Ich glaube, dass man nur in einem gesellschaftlichen Konsens und mit gesellschaftlichem Druck dazu kommt zu sagen: Das muss jetzt geregelt werden. Deshalb ist vielleicht auch bei mir im Kopf die Schere: Wir müssen diese Stiefkindadoption irgendwie regeln, denn das sind Verhältnisse - die sind da. Da gibt es Probleme mit dem Unterhalt, mit dem Erbrecht, mit dem Sorgerecht. Deshalb sind wir da wahrscheinlich auf der Linie und sagen: Das ma-

22 22 chen wir jetzt erst mal. Dagegen kann auch niemand richtig etwas haben, da muss man nur einmal rechtliche verbindliche Regelungen schaffen. Darüber hinausgehend eine Fremdadoption zu machen, da kommen wir noch einmal in ganz andere Bereiche. Da ist es dann so wie bei vielen Diskussionen um Familie. Familie hat irgendwie jeder oder jede von uns mal gehabt, kommt aus einer oder will eine gründen, da hat auch jeder eine Meinung dazu. Und das ist ja wirklich ein ganz schwieriges Problem. Immer, wenn wir über Familienpolitik reden, kommen immer so viele Sachen heraus. Deshalb sage ich: Lassen Sie uns diese Stiefkindgeschichte machen. Die politische Forderung, die ich als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, erhebe und auch die Beschlusslage dazu geht natürlich weiter... Teilnehmerin: Es geht um die Taktik! Katrin Behrmann: Die Frage ist, wie man es löst. Wir haben es beim letzten Mal so gelöst, dass wir gesagt haben: Erst einmal das Lebenspartnerschaftsgesetz, denn das Ergänzungsgesetz drauf. Zupacken kann man doch immer. Wir PolitikerInnen müssen ja auch die Menschen mitnehmen, und das wollen wir gerne. Wir wollen nicht nur die Lesben und Schwulen nach vorne bringen, sondern wir wollen auch noch mehr Leute mitnehmen, die sagen: Ja, das ist jetzt richtig. Inge von Bönninghausen: Ich würde gerne direkt dagegen halten. Einerseits scheint mir das politisch-strategisch einleuchtend. Andererseits haben wir sowohl von Frau Kauermann-Walter als auch von Herrn Willutzki gehört, wie hoch bei der Stiefkindadoption die Hürde der Zustimmung ist. Sie haben es genauer beschrieben. Die Zustimmung der/des leiblichen Elternteils muss vorliegen, außer man kann sie ersetzen, was ganz selten passiert. Da finde ich, so sehr das strategisch sinnvoll sein mag, dass wir handeln mit einer Mogelpackung handeln. Wenn nämlich die Stiefkindadoption sowieso schon schwierig ist, dann mit etwas anfangen, wo wir prognostizieren können, dass das bei homosexuellen Paaren vielleicht im Lauf der nächsten fünf Jahre - ich bin jetzt mal ganz mutig - in der gesamten Republik dreimal passiert. Es

23 23 hat aber, glaube ich, keine weitere gesellschaftliche Auswirkung mit Blick darauf, was ja jetzt schon auch ein paar Mal versucht worden ist, nämlich sich das Adoptionsrecht ganz generell einmal vorzunehmen. Ich glaube, dass auf dem Weg dorthin so ein kleiner Schritt wie die Stiefkindadoption mit all ihren Komplikationen nicht hilfreich ist. Dann lieber in der Debatte mit den Einschränkungen - bei den augenblicklichen Besetzungen im Bundesrat werden wir sowieso erst mal Trockendiskussionen machen, bevor wir auf die Politiker zugehen. Siegfried Willutzki: Frau von Bönninghausen, die Stiefkindadoption ist ja keine Adoption minderer Güte. Ich gebe zu, dass das nur einer kleinen Gruppe etwas bringt, bestimmte Gruppen werden für die Stiefkindadoption nicht zur Verfügung stehen, weil wir keine Zustimmung des anderen Elternteils bekommen. Das ist aber keine Frage der Qualität der Stiefkindadoption, sondern eine Frage der zahlenmäßigen Auswirkung. Meine strategische Überlegung war: Wenn wir einmal die Adoption im Bewusstsein verankert haben als absolut legitimes gesetzliches Regelungsmodell auch für gleichgeschlechtliche Partner, dann haben wir meines Erachtens nach einer gewissen Zeit die Chance, dort einzusteigen. Selbst wenn es und gelänge - ich spinne einmal kühn den Gedanken weiter -,eine Mehrheit dafür zu kriegen, die Adoption zuzulassen, und kriegten möglicherweise dieses so vorbildliche niederländische Modell, das ja mit der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare die Adoption generell jetzt zugelassen hat, allerdings mit der nicht unmaßgeblichen Einschränkung: nur für inländische Kinder. Das ist offiziell damit begründet worden, dass im Ausland dicht gemacht wird, wenn die Adoption auch für ausländische Kinder geöffnet wird. Im Ergebnis das habe ich mir von den holländischen Kollegen bestätigen lassen - ist das in Wirklichkeit eine absolute Adoptionssperre, denn zur Adoption vermittelt werden keine inländischen Kinder an gleichgeschlechtliche Paare. Erkundigen Sie sich einmal, wie viel Kinder aufgrund dieser großzügigen Regelung adoptiert worden sind. Katrin Behrmann: Die Lesben und Schwulen in Schweden sind andere Wege gegangen und haben das getan, was hier ansatzweise uns heute auch

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