Empfehlungen für die Durchführung von Public Viewing im Rahmen der EURO 2008

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1 Empfehlungen für die Durchführung von Public Viewing im Rahmen der EURO 2008 Herausgeber Projektleitung Öffentliche Hand UEFA EURO 2008 unter Mitwirkung des Bundes, der Kantone und Host Cities Erstellungsdatum Überarbeitet per 16. Mai 2007 Version 2.4

2 Seite 2 von 16 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage Die UEFA Fussball-Europameisterschaften Adressaten und Zielsetzung dieser Empfehlungen Public Viewing Anlässe während der EURO Nutzung der Instrumente Sicherheit Besucherbetreuung Public Viewing Alkohol- und Tabakprävention Umwelt und Verkehr Rechtliche Aspekte Adressen, weiterführende Informationen und Dokumente Anhang: Checkliste SICHERHEIT Empfehlungen für Auflagen der Bewilligungsbehörden Empfehlungen zu möglichen Massnahmen der Polizei Empfehlungen zu möglichen Massnahmen des Feuerwehr und Sanitätsdienstes.15

3 Seite 3 von 16 1 Ausgangslage 1.1 Die UEFA Fussball-Europameisterschaften 2008 Die EURO 2008 ist die grösste je in der Schweiz durchgeführte Sportveranstaltung und der drittgrösste wiederkehrende Sportanlass der Welt. Das Turnier dauert 23 Tage und umfasst 31 Spiele vom 7. bis 29. Juni In der Schweiz werden insgesamt 15 Spiele ausgetragen. In den Städten Bern, Genf und Zürich finden je drei Vorrundenspiele statt, in Basel werden nebst drei Vorrundenspielen zusätzlich zwei Viertel- und ein Halbfinalspiel ausgetragen. Die restlichen Spiele inklusive Final finden in Österreich statt. 1.2 Adressaten und Zielsetzung dieser Empfehlungen Wie bereits an der WM 2006 in Deutschland, werden auch an der EURO 2008 in den Austragungsorten (Basel, Bern, Genf und Zürich) aber auch in zahlreichen weiteren Städten und Gemeinden Spiele auf öffentlichem Grund auf Grossbildleinwänden übertragen werden. Als Veranstalter solcher Public Viewing Anlässe können sowohl Städte und Gemeinden als auch Private auftreten. Das grosse öffentliche Interesse an diesen Public Viewing Veranstaltungen bedingt, dass die zuständigen Behörden und Sicherheitskräfte auf Kantons- oder Stadt- resp. Gemeindeebene von Beginn weg in den Planungs- und Bewilligungsprozess einbezogen werden. Diese Empfehlungen richten sich grundsätzlich an die zuständigen (Bewilligungs-)Behörden, aber auch an die Veranstalter selber, in der Absicht, schweizweit einen möglichst einheitlichen Standard zu gewährleisten. Weiterführende Konzepte und Informationen liegen in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. 2 Public Viewing Anlässe während der EURO 2008 Im Vordergrund stehen die ordentlichen Abläufe der Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Aufgrund der Dimension und der flächendeckenden Auswirkungen der EURO 2008 auf die Schweiz ergeben sich veranstaltungsspezifische Besonderheiten, welche im Rahmen der ordentlichen Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen im öffentlichen Raum normalerweise von untergeordneter Bedeutung sind oder gar nicht zur Anwendung gelangen. Ziel dieser Empfehlungen ist es, die Veranstalter und Bewilligungsbehörden über diese Besonderheiten zu informieren. In den Bereichen Sicherheit, Fanbetreuung im Sinne der Gewaltprävention, Umwelt und Verkehr, Alkohol- und Tabakprävention sowie rechtliche Aspekte sind daher die Besonderheiten als Empfehlungen formuliert. Fünf Instrumente sollen dabei die Behörden als auch die Veranstalter in der Umsetzung dieser Empfehlungen unterstützen:

4 Seite 4 von Empfehlungen der Projektorganisation Öffentliche Hand 2. Sicherheitstool von Swiss Olympic Association für Sportgrossanlässe sowie eine Linksammlung der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung 3. Sensibilisierungs- und Schulungsangebote der Projektorganisation Öffentliche Hand zu den Themen Sicherheit, Fanbetreuung im Sinne der Gewaltprävention, Umwelt und Verkehr, Alkohol- und Tabakprävention sowie rechtliche Aspekte 4. Kampagnen 5. Publikationen zu Schwerpunktthemen (Newsletters, Artikel) Die vorliegenden Empfehlungen wurden zusammen mit folgenden Organisationen erarbeitet (die Liste ist nicht abschliessend): Projektorganisation Öffentliche Hand UEFA EURO 2008 (POÖH) Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) Swiss Olympic Association (SOA) Swiss Olympic im Programm ecosport in Kooperation mit dem Bundesamt für Sport (BASPO), Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bundesamt für Energie (BAE) und Amt für Raum und Entwicklung (ARE) und den Kantonen Bundesamt für Gesundheit (BAG) Bundesamt für Sport (BASPO) Verein Fanarbeit Schweiz (FaCH) Schweiz Tourismus (ST)

5 Seite 5 von 16 3 Nutzung der Instrumente Grundsätzlich sind die im Rahmen des ordentlichen Bewilligungsverfahrens erforderlichen Massnahmen umzusetzen. Zusätzlich sind die besonderen Bedingungen der Public Viewing Anlässe zu berücksichtigen. Diese werden in den nachfolgenden Kapiteln kurz beschrieben und die Anwendung resp. Nutzung der unter Kapitel 2 aufgeführten Instrumente erläutert. 3.1 Sicherheit Verantwortlich für den Inhalt: Teilprojekt Sicherheit, Projektorganisation Öffentliche Hand UEFA EURO 2008 Die Erfahrungen bei der FIFA WM 2006 in Deutschland haben gezeigt, dass dem Phänomen Public Viewing bei der Planung der Sicherheitsmassnahmen eine grosse Bedeutung zukommt Allgemeine Empfehlungen zur Regelung der Verantwortungen und Planungshoheiten Es ist die 3D-Strategie der Polizeikräfte (Dialog Deeskalation Durchgreifen), die im Vordergrund steht ( Fest nicht Festung ). Die folgenden generellen Prinzipien sollten insbesondere an Grossanlässen, analog aber auch an den übrigen, kleineren Veranstaltungen berücksichtigt werden: Wahrnehmung des Hausrechts und genereller Regelungsbedarf: o Es ist notwendig, dass der Hausrechtsbereich für die Besucher eindeutig erkennbar und die Hausordnung einsehbar ist; o o Es sollen Zutrittskontrollen durchgeführt werden. Das Ziel der Zutrittskontrollen ist es, das Mitführen von Feuerwerkskörpern, Hieb- und Stichwaffen, Schusswaffen, Schlagwerkzeugen oder anderen gefährlichen Gegenständen zu verhindern. Im Weiteren kann so die die Einhaltung der maximalen Zuschauerkapazität des Areals garantiert werden (Empfehlung 1.5 bis 2 Personen je m 2 ). Regelung der Öffnungszeiten Formulierung und Berücksichtigungen von Planungsauflagen: o Einhaltung und Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften und Auflagen (Gewerbepolizei und Hygienevorschriften, Feuerpolizei, Sanitätspolizei, bautechnische Vorschriften, Jugendschutzbestimmungen, Verkehr usw.); o Freihaltung von Rettungswegen einplanen; o Die Veranstalter müssen Massnahmen gegen die Beeinträchtigung des Strassenverkehrs treffen. Einsatz von Sicherheits- und Rettungspersonal in genügender Anzahl o Zu prüfen ist, inwieweit die Behörden den Veranstaltern Auflagen bezüglich Kräfteansätze im Bereich private Sicherheitsdienste machen können;

6 Seite 6 von 16 o Für die Erste Hilfe sollte die Anzahl der vor Ort anwesenden Sanitäter sowie evtl. die Präsenz eines Notarztes inklusive eines oder mehrerer Ambulanzfahrzeugs/e behördlich vorgegeben bzw. mit den Profiorganisationen abgesprochen werden; Allgemeine Hinweise zum Anlagenbetrieb Unabhängig von der Grössendimension des Anlasses ist zusätzlich Folgendes empfohlen: Öffentlichkeitsarbeit über die Ordnungsregelungen im Vorfeld und während der Veranstaltung Beleuchtungsmöglichkeiten neuralgischer Zonen und Mitteilungsmedien zur direkten Information an die Zuschauer Checkliste Sicherheit Das Teilprojekt Sicherheit Projektorganisation Öffentliche Hand UEFA EURO 2008 hat eine ergänzende Checkliste für den Betrieb von Public Viewing Veranstaltungen in den Host Cities, den UBS Arena Standorten o. ä. ausgearbeitet (siehe unter Kapitel 5, Anhang). 3.2 Besucherbetreuung Public Viewing Verantwortlich für den Inhalt: Teilprojekt Fanbetreuung Projektorganisation Öffentliche Hand UEFA EURO 2008 Grundsatz: Verhaltenssicherheit schaffen durch Information und freundlichen Empfang. Wer sich sicher fühlt, wird nicht zum Sicherheitsrisiko. Massnahme: Schulung der Personen, die mit Besuchern des Public Viewing in Kontakt kommen (Service-Personal, Angestellte des Öffentlichen Verkehrs, Polizei, usw.). 3.3 Alkohol- und Tabakprävention Verantwortlich für den Inhalt: Nationale Arbeitsgruppe für Alkoholprävention EURO 2008, u.a. mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), Schw. Fachstelle für Alkohol und andere Suchtprobleme (SFA), Swiss Olympic Association cool & clean, Schw. Kriminalprävention (SKP) Um die Jugendschutzbestimmungen zu erfüllen und alkoholbedingte Probleme an der EURO 08 zu vermindern, sind im Rahmen des Bewilligungsverfahrens folgende Kriterien zu berücksichtigen: Hinweisschilder Altersabgabebeschränkungen Das Schweizerische Gesetz schreibt vor, dass an Alkoholverkaufs- und Ausschankstellen Schilder auf das Abgabealter hinweisen müssen: An unter 16-Jährige darf gar kein Alkohol verkauft werden. Spirituosen, Aperitive und Alcopops dürfen nicht an unter 18-Jährige verkauft werden. Mit ausreichend vielen und gut platzierten Schildern an der Kasse, auf der Theke, an Wänden und Regalen kann die gewünschte Signalwirkung erzielt werden. Werbebeschränkungen Das Gesetz verbietet jegliche Art Werbung für alkoholische Getränke, die sich an unter 18-Jährige richtet. Je nach Lage des Public Viewing Bereichs, wie zum Beispiel in und

7 Seite 7 von 16 an öffentlichen Gebäuden, gilt ein generelles Werbeverbot für Spirituosen. Strengere kantonale Gesetze bleiben vorbehalten. Kein Kleinhandel mit Spirituosen: Auch verbietet das Gesetz den Kleinhandel mit Spirituosen auf allgemein zugänglichen Strassen und Plätzen. Für den Ausschank anlässlich von Veranstaltungen muss eine kantonale Ausnahmebewilligung vorliegen. Die Arbeitsgruppe empfiehlt auf den Spirituosenverkauf zu verzichten. Nur geschultes Verkaufspersonal: Das Verkaufspersonal kann durch eine entsprechende Haltung viel dazu beitragen, alkoholbedingte Probleme zu vermindern. Wer in Fragen der Alkoholprävention geschult ist, kann die Altersabgabebeschränkungen besser einhalten und lernt den Umgang mit betrunkenen Personen. Für Schulungen können die lokalen Präventionsfachstellen angefragt werden. Wichtige Inhalte sind: Jugendschutz, Ausweiskontrolle, Umgang mit Betrunkenen. Tiefere Preise für alkoholfreie Getränke: Über die Verkaufspreise kann der Konsum von Alkohol einfach und wirkungsvoll beeinflusst werden. Es sollten mehrere alkoholfreie Getränke (insbesondere Softdrinks und Fruchtsäfte) angeboten werden, die preisgünstiger sind als alkoholhaltige und die an allen Verkaufsständen erhältlich sind. Attraktive alkoholfreie Getränke: Verkaufsstellen sollten ein breites, attraktives Sortiment an alkoholfreien Getränken an allen Getränkeständen anbieten. Leichtbier und alkoholfreies Bier fördern: Der Ausschank von Leichtbier (ca. 2.5 Volumenprozent) und alkoholfreiem Bier soll im Verkauf gefördert werden. Mengenbeschränkungen beim Alkoholverkauf: Eine Möglichkeit der Mengenbeschränkung ist, dass Verkaufsstellen ausserhalb der Gastrobetriebe nur im Offenausschank (Becher) verkaufen dürfen. Auf die Verwendung von Glasbehältern sollte aus sicherheitstechnischen Gründen verzichtet werden, weil zerbrochene Flaschen oder Gläser zu schweren Verletzungen führen können. Zeitbeschränkungen für den Take-away von alkoholischen Getränken: Temporäre Verkaufseinschränkungen für alkoholische Getränke zum Mitnehmen aus den umliegenden Betrieben (Grossverteiler, Kleinhandel und Familienbetriebe, Gastrobetriebe u.a.) sind zu prüfen. (Im Kanton Genf ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Alkoholverkauf an Tankstellen sowie der Verkauf von Alkoholika zwischen 21 Uhr und 7 Uhr verboten). Mineralwasser und Wasser für alle: Das Nachfüllen der Becher mit Leitungswasser soll möglich sein. Die Bewilligungsbehörden arbeiten mit den kantonalen Fachstellen zusammen und führen Kontrollen durch, um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu überprüfen. Im Bereich der Tabakprävention empfiehlt es sich, gut markierbare resp. abgrenzbare Bereiche rauchfrei zu gestalten oder das ganze Areal als rauchfrei zu erklären, sofern nicht bereits gesetzliche Vorgaben existieren.

8 Seite 8 von Umwelt und Verkehr Verkehr Verantwortlich für den Inhalt: Teilprojekt Infrastruktur und Verkehr, Projektorganisation Öffentliche Hand UEFA EURO 2008 In der Planung der Verkehrsmassnahmen steht die Förderung des langsamen und öffentlichen Verkehrs im Vordergrund: möglichst gute Einbindung des öffentlichen Verkehrs (frühzeitige Kontaktaufnahme mit den regionalen und städtischen Verkehrsbetrieben, Miteinbezug privater Transportunternehmungen) Abstimmung der Öffnungszeiten mit den Fahrplänen der öffentlichen Verkehrsmittel Kombinierte Ticketangebote im Bereich des regionalen öffentlichen Verkehrs beschränkte Anzahl und gebührenpflichtige Parkplätze Distanz Parkplatz zu Veranstaltungsgelände ist grösser als Distanz Haltestelle des öffentlichen Verkehrs zu Veranstaltungsgelände genügend Abstellplätze für Fahrräder Förderung des Fussgängerverkehrs (zentrale oder mindestens gut erreichbare Standorte) Gute Beschilderung/Signalisation Abfall und Littering Verantwortlich für den Inhalt: Programm ecosport, Swiss Olympic Association in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAfU) Die Sauberkeit des Geländes ist ein wesentlicher Bestandteil für subjektive und objektive Sicherheit. Prioritär sind daher Massnahmen zur Abfallvermeidung wie:, Verzicht auf Wegwerfprodukte bei Dekorationen, Markierungen, Abschrankungen etc. Getränke in Mehrwegbechern oder PET-Flaschen ausgeben / Depotsysteme Esswaren in Mehrwegtellern oder nach dem Prinzip Packs ins Brot abgeben Gut gekennzeichnete Rücknahmestellen für Mehrweggebinde Keine Einzelportionen bei Gewürzen, Saucen etc. anbieten, sondern mit Dispensern arbeiten Daneben sind genügend, gut gekennzeichnete Abfalleimer aufzustellen, die regelmässig geleert werden müssen.

9 Seite 9 von Energie und Infrastruktur Verantwortlich für den Inhalt: Programm ecosport, Swiss Olympic Association in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) Standort für die Veranstaltung inkl. Parkplätze wenn immer möglich auf befestigtem Grund für Veranstaltungen auf unbefestigtem Grund Merkblatt Freizeitveranstaltungen auf der grünen Wiese beachten Toiletten in genügender Anzahl bereitstellen, welche während des ganzen Anlasses sauber gehalten werden und mit genügend Toilettenpapier (Recycling) versorgt sind Beratung und fachliche Unterstützung durch das BAFU (Bundesamt für Umwelt) zu den Themen Ökostrom und CO 2 -Emissionen Lebensmittel Verantwortlich für den Inhalt: Programm ecosport, Swiss Olympic Association in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) Berücksichtigung regionaler, saisongerechter Produkte Lebensmittelkontrollen (Hygiene, usw.) Herkömmliche Preisgestaltung Lärm Verantwortlich für den Inhalt: Programm ecosport, Swiss Olympic Association in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) Beachtung der Lärmschutzvorschriften (in der Regel als Auflage zur Bewilligung festgehalten, z. B. Überzeiten/Freinächte) Kommunikation Verantwortlich für den Inhalt: Programm ecosport, Swiss Olympic Association in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) Ausarbeitung eines Umweltkonzeptes und Commitment zur Nachhaltigkeit Information über die getroffenen Umweltmassnahmen, insbesondere öffentliches Verkehrsangebot, Abfallvermeidung und trennung 3.5 Rechtliche Aspekte Verantwortlich für den Inhalt: Projektorganisation Öffentliche Hand UEFA EURO 2008

10 Seite 10 von 16 Die Rechtslage im Zusammenhang mit den Rechten an den Fussballübertragungen für die EURO 2008 und das so genannte Public Viewing in Restaurants oder anderen öffentlichen Einrichtungen und Plätzen sieht in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein (FL) folgendermassen aus: Die UEFA ist Inhaberin der Urheberrechte an Bildaufnahmen der im Rahmen der EURO 08 übertragenen Fussballspiele. Das schweizerische Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass der Empfang von Sendungen ausserhalb der Privatsphäre erlaubnis- und vergütungspflichtig ist. Von einem solchen Empfang ausserhalb der Privatsphäre ist immer dann auszugehen, wenn nicht nur die Familie und enge Freunde oder Verwandte die Sendungen ansehen können. Die Vergütungspflicht ist also gegeben bei Bildschirmen in Restaurants, Heimen, Vereinslokalen usw. oder bei Freilichtvorführungen. Die fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften Suisa, Suisseimage, Swissperform, Prolitteris und SSA sind von Gesetzes wegen mit der Wahrnehmung der Urheberechte bei der Ausstrahlung von Fernsehsendungen beauftragt. Dies gilt allerdings nur bis zu einer Bildschirmdiagonale von 3 m. Hierfür kommt der gemeinsame Tarif 3a und 3b zur Anwendung. Angaben zu den Tarifen und das Vorgehen für die Abrechnung finden sich auf der Homepage der Suisa (siehe Kapitel 4). Für Bildschirmdiagonalen mit mehr als 3 m vergibt die UEFA eine Lizenz. Diese Lizenz wird gebührenfrei erteilt, wenn das Public Viewing in keiner Weise kommerziell verwertet wird. Ansonsten wird eine Gebühr von Sfr pro Quadratmeter und pro übertragenes Spiel verlangt. Die Lizenz kann ausschliesslich online beantragt werden. Weitere Hinweise dazu finden sich unter der Homepage der UEFA (siehe Kapitel 4). Zudem ist zu beachten, dass nebst der Lizenzgebühr für die UEFA immer auch eine Gebühr an die Suisa für den Bereich Hintergrund-Unterhaltung (Musik) abgeliefert werden muss. Gesondert geregelt sind die Public-Viewing-Veranstaltungen in den offiziellen Fan-Zonen der Austragungsorte (Host Cities). Richtlinien dazu sind in der der Host City Charta festgelegt.

11 Seite 11 von 16 4 Adressen, weiterführende Informationen und Dokumente Mit der aufgeführten Linksammlung sind die relevanten und gültigen, weiterführenden Dokumente und Links zusammengefasst. Thema Dokumente und Adresse Allgemein Weiterführende Informationen unter aus den Städteorientierungen I und II sowie weiteren Links und Dokumenten ab Sommer 2007: Sicherheit Checkliste zur Sicherheit Public Viewing Sicherheitstool Swiss Olympic Association: Kurzinformation und Mailbox auf Dokumente und Empfehlungen zu Unfallverhütung auf Kontaktstelle Teilprojekt Sicherheit UEFA EURO 2008 Schanzmühle, Werkhofstrasse 33, CH-4503 Solothurn Phone +41 (0) Fax +41 (0) euro2008@kapo.so.ch Allgemeine Besucherbetreuung Internetseiten der Host Cities und UEFA ( Gastgeberhandbuch ab Januar 2008 auf Kontakt: Teilprojekt Standortmarketing Fanbetreuung Weiterführende Information mit Dokumenten von vergangenen Betreuungsprojekten und Fussballturnieren unter Kontaktstelle: David Zimmermann, Hotelgasse 10, CH-3003 Bern Phone +41 (0) david.zimmermann@baspo.admin.ch Umwelt und Verkehr Die zusätzlichen Verkehrsmassnahmen im Rahmen der UEFA EURO 2008 betreffen ausschliesslich die vier Austragungsorte. Für weiterführende Informationen oder Massnahmen sind die kommunalen oder kantonalen Behörden zuständig.

12 Seite 12 von 16 Alkohol- und Tabakprävention Unter sind folgende Dokumente zugänglich: Leitfaden für die umweltgerechte Organisation von Veranstaltungen zur EU-Ratspräsidentschaft und G8- Präsidentschaft Deutschlands im Jahr 2007 Empfehlungen für die Wahl des ökologisch sinnvollsten Geschirrs bei Sportanlässen und Veranstaltungen, Swiss Olympic, BAFU, 2006 Auf sind die weiteren Dokumente und Unterlagen verfügbar. Ebenfalls weiterführende Dokumente auf ( Auf sind viele nützliche Informationen zur Planung und Durchführung von Veranstaltungen zu finden. Kontaktstelle: Adrian Weber, Swiss Olympic Association Haus des Sports, Talgutzentrum 27, 3063 Ittigen b. Bern E- Mail: Beschilderungen und Informationsmaterial können bei vielen kantonalen Suchtfachstellen, Alkoholberatungsstellen, bei der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch: oder bei cool & clean ( bestellt werden. Kontaktstelle: Adrian von Allmen, Swiss Olympic Association Haus des Sports, Talgutzentrum 27, 3063 Ittigen b. Bern E- Mail: Rechtliche Aspekte Für weitergehende Fragen im Rahmen des Public Viewing sind nachfolgende Internetseiten resp. deren Organisationen zu konsultieren:

13 Seite 13 von 16 5 Anhang: Checkliste SICHERHEIT Verantwortlich für den Inhalt: Teilprojekt Sicherheit, Projektorganisation Öffentliche Hand UEFA EURO 2008 Diese ergänzende Checkliste zu Handen der Behörden ist auf das Public Viewing in den Host Cities und weitere grössere Public Viewing, wie die UBS Arena o. ä., ausgerichtet. 5.1 Empfehlungen für Auflagen der Bewilligungsbehörden Eine Hausordnung soll angeschlagen werden (evtl. basierend auf der offiziellen UEFA- Stadion- und Hausordnung inkl. den zugehörigen Piktogrammen); Regelung der Einsatzverantwortung zwischen den Blaulichtorganisationen und den privaten Sicherheitskräften als auch weitere im Einsatz stehenden Organisationen Berücksichtigung der Bestimmungen des Brandschutzinspektorates (o.ä.) bzw. Einbezug der Berufsfeuerwehr in die Sicherheitsplanung; Erstellen eines Übermittlungskonzeptes inkl. Verbindungsplänen; Ausserhalb der Öffnungszeiten muss das Areal ebenfalls durch den privaten Sicherheitsdienst be- und überwacht werden; Die Öffnungszeiten des Areals müssen klar geregelt sein (auf der Berliner Fanmeile lauteten sie: 11 Uhr 24 Uhr (plus/minus zwei Stunden); Schaffung von Evakuierungs-Räumen und plänen; Schaffung von Fluchtwegen und Notausgängen (inkl. Signalisation und Beleuchtung zu Nachtstunden) und Panikräumen; Empfehlungen für technische Massnahmen als Auflage der Bewilligungsbehörden Aufbau einer Umzäunung der Public Viewing Areale durch die privaten Veranstalter. Dabei müssen die Notausgänge bzw. die Flucht- und Rettungswege offen gehalten werden. Die Polizei muss zudem die Möglichkeit haben, im Bedarfsfall rasch Zutritt zu den Public Viewing Zonen zu erhalten (Interventionseingang!); Einbezug von Fluchtflächen ausserhalb der Notausgänge; Bezeichnung und Freihaltung der Rettungswege ab den Notausgängen; Von den Fluchtflächen unabhängige Rettungsachsen für die Blaulichtorganisationen; Beleuchtung: Markierung der Fluchtwege und Notausgänge mit dauernd beleuchteten Rettungszeichen. Konstante Beleuchtung der Ein- und Ausgangsbereiche sowie der Toilettenanlagen. Vorbereitete Lichtquellen bei Störungen im Eventbereich;

14 Seite 14 von 16 Elektroinstallationen sind gem. den geltenden Vorschriften/Normen (NIN) und nur durch autorisiertes Personal auszuführen; Keine Hauptverkehrswege innerhalb des Areals unter 180 cm Durchgangsbreite (bzw. Freihalten dieser Verbindungen)! Evtl. mechanische Barrieren (Betonklötze) zur Verhinderung von Amokfahrten mit Fahrzeugen (Bsp. Fanmeile Berlin: 21 verletzte Personen!); Die Bestimmungen des Datenschutzes sind dabei zu gewährleisten. Mitteilungsmedien z. B. Lautsprecheranlagen für die Durchsage von Verhaltensweisungen, zur Steuerung von Besucherströmen. Einbezug der Grossleinwand als visuelles Mitteilungsportal; Klar definierte Zutrittsbestimmungen (bereits alkoholisierte Fans, Kinder in Begleitung Erwachsener usw.); Beschränkung der Zuschauerzahlen je nach örtlicher Begebenheit: in der Regel max. 1 bis 2 Personen pro m2. Dies bedarf eine zeitgerechte Festlegung der maximalen Besucherkapazitäten für die jeweiligen Veranstaltungsräume und der regelmässigen Überprüfung unter Beachtung der Sicherheitslage; Einhaltung behördlich verfügter Sperrzeiten soweit diese nicht durch bestehende Regelungen feststehen; Klare Regelung des Alkoholausschanks; Alkohol-Verkaufsverbot prüfen (lageabhängig eventuell nur Ausschank eines Leichtbiers). Allerdings soll das Mitbringen von Alkohol in das Areal untersagt werden! Ausgabe bzw. Mitbring-Verbot von Gläsern und Glasflaschen (zerbrochene Flaschen auf dem Boden bzw. Verletzungsgefahr, mögliche Wurfgegenstände usw.)! Blitzschutz für Zelte o. ä. mit einer Belegung von mehr als 100 Personen sowie für Gerüstbauten usw.; Flüssiggasflaschen aus glasfaserverstärktem Kunststoff verwenden (kein Bersten des Behälters im Brandfall, BLEVE); Sämtliche Aufbauten müssen sturmgesichert und mit einem Steigschutz versehen sein; Bereitstellung von sanitären Anlagen (Toilettenwagen) in einer genügenden Anzahl (zwei bis vier Toiletten m+w pro 500 Besucher, bzw. 4 Pissoirs); do. für grosse, nichtbrennbare Abfallbehälter! Für unvorhersehbare Fälle (z. B. Ausfall der Übertragung) sollten Ersatzprogramme zur Ablenkung vorbereitet werden; Evtl. Bereitstellung von Notstromaggregaten; Einhaltung der Brandschutzvorschriften bzw. Bereitstellen von geeigneten Handfeuerlöschern (z. B. Sprühschaum, 9 Liter) in genügender Anzahl (inkl. Kennzeichnung) sowie Feuerlöschdecken im Bereich von Friteusen und Fettbackgeräten!

15 Seite 15 von 16 Einrichten von Trinkwasserspendern für Hitzetage; 5.2 Empfehlungen zu möglichen Massnahmen der Polizei Im Falle einer erhöhten Eskalationsgefahr sind folgende zusätzlichen Massnahmen denkbar: o Einsatz von zivilen, polizeilichen Fahndungsequipen und Szenekennern/Spotters; o Einsatz von Sprengstoffsuchhunden (Absuchen des Geländes vor der jeweiligen Öffnung) o Betrieb eines vorgeschobenen Kommando-Postens (idealerweise gemeinsam mit der Feuerwehr und dem Sanitätsdienst, evtl. auch mit dem privaten Sicherheitsdienst); o Planung von starken, mobilen Polizeireserven; Einbezug verkehrspolizeilicher Aspekte, wie z. B. angekündigter Geschwindigkeitskontrollen o. ä., in das polizeiliche Dispositiv (Parkräume, Selbstgefährdungen oder Gefährdungen Dritter bei Autokorsi, Fahren in angetrunkenem Zustand); Im Umfeld der Public Viewing Zone empfiehlt sich ein grossräumiges Parkverbot für Motorfahrzeuge aller Art bzw. genügend Parkraum für Zweiradfahrzeuge (Velos); Sichtbare Polizeipräsenz während den Autokorsi zur Verhinderung von Auswüchsen und Geschwindigkeitsexzessen (evtl. entsprechende Route vorsehen und bewilligen)! Gezielte, auf das Public Viewing bezogene polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld auf der Grundlage der Kernbotschaften. Transparente Information über die polizeilichen Massnahmen; Frühzeitige Einflussnahme auf alle relevanten Organisationen und Gruppen (Veranstalter, ausländische Vereine, Medien, usw.) mit dem Ziel, einen friedlichen und ruhigen Ablauf der Veranstaltungen zu garantieren; Für koordinierte Einsätze im Verbund mit der Feuerwehr und dem Sanitätsdienst ist eine Rasterkarte des Geländes mit Koordinaten zu erstellen; Klar geregelte Einsatz- bzw. Präsenz-Zeiten ( Fanmeile Berlin : polizeilicher 2-Schicht Betrieb wie folgt: 9 Uhr bis 18 Uhr und 17 Uhr bis 2 Uhr mit anschliessendem Übergang zum normalen Dienstbetrieb) 5.3 Empfehlungen zu möglichen Massnahmen des Feuerwehr und Sanitätsdienstes Gewährleistung der sanitätsdienstlichen Versorgung vor Ort gemäss den IVR- Richtlinien (IVR = Interverband für Rettungswesen); Einrichten eines Bereitstellungsraumes inkl. Parkraum für Rettungsfahrzeuge (ca m2) der Feuerwehr und des Sanitätdienstes; Freie Zu- und Wegfahrten (z. B. Bereitstellungsraum Rettungsachse);

16 Seite 16 von 16 Betrieb eines vorgeschobenen Kommando-Postens.

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