Weiterbildungsangebot für Klassenassistenzen
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- Berndt Bieber
- vor 8 Jahren
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1 Weiterbildungsangebot für Klassenassistenzen
2 Weiterbildungsangebot für Klassenassistenzen Zur Unterstützung von Lehrpersonen bei anspruchsvollen Klassen sowie in der Begleitung einzelner oder mehrerer Schülerinnen und Schüler stehen Klassenassistenzen im Einsatz. Diese Aufgabe verlangt hohe Aufmerksamkeit für das Lernen und gute Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern. Für Klassenassistenzen, die nicht über eine pädagogische Ausbildung verfügen, bietet die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) ein praxisnahes Weiterbildungsangebot an. Zielgruppe Der Kurs ist für folgende Personen geeignet: Klassenassistenzen jeglichen Alters, die in Kindergarten, Unter-, Mittel- oder Oberstufe tätig sind junge Erwachsene, die sich beruflich orientieren und bereit sind, für die Kurszeit ein Praktikum als Klassenassistenz von mindestens 40 Lektionen selbst zu organisieren Personen, die sich für den Lehrberuf interessieren Absolventinnen und Absolventen des Kurses «Schulergänzendes Betreuungspersonal» (SEB) der PHSG Ziele Die Kursteilnehmenden kennen ihre Funktion und ihre Rolle als Klassenassistenz auch in Abgrenzung zu den andern mit der Klasse arbeitenden Fachpersonen. verfügen über Einblicke in fachliche Grundlagen. entwickeln ihre Kommunikations- und Kooperationskompetenzen. können Einflussfaktoren für Lernverhalten und Schulleistungen beschreiben. verknüpfen alle erarbeiteten Themenbereiche laufend mit der eigenen Praxiserfahrung. Inhalte Rolle als Klassenassistenz Einführung in lern- und entwicklungspsychologische Grundlagen Kommunikation Einführung in (fach)didaktische Grundlagen Einführung zu Vielfalt der Lernenden (soziale Herkunft, Lernprobleme, Verhaltensauffälligkeiten) Schulsystem, integrative Schulmodelle und multiprofessionelle Kooperation Hospitation und Praxisreflexion Voraussetzungen Aufnahmebedingungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Mittelschulabschluss sowie die Anstellung in einer Schulgemeinde als Klassenassistenz von mindestens Wochenlektion. Klassenassistenzen in anderen Anstellungsverhältnissen klären die Voraussetzungen direkt mit der Studienleitung.
3 Kursaufbau Kursprogramm 20 Kurshalbtage; auf 6 Freitage sowie auf eine Blockwoche im Frühjahr verteilt Geleitete Veranstaltungen: Plenum, Gruppenarbeiten Selbstorganisiertes Lernen: Hospitation, Intervision, Vorbereitungsaufträge, individueller Lernnachweis. Total 150 Lernstunden (inhaltliche und zeitliche Reduktion für Absolventinnen/Absolventen SEB der PHSG) Das detaillierte Programm ist auf der Homepage der PHSG einsehbar. Kursausweis Nach erfolgreichem Abschluss werden ein Kursausweis ausgestellt und 5 ECTS-Punkte vergeben, die bei einem späteren Studium an der PHSG angerechnet werden können. Teilnehmenden, die den Kurs SEB an der PHSG absolviert haben, wird ein Teil der Module erlassen und der Tarif ermässigt. Dauer und Ort Insgesamt 10 Kurstage (Oktober bis Mai) Alle Kurstage finden im PHSG-Hochschulgebäude Stella Maris in Rorschach statt. Kosten Die Kurskosten inklusive Kursunterlagen betragen CHF Lehrgangsleitung Thomas Rhyner, Prof. lic.phil. I, Dozent für Erziehungswissenschaften, PHSG Kontakt und Information Pädagogische Hochschule St.Gallen Sekretariat Weiterbildung & Beratung (KA) Müller-Friedbergstrasse 34, CH-9400 Rorschach Telefon weiterbildung@phsg.ch Anmeldung Mit beiliegendem Anmeldetalon oder online über > Weiterbildung > Angebotsübersicht > Weiterbildungsangebot für Klassenassistenzen Berücksichtigung in der Reihenfolge der Anmeldung Hinweis: Die Klassenassistenz ist im Schulrecht des Kantons St.Gallen nicht geregelt. Sie ist eine freiwillige Aufgabe der Gemeinden und unterliegt bezüglich Grundsatz wie Rahmenbedingungen deren freiem Ermessen. Entsprechend beansprucht der vorliegende Kurs keinen offiziellen Status. Aus seiner Absolvierung können keine Rechte auf ein Arbeitsverhältnis oder auf die Ausgestaltung eines solchen abgeleitet werden (Auftragserfüllung, Lohn usw.).
4 Ausgabe Mai 2014 Pädagogische Hochschule St.Gallen Institut Weiterbildung & Beratung Müller-Friedbergstrasse 34, CH-9400 Rorschach Telefon
5 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Weiterbildungen 1 Geltungsbereich l Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Bereiche der PHSG: Master of Advanced Studies (MAS), Zertifikatslehrgänge (CAS), Weiterbildungskurse. 2 Anmeldung/Aufnahmebedingungen l Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular und/oder -dossier an das Sekretariat der Weiterbildung. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Über die Aufnahme entscheidet die entsprechende Studienleitung. Die Aufnahmebestätigung und weitere Informationen erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Unterlagen. Es gilt der in den Unterlagen aufgeführte Anmeldeschluss des jeweiligen Programms. 3 Bestätigung über die Zulassung l Der Vertrag zwischen den Teilnehmenden und der PHSG kommt mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch die PHSG zustande. 4 Annullierung der Anmeldung / Rücktritt seitens der Teilnehmenden l Eine unbestätigte Anmeldung kann jederzeit ohne Kostenfolge zurückgezogen werden. Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich an die PHSG erfolgen. Bei der Annullierung einer bestätigten Anmeldung verrechnet die PHSG folgende Annullierungskosten und Bearbeitungsgebühren: bis und mit zwei Kalendermonate vor Beginn der Weiterbildung: Bearbeitungsgebühr Fr bis und mit drei Kalenderwochen vor Beginn der Weiterbildung: 50% des Kursgeldes gemäss Vertrag 1 ) sowie Bearbeitungsgebühr Fr weniger als drei Kalenderwochen vor Beginn der Weiterbildung: 100% des Kursgeldes gemäss Vertrag 1 ) sowie Bearbeitungsgebühr Fr Für die Berücksichtigung der Annullierung gilt das Datum des Poststempels. 1 ) Kann die angemeldete Teilnehmerin oder der angemeldete Teilnehmer eine Ersatzperson organisieren, welche die Voraussetzungen für den Lehrgang erfüllt und sich verbindlich für die Weiterbildung anmeldet, so kann die PHSG auf die Erhebung der Annullierungskosten verzichten. Die Bearbeitungsgebühr von Fr wird jedoch in jedem Fall erhoben. 5 Annullierung seitens der PHSG l Die PHSG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Veranstaltungen trotz erfolgtem positivem Aufnahmeentscheid und schriftlicher Bestätigung bis spätestens 14 Tage vor Beginn abzusagen. Dies in Fällen von zu geringer Teilnehmerzahl oder anderen Umständen, die eine Durchführung der Veranstaltung aus Sicht der PHSG unzumutbar machen. Bereits erbrachte Zahlungen werden von der PHSG vollumfänglich rückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. 6 Bestimmungen zum Inhalt der Veranstaltung l Die jeweilige Studienleitung behält sich das Recht vor, Änderungen im Programm, im Ablauf und in der Organisation vorzunehmen. 7 Finanzielle Bestimmungen l Es gelten die auf den entsprechenden Anmeldeformularen festgehaltenen Preise und Zahlungskonditionen. Die aufgrund von Verschiebungen und Wiederholungen von Prüfungen oder Abschlussarbeiten anfallenden Kosten tragen in jedem Fall die Teilnehmenden. Bei Abwesenheit vom Unterricht infolge Militärdienst, Krankheit, Ferien oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des einbezahlten Betrages. Versäumte Kurstage können in der Regel nicht nachgeholt werden. Nicht besuchte Kurs- beziehungsweise Lehrgangsteile werden nicht rückerstattet. In Härtefällen behält sich die PHSG das Recht vor, eine individuelle Regelung zu treffen. Die Rechnungstellung erfolgt immer an die Privatadresse. 8 Abbruch der Weiterbildung / Rücktritt vom Vertrag l Ein vorzeitiger Abbruch der Weiterbildung und damit ein Rücktritt aus dem Vertrag ist der Prorektorin oder dem Prorektor Weiterbildung der PHSG mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Teilnehmende, welche die Weiterbildungsveranstaltung vorzeitig abbrechen, schulden die vollen Kosten gemäss des mit der Anmeldebestätigung zustande gekommenen Vertrages. Bei Weiterbildungslehrgängen, welche aus mehreren Einheiten bestehen (z.b. mehrere CAS führen zu einem MAS) ist ein vorzeitiger Rücktritt jeweils nur auf Ende eines Studienjahres oder eines Zertifikatslehrgangs möglich. Die Kündigung hat dabei ebenfalls schriftlich und eingeschrieben drei Monate vor Beginn des nächsten Studienjahres respektive Zertifikatslehrgangs zu erfolgen. 9 Disziplinarisches Fehlverhalten l Die Hochschule behält sich das Recht vor, Teilnehmende von Weiterbildungsveranstaltungen bei disziplinarischem Fehlverhalten von der Veranstaltung auszuschliessen. Die Studien- respektive Kurskosten werden dabei gemäss Ziffer 8 berechnet. 10 Urheberrechte l Das im Rahmen der Weiterbildungsveranstaltung abgegebene Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weiterverwendung von Unterrichtsmaterial ausserhalb der entsprechenden Weiterbildung der PHSG sind ohne schriftliche Genehmigung der Studienleitung untersagt. Die Urheberrechte an Master-/Diplom- und Projektarbeiten stehen der Verfasserin oder dem Verfasser als Urheberin oder Urheber zu. Die Urheberin bzw. der Urheber räumt der PHSG ein kostenloses, unbefristetes, nicht-exklusives Nutzungsrecht an ihren bzw. seinen Arbeitsergebnissen ein. Arbeiten, welche nicht als vertraulich deklariert werden, dürfen nach deren Abschluss sowohl seitens der PHSG wie auch von Teilnehmenden beliebig und vergütungsfrei verwendet, bearbeitet und verändert werden. Die Teilnehmenden verzichten auf mögliche Erträge aus der kommerziellen Nutzung der Arbeitsergebnisse durch die PHSG. Die Urheberin bzw. der Urheber muss einer Veröffentlichung ihrer bzw. seiner Arbeit über das Repository der PHSG im Internet zustimmen. 11 Datenschutz l Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer anerkennt ausdrücklich, dass ihre oder seine Studierendeninformationen (Name, Adresse, etc.) für interne Zwecke gespeichert und u. a. für PHSG-eigene Informationszwecke verwendet werden dürfen. 12 Versicherung l Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden. 13 Gerichtsstand l Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der Gerichtsstand St.Gallen. Es gilt schweizerisches Recht.
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