Pensions-, Pflege- und Betreuungsvertrag

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1 Pensions-, Pflege- und Betreuungsvertrag Zwischen: Alterspflegeheim Weimatt, 3462 Weier i.e. und Gegebenenfalls vertraglich oder gesetzlich vertreten durch (Angehörige, Beistand): Der Eintritt findet statt am: Allgemeines Aufnahme Die Aufnahme stützt sich auf die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldung, sowie einem Arztzeugnis. Einstufung Zu Beginn des Aufenthaltes wird die Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit abgeklärt. Die Einstufung erfolgt mit dem System RAI/RUG. Auf dieser Basis wird die Tagespauschale festgelegt (vgl. Beilage 1) und mittels dem sogenannten Tarifausweis dem Bewohner mitgeteilt. Die Einstufungen werden regelmässig überprüft. Änderungen in der Pflegestufe werden in der Regel mündlich mitgeteilt und begründet. Anschliessend erhält die Bewohnerin / der Bewohner einen neuen Tarifausweis. Die Änderungen werden auf das Datum der Neueinstufung hin tarifwirksam.

2 Leistungen des APH Weimatt Zimmer Die Bewohnerin / der Bewohner wird nach den verfügbaren Möglichkeiten aufgenommen (Einzel- oder Doppelzimmer). Das Mitbringen von Einzelmöbelstücken und Bildern ist in Absprache mit der Leitung Pflege und Betreuung erwünscht. Die Leitung Pflege und Betreuung kann einen Zimmerwechsel oder eine Doppelbelegung aus medizinischen, betrieblichen oder sozialen Gründen veranlassen. Dabei werden die Wünsche der Bewohner (resp. der Angehörigen) nach Möglichkeit berücksichtigt. Pflege/Betreuung/Begleitung Die Pflege, Betreuung und Begleitung des Bewohners ist bedarfs- und bedürfnisorientiert und umfasst Leistungen im körperlichen, psychisch-geistigen, sozialen und materiellen Bereich. Medizinische Leistungen / Therapien Die medizinischen Leistungen werden in der Regel durch den persönlichen Hausarzt erbracht (freie Arztwahl). Ein 24-Stunden-Pikettdienst ist gewährleistet. Der Arzt ordnet die notwendigen und sinnvollen therapeutischen Massnahmen an und entscheidet im Bedarfsfall über eine Verlegung in ein Akutspital. Umfang der Leistungen, die in der Tagespauschale enthalten sind Die in der Tagespauschale enthaltenen Leistungen (Übersicht über die in den Heimtarifen enthaltenen Leistungen) und diejenigen Leistungen, die zusätzlich in Rechnung gestellt werden (Übersicht über die in den Heimtarifen nicht enthaltenen Leistungen, die zusätzlich zum Heimtarif verrechnet werden können), sind im Anhang zu diesem Vertrag geregelt. Leistungen der Bewohnerin / des Bewohners Ergänzungsleistungen Das Beantragen von Ergänzungsleistungen und einer allfälligen Hilflosenentschädigung ist Sache der Bewohnerin / des Bewohners bzw. der ihn vertretenden Person. Fristgerechte Bezahlung Die Bewohnerin / der Bewohner bzw. die sie / ihn vertretende Person verpflichtet sich, die fristgerechte Bezahlung der Rechnungen sicherzustellen. Werden die Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt, so kann das APH Weimatt den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. 2

3 Datenschutz Die Bewohnerin / der Bewohner nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass persönliche Daten über den Gesundheitszustand im Rahmen der Bedarfsklärung erhoben und aufbewahrt werden. Das APH Weimatt verpflichtet sich, persönliche Daten gemäss Datenschutzgesetz zu behandeln. Die Bewohnerin / der Bewohner ist einverstanden, dass dem Krankenversicherer Unterlagen zur Überprüfung der Leistungspflicht zugestellt werden. Darin sind Daten über den Gesundheitszustand ersichtlich, zu deren Herausgabe das APH Weimatt gemäss Krankenversicherungsgesetz verpflichtet ist. Die Ausgleichskasse und die Krankenkasse sowie der behandelnde Arzt werden gegenüber der Geschäftsleitung und der Leitung Pflege und Betreuung von der Schweigepflicht entbunden. Rechnungsstellung Grundlagen Die Rechnungsstellung bzw. die Tarife richten sich nach den Vorgaben der Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern. Monatsrechnungen Es werden folgende Rechnungen/Dokumente erstellt: Eine Rechnung mit dem Kostenanteil, der durch die Bewohnerin / des Bewohners zu tragen ist (Eigenanteil an der Tagespauschale und alle Leistungen, die nicht in der Tagespauschale enthalten sind) Abwesenheiten (Spital-, Kur-, und Ferienabwesenheiten) Es gelten die Bestimmungen gemäss Beilage 1 Rechte und Pflichten der Bewohnerin / des Bewohners Wünsche, Anregungen und Kritik Wünsche, Anregungen und Kritik können entweder an die Leitung Pflege und Betreuung oder an die Geschäftsleitung gerichtet werden. Beschwerden Die Bewohnerin / der Bewohner kann sich formlos gegen unangemessene Behandlung bei der Geschäftsleitung beschweren. Bei Bewohnern, die ihre Rechte nicht selber wahrnehmen können, steht dieses Recht ihren Angehörigen oder den mit ihrer gesetzlichen Vertretung betrauten Personen oder Behörden zu. 3

4 In Fällen, in denen die Geschäftsleitung selber involviert ist, oder bei nicht befriedigenden Entscheiden der Geschäftsleitung, steht als externe, unabhängige Beschwerdeinstanz nachfolgende Behörde zur Verfügung. Bernische Ombudsstelle für Alters- und Heimfragen Herrengasse Bern 031/ Ferner kann bei der kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern, aufsichtsrechtliche Anzeige erhoben werden. Beendigung des Vertragsverhältnisses Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in Kraft. Er ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien, unter Einhaltung einer Frist von einem Monat, auf das Ende eines Kalendermonates schriftlich gekündigt werden. Bei Abwesenheiten von mehr als 30 aufeinander folgenden Tagen kann der Vertrag vom APH Weimatt innert 10 Tagen schriftlich aufgelöst werden. Stirbt die Bewohnerin / der Bewohner, endet dieser Vertrag am Todestag. Das Zimmer ist innert einer Woche zu räumen. Bis zur Räumung des Zimmers kann eine Gebühr gemäss der beiliegenden Preisliste verrechnet werden. Danach ist das APH Weimatt berechtigt, auf Kosten der Erbschaft der Bewohnerin / des Bewohners die Räumung des Zimmers vorzunehmen und sämtliche Gegenstände des Verstorbenen auf Kosten der Erben zu lagern. Bei einer Kündigung ist das Zimmer durch die Bewohnerin / des Bewohners in gutem Zustand und vollständig geräumt abzugeben. Allfällige, durch die Bewohnerin / des Bewohners verursachte Schäden am Wohnobjekt können in Rechnung gestellt werden. Die Schlussreinigung kann nach Aufwand verrechnet werden. Rechtsweg Für Streitigkeiten zivilrechtlicher Natur aus diesem Vertrag wird Gerichtsstand Langnau i.e. vereinbart. Schlussbestimmungen Dieser Vertrag stellt keinen Mietvertrag im Sinne von Art. 253ff. des Obligationenrechts dar. Der Heimtarif ist kein Mietzins und die Kündigungsschutzbestimmungen bei Wohnräumen sowie die Bestimmungen über die Erstreckung von Mietverhältnissen sind nicht anwendbar. Fragen, die in dieser Vereinbarung nicht geregelt sind, werden nach den Bestimmungen des Auftragsrechts gemäss Art. 394ff des Obligationenrechts beurteilt. 4

5 Durch die Unterschrift bestätigt die Bewohnerin / der Bewohner bzw. die gesetzliche Vertretung sein Einverständnis mit dem Vertragsinhalt sowie den Erhalt der nachfolgenden Unterlagen, welche integrierende Bestandteile dieses Vertrages bilden: 1 Tarifliste für die Heimtarife der 13 Stufen des Zentralen Systems des Kantons Bern. 2 Übersicht über die in den Heimtarifen enthaltenen Leistungen. 3 Übersicht über die in den Heimtarifen nicht enthaltenen Leistungen, die zusätzlich zum Heimtarif verrechnet werden können. 4 Bewohnerwegleitung Änderungen dieses Vertrages (ohne Beilagen) sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgelegt und von beiden Parteien unterzeichnet worden sind. Dies gilt nicht für Änderungen der Pflegestufen. Das APH Weimatt sorgt dafür, dass geänderte Beilagen der Bewohnerin / dem Bewohner bzw. dessen gesetzlichem Vertreter in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Ausführung Dieser Vertrag ist im Doppel ausgefertigt. Beide Parteien erhalten je ein unterzeichnetes Exemplar. Weier, den APH Weimatt Sandro Bernhard Geschäftsleitung Die Bewohnerin / Der Bewohner Die gesetzliche Vertretung (nur bei Bedarf)

6 Beilage 1 Die Finanzierung des Heimaufenthaltes Siehe in der Bewohnerwegleitung unter Punkt Finanzielles. Rechnungsstellung bei Abwesenheiten Bei Abwesenheit infolge Spitalaufenthalt, bei solchen für Kuraufenthalte sowie bei Ferienabwesenheiten kann wie folgt Rechnung gestellt werden: Vom 1. bis zum 4. Abwesenheitstag: Den Grundtarif Ab dem 5. Abwesenheitstag: Den Grundtarif abzüglich Fr Rechnungsstellung bei Austritt Ist das Zimmer bei Ablauf der Kündigungsfrist gemäss Pensions-, Pflege und Betreuungsvertrag nicht geräumt, kann eine Gebühr von Fr /Tag in Rechnung gestellt werden. Rechnungsstellung im Todesfall Der Vertrag endet am Todestag. Für administrative Aufwendungen wird generell eine Todesfallpauschale von Fr in Rechnung gestellt. Bis zur Räumung des Zimmers kann eine Gebühr von Fr /Tag verrechnet werden. Zimmerreservation / Zimmerwechsel Für die Zimmerreservation bzw. den Zimmerwechsel kann eine Gebühr von Fr /Tag (ab Reservationstag bis zum Eintritt/Wechsel) erhoben werden. 6

7 Beilage 2 Im Heimtarif enthaltene Leistungen Pflegebett, Notrufanlage im Zimmer Reinigung des Zimmers und der Nassräume Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen Grund- und Behandlungspflege während 24 Stunden pro Tag Betreuung und Beratung Zur Verfügung stellen von einfachen Standardrollstühlen und Gehhilfen Alltagsgestaltung gemäss Heimangebot Gespräche mit Angehörigen / Beratung von Angehörigen Vollpension mit altersgerechter Ernährung, inkl. Zwischenverpflegung, Mineralwasser nature, Kaffee und Tee Krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer Heizung, Strom und Wasser, allgemeine Entsorgungskosten Frottierwäsche und Bettwäsche (Benutzung und Waschen) Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche Medizinisch indizierte Fusspflege bei Diabetiker/innen Verbrauchs- und Pflegematerial gemäss Liste der Mittel- und Gegenstände (MiGeL) TV- und Radioabonnemente 7

8 Beilage 3 Im Heimtarif nicht enthaltene Leistungen Die nachfolgenden Leistungen des Heimes oder Dritter sind im Heimtarif nicht inbegriffen. Diese Leistungen können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen Coiffeur Fusspflege/Pediküre bei Bewohner/-innen, die nicht Diabetiker/-innen sind Transporte: - Private Transporte von uns ausgeführt - Medizinisch indizierte Transporte - diese können über die EL geltend gemacht werden - bei Selbszahlern vergütet die Krankenkasse einen Anteil Externe Veranstaltungen Von den Bewohner/-innen persönlich abonnierte Zeitungen und Zeitschriften Reparaturen von persönlichem Eigentum (ausser kleinen Flickarbeiten an Kleidern und Wäsche) Chemische Reinigung Kleider-, Wäsche- und Schuhanschaffungen Persönliche Versicherungen, Gebühren und Steuern Kosten für Mahlzeiten und Übernachtungen von Gästen der Bewohner/-innen Individuell bestellte Getränke und Esswaren Persönliche Körperpflegeprodukte und Toilettenartikel Übrige persönliche Auslagen Kosten für das Räumen des Zimmers bei Austritt /im Todesfall Schlussreinigung bei Austritt/im Todesfall Für persönliche, medizinisch indizierte Hilfsmittel und Geräte (Perücken, Hörgeräte, Lupenbrillen, Sprechhilfegeräte für Kehlkopfoperierte, Gesichtsepithesen, Orthopädische Mass-Schuhe, Rollstühle ohne Motor) können Beiträge der AHV erwirkt werden. 8

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