9.1 Entwicklung des Systems der sozialen Sicherung

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1 9 Soziale Sicherung 9.1 Entwicklung des Systems der sozialen Sicherung Das System der sozialen Sicherung hat in einer langen historischen Entwicklung zu seiner heutigen Form gefunden und spiegelt damit ein Stück deutscher Sozialgeschichte wider. Gelegt wurde der Grundstein im Jahre 1881 mit der von Otto von Bismarck angeregten Gesetzgebung zur Krankenversicherung der Arbeiter, dem Unfallversicherungsgesetz und dem Gesetz über die Invaliditäts- und Alterssicherung. Zwei Weltkriege mit tief greifenden sozialen Umwälzungen haben die weitere Entwicklung entscheidend geprägt. Von besonderer Bedeutung für den Ausbau der sozialen Sicherung war das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes. Heute fließt ein hoher Anteil der Ausgaben der öffentlichen Haushalte (einschließlich der Sozialversicherungsträger und der Bundesanstalt für Arbeit) in die soziale Sicherung. Seit einigen Jahren wird auch angesichts von Finanzierungsproblemen eine rege Debatte über notwendige Reformen geführt. Aktuelle Beispiele hierfür sind die Diskussionen um die Ausgestaltung der Arbeitslosenhilfe und Zusammenlegung mit der Sozialhilfe. 9.2 Das Sozialbudget Einen Überblick über das System der sozialen Sicherung bietet das Sozialbudget der Bundesregierung. Hier werden jährlich die verschiedenen Leistungen des Sicherungssystems zusammengestellt. Außerdem ist die Höhe der jeweiligen Finanzierung durch öffentliche Zuweisungen sowie durch die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber ablesbar. Die Leistungen des Sozialbudgets insgesamt beliefen sich 2000 für Deutschland auf rund 681 Mrd. Euro. Die Sozialleistungsquote, das Verhältnis dieser Sozialleistungen zum Bruttoinlandsprodukt, belief sich 2000 für Deutschland auf 33,6 %. Wer finanziert das soziale Netz? Drei große Beitragszahler sind auszumachen: Der Staat (Bund, Länder und Gemeinden), die Arbeitgeber und die privaten Haushalte. 9.3 Die Bestandteile des Sozialbudgets Mit 65 % hatte 2000 das so genannte»allgemeine System«der sozialen Sicherung den größten Anteil am Sozialbudget. Es umfasst die Sozialversicherungen sowie das Kinder- und Erziehungsgeld. Die»indirekten Leistungen«waren der zweit- 193

2 Tab. 1: Leistungen des Sozialbudgets 2000 Institution Leistungen insgesamt Finanzierung durch Beiträge der Versicherten Arbeitgeber Mrd. EUR % Mill. EUR Zuweisungen aus öffentlichen Mitteln Sozialbudget insgesamt 1 680,8 100, Allgemeine Systeme 445,6 65, Rentenversicherung 217,4 31, Pflegeversicherung 16,7 2, Krankenversicherung 132,0 19, Unfallversicherung 10,8 1, Arbeitsförderung 64,8 9, Kindergeld 0,1 0,0 112 Erziehungsgeld 3,7 0, Sondersysteme 5,2 0, Alterssicherung der Landwirte 3,3 0, Versorgungswerke 1,9 0, Leistungssysteme des öffentl. Dienstes 49,4 7, Pensionen 33,4 4, Familienzuschläge 7,0 1, Beihilfen 8,9 1, Arbeitgeberleistungen 54,2 7, Entgeltfortzahlung 26,3 3, Betriebliche Altersversorgung 14,2 2, Zusatzversorgung 7,9 1, Sonst. Arbeitgeberleistungen 5,8 0, Entschädigungen 6,6 1, Soziale Entschädigung 5,2 0, Lastenausgleich 0,1 0,0 140 Wiedergutmachung 1,2 0, Sonst. Entschädigungen 0,1 0,0 116 Soziale Hilfen und Dienste 48,9 7, Sozialhilfe 2 25,7 3, Jugendhilfe 16,8 2, Ausbildungsförderung 0,9 0,1 914 Wohngeld 4,3 0, Förderung der Vermögensbildung 1,2 0, Indirekte Leistungen 70,9 10, Steuerliche Maßnahmen (ohne FLA) 39,3 5, Familienleistungsausgleich (FLA) 31,6 4, Nachrichtlich 3 : Früheres Bundesgebiet 528,3 82, Neue Länder und Berlin-Ost 117,3 18, Einschl. Beiträge des Staates. 2 Einschl. Leistungen an Asylbewerber. 3 Ohne Beiträge des Staates. Quelle: wie Abb

3 größte Posten des Sozialbudgets (10,4 %). Hierzu gehören insbesondere sozialpolitisch motivierte Steuererleichterungen wie das Splitting-Verfahren für Ehegatten und der Familienleistungsausgleich.»Soziale Hilfen und Dienste«bildeten mit einem Anteil von 7,2 % den drittgrößten Block im Sozialbudget. In diesem Leistungsbereich sind Sozialhilfe, Jugendhilfe, Ausbildungsförderung, Wohngeld, öffentlicher Gesundheitsdienst und Vermögensbildung zusammengefasst. Durch»Arbeitgeberleistungen«wurden insgesamt 54,2 Mrd. Euro aufgewendet. Hierzu zählen die Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall, die betriebliche Altersversorgung und die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst sowie sonstige Arbeitgeberleistungen (z. B. Bereitstellung von Betriebswohnungen). Die»Leistungssysteme des öffentlichen Dienstes«hatten 2000 mit 49,4 Mrd. Euro einen Anteil Abb. 1: Finanzierung des Sozialbudgets 2000 nach Quellen in Prozent Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. von 7,2 % am Sozialbudget. Wie bei den»allgemeinen Systemen«steht auch hier die Altersversorgung, und zwar die des öffentlichen Dienstes, im Vordergrund. Die Bedeutung der»entschädigungsleistungen«verliert mit zunehmendem Abstand von den Ereignissen in der Zeit des Nationalsozialismus 1933 bis 1945 an Gewicht. Durch finanzielle Entschädigungen für die Opfer der Gewaltherrschaft, des Krieges und der Kriegsfolgen versucht der Staat, einen materiellen Beitrag zur Wiedergutmachung zu leisten wurden 6,6 Mrd. Euro für Entschädigungen verschiedener Art ausgegeben. Die so genannten»sondersysteme«, d. h. die Alterssicherung der Landwirte (2000: 3,3 Mrd. Euro) und die Versorgungswerke für freiberuflich Tätige (2000: 195

4 1,9 Mrd. Euro), umfassten zusammen 0,8 % des Sozialbudgets. Sie dienen in erster Linie der Altersversorgung dieser Berufsgruppen. 9.4 Gesetzliche Rentenversicherung Die Alters- und Hinterbliebenensicherung wird in der Bundesrepublik Deutschland von folgenden Institutionen geleistet: gesetzliche Rentenversicherung, Pensionen im öffentlichen Dienst, Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst, Altershilfe für Landwirte, Versorgungswerke (z. B. für Landwirte), Zusatzversicherung für einzelne Berufe sowie vertragliche und freiwillige Arbeitgeberleistungen. Wichtigster und umfassendster Bereich ist die gesetzliche Rentenversicherung lagen ihre Leistungen bei 232 Mrd. Euro, das sind 34,1 % des Sozialbudgets. Rund 43,2 Mill. Versicherte gab es in den drei Zweigen der Rentenversicherung (Rentenversicherung der Arbeiter, der Angestellten, knappschaftliche Rentenversicherung). Von den Mitte 2000 gezahlten 23,0 Mill. Renten waren 74 % Versichertenrenten, 26 % gingen an die Hinterbliebenen der Versicherten (Hinterbliebenenrente). Von den Gesamtausgaben für Leistungen waren die Rentenzahlungen mit 194,5 Mrd. Euro 2000 der größte Posten. Darüber hinaus wurden 14,5 Mrd. Euro für die Krankenversicherung der Rentner aufgebracht und weitere 4,5 Mrd. Euro für Gesundheits- und Rehabilitationsmaßnahmen. Die durchschnittliche monatliche Versichertenrente in der Rentenversicherung der Arbeiter lag 2000 für Männer bei 830 Euro, für Frauen bei 409 Euro. In der An- Tab. 2: Gesetzliche Rentenversicherung 2000 Knappschaftliche Rentenversicherung Rentenversicherung der Arbeiter Angestellten Deutschland Pflichtmitglieder und Beitragszahler seit Rentenbestand Mrd. EUR Einnahmen 232,6 112,3 106,0 14,4 Darunter Beiträge (Soll) 163,4 68,7 93,5 1,2 Ausgaben 232,0 112,2 105,4 14,4 EUR Durchschnittliche Versichertenrente Frauen Männer Ergebnis des Mikrozensus Mai

5 Tab. 3: Die Verteilung der Renten nach Betragsgruppen am Rentenbetrag in EUR/Monat von... bis unter... Versichertenrenten Renten wegen Todes Männer % Frauen % Witwen/Witwer-Renten % unter , , , , , , , , , , , , , , , , , , und mehr , , ,4 Insgesamt Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. gestelltenversicherung bekam ein Mann durchschnittlich Euro, eine Frau 594 Euro. Der Unterschied in der Rentenhöhe ergibt sich unter anderem dadurch, dass die heute anspruchsberechtigten Frauen im Verlauf ihres Arbeitslebens im Durchschnitt geringer entlohnte Tätigkeiten ausführten. Außerdem haben viele Frauen vor allem aus familiären Gründen ihre Erwerbstätigkeit zeitweise unterbrochen oder frühzeitig beendet. Die Renten in Deutschland sind in ihrer Höhe breit gestreut waren Versichertenrenten bei Männern von Euro bis Euro am häufigsten (26,1 %), bei den Versichertenrenten der Frauen war die Größenklasse von 501 Euro bis 752 Euro am häufigsten anzutreffen (31,9 %). Die Rentenversicherung finanziert sich seit der Rentenreform von 1957 nach dem so genannten»umlageverfahren«. Das bedeutet, dass die Beschäftigten von heute im Rahmen des»generationenvertrages«die Renten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von gestern bezahlen. Die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind die wichtigste Finanzierungsquelle der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beitragshöhe beträgt momentan 19,1 % des Bruttolohns. Durch die Beitragseinnahmen wurden insgesamt rund 70 % der Gesamteinnahmen finanziert. Der Bund leistete Zuschüsse in Höhe von 24 %. Die übrigen Einnahmen, wie Vermögenserträge oder Erstattungen anderer Institutionen, haben einen nur geringen Anteil an der Gesamtfinanzierung. Betrachtet man die zentrale Bedeutung der Beitragszahlungen, werden mögliche Schwierigkeiten deutlich: Nur solange das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern konstant bleibt oder die Zahl der Beitragszahler sogar größer wird, funktioniert das Umlageverfahren ohne größere Probleme. Ergibt sich aber kurz- bzw. langfristig, dass dieses Verhältnis ungünstiger wird, d. h. im Durchschnitt immer weniger Beitragszahler für die Finanzierung einer Rente aufkommen müssen, muss durch geeignete Maßnahmen (Beitragserhöhungen, höhere Bundeszuschüsse, geringere Anpassung der Renten u. A.) versucht werden, das System im Gleichgewicht zu halten. 197

6 9.5 Gesetzliche Krankenversicherung Zur Sicherung im Bereich der Gesundheit dienen folgende Institutionen des Sozialbudgets: die gesetzliche Kranken- und die Unfallversicherung, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber, die Beihilfen im öffentlichen Dienst bei Krankheit, Mutterschaft und Tod sowie die Aufwendungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst (Beratung und Aufklärung in gesundheitlichen Fragen, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten usw.). Die gesetzliche Krankenversicherung spielt für die finanzielle Absicherung des Krankheitsrisikos eine entscheidende Rolle. Pflichtmitglieder sind die in einem Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis Beschäftigten, deren regelmäßiger Jahresverdienst die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt, sowie Rentnerinnen und Rentner, Auszubildende, Studierende und Arbeitslose. Ferner sind die landwirtschaftlichen Unternehmer und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen sowie einige kleinere Gruppen von Selbstständigen pflichtversichert. Im Jahresdurchschnitt standen 2000 insgesamt 71,8 Mill. Bürgerinnen und Bürger unter dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Rund 29,2 Mill. waren Pflichtmitglieder, 6,5 Mill. freiwillige Mitglieder und 15,3 Mill. Rentnerinnen bzw. Rentner. 20,8 Mill. waren als Familienangehörige mitversichert. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beliefen sich 2000 auf rund 134 Mrd. Euro; das entspricht einem Anteil von 19,7 % am Sozialbudget. Den stärksten Kostenblock bildeten wie Tab. 4 zeigt die Krankenhausbehandlungen mit rund 43,1 Mrd. Euro. Tab. 4: Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Mrd. EUR Art der Ausgaben Ausgaben insgesamt 130,9 133,8 darunter: Behandlung durch Ärzte und Zahnärzte 28,9 29,2 Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Zahnersatz 31,6 33,1 Krankenhausbehandlung 42,4 43,1 Krankengeld 7,1 7,1 Verwaltungskosten 7,2 7,3 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. 9.6 Soziale Pflegeversicherung Seit 1995 ist das Sozialsystem mit der Pflegeversicherung um eine weitere Säule ergänzt worden. Sie soll Schutz vor den finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit 198

7 Abb. 2: Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung 2001 nach Pflegestufen in Prozent Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. bieten. Ihre Leistungen sollen den Betroffenen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben erlauben. Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung gesetzlich Versicherte sind in der Regel über ihre Krankenkasse in der zugehörigen Pflegekasse versichert, privat Versicherte bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Seit April 1995 gibt es Leistungen für die häusliche (ambulante) Pflege, seit Juli 1996 auch für die stationäre Pflege in Heimen. Die Höhe der Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung richtet sich nach dem jeweiligen Hilfebedarf, der in drei Stufen eingeteilt ist. Zudem ist entscheidend, ob ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflege erfolgt. Für die stationäre Pflege liegen die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung bei bis zu Euro. In der ambulanten Pflege unterscheidet man Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Bei Pflegesachleistungen erfolgt die Pflege durch einen Vertragspartner der Pflegekassen, z. B. durch eine Sozialstation. Mit dem Pflegegeld kann der oder die Betroffene die pflegerische Versorgung, z. B. durch Angehörige, selbst sicherstellen. Pflegegeld wird monatlich bis zu 665 Euro gewährt, Pflegesachleistungen bis zu einem Wert von Euro. Kombinationen aus Geld- und Sachleistungen sind bei ambulanter Pflege möglich waren in der gesetzlichen Pflegeversicherung 70,0 Mill. Personen versichert. Leistungen aus der Pflegeversicherung erhielten 1,84 Mill. Pflegebedürftige. 1,26 Mill. von ihnen wurden ambulant versorgt und 0,58 Mill. stationär. 49,8 % der Pflegebedürftigen erhielten Leistungen der niedrigsten Leistungsstufe: der Pflegestufe I. Der Pflegestufe II waren 36,9 % zugeordnet und der Stufe III (ein- 199

8 Abb. 3: Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung 2001 nach Leistungsarten in Prozent Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. schließlich Härtefälle) 13,3 %. Von den Ausgaben entfielen 45,9 % auf Leistungen im Bereich der vollstationären Pflege. 24,4 % wurden für Pflegegeld und 13,6 % für Pflegesachleistungen verwendet. 16,1 % entfielen auf übrige Leistungsausgaben sowie Verwaltungs- und sonstige Ausgaben. Abb. 4: Ausgaben 1 der sozialen Pflegeversicherung 2001 in Prozent 1 Vorläufiges Ist-Ergebnis ohne Berücksichtigung der zeitlichen Rechnungsabgrenzung. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. 200

9 Im Sozialbudget sind die Leistungen der Pflegeversicherung 2000 mit 16,7 Mrd. Euro verbucht. Dies entspricht einem verglichen mit der Renten- bzw. Krankenversicherung eher geringen Anteil von 2,4 %. Finanziert wird die Pflegeversicherung je zur Hälfte durch die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Um den Beitrag von Arbeitgeberseite zu gewährleisten, fiel in den meisten Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag im Jahr weg. Der Beitrag lag bis Mitte 1996 bei einem Prozent des Bruttoarbeitsentgelts. Mit der Einführung der stationären Pflegeleistungen wurde er auf 1,7 Prozent erhöht. Zur Finanzierung der Pflegeversicherung werden keine öffentlichen Mittel zugewiesen Pflege in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten Rund die Hälfte (49 %) der gesamten Pflegebedürftigen wurde 1999 durch ambulante Pflegedienste oder Pflegeheime betreut. Bundesweit wurden in den nahezu Pflegeheimen rund Pflegebedürftige versorgt. Im Schnitt wurden somit in einem Pflegeheim 65 Pflegebedürftige betreut. Monatlich entrichteten die Pflegebedürftigen in der höchsten Pflegeklasse im Mittel rund Euro an das Heim für Pflege und Unterbringung. In den Heimen waren Personen beschäftigt. Fast die Hälfte der Beschäftigten (48 %) arbeitete in Vollzeit. Von den im Pflegebereich Tätigen hatten 28 % eine Ausbildung als Altenpflegerin bzw. Altenpfleger. Durch die ambulanten Dienste wurden im selben Jahr rund Pflegebedürftige betreut; das sind durchschnittlich 38 Pflegebedürftige je Pflegedienst. Von den Beschäftigten war die Mehrheit (64 %) in Teilzeitbeschäftigung tätig. Im ambulanten Bereich war»krankenschwester/-pfleger«der wichtigste Ausbildungsberuf: 38 % des Pflegepersonals besaßen diesen Abschluss. 9.7 Arbeitsförderung Zum Maßnahmenkatalog der Arbeitsförderung gehören neben Leistungen bei Arbeitslosigkeit (Zahlung von Arbeitslosengeld und -hilfe) und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Konkursausfallgeld) auch Maßnahmen zur Erhaltung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen (Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld), die Arbeitsvermittlung sowie die Förderung der beruflichen Bildung und die Gewährung von berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation. Somit werden über den 1927 eingeführten Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit hinaus zusätzliche Akzente der Arbeitsmarktpolitik gesetzt: gezielte Förderungsmaßnahmen zur beruflichen Qualifizierung von Personen ohne Beschäftigung gewannen in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung. Die Ausgaben für die Arbeitsförderung der Bundesanstalt für Arbeit und des Bundes betrugen 2001 rund 52,6 Mrd. Euro. Ein Jahr zuvor waren es 50,5 Mrd. 201

10 Euro gewesen wurden von den Gesamtausgaben 24,6 Mrd. Euro für Arbeitslosengeld und 12,8 Mrd. Euro für Arbeitslosenhilfe aufgewendet. Zusammen flossen somit 71,1 % der Ausgaben in die unmittelbare Unterstützung von Arbeitslosen. Dabei erhielten im Jahresdurchschnitt 2001 rund 1,73 Mill. Menschen Arbeitslosengeld und 1,48 Mill. Arbeitslosenhilfe. Das bedeutet, dass von den 3,85 Mill. Arbeitslosen 83 % Anspruch auf Leistungen hatten, 17 % gingen leer aus. Gründe hierfür waren, dass die Betroffenen aufgrund zu kurzer vorhergehender Beschäftigungszeit keinen Anspruch auf diese Leistungen erworben hatten, die Anspruchsfrist abgelaufen war oder keine Bedürftigkeit anerkannt wurde. Der Umfang der Leistungen liegt beim Arbeitslosengeld für Arbeitslose mit Kindern bei 67 % des letzten Nettoeinkommens und für Arbeitslose ohne Kinder bei Tab. 5: Daten der Arbeitsförderung 2000 und Arbeitslose 3 888, ,7 Empfänger von Arbeitslosengeld 1 694, ,5 Empfänger von Arbeitslosenhilfe 1 456, ,5 Mill. EUR Einnahmen der Bundesanstalt für Arbeit darunter Beiträge Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit darunter: Arbeitslosengeld Kurzarbeitergeld, Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung Mittel des Bundes Ausgaben insgesamt darunter: Arbeitslosenhilfe Quelle: Bundesanstalt für Arbeit. 60 %. Die Arbeitslosenhilfe beträgt 57 % des letzten Nettoeinkommens für Hilfeempfänger mit Kindern bzw. 53 % für Personen ohne Kinder. Die Ausgaben der Arbeitsförderung werden überwiegend durch die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Der Beitragssatz liegt bei 6,5 % des Bruttoarbeitsentgelts. Hiervon tragen Beschäftigte und Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Von Arbeitgeberseite werden außerdem Umlagen erhoben, die zur Finanzierung des Konkursausfallgeldes und der Winterbau-Umlage dienen. Darüber hinaus trägt der Bund die Arbeitslosenhilfe; er ist auch verpflichtet, Darlehen und Zuschüsse zu gewähren, wenn die Bundesanstalt für Arbeit ihre Leistungen nicht aus eigenen Einnahmen und ihrer Rücklage finanzieren kann. 202

11 9.8 Kindergeld/Familienleistungsausgleich Das Kindergeld sowie der Kinder- und Betreuungsfreibetrag dienen der Steuerfreistellung des Existenzminimums für Kinder bei der Einkommensteuer und der Familienförderung. Soweit die Wirkung des Kindergeldes über die Steuerfreistellung hinausgeht, ist es ein Zuschuss zum Unterhalt der Kinder und damit ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zu mehr Chancengleichheit im Rahmen des Familienleistungsausgleichs. Ob der Bezug von Kindergeld oder der Steuerfreibetrag günstiger ist, wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer geprüft. Dabei wird das Kindergeld mit der Entlastung durch die Kinderfreibeträge verrechnet. Wer Kinder hat und in Deutschland wohnt oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt wird, hat Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag. Dies gilt ebenso für Eltern mit einem ausländischen Pass, wenn sie eine gültige Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis besitzen. Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, wenn er in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesanstalt für Arbeit steht oder als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig ist oder Rente nach deutschen Rechtsvorschriften bezieht, Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes ist und in einem der Mitgliedstaaten lebt. Tab. 6: Kindergeld (ohne öffentlichen Dienst) Insgesamt Deutsche Ausländer/ -innen Insgesamt Deutsche Ausländer/ -innen Berechtigte Kinder insgesamt davon waren: 1. Kind Kind Kind und weitere Kinder Mill. EUR Ausgezahlte Beträge Stand: Dezember Zum Jahresbeginn 1996 ist das Jahressteuergesetz in Kraft gesetzt worden. Danach können Familien nunmehr alternativ zwischen dem Bezug von Kindergeld oder einem Steuerfreibetrag wählen. Ausgezahlte Beträge mit Kindergeldzuschlag für geringverdienende Familien im Laufe des Jahres. Quelle: Bundesanstalt für Arbeit. 203

12 Das Kindergeld wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für alle Kinder gezahlt. Volljährige junge Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres weiter Kindergeld erhalten, z. B. wenn sie sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden. 8,9 Mill. Berechtigte bezogen im Jahr 2001 Kindergeld für 14,9 Mill. Kinder. Hinzu kommen die Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die das etwaige Kindergeld von ihren Arbeitgebern direkt erhalten. Von den Empfangsberechtigten (ohne öffentlichen Dienst) besaßen 8 Mill. die deutsche (89 %) und 0,9 Mill. (11 %) eine ausländische Staatsangehörigkeit. Die Höhe des Kindergeldes ist gestaffelt nach der Zahl der Kinder. Von den Kindern, für die im Jahr 2001 Kindergeld gezahlt wurde, waren 59 % Erstkinder, 30 % Zweitkinder, 8 % Drittkinder und 3 % vierte und weitere Kinder. Das Geld stammt aus Bundesmitteln. Für das Jahr 2001, als für das erste und zweite Kind noch je 138 Euro (270 DM), für das dritte 154 Euro (300 DM) und für jedes weitere Kind 179 Euro (350 DM) Kindergeld gezahlt wurden, belief sich der ausgezahlte Betrag auf 26 Mrd. Euro. Für das Jahr 2000 wies das Sozialbudget zusätzlich zum Kindergeld Leistungen in Höhe von 6 Mrd. Euro für den Familienleistungsausgleich aus. Das Kindergeld für erste und zweite Kinder wurde zum 1. Januar 2002 um nochmals 16 Euro auf 154 Euro angehoben; dieser Betrag gilt auch für dritte Kinder. Ab dem vierten Kind beträgt das Kindergeld 179 Euro. 9.9 Erziehungsgeld und Elternzeit Erziehungsgeld und Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) geben Eltern die Möglichkeit, ihr(e) Kind/er während der ersten Lebensphase bei vollständigem oder zumindest weitgehendem Verzicht auf Erwerbstätigkeit zu betreuen. Seit Januar 1986 können Mütter und Väter Erziehungsgeld und Elternzeit/Erziehungsurlaub erhalten. Ausländische Eltern haben ebenso Anspruch auf Erziehungsgeld, sofern sie im Besitz einer gültigen Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis sind. Das neue Erziehungsgeldgesetz gilt für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Januar 2001 geboren oder mit dem Ziel der Adoption in Obhut genommen wurden. Neu ist dabei das Angebot eines höheren monatlichen Erziehungsgeldes in Höhe von 460 Euro (900 DM) bei einer kürzeren Laufzeit von bis zu maximal einem Jahr (Budget), die Möglichkeit einer gemeinsamen Elternzeit von Mutter und Vater, die mögliche Übertragung einer restlichen Elternzeit auf die Zeit zwischen der Vollendung des dritten Lebensjahres und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes, der Anspruch auf Teilzeitarbeit (bis zu 30 Wochenstunden für abhängig Beschäftigte) während der Elternzeit und die Anspruchsberechtigung nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (ab 1. August 2001) für Lebens- 204

13 partner. Einen Anspruch auf Erziehungsgeld haben nun auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge. Das ungekürzte Erziehungsgeld betrug bis Ende 2001 in den ersten sechs Lebensmonaten je Kind 307 Euro (600 DM) monatlich. Hierbei wird jeweils das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet. Ebenso bei der Budget-Variante. Danach werden einkommensabhängig Abzüge vorgenommen. Erziehungsgeld bis 307 Euro gibt es höchstens 24 Monate Mütter oder Väter erhielten 2000 in den ersten sechs Lebensmonaten nach der Geburt ihres Kindes Erziehungsgeld. Das waren rund 93 % der Eltern. Tab. 7: Empfänger/-innen von Erziehungsgeld 1 mit und ohne Erziehungsurlaub 2000 Insgesamt Frauen Männer nach der Staatsangehörigkeit Deutsche Ausländer/-innen Insgesamt nach der Beteiligung am Erwerbsleben Abhängig Beschäftigte im Erziehungsurlaub ohne Teilzeitbeschäftigung mit Teilzeitbeschäftigung ohne Erziehungsurlaub mit Teilzeitbeschäftigung Arbeitsverhältnis beendet Auszubildende ohne Erziehungsurlaub Selbstständige und mithelfende Familienangehörige Nichterwerbstätige nach der familiären Situation Verheiratete und nicht dauernd Getrennt Lebende Alleinerziehende In eheähnlicher Gemeinschaft lebend Bewilligte Erstanträge. 2 Vor Erziehungsgeldbezug. Quelle: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Von diesen bekamen 81 % das Erziehungsgeld auch noch über den sechsten Lebensmonat hinaus, wovon 51 % das volle Erziehungsgeld und 30 % gekürztes Erziehungsgeld erhielten Väter bezogen 2000 Erziehungsgeld. Damit erfolgten 2,6 % der Erziehungsgeldzahlungen an Väter. Erziehungsurlaub wurde 2000 von abhängig beschäftigten Erziehungsgeldempfängern im ersten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen (95 % der Berechtigten). Auch wenn Mütter und Väter in gleichem Maße Anspruch auf 205

14 die Gewährung von Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit haben, werden diese Leistungen bislang fast ausschließlich von Frauen in Anspruch genommen. Der Anteil der Väter in Erziehungsurlaub (im ersten Lebensjahr des Kindes) lag mit im Jahr 2000 bei weniger als 2 % aller Elternteile in Erziehungsurlaub und war damit unverändert gegenüber den Vorjahren. Lediglich der Erziehungsurlaub in Anspruch nehmenden Elternteile gingen 2000 einer Teilzeitbeschäftigung nach Sozialhilfe und Leistungen an Asylbewerber Die Sozialhilfe hat die Funktion, in Not geratenen Menschen ohne anderweitige Unterstützung eine der Menschenwürde entsprechende Lebensführung zu ermöglichen. Sie wird, sofern die im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) aufgeführten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind,»nachrangig«zur Deckung eines individuellen Bedarfs gewährt, mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe.»Nachrangig«bedeutet, dass die Sozialhilfe als»netz unter dem sozialen Netz«nur dann eingreift, wenn die betroffenen Personen nicht in der Lage sind, sich aus eigener Kraft zu helfen, oder wenn die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erbracht wird. Asylbewerber und abgelehnte Bewerber, die zur Ausreise verpflichtet sind, sowie geduldete Ausländerinnen und Ausländer erhalten seit November 1993 anstelle der Sozialhilfe Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Je nach Art der vorliegenden Notlage unterscheidet man in der Sozialhilfe zwei Haupthilfearten. Personen, die ihren Bedarf an Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Hausrat usw. nicht ausreichend decken können, haben Anspruch auf»hilfe zum Lebensunterhalt«. In außergewöhnlichen Bedarfssituationen, bedingt durch gesundheitliche oder soziale Beeinträchtigungen, wird»hilfe in besonderen Lebenslagen«gewährt. Als spezielle Hilfen kommen dabei u. a. die Hilfe zur Pflege, die Eingliederungshilfe für Behinderte oder die Krankenhilfe in Frage. Seit In-Kraft-Treten des Bundessozialhilfegesetzes im Juni 1962 ist insbesondere die Zahl der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, der so genannten»sozialhilfe im engeren Sinne«, deutlich angestiegen. Im Folgenden werden die Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe im engeren Sinne kurz»sozialhilfeempfänger«genannt. Die zeitliche Entwicklung verlief nicht kontinuierlich: Während der 60er-Jahre gab es im früheren Bundesgebiet bei nur unwesentlichen Veränderungen rund eine halbe Million Sozialhilfeempfänger. Mit Beginn der 70er-Jahre setzte dann ein erster Anstieg ein, der bis 1977 andauerte. Nach einer kurzen Periode der Beruhigung folgte Anfang der 80er-Jahre eine zweite Anstiegsphase: 1982 gab es erstmals mehr als eine Million Sozialhilfeempfänger; im Jahr 1991 wurde dann die Zwei-Millionen-Marke erreicht. Ausschlaggebend hierfür war auch die Einbeziehung der neuen Länder und von Berlin-Ost, wodurch sich die Zahl der Sozialhilfeempfänger zum Jahresende 206

15 1991 zusätzlich um Personen erhöhte. Der deutliche Rückgang der Bezieherzahl in 1994 ist auf die Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zurückzuführen. Rund Personen fielen aus dem Sozialhilfebezug heraus. Grundlage ihrer Ansprüche war forthin das neue Asylbewerberleistungsrecht. In den darauf folgenden Jahren stieg die Zahl der Sozialhilfebezieher dann wieder an, erreichte Ende 1997 den bisherigen Höchststand und ist seitdem rückläufig. Tab. 8: Empfänger/-innen laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen am Jahresende 2001 Alter von... bis unter... Jahren Insgesamt Je Einwohner 1 Männlich Weiblich Insgesamt unter und älter Insgesamt Deutsche unter und älter Zusammen Nichtdeutsche unter und älter Zusammen Bevölkerungsstand: Ende 2001 erhielten 2,70 Mill. Personen (+ 0,8 % gegenüber 2000) in 1,42 Mill. Haushalten Sozialhilfe. Die Zahl der deutschen Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger belief sich auf 2,10 Mill., die der ausländischen auf % aller Empfänger/-innen von Sozialhilfe waren Frauen. Kinder sind relativ häufig unter den Sozialhilfebeziehern anzutreffen. So waren 37 % derjenigen, die Sozialhilfe bezogen, Kinder und Jugendliche im Alter unter 18 Jahren. Die ver- 207

16 gleichsweise hohe Inanspruchnahme der Sozialhilfe durch junge Menschen wird auch anhand der Sozialhilfequote (Zahl der Hilfebezieher je Einwohner) deutlich. Während Ende 2000 von Einwohnern 33 Personen Sozialhilfe bekamen, waren es bei den unter 18-Jährigen mit 64 je Einwohner fast doppelt so viele. Unter den 1,42 Mill. Haushalten, die Sozialhilfe bezogen, waren Ein- Personen-Haushalte; darüber hinaus gab es fast Ehepaare mit Kindern und Ehepaare ohne Kinder. Besonders häufig erhielten allein erziehende Frauen ( ) Sozialhilfe. Tab. 9: Haushalte von Empfängern/Empfängerinnen laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen am Jahresende 2001 nach Haushaltstyp und monatlichen Zahlbeträgen Haushaltstyp Insgesamt Bruttobedarf Darunter Bruttokaltmiete Angerechnetes Einkommen Nettoanspruch Anteil Nettoanspruch am Bruttobedarf Monatlicher Durchschnitt in EUR % Haushalte insgesamt ,4 darunter: Ehepaare ohne Kinder ,7 Ehepaare mit Kindern ,1 mit einem Kind ,1 mit 2 Kindern ,0 mit 3 und mehr Kindern ,1 Ein-Personen-Haushalte ,1 männlich ,2 weiblich ,2 Allein erziehende Frauen mit Kindern ,6 mit einem Kind ,7 mit 2 Kindern ,7 mit 3 und mehr Kindern ,7 1 Kinder unter 18 Jahren. Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen wird im Wesentlichen in Form von Regelsätzen, ggf. Mehrbedarfszuschlägen und durch die Übernahme der Unterkunftskosten einschließlich der Heizkosten gewährt; darüber hinaus können auch Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Alterssicherung übernommen werden. Die Summe der Bedarfspositionen für den Haushaltsvorstand und dessen Haushaltsangehörige ergibt den Bruttobedarf eines Haushalts. Zieht man hiervon das angerechnete Einkommen in vielen Fällen handelt es sich dabei um vorrangige Sozialleistungen ab, erhält man den tatsächlich ausbezahlten Nettoanspruch. Im Durchschnitt hatte ein Sozialhilfehaushalt 2001 einen monatlichen Bruttobedarf von 817 Euro, wovon allein 208

17 rund ein Drittel auf die Kaltmiete entfiel. Unter Berücksichtigung des angerechneten Einkommens in Höhe von durchschnittlich 438 Euro wurden pro Haushalt im Schnitt 379 Euro, also knapp die Hälfte des rechnerischen Bruttobedarfs, monatlich ausgezahlt. Mit zunehmender Haushaltsgröße wird tendenziell ein geringerer Anteil des Bruttobedarfs netto als Sozialhilfe ausgezahlt. Das liegt daran, dass größere Haushalte häufig über anrechenbare Einkommen wie Kindergeld oder Unterhaltsleistungen verfügen. So erhielten allein stehende Männer im Durchschnitt 63 % ihres Bruttobedarfs ausgezahlt, Ehepaare mit zwei Kindern dagegen 37 %. 1,46 Mill. Menschen wurde 2000 Hilfe in besonderen Lebenslagen ausgezahlt. Der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger mit deutschem Pass betrug 81 %, der Frauenanteil belief sich auf 51 %. Am häufigsten wurden Leistungen der Krankenhilfe gewährt (40 % der Fälle), gefolgt von der Eingliederungshilfe für Behinderte (36 %) sowie der Hilfe zur Pflege (22 %). 21,2 Mrd. Euro wurden 2001 in Deutschland für Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz netto, d. h. abzüglich der Einnahmen der Sozialhilfeträger, ausgegeben. Das sind 1,7 % mehr als im Vorjahr. Von den Sozialhilfeausgaben entfielen 8,5 Mrd. Euro ( 2,3 %) auf die Hilfe zum Lebensunterhalt, 12,7 Mrd. Euro (+ 4,5 %) wurden für Maßnahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen aufgewendet. Bei Letzteren sind insbesondere die Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung Behinderter mit 8,8 Mrd. Euro (netto) und die Leistungen für Pflegebedürftige von Bedeutung. Das stufenweise Einsetzen der gesetzlichen Pflegeversicherungsleistungen (seit dem 1. April 1995 häusliche Pflege und seit dem 1. Juli 1996 stationäre Pflege) Tab. 10: Empfänger/-innen von Hilfe in besonderen Lebenslagen nach Geschlecht und Hilfearten Hilfeart Insgesamt Männer Anzahl Anteil an allen Empfänger/ -innen % Frauen Anzahl Anteil an allen Empfänger/ -innen % Hilfe in besonderen Lebenslagen insgesamt , ,2 Krankenhilfe , ,7 Hilfe zur Pflege zusammen , ,1 Und zwar: ambulant , ,1 stationär , ,6 Eingliederungshilfe für Behinderte , ,8 Sonstige Hilfen , ,3 1 Empfänger/-innen mehrerer Hilfen werden bei jeder Hilfeart gezählt. 2 Einschl. Hilfe bei Sterilisation und zur Familienplanung. 209

18 hatte zur Folge, dass die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege in zunehmendem Maße zurückgegangen sind. Während 1995 hierfür netto 6,3 Mrd. Euro ausgegeben wurden, waren es im Jahr 1996 nur noch 4,8 Mrd. Euro und im Jahr 2001 lediglich noch 2,3 Mrd. Euro. Die Nettoausgaben der Hilfe zur Pflege haben sich damit gegenüber 1996 in etwa halbiert ( 52 %). Regelleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten zum Jahresende 2001 insgesamt Menschen. Davon waren rund 59 % männlich und 41 % weiblich. Über die Hälfte der Leistungsempfänger (54 %) war jünger als 25 Jahre. Das Durchschnittsalter aller Hilfebezieher betrug rund 24 Jahre. In der Mehrzahl kamen die Asylsuchenden aus Tab. 11: Ausgaben und Einnahmen nach Hilfearten Hilfeart Bruttoausgaben der Sozialhilfe Nettoausgaben der Sozialhilfe (Bruttoausgaben abzüglich Einnahmen) Veränderung 2001 Mill. EUR zu 2000 in % Veränderung 2001 Mill. EUR zu 2000 in % Hilfe zum Lebensunterhalt 9 776, ,9 1, , ,5 2,3 Hilfe in besonderen Lebenslagen , ,8 5, , ,4 4,5 Hilfe zur Pflege 2 876, ,9 1, , ,0 1,8 Eingliederungshilfe für Behinderte 9 113, ,6 7, , ,4 5,4 Krankenhilfe , ,1 3, , ,2 3,7 Sonstige Hilfen 318,2 325,2 2,2 298,1 307,8 3,3 Insgesamt , ,6 2, , ,9 1,7 1 Einschl. Hilfe bei Sterilisation und zur Familienplanung. Serbien und Montenegro, und zwar in 35 % der Fälle. Weitere 10 % der Asylbewerber hatten die Staatsangehörigkeit der Türkei und 6 % die von Bosnien-Herzegowina. Die Aufwendungen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betrugen im Jahr 2001 in Deutschland 1,7 Mrd. Euro und damit 12,1 % weniger als ein Jahr zuvor. Der größte Teil dieses Betrages in Höhe von 1,3 Mrd. Euro wurde zur Deckung des täglichen Bedarfs der Asylsuchenden, d. h. für Unterkunft, Kleidung und Essen ausgegeben. Daneben wurden im Jahr 2001 in Fällen auch besondere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (z. B. bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt) gewährt. Hierfür wurden 0,4 Mrd. Euro bezahlt. Weitere Informationen zum Thema Sozialstruktur in Teil II, Kap. 16 und

19 9.11 Jugendhilfe Jugendhilfe umfasst Maßnahmen und Einrichtungen, die die Entwicklung junger Menschen fördern und ihrer Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Menschen dienen. Zum breiten Spektrum des Jugendhilfeangebots gehören erzieherische Hilfen und Maßnahmen der Jugendarbeit mit ihren verschiedenen Schwerpunkten, aber auch Einrichtungen wie Kindergärten, Heime für junge Menschen, Jugendzentren sowie Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Jugendhilfe wird zum Teil von gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden (den so genannten»freien Trägern«) geleistet. Dabei reicht das Spektrum von zahlreichen Selbsthilfegruppen über Vereine bis hin zu den Kirchen und den bundesweit organisierten Jugend- und Wohlfahrtsverbänden. Auf der»öffentlichen«seite werden die Aufgaben der Jugendhilfe hauptsächlich von Kreisen und kreisfreien Städten, genauer von den dort eingerichteten Jugendämtern, wahrgenommen wurden von der öffentlichen Hand insgesamt 18,5 Mrd. Euro für Jugendhilfe ausgegeben. Auf die Förderung freier Träger entfielen 28,2 % dieser Mittel. Die Finanzierung erfolgte zu 89,0 % aus Mitteln von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften, der Rest wurde über Kosten- und Teilnehmerbeiträge sowie durch Gebühren aufgebracht. Tab. 12: Ambulante erzieherische Hilfen 2000 Hilfeart Beendete Hilfen Am Jahresende andauernde Hilfen Institutionelle Beratung Erziehungs-/Familienberatung Jugendberatung Suchtberatung Betreuung einzelner junger Menschen Erziehungsbeistandschaft Betreuungshilfe Soziale Gruppenarbeit Sozialpädagogische Familienhilfe Insgesamt Ambulante erzieherische Hilfen werden überwiegend als professionelle Unterstützung der häuslichen Erziehung beim Verbleib des jungen Menschen in seiner Familie gewährt. Daneben gibt es die Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses, bei denen die Erziehungsaufgabe geeigneten Personen oder einer Einrichtung übertragen wird. Zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gehören auch die Beratungen in Adoptionsverfahren, Pflegschaften und Vormundschaften sowie vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche, worauf hier jedoch nicht näher eingegangen wird. 211

20 Im Laufe des Jahres 2000 wurden ambulante erzieherische Maßnahmen beendet. Die Hilfearten wurden in sehr unterschiedlichem Umfang in Anspruch genommen. Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste lagen mit institutionellen Beratungen (89,6 %) mit Abstand an der Spitze. Die institutionelle Beratung soll Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Erziehungsberechtigten bei der Klärung und Überwindung individueller und familienbezogener Probleme sowie bei der Lösung von Erziehungsfragen helfen. Darüber hinaus wurden Maßnahmen (6,6 %) verschiedener Arten erzieherischer Einzelbetreuung als Unterstützung durch Erziehungsbeistände oder Betreuungshelfer bzw. in sozialer Gruppenarbeit durchgeführt. Erziehungsbeistände oder Betreuungshelfer sollen die jungen Menschen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen. Die soziale Gruppenarbeit dient der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen sowie dem Einüben von sozial akzeptierten Formen der Auseinandersetzung mit Gleichaltrigen. Bei Familien konnte die sozialpädagogische Familienhilfe (3,8 %) abgeschlossen werden. Leistungen dieser Hilfeart kamen dabei mindestens Tab. 13: Junge Menschen mit Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses am Jahresende 2000 Unterbringungsform Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Erziehung in einer Tagesgruppe Vollzeitpflege in einer anderen Familie Heimerziehung; sonstige betreute Wohnform darunter in Heimen Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Kindern und Jugendlichen zugute mehr jungen Menschen, als von der Einzelbetreuung erreicht wurden. Die sozialpädagogische Familienhilfe hat vor allem eine Verbesserung der Situation der Kinder und Jugendlichen in der Familie zum Ziel. Sie umfasst die Unterstützung im gesamten Familienalltag, wie z. B. die Anleitung bei der Haushaltsführung und Ausgabenplanung oder die Integration der Familie in ihr soziales Umfeld. Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses gehen den ambulanten Hilfeformen, bei denen der junge Mensch in seinem Elternhaus verbleibt, nach. Nur wenn eine ambulante Hilfe nicht ausreicht, soll Fremdunterbringung außerhalb des Elternhauses erfolgen. Ende 2000 gab es in Deutschland junge Menschen, die Hilfen zur Erziehung und zur Persönlichkeitsentwicklung außerhalb des Elternhauses erhielten Kinder und Jugendliche waren in Tagesgruppen untergebracht; die Übrigen lebten außerhalb des Elternhauses, die meisten von ihnen in einem Heim ( bzw. 42,0 %). 212

21 Zur erzieherischen Betreuung, für Jugendarbeit, Freizeitgestaltung und Beratungen junger Menschen und ihrer Eltern standen am Jahresende 1998 fast Institutionen zur Verfügung. Davon waren Einrichtungen im engeren Sinne (96 %) mit einer Kapazität von gut 3,4 Mill. verfügbaren Plätzen. Darüber hinaus waren 960 Behörden, Geschäftsstellen freier Träger und 415 Zusammenschlüsse von Trägern der Jugendhilfe in diesem Bereich tätig. (Die Zahlen in diesem und dem folgenden Abschnitt werden in nur vierjährigem Abstand erhoben.) In den Jugendhilfeinstitutionen waren Beschäftigte tätig, die meisten von ihnen Frauen (85 %). Von den Beschäftigten arbeiteten in Einrichtungen und in Behörden, Geschäftsstellen und Zusammenschlüssen von Trägern. Größter Arbeitgeber im Jugendhilfesektor waren die öffentlichen Träger mit insgesamt rund Beschäftigten, das sind 39,8 % aller in den Institutionen der Jugendhilfe Tätigen. Es folgten mit einem Anteil von 35 % die kirchlichen Träger sowie die anderen Träger der freien Jugendhilfe mit 25 %. Von den Einrichtungen überwogen mit 63 % die Kindertageseinrichtungen, zu denen 693 Krippen, Kindergärten, Horte und Tageseinrichtungen mit alterseinheitlichen bzw. mit altersgemischten Gruppen zählten. Bei 56,4 % aller Kindertageseinrichtungen handelte es sich um Ganztagseinrichtungen, jedoch boten nur vier von zehn Kindergärten Ganztagsplätze an. Für die fast 2,8 Mill. Kinder von 3 bis unter 6 ½ Jahren standen 1998 rund 2,5 Mill. Kindergartenplätze zur Verfügung. Damit bestand für neun von zehn Kindern dieses Alters die Möglichkeit eines Kindergartenbesuchs. 213

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