POROTON -WDF Preisliste 2015

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1 POROTON - Preisliste 2015 gültig ab 1. Januar 2015 DIE EHRLICHE HAUT POROTON - 1

2 Inhalt Technische Daten 2 Systeminformationen 3 Preise POROTON - 4 Ziegelstürze 5 Werkzeug und Zubehör 5 Dämmplatten 6 Sonstiges 6 Kontakt Vertrieb/Verkauf/Beratung 7-11 Frachtkosten 12 Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen, AGBs 13 Technische Daten Dämmstärke 8,0 12,0 18,0 cm mit natürlicher Perlitfüllung Materialverbrauch Länge x Breite x Höhe [mm] 495 x 80 x x x x x 249 Bedarf Ziegel [Stück/m²] Dünnbettmörtel wird automatisch in ausreichender Menge mitgeliefert Verarbeitungsrichtwerte [h/m²] Ca 0,5-0,7 Ca 0,5-0,7 Ca 0,5-0,7 Wärmeschutz Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ R [W/(mK)] 0,065 0,060 0,055 Verbesserter Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) einer Bestandswand mit U-Wert 1,0 [W/(m²K)] 0,42 W/(m²K) 0,33 W/(m²K) 0,23 W/(m²K) Feuchteschutz Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl µ = 4/5 Wasseraufnahmekoeffizient Ziegelschale A W,Z 26,4 kg/m²h 0,5 bzw. 0,444 kg/m²s 0,5 Wasseraufnahmekoeffizient Perlitfüllung A W,P 0,222 kg/m²h 0,5 bzw. 0,0037 kg/m²s 0,5 Sonstiges Druckfestigkeitsklasse 2 Brandschutz (Baustoffklasse) A2 s1,d0 Rohdichteklasse (verfüllt) 0,60 0,45 0,35 Lochbild 2

3 DAS ÖKOLOGISCHE DÄMMSYSTEM. Für Innen und Aussen. Das POROTON - -System ist als Außen- und Innendämmung zur energetischen Sanierung einsetzbar. Ein vollwertiges Dämmsystem, gefüllt mit dem natürlichen Dämmstoff Perlit. n ökologisch n wohngesund n klimaregulierend n brandsicher n schadstofffrei (keine Biozide, keine Algizide) n wirtschaftlich n verarbeitungssicher n für eine denkmalschutzgerechte Sanierung geeignet POROTON - als Außendämmung POROTON - als Innendämmung 1 Bestandswand 1 2 Bestandswand Bestandsputz 2 3 Bestandsputz -Hinterfüllung 4 POROTON - 3 POROTON - 5 Innenputz 4 Leichtputz 6 Bodenplatte/ Zwischendecke

4 4 Preise POROTON - Bezeichnung Beschreibung 80 Außendämmung Innendämmung Abmessungen L/B/H (mm) Paletteninhalt (Stück) Paletteninhalt (m 2 ) Gewicht (Palette) Preis ab Werk Bedarf (Durchschnittswert) Artikelnummer POROTON // , / m POROTON - - Ausgleichsziegel Zum Schneiden und zur Anordnung im Bereich des Sturzauflagers. 495// Palette / 50 m 2 48, / m mit natürlicher Perlitfüllung POROTON // , / m POROTON - - Ausgleichsziegel Zum Schneiden und zur Anordnung im Bereich des Sturzauflagers. 495// Palette / 50 m 2 35, /m POROTON /80/ , /m POROTON Ausgleichsziegel Zum Schneiden und zur Anordnung im Bereich des Sturzauflagers. 495/80/ Palette / 50 m 2 25, /m POROTON - -F 495// , / m POROTON - -F Ausgleichsziegel Zum Schneiden und zur Anordnung im Bereich des Sturzauflagers. 495// Palette / 50 m 2 43, / m mit Füllung aus Mineralfaser POROTON - -F 495// , / m POROTON - -F Ausgleichsziegel Zum Schneiden und zur Anordnung im Bereich des Sturzauflagers. 495// Palette / 50 m 2 31, / m POROTON - -80F 495/80/ , /m POROTON - -80F Ausgleichsziegel Zum Schneiden und zur Anordnung im Bereich des Sturzauflagers. 495/80/ Palette / 50 m 2 22, /m Ziegelsturz 115/71 Ziegelsturz 115/113 L = 1,00 m 1000/115/71 5,67 / Stk L = 1,25 m 1250/115/71 7,09 / Stk L = 1,50 m 1500/115/71 8,51/ Stk L = 1,75 m Zur Überbrückung der Konsole bzw. als Fenstersturz. 1750/115/71 9,92 / Stk L = 2,00 m Der Sturz wird hochkant verlegt und der Restquerschnitt 2000/115/71 11,34 / Stk L = 2,25 m mit der Dämmplatte gedämmt. 2250/115/71 12,76 / Stk L = 2,50 m 2500/115/71 14,18 / Stk L = 2,75 m 2750/115/71 15,59 / Stk L = 3,00 m 3000/115/71 17,01 / Stk L = 1,00 m 1000/115/113 10,10 / Stk L = 1,25 m 1250/115/113 12,63 / Stk L = 1,50 m 1500/115/113 15,15 / Stk L = 1,75 m Zur Überbrückung der Konsole bzw. als Fenstersturz. 1750/115/113 17,68 / Stk L = 2,00 m Der Restquerschnitt wird mit der Dämmplatte 2000/115/113 20,20 / Stk L = 2,25 m gedämmt. 2250/115/113 22,73 / Stk L = 2,50 m 2500/115/113 25,25 / Stk L = 2,75 m 2750/115/113 27,78 / Stk L = 3,00 m 3000/115/113 30,30 / Stk Preise Werkzeug & Zubehör Sonstiges Bezeichnung Beschreibung 80 Bedarf (Durchschnittswert) Preis ab Werk (EUR/Stk.) -Konsole- Zur Lastabtragung als Alternative zum Betonfundament. 60, Der Abstand richtet sich nach den Angaben in unseren objektabhängig -Konsole- Verarbeitungshinweisen. 57, Konsole-Eck- 60, Konsole für Gebäudeaußenecken 1 Stück pro Außeneck -Konsole-Eck- 57, Sturzkonsole Unterstützung großer Fensterstürze > 1,75 m 74, Edelstahl-Lochband 50 mm Schraubdübel TERMOZ 8U/205 Schraubdübel TERMOZ 8U/245 Schraubdübel TERMOZ 8U/265 Schraubdübel TERMOZ 8U/305 Schraubdübel TERMOZ 8U/405 Sturzbewehrung für 80 Zur Rückverankerung der Außendämmung ohne Zwischenraum zur Bestandswand. Verankerungstiefe 70mm Standardrückverankerung der Aussendämmung -. Verankerungstiefe 70mm Zur Rückverankerung der Außendämmung ohne Zwischenraum zur Bestandswand. Verankerungstiefe 70mm Standardrückverankerung der Aussendämmung -. Verankerungstiefe 70mm Zur Rückverankerung einer Aussendämmung bei großen Abständen zur Bestandswand 69, /Rolle (Rolle=10 m) 4 6 Stk./m 2 75, (100 Stk.) 4 6 Stk./m 2 116, (100 Stk.) 4 6 Stk./m 2 135, (100 Stk.) 171, 4 6 Stk./m 2 (100 Stk.) 250, 4 6 Stk./m 2 (100 Stk.) Stufenbohrer Zum Erstellen des Bohrlochs, Ø 8/14 mm 1 Stk./100 m 2 77, Fräser -Fräser Sonderwerkzeug zum Ausfräsen von Unebenheiten in der Vormauerung Sonderwerkzeug zum Ausfräsen von Unebenheiten in der Vormauerung 1 Stk./30 m 2 108, Stk./30 m 2 108, Setzwerkzeug Zum Setzen des Schraubdübels 4, Mörtelschlitten Zum Auftragen des Dünnbettmörtels bei Mörtelschlitten Zum Auftragen des Dünnbettmörtels bei Turbo-Mixer für das Handrührgerät Zum klumpenfreien Anrühren von Dünnbettmörtel und Anlege- und Hinterfüllmörtel. 285, (Leihgeb. 50, ) 285, (Leihgeb. 50, ) , Trennmittel, 1l-Sprühflasche Zur Vorbehandlung des Mörtelschlittens 10, Preise Dämmplatten Bezeichnung Beschreibung 80 Abmessungen L/B/H (mm) Paketinhalt (Stück) Paketinhalt (m 2 ) Gewicht (Paket) Preis ab Werk (EUR/Paket) Laibungsdämmplatte 20 Zur Dämmung der Fensterlaibung 0/400/ , , Dämmplatte Dämmung im Detailbereich, z. B. Fenstersturz 800/625/ , Bezeichnung Beschreibung 80 Sackinhalt Bedarf (Durchschnittswert) Preis ab Werk (EUR/Sack) Klebe- und Armiermörtel Zum Kleben und Armieren von Dämmplatten/-putz 25 kg 0,5 Sack pro m 2 Dämmplatte 15, Perlit Als Hinterfüllung bei der Außendämmung 150 l (11 kg) 0,07 Sack pro cm und m 2 15, Montagemörtel Konsole Unterstopfmörtel zur Montage der -Konsolen 25 kg 0,33 Sack pro Konsole 18, Anlege- und Hinterfüllmörtel (LM16) 1) Als Anlegemörtel für die erste Ziegelreihe bzw. als Ausgleichsmörtel z.b. im Bereich von Fensterstürzen und zum Abgleich/Verschluss von Fehlstellen 2) Zur Hinterfüllung des Hohlraumes zwischen Innendämmung und Bestandswand 20 kg 1) 0,15 Sack pro lfm bei 2 cm Schichtstärke 2) 0,5 Sack pro m 2 bei 2 cm Hinterfüllung Außendämmung Innendämmung Artikelnummer Außendämmung Innendämmung Artikelnummer Außendämmung Innendämmung Artikelnummer 8, Wärmedämmputz Mineralischer Dämmputz im Detailbereich 15 kg Ergiebigkeit ~32 Liter/Sack 9,

5 KONTAKT Vertrieb / Verkauf/Beratung LEITUNG MARKETING/VERTRIEB ADRESSE KONTAKT Walter Mayerhofer Ziegeleistraße Zeilarn walter.mayerhofer@schlagmann.de TEL FAX M LEITUNG VERKAUF ADRESSE KONTAKT TEL Matthias Killinger Dipl.-Ing. (FH) WEST Fürstenrieder Str München matthias.killinger@schlagmann.de FAX M TEL Hans-Peter Hofbauer OST Ziegeleistraße Zeilarn hanspeter.hofbauer@schlagmann.de FAX M VERKAUF/BERATUNG, REGION OST ADRESSE KONTAKT Konrad Buchner 01 Langeneck Wurmannsquick konrad.buchner@schlagmann.de TEL FAX M TEL Thomas Klein 02 Schulstraße Stubenberg thomas.klein@schlagmann.de FAX M TEL Günther Edlmann 07 Berghamer Weg Schnaitsee guenther.edlmann@schlagmann.de FAX M TEL Severin Hackl 12 Einöd Auerbach severin.hackl@schlagmann.de FAX M TEL Johann Fröhler 13 Römerstraße 49 A Bad Abbach johann.froehler@schlagmann.de FAX M TEL Werner Berger 17 Von-Fürstenberg-Str Essenbach werner.berger@schlagmann.de FAX M TEL Johann Lingauer 18 Fahrenheitstraße Schwandorf johann.lingauer@schlagmann.de FAX M TEL Reinhard Posl 19 Am Bahndamm Rossbach reinhard.posl@schlagmann.de FAX M

6 KONTAKT Werksstandorte/Showroom WERKE STRASSE PLZ/ORT TELEFON TELEFAX Zentrale Zeilarn Ziegeleistraße Zeilarn Werk Aichach Ziegeleistraße Aichach Werk Isen Lengdorfer Straße Isen Werk Rötz Ziegeleistraße Rötz Werk Ehingen Riedlinger Straße Ehingen Vertriebsbüro & Showroom München Fürstenrieder Straße München KONTAKT Anwendungstechnik/Einweiser ANWENDUNGSTECHNIK KONTAKT Peter Aigner peter.aigner@schlagmann.de TEL FAX Leonhard Hundschell leonhard.hundschell@schlagmann.de TEL FAX Christoph Sattler christoph.sattler@schlagmann.de TEL FAX 8

7 KONTAKT Vertrieb / Verkauf/Beratung VERKAUF/BERATUNG, REGION WEST ADRESSE KONTAKT TEL Hannes Stevens 03 Menhofer Straße Denklingen hannes.stevens@schlagmann.de FAX M TEL Armin Pilat 04 Fürstenrieder Str München armin.pilat@schlagmann.de FAX M TEL Rolf Müller Arch. Dipl.-Ing. (FH) 05 Galgenbühlstraße Lauf rolf.mueller@schlagmann.de FAX M TEL Stefan Drexler 06 Pöttmeser Straße Klingsmoos stefan.drexler@schlagmann.de FAX M TEL Hermann Brugger 08 Fellerstraße Raubling hermann.brugger@schlagmann.de FAX M TEL Günther Kloos 15 Waldweg Albaching guenther.kloos@schlagmann.de FAX M TEL Bruno Lehnhardt Dipl.-Ing. (FH) 21 Emerkinger Str Munderkingen bruno.lehnhardt@schlagmann.de FAX M Herbert Neubrand 22 Stadeläcker Schönebürg herbert.neubrand@schlagmann.de TEL FAX M TEL Jochen Oostinga 23 Hilzinger Straße Hilzingen jochen.oostinga@schlagmann.de FAX M TEL Martin Hiti 24 Freisteg Straße Langenau martin.hiti@schlagmann.de FAX M TECHNIK UND PRODUKTBERATUNG SERVICETELEFON BAUTRÄGERBETREUUNG/OBJEKT- ENTWICKLUNG POROTON - TELEFON TEL Friedrich Meier REGION WEST Manfred Wieselhuber REGION OST friedrich.meier@schlagmann.de manfred.wieselhuber@schlagmann.de FAX M TEL FAX M

8 KONTAKT Innendienst INNENDIENST, ZEILARN KONTAKT INNENDIENST, AICHACH KONTAKT Michaela Springer LEITUNG TEL FAX Josef Bayerl TEL TEL Stefanie Hölzl Gerlinde Kaas FAX TEL FAX Sabrina Hummel Evi Hartmann FAX TEL INNENDIENST, ISEN KONTAKT Bernhard Lechner TEL FAX Georg Griesbeck FAX TEL Johanna Sprüderer FAX Anett Haußer TEL FAX TEL Simone Maschberger INNENDIENST, RÖTZ KONTAKT FAX TEL Marianne Liedl FAKTURA TEL FAX Alexandra Auerbeck FAX TEL Lisa Garhammer FAKTURA TEL FAX Gerda Schwendner FAX TEL INNENDIENST, EHINGEN KONTAKT TEL Walter Ottl FAX Helmut Kolleth FAX TEL Ferdinand Koz FAX

9 KONTAKT Bauberatung TECHNIK UND PRODUKTBERATUNG SERVICETELEFON BAUBERATUNG/ PRODUKTMANAGEMENT BETREUTE QR-Code VERKAUFSGEBIETE KONTAKT scannen und direkt anrufen Markus Aich Dipl.-Ing. (FH) Holger Bahmer Dipl.-Ing., MBA Benedikt Bittmann Dipl.-Ing. (FH) Bernd Thalmayer Energieberater Bautechniker Robert Hummel Dipl.-Ing. (Univ.) Wilfried Ott Bautechniker Alfred Emhee Dipl.-Ing. (FH) 1, 2, 7 markus.aich@schlagmann.de 5, 6 holger.bahmer@schlagmann.de 4, 8, 15, 17 benedikt.bittmann@schlagmann.de 3, 4 bernd.thalmayer@schlagmann.de 12, 13, 18, 19 robert.hummel@schlagmann.de 21, 22, 23, 24 wilfried.ott@schlagmann.de alfred.emhee@schlagmann.de TEL FAX M TEL FAX M TEL FAX M TEL FAX M TEL FAX M TEL FAX M TEL FAX M

10 Frachtkosten n Bei Anlieferung, generell mit Spezial-Fahrzeug inklusive Entladehilfe (Kran oder Stapler), berechnen wir: POROTON - /F POROTON - /F POROTON - 80/80F 4,85 /m 2 3,15 /m 2 2,10 /m 2 n Bei Mindermengen berechnen wir folgende Pauschalen: < 15 Paletten, < 10 Paletten 160, < 5 Paletten 240, n Bei Anlieferung durch uns sind wir bestrebt, die von Ihnen gewünschten Liefertermine einzuhalten. Eine Gewährleistung können wir hierfür nicht übernehmen. n Warte- und Entladezeiten von über einer Stunde werden mit einem zusätzlichen Stundensatz von 35, je angefangener halben Stunde berechnet. Referenzobjekte Saniertes Einfamilienhaus Saniertes Einfamilienhaus Sanierter Bauernhof Die Thermografie beweist den Sanierungserfolg (Beispiel: Einfamilienwohnhaus) VOR DER SANIERUNG Die thermografische Aufnahme eines Wohnhauses zeigt einen hohen Energieverlust der Gebäudehülle. NACH DER SANIERUNG Die Thermografie belegt, dass die thermischen Schwachstellen der Fassade mit POROTON - beseitigt werden konnten. Aktuelle Referenzobjekte: 12

11 Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Schlagmann Poroton GmbH & Co. KG August Allgemeines Geltungsbereich 1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. 2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. 3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von 310 Abs. 1 BGB. 2 Angebot Angebotsunterlagen 1. Ist die Bestellung als Angebot gemäß 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Unsere Angebote sind unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden und die Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Produktauswahl und Menge ist allein der Besteller verantwortlich. 2. Der Vertragsschluss erfolgt stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über eine eventuelle Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert, die Gegenleistung wird unverzüglich erstattet. 3. Die technischen Daten und Beschreibungen in den jeweiligen Produktinformationen oder Werbematerialien sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien der von uns zu liefernden Ware. Die Übernahme einer Garantie bedarf einer ausdrücklichen und schriftlichen Erklärung des Verkäufers. 4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 3 Preise Zahlungsbedingungen 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, berechnen wir die Preise nach den bei Vertragsabschluß gültigen Listen. Alte Preislisten verlieren mit der Herausgabe neuer Listen ihre Gültigkeit. Die Preise gelten ab Werk oder Auslieferungslager und beinhalten nicht Mehrwertsteuer und Nebenkosten wie Fracht, Versicherung, Verpackung etc. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. 2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 3. Sofern Jahresvereinbarungen abgeschlossen werden, gelten die darin ausgewiesenen Konditionen. Jahresvereinbarungen sind streng vertraulich zu behandeln, eine Weitergabe ihres Inhaltes an Dritte oder Einkaufskooperationen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung entfallen sämtliche Vergünstigungen rückwirkend und unser Geschäftspartner ist verpflichtet, den uns aus der Weitergabe der Daten entstandenen Schaden zu ersetzen. 4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Bei Zahlung sämtlicher Rechnungspositionen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung gewähren wir 2 % Skonto, nicht jedoch auf die Transport-, Kran- und Verpackungskosten. 5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 6. Reicht die Erfüllungsleistung des Käufers nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird. 7. Wir sind berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern bzw. Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird. 8. Der Kunde stimmt einer Abkürzung der Vorabankündigungsfrist für das SEPA-Lastschriftverfahren von 14 Tagen auf einen Tag zu und akzeptiert die Rechnungsstellung als Pre-Notifikation. 4 Lieferzeit 1. Verbindliche Liefertermine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. 2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. 4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. 5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. 6. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 7. Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 8. Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes. 5 Gefahrenübergang Verpackungskosten 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart. Sofern wir auf Wunsch des Kunden versenden, geht die Gefahr auf diesen über, sobald wir die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben, 447 BGB. 2. Es gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt, es sei denn, wir durften aufgrund konkreter Umstände nicht von einer Empfangsberechtigung der unterzeichnenden Person ausgehen. 3. Von uns in Verkehr gebrachte Verpackungen werden im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen in unseren Betriebsstätten zurückgenommen, sofern sie restentleert und nicht verschmutzt sind und vom Besteller bzw. auf dessen Kosten sortiert angeliefert werden. 4. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. 6 Mängelhaftung 1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach 377 HGB geschul deten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art, Mengendifferenzen oder Falschlieferungen sind unverzüg - lich bei Abnahme der Ware zu rügen. In diesem Fall hat der Besteller die Ware zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Uns ist Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der angezeigten Beanstandungen und zur Anwesenheit bei Entnahmen von Materialproben zu geben. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von Unternehmen unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. Die bei Herstellung, Transport oder Verarbeitung grob keramischer Erzeugnisse auftretenden geringfügigen Schäden, Form- oder Farbabweichungen, welche die übliche Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, können nicht beanstandet werden. 2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. 3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. 4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 8. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. 9. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Gefahrenübergang, es sei denn, der Kunde hat seinem Vertrag mit dem Endabnehmer die VOB/B zugrunde gelegt. Für diesen Fall beträgt die Verjährungsfrist auch uns gegenüber 4 Jahre. 7 Gesamthaftung 1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in 6 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß 823 BGB. 2. Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 8 Eigentumsvorbehaltssicherung 1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. 3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. 6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. 7. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. 8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 9 Gerichtsstand Erfüllungsort 1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Hauptverwaltung in Zeilarn; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz unserer Hauptverwaltung Erfüllungsort. 10 Allgemeines 1. Die Paletten werden sowohl für die Lieferung auf Lager als auch zum Direktverbraucher mit 4,50 pro Stück Pfandbetrag angelastet. Bei frachtfreier Rückgabe verwendungsfähiger Paletten werden 2,50 pro Stück gutgeschrieben. Entsorgungssäcke für Verpackungsfolien werden mit 2,00 pro Stück berechnet. Pfandsturzhölzer werden mit 0,50 pro Stück verrechnet und bei frachtfreier Rückgabe wieder vergütet. 2. Unsere Frachtkosten beziehen sich auf die Abnahme von voll ausgelasteten Lastzügen. Bei Mindermengen unter 10 to berechnen wir einen pauschalen Zuschlag von 100, Für Standzeiten der Lieferfahrzeuge auf den Baustellen verrechnen wir die uns insoweit entstehenden Belastungen, wenigstens werden 50,00 netto pro Stunde berechnet. 4. Bei Lieferung mit einem Spezial-Kranfahrzeug erfolgt eine Berechnung von 3,50 pro Palette. 5. Bei der Rücknahme von Ziegeln vergüten wir 30 % vom Nettowarenwert abzüglich der tatsächlich anfallenden Frachtkosten, mindestens abzüglich 125,00 Frachtpauschale. Eine Rücknahme von auftragsgefertigten Produkten ist nicht möglich. 13

12 Infomaterial zum Bestellen Produktprogramm Alle technischen Daten auf einen Blick: POROTON -Planziegel POROTON -Ziegel POROTON - Verarbeitungshinweise Ausschreibungstexte Energieeinsparung Das Produktprogamm als App für ipad und Tablet! Immer dabei, egal wo Sie sind. Mit der kostenlosen App können Sie jederzeit in unserem Lieferprogramm blättern, sich über die technischen Daten und Verarbeitungshinweise unserer Produkte informieren. Erhältlich im App-Store und unter Google play. CD-ROM EnEV Nachweisprogramm" (Schlagmann Version 8.0) zur Erstellung von Energieausweisen nach EnEV 2014 Für Erstkäufer: Die Schutzgebühr beträgt 90, EUR/Stk. zzgl. 19% MwSt. und Porto. Für Vorbesitzer: Die Schutzgebühr beträgt 45, EUR/Stk. zzgl. 19% MwSt. und Porto. Das EnEV-Nachweisprogramm 7.0 Nachweis für Wohngebäude nach EnEV 2009 Schlagmann Baustoffwerke GmbH & Co. KG Ziegeleistraße Zeilarn info@schlagmann.de Achtung: Dieses Programm ist urheberrechtlich geschützt. Die Schlagmann-Homepage mit aktuellen Informationen für Bauunternehmer, Handel und Architekten sowie für private Bauherren. Mit Terminen, Produktübersicht, PDF-Downloads, Newsletter und vielen weiteren Rubriken. Klicken Sie doch mal rein! Die Homepage speziell zur Wärmedämmung POROTON -. Mit aktuellen Referenzobjekten und vielen Downloads. Schlagmann Poroton GmbH & Co. KG Ziegeleistraße Zeilarn Telefon Fax info@schlagmann.de Fotos: Schlagmann, Fotolia.de MV/ VZ 5015/REV.11/

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