Gemeinsam für Fachkräfte: bilden beschäftigen integrieren
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- Alwin Beutel
- vor 8 Jahren
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1 Gemeinsam für Fachkräfte: bilden beschäftigen integrieren FachkräftewerdeninderdeutschenWirtschaftknapp.DieSuchenach ihnen, den immer kostbarer werdenden Perlen für Unternehmen, die Beschäftigung und damit ihre Zukunft sichern wollen, wird immer intensiver. Aber nur Ausschau zu halten oder auch anzulocken das wird die Wirtschaft insgesamt nicht von dem drängenden Problem desfachkräftemangelsbefreien.notwendigistvielmehreinestrategische Vorgehensweise auf vielen Ebenen. Gemeinsam für Fachkräfte: bilden beschäftigen integrieren lautet daher das Jahresthema 2011 der IHK-Organisation. tw zeigt sowohl den strategischen Ansatz alsauchkonkreteinstrumenteauf. Eine Doppelstrategie fahren Heimisches Potenzial ausschöpfen gesteuerte Zuwanderung nutzen Drei gesellschaftliche Megatrends haben die Rahmenbedingungen unserer Arbeitswelt maßgeblich verändert; die Globalisierung, die demografische Entwicklung und der technologische Fortschritt, der mit steigenden Anforderungen an die Beschäftigten einhergeht. Diese Dynamik hält unvermindert an und stellt die Bundesagentur fürarbeit(ba)vorschwierigeaufgaben.ba-vorstandsvorsitzenderfrankjürgen Weise zeigt auf, wie dem Problem begegnet werden muss. Sein Plädoyer: eine Doppelstrategie fahren. Neben dem steigenden Risiko von Arbeitslosigkeit für Geringqualifizierte resultiert aus den Megatrends ein wachsender Fachkräftebedarf. Diesen bei abnehmender Erwerbsbevölkerung zu decken, wird unsere ganze Kraft erfordern. Bei der Analyse des Problems zeigt sich, dass wir die heimischen Beschäftigungspotenziale nicht genug ausschöpfen. Was die Erwerbsbeteiligung Älterer und von Frauen anbelangt, hinkt Deutschland trotz Fortschritten im internationalen Vergleich hinterher. Das heißt, wir verzichten am Arbeitsmarkt auf teils hervorragend ausgebildete Menschen. Für einen Hochtechnologiestandort wie Deutschland mit seiner hohen Exportquote ist dies ein unverzeihlicher Fehler. Seitee 10 Januar/Februar 2011
2 Und nicht nur das. Denn gleichzeitig leisten wir es uns, eine große Zahl junger Menschen ohne Abschluss und mit düsteren Perspektiven für ihr Erwerbsleben aus den Schulen zu entlassen. Jedes Jahr bleiben nahezu Jugendliche ohne wenigstens den Hauptschulabschluss. Solange wir solchen Entwicklungen nicht entschlossener begegnen, steuern wir geradlinig auf die paradoxe Situation von Fachkräftemangel bei gleichzeitig hoher Langzeit- sowie Jugendarbeitslosigkeit zu. Vielleicht staunen Beobachter in einigen Jahren nicht mehr über unser Jobwunder, sondern schütteln den Kopf über diese Versäumnisse. Im Ausland erworbene Qualifikationen anerkennen Wie können wir das vermeiden? Ich bin der festen Überzeugung, dass nur eine Doppelstrategie Sinn macht. Zum einen müssen wir das inländische Erwerbspersonenpotenzial weitgehend ausschöpfen. Dazu gehört, sich intensiv den arbeitslosen Menschen zu widmen, damit diese ihren Weg zurück in Beschäftigung finden. Zum anderen ist auch eine gesteuerte Zuwanderung nach Deutschland notwendig. Ich kann gut verstehen, dass diese Aussicht gerade bei Arbeitslosen Ängste auslöst. Dennoch vergeben wir große Chancen, wenn wir uns qualifizierter Zuwanderung verschließen. Mit ihr entstehen hochwertige Arbeitsplätze oder werden erhalten. In deren Umfeld gibt es auch für weniger gut ausgebildete Menschen Beschäftigungschancen ein Multiplikatoreffekt, der nicht zu unterschätzen ist. Gleiches gilt für die zu wenig ausgeprägte und unübersichtlich organisierte Anerkennung von Qualifikationen der Menschen, die aus dem Ausland zu uns gekommen und geblieben sind. Auch hier verschenken wir Potenziale am Arbeitsmarkt. Hilfe, wenn es darum geht, die Potenziale ihrer Beschäftigten stärker zu nutzen und zu erhalten. Zu nennen sind hier die Förderung Jugendlicher bei der Aufnahme einer Ausbildung oder von Frauen bei der Rückkehr in den Beruf. Auch für ältere und geringqualifizierte Beschäftigte fördern wir Weiterbildung. Das dafür entwickelte Programm WeGebAU ist eine konsequente Dienstleistung der BA. Aktuell sind in Deutschland ungefähr vier Millionen Menschen ohne Berufsausbildung beschäftigt. Eine viel zu große Zahl. Diese Menschen sind es, die bei kommenden Rationalisierungswellen das größte Risiko tragen, arbeitslos zu werden. Sie erhalten in den Arbeitsagenturen Informationen über individuelle Weiterbildungsangebote. Mir ist durchaus bewusst, dass nicht alle Betriebe genügend Ressourcen besitzen, um sich mit dem Weiterbildungsbedarf ihrer Beschäftigten und den vorhandenen Fördermöglichkeiten intensiv auseinanderzusetzen. Deshalb entwickeln wir den Servicebereich der BA für Arbeitgeber konsequent fort. Etwa, wenn wir Qualifizierungsnetzwerke ins Leben rufen, die es auch kleinen Unternehmen erlauben, sich professioneller um Personalentwicklung zu kümmern. Ein weiteres Modellprojekt zur vorausschauenden Weiterbildung läuft aktuell gemeinsam mit der Initiative für Beschäftigung (IfB). Unser Ziel ist es darüber hinaus, frühzeitig zu erkennen, in welchen Branchen und Regionen Fachkräfte verstärkt fehlen. Wir haben daher in der BA den Arbeitsmarktmonitor entwickelt, mit dessen Hilfe wir erfolgversprechende Ansätze zur Fachkräftesicherung auf den lokalen Arbeitsmärkten entwerfen wollen natürlich gemeinsam mit den Kammern, Unternehmen, Kommunen und Sozialpartnern. Ich freue mich daher, wenn alle Verantwortlichen aktiv auf ihre Arbeitsagentur zugehen, um gemeinsam wirkungsvolle Beschäftigungsstrategien zu finden. Denn die Bekämpfung des Fachkräftemangels erfordert Nachhaltigkeit und echte Kooperation gleichermaßen. Jede IHK verfügt hierfür über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz, der in diesen lokalen Foren gehoben werden kann zum Nutzen der Unternehmen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben und der Menschen, die Arbeit suchen. Die Bekämpfung des Fachkräftemangels erfordert Nachhaltigkeit und echte Kooperation gleichermaßen. Jede IHK verfügt hierfür über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz. Bereits heute erhalten Unternehmen in Deutschland von der BA wirkungsvolle Januar/Februar 2011 Seite 11
3 Lernen für den Beruf Fördermöglichkeiten nutzen GezielteBeratungfürWeiterbildunghältdieIHKparat Der technische Wandel und die alternde Gesellschaft machen Weiterbildung notwendig. Doch trotz vieler Zuschüsse büffeln die Deutschen im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn zu selten für den Job. An Förderinstrumenten sollte es nicht liegen. tw zeigt den Unternehmen und ihren Beschäftigten, auf welchen Wegen Weiterbildung erleichtert wird wenn man die Chance ergreift. In Zeiten von Globalisierung und rasantem technischen Wandel kann sich gerade Deutschland Trägheit in diesem Bereich nicht leisten. Im Jahr 2020 werden immerhin 40 Prozent der Erwerbsfähigen 50 Jahre oder älter sein. Die Deutschen werden nicht nur älter, sondern auch weniger. Dem Arbeitsmarkt stehen also weniger Mitarbeiter zur Verfügung. Ein rohstoffarmes Land wie Deutschland muss deshalb alles daransetzen, ältere Mitarbeiter wie auch junge Erwachsene mit Migrationshintergrund ständig auf den neuesten Stand zu bringen. Gern zitierte Binsenweisheiten wie Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr haben im 21. Jahrhundert nichts mehr zu suchen. Verschiedene Förderprogramme unterstützen individuelle Teilnehmer und Unternehmen. Außerdem erhalten Teilnehmer und Unternehmen kostenlose Beratungen zur Vorbereitung ihrer Weiterbildungsentscheidungen. Binsenweisheiten wie Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr haben im 21. Jahrhundert nichts mehr zu suchen. Bildungsprämie Programm für Geringverdiener Um mehr Menschen für das lebenslange Lernen zu gewinnen, hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Qualifizierungsinitiative Aufstieg durch Bildung mehr Geld für Weiterbildung zur Verfügung gestellt. Damit sollen sich die immerhin 6,5 Millionen Menschen in Niedriglohnbeschäftigung in Sachen Sprachen, Methoden, Computer oder Technik fortbilden können. Das Programm zeigt durchaus Wirkung. Seit der Aufstockung des Prämiengutscheins 2010 hat die Nachfrage deutlich zugenommen; eine Steigerung der Nachfrage ist aber weiterhin notwendig. Prämiengutscheine können von Personen, die sich individuell beruflich weiterbilden wollen, über ausgewählte Beratungsstellen, zum Beispiel bei der Niederrheinischen IHK, beantragt werden. Dort werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel der Person und die Voraussetzungen an die Weiterbildungsmaßnahme im Hinblick auf die Finanzierungskomponenten der Bildungsprämie geklärt. Die Beratungsstellen sind zur Überprüfung der Teilnahmekriterien verpflichtet. Die Ergebnisse der Prämienberatung werden über eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bereitgestellte Software erfasst. Ergebnis ist zunächst ein Beratungsprotokoll, dann bei Erfüllung aller Voraussetzungen die Ausstellung eines Prämiengutscheins. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Prämienberatung und auf einen Prämiengutschein. Es ist pro Person eine Prämienberatung pro Kalenderjahr möglich. Ausschlaggebend ist das Datum des Beratungsprotokolls. Bildungsscheck Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen Die Landesregierung setzt in punkto berufliche Weiterbildung auf das Förderinstrument Bildungsscheck. Sie will berufstätige Frauen und Männer zu mehr Weiterbildung motivieren. Zur Qualitätssicherung werden Bildungsschecks nur nach vorheriger individueller Beratung durch eine Bildungsberatungsstelle, wiederum auch bei der Niederrheinischen IHK, ausgegeben. Wenn Beschäftigte heute im Beruf bestehen oder gar weiterkommen wollen, müssen sie Neues lernen und die eigenen Fähigkeiten weiterentwickeln. Wenn Betriebe ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken wollen, müssen sie in ihre Mitarbeiter investieren und diese weiterbilden. Sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen soll der Bildungsscheck ein Anreiz sein, zukünftig mehr oder noch mehr auf Weiterbildung zu setzen. Seite 12 Januar/Februar 2011
4 Förderprogramme Fördermodalitäten Bildungsscheck Anpassungsfortbildung Bildungsprämie Anpassungsfortbildung Meisterbafög Aufstiegsfortbildung Zielgruppe Geförderte Weiterbildungsmaßnahmen Antragsteller Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Wohnsitz in NRW und Unternehmen mit Arbeitsstätten in NRW Kurse und Prüfungen Grundsätzlich geeignet sind Maßnahmen, die - Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen, - über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen. a) Betrieblicher Zugang: Unternehmen < 250 Mitarbeiter b) Individueller Zugang: zu versteuerndes Einkommen: - Alleinstehende Euro - Verheiratete Euro Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einschließlich - mithelfende Familienangehörige (jeweils ohne andere Hauptbeschäftigung) - Beschäftigte in Mutterschutzurlaub oder Elternzeit - Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer Kurse und Prüfungen Grundsätzlich geeignet sind Maßnahmen, die - außerhalb des Betriebes stattfinden, dem der Begünstigte angehört, - Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen, - über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen. zu versteuerndes Einkommen: - Alleinstehende Euro - Verheiratete Euro Interessenten aus - aktiven und - inaktiven Beschäftigungsverhältnissen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren Gefördert werden Maßnahmen, die - einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder - eine diesen Berufsabschlüssen entsprechende Qualifikation voraussetzen, - gezielt auf Fortbildungsabschlüsse zu öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen vorbereiten. Umfang der Bildungsmaßnahme mindestens 400 Unterrichtsstunden. Zuschussgewährung nicht einkommensabhängig Förderhöhe 50 %, max. 500 Euro 50 %, max. 500 Euro 30,5 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis Gesamtbetrag Euro und Beitrag zum Lebensunterhalt Umfang der anteiligen Förderung (Zuschuss) Von der Förderung ausgenommen Weitere Fördervoraussetzungen a) pro Person nur ein Bildungsscheck b) alle zwei Jahre c) pro Unternehmen max. 10 Bildungsschecks pro Jahr - Auszubildende - Zivildienstleistende - Praktikanten/-innen - Beschäftigte im Öffentlichen Dienst - Eigentümer/-innen und Teilhaber/-innen, die im Betrieb mitarbeiten. Ausnahme: Eigentümer, die noch nicht länger als 5 Jahre selbstständig sind. a) Kursbuchung und Anzahlung des Kursentgeltes erst nach Ausstellung des Bildungsschecks. b) Auf dem Bildungsscheck eingetragene Person darf im Jahr der Ausgabe und/oder im vorangegangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen haben. Ausnahme: Nach dem Bildungsprämienverfahren geförderte Maßnahmen sind förderunschädlich. pro Person und Jahr nur ein Bildungsprämiengutschein Nichterwerbstätige, z. B. - in Schule, Ausbildung oder Studium, - im Ruhestand oder nach Geschäftsaufgabe, - Beschäftigte in öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen, - Nichterwerbsfähige. Kursbuchung und Anzahlung des Kursentgeltes erst nach Ausstellung des Bildungsprämiengutscheins - Grundsätzlich einmalige Förderung - Bei Maßnahmen in Vollzeitform Beitrag zur Deckung des Lebensunterhalts - Alleinerziehende erhalten bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen Kinderbetreuungszuschlag. Interessenten, für die - Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFÖG) geleistet wird, - Arbeitslosengeld geleistet wird, - Existenzgründungszuschuss geleistet wird und die Maßnahme in Vollzeitform durchgeführt wird. Antragstellung auch nach Beginn der Bildungsmaßnahme möglich, Mittelzusage aber frühestens ab Antragsmonat. Antragstellung bei Bildungsberatungsstelle, z. B. IHK Bildungsberatungsstelle, z. B. IHK Ämter für Ausbildungsförderung über IHK Einlösung Innerhalb der auf dem Bildungsscheck eingetragenen Innerhalb der auf dem Bildungsprämiengutschein Antrag über IHK Gültigkeitsdauer eingetragenen Gültigkeitsdauer Anforderungen an Bildungsträger Abrechnung Bildungsträger Mittelherkunft Rückgriff auf vorhandene Qualifikationsmaßstäbe (prüft Bildungsberatungsstelle), kein Zertifizierungszwang. a) Antragsteller entrichtet nur das durch den Bildungsscheck reduzierte Kursentgelt. b) Rechnung muss auf den individuellen Antragsteller oder auf das Unternehmen ausgestellt werden. c) Weiterbildungsanbieter beantragt Einlösung des Bildungsschecks bei der zuständigen Bezirksregierung. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) und Europäischer Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union Rückgriff auf vorhandene Qualifikationsmaßstäbe (prüft Bildungsberatungsstelle), kein Zertifizierungszwang. a) Antragsteller entrichtet nur das durch den Bildungsprämiengutschein reduzierte Kursentgelt. b) Rechnung muss auf den individuellen Antragsteller ausgestellt werden. c) Weiterbildungsträger beantragt Einlösung des Bildungsprämiengutscheins bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie. a) Antragsteller entrichtet nur das durch den Bildungsprämiengutschein reduzierte Kursentgelt. b) Rechnung muss auf den individuellen Antragsteller ausgestellt werden. c) Weiterbildungsträger beantragt Einlösung des Bildungsprämiengutscheins bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie. Bildungsträger muss System zur Sicherung der Qualität nachweisen. Direktauszahlung der Zuschüsse und Darlehen an den Antragsteller. Mitwirkungspflicht des Bildungsträgers bei Nachweisen, z. B. Fehlzeiten. Bundesländer und Bund. Für Darlehen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Januar/Februar 2011 Seite 13
5 Das Förderprogramm verbindet mehrere arbeitsmarktpolitische und weiterbildungspolitische Ziele: - Verbesserung betrieblicher und überbetrieblicher Beschäftigungsfähigkeit, - Flankierung lebensbegleitenden Lernens, - Stimulierung betrieblicher und privater Bildungsinvestitionen, - Verringerung von Weiterbildungsdisparitäten, - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU). Interessierte Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterentwicklung, die nicht zwangsläufig an den aktuellen Arbeitsplatz gebunden sein muss, ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für die Beschäftigten benötigen. Über die Bildungsschecks sollen insbesondere auch bildungsungewohnte Personen angesprochen werden. Das Programm bezieht daher alle Beschäftigungsgruppen in KMU mit ein: von den Fach- und Leitungskräften bis hin zu den Minijobbern und Menschen in Elternzeit. Gefördert werden Angebote, die helfen, die berufliche Tätigkeit besser auszuüben und die neues Wissen und neue Fähigkeiten vermitteln: handwerkliches oder kaufmännisches Können verbessern, Sprachen lernen, EDV-Kenntnisse erweitern, besser im Team zusammenarbeiten, Konflikte konstruktiver austragen und vieles mehr. Meisterbafög Staatliche Förderung für Aufstiegsfortbildungen Das Meisterbafög soll Berufstätige nach einer Erst-Ausbildung bei der Weiterbildung unterstützen wurde das Programm teilweise reformiert. Die Förderung gilt nicht nur für angehende Meister, sondern für viele Berufsbereiche. Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss über der bereits erworbenen Qualifikation liegen. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Wer selbst eine erste Aufstiegsfortbildung finanziert hat, bekommt seit der Reform des Förderinstrumentes eine zweite gefördert. Neben der Bezuschussung der Weiterbildungsmaßnahmen erhalten die Teilnehmer für die Deckungslücke ein zinsgünstiges Darlehen. Außerdem gibt es Zuschüsse und Darlehen für den Lebensunterhalt. Die Höhe des Darlehens variiert nach Familienstand. Alleinerziehende erhalten seit der Reform einen Betreuungszuschuss für jedes Kind. Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt 25 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen. Hilfe für Ratsuchende Wer sich weiterbilden will, braucht verlässliche Informationen und Unterstützung, und zwar von objektiver Seite. Denn er hat im Vorfeld meist viele Fragen. Welche Weiterbildung passt zu meinem Werdegang? Welche Lernform ist für mich geeignet? Und wie finde ich den richtigen Kurs? Auch für Personen, die keine Vorstellung von ihrer beruflichen Zukunft haben, kann eine Beratung eine wertvolle Orientierungshilfe sein. Weiterbildungsberatung ist dabei mehr als ein administrativer Vorgang, bei dem nur abgeklopft wird, ob Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Weiterbildungsberatung der Niederrheinischen IHK entwickelt Strategien und Perspektiven für den beruflichen Werdegang, unterstützt bei der Entscheidungsfindung und leistet Hilfe zur Selbsthilfe. Kurz: Sie stellt die richtigen Weichen. Je besser informiert Ratsuchende in die Beratung gehen, desto fruchtbarer das Gespräch. Sinnvoll ist es, sich vor dem Termin selbst folgende Fragen zu beantworten: Was will ich beruflich erreichen? Welche Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen mir dazu? Und wo liegen eigentlich meine Stärken? Auch der finanzielle und zeitliche Rahmen für die Weiterbildung sollte im Vorfeld abgesteckt werden. Außerdem sind ein paar Überlegungen zur geeigneten Lernform wichtig. Denn es gibt viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden vom Präsenzkurs bis zum E-Learning. Winfried Ballmann IHK-Infobox Ansprechpartner für die persönliche Weiterbildungsberatung bei der Niederrheinischen IHK: Marie-Theres Simon, Telefon , simon@niederrhein.ihk.de, und Winfried Ballmann, Telefon , ballmann@ niederrhein.ihk.de. Seite 14 Januar/Februar 2011
6 Winfried Ballmann im Beratungsgespräch beim letzten Weiterbildungsaktionstag. Foto: Ullrich Sorbe Offensiv für Wissen und Leistung Weiterbildungsaktionstag der IHK am 12. März Zum bundesweiten Tag der Weiterbildung organisiert die Niederrheinische IHK in ihrer Hauptgeschäftsstelle, Duisburg, auch in diesem Jahr einen Aktionstag. Mitarbeiter, Fach- und Führungskräfte sowie Personalleiter können sich zwischen 10 und 13 Uhr rund um das Thema Weiterbildung informieren und die unterschiedlichen Möglichkeiten finanzieller Förderungsmöglichkeiten kennenlernen. Der Weiterbildungsaktionstag der Niederrheinischen IHK zielt auf mehr Transparenz in der Region: Die Experten der IHK informieren trägerneutral über Bildungsanbieter und beraten individuell zu geeigneten Maßnahmen. Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bilden die Möglichkeiten der finanziellen Förderung zum Beispiel über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ( Meister-Bafög ), das Bildungsscheckverfahren des Landes NRW oder das Förderprogramm Bildungsprämie des Bundes. Winfried Ballmann, Leiter des IHK-Service-Centers: Kontinuierliche Weiterbildung wird für ein erfolgreiches Berufsleben immer wichtiger. Nur wer sein Wissen aktuell auf den neuesten Stand bringt, kann seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft sichern und erhöhen. IHK-Infobox Weiterbildungsaktionstag Veranstaltungstermin 12. März bis Uhr Weiterbildungsaktionstag Veranstaltungsterminstermin 12. März bis Uhr Weiterbildungsaktionstag Veranstaltungstermin 12. März bis Uhr Mehr Details zum Aktionstag und den umfassenden Angeboten vor Ort: Marie-Theres Simon, Telefon , simon@niederrhein.ihk.de. Januar/Februar 2011 Seite 15
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