Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben
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- Kornelius Lang
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1 von Ausgaben Förderperiode Zum Operationellen Programm für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Hessen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2007 bis 2013 CCI 2007DE052PO006 1 Stand
2 Allgemeine Fördergrundsätze Finanzierungsart Die Finanzierung der Projekte richtet sich nach den Fördergrundsätzen des jeweiligen Programms (Anteils-, Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung). Werden die beantragten en Ausgaben unterschritten, verändert sich der bewilligte Zuschuss gemäß Ziffer 2 der ANBest-P/GK abhängig von der zu Grunde liegenden Finanzierungsart. Höhe des ESF-Zuschusses Kumulierungsverbot Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Realkostenprinzip szeitraum Personalausgaben Schlüsselung Vergaberecht Von den en Ausgaben können maximal 50 % über einen Zuschuss aus Mitteln des ESF gefördert Es besteht ein Kumulierungsverbot mit Förderungen aus anderen Programmen, die aus Mitteln der Europäischen Union für den gleichen Förderzweck finanziert werden (Doppelförderung). Die Förderung von Ausgaben erfolgt unter der Maßgabe, dass diese für die Projektumsetzung notwendig sind und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet wird. Skonto und Rabatte sind zwingend in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich sind Ausgaben nur dann förderfähig, wenn sie tatsächlich angefallen sind (Minderung des Geldbestandes) und durch quittierte Rechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege nachgewiesen werden können. Die von Ausgaben in einem Projekt ist nur dann möglich, wenn diese innerhalb des im Zuwendungsbescheid genannten Bewilligungszeitraums tatsächlich angefallen sind. Personalausgaben werden unter Berücksichtigung des Besserstellungsverbots anerkannt (Nr. 1.3 ANBest-P) Ausgaben, die einer Maßnahme nicht direkt bzw. nicht ausschließlich zugeordnet werden können, sind nur dann, wenn sie über einen buchhalterisch nachvollziehbaren und belegbaren Umlageschlüssel in das Projekt verrechnet Grundlage hierfür sollten Leistungsgrößen wie Stellenanteile, Teilnehmendenzahl oder -stunden sein. Dem Projektträger fließen öffentliche Mittel zu. Daher muss er sich bei Beschaffungen und Lieferungen grundsätzlich wie die Öffentliche Hand verhalten und während der Durchführung des Projekts die einschlägigen Vorschriften für die Vergabe von Aufträgen beachten. Lieferungen und Leistungen in diesem Sinne umfassen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Im Rahmen des einzelnen Beschaffungsvorgangs sind alle Entscheidungen und Feststellungen von der Bedarfsfeststel- 2 Stand
3 lung bis hin zur Auftragserteilung schriftlich in einem Vergabevermerk zu begründen und dokumentieren. Weitere Informationen zum Thema Vergabe und die in diesem Zusammenhang einschlägigen Erlasse finden sich auf der Homepage der Hessischen Ausschreibungsdatenbank ( Neben den im Folgenden aufgeführten Regelungen zur und von Ausgaben in ESF-geförderten Projekten in Hessen behält sich die ESF-Verwaltungsbehörde, Hessisches Sozialministerium, vor, im Einvernehmen mit den programmverantwortlichen Ressorts abweichende Regelungen zu treffen, wenn dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung von Fördermaßnahmen geboten ist. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die ergänzenden Bestimmungen in den Fördergrundsätzen und Richtlinien der einzelnen Programme hingewiesen. Die diesem Leitfaden zu Grunde liegenden Rechtsquellen können im Förderhandbuch für den ESF in Hessen eingesehen Wiesbaden, 01. Juni 2013 ESF-Verwaltungsbehörde Hessen 3 Stand
4 Personalausgaben Vergütungen für eigenes Projektpersonal Arbeitgeber-Brutto (einschließlich AG-Anteile Sozialabgaben und Zusatzversorgung) für fest beim Zuwendungsempfänger angestelltes Projektpersonal. Dazu zählen auch die Umlagen 1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), 2 (Mutterschaftsgeld) und 3 (Insolvenzgeld). Bei anteilig im Projekt beschäftigtem Personal erfolgt die der Ausgaben im Verhältnis der tatsächlichen Projektleistungsstunden zu den Gesamtleistungsstunden. Die Werte sind durch Zeitaufschreibungen zu dokumentieren. unter Berücksichtigung des Besserstellungsverbots (Nr. 1.3 ANBest-P). Arbeitsverträge und Eingruppierung Arbeitsvertrag zwischen dem Träger / einem Kooperationspartner und fest angestelltem Projektpersonal. Arbeitsverträge sind zu Prüfzwecken vom Träger / Kooperationspartner vorzuhalten. Grundsätzlich ist der Abschluss mehrerer Arbeitsverträge zwischen einem Arbeitgeber und dem / der selben Arbeitnehmer/in nicht möglich. Darunter fallen nicht Vereinbarungen, die den ursprünglichen Arbeitsvertrag nur ergänzen, wie bspw. Stundenaufstockungen zur Wahrnehmung weiterer / neuer Aufgaben. Analog der Vorgaben für den öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer/ innen gemäß der ihren überwiegenden Tätigkeiten zuzuordnenden Entgeltgruppe einzugruppieren. Die Zahlung unterschiedlich hoher Vergütungen für die wahrgenommenen Tätigkeiten ist deshalb nicht möglich. 4 Stand
5 Der Abschluss von Dienst- oder Werkverträgen neben dem eigentlichen Arbeitsvertrag zwischen einem Arbeitgeber und dem / der selben Arbeitnehmer/in ist ebenfalls nicht möglich. Hierunter fällt bspw. der Einsatz von fest angestelltem Personal in einem Projekt auf Honorarbasis (gilt auch für einmalige Veranstaltungen). Zeitaufschreibungen Zeitaufschreibungen dienen zur Dokumentation der in einem Projekt geleisteten Arbeitszeiten. Sie sind zwingend von allen nur anteilig in einer Maßnahme beschäftigten Mitarbeitern/innen zu führen. Aus den Zeitaufschreibungen muss der tatsächliche Umfang der in einem Projekt geleisteten Stunden sowie die Gesamtarbeitszeit ersichtlich Bei deren Ermittlung sind Urlaubs- und Krankheitstage nicht zu berücksichtigen. Zeitaufschreibungen sind gemäß dem Vier-Augen- Prinzip zu unterschreiben. Einmalzahlungen Darunter fallen bspw. Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder tarifliche Sonder-/Einmalzahlungen (z.b. im Rahmen von Tariferhöhungen oder Dienstjubiläen). Die Ausgaben können nur in dem Monat abgerechnet werden, in dem die tatsächliche Zahlung erfolgt. Diese muss im Projektzeitraum liegen. Beiträge zur Berufsgenossenschaft Beiträge zur Berufsgenossenschaft, die vom Zuwendungsempfänger für bei ihm fest angestelltes Projektpersonal abgeführt Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft betriebliche Altersvorsorge Darunter fallen Vorsorgeleistungen für Alter, Invali- dität und/oder Tod, die 5 Stand
6 vom Zuwendungsempfänger für bei ihm fest angestelltes Projektpersonal abgeführt Ausgaben in Zusammenhang mit Altersteilzeit aktive Phase Darunter fallen sowohl Vergütungen, die im Rahmen der Altersteilzeitregelungen vom Zuwendungsempfänger in der aktiven Phase an das Projektpersonal gezahlt werden, als auch Rückstellungen, welche für die passive Phase gebildet (ggf. weitere Unterlagen wie Verträge, Bankbürgschaften etc.) Vergütungen sind. Rückstellungen sind - für Maßnahmen mit Beginn vor dem dann förderfähig, wenn sie insolvenzsicher angelegt wurden und ein tatsächlicher Mittelabfluss vorliegt (nicht nur Überweisung auf interne Konten). - für Maßnahmen mit Beginn ab dem nicht. Ausgaben in Zusammenhang mit Altersteilzeit passive Phase Darunter fallen Vergütungen, die im Rahmen der Altersteilzeitregelungen vom Zuwendungsempfänger in der passiven Phase an das Projektpersonal gezahlt nicht Vergütungen für fremdes Projektpersonal Arbeitgeber-Brutto (einschließlich AG-Anteile Sozialabgaben und Zusatzversorgung) für fest angestelltes Projektpersonal, welches nicht beim Zuwendungsempfänger beschäftigt ist, sondern bei einem Kooperationspartner reguläre Aufgaben zur Umsetzung der Maßnahme wahrnimmt. des Kooperationspartners oder Freistellungsbeleg der WIBank Bei anteiliger Beschäftigung im Projekt sind auch von den bei Kooperationspartnern beschäftigten Mitarbeitern/innen Zeitaufschreibungen zu führen. Grundsätzlich ist zudem der Abschluss einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung erforderlich. 6 Stand
7 Personalausgaben für die stundenweise Freistellung abhängig Beschäftigter Hierunter fallen Personalausgaben, die durch stundenweise Freistellungen von abhängig Beschäftigten aus Unternehmen oder vergleichbaren Organisationen zur Erprobung entwickelter Maßnahmen entstehen. Weitere Informationen - speziell hinsichtlich der Einschränkung auf einzelne Förderprogramme - können dem Merkblatt Pauschalierung von Personalausgaben zur Kofinanzierung von ESFfinanzierten Maßnahmen in Hessen entnommen Nachweisformular der WIBank zu pauschalierten Personalausgaben Die pauschalierten Freistellungsausgaben dürfen bei der Ermittlung der Gemeinkostenpauschale (siehe Verwaltungsausgaben) nicht berücksichtigt In den betreffenden Fällen kann ein Standard- Einheitskosten- Satz i.h.v. EUR 24,00 pro Stunde abgerechnet In diesem Zusammenhang können lediglich Ausgaben für abhängig Beschäftigte anerkannt Voraussetzung ist die Zahlung einer Vergütung durch das Unternehmen an den/die Mitarbeiter/in. Pauschalierte Freistellungsausgaben können ausschließlich als Kofinanzierung in ein Projekt eingebracht Personalausgaben für die Wahrnehmung von Sonderaufgaben im Projekt Hierunter fallen Personalausgaben für den punktuellen (stunden- bzw. tageweisen) Einsatz von Mitarbeitern/innen des Zuwendungsempfängers oder von Dritten in Zusammenhang mit der Wahrnehmung von spezifischen Projektaufgaben. Dazu gehören z.b. Tätigkeiten im Rahmen von Steuerungskreisen, Expertenrunden, Workshops oder sonstige klar definierte Tätigkeiten, die im direkten Projektzusammenhang stehen und einen Stellenanteil von 0,2 einer Vollzeitstelle nicht überschreiten. Weitere Informationen - speziell hinsichtlich der Einschränkung auf einzelne Förderprogramme - Nachweisformular der WIBank zu pauschalierten Personalausgaben Die pauschalierten Freistellungsausgaben dürfen bei der Ermittlung der Gemeinkostenpauschale (siehe Verwaltungsausgaben) nicht berücksichtigt In den betreffenden Fällen kann ein Standard- Einheitskosten- Satz i.h.v. EUR 39,00 pro Stunde abgerechnet In diesem Zusammenhang können auch die Aufwendungen für freiberufliche oder selbstständige Personen in Betracht kommen. Pauschalierte Freistellungsausgaben können ausschließlich als Kofinanzierung in ein Projekt eingebracht 7 Stand
8 können dem Merkblatt Pauschalierung von Personalausgaben zur Kofinanzierung von ESFfinanzierten Maßnahmen in Hessen entnommen Ausgaben in Zusammenhang mit dem Mutterschutz Hierunter fällt der vom Arbeitgeber gezahlte Differenzbetrag zwischen der regulären monatlichen Vergütung und dem durch die Krankenkassen gezahlten Mutterschaftsgeld. Ausgaben für Vertretungskräfte (Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit) Hierunter fallen Vergütungen für beim Zuwendungsempfänger oder einem Kooperationspartner angestelltes Personal, welches vertretungsweise Aufgaben im Rahmen der Projektumsetzung wahrnimmt. (ggfs. Freistellungsbeleg der WIBank) Für die gelten die gleichen Regelungen wie bei den Vergütungen für das reguläre Eigenund Fremdpersonal. Sofern es zum Einsatz von Vertretungskräften kommt, ist dies ESF Consult unaufgefordert mitzuteilen. Auszahlung von Überstunden Hierunter fallen Zahlungen für Vergütung und Sozialversicherungsbeiträge von fest beim Zuwendungsempfänger oder einem Kooperationspartner angestelltem Projektpersonal aufgrund von geleisteten Überstunden. sind ausschließlich Überstunden, die in Zusammenhang mit der Umsetzung des Projekts angefallen sind. Insolvenzgeld (der Bundesagentur für Arbeit) Hierunter fallen Zahlungen für Vergütung und Sozialversicherungsbeiträge von fest beim Zuwendungsempfänger angestelltem Projektpersonal, welche von der Bundesagentur für Arbeit für die drei Monate vor der offiziellen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens übernommen und Nachweis der Zahlbarmachung Erfolgt keine Rückerstattung des Insolvenzgeldes an die Bundesagentur für Arbeit, sind die Ausgaben im Verwendungsnachweis auch als Kofinanzierung aufzuführen. 8 Stand
9 Honorare Hierunter fallen Ausgaben, welche für Leistungen entstehen, denen ein Honorarvertrag zwischen dem Zuwendungsempfänger / einem Kooperationspartner und einem Dritten zu Grunde liegt (z.b. Lehraufträge, Beratungen, Referenten). schriftlicher Honorarvertrag und mit Angaben zu den geleisteten Stunden und deren Inhalt In diesem Zusammenhang ist die Höchstgrenze für Honorarverträge (Pkt der Rahmenrichtlinie für den ESF in Hessen - Tagessatz max. EUR 850,00 + MwSt.) zu beachten. Darüber hinaus ist auch beim Einsatz von Honorarkräften darauf zu achten, dass die geltenden Vergabevorschriften zwingend einzuhalten sind. Zeitarbeitskräfte Beim Zuwendungsempfänger / einem Kooperationspartner eingesetztes Personal, welches über Zeitarbeitsfirmen beschäftigt wird. Rechnungen der Zeitarbeitsfirmen unter Berücksichtigung des Besserstellungsverbots (Nr. 1.3 ANBest-P). Darstellung von Honorar- und Zeitarbeitskräften in der Belegliste Gemäß der Rahmenrichtlinie für den ESF in Hessen (Pkt ) sind Projekte grundsätzlich mit eigenem Personal durchzuführen. Nur in Ausnahmefällen kann auf Honorar- oder Zeitarbeitskräfte zurückgegriffen Sollte dies notwendig sein, ist allerdings keine Anrechnung der Verwaltungspauschale auf die betreffenden Stellen möglich. Die entstehenden Ausgaben sind entsprechend in der Belegliste unter den sonstigen Personalausgaben zu führen. Weiterbildung des Projektpersonals Hierunter fallen Ausgaben, die im Rahmen von projektbezogenen Weiterbildungen des Personals entstehen., sofern sie mit dem Zuwendungszweck in Verbindung stehen. Weiterbildungen, die nicht ausschließlich die Projekttätigkeiten betreffen, sind im Verhältnis des jeweiligen Stellenanteils in der Ausgaben für Ba- 9 Stand
10 Maßnahme abzurechnen. sisqualifikationen sind nicht förderfähig. Reisekosten Hierunter fallen sämtliche Ausgaben, die für notwendige Reisen im Zuge der Projektumsetzung entstehen. Dienstreiseantrag und Reisekostenabrechnung (und ggf. ergänzende ) im Rahmen des Hess. Reisekostengesetzes und der Hess. Auslandsreisekostenve rordnung. Dienstreisen mit eigenem PKW Dienstreisen, die im Zuge der Projektumsetzung notwendig sind und für die ein privater PKW genutzt wird. Dienstreiseantrag und Reisekostenabrechnung (und ggf. ergänzende ) im Rahmen des Hess. Reisekostengesetzes. Dienstreisen mit Firmen-PKW Dienstreisen, die im Zuge der Projektumsetzung notwendig sind und für die ein Firmen-PKW genutzt wird. Dienstreiseantrag und und/oder ggfs. systemseitige Kostenstellenausdrucke Sofern die über einen festen Kilometersatz erfolgt, sind Nachweise für die zu Grunde liegenden Ausgaben und den bei der Ermittlung angewendeten Umlageschlüssel vorzuhalten. Ggf. ist in diesem Zusammenhang ein Fahrtenbuch zu führen. Der Ansatz eines pauschalen Kilometersatzes, dem keine tatsächlichen Ausgaben zu Grunde liegen, ist nicht möglich. Bahncard/Zeitkarten öffentliche Verkehrsmittel Hierunter fällt die Anschaffung der Bahncard oder von Zeitkarten für öffentliche Verkehrsmittel, die für Dienstreisen im Zuge der Projektumsetzung benötigt, sofern die Anschaffung wirtschaftlich sinnvoll ist. Ausgaben für Teilnehmende Vergütungen für Teilnehmendgen, die vom Projektträger Hierunter fallen Zahlun- oder einem Kooperationspartner an die Teilnehmenden im Rahmen von sowie ggf. Anwesenheits 10 Stand
11 Ausbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen gezahlt nachweise Insolvenzgeld (der Bundesagentur für Arbeit) Hierunter fallen Zahlungen für Vergütung und Sozialversicherungsbeiträge für Teilnehmende von Ausbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen, welche von der Bundesagentur für Arbeit für die drei Monate vor der offiziellen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens übernommen und Nachweis der Zahlbarmachung Erfolgt keine Rückerstattung des Insolvenzgeldes an die Bundesagentur für Arbeit, sind die Ausgaben im Verwendungsnachweis auch als Kofinanzierung aufzuführen. Mehraufwandsentschädigungen Mehraufwandsentschädigungen werden an Teilnehmende von Beschäftigungsmaßnahmen zusätzlich zum Arbeitslosengeld ll in der Regel durch den SGB-II/Xll-Träger gezahlt. Leistungsbescheid des zuständigen Trägers mit Angabe von Namen, Bezugszeitraum und gezahlten Beträgen. Sofern der Mehraufwand von Dritten über den Zuwendungsempfänger an die Teilnehmenden ausgezahlt wird, sind entsprechende Zahlungsnachweise vorzuhalten (Auswertung aus dem Buchhaltungssystem). Mehraufwand, der durch Dritte erbracht wird, kann nur als Kofinanzierung in ein Projekt eingebracht Unterhaltsgeld Grundsicherungsleistungen, die vom SGB II-/Xll- Träger für die Teilnehmenden an Beschäftigungsmaßnahmen gezahlt Leistungsbescheid des zuständigen Trägers mit Angabe von Namen, Bezugszeitraum und gezahlten Beträgen. Die von Dritten gezahlte Grundsicherung der Teilnehmenden kann nur als Kofinanzierung in ein Projekt eingebracht Unterkunft und Verpflegung Hierunter fallen Leistungen Dritter für Unterkunft und Verpflegung in Einrichtungen im Rahmen des SGB II-/XII-Bezugs. nicht Fahrtkosten für Teilnehmende Hierunter fallen Ausgaben für Fahrten der Teilnehmenden: im Rahmen des Hess. Reisekostengesetzes Sofern in den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen mit den Teilnehmenden ein fixer Fahrtkostenzu- - zum Ausbildungs- oder Qualifizierungsbetrieb Darüber hinaus - zu Dritten, bei denen ein schuss vereinbart worden sind hier ins- 11 Stand
12 Ausbildungsabschnitt durchgeführt wird - zu Qualifizierungsmaßnahmen oder Prüfungen - zu Ausflügen und Exkursionen (inkl. möglicher Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung). ist, sind die Ausgaben dafür analog den Vergütungen mit Hilfe von oder Auswertungen aus dem nachzuweisen. besondere die einschränkenden Regelungen in den Fördergrundsätzen und Richtlinien der einzelnen Programme zu beachten. Ausbildung bei Dritten Hierunter fallen Ausgaben bei Dritten, die entstehen wenn Auszubildende einen Teil ihrer Ausbildung in einem anderen Betrieb ableistet. Qualifizierung bei Dritten Hierunter fallen Ausgaben für die Qualifizierung von Teilnehmenden bei Dritten bspw. Gabelstaplerführerschein oder EDV-Kurs. und ggf. Teilnehmendenlisten Prüfungsgebühren Hierunter fallen Gebühren für das Ablegen von Prüfungen der Teilnehmenden bei Kammern oder vergleichbaren Institutionen. und ggf. Teilnehmendenlisten Kinderbetreuung Hierunter fallen Ausgaben, welche für die Betreuung von Kindern fällig werden, deren Eltern an Beschäftigungsmaßnahmen teilnehmen., soweit sie nicht von vorrangig verpflichteten Trägern zu leisten sind. Sachausgaben Verbrauchsmaterial Hierunter fallen Materialien, die für die Projektumsetzung angeschafft und dann verbraucht werden, aber nicht abschreibungspflichtig sind (bspw. Unterrichtsmaterial oder Druckund Kopierkosten). geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Hierunter fallen für die Projektumsetzung angeschaffte Wirtschaftsgüter, die: - dem Anlagevermögen zuzuordnen sind - deren Netto- Anschaffungs- und Her- Geringwertige Wirtschaftsgüter können bereits im Jahr ihrer Anschaffung in der vollen Höhe der Anschaffungsund Herstellkosten im Projekt geltend gemacht wer 12 Stand
13 stellkosten EUR 410,00 (zwischen dem und dem EUR 150,00) nicht übersteigen - die beweglich und abnutzbar - und die selbstständig nutzbar sind. den. Absetzung für Abnutzung / Abschreibung (AfA) Hierunter fällt die Wertminderung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die für die Projektumsetzung benötigt werden (bspw. Büromöbel oder Computer). Wirtschaftsgüter, die nicht unter die oben beschriebene GWG-Grenze fallen, können auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gemäß der AfA-Tabelle des Bundes im Projekt linear abgeschrieben im Rahmen der aktuellen steuerlichen Regelungen ist ausschließlich die lineare Abschreibung. Darüber hinaus sind die abzuschreibenden Wirtschaftsgüter in einer AfA- Tabelle (Vordruck) aufzulisten und es muss bestätigt werden, dass bei deren Anschaffung keine öffentlichen Zuschüsse in Anspruch genommen wurden (Doppelförderung). Absetzung für Abnutzung / Abschreibung (AfA) auf Gebäude Hierunter fällt die Wertminderung für zur Projektumsetzung benötigte Gebäude. Die Anschaffungs- und Herstellkosten für Gebäude können bspw. mittels Kaufvertrag oder einer Bescheinigung eines Steuerberaters/Gutachters zu dessen Verkehrswert nachgewiesen Ergänzend dazu ist ein AfA-Stammblatt aus dem Buchhaltungssystem vorzulegen. im Rahmen der aktuellen steuerlichen Regelungen ist ausschließlich die lineare Abschreibung. Sofern ein im Projekt genutztes Gebäude seit dem fertiggestellt wurde, ist ein AfA-Satz von 2,0% bei einer Nutzungsdauer von 50 Jahren zu Grunde zu legen. Bei Fertigstellung vor dem liegt der Satz bei 2,5% über einen Zeit- 13 Stand
14 raum von 40 Jahren. Investitionen Hierunter fallen die Anschaffungs- und Herstellkosten für abschreibungspflichtige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. nicht Investitionen für in einem Projekt genutzte Wirtschaftsgüter können nur über die Abschreibung geltend gemacht werden (siehe oben). Miete und Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter Hierunter fallen Miet- und Leasingausgaben für mobile Ausstattung wie bspw. Handys, Laptops oder Beamer. nicht Raummiete und Nebenkosten Miet- und Nebenkosten die aufgrund der Nutzung von Gebäuden oder Räumen durch das Projektpersonal und/oder die Teilnehmenden entstehen. Im Falle der Mietausgaben sind diese mittels des zu Grunde liegenden Mietvertrags, ggf. ergänzenden Vereinbarungen und Nachweisen zur Zahlbarmachung zu belegen. Im Falle von Nebenkosten sind diese mittels n oder Kostenstellenausdrucken nachzuweisen. kalkulatorische Miete Kalkulatorische angesetzte Mieten für Gebäude oder Räume, welche Eigentum des Zuwendungsempfängers oder eines Kooperationspartners sind und durch das Projektpersonal und/oder die Teilnehmenden genutzt nicht Instandhaltung Hierunter fallen Ausgaben für die Instandhaltung der durch den Träger oder einen Kooperationspartner genutzten Gebäude und Räumlichkeiten. nicht Öffentlichkeitsarbeit Hierunter fallen Ausgaben für die maßnahmenbezogene Öffentlichkeitsarbeit beim Zuwendungsemp- 14 Stand
15 fänger oder einem Kooperationspartner (bspw. Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Veröffentlichungen oder das Erstellen von Projektberichten). Vergabe von Aufträgen an Dritte Hierunter fallen Ausgaben, die durch die Vergabe von Werk- oder Dienstverträgen an Dritte im Rahmen der Projektumsetzung entstehen (bspw. für die Erstellung einer Projekthomepage oder die Durchführung einer Befragung), sofern sie nicht unter den Bereich Öffentlichkeitsarbeit fallen. schriftlicher Vertrag, ggfs. Vergabevermerk, mit Angaben zur erbrachten Leistung unter Beachtung der aktuell gültigen Vergabevorschriften. interne Leistungsverrechnung Kosten, welche beim Zuwendungsempfänger / einem Kooperationspartner in einem Bereich / einer Abteilung im Rahmen der Projektumsetzung entstehen und auf Basis pauschaler interner Verrechnungssätze in der Maßnahme geltend gemacht nicht sonstige nicht e Ausgaben Hierunter fallen gemäß Pkt der Rahmenrichtlinie für den ESF in Hessen : - Finanzierungskosten (Schuldzinsen, Agio etc.) - Bußgelder, Geldstrafen, Prozesskosten, Mahngebühren und Stornokosten - Bankgebühren für die Eröffnung und Führung von Konten, es sei denn, die Förderung macht die Eröffnung des Kontos notwendig - Maklergebühren, Kautionen und Provisionen. nicht Der Katalog der nicht en Ausgaben an dieser Stelle ist nicht abschließend. Im Rahmen von Einzelfallprüfungen können weitere Ausgaben aus der Förderung ausgeschlossen Verwaltungsausgaben/Gemeinkosten Verwaltungspauschalnisterium in seiner Das Hessische Sozialmi- Funkti- Für die pauschalierte von Gemeinkos- bis zu 20% der 15 Stand
16 on als ESF-Verwaltungsbehörde hat mit Verfügung vom festgelegt, dass Gemeinkosten künftig im Wege der Pauschalierung abzurechnen sind. Dies gilt für alle Projekte, die seit dem begonnen haben. Unter die Verwaltungspauschale fallen die folgenden Ausgaben: - Vergütung für Geschäftsführung und Verwaltungspersonal - Ausgaben für allgemeines Büromaterial - Ausgaben für Räume der Verwaltung - allgemeine Ausgaben für Kommunikation - Ausgaben für Steuern, Versicherungen, Beiträge - Ausgaben für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung - sonstige Verwaltungsausgaben Weitere Informationen können dem Merkblatt Pauschalierung von Gemeinkosten entnommen ten werden bis zu 20% der in einem Projekt beantragten und abgerechneten Vergütungen für eigenes und fremdes Personal anerkannt. Grundlage für die Ermittlung ist immer das Arbeitgeber-Brutto der Mitarbeiter/innen. Der genaue Pauschalsatz wird im Zuwendungsbescheid festgesetzt. Die Anerkennung erfolgt ohne die Vorlage von Nachweisen. Ausgaben für Honorarkräfte und solche, die mit Hilfe von Standard-Einheitskosten ermittelt wurden, sind bei der Berechnung der Verwaltungspauschale nicht zu berücksichtigen. Die Beantragung und von Gemeinkosten auf Basis tatsächlicher Ausgaben ist nicht möglich. Ausgenommen von der pauschalierten sind die Programme Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen und Qualifizierung in der Krankenpflegehilfe. Ausgaben für eigenes und fremdes Personal (Arbeitgeber-Brutto einschließlich Sozialabgaben und Zusatzversorgung). transnationale Ausgaben Vergütungen für eigenes und fremdes Proschließlich AG-Anteile Arbeitgeber-Brutto (einjektpersonal Sozialabgaben und Zusatzversorgung) für fest beim Zuwendungsempfänger oder einem Kooperationspartner angestelltes Projektpersonal, welches auf die Durchführung einer transnationalen Maßnahme entfällt. oder Freistellungsbeleg der WIBank Unter den transnationalen Ausgaben sind Vergütungen von Mitarbeitern/innen nur dann abzurechnen, wenn diese ausschließlich Aufgaben in diesem Bereich wahrnehmen. In Zusammenhang mit 16 Stand
17 gelten grundsätzlich die gleichen Vorgaben, die im Bereich der Personalausgaben dargestellt wurden. Reisekosten Hierunter fallen Reisekosten, die bei der Durchführung einer transnationalen Maßnahme bspw. im Rahmen der Teilnahme an Veranstaltungen oder Informationsbesuchen für die Projektmitarbeiter/ innen anfallen. Dienstreiseantrag, Reisekostenabrechnung und ergänzende für Hotelübernachtungen, Zugfahrten etc. im Rahmen des Hess. Reisekostengesetzes und der Hess. Auslandsreisekostenverordnung. Ausgaben für Teilnehmende Hierunter fallen Ausgaben für Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung, die bei der Durchführung einer transnationalen Maßnahme für die Teilnehmenden entstehen. im Rahmen des Hess. Reisekostengesetzes und der Hess. Auslandsreisekostenverordnung. Sachausgaben Hierunter fallen u.a.: - Ausgaben für die Organisation und Durchführung von Arbeitssitzungen und Veranstaltungen - Ausgaben für Kommunikation und Übersetzung - Ausgaben in Zusammenhang mit der Entwicklung gemeinsamer Produkte und Dienstleistungen - anteilige Ausgaben für die Leistungen von Dritten und - Bankgebühren, die im Rahmen von Auslandsüberweisungen für Ausgaben des transnationalen Vorhabens entstehen. Weitere Informationen können dem Leitfaden Transnationalität entnommen 17 Stand
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