Seniorenwegweiser Neuauflage 2014

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1 Seniorenwegweiser Neuauflage 2014

2 Grußwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, wir leben in einer Zeit, in der das Altern der Gesellschaft zum geflügelten Wort geworden ist. Die großen Auswirkungen dieser Entwicklung sind sehr vielfältig und betreffen die persönlichen Lebensverhältnisse der Menschen ebenso wie die sozialen Sicherungssysteme unseres Landes. Die Herausforderungen und auch die Chancen die damit einhergehen, werden darin bestehen, gängige und neue zukunftsfähige Modelle zu entwickeln und möglichst interkulturell auch im ländlichen Raum zu integrieren. Um diesem demografischen Prozess gerecht zu werden, sind innovative Planungs- und Steuerungsprozesse über die jeweiligen Ortsgrenzen hinaus erforderlich. Oft geht es nicht nur um Pflege und Betreuung, sondern auch um Begleitung und Hilfe im Alltag. Mit einer weiteren Auflage des Seniorenwegweisers möchten wir den Menschen im Odenwaldkreis eine Orientierungshilfe über örtliche Institutionen und Einrichtungen sowie deren Angebote geben. Der Ratgeber wird Sie über örtliche Versorgungsangebote wie ambulante und stationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, aber auch über Beratungsdienste, Leistungen im Bedarfsfall, Hilfen zu Hause, Wohnmöglichkeiten und vieles mehr informieren. Wir möchten, dass sich Menschen aller Altersgruppen in unserem Odenwaldkreis wohlfühlen und ihr Leben aktiv und so lange wie möglich selbständig gestalten können, ob in Gesundheit oder im Krankheits- oder Pflegefall. Wir wünschen Ihnen beim Lesen des Seniorenwegweisers interessante und informative Einblicke. Dietrich Kübler Landrat Michael Vetter Beauftragter für Arbeit und Soziale Sicherung 2

3 Inhaltsverzeichnis Grußwort Einleitung Allgemeine Informationen Generationenhilfen Odenwaldkreis Alzheimer & Demenz Soziale Pflegeversicherung Gesetzliche Betreuung Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Informationen zu Pflegeeinrichtungen Ambulante Pflegedienste Stationäre Pflege Tagespflege Verhinderung-, Urlaubs- und Kurzzeitpflege Checkliste Heimplatzsuche Spezifische Anbieter sozialer Dienste Behindertenwohnheime Betreutes Wohnen Essen auf Rädern Ansprechpartner in den Städten und Gemeinden Hospiz- und Palliativbegleiter Kirchengemeinden Soziale Dienste und Beratungsstellen Seniorenkommission Kultur- und Sportvereine Bildung und Lernen im Alter Links Haftungsausschluss / Bildnachweis Kontakt / Impressum

4 Um bestehen zu können, brauchen wir um uns herum ( ) dauerhafte, wirkliche Dinge. * (*Le Petit Prince - A. de Saint-Exupéry Estate aus Südkurier 1956 Karl Rauch Verlag) Alt werden oder älter werden? Wer ist alt? Oder wie alt fühlt man sich im immer älter werdenden Deutschland? Das Gesicht der Städte und Gemeinden wird sich in den nächsten zwei Jahrzehnten verändern: Eine älter werdende Bevölkerung, mit einem zunehmend höheren Risiko im fortgeschrittenen Alter an Demenz zu erkranken, stellt auch die Kommunen vor neue Aufgaben. Die Folgen dieser Entwicklung wirken sich auf zahlreiche Handlungsfelder wie z. B. Altenhilfe, Gesundheit, Verkehr und Infrastruktur aus, die den Erfordernissen angepasst werden müssen. Voraussichtlich werden im Jahr 2050 ca. 37 % der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland älter als 60 Jahre sein. Ab dem Jahr 2030 wird die Zahl der Hochaltrigen und damit der Menschen mit Demenz erheblich steigen, die der jungen Alten wird sinken. Das Hessische Statistische Landesamt Wiesbaden prognostiziert einen Rückgang der Bevölkerung in Hessen von jetzt 5,8 Millionen auf 5 Millionen im Jahr Im gleichen Zeitraum wird sich nach dieser Prognose die Zahl der 80-jährigen verdreifachen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Zahl der wegen demenzbedingten Erkrankungen pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen ebenfalls erheblich zunehmen wird. Noch vor drei Jahren hatte die Bertelsmann-Stiftung bis zum Jahr 2020 eine Stagnation der Bevölkerung im Odenwaldkreis vorausgesagt. Inzwischen belegen aktuelle Zahlen bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung. Würden nicht nach wie vor viele Menschen ihre Angehörigen zu Hause pflegen und betreuen, wäre dies für unsere Solidargemeinschaft nicht mehr finanzierbar. Neue Wege für Betroffene zu finden und weiter zu entwickeln ist daher unsere vorrangige Aufgabe. Durch eine Sozialraumanalyse wurden im Jahr 2010 Untersuchungen zu den Lebensbedürfnissen der Generation 55+ mit der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt durchgeführt. Um die Nachhaltigkeit der Ergebnisse zu gewährleisten, wurden daraus Handlungsempfehlungen entwickelt. In einem weiteren Forschungsprojekt Festival wurden über weitere drei Jahre die Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität, die Wahrung der Selbständigkeit und die Würde Älterer, erforscht. Dieser Seniorenratgeber, ob im Internet oder als Skript, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Er berücksichtigt nur eine Auswahl an Informationen und Adressen und erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Für die Leistungsfähigkeit der aufgeführten Dienste kann keine Gewähr übernommen werden. 4

5 Allgemeine Informationen Im ersten Teil unseres Seniorenwegweisers möchten wir Sie allgemein über die Altenhilfe und ihre verschiedenen Facetten informieren. Wir haben Ihnen Texte über Alzheimer- und Demenzerkrankungen, allgemeine gesetzliche Bestimmungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsund Patientenverfügungen sowie über die Leistungen der Pflegeversicherung in unserem Wegweiser zusammengestellt. Generationenhilfen Odenwaldkreis Am 01. Oktober 2012 startete ein Modellprojekt des Hessischen Sozialministeriums zur Unterstützung und Koordinierung der gegenseitigen Nachbarschaftshilfen, welches beim Landratsamt Erbach in der Ehrenamtsagentur angesiedelt ist. Die Unterstützung zur Einrichtung von Generationenhilfen in den Gemeinden des Odenwaldkreises bildet den Schwerpunkt in der Arbeit der Koordinierungsstelle, die durch das Diakonische Werk auf Projektbasis bis Ende 2014 durchgeführt wird. Dabei stehen Förderung von Ehrenamtsengagement, Altenhilfe wie auch generationsübergreifende Hilfen im Vordergrund der Bemühungen zum Aufbau von generationsübergreifenden Netzwerken. Bereits jetzt haben sich zahlreiche Generationenhilfen im Landkreis gebildet. Bitte informieren Sie sich in Ihrer Kommune, wo mögliche Ansprechpartner zur Verfügung stehen und welche Modalitäten zu beachten sind. Koordinierungsstelle Generationenhilfen Odenwaldkreis Telefon Michelstädter Str Erbach 5

6 Generationenhilfen im Odenwaldkreis Generationenhilfe Bad König e.v. Vorsitzende Manuela Müller, Erika Volk, Erich Lust Schlossplatz 3 (Rathaus) Bad König Telefon: Solidargemeinschaft der Generationen Hand und Fuß Vorsitzender Klaus-Dieter Schmidt Ezyer Str. 5 (Gemeindeverwaltung) Brensbach Telefon: Nachbarschaftshilfe Breuberg Vorsitzende Christiane Kalbhenn Lindenstr. 42 (Alte Schule) Breuberg / Rai -Breitenbach Telefon: Generationenhilfe Erbach e.v. Vorsitzender Josef Unger Neckarstr. 3 (Rathaus) Erbach Telefon: Bürgerverein für Jung und Alt Vorsitzende Hella Back, Josef Siegel, Hans-Jürgen Dröscher Montmelianer Platz 4 (Rathaus) Höchst i. Odw. Telefon: Nachbarschaftshilfe Michelstadt e.v. Vorsitzender Wolfgang Mohr Frankfurter Str. 3 (Stadthaus) Michelstadt Telefon: Generationenhilfe Oberzent e.v. Vorsitzende Claudia Bellut Marktstr. 15 (Bürgerhaus) Beerfelden Telefon: Dorfgemeinschaftshilfe Seckmauern e.v. Vorsitzender Martin Fritz Am Graben 2 (Dorfgemeinschaftshaus) Lützelbach - Seckmauern Telefon: Alzheimer und Demenz Alzheimer ist die häufigste Form der Demenz: Beinahe zwei Drittel aller Demenzkranken sind von dieser Diagnose heutzutage betroffen. Die Patientinnen und Patienten sind meist älter als 65 Jahre. Viele Menschen schämen sich heute nicht mehr, wenn sie die Diagnose "Demenz" erhalten und die Personen werden auch im Odenwaldkreis immer jünger. Laut der Fachstelle Demenz lebten ,1% ( Menschen) über 65 Jahre im Odenwaldkreis. Davon waren ca Personen (nach Bickel 6,8%) von Demenz betroffen. Heilbar ist die Alzheimer-Krankheit noch nicht, doch durch die richtige Therapie lässt sich ihr Verlauf laut ärztlichen Gutachten erheblich verzögern. Demenz ist kein anderes Wort für Alzheimer, sondern ein Oberbegriff für rund 50 Krankheiten, von denen Alzheimer die häufigste ist. Wie eine Demenz entsteht, wann man einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen sollte und welche Behandlungsmöglichkeiten bestehen darüber können Sie 6

7 sich im Internet oder in den genannten Fach- und Beratungsstellen informieren lassen. Das Wissen über die medizinischen Hintergründe hilft so manchem Demenzkranken und deren Angehörigen, die Krankheit zu akzeptieren und mit den Folgen besser umzugehen. Fachstelle Demenz Das Diakonische Werk Odenwald bietet mit Förderung und Unterstützung des Odenwaldkreises regionale Betreuung in Gruppen für Menschen mit Demenz, die zu Hause betreut und gepflegt werden. In dieser Zeit haben betreuende Angehörige einmal Zeit für sich. Die Betreuung wird am Vor- oder Nachmittag jeweils für vier Stunden angeboten. In einer Gruppe treffen sich sechs bis maximal acht Gäste zum Spielen, Singen, Plaudern und Spazierengehen. Begleitet werden sie dabei von einer Fachkraft und von qualifizierten, freiwillig engagierten Menschen. Eine Anmeldung ist für ein vorheriges Kennenlernen unserer Gäste jedoch unbedingt erforderlich. Es handelt sich um ein von den Krankenkassen anerkanntes und teilfinanziertes Angebot, sodass die Kosten auf Antrag zurückerstattet werden können. Betreuungsgruppen sogenannte Haltestellen finden zurzeit in Beerfelden, Michelstadt, Bad König, Höchst, Reichelsheim und Rothenberg statt. Von der Fachstelle organisiert wird seit dem Bestehen der Fachstelle auch das Netzwerk Demenz bei dem verschiedene Institutionen als Kooperationspartner sich mit den dringendsten Fragen in Bezug auf Versorgung Demenzerkrankter und ihre Angehörigen beschäftigen. Dabei wurden bereits zahlreiche Projekte verwirklicht, um die Beratung und die Situation Betroffener koordinierend zu begleiten. 7

8 Pflegebegleitung Im Rahmen eines weiteren Projektes des Landes Hessen entwickelte sich das Projekt der Pflegebegleitung ebenfalls beim Diakonischen Werk Odenwald. Im Vordergrund steht dabei nicht die Pflege einer hilfebedürftigen Person, sondern die mentale und tatkräftige Unterstützung der Personen, die sich pflegend um ihre Angehörigen kümmern. Beratung, Auskunft und Anmeldung zu beiden Projekten erhalten Sie bei der Fachstelle Demenz des Diakonischen Werkes Odenwald Bahnhofstraße Michelstadt Telefon: Fax: Internet: Soziale Pflegeversicherung Die soziale Pflegeversicherung dient der sozialen Absicherung des Risikos einer möglichen Pflegebedürftigkeit. Sie ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, pflegebedürftigen Personen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf die solidarische Unterstützung durch die Gesellschaft angewiesen sind. Dabei gibt es Leistungen bei häuslicher Pflege als auch bei stationärer Pflege. Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen. Unter Pflege wird im Rahmen der Pflegeversicherung eine aktivierende Pflege verstanden (im Gegensatz zu älteren Auffassungen, in denen unter Pflege die "Wartung" oder "Versorgung" verstanden wurde). Die Pflege soll nicht nur abhanden gekommene oder zeitweilig eingebüßte Fähigkeiten ausgleichen, sondern nach Möglichkeit zu ihrer Wiederherstellung - ganz oder teilweise - beitragen. Dementsprechend ist die Definition der Pflegebedürftigkeit gegenüber dem älteren Begriff der Schwerpflegebedürftigkeit im Sozialgesetzbuch (SGB) X geändert worden. Die Kriterien der "Hilflosigkeit und des Hilfebedarfs in sehr hohem Maße" sind entfallen; es reicht aus, wenn der Pflegebedürftige auf Dauer der Hilfe bei der Ausführung täglich notwendiger Verrichtungen bedarf. Zur Pflege gehören daher nicht nur die Tätigkeiten der Pflegepersonen, die diese anstelle des Pflegebedürftigen ausführen. Auch die Betreuung und Anleitung des Pflegebedürftigen sowie seine Unterstützung bei solchen Tätigkeiten werden zur Pflege gerechnet. Die soziale Pflegeversicherung definiert bestimmte Grundsätze, die für die Gestaltung der Pflege nach dem SGB XI bindend sind ( 2, 3, 5 SGB XI). 8

9 Selbstbestimmung Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, dass der Würde des Menschen entspricht. Bei der Auswahl des Pflegedienstes, vor allem auch des Pflegeheims, haben Pflegebedürftige daher ein Mitspracherecht, ebenso je nach Anbieter bei der Gestaltung der Pflege. Vorrang der häuslichen Pflege Vorrang hat die häusliche Pflege, die durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn erbracht wird und die den Pflegebedürftigen in seiner gewohnten häuslichen Umgebung belässt. Leistungen der Pflegeversicherung sollen vor allem dazu erbracht werden diese Pflege zu unterstützen. Prävention / Rehabilitation vor Pflege Pflegekassen und Krankenkassen sowie die anderen Sozialversicherungsträger sind dazu verpflichtet, frühzeitig Maßnahmen gegen den Eintritt von Pflegebedürftigkeit einzuleiten. Auch nach Eintritt von Pflegebedürftigkeit ist stets zu prüfen, ob nicht durch Maßnahmen der Rehabilitation die Pflegebedürftigkeit beseitigt oder gemindert werden kann. Anspruchsberechtigte Anspruch auf die Pflegesachleistung hat, wer pflegebedürftig ist und in seinem Haushalt oder in dem Haushalt, in den er aufgenommen wurde, gepflegt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Pflegebedürftige eine Altenwohnung bzw. in einem Altenwohnheim ein Appartement oder eine Wohnung gemietet hat, solange es sich hierbei nicht um ein Pflegeheim oder eine vergleichbare Einrichtung handelt. Unerheblich ist, ob der Pflegebedürftige die Haushaltsführung eigenverantwortlich regeln kann oder nicht. Die Pflegesachleistung sichert die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung des Pflegebedürftigen. Sie besteht in der Unterstützung bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens (Pflegebedürftigkeit). Erbracht wird die Pflegesachleistung entweder von Fachkräften der Pflegedienste oder von Kräften der Pflegekasse selbst. Auch geeignete Einzelpersonen kommen in Frage, sofern sie die Vertragsbedingungen der Pflegekassen erfüllen. Mit der Reform der Pflegeversicherung, die seit 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, können mehrere Pflegebedürftige Pflege- und Betreuungsleistungen sowie hauswirtschaftliche Versorgung gemeinsam als Sachleistung in Anspruch nehmen. Der Anspruch auf Betreuungsleistungen als Sachleistungen setzt voraus, dass die 9

10 Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung im Einzelfall sichergestellt sind. Die Höhe des Anspruchs auf Geldleistung / Sachleistung richtet sich nach der Pflegestufe. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) Nach dem Pflege-Neuausrichtungs- Gesetz (PNG) erhalten ab dem 1. Januar 2013 Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) sind, monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Darüber hinaus wurde eine Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme und eine bessere Beratung bis hin zur Entlastung von Angehörigen angestrebt. Mit einem Initiativprogramm werden z. B. auch Wohngruppen gefördert, mit denen gezielt Angebotsformen zwischen der Versorgung zu Hause und der Unterbringung im Heim ausgebaut werden sollen. Pflegegeld (Geldleistungen) Pflegestufe Stand Stufe 0 (mit Demenz*) 120,00 Euro Stufe I 235,00 Euro Stufe I (mit Demenz*) 305,00 Euro Stufe II 440,00 Euro Stufe II (mit Demenz*) 525,00 Euro Stufe III 700,00 Euro Wird die Pflege nicht durch zugelassene Pflegekräfte erbracht, sondern zum Beispiel durch Angehörige oder sonstige ehrenamtliche Helfer, wird stattdessen das so genannte Pflegegeld als Geldleistung gezahlt. In Deutschland werden die meisten Pflegebedürftigen noch zu Hause, oftmals durch die nächsten Angehörigen gepflegt. Laut den Eckdaten aus der Pflegestatistik 2009 des Hessischen statistischen Bundesamtes waren Personen pflegebedürftig. Davon wurden 75,2 % ( Personen) zu Hause versorgt. In Pflegeeinrichtungen waren (24,8%) Bewohner untergebracht. Das Pflegegeld wird für die Tage gezahlt, an denen die häusliche Pflege durchgeführt wird. Wird die Pflege unterbrochen, zahlt die Kasse nur anteilig Pflegegeld. 10

11 Pflegesachleistungen (Unterstützung durch ambulante Pflegedienste) Pflegestufe Stand Stufe 0 (mit Demenz*) 225,00 Euro Stufe I 450,00 Euro Stufe I (mit Demenz*) 665,00 Euro Stufe II 1.100,00 Euro Stufe II (mit Demenz*) 1.250,00 Euro Stufe III* 1.550,00 Euro Härtefall 1.918,00 Euro *Gilt für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen Leistungen für stationären Aufenthalt Stationär Stand Stufe I 1.023,00 Euro Stufe II 1.279,00 Euro Stufe III 1.550,00 Euro Härtefall 1.918,00 Euro genommenen Sachleistungen. Nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) ist es Aufgabe der Betreuungs- und Pflegeaufsicht in den stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen in Hessen Qualitäts- und Quantitätsprüfungen der Betreuung und Pflege vorzunehmen. Ziel und Aufgabe dabei ist, die Würde der Bewohner zu bewahren und ihre Gesundheit zu stärken und zu fördern. Beratung und Auskunft für die Region des Odenwaldkreises erhalten Sie bei der Betreuungs- und Pflegeaufsicht Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt Schottener Weg Darmstadt Telefon: Fax: HGBP@havs-dar.hessen.de Die Leistungen der ambulanten Dienste gelten als Sachleistungen. Die Sachleistungen und Geldleistungen können auch kombiniert in Anspruch genommen werden, um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten. Man erhält dann jedoch nicht beide Leistungen zu vollen Anteilen, sondern das Pflegegeld verringert sich um den Wert der in Anspruch 11

12 Gesetzliche Betreuung Mit dem Betreuungsgesetz 1992 wurde die gesetzliche Betreuung als Hilfe für psychisch, seelisch, geistig und / oder körperlich kranke oder behinderte Menschen eingeführt. In gegenüber der ehemaligen Vormundschaft umfassend reformierter Form ist die Abschaffung der Entmündigung eine herausragende Neuerung dieser Gesetzgebung. Eine Betreuung kann nur angeordnet werden soweit sie erforderlich ist und wird im Weiteren vom Amtsgericht überwacht. Für eine Betreuerbestellung müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, welche im Verlauf eines garantierten Verfahrens durch einen medizinischen Sachverständigen, die Betreuungsbehörde und dem Gericht selbst, geprüft wird. Erst auf eine insoweit nachgewiesene Erforderlichkeit der Betreuungsbedürftigkeit kann die Anordnung der Betreuung durch richterlichen Beschluss erfolgen, was sie sodann zu einer gesetzlichen Vertretung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) macht. Der Betreuer hat hiernach, entsprechend den Umständen des Einzelfalles, die Interessen und Ansprüche seines Betreuten zu vertreten (z. B. gegenüber Gerichten, Behörden, Ärzten, Vermietern, Heimen, Kranken- und Pflegeversicherungen usw.) und dabei insbesondere nach dessen Wille und Wohl zu entscheiden. Er muss dem betroffenen Menschen so weit als möglich, persönliche Rechte und Verantwortlichkeiten belassen und darf Eingriffe in Persönlichkeitsrechte nur ausnahmsweise vornehmen, wenn andere Regelungen das Wohl des Betroffenen nicht erreichen. Jeder kann vorab mit einer Betreuungsverfügung für den Fall einer möglichen Betreuerbestellung auf die Person und den Inhalt einer Betreuung Einfluss nehmen. Es ist aber auch möglich mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung entsprechende Regelungen für die Zukunft zu treffen, was die Betreuung nicht mehr erforderlich macht. Die Adressen und Ansprechpartner der Betreuungsbehörde des Odenwaldkreises oder der Betreuungsvereine finden Sie unter dem Verzeichnis der sozialen Dienste und Einrichtungen. Dort können Sie sich über alle Aspekte der gesetzlichen Betreuung ebenso wie über entsprechende Vorsorgemöglichkeiten beraten lassen und bei Bedarf auch entsprechende Musterverfügungen erhalten. In der Betreuungsbehörde im Gesundheitszentrum ist die öffentliche Beglaubigung ihrer Vorsorge- und / oder Patientenverfügung möglich. Betreuungsverfügung Mit einer Betreuungsverfügung kann die Person festgelegt werden, welcher bei Erforderlichkeit einer gesetzlichen Betreuung einzig das Betreueramt übertragen werden darf. Das Gericht ist an einen so bekannt gemachten Willen gebunden und kann eine abweichende Betreuerperson nicht auswählen. Die Handlungsermächtigung des gesetzlichen Vertreters wird vom Betreuungsgericht erteilt, das gemäß den Ergebnissen des Prüfverfahrens auch über Notwendigkeit und 12

13 Aufgabenkreise der Betreuung entscheidet und im Weiteren die Betreuerperson in ihrer Tätigkeit kontrolliert. Vorsorgevollmacht Mit der Vorsorgevollmacht kann jeder in gesunden Tagen bestimmen, wer an seiner Stelle als Vertreter notwendige Entscheidungen treffen und Regelungen durchführen soll, wenn die selbstverantwortliche Wahrnehmung eigener Angelegenheiten und Interessen aus gesundheitlichen Gründen einmal nicht mehr möglich sein sollte. Diese Situation könnte sich z. B. bei einer später eintretenden teilweisen oder völligen Handlungsunfähigkeit durch einen Unfall, eine Krankheit oder auch bei altersbedingtem Abbau geistiger Fähigkeiten, ergeben. Damit ist die Vorsorgevollmacht eine selbst gewählte Hilfe und gibt den Willen der betroffenen Person wieder. Weil die Vorsorgevollmacht für den Fall krankheits- oder behinderungsbedingter Defizite einen ausgewählten Vertreter in die Lage versetzt, sich um die ausdrücklich genannten Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu kümmern, ist nach 1896 BGB die Erforderlichkeit einer rechtlichen Betreuung nicht mehr gegeben. Deshalb ist die vom Gericht anzuordnende Betreuung nachrangig gegenüber der Vollmacht und darf nicht eingerichtet werden. ganz nach seinem Willen zu gestalten. Demnach ist auch eine notarielle oder öffentliche Beglaubigung nicht notwendig, sofern keine Rechtsgeschäfte mit vorausgesetzter notarieller Beteiligung (z. B. Grundstücksgeschäfte) geregelt werden sollen. Der Vollmachtnehmer wird im weiteren Verlauf seiner Tätigkeit für den Vollmachtgeber nicht durch das Amtsgericht kontrolliert, weshalb ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis die wichtigste Voraussetzung einer Bevollmächtigung sein sollte. Zur Erstellung oder auch zur Rücknahme einer Vollmacht muss der Vollmachtgeber jedoch noch geschäftsfähig sein. Die Vorsorgevollmacht ist nicht mit der Patientenverfügung zu verwechseln. Letztere legt eine gewünschte Form der Heilbehandlung fest und macht den behandelnden Ärzten, dem Bevollmächtigten oder einem Betreuer verbindliche Vorgaben über Entscheidungen zu Einwilligungen im Rahmen der medizinischen Behandlung. Die Vorsorgevollmacht ist in der Regel als einseitige Willenserklärung nach dem Gesetz in Form und Inhalt frei von Vorschriften, also vom Vollmachtgeber 13

14 Patientenverfügung Grundsätzlich hat jeder Arzt die Verpflichtung, alles objektiv Mögliche zu tun, um Leben zu erhalten. Davon ist nur abzuweichen, wenn der Patient mit ungetrübtem Wissen und Willen die vorgesehene Behandlung nicht akzeptiert. Entscheidend ist dabei, wie sich der tatsächliche oder mutmaßliche Wille des Patienten zum Zeitpunkt der aktuellen Behandlung darstellt. Mit der Patientenverfügung kann jeder bestimmen, wie er in einer bestimmten Situation medizinisch behandelt werden will, in der er selbst nicht mehr einwilligungsfähig sein sollte. Sie bietet die Möglichkeit, vorab nach eigenen persönlichen Vorstellungen Festlegungen zu treffen, die beispielsweise eine medizinische Behandlung vornehmen lassen oder deren Unterlassung bestimmen. So ist sichergestellt, dass eigene persönliche Vorstellungen von einer würdevollen Behandlung umgesetzt werden. Auch die Patientenverfügung ist in Form und Inhalt frei und kann rechtswirksam nur persönlich von einem einwilligungsfähigen Menschen erstellt werden. Sie ist von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden, die nicht den eigenen Willen zum Ausdruck bringt, sondern einen Dritten ermächtigt, an der Stelle des entscheidungsunfähigen Patienten Regelungen zu treffen. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sollten deshalb stets miteinander verbunden werden, damit der Bevollmächtigte oder Betreuer die Festlegungen des erklärten Patientenwillens beachten kann. Über den Internetauftritt des Odenwaldkreises finden Sie die Betreuungsbehörde des Odenwaldkreises bzw. die Betreuungsvereine, wo sie sich nochmals gezielt über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beraten lassen können und bei denen Sie auch entsprechende Musterverfügungen erhalten. Musterformulare finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz unter: und auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Gesetzliche Betreuung Odenwaldkreis : 14

15 Informationen zu Pflegeeinrichtungen Im zweiten Teil unseres Seniorenwegweisers möchten wir Sie über die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und ihr Leistungsspektrum informieren. Eine kurze Erläuterung zu den unterschiedlichen Arten von Pflegediensten soll Ihnen eine mögliche Entscheidungshilfe sein. Ambulante Pflegedienste Sollten Sie einmal über längere Zeit erkranken oder pflegebedürftig werden, können ambulante Pflegedienste aus Ihrer Region die Versorgung im Rahmen der Pflege übernehmen. Diese Dienste sichern damit pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen, den Erhalt des Lebensmittelpunktes im eigenen Wohnumfeld, sodass ein Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim nicht notwendig wird. Leistungen der ambulanten Pflege können z. B. im Rahmen der Grundpflege, der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung erbracht werden. Das Leistungsspektrum könnte beispielsweise die Körperpflege, Inkontinenzversorgung oder die Lagerung bei Bettlägerigkeit umfassen. Pflegeversorgung könnte zudem auch die Gabe von Injektionen, die Behandlung von Druckgeschwüren oder die Stomaversorgung beinhalten. Andere Leistungen umfassen die Beratung, zum Beispiel als Hilfe bei Anträgen oder hauswirtchaftliche Hilfe wie Kochen. Aber auch die Reinigung der Wohnung, die Pflege der Wäsche oder notwendige Einkäufe können als Hilfe angeboten und geleistet werden. Die kirchlichen Pflegedienste bieten darüber hinaus häufig seelsorgerische Dienste an. In vielen Fällen können die anfallenden Kosten bei rechtzeitiger Antragstellung von der Kranken- bzw. Pflegekasse übernommen werden. Ambulante Pflegedienste haben in der Regel einen Versorgungsvertrag. Dieser ist mit der Pflege- und Krankenkasse abgeschlossen. Ambulante Pflegedienste unterliegen damit einer Qualitätskontrolle des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Damit ist die Versorgung eines Pflegebedürftigen gesichert und im Zweifel auch kontrollierbar. Die 947 in ganz Hessen tätigen Pflegedienste oder auch Sozialstationen sind meist private Unternehmen, Vereine, Zentren oder Interessensverbände von Städten, Gemeinden und / oder Kirchenverbänden. Seit dem Jahr 2009 werden stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen mindestens einmal pro Jahr durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft. Jede geprüfte Einrichtung erhält dabei eine Note, die sich am Schulnotensystem orientiert. Details können Sie im Internet nachlesen oder in der jeweiligen Einrichtung bzw. bei zuständigen Beratungsstelle und der Pflegeberatung erfragen. 15

16 Bad König Ambulante Pflegeeinrichtungen Bad Königer Pflegedienst Bahnhofstraße Bad König Telefon: Fax: Internet: Pflegestützpunkt in der Seniorenresidenz: Telefon: Mobile Pflege Bad König / Brombachtal Bahnhofstraße Bad König Telefon: Fax: pflege-badkoenig@pz-odw.de Internet: 16

17 Beerfelden Ambulante Pflegeeinrichtungen Mobile Pflege Beerfelden Krähberger Weg Beerfelden Telefon: Fax: Internet: Breuberg Ambulante Pflegeeinrichtungen Ambulanter Dienst Zu Hause Michael Lauff Mainstraße Breuberg Telefon: Fax:

18 Diakoniestation Breuberg Marktplatz Breuberg-Neustadt Telefon: Fax: Erbach Ambulante Pflegeeinrichtungen Mobile Pflege Erbach / Michelstadt Elsa-Brandström-Straße Erbach Telefon: Fax: pflege-erbach@pz-odw.de Internet: Pflege- und Betreuungsdienst Wenzel Hauptstr Erbach Telefon: oder Fax: info@pflegedienst-wenzel.de Internet: 18

19 Pflegezentrum Waldblick Gerhard-Hauptmann-Str Erbach Telefon: oder Fax: Internet: ISA Pflegedienst GmbH Jahnstraße Erbach Telefon: Fax.: isa-40@web.de Fränkisch-Crumbach Ambulante Pflegeeinrichtungen Mobile Pflege Lieschen Erbacher Str Fränkisch-Crumbach Telefon: Fax: mp-lieschen@gmx.de 19

20 Marcelas Pflegedienst Rodensteiner Straße Fränkisch-Crumbach Telefon: Fax: Mobil: Marcelas.Pflegedienst@t-online.de Internet: Höchst i. Odw. Ambulante Pflegeeinrichtungen Sozialstation Höchst e. V. Erbacher Straße Höchst i. Odw. Telefon: Fax: info@sozialstation-hoechst.de Internet: 20

21 Lützelbach Ambulante Pflegeeinrichtungen Sozialstation Lützelbach Maihohl Lützelbach Telefon: Fax: info@sozialstation-luetzelbach.de Internet: Michelstadt Ambulante Pflegeeinrichtungen Pflegeteam Wolf Friedrich-Ebert-Straße Michelstadt Telefon: Fax: s.spahn@wolf-pflegeteam.de Internet: 21

22 Reichelsheim Ambulante Pflegeeinrichtungen Mobile Pflege Gersprenztal Hochstraße Reichelsheim (Odenwald) Tel.: Fax: pflege-reichelsheim@pz-odw.de Internet: Ambulanter Pflegedienst Trautmann Siegfriedstr Reichelsheim (Odenwald) Telefon: Fax: Pflegedienst-Trautmann@teleson-mail.de Internet: 22

23 Mobile Pflege Sonnenberg Am Sonnenberg Reichelsheim (Odenwald) Telefon: Fax: Internet: Rothenberg Ambulante Pflegeeinrichtungen Ambulanter Pflegedienst Gugau Bergweg Rothenberg Telefon: Fax: Birkenweg Rothenberg Finkenbach Telefon: Fax: v.gugau@gugau-pflege.de 23

24 Stationäre Pflegeeinrichtungen Wenn ältere Menschen nicht mehr zufriedenstellend zu Hause versorgt werden können und die Pflege und Betreuung nicht mehr gewährleistet werden kann, stellt sich die Frage nach einem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim. Hier werden pflege- und hilfebedürftige Seniorinnen und Senioren von Fachkräften rund um die Uhr versorgt. Die Altenund Pflegeheime begreifen sich als moderne Wohnstätten und Lebensräume für Seniorinnen und Senioren, in denen Platz für angemessenes Wohlbefinden und individuelle Privatsphäre angeboten wird. Der erste Schritt für eine Unterbringung in der stationären Pflege ist der Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Auf diesen Antrag hin, veranlasst die Pflegekasse vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eine Einstufung der zu pflegenden Person vorzunehmen. Dabei wird überprüft, ob stationäre Pflege nach Leistungen der Pflegeversicherung möglich und notwendig ist. Von diesem Gutachten des MDK hängt ab, in welcher Höhe und in welchem Ausmaß die Pflegekassen Leistungen übernehmen können. Informationen über Kosten und Zuschussmöglichkeiten, unabhängig davon für welche Pflegeform Sie sich entscheiden, erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter oder bei der Pflegeberatung Ihrer Kranken- und Pflegekasse. In welchem Alten- oder Pflegeheim Sie oder Ihr Angehöriger betreut werden will, hängt inzwischen oftmals von den Kapazitäten der einzelnen Einrichtungen ab. Letztlich entscheiden jedoch Sie, wo die stationäre Pflege erfolgen soll. Tagespflege Tagespflege ist ein zeitlich begrenztes Betreuungsangebot für pflegebedürftige Menschen in einem Alten- bzw. Pflegeheim. Sie soll helfen, die Integration und Pflege von betroffenen älteren und pflegebedürftigen Menschen kurzfristig sicher zu stellen. Dabei sollen pflegende Angehörige aktiv entlastet werden. Im Vordergrund einer Tagespflege steht dabei die Hilfe zur Selbsthilfe der Bewohnerinnen und Bewohner unter Anleitung von geschultem Pflegepersonal. Durch Aktivierung in verschiedenen Bereichen der Gesundheitsvorsorge, wie z. B. krankengymnastische Übungen, hauswirtschaftliche Anleitung, individuelle Gestaltung von Freizeitaktivitäten, Begleitung zu Arztbesuchen etc., soll die Selbstständigkeit der Betroffenen möglichst schnell wieder hergestellt werden oder so lange wie möglich erhalten bleiben. Vorderstes Ziel ist es, das die zu pflegende Person mit größt-möglicher Unabhängigkeit von fremder Hilfe weiterhin in ihrer Wohnung leben kann. Die Tagespflege bietet pflegenden Angehörigen Entlastung bei der täglichen Versorgung von älteren pflegebedürftigen Menschen während der Normarbeitszeit an. Dies ist z. B. der Fall, wenn Pflegende neben der Betreuung ihrer Angehörigen 24

25 weiterhin berufstätig sein müssen bzw. wollen und die Pflege hilfebedürftiger Menschen somit nur abends und nachts durch die Pflegenden möglich ist. Verhinderungspflege / Urlaubspflege / Kurzzeitpflege Die Kurzzeitpflege dient der zeitlich befristeten und damit vorübergehenden Pflege pflegebedürftiger Personen in einem Alten- oder Pflegeheim. Ein wichtiges Ziel der Kurzzeitpflege ist es, die häusliche Pflege lediglich zeitweilig zu ersetzen. Dabei können z. B. pflegende Angehörige entlastet werden, wenn aus verschiedenen Gründen eine pflegende Betreuung in den eigenen vier Wänden nicht mehr gewährleistet werden kann. Durch die Kurzzeitpflege kann so unter Umständen ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden. Diese stationäre Pflege ist in der Regel zeitlich auf maximal vier Wochen befristet, jedoch bis höchstens 1.550,00 erstattungsfähig. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate gepflegt hat. Checkliste Heimplatzsuche Bevor Sie sich für einen Heimplatz entscheiden, sollen Ihnen folgende theoretische wichtige Eckpunkte eine erste Erkenntnis über mögliche Anforderungen verschaffen. Dabei ist jedoch ein persönlicher und individueller Eindruck durch einen Besuch in der Einrichtung unumgänglich. Oftmals empfiehlt es sich mit der zuständigen Pflegedienstleitung der Pflegeeinrichtung oder Heimbewohnern ein Gespräch zu führen. Lage und Größe des Pflegeheimes, Infrastruktur, Verkehrsanbindung Welche Leistungen werden angeboten Anzahl, Ausstattung ebenso wie Reinigung, Instandhaltung und Art der Zimmer Art der Aufenthalts-, Speise-, Freizeitund Fernsehräume Getränke-, Speisen- und Zimmerserviceangebote Bettwäsche-, Handtuch-, und Wäscheservice Ruhe-, Besuchszeiten, Haustiere Regelmäßige Kosten, Extrakosten, Heimvertrag und Heimvertretung Facharzt- und Arztbetreuung, Angebote für Demenzbetreuung und Freizeitaktivitäten, Gottesdienste und kulturelle Veranstaltungen Heimpersonal, wie und wann ist der Pflegedienst erreichbar Hat der Anbieter ein Pflegekonzept und wie ist die Qualifikation des Pflegepersonals Einsicht und Berücksichtigung von Prüfberichten des MDK oder der Pflegekassen 25

26 Bad König Stationäre Pflegeeinrichtungen Haus Brunnengarten Frankfurter Str. 22 a Bad König Telefon: brunnengarten@bk-pflege.de Internet: Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege Alten und Pflegeheim Rosenhöhe GmbH Kimbacher Straße Bad König Telefon: Fax: info@hausrosenhoehe.de Internet: Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege Seniorenhaus Bergpension Höhenstr Bad König Telefon: Fax: info@seniorenhaus-bergpension.de Internet: Stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege 26

27 Seniorenwohn- und Pflegehaus Blaues Haus Friedrich-Ebert-Str Bad König Telefon: Fax: info@pflegehaus-badkoenig.de Internet: Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege Beerfelden Stationäre Pflegeeinrichtungen Seniorenresidenz Hedwig Henneböhl - Wohn-und Pflegeheim in Beerfelden - Krähberger Weg Beerfelden Telefon: Fax: info@pz-odw.de Internet: Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege 27

28 Brensbach Stationäre Pflegeeinrichtungen Seniorenpflegeheim Oberscholzenhof Heidelberger Straße Brensbach Telefon: Fax: awo-osh@t-online.de Internet: Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege Breuberg Stationäre Pflegeeinrichtungen Seniorenresidenz Landhaus am Weinberg Dammstraße Breuberg-Hainstadt Telefon: /36 Fax: info@landhausamweinberg.de Internet: Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege 28

29 Brombachtal Stationäre Pflegeeinrichtungen Haus Belle Vue Oberer Gründelsweg Brombachtal Telefon: Internet: Tagespflege Erbach Stationäre Pflegeeinrichtungen Alten- und Pflegeheim des Gesundheitszentrums Odenwald Albert-Schweitzer-Str. 10 a Erbach Telefon: Fax: altenheim@gz-odw.de Internet: Vollstationäre Pflege, Kurzzeit-, Tagespflege 29

30 Pflege- und Behindertenheim Haus Tannenberg Haisterbacher Straße Erbach-Günterfürst Telefon: Fax: Internet: Vollstationäre Pflege Seniorenpflegeheim Haus Wildpark Alter Elsbacher Weg Erbach Telefon: Fax: und seniorenpflegeheim-wildpark@t-online.de Internet: Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege 30

31 Senioren- und Pflegeheim Haus Waldblick Sportplatzweg Erbach-Günterfürst Telefon: oder Fax: info@seniorenheim-waldblick.de Internet: Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege Fränkisch-Crumbach Stationäre Pflegeeinrichtungen Senioren- und Pflegeheim Haus Waldfrieden Waldfrieden Fränkisch-Crumbach Telefon: Fax: kontakt@haus-waldfrieden.com Internet: Vollstationäre Pflege 31

32 Höchst i. Odw. Stationäre Pflegeeinrichtungen Pflegeheim Eva Raitz Spessartstr Höchst i. Odw. Telefon: Fax: info@pflegeheim-raitz.de Internet: Vollstationäre Pflege Lützelbach Stationäre Pflegeeinrichtungen Altenpflegeheim Haus Geist Neustädter Str Lützelbach Tel.: Fax: info@haus-geist.net oder hgeist@haus-geist.net Internet: Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege 32

33 Michelstadt Stationäre Pflegeeinrichtungen AWO Altenwohn- und Pflegeheim ggmbh Stadtring Michelstadt Telefon: Fax: Internet: Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege Altenpflegeheim Haus Bonum Unterer Hammer Michelstadt-Asselbrunn Telefon: Notfalltelefon: Fax: haus.bonum@t-online.de Internet: Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege Tagespflege Wolf Friedrich-Ebert-Str Michelstadt Telefon: Fax: s.spahn@wolf-pflegeteam.de Internet: Tagespflege 33

34 Mossautal Stationäre Pflegeeinrichtungen Seniorenhaus Odenwald GmbH In der kleinen Harras Mossautal-Güttersbach Telefon: oder 2217 Fax: Internet: Vollstationäre Pflege, Tagespflege Reichelsheim Stationäre Pflegeeinrichtungen Alten- und Pflegeheim Marianne Ostertalstraße Reichelsheim-Ober Ostern Telefon: Fax: info@altenpflegeheim-marianne.de Internet: Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege 34

35 Seniorenheim Sonnenberg Am Sonnenberg Reichelsheim (Odenwald) Telefon: Fax: Internet: Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege tutela Seniorenwohn- und Pflegeheim Rangenweg 9 und Reichelsheim-Gumpen Telefon: Fax: admin@tutela.de Internet: Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege Rothenberg Stationäre Pflegeeinrichtungen Ev.-Luth. Haus Cordula e. V. Waldstraße Rothenberg-Kortelshütte Telefon: Fax: info@haus-cordula.de Internet: Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege 35

36 Spezifische Anbieter sozialer Dienste In einem weiteren Teil unseres Wegweisers für Seniorinnen und Senioren möchten wir Sie über Anbieter einzelner spezieller sozialer Dienste des Odenwaldkreises informieren. Dies sind beispielsweise Behindertenwohnheime, Betreutes Wohnen, Essen auf Rädern, Gemeindevertretungen, Hospiz- und Palliativbegleiter, Kirchengemeinden, Seniorenberatungen, Seniorenkommission, soziale Einrichtungen oder auch interessante Links, sofern Sie im Internet nach weiteren Informationen suchen möchten. Wohnen mit Behinderung / Stationäres Wohnen Menschen mit Behinderung können sich aufgrund des Sozialstaatsprinzips unserer Gesellschaft auf einen breiten Leistungskatalog verlassen und erhalten so die Chance ihr Leben selbstständig gestalten zu können. Dies ist in der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland im SGB I und SGB IX verankert. Um die Interessen von behinderten Menschen wahrzunehmen gibt es aber auch neue Ansätze zur Rehabilitation und Integration in die Gesellschaft. Behindertenbeauftragte, Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen sowie Stiftungen und Vereine sind mit individuellen Angeboten und einem starken Engagement ehrenamtlich tätiger Menschen eine Anlaufstelle für behinderte Menschen. Neben den Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherungen bieten auch weitere zahlreiche Institutionen und Behörden wie die Liga der freien Wohlfahrtspflege individuelle und vielfältige Unterstützungen für behinderte Menschen und ihre Familien an. Im Odenwaldkreis können Sie unter der Internetadresse de alle wichtigen Ansprechpartner finden oder sich auch den Wegweiser für Menschen mit Behinderung im Odenwaldkreis von unserer Behindertenbeauftragten schicken lassen. 36

37 Bad König Wohnen mit Behinderung Vita GmbH* Kimbacher Straße Bad König Telefon: oder Fax: Internet: * Einrichtung für chronisch mehrfach abhängige Menschen Vita GmbH Außenwohngruppe Haus Carolina Am Kalkofen Bad König-Ober Kinzig Telefon: Fax: info@cma-odenwald.de Internet: 37

38 Beerfelden Wohnen mit Behinderung Heim Bergfrieden* Ortsstraße Beerfelden-Etzean Telefon: Fax: * Einrichtung für Menschen mit seelischen Behinderungen Brombachtal Wohnen mit Behinderung Haus Brombachtal ggmbh* der Cornelius-Helferich-Stiftung Zeller Str Brombachtal Telefon: Fax: Internet: Außenstellen in Bad König Haus Rosengarten und in Reichelsheim Haus Reichelsheim * Einrichtung für geistig und mehrfach behinderte Menschen 38

39 Erbach Wohnen mit Behinderung Nieder-Ramstädter Diakonie Regionalverbund Odenwaldkreis, Wohnverbund Am Brühl Erbach Telefon: Internet: Pflege- und Behindertenheim Haus Tannenberg GmbH* Haisterbacher Str Erbach-Günterfürst Telefon: Fax: Internet: * Einrichtung für Menschen mit seelischen Behinderungen 39

40 Haus Friesland* Haisterbacher Str Erbach-Günterfürst Telefon: Fax: Internet: * Einrichtung für Menschen mit seelischen Behinderungen Integra GmbH* Neckarstraße Erbach Telefon: Fax: info@integra-home.de Internet: (Einrichtung in Mümling-Crumbach) * Werkstätten für Menschen mit seelischen Behinderungen 40

41 Rothenberg Wohnen mit Behinderung Evang.-Luth. Haus Cordula e. V. Waldstraße Rothenberg Telefon: Fax: Internet: Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen ist für die Menschen interessant, die weiterhin in ihren eigenen vier Wänden oder in einer Wohngemeinschaft mit Gleichgesinnten leben möchten. Neue Wohnformen für älter werdende Menschen haben sich inzwischen in unserer Gesellschaft etabliert und erfreuen sich auch im Odenwaldkreis zunehmender Beliebtheit. Dabei hat sich das sogenannte "Betreute Wohnen" quantitativ und sicher auch qualitativ am stärksten weiterentwickelt. So sind auch hier im Odenwald in den letzten Jahren zahlreiche Seniorenresidenzen entstanden. Betreutes Wohnen erfreut sich zudem bei Seniorinnen und Senioren so großer Beliebtheit, weil es durch die Kombination einer seniorengerecht gebauten und eingerichteten Wohnung eine selbstständige Lebens- und Haushaltsführung ermöglicht. Es gibt allerdings gewisse Kriterien, die Sie bei einem Umzug in das Betreute Wohnen beachten sollten. Dabei ist oftmals ein Betreuungsangebot von Grundund Sonderleistungen bzw. Wunschleistungen integriert, die im Hilfe- oder Pflegefall den Betroffenen zur Verfügung stehen. Diese werden entweder mit einer Pauschale abgegolten oder als Zusatzkosten geltend gemacht. Beispiele für Grundleistungen sind unter anderem Notrufanschluss, andere Gemeinschaftseinrichtungen, Vermittlung von Diensten Dritter oder Erreichbarkeit eines Notpflegepersonals. Regel-Wahlleistungen sind beispielsweise Pflegeleistungen, Verpflegung und andere hauswirtschaftliche Leistungen. 41

42 Bad König Betreutes Wohnen Residenz & Hotel Am Kurpark" Werkstraße Bad König Telefon: Fax: Internet: Beerfelden Betreutes Wohnen Seniorenresidenz Hedwig Henneböhl - Wohn- und Pflegeheim in Beerfelden - Krähberger Weg Beerfelden Telefon: Fax: info@pz-odw.de Internet: 42

43 Breuberg Betreutes Wohnen Seniorenwohngemeinschaft Haus Odenwald Mainstraße Breuberg Telefon: oder Erbach Betreutes Wohnen Seniorenresidenz Erbach Alfred-Kehrer-Straße Erbach Telefon: Fax: Internet: 43

44 Höchst i. Odw. Betreutes Wohnen Pflegeheim Eva Raitz mit Nebenhaus Spessartstr Höchst i. Odw. Telefon: Fax: info@pflegeheim-raitz.de Internet: Michelstadt Betreutes Wohnen Altenwohn- und Pflegeheim mit Extra Wohnbereich Stadtring Michelstadt Telefon: Fax: wpmi@awo-odenwald.de Internet: 44

45 Essen auf Rädern Mobiler Essenservice oder "Essen auf Rädern" sind Mahlzeitendienste die im Allgemeinen von gemeinnützigen Trägern angeboten werden und für ältere Menschen täglich eine warme Mahlzeit sicherstellen sollen. Die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet oder als Tiefkühlkost erwärmt und zeitnah ausgeliefert. Die Möglichkeiten der Nutzung ergeben sich oftmals daraus, dass eine Selbstversorgung der Betroffenen nicht mehr möglich ist bzw. die Versorgung durch Familienmitglieder nicht sichergestellt werden kann. Mahlzeitendienste können unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden. Informieren können Sie sich bei Ihrem jeweiligen Kostenträger bzw. beim Anbieter dieser Dienstleistung oder bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Breuberg Essen auf Rädern Diakoniestation Breuberg Marktplatz Breuberg-Neustadt Telefon: Fax:

46 Lützelbach Essen auf Rädern Altenpflegeheim Haus Geist Neustädter Str Lützelbach Telefon: Fax: info@haus-geist.net oder hgeist@haus-geist.net Internet: Michelstadt Essen auf Rädern Altenpflegeheim Haus Bonum Mittagessenservice Unterer Hammer Michelstadt Telefon: oder Haus.Bonum@t-online.de Internet: 46

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