Leistungsbeschreibung Flexible Erziehungs- und Familienhilfe

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1 Leistungsbeschreibung Flexible Erziehungs- und Familienhilfe Name der Einrichtung Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung GmbH Flexible Erziehungs- und Familienhilfe Südl. Küstenkanal Friesoythe Tel.: Fax.: Leiter/Träger Paul Meyer staatl. anerkannter Erzieher, Familientherapeut Stellv. Leiter Pädagogische Leitung Heilpädagoge/in oder Sozialpädagoge/in

2 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb Leistungsbeschreibung Flexible Erziehungs- und Familienhilfe Inhaltsverzeichnis Flexible Erziehungs- und Familienhilfe 2 1. Flexible Erziehungs- und Familienhilfe Kurzbeschreibung der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung GmbH Örtlichkeiten für die flexible Hilfe Rechtsgrundlagen nach SGB VIII / KJHG 3 2. Erziehungsbeistandschaft Definition Zielgruppe und Zielvorstellung 4 Inhaltliche Arbeit 2.2. Ansatz, Grundleistung und Ziele Methoden Personal 7 Seite 3. Sozialpädagogische Familienhilfe Definition Zielgruppe 7 Inhaltliche Arbeit 3.2. Ansatz, Grundleistung und Ziele Methoden Personal Qualitätssicherung und -entwicklung 11 Anhang Vereinbarung- Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGBV III 12

3 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb 1. Flexible Erziehungs- und Familienhilfe Flexible Erziehungs- und Familienhilfe ist ein für den Einzelfall organisiertes Jugendhilfeangebot. Es realisiert eine individuelle, dem Bedarf entsprechende Hilfe, die flexibel den Entwicklungen und Entscheidungen der Klienten und der anderen Beteiligten angepasst wird. Die Betreuung zielt auf eine akute und längerfristige Problemlösung, setzt auf die Stärkung vorhandener Ressourcen und bindet das Lebensumfeld der zu Betreuenden mit ein. Vor Ort werden alle notwendigen erzieherischen Hilfeformen angeboten und realisiert oder prozesshaft entwickelt. Flexible Erziehungs- und Familienhilfe kann auch andere teilstationäre und stationäre Hilfeformen ergänzen. Im Hilfeplanverfahren werden die Ziele, die Arbeitsaufträge und die daraus resultierende durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit vereinbart, die in der Fortbeschreibung entsprechend der Bedarfsentwicklung und der neu festgelegten Arbeitsaufträge verändert werden Kurzbeschreibung der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmbh Im Leistungsangebot der privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung gibt es neben der vollstationären Heimunterbringung den Bereich der Flexiblen Erziehungs- und Familienhilfe. Wir orientieren uns an familientherapeutischen, systemischen und ressourcenorientierten Ansätzen auf der Grundlage eines humanistischen, ganzheitlichen und von christlichen Werten geprägten Menschenbildes. Die Zielsetzung unserer pädagogischen Arbeit ist die Förderung der Selbstheilungsund Selbstentfaltungskräfte der uns anvertrauten Menschen bzw. Familien, sodass die Kinder und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen, selbstbestimmten und sozial kompetenten Persönlichkeiten heranreifen können Örtlichkeiten für die flexible Hilfe Die Betreuung durch die Flexible Erziehungs- und Familienhilfe findet hauptsächlich im Privatbereich der Familien oder deren Lebensumfeld statt. Für die Kinder und Jugendlichen stehen außerdem geeignete Räumlichkeiten und Spielmaterialien im Haus Fichtenhof zur Verfügung. Für Elterngespräche/ Hilfeplangespräche steht dort ebenfalls ein Besprechungszimmer zur Verfügung, sowie ein Büro für alle verwaltungstechnischen Aufgaben Rechtsgrundlagen nach SGB VIII/KJHG Die gesetzlichen Grundlagen für eine Betreuung durch die Flexible Erziehungs- und Familienhilfe sind in den 27, 30, 31 in Verbindung mit 41 SGBVIII/KJHG geregelt. In Absprache mit dem zuständigen Jugendamt wird definiert nach einzelnen Paragraphen und in jedem Einzelfall über die maßgebliche Rechtsgrundlage entschieden. Die Flexible Erziehungs- und Familienhilfe erhält vom Jugendamt und der betroffenen Familie ihren konkreten Auftrag, der im Hilfeplangespräch ( 36 SGBVIII) festgelegt wird. Alle anvertrauten personenbezogenen Daten der Hilfesuchenden unterliegen der Schweigepflicht seitens des Jugendhilfeträgers und dem Datenschutz gemäß 65 SGBVIII. 2. Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer ( 30 und 41 SGBVIII/KJHG)

4 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb 2. Erziehungsbeistandschaft Definition Erziehungsbeistandschaft ist ein ambulantes Angebot der Erziehungshilfe nach 27 in Verbindung mit 30 und 41 SGB VIII. 4 Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern. Die Erziehungsbeistandschaft ist ein sozialpädagogisches Hilfeangebot, das insbesondere auf die Unterstützung des Minderjährigen und jungen Erwachsenen ausgerichtet ist. Zwar arbeitet der Erziehungsbeistand auch mit den Personenberechtigten zusammen und bezieht das soziale Umfeld, soweit es von Bedeutung ist, mit ein. Im Fokus des sozialpädagogischen Handelns steht jedoch der Jugendliche selbst Zielgruppe und Zielvorstellung Aus unterschiedlichen Gründen (veränderte familiäre Strukturen, schulische u./o. berufliche Perspektivlosigkeit, konsumorientiertes Freizeitverhalten, unbeständige, wenig belastbare Beziehungen und einhergehende Kommunikationsarmut/-störung) sind zunehmend Eltern und Jugendliche mit der Lösung von Schwierigkeiten, die mit einer altersgemäßen Verselbstständigung und sich entwickelnder Herauslösung einhergehen, überfordert und benötigen hierbei professionelle Hilfe. Der Erziehungsbeistand bietet über das Beziehungsangebot die Möglichkeit, den jungen Menschen bei seiner Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten und zu unterstützen, seine individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse zu fördern, sowie seine Beziehungen zu den Eltern/ Erziehungsberechtigten zu klären. Des Weiteren kann die Erziehungsbeistandschaft ansetzen, wenn in anderen Maßnahmen nicht die angemessene und notwendige Arbeit geleistet werden kann, sodass andere Hilfeformen aus dem SGB VIII/KJHG durch flexible Zusatzangebote ergänzt werden müssen. Auch Jugendliche oder junge Erwachsene, die bereits in einer eigenen Wohnung leben bzw. verselbstständigt werden sollen, können einen Erziehungsbeistand benötigen. Das Ziel der Erziehungsbeistandschaft ist immer die Herstellung bzw. Wiederherstellung möglichst optimaler Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche auf psychischer, sozialer und somatischer Ebene. Je früher der Erziehungsbeistand eingesetzt wird und je mehr Kooperationsbereitschaft und Motivation vorhanden sind, desto schneller sind nachhaltige Veränderungen möglich. Inhaltliche Arbeit 2.2. Ansatz, Grundleistungen und Ziele Die Installation der Erziehungsbeistandschaft kann also aus unterschiedlichen Bedürfnislagen heraus entstehen und muss somit individuell gestaltet werden. Die Flexible Erziehungshilfe unterstützt, berät und begleitet Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei:

5 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb Der Prüfung der Indikation Bearbeitung von Anfragen des Jugendamtes Vorstellung der Einrichtung und der Angebote für die Minderjährigen oder jungen Erwachsenen Mitwirkung im Hilfeplanverfahren/Aufnahme/Auftragsklärung 5 Der Bewältigung persönlicher und ggf. familiärer Krisen Krisenintervention (Deeskalation, strukturieren, klären, vermitteln, Prioritäten setzen ), Rufbereitschaft des Betreuers in Absprache mit der Einrichtung Unterstützung bei der Installierung anderer Hilfemaßnahmen (Beratung, Therapie, pschiatrische Versorgung) Dem Aufbau und der Förderung von Beziehungsfähigkeiten Gespräche bei Beziehungskonflikten Hilfen beim Erkennen persönlicher Bedürfnisse Modell für interpersonales Verhalten Einzel- oder Gruppenarbeit (zwei bis drei Kinder bzw. Jugendliche) unterschiedlicher Methodik Der besonderen sozialpädagogischen Betreuung im Alltag Verstärkte Planung der Aktivitäten und deren Begleitung Verstärkte Aufsicht und engere Kontrolle Verstärkte Gespräche und Beziehungsangebote Verstärktes alltagspraktisches Training Hilfen im Zusammenhang mit der Bearbeitung einer Abhängigkeit Hilfen im Zusammenhang mit der Begleitung von therapeutischen Prozessen Dem sozialverantwortlichen Umgang mit Konflikten und Rechtsnormen Der Anleitung im hauswirtschaftlichen Bereich Anleitung zur (Selbst-)versorgung und Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich (Einkaufen, Kochen, Wäsche- und Kleiderpflege, Raumpflege) Zeitlich begrenzte Übernahme von Versorgungsleistungen (z.b. im Krankheitsfall) Anleitung zur Teilnahme an Gesundheitsvorsorge und der Realisierung medizinischer Grundversorgung Der Gestaltung der persönlichen Wohnsituation Anmietung einer Wohnung Unterstützung bei Gestaltung, Renovierung und Bezug einer Wohnung Vermittlung bei Konflikten mit Vermietern und Nachbarn Anleitung zur verantwortlichen Gestaltung des Mietverhältnisses Anleitung zur und Unterstützung bei der Pflege der Wohnung Der Planung und Realisierung von schulischer und/oder beruflicher Integration Unterstützung und Förderung bei schulischen Defiziten

6 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb Motivation zum regelmäßigen Schul- bzw. Ausbildungsbesuch Begleitende Kontakte zu Lehrpersonen, Teilnahme an Elternsprechtagen Unterstützung bei der Planung von Schul- und Berufsausbildung Begleitung berufsvorbereitender Angebote Hilfe zur Konfliktlösung am Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz Hausaufgabenbetreuung (Realisierung oder die Begleitung dieser Hilfe) Bewerbungstrainingsprogramme (Realisierung oder Begleitung) 6 Finanziellen Fragen und der Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche Anleitung zur verantwortlichen Einteilung des monatlichen Budgets Anleitung und Unterstützung bei finanziellen Verpflichtungen (Mietzahlungen, monatliche Beiträge, Schulden etc.) Anleitung zur Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche (Briefverkehr, Anträge) Der aktiven Freizeitgestaltung Aktivitäten im Lebensumfeld des zu Betreuenden zwecks sozialer Einbindung Gemeinsame Aktivitäten mit dem Betreuer Alle diese Punkte dienen der Persönlichkeitsstärkung, der Entwicklungsförderung und dem Erlangen von Autonoemie und Lebenskompetenzen des jungen Menschen. Dazu werden folgende allgemeine Leistungen zur Verfügung gestellt: psychosoziale Prozessklärung, Hilfeplanung und Zusammenarbeit mit allen Fallbeteiligten Pädagogische Eingangs- und Verlaufsbeschreibung und deren Dokumentation Teaminterne Fallreflexion Mitwirkung bei der Hilfeplanung Entwicklungsberichte, Stellungnahmen, Empfehlungen Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen mit den Klienten Organisation zusätzlicher anderer interner oder externer Hilfen, die sich aus der Hilfeplanung ergeben Vernetzung mit anderen Hilfeangeboten unter Beibehaltung der Beziehungskontinuität Einleitung anderer erzieherischer oder gesundheitsförderlicher Maßnahmen Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.b. Sucht- oder Schuldnerberatung, Arbeitsamt, Kinder- und Jugendpsychatrie, SPZ, Ärzte, Ergotherapeuten, Schulen, Ausbildungsbetriebe usw.) Alle notwendigen Verwaltungsarbeiten Erreichbarkeit von Ansprechpartnern zu festen und besonders vereinbarten Zeiten. Beratung Begleitung und Unterstützung Besuche im Lebensumfeld

7 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb Aufbau und Halten einer Arbeitsbeziehung mit dem Klienten, kurze Gespräche (telefonisch/kurzbesuch/kurzkontakte) Methoden Aufbau einer Beziehung Wertschätzende, annehmende Haltung Gespräche und gemeinsame Aktivitäten Beratung und Begleitung in unterschiedlichen, für den Jugendlichen relevanten Lebensbereichen (z.b. Freizeitgestaltung, Arztbesuche, Veranstaltungen, Bewerbungen) Lernen am Modell / praktische Hilfe z.b. im Hauswirtschaftsbereich Elemente aus Erlebnispädagogik und Psychomotorik Rollenspiele Strukturpläne erarbeiten und überprüfen Hilfe zur Selbsthilfe geben Begleitung bei der Erarbeitung einer persönlichen Lebensperspektive 2.4. Personal Diese sehr individuelle und variantenreiche Arbeit als Erziehungsbeistand erfordert fundierte praktische und therapeutische Kenntnisse. Sie wird geleistet von SozialpädagogInnen (F.H.). Zur Unterstützung und Absicherung der täglichen Arbeit sind regelmäßige Teambesprechungen, Fachberatungen und Supervisionen, sowie eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung fester Bestandteil der Arbeit Definition Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein ambulantes Angebot der Erziehungshilfe nach 27 in Verbindung mit 31 SGB VIII. 3. Sozialpädagogische Familienhilfe Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung, Familien unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Dieses beinhaltet Erziehungsfragen, die Bewältigung von Alltagsproblemen, die Lösung von Konflikten und Krisen, sowie den Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Durch vielfältige und verschiedene auslösende Belastungen kann es in Familien zu Krisensituationen kommen, die eine ambulante Hilfe erforderlich machen. Aus systemischer Sicht spiegelt sich die Problematik der Gesamtfamilie in der Fokussierung auf das Verhalten der Kinder als Symptomträger. Dementsprechend arbeitet das Helfersystem mit der Gesamtfamilie und mobilisiert vorhandene Ressourcen mit dem Ziel, die Familie zu erhalten und eine Fremdunterbringung eines oder mehrerer Kinder abzuwenden bzw. bereits fremduntergebrachte Kinder wieder in die Familie zu integrieren. SPFH ist keine therapeutische Maßnahme. Sie beinhaltet die praktische Anleitung und Beratung der Familie Zielgruppe SPFH ist eine Möglichkeit für alle Familiensysteme, unter aktiver Mitwirkung, ihre persönliche Situation nachhaltig zu verbessern. Durch die längerfristige Begleitung und Beratung einer festen SPFH können Selbsthilfekräfte und kompetenzen verstärkt und erweitert werden.

8 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb Als Familiensysteme kommen alle Lebensformen in Frage, in denen Kinder leben, d.h. Alleinerziehende, Lebensgemeinschaften, Stief- und Pflegefamilien, vollständige Familien etc. 8 Je früher die Familiensysteme die SPFH in Anspruch nehmen und je mehr Kooperationsbereitschaft und Motivation die einzelnen Mitglieder zeigen, desto schneller sind positive Veränderungen möglich. Ein wesentlicher Aspekt des Erfolges liegt auch im Umfang der SPFH und der Nutzung begleitender Maßnahmen. Bei ungünstiger Ausgangslage, z.b. Gewalttätigkeit, dauerhafte Überschuldung, Suchtproblematik, psychischen Erkrankungen, ist meistens eine Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen erforderlich, bzw. zu klären, ob durch die Begleitung anderer Intensivmaßnahmen ausreichend Unterstützung gegeben werden kann. Inhaltliche Arbeit 3.2. Ansatz, Grundleistung und Ziele Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch die Fähigkeit zur Veränderung besitzt. Wenn genügend Leidensdruck in der Familie vorhanden ist, ist auch die Bereitschaft zur Veränderung gegeben. Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Neuordnung des Familiensystems. Um dieses zu erreichen, ist Beratung und pädagogische Unterstützung, die auf den individuellen Fall ausgerichtet ist, erforderlich. Wir wollen mit flexiblen Methoden zielgerichtet arbeiten. Wir verstehen uns für einen gewissen Zeitraum als Begleiter der Familien, damit sie ihre Schwierigkeiten und Störungen bearbeiten können. Es soll den Familien ermöglicht werden, eigene Ressourcen freizusetzen, die ein neues Aufeinanderzugehen und ein befriedigendes Miteinander ermöglichen. Über die Familienarbeit hinaus braucht das Kind/ der Jugendliche eine individuelle Förderung, um Entwicklungsrückstände aufzuarbeiten und sein Selbsthilfepotential zu stärken. Die psychosoziale Kompetenz des Kindes / Jugendlichen soll verbessert werden, so dass es/er in seiner persönlichen und geschlechtlichen Identität heranreifen kann. Die Bereitschaft sich auf schulisches Lernen einzulassen soll gestärkt werden. Die SPFH unterstützt die Familien bei: Der Prüfung der Indikation; Erarbeiten eines Kontraktes mit der Familie Bearbeitung von Anfragen des Jugendamtes Vorstellung der Einrichtung und der Angebote für die Personensorgeberechtigten und die Minderjährigen. Mitwirkung im Hilfeplanverfahren/Aufnahme/Auftragsklärung Dem Aufbau und der Förderung von Beziehungsfähigkeiten Gespräche bei Beziehungskonflikten Aufarbeitung der Familiengeschichte (Genogramm und Lebensstrahl) und Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit Familienstrukturen und aufträgen Hilfen beim Erkennen persönlicher Bedürfnisse Hilfen beim Aufbau tragfähiger Beziehungssysteme Modell für interpersonales Verhalten

9 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb Einzel- oder Gruppenarbeit (zwei bis drei Kinder bzw. Jugendliche) unterschiedlicher Methodik 9 Der Stärkung der Erziehungskompetenzen Hinführung zu einer Auseinandersetzung mit Erziehungshaltungen und fragen Klärung der Elternrolle Stärkung der Familien- oder Eigenressourcen (zum Erkennen und zur Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenz) Methodische Übungen zur Kontakt- und Beziehungsaufnahme, zur Abgrenzung, zu konsequentem Verhalten Anleitung zu einem entwicklungsangemessenen Umgang mit den Kindern und jungen Erwachsenen ihrer Versorgung Hilfen beim Aufbau einer Kind- und Familienfördernden Atmosphäre Der besonderen sozialpädagogischen Betreuung im Alltag Verstärkte Planung der Aktivitäten und deren Begleitung Verstärkte Aufsicht und engere Kontrolle Verstärkte Gespräche und Beziehungsangebote Verstärktes alltagspraktisches Training Hilfen im Zusammenhang mit der Bearbeitung einer Abhängigkeit Hilfen im Zusammenhang mit der Begleitung von therapeutischen Prozessen Der Bewältigung persönlicher und ggf. familiärer Krisen Krisenintervention (Deeskalation, strukturieren, klären, vermitteln, Prioritäten setzen ), Rufbereitschaft des Betreuers in Absprache mit der Einrichtung Unterstützung bei der Installierung anderer Hilfemaßnahmen (Beratung, Therapie, psychiatrische Versorgung) Dem sozialverantwortlichen Umgang mit Konflikten und Rechtsnormen Der Anleitung im hauswirtschaftlichen Bereich Anleitung zur (Selbst-)versorgung und Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich (Einkaufen, Kochen, Wäsche- und Kleiderpflege, Raumpflege) Zeitlich begrenzte Übernahme von Versorgungsleistungen (z.b. im Krankheitsfall) Anleitung zur Teilnahme an Gesundheitsvorsorge und der Realisierung medizinischer Grundversorgung Der Gestaltung der familiären oder persönlichen Wohnsituation Unterstützung bei der Schule, Anmietung einer Wohnung Unterstützung bei Gestaltung, Renovierung und Bezug einer Wohnung Vermittlung bei Konflikten mit Vermietern und Nachbarn Anleitung zur verantwortlichen Gestaltung des Mietverhältnisses Anleitung Zur- und Unterstützung bei der Pflege der Wohnung Der Planung und Realisierung von schulischer und/oder beruflicher Integration Unterstützung und Förderung bei schulischen Defiziten

10 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb Motivation zum regelmäßigen Schul- bzw. Ausbildungsbesuch Begleitende Kontakte zu Lehrpersonen, Teilnahme an Elternsprechtagen Unterstützung bei der Planung von Schul- und Berufsausbildung Begleitung berufsvorbereitender Angebote Hilfe zur Konfliktlösung am Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz Hausaufgabenbetreuung (Realisierung oder die Begleitung dieser Hilfe) Bewerbungstrainingsprogramme (Realisierung oder Begleitung) 10 Finanziellen Fragen und der Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche Anleitung zur verantwortlichen Einteilung des monatlichen Budgets Anleitung und Unterstützung bei finanziellen Verpflichtungen (Mietzahlungen, monatliche Beiträge, Schulden etc.) Anleitung zur Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche (Briefverkehr, Anträge) Der aktiven Freizeitgestaltung Aktivitäten im Lebensumfeld des zu Betreuenden zwecks sozialer Einbindung Gemeinsame Aktivitäten mit dem Betreuer Dazu werden folgende allgemeine Leistungen zur Verfügung gestellt: psychosoziale Prozessklärung, Hilfeplanung und Zusammenarbeit mit allen Fallbeteiligten Pädagogische Eingangs- und Verlaufsbeschreibung und deren Dokumentation Teaminterne Fallreflexion Mitwirkung bei der Hilfeplanung Entwicklungsberichte, Stellungnahmen, Empfehlungen Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen mit den Klienten Organisation zusätzlicher anderer interner oder externer Hilfen, die sich aus der Hilfeplanung ergeben Vernetzung mit anderen Hilfeangeboten unter Beibehaltung der Beziehungskontinuität Einleitung anderer erzieherischer oder gesundheitsfördernder Maßnahmen Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.b. Sucht- oder Schuldnerberatung, Arbeitsamt, Kinder- und Jugendpsychiatrie, SPZ, Ärzte, Ergotherapeuten, Schulen, Ausbildungsbetriebe usw.) Alle notwendigen Verwaltungsarbeiten Erreichbarkeit von Ansprechpartnern zu festen und besonders vereinbarten Zeiten. Beratung Begleitung und Unterstützung Besuche im Lebensumfeld Aufbau und Halten einer Arbeitsbeziehung mit dem Klienten, kurze Gespräche (telefonisch/kurzbesuch/kurzkontakte)

11 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb 3.3. Methoden Aufbau einer Beziehung zu jedem Mitglied des Systems Durch eine wertschätzende, annehmende Haltung jedes Familienmitglied zur konstruktiven Mitarbeit motivieren Gespräche / Reflexion Genogrammerstellung Familienaufstellung / Familienbrett Strukturpläne erarbeiten und überprüfen Verträge der Familienmitglieder erarbeiten und überprüfen Gemeinsame Aktivitäten der Familie fördern, unterstützen und reflektieren Praktische Hilfe und Anleitung bzgl.: o Wohnsituation o Finanzen o Grundversorgung der Kinder Vermittlung weiterer Hilfsangebote (z.b. Selbsthilfegruppen) Hilfe zur Selbsthilfe geben Hilfe zur Erarbeitung neuer Lebensperspektiven Personal Diese sehr individuelle und variantenreiche Arbeit der Sozialpädagogischen Familienhilfe erfordert fundierte praktische und therapeutische Kenntnisse. Sie wird geleistet von SozialpädagogInnen (F.H.)/ Erzieher/innen. Zur Unterstützung und Absicherung der täglichen Arbeit sind regelmäßige Teambesprechungen, Fachberatungen und Supervisionen, sowie eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung fester Bestandteil der Arbeit. Die Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung gehört sowohl zur Aufgabe der Leitung, als auch des gesamten Teams. Zu diesen Maßnahmen gehören: 4. Qualitätssicherung und -entwicklung Detaillierte Entwicklung von Betreuungs- und Förderplänen. Soweit möglich unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen, der Eltern und der zuständigen Träger der Jugendhilfe. (Halbjährlich) Fallbesprechung zur Aktualisierung und Optimierung der Förderpläne. (Wöchentlich) Reflexion der methodischen Grundlagen und deren Umsetzung in der Fachpraxis. (Monatlich) Regelmäßiger Austausch mit dem Schul- bzw. Ausbildungsplatz. Supervision und Fachberatung. (10 x jährlich á 2 Stunden)) Bei Bedarf Fachberatung durch einen Kinder- und Jugendpsychiater. Wirtschafts- und Finanzkontrolle. (Monatlich) Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften. Fortbildung der Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr. Teilnahme an Fachveranstaltungen des VPK. Vernetzung, gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen mit dem Jugendhilfezentrum Oldenburg. Mit dem örtlichen Jugendamt in Cloppenburg wurde eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach 8a sowie 72a SGB VIII getroffen.

12 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz KICK 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten. (2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken, wenn sie diese für erforderlich halten und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden (3) Hält das Jugendamt das Tätig werden des Familiengerichtes für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen, dies gilt auch, wenn die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, dass Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. (4) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätig werden anderer Leistungsträger, der Einrichtung der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätig werden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein. 12

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