Leistungsbeschreibung Flexible Erziehungs- und Familienhilfe
|
|
- Helene Lang
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leistungsbeschreibung Flexible Erziehungs- und Familienhilfe Name der Einrichtung Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung GmbH Flexible Erziehungs- und Familienhilfe Südl. Küstenkanal Friesoythe Tel.: Fax.: Leiter/Träger Paul Meyer staatl. anerkannter Erzieher, Familientherapeut Stellv. Leiter Pädagogische Leitung Heilpädagoge/in oder Sozialpädagoge/in
2 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb Leistungsbeschreibung Flexible Erziehungs- und Familienhilfe Inhaltsverzeichnis Flexible Erziehungs- und Familienhilfe 2 1. Flexible Erziehungs- und Familienhilfe Kurzbeschreibung der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung GmbH Örtlichkeiten für die flexible Hilfe Rechtsgrundlagen nach SGB VIII / KJHG 3 2. Erziehungsbeistandschaft Definition Zielgruppe und Zielvorstellung 4 Inhaltliche Arbeit 2.2. Ansatz, Grundleistung und Ziele Methoden Personal 7 Seite 3. Sozialpädagogische Familienhilfe Definition Zielgruppe 7 Inhaltliche Arbeit 3.2. Ansatz, Grundleistung und Ziele Methoden Personal Qualitätssicherung und -entwicklung 11 Anhang Vereinbarung- Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGBV III 12
3 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb 1. Flexible Erziehungs- und Familienhilfe Flexible Erziehungs- und Familienhilfe ist ein für den Einzelfall organisiertes Jugendhilfeangebot. Es realisiert eine individuelle, dem Bedarf entsprechende Hilfe, die flexibel den Entwicklungen und Entscheidungen der Klienten und der anderen Beteiligten angepasst wird. Die Betreuung zielt auf eine akute und längerfristige Problemlösung, setzt auf die Stärkung vorhandener Ressourcen und bindet das Lebensumfeld der zu Betreuenden mit ein. Vor Ort werden alle notwendigen erzieherischen Hilfeformen angeboten und realisiert oder prozesshaft entwickelt. Flexible Erziehungs- und Familienhilfe kann auch andere teilstationäre und stationäre Hilfeformen ergänzen. Im Hilfeplanverfahren werden die Ziele, die Arbeitsaufträge und die daraus resultierende durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit vereinbart, die in der Fortbeschreibung entsprechend der Bedarfsentwicklung und der neu festgelegten Arbeitsaufträge verändert werden Kurzbeschreibung der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmbh Im Leistungsangebot der privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung gibt es neben der vollstationären Heimunterbringung den Bereich der Flexiblen Erziehungs- und Familienhilfe. Wir orientieren uns an familientherapeutischen, systemischen und ressourcenorientierten Ansätzen auf der Grundlage eines humanistischen, ganzheitlichen und von christlichen Werten geprägten Menschenbildes. Die Zielsetzung unserer pädagogischen Arbeit ist die Förderung der Selbstheilungsund Selbstentfaltungskräfte der uns anvertrauten Menschen bzw. Familien, sodass die Kinder und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen, selbstbestimmten und sozial kompetenten Persönlichkeiten heranreifen können Örtlichkeiten für die flexible Hilfe Die Betreuung durch die Flexible Erziehungs- und Familienhilfe findet hauptsächlich im Privatbereich der Familien oder deren Lebensumfeld statt. Für die Kinder und Jugendlichen stehen außerdem geeignete Räumlichkeiten und Spielmaterialien im Haus Fichtenhof zur Verfügung. Für Elterngespräche/ Hilfeplangespräche steht dort ebenfalls ein Besprechungszimmer zur Verfügung, sowie ein Büro für alle verwaltungstechnischen Aufgaben Rechtsgrundlagen nach SGB VIII/KJHG Die gesetzlichen Grundlagen für eine Betreuung durch die Flexible Erziehungs- und Familienhilfe sind in den 27, 30, 31 in Verbindung mit 41 SGBVIII/KJHG geregelt. In Absprache mit dem zuständigen Jugendamt wird definiert nach einzelnen Paragraphen und in jedem Einzelfall über die maßgebliche Rechtsgrundlage entschieden. Die Flexible Erziehungs- und Familienhilfe erhält vom Jugendamt und der betroffenen Familie ihren konkreten Auftrag, der im Hilfeplangespräch ( 36 SGBVIII) festgelegt wird. Alle anvertrauten personenbezogenen Daten der Hilfesuchenden unterliegen der Schweigepflicht seitens des Jugendhilfeträgers und dem Datenschutz gemäß 65 SGBVIII. 2. Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer ( 30 und 41 SGBVIII/KJHG)
4 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb 2. Erziehungsbeistandschaft Definition Erziehungsbeistandschaft ist ein ambulantes Angebot der Erziehungshilfe nach 27 in Verbindung mit 30 und 41 SGB VIII. 4 Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern. Die Erziehungsbeistandschaft ist ein sozialpädagogisches Hilfeangebot, das insbesondere auf die Unterstützung des Minderjährigen und jungen Erwachsenen ausgerichtet ist. Zwar arbeitet der Erziehungsbeistand auch mit den Personenberechtigten zusammen und bezieht das soziale Umfeld, soweit es von Bedeutung ist, mit ein. Im Fokus des sozialpädagogischen Handelns steht jedoch der Jugendliche selbst Zielgruppe und Zielvorstellung Aus unterschiedlichen Gründen (veränderte familiäre Strukturen, schulische u./o. berufliche Perspektivlosigkeit, konsumorientiertes Freizeitverhalten, unbeständige, wenig belastbare Beziehungen und einhergehende Kommunikationsarmut/-störung) sind zunehmend Eltern und Jugendliche mit der Lösung von Schwierigkeiten, die mit einer altersgemäßen Verselbstständigung und sich entwickelnder Herauslösung einhergehen, überfordert und benötigen hierbei professionelle Hilfe. Der Erziehungsbeistand bietet über das Beziehungsangebot die Möglichkeit, den jungen Menschen bei seiner Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten und zu unterstützen, seine individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse zu fördern, sowie seine Beziehungen zu den Eltern/ Erziehungsberechtigten zu klären. Des Weiteren kann die Erziehungsbeistandschaft ansetzen, wenn in anderen Maßnahmen nicht die angemessene und notwendige Arbeit geleistet werden kann, sodass andere Hilfeformen aus dem SGB VIII/KJHG durch flexible Zusatzangebote ergänzt werden müssen. Auch Jugendliche oder junge Erwachsene, die bereits in einer eigenen Wohnung leben bzw. verselbstständigt werden sollen, können einen Erziehungsbeistand benötigen. Das Ziel der Erziehungsbeistandschaft ist immer die Herstellung bzw. Wiederherstellung möglichst optimaler Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche auf psychischer, sozialer und somatischer Ebene. Je früher der Erziehungsbeistand eingesetzt wird und je mehr Kooperationsbereitschaft und Motivation vorhanden sind, desto schneller sind nachhaltige Veränderungen möglich. Inhaltliche Arbeit 2.2. Ansatz, Grundleistungen und Ziele Die Installation der Erziehungsbeistandschaft kann also aus unterschiedlichen Bedürfnislagen heraus entstehen und muss somit individuell gestaltet werden. Die Flexible Erziehungshilfe unterstützt, berät und begleitet Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei:
5 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb Der Prüfung der Indikation Bearbeitung von Anfragen des Jugendamtes Vorstellung der Einrichtung und der Angebote für die Minderjährigen oder jungen Erwachsenen Mitwirkung im Hilfeplanverfahren/Aufnahme/Auftragsklärung 5 Der Bewältigung persönlicher und ggf. familiärer Krisen Krisenintervention (Deeskalation, strukturieren, klären, vermitteln, Prioritäten setzen ), Rufbereitschaft des Betreuers in Absprache mit der Einrichtung Unterstützung bei der Installierung anderer Hilfemaßnahmen (Beratung, Therapie, pschiatrische Versorgung) Dem Aufbau und der Förderung von Beziehungsfähigkeiten Gespräche bei Beziehungskonflikten Hilfen beim Erkennen persönlicher Bedürfnisse Modell für interpersonales Verhalten Einzel- oder Gruppenarbeit (zwei bis drei Kinder bzw. Jugendliche) unterschiedlicher Methodik Der besonderen sozialpädagogischen Betreuung im Alltag Verstärkte Planung der Aktivitäten und deren Begleitung Verstärkte Aufsicht und engere Kontrolle Verstärkte Gespräche und Beziehungsangebote Verstärktes alltagspraktisches Training Hilfen im Zusammenhang mit der Bearbeitung einer Abhängigkeit Hilfen im Zusammenhang mit der Begleitung von therapeutischen Prozessen Dem sozialverantwortlichen Umgang mit Konflikten und Rechtsnormen Der Anleitung im hauswirtschaftlichen Bereich Anleitung zur (Selbst-)versorgung und Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich (Einkaufen, Kochen, Wäsche- und Kleiderpflege, Raumpflege) Zeitlich begrenzte Übernahme von Versorgungsleistungen (z.b. im Krankheitsfall) Anleitung zur Teilnahme an Gesundheitsvorsorge und der Realisierung medizinischer Grundversorgung Der Gestaltung der persönlichen Wohnsituation Anmietung einer Wohnung Unterstützung bei Gestaltung, Renovierung und Bezug einer Wohnung Vermittlung bei Konflikten mit Vermietern und Nachbarn Anleitung zur verantwortlichen Gestaltung des Mietverhältnisses Anleitung zur und Unterstützung bei der Pflege der Wohnung Der Planung und Realisierung von schulischer und/oder beruflicher Integration Unterstützung und Förderung bei schulischen Defiziten
6 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb Motivation zum regelmäßigen Schul- bzw. Ausbildungsbesuch Begleitende Kontakte zu Lehrpersonen, Teilnahme an Elternsprechtagen Unterstützung bei der Planung von Schul- und Berufsausbildung Begleitung berufsvorbereitender Angebote Hilfe zur Konfliktlösung am Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz Hausaufgabenbetreuung (Realisierung oder die Begleitung dieser Hilfe) Bewerbungstrainingsprogramme (Realisierung oder Begleitung) 6 Finanziellen Fragen und der Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche Anleitung zur verantwortlichen Einteilung des monatlichen Budgets Anleitung und Unterstützung bei finanziellen Verpflichtungen (Mietzahlungen, monatliche Beiträge, Schulden etc.) Anleitung zur Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche (Briefverkehr, Anträge) Der aktiven Freizeitgestaltung Aktivitäten im Lebensumfeld des zu Betreuenden zwecks sozialer Einbindung Gemeinsame Aktivitäten mit dem Betreuer Alle diese Punkte dienen der Persönlichkeitsstärkung, der Entwicklungsförderung und dem Erlangen von Autonoemie und Lebenskompetenzen des jungen Menschen. Dazu werden folgende allgemeine Leistungen zur Verfügung gestellt: psychosoziale Prozessklärung, Hilfeplanung und Zusammenarbeit mit allen Fallbeteiligten Pädagogische Eingangs- und Verlaufsbeschreibung und deren Dokumentation Teaminterne Fallreflexion Mitwirkung bei der Hilfeplanung Entwicklungsberichte, Stellungnahmen, Empfehlungen Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen mit den Klienten Organisation zusätzlicher anderer interner oder externer Hilfen, die sich aus der Hilfeplanung ergeben Vernetzung mit anderen Hilfeangeboten unter Beibehaltung der Beziehungskontinuität Einleitung anderer erzieherischer oder gesundheitsförderlicher Maßnahmen Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.b. Sucht- oder Schuldnerberatung, Arbeitsamt, Kinder- und Jugendpsychatrie, SPZ, Ärzte, Ergotherapeuten, Schulen, Ausbildungsbetriebe usw.) Alle notwendigen Verwaltungsarbeiten Erreichbarkeit von Ansprechpartnern zu festen und besonders vereinbarten Zeiten. Beratung Begleitung und Unterstützung Besuche im Lebensumfeld
7 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb Aufbau und Halten einer Arbeitsbeziehung mit dem Klienten, kurze Gespräche (telefonisch/kurzbesuch/kurzkontakte) Methoden Aufbau einer Beziehung Wertschätzende, annehmende Haltung Gespräche und gemeinsame Aktivitäten Beratung und Begleitung in unterschiedlichen, für den Jugendlichen relevanten Lebensbereichen (z.b. Freizeitgestaltung, Arztbesuche, Veranstaltungen, Bewerbungen) Lernen am Modell / praktische Hilfe z.b. im Hauswirtschaftsbereich Elemente aus Erlebnispädagogik und Psychomotorik Rollenspiele Strukturpläne erarbeiten und überprüfen Hilfe zur Selbsthilfe geben Begleitung bei der Erarbeitung einer persönlichen Lebensperspektive 2.4. Personal Diese sehr individuelle und variantenreiche Arbeit als Erziehungsbeistand erfordert fundierte praktische und therapeutische Kenntnisse. Sie wird geleistet von SozialpädagogInnen (F.H.). Zur Unterstützung und Absicherung der täglichen Arbeit sind regelmäßige Teambesprechungen, Fachberatungen und Supervisionen, sowie eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung fester Bestandteil der Arbeit Definition Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein ambulantes Angebot der Erziehungshilfe nach 27 in Verbindung mit 31 SGB VIII. 3. Sozialpädagogische Familienhilfe Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung, Familien unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Dieses beinhaltet Erziehungsfragen, die Bewältigung von Alltagsproblemen, die Lösung von Konflikten und Krisen, sowie den Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Durch vielfältige und verschiedene auslösende Belastungen kann es in Familien zu Krisensituationen kommen, die eine ambulante Hilfe erforderlich machen. Aus systemischer Sicht spiegelt sich die Problematik der Gesamtfamilie in der Fokussierung auf das Verhalten der Kinder als Symptomträger. Dementsprechend arbeitet das Helfersystem mit der Gesamtfamilie und mobilisiert vorhandene Ressourcen mit dem Ziel, die Familie zu erhalten und eine Fremdunterbringung eines oder mehrerer Kinder abzuwenden bzw. bereits fremduntergebrachte Kinder wieder in die Familie zu integrieren. SPFH ist keine therapeutische Maßnahme. Sie beinhaltet die praktische Anleitung und Beratung der Familie Zielgruppe SPFH ist eine Möglichkeit für alle Familiensysteme, unter aktiver Mitwirkung, ihre persönliche Situation nachhaltig zu verbessern. Durch die längerfristige Begleitung und Beratung einer festen SPFH können Selbsthilfekräfte und kompetenzen verstärkt und erweitert werden.
8 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb Als Familiensysteme kommen alle Lebensformen in Frage, in denen Kinder leben, d.h. Alleinerziehende, Lebensgemeinschaften, Stief- und Pflegefamilien, vollständige Familien etc. 8 Je früher die Familiensysteme die SPFH in Anspruch nehmen und je mehr Kooperationsbereitschaft und Motivation die einzelnen Mitglieder zeigen, desto schneller sind positive Veränderungen möglich. Ein wesentlicher Aspekt des Erfolges liegt auch im Umfang der SPFH und der Nutzung begleitender Maßnahmen. Bei ungünstiger Ausgangslage, z.b. Gewalttätigkeit, dauerhafte Überschuldung, Suchtproblematik, psychischen Erkrankungen, ist meistens eine Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen erforderlich, bzw. zu klären, ob durch die Begleitung anderer Intensivmaßnahmen ausreichend Unterstützung gegeben werden kann. Inhaltliche Arbeit 3.2. Ansatz, Grundleistung und Ziele Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch die Fähigkeit zur Veränderung besitzt. Wenn genügend Leidensdruck in der Familie vorhanden ist, ist auch die Bereitschaft zur Veränderung gegeben. Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Neuordnung des Familiensystems. Um dieses zu erreichen, ist Beratung und pädagogische Unterstützung, die auf den individuellen Fall ausgerichtet ist, erforderlich. Wir wollen mit flexiblen Methoden zielgerichtet arbeiten. Wir verstehen uns für einen gewissen Zeitraum als Begleiter der Familien, damit sie ihre Schwierigkeiten und Störungen bearbeiten können. Es soll den Familien ermöglicht werden, eigene Ressourcen freizusetzen, die ein neues Aufeinanderzugehen und ein befriedigendes Miteinander ermöglichen. Über die Familienarbeit hinaus braucht das Kind/ der Jugendliche eine individuelle Förderung, um Entwicklungsrückstände aufzuarbeiten und sein Selbsthilfepotential zu stärken. Die psychosoziale Kompetenz des Kindes / Jugendlichen soll verbessert werden, so dass es/er in seiner persönlichen und geschlechtlichen Identität heranreifen kann. Die Bereitschaft sich auf schulisches Lernen einzulassen soll gestärkt werden. Die SPFH unterstützt die Familien bei: Der Prüfung der Indikation; Erarbeiten eines Kontraktes mit der Familie Bearbeitung von Anfragen des Jugendamtes Vorstellung der Einrichtung und der Angebote für die Personensorgeberechtigten und die Minderjährigen. Mitwirkung im Hilfeplanverfahren/Aufnahme/Auftragsklärung Dem Aufbau und der Förderung von Beziehungsfähigkeiten Gespräche bei Beziehungskonflikten Aufarbeitung der Familiengeschichte (Genogramm und Lebensstrahl) und Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit Familienstrukturen und aufträgen Hilfen beim Erkennen persönlicher Bedürfnisse Hilfen beim Aufbau tragfähiger Beziehungssysteme Modell für interpersonales Verhalten
9 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb Einzel- oder Gruppenarbeit (zwei bis drei Kinder bzw. Jugendliche) unterschiedlicher Methodik 9 Der Stärkung der Erziehungskompetenzen Hinführung zu einer Auseinandersetzung mit Erziehungshaltungen und fragen Klärung der Elternrolle Stärkung der Familien- oder Eigenressourcen (zum Erkennen und zur Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenz) Methodische Übungen zur Kontakt- und Beziehungsaufnahme, zur Abgrenzung, zu konsequentem Verhalten Anleitung zu einem entwicklungsangemessenen Umgang mit den Kindern und jungen Erwachsenen ihrer Versorgung Hilfen beim Aufbau einer Kind- und Familienfördernden Atmosphäre Der besonderen sozialpädagogischen Betreuung im Alltag Verstärkte Planung der Aktivitäten und deren Begleitung Verstärkte Aufsicht und engere Kontrolle Verstärkte Gespräche und Beziehungsangebote Verstärktes alltagspraktisches Training Hilfen im Zusammenhang mit der Bearbeitung einer Abhängigkeit Hilfen im Zusammenhang mit der Begleitung von therapeutischen Prozessen Der Bewältigung persönlicher und ggf. familiärer Krisen Krisenintervention (Deeskalation, strukturieren, klären, vermitteln, Prioritäten setzen ), Rufbereitschaft des Betreuers in Absprache mit der Einrichtung Unterstützung bei der Installierung anderer Hilfemaßnahmen (Beratung, Therapie, psychiatrische Versorgung) Dem sozialverantwortlichen Umgang mit Konflikten und Rechtsnormen Der Anleitung im hauswirtschaftlichen Bereich Anleitung zur (Selbst-)versorgung und Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich (Einkaufen, Kochen, Wäsche- und Kleiderpflege, Raumpflege) Zeitlich begrenzte Übernahme von Versorgungsleistungen (z.b. im Krankheitsfall) Anleitung zur Teilnahme an Gesundheitsvorsorge und der Realisierung medizinischer Grundversorgung Der Gestaltung der familiären oder persönlichen Wohnsituation Unterstützung bei der Schule, Anmietung einer Wohnung Unterstützung bei Gestaltung, Renovierung und Bezug einer Wohnung Vermittlung bei Konflikten mit Vermietern und Nachbarn Anleitung zur verantwortlichen Gestaltung des Mietverhältnisses Anleitung Zur- und Unterstützung bei der Pflege der Wohnung Der Planung und Realisierung von schulischer und/oder beruflicher Integration Unterstützung und Förderung bei schulischen Defiziten
10 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb Motivation zum regelmäßigen Schul- bzw. Ausbildungsbesuch Begleitende Kontakte zu Lehrpersonen, Teilnahme an Elternsprechtagen Unterstützung bei der Planung von Schul- und Berufsausbildung Begleitung berufsvorbereitender Angebote Hilfe zur Konfliktlösung am Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz Hausaufgabenbetreuung (Realisierung oder die Begleitung dieser Hilfe) Bewerbungstrainingsprogramme (Realisierung oder Begleitung) 10 Finanziellen Fragen und der Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche Anleitung zur verantwortlichen Einteilung des monatlichen Budgets Anleitung und Unterstützung bei finanziellen Verpflichtungen (Mietzahlungen, monatliche Beiträge, Schulden etc.) Anleitung zur Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche (Briefverkehr, Anträge) Der aktiven Freizeitgestaltung Aktivitäten im Lebensumfeld des zu Betreuenden zwecks sozialer Einbindung Gemeinsame Aktivitäten mit dem Betreuer Dazu werden folgende allgemeine Leistungen zur Verfügung gestellt: psychosoziale Prozessklärung, Hilfeplanung und Zusammenarbeit mit allen Fallbeteiligten Pädagogische Eingangs- und Verlaufsbeschreibung und deren Dokumentation Teaminterne Fallreflexion Mitwirkung bei der Hilfeplanung Entwicklungsberichte, Stellungnahmen, Empfehlungen Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen mit den Klienten Organisation zusätzlicher anderer interner oder externer Hilfen, die sich aus der Hilfeplanung ergeben Vernetzung mit anderen Hilfeangeboten unter Beibehaltung der Beziehungskontinuität Einleitung anderer erzieherischer oder gesundheitsfördernder Maßnahmen Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.b. Sucht- oder Schuldnerberatung, Arbeitsamt, Kinder- und Jugendpsychiatrie, SPZ, Ärzte, Ergotherapeuten, Schulen, Ausbildungsbetriebe usw.) Alle notwendigen Verwaltungsarbeiten Erreichbarkeit von Ansprechpartnern zu festen und besonders vereinbarten Zeiten. Beratung Begleitung und Unterstützung Besuche im Lebensumfeld Aufbau und Halten einer Arbeitsbeziehung mit dem Klienten, kurze Gespräche (telefonisch/kurzbesuch/kurzkontakte)
11 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb 3.3. Methoden Aufbau einer Beziehung zu jedem Mitglied des Systems Durch eine wertschätzende, annehmende Haltung jedes Familienmitglied zur konstruktiven Mitarbeit motivieren Gespräche / Reflexion Genogrammerstellung Familienaufstellung / Familienbrett Strukturpläne erarbeiten und überprüfen Verträge der Familienmitglieder erarbeiten und überprüfen Gemeinsame Aktivitäten der Familie fördern, unterstützen und reflektieren Praktische Hilfe und Anleitung bzgl.: o Wohnsituation o Finanzen o Grundversorgung der Kinder Vermittlung weiterer Hilfsangebote (z.b. Selbsthilfegruppen) Hilfe zur Selbsthilfe geben Hilfe zur Erarbeitung neuer Lebensperspektiven Personal Diese sehr individuelle und variantenreiche Arbeit der Sozialpädagogischen Familienhilfe erfordert fundierte praktische und therapeutische Kenntnisse. Sie wird geleistet von SozialpädagogInnen (F.H.)/ Erzieher/innen. Zur Unterstützung und Absicherung der täglichen Arbeit sind regelmäßige Teambesprechungen, Fachberatungen und Supervisionen, sowie eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung fester Bestandteil der Arbeit. Die Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung gehört sowohl zur Aufgabe der Leitung, als auch des gesamten Teams. Zu diesen Maßnahmen gehören: 4. Qualitätssicherung und -entwicklung Detaillierte Entwicklung von Betreuungs- und Förderplänen. Soweit möglich unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen, der Eltern und der zuständigen Träger der Jugendhilfe. (Halbjährlich) Fallbesprechung zur Aktualisierung und Optimierung der Förderpläne. (Wöchentlich) Reflexion der methodischen Grundlagen und deren Umsetzung in der Fachpraxis. (Monatlich) Regelmäßiger Austausch mit dem Schul- bzw. Ausbildungsplatz. Supervision und Fachberatung. (10 x jährlich á 2 Stunden)) Bei Bedarf Fachberatung durch einen Kinder- und Jugendpsychiater. Wirtschafts- und Finanzkontrolle. (Monatlich) Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften. Fortbildung der Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr. Teilnahme an Fachveranstaltungen des VPK. Vernetzung, gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen mit dem Jugendhilfezentrum Oldenburg. Mit dem örtlichen Jugendamt in Cloppenburg wurde eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach 8a sowie 72a SGB VIII getroffen.
12 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Gmb Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz KICK 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten. (2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken, wenn sie diese für erforderlich halten und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden (3) Hält das Jugendamt das Tätig werden des Familiengerichtes für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen, dies gilt auch, wenn die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, dass Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. (4) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätig werden anderer Leistungsträger, der Einrichtung der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätig werden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein. 12
Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013
Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII
Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Verortung Qualifikation Aufgaben Lotte Knoller, Diplom Psychologin, Kinderschutz-Zentrum Berlin 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1)
MehrKindeswohlgefährdungen. Landkreis Vorpommern-Rügen. 24. August 2015
Kindeswohlgefährdungen Landkreis Vorpommern-Rügen 24. August 2015 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder
MehrProf. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,
MehrAmbulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
MehrPlatz in einer Sozialpädagogisch Betreuten Wohnform
Seite 1 von 11 Stand: 05/2013 Zuordnung des Angebotes 1 51.4. Hilfen zur Erziehung 51.4.4. Lebensfeldaufbauende erzieherische Hilfen für Jugendliche und Hilfen für junge Volljährige 51.4.4.2. Platz in
MehrDas Jugendhilfezentrum Raphaelshaus. Flex-V. Flexible Verselbständigung
Das Jugendhilfezentrum Raphaelshaus Flex-V Flexible Verselbständigung 2 Zielgruppe Die Flex-V ist ein stationäres und ambulantes Hilfeangebot für männliche und weibliche Jugendliche sowie junge Erwachsene
MehrAllgemeine Leistungsbeschreibung
Allgemeine Leistungsbeschreibung Sozialpädagogische Familienhilfe DRK-Kreisverband Freiburg e.v. Dunantstrasse 2 79110 Freiburg Tel. 0761-88508-0 Fax 0761-88508-266 www.drk-freiburg.de info@drk-freiburg.de
MehrLeitbild Lebenszentrum Ebhausen e. V.
Leitbild Lebenszentrum Ebhausen e. V. I. Lebenszentrum Ebhausen e. V. - wer wir sind Das Lebenszentrum Ebhausen e.v. (LZE) ist eine selbständige diakonische Einrichtung innerhalb der Evangelisch-methodistischen
MehrFachkonzept für schulische Nachhilfe vor Ort
Fachkonzept für schulische Nachhilfe vor Ort Ein Angebot der Katholischen Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.v. Abteilung Ambulante Erziehungshilfen Landkreis München Adlzreiterstr. 22
MehrHAUS DÜLKEN. Ambulant Betreutes Wohnen BeWo Ein Angebot von. Wohngemeinschaft der Eingliederungshilfe Ambulant Betreutes Wohnen
Ambulant Betreutes Wohnen BeWo Ein Angebot von HAUS DÜLKEN Wohngemeinschaft der Eingliederungshilfe Ambulant Betreutes Wohnen Viersener Straße 53-55 41751 Viersen Tel.: (0 21 62) 5 59 20 Fax: (0 21 62)
MehrLeistungsvereinbarung. als Grundlage für eine Kostensatzvereinbarung nach 77 SGB VIII. zwischen. Stadt Karlsruhe vertreten durch
Leistungsvereinbarung als Grundlage für eine Kostensatzvereinbarung nach 77 SGB VIII zwischen Stadt Karlsruhe vertreten durch Sozial- und Jugendbehörde Kaiserallee 4 76133 Karlsruhe und dem Träger Verein
MehrLeistungstyp 29 Integrationshilfe für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten ohne Tagesstrukturierung Zielgruppe
Leistungstyp 29 Integrationshilfe für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten ohne Tagesstrukturierung Zielgruppe Menschen, deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden
MehrZKJF. Konzept zum Begleiteten Umgang
ZKJF Konzept zum Begleiteten Umgang Zentrum für Kinder,- Jugend, und Familienhilfe Main-Kinzig e. V., Hanau Dörnigheimer Str. 1 63452 Hanau Tel.: 06181/906860 Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Mehrkonzept für das Projekt einer intensiven pädagogisch-therapeutischen Familienbegleitung (im Rahmen der diagnostisch/therapeutischen Abteilung)
Wellenbrecher e.v. Büro Westfalen Seekante 9, 44263 Dortmund Telefon (02 31) 1 82 92-0 info.do@wellenbrecher.de www.wellenbrecher.de Diagnostik konzept für das Projekt einer intensiven pädagogisch-therapeutischen
MehrSchulung: Familienbegleiter
Kinderhospizarbeit und Ehrenamt Schulung: Familienbegleiter Ehrenamtliche Unterstützung in Familien mit einem schwerst- oder lebensverkürzend erkrankten Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen A ls
MehrZuordnung des Angebotes
Zuordnung des Angebotes Rahmen Bezeichnung Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Allgemeine Beschreibung der Grundleistungen Grenzen der Grundleistungen Hilfen zur Erziehung Der Soziale Trainingskurs (STK)
MehrKVJS Jugendhilfe Service
KVJS Jugendhilfe Service Grundlagen für die Betriebserlaubnis für Betreutes Jugendwohnen und Jugendwohngemeinschaften (sonstige betreute Wohnform gemäß 34 SGB VIII) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2.
MehrAllgemeine Beschreibung der Hilfeform
Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Das stationäre Clearing ist ein spezielles Angebot für Mutter-Kind-Paare, die besondere fachliche Unterstützung und eine enge Begleitung benötigen (durch Gewalterfahrung,
MehrGemeinsam neue Wege gehen
Gemeinsam neue Wege gehen Krankenpflegedienst Albatros GmbH individuelle Dienstleistungen für anspruchsvolle Kunden und ihre Angehörigen Krankenpflegedienst Albatros GmbH Kerstin Hommel Telefon: 02 11
MehrBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit
MehrSeniorenheim Bischofshofen»Ein Heim zum Daheim sein«
Seniorenheim Bischofshofen»Ein Heim zum Daheim sein« ZIELE Das Seniorenheim Bischofshofen ist ein Heim zum Daheim sein. Es ist ein Haus der Begegnung, Vertrautheit, Geborgenheit und des Lebens. Mitgestaltung,
MehrHerzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.
Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1
MehrKinderschutz im Ehrenamt
Kinderschutz im Ehrenamt Die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt, Referat Jugendarbeit 11.09.2015 Inhalte - Allgemeine Informationen - Schutzbedürfnis - Sensibilisierung
MehrZwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt.
Zwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt und dem - Bezeichnung des Trägers - im folgenden Träger wird zur Sicherstellung
MehrINSIEME BERATUNG: Burnout Scheck Detailinformation
INSIEMEBERATUNG:BurnoutScheckDetailinformation ALARMIERENDEZAHLEN IndenletztenJahrenisteinstetigerAnstieganpsychischenErkrankungenzubeobachten.Siestehen heutean2.stellehinterdenherz undkreislauferkrankungenundsindmittlerweileeineder
MehrJahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg
Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 14. - Pforzheim-Hohenwart 1Michael Winkler 2Michael Winkler Datenschutz, Rechtsfragen in der Schulsozialarbeit Vertraulichkeit und Schweigepflicht Voraussetzung
MehrUmgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Gesetzliche Bestimmungen: Für alle, die nach SGB VIII / KJHG arbeiten gilt $ 8 a SGB VIII Für alle, die nach SGB V arbeiten gilt der $ 4 KKG des Bundeskinderschutzgesetztes
MehrKonzeption. Ambulantes Betreutes Wohnen nach SGB XII
Konzeption Ambulantes Betreutes Wohnen nach SGB XII 01. September 2005 Vorwort Werte e.v. als eigenständiger Verein ist aus den Praxiserfahrungen der Arbeitsgemeinschaft für Wohngruppen und sozialpädagogische
Mehr1. Zielsetzung/Konzeption
Leistungsbeschreibung familienorientierte soziale Gruppenarbeit Leistungsart: rechtliche Grundlagen: Betreuungsalter: Versorgungsregion: Standorte: Hilfe zur Erziehung SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
MehrAssoziierte Plätze Geben Sie ein Zuhause auf Zeit. Werden Sie Gastfamilie.
Assoziierte Plätze Geben Sie ein Zuhause auf Zeit. Werden Sie Gastfamilie. sozialpädagogisches zentrum stettbachstrasse 300 ch-8051 zürich t +41 (0)43 299 33 33 f +41 (0)43 299 33 34 info.gfellergut@zkj.ch
Mehr20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung
20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.
MehrWeiterbildung zum Mentor / zur Mentorin Praxisanleitung. Kurs 2014 / 2015
Weiterbildung zum Mentor / zur Mentorin Praxisanleitung Kurs 2014 / 2015 06.10.2014 20.02.2015 Johanniter-Bildungszentrum Staatlich anerkannte Schule für Altenarbeit und Altenpflege Frankensteiner Str.
Mehr(GPF) Koordinierende Fachpflegekraft in der Gerontopsychiatrie
(GPF) Koordinierende Fachpflegekraft in der Gerontopsychiatrie - Aufbaukurs (400 Std.) - Es soll nicht genügen, dass man Schritte tue, die einst zum Ziele führen, sondern jeder Schritt soll Ziel sein und
MehrKonzeption. Aufsuchende Familientherapie (AFT)
Familienwerkstatt Karlsruhe Susanne Appel Albtalstraße 5 76137 Karlsruhe info@familienwerkstatt-karlsruhe.de Tel. 0721/47042099 Konzeption Aufsuchende Familientherapie (AFT) 1 1 Einleitung Bei der Aufsuchenden
MehrSchutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, ( 8a) (1) Werden dem gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des
MehrLeistungsbeschreibung Ev. Fachverb. für Erzieherische Hilfen. Zuordnung des Angebotes. 51.4. Hilfen zur Erziehung
Seite 1 von 13 Stand: 19.08.2015 Zuordnung des Angebotes 51.4. Hilfen zur Erziehung 51.4.4. 1 Lebensfeldaufbauende erzieherische Hilfen für Jugendliche und Hilfen für junge Volljährige 51.4.4.2. Platz
MehrMein Leitbild. Dr. Christian Husek www.sportmedpraxis.com
Mein Leitbild Die Ziele des Leitbildes Das Leitbild ist das identitätsstiftende verfasste Selbstverständnis der österreichischen Hausärztinnen und Hausärzte. > Meine Leitsätze > Meine Rolle im > Information
MehrDortmunder Kontraktmodell zur Integration von SpätaussiedlerInnen und jüdischen EmigrantInnen
Dortmunder Kontraktmodell zur Integration von SpätaussiedlerInnen und jüdischen EmigrantInnen Zuwanderung hat in Dortmund eine weit zurückreichende Tradition, seit dem 19. Jahrhundert ist die Stadt kontinuierlich
MehrErziehungsstellen. Fachpflegefamilien gem. 33,2 SGB VIII
Erziehungsstellen Fachpflegefamilien gem. 33,2 SGB VIII Pädagogische Konzeption Erziehungsstellen sind eine besondere Form der Pflegefamilie gem. 33, Satz 2 SGB VIII. Sie sind eine lebensfeldersetzende
MehrOlsberger Praxis- und Kompetenztraining
Olsberger Praxis- und Kompetenztraining Jugendhilfe Olsberg Rutsche 6 59939 Olsberg www.jugendhilfe-olsberg.de Olsberger Kompetenz- und Praxistraining Das neue Projekt der Jugendhilfe Olsberg richtet sich
MehrVereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII zwischen dem Amt für Soziale Dienste / Jugendamt und der Senatorin
MehrEingewöhnung. Wie ein guter Start gelingt
Eingewöhnung Wie ein guter Start gelingt Liebe Eltern, Sie haben sich entschieden, uns Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung der Landeshauptstadt Kiel anzuvertrauen. Wir freuen uns auf Ihr Kind und
MehrVielfältig leben und wohnen. (Un)anständig, bunt und einzig(un)artig. AuW Lebenshilfe Hattingen e.v. Dez. 2011
Konzept Lebenshilfe Hattingen e.v. Ambulant unterstütztes Wohnen Vielfältig leben wohnen. (Un)anständig, bunt einzig(un)artig. AuW Lebenshilfe Hattingen e.v. Dez. 2011 Wer sind wir? Die Lebenshilfe Hattingen
MehrArche Kind & Familie. Beratung und Begleitung, Familientreff und Gruppenaktivitäten, Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
Arche Kind & Familie Beratung und Begleitung, Familientreff und Gruppenaktivitäten, Unterstützung bei der Alltagsbewältigung Inhaltsverzeichnis 1 // Ausgangslage 2 // ZIELGRUPPE 3 // Ziele 4 // Angebot
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrBetreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM Betreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen Liebe Leserin, lieber Leser, Menschen mit psychischen Erkrankungen fühlen sich oft in der eigenen Wohnung nicht mehr wohl. Angst,
MehrKonzeption. Erziehungsstellen
Konzeption Erziehungsstellen Stand: Januar 2006 pro juventa gemeinnützige Jugendhilfegesellschaft Theodor-Heuss-Str. 19/13, 72762 Reutlingen Te.: 07121 / 9249-0, Fax: 07121 / 9249-39 info@pro-juventa.de,
MehrRichtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009
Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der
MehrAuftrag und Selbstverständnis von Schulsozialarbeit
Auftrag und Selbstverständnis von Schulsozialarbeit Wie wirkt Schulsozialarbeit? Was kann sie in der Schule leisten? GEW: Schulsozialarbeit wirkt! Professionelles Selbstverständnis und gute Arbeitsbedingungen,
Mehrad: auf einen Blick Unser Angebot
ad: auf einen Blick Unser Angebot Selbstbestimmt leben mit AssistentInnen Ihrer Wahl Der Verein Der gemeinnützige Verein ambulante dienste e. V. wurde 1981 von einer Gruppe behinderter und nicht behinderter
MehrFörderzentrum am Arrenberg
Förderzentrum am Arrenberg Wir fördern Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf ihrem Weg zur Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und sozialer Kompetenz. Wir unterstützen Menschen mit Behinderung und chronischer
MehrZusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE)
Landschaftsverband Rheinland Dezernat Schulen und Jugend Landesjugendamt Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE) Klaus Nörtershäuser (Wesel, 25. Oktober 2007: Hans
Mehr16a SGB II Kommunale Eingliederungsleistungen
16a SGB II Kommunale Eingliederungsleistungen Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die folgenden Leistungen, die für
MehrDer Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen
Der Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen Berufsgeheimnisträger nach 4 KKG, Bundeskinderschutzgesetz und die Kinderschutzfachkraft als Vermittlerin zwischen den
MehrChancen für Kinder mit ADHS. Kompetente Hilfen für Kinder und Familien
Chancen für Kinder mit ADHS. Kompetente Hilfen für Kinder und Familien ADHS ist das Syndrom der Extreme Kinder mit Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADHS) sind schillernd und kreativ. Sie zeichnen sich aus
MehrKennen Sie Ihre Berufschancen?
Kennen Sie Ihre Berufschancen? www.gasparini.ch www.gaw.ch www.gaw-catering.ch gaw - was uns ausmacht Die gaw, Gesellschaft für Arbeit und Wohnen, ist ein modernes Unternehmen, das sich zum Ziel gesetzt
MehrManagement Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016
Management Summary Stuttgart, den 21. April 2016 Was macht Führung zukunftsfähig? Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Führungs- und Nachwuchskräften in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst
MehrJugendamt Friedrichshain-Kreuzberg & PiK - Pflegekinder im Kiez
Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung durch wirkungsorientierte Ausgestaltung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach 78a ff SGB VIII Ziele des Bundesmodellprogramms wirkungsorientierte
MehrBenutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Blumenkindergarten in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising
Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Blumenkindergarten in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising 1 I Benutzerordnung 1. Präambel 2. Geltungsbereich 3. Rechtliche Grundlagen
MehrTrennung und Scheidung
Landratsamt Dingolfing-Landau Obere Stadt 1-84130 Dingolfing Trennung und Scheidung Informationen zum Thema: elterliche Sorge und Umgang Einführung: Im Mittelpunkt der Sorgen der Eltern, die in Trennung
MehrEine flächendeckende psychotherapeutische sowie klinisch-psychologische Grundversorgung für Minderjährige und deren Familien.
Leitbild Vision Eine flächendeckende psychotherapeutische sowie klinisch-psychologische Grundversorgung für Minderjährige und deren Familien. Mission Die Seele stärken & Entwicklung fördern! Wir unterstützen
MehrHandlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016
Handlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016 Jens Hudemann www.kinderschutz-ol.de info@kinderschutz-ol.de Was Sie erwarten dürfen Wie sind
MehrDer Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen
Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Einerseits besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit; 203 StGB Andererseits kann er sich aber auch dann strafbar machen, wenn er nicht handelt. Strafnormen,
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrTeamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat
Teamentwicklung Konflikte klären, Regeln für die Kommunikation und Zusammenarbeit festlegen und wirksame Vereinbarungen treffen Es gibt keine Standardformel... Für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Teams
MehrZentrum für Arbeit und Bildung ggmbh (ZAB)
Anschrift/ Kontaktadresse: Haydnstr. 5 67227 Frankenthal (Pfalz) Tel.: (0 62 33) 37 73-0 info@zab-frankenthal.de Fax: (0 62 33) 7 21 86 www.zab-frankenthal.de Das wurde 1984 als "Jugendwerkstatt e. V."
MehrTannenhof Berlin-Brandenburg
www.tannenhof.de Tannenhof Berlin-Brandenburg Eltern- und Familienarbeit unter sich verändernden Bedingungen Referent/in: Babett Schott Fachteamleitung der Tagesgruppe www.tannenhof.de Tannenhof Berlin-Brandenburg
Mehrmicura Pflegedienste Köln
micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten
MehrDAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH
DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH 1. Zur Entwicklung/Geschichte Die ambulante Pflege des Deutschen Roten Kreuzes in Bremen hat sich aus karitativen Tätigkeiten heraus entwickelt. Bereits
MehrTherapie und Beratung in der Pflegefamilie. Karo Babelscheck, Fachzentrum für Pflegefamilien
Therapie und Beratung in der Pflegefamilie Karo Babelscheck, Fachzentrum für Pflegefamilien Besonderheiten in der Beratung und Therapie von Pflegefamilien Einbindung Pflegefamilie in System Pflegekinderwesen
MehrFragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung
[Name der Einrichtung] [z.h. Herr/ Frau] [Adresse] [PLZ, Stadt] Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung Dieser Fragebogen richtet sich an Personen, die mit der Planung und Bewilligung von Hilfen für
MehrErziehungspartnerschaft
10 Erziehungspartnerschaft mit den Eltern Erziehungspartnerschaft mit den Eltern bedeutet für uns, die Eltern als Experten ihres Kindes zu sehen und gemeinsam die Bildung und Entwicklung des Kindes zu
MehrAuswertung. Mitarbeiterbefragung zum Leistungsangebot Klinischer Sozialarbeit am Universitätsklinikum Münster
Auswertung Mitarbeiterbefragung zum Leistungsangebot Klinischer Sozialarbeit am Universitätsklinikum Münster Universitätsklinikum Münster Domagkstraße 5 48149 Münster Telefon: 02 51 83-5 81 17 Fax: 02
MehrEinwilligungserklärung
Einwilligungserklärung für (Name der Person) zur Erfassung und Speicherung persönlicher Daten und Bilder sowie die Veröffentlichung von Bildern und Texten im Internet und in Druckmedien gegenüber der Leitung
MehrMehr Generationen Haus. Generationenübergreifende Angebote im Aktionsprogramm - erste Erfahrungen.
übergreifende Angebote im Aktionsprogramm - erste Erfahrungen. München, November 2007 Gesellschaftliche Veränderungen - Wandel der Lebensläufe in den Industriestaaten Längere Lebenserwartung. Höheres Qualifikationsniveau.
MehrHausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule
Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,
MehrNeomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer
mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation
MehrAntrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'
Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen
Mehrausserklinische heimbeatmung und intensivpflege zuhause
ausserklinische heimbeatmung und intensivpflege zuhause jederzeit ein guter Partner! Heute kann es auch trotz hochmoderner Medizin noch zu akuten und lebensbedrohlichen Erkrankungen im Laufe des Lebens
MehrProjektkompetenz mit Sozialkompetenz. Berufsschule Berufsvorbereitungsjahr. Schuljahr 1. Projektkompetenz mit Sozialkompetenz 1
Projektkompetenz mit Sozialkompetenz 1 Berufsschule Berufsvorbereitungsjahr Projektkompetenz mit Sozialkompetenz Schuljahr 1 2 Projektkompetenz mit Sozialkompetenz Vorbemerkungen Aufgaben und Ziele des
MehrLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
MehrKURZKONZEPT. Lotsennetzwerk Brandenburg zur Rückfallprävention. für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen
KURZKONZEPT Lotsennetzwerk Brandenburg zur Rückfallprävention für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen Überarbeitet 10/2012 1. Einleitung 2. Ausgangssituation 3. Zielgruppe 4. Ziele 5. Lotsen 6. Kooperationspartner
MehrEvangelischer Verein für Innere Mission in Nassau Jugendhilfe
Evangelischer Verein für Innere Mission in Nassau Jugendhilfe 1 Evangelischer Verein für Innere Mission in Nassau Vorab: ein paar Infos zur EVIM Jugendhilfe 2 Betreuung von ca. 400 Kindern und Jugendlichen
MehrPRESSEGESPRÄCH. mit. LT-Präs. KommR Viktor SIGL
PRESSEGESPRÄCH mit LT-Präs. KommR Viktor SIGL Schwerpunkte im Sozialhilfeverband Perg: Pflegende Angehörige entlasten und Gesundheit der Mitarbeiter fördern Mittwoch, 27. Mai 2015, 13:00 Uhr, OÖVP Bezirkssekretariat
MehrWie Menschen in abhängigen Betreuungsverhältnissen Verantwortung für sich selbst übernehmen. FORTBILDUNG für LEITUNGEN 1
AKS trainingen www.kleineschaars.com Die nachhaltige Implementierung des WKS MODELL Wie Menschen in abhängigen Betreuungsverhältnissen Verantwortung für sich selbst übernehmen FORTBILDUNG für LEITUNGEN
MehrMeldung einer Kindeswohlgefährdung an das Referat Jugendhilfe
Meldung einer Kindeswohlgefährdung an das Referat Jugendhilfe Inhalt Seite 1) Meldung an das Referat Jugendhilfe 2 2) Verfahrensweise im Referat Jugendhilfe nach Eingang einer Meldung 4 3) Erläuterungen
MehrÜberblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie
Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie Ziel: Spezialisten in der Produktionstechnologie Sie wollen als Vorgesetzte/r
MehrRisikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von 8a und 42 SGB VIII
Geisteswissenschaft Tatjana Tomic Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von 8a und 42 SGB VIII Studienarbeit Inhaltsverzeichnis: Einleitung:...3
MehrGrundschule des Odenwaldkreises. Rothenberg. Fortbildungskonzept
Grundschule des Odenwaldkreises Rothenberg Fortbildungskonzept Rothenberg, im Oktober 2008 INHALTSVERZEICHNIS 1. PRÄAMBEL... 3 2. FORTBILDUNGSPLANUNG DER SCHULE... 3 3. FORTBILDUNGSPLANUNG DER KOLLEGEN...
Mehr~~~~~~~~~ Wohnzimmer Projekte : Malen Kochen Backen Basteln Zeichnen Ballspiele Modellieren Schachspielen Geschichten spielen
Das erweiterte Nachmittagsangebot für die Klassen 5, 6 und 7 ~~~~~~~~~ Wohnzimmer Projekte : Malen Kochen Backen Basteln Zeichnen Ballspiele Modellieren Schachspielen Geschichten spielen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
MehrGeyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität.
Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Verantwortung statt Versprechen: Qualität permanent neu erarbeiten. Geyer & Weinig ist der erfahrene Spezialist für Service Level Management.
MehrHelga Dill, LMU München
Helga Dill, LMU München Selbsthilfeansätze für ausgebrannte Beschäftigte in der Wissensökonomie Alternative zu betrieblicher Gesundheitsförderung für diskontinuierliche Beschäftigte? Was Sie erwartet 1.
MehrJugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen
MehrLeistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung ENERGY-fit Mobile Massage am Arbeitsplatz ENERGY-fit Mobile Massage am Arbeitsplatz Krankheitsbedingte Fehlzeiten minimieren Im Zeitalter zunehmender Automatisierung der menschlichen
MehrModellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Informationsveranstaltung
Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Familienbildung 08.07.2013 1 Ausgangslage im Landkreis Regensburg: Landkreis Regensburg: 41 Gemeinden, 185.000 Einwohner,
MehrMODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT
Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden
MehrStadt Gütersloh. Fachbereich Jugend. Stadt Gütersloh. Soziales Frühwarnsystem. Fachbereich Jugend Soziales Frühwarnsystem
Zielgruppe Institution, d.h. Tageseinrichtungen und damit jedes Kind und seine Familie Voraussetzungen Beobachtungsdokumentation Vertrauensvolle Beziehung zu den Eltern Teamgespräche / Kollegiale Beratung
MehrElternfragebogen Mediation
Elternfragebogen Mediation Wenn Sie an einer Mediation interessiert sind oder Sie mehr über die Möglichkeiten der Mediation erfahren möchten, benötigen wir folgende Informationen von Ihnen. Dazu wäre es
Mehr