Botschaft, der die Gesetzesentwürfe begleitet

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1 Btschaft, der die Gesetzesentwürfe begleitet NFA II-2 - Anhang I 2/3 Gesetz über das Persnal der bligatrischen Schulzeit (inkl. Kindergarten) und der allgemeinen Mittelschulen und Berufsfachschulen Gesetz über die Besldung des Persnals der bligatrischen Schulzeit (inkl. Kindergarten) und der allgemeinen Mittelschulen und Berufsfachschulen Der Staatsrat des Kantns Wallis an den Grssen Rat Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Abgerdnete Wir freuen uns, Ihnen mit der vrliegenden Btschaft die Gesetzesentwürfe zum Gesetz über das Persnal der bligatrischen Schulzeit (inkl. Kindergarten) und der allgemeinen Mittelschulen und Berufsfachschulen und zum Gesetz über die Besldung des Persnals der bligatrischen Schulzeit (inkl. Kindergarten) und der allgemeinen Mittelschulen und Berufsfachschulen zu unterbreiten. I. Ausgangslage LOGISCHE ENTWICKLUNG Heute definiert kein spezifisches Gesetz das Statut des Lehrpersnals. Die zurzeit geltenden Grundlagen (Reglemente und Verrdnungen) datieren vn 1963 und Deshalb wird die Gelegenheit genutzt, ein Gesetz über das Lehrpersnal zu verabschieden und anschliessend ein Gesetz über die Primarschule zu erarbeiten, das insbesndere auch die rganisatrischen Fragen klärt. Die Mdernisierung der statutarischen und materiellen Bedingungen des Lehrpersnals wird mit Khärenz umgesetzt und eine kmplette Neufassung des Gesetzes über das öffentliche Unterrichtswesen (1962) anvisiert. S führten die Arbeiten zur sukzessiven Annahme verschiedener Vereinbarungen und Gesetzestexte, wie in der Planung vn 2004 vrgesehen. 1. In einer ersten Phase wurden flgende Texte und Vereinbarungen angenmmen: Pflichtenhefte für die Lehrpersnen aller Schulstufen (Kindergarten, Primarschule, allgemeine Mittelschule und Berufsfachschule) HarmS Knkrdat Westschweizer Schulvereinbarung Interkantnale Vereinbarung im Bereich der Snderpädaggik Gesetz über die Berufsbildung Gesetz über die Orientierungsschule.

2 Btschaft betreffend die Gesetzesentwürfe Seite 2 vn Eine neue Etappe bestand darin, das Gesetz über das Persnal und das Gesetz über die Besldung des Lehrpersnals zu verfassen, zwei Gesetze, die in der vrliegenden Btschaft vrgestellt werden. 3. Als Flge dieser Arbeiten wird das Gesetz über die Primarschule verfasst, das insbesndere den verschiedenen ben erwähnten Knkrdaten entspricht, die vm Walliser Parlament bereits angenmmen wurden. 4. Schliesslich wird ein neues Bildungsgesetz die Gesamtheit der interkantnalen Vereinbarungen und kantnalen Gesetzestexte einschliessen, um die Walliser Schule mit einer khärenten, mdernen und angepassten Gesetzgebung zu versehen (Werte der Schule und Allgemeines des Walliser Schulsystems). II. Allgemeines KLÄRUNG DER VERANTWORTLICHKEITEN UND DER AUFTRÄGE / PÄDAGOGIK KANTON, BEZUG ZUM BÜRGER, ORGANISATION UND LOGISTIK GEMEINDEN Die Gesetzesgrundlagen, die das Anstellungsverhältnis und die materiellen Bedingungen der in den bgenannten Entwürfen behandelten Funktinen regeln, finden sich in den flgenden Gesetzestexten: Gesetz über das öffentliche Unterrichtswesen vm 4. Juli 1962, Reglement über die Anstellungsbedingungen des Lehrpersnals der Primar-, der Sekundar- und der Mittelschulen vm 20. Juni 1963, Gesetz über die Besldung des Lehrpersnals der Primar-, Orientierungs- und Mittelschulen vm 12. Nvember 1982, Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EGBBG) vm 13. Juni 2008 und Verrdnung über das Anstellungsverhältnis und die Besldung der Lehrer an den Berufsschulen vm 21. August Die Rllenklärung zwischen den Gemeinden und dem Staat in Bezug auf die Organisatin der Walliser Schule wird vn allen Schulpartnern erwartet, d.h. vn Schülern, Eltern, Lehrpersnen, Schuldirektren, Gemeinden und dem Departement für Erziehung Kultur und Sprt (DEKS). Man bestätigt damit die Absicht, die Kmpetenzen, die den verschiedenen Stellen bliegen, aufzuwerten. Wenn vn diesem Zeitpunkt an das DEKS die pädaggische Verantwrtung des gesamten schulischen Systems trägt, s müssen die Gemeinden die spezifischen Aufgaben in unmittelbarem Bezug zum Bürger und in Erwartung des Bürgers sicherstellen. Die Ernennung des Lehrpersnals, die Anstellung der Mitglieder des Direktinsrates und des administrativen Persnals, die Verwaltung der Infrastruktur, die Organisatin des Schulalltags, die Beziehung mit den Eltern und den Szialpartnern liegen in der Verantwrtung der Gemeinde. Die Rahmenbedingungen werden in einem Leistungsvertrag zwischen Gemeinde und Departement festgelegt. III. Pflichtenhefte DEFINITION DER BERUFSAUFTRÄGE DER LEHRPERSONEN DER OBLIGATORISCHEN UND POST-OBLIGATORISCHEN SCHULZEIT Grundstein des gesamten Entwurfs ist die Definitin der Aufgaben der Lehrpersnen. Dies gestattet eine allgemeine Orientierung der weiteren Überlegungen. Die Pflichtenhefte sind weitgehend vm Reglement über die gesamtschweizerische Anerkennung der Lehrdiplme vrgegeben und wurden für alle Unterrichtsstufen eingeführt. Berufsverbände und kmmunale Behörden äusserten sich diesbezüglich psitiv und die Pflichtenhefte wurden vm Departement für Erziehung, Kultur und Sprt bereits 2006 genehmigt. Der allgemeine

3 Btschaft betreffend die Gesetzesentwürfe Seite 3 vn 15 Auftrag des Lehrpersnals und die Tätigkeitsfelder wurden definiert, d.h. Bildung- Erziehung, Zusammenarbeit und verschiedene Aufgaben und Weiterbildung. IV. Gesetzesvrentwürfe JURISTISCHE UND ORGANISATIONELLE KLÄRUNG Nach der Annahme der Pflichtenhefte für alle Unterrichtsstufen wurden die Überlegungen weitergeführt, um die dem Grssen Rat zu unterbreitenden Gesetzesvrentwürfe vrzubereiten. Die angestrebten Ziele und die Herausfrderungen weisen eine besndere Wichtigkeit für die Aufwertung der Walliser Schule auf. Für diese Änderung gibt es zahlreiche Gründe: 1. Die Ntwendigkeit, die Regelungen bezüglich der beschriebenen Funktinen s gut wie möglich zu klären, zu vereinheitlichen, zusammenzufassen und mit jenen des Persnals des Staates Wallis zu harmnisieren; 2. die Ntwendigkeit, die Anerkennung der Diplme auf schweizerischer Ebene zu berücksichtigen (Schweizerische Knferenz der Erziehungsdirektren/EDK); 3. die starken Fluktuatinen auf dem Arbeitsmarkt, die sich auf gewissen Unterrichtsstufen der Walliser Schule bemerkbar machen; 4. der Attraktivitätsverlust des Lehrerberufs; 5. die fehlende Frmalisierung der Anstellung und des Pflichtenhefts der Lehrpersnen; 6. die Prblematik der Dppelverantwrtung bezüglich der Lehrpersnen der bligatrischen Schulzeit, die den kmmunalen und kantnalen Verwaltungen unterstellt sind; 7. die Entwicklung der Gesellschaft und deren Auswirkungen auf die Schule verlangen neue Kmpetenzen vn den Lehrpersnen; 8. die Beschlüsse des Walliser Grssen Rates vm 7. Mai 2008, die beim Beitritt zur interkantnalen Vereinbarung HarmS und zur Westschweizer Schulvereinbarung angenmmen wurden (Aktualisierung des Knkrdats vn 1970, bligatrischer Kindergarten, 11 Jahre bligatrische Schulzeit, Blckzeiten/Tagesstrukturen, Grundausbildung, 5 Fachbereiche, natinale Bildungsstandards, Lehrplan pr Sprachgebiet, Qualitätssystem, Ausbildung der Lehrpersnen und der Schulkader, Krdinatin der Lehrmittel und der didaktischen Hilfsmittel, ); 9. die wiederhlten Anfragen des Grssen Rates zur Definitin der Gesetze über das Statut und die Besldung wie auch eines Gesetzes über die Primarschule. Dieses zukünftige Gesetz ist im allgemeinen Knzept des DEKS vrgesehen und durch eine parlamentarische Mtin gestützt. Es erlaubt, die strategischen Achsen anzugehen (die Qualität des Primarschulunterrichts verbessern, die im HarmS-Knkrdat fixierten Regeln anwenden, den Kindergarten in die bligatrische Schule integrieren, die Beziehungsregeln der Schule mit den Gemeinden annehmen, die Gewichtung der Lehrpläne und der Stundentafel definieren) und die spezifischen Themen zu behandeln (Definitin eines Qualitätskntrllsystems für die Schule, Änderung der Regelungen für den Kindergarten, Funktinieren und Organisatin der Schule, Rlle der Schuldirektinen, der Schulkmmissinen, der Eltern, Organisatin des Schulalltages, Funktinieren des Hilfs- und Snderschulunterrichts, Rlle der Gemeinden und des Gemeindeverbandes, Funktinsweise des Inspektrats). V. Leitgedanken der neuen Gesetze KLÄRUNG, QUALITÄT, AUTONOMIE UND AUFWERTUNG Bis heute besteht kein allgemeines Gesetz über das Lehrpersnal der bligatrischen Schulzeit (Primar- und Orientierungsschulen) und der allgemeinen Mittel- und Berufsfachschulen. Was die Lhnbedingungen betrifft, regelt ein Gesetz vm

4 Btschaft betreffend die Gesetzesentwürfe Seite 4 vn Nvember 1982 die materiellen Aspekte. Flglich werden die Bestimmungen über das Statut der Lehrpersnen aktualisiert. Ebens muss die Verrdnung über das Anstellungsverhältnis und die Besldung der Lehrer an Berufsfachschulen vm 21. August 1991 im Sinne der Neuerungen, die mit dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EGBBG) eingeführt wurden, überprüft werden und eine gesetzliche Basis haben. Die Schwerpunkte der beiden Gesetze knzentrieren sich auf flgende Elemente: 1. Jahresarbeitszeit für die Lehrpersnen: Entgegen gewissen Meinungen beschränkt sich die Tätigkeit der Lehrpersn nicht auf eine Anzahl Unterrichtslektinen in Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler. Die Planung der Jahresziele, die Vrbereitung der Unterrichtsstunden und die regelmässige Evaluatin der Kenntnisse und der Kmpetenzen der Schülerinnen und Schülern nimmt ebens viel Zeit in Anspruch wie das effektive Unterrichten. Des Weiteren sind die Zusammenarbeit mit den Arbeitskllegen, den Eltern, den Lehrbetrieben, den Wirtschaftspartnern und den Behörden, wie auch die Teilnahme an Schulprjekten, die zunehmenden Verpflichtungen gegenüber externen Fachkräften der auch die spezifischen Aufgaben, die den Lehrpersnen vn der Direktin und / der dem Departement anvertraut werden, die neuen Herausfrderungen der heutigen Schule. Schliesslich sll die regelmässige Weiterbildung ermöglichen, dass zum Beispiel neue Lehrpläne wie PER (Westschweizer Lehrplan) und LP 21, Lehrmittel und Änderungen/Entwicklungen in den Unterrichtsfächern/Berufen der Berufsfachschule einfacher umgesetzt werden können. Auch werden vn den Lehrpersnen neue Kmpetenzen erwartet (ICT, Sprachen, ), um auf die Einführung neuer Unterrichtsfächer und die Entwicklungen im Bereich der Pädaggik zu reagieren. 2. Stärkung der pädaggischen Linie: Die pädaggische Führung muss transparenter und pragmatischer werden. Die Linie Schüler Lehrpersn Schuldirektr Inspektr Dienststelle DEKS wird verstärkt, damit jeder pädaggische Akteur die Rechte und Pflichten seiner Partner kennt. Auf der Sekundarstufe II gibt es eine direkte Verbindung zwischen der Schuldirektin und den Dienststellen. Jeder für die schulische Ausbildung der Schülerinnen und Schüler Verantwrtliche erklärt sich mit einem identischen Vrgehen einverstanden. Falls jedem Beteiligten eine gewisse Autnmie zugestanden wird, ist es unablässig, eine gemeinsame Kultur um die ben genannte Linie zu entwickeln, um das Niveau der Walliser Schule zu verbessern und den neuen Herausfrderungen der Gesellschaft gerecht zu werden. Die Rlle aller Beteiligten wird mit dem Funktinsdiagramm geklärt. Ebens werden das Reglement betreffend die Schulkmmissinen, das Reglement betreffend die Berufsfachschulen und das Reglement betreffend die Schuldirektinen (inkl. Gymnasien) geprüft. 3. Beibehaltung der Gemeindeautnmie: Die Stärkung der pädaggischen Linie schliesst die Autnmie der Gemeinden nicht aus; der Schulalltag (Mahlzeiten, Studium, Transprt, Tagesstrukturen, Blckzeiten, usw.), die schulische Infrastruktur und deren Instandhaltung swie die szialen Kntakte mit den Eltern bliegen der Verantwrtung der lkalen Behörden (kmmunal und/der interkmmunal). Leistungsverträge zwischen Staat und Gemeinde/n werden erstellt. Auf kmmunaler / interkmmunaler Ebene werden die engen Kntakte mit den lkalen Partnern durch die Beibehaltung des Anstellungsverfahrens verstärkt. Das Verfahren, das zur Anstellung der vn der Gemeinde bezeichneten Kandidaten führt und durch den Staat (Lehrpersnal) der durch die lkalen Behörden (Mitglieder des Direktinsrates und des administrativen Persnals) genehmigt wird, wird berücksichtigt. Alle nicht

5 Btschaft betreffend die Gesetzesentwürfe Seite 5 vn 15 pädaggischen Aspekte bestimmt ausserdem ein spezifisches Pflichtenheft für den Schuldirektr / Direktinsrat der Schule, erstellt vn der Gemeinde der dem Gemeindeverband. Dieses Pflichtenheft vervllständigt das kantnale pädaggische Pflichtenheft. 4. Verbesserung der pädaggischen Unterstützung: Jedem Mitglied einer Schuldirektin, das Verantwrtung übernimmt, wird eine entsprechende Ausbildung gebten. Die Definitin der Pflichtenhefte für die Funktinen des Schuldirektrs, des pädaggischen Beraters und des Inspektrs klärt die pädaggische Zuständigkeit eines jeden Partners. 5. Harmnisierung der Rahmenbedingungen für das Lehrpersnal: Aktuell besteht eine grsse Diskrepanz in der Dauer einer Unterrichtslektin; zwischen 60 und 45 Minuten, mit der hne Zwischenpause die Unterschiede zwischen den verschiedenen Stufen und Schulen sind frappant. Diese Elemente ermöglichen keine Transparenz zwischen den Aufgaben jeder Stufe. Daher wird die Dauer der Unterrichtslektin vereinheitlicht. Des Weiteren werden, als Flge der Annahme des neuen Plan d études Rmand (PER), die Anzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden für die Schüler harmnisiert. Die wesentlichen Abweichungen auf natinaler Ebene führen zu einer besseren Aufteilung während der bligatrischen Schulzeit, hne dadurch die Schulzeit der Schüler während ihrer gesamten Schullaufbahn zu verringern. Diese Änderung trifft ums mehr zu, als die Lehrpläne der bligatrischen Schulzeit für jede der Sprachreginen gemeinsam sind (PER/LP21). S führt eine bessere Aufteilung der Unterrichtslektinen im Kindergarten und in der Primarschule zu einer qualitativen Verbesserung der Schule und zu einer Aufwertung der Arbeitszeit ausserhalb des Unterrichts in Anwesenheit der Schüler: Schulstufe Wöchentliche Unterrichtslektinen / Schüler Wöchentliche Unterrichtslektinen / Lehrpersn aktuell zukünftig aktuell zukünftig 1. KG KG und 2. PS PS und 2. OS OS Sek II /25/26 23 Ttal KG* + PS* * Kindergarten und Primarschule Ebens wird die Arbeits- / Unterrichtszeit der Berufsschullehrpersnen der gewerblichen Berufe jener der Lehrpersnen der kaufmännischen Branche angepasst. Ziel ist es, alle Unterrichtsstufen des Mittel- und Berufsfachschulunterrichts auf 23 Unterrichtslektinen pr Wche zu vereinheitlichen. Die Aufgaben des Lehrpersnals sind bereits im Tätigkeitsfeld Zusammenarbeit des kantnalen Pflichtenheftes (2006) festgehalten. Spezielle Aufgaben, die eine Reduktin der Unterrichtszeit zur Flge haben, stehen im Zusammenhang mit bedeutsamen zusätzlichen Aktivitäten. Die Pflichtenhefte für alle schulischen Funktinen erhalten eine gesetzliche Grundlage. Alle diese Faktren ermöglichen eine höhere Transparenz und eine verbesserte Effizienz für die Führung und Verwaltung des schulischen Systems. Um die Ressurcen effizienter zu nutzen und die Qualität der Walliser Schule zu steigern, sehen das Departement, die Dienststellen und die Inspektren die Umsetzung vn entsprechenden Qualitätsmassnahmen vr.

6 Btschaft betreffend die Gesetzesentwürfe Seite 6 vn Anstellung des Lehrpersnals (bligatrische Schulzeit): Die Gemeinden der Gemeindeverbände sind die Organe zur Evaluatin und zur Auswahl der persnellen Ressurcen. Das Verfahren der Stellenausschreibungen, der Auswahl und des Vrschlags liegt in ihrer Verantwrtung. Am Ende dieser ersten Phase und in Respektierung der Anstellungsbedingungen, die im Gesetz über das Persnal (vgl. Art.13 GP) verankert sind, schlagen die Gemeinden die ausgewählten Lehrpersnen vr. Unter Vrbehalt der Einhaltung der Anstellungsbedingungen bestätigt das DEKS den Wahlvrschlag der Gemeinden durch die frmelle Anstellung der Lehrpersnen. 7. Anstellung der Mitglieder des Direktinsrates: Beim Anstellungsverfahren der Direktinsmitglieder gibt es keine Änderung; die Gemeinden flgen dem Verfahren, wie im Gesetz über das Persnal beschrieben und, unter Vrbehalt der Genehmigung durch den Staatsrat, stellen sie die Mitglieder der Direktin einer Schule an. Die Direktinsmitglieder bleiben Gemeindeangestellte. 8. Verbesserung der materiellen Bedingungen des Lehrpersnals der bligatrischen Schulzeit: Als Ergebnis der durchgeführten Studien, in denen die kantnalen (andere, ähnliche Funktinen) und natinalen (analge Berufe) Situatinen verglichen wurden, fand man ein deutliches Ungleichgewicht zwischen der Grundausbildung, der Situatin in ähnlichen Berufen und den Lhnbedingungen. Auch werden die gesamten Besldungsklassen (Lhntabelle), Anhang zum Gesetz über die Besldung, neu geprüft und geändert. Die Vrschläge sind im Kapitel Aufwertung der Besldung präsentiert. Die Lehrpersnen der bligatrischen Schulzeit prfitieren vn einer Lhnerhöhung. Die Gründe für diese Vrschläge ergeben sich namentlich aus der längeren Dauer der Grundausbildung, den spezifischen Aufgaben und den neuen Ausbildungen, die im Zuge mit den eidgenössischen Abstimmungen und/der parlamentarischen Entscheiden (HarmS, Westschweizer Schulvereinbarung, Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung, usw.) eingeführt wurden. Die in einigen Reginen und/der Arbeitsbereichen alarmierenden Indikatren weisen auf einen akuten Lehrermangel. Die Attraktivitätssteigerung des Lehrberufes ist rasch möglichst zu beurteilen. VI. Vernehmlassung der Vrentwürfe der Gesetzestexte Nachdem die Arbeiten der Ad-hc-Kmmissin abgeschlssen waren, hat das Departement für Erziehung, Kultur und Sprt (DEKS) die Abklärungen intern weitergeführt. Zahlreiche Sitzungen mit den Berufsverbänden und den entsprechenden Dienststellen des Staates fanden statt. Die Vrentwürfe der Gesetzestexte wurden zweimal in die Vernehmlassung geschickt, Ende 2009 und zu Beginn des Jahres Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens wurden die Arbeiten vn den verschiedenen Dienststellen des DEKS weitergeführt, um die weitgehend abgeänderten Fassungen zu präsentieren. VII. Argumentarium über die Lhnauswirkungen Aufwertung der Besldung Grundsätze: Anpassung der Besldung ans heute erfrderliche Ausbildungsniveau; und zwar unter Berücksichtung anderer Berufe und nach interkantnalen Vergleichen; Verminderung der Abweichungen zwischen den verschiedenen Walliser Unterrichtsstufen; Vereinheitlichung des Statuts und der Besldung innerhalb der Sekundarstufe II.

7 Btschaft betreffend die Gesetzesentwürfe Seite 7 vn 15 Entwicklung der Ausbildungsdauer und der vrgeschlagenen finanziellen Bedingungen Zusätzliche Ausbildung Anzahl Wchenstunden Durchschn. Lhnerhöhung Vrgesehene Besldung Primarschule ECTS* ' Sek I + 60 ECTS ' Sek II allg ECTS 23 hne Veränd. 8' Sek II berufl ECTS 23 hne Veränd. 8' *Differenz in Bezug auf die Grundausbildung am Lehrerseminar. ECTS : Eurpean Credits Transfer System Die Fachlehrer (überbetriebliche Kurse mit 32 Lektinen/Wche) werden damit in dieselben Besldungsklassen eingeteilt wie die Gewerbelehrer der theretischen Fächer. Argumente: Die für die Primarschullehrpersnen erfrderliche Ausbildung wurde im Vergleich zum ehemaligen Lehrerseminar um 3 Jahre verlängert. Im schweizweiten Vergleich liegt die Besldung der Primarschullehrpersnen auf dem 19. Rang. Die Unterrichtszeit ist die längste der Schweiz. Hinzu kmmt, dass die Lehrpersnen des Kindergartens und der Primarschule keine Klassenlehrerstunde besitzen. Die Ausbildungen, namentlich die sprachlichen, sind anspruchsvll. Die Zahl der Unterrichtsfächer ist um ein Wesentliches höher als auf den anderen Stufen. In den Orientierungsschulen herrscht Lehrermangel und dies in einer Zeit, in der die Bedürfnisse stetig ansteigen. Die Attraktivität des höheren Niveaus (Kllegium) bleibt grss: ungefähr CHF mehr Lhn für drei Unterrichtslektinen weniger. Die Schülergruppe der Jährigen (Hetergenität und altersbedingte Schwierigkeiten) kann eine Hemmschwelle sein gegenüber Schülern, die sich für eine Maturitätsausbildung entscheiden. Die Entlöhnung der Stellvertreter ist in keiner Weise attraktiv, sndern das Gegenteil ist der Fall. Sie muss den Löhnen der verschiedenen Unterrichtsstufen angepasst werden und die erwrbenen Diplme der Stellvertreter berücksichtigen. Die Situatin der Berufsschullehrpersnen muss neu geprüft werden. Zu erflgen hat dies im Sinne der Gleichbehandlung mit der allgemeinen Mittelschule und unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, welche die Berufsbildung regeln (Anfrderungen im Bereich berufliche und pädaggische Qualifikatinen, keine Unterscheidung zwischen Gewerbe und Handel, usw.). Die Besldung wird auf Basis der beruflichen und pädaggischen Diplme festgelegt und nicht aufgrund der Art des Unterrichts (Handel, Gewerbe der praktischer Unterricht).

8 Btschaft betreffend die Gesetzesentwürfe Seite 8 vn 15 Künftig wird die pädaggische Ausbildung in der Berufsbildung aufgewertet. Ohne pädaggische Ausbildung wird die Berufsschullehrpersn in die 3. der 2. Lhnklasse eingeteilt. Die durchgeführten Analysen vergleichen die Situatin der Walliser Lehrpersnen mit jener der Lehrpersnen der restlichen Schweiz. Auszüge: Welche grundlegenden Änderungen müssten umgesetzt werden, um die materiellen Bedingungen der Walliser Lehrpersnen auszugleichen? Die Lehrpersnen der Kindergärten und Primarschulen swie die Berufsschullehrer sind im Vergleich mit ihren Kllegen der anderen Kantne weit abgeschlagen (19. Rang). Die Lehrpersnen der Sekundarstufe I und II (allgemein bildend) finden sich beim Berufseinstieg auf Rang 4 und im späteren Karriereverlauf im Mittelfeld (Sek I/8. und Sek II/5.). Die Lehrpersnen der Berufsfachschule (hier die Berufsschullehrer) nehmen im Vergleich mit den 4 für den Vergleich ausgewählten Kantnen swhl beim Berufseinstieg wie auch gegen Ende der Karriere den letzten Platz ein. Die Löhne, die einer Persn bei der kantnalen Verwaltung angebten werden, lassen einen interessanten Vergleich zu. Klasse Verwaltung VS mnatlicher Grundlhn mnatlicher Grundlhn - Lehrpersnen Hinweisender mnatlicher Grundlhn - Beamte Situatin 2010 Situatin Sek II ~ 7'400 akad. MA '922 Sek I ~ 6'600 FH '675 KG und PS Die Arbeit der Lehrpersn wird anspruchsvller, betrachtet man die je länger je schwieriger zu bewältigenden Situatinen: das Verhalten der Schülerinnen und Schüler swie der Eltern verändert sich, Als Reaktin auf die zahlreichen und breit gefächerten Anfrderungen der Gesellschaft steht der Lehrerberuf im Umbruch: Die Verantwrtung der Lehrpersn nimmt heutzutage stetig zu.

9 Btschaft betreffend die Gesetzesentwürfe Seite 9 vn 15 Besldungstabelle des Lehrpersnals (Vrschläge) Besldungstabelle Endergebnis Anhang: Lhntabelle Lehrpersnen Stufe Diplm Aktueller Mnatslhn * (min 100%) angestrebter Lhn (min 100%) Lhnklasse Mnatslhn Angestrebte Löhne Mnatslhn (max 145%) Jahreslhn inkl. 13. Mnatslhn (min 100%) Jahreslhn inkl. 13. Mnatslhn (max 145%) Primarstufe Pädaggisches Diplm Kindergarten, Primarstufe der höhere Stufe 16 5' '054 8'779 78' '125 Diplm für den Unterricht im Technischen Gestalten 22 5' '425 7'867 70' '265 hne pädaggische Ausbildung (Kindergarten- der Primarschulunterricht) 32 4' '045 7'316 65'588 95'102 hne pädaggische Ausbildung (Techn. Gestalten) 23 4' '521 6'555 58'773 85'221 Kantnales Diplm in schulischer Heilpädaggik 17 6' '436 9'332 83' '319 Diplm EDK in schulischer Heilpädaggik 14 6' '225 10'476 93' '187 Sekundarstufe 1 (OS).Universitärer Bachelr mit Unterrichtsfach.Bachelr FH mit Unterrichtsfach.Berufsqualifizierendes Diplm eines Knservatriums.Bachelr FH in einem Fach und anderes Fach unterrichtend mit pädaggischer Ausbildung Diplm EDK in schulischer Heilpädaggik Kantnales Diplm in schulischer Heilpädaggik Kantnales Diplm Hauswirtschaft / Techn. Gestalten / Bildn. Gestalten / Musik mit pädaggischer Ausbildung.Universitärer Bachelr mit Unterrichtsfach.Bachelr FH im spezifischen Unterrichtsfach.Berufsqualifizierendes Diplm eines Knservatriums hne pädaggische Ausbildung Pädaggische Ausbildung Primarstufe (und Anmeldebestätigung für die fehlende akademische Ausbildung) Universitärer Bachelr hne Unterrichtsfach mit pädaggischer Ausbildung Universitärer Bachelr hne Unterrichtsfach hne pädaggische Ausbildung Ohne akademisches Diplm der tiefere Ausbildung als universitärer Bachelr mit pädaggischer Ausbildung Ohne akademisches Diplm der tiefere Ausbildung als universitärer Bachelr für den Unterricht in den Fächern Techn. Gestalten der Hauswirtschaft hne pädaggische Ausbildung 14 6' '225 10'476 93' ' ' '436 9'332 83' ' ' '285 9'113 81' ' ' '054 8'779 78' ' ' '308 7'697 69' '060 allgemeine Mittelschule.Universitärer Master / Master FH mit Unterrichtsfach.Eidgenössisches Diplm.Berufsqualifizierendes Diplm eines Knservatriums mit pädaggischer Ausbildung.Universitärer Master / Master FH mit Unterrichtsfach.Eidgenössisches Diplm.Berufsqualifizierendes Diplm eines Knservatriums hne pädaggische Ausbildung.Universitärer Bachelr / Bachelr FH.Lehrdiplm Sekundarstufe (LDS) mit pädaggischer Ausbildung Ohne Diplm der tiefere Ausbildung als universitärer Bachelr mit pädaggischer Ausbildung.Universitärer Bachelr / Bachelr FH.Lehrdiplm Sekundarstufe (LDS) hne pädaggische Ausbildung Ohne Diplm der tiefere Ausbildung als universitärer Bachelr hne pädaggische Ausbildung 9 8' '061 11' ' ' ' '766 9'811 87' ' ' '314 9'155 82' ' ' '166 8'941 80' ' ' '086 7'374 66'113 95'864.Universitärer Master / Master FH mit pädaggischer Ausbildung 3 8' '061 11' ' '950.Universitärer Bachelr / Bachelr FH mit pädaggischer Ausbildung 5 7' '389 10'714 96' '283.Eidgenössisches Diplm / Meisterprüfung mit pädaggischer Ausbildung Berufsfachschule.Höhere Fachschule (HF) mit pädaggischer Ausbildung 6 6' '922 10'037 89' '476 mit pädaggischer Ausbildung.Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis mit pädaggischer Ausbildung 7 1) 6' '314 9'155 82' '019 Grundabweichung der Unterrichtsstufe Primarschule Abweichung (prprtinell) verursacht durch die Grundabweichung der Unterrichtsstufe Primarschule Grundabweichung der Unterrichtsstufe Sekundarschule 1 (OS) Abweichung (prprtinell) verursacht durch die Grundabweichung der Unterrichtsstufe Sekundarschule 1 (OS) Nicht angepasste Lhnklassen 1) deckt die mmentanen Klassen 7, Fr. 6'465.40, und 8, Fr. 5' * : Referenzjahr 2010

10 Btschaft betreffend die Gesetzesentwürfe Seite 10 vn 15 Zwischenphase Anhang: Lhntabelle Lehrpersnen (Übergangsphase) Angestrebte Löhne Stufe Diplm Aktueller Mnatslhn * (min 100%) angestrebter Lhn (1. Schritt) (min 100%) Lhnklasse Mnatslhn Mnatslhn (max 145%) Jahreslhn Jahreslhn inkl. 13. inkl. 13. Mnatslhn Mnatslhn (min 100%) (max 145%) Primarstufe Pädaggisches Diplm Kindergarten, Primarstufe der höhere Stufe 16 5' '864 8'503 76' '544 Diplm für den Unterricht im Technischen Gestalten 22 5' '255 7'620 68'315 99'057 hne pädaggische Ausbildung (Kindergarten- der Primarschulunterricht) 32 4' '887 7'086 63'528 92'116 hne pädaggische Ausbildung (Techn. Gestalten) 23 4' '379 6'350 56'930 82'548 Kantnales Diplm in schulischer Heilpädaggik 17 6' '301 9'136 81' '766 Diplm EDK in schulischer Heilpädaggik 14 6' '073 10'256 91' '322 Sekundarstufe 1 (OS).Universitärer Bachelr mit Unterrichtsfach.Bachelr FH mit Unterrichtsfach.Berufsqualifizierendes Diplm eines Knservatriums.Bachelr FH in einem Fach und Lehrdiplm in einem anderen Fach mit pädaggischer Ausbildung Diplm EDK in schulischer Heilpädaggik Kantnales Diplm in schulischer Heilpädaggik Kantnales Diplm Hauswirtschaft / Techn. Gestalten / Bildn. Gestalten / Musik mit pädaggischer Ausbildung.Universitärer Bachelr mit Unterrichtsfach.Bachelr FH mit Unterrichtsfach.Berufsqualifizierendes Diplm eines Knservatriums hne pädaggische Ausbildung Pädaggische Ausbildung Primarstufe (und Anmeldebestätigung für die fehlende akademische Ausbildung) Universitärer Bachelr hne Unterrichtsfach mit pädaggischer Ausbildung Universitärer Bachelr hne Unterrichtsfach hne pädaggische Ausbildung Ohne akademisches Diplm der tiefere Ausbildung als universitärer Bachelr mit pädaggischer Ausbildung Ohne akademisches Diplm der tiefere Ausbildung als universitärer Bachelr für den Unterricht in den Fächern Techn. Gestalten der Hauswirtschaft hne pädaggische Ausbildung 14 6' '073 10'256 91' ' ' '301 9'136 81' ' ' '153 8'921 79' ' ' '864 8'503 76' ' ' '197 7'535 67'556 97'956 allgemeine Mittelschule.Universitärer Master / Master FH mit Unterrichtsfach.Eidgenössisches Diplm.Berufsqualifizierendes Diplm eines Knservatriums mit pädaggischer Ausbildung.Universitärer Master / Master FH mit Unterrichtsfach.Eidgenössisches Diplm.Berufsqualifizierendes Diplm eines Knservatriums hne pädaggische Ausbildung.Universitärer Bachelr / Bachelr FH.Lehrdiplm Sekundarstufe (LDS) mit pädaggischer Ausbildung Ohne Diplm der tiefere Ausbildung als universitärer Bachelr mit pädaggischer Ausbildung.Universitärer Bachelr / Bachelr FH.Lehrdiplm Sekundarstufe (LDS) hne pädaggische Ausbildung Ohne Diplm der tiefere Ausbildung als universitärer Bachelr hne pädaggische Ausbildung 9 8' '061 11' ' ' ' '766 9'811 87' ' ' '314 9'155 82' ' ' '166 8'941 80' ' ' '086 7'374 66'113 95'864.Universitärer Master / Master FH mit pädaggischer Ausbildung 3 8' '061 11' ' '950.Universitärer Bachelr / Bachelr FH mit pädaggischer Ausbildung 5 7' '389 10'714 96' '283.Eidgenössisches Diplm / Meisterprüfung mit pädaggischer Ausbildung Berufsfachschule.Höhere Fachschule (HF) mit pädaggischer Ausbildung 6 6' '922 10'037 89' '476 mit pädaggischer Ausbildung.Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis mit pädaggischer Ausbildung 7 1) 6' '314 9'155 82' '019 Grundabweichung der Unterrichtsstufe Primarschule Abweichung (prprtinell) verursacht durch die Grundabweichung der Unterrichtsstufe Primarschule Grundabweichung der Unterrichtsstufe Sekundarschule 1 (OS) Abweichung (prprtinell) verursacht durch die Grundabweichung der Unterrichtsstufe Sekundarschule 1 (OS) Nicht angepasste Lhnklassen 1) deckt die mmentanen Klassen 7, Fr. 6'465.40, und 8, Fr. 5' * : Referenzjahr 2010

11 Btschaft betreffend die Gesetzesentwürfe Seite 11 vn 15 Spezifische Begleitmassnahmen Gemäss dem Staatsratsentscheid vm 27. Juni 2007 wurden die Begleitmassnahmen geprüft und Vrschläge gemacht: Für die bligatrische Schulzeit wird das Prinzip der Treueprämien analg zu den Bestimmungen angewendet, die für das kantnale Lehrpersnal und die Beamten in Kraft sind. Gegenwärtig haben die Gemeinden bei der Umsetzung freie Hand, daher auch die Ungleichbehandlung. Der Bildungsurlaub wird angebten, um dem Lehrpersnal eine grössere Mbilität und den Erwerb einer Zusatzausbildung (50% Lehrpersnen 50% Staat) zu ermöglichen. Die entsprechenden Bedingungen sind in der Verrdnung festgehalten. Harmnisierung der Anzahl Unterrichtslektinen pr Unterrichtsstufe Kindergarten und Primarschule: Mit der Vereinbarung HarmS wird der Kindergarten bligatrisch. Die Arbeitszeit muss für alle Lehrpersnen des Kindergartens und der Primarschule, welche die gleichen Aufgaben wahrnehmen und dieselbe Ausbildung abslvieren, identisch sein. Der Entwurf schlägt eine Harmnisierung der Unterrichtslektinen für Kindergarten- und Primarlehrpersnen vr (30 Lektinen gegenüber 30.4 durchschnittlichen bisherigen Lektinen). Orientierungsschule (Sekundarstufe I): In Anbetracht der heutigen Situatin und der Abweichung mit der vrherigen Unterrichtsstufe wird vrgeschlagen, die Anzahl der Unterrichtslektinen beizubehalten. Allgemeine Mittelschule: Es wird eine einheitliche Anzahl vn 23 Unterrichtslektinen für alle Lehrpersnen vrgeschlagen. Berufsfachschule: Bei den Berufsschullehrpersnen wird keine Unterscheidung mehr gemacht zwischen Gewerbe und Handel. Zukünftig unterrichten Berufsschullehrpersnen mit theretischem Unterricht 23 (gleich wie die gesamte Sekundarstufe II) und Berufsschullehrpersnen mit praktischem Unterricht 32 Wchenlektinen. Spezielle Aufgaben Vrgeschlagen wird eine Senkung der Anzahl Unterrichtslektinen, hne Gehaltseinbusse, für spezielle Aufgaben, die vm DEKS anerkannt werden und die in einer Verrdnung des Staatsrates festgehalten und für jede Unterrichtsstufe angeglichen werden. Diese speziellen Aufgaben erfrdern zusätzliche Arbeitszeit, die das kantnale Pflichtenheft bei weitem übersteigt. VIII. Finanzielle Auswirkungen bei der Inkraftsetzung der Gesetzesentwürfe Die Aufteilung aller finanziellen Auswirkungen pr Unterrichtsstufe und pr Jahr ist in unten stehender Tabelle aufgeführt. Die wichtigste finanzielle Auswirkung beinhaltet die in 2 Etappen vrgesehene Gehaltsaufwertung des Lehrpersnals der bligatrischen Schulzeit: durchschnittlich Fr mnatlich ab Schuljahr 2012/2013 und den Restbetrag ab

12 Btschaft betreffend die Gesetzesentwürfe Seite 12 vn 15 Schuljahr 2015/2015 (durchschnittlich Fr für Primarlehrer und Fr für OS- Lehrer). Jährliche Zusatzksten (inklusive Sziallasten) n Massnahmen (in Mill. Fr.) Ttal 1a Gehaltsaufwertung (Primarschule) b Gehaltsaufwertung (OS) Treueprämie (PS-OS) partieller Bildungsurlaub (PS-OS-S2) Harmnisierung / Neudefinitin Aufgaben (S2) zusätzliche Bruttksten für den Staat Rückverrechnung LP an Gemeinden (30%) c Entlastung L2L Demgraphie Budgetanpassung (Rub. 31/36 des DEKS) zusätzliche Einnahmen für den Staat zusätzliche Nettksten für den Staat NB : bgenannte Beträge berücksichtigen die Abweichungen in Bezug auf die Situatin des Vrjahres 1) Aufwertung der Besldung der Lehrpersnen der bligatrischen Schulzeit (1a, 1b. 1c) 1a) um des durchschnittlichen Mnatsgehalts der Primarschullehrpersnen. ( vn 6.7%): 11.6 Mill. der Tarife für Stellvertreter auf Primarschulstufe ( um 20%) : 1.3 Mill. des durchschnittlichen mnatlichen Grundgehalts der Primarschullehrpersnen, die mit spe-ziellen Aufgaben betraut sind: 0.1 Mill = + 13 Millinen 1b) um des durchschnittlichen Mnatsgehalts der OS-Lehrpersnen ( vn 4.4%): 5.1 Mill. der Tarife für Stellvertreter auf OS-Stufe ( um 20%): 0.5 Mill. des durchschnittlichen mnatlichen Grundgehalts der OS-Lehrpersnen, die mit speziellen Aufgaben betraut sind: 0.1 Mill = Millinen Die ben aufgeführten Änderungen betreffen die Lhnklassen der diplmierten Lehrpersnen der Primarschule und der Orientierungsschule. Die anderen Lhnklassen (Kindergarten, Snderschulwesen, TG [textil und nicht textil], Hauswirtschaft, nicht diplmiert, ) werden prprtinal zu diesen Beträgen angepasst. Daraus ergibt sich eine kmplette Überarbeitung der Lhnklassen für die betrffenen Unterrichtsstufen, mit - einer Besldungstabelle für die Zwischenphase und - einer endgültigen Besldungstabelle, die ab Schuljahr 2015/2016 in Kraft gesetzt wird. Für eine diplmierte Primarschullehrpersn bedeutet die durchschnittliche Erhöhung vn Fr mnatlich einen Anstieg ihres durchschnittlichen Brutt-Jahreslhns um 6.7%, (durchschnittlich Fr. 6'500.- und maximal Fr. 7'150.-). Für eine diplmierte Sekundarschullehrpersn I bedeutet die durchschnittliche Erhöhung vn Fr einen Anstieg ihres durchschnittlichen Brutt-Jahreslhns um 4.4%, (durchschnittlich Fr. 5'200.- und maximal Fr. 5'707.-).

13 Btschaft betreffend die Gesetzesentwürfe Seite 13 vn 15 Vn der Aufwertung prfitieren auch Fachberater, Lehrpersnen, die für besndere Aufträge entlastet werden, und Stellvertreter; sie werden auf der Basis der Lhnklassen des Lehrpersnals entlöhnt. 1c) Aufgrund der Einführung des PER und des Gesetzes über die Primarschule werden die Stundentafeln für Schüler und Lehrpersnen angepasst werden. Sbald das Gesetz über die Primarschule in Kraft tritt, wird die Sprachausbildung (L2 und L3) ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden, was einer Einsparung vn 2.8 Millinen entspricht millins 2) Gewährung einer Treueprämie für die bligatrische Schulzeit (Begleitmassnahme) Diese Prämie wird entsprechend den Grundsätzen bei der kantnalen Verwaltung zugesprchen (6 gewöhnliche Jubiläen nach 10, 15, 20, 30, 35 und 40 Jahren Tätigkeit und 1 aussergewöhnliches Jubiläum nach 25 Jahren). Lehrpersnen, die zu mehr als 50% beschäftigt sind, erhalten eine Prämie vn 100%, die anderen eine Prämie vn 50% (Aufteilung: 2/3 PS, 1/3 OS) (a) (b) + = + 0,4 Millinen 3) Bildungsurlaub, 50% zu Lasten des Arbeitgebers (Begleitmassnahme) Jede Lehrpersn hat Anrecht auf ein Jahr Bildungsurlaub, das zu 50% vm Arbeitgeber getragen wird. Die 4'400 Lehrpersnen, die der DU und der DB unterstehen, entsprechen ungefähr 3'080 Vllzeitstellen (Aufteilung: 46 % PS, 27 % OS, 18 % allg. S2 und 9 % für die berufsbezgene S2). Die Bilanz anderer Kantne mit vergleichbaren Praktiken zeigt, dass 10% der Lehrpersnen vn dieser Möglichkeit Gebrauch machen, wie die Einschätzungen in der Tabelle zeigen Millinen 4) Harmnisierung auf 23 Unterrichtslektinen für alle Fachbereiche der Sekundarstufe II und Neudefinitin der Aufgaben Auf der Sekundarstufe II, an der allgemeinen Mittelschule, werden die Lehrpersnen für den Turn- und Sprtunterricht in 26tel entlöhnt. Bei einem Wechsel auf 23tel benötigt man 4 zusätzliche Stellen. In der Berufsfachschule werden die Lehrpersnen für den Unterricht in den Bereichen Handwerk, Industrie, Gesundheit und Sziales in 25tel entlöhnt. Dies entspricht ungefähr 150 Vllzeitstellen der 3'750 Lektinen. In 23tel würden dafür 13 zusätzliche Stellen benötigt (163 Stellen anstelle vn 150). Eine Neudefinitin gewisser, der Sekundarstufe II zugestandener Aufgaben wird parallel zur Harmnisierung herbeigeführt Millinen 5) Beitrag der Gemeinden an die Gehälter des Lehrpersnals Im Rahmen des NFA 2 wird den Gemeinden eine Beteiligung vn 30% der Lhnksten für das Persnal der bligatrischen Schulzeit berechnet. Die Beträge unter Punkt 1, 2 und 3 (teilweise) werden in diesem Verhältnis vn den Gemeinden getragen Millinen

14 Btschaft betreffend die Gesetzesentwürfe Seite 14 vn 15 6) Demgrafie Ein starker Rückgang der Schülerzahlen wurde bereits im Kindergarten und in der Primarschule verzeichnet, aber er bleibt besnders in gewissen Tälern der in bestimmten Berggemeinden aktuell. Ein regelmässiger Rückgang vn 2 bis 3 Stellen wird erwatet. Auf der Orientierungsstufe wird sich der Rückgang in den nächsten Jahren stark auswirken, wie in der Btschaft zum OS-Gesetz vermerkt. Deshalb wird dieser Rückgang hier nicht in Betracht gezgen Millinen jährlich: millin 7) Finanzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit PKWAL Unter dem aktuellen Grundsatz des Leistungsprimats kmmt die Aufwertung der Löhne einem Lhnklassenwechsel der einer Beförderung gleich und erfrdert eine Beitragsnachzahlung bei PKWAL, die vm Arbeitnehmer (43%) und vm Arbeitgeber (57%) getragen wird. Beim Übergang zum Beitragsprimat sllte diese Bestimmung allerdings in dem Sinne angepasst werden, dass eine Aufwertung des Gehalts nicht einen Rückkauf mit sich bringt. S gäbe es nicht mehr eine Beitragsnachzahlung. Finanzielle Auswirkungen in Bezug auf die Planung des Jahres 2011 Unten stehende finanzielle Auswirkungen entsprechen denjenigen in der Tabelle zu Beginn dieses Kapitels (VIII). Anstelle der Unterschiede der Ksten zum vrhergehenden Jahr zeigt diese Tabelle die Unterschiede in Bezug auf die Planung im Jahre Jahre zusätzliche Bruttksten für den Staat zusätzliche Einnahmen für den Staat zusätzliche Nettksten für den Staat NB : bgenannte Beträge beinhalten eine Abweichung zur Planung des Jahres 2011 IX. Zusammenfassung: Pluspunkte der vrgeschlagenen Texte für die SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER Verbesserung der Betreuung dank einer Festigung der Rahmenbedingungen für die Lehrpersnen Verringerung der wöchentlichen Unterrichtszeit für die Primarschüler für die LEHRPERSONEN Schaffung eines Gesetzes über das Statut (als Ersatz des Reglements aus dem Jahr 1963 und der Verrdnung aus dem Jahr 1991) Definitin einer klaren pädaggischen Linie für die bligatrische Schulzeit (Lehrpersn Schuldirektr Inspektr) Anerkennung und Aufwertung der Arbeit der Lehrpersnen Jahresarbeitszeit Erleichterungen am Ende der beruflichen Laufbahn Bildungsurlaub (50%) Verbesserung des Statuts der Stellvertreter Verbesserung des Statuts der Kindergartenlehrpersnen

15 Btschaft betreffend die Gesetzesentwürfe Seite 15 vn 15 freie Wahl des Whnsitzes Möglichkeit zur Weiterbildung während der Unterrichtszeit Anstellung auf unbestimmte Zeit und hne Beschränkung auf 4 Jahre (Amtsperide) Anpassung an die grundsätzlichen Regeln der Kantnsverwaltung Dienstaltersanerkennung Reduktin der Anzahl Unterrichtslektinen für mehrere Kategrien der Primarschule und der Sekundarstufe II Verantwrtung des Arbeitgebers im Fall vn Kündigung für die SCHULDIREKTIONEN bessere Nutzung der Ressurcen (Zusatzaktivitäten vm 1. Kindergarten bis 2. Primarklasse) Qualitätsprüfung durch die Dienststellen des DEKS Harmnisierung der Dauer einer Unterrichtslektin für die GEMEINDEN bessere Verständlichkeit der Verantwrtlichkeiten Erhalt der Gemeindautnmie für den STAAT Qualitätssicherung durch die Dienststellen des DEKS grössere Verfügbarkeit des Inspektrs bei der Führung eines Kreises IX. Schlussbemerkung Nach Abschluss der verschiedenen Phasen, die zur Präsentatin dieser beiden Gesetzestexte führten, greifen wir vier zentrale Begriffe auf. Sie begleiteten die gesamten Überlegungen: Aktualisierung, Vereinfachung, Krdinatin und Mdernisierung. Aktualisierung der veralteten Texte Vereinfachung der Verfahren für eine grössere Effizienz Krdinatin der Przesse und Aufgaben Mdernisierung der Rahmenbedingungen für die Lehrpersnen Schliesslich lässt sich die Khärenz der Entwürfe auch in der Absicht erkennen, alle Unterrichtsstufen in einer Vrgehensweise zusammenzufassen: Kindergarten, Primarschule, Orientierungsschule und allgemeine Mittel- und Berufsfachschule. Auch wenn kein grundlegender Umbruch ins Auge gefasst wird, erlauben die vrliegenden Entwürfe dch, die Qualität der Walliser Schule durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen und die Aufwertung der Aufgaben jedes schulischen Beteiligten zu steigern. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Refrmen der Walliser Schule erlauben, den zukünftigen Herausfrderungen mit Zuversicht entgegen zu sehen und jedem Jugendlichen zu ermöglichen, seine Kmpetenzen maximal zu erhöhen. In dieser Erwartung versichern wir Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgerdnete, unserer vrzüglichen Hchachtung und empfehlen Sie, samt uns, dem Machtschutz Gttes. Sitten, den 23. Februar 2011 Der Präsident des Staatsrates: Jean-Michel Cina Der Staatskanzler: Philipp Spörri

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