Abgrenzung zwischen Gebäude- und Fahrhabeversicherung. Wegleitung DES KANTONS LUZERN. (vom 1. Juli 1986)
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- Bertold Hofmann
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1 EBAUDEVERSICHERUN DES KANTONS LUZERN : DIE MIT DER 3ACHEN SICHERHEIT SCHADENVERHUTUN SCHADENBEKAMPUN VERSICHERUN Abgrenzung zwischen ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung (vom 1. Juli 1986) Ausgabe vom 1. Januar 2002 Hirschengraben 19 Postfach 6002 Luzern Tel ax mail@gvl.ch
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3 I. UMAN DER VERSICHERUN Obligatorische Versicherung Alle im Kanton Luzern gelegenen ebäude sind bei der ebäudeversicherung für die bei ihr versicherbaren efahren zu versichern und dürfen nicht anderweitig versichert werden. ( 9 V) ebäude im Sinne des esetzes ist jede ober- oder unterirdische bauliche Anlage, die zur Aufnahme von Menschen, Tieren oder Sachen geeignet und einem bleibenden Zweck zu dienen bestimmt ist. ( 2 VV) Nicht als ebäude im Sinne des esetzes gelten: a) ahrnisbauten b) Bauten mit einem Versicherungswert unter r c) Bauten mit einem Versicherungswert unter r , wenn sie ohne Baurecht auf fremden Boden erstellt worden sind. ( 2 VV) reiwillige Versicherung ebäudeähnliche Objekte können bei der ebäudeversicherung versichert werden. Die Bestimmungen des esetzes gelten für die freiwillige Versicherung gebäudeähnlicher Objekte sinngemäss. Die freiwillige Versicherung ist kündbar. Kündigungsberechtigt sind der Eigentümer und die ebäudeversicherung. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Aus wichtigen ründen kann die ebäudeversicherung das Begehren um eine freiwillige Versicherung ablehnen. ( 12 V) ebäudeähnliche Objekte Als gebäudeähnliche Objekte gelten: a) selbständige bauliche Anlagen, die aus dauerhaftem Material erstellt sind, wie Brücken, Wasserzisternen, Brunnen, Treppen, Landungsstege, Schwimmbecken, Stützmauern und Einfriedungen; b) Bauten gemäss 2 VV Abs. 2 lit. b und c (vgl. 7). Mit dem ebäude versicherte Einrichtungen Mit dem ebäude sind versichert: a) im Wohnhaus: alle Einrichtungen mit Ausnahme der Möbilierung und kleinerer Haushaltapparate sowie mit Ausnahme aller Einrichtungen, die vom Mieter oder Pächter installiert worden sind und die nicht ins Eigentum des ebäudeeigentümers übergehen; ( 3 VV) b) in allen andern ebäuden: die gebäudevollendenden, ortsgebundenen sowie alle dem Eigentümer gehörenden und mit dem ebäude fest verbundenen Einrichtungen, mit Ausnahme der ausschliesslich betrieblichen Zwecken dienenden Anlagen wie Maschinen und Apparate. ür Wohnungen in derartigen ebäuden gilt lit. a sinngemäss. ( 3 VV) 3
4 Investitionen durch Dritte (Mieter, Pächter) a) Eigentliche ebäudebestandteile wie Zwischenböden, Treppen, Wände und Unterdecken (ausgenommen mobile Stellwände und Dekorationsdecken), Wand- und Bodenbeläge sowie alle fest mit dem ebäude verbundenen Einrichtungen (z.b. Lifte), die ohne erhebliche Einbusse ihres Wertes oder wesentliche Beschädigung des ebäudes nicht entfernt werden können, werden von der ebäudeversicherung versichert und sind im Protokoll des ebäudeeigentümers aufzuführen. Die vertraglichen Vereinbarungen sind Sache zwischen ebäudeeigentümer und Mieter oder Pächter; sie berühren die ebäudeversicherung nicht. b) ebäudezubehören, die Eigentum des Mieters oder Pächters sind (Ladeneinrichtungen, Maschinen, Apparate, usw.) sind privat zu versichern. Obligatorische Zubehören, die mit dem ebäude besonders eng verbunden sind und die auch über das derzeitige Mietoder Pachtverhältnis hinaus im ebäude verbleiben (z.b. Küchen, Toiletten, usw.) können bei Vereinbarung zwischen ebäude- und Zubehöreneigentümer mit dem ebäude versichert werden. Als Versicherungsnehmer gilt in diesem all der ebäudeeigentümer. 4
5 II. ABRENZUN ZWISCHEN EBÄUDE- UND AHRHABEVERSICHERUN 1. Mit dem ebäude sind zu versichern: a) allgemein: Die gebäudevollendenden, ortsgebundenen Teile und Einrichtungen innerhalb des ebäudes, die zu seiner rundausstattung gehören, wie Türen, Treppen, Lifte, enster, ensterläden, Bodenbeläge, Wandschränke und eingebaute Möbel; sanitäre Einrichtungen; Beheizung, Belüftung und Klimatisierung; feste Wasser-, as- und elektrische Leitungen, welche dem ebäude dienen; Telefonleitungen; Beleuchtungsanlagen, die der Raumbeleuchtung dienen und die üblicherweise beim Erstellen des Baues installiert werden. b) in Wohnhäusern: Küchenkombinationen, Kochherde, Kühlschränke, Boiler; Waschherde, Waschmaschinen, Wäschetrockner; auf die Raummasse zugeschnittenen Bodenbeläge; eingebaute egensprechanlagen. c) in anderen ebäuden: Küchen- und Wäscheeinrichtungen in Heimen, Spitälern, Schulküchen, Hotels, aststätten und Betriebskantinen; Altäre, Tabernakel, Chorgestühle, Kanzeln, Kirchenbänke, Beichtstühle, Orgeln, locken und Turmuhren in Kirchen und Kapellen; feste Bestuhlungen in Kinos, Konzert-, Theater- und Hörsälen; andere bauliche Einrichtungen, insbesondere bei gewerblichen und industriellen Anlagen, die eine dem ebäude ähnliche Dauerhaftigkeit aufweisen und so eingebaut sind, dass sie ohne erhebliche Einbusse ihres Wertes oder ohne wesentliche Beschädigung des ebäudes nicht entfernt werden können. Blosse Befestigung gilt nicht als Einbau; ebenso nicht eine allfällige Verkleidung. d) maschinelle Teile untergeordneter Natur, die mit der baulichen Einrichtung ein zusammenhängendes anzes bilden, wie Ölbrenner, Umwälzpumpen, Steuereinrichtungen zu Personen- und Warenliften, aragetoren und enstern. 5
6 2. Nicht mit dem ebäude sind zu versichern: a) bei gewerblichen und industriellen Anlagen: die betrieblichen Einrichtungen (wie Maschinen und Apparate); die maschinellen und mechanischen Teile; die Leitungen, welche ausschliesslich Betriebseinrichtungen speisen, ohne Rücksicht auf die Einbauart. b) besondere bauliche Vorrichtungen zur Verstärkung des Baugrundes (Pfählungen, Stabilisierungen, Verdichtungen, Erdanker, Baugrubenabschlüsse); In besonderen ällen ist auf Antrag eine Versicherungsdeckung möglich. c) Ufer- und Hafenmauern, Molen; d) Zu- und Ableitungen ausserhalb des ebäudes inkl. Brunnenstuben, Schächte und Pumpen; e) ideelle Werte, wie Kunst-, Altertums- und Liebhaberwerte; f) ahrhabe, wie Maschinen, Apparate, Instrumente, usw.; g) Einrichtungen und egenstände, die nicht dem ebäudeeigentümer gehören: siehe Sonderregelung auf Seite 4 3. Bei der Schätzung grösserer Betriebe kann der ebäudeeigentümer gleichzeitig den Vertreter der ahrhabeversicherung beiziehen. 4. Einrichtungen, die bisher mit dem ebäude versichert waren, nach dieser Anleitung jedoch nicht mehr unter die ebäudeversicherung fallen, bleiben längstens drei Monate, nachdem eine neue ebäudeschatzung eröffnet und rechtskräftig geworden ist, mit dem ebäude versichert. 5. Einrichtungen, die bisher als ahrhabe oder nicht versichert waren, nach dieser Anleitung jedoch unter die ebäudeversicherung fallen, sind bei der Neuschatzung des ebäudes in die Versicherung aufzunehmen. 6
7 Bauteile A. Obligatorisch versicherte elsenkeller Hochkamine (auch freistehende) Jauchegruben (auch wenn vom ebäude entfernt) Passerellen und Stege (als Verbindung von ebäude zu ebäude) Perrondächer Pumpstationen (ohne Pumpen) Scheune-Einfahrtsbrücken Stehtankanlagen und askessel Tankgruben Überdachungen (solide Bauart) Verbindungsgänge, unterirdische Vordächer Wasserreservoire, begehbare Wintergärten B. ebäudeähnliche Objekte (freiwillige Versicherung) Brücken und Stege (gedeckte) Brunnen Einfahrtsrampen (nicht überdeckte) ahrsilos und Ausläufe (nicht überdeckte) Klärbecken (offene) Schwimmbecken im reien (betonierte) Stege und feste Landungsstege (nicht schwimmende) 7
8 Beispiele für die Abgrenzung zwischen ebäude- und ahrhabeversicherung Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Nicht aufgeführte Einrichtungen sind anhand der vorstehenden Ausführungen zuzuordnen. Bauteile siehe auch Seite 7. Zeichenerklärung = ebäudeversicherung = ahrhabeversicherung P = Vom Experten in den Schatzungsunterlagen aufzuführen Abschluss- und Schiebewände Abschrankungen, eingebaute Absperrgitter in Ställen Alarmanlagen Leitungen Apparate Altäre, eingebaute P Anbindevorrichtungen in Ställen Anpassrampen inkl. Torbalge Antennen für Radio, ernsehen und unk inkl. Verstärker Apparate aller Art Aufzüge Lifte für Personen und Waren eingebaute Schrägaufzüge (siehe auch Bahnanlagen) im ebäudeinnern, inkl. maschinellem Teil nicht vollständig überdeckte Anlage baulicher Teil maschineller Teil inkl. Schienen übrige wie Palettenförderlifte, Sackaufzüge, usw Treppen- und Invalidenlifte, dem ebäudeeigentümer gehörend Ausschankbuffets, eingebaute P Ausstellungskästen, eingebaute Autolifte baulicher Teil (rube) mechanischer Teil
9 Backöfen, auch eingebaute in Haushalten und rossküchen in Produktionsbetrieben Bahnanlagen baulicher Teil (Perrondächer, Rampen, ruben, usw.) übriger Teil (ahrleitungen, eleise, Stellwerk, Masten, Seile, usw.) Barrieren, am Eingang zu Autoeinstellhallen Bartheken, -tische und -stühle, eingebaute Behälter, gemauerte wie Bottiche, Tanks, Wannen, efässe, Silos, Tröge, usw Beichtstühle P Belüftungsanlagen, siehe Klima- und Ventilationsanlagen Bienenkästen Biogasanlagen baulicher Teil übriger Teil (Rührwerke, olien, ebläse, Kunststoffbehälter, usw.) Blitzschutzanlagen Blockheizkraftwerke Bodenbeläge, auf die Raummasse angepassten und zugeschnittenen, wie Linoleum, Inlaid, ummi, Kunststoffe, Spannteppiche und dgl spez. Hallenböden aus Losmaterial (Späne, Sand, ranulat, usw.) Boiler und Durchlauferhitzer, ausgenommen betrieblichen Zwecken dienende..... Bootsanlegestege, schwimmende Brenn-, lüh- und Härteöfen Briefkastenanlagen Brückenwaagen baulicher Teil (rube) mechanischer Teil Buffets, eingebaute Bühnen baulicher Teil übriger Teil (Vorhänge, Kulissen, Effektbeleuchtungen, Beschallungsanlagen, usw.) Datenverarbeitungsanlagen, elektronische universelle ebäudeverkabelung übrige Installationen
10 Dampfkesselanlagen der Raumheizung und Warmwasseraufbereitung dienende abrikationszwecken dienende Dekorationsmalereien an Wänden und Decken, ein allf. Kunst- und Altertumswert ausgenommen P Druckluft- und Vakuumleitungen Elektrische Leitungen zur Übertragung elektrischer Energie, von der Hauseinführung bis zum Verbraucher, soweit sie unter oder über Putz, in oder unter ebäuden oder in mitversicherten Kanälen liegen zu Licht-, Telefon-, Uhren- und Türschliessanlagen, auch in ewerbeund Industriebetrieben in ewerbe und Industriebetrieben, welche ausschliesslich maschinelle oder betriebliche Einrichtungen speisen, ohne Rücksicht auf die Einbauart emeinsame Tableaux sind anteilsmässig mit dem ebäude versichert, soweit sie Leitungen dienen, die unter die ebäudeversicherung fallen Elektrische Maschinen, Apparate und Instrumente Apparate, Motoren, Schaltanlagen usw., welche Einrichtungen dienen, die mit dem ebäude versichert sind, wie zu Aufzügen, Küchen- und Wäsche-Einrichtungen, Läut- und egensprechanlagen, Bewegungsmelder in oder am ebäude, usw übrige Elektrizitätswerke, siehe Kraftwerke Entmistungsanlagen in Scheunen Essen, inkl. Windflügel, Motor und Rauchfang assadenschutz-einrichtungen gegen Verunreinigung durch Vögel enster mit lasmalereien, ein allf. Kunst- und Altertumswert ausgenommen P ernseh- und Radioanlagen Kabelfernseh-Leitungen innerhalb des ebäudes emeinschafts- und Einzelantennen, Empfangsschüsseln samt zugehörigen Leitungen und Anschlüssen, inkl. Verstärker euerlöschanlagen eingebaute Wasser-, Schaum- und aslöschanlagen P mobile Löschgeräte euermeldeanlagen, Apparate und Leitungen P euerungsanlagen, siehe Heizanlagen 10
11 ilter zu Hauswasserversorgungsanlagen zu Industrie- und ewerbebetrieben, Reservoiren irmenschriften, siehe Reklameschriften oliengewächshäuser otovoltaikanlagen, geprüfte und zugelassene, an und auf dem ebäude angebrachte, nicht bewegliche der Eigennutzung dienende der kommerziellen Nutzung dienende undamente zu ahrhabegegenständen utteraufzüge und -elevatoren in Scheunen uttersilos, in ebäuden und im reien gemauerte und hölzerne aus Blech und Kunststoff ütterungsanlagen in Ställen arderobe-einrichtungen, eingebaute asleitungen, ausgenommen betrieblichen Zwecken dienende astanks ebläse egensprechanlagen, eingebaute eldausgabeautomaten, Bankomate eschirrspülautomaten, siehe Küchen-Einrichtungen etreidesilos, in ebäuden und im reien gemauerte und hölzerne aus Blech und Kunststoff lasmalereien, siehe enster mit lasmalereien locken in Kirchtürmen, inkl. elektrisches Läutwerk P lockenstühle P Hausstaubsauganlagen baulicher Teil übriger Teil Hebebühnen zu Verladerampen
12 Heizanlagen d.h. Öfen und Einrichtungen, die der Raumheizung dienen, wie Zentralheizungskessel inkl. Leitungen und Radiatoren, Bodenheizungen, Ölbrenner, Umwälzpumpen und Warmluftkanäle, Expansionsgefässe, Erdsonden, Erdregister, Wärmepumpen, am ebäude angebrachte Sonnenkollektoren und Solarzellen, Dachrinnenheizungen, befestigte Lufterhitzer samt Kanälen, asöfen und Cheminées, usw Heizöltanks, die der Raumheizung dienen, inkl. Zu- und Ableitungen sowie Pumpen, Heizaggregate und Messeinrichtungen Späne- und Schnitzelfeuerung, inkl. Austragung Wärmetransportleitungen, ausserhalb von ebäuden Transportable Lufterhitzer und Öfen ohne Kaminanschluss Heubelüftungen und Heugebläse inkl. Aggregate, Motoren, Heizung Heukrane, inkl. Kranschiene Heustock-Einwandungen und -belüftungskanäle Hochregallager baulicher Teil sowie estelle mit statischer unktion mechanischer Teil Jauchesilos aus Beton und Blech Pumpen, Rührwerke, Mixer, Ladekrane und Motoren Kamine von euerungsanlagen, die bei der ebäudeversicherung versichert sind.. Kanzeln P Käsekessi und -fertiger, auch eingebaute Kassenschränke, eingebaute Kassen mit Korpusanlage und Transportband Kästen aller Art, eingebaute Katafalke Kegelbahnen Kehrichtverbrennungs- und -verwertungsanlagen baulicher Teil übriger Teil
13 Kläranlagen (öffentliche, gewerbliche und industrielle), baulicher Teil samt geschlossenen und offenen Klärkammern, Klärbecken und aulräumen mechanischer und maschineller Teil samt Steuerungen und zugehörigen Leitungen, beweglichen und demontablen Behältern Klimaanlagen der Raumnutzung durch Mensch und Vieh dienende P betrieblichen Zwecken dienende Kompaktusanlagen (Rollregale) Kompressoren Kraftwerke elektrische Zentralen, Unterwerke, Transformatorenstationen: baulicher Teil, wie Kanäle, ruben, Schächte, usw Anlagen für die Stromerzeugung, -umformung und -abgabe mit allen mechanischen und elektrischen Apparaten, Instrumenten und Leitungen Kräne und Kranbahngeleise Küchen-Einrichtungen wie Küchenkombinationen, Kochherde, stationäre Kippkessel und Bratpfannen, Backöfen, eingebaute Wärmeschränke und -tische, eingebaute Kühl- und Tiefkühlschränke, eschirrspülautomaten, eingebaute Küchenschränke und Arbeitstische, Rechauds (als einzige Kochstelle) und eingebaute Mikrowellenöfen, einschliesslich zugehöriger Leitungen: in Wohnhäusern in Heimen, Spitälern, Schulküchen, Hotels, aststätten und Betriebskantinen, Militär- und Zivilschutzanlagen P in ewerbe- und Industriebetrieben für abrikationszwecke Kühlanlagen baulicher Teil übriger Teil (Zellen, Kanäle, Kühlleitungen, Maschinen, usw.) Laborkapellen und -tische Ladentische und -korpusse, eingebaute Leitungen, siehe Druckluftleitungen, Elektrische Leitungen, asleitungen, Heizanlagen oder Sanitäre Installationen Lichtreklamen Lifte, siehe Aufzüge Lüftungsanlagen, siehe Klima- oder Ventilationsanlagen 13
14 Melkstände baulicher Teil Karussell, Milchtanks, Kühlanlagen samt allen Leitungen, usw Milchzentrifugen Motoren, siehe Elektrische Maschinen und Apparate, Sanitäre Installationen Musikanlagen Notstromgruppen, stationäre, dem ebäude dienende Nottreppen Obstpressen Ölfeuerungsanlagen, siehe Heizanlagen und Dampfkessel Orgeln in Kirchen, eingebaute P Personensuchanlagen Podien, eingebaute Pressen aller Art Radio- und ernsehanlagen, siehe ernseh- und Radioanlagen Rauchkammern ein- und aufgemauerte übrige Regenwassertanks zu sanitären Installationen, auch ausserhalb von ebäuden übrige Reklameschriften auf Wänden, Türen oder enster gemalt, beschriftet, eingehauen oder in ähnlicher Weise angebrachte P alle übrigen, einschliesslich Leuchtröhren und elektrische Teile Reservoire von Wasserversorgungen mechanische Teile, wie Leitungen, Schieber, ilter-, Pumpen und Steuerautomatik Rolltreppen und -bänder für den Personentransport Rührwerke Sackaufzüge und -rutschen
15 Sägemehl-, Späne- und Schnitzelsilos gemauerte und hölzerne aus Blech und Kunststoff Salzwasserbecken, auch eingemauerte Sanitäre Installationen Zu- und Ableitungen, in Leitungen eingebaute Pumpen und Motoren, ferner Wasserreinigungs-, Enthärtungs- und Entkalkungsanlagen, äkalienpumpanlagen, Wassertanks, usw betrieblichen Zwecken dienende Wasch- und Spülbecken, Badeinbauten, Whirlpool, Duschen, Bidets, Spiegel, Waschfontänen, Klosetts und Pissoirs Saunaeinrichtungen Kabinen samt Öfen und fest montierte, dem Raum angepasste Liegen und Bänke, eingebaute Tauchbecken und Duschen P gewerblichen Zwecken dienende Schalteranlagen in Banken, Postbüros, usw. eingebaute, gemauerte P übrige Schattieranlagen in ärtnereien, Scheunen, usw. (innen- und aussenliegende)..... Schaufenster baulicher Teil übriger Teil Schiessanlagen baulicher Teil übriger Teil wie Zug-, Laufscheiben- und Trefferanzeigeanlagen, Schallschutzkanäle, Warnerpulte, ewehrrechen, usw Schwimmbad-Zubehör Sprungtürme, sowie mechanische und maschinelle Einrichtungen, wie stabile, wetterfeste Abdeckungen, Hubböden, Pumpen, ilter-, Entkeimungs-, Wärmeaustausch-, Schalt- und Steueranlagen samt allen zugehörigen Leitungen, vorausgesetzt, dass das Becken bei der ebäudeversicherung versichert ist Seilbahnen und Skilifte, siehe Bahnanlagen Signal-Einrichtungen Sirenen Sonnenkollektoren, geprüfte und zugelassene, nicht bewegliche an oder auf dem ebäude fest montierte P übrige Spänetransportanlagen
16 Spiegel Wandspiegel zu sanitären Einrichtungen in Tanz- und ymnastiklokalen sowie dergleichen Sprinkleranlagen P Spritzanlagen baulicher Teil mechanischer Teil (Kompressoren, Leitungen, Pistolen, Ventilation) Spritzkabinen Statuen, eingehauene und festgemauerte ein allf. Kunst- und Altertumswert ausgenommen P Storen vom ebäude ausgehende übrige Stukkaturen, Bildhauer- und Steinmetzarbeiten P Stützmauern als undament zu ebäuden Tabernakel P Tankstellen baulicher Teil (Überdachungen, Tankkeller) übriger Teil (Tanks, Zapfsäulen, usw.) Taufsteine und Taufbecken P Telefonanlagen Leitungen Apparate Telefonkabinen baulicher Teil übriger Teil Tiefkühlschränke und -truhen, siehe Küchen-Einrichtungen Tore und andere Abschlüsse aus witterungsbeständigem Material inkl. Aufrollvorrichtung und seitlicher ührung übrige (Vorhänge, Windschutz- und Schattiereinrichtungen, usw.) Traglufthallen Tränkeanlagen in Scheunen, eingebaute Transformatoren-Stationen, siehe Kraftwerke Transportanlagen (betriebliche), wie Kräne, Hängebahnen, laschen- und Elektrozüge, Winden, inkl. Laufbahnen, ührungen, Befestigungsmittel, Verschalungen und ehäuse eingebaute undamente siehe auch Aufzüge 16
17 Tresoranlagen, eingebaute Tröcknungseinrichtungen baulicher Teil übriger Teil Turngeräte Überwachungsanlagen Uhrenanlagen Leitungen Apparate Turm- und Kirchenuhren P Ventilationsanlagen der Raumnutzung durch Mensch und Vieh dienende betrieblichen Zwecken dienende Verbrennungs- und Verwertungsanlagen baulicher Teil übriger Teil Viehhüteapparate Waagen Wandmalereien, ein allf. Kunst- und Altertumswert ausgenommen P Wandstoffbespannungen Wandtafeln und Kartenzüge Wärmepumpen, auch ausserhalb von ebäuden, wenn sie dem versicherten Objekt dienen P Wärmerückgewinnungsanlagen dem ebäude dienende P übrige Wärmeschränke und -tische, siehe Kücheneinrichtungen Wäsche-Einrichtungen wie Waschherde, -tröge, -maschinen, Ausschwingmaschinen, Wäschetrockner, lättemaschinen (Mangen) inkl. Leitungen: in Wohnhäusern in Heimen, Spitälern, Hotels, aststätten, Pensionen P in ewerbe- und Industriebetrieben (Waschanstalten, ärbereien, usw.)
18 Wasserkraftanlagen baulicher Teil übriger Teil Wasser-Reservoire, siehe Reservoire von Wasserversorgungen Windmessanlagen Wohnmobile Zähler für as, Wasser, usw Zeltbauten und Zeltüberdachungen Zeiterfassungsgeräte Zivilschutzanlagen eingebaute Küchen-, Lüftungs- und Notstromanlagen in Schutzräumen P Liegestellen Zutrittskontrollanlagen
19 INKRATTRETEN Diese Wegleitung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Sie ersetzt jene vom 7. Juli EBÄUDEVERSICHERUN DES KANTONS LUZERN Die Präsidentin der Verwaltungskommission lic.iur. Margrit ischer Der Direktor Willi Clerc
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