Abgrenzung zwischen Gebäude- und Fahrhabeversicherung. Wegleitung DES KANTONS LUZERN. (vom 1. Juli 1986)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Abgrenzung zwischen Gebäude- und Fahrhabeversicherung. Wegleitung DES KANTONS LUZERN. (vom 1. Juli 1986)"

Transkript

1 EBAUDEVERSICHERUN DES KANTONS LUZERN : DIE MIT DER 3ACHEN SICHERHEIT SCHADENVERHUTUN SCHADENBEKAMPUN VERSICHERUN Abgrenzung zwischen ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung (vom 1. Juli 1986) Ausgabe vom 1. Januar 2002 Hirschengraben 19 Postfach 6002 Luzern Tel ax mail@gvl.ch

2

3 I. UMAN DER VERSICHERUN Obligatorische Versicherung Alle im Kanton Luzern gelegenen ebäude sind bei der ebäudeversicherung für die bei ihr versicherbaren efahren zu versichern und dürfen nicht anderweitig versichert werden. ( 9 V) ebäude im Sinne des esetzes ist jede ober- oder unterirdische bauliche Anlage, die zur Aufnahme von Menschen, Tieren oder Sachen geeignet und einem bleibenden Zweck zu dienen bestimmt ist. ( 2 VV) Nicht als ebäude im Sinne des esetzes gelten: a) ahrnisbauten b) Bauten mit einem Versicherungswert unter r c) Bauten mit einem Versicherungswert unter r , wenn sie ohne Baurecht auf fremden Boden erstellt worden sind. ( 2 VV) reiwillige Versicherung ebäudeähnliche Objekte können bei der ebäudeversicherung versichert werden. Die Bestimmungen des esetzes gelten für die freiwillige Versicherung gebäudeähnlicher Objekte sinngemäss. Die freiwillige Versicherung ist kündbar. Kündigungsberechtigt sind der Eigentümer und die ebäudeversicherung. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Aus wichtigen ründen kann die ebäudeversicherung das Begehren um eine freiwillige Versicherung ablehnen. ( 12 V) ebäudeähnliche Objekte Als gebäudeähnliche Objekte gelten: a) selbständige bauliche Anlagen, die aus dauerhaftem Material erstellt sind, wie Brücken, Wasserzisternen, Brunnen, Treppen, Landungsstege, Schwimmbecken, Stützmauern und Einfriedungen; b) Bauten gemäss 2 VV Abs. 2 lit. b und c (vgl. 7). Mit dem ebäude versicherte Einrichtungen Mit dem ebäude sind versichert: a) im Wohnhaus: alle Einrichtungen mit Ausnahme der Möbilierung und kleinerer Haushaltapparate sowie mit Ausnahme aller Einrichtungen, die vom Mieter oder Pächter installiert worden sind und die nicht ins Eigentum des ebäudeeigentümers übergehen; ( 3 VV) b) in allen andern ebäuden: die gebäudevollendenden, ortsgebundenen sowie alle dem Eigentümer gehörenden und mit dem ebäude fest verbundenen Einrichtungen, mit Ausnahme der ausschliesslich betrieblichen Zwecken dienenden Anlagen wie Maschinen und Apparate. ür Wohnungen in derartigen ebäuden gilt lit. a sinngemäss. ( 3 VV) 3

4 Investitionen durch Dritte (Mieter, Pächter) a) Eigentliche ebäudebestandteile wie Zwischenböden, Treppen, Wände und Unterdecken (ausgenommen mobile Stellwände und Dekorationsdecken), Wand- und Bodenbeläge sowie alle fest mit dem ebäude verbundenen Einrichtungen (z.b. Lifte), die ohne erhebliche Einbusse ihres Wertes oder wesentliche Beschädigung des ebäudes nicht entfernt werden können, werden von der ebäudeversicherung versichert und sind im Protokoll des ebäudeeigentümers aufzuführen. Die vertraglichen Vereinbarungen sind Sache zwischen ebäudeeigentümer und Mieter oder Pächter; sie berühren die ebäudeversicherung nicht. b) ebäudezubehören, die Eigentum des Mieters oder Pächters sind (Ladeneinrichtungen, Maschinen, Apparate, usw.) sind privat zu versichern. Obligatorische Zubehören, die mit dem ebäude besonders eng verbunden sind und die auch über das derzeitige Mietoder Pachtverhältnis hinaus im ebäude verbleiben (z.b. Küchen, Toiletten, usw.) können bei Vereinbarung zwischen ebäude- und Zubehöreneigentümer mit dem ebäude versichert werden. Als Versicherungsnehmer gilt in diesem all der ebäudeeigentümer. 4

5 II. ABRENZUN ZWISCHEN EBÄUDE- UND AHRHABEVERSICHERUN 1. Mit dem ebäude sind zu versichern: a) allgemein: Die gebäudevollendenden, ortsgebundenen Teile und Einrichtungen innerhalb des ebäudes, die zu seiner rundausstattung gehören, wie Türen, Treppen, Lifte, enster, ensterläden, Bodenbeläge, Wandschränke und eingebaute Möbel; sanitäre Einrichtungen; Beheizung, Belüftung und Klimatisierung; feste Wasser-, as- und elektrische Leitungen, welche dem ebäude dienen; Telefonleitungen; Beleuchtungsanlagen, die der Raumbeleuchtung dienen und die üblicherweise beim Erstellen des Baues installiert werden. b) in Wohnhäusern: Küchenkombinationen, Kochherde, Kühlschränke, Boiler; Waschherde, Waschmaschinen, Wäschetrockner; auf die Raummasse zugeschnittenen Bodenbeläge; eingebaute egensprechanlagen. c) in anderen ebäuden: Küchen- und Wäscheeinrichtungen in Heimen, Spitälern, Schulküchen, Hotels, aststätten und Betriebskantinen; Altäre, Tabernakel, Chorgestühle, Kanzeln, Kirchenbänke, Beichtstühle, Orgeln, locken und Turmuhren in Kirchen und Kapellen; feste Bestuhlungen in Kinos, Konzert-, Theater- und Hörsälen; andere bauliche Einrichtungen, insbesondere bei gewerblichen und industriellen Anlagen, die eine dem ebäude ähnliche Dauerhaftigkeit aufweisen und so eingebaut sind, dass sie ohne erhebliche Einbusse ihres Wertes oder ohne wesentliche Beschädigung des ebäudes nicht entfernt werden können. Blosse Befestigung gilt nicht als Einbau; ebenso nicht eine allfällige Verkleidung. d) maschinelle Teile untergeordneter Natur, die mit der baulichen Einrichtung ein zusammenhängendes anzes bilden, wie Ölbrenner, Umwälzpumpen, Steuereinrichtungen zu Personen- und Warenliften, aragetoren und enstern. 5

6 2. Nicht mit dem ebäude sind zu versichern: a) bei gewerblichen und industriellen Anlagen: die betrieblichen Einrichtungen (wie Maschinen und Apparate); die maschinellen und mechanischen Teile; die Leitungen, welche ausschliesslich Betriebseinrichtungen speisen, ohne Rücksicht auf die Einbauart. b) besondere bauliche Vorrichtungen zur Verstärkung des Baugrundes (Pfählungen, Stabilisierungen, Verdichtungen, Erdanker, Baugrubenabschlüsse); In besonderen ällen ist auf Antrag eine Versicherungsdeckung möglich. c) Ufer- und Hafenmauern, Molen; d) Zu- und Ableitungen ausserhalb des ebäudes inkl. Brunnenstuben, Schächte und Pumpen; e) ideelle Werte, wie Kunst-, Altertums- und Liebhaberwerte; f) ahrhabe, wie Maschinen, Apparate, Instrumente, usw.; g) Einrichtungen und egenstände, die nicht dem ebäudeeigentümer gehören: siehe Sonderregelung auf Seite 4 3. Bei der Schätzung grösserer Betriebe kann der ebäudeeigentümer gleichzeitig den Vertreter der ahrhabeversicherung beiziehen. 4. Einrichtungen, die bisher mit dem ebäude versichert waren, nach dieser Anleitung jedoch nicht mehr unter die ebäudeversicherung fallen, bleiben längstens drei Monate, nachdem eine neue ebäudeschatzung eröffnet und rechtskräftig geworden ist, mit dem ebäude versichert. 5. Einrichtungen, die bisher als ahrhabe oder nicht versichert waren, nach dieser Anleitung jedoch unter die ebäudeversicherung fallen, sind bei der Neuschatzung des ebäudes in die Versicherung aufzunehmen. 6

7 Bauteile A. Obligatorisch versicherte elsenkeller Hochkamine (auch freistehende) Jauchegruben (auch wenn vom ebäude entfernt) Passerellen und Stege (als Verbindung von ebäude zu ebäude) Perrondächer Pumpstationen (ohne Pumpen) Scheune-Einfahrtsbrücken Stehtankanlagen und askessel Tankgruben Überdachungen (solide Bauart) Verbindungsgänge, unterirdische Vordächer Wasserreservoire, begehbare Wintergärten B. ebäudeähnliche Objekte (freiwillige Versicherung) Brücken und Stege (gedeckte) Brunnen Einfahrtsrampen (nicht überdeckte) ahrsilos und Ausläufe (nicht überdeckte) Klärbecken (offene) Schwimmbecken im reien (betonierte) Stege und feste Landungsstege (nicht schwimmende) 7

8 Beispiele für die Abgrenzung zwischen ebäude- und ahrhabeversicherung Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Nicht aufgeführte Einrichtungen sind anhand der vorstehenden Ausführungen zuzuordnen. Bauteile siehe auch Seite 7. Zeichenerklärung = ebäudeversicherung = ahrhabeversicherung P = Vom Experten in den Schatzungsunterlagen aufzuführen Abschluss- und Schiebewände Abschrankungen, eingebaute Absperrgitter in Ställen Alarmanlagen Leitungen Apparate Altäre, eingebaute P Anbindevorrichtungen in Ställen Anpassrampen inkl. Torbalge Antennen für Radio, ernsehen und unk inkl. Verstärker Apparate aller Art Aufzüge Lifte für Personen und Waren eingebaute Schrägaufzüge (siehe auch Bahnanlagen) im ebäudeinnern, inkl. maschinellem Teil nicht vollständig überdeckte Anlage baulicher Teil maschineller Teil inkl. Schienen übrige wie Palettenförderlifte, Sackaufzüge, usw Treppen- und Invalidenlifte, dem ebäudeeigentümer gehörend Ausschankbuffets, eingebaute P Ausstellungskästen, eingebaute Autolifte baulicher Teil (rube) mechanischer Teil

9 Backöfen, auch eingebaute in Haushalten und rossküchen in Produktionsbetrieben Bahnanlagen baulicher Teil (Perrondächer, Rampen, ruben, usw.) übriger Teil (ahrleitungen, eleise, Stellwerk, Masten, Seile, usw.) Barrieren, am Eingang zu Autoeinstellhallen Bartheken, -tische und -stühle, eingebaute Behälter, gemauerte wie Bottiche, Tanks, Wannen, efässe, Silos, Tröge, usw Beichtstühle P Belüftungsanlagen, siehe Klima- und Ventilationsanlagen Bienenkästen Biogasanlagen baulicher Teil übriger Teil (Rührwerke, olien, ebläse, Kunststoffbehälter, usw.) Blitzschutzanlagen Blockheizkraftwerke Bodenbeläge, auf die Raummasse angepassten und zugeschnittenen, wie Linoleum, Inlaid, ummi, Kunststoffe, Spannteppiche und dgl spez. Hallenböden aus Losmaterial (Späne, Sand, ranulat, usw.) Boiler und Durchlauferhitzer, ausgenommen betrieblichen Zwecken dienende..... Bootsanlegestege, schwimmende Brenn-, lüh- und Härteöfen Briefkastenanlagen Brückenwaagen baulicher Teil (rube) mechanischer Teil Buffets, eingebaute Bühnen baulicher Teil übriger Teil (Vorhänge, Kulissen, Effektbeleuchtungen, Beschallungsanlagen, usw.) Datenverarbeitungsanlagen, elektronische universelle ebäudeverkabelung übrige Installationen

10 Dampfkesselanlagen der Raumheizung und Warmwasseraufbereitung dienende abrikationszwecken dienende Dekorationsmalereien an Wänden und Decken, ein allf. Kunst- und Altertumswert ausgenommen P Druckluft- und Vakuumleitungen Elektrische Leitungen zur Übertragung elektrischer Energie, von der Hauseinführung bis zum Verbraucher, soweit sie unter oder über Putz, in oder unter ebäuden oder in mitversicherten Kanälen liegen zu Licht-, Telefon-, Uhren- und Türschliessanlagen, auch in ewerbeund Industriebetrieben in ewerbe und Industriebetrieben, welche ausschliesslich maschinelle oder betriebliche Einrichtungen speisen, ohne Rücksicht auf die Einbauart emeinsame Tableaux sind anteilsmässig mit dem ebäude versichert, soweit sie Leitungen dienen, die unter die ebäudeversicherung fallen Elektrische Maschinen, Apparate und Instrumente Apparate, Motoren, Schaltanlagen usw., welche Einrichtungen dienen, die mit dem ebäude versichert sind, wie zu Aufzügen, Küchen- und Wäsche-Einrichtungen, Läut- und egensprechanlagen, Bewegungsmelder in oder am ebäude, usw übrige Elektrizitätswerke, siehe Kraftwerke Entmistungsanlagen in Scheunen Essen, inkl. Windflügel, Motor und Rauchfang assadenschutz-einrichtungen gegen Verunreinigung durch Vögel enster mit lasmalereien, ein allf. Kunst- und Altertumswert ausgenommen P ernseh- und Radioanlagen Kabelfernseh-Leitungen innerhalb des ebäudes emeinschafts- und Einzelantennen, Empfangsschüsseln samt zugehörigen Leitungen und Anschlüssen, inkl. Verstärker euerlöschanlagen eingebaute Wasser-, Schaum- und aslöschanlagen P mobile Löschgeräte euermeldeanlagen, Apparate und Leitungen P euerungsanlagen, siehe Heizanlagen 10

11 ilter zu Hauswasserversorgungsanlagen zu Industrie- und ewerbebetrieben, Reservoiren irmenschriften, siehe Reklameschriften oliengewächshäuser otovoltaikanlagen, geprüfte und zugelassene, an und auf dem ebäude angebrachte, nicht bewegliche der Eigennutzung dienende der kommerziellen Nutzung dienende undamente zu ahrhabegegenständen utteraufzüge und -elevatoren in Scheunen uttersilos, in ebäuden und im reien gemauerte und hölzerne aus Blech und Kunststoff ütterungsanlagen in Ställen arderobe-einrichtungen, eingebaute asleitungen, ausgenommen betrieblichen Zwecken dienende astanks ebläse egensprechanlagen, eingebaute eldausgabeautomaten, Bankomate eschirrspülautomaten, siehe Küchen-Einrichtungen etreidesilos, in ebäuden und im reien gemauerte und hölzerne aus Blech und Kunststoff lasmalereien, siehe enster mit lasmalereien locken in Kirchtürmen, inkl. elektrisches Läutwerk P lockenstühle P Hausstaubsauganlagen baulicher Teil übriger Teil Hebebühnen zu Verladerampen

12 Heizanlagen d.h. Öfen und Einrichtungen, die der Raumheizung dienen, wie Zentralheizungskessel inkl. Leitungen und Radiatoren, Bodenheizungen, Ölbrenner, Umwälzpumpen und Warmluftkanäle, Expansionsgefässe, Erdsonden, Erdregister, Wärmepumpen, am ebäude angebrachte Sonnenkollektoren und Solarzellen, Dachrinnenheizungen, befestigte Lufterhitzer samt Kanälen, asöfen und Cheminées, usw Heizöltanks, die der Raumheizung dienen, inkl. Zu- und Ableitungen sowie Pumpen, Heizaggregate und Messeinrichtungen Späne- und Schnitzelfeuerung, inkl. Austragung Wärmetransportleitungen, ausserhalb von ebäuden Transportable Lufterhitzer und Öfen ohne Kaminanschluss Heubelüftungen und Heugebläse inkl. Aggregate, Motoren, Heizung Heukrane, inkl. Kranschiene Heustock-Einwandungen und -belüftungskanäle Hochregallager baulicher Teil sowie estelle mit statischer unktion mechanischer Teil Jauchesilos aus Beton und Blech Pumpen, Rührwerke, Mixer, Ladekrane und Motoren Kamine von euerungsanlagen, die bei der ebäudeversicherung versichert sind.. Kanzeln P Käsekessi und -fertiger, auch eingebaute Kassenschränke, eingebaute Kassen mit Korpusanlage und Transportband Kästen aller Art, eingebaute Katafalke Kegelbahnen Kehrichtverbrennungs- und -verwertungsanlagen baulicher Teil übriger Teil

13 Kläranlagen (öffentliche, gewerbliche und industrielle), baulicher Teil samt geschlossenen und offenen Klärkammern, Klärbecken und aulräumen mechanischer und maschineller Teil samt Steuerungen und zugehörigen Leitungen, beweglichen und demontablen Behältern Klimaanlagen der Raumnutzung durch Mensch und Vieh dienende P betrieblichen Zwecken dienende Kompaktusanlagen (Rollregale) Kompressoren Kraftwerke elektrische Zentralen, Unterwerke, Transformatorenstationen: baulicher Teil, wie Kanäle, ruben, Schächte, usw Anlagen für die Stromerzeugung, -umformung und -abgabe mit allen mechanischen und elektrischen Apparaten, Instrumenten und Leitungen Kräne und Kranbahngeleise Küchen-Einrichtungen wie Küchenkombinationen, Kochherde, stationäre Kippkessel und Bratpfannen, Backöfen, eingebaute Wärmeschränke und -tische, eingebaute Kühl- und Tiefkühlschränke, eschirrspülautomaten, eingebaute Küchenschränke und Arbeitstische, Rechauds (als einzige Kochstelle) und eingebaute Mikrowellenöfen, einschliesslich zugehöriger Leitungen: in Wohnhäusern in Heimen, Spitälern, Schulküchen, Hotels, aststätten und Betriebskantinen, Militär- und Zivilschutzanlagen P in ewerbe- und Industriebetrieben für abrikationszwecke Kühlanlagen baulicher Teil übriger Teil (Zellen, Kanäle, Kühlleitungen, Maschinen, usw.) Laborkapellen und -tische Ladentische und -korpusse, eingebaute Leitungen, siehe Druckluftleitungen, Elektrische Leitungen, asleitungen, Heizanlagen oder Sanitäre Installationen Lichtreklamen Lifte, siehe Aufzüge Lüftungsanlagen, siehe Klima- oder Ventilationsanlagen 13

14 Melkstände baulicher Teil Karussell, Milchtanks, Kühlanlagen samt allen Leitungen, usw Milchzentrifugen Motoren, siehe Elektrische Maschinen und Apparate, Sanitäre Installationen Musikanlagen Notstromgruppen, stationäre, dem ebäude dienende Nottreppen Obstpressen Ölfeuerungsanlagen, siehe Heizanlagen und Dampfkessel Orgeln in Kirchen, eingebaute P Personensuchanlagen Podien, eingebaute Pressen aller Art Radio- und ernsehanlagen, siehe ernseh- und Radioanlagen Rauchkammern ein- und aufgemauerte übrige Regenwassertanks zu sanitären Installationen, auch ausserhalb von ebäuden übrige Reklameschriften auf Wänden, Türen oder enster gemalt, beschriftet, eingehauen oder in ähnlicher Weise angebrachte P alle übrigen, einschliesslich Leuchtröhren und elektrische Teile Reservoire von Wasserversorgungen mechanische Teile, wie Leitungen, Schieber, ilter-, Pumpen und Steuerautomatik Rolltreppen und -bänder für den Personentransport Rührwerke Sackaufzüge und -rutschen

15 Sägemehl-, Späne- und Schnitzelsilos gemauerte und hölzerne aus Blech und Kunststoff Salzwasserbecken, auch eingemauerte Sanitäre Installationen Zu- und Ableitungen, in Leitungen eingebaute Pumpen und Motoren, ferner Wasserreinigungs-, Enthärtungs- und Entkalkungsanlagen, äkalienpumpanlagen, Wassertanks, usw betrieblichen Zwecken dienende Wasch- und Spülbecken, Badeinbauten, Whirlpool, Duschen, Bidets, Spiegel, Waschfontänen, Klosetts und Pissoirs Saunaeinrichtungen Kabinen samt Öfen und fest montierte, dem Raum angepasste Liegen und Bänke, eingebaute Tauchbecken und Duschen P gewerblichen Zwecken dienende Schalteranlagen in Banken, Postbüros, usw. eingebaute, gemauerte P übrige Schattieranlagen in ärtnereien, Scheunen, usw. (innen- und aussenliegende)..... Schaufenster baulicher Teil übriger Teil Schiessanlagen baulicher Teil übriger Teil wie Zug-, Laufscheiben- und Trefferanzeigeanlagen, Schallschutzkanäle, Warnerpulte, ewehrrechen, usw Schwimmbad-Zubehör Sprungtürme, sowie mechanische und maschinelle Einrichtungen, wie stabile, wetterfeste Abdeckungen, Hubböden, Pumpen, ilter-, Entkeimungs-, Wärmeaustausch-, Schalt- und Steueranlagen samt allen zugehörigen Leitungen, vorausgesetzt, dass das Becken bei der ebäudeversicherung versichert ist Seilbahnen und Skilifte, siehe Bahnanlagen Signal-Einrichtungen Sirenen Sonnenkollektoren, geprüfte und zugelassene, nicht bewegliche an oder auf dem ebäude fest montierte P übrige Spänetransportanlagen

16 Spiegel Wandspiegel zu sanitären Einrichtungen in Tanz- und ymnastiklokalen sowie dergleichen Sprinkleranlagen P Spritzanlagen baulicher Teil mechanischer Teil (Kompressoren, Leitungen, Pistolen, Ventilation) Spritzkabinen Statuen, eingehauene und festgemauerte ein allf. Kunst- und Altertumswert ausgenommen P Storen vom ebäude ausgehende übrige Stukkaturen, Bildhauer- und Steinmetzarbeiten P Stützmauern als undament zu ebäuden Tabernakel P Tankstellen baulicher Teil (Überdachungen, Tankkeller) übriger Teil (Tanks, Zapfsäulen, usw.) Taufsteine und Taufbecken P Telefonanlagen Leitungen Apparate Telefonkabinen baulicher Teil übriger Teil Tiefkühlschränke und -truhen, siehe Küchen-Einrichtungen Tore und andere Abschlüsse aus witterungsbeständigem Material inkl. Aufrollvorrichtung und seitlicher ührung übrige (Vorhänge, Windschutz- und Schattiereinrichtungen, usw.) Traglufthallen Tränkeanlagen in Scheunen, eingebaute Transformatoren-Stationen, siehe Kraftwerke Transportanlagen (betriebliche), wie Kräne, Hängebahnen, laschen- und Elektrozüge, Winden, inkl. Laufbahnen, ührungen, Befestigungsmittel, Verschalungen und ehäuse eingebaute undamente siehe auch Aufzüge 16

17 Tresoranlagen, eingebaute Tröcknungseinrichtungen baulicher Teil übriger Teil Turngeräte Überwachungsanlagen Uhrenanlagen Leitungen Apparate Turm- und Kirchenuhren P Ventilationsanlagen der Raumnutzung durch Mensch und Vieh dienende betrieblichen Zwecken dienende Verbrennungs- und Verwertungsanlagen baulicher Teil übriger Teil Viehhüteapparate Waagen Wandmalereien, ein allf. Kunst- und Altertumswert ausgenommen P Wandstoffbespannungen Wandtafeln und Kartenzüge Wärmepumpen, auch ausserhalb von ebäuden, wenn sie dem versicherten Objekt dienen P Wärmerückgewinnungsanlagen dem ebäude dienende P übrige Wärmeschränke und -tische, siehe Kücheneinrichtungen Wäsche-Einrichtungen wie Waschherde, -tröge, -maschinen, Ausschwingmaschinen, Wäschetrockner, lättemaschinen (Mangen) inkl. Leitungen: in Wohnhäusern in Heimen, Spitälern, Hotels, aststätten, Pensionen P in ewerbe- und Industriebetrieben (Waschanstalten, ärbereien, usw.)

18 Wasserkraftanlagen baulicher Teil übriger Teil Wasser-Reservoire, siehe Reservoire von Wasserversorgungen Windmessanlagen Wohnmobile Zähler für as, Wasser, usw Zeltbauten und Zeltüberdachungen Zeiterfassungsgeräte Zivilschutzanlagen eingebaute Küchen-, Lüftungs- und Notstromanlagen in Schutzräumen P Liegestellen Zutrittskontrollanlagen

19 INKRATTRETEN Diese Wegleitung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Sie ersetzt jene vom 7. Juli EBÄUDEVERSICHERUN DES KANTONS LUZERN Die Präsidentin der Verwaltungskommission lic.iur. Margrit ischer Der Direktor Willi Clerc

20

Kanton Zug 722.113. Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen

Kanton Zug 722.113. Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen Kanton Zug 722.113 Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen Vom 29. Februar 1980 (Stand 1. Januar 1980) Die Finanzdirektion des Kantons Zug, gestützt

Mehr

Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen

Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen vom 29. Februar 1980 1) Die Finanzdirektion des Kantons Zug, gestützt auf 2 Abs. 2 der Vollziehungsverordnung

Mehr

Abgrenzung Gebäude- und Fahrhabeversicherung Wegleitung per 1. Januar 2015

Abgrenzung Gebäude- und Fahrhabeversicherung Wegleitung per 1. Januar 2015 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. Januar 2015 ebäudeversicherung Bern (VB) 13.11.2014 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Normen für die Gebäudeversicherung. 1 Gebäudebegriff. 2 Abgrenzung. 3 Sonderregelung. Ausgabe 2012

Normen für die Gebäudeversicherung. 1 Gebäudebegriff. 2 Abgrenzung. 3 Sonderregelung. Ausgabe 2012 Ausgabe 2012 1 Gebäudebegriff 1.1 Gebäude im versicherungstechnischen Sinne ist jedes nicht bewegliche Erzeugnis der Bautätigkeit samt seinen Bestandteilen, das überdacht ist, benutzbaren Raum birgt und

Mehr

Richtlinie Vollzug Abgrenzung

Richtlinie Vollzug Abgrenzung AV Aargauische ebäudeversicherung Abteilung ebäudeversicherung Januar 2011 Richtlinie Vollzug Abgrenzung vom 17. Dezember 2007 (Stand 1. Januar 2011) AV Aargauische ebäudeversicherung Bleichemattstrasse

Mehr

Reglement des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung über die Abgrenzung von Gebäude und Fahrhabe

Reglement des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung über die Abgrenzung von Gebäude und Fahrhabe 956.21 Reglement des Verwaltungsrates der ebäudeversicherung über die Abgrenzung von ebäude und ahrhabe vom 22. April 2005 (Stand 1. Januar 2012) 1 Versicherungsgegenstand 1 Mit dem ebäude zu versichern

Mehr

Regelungen der kantonalen Gebäudeversicherungen - Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteilen und Fahrhabe, hinsichtlich Solar- und Photovoltaikanlagen

Regelungen der kantonalen Gebäudeversicherungen - Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteilen und Fahrhabe, hinsichtlich Solar- und Photovoltaikanlagen Regelungen der kantonalen versicherungen - Abgrenzung zwischen bestandteilen und, hinsichtlich Solar- und anlagen Stand Januar 2013 Erklärung Ihre - oder Solaranlage ist in diesem Fall über die kantonale

Mehr

1. Allgemeines zum Abzug der Unterhaltskosten für Liegenschaften des Privatvermögens

1. Allgemeines zum Abzug der Unterhaltskosten für Liegenschaften des Privatvermögens Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Behandlung von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, bei des Privatvermögens (vom 13. November 2009) Vorbemerkungen

Mehr

Investive Bestandsförderung Nordrhein-Westfalen 2014. Barrierefreier/barrierearmer Umbau von Häusern und Eigentumswohnungen

Investive Bestandsförderung Nordrhein-Westfalen 2014. Barrierefreier/barrierearmer Umbau von Häusern und Eigentumswohnungen Investive Bestandsförderung Nordrhein-Westfalen 2014 Barrierefreier/barrierearmer Umbau von Häusern und Eigentumswohnungen 2 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

VORSICHT. (VERSICHERUNGS) FALLE!!! Risikomanagement für Studierende. Workshop mit Helmut Mojescick / Tibor Nehr

VORSICHT. (VERSICHERUNGS) FALLE!!! Risikomanagement für Studierende. Workshop mit Helmut Mojescick / Tibor Nehr VORSICHT (VERSICHERUNGS) FALLE!!! Risikomanagement für Studierende Workshop mit Helmut Mojescick / Tibor Nehr THEMEN Ihr persönliches Risikomanagement Die ÖH-Studierendenversicherung Was ist enthalten?

Mehr

Bauhinweise Dampfbad Selbstbau:

Bauhinweise Dampfbad Selbstbau: Bauhinweise Dampfbad Selbstbau: Kaiser Wellness +43 660 68 60 599 www.dampfgenerator.at office@kaiser-wellness.at Dampfbad Selbstbau Bauhinweise - Dampfbad Selbstbau: Das eigene Dampfbad, einfach selbst

Mehr

Inventarordnung. Vom 24. Januar 1984 (KABl.-EKiBB S. 62); geändert durch Beschluss vom 31. August 2001 (KABl.-EKiBB S. 151)

Inventarordnung. Vom 24. Januar 1984 (KABl.-EKiBB S. 62); geändert durch Beschluss vom 31. August 2001 (KABl.-EKiBB S. 151) Inventarordnung 545 Inventarordnung Vom 24. Januar 1984 (KABl.-EKiBB S. 62); geändert durch Beschluss vom 31. August 2001 (KABl.-EKiBB S. 151) (1) Zur Ausführung von 67 Abs. 1 und 82 Abs. 1 der Ordnung

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1/2010 Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

VoltControl Energiesparsystem

VoltControl Energiesparsystem VoltControl Energiesparsystem Aktiv Stromkosten sparen in Gewerbe und Industrie VoltControl die sichere Lösung ohne Risiko Um die Netzspannung stabil zu halten, liefert jeder Netzbetreiber zu viel Spannung.

Mehr

Hotel Augustinenhof Berlin

Hotel Augustinenhof Berlin Prüfbericht Hotel Augustinenhof Berlin 1/38 Prüfbericht Hotel Augustinenhof Berlin Ausgabe für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Prüfbericht Hotel Augustinenhof Berlin 2/38 Prüfergebnis Das

Mehr

WAS IST GENEHMIGUNGSFREI?

WAS IST GENEHMIGUNGSFREI? WAS IST GENEHMIGUNGSFREI? allgemein bei Gebäude Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einem umbauten Raum bis zu 75 m 3, außer im Außenbereich zulässige Grenzgaragen und überdachte Stellplätze an der Grenze

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Ortsrecht 6 / 6 S a t z u n g der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Aufgrund des 82 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein (LBO)

Mehr

Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Genaue Bezeichnung des Sachgebietes, für das Sie öffentlich bestellt werden wollen:...... 1. Name und Vorname:... 2. Titel / Berufsbezeichnung...

Mehr

Kunde/Interessent: ja, beim Versicherer: unter der VNR: Umfang der bestehenden Versicherung: nein. ja, beim Versicherer: unter der VNR:

Kunde/Interessent: ja, beim Versicherer: unter der VNR: Umfang der bestehenden Versicherung: nein. ja, beim Versicherer: unter der VNR: Risikoanalyse Wohngebäudeversicherung Kunde/Interessent: Öffentlicher Dienst nein, oder Dienststelle Komplette Risikoanschrift des zu versichernden Gebäudes: 1. Allgemeine Angaben Besteht derzeit eine

Mehr

Stadt Friedrichshafen

Stadt Friedrichshafen Stadt Friedrichshafen GESTALTUNGSKONZEPT FÜR DIE MÖBLIERUNG DES ÖFFENTLICHEN RAUMES Zustimmung durch den Gemeinderat am 18.04.2011 01.03.2011 C:\Dokumente und Einstellungen\mangold\Lokale Einstellungen\Temporary

Mehr

Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1

Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel

Mehr

Anhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012

Anhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012 Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang FAR gültig ab 1.1.2012 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen männlichen Bezeichnungen in diesem Reglement für beide Geschlechter verwendet.

Mehr

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 12.09.2002 in der Fassung der 4. Änderungssatzung

Mehr

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott?

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott? ' Informationen für den Wahlkreis 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005 Deutscher Bundestag Unter den Linden 50 11011 Berlin Tel.: (030) 227-73 303 Fax: (030) 227-76 303 ulla.burchardt@bundestag.de Wahlkreisbüro

Mehr

Standardangebot Vodafone Kabel Deutschland (Stand 2. September 2015)

Standardangebot Vodafone Kabel Deutschland (Stand 2. September 2015) Überarbeitete Fassung vom 2. September 2015 auf Grundlage des Beschlusses der BNetzA vom 9. März 2009 (2. Teilentscheidung) mit Änderungen vom 6. April 2009 Standardangebot Vodafone Kabel Deutschland (Stand

Mehr

Merkblatt. Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) nach DIN 14675. Feuerwehrschlüsseldepots nach DIN 14675 F S D

Merkblatt. Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) nach DIN 14675. Feuerwehrschlüsseldepots nach DIN 14675 F S D Feuerwehrschlüsseldepots nach DIN 14675 Gliederung: F S D Normative Verweise 1. Allgemeines 2. Klassifizierung und Ausführungen der FSD und deren Funktionsweise 3. Anforderung an Einbau und Anschaltung

Mehr

Information für Behinderte Stand: 15.11.2011

Information für Behinderte Stand: 15.11.2011 Fachdienst 21 Kultur und Sport Information für Behinderte Stand: 15.11.2011 Die Neue Stadthalle Langen freut sich auf ihre Gäste und will, dass sie sich wohl fühlen. Für Personen, die in ihrer Mobilität

Mehr

Alles aus einer Hand

Alles aus einer Hand SCHUNCK-Deckungskonzept Technische Versicherungen (TV) Alles aus einer Hand Rundum-Schutz aus einer Hand Ihre individuelle Lösung im Bereich der Technischen Versicherungen In Ihrem Betrieb kommen Tag für

Mehr

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen

Mehr

Nein. Für eine Vermittlung müsste Herr Meier in Luxemburg zur Brokertätigkeit zugelassen bzw. dort registriert sein. 1 P.

Nein. Für eine Vermittlung müsste Herr Meier in Luxemburg zur Brokertätigkeit zugelassen bzw. dort registriert sein. 1 P. Musterlösung Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prüfung (Master) FS 2015 Proff. M. Kuhn und A.K. Schnyder Teil I (Bewertung: 50 %) Frage 1 Kann der im Berufsregister der FINMA registrierte ungebundene

Mehr

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Tipps zum Energiesparen

Tipps zum Energiesparen Tipps zum Energiesparen Tipps zum Energiesparen Tipps zum Energiesparen 1 Strom - Licht Tageslicht nutzen Beim Verlassen des Büros das Licht ausschalten ( Bei Leuchtstofflampen ohne elektrische Vorschaltgeräte,

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement Gemeinde Flühli Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 3 Art. 1 Grundsatz und Zweck... 3 II. Kurtaxe... 3 Art.

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Barrierefreie Arbeitsstätten Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht. 23. September 2013

Barrierefreie Arbeitsstätten Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht. 23. September 2013 Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht 23. September 2013 Hans-Jürgen Jäger Referent für Bauordnungsrecht Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Freie Fallgruppen gesetzlicher

Mehr

Nach den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" sind in der ->Wohngebäudeversicherung Schäden versichert, die durch

Nach den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen sind in der ->Wohngebäudeversicherung Schäden versichert, die durch Nach den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" sind in der ->Wohngebäudeversicherung Schäden versichert, die durch - Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers,

Mehr

FIT IM BÜRO. Übungsprogramm für Beschäftigte an Büroarbeitsplätzen

FIT IM BÜRO. Übungsprogramm für Beschäftigte an Büroarbeitsplätzen FIT IM BÜRO Übungsprogramm für Beschäftigte an Büroarbeitsplätzen Verspannungen und Schmerzen im Rücken, im Nacken und an den Schultern diese Beschwerden kennen sehr viele Beschäftigte im Büro. Kein Wunder,

Mehr

Strom in unserem Alltag

Strom in unserem Alltag Strom in unserem Alltag Kannst du dir ein Leben ohne Strom vorstellen? Wir verbrauchen jeden Tag eine Menge Energie: Noch vor dem Aufstehen klingelt der Radiowecker, dann schalten wir das Licht ein, wir

Mehr

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem la".. np r, 2u'll Id' " '8 I 72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG abgeschlossen zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und der

Mehr

Ihr kleines Paradies das sprießt.

Ihr kleines Paradies das sprießt. Kleingarten-Einzelversicherung Ihr kleines Paradies das sprießt. Ein Unternehmen der Generali Deutschland Ihr Kleingarten ist Ihr höchstes Glück? Sie haben sich mit viel Liebe und Geduld Ihr kleines Paradies

Mehr

Anlage: Elektronischer Fragebogen

Anlage: Elektronischer Fragebogen Anlage: Elektronischer Fragebogen Allgemein zur Barrierefreiheit: 1) Entspricht das Schulgebäude den Vorgaben der DIN 18040 Teil 1? Keine Kenntnis Anmerkung: Die DIN 18040 Teil 1 ist eine Technische Baubestimmung

Mehr

BilderBox.com. Bilderbox.com. Überprüfungsverpflichtungen und Wartung für Gasanlagen

BilderBox.com. Bilderbox.com. Überprüfungsverpflichtungen und Wartung für Gasanlagen BilderBox.com Bilderbox.com Überprüfungsverpflichtungen und Wartung für Gasanlagen Informationsblatt der MA 36 9/2014 Allgemeines Die Wartung und Überprüfung von Gasanlagen wird in verschiedenen Gesetzten

Mehr

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV) Änderung vom 24. November 1999 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

DIE SICHERE ENTSCHEIDUNG!

DIE SICHERE ENTSCHEIDUNG! DIE SICHERE ENTSCHEIDUNG! ZEILFELDER BÜRO MIT SYSTEM Viele Büroeinrichter bieten dem interessierten Einkäufer eine große Auswahl an grundverschiedenen Einrichtungslinien und -systemen. Man hat die Qual

Mehr

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim S a t z u n g des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5 1 Übergangswohnheim Das Amt Langballig betreibt die Gemeinschaftsunterkunft in Grundhof

Mehr

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.

Mehr

Tipps nach der Hüft-OP

Tipps nach der Hüft-OP Tipps nach der Hüft-OP Praktische Ratschläge für zu Hause In den ersten sechs bis acht Wochen nach der Operation ist Ihr neues Gelenk noch relativ ungeschützt, bis die Muskulatur wieder gestärkt und aufgebaut

Mehr

Hinweise für Gasinstallationen

Hinweise für Gasinstallationen Hinweise für Gasinstallationen Bei Neuinstallationen und Erweiterung bereits bestehender Anlagen ist vor Beginn der Arbeiten deren Genehmigung bei der Energieversorgung Filstal (EVF) einzuholen. Nach Beendigung

Mehr

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Ortssatzung Werbeanlagen 1 Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Schimmelpilze sitzen auf dem Trockenen

Schimmelpilze sitzen auf dem Trockenen Wie Feuchtigkeit in der Wohnung vermeidbar ist Schimmelpilze sitzen auf dem Trockenen Duschen, waschen, kochen, wohnen in einem Haushalt mit drei Personen werden jeden Tag bis zu 14 Liter Wasser freigesetzt.

Mehr

ESM-Erläuterungen zu TAB 2000

ESM-Erläuterungen zu TAB 2000 zu 5 Hausanschluss Verlegetiefe Die Verlegetiefe im ESM-Netzgebiet beträgt mindestens 0,80 m. Mehrspartenhausanschluss Bei mehreren Versorgungsleitungen besteht die Möglichkeit eine Mehrsparteneinführung

Mehr

R atgeber. 10 Fototipps im Schnelldurchlauf. 1. Machen Sie Außenaufnahmen nur bei Sonnenschein.

R atgeber. 10 Fototipps im Schnelldurchlauf. 1. Machen Sie Außenaufnahmen nur bei Sonnenschein. R atgeber Tipps 10 Fototipps im Schnelldurchlauf 1. Machen Sie Außenaufnahmen nur bei Sonnenschein. Fotografieren Sie dann Ihr Gebäude eher zur Abendzeit für lange und weiche Schatten. Vermeiden Sie Fotos

Mehr

Das Werk einschließlich aller seiner Texte ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts

Das Werk einschließlich aller seiner Texte ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts Die Anzahl der Longiergurt-Ringe Marie Symbill Das Werk einschließlich aller seiner Texte ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung

Mehr

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische

Mehr

GA Seite 1 (08/2014) Zuständiger RV-Zweig - RV 2

GA Seite 1 (08/2014) Zuständiger RV-Zweig - RV 2 GA Seite 1 (08/2014) Zuständiger RV-Zweig - RV 2 Änderungen Aktualisierung, Stand 08/2014 Wesentliche Änderungen Der Warnhinweis bei Auswahl Knappschaftliche RV wurde aufgenommen. GA RV 2 Aktualisierung,

Mehr

Beratungsprotokoll. Singer und Geissenberger 32569 Mehrfachagentur. 86497 Horgau

Beratungsprotokoll. Singer und Geissenberger 32569 Mehrfachagentur. 86497 Horgau Beratungsprotokoll Charly Vermittler Kundengasse 3 Singer und Geissenberger 32569 Mehrfachagentur Vertragshausen Registernummer: Pflugweg 6a 86497 Horgau Versicherungsmakler Tel. 08294-80155 / Versicherungsvertreter

Mehr

DTV-Kaskoklauseln 1978/2004. abweichende Vereinbarungen sind möglich; genau hier - Abweichung - ) Seeversicherungsbedingungen 2 Dauer der Versicherung

DTV-Kaskoklauseln 1978/2004. abweichende Vereinbarungen sind möglich; genau hier - Abweichung - ) Seeversicherungsbedingungen 2 Dauer der Versicherung Schiffsversicherung: Versichern Sie Ihre Yacht, Ihr Schiff oder Ihre Flotte billiger durch einen Versicherungsmakler: Tanker, Bulker (Bulk Carrier), Massengut Frachter, Container, Fähren und Andere. DTV-Kaskoklauseln

Mehr

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG AVB für Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 2011-10 Elips Life www.elips-life.com Inhalt 1 Grundlagen des Vertrages 3 1.1 Versicherungsträger 3 1.2 Grundlagen des Vertrages 3 2 Dauer des Vertrages, Kündigung

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadt Neubrandenburg über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren (Abfallgebührensatzung) - Lesefassung Auf Grund von Artikel 2 der 3. Satzung zur Änderung

Mehr

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D.

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D. Z.I. Eselborn - Lentzweiler Phone: +352/2685-2000 12, op der Sang Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler Email: cti@ctisystems.com G.D. Luxembourg URL: www.ctisystems.com Benutzung von Höhensicherungsgeräten

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Bekanntmachung von Satzungsänderungen

Bekanntmachung von Satzungsänderungen Aushang vom 11.11. 25.11.2014 Bekanntmachung von Satzungsänderungen 18. Satzungsnachtrag der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 Die Satzung der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 wird wie folgt geändert: Artikel

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

UC-Cabinet. Sichere Unterflur Technologie. Der unterirdische Verteilerschrank. GE Industrial Solutions. GE imagination at work. GE imagination at work

UC-Cabinet. Sichere Unterflur Technologie. Der unterirdische Verteilerschrank. GE Industrial Solutions. GE imagination at work. GE imagination at work Verhindert jegliche Wassereindringung Das Prinzip der Tauchglocke Das Prinzip der Unterflurschränke basiert auf dem Prinzip der Tauchglocke. Eine Tauchglocke ist ein fünfwandiger, hermetisch versiegelter

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976 6.01 G e b ü h r e n s a t z u n g für die öffentliche Abfallentsorgung vom 22. Dez. 1976 (nach dem Stand der 32. Änderung - 22. Satzung vom 3.12.2013 zur Änderung von Beitrags- und - *) Aufgrund des 7

Mehr

Markt Markt Indersdorf

Markt Markt Indersdorf Markt Markt Indersdorf Marktplatz 1, 85229 Markt Indersdorf Grundstückseigentümererklärung (Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz

Mehr

So schützen Sie Gebäude gegen Überschwemmung, Hochwasser und Oberflächenwasser

So schützen Sie Gebäude gegen Überschwemmung, Hochwasser und Oberflächenwasser So schützen Sie Gebäude gegen Überschwemmung, Hochwasser und Oberflächenwasser Was Sie über Überschwemmung und Hochwasser wissen sollten Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie ein bestehendes Gebäude wirkungsvoll

Mehr

Die Begegnung mit den Menschen ist die Bestimmung jeder Kunst. Unsere ist es, sie so sicher wie möglich zu gestalten.

Die Begegnung mit den Menschen ist die Bestimmung jeder Kunst. Unsere ist es, sie so sicher wie möglich zu gestalten. MuseumPLUS Die Begegnung mit den Menschen ist die Bestimmung jeder Kunst. Unsere ist es, sie so sicher wie möglich zu gestalten. MuseumPLUS Intelligente Versicherungs-Plattform für mittlere und größere

Mehr

Testen Sie Ihr Wissen zum Energie-3-Sprung!

Testen Sie Ihr Wissen zum Energie-3-Sprung! Bayerisches Landesamt für Umwelt Energie-Atlas Bayern Testen Sie Ihr Wissen zum Energie-3-Sprung! Beschreibung der interaktiven Anwendung zum Energie-3-Sprung Stand: 09/2014 1. Sprung: Energiebedarf senken

Mehr

Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01

Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01 Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 01 Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01 vom 31. März 2010 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV MWST-Praxis-Info

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

Nach der Installation des FolderShare-Satellits wird Ihr persönliches FolderShare -Konto erstellt.

Nach der Installation des FolderShare-Satellits wird Ihr persönliches FolderShare -Konto erstellt. FolderShare Installation & Konfiguration Installation Eine kostenlose Version von FolderShare kann unter http://www.foldershare.com/download/ heruntergeladen werden. Sollte die Installation nicht automatisch

Mehr

FuxMedia Programm im Netzwerk einrichten am Beispiel von Windows 7

FuxMedia Programm im Netzwerk einrichten am Beispiel von Windows 7 FuxMedia Programm im Netzwerk einrichten am Beispiel von Windows 7 Die Installation der FuxMedia Software erfolgt erst NACH Einrichtung des Netzlaufwerks! Menüleiste einblenden, falls nicht vorhanden Die

Mehr

Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement, gültig ab 1. Januar 2009

Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement, gültig ab 1. Januar 2009 BVG-Vorsorgestiftung physioswiss Geschäftsstelle: VCW Versicherungs-Treuhand AG Postfach 6331 Hünenberg Tel. 041 785 04 53 Fax 041 785 04 41 E-Mail: physiobvg@vcw.ch Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement,

Mehr

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche

Mehr

Grüne Außenräume zwischen Haus und Himmel. Terrassendächer Carports Solarzellen

Grüne Außenräume zwischen Haus und Himmel. Terrassendächer Carports Solarzellen Grüne Außenräume zwischen Haus und Himmel Terrassendächer Carports Solarzellen Architektur und eine eigene ökologische Stromerzeugung Dieses Faltblatt ist als Information und Inspiration für umweltbewusste

Mehr

Für die Planung von barrierefreien Bädern und WC s sind folgende Normen zu beachten:

Für die Planung von barrierefreien Bädern und WC s sind folgende Normen zu beachten: Normen und Maße Für die Planung von barrierefreien Bädern und WC s sind folgende Normen zu beachten: DIN 18040-1 Öffentlich zugängliche Gebäude Dieser Teil der Norm bezieht sich auf öffentlich zugängliche

Mehr

Weiterbildungen 2014/15

Weiterbildungen 2014/15 Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber

Mehr

Verkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015

Verkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015 n Vorlesungsinhalte: - ungeregelte VkStätt - geregelte VkStätt - Brandabschnitte (Brandwände / Ladenstraßen) - Decken - geregelte VkStätt, Bsp. K in KL 1 n Wesentliche geregelte Sonderbauten; LBauO 50

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen

Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen 19 - Stand Februar 2012 1 Inhalt 1. Erträge aus rückkaufsfähiger Kapitalversicherung (Lebensversicherung)

Mehr

Bungalow der Extraklasse in paradiesischer Umgebung!

Bungalow der Extraklasse in paradiesischer Umgebung! Bungalow der Extraklasse in paradiesischer Umgebung! Lage Das begehrte Naherholungsgebiet Ketzin-Brückenkopf ist umgeben von zahlreichen Kanälen und kleinen Seen, deren Entstehung auf vergangenem Tonbergbau

Mehr

Unternehmensbeschreibung Bitte innerhalb von zwei Wochen ausfüllen und absenden an:

Unternehmensbeschreibung Bitte innerhalb von zwei Wochen ausfüllen und absenden an: Unternehmensbeschreibung Bitte innerhalb von zwei Wochen ausfüllen und absenden an: Hauptverwaltung Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen/ Ansprechperson: Telefon: 06221 5108-42490 Fax: 06221

Mehr

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit

Mehr

Energieausweis. Der Energieausweis. Wichtiges Dokument für Ihre Immobilie. Jetzt zum Mainova- Vorteilspreis bestellen! Klimaaktiv! www.mainova.

Energieausweis. Der Energieausweis. Wichtiges Dokument für Ihre Immobilie. Jetzt zum Mainova- Vorteilspreis bestellen! Klimaaktiv! www.mainova. Energieausweis Der Energieausweis. Wichtiges Dokument für Ihre Immobilie. Klimaaktiv! www.mainova.de Jetzt zum Mainova- Vorteilspreis bestellen! Der Energieausweis Wichtiges Dokument für Immobilienbesitzer.

Mehr

NH-Hotel Berlin am Alexanderplatz

NH-Hotel Berlin am Alexanderplatz Prüfbericht für NHHotelAlexanderplatzBerlin 1/27 Prüfbericht NHHotel Berlin am Alexanderplatz Ausgabe für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Prüfbericht für NHHotelAlexanderplatzBerlin 2/27

Mehr

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während

Mehr

M I E T S P I E G E L

M I E T S P I E G E L M I E T S P I E G E L für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Oer-Erkenschwick Stand: 01. Januar 2015 Erstellt durch die Stadt Oer-Erkenschwick - Produktbereich 23 - unter Beteiligung des Haus-

Mehr

Der Umwelt etwas Gutes tun: Das schafft jeder Energiesparer.

Der Umwelt etwas Gutes tun: Das schafft jeder Energiesparer. Der Umwelt etwas Gutes tun: Das schafft jeder Energiesparer. Der Energieverbrauch in Österreichs Haushalten steigt seit einigen Jahren stetig. Die Ursache dafür sind die immer größere Anzahl an Haushaltsgeräten

Mehr

vom 26. November 2004

vom 26. November 2004 705.3 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2005 Nr. 20 ausgegeben am 28. Januar 2005 Gesetz vom 26. November 2004 über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden (Gebäudeversiche-

Mehr

Mietvertrag für Wohnraum

Mietvertrag für Wohnraum Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr