Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen
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- Emil Linden
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1 Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen vom 29. Februar ) Die Finanzdirektion des Kantons Zug, gestützt auf 2 Abs. 2 der Vollziehungsverordnung zum esetz über die ebäudeversicherung vom 29. Januar ),erlässt folgendes Reglement: I. Allgemeines 1 Dieses Reglement zählt die gemäss 2 Abs. 1 der Vollziehungsverordnung vom 29. Januar 1980 zum esetz über die ebäudeversicherung vom 20. Dezember 1979 mit dem ebäude versicherten Einrichtungen auf und grenzt diese ab gegenüber den nicht mit dem ebäude versicherten Einrichtungen. 2 Die in diesem Reglement nicht aufgeführten egenstände werden von der ebäudeversicherung sinngemäss der ebäude- oder obiliarversicherung zugeordnet. In Zweifelsfällen ist ein Vertreter der obiliarversicherung beizuziehen. II. Abgrenzungen 3 Die Abgrenzung wird wie folgt festgelegt, und es gelten folgende Bezeichnungen: = ebäudeversicherung, = obiliarversicherung: 1) nicht in S 2) BS
2 Abschluss- und Schiebewände Abschrankungen Alarmanlagen Anpassrampen Antennen-Anlagen Apparate Aufzüge (Personen, Waren, Akten) Ausstellungskästen am ebäude Aushängeschilder und -laternen Autoheber baulicher Teil Ausschwingmaschinen fest beweglich Ausgabekorpusse in Kantinen und Selbstbedienungsrestaurants Ausschlagmaschinen in Spitälern ewerbe, Wäscherei usw. Backöfen Haushalt und rossküchen gewerbliche (Bäckereien) Bartische Barstühle fest Behälter aller Art, Tanks, baulichen Zwecken dienend gewerblichen Zwecken dienend Beichtstühle Beleuchtungskörper in Decke eingebaut aufgesetzt lühlampen und Fluoreszenzröhren Bestuhlungen fest, Kino, Theater, Kirche Blitzschutzanlagen Boiler und Durchlauferhitzer Haushalt für gewerbliche Zwecke (Fabrikation und Forschung) Brennerei-Einrichtungen auf Bauernhöfen für ewerbe Brennöfen Brückenwaagen im ebäude oder damit verbunden baulicher Teil 2
3 Buffets eingebaut, Liebhaberwert ausgeschlossen in Restaurants Bühnen Schnurböden und Beleuchtungsautomatik Kulissen Bügelmangen und -pressen für Spitäler, Heime, Hotels und asthäuser für ewerbe (Wäschereien) Compactus-Anlagen Dampfkessel der Raumheizung dienend für Fabrikationszwecke Dampfmaschinen und Turbinen Elektrische Leitungen Wohnbau: von der Hauseinführung bis zum Verbraucher Industrie und ewerbe: Lichtleitungen Kraft: von der Einspeisung bis und mit Hauptverteiltableau ab Hauptverteiltableau bis zu den Verbrauchern Elektrische aschinen, Apparate und Instrumente Entmistungsanlagen Landwirtschaft Entstaubungsanlagen Essen Entkalkungsanlagen Fahnenstangen Fäkalienpumpen Fassaden-Reinigungsanlagen Feuerungsanlagen der Raumheizung dienend für gewerbliche Zwecke Feuerlöschanlagen Feuermeldeanlagen Filteranlagen in ewerbe und Industrie Firmentafeln Flickpressen in Spitälern, Heimen, Hotels und asthäusern Fräsenstühle Futteraufzüge und reiferkräne in Scheunen Futterkocher in Landwirtschaft Futtersilos Beton, Holz und Kunststoff eingebaut und im Freien arderobenschränke fest asgeneratoren askessel von aswerken 3
4 asleitungen in Wohnhäusern zu Fabrikationszwecken aswerk-kammer- und Retortenöfen attersägen und Blockbandsägen ebläse Landwirtschaft Industrie und ewerbe egensprech-anlagen eldschränke eingebaut estelle fest lühöfen eschirrspülautomaten Haushalt in Spitälern, Heimen, Hotels, Restaurants und Kantinen lättemaschinen in Spitälern, Heimen, Hotels und asthäusern in ewerbe (Wäschereien usw.) locken in Kirchtürmen lockenstühle lühbirnen, Fluoreszenz- und Neonröhren rünfutter-behälter im ebäude und im Freien Hängebahnen Härteöfen Haustelefonanlagen Leitungen Apparate Hauswasser-Versorgung Hebebühnen Heuaufzüge Heubelüftungsanlagen Heugebläse stationär fahrbar Heutürme Hochkamin Holländer Hurden fest montiert Jauchegruben Jauchepumpen- und Rührwerke Kamine Kanzeln 4
5 Kappellen in Laboratorien eingebaut Käsekessi samt Rührwerk Kassenschränke eingebaut Kästen aller Art eingebaut Kehrichtverbrennungsanlagen baulicher Teil Kegelbahnen baulicher Teil Kippkessi in rossküchen Kläranlagen baulicher Teil (ohne Becken) Klima- und Kühlanlagen dem ebäude dienend Klimakammern für industrielle Zwecke Kollergänge Kompressoren dem ebäude dienend für gewerbliche Zwecke Kraftwerke baulicher Teil maschinelle Anlagen Krananlagen Kücheneinrichtungen mit dem ebäude verbunden Kühlanlagen Kulissen Künstlerischer Schmuck, Kunst- und Altertumswert ausgeschlossen Kunst- und Altertumswert Labortische fest Ladentische und Korpusse fest Laderampen Lautsprecheranlagen Leitungen Apparate Leimöfen Leitungen siehe Druckleitungen, elektrische Leitungen, asleitungen Leitungskanäle Lichtleitungen in ebäuden Lichtreklamen an ebäuden Lifte siehe Aufzüge Luftbefeuchtungsanlagen 5
6 Lufterhitzer Luftschutzaggregate ahlgänge aschinen für gewerbliche Zwecke ehlkästen fest elkmaschinen ilchzentrifugen Landwirtschaft ischkasten in ühlen ischmaschinen otoren siehe elektrische aschinen und Apparate Notstromgruppen Industrie Zivilschutzanlagen Notbeleuchtungen Nottreppen Obstpressen Oekonomat Operationstisch Orgeln eingebaut Ornamente, Kunst- und Altertumswert ausgeschlossen Pneumatische Förderanlagen Pressen aller Art Pumpen für Heizungen und Hauswasserversorgungen, Fäkalienpumpen gewerbliche Zwecke Jauchepumpen Radio- und Fernsehanlagen Antennen und Leitungen Empfangsgeräte Rampen Rauchkammern Regalstapelanlagen Reklameschriften und -tafeln an ebäuden Reservoire baulicher Teil Restaurationsbuffets Rohrpostanlagen Röntgenanlagen 6
7 Rührwerke Futterrührwerke für Fabrikationszwecke Sackrutschen Sanitäre Installationen bei Industrie und ewerbe, soweit sie hygienischen Zwecken dienen gewerbliche Zwecke (Dampf-, Wasser- und asleitungen) Sauna-Anlagen Schaltanlagen Wohnungsbau Industrie und ewerbe Schalter-Anlagen in Banken und Postbüros usw. Schaufenster Schaufenster-Einrichtungen feste bewegliche Scheibenstände baulicher Teil Zugscheibenanlage Laufscheiben-Anlage Schmälzanlagen in Spinnereien Schmelzöfen Schräglifte baulicher Teil Schränke eingebaut mobil Schlauchwaschanlagen Selbsttränke-Anlagen Sessel- und Skilifte baulicher Teil Sicherungstafeln und -kasten (ohne Sicherungen) Signaleinrichtungen Silos aller Art Sonnenstoren Sonnerie-Anlagen Spähnetransportanlagen Spiegelkasten und -schrank Sprinkler-Anlagen Spritzanlagen baulicher Teil 7
8 Statuen eingehauene und festgemauerte, Kunst- und Altertumswert ausgeschlossen Staubfilter in Industrie und ewerbe Stellwerkeinrichtungen Sterilisationsanlagen in Spitälern in Industrie und ewerbe (Labor) Storen Stukkaturen und Bildhauerarbeiten, Kunst- und Altertumswert ausgeschlossen Tabernakel, Kunst- und Altertumswert ausgeschlossen Tanks Innentanks Aussentanks Stehtanks für industrielle Zwecke Tanksäulen Teppiche gespannt oder geklebt wenn ieteigentum Transportanlagen jeder Art (ohne Personen- und Warenaufzüge) Tresor eingebaut Tröckne-Einrichtungen baulicher Teil Turbinen Turmuhren Turngeräte feste in ebäuden Aussengeräte Uhrenanlagen Verkaufskorpusse mit dem ebäude verbunden Ventilationsanlagen für Raumluftumwälzung gewerbliche Zwecke (Spritzereien usw.) Viehanbindvorrichtungen Viehtränkeanlagen Vollgatter Vordächer Vorfenster Vorhänge Waagen Wagenheber baulicher Teil (ruben) 8
9 Wandmalereien, Kunst- und Altertumswerte ausgeschlossen Wandschränke eingebaut Wandstoffbespannungen Wandtafeln Wärmeschränke in rossküchen Wäscheeinrichtungen zur rundausstattung des ebäudes gehörend für gewerbliche Zwecke (Wäschereien) Wäschezentrifugen in Spitälern, Heimen, Hotels und asthäusern Wasserenthärtungsanlagen für Hauswasserversorgungen gewerbliche Zwecke Wasseraufbereitung für Schwimmbäder Wasserkraft-Anlagen baulicher Teil Wasserräder Wasserreservoir baulicher Teil Wasserversorgungen für Haus- und Löschwasser Fabrikationszwecke Werktische fest Werkzeugschränke fest Zähler Zentrifugen für gewerbliche Zwecke (Wäschereien usw.) Ziegeleiöfen baulicher Teil Beschickung Zivilschutzanlagen Lüftungs- und Notstromanlagen III. Schlussbestimmungen 4 1 Dieses Reglement tritt am 1. Januar 1980 in Kraft. 2 Es ist anzuwenden für alle ebäudeschätzungen und für Schaden- Abschätzungen, soweit auch die ebäudeschätzung bereits nach diesem Reglement vorgenommen wurde. Für Objekte, welche vor Inkrafttreten dieses Reglementes geschätzt wurden, gelten bis zur Neuschätzung die in den Schätzungsprotokollen festgehaltenen Abgrenzungen. 9
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