Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden

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1 Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zum esetz über die ebäudeversicherung im Kanton raubünden Stand

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3 Inhalt Seite I. Definition versicherte efahren 1 II. egenstand und Umfang der Versicherung 4 III. Versicherungsverhältnis 29 IV. inanzierung 29 V. Elementarschadenprävention 29 VI. Schadenfall 30 VII. Inkraftsetzung 32

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5 Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zum esetz über die ebäudeversicherung im Kanton raubünden estützt auf Art. 46 des ebäudeversicherungsgesetzes vom und auf Art. 4, Abs. 2 der Verordnung zum ebäudeversicherungsgesetz von der Verwaltungskommission der ebäudeversicherung erlassen am I. Definition versicherte efahren Art. 1 1 Die in Art. 11 des ebäudeversicherungsgesetzes aufgeführten versicherten efahren in der Elementarschadenversicherung sind in den Erläuterungen zum Referenzprodukt euer und Elementar der Rückversicherung des Interkantonalen Rückversicherungsverbandes (IRV) der ebäudeversicherung wie folgt umschrieben: 2 Sturmwind ist eine atmosphärisch bedingte Luftbewegung von ausserordentlicher Heftigkeit. 3 Das Vorliegen eines Sturmwinds im versicherungstechnischen Sinn wird vermutet, wenn in der Umgebung des versicherten Objekts an einer Mehrzahl von ordnungsgemäss erstellten und unterhaltenen ebäuden Schäden entstehen, insbesondere Dächer ganz oder zum Teil abgedeckt oder gesunde Bäume erheblich beschädigt werden. Definition der Begriffe Sturmwind 1

6 Hagel Hochwasser Überschwemmung Lawine 4 Liegt kein Sachverhalt gemäss Abs. 3 vor, kann die Versicherung den Schaden vergüten, wenn bezüglich des versicherten Objekts die Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h (10-Minuten-Mittel) oder Böenspitzen von mindestens 100 km/h gemessen wurden. 5 Liegt aus umgebungsbedingten ründen kein Schadenbild gemäss Abs. 3 vor und können die Messwerte gemäss Abs. 4 nicht auf das versicherte Objekt angewendet werden, kann die Versicherung den Schaden vergüten, wenn aufgrund des Schadenbilds am versicherten Objekt davon ausgegangen werden muss, dass die Voraussetzungen gemäss Abs. 3 erfüllt gewesen wären. 6 Hagel ist ein wetterbedingter Niederschlag in orm von Eiskörnern. 7 Hagel im versicherungstechnischen Sinn liegt vor, wenn dieser an einem versicherten sowie ordnungsgemäss erstellten und unterhaltenen Objekt einen Schaden durch direkte oder indirekte Einwirkung verursacht. 8 Hochwasser ist ein deutlich über dem langjährigen Mittelwert oder über den festgelegten Pegeln oder Abflussmengen liegender Wasserstand oder -abfluss in einem stehenden oder fliessenden ewässer. 9 Hochwasser im versicherungstechnischen Sinn liegt vor, wenn dieses durch Niederschläge oder Schmelzwasser ausgelöst wurde. 10 Überschwemmung ist die vorübergehende Bedeckung einer Landfläche mit Wasser. 11 Überschwemmung im versicherungstechnischen Sinn liegt vor, wenn diese direkt durch Niederschläge oder Schmelzwasser oder durch Hochwasser gemäss Abs. 9 ausgelöst wurde. 12 Eine Lawine ist das Abstürzen oder Abrutschen von Schnee- oder Eismassen in geneigtem elände. 2

7 13 Eine Lawine im versicherungstechnischen Sinne liegt vor, wenn natürlich angesammelte Schnee- oder Eismassen plötzlich und unaufhaltsam ins Rutschen geraten und an einem versicherten Objekt durch die Massen selbst oder durch den sie begleitenden Luftdruck Schaden entsteht. 14 Schneedruck ist die Einwirkung des ewichts einer ruhenden Schnee- oder Eismasse. 15 Schneedruck im versicherungstechnischen Sinn liegt vor, wenn sich die ruhende Schnee- oder Eismasse auf natürliche Art angesammelt hat. 16 Steinschlag ist das Niederrollen und Niedergehen von einzelnen oder mehreren esteinsbrocken. 17 Steinschlag im versicherungstechnischen Sinn liegt vor, wenn esteinsbrocken im elände auf natürliche Art und Weise niedergehen. 18 Ein Erdrutsch ist das Abrutschen von Erdreich in geneigtem elände. 19 Ein Erdrutsch im versicherungstechnischen Sinn liegt vor, wenn gewachsenes Erdreich auf natürliche Art und Weise plötzlich und unaufhaltsam ins Rutschen gerät. Ein Erdrutsch wird zudem vermutet, wenn in der Umgebung des versicherten Objekts zum Zeitpunkt des Schadeneintrittes namentlich weitere ebäude beschädigt wurden, Risse und Brüche im Erdreich entstanden sind oder Bäume, Masten oder Zäune schräg gestellt wurden. 20 Eine Rüfe (auch Murgang genannt) ist ein schnell talwärts fließender Strom aus Schlamm und eschiebe. 21 Eine Rüfe entsteht, wenn im steilen elände wenig verfestigtes Material (eröll, Schutt und Erdmaterial) wasserübersättigt wird und plötzlich in Bewegung gerät. Schneedruck Steinschlag Erdrutsch Rüfe 3

8 II. egenstand und Umfang der Versicherung Abgrenzung zwischen ebäude- und ahrhabeversicherung ebäudevollendende Einrichtungen und Ausbauten Art. 2 Als gebäudevollendende Einrichtungen oder Ausbauten gelten: a) alle Einrichtungen, die den umbauten Raum benutzbar machen, wie Türen, Treppen, Aufzüge, enster, ensterläden, Storen; b) die auf die Raummasse zugeschnittenen Bodenbeläge; c) die der Beheizung, Belüftung und Klimatisierung des Raumes dienenden Einrichtungen; d) die Beleuchtungskörper, die üblicherweise bei Erstellen des Baues angebracht werden wie Keller-, Treppenhaus-, Küchen-, Badezimmer- und aragebeleuchtung; e) die sanitären Einrichtungen; f) die der Energiezu- und -ableitung dienenden Einrichtungen wie as-, Dampf- und Wasserleitungen innerhalb des ebäudes; g) die elektrischen Einrichtungen für die Haustechnik, inkl. Leitungen; h) alle anderen Einrichtungen, die mit dem ebäude fest verbunden sind, soweit sie nicht unter Art. 4 der Verordnung fallen. Als fest verbunden gilt eine Einrichtung, wenn sie ohne selbst Schaden zu nehmen oder ohne Beschädigung des ebäudes oder eines ebäudeteils nicht entfernt werden kann; blosse Befestigung oder eine allfällige Verkleidung gilt nicht als Einbau. 4

9 Art. 3 1 Die ebäudeteile, Einrichtungen und Ausbauten sind wie folgt obligatorisch bei der ebäudeversicherung raubünden () versichert beziehungsweise freiwillig als ahrhabe bei einer Privatversicherung () zu versichern. In der nachstehenden Tabelle nicht aufgeführte Einrichtungen sind analog zuzuordnen. Zugehörigkeit der einzelnen ebäudeteile, Einrichtungen oder Ausbauten zur ebäude- und ahrhabeversicherung 5

10 2 ABRENZUNSBEISPIELE (Art. 3) =ebäude / =ahrhabe Absauganlagen zu betrieblichen Einrichtungen Abschluss- und Schiebewände Abschrankungen in Ställen siehe Anbindevorrichtungen in Ställen Absturzsicherungen an/auf ebäude Abwaschmaschinen siehe Kücheneinrichtungen Abwaschtröge in landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden siehe Boiler Abwasseranlagen siehe Kläranlagen Abwasserpumpen in der ebäudekanalisation in Kläranlagen Aktenlifte siehe Kleinwarenaufzüge Akustikanlagen siehe Lautsprecheranlagen Alarmanlagen Brandmeldeanlagen sowie Notrufeinrichtungen in Aufzügen private Anlagen im Wohnbereich betriebliche Anlagen Altäre fest verbunden (Kunst- und Altertumswert ausgenommen) Alternative Energiegewinnungsanlagen wie Wärmepumpen, Sonnenkollektoren und Solarzellen, Biogasanlagen, Windräder, Erdkollektoren, Erdregister, Erdsonden, otovoltaikanlagen, Turbinen usw. im, am, auf dem, beim ebäude (Opting-out möglich von nicht in Dach integrierte Solarenergieanlagen im Contracting-Verhältnis) Anlagen neben dem ebäude und im Eigentum von energieerzeugenden Betrieben Anbindevorrichtungen in Ställen 6

11 Anschlagkästen Antennenanlagen für Radio- und ernsehempfang (ausser emeinschaftsantennenanlagen in Mehrfamilienhäusern) für unk und Telefon Archivanlagen Aufzüge für Personen- und Warentransport mit Personenbegleitung Ausschankbuffets siehe Buffets Aussentreppen mit dem ebäude verbunden Autohebeanlagen Autoparkier- und -verstellanlagen inkl. ahrzeuglift, kommerziell in Wohngebäuden Autowaschanlagen baulicher Teil betrieblicher Teil Backöfen in Wohngebäuden und kollektiven Haushaltungen in Produktionsbetrieben und Betrieben des astgewerbes (Definition: siehe Abs. 3 dieses Artikels) ausserhalb ebäude Badgeanlagen (Zutrittskontrollanlagen) Bahnanlagen baulicher Teil (Perrondächer, Rampen, ruben, Unterführungen usw.) übriger Teil (ahrleitungen, leise, Stellwerk, Masten, Seile usw.) Bänke siehe Schränke Bankomaten Bartheken, -tische und -stühle (auch eingebaute) 7

12 Bassins siehe Schwimmbäder und Kläranlagen Baugrubensicherungen und -abschlüsse Befeuchtungsanlagen zu betrieblichen Einrichtungen Beichtstühle fest montiert Beleuchtungskörper (ohne Leuchtmittel) zur rundausstattung zählende betrieblich bedingte, wie Arbeitsplatzbeleuchtung, Spots in Läden Benzinzapfanlagen Beschallungsanlagen siehe Lautsprecheranlagen Beschattungsanlagen (wenn in Treibhäusern: ) Beschriftungen als Raumbezeichnung und Orientierungshilfen als Reklame- und irmenbeschriftungen Bestuhlungen siehe Schränke und auch Bartheken, -tische, -stühle Bewässerungsanlagen Bienenhäuser baulicher Teil betrieblicher Teil wie Kästen, Schränke Bildhauerarbeiten (Kunst- und Altertumswert ausgenommen) Bildschirme für Steuerung oder Bedienung von versicherten Bauteilen, eingebaut für andere Zwecke, auch eingebaut Biogasanlagen siehe Alternative Energiegewinnungsanlagen Blachenrolltore Blachenwände Blitzschutzanlagen Blockheizkraftwerke 8

13 primär zur Deckung des eigenen Energiebedarfs primär zur kommerziellen Nutzung Bodenbeläge (bei Mehrfachbodenbelägen ist ein Bodenbelag versichert) vom ebäudeeigentümer oder Mieter/Pächter festverlegt auf die Raumfläche zugeschnittene, aber lose verlegte Beläge: im Eigentum des ebäudeeigentümers im Eigentum des Mieters / Pächters spezielle Hallenböden siehe Tretschicht Boiler ohne betriebliche Nutzung in landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden Bootsaufzüge und -stege Bowlingbahnen siehe Kegelbahnen Boxen (Abferkelboxen, Buchten, Pferdeboxen, Liegeboxen) in Ställen Brandabschottungen Brandmeldeanlagen aufgeschaltet auf die öffentliche euermeldestelle Briefkästen freistehend eingebaut in ebäude Brücken Brückenwaagen Brunnen Buffets in Wohngebäuden und kollektiven Haushaltungen, eingebaut (Definition: siehe Abs. 3 dieses Artikels) im astgewerbe Bühnen 9

14 eingebaut Elementbühnen Bühnenbeleuchtungen Bühneneinrichtungen (Vorhänge, Kulissen, Beschallungsanlagen usw.) Bunker privat genutzter Teil in Privateigentum wie Restaurant, Museum, Lagerräume Cheminées/Öfen nicht betrieblich Compactusanlagen (Rollregale) Containergebäude mit dem Boden fest verbunden und im Eigentum des rundstückeigentümers, siehe auch Artikel 4 Contracting-Anlageteile im, auf, am ebäude, ausser betriebliche (Opting-out möglich von nicht in Dach integrierte Solarenergieanlagen) Dampfkesselanlagen der Raumheizung und Warmwasseraufbereitung dienend abrikationszwecken dienend Datenleitungen in Wohngebäuden und im Eigentum des ebäudeeigentümers Deckengemälde und Dekorationsmalereien (Kunst- und Altertumswert ausgenommen) Druckerhöhungspumpen für Wasser, ausser betriebliche Druckluft- und Vakuumanlagen Durchlauferhitzer in landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden siehe Boiler EDV-Anlagen EDV-Leitungen betriebliche, siehe auch Datenleitungen 10

15 Einbauschränke siehe Schränke Einbruch- und Ausbruchanlagen siehe Alarmanlagen Elektrizitätswerke siehe Kraftwerkanlagen Elektroanlagen für Haustechnik und Beleuchtung von der Hauseinführung bis zum Verbraucher, mit Tableau (haustechnischer Teil) zu betrieblichen Einrichtungen, mit Tableau (betrieblicher Teil) Energieerzeugende Anlagen siehe alternative Energiegewinnungsanlagen Entkalkungsanlagen zur Hauswasserversorgung zu betrieblichen Einrichtungen Entmistungsanlagen in Ställen, baulicher Teil Entstaubungsanlagen Erdkollektoren, -register und -sonden siehe alternative Energiegewinnungsanlagen ahr- und lachsilos altwände arbspritzanlagen und -kabinen assadenreinigungsanlagen fest installiert assadenschutzeinrichtungen gegen Verunreinigung durch Vögel enster mit lasmalerei (Kunst- und Altertumswert ausgenommen) ernheizungen siehe Heizanlagen ernsehantennenanlagen siehe Antennenanlagen euerlöschanlagen (siehe auch Handfeuerlöscher), stationär euermeldeanlagen siehe Brandmeldeanlagen 11

16 euerungsanlagen siehe Heizanlagen ilter zu Hauswasserversorgungsanlagen zu Industrie- und ewerbebetrieben, Reservoirs irmentafeln siehe Reklameschriften lachbildschirme siehe Bildschirme oliengewächshäuser ördereinrichtungen siehe Transportanlagen reibäder siehe Schwimmbäder undamente normale lachfundationen Spezialfundationen (wie Pfählungen, Erdanker, Rühlwände) unkanlagen und -antennen utteraufzüge und -verteileinrichtungen sowie Heukrane in landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden, inkl. Antriebsmotoren utterkocher in Käsereien und Landwirtschaft uttersilos Landwirtschaft im ebäude im reien, siehe auch Silos uttertransportanlagen ütterungsanlagen inkl. Tröge aragetorantrieb arderobenschränke siehe Schränke und auch Umkleidekabinen artensitzplätze, sofern gedeckt und mit Hauptgebäude fest verbunden artenzäune und Einfriedungen asheizungen siehe Heizanlagen 12

17 ebäudeleitsysteme der Haustechnik efrierschränke und -truhen in Wohngebäuden und kollektiven Haushaltungen in Produktionsbetrieben und astgewerbe (Definition: siehe Abs. 3 dieses Artikels) egensprechanlagen mit Haustüröffner und Kamera eldautomaten siehe Bankomaten emeinschaftsantennenanlagen in Mehrfamilienhäusern eschirrspülmaschinen in Wohngebäuden und kollektiven Haushaltungen in Produktionsbetrieben und astgewerbe (Definition: siehe Abs. 3 dieses Artikels) etränkeautomaten und -dispenser etreidesilos siehe auch Silos ewächshäuser (ausser oliengewächshäuser) leisanlagen lockenanlagen lockenstuhl locken, inkl. elektrisches Läutwerk rundwasserisolierungen Haartrockner Hallenbäder siehe Schwimmbäder Handfeuerlöscher Handtrockner und Handtuchautomaten Hängebahnen siehe Transportanlagen Hausleitsysteme zu versicherten Anlagen inkl. Programmierung Hebebühnen Heizanlagen 13

18 für ebäudeheizung, stationär inkl. erdverlegte ernwärmeleitungen auf gleicher Parzelle ausschliesslich für betriebliche und kommerzielle Wärmeerzeugung transportable Lufterhitzer und Öfen, inkl. Öfen ohne Kaminanschluss Heizöltanks inkl. erdverlegte (im/ausserhalb ebäude), ohne kommerzielle Heuaufzüge Heubelüftungsanlagen Heugebläse Heulegen sofern mit dem Hauptgebäude fest verbunden freistehende, sofern nach den Regeln der Baukunde überdacht Historische Bauteile siehe Kunst- und Altertumswerte Hochkamine zu ebäudeheizungen betrieblich genutzt oder nicht mehr in Betrieb Hochregallagergestelle nicht dachtragend, mit Kommissionieranlagen Hotelküchen Intrusionsanlagen (Einbruchmeldeanlagen) siehe Alarmanlagen Jauchegruben, Jauchekasten sofern mit dem ebäude fest verbunden freistehende, sofern nach den Regeln der Baukunde überdacht dazugehörige stationäre Pumpen und Rührwerke 14

19 Kabelkanäle, -trassé Kachelöfen Kaffeemaschinen siehe Kücheneinrichtungen Kanalisationsleitungen im ebäude ausserhalb ebäude Kanzeln eingebaut Kapellen in Laboratorien, Schulhäusern usw. siehe auch Laborkapellen Käsekessis inkl. zugehöriger Rührwerke Kassen inkl. Kreditkartenterminal mit Korpusanlagen und Transportband Kassenschränke Kästen siehe Schränke und auch Umkleidekabinen Katafalke/Aufbahrungsgerüste Kegelbahnen baulicher Teil, inkl. Kugelrücklauf mechanischer Teil und Automatik Kehrichtpressen Kehrichtverbrennungsanlagen (öffentliche, gewerbliche und industrielle) baulicher Teil mechanischer und maschineller Teil, samt Steuerung und zugehörigen Leitungen, Öfen, Rauchgasbehandlungen Kino- und ilmvorführeinrichtungen Kirchenbänke fest montiert Kläranlagen öffentliche, gewerbliche und industrielle baulicher Teil 15

20 mechanischer und maschineller Teil, samt Steuerungen und zugehörigen Leitungen, beweglichen und demontablen Behältern private ausserhalb ebäude Kleinkraftwerke siehe Kraftwerkanlagen Kleinwarenaufzüge Klimaanlagen für die Klimatisierung von Räumen, stationär inkl. Kanäle, Monoblocks und Steuerung ausschliesslich zu betrieblichen Einrichtungen, resp. Produktionszwecken in Spitälern wie z.b. in MRI-Räumen, CT-Räumen in kollektiven Haushaltungen Klimasplitgeräte stationär Kompressorenanlagen Kraftwerkanlagen ebäude und baulicher Teil ab Schieber zu Wasserfassung technische Einrichtungen Krane und Kranbahnen siehe Transportanlagen Krematoriumsöfen Kücheneinrichtungen in Wohngebäuden und kollektiven Haushaltungen, inkl. sämtliche eingebauten eräte in Produktionsbetrieben zu gewerblicher Produktion im astgewerbe (Definition: siehe Abs. 3 dieses Artikels) Küchenschränke siehe Kücheneinrichtungen Kühlanlagen Kühlräume, baulicher Teil samt Isolation und Verkleidung Kühlzellen und Kühlräume aus ertigelementen maschineller Teil samt Kühl- und elektrischen Leitungen in kollektiven Haushaltungen 16

21 Kühl- und Tiefkühlschränke siehe efrierschränke und -truhen Kulissen siehe Bühneneinrichtungen Kunst- und Altertumswerte soweit reproduzierbar Kunsteisbahngebäude baulicher Teil Laborkapellen und -tische Ladeneinbauten und -einrichtungen Laderampen baulicher Teil mechanischer Teil Lagergestelle siehe Hochregallagergestelle Lamellenstoren Lautsprechanlagen inkl. Leitungen Läutwerk siehe lockenanlagen Leitungen siehe Elektroanlagen, Heizanlagen oder sanitäre Installationen Leitungen ausserhalb ebäude für EDV-Anlagen, Radio/TV siehe auch Datenleitungen Leitungskanäle als ebäudeverbindung, begehbar Lichtreklamen Lichtsteuerung Liftanlagen siehe Aufzüge Lüftungsanlagen für die Lüftung von Räumen, stationär, inkl. Kanäle, Monoblocks und Steuerung ausschliesslich zu betrieblichen Einrichtungen, resp. Produktionszwecken in kollektiven Haushaltungen 17

22 Markierungen in Turnhallen und dergleichen Melkstände stationär, baulicher Teil Mikrowellen siehe Kücheneinrichtungen Milchbassins, -kühler und -zentrifugen Minibars eingebaut Mistgruben und -legen siehe Jauchegruben Mobilehomes mit dem Boden fest verbunden und im Eigentum des rund stückeigentümers siehe auch Artikel 4 Moloks Musikanlagen, Musik- und Mediacenter Nasslöschposten Notleuchten Notstrom- und Netzersatzanlagen zu mit dem ebäude versicherten Einrichtungen zu betrieblichen Einrichtungen Nottreppen siehe Aussentreppen Obstpressen Öfen siehe Cheminées/Öfen Öltanks auch erdverlegte (im/ausserhalb ebäude) für Heizungen, die der Raumheizung dienen für gewerbliche, industrielle oder kommerzielle Zwecke Orgeln in Kirchen eingebaut sonstige Ornamente siehe Deckengemälde und Dekorationsmalereien 18

23 Panzertüren zu Schutzräumen zu Tresorraum, als Raumabschluss Parabolantennen siehe Antennenanlagen Parkingeinrichtungen wie Kassaautomaten, Schranken usw. Parkleitsysteme in Tiefgaragen Paternoster siehe Aufzüge Pergolen mit Hauptgebäude fest verbunden freistehende, sofern nach den Regeln der Baukunde überdacht Perrondächer, Putzgruben (Bahnanlagen) Personenruf- und -suchanlage Pflanzentische in ewächshäusern auch fest eingebaut Pflanzentröge mobile (wenn gebäudevollendend: ) Photovoltaikanlagen siehe alternative Energiegewinnungsanlagen Pizzaöfen betriebliche oder ausserhalb ebäude Pneumatische örderanlagen siehe Transportanlagen Pokalvitrinen Postfächer Postomaten siehe Bankomaten Praxiseinbauten und -einrichtungen in Arzt-, Zahnarzt- oder Anwaltspraxen usw. (wenn gebäudevollendend: ) Pressen aller Art Pumpen in sanitären Anlagen und Zentralheizungen übrige Radioantennenanlagen siehe Antennenanlagen 19

24 Rampen mit ebäude verbunden, Rampenheizung Rauch- und Wärmeabzugsanlagen automatische, nicht betrieblich Rauchkammern für den Eigengebrauch eingebaut in Produktionsbetrieben oder mobil Regenwassersammelanlagen inkl. Tanks (im ebäude) Reklameschriften und -tafeln Reservoirs von Wasserversorgungen baulicher Teil mechanischer und maschineller Teil samt Steuerung Restaurantküchen wenn in Wirtewohnung keine eigene Küche Rohrpostanlagen Rollbänder und -treppen für den Personentransport Rollregale (Compactusanlagen) Röntgenanlagen Rührwerke Sanitäre Installationen zu hygienischen Zwecken und bei V versicherten Einrichtungen zu betrieblichen Einrichtungen Sauerstoffanlagen Saunaanlagen in Wohngebäuden als private Anlagen betriebliche Anlagen: baulicher Teil, inkl. Sitz- und Liegeflächen betrieblicher Teil 20

25 Schalteranlagen in Banken, Post usw. baulicher Teil mechanischer und betrieblicher Teil Schattieranlagen in Treibhäusern Schaufenster baulicher Teil übriger Teil Schiess- und Scheibenstände baulicher Teil, inkl. festmontierter Schalldämmung betrieblicher Teil inkl. Kugelfang etc. Schirmbars Schirmdächer Schliessanlagen Schmelzöfen Schränke eingebaut nicht eingebaut Schulküchen Schutzraumeinrichtungen und -installationen private öffentliche siehe Zivilschutzanlagen Schwachstromapparate Schwachstrominstallation Schwimmbäder im ebäude: in Wohngebäuden als private Anlage betriebliche Anlagen, baulicher Teil betriebliche Anlagen, mechanischer und betrieblicher Teil 21

26 im reien inkl. auch fest montierter Abdeckung und techni schem Zubehör Seilbahnen und Skilifte siehe Bahnanlagen Selbsttränkeanlagen in landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden Sickerleitungen und -platten (im/am ebäude) Silogebäude Silos im ebäude Landwirtschaft siehe uttersilos in Produktionsbetrieben und für Schüttgüter Sirenenanlagen Softwareprogrammierung zu versicherten Einrichtungen Solariumseinrichtungen Sondierstollen und -bohrungen Sonnenkollektoren und Solarzellen siehe alternative Energiegewinnungsanlagen Sonnenschirme auch fest montierte Sonnensegel Sonnenstoren vom ebäude ausgehend Sonnerie- und Haustür-egensprechanlagen Spaltanlagen für Abwasser Spaltenböden in Ställen Späneabsaug- und transportanlagen Spannteppiche siehe Bodenbeläge Spannungserhaltungsgerät für Ausfall Strom Speiselifte siehe Kleinwarenaufzüge Spiegel und Spiegelschränke in Badezimmern und Toiletten, fest montiert Sprinkleranlagen 22

27 Spritzkabinen und -anlagen Sprungtürme in Hallenbädern, baulicher Teil Statuen eingehauene und festgemauerte (Kunst- und Altertumswert ausgenommen) Staubsaugeranlagen in Wohnhäusern in Wände und Decken verlegte Rohre Apparate Steamer/Dampfgarer siehe Kücheneinrichtungen Steinhauerarbeiten siehe Bildhauerarbeiten Stempeluhren Storen vom ebäude ausgehend Störungsmeldeanlagen zu mit dem ebäude versicherten Einrichtungen zu betrieblichen Einrichtungen Stromgenerator siehe Turbinen Stromzähler Stuckaturen (Kunst- und Altertumswert ausgenommen) Stützmauern sofern ebäudeteil Tabernakel siehe Altäre Tanks auch erdverlegt, betrieblich (Benzin, Diesel, as) siehe auch Heizöltanks Tanksäulen Taufsteine und -becken siehe Altäre Telefonanlagen Apparate, Leitungen und Steckdose Leitungen in Wohnhäusern inkl. Steckdosen Telefonzentrale Telefonkabinen 23

28 im ebäudeinnern ausserhalb ebäuden Teppiche siehe Bodenbeläge Tiefkühlschränke siehe efrierschränke und -truhen Tonstudios gewerblich Mehrisolationen zu Tonstudiokeller Mischpult, eingebaute Boxen usw. Trafostationsgebäude baulicher Teil Traglufthallen Tränkeanlagen in landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden, eingebaut, inkl. Begleitheizung und Computersteuerung Transformatoren Transportanlagen wie Kräne, Hängebahnen, Schrägaufzüge Treppen/Aussentreppen mit ebäude verbunden Treppenlifte Tresore und Tresoranlagen Tresortüren als Raumabschluss Tretschicht in Tennishallen usw., lose verlegt Tribünen wenn mit ebäudeteilen (Umkleidekabine, Restaurant) fest verbunden freistehende, sofern ganz oder teilweise überdacht technische Einrichtungen Trotten Tumbler siehe Wäschereieinrichtungen Turbinen siehe auch alternative Energiegewinnungsanlagen ausschliesslich betrieblich zum Eigengebrauch Turmkreuze, -hähne, -kugeln Turmuhren Turngeräte 24

29 Überwachungsanlagen Uhrenanlagen auch mit Zentralsteuerung Umkleidekabinen inkl. arderobeneinrichtungen in Schwimmbädern, Sportanlagen, Wellnessbereichen, usw. Velounterstände mit dem Hauptgebäude fest verbunden freistehende, sofern nach den Regeln der Baukunde überdacht Ventilationsanlagen der Raumbenützung durch Mensch und Tier dienend betrieblichen Zwecken dienend Verkaufskorpusse siehe Ladeneinbauten und -einrichtungen Verpflegungsautomaten Vertikallamellen (innerer Sicht- und Sonnenschutz) Videoüberwachungsanlagen siehe Alarmanlagen Viehanbindevorrichtungen siehe Anbindevorrichtungen Viehhüteapparate Viehtränkeanlagen siehe Tränkanlagen Volieren sofern kein ebäude Vorhänge (innerer Sicht- und Sonnenschutz) Waagen Wagenheber Wandlöschposten Wand- und Deckenmalereien (Kunst- und Altertumswert ausgenommen) Wandschränke siehe Schränke Wandtafeln und Kartenzüge in Schulen 25

30 Warenaufzüge siehe Aufzüge Wärmekraftkoppelungsanlagen siehe Blockheizkraftwerk Wärmepumpen für die ebäudeheizung und Warmwasseraufbereitung siehe auch alternative Energiegewinnungsanlagen Wärmerückgewinnungsanlagen als Teil der ebäudeheizung, resp. -klimatisierung als Teil der betrieblichen Einrichtung Wärmezähler für die individuelle Heizabrechnung Wäschereieinrichtungen in Wohngebäuden und kollektiven Haushaltungen in ewerbe- und Industriebetrieben (Waschanstalten, ärbereien usw.) im astgewerbe (Definition: siehe Abs. 3 dieses Artikels) Wasseraufbereitungs- und -enthärtungsanlagen zu Hauswasserversorgungen zu betrieblichen Einrichtungen Wasserlöschposten siehe Wandlöschposten Wasseruhren Wasserversorgungsanlagen siehe Reservoirs Wechselrichter zu alternativen Energiegewinnungsanlagen Weihwasserbecken siehe Altäre Weinkühler siehe efrierschränke und -truhen Weinpressen siehe Trotten Werkstatteinrichtungen Wertschutzanlagen siehe Alarmanlagen Whirlpools in Wohnhäusern als private Anlage ausserhalb von Wohnhäusern betriebliche Anlagen im ebäude: baulicher Teil 26

31 betrieblicher Teil Aussenanlagen Windkraftwerkanlagen sofern beim ebäude und nicht im Eigentum von energieerzeugenden Betrieben Windmessanlagen siehe auch Windwächteranlagen Windräder siehe alternative Energiegewinnungsanlagen Windschutznetze und -blachen betriebliche Windschutzwände mit ebäude fest verbunden, auf Balkonen, Terrassen und gedeckten Sitzplätzen im reien Windwächteranlagen zu mitversicherten Anlagen Wirtshausschilder WLAN siehe Datenleitungen Zähler im Besitz der Energielieferanten Zapfsäulen Zeiterfassungsgeräte Zieröfen Zivilschutzanlagen öffentliche samt Lüftungs- und Notstromanlagen und eingebauten Küchen Zivilschutzeinrichtungen Zutrittskontrollanlagen siehe Badgeanlagen 27

32 3 Begriffsdefinitionen für die Anwendung der Abgrenzungsbeispiele a) Der Begriff «Wohngebäude» umfasst auch Apartwohnungen, Resortwohnungen, Personalwohnungen und -zimmer. b) Der Begriff «Kollektive Haushaltungen» umfasst auch Kantinen, Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Kliniken, Konvikte, Betriebskantinen, Personalrestaurants und Schulhäuser. Unter den Begriff «Kollektive Haushaltungen» fallen auch Verpflegungseinrichtungen für den Eigenbedarf wie Teeküchen/ Pausenküchen in Betrieben und Schulen aller Art, in kulturellen und kirchlichen ebäuden usw.. c) Der Begriff «astgewerbe» umfasst auch Hotels, Motels, Wirtschaftsteil von Aparthotels, arnihotels, Pensionen, Clubhütten, Massenquartiere, erienheime, Jugendherbergen, asthöfe, Bars, Restaurants, Kaffeehäuser, Campinggebäude, Tanzlokale und Nachtclubs. Art. 4 Versicherte ebäude Objekte sind bei der ebäudeversicherung versichert, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind: a) Das Objekt entspricht der Definition eines ebäudes gemäss Art. 13 des ebäudeversicherungsgesetzes. b) Die estehungskosten von freistehenden Objekten belaufen sich auf mindestens CH c) Das Objekt wird für mindestens 10 Jahre erstellt und eine entsprechende Baubewilligung (befristet oder unbefristet) ist vorhanden. d) Der Antragsteller ist rundeigentümer oder zumindest Baurechtsberechtigter. 28

33 III. Versicherungsverhältnis Art. 5 Bei ebäuden mit historischer Bausubstanz wie z.b. Schlössern kann der Eigentümer oder die Eigentümerin wählen, ob er bzw. sie diese mitversichern will oder nicht. Anhand der detaillierten Schätzung berät die ebäudeversicherung raubünden den Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin. Ausnahmen von der Neuwertversicherung IV. inanzierung Art. 6 olgende ebäude werden mit einer Elementarrisikoprämie belegt: a) Treibhäuser; b) ebäude, welche über 50 % aus las oder ähnlich gegen Sturmwind, Schneedruck oder Hagel empfindliche Baustoffe bestehen; c) ebäude in gefährlicher Nähe eines Lawinenzugs, Rüfenauslaufs, Steinschlaggebiets, Wasserlaufs; d) ebäude, bei denen keine Massnahmen zur Beseitigung oder zu einer Reduktion einer besonderen efährdung zumutbar sind. ebäude mit Elementarrisikoprämie V. Elementarschadenprävention Art. 7 Wenn für ein ebäude in einem gelben efahrengebiet eine beträchtliche Schadenserwartung vorliegt und eine Schutzmassnahme wirtschaftlich ist, kann die ebäudeversicherung raubünden eine nach Art und Umfang definierte Schutzmassnahme vorschlagen. Dem Bauherrn wird die Wahlmöglichkeit mitgeteilt, ob er die vorgeschlagene Schutzmassnahme umsetzen will oder ob er auf die Schutzmassnahme Bauten in gelben efahrengebieten 29

34 verzichten möchte und dafür eine Elementarzuschlagsprämie bezahlt. VI. Schadenfall Aufgebot zur Schadenbesichtigung Art. 8 1 Dem eschädigten ist der Zeitpunkt der Schadenbesichtigung rechtzeitig bekanntzugeben. Aufwendungen, die dem eschädigten im Zusammenhang mit der Schadenbesichtigung entstehen, werden nicht entschädigt. 2 Der eschädigte ist berechtigt, auf seine Kosten einen Sachverständigen beizuziehen. Ausschluss von ebäudeteilen Art. 9 ebäudeteile, die vor dem Schadenereignis entfernt wurden, und bauliche Investitionen (An- und Umbauten) ohne Baubewilligung, ohne Bauzeitversicherung oder die nicht in der amtlichen Schätzung enthalten sind, dürfen nicht in die Schadenschätzung einbezogen werden. Bauzeitversicherung Art. 10 In der Bauzeitversicherung werden bei der Schadenschätzung ebäudeteile und ebäudeeinrichtungen von dem Zeitpunkt an berücksichtigt, wo sie eingebaut oder sonst wie mit dem ebäude dauernd verbunden sind. Der Wert im Zeitpunkt des Schadeneintrittes ist von der Versicherungsnehmerin beziehungsweise vom Versicherungsnehmer nachzuweisen. Vereinbarte Versicherungssumme Art. 11 Bei einer vereinbarten Versicherungssumme wird der Schaden im Verhältnis der vereinbarten Versicherungssumme zum Neuwert des ebäudes im Zeitpunkt des Schadenereignisses entschädigt. Bei Ver- 30

35 einbarungen, in welchen nur die historische Bausubstanz nicht versichert ist, wird der Rest des ebäudes zum Neuwert bzw. Zeitwert entschädigt. Art Unter die Wiederherstellungskosten fallen nur Aufwendungen, die bei der amtlichen Schätzung zur Ermittlung des Neuwerts zu berücksichtigen sind. 2 Erleidet ein ebäude vor oder während der Wiederherstellungsarbeiten oder vor oder während der Beseitigung verwendbarer Überreste einen weiteren Schadenfall, so wird die vorausgegangene Schadenschätzung durch eine neue Schadenschätzung ersetzt, die den gesamten Schaden zu umfassen hat. Wiederherstellungskosten Art. 13 Die Entschädigung für die Abbruch-, Räumungs- und Entsorgungskosten setzt sich zusammen aus den Kosten, die die Aufräumung des ebäudeplatzes und der ganz abgeschätzten ebäudeteile sowie die Abfuhr und Entsorgung des ebäudeschuttes bis zum nächsten Ablagerungs- oder Entsorgungsplatz normalerweise verursachen. Nebenleistungen Art. 14 Zinsguthaben unter CH werden nicht entschädigt. Verzinsung Art In emeinden, in denen kein Vermessungswerk besteht, müssen die versicherten ebäude die Versicherungsnummer tragen. 2 Die ebäudeversicherung raubünden bestimmt die Ausführung der Nummernschilder. ebäudeversicherungsnummern 31

36 3 Die Kosten der Nummernschilder gehen zu Lasten der ebäudeversicherung raubünden. VII. Inkraftsetzung Inkraftsetzung Art. 16 Diese ergänzenden Bestimmungen treten per in Kraft. 32

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39 Die Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung zum esetz über die ebäudeversicherung im Kanton raubünden sind abrufbar unter

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