Stürme und deren Wirkung auf Gebäude Aus der Schadenpraxis der Gebäudeversicherungen
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- Moritz Küchler
- vor 8 Jahren
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1 Stürme und deren Wirkung auf Gebäude Aus der Schadenpraxis der Gebäudeversicherungen Yves Dürig Abteilungsleiter Elementarschadenprävention Beispiele des Kantons St. Gallen zur Verfügung gestellt von: Cornelius Stillhard Stv. Leiter Schadendienst, Elementarschadenprävention Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen Messe Zürich, 12. November
2 Sturm «Joachim» vom Video: SRF «Schweiz aktuell» vom Messe Zürich, 12. November
3 Schadensumme Sturm in Mio. CHF Sturmschäden im Kanton Basel-Landschaft Quelle: BGV Messe Zürich, 12. November
4 Anteile der Ursachen an der Elementarschadensumme im Kanton Basel-Landschaft Übrige 4% Hochwasser/ Überschwemmung 36% Sturm 42% Hagel 18% Quelle: BGV Messe Zürich, 12. November
5 Gesetzliche Grundlagen Kantonales Sachversicherungsgesetz (SGS 350) 14 Elementarschäden 1 Die Gebäude sind versichert gegen Schäden, die entstanden sind durch: a. Sturmwind 2 Nicht versichert sind: b. Schäden, die nicht durch eine Einwirkung von aussergewöhnlicher Heftigkeit entstanden sind Kantonale Verordnung zum Sachversicherungsgesetz (SGS ) 11 Sturmwinde Als aussergewöhnlich heftige Sturmwinde gelten solche von über 75 km/std., die in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwerfen oder Gebäude abdecken. Messe Zürich, 12. November
6 Schadenverteilung im Kanton Binningen: 105 km/std. (Böenspitze) Rünenberg: 143km/Std. (Böenspitze) Quelle: BGV Messe Zürich, 12. November
7 Kennwerte zum Sturm «Joachim» vom Erfasste Gebäudeschäden: ~ (~ in der 1.Woche nach Ereignis) Relevante Gebäudeschäden: ~ Schadensumme: ~ 9.1 Mio. CHF Verteilung der Schadenanzahl 4% 2% 0.2% 35% 59% Gebäudeschaden: < 1'000.- CHF 1'000.- bis 5'000.- CHF 5'000.- bis 10'000.- CHF 10'000.- bis 50'000.- CHF > 50'000.- CHF Verteilung der Schadensumme 18% 6% 16% 16% 44% Quelle: BGV Messe Zürich, 12. November
8 Schadenschwerpunkt: Dach Ziegel Bilder: BGV Messe Zürich, 12. November
9 Schadenschwerpunkt: Dach Ziegel Bilder: BGV Messe Zürich, 12. November
10 Schadenschwerpunkt: Dach Bleche / Platten Bilder: BGV Messe Zürich, 12. November
11 Schadenschwerpunkt: Dach Bleche / Platten Bild: BGV Messe Zürich, 12. November
12 Schadenschwerpunkt: Dach Kamine Bilder: BGV Messe Zürich, 12. November
13 Schadenschwerpunkt: Fassade Anprall von Gegenständen Bild: BGV Messe Zürich, 12. November
14 Schadenschwerpunkt: Fassade Anprall von Gegenständen Bilder: BGV Messe Zürich, 12. November
15 Schadenschwerpunkt: Fassade Bleche / Platten Bilder: BGV Messe Zürich, 12. November
16 Schadenschwerpunkt: Fassade Storen Bilder: BGV Messe Zürich, 12. November
17 vereinzelt aber auch solche Schadenbilder Bild: BGV Messe Zürich, 12. November
18 Fazit aus dem Sturm «Joachim» Die Hauptschadenlast (Anzahl und Schadensumme) umfasste Kleinschäden bis CHF. 2/3 der Gebäudeschäden betrafen Ziegeldächer. Wesentliche Ursache für Gebäudeschäden bildeten ungenügende Befestigungen von exponierten Dachteilen auf der Unterkonstruktion (First, Rand- und Eckbereiche, Dachüberstände und Vordächer, Kaminhüte). Lokal auftretende Windkräfte wurden unterschätzt (z.b. bei Gebäudekanten). Offene Gebäudehüllen (geöffnete Fenster und Tore, undichte Fassaden- und Dachkonstruktionen) bergen durch die Überlagerung von Sog und Innendruck ein hohes Risiko für Gebäudeschäden. Hauptursache für Gebäudeschäden im Bereich der Fassaden bildete der Anprall von losen oder gelösten Gegenständen (Äste, Gartenmöbel, Ziegel etc.). Lamellenstoren verfügen teilweise und Sonnenstoren überwiegend nicht über den nötigen Windwiderstand, um einem Sturm zu widerstehen. Messe Zürich, 12. November
19 Gesetzliche Grundlagen Kantonales Sachversicherungsgesetz (SGS 350) 14 Elementarschäden 2 Nicht versichert sind: d. Schäden, die voraussehbar waren und durch rechtzeitige, zumutbare Massnahmen hätten verhindert werden können, wie Schäden zufolge ungeeigneten Baugrundes nicht fachgerechter Planung oder Ausführung von Hoch- oder Tiefbauarbeiten oder mangelhaften Gebäudeunterhaltes sowie Schäden, die sich erfahrungsgemäss periodisch wiederholen können. Messe Zürich, 12. November
20 Gesetzliche Grundlagen Kantonales Sachversicherungsgesetz (SGS 350) 14 Elementarschäden 2 Nicht versichert sind: d. Schäden, die voraussehbar waren und durch rechtzeitige, zumutbare Massnahmen hätten verhindert werden können, wie Schäden zufolge ungeeigneten Baugrundes nicht fachgerechter Planung oder Ausführung von Hoch- oder Tiefbauarbeiten oder mangelhaften Gebäudeunterhaltes sowie Schäden, die sich erfahrungsgemäss periodisch wiederholen können. Messe Zürich, 12. November
21 zurück zum Film Bild: BGV Messe Zürich, 12. November
22 Bild: GVA SG Messe Zürich, 12. November
23 Gesetzliche Grundlagen im Kanton St.Gallen Gebäudeversicherungsgesetz (sgs 873.1) Art. 31, Ziffer 3: Elementarschäden Die Anstalt erbringt Versicherungsleistungen, wenn Gebäudeschäden entstanden sind durch: 3. Sturmwind, Hagel, ; ausgenommen sind Schäden, die im wesentlichen auf andere Ursachen zurückgehen; Verordnung zum Gebäudeversicherungsgesetz (sgs ) Art. 47: andere Ursachen Nicht vergütet werden Schäden zufolge, fehlerhafter Konstruktion, Messe Zürich, 12. November
24 Anwendung der Gesetzlichen Grundlagen im Kanton St.Gallen Definition Sturmwind Als versicherter Sturmwind gilt nach der Referenzdefinition und Abgrenzung der versicherten Gefahren des interkantonalen Rückversicherungsverbandes ein Sturm mit einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h im 10-Minuten-Mittel oder mit mehreren Böenspitzen von mindestens 100 km/h. Messung Windgeschwindigkeit Bei der Verwendung der Messwerte von Wetterstationen verschiedener Wetterdienste stellen sich die Fragen: Wo befindet sich die nächst gelegene Messstation? Wann kann eine Messung zur Beurteilung eines Schadens verwendet werden? Was ist die Aussage einer Messung für das Schadenobjekt??????? Messe Zürich, 12. November
25 Bild: GVA SG Messe Zürich, 12. November
26 Fall 1: Photovoltaikanlage auf Flachdach Erstellung Schadendatum Windmessungen (Böenspitzen) Anlagenwert Schadensumme Dezember 2013 durch Dachdecker 24. Dezember 2013, Südwindsturm (Föhn) - MeteoSchweiz, Altenrhein km/h - MeteoSchweiz, Vaduz km/h - Meteomedia AG, Altenrhein km/h - Messstation auf dem Dach 106 km/h ca. Fr (ohne Elektroinstallation) ca. Fr (Offerte Instandstellung) Quelle: GVA SG Messe Zürich, 12. November
27 Bild: GVA SG Messe Zürich, 12. November
28 Bild: GVA SG Messe Zürich, 12. November
29 Bilder: GVA SG Messe Zürich, 12. November
30 Fall 2: Photovoltaikanlage auf Flachdach Erstellung Schadendatum Windmessungen (Böenspitzen) Anlagenwert Schadensumme November 2013 durch Elektroinstallateur 24. Dezember 2013, Südwindsturm (Föhn) - Meteomedia AG, Eichberg-Oberau km/h - Meteomedia AG, Eichberg-Oberrüti 98.2 km/h - MeteoSchweiz, Vaduz km/h - MeteoSchweiz, Sax 64.8 km/h ca. Fr (mit Elektroinstallation) ca. Fr (Schätzung GVA) Quelle: GVA SG Messe Zürich, 12. November
31 Bild: GVA SG Messe Zürich, 12. November
32 Bild: GVA SG Messe Zürich, 12. November
33 Bild: GVA SG Messe Zürich, 12. November
34 Bild: GVA SG Messe Zürich, 12. November
35 Fall 3: Sonnenkollektoren auf Flachdach Erstellung Schadendatum Windmessungen (Böenspitzen) Anlagenwert Schadensumme 2009 durch Sanitärunternehmung 5. Januar 2012, Westwindsturm - MeteoSchweiz, Quinten km/h ca. Fr (Werkvertrag) ca. Fr (Schätzung GVA) Quelle: GVA SG Messe Zürich, 12. November
36 Bild: GVA SG Messe Zürich, 12. November
37 Bild: GVA SG Messe Zürich, 12. November
38 Bild: GVA SG Messe Zürich, 12. November
39 Grafik: GVA SG Messe Zürich, 12. November
40 Fall 4: Sonnenkollektoren auf Flachdach Erstellung Schadendatum Windmessungen (Böenspitzen) 2008 durch Elektroinstallateur Anlagenwert ca. Fr Schadensumme 31. März 2015, Westwindsturm - Meteomedia AG, Eichberg-Oberau 72.2 km/h - Meteomedia AG, Sax 92.5 km/h - MeteoSchweiz, Vaduz 83.5 km/h ca. Fr (Schätzung GVA) Quelle: GVA SG Messe Zürich, 12. November
41 Bild: GVA SG Messe Zürich, 12. November
42 Bild: GVA SG Messe Zürich, 12. November
43 Bild: GVA SG Messe Zürich, 12. November
44 Grafik: GVA SG Messe Zürich, 12. November
45 Fazit Schadenerfahrung Windeinwirkungen stellen hohe Anforderungen an Planung und Ausführung Berechnung von Befestigungen / Beschwerungen für Einwirkungen gemäss SIA-Normen sicher stellen Berechnungstools / -hilfsmittel sorgfältig anwenden Berechnung für alle möglichen Versagensarten vornehmen Spezielle Systeme bis ins Detail konstruieren / berechnen Lastweitergabe bis auf das Tragwerk verfolgen Nicht alle Bauelemente sind auf allen Unterkonstruktionen problemlos anwendbar Abänderungen an Standardsystemen sind heikel Messe Zürich, 12. November
46 BESTEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!, Messe Zürich, 12. November 2015 Yves Dürig, Basellandschaftliche GebäudeVersicherung 46
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