Der Wirtschaftsprüfer und Unternehmensbewertung - Vorbehaltsaufgaben und aktuelle Entwicklungen -

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Wirtschaftsprüfer und Unternehmensbewertung - Vorbehaltsaufgaben und aktuelle Entwicklungen -"

Transkript

1 Der Wirtschaftsprüfer und Unternehmensbewertung - Vorbehaltsaufgaben und aktuelle Entwicklungen - Prof. Dr. Michael Olbrich, Institut für Wirtschaftsprüfung Universität des Saarlandes, Saarbrücken Datum: 07. Juni 2011 WP/StB Andreas Grün PricewaterhouseCoopers AG Frankfurt am Main WP/StB Michael Schommer PricewaterhouseCoopers AG Saarbrücken

2 AGENDA Teil I Aktienrechtliche Vorbehaltsaufgaben für Wirtschaftsprüfer Überblick Beispiel 1: Sacheinlageprüfung (Werthaltigkeitsnachweis) gem. 183 Abs 3 AktG Beispiel 2: Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen Teil II Aktuelle e Entwicklungen in der Bewertungspraxis e s Fairness Opinion Debt/Equity Swaps 2

3 Teil I Aktienrechtliche h Vorbehaltsaufgaben b für Wirtschaftsprüfer, insbesondere im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen 3

4 Vorbehaltsaufgaben: Allgemein Die berufliche Tätigkeit des WP wird maßgeblich durch sog. Vorbehaltsaufgaben bestimmt: 2Abs1WPO Gesetzliche vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses von Unternehmen Gründungsprüfung ( 33 AktG), Sonderprüfungen ( 142 AktG z.t.) etc. 2 Abs 2 WPO Unbeschränkte (geschäftsmäßige) Hilfestellung in Steuersachen 2 Abs 3 WPO Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen/ Leistungen: Unterschlagungsprüfung Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Sachverständiger in Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung (Bsp. Unternehmensbewertung) 4

5 Überblick aktienrechtliche Vorbehaltsaufgaben Gründungsprüfung gem. 33 Abs. 2 AktG Nachgründungsprüfung gem. 52 Abs. 4 AktG Sacheinlageprüfung gem. 183 Abs. 3 AktG Unternehmensvertragsprüfung gem. 293b ff. AktG* Eingliederungsprüfung gem. 320 Abs. 3 S.1 AktG* Angemessenheitsprüfung beim Squeeze-Out gem. 327c Abs. 2 S.2 AktG* *) Direktverweis auf 319 HGB 5

6 Beispiel 1: Sacheinlageprüfung gem. 183 Abs. 3 AktG 6

7 Allgemeiner Ablauf einer Kapitalerhöhung 1 Einberufung HV 2 Einberufung um Satzungsänderung Bekanntmachungng (Kapitalerhöhung) zu beschließen Bekanntmachung in der Tagesordnung zur HV in vollem Wortlaut 3 HV-Beschluss Zustimmung von ¾-Mehrheit des anwesenden Kapitals notwendig Bewertung 4 Notarielle Beglaubigung 5 Erstellung eines notariell Anmeldung beglaubigten Beschluss und Beschlusses über die Durchführung Kapitalerhöhung Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister Kapitalerhöhung wird mit Eintragung in das Handelsregister wirksam 7

8 Prüfung der Kapitalerhöhung mit Sacheinlage gem. 183 AktG: Vorgehensweise in der Praxis Gegenstand der Prüfung ist, ob der Wert der Sacheinlage den geringsten Ausgabebetrag der im Gegenzug gewährten Aktien erreicht (wenn nicht: Ablehnung der Eintragung) Sacheinlage kann jede Einlage sein, die nicht durch Einzahlung des Ausgabebetrags g zu erbringen ist, beispielsweise: Unternehmen unterschiedlichster Rechtsform (AG, GmbH, KG etc.) Unbebaute/bebaute Grundstücke Beispiel anhand eines konkreten Prüfungsauftrages: Gegenstand der Prüfung ist die Bewertung der als Sacheinlage in die M-AG einzubringenden Beteiligung an der L-AG. Gemäß Vertrag vom 16. November 2009 bringt die X-AG sämtliche Geschäftsanteile an der L-AG im Nominalbetrag von als Sacheinlage in die M-AG ein. Die X-AG ist zum Zeitpunkt der Einlage Alleingesellschafterin der L-AG. Als Gegenleistung für die Sacheinlage erhält die X-AG Stück neue Inhaber-Stammaktien der M-AG. 8

9 Prüfung der Kapitalerhöhung mit Sacheinlage gem. 183 Abs. 3 AktG: Vorgehensweise in der Praxis Keine ausdrückliche Regelung über die Art und Weise der Bewertung Bewertung ist am sogenannten Ausgabenersparniswert auszurichten, d.h. dem Betrag, den die Gesellschaft am Markt aufwenden müsste, um den Gegenstand der Sacheinlage käuflich zu erwerben Bewertungsmaßstab für die Prüfung kann in einer ersten Bewertungsstufe der Reproduktionswert (Substanzwert) des Bewertungsobjekts sein insbesondere bei einzelnen Vermögensgegenständen Entsprechend den berufsüblichen Grundsätzen (IDW S 1 / RS HFA 10 und betriebswirtschaftlicher Praxis) muss in einer zweiten Bewertungsstufe der Ertragswert oder DCF- Wert der einzubringenden Sacheinlage zur Prüfung herangezogen werden insbesondere bei Teilbetrieben oder Unternehmen abgestufte Anwendung IDW S 1 Werthaltigkeit ist gegeben, wenn der geringste Ausgabebetrag der zu gewährenden Aktien durch den Gesamtwert der zu leistenden Sacheinlage (hier Unternehmenswert) gedeckt ist 9

10 Kapitalerhöhung mit Sacheinlage ohne Prüfung ( 183a AktG) Erleichterungsvorschrift eingeführt durch ARUG (Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechte- Richtlinie) von Juli Keine Werthaltigkeitsprüfung g (analog 33 a AktG), wenn übertragbare Wertpapiere oder Geldinstrumente eingebracht und mit dem gewichteten Durchschnitts-Börsenkurs der letzten 3 Monate bewertet werden, oder andere Vermögenswerte eingebracht werden, deren Zeitwert von einem sachverständigen Gutachter zu einem Stichtag ermittelt wurde, der weniger als 6 Monate vor dem Tag der Einbringung liegt. keine Prüfung bei zeitnah ermitteltem und extern legitimiertem Fair Value! 1. Einschränkung: 4-Wochen-Frist zwischen Bekanntmachung und Eintragung 2. Einschränkung: Prüfung auf Antrag von Aktionären gem. 183a Abs. 3 AktG, wenn Börsenkurs durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinflusst oder wertverändernde Umstände bis zum Tag der tatsächlichen Einbringung eingetreten oder bekannt geworden sind. - 10

11 Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss gem. 186 Abs. 3, 4 AktG Expliziter Ausschluss der übrigen Aktionäre ¾-Mehrheit bei der Beschlussfassung erforderlich Bekanntmachung der Ausschließungsabsicht mit Veröffentlichung der Bekanntmachung der Einladung zur Hauptversammlung Berichtspflicht des Vorstands Begründung erforderlich Ausgabebetrag erforderlich Umfassend und konkret Materielle Voraussetzungen / sachliche Rechtfertigung Gesellschaftsinteresse Geeignetheit und Erforderlichkeit Verhältnismäßigkeit Erhöhte Anforderungen an Bewertungen! 11

12 Beispiel 2: Beratung und Bewertung bei gesellschaftsrechtlichen htli h Umstrukturierungen 12

13 Schematischer Ablauf eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gem. 10 WpÜG innerhalb 4 Wochen 10 Tage 4 bis 10 Wochen 2 Wochen Annahmefrist für die Aktionäre ( 16 Abs. 1 WpÜG) Weitere Annahmefrist ( 16 Abs. 2 WpÜG) Übermittlung der Angebotsunterlage an BaFin ( 14 Abs. 1 WpÜG) innerhalb von 2 Wochen Begründete Stellungnahme der Zielgesellschaft ( 27 WpÜG) Wasserstandsmeldung ( 23 Abs 1. S. 1 Nr. 2 WpÜG) Wasserstandsmeldung ( 23 Abs 1. S. 1 Nr. 3 WpÜG) Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots ( 10 Abs. 1 WpÜG) Veröffentlichung und Weiterleitung der Angebotsunterlage an Zielgesellschaft ( 14 Abs. 2-4 WpÜG) Wöchentliche bzw. tägl. Wasserstandsmeldungen ( 23 Abs. 1 WpÜG) ggf. weitere Integration der Zielgesellschaft mittels Unternehmensvertrag, übernahmerechtlichem oder aktienrechtlichem Squeeze- Out 13

14 Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Beteiligungsquote 100 % 95 % Bet teiligungsqu uote 75 % 50 % 30 % 0 % Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ( 10 WpÜG) Pflichtangebot ( 35 ff. WpÜG) Purchase Price Allocation (PPA ) ( PPA ) 14 Abschluss eines Unternehmensvertrags ( 291 ff. AktG), Verschmelzung ( 2 ff. UmwG) Aktienrechtlicher ( 327a ff. AktG) oder Übernahmerechtlicher Squeeze-Out ( 39a-c WpÜG)

15 Übernahmeprozess von AWD durch Swiss Life Swiss Life unterbreitet AWDs Aktionären ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Preis von 30,00 je Aktie Anteil Swiss Life 96,71 % HV-Beschluss über Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre; Barabfindung 30,00 je Aktie Übernahme von weiteren 10,46 % der Aktien von Carsten Maschmeyer Durch Übernahmeangebot erreicht Swiss Life einen Anteil an Veröffentlichung der AWD von 86,19 % Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes Börsenkurs ca Dezember Januar 2008: 19. März Februar 2009: 27 WpÜG 31. Oktober 2008 Squeeze-Out 15

16 Angemessenheitsprüfung gem. 327c Abs. 2 S. 2 AktG Vorgehensweise/Ablauf Angabepflichten im Prüfungsbericht: Nach welchen Methoden die Barabfindung ermittelt worden ist, Aus welchen Gründen die Anwendung dieser Methoden angemessen ist, Welche besonderen Schwierigkeiten bei der Bewertung des Unternehmens aufgetreten sind Testat: Nach unseren Feststellungen ist aus den vorstehend dargelegten Gründen die infolge des beabsichtigten Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der XY-AG durch die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der XY-AG auf die H- GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß 327a AktG festgelegte Barabfindung von EUR angemessen. 16

17 Angemessenheitsprüfung gem. 327c Abs. 2 S. 2 AktG Tätigkeitsschwerpunkte Verweis auf die Vorschriften zur Vertragsprüfung, Keine eigenständige Bewertung erforderlich, da Prüfungsaufgabe im Vordergrund, Angemessenheit der Kompensationsleistung im Vordergrund, Prüfung des Bewertungsmodells/Zählers/Nenners Rechnerische Richtigkeit des Bewertungsmodells Plausibilität der Planungsrechnungen g Ableitung der sog. ewigen Rente (Terminal Value) Bemessung der einzelnen Komponenten des Kapitalisierungszinssatzes Zusätzlich: durchschnittliche Börsenkurse / Liquidationswerte Aber: Aktuell zunehmend Zwang zu eigenständigen Bewertungsleistungen 17

18 Angemessenheitsprüfung gem. 327c Abs. 2 S. 2 AktG Sonderproblem Hauptversammlung Beschlussfassende Hauptversammlung als kritisches nächtliches Event Anfechtungsklagen und Vorbereitung des sog. Spruchverfahrens Umfassende Beantwortung sämtlicher, meistenteils bewertungsrelevanter, Fragen der Aktionäre Formale Fragen (Beauftragung, Unabhängigkeit der handelnden Organe, sonstiges) Tiefgehende Exkurse in die Bewertungstheorie Sämtliche Komponenten des Diskontierungszinssatzes Wesentliche Komponenten der Prognoseergebnisse Sonderwerte (z.b. nicht betriebsnotwendiges Vermögen) Durchschnittliche Börsenkurse / Liquidationswerte / Ergebnisse kapitalmarktorientierter Plausibilisierungsüberlegungen 18

19 Angemessenheitsprüfung gem. 327c Abs. 2 S. 2 AktG Sonderproblem Börsenkurse Berücksichtigung von Börsenkursen als täglich verfügbares Problemlösungsmodell? Rechtsprechung früher / heute (seit 1999) Relevanz des Börsenkurses ja / nein Marktenge / Manipulation Glättung durch 3-monatigen Referenzzeitraum Beginn / Ende des Referenzzeitraumes Spekulationen und Synergien Bereinigung von außergewöhnlichen, sich nicht verstetigenden Kursausschlägen Gewichtet / ungewichtet Datenbeschaffung 19

20 Teil II - Aktuelle Entwicklungen in der Bewertungspraxis Fairness Opinion i 20

21 Ausgangslage und Rahmenbedingungen Öffentlichkeitswirksame Gerichtsentscheidungen sowie Haftungsansprüche von Vorstand und Aufsichtsrat zunehmend in Diskussion Siemens Schmiergeldaffäre: Von Pierer zahlt Siemens 5 Millionen Euro Quelle: Handelsblatt.com vom 1. Dezember 2009 Verkauf Bank Austria: HVB drohen juristische Folgen Quelle: manager-magazin.de vom 19. Dezember 2007 Staatsanwalt ermittelt gegen ehemaligen Arcandor Chef aufgrund unangemessener Mieten Quelle: tagesschau.de vom 12. Juni 2009 MAN-Aufsichtsrat fordert wegen Korruptionsaffäre 237 Millionen Euro von Ex-Vorstandschef Samuelsson Quelle: Handelsblatt.com vom 17. Januar 2011 Business Judgement Rule und unternehmerischer Haftungsfreiraum: Basis: Sorgfaltspflichten von Vorstand und Aufsichtsrat (Organmitglieder) gegenüber der Gesellschaft und den Anteilseignern ( 93, 116 AktG) Entscheidungsfindung: Angemessene Information und Sorgfalt Entscheidungsumsetzung: Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen Zunehmende praktische Relevanz und entsprechende Diskussion im Schrifttum 21

22 Anlässe für Fairness Opinions Sorgfaltspflicht von Vorständen und Aufsichtsräten ( 93, 116 AktG) Konkretisierung der Sorgfaltspflicht und Schaffung eines Haftungsfreiraumes durch das UMAG Die Haftung der Organmitglieder gegenüber der Gesellschaft ist ausgeschlossen, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln ( 93 (1) S. 2 AktG) Vorliegen einer unternehmerischen Entscheidung Gutgläubigkeit Handeln ohne Sonderinteressen und sachfremde Einflüsse Handeln zum Wohle der Gesellschaft Handeln auf der Grundlage angemessener Informationen Anlässe für Fairness Opinions Kauf und Verkauf von Unternehmens(anteilen), Geschäftsbereichen, Vermögenswerten; wesentliche unternehmerische Initiative Übernahmeangebote ( 27 WpÜG) 22

23 Zielsetzungen und Funktionen einer Fairness Opinion Ziele einer Fairness Opinion: Absicherung der Organe (Business Judgement Rule) Beurteilung von Transaktionspreisen aus finanzieller Sicht Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen bei unternehmerischen Initiativen Abbau von Informationsasymmetrien i Eine Fairness Opinion ist eine Beurteilung der finanziellen Angemessenheit von Transaktionspreisen im Rahmen von unternehmerischen Initiativen eine Stellungnahme durch einen unparteiischen Dritten ein Bestandteil der Dokumentation, als (zusätzlicher) Beleg für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten fli der Entscheidungsträger t Eine Fairness Opinion ist kein Bestandteil der Transaktionsberatung (M&A, Transaction Services) Instrument zur Ermittlung von Unternehmenswerten gemäß IDW S 1 Ersatz für die eigenständige Würdigung des Transaktionspreises durch den Auftraggeber Vorschlag zur Durchführung oder zum Unterlassen einer unternehmerischen Initiative Hinweis, ob ein vorteilhafterer Transaktionspreis mit anderen Parteien erzielbar wäre 23

24 Beurteilung aus entscheidungsorientierter Sicht Definition Finanzielle Angemessenheit: Finanzielle Angemessenheit: keine Verschlechterung der Position des Auftraggebers oder von Dritten (z.b. Anteilseigner) in finanzieller Hinsicht zu einem Beurteilungsstichtag Transaktionspreis vs. Beurteilungsmaßstab Verhandlungsergebnis Subjektiv geprägter Entscheidungswert zum Beurteilungsstichtag (Grenzpreis) 24

25 Finanzielle Angemessenheit: Grenzpreis Subjektiv geprägter Entscheidungswert Grenzpreis Bewertungsverfahren und ergänzende Informationen Erwerbsfall Bandbreite ermittelter Werte/Preise Transaktionspreis Veräußerungsfall 25

26 Finanzielle Angemessenheit: Bewertungsverfahren und ergänzende Informationen Subjektiv geprägter Entscheidungswert Grenzpreis Bewertungsverfahren und ergänzende Informationen Bewertungsverfahren Ergänzende Informationen Kapitalwertorientiert DCF-Verfahren Ertragswertverfahren Marktpreisorientiert Analyse von Börsenkursen Multiplikatorverfahren Vergleichbare, konkurrierende Angebote Öffentlich verfügbare Analysen/ Stellungnahmen Beobachtete Übernahmeprämien Weitere Transaktionsbedingungen (bspw. Lizenzraten) Anwendung aller Bewertungsverfahren unter Berücksichtigung ergänzender Informationen 26

27 Teil II - Aktuelle Entwicklungen in der Bewertungspraxis Debt/Equity Swap 27

28 Ablauf Debt/Equity Swap i. d. R. Vereinfachte Kapitalherabsetzung (sog. Kapitalschnitt, itt 75% Mehrheit) Eintragung der Sachkapital- erhöhung ins Handelsregister Werthaltigkeits- prüfung der Sacheinlage Entscheidung D/E-Swap; Prüfung und Bewertung durch Gläubiger/ Investor Krisen - Situation Einbringung der Sacheinlage; Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss (Sanierung; 75% Mehrheit) Sanierung der Gesellschaft; ggf. Exit der Investoren Bewertungsanlässe 28

29 Werthaltigkeitsprüfung der Sacheinlage Gerichtlich bestellter Wirtschaftsprüfer f bei AG zwingend; freiwillig für Werthaltigkeitsnachweis der Einlage bei der GmbH Sacheinlage; i. d. R. notleidende Forderung Darlehensgläubiger tritt Forderung ab erlischt durch Konfusion oder Erlassvertrag Darlehensgläubiger erhält dafür neue Anteile an der Gesellschaft aus Kapitalerhöhung Grundsätzlich mit Bezugsrecht (keine Verwässerung) Bezugsrechtsausschluss ebenfalls möglich Prüfung der Werthaltigkeit it der Sacheinlage (notleidende d Forderung) Wert der Sacheinlage geringster Ausgabebetrag Sachkapitalerhöhung in Höhe des sog. realisierbaren Erlöses Realisierbarer Erlös entspricht dem Nennwert der Forderung, wenn diese liquide vollwertig und fällig ist 29

30 Werthaltigkeitsprüfung der Sacheinlage Liquidität: Eine Forderung ist liquide, wenn sie unbestritten ist und Gegenrechte fehlen Vollwertigkeit: Eine Forderung ist vollwertig, wenn die Gesellschaft nicht überschuldet ist und die Forderung bedient werden kann Fälligkeit: Eine Forderung, die noch nicht fällig ist, muss zu ihrem Barwert angesetzt werden Sind diese Kriterien nicht erfüllt, ist im Regelfall ein Abschlag auf den Nennwert der Forderung vorzunehmen Barwertkalkül erforderlich Risiken: Eintragungshindernisse und Nachschußpflicht 30

31 Werthaltigkeit der Forderung (I) Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit der Gesellschaft erforderlich Stichtagsorientierte Betrachtung Schuldendeckungspotential auf Basis von Zerschlagungswerten; Bei Unternehmensfortführung Ermittlung von Cash Flow-orientierten Zins- und Tilgungsleistungen als wirtschaftlichem Gegenwert der Forderung Wirtschaftlicher h Gegenwert der Forderung (Barwertkalkül) Diskontierung auf den Bewertungsstichtag mit angemessenen Diskontierungszinssätzen Barwert (Marktwert) der Forderung E(CF) n t t t 0 (1 k) 31

32 Werthaltigkeit der Forderung (II) Bemessung Diskontierungszinssätze: Rendite, die fremder Dritter aus Alternativinvestition mit vergleichbarer Laufzeit und Risikostruktur erwarten kann Prämissen und Bemessungsgrundlagen: Beurteilung vor Sanierung Im Rahmen der Sanierung bereits vereinbarte Zinssätze (beispielsweise Finanzierung durch Kreditinstitute, Sale&Lease Back, sonstige Fremdfinanzierungen) Vergleichbare hochverzinsliche Anleihen ( high-yield Anleihen) Implizite Zinssätze auf Basis von Vergleichstransaktionen 32

33 Discounts ( Haircut Haircut ) auf Forderungen Haircuts zum Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung und der Strategieentscheidung für D/E -Swaps Discount bei sanierungsbedürftigen Gesellschaften anhand von Credit Default Swaps oder Renditen hochverzinslicher börsennotierter Anleihen Beispiel für Credit Default Swaps Spekulative Bonds Germany: Spread Laufzeit 33

34 Bewertungsüberlegungen bei D/E Swap-Entscheidungen Einschätzung des Turnaround-Potentials nach Sanierung Risiko des Totalverlustes (Restkredite und EK) Chance bzgl. Teilhabe an Restrukturierungsmaßnahmen und -erfolgen Basis: Business-Planung unter Berücksichtigung der Sanierung (Due-Diligence) Unternehmensbewertung Ertragswert/DCF und/oder Multiples 34

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Andreas Grün Friedrich-Ebert-Anlage Frankfurt am Main Tel. +49 (69) Michael Schommer Am Halberg Saarbrücken Tel. +49 (681) Michael.schommer@de.pwc.com 2011 PricewaterhouseCoopers. All rights reserved. PricewaterhouseCoopers refers to the German firm PricewaterhouseCoopers AG WPG and the other member firms of PricewaterhouseCoopers International Limited, each of which is a separate and independent legal entity. 35

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Sanochemia Pharmazeutika AG

Sanochemia Pharmazeutika AG Sanochemia Pharmazeutika AG Wien Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei einer Veräußerung von gem. 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien Der Vorstand der

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung.

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung. Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung Seite 1 von 5 Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71

Mehr

2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben.

2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben. Bericht des Vorstands der DO & CO Restaurants & Catering Aktiengesellschaft Wien, FN 156765 m, über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes

Mehr

RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG

RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG Bericht des Vorstands gemäß 65 Abs 1b AktG ivm 153 Abs 4 AktG für die Beschlussfassung zu Punkt 9 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2014 (Ermächtigung

Mehr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals II, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II gegen Bar- und/oder Sacheinlagen

Mehr

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Berlin, den 14. April 2016-5779/B - KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des im Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichsanspruchs nach 304

Mehr

Bericht. über die Prüfung

Bericht. über die Prüfung Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Ein Bezugsrechtsausschluss ist für die vorgesehenen Zwecke aus folgenden Gründen gerechtfertigt:

Ein Bezugsrechtsausschluss ist für die vorgesehenen Zwecke aus folgenden Gründen gerechtfertigt: Bericht des Verwaltungsrats an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 12 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2 i.v.m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (Genehmigtes Kapital II) Die Hauptversammlung vom 11. April 2007 hat den

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des GmbHG 4. (1) bis (2) 4. (1) bis (2) unverändert (3) Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notariatsakt. Die Unterzeichnung durch

Mehr

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren Erläuternder Bericht des Vorstands der centrotherm photovoltaics AG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Bericht des Vorstands Seite 1 Erläuternder

Mehr

1. Gegenwärtiges Genehmigtes Kapital und Anlass für die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015:

1. Gegenwärtiges Genehmigtes Kapital und Anlass für die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015: Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausnutzung des Genehmigten

Mehr

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile

Mehr

BERICHT: 05_Bericht_des_Vorstands_zu_TOP 10_Rueckkauf_eigener_Aktien.docx 1 / 6

BERICHT: 05_Bericht_des_Vorstands_zu_TOP 10_Rueckkauf_eigener_Aktien.docx 1 / 6 Bericht des Vorstands der Semperit Aktiengesellschaft Holding FN 112544 g gemäß 65 Abs 1b ivm 170 Abs 2 und 153 Abs 4 AktG (Erwerb und Veräußerung eigener Aktien durch die Gesellschaft) zu Punkt 10. der

Mehr

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung.

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung. Die GmbH GmbH GmbH (gemäß GmbH-Gesetz) GmbH Gründung durch eine oder mehrere Personen; Gesellschaftsvertrag erforderlich (=Satzung); muss notariell beurkundet werden - Gesellschafterversammlung: oberstes

Mehr

Düsseldorf, 6. Februar 2012. Stellungnahme zum Entwurf Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung

Düsseldorf, 6. Februar 2012. Stellungnahme zum Entwurf Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung Herren Prof. Dr. Bernhard Schwetzler Prof. Dr. Christian Aders Arbeitskreis Corporate Transactions and Valuation der DVFA Mainzer Landstr. 47a 60329 Frankfurt am Main per E-Mail an: unternehmensbewertung@dvfa.de

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB

Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Die Angaben im Lagebericht und im Konzernlagebericht erläutern wir wie

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Juli 2015, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012 Dieser Jahresabschluss, der Ihnen zur Prüfung vorlag, wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller notwendigen Abschluss- und Umbuchungen erstellt. Die Anmerkungen

Mehr

Der Formwechsel der GmbH in die GmbH & Co. KG nach dem UmwG und UmwStG

Der Formwechsel der GmbH in die GmbH & Co. KG nach dem UmwG und UmwStG Der Formwechsel der GmbH in die GmbH & Co. KG nach dem UmwG und UmwStG Bearbeitet von Julian Lehmann 1. Auflage 2015. Taschenbuch. 74 S. Paperback ISBN 978 3 95934 664 1 Format (B x L): 15,5 x 22 cm Recht

Mehr

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=2ca586cb3...

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=2ca586cb3... Seite 1 von 5 Bundesanzeiger Name Bereich Information V.-Datum Fanorakel AG Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 03.01.2014 München Tagesordnung Fanorakel AG München

Mehr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

5.2.18 Hinweise * für die Tätigkeit des Steuerberaters bei Unternehmensbewertungen

5.2.18 Hinweise * für die Tätigkeit des Steuerberaters bei Unternehmensbewertungen 5.2.18 Hinweise * für die Tätigkeit des Steuerberaters bei Unternehmensbewertungen Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 29. Juni 2011. 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters

Mehr

STELLUNGNAHME DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN ZU DEN ANLÄSSLICH DER ERSTEN LESUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES

STELLUNGNAHME DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN ZU DEN ANLÄSSLICH DER ERSTEN LESUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES STELLUNGNAHME DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN ZU DEN ANLÄSSLICH DER ERSTEN LESUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES PERSONEN- UND GESELLSCHAFTSRECHTS AUFGEWORFENEN FRAGEN (Umsetzung

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Ventegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920

Ventegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 11. Juli 2002, um

Mehr

Rechte der Aktionäre

Rechte der Aktionäre Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen

Mehr

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Aktienrecht

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Aktienrecht Inhaltsverzeichnis Teil 1: Aktienrecht A. Einführung... 13 I. Publikumsgesellschaft, Organe... 13 II. Satzungsstrenge... 13 III. Fungibilität der Aktie... 13 IV. Einführung der sogenannten Kleinen AG...

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25.

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. Juni 2015 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5.

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Hauptversammlung der am 5. Mai 2011 Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG verpflichtet,

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008

Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Vorgestellt von: Harry Nöthe Abteilungsleiter Betriebsberatung Handwerkskammer Potsdam, Tel. 0331 3703-170 Personenunternehmen Kapitalgesellschaften

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG

Mehr

(TOP 6 Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien)

(TOP 6 Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien) Bericht des Vorstands der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG Wien, FN 290506 s, über die Verwendung eigener Aktien zum Zwecke der Bedienung von Mitgliedern des Vorstands gewährten Aktienoptionen

Mehr

Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010. Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7

Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010. Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010 Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7 HCI Capital AG II. Berichte des Vorstands an die Hauptversammlung II.

Mehr

DOAG Konferenz 2009 Oracle E-Business Suite R12 - Ordnungsmäßigkeit. Oracle E-Business Suite R12 - November 2009

DOAG Konferenz 2009 Oracle E-Business Suite R12 - Ordnungsmäßigkeit. Oracle E-Business Suite R12 - November 2009 DOAG Konferenz 2009 Oracle E-Business Suite R12 - Ordnungsmäßigkeit November 2009 Agenda Softwaretestat - Hintergrund 1 Softwaretestat IDW PS 880 Grundlagen & Begriffe 2 Softwaretestat IDW PS 880 Aussage

Mehr

Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015

Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015 Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015 Im Zusammenhang mit dem von uns gemäß 109 Abs. 1 AktG am heutigen Tage gestellten

Mehr

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN Referentin: Madlen Schumann 23.10.2013 M. Schumann 2 Bedeutung der Rechtsform 1. Rechtsgestaltung (Haftung) 2. Leistungsbefugnisse (Vertretung nach außen, Geschäftsführung)

Mehr

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter Tagesordnungspunkt 6 vor, das bislang nicht ausgenutzte Genehmigte

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

DNotI GUTACHTEN. Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007

DNotI GUTACHTEN. Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007 DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007 AktG 237 Abs. 3 Nr. 3, 182 Abs. 2 S. 5 Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital bei Stückaktien: Zeichnung des

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November

Mehr

ALBA SE, Köln - ISIN DE0006209901 - / - WKN 620990 -

ALBA SE, Köln - ISIN DE0006209901 - / - WKN 620990 - ALBA SE, Köln - ISIN DE0006209901 - / - WKN 620990 - Bericht des Verwaltungsrates zu TOP 5 über den Ausschluss des Bezugsrechts bei der Veräußerung eigener Aktien gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 i.v.m.

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

1. Allgemeines 2. Gründung 2.1 Übernahme sämtlicher Aktien durch die Gründer und Feststellung des Gesellschaftsvertrags (Satzung)

1. Allgemeines 2. Gründung 2.1 Übernahme sämtlicher Aktien durch die Gründer und Feststellung des Gesellschaftsvertrags (Satzung) Die Aktiengesellschaft Stand: April 2010 1. Allgemeines 2. Gründung 2.1 Übernahme sämtlicher Aktien durch die Gründer und Feststellung des Gesellschaftsvertrags (Satzung) 2.2 Bestellung des ersten Aufsichtsrats

Mehr

UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES

UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES GEMEINSAMER BERICHT DES VORSTANDS DER MPC MÜNCHMEYER PETERSEN CAPITAL AG UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER MPC MÜNCHMEYER PETERSEN LIFE PLUS CONSULTING GMBH ÜBER DIE ÄNDERUNG DES AM 03. JANUAR 2005 ABGESCHLOSSENEN

Mehr

Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft Bonn Anhang zum Geschäftsjahr 2014 1. Allgemeines Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31.12.2014 ist nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften

Mehr

Prüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht

Prüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht 1. Halbjahr 2010 Termin: 4. Februar 2010 Bearbeitungszeit: 5 Stunden

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 I. Einleitung Als Anreiz für die MitarbeiterInnen der ams AG (nachfolgend auch "Gesellschaft")

Mehr

Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.

Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. 6.Teil. Satzungsänderung. Kapitalbeschaffung u.a. 186 AktG 3 3. die bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen vorgesehenen Festsetzungen und, wenn mehrere Gattungen ausgegeben werden, den auf jede Aktiengattung

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 1 Rechtsform, Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Stadtwerke

Mehr

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: SolarWorld Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

Die Sacheinlagen auf die Neuen Aktien im Rahmen der Angebotskapitalerhöhung Ia wurden erbracht durch:

Die Sacheinlagen auf die Neuen Aktien im Rahmen der Angebotskapitalerhöhung Ia wurden erbracht durch: Bericht des Vorstands über die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2013 sowie die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2014 jeweils unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im

Mehr

1. ordentliche Hauptversammlung der BUWOG AG am 14. Oktober 2014

1. ordentliche Hauptversammlung der BUWOG AG am 14. Oktober 2014 1. ordentliche Hauptversammlung der BUWOG AG am 14. Oktober 2014 Wahlvorschläge des Aufsichtsrats und Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zur Tagesordnung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Vorlage

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

Petrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Petrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Petrotec AG Borken WKN PET111 ISIN DE000PET1111 Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Nachfolgend werden

Mehr

Folgen für die Aktionäre und sonstige Angaben. PATRIZIA Immobilienmanagement GmbH ist der Abschluss des neuen Gewinnabführungsvertrages

Folgen für die Aktionäre und sonstige Angaben. PATRIZIA Immobilienmanagement GmbH ist der Abschluss des neuen Gewinnabführungsvertrages Gemeinsamer Bericht des Vorstands der PATRIZIA Immobilien AG und der Geschäftsführung der PATRIZIA Immobilienmanagement GmbH gemäß 293a AktG über einen Gewinnabführungsvertrag zwischen der PATRIZIA Immobilien

Mehr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum

Mehr

Offene Handelsgesellschaft (ohg)

Offene Handelsgesellschaft (ohg) Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (ohg) Inhalt: 1. Was ist eine ohg?...2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die wichtigsten Voraussetzungen

Mehr

Hinweise zur Formulierung anfechtungsfester Sanierungsbeschlüsse

Hinweise zur Formulierung anfechtungsfester Sanierungsbeschlüsse Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Uwe Wanderer Rechtsanwalt Hinweise zur Formulierung anfechtungsfester Sanierungsbeschlüsse 1 Ausgangssachverhalt: 2 Die WEG besteht aus einem Haus mit Ziegeldach.

Mehr

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Rechtsformen und Kooperationen - Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten - 1/28 Der Architekt / Ingenieur als Einzelunternehmer - kein Gründungsakt erforderlich

Mehr

Die offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht Dokument-Nr. 51957 März 2009 Merkblatt zur Rechtsform Inhalt: Die offene Handelsgesellschaft 1. Was ist eine ohg?... 2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die

Mehr

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.

Mehr

Auszug aus Gesellschaftsvertrag

Auszug aus Gesellschaftsvertrag Auszug aus Gesellschaftsvertrag (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz Ethos gemeinnützige GmbH. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Werne. 2 Zweck der Gesellschaft (1) Zweck der Gesellschaft

Mehr

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14.

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14. S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14. Juni 2016 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht

Mehr

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 -

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Börse München INHALT I. Abschnitt: Organisation 1 Träger 2 Organe 3 Mitgliedschaft, Vorsitz und Amtszeit des Freiverkehrsausschusses

Mehr

- Übersetzung des Opinion Letters der Globalview Advisors LLC aus der englischen Sprache

- Übersetzung des Opinion Letters der Globalview Advisors LLC aus der englischen Sprache - Übersetzung des Opinion Letters der Globalview Advisors LLC aus der englischen Sprache Globalview Advisors LLC Financial Valuation and Advisory Services Irvine / Boston / London 1900 McArthur Boulevard,

Mehr

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der

Mehr

Online-Tutorium vom 19.06.2012

Online-Tutorium vom 19.06.2012 Online-Tutorium vom 19.06.2012 Übungsaufgaben und Lösungshinweise Fachhochschule Düsseldorf, Fachbereich Wirtschaft Dozent: Prof. Dr. Andreas Diedrich Übungsaufgabe Finanzplanung Aufgabe 1: (vgl. Frage

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

E I N L A D U N G. zur ordentlichen GENERALVERSAMMLUNG der. Einforstungsgenossenschaft St.Gilgen registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung

E I N L A D U N G. zur ordentlichen GENERALVERSAMMLUNG der. Einforstungsgenossenschaft St.Gilgen registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung E I N L A D U N G zur ordentlichen GENERALVERSAMMLUNG der Einforstungsgenossenschaft St.Gilgen registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung am Freitag, den 30.03.2012, um 19:30 Uhr in Gaißau GH

Mehr

Fair Value REIT-AG, München ISIN: DE000A0MW975 - WKN: A0MW97. Ordentliche Hauptversammlung. am 19. Mai 2015, um 11:00 Uhr

Fair Value REIT-AG, München ISIN: DE000A0MW975 - WKN: A0MW97. Ordentliche Hauptversammlung. am 19. Mai 2015, um 11:00 Uhr Fair Value REIT-AG, München ISIN: DE000A0MW975 - WKN: A0MW97 Ordentliche Hauptversammlung am 19. Mai 2015, um 11:00 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, Max-Joseph-Str. 5 80333 München

Mehr

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Aktionäre,

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Aktionäre, 1 Rede zur außerordentlichen Hauptversammlung am 18. Dezember 2012 im Rosengarten in Mannheim von Dr. Marcus Kremer, Vorstandsvorsitzender der Mannheimer AG Holding sehr geehrte Aktionäre, im Namen des

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz M U S T E R einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 24. September 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der außerordentlichen Hauptversammlung der am Mittwoch, 24.

Mehr

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 Im Folgenden erstattet der Vorstand Bericht gemäß 186 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit 221 Absatz 4 Satz 2 AktG. Der Bericht steht im Internet unter www.deutscheboerse.com/hv

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

Schlumberger Aktiengesellschaft Wien, FN 79014 y ISIN AT0000779061 (Stammaktien) ISIN AT0000779079 (Vorzugsaktien)

Schlumberger Aktiengesellschaft Wien, FN 79014 y ISIN AT0000779061 (Stammaktien) ISIN AT0000779079 (Vorzugsaktien) Schlumberger Aktiengesellschaft Wien, FN 79014 y ISIN AT0000779061 (Stammaktien) ISIN AT0000779079 (Vorzugsaktien) E i n b e r u f u n g d e r H a u p t v e r s a m m l u n g Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen

Mehr

Die Bewertung von Marken Rheinischer Unternehmertag

Die Bewertung von Marken Rheinischer Unternehmertag www.pwc.com Die Bewertung von Marken Rheinischer Unternehmertag Markenstudie 2012 Einschätzung der allgemeinen Bedeutung von Marken durch das deutsche Topmanagement Eine starke Marke ist der wichtigste

Mehr

Satzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014.

Satzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014. Satzung GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall vom 4. März 2014 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz Die Kommanditgesellschaft auf

Mehr