Betriebswirt / Betriebswirtin im Sozial- und Gesundheitswesen IHK
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- Kirsten Eberhardt
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1 Betriebswirt / Betriebswirtin im Sozial- und Gesundheitswesen IHK Eine Veranstaltung des IHK-Bildungszentrum Bildungsstätte Koblenz Josef-Görres-Platz Koblenz Ansprechpartnerin Ramona Knopp Telefon Telefax knopp@koblenz.ihk.de Aus Gründen der Praktikabilität und besseren Lesbarkeit verzichten wir weitgehend darauf, jeweils männliche und weibliche Personenbezeichnungen zu verwenden. So können z. B. Mitarbeiter, Teilnehmer, Bewerber, grundsätzlich sowohl männliche als auch weibliche Personen sein.
2 Inhaltsverzeichnis Ziele und Zielgruppen 2 Abschluss 2 Zugangsvoraussetzungen 2 Unsere Leistungen 2 Preise 2 Kursort 2 Teilnehmerzahl 2 Inhaltlicher und zeitlicher Ablauf 3 Information und Anmeldung 3 Anmeldeformular 4 Teilnahme- und Zahlungsbedingungen 5 Anhang Richtlinien für den Erwerb des Zertifikats Betriebswirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK Besondere Hinweise für die Erstellung und Bewertung der Projektarbeit Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK/Rev.3.1/ (Änderungen vorbehalten) Seite 1
3 Ziele und Zielgruppen Die Fortbildung zum / zur Betriebswirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK richtet sich an Führungskräfte in Unternehmen des Sozial- und Gesundheitswesen. In Ergänzung einer vorangegangenen Fortbildung auf der Fachwirte - Stufe weisen die Teilnehmer nach, dass sie in der Lage sind, komplexe betriebswirtschaftliche Problemstellungen zu analysieren und Lösungsalternativen zu entwickeln, die Ergebnisse in sachgerechter Form zu dokumentieren und zu präsentieren. Dabei greifen sie auf die in der Fachwirte - Ausbildung erworbenen Fach- und Methodenkompetenzen sowie auf ihre Berufserfahrung zurück. Abschluss Teilnehmern, die die für die Zertifizierung vorgesehenen Leistungen erbracht haben, stellt das IHK- Bildungszentrum das Zertifikat Betriebswirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK aus. Näheres regeln die Richtlinien für den Erwerb des Zertifikats Betriebswirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK. Zugangsvoraussetzungen Zum Lehrgang Betriebswirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK wird zugelassen, wer den IHK-Fortbildungsabschluss Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen oder einen anderen IHK-Fortbildungsabschluss, der dem Sozial- und Gesundheitswesen zuzuordnen ist oder einen sonstigen IHK-Fortbildungsabschluss auf Fachwirte- / Fachkaufleute-Ebene und eine mindestens 6-monatige Berufspraxis im Sozial- oder Gesundheitswesen oder einen sonstigen IHK-Fortbildungsabschluss auf Fachwirte- / Fachkaufleute-Ebene und eine absolvierte Weiterbildung im Sozial- oder Gesundheitswesen nachweist. Die Teilnahme am Lehrgang setzt weiterhin die Möglichkeit der Nutzung eines internetfähigen PC mit gängiger Office-Software voraus. Kenntnisse in einem Programm zur Erstellung von Präsentationsgrafiken sind von Vorteil. Unsere Leistungen Präsenzunterricht: Methodentraining im Umfang von insgesamt 24 Unterrichtsstunden einschließlich Lehrgangsunterlagen Individualberatung: Gelegenheit zur individuellen Beratung vor Vergabe des Projektarbeitsthemas Individualbetreuung: Während der Erstellung der Projektdokumentation Zertifikatsprüfung: Begutachtung und Bewertung der Dokumentation, Abnahme der Präsentation und Durchführung des Kolloquiums Zertifizierung: Ausstellung des Abschlusszertifikats einschließlich Zeugnis Preise Kursgebühr: 1.190,--. Sonderpreis: 990,-- (für Absolventen der Fachwirte Lehrgänge des IHK-Bildungszentrums ) Umsatzsteuer fällt nicht an. Kursort Der Kurs findet in Koblenz statt. Teilnehmerzahl Die Kursdurchführung erfordert mindestens 8 Teilnehmer. Maximal werden 16 Teilnehmer zugelassen. Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK/Rev.3.1/ (Änderungen vorbehalten) Seite 2
4 Inhaltlicher und zeitlicher Ablauf Fr Uhr Kick-Off Workshop Praxis der Projektarbeit Sa Uhr Workshop Praxis der Projektarbeit Fr Uhr Workshop Praxis der Projektarbeit Sa Uhr Workshop Praxis der Projektarbeit Sa Uhr Bei Bedarf: Persönliche Beratung zur Themenfindung Fr bis Uhr Eingang der Themenvorschläge beim IHK-Bildungszentrum Koblenz e. V Fr Versand der Projektarbeitsthemen an die Teilnehmer Fr Uhr Eingang der Dokumentation beim IHK-Bildungszentrum Fr Uhr Präsentationstraining Sa Uhr Präsentationstraining Sa ab Uhr Präsentation der Projektarbeiten und Kolloquium (Der genaue Zeitplan wird noch bekannt gegeben) Informationen und Anmeldung Für Ihre Anmeldung nutzen Sie bitte das beigeheftete Anmeldeformular. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Bitte fügen Sie die zur Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen notwendigen Unterlagen (Zeugniskopien, Bescheinigungen über die ausgeübte Berufstätigkeit) Ihrer Anmeldung bei. Das IHK-Bildungszentrum stellt für die angemeldeten Teilnehmer kostenlos eine Anmeldebescheinigung sowie - auf Wunsch - nach Abschluss des Studienganges eine Teilnahmebescheinigung aus. Darüber hinaus gehende Bescheinigungen sind gebührenpflichtig. Anwesenheitsbescheinigungen können leider nicht ausgestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie von Ramona Knopp IHK-Bildungszentrum Josef-Görres-Platz Koblenz Telefon Telefax knopp@koblenz.ihk.de Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK/Rev.3.1/ (Änderungen vorbehalten) Seite 3
5 IHK-Bildungszentrum Bildungsstätte Koblenz Josef-Görres-Platz Koblenz Hiermit melde ich mich verbindlich zum Lehrgang Betriebswirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK an. Die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne diese als verbindlich an. die Rechnung geht an den Arbeitgeber Unterlagen zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen sind beigefügt Name Straße PLZ, Ort Tel. privat Geburtsdatum Arbeitgeber Geburtsort Straße PLZ, Ort Tel. dienstl. Ort Datum Unterschrift (bei Firmenanmeldung Unterschrift der berechtigten Person und Firmenstempel) Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK/Rev.3.1/ (Änderungen vorbehalten) Seite 4
6 Teilnahme- und Zahlungsbedingungen 1. Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag zwischen dem IHK-Bildungszentrum Koblenz e. V., Schlossstraße 2, Koblenz, und dem Teilnehmer / Anmelder kommt mit der Anmeldung zu einer Bildungsveranstaltung zustande. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer / Anmelder diese Teilnahme- und Zahlungsbedingungen. 2. Anmeldung Die Anmeldung zur Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen des IHK-Bildungszentrum Koblenz e. V. muss schriftlich erfolgen. Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die vorhandenen Kapazitäten, so werden diese Anmeldungen nach ihrem zeitlichen Eingang auf eine Warteliste gesetzt und rücken beim Freiwerden von Seminarplätzen nach. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird eine entsprechende Benachrichtigung zur Information umgehend versandt. 3. Leistungsumfang Der Leistungsumfang einer Bildungsmaßnahme ist in der Veranstaltungsbeschreibung spezifiziert. 4. Gebühren Die Teilnahmegebühr ist vom Teilnehmer / Anmelder unabhängig von Leistungen Dritter zu zahlen. Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn der Maßnahme nach Erhalt der entsprechenden Rechnung oder in Teilbeträgen per Lastschrifteinzug zu den in der Rechnung genannten Terminen zu entrichten. Ist die Teilnahmegebühr in Teilbeträgen zu entrichten, so wird im Falle eines Zahlungsverzugs der Restbetrag in einer Summe fällig. Anfallende Gebühren für Prüfungen und Leistungen Dritter werden gesondert berechnet. Für Mahnungen wird eine Gebühr von 10,-- pro Mahnlauf vereinbart. 5. Stornierung Der Teilnehmer kann bis spätestens 12 Werktage vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird statt der Teilnahmegebühr eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 50,-- berechnet. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen ist die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Teilnehmer, die sich nicht frist- und formgerecht abmelden, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet. Der Nachweis eines geringen Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten. 6. Kündigung von Lehrgängen Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich. Darüber hinaus ist die Kündigung bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten erstmals nach sechs Monaten mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende möglich. Dem IHK-Bildungszentrum Koblenz e. V. steht eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug, Nichterfüllung von lehrgangsbezogenen Leistungen, Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufs oder übler Nachrede zu. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Im Falle einer Kündigung erfolgt eine anteilige Kostenberechnung bis zum Austritt aus dem Lehrgang. 7. Änderungen und Absagen von Bildungsveranstaltungen Das IHK-Bildungszentrum Koblenz e. V. behält sich vor, fachliche Inhalte weiter zu entwickeln und die Veranstaltungsdauer geringfügig anzupassen. In diesem Fall ist das IHK-Bildungszentrum Koblenz e. V. bemüht, notwendige Änderungen des Programms rechtzeitig mitzuteilen. Ein Wechsel der Dozenten oder eine Änderung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Das IHK-Bildungszentrum Koblenz e. V. behält sich vor, Bildungsveranstaltungen oder Unterrichtseinheiten bei höherer Gewalt kurzfristig bis 12 Uhr mittags des Vortages der Veranstaltung abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden, sofern die ausgefallenen Einheiten nicht nachgeholt werden, zurückerstattet. Das Gleiche gilt, wenn eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis vier Werktage vor Veranstaltungsbeginn abgesagt wird. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, soweit das IHK-Bildungszentrum Koblenz e. V. bzw. deren Angestellten oder Erfüllungsgehilfen weder vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. 8. Haftung Das IHK-Bildungszentrum Koblenz e. V. haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge, soweit das IHK-Bildungszentrum Koblenz e. V. bzw. deren Angestellten oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Das IHK-Bildungszentrum Koblenz e. V. haftet auch nicht für sonstige Schäden oder Folgeschäden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, aufgrund fehlender Unterlagen oder Unterrichtsinhalte. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbegrenzung und der ausschluss gelten nicht im Falle gesetzlich zwingender Haftung, insbesondere bei Personenschäden. Das IHK-Bildungszentrum Koblenz e. V. haftet nicht für das Verhalten von Teilnehmern am Online-Lernen. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, zwischen Teilnehmern ausgetauschte Daten auf ihre Vollständigkeit, Korrektheit und Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Das IHK-Bildungszentrum Koblenz e. V. behält sich das Recht vor, strafbare und unerwünschte Inhalte zu jedem Zeitpunkt und ohne Rücksprache mit dem Verursacher nach eigenem Ermessen zu entfernen. 9. Urheberrecht Die begleitenden Veranstaltungsunterlagen werden zu Beginn der Veranstaltung ausgehändigt. Diese Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung des IHK-Bildungszentrum e. V. vervielfältigt, bearbeitet oder verbreitet werden. 10. Datenschutz Der Teilnehmer erklärt sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden. Der Teilnehmer ist widerruflich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten (Name, Anschrift) und Kursdaten (Art der besuchten Weiterbildung; freiwillige Angaben) zu schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. 11. Schlussbestimmungen 11.1 Gerichtsstand ist Koblenz (für Kaufleute) Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung als Ganzes unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch die gesetzliche ersetzt. IHK-Bildungszentrum Koblenz e. V. Stand: August 2011 Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK/Rev.3.1/ (Änderungen vorbehalten) Seite 5
7 IHK-Bildungszentrum 1. Voraussetzungen Richtlinien für den Erwerb des Zertifikats Betriebswirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK Voraussetzung für die Zulassung zum Zertifizierungsverfahren Betriebswirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK sind 1. ein IHK-Fortbildungsabschluss Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen oder ein anderer IHK-Fortbildungsabschluss, der dem Sozial- und Gesundheitswesen zuzuordnen ist oder ein sonstiger IHK-Fortbildungsabschluss auf Fachwirte- / Fachkaufleute-Ebene und eine mindestens 6-monatige Berufspraxis im Sozial- oder Gesundheitswesen oder ein sonstiger IHK-Fortbildungsabschluss auf Fachwirte- / Fachkaufleute-Ebene und eine absolvierte Weiterbildung im Sozial- oder Gesundheitswesen oder ein anderer Fortbildungsabschluss im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens, der einem IHK-Fortbildungsabschluss vergleichbar ist und 2. die Belegung des Kurses Betriebswirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK beim IHK- Bildungszentrum 2. Zertifizierungsleistungen Für die Zertifizierung zum/zur Betriebswirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK sind folgende Leistungen zu erbringen: 1. Fertigung einer Projektarbeit und Dokumentation der Ergebnisse entsprechend den Besonderen Hinweisen für die Erstellung und Bewertung der Projektarbeit 2. Präsentation der Projektarbeit entsprechend den Besonderen Hinweisen für die Erstellung und Bewertung der Projektarbeit 3. Kolloquium zur Projektarbeit sowie zu den betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen der Projektarbeit. 3. Bestehensregelung Zur Erteilung des Zertifikates Betriebswirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK ist erforderlich, dass sowohl die Dokumentation als auch die Präsentation der Projektarbeit als auch das Kolloquium mit mindestens ausreichend bewertet werden. 4. Prüfungsgremium Die zur Erteilung des Zertifikats erforderlichen Leistungen werden durch ein Prüfungsgremium abgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsgremiums werden durch das IHK-Bildungszentrum eingesetzt. Aufgaben des Prüfungsgremiums sind: 1. Begutachtung der Dokumentationen der Projektarbeit und Feststellung des Ergebnisses 2. Abnahme der Präsentationen mit anschließendem Kolloquium und Feststellung der Ergebnisse. 5. Zertifikat Das Zertifikat enthält folgende Angaben: 1. Namen, Anschrift, Geburtsdatum und ort des / der zertifizierten Teilnehmers / Teilnehmerin 2. Name und Logo des Ausstellers und Namen des ausstellenden Mitarbeiters 3. Ort und Datum der Ausstellung 4. Thema der Projektarbeit, Noten für die Dokumentation, die Präsentation und das Kolloquium. 6. Wiederholungsmöglichkeiten Wurden im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens die für die Erteilung des Zertifikates erforderlichen Leistungen nicht erbracht, können diese im Rahmen eines weiteren Kurses Betriebswirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK beim IHK-Bildungszentrum wiederholt werden. Ein Anspruch auf die Einräumung einer Wiederholungsmöglichkeit besteht nicht. Koblenz, den IHK-Bildungszentrum RichtlinienZertifizierung.doc/Rev. 4/ /Ernst Stehling Seite 1 von 1
8 IHK-Bildungszentrum Betriebswirt(in) im Sozial- und Gesundheitswesen IHK Besondere Hinweise für die Erstellung und Bewertung der Projektarbeit 1 Ziele und Bestandteile der Projektarbeit, Themenfindung Im Rahmen der Projektarbeit sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nachweisen, dass sie allgemeine betriebswirtschaftliche Kenntnisse, spezifisches Wissen im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens sowie Methodenkenntnisse auf eine konkrete betriebliche Problemstellung des Sozial- und Gesundheitswesens anwenden können, um eine sachgerechte Problemlösung zu erarbeiten und darzustellen. In der Projektarbeit soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe betriebliche Problemstellung erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte schwerpunktmäßig zu berücksichtigen: rechtliche Aspekte Kosten-Nutzen-Aspekte personalwirtschaftliche Aspekte. Hierzu schlägt grundsätzlich der Teilnehmer / die Teilnehmerin ein Thema vor. Die Entscheidung darüber, ob das Thema akzeptiert wird, trifft das IHK-Bildungszentrum Koblenz. Gegebenenfalls kann das IHK-Bildungszentrum Modifikationen verlangen. Legt der Teilnehmer / die Teilnehmerin keinen Themenvorschlag vor oder wird der Vorschlag des Teilnehmers / der Teilnehmerin nicht akzeptiert, stellt das IHK-Bildungszentrum ein Thema. Ab Vergabe des Themas arbeitet der Teilnehmer in eigener Verantwortung. Dabei hat er das bestätigte Thema sowie die in den unten aufgeführten Dokumenten enthaltenen Vorschriften zu beachten. Weisungen des IHK-Bildungszentrums oder Dritter ist er nicht unterworfen. Er allein entscheidet in diesem Rahmen über Informationsgewinnung und - auswertung, zu wählende Methoden, Teilziele und Formulierungen. Dabei steht ihm das grundsätzliche Recht zu, Unterstützung von Dritten beispielsweise in Form von fachlichen und methodischen Inputs einzuholen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Projektarbeit eine eigenständige Leistung des Teilnehmers bleibt. Leistungen Dritter, die in der Projektarbeit verwendet werden, sind als solche zu kennzeichnen (Zitate). Bestandteil der Projektarbeit sind die Dokumentation sowie die Präsentation. 2 Struktur der Dokumentation der Projektarbeit In der schriftlichen Dokumentation sind zunächst die Problemstellung und die Lösungswege darzustellen. Diese Darstellung muss zwingend kompatibel zu dem vom IHK-Bildungszentrum bestätigten Thema sein. Dies bedeutet einerseits, dass das bestätigte Thema komplett abgedeckt sein muss. Zum anderen darf die Themenstellung nicht erweitert oder in sonstiger Weise inhaltlich verändert werden. Im Folgenden ist die Problemstellung zu bewerten und die Lösung konkret darzustellen. Dazu gehören in der Regel u.a. die Beschreibung des IST- und des SOLL-Zustands, die Beschreibung der Gewinnung der erforderlichen Informationen, die Darstellung möglicher Lösungswege zur Erreichung des SOLL-Zustands und die Darstellung des Lösungsweges. Dabei sind alle getroffenen Entscheidungen zu begründen. Das Schlusskapitel kann ein Fazit oder einen Ausblick enthalten. PAHinweise.doc/Rev. 3.8/ /Ernst Stehling/(Änderungen vorbehalten) Seite 1 von 4
9 IHK-Bildungszentrum 3 Betreuung durch die Gutachter Den Teilnehmern steht während der Erstellung der Dokumentation ein Betreuer zur Verfügung. Der Betreuer bietet ausschließlich methodische Hilfestellungen an. Er trifft jedoch keine Entscheidungen hinsichtlich des Inhaltes der Projektarbeit und gibt keine fachliche Inputs. Auch nimmt er im Laufe des Verfahrens weder zur Qualität noch zur Bewertung der Arbeit Stellung. 4 Bewertung der Dokumentation der Projektarbeit Bei der Bewertung wird dem Ausbildungsstand ebenso Rechnung getragen wie dem Umstand, dass die Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Rahmen dieses Zertifizierungsverfahrens in der Regel ihre erste Projektarbeit schreiben. Zu Abwertungen führen zwingend Verstöße gegen die formalen Anforderungen (z. B. Umfang). Werden fremde Inhalte dargestellt, ohne dass diese als solche kenntlich gemacht und korrekt zitiert werden, führt dies ebenfalls zur Abwertung. In besonders schweren Fällen kann dies zur Ablehnung der Begutachtung und somit zum Ausschluss vom Zertifizierungsverfahren führen. Für die Bewertung wird das 100-Punkte-Schema der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz zu Grunde gelegt. Konkrete Hinweise zur Bewertung sind dem Dokument Bewertung der Projektarbeit Betriebswirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK zu entnehmen. 5 Zitierfähigkeit Aus in Printform veröffentlichten Werken (z. B. Bücher, Zeitschriften) kann zitiert werden, soweit diese allgemein zugänglich sind und der Verfasser oder zumindest der Herausgeber eindeutig identifiziert werden kann. Aus digitalen Medien (z. B. Internet) kann zitiert werden, soweit diese allgemein zugänglich sind und der Verfasser eindeutig identifiziert werden kann (dies ist beispielsweise nicht der Fall bei Diensten wie Wikipedia). PAHinweise.doc/Rev. 3.8/ /Ernst Stehling/(Änderungen vorbehalten) Seite 2 von 4
10 IHK-Bildungszentrum 6 Formale Anforderungen an die Dokumentation 6.1 Umfang/Layout Textteil: 20 DIN-A-4 Seiten (+/- 10%) (ohne Deckblatt, Verzeichnisse und Anhang), Schrift: Arial 12, eineinhalbzeilig; linker Rand 5,0 cm, rechter, oberer und unterer Rand jeweils 2,5 cm 6.2 Bestandteile Deckblatt Inhaltsverzeichnis Gegebenenfalls Abbildungs- und Abkürzungsverzeichnis Textteil o Einleitung o Ziele, Aufgabenstellung und Lösungswege o Hauptteil o Schluss / Fazit / Ausblick Literaturverzeichnis / Quellenverzeichnis Anhang 6.3 Gliederung Es ist numerisch in arabischen Ziffern zu gliedern. Beispiel: 1. Erste Gliederungsebene 1.1 Zweite Gliederungsebene Dritte Gliederungsebene Vierte Gliederungsebene 2. Erste Gliederungsebene usw. 6.4 Zitiertechnik Wörtliche Zitate werden am Anfang und am Ende mit ( doppelten ) Anführungszeichen gekennzeichnet. 1 1 ) Gutenberg, E. (1925): Die apokalyptische Form der Weiterbildung, Nürnberg, S. 35 Sinngemäße Zitate sind mit siehe Gutenberg, in Anlehnung an Gutenberg, vgl. oder ähnlich. zu kennzeichnen. 1 1 ) vgl. Gutenberg, E. (1925): Die apokalyptische Form der Weiterbildung, Nürnberg, S. 35 Internet: Angabe der kompletten Internet-Adresse (nicht als Hyperlink formatiert). 6.5 Ausfertigungen Das Original der Dokumentation ist in gebundener Form einzureichen. Außerdem sind dem IHK-Bildungszentrum vier geheftete Kopien zur Verfügung zu stellen. 7 Präsentation der Projektarbeit und Kolloquium Die Präsentation erfolgt vor einem Prüfungsgremium (in der Regel 3 Prüfer). Das Kolloquium schließt sich unmittelbar an. Die Veranstaltung ist öffentlich. Insbesondere Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen sowie Repräsentanten von Unternehmen können als Gäste teilnehmen. Einladungen hierzu können von den Prüfungsteilnehmern, Mitgliedern des Prüfungsgremiums oder vom Bildungsträger ausgesprochen werden. PAHinweise.doc/Rev. 3.8/ /Ernst Stehling/(Änderungen vorbehalten) Seite 3 von 4
11 IHK-Bildungszentrum Die Wahl der für die Präsentation einzusetzenden Techniken ist den Prüfungsteilnehmern freigestellt. Das IHK-Bildungszentrum stellt am Prüfungstag folgende Hilfsmittel zur Verfügung: Tafel / Whiteboard Overhead-Projektor Flip-Chart 2 Moderationswände Moderatorenkoffer mit Karten, Nadeln, Filzstiften, Klebepunkten Notebook mit MS-Office Beamer. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen können eigene Präsentationstechnik verwenden, wenn sie die alleinige Verantwortung für deren Funktionsfähigkeit übernehmen. 8 Bewertung der Präsentation Für die Bewertung der Präsentation der Projektarbeit wird der Beobachtungsbogen Referat/Präsentation/Moderation des IHK-Bildungszentrums zu Grunde gelegt. In die Bewertung gehen folgende Komponenten ein: Eindruck Inhalt Eindruck Technik/Instrumente Eindruck Körpersprache, Sprache und Stimme. Für die Bewertung wird das 100-Punkte-Schema der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz zu Grunde gelegt. 9 Zeiten / Termine Für die Erstellung der Projektdokumentation steht ein Zeitraum von etwa sechs Wochen zur Verfügung. Für die Präsentation der Projektarbeit stehen zwanzig Minuten zur Verfügung. Sie darf zehn Minuten nicht unterschreiten. Weitere zwanzig Minuten sind für das anschließende Kolloquium vorgesehen. Die konkreten Termine werden im Kursverlauf bekannt gegeben. 10 Zu beachtende Dokumente Richtlinien für den Erwerb des Zertifikates Betriebswirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK Besondere Hinweise für die Erstellung und Bewertung der Projektarbeit (das vorliegende Dokument) Bewertung der Projektarbeit "Betriebswirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK" Beobachtungsbogen Referat/Präsentation/Moderation Koblenz, IHK-Bildungszentrum PAHinweise.doc/Rev. 3.8/ /Ernst Stehling/(Änderungen vorbehalten) Seite 4 von 4
für kleine und mittlere Unternehmen
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