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1 MAV SEMINARE TAGUNGEN

2 TERMINE Januar Grundlagen und Praxis der MAV- Arbeit (bereits belegt) Grundseminar S Januar Klausurtag für eine MAV (bereits belegt) Januar Aufbau und Handhabung der AVR AVR I-Seminar S Januar Erstellen einer MAV-Zeitung Workshop für alle MAVen S Januar Klausurtagung (bereits belegt) S Januar Klausurtagung (bereits belegt) S Februar Klausurtagung (bereits belegt) S Februar Betriebliches Eingliederungsmanagement Infotag für alle MAVen S Februar Entwurf einer Dienstvereinbarung Infotag für alle MAVen S Februar Formalien in der MAV-Arbeit Infotag für alle MAVen S Februar Klausurtagung (bereits belegt) S Februar MAV-Arbeit sinnvoll organisieren Vorsitzende I S März Betriebsübergang Infotag für alle MAVen S März Klausurtagung (bereits belegt) S März Aufbau und Handhabung der AVR AVR I-Seminar S März Klausurtagung (bereits belegt) S März Grundlagen und Praxis der MAV- Arbeit (bereits belegt) Grundseminar S. 5 2

3 24. März Schwangerschaft/Elternzeit Infotag für alle MAVen S März Aktuelles aus dem Schulrecht Infotag für alle MAVen S April Verhandlungsführung MAVO II: Kommunikation S April Einigungsstelle/kirchl. Arbeitsgericht Infotag für alle MAVen S April Klausurtagung (bereits belegt) S April Wirtschaftliche Daten lesen und verstehen Fachtagung für MAVen S Mai Verhandlungsführung MAVO II: Kommunikation S Mai Stellenbeschreibung Infotag für alle MAVen S Mai Klausurtagung (bereits belegt) S Mai Arbeitszeitgestaltung Recht und Praxis AVR II-Seminar S Mai Klausurtagung (bereits belegt) S Juni Urlaub rechtliche Aspekte Infotag für alle MAVen S Juni Altersversorgung/kirchl. Zusatzversorgung Infotag für alle MAVen S Juni Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit Infotag für alle MAVen S Juni Dienstplangestaltung Infotag für alle MAVen S. 12 II/2014

4 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Halbjahresprogramm haben wir uns bemüht, Angebote zu vielen Einzelthemen zu machen, die für die alltägliche MAV-Arbeit von Relevanz sind. Sie reichen vom Erstellen einer MAV-Zeitung, dem Verhandeln einer Dienstvereinbarung, den notwendigen Formalien in der MAV-Arbeit, dem BEM, dem Betriebsübergang, dem kirchlichen Arbeitsrechtsschutz hin zu Themen wie der Stellenbeschreibung, dem Urlaub, dem Arbeitsschutz und der Dienstplangestaltung. Aber auch die mittlerweile klassischen Seminare Grundkurs, AVR I und AVR II, Wirtschaftliche Daten lesen und verstehen, Kommunikationstraining, Seminar für Vorsitzende sind im Angebot enthalten. Auch diesem Programm ist eine Vorschau auf die Themen und Termine für das zweite Halbjahr 2015 angefügt. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und Begegnung. Mit guten Wünschen grüßt herzlich Ihr/Euer Burkhard Becker 4

5 Grundlagen und Praxis der MAV-Arbeit (bereits belegt) Grundseminar für alle MAVen Januar Di Uhr Uhr Do Uhr Themen dieses Seminars sind: ß Einführung in Verständnis und Handhabung der Mitarbeitervertretungsordnung ß Erläuterung der wichtigsten MAVO-Inhalte ß Hinweise für die Organisation der MAV-Arbeit ß Kennenlernen von Grundformen der Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber: Gespräche, Sitzungen, Verhandlungen ß Erläuterung der Leitidee Dienstgemeinschaft sowie der Grundordnung des kirchlichen Dienstes ß Informationsmaterial Kontaktadressen überörtliche Vertretung ß Grundbegriffe des Arbeitsrechts Die Teilnehmer werden gebeten, eine MAVO und einen MAVO-Kommentar mitzubringen. Referenten Lutz Villwock, Schriftführer MAV St. Marien Krankenhaus Siegen, Vorstand der DiAG MAV Paderborn Marvin Milleschewski, Rechtsanwalt, Bielefeld Teilnahmegebühr EUR 210,00 Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte Weitere Termin: (bereits belegt) März Di Uhr Do Uhr Referenten Volker Mrogenda, MAV-Vorsitzender, Herne Marvin Milleschewski, Rechtsanwalt, Bielefeld Teilnahmegebühr EUR 210,00 Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte 5

6 Erstellen einer MAV-Zeitung Workshop für alle MAVen 27. Januar Di Uhr Uhr Was macht ihr eigentlich in euren Sitzungen? Eine Anfrage an MAV-Mitglieder, die nicht selten gestellt wird. Da kommt die MAV-Zeitung ins Spiel. Sie kann als Organ der MAV dazu dienen, die Kolleginnen und Kollegen über die Arbeit der MAV, ihre Initiativen zur Verbesserung des Arbeitsalltags, ihren Einsatz für Gerechtigkeit in der Einrichtung und ihre Mitbestimmungserfolge zu informieren. Sie kann aber auch dazu genutzt werden, allgemeine arbeitsrechtliche Fragestellungen, gesetzliche Schutzregelungen, arbeitsvertragliche Neuerungen aus AVR oder KAVO den Kolleginnen bekannt zu machen. Ob als Handzettel oder achtseitige Broschüre aufgemacht, hängt höchstwahrscheinlich von den technischen Möglichkeiten ab ist aber eine nachrangige Frage. Denn es kommt auf den Inhalt an. Beiden Herausforderungen gehen wir an diesem Tag nach: kompetenten Inhalt in eine ansprechende Form zu bringen. Referenten Werner Stock, Sozialpädagoge, Paderborn Betriebliches Eingliederungsmanagement Infotag für alle MAVen 3. Februar Di Uhr Uhr Seit 2004 sind die Arbeitgeber gemäß 84 SGB IX verpflichtet, den Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, wenn sie in einem Jahr länger als sechs Wochen krank sind. Das bietet für die Betroffenen zahlreiche Chancen, aber auch einige Gefahren. Die MAVen sollten daher gut informiert sein und ihren Kolleginnen und Kollegen aktive Unterstützung beim Wiedereingliederungsprozess gewähren. Um die Prozessschritte für alle Beschäftigten, vor allem aber für die Dienstgeberseite und die MAV transparent, verbindlich und wirklich hilfreich zu gestalten, ist es sinnvoll, eine Dienstvereinbarung zum Thema abzuschließen. 6

7 Die wichtigsten Inhalte des Infotages: ß rechtliche Grundlagen des BEM ß Beteiligung von MAV und Schwerbehindertenvertretung ß die Rolle von Betriebsarzt und Arbeitsagentur ß Eingliederungsgespräche führen ß eine Dienstvereinbarung erarbeiten Referentin Barbara Sobotta, MAV-Vorsitzende, Castrop-Rauxel, Vorstand der DiAG MAV Entwurf einer Dienstvereinbarung Infotag für alle MAVen 10. Februar Di Uhr Uhr Die Dienstvereinbarung ist eine gleichwertige, neben der Zustimmung und der Zustimmungsverweigerung stehende Handlungsform der MAV. Sie ist ein Vertrag, der zwischen MAV und Dienstgeber geschlossen wird. In einer Dienstvereinbarung wird eine generelle Regelung für einen bestimmten Sachverhalt vereinbart, nach der sich die Rechtsbeziehungen zwischen den Beschäftigten und der Dienststelle oder die Handhabung innerdienstlicher Angelegenheiten in dem geregelten Anwendungsbereich richten sollen. Eine Dienstvereinbarung kann immer nur ein Kompromiss sein, dessen Güte davon abhängt, wie verhandlungsstark die MAV ist. Wie jedoch kann eine MAV ihre Position hinsichtlich eines in einer Dienstvereinbarung zu regelnden Themas klar festlegen und bei der Erarbeitung systematisch vorgehen? Die dabei notwendigen Schritte werden in der Veranstaltung Punkt für Punkt erarbeitet. Referent Martin Schenk, Vorsitzender der DiAG MAV und Mitglied der Regionalkommission NW 7

8 Formalien der MAV-Arbeit Infotag für alle MAVen 17. Februar Di Uhr Uhr Die Beteiligung der MAV ist bei etlichen Verfahrensschritten mit der Pflicht zur Schriftform verbunden. Darüber hinaus muss der weitere Schriftverkehr mit einrichtungsinternen und externen Stellen und Personen bewältigt werden. Vor allem aber muss die gesamte Tätigkeit der MAV in Protokollen und Aktennotizen dokumentiert werden. Die MAVO macht dazu ausdrücklich Vorgaben. Im Laufe der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die Anforderungen an die Schriftführung in der MAV, Mustervorlagen werden erarbeitet und die wichtigsten Aufgaben in der Schriftführung praxisnah eingeübt: ß Schriftführungsanforderungen in der MAVO ß Einladungen und Tagesordnung ß Sitzungen, Gespräche und Beschlüsse protokollieren ß Aktennotizen ß Aktenführung ß Schriftliche Korrespondenz Voraussetzung: mitgebrachter Laptop, USB-Stick Referent Friedhelm Leenen, stellv. Vorsitzender der DiAG MAV Teilnehmerzahl: max. 20 Betriebsübergang Infotag für alle MAVen 3. März Di Uhr Uhr Mitarbeitervertretungen können mit einem Betriebsübergang konfrontiert werden. Das kann Unsicherheiten auslösen, da es dazu keine Routinen gibt. Der Infotag will in sieben Schritten an dieses brisante Thema heranführen und dürfte nicht nur für MAVen interessant sein, in deren Einrichtung über einen Betriebsübergang nachgedacht wird, sondern auch für diejenigen, in deren Einrichtung ein Betriebsübergang vollzogen wurde. Als Referent konnte Herr Wolfgang Bartels gewonnen werden. Er ist einer der Verfasser des bekannten Praxishandbuchs für Mitarbeitervertretungen. 8

9 Der Tag gliedert in diese Abschnitte: ß Betriebsübergang als eine Form der Betriebsänderung ß Motive der Rechtsträger und Dienstgeber für Betriebsübergänge ß rechtliche Anforderungen an einen wirksamen Betriebsübergang ß arbeitsrechtliche Konsequenzen des Betriebsübergangs für den Einzelnen Mitarbeiter ß Betriebsübergang und Mitbestimmung ß Rechtsprechung zum Betriebsübergang, insbesondere EuGH vom C-426/11 Referent Wolfgang Bartels, Ass. jur., Rechtsbe - rater der Mitarbeiterseite in der Arbeitsrechtl. Kommission des DCV Schwangerschaft / Elternzeit Infotag für alle MAVen 24. März Di Uhr Uhr Schwangerschaft, Geburt und die ersten Lebensjahre eines Kindes stellen Mütter, Väter und Familien vor große Herausforderungen. Bei den vielen zu erwartenden Veränderungen taucht die Frage auf, wie der Kinderwunsch mit der Berufstätigkeit vereinbar ist. Dieser Infotag soll einen Überblick geben über: ß Ansprüche der werdenden Mutter gegenüber dem Dienstgeber in der Schwangerschaft ß Freistellungsmöglichkeiten und pflichten schwangerer Dienstnehmerinnen ß Ansprüche von Müttern und Vätern auf Eltern(teil)zeit und Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, nach AVR und nach KAVO ß Sonderkündigungsschutz von Schwangeren und Dienstnehmern in Elternzeit ß Möglichkeiten der Mitarbeitervertretung, Schwangere und junge Eltern in der Einrichtung zu unterstützen Referentin Christina Merkel, Geschäftsführerin der DiAG MAV Köln, Rechtsanwältin, Hünfelden-Heringen 9

10 Einigungsstelle / Kirchliches Arbeitsgericht Infotag für alle MAVen 21. April Di Uhr Uhr Dieser Infotag bietet einen Überblick über die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechtsschutzes und seine Verzahnung mit dem staatlichen Arbeitsrechtschutz. Zunächst wird das individualrechtliche Schlichtungsverfahren vor den Einigungsstellen gemäß AVR und KAVO dargestellt. Bleibt dieses erfolglos, folgt der Gang vor das staatliche Arbeitsgericht. Daher wird auch dieses Verfahren anhand von Beispielen vorgestellt. In kollektivrechtlichen Streitigkeiten steht der Weg zur Einigungsstelle oder den kirchlichen Arbeitsgerichten offen. Voraussetzungen und Gang des Verfahrens nach KAGO werden auch hier mit Hilfe von Praxisfällen veranschaulicht. Referent Martin Peters, KAB-Rechtssekretär, Münster Stellenbeschreibung Infotag für alle MAVen 12. Mai Di Uhr Uhr Gemäß 34 Abs.1, 35 Abs. Nr.1 MAVO ist bei der Einstellung und Eingruppierung von Mitarbeitern die Zustimmung der Mitarbeitervertretung erforderlich. Dies geht aber oftmals nicht ohne eine detaillierte Stellenbeschreibung. Nur dann lassen sich die Tätigkeitsmerkmale bei der Eingruppierung exakt bestimmen und zuordnen. Der Infotag gibt einen Überblick über die Notwendigkeit von Stellenbeschreibungen und die Anforderungen, die an sie zu stellen sind, um den Mitarbeitervertretungen ihre Arbeit zu ermöglichen. Referent Marvin Milleschewski, Rechtsanwalt, Bielefeld 10

11 Urlaub rechtliche Aspekte Infotag für alle MAVen 2. Juni Di Uhr Uhr Bevor der Urlaub als die schönste Zeit des Jahres erlebt werden kann, sind bei der einrichtungsinternen Planung und Bewilligung nicht selten viele Hürden zu überwinden. Der Infotag beschäftigt sich mit den Grundlagen des Urlaubsrechts (BUrlG, AVR und KAVO), der Urlaubsgewährung, mit Krankheit im Urlaub, Übertragung von Urlaubstagen in das folgende Kalenderjahr etc. Die MAV wird in diesen Fragen häufig angegangen. Es wird daher auch dargestellt, inwieweit die MAV sich auf diese Problematik einlassen darf (muss), die gem. 36 Abs. 1 Nr. 2 bzw. 37 Abs. 1 Nr. 2 MAVO zu ihren wichtigen Mitbestimmungsrechten gehören. Referent Marvin Milleschewski, Rechtsanwalt, Bielefeld Altersversorgung / kirchliche Zusatzversorgung Infotag für alle MAVen 9. Juni Di Uhr Uhr Angesichts des hohen Informationsbedarfs zum Versicherungs- und Leistungsrecht der kirchlichen Zusatzversorgung bieten wir auch im kommenden Jahr einen Tag für alle MAVen in der Kommende an, bei dem Herr Ralf Steiger über alle wichtigen Einzelheiten der betrieblichen Zusatzversorgung bei der KZVK Köln informiert. Auch die Möglichkeiten einer freiwilligen Zusatzrente und ihre Förderung werden erläutert. Der Referent steht zudem für Ihre Fragen und zum klärenden Gespräch zur Verfügung. Die wichtigsten Themenstichpunkte sind: ß Bedeutung und System der zusätzlichen Altersversorgung ß betriebliche Zusatzversorgung und freiwillige Zusatzversicherung ß Voraussetzungen und Berechnungsmodalitäten für Betriebsrente und Zusatzrente 11

12 ß Formen und Förderungsmöglichkeiten der freiwilligen Zusatzrente ß Bruttoentgeltumwandlung und Riesterrente ß Altersvorsorgegesetz ß Dienstgeberwechsel und Überleitungsabkommen mit anderen Zusatzversorgungskassen ß Berechnungsbeispiele und Beratungsangebote der KZVK Referent Ralf Steiger, KZVK Köln Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit Infotag für alle MAVen 11. Juni Do Uhr Uhr Die Mitbestimmung im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit gehört zu den Kernaufgaben einer jeden MAV, vgl. 26 Abs. 3 Nr. 7 MAVO. Der Infotag vermittelt die gesetzlichen Grundlagen wie sie im ArbSchG und ASiG niedergelegt sind unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsschutzausschusses gem. 11 ASiG. Referent Marvin Milleschewski, Rechtsanwalt, Bielefeld Dienstplangestaltung Infotag für alle MAVen 16. Juni Di Uhr Uhr Arbeitszeitmanagement hat weitreichende Auswirkungen zum einen auf die betriebliche Ökonomie, vor allem aber auch auf die Arbeits- und Lebensqualität der Mitarbeiter und ihrer Angehörigen. Die Dienstplangestaltung stellt daher eine besonders verantwortungsvolle und nicht selten konfliktreiche Aufgabe in der betrieblichen Praxis dar. Eine Übersicht über die Voraussetzungen zu einer korrek- 12

13 ten und angemessenen Dienstplanung sowie die Überprüfung dieser durch die MAV, die hierbei einer ihrer wichtigsten Aufgaben gem. 36 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 37 Abs. 1 Nr. 1 MAVO nachkommt, soll an diesem Infotag geboten werden. Referent Martin Leo, St. Elisabeth- Krankenhaus, Köln-Hohenlind, Mitarbeitervertreter, Risikomanager, Facharzt für Anästhesie Aktuelles aus dem Schulrecht Infotag für Schul-MAVen 26. März Do Uhr Uhr Bei unserer Halbjahrestagung für Schul-MAVen wird Herr Stefan Avenarius vorrangig zu den folgenden Themen referieren und mit Ihnen diskutieren: ß Rechte und Pflichten von Lehrkräften ß Aufsicht und Haftung ß Schulfahrten ß Arbeitszeit/Teilzeit ß Cyber-Mobbing ß Mehrarbeit Über weitere Besonderheiten katholischer Ersatzschulen und über spezielle Fragen des Mitarbeitervertretungsrechts wird je nach Bedarf informiert. Auch für den kollegialen Austausch und die Beantwortung weiterer Fragen ist Zeit vorgesehen. Damit sich der Referent auf weitere Fragen und Themen vorbereiten kann, können diese auch schon vorher an ihn gerichtet werden: stefan.avenarius@phv-nw.de Referent Stefan Avenarius, Rechtsreferent des Philologenverbands, Düsseldorf Zielgruppe MAVen aus katholischen Schulen 13

14 Wirtschaftliche Daten lesen und verstehen Fachtagung für MAVen, die mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertreten April Di Uhr Mi Uhr 27a MAVO begründet eine Informationspflicht des Dienstgebers gegenüber den MAVen in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Sie hat schriftlich zu erfolgen und zwar rechtzeitig vor wichtigen Entscheidungen, mindestens aber einmal im Jahr. Die dabei vorzulegenden Unterlagen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Jahresabschluss, Lagebericht) werden der MAV auf Wunsch durch sachkundige Mitarbeiter erläutert. Die Vorschrift gilt für Einrichtungen, die mehr als 50 Beschäftigte haben, und die überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand, aus Leistungen- und Vergütungsvereinbarungen mit Kostenträgern oder Zahlungen sonstiger nicht-kirchlicher Dritter finanziert werden. Auf diesem Hintergrund vermittelt unser Kompaktseminar (u. a. anhand eines ausführlich dargestellten Fallbeispiels) ein erstes Verständnis der Grundbegriffe und der wichtigsten Elemente eines Jahresabschlusses und des betrieblichen Rechnungswesens: ß Handels- und steuerrechtliche Grundlagen ß Buchführung und Bilanz ß Gewinn und Verlustrechnung ß Anhang und Lagebericht ß Grundregeln der Kostenrechnng ß Bewertungsansätze und Beurteilung der Lage Referent Ralf Welter, Diplom-Kaufmann, Aachen Teilnahmegebühr EUR 150,00 Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte 14

15 Aufbau und Handhabung der AVR Aufbau I für MAVen aus dem AVR-Bereich Januar Di Uhr Do Uhr Grundkenntnisse der AVR und ein schnelles Zurechtfinden im gelben Buch sind von jedem MAV-Mitglied gefordert, nicht nur vom jeweiligen Spezialisten in Arbeitsrechtfragen. Das Seminar bietet eine konzentrierte Einführung in die AVR für alle, die (noch) nicht auf das Arbeitsvertragsrecht spezialisiert sind. Der Aufbau der AVR mit ihren Anlagen wird erläutert, das schnelle Auffinden von Regelungen anhand des Inhalts- und des Stichwortverzeichnisses werden eingeübt. Die arbeitsrechtliche Stellung der AVR ist ebenso ein Thema wie die richtige und sachgerechte Lesart einzelner Texte. Im Mittelpunkt steht das angeleitete Arbeiten der TeilnehmerInnen mit dem aktuellen AVR-Text anhand ausgewählter Fallbeispiele. Die Fälle sind so gewählt, dass auch die Anlagen angemessene Berücksichtigung finden. Referenten Martin Schenk, Vorsitzender der DiAG MAV und Mitglied der Regionalkommission NW Ahmed Belmir, stellv. MAV- Vorsitzender, Hamm Michael Zellmer, MAV-Vorsitzender, Herne aus dem AVR-Bereich Teilnahmegebühr EUR 210,00 Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte Weiterer Termin März Mo Uhr Mi Uhr Referenten Martin Schenk, Vorsitzender der DiAG MAV und Mitglied der Regionalkommission NW Ahmed Belmir, stellv. MAV- Vorsitzender, Hamm Michael Zellmer, MAV-Vorsitzender, Herne aus dem AVR-Bereich Teilnahmegebühr EUR 210,00 Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte 15

16 Arbeitszeitgestaltung Recht und Praxis AVR II für alle MAVen aus dem AVR-Bereich Mai Di Uhr Mi Uhr Im ersten Teil der Tagung geht es um die Einführung in die Grundsätze und Besonderheiten der Arbeitsregelung nach AVR und Arbeitszeitgesetz. Die verschiedenen Varianten der Arbeitszeitregelung nach AVR, die sich seit Übernahme von Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes in die Anlagen 30 bis 33 ergeben haben, werden ausführlich dargestellt. Im zweiten Teil werden typische Herausforderungen der Arbeitszeitgestaltung anhand von Fallbeispielen bearbeitet. Neben den allgemeinen Themen (Lage und Umfang der Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten) stehen u. a. folgende Aspekte zur Information und Diskussion: ß Schichtarbeit und Nachtdienste ß Bereitschaft und Rufbereitschaft ß Mehrarbeit und Überstunden ß Dienstplan und Zeitausgleich ß Geteilte Dienste und Arbeit auf Abruf ß Mobilzeit und Langzeitkonten ß Wochenarbeitszeit und Soll-Stunden ß Zustimmungsrechte der MAV ß Möglichkeiten einer Arbeitszeit- und Dienstvereinbarung Referenten Marvin Milleschewski, Rechtsanwalt, Bielefeld Michael Zellmer, MAV-Vorsitzender, Herne aus dem AVR-Bereich Teilnahmegebühr EUR 150,00 Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte 16

17 Alltagsarbeit sinnvoll organisieren Vorsitzende I Februar Di Uhr Mi Uhr Die Ausgangsfragen des Kurses lauten ß Welche Vorgaben gibt es in der MAVO zu den Aufgaben der MAV-Vorsitzenden? ß Welche Praxisaufgaben fallen dem / der Vorsitzenden in der Regel zu? ß Wie plane ich eine MAV-Amtszeit und die Verteilung der Aufgaben? ß Wie bereite ich eine MAV-Sitzung inhaltlich und organisatorisch optimal vor? ß Wie strukturiere ich in Sitzungen und Verhandlungen den Prozess von Informationsaustausch, Meinungsbildung und Entscheidungsfindung? ß Wie verhalte ich mich in personen- oder problemorientierten Verhandlungen? ß Wie organisiere ich die alltägliche MAV-Arbeit? ß Welche bürotechnischen Hilfsmittel sind notwendig? ß Welche Informationsquellen müssen erschlossen werden? ß Wie lassen sich die regelmäßigen Aufgaben bewältigen? Neben der notwendigen Information stehen der Erfahrungsaustausch und praktische Übungen im Zentrum des Seminars. Referent Werner Stock, Sozialpädagoge, Paderborn Teilnahmegebühr EUR 150,00 Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte 17

18 Kommunikationstraining: Verhandlungsführung MAVO II April Mi Uhr Do Uhr Mitarbeitervertretungen sind immer wieder gefragt, Gespräche zu führen. Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen, Gespräche in der MAV-Runde, Gespräche mit der Dienstgeberseite. Damit diese Gespräche zielgerichtet und im Bewusstsein der Rolle als MAV geführt werden können, bedarf es der Übung. Themen im Seminar sind: ß Theoriemodelle aus der Kommunikationsforschung ß strategische Gesprächsführung ß Verhandlungsführung ß Vorbereitung und Nachbereitung solcher Gespräche, sowie die Reflexion Es wird viel Raum geboten, sich in Übungssequenzen selbst zu erleben, zu beobachten und zu reflektieren. Referentin Gabriele Backendorf, Supervision und Coaching, Osburg Teilnahmegebühr EUR 150,00 Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte Weiterer Termin: Mai Di Uhr Mi Uhr Referentin Gabriele Backendorf, Supervision und Coaching, Osburg Teilnahmegebühr EUR 150,00 Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte 18

19 KLAUSURTAGE plus MAVV Sammeln Sie Pluspunkte für Ihre Kolleginnen und Kollegen! Eine Klausurtagung der gesamten Mitarbeiter - vertretung ist ein besonderes Angebot innerhalb des MAV-Bildungsprogramms der Kommende: Für große MAVen mit neun oder mehr MAV-Mitgliedern, die sich zur Arbeit an den eigenen Themen an einen außerhalb der Einrichtung zurückziehen möchten. 20. Januar Di Uhr Uhr Januar Mo Uhr Di Uhr Januar Mi Uhr Do Uhr Februar Di Uhr Mi Uhr Februar Di Uhr Mi Uhr 4. März Mi Uhr Mi Uhr März Di Uhr Mi Uhr April Mi Uhr Do Uhr 18. Mai Mo Uhr Uhr Mai Mi Uhr Do Uhr Diese Termine sind bereits belegt. Weitere Klausur-Termine auf Anfrage: Burkhard Becker, Tel , becker@kommende-dortmund.de 19

20 MAV KURSÜBERSICHT I/2015 Grundseminare S Januar Grundlagen und Praxis der MAV-Arbeit März Grundlagen und Praxis der MAV-Arbeit Infotag für MAVen S Januar Erstellen einer MAV-Zeitung 3. Februar Betriebl. Eingliederungsmanagement 10. Februar Entwerfen einer Dienstvereinbarung 17. Februar Formalien in der MAV-Arbeit 3. März Betriebsübergang 24. März Schwangerschaft/Elternzeit 21. April Einigungsstelle/kirchl. Arbeitsgericht 12. Mai Stellenbeschreibung 2. Juni Urlaub 9. Juni Rente / kirchl. Zusatzversorgung 11. Juni Arbeitsschutz /Arbeitssicherheit 16. Juni Rund um die Dienstplangestaltung Infotag für Schul-MAVen S März Schulrecht Fachtagung für MAVen S April Wirtschaftl. Daten lesen und verstehen AVR I für MAVen aus dem AVR-Bereich S Januar Aufbau und Handhabung der AVR März Aufbau und Handhabung der AVR AVR II für MAVen aus dem AVR-Bereich S Mai Arbeitszeitgestaltung Recht und Praxis 20

21 MAVO II S April Kommunikationstraining: Verhandlung Mai Kommunikationstraining: Verhandlung MAV-Vorsitzende S Februar Alltagsarbeit sinnvoll organisieren Klausurtagung S Januar Klausurtag für eine MAV (belegt) Januar Klausurtagung für eine MAV (belegt) Januar Klausurtagung für eine MAV (belegt) Februar Klausurtagung für eine MAV (belegt) Februar Klausurtagung für eine MAV (belegt) 4. März Klausurtag für eine MAV (belegt) März Klausurtagung für eine MAV (belegt) April Klausurtagung für eine MAV (belegt) 18. Mai Klausurtag für eine MAV (belegt) Mai Klausurtagung für eine MAV (belegt)

22 MAV VORSCHAU II/2015 Grundseminare August Grundlagen und Praxis der MAV-Arbeit Sep. Grundlagen und Praxis der MAV-Arbeit Infotag für MAVen 28. Oktober Die Mitarbeiterversammlung 5. November Gesundheitsmanagement 24. November Kirchliche Loyalitätsobliegenheiten 1. Dezember Ausstieg aus dem Erwerbsleben verschiedene Modelle 8. Dezember Aktuelles aus Arbeitsrecht Rechtsprechung Infotag für Schul-MAVen 18. November Aktuelles aus dem Schulrecht Fachtagung für MAVen Sep. Öffentlichkeitsarbeit AVR I für MAVen aus dem AVR-Bereich 31. Aug. 2. Sep.Aufbau und Handhabung der AVR Sep. Aufbau und Handhabung der AVR Sep. Aufbau und Handhabung der AVR Okt. Aufbau und Handhabung der AVR AVR II für MAVen aus dem AVR-Bereich 7. September Eingruppierung nach AVR Nov. AVR II Nov. AVR II MAVO II August Kommunikationstraining Nov. Kommunikationstraining MAV-Vorsitzende Sep. Alltagsarbeit sinnvoll organisieren Klausurtagung 17. September Klausurtagung für eine MAV Dienstgemeinschaftstag 22. Oktober Dienstgemeinschaftstag

23 Allgemeine Hinweise und Geschäftsbedingungen < Freistellung und Kostenübernahme Alle Veranstaltungen sind vom Erzbistum Paderborn und vom Diözesan-Caritasverband als fachlich geeignet anerkannt. MAV-Mitglieder haben für die sie betreffenden Angebote Anspruch auf Freistellung und Fortzahlung der Bezüge. Der Dienstgeber trägt die gesamten Seminarkosten einschl. der Reisekosten ( 16 und 17 Abs. 1 MAVO). < Anmeldung Sie können sich bequem über die Anmeldefunktion unserer Internetseite kommende-dortmund.de (im Menu Veranstaltungen weiter zu Mitarbeitervertretungen ) anmelden; ansonsten: über das Sekretariat (Regina Kister) per kister@kommende-dortmund.de oder telefonisch (Mo. Fr., 8.00 Uhr bis Uhr) per Post oder per Fax ( ). Geben Sie in jedem Fall Name und Vorname sowie die Anschrift der Einrichtung an! < Teilnahmegebühr In der Kommende kann die Teilnahmegebühr bar entrichtet werden. Ansonsten bitten wir, erst nach Erhalt der Rechnung zu überweisen. Die Gebühr beträgt (einschl. Seminarunter - lagen, Vollverpflegung und Übernachtungsmöglichkeit bei mehreren Tagen): für einen Tag 60, EUR, für zwei Tage 150, EUR für drei Tage 210, EUR, für vier Tage 280, EUR Kosten für Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht erstattet bzw. abgezogen werden, da die Gebührensätze auf einer Pauschalkalkulation beruhen. < Fristen und Ausfallkosten Anmeldungen sollten frühzeitig erfolgen, spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Bei mehrtägigen Veranstaltungen bestätigen wir die Anmeldung. Bitte reisen Sie nicht ohne Anmeldebestätigung nach Schwerte. Wir behalten uns vor, eine Tagung/ein Seminar bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Sie können sich bis zum 11. Werktag vor einer Veranstaltung wieder abmelden. Bei Abmeldungen ab dem 10. Werktag vor Beginn betragen die Ausfallkosten 50 % der Teilnahmegebühr, ab dem 2. Werktag vorher 100 %. Die vollständigen AGB finden Sie unter im Impressum. < Anschriften und Ansprechpartner Sozialinstitut Kommende Kardinal-Jaeger-Haus Brackeler Hellweg 144 Bergerhofweg Dortmund Schwerte Korrespondenz bitte nur über die Kommende. Ihre Ansprechpartner dort: Burkhard Becker, Tel , becker@kommende-dortmund.de Regina Kister, Tel , kister@kommende-dortmund.de

24 Anreise So erreichen Sie die Kommende Dotmund mit der Bahn: ß bis Dortmund Hbf, dann U41, 45, 47 bis Kampstr. (1. Haltestelle) und weiter mit der U 43 in Richtung Wickede bis Haltestelle Brackel Kirche, ca. 150 m Fußweg entlang dem Brackeler Hellweg in Fahrt - richtung der Staßenbahn, auf der linken Straßenseite. ß bis Unna, dann mit der S-Bahn 4 Richtung Dortmund- Lütgendortmund bis Haltestelle Brackel, ca. 500 m Fußweg Richtung Norden. Die Straße mündet gegenüber der Toreinfahrt zur Kommende auf den Brackeler Hellweg. mit dem Auto: ß BAB A1 Münster Köln ab Kreuz Dortmund-Unna auf die BAB A44 in Richtung Dortmund und weiter auf der B1 bis Abfahrt DO-Sölde, hier in Richtung DO-Brackel bis Brackeler Hellweg, dann links, nach 300 m rechts durch das Tor an der rechten Straßenseite. So erreichen Sie das Kardinal-Jaeger-Haus (Kath. Akademie Schwerte) mit der Bahn: ß bis Schwerte, dann mit dem Bus Linie 430 Richtung Hörde bis Haltestelle Bergstraße, dort auf der gegenüberliegenden Straßenseite in die Bergstraße, nach 300 m links in den Bergerhofweg, 7 Minuten Fußweg bis zur Akademie. Alternativ: Mit dem Taxi ab Bahnhof Schwerte zur Akademie ca. 8, EUR. ß bis Dortmund Hbf, dann mit der U-Bahn U 41 Richtung Hörde bis Haltestelle Hörde Bhf., dann mit dem Bus Linie 430 Richtung Schwerte bis Haltestelle Bergstraße. Fußweg siehe oben. mit dem Auto: ß BAB A1 Köln Münster Abfahrt Schwerte, von dort 150 m in Richtung Dortmund, dann links in die Bergstraße, nach 180 m links in den Bergerhofweg, nach 450 m liegt die Akademie rechts der Straße.

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