SGF - Qualitätsmanagement

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SGF - Qualitätsmanagement"

Transkript

1 SGF - Qualitätsmanagement Richtlinie für Lieferanten (Qualitätssicherungsrichtlinie) Süddeutsche Gelenkscheibenfabrik GmbH & Co. KG Graslitzer Strasse Waldkraiburg / Germany Tel.: +49 (0) 8638 / Fax.: +49 (0) 8638 / Internet: Ausgabe Juni 2012 (Diese Richtlinien ersetzt QMV SGF-2-E vom ) 1

2 Inhalt 1. Präambel 2-6 Qualitätsmanagement Qualitätsförderung als Liefervoraussetzung Qualitätsplanung und Zusammenarbeit Qualitätslenkung in der Serienfertigung des Lieferanten, Liefervoraussetzungen 2. Umsetzung der Basisforderungen Qualitäts-Management-System (QM - System) und Qualitätsfähigkeit Weitere Qualitätsgrundlagen Lieferqualität und Wareneingang Verarbeitung und Feldeinsatz der gelieferten Produkte Qualitätsdokumentation Archivierungspflichtige Teile "A" / Teile mit kritischen Merkmalen Änderungsmanagement/Q-Probleme 8 3. Massnahmen bei fehlerhaften Lieferungen Informationspflicht/Maßnahmen bei fehlerhaften Lieferungen Kontinuierlicher Verbesserungsprozess 9 4. Weitere Forderungen zur Qualitätssicherung Machbarkeitsanalyse Qualitäts-Vorausplanung Konstruktions- und Prozess FMEA Prüfmittel-, Maschinen- und Prozessfähigkeit Prozess- und Produkt - Audit Produkt- und Prozess-Freigabe Prüfmerkmalabnahme, Rückverfolgbarkeit 5.1 Prüfmerkmalabnahme Rückverfolgbarkeit Umgang mit fehlerhaften Produkten des Lieferanten Geheimhaltung und Mehrfachnutzung Geheimhaltung Mehrfachnutzung Produktsicherheit Produkthaftung und Versicherung Umweltschutz Werkzeuge Vertragssprache, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Lief.-AGB Laufdauer und Kündigung Mitgeltende Unterlagen, Literatur Begriffe und Definitionen 15 2

3 1. Präambel Veränderte Kundenerwartungen und weltweiter Wettbewerb erfordern die ständige Verbesserung aller Produkte und Dienstleistungen sowie aller Prozesse und Unternehmensabläufe. Kundenzufriedenheit durch Qualität in allen Aspekten ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für SGF als Zulieferer komplexer Erzeugnisse für die internationale Automobilindustrie und damit ebenfalls für Sie als unser Auftragnehmer (nachfolgend Lieferant genannt), dessen Produkte in SGF - Erzeugnisse einfließen. Dabei ist Null-Fehler-Qualität aller Lieferungen eine zwingende Voraussetzung, die nur durch gemeinsame Anstrengungen von dem Hause SGF und ihren Lieferanten erreicht und abgesichert werden kann: Fehlervermeidung statt Fehlerentdeckung und ständige Verbesserungen in der gesamten Prozesskette, Kundenanfrage, Angebot, Auftrag, Produktentstehung, Produktionsstart, Serienlieferung und Feldeinsatz sind unabdingbare Forderungen, die wir mit aktiver Hilfe unserer Lieferanten erfüllen müssen und wollen. Die vorliegende Richtlinie zeigt unseren Lieferanten Voraussetzungen, Methoden und Umsetzungshinweise auf, die zum Verwirklichen der gemeinsamen Ziele erforderlich sind. Die Richtlinie ist verbindlich für alle Produkte und Leistungen, die ein Lieferant oder ein mit dem Lieferanten verbundenes Unternehmen (im Nachfolgenden Lieferant genannt) an die SGF liefert. Basis der Zusammenarbeit ist der Nachweis eines strukturierten und wirksamen Qualitätsmanagementsystems. Qualitätsmanagement - Anforderungen Die Übereinstimmung der organisatorischen und technischen Voraussetzungen des Lieferanten mit den Qualitätsanforderungen von SGF ist die Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung. Im Einzelnen wird im nachfolgenden benannt - von SGF - Lieferanten gefordert: Qualitätsförderung als Liefervoraussetzung Zur Erfüllung der hohen Erwartungen der Automobilindustrie vertraut SGF in vollem Maße auf die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der eigenen Mitarbeiter und erwartet von ihren Lieferanten die gleiche Einstellung gegenüber Mitarbeitern und Partnern. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Qualitätsfähigkeit, die der Lieferant nachzuweisen hat. 3

4 Qualitätsförderungsebenen Aktionen/Voraussetzungen Methoden, Dokumente Unternehmenskultur Kooperativer zielorientierter Führungsstil Erstellen und Verfolgen von bereichs-bezogenen Zielvereinbarungen Förderung von Eigeninitiative und Schaffung von Freiräumen für die persönliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter Delegation von Verantwortung und Kompetenz Qualifikation der Mitarbeiter und Förderung des Qualitätsbewusstseins Managementsystem DIN EN ISO 9001:2008 QS 9000 ff, VDA 6.1 ISO TS 16949:2009 DIN EN ISO 14001: AC:2009 Weiterentwicklung einer effektiven Ablauforganisation Schaffung organisatorischer und technischer Voraussetzungen zur Erfassung und Auswertung von Qualitätsinformationen Schulung in Werkzeugen, Methoden und Standards; Unterstützung bei der Lösung von Qualitätsproblemen; Anforderungsgerechter Mitarbeitereinsatz Zertifizierung durch Dritte Schulung und Anwendung Management-Handbuch CAQ-System Datenauswertungen Qualitätssicherung Vermeidung von Fehlern Kleine Q-Regelkreise Systematische Fehlerbearbeitung Problemlösungstechniken, Ursachen-Wirkungs-Analyse Vermeidung von Wiederholfehlern Rückkopplung in den Entwicklungsund Änderungsprozess Umweltschutz Kenntnis und Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Auflagen Schulung der Mitarbeiter Verbesserung der umweltrelevanten Aspekte Zielvorgaben Audits (QM, UM, IMS) Regelmäßige Durchführung interner Audits System Prozess Produkt Integration des Umweltschutzes in den Auditfragenkatalog Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Lieferantenentwicklung Einführung und Aufrechterhaltung für alle Erzeugnisse, Abläufe, Dienstleistungen Partnerschaftliche Zusammenarbeit, gemeinsame Projektarbeit Schulung der Mitarbeiter Programme, Zielvorgaben und Reviews Informationsaustausch; Durchführung von Schulungen, Bereitstellung von Methoden 4

5 Qualitätsplanung und Zusammenarbeit Eine auf Fehlervermeidung ausgerichtete sorgfältige Qualitäts-Vorausplanung während der Produkt- und Prozessentwicklung stellt sicher, dass nur technisch ausgereifte Produkte mit fähigen Fertigungsverfahren hergestellt werden. Qualitätsplanungsstufen Aktionen/Voraussetzungen Methoden, Dokumente Definitionsphase Festlegung des Bedarfes Lastenheft Termin- und Kostenrahmen Anfragevorbereitung Anfragephase Auswahl potenzieller Lieferanten Erfüllung der Mindestforderungen an den Lieferanten ggf. Audit/Potentialanalyse Fähigkeitsbewertung Angebotsphase Anfrage Analyse Lastenheft Ermittlung der SGF-Erwartungen Machbarkeitsanalyse Spezifikation, Termin- und Preisprüfung Konzeptfindung Erstellung verbindliches Angebot Pflichtenheft/Termin/Preis Auftragsvergabe Analyse Angebot Checklisten Auftragsvergabe an geeignetesten Lieferanten Verbindliche Bestellunterlagen, Spezifikationen. Termine, Preise Konzeptumsetzung Einbindung in SGF Projekt-Team Qualitätsvorausplanung Control Plan Entwicklung Abschätzung der Qualitätsrisiken Überprüfung und Bewertung von Konstruktionsentwürfen und Prototypen Überprüfung der Herstellbarkeit Prüfablaufplan Prozessaudit Konstruktions-FMEA Design-Review Versuchsplanung TEAM Abschätzen möglicher Fertigungsrisiken Prozess-FMEA Optimierung der Fertigungsverfahren und Betriebsprobelauf Vorserie Betriebsmittel Überprüfung und Beurteilung der Fertigungssicherheit Versuchsplanung Prüfplanung Fähigkeitsuntersuchung und - nachweis für Prüfmittel, Maschinen und Prozesse Minimierung der Fehlerwahrscheinlichkeit Aktionspläne Serienanlaufphase Serienfreigabe beim Lieferanten Reihenmessung und SPC Prozessfreigabe Erstmusterprüfbericht Freigabe Lieferphase Freigabe durch SGF Lieferantenbewertung Freigabeprotokoll Q-Leistung, Flexibilität, Liefertreue, Zusammenarbeit Lieferanten-Aktivität SGF - Aktivität Nachweispflicht gegenüber SGF 5

6 Qualitätslenkung in der Serienfertigung des Lieferanten, Liefervoraussetzungen Die qualitätssichernden Maßnahmen in der Serie basieren auf Erkenntnissen der Entwicklungsphase und der Feldbeobachtung unserer Erzeugnisse und dienen zur Absicherung und ständigen Verbesserung des erreichten Qualitätsniveaus. Wo technisch und wirtschaftlich sinnvoll, sind selbstregelnde Prozesse und automatisierte Prüfungen einzusetzen. Die Qualitäts-Verantwortlichkeit der Mitarbeiter ist ständig entsprechend dem technischen Fortschritt und den Kundenerwartungen weiterzuentwickeln. Qualitätslenkungsbereiche Aktionen/Voraussetzungen Methoden, Dokumente Beschaffung Sicherstellung der Anlieferqualität Bewertung der Qualitätsleistung Lieferantenbewertung Bewertung der Liefertreue Fertigung Beherrschung von Maschinenparametern Prozessdatenblätter Prüfungen Ständige Überwachung der Prozessfähigkeit Schnelles Erkennen und Beheben von Abweichungen Qualitätsdatenerfassung und - auswertung Absicherung der Maschinenverfügbarkeit Sicherstellung sachgerechter Verpackung Eindeutige Kennzeichnung aller Teile und Gebinde Selbstregelnde Prozesse SPC/Regelkartentechnik Werker-Selbstprüfung Ergebnisse über geeignete EDV- Programme Q-Aufzeichnungen, Pareto- Analysen Vorbeugende Instandhaltung Wartungspläne Verpackungsplan, Anweisungen Systemfestlegung Reklamationsbearbeitung Ursachen-Wirkungs-Analysen Problemlösungstechniken Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen 8D-Report Lagerung und Transport Vermeidung von Wiederholfehlern Richtige und fehlerfreie Handhabung, Lagerung und Transport Beachtung der Herstelldaten und ggf. Verfallsdaten Definierte Abläufe FiFo-Prinzip Lieferanten-Aktivität SGF - Aktivität Nachweispflicht gegenüber SGF 6

7 2. Umsetzung der Basisforderungen 2.1 Qualitäts-Management-System (QM - System) und Qualitätsfähigkeit Aus dem beschriebenen Qualitäts-Management-Prozess sind nachfolgend die wichtigsten SGF- Forderungen herausgehoben und weiter beschrieben, die vom Lieferanten vor Beginn der Geschäftsbeziehung und/oder während der laufenden Geschäfte zu erfüllen und nachzuweisen sind: Der Lieferant hat in seinem Unternehmen ein QM - System wirksam eingeführt und weist damit seine Qualitätsfähigkeit nach. Das System entspricht mindestens den Anforderungen der Norm DIN EN ISO 9001: 2008! Als Nachweis hat der Lieferant das gültige Zertifikat eines akkreditierten Zertifizierungsunternehmens (3rd Party Audit) vorzulegen. Zusatzforderungen der Automobilindustrie müssen dem Lieferanten bekannt sein. Die Zusatzforderungen sind festgelegt in : - VDA 6 Teil 1 - QS 9000 Normenreihe oder zusammengefasst in - ISO/TS Das QM System des Lieferanten ist mit dem Ziel zu entwickeln, und aufrecht zu erhalten, dass es mit den Anforderungen der technischen Spezifikation ISO TS 16949:2009 übereinstimmt! Soweit eine 3rd Party Zertifizierung noch nicht erfolgt ist, ist diese innerhalb von 6 Monaten ab Aufnahme der Lieferbeziehung durchzuführen. Eine Zertifizierung nach der Umweltnorm DIN EN ISO 14001: AC:2009 wird von SGF empfohlen. Für Lieferanten/Unterlieferanten von Teilen und Materialien welche in SGF-Produkte für die Marke Volkswagen (VW) verbaut werden, ist die Umsetzung für folgende Anforderung anzustreben: - Formel Q-Fähigkeit (Qualitätsfähigkeit Lieferanten Beurteilungsrichtlinie) Die Aktualität der Unterlagen obliegt dem Lieferanten. Der Lieferant ist verpflichtet sich vor Auftragsannahme bei SGF zu erkundigen, ob die zu liefernden Teile in VW-Produkte verbaut werden. 2.2 Weitere Qualitätsgrundlagen Neben den angeführten Normen und den allgemein gültigen gesetzlichen Vorschriften, Normen und Bestimmungen sind insbesondere die SGF - Bestellunterlagen z. B. Bestellzeichnungen einschließlich der darin festgelegten Vorschriften wie DIN - Normen, SGF - Normen, technischen Lieferbedingungen, Datenblättern etc. - Vereinbarte Prüfanweisungen und Prüfmittel - Zusätzliche Bestellangaben, z. B. Verpackungsvorschriften - Besondere gesetzliche Vorschriften - Besondere Vorschriften zum Umweltschutz und Recycling und die sonstigen die Qualität betreffenden Vereinbarungen verbindlich. 2.3 Lieferqualität und Wareneingang Die Produkte dürfen keine Konstruktions-, Material- oder Bearbeitungsfehler aufweisen und müssen den vertraglich vereinbarten Spezifikationen und Eigenschaften entsprechen. Der Lieferant erbringt Nachweise im Rahmen der Erstmustervorlage über die Zusammensetzung der verwendeten Materialien und deren Einzelbestandteile, sowie über die damit verbundenen umweltrelevanten Aspekte. Alle Materialien müssen nachweislich im IMDS System (International Material Data System) registriert sein. Das beim Lieferanten wirksam eingeführte QM - System und die daraus abgeleitete Qualitätssicherung bilden die Grundlage dafür, dass die Mängelfreiheit aller vom Lieferanten oder in seinem Auftrag gelieferten Produkte und Leistungen erreicht werden kann (Null-Fehler-Qualität). SGF wird die angelieferten Teile bei Wareneingang unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen im Rahmen einer Sichtprüfung auf Menge, Identität und offensichtliche Beschädigung, z.b. Transportschäden, prüfen. Hierbei oder später erkannte Mängel zeigt SGF dem Lieferanten unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, nach Mangelentdeckung schriftlich per Telefax oder elektronischer Datenübermittlung, z.b. , an. Der Lieferant verzichtet insoweit auf den Einwand der unterlassenen oder verspäteten Mängelrüge nach 377 HGB 7

8 2.4 Verarbeitung und Feldeinsatz der gelieferten Produkte Der Lieferant hat die beanstandeten Produkte sorgfältig zu untersuchen (Fehler-/Ursachen-Analyse). Er muss die Ergebnisse und geplanten Korrekturmaßnahmen einschließlich Terminplanung für deren Umsetzung unverzüglich in einem 8D-Report zusammenfassen und an SGF weiterleiten. Die wirksame Umsetzung der Korrekturmaßnahmen ist der Firma SGF zu bestätigen bzw. nachzuweisen. Eine erste Stellungnahme zu dem dargestellten Fehlerbild mit eingeleiteten Sofortmassnahmen ist SGF innerhalb von 24 Stunden zu übersenden! Fehlende oder verspätete Stellungnahmen werden in der jährlichen Lieferantenbewertung entsprechend berücksichtigt und negativ bewertet. 2.5 Qualitätsdokumentation Die Ergebnisse der beim Lieferanten durchgeführten Qualitätsprüfungen und Audits sind einschließlich geplanter und wirksam durchgeführter Korrekturmaßnahmen zu dokumentieren und SGF bzw. dem Kunden von SGF auf Anforderung jederzeit komplett zur Verfügung zu stellen. Eventuelle Abweichungen von dieser Vorgehensweise sind zwischen den Partnern bereits bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. 2.6 Archivierungspflichtige Teile "A" / Teile mit kritischen/besonderen Merkmalen Hierunter werden Produkte verstanden, bei denen ein erhöhtes Risiko von Personen- und Sachschäden im Falle ihrer Mangelhaftigkeit besteht. Diese Produkte und deren Merkmale sind eindeutig in den technischen Unterlagen der SGF gekennzeichnet. (Für diese Merkmale sind im Rahmen der Erstbemusterung gemäß Punkt 4.4 Prozess und Messmittelfähigkeiten nachzuweisen) Der Lieferant verpflichtet sich, für dokumentationspflichtige Teile Anweisungen zu benutzen bzw. zu erstellen und in geeigneter Form die Prüfergebnisse dieser Merkmale gem. den Vorgaben der bauteilspezifischen Kontrollpläne, aufzuzeichnen. Der Archivierungszeitraum beträgt 20 Jahre. Die Dokumentation muss so beschaffen sein, dass die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten wie auch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eingehalten wird und nachgewiesen werden kann (Entlastungsnachweis). 2.7 Änderungsmanagement/Q-Probleme Der Lieferant informiert SGF vor Durchführung aller geplanten Änderungen an Produkt und Prozessen so rechtzeitig, dass SGF diese Änderungen auf ihre Durchführbarkeit prüfen kann und darf die Änderungen erst nach Freigabe durch SGF durchführen. Dies gilt insbesondere bei: Konstruktions-, Spezifikations- oder Werkstoffänderungen, Einsatz neuer, modifizierter oder Ersatzwerkzeuge, Herstellmethoden oder Produktionsprozessen, Produktionsverlagerung innerhalb eines Fertigungsstandortes oder an andere Standorte, Änderungen von Lieferanten an Produkten, Unterteilen, Materialien oder Dienstleistungen, Neuanlauf von Produktionseinrichtungen nach Stilllegung von mehr als 12 Monaten. Die Informationspflicht besteht auch, wenn einer der Punkte auf einen Unterlieferanten zutrifft. Der Lieferant stimmt den Umfang der notwendigen erneuten Freigabeprüfungen (Erstmuster) mit SGF (Abt. Qualitätsmanagement) ab. Er stellt sicher, dass Serienlieferungen an SGF erst erfolgen, wenn die erneut vorzustellenden Erstmuster durch SGF freigegeben sind (s. Punkt 4.6). Nach Änderungen ist die erste Lieferung auf Lieferschein, Gebinden, und gegebenenfalls Teilen gesondert zu kennzeichnen. Einzelheiten hierzu sind jeweils zwischen dem Lieferanten und SGF vor Auslieferung schriftlich zu vereinbaren. 8

9 3. Maßnahmen bei fehlerhaften Lieferungen 3.1 Informationspflicht/Maßnahmen bei fehlerhaften Lieferungen Der Lieferant verpflichtet sich, SGF über aufgetretene Qualitätsprobleme oder Sperrungen von Produkt oder Prozess unverzüglich nach Kenntnis schriftlich zu informieren und mit SGF erforderliche Korrekturen abzustimmen. Der Lieferant ist verpflichtet, fehlerhafte Lieferungen auf seine Kosten auszusortieren bzw. nachzubessern, so dass SGF kein Schaden entsteht (z.b. Bandstillstand). Alternativ kann eine Lieferung von Gutteilen zu einem von SGF genannten Termin vereinbart werden. Stellt der Lieferant Fehler fest, von denen auch bereits zum Versand gebrachte Lieferungen betroffen sein könnten, ist unverzüglich SGF Abt. Qualitätsmanagement zu informieren. Ist der Lieferant nicht in der Lage, die Fehler bis zur nächsten Lieferung abzustellen, hat er unverzüglich den Einkauf und das Qualitätsmanagement der SGF zu unterrichten. 3.2 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) Der Lieferant hat in seinem Unternehmen einen strukturierten Prozess der kontinuierlichen Verbesserung für alle Produkte, Prozesse, Betriebsabläufe und Dienstleistungen eingeführt und wendet ihn nachweisbar für die an SGF gelieferten Produkte und mit der Geschäftsbeziehung verbundenen Aktivitäten an. Die Wirksamkeit weist er durch ständige Verbesserung der Qualitätsleistung, Preise, Lieferperformance, Flexibilität und Zusammenarbeit nach. Die entsprechenden Programme und Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung werden SGF auf Anforderung vorgelegt. 4. Weitere Forderungen zur Qualitätssicherung Neben den festgelegten allgemeinen Anforderungen und Verpflichtungen der SGF Lieferanten sind im Einzelnen nachzuweisen bzw. vorzulegen: 4.1 Machbarkeitsanalyse Der Lieferant hat die Machbarkeit der von ihm angebotenen Leistung zu überprüfen. Dies umfasst neben der technischen Machbarkeit (Herstellbarkeit der Teile unter Serienbedingungen gemäss den Spezifikationen mit der geforderten Prozessfähigkeit) auch Aspekte wie Logistik, Qualität, Termine, Kosten usw. Die Machbarkeit ist zu dokumentieren und auf Anforderung SGF nachzuweisen. Die Abgabe des Lieferantenangebotes gilt gleichzeitig als Bestätigung der Herstellbarkeit entsprechend den in der SGF- Anfrage festgelegten Spezifikationen und Eigenschaften. Als wesentlichen Vertragsbestandteil sehen wir die Verpflichtung des Lieferanten zum Ziel einer Null-Fehler-Qualität. 4.2 Qualitäts-Vorausplanung Zur Absicherung der Null-Fehler-Qualität in allen Phasen der Zusammenarbeit verpflicht sich der Lieferant, eine verbindliche Qualitäts-Vorausplanung für Prototypen, Vorserienmuster und Serienlieferungen zu erstellen, in Prüfablaufplänen (Control Plan) zu dokumentieren und mit SGF abzustimmen. Im Voraus ist durch den Lieferanten festzulegen, ob die Qualitäts-Vorausplanung entsprechend den Vorgaben nach VDA Band 4 Teil 3 oder den QS 9000 Schriften durchzuführen ist. 9

10 4.3 Konstruktions - und Prozess FMEA Der Lieferant führt unter Berücksichtigung der Anwendung seiner Produkte bei SGF und deren Kunden vorbeugende Risikoanalysen (FMEA) für alle an SGF gelieferten Produkte und die damit verbundenen Prozesse durch und aktualisiert die FMEA bei allen auftretenden Abweichungen der Produkt- und/oder Prozessqualität, sowie bei Änderungen entsprechend Punkt 2.7. Alle die Produktsicherheit betreffenden Parameter sind in die Analyse einzubeziehen. Einzelheiten sind in VDA Band 4, Teil 2 sowie in den QS 9000 Schriften festgelegt. Zu den Ergebnissen siehe Punkt Prüfmittel-, Maschinen- und Prozessfähigkeit Durch Anwendung geeigneter statistischer Verfahren stellt der Lieferant sicher, dass die eingesetzten Maschinen, Werkzeuge, Mess- und Prüfmittel sowie die Prozesse, in denen diese zum Einsatz kommen, für die Herstellung der an SGF gelieferten Produkte geeignet und fähig sind. Für alle die zur Überwachung kritischer und besonderer Merkmale eingesetzten Werkzeuge, Prüfmittel und Lehren müssen die Fähigkeitsnachweise nach QS 9000 MSA vorliegen. Prüfmittelfähigkeit; Prüfmittelüberwachung: Der Lieferant stellt sicher dass die Fähigkeit seiner Prüfmittel zu jedem Zeitpunkt nachweisbar gegeben ist und die aktuellen Werte bekannt sind. Im Besonderen gilt dies für die Umfänge: Eignung des Prüfmittels für den vorgesehenen Einsatzzweck Genauigkeit Wiederhol - und Vergleichspräzision (%R&R) (kritische und besondere Merkmale) Der Lieferant organisiert die Überwachung seiner Prüfmittel in einer Form, dass jederzeit ein glaubhafter Nachweis deren Fähigkeit und Funktionstüchtigkeit möglich ist. Referenz: QS 9000 MSA/ Analyse von Messsystemen Maschinen- und Prozessfähigkeit: Maschinenfähigkeitsindex: Cmk 1,67 Hierbei wird eine Stichprobe (min. 50 hintereinander gefertigte Produktionsteile) entnommen in 10 Stichproben zu je 5 Teilen aufgeteilt, bewertet und auf ihre Merkmalsstreuung und Lage hin analysiert. Prozessfähigkeitsindex: Cpk > 1,33 Dabei werden kleinere Anzahlen von Teilen (25 Stichproben zu je 5 Teilen) über einen längeren Zeitraum verteilt entnommen und bewertet. Einzelheiten zur Vorgehensweise sind im VDA Band 4 Teil 1 sowie in den QS 9000 Schriften festgelegt. Hinweis: Grundsätzlich müssen die Ergebnisse dieser Untersuchung für alle kritischen Merkmale im Rahmen der Erstbemusterung mit einem P pk Index von > 1,67 nachgewiesen werden Werden die Mindestanforderungen vorübergehend nicht erreicht, sind 100 % - Prüfungen so lange durchzuführen, bis durch Korrekturmaßnahmen die Fähigkeit erreicht ist. Vorläufige Prozessfähigkeit: Pp und Ppk: Pp und Ppk > 1,67 Der Prozess erfüllt mit hoher Wahrscheinlichkeit die Kundenforderung. Nach der PPAP Freigabe durch den Kunden wird mit der Produktion begonnen. 1,33 Ppk 1,67 Der Prozess könnte die Kundenforderungen eventuell nicht erfüllen. Nach der Bemusterung des Teils wird mit der Produktion begonnen, unter besonderer Betrachtung der betroffenen Merkmale, bis ein laufender Cpk-Wert > 1,33 erreicht ist. PpK < 1,33 Der Prozess erfüllt nicht die Kundenforderungen. Es müssen Prozessverbesserungen durchgeführt werden, die im Rahmen einer Beanstandungsmeldung dokumentiert werden. Vermehrte Tests sind erforderlich, bis ein laufender Cpk-Wert von mindestens 1,33 erreicht wird. Dazu muss vom Kunden ein revidierter Kontrollplan für diese Zwischenmaßnahmen geprüft und genehmigt werden. Definition: Maschine = Einzelner Baustein innerhalb der Fertigungsfolge Prozess = Geregelter wertschöpfender und wiederholbarer Ablauf mit messbarem Input und Output, z. B. Zusammenwirkung von Personal, Maschinen, Material, Methoden, Einrichtungen, Arbeitsumfeld in einer Gruppe verwandter Aufgaben 10

11 4.5 Prozess- und Produkt - Audit Der Lieferant führt regelmäßig für alle an SGF gelieferten Produkte und die mit ihrer Entwicklung und Herstellung verbundenen Prozesse im Voraus geplante interne Audits ( z. B. VDA-Band 6 Teile 3 und 5) durch. Basis hierfür sind die vertraglich festgelegten Produkt-Spezifikationen und -Eigenschaften sowie weitere die Lieferungen betreffende Vereinbarungen, z. B. zu Logistik und Verpackung. Bei eventuellen Abweichungen leitet der Lieferant umgehend alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen ein und stellt deren wirksame Umsetzung dauerhaft sicher. Darüber hinaus ist SGF berechtigt, jederzeit nach Voranmeldung durch ein Prozess-, Produkt- oder System - Audit zu überprüfen, ob die Qualitätssicherungsmaßnahmen des Lieferanten die SGF - Anforderungen gewährleisten. Treten Qualitätsprobleme auf, die durch Leistungen und/oder Lieferungen von Unterauftragnehmern des Lieferanten verursacht werden, hat dieser auf Anforderung von SGF die Möglichkeit eines Audits gegebenenfalls unter Teilnahme von SGF beim Unterlieferanten zu klären und die Ergebnisse SGF offen zu legen. Zu den Audit-Aufzeichnungen siehe Punkt Produkt- und Prozess-Freigabe Zur Produkt-Freigabe hat der Lieferant vor Beginn der Serienlieferung an SGF Erstmuster nach PPAP (QS 9000 Produktionsteil - Freigabeverfahren) oder VDA 2 (Sicherung der Qualität von Lieferungen) vorzustellen, die allen vertraglich vereinbarten Spezifikationen und Eigenschaften entsprechen. Wenn nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, muss der Lieferant Stufe 3 bei der Vorstellung nach PPAP als Standartstufe für alle Vorlagen benutzen. Bei der Vorstellung nach VDA wird, wenn nicht anders vereinbart, die Vorlagestufe 2 zugrunde gelegt. Hierdurch können eventuelle Abweichungen rechtzeitig korrigiert und damit systematische Fehler in der Serienfertigung verhindert werden. Die Erstmuster und alle bei ihrer Herstellung verwendeten Einzelteile und Materialien müssen vollständig mit serienmäßigen Betriebsmitteln und unter Serienbedingungen gefertigt sein. Die erforderliche Dokumentation ist in Inhalt und Umfang projektspezifisch mit der Abteilung SGF Qualitätsmanagement abzustimmen. Die Ergebnisse der Prozess-Freigabe kann SGF auf Wunsch beim Lieferanten überprüfen oder anfordern. 5. Prüfmerkmalabnahme/Rückverfolgbarkeit 5.1 Prüfmerkmalabnahme Zur ständigen Verbesserung der Qualität und Produktivität behält sich SGF das Recht vor, ihre Produkte beim Lieferanten durch Beauftragte abzunehmen. Ziel dabei ist es, die in der Präambel beschriebenen Anforderungen an das Qualitätsmanagement vor Serienbeginn mit abschließender Erstbemusterung sicherzustellen. Die bauteilbezogene Abnahme sieht folgende Punkte vor: Technische Freigabe Analyse von Messsystemen Konstruktions FMEA (Gage R&R Study) Prozessflussdiagramme Control Plan Prozess FMEA Teilevorlagebestätigung (PSW) Messergebnisse Materialdatenblatt im IMDS akzeptiert Aufzeichnungen von Material - und Muster Serienteile Leistungstests Untersuchung zur Kurzeitfähigkeit der Spezifische Prüf und Fertigungsmittel Prozesse APQP Statusreport Kundenspezifische Forderungen 11

12 Das Ergebnis wird dem Lieferanten mitgeteilt. Bei der Merkmalsprüfung von A -Teilen wird ein entsprechend schärferer Maßstab angelegt und eine tiefergehende Untersuchung durchgeführt. Bei zerstörungsfreien Prüfungen (Eindring-, Magnetpulver-, Wirbelstrom-, Durchstrahlungsprüfung usw.) müssen die Mitarbeiter eine Qualifizierung nach DIN EN 473 nachweisen. Bei nicht zufriedenstellenden Ergebnissen kann fallweise ein Produkt- / Prozessaudit / Systemaudit durchgeführt werden. Dem SGF - Beauftragten muss nach Abstimmung mit dem Lieferanten ermöglicht werden, in alle technischen Unterlagen Einsicht zu gewähren, die Produkte für SGF betreffen. 5.2 Rückverfolgbarkeit Der Lieferant verpflichtet sich, die Rückverfolgbarkeit der von ihm gelieferten Produkte sicherzustellen. Durch Kennzeichnung der Produkte, oder ersatzweise andere geeignete Maßnahmen stellt der Lieferant sicher, dass im Falle eines festgestellten Fehlers unverzüglich alle weiteren eventuell fehlerhaften Produkte identifiziert und solange gesperrt werden können, bis Folgemaßnahmen zwischen Lieferant und SGF abgestimmt sind. 6. Umgang mit fehlerhaften Produkten des Lieferanten Mängel der Lieferung wird SGF unverzüglich spätestens 5 Werktage nach Mangelentdeckung (siehe hierzu Punkt 2.3) dem Lieferanten schriftlich in einem Prüfbericht anzeigen, der auch die maximal akzeptierbare Frist zur Reklamationsbearbeitung enthält. 7. Geheimhaltung und Mehrfachnutzung 7.1 Geheimhaltung Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen, kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Die vorstehende Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Kenntnisse und Informationen, für welche die empfangende Vertragspartei nachweist, dass die überlassenen Informationen a) ihr zur Zeit der Offenbarung bereits bekannt waren oder b) nachträglich, ohne ihr Verschulden öffentlich bekannt wurden, d.h. ihr von dritter Seite auf gesetzliche Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwendung bekannt gemacht wurden oder c) ihr durch schriftliche Zustimmung der offenbarenden Vertragspartei freigegeben wurden oder d) zur Erfüllung einer bestandskräftigen administrativen oder rechtskräftigen gerichtlichen Anweisung oder Verfügung von ihr offen gelegt werden mussten Die Verpflichtung zur Geheimhaltung endet 5 Jahre ab dem Zeitpunkt der letzten Lieferung. 7.2 Mehrfachnutzung Zeichnungen, Schablonen, Matrizen, Muster, Werkzeuge, sowie Neuentwicklungen, Sonderprüfmittel und sonstige Angaben, die dem Lieferanten von SGF zur Verfügung gestellt werden, sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SGF für Dritte verwendet bzw. weitergegeben werden. 12

13 8. Produktsicherheit Der Lieferant hat alles organisatorisch und technisch Mögliche und Zumutbare zu tun, um die Produktsicherheit seiner Teile und die seiner Unterlieferanten zu steigern und die Risiken von Personenund Sachschäden zu minimieren. Wenn dem Lieferanten von den zu liefernden oder ähnlichen Produkten Gefährdungspotentiale bekannt sind oder er dies vermutet, hat er SGF dies unverzüglich anzuzeigen und über die möglichen Risiken unverzüglich aufzuklären. SGF erwartet von seinen Zulieferanten und dessen Unterlieferanten, dass im gesamten Unternehmen ein ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein vorhanden ist bei der Entwicklung von Bauteilen die erforderliche Produktsicherheit gewährleistet wird durch angemessene serienbegleitende Q-Sicherungsmaßnahmen die Wahrscheinlichkeit des Auftretens fehlerhafter Produkte minimiert wird die rechtzeitige Entdeckung fehlerhafter Produkte im Produktionslauf durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt ist Q-Daten ausführlich dokumentiert werden für Ereignisse wie Unterbrechungen in der Energieversorgung, Arbeitskräftemangel, Ausfall von wichtigen Betriebsmitteln und Feldbeanstandungen Notfallpläne erstellt werden, um die Anforderungen des Kunden auch in solchen Fällen zu erfüllen ein Materialrückverfolgbarkeitssystem zum Einsatz gelangt, um im Bedarfsfall Auswirkung von Fehlern einzugrenzen eine ausführliche Schulung der Mitarbeiter zum Thema Produktsicherheit und Produkthaftung erfolgt und vergleichbare Systeme bei allen Unterlieferanten zu Anwendung gelangen. 9. Produkthaftung und Versicherung Soweit nicht in dieser Richtlinie oder im Rahmenvertrag etwas anderes geregelt ist oder der Rahmenvertrag mit dem Lieferanten nicht vereinbart wurde, haftet der Lieferant für Schäden, die durch seine mangelhaften Produkte verursacht wurden, nach den Maßgaben der gesetzlichen Bestimmungen. In Bezug auf Anforderungen an den Versicherungsschutz des Lieferanten gilt die Regelung zum Pkt. Haftung und Versicherung des Rahmenvertrages entsprechend. Sofern mit dem Lieferanten kein Rahmenvertrag vereinbart wurde, verpflichtet sich der Lieferant einen geeigneten Versicherungsschutz (u.a. durch Abschluss einer erweiterten Produkthaftpflichversicherung) in ausreichender Höhe aufrechtzuerhalten. 10. Umweltschutz In Verantwortung für einen effizienten Umgang mit Ressourcen und die nachhaltige Sicherung unserer Umwelt sehen wir uns verpflichtet, die Lieferanten der SGF in unsere umweltpolitische Zielsetzung einzubeziehen und sie dementsprechend zu motivieren und zu fördern. Hinsichtlich der Produkt- Umweltverträglichkeit fordern wir von unseren Lieferanten die Einhaltung und Beachtung der für Ihn relevanten gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Auflagen sowie die Beachtung der einschlägigen Normen. Bei Eingehen einer Lieferverpflichtung ist die SGF- Unternehmenspolitik zu beachten. Der Immissionsschutz, der Schutz von Wasser und Boden, die Kreislauf-/Abfallwirtschaft sowie das umweltorientierte Management stellen zentrale Aufgaben für die Unternehmen dar. Produktionsorientierter Umweltschutz vermeidet Verlagerungseffekte durch die ganzheitliche Betrachtung aller Umwelteinflüsse. SGF erwartet von seinen Lieferanten, dass sie sich gegenüber dem Gemeinwesen verantwortungsbewusst verhalten und Umweltthemen eine positive, proaktive Einstellung entgegen bringen. Die Strategien der Lieferanten zur Verbesserung von Umweltaspekten sollten folgende Teilbereiche umfassen: 13

14 Herstellungsprozess Reduzierung des Energieverbrauchs Kennzeichnung und Verpackung Recycling und Wiederverwendung Abfallentsorgung SGF empfiehlt dem Lieferanten eine Zertifizierung nach der DIN EN ISO 14001: AC: Werkzeuge Der Lieferant von Werkzeugen hat für seine Lieferungen die anerkannten Regeln der Technik, die Sicherheitsvorschriften, die vereinbarten technischen Daten und die vereinbarte Beschaffenheit zu gewährleisten. Änderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch SGF. Die Qualitätsmanagement-Richtlinie für Lieferanten (Qualitätssicherungsvereinbarung) der SGF ist Vertragsbestandteil. Hat SGF den Lieferanten über den Verwendungszweck der Lieferung oder Leistung unterrichtet oder ist dieser Verwendungszweck für den Lieferanten auch ohne ausdrücklichen Hinweis erkennbar, so ist der Lieferant verpflichtet, SGF unverzüglich zu informieren, falls das Werkzeug oder die Leistung nicht geeignet ist, diesen Verwendungszweck zu erfüllen. Der Lieferant für Werkzeuge ist verpflichtet, Änderungen in der Art der Zusammensetzung des verarbeiteten Materials oder der konstruktiven Ausführung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch SGF. 12. Vertragssprache, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Lieferanten-AGB 12.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist die Vertrags-, und Verhandlungssprache Deutsch, so dass der Schriftverkehr mit SGF (Korrespondenz, Berichte usw.) in Deutsch zu erfolgen hat 12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und den Einzelbestellungen ist Traunstein Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) oder sonstigem Kollisionsrecht Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Lieferanten, z.b. dessen Allgemeine Lieferbedingungen, ist ausgeschlossen. 14

15 13. Laufdauer, Kündigung 13.1 Diese Vereinbarung ist zeitlich unbefristet. Sie kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Quartals schriftlich gekündigt werden Die Beendigung dieser Vereinbarung lässt die Wirksamkeit laufender Einzel-Lieferverträge bis zu deren vollständigen Abwicklung unberührt, d.h. die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung gelten für diese Einzel-Lieferverträge bis zum Ende deren jeweiligen Laufzeit weiter Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 14. Mitgeltende Unterlagen, Literatur Details zu den in der Richtlinie angeführten Normen und Methoden des Qualitätsmanagements entnehmen Sie bitte der weiter unten angegebenen Literatur in der jeweils neuesten Auflage. Auf Anfrage ist SGF, Abteilung Qualitätsmanagement bzw. Einkauf, Graslitzer Strasse Waldkraiburg / Germany Tel.: +49 (0) 8638 / Fax.: +49 (0) 8638 / Internet: gerne bereit Sie bei Interpretation und Einführung von Methoden und Normforderungen zu unterstützen. DIN EN ISO 9001: 2008 VDA 1 Leitfaden zur Dokumentation und Archivierung von Qualitätsforderungen und Qualitätsaufzeichnungen VDA 2 Sicherung der Qualität von Lieferungen VDA 4 Teil 1-3 Sicherung der Qualität vor Serieneinsatz VDA 6 u. 6 Teile 1-3, 5 Qualitätsmanagement in der Automobilindustrie QS 9000 Schriftenreihe QS 9000 ff MSA / Analyse von Messsystemen ISO/TS : 2009 Qualitätsmanagementsysteme, Schriftenreihe DIN EN ISO 14001: AC:2009 Umweltmanagementsysteme 15. Begriffe und Definitionen CAQ Computer Aided Quality System =Computergestützte Qualitätssicherung FiFo First in First Out FMEA Fehler Möglichkeits und Einfluss Analyse (Failure Modes and Effects Analysis) Werkzeug der Qualitätsplanung zur vorbeugenden Sicherung der Qualität (Risikoanalyse) IMDS Internationales Material Daten System Pareto-Analyse Untersuchungsmethode mittels Anordnung aller eine betrachtete Situation beeinflussenden Faktoren in einer Ordnung ihres relativen Einflusses mit dem Ziel, eine detaillierte Untersuchung auf die Hauptfaktoren begrenzen zu können QFD Quality Function Deployment SPC Statistische Prozesskontrolle R&R Study Wiederholbarkeits und Vergleichbarkeitsanalyse C mk Fähigkeitsindex Maschinenfähigkeit C pk fortdauernder Fähigkeitsindex 15

Technische Lieferbedingungen (TLB) für. Lieferanten

Technische Lieferbedingungen (TLB) für. Lieferanten Technische Lieferbedingungen (TLB) für Lieferanten finova Feinschneidtechnik GmbH Am Weidenbroich 24 D 42897 Remscheid - nachstehend finova genannt und Lieferant - nachstehend Lieferant genannt - 1 von

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung für Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial

Qualitätssicherungsvereinbarung für Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial Qualitätssicherungsvereinbarung Kaufteile, Coil- und Platinenmaterial Formblatt: qmfo106_04_qualitaetssicherungsvereinbarung_serienmaterial Erstellt von: F.Metzle Datum: 2012-11-29 Geändert: F.Metzle Datum:

Mehr

Zur Herstellung seiner Erzeugnisse setzt Schunk Kohlenstofftechnik in wesentlichem Umfang zugekaufte

Zur Herstellung seiner Erzeugnisse setzt Schunk Kohlenstofftechnik in wesentlichem Umfang zugekaufte Qualitätsrichtlinien für Lieferanten 1. Einführung Zur Herstellung seiner Erzeugnisse setzt Schunk Kohlenstofftechnik in wesentlichem Umfang zugekaufte Produkte ein. Um zu gewährleisten, dass kein Fehler

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Anlage 6 zur MPA QS 14 Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen Joseph Dresselhaus GmbH & Co. KG Dresselhaus International GmbH Zeppelinstraße 13, 32051 Herford mit deren Niederlassungen und Tochtergesellschaften.

Mehr

Projekt- Phasen Quality Gates Phase: 0 Phase: 1 Phase: 2 Phase: 3 Phase: 4 Phase: 5 Idee Definition Konzeption Qualifikation 3.1-3.3 Vorserie Serie 0 Detail Absicherung Finalisierung 1 2 3 4 5 Lieferantenselbstauskunft

Mehr

Basis Anforderungen an das. Qualitätsmanagementsystem. unserer Lieferanten

Basis Anforderungen an das. Qualitätsmanagementsystem. unserer Lieferanten Basis Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem unserer Lieferanten QW Aspöck Systems Stand 02 2007 Seite 1 von 7 Vorwort Diese Qualitätsvorschrift definiert die Anforderungen der Aspöck Systems GmbH

Mehr

Vorlesungsunterlagen. Qualitätsmanagement. Teil 5: Qualitätssicherungsmaßnahmen

Vorlesungsunterlagen. Qualitätsmanagement. Teil 5: Qualitätssicherungsmaßnahmen Vorlesungsunterlagen Qualitätsmanagement Teil 5: Qualitätssicherungsmaßnahmen Vorlesung Qualitätsmanagement, Prof. Dr. Johann Neidl Seite 1 1. Allgemeines 1.1 Organisatorisches 1.2 Gliederung 1.2 Lernziele

Mehr

Fragebogen für Lieferanten zur Selbstbewertung

Fragebogen für Lieferanten zur Selbstbewertung Name: Manz-Lieferanten-Nr.: Straße: Postfach: Postleitzahl: Ort: Telefon: Telefax: Email Geschäftsführung: Telefon: Ansprechpartner Telefon Telefon Verkauf: Qualität: Fertigung: Disposition : Entwicklung:

Mehr

Qualitätssicherungs- Richtlinien. für. Lieferanten

Qualitätssicherungs- Richtlinien. für. Lieferanten Qualitätssicherungs- Richtlinien für Lieferanten QMB Giso Meier GmbH OP 03 01-007 Seite: 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 2. Qualitätsmanagement System 3. Sicherung der Qualität vor Serieneinsatz 4.

Mehr

VL_EK.02 Lieferantenauswahl und freigabe

VL_EK.02 Lieferantenauswahl und freigabe Im verschärften internationalen Wettbewerb nehmen die Faktoren Qualität, Umwelt und Sicherheit einen immer höheren Stellenwert ein. Die Qualitätsfähigkeit unseres Unternehmens und der Wert unserer Produkte

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Beispielfragen TS9(3) Systemauditor nach ISO/TS 16949 (1 st,2 nd party)

Beispielfragen TS9(3) Systemauditor nach ISO/TS 16949 (1 st,2 nd party) Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1 bis 10 unter Verwendung der ISO/TS 16949 und ggf. ergänzender Automotive Broschüren

Mehr

Qualitätssicherheitsvereinbarung. zwischen. BREMA-Werk GmbH & Co. KG. nachfolgend Kunde genannt. und. nachfolgend Lieferant genannt

Qualitätssicherheitsvereinbarung. zwischen. BREMA-Werk GmbH & Co. KG. nachfolgend Kunde genannt. und. nachfolgend Lieferant genannt Qualitätssicherheitsvereinbarung zwischen BREMA-Werk GmbH & Co. KG nachfolgend Kunde genannt und nachfolgend Lieferant genannt über die Durchführung eines gemeinsamen Qualitätsmanagements, mit dem Ziel,

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Hirschmann Car Comunication. Lieferantenleitfaden

Hirschmann Car Comunication. Lieferantenleitfaden Hirschmann Car Comunication Lieferantenleitfaden Stand: 19.05.2010 Leitfaden für Lieferanten 1. Einleitung 2. Qualitätsmanagement 2.1 Qualitätsförderung 2.2 Qualitätsplanung und Zusammenarbeit 2.3 Qualitätslenkung

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party) Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu

Mehr

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG WEBER HYDRAULIK GMBH FÜR LIEFERANTEN VON HEILBRONNER STR. 30 74363 GÜGLINGEN. nachfolgend Weber Hydraulik genannt

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG WEBER HYDRAULIK GMBH FÜR LIEFERANTEN VON HEILBRONNER STR. 30 74363 GÜGLINGEN. nachfolgend Weber Hydraulik genannt QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN VON WEBER HYDRAULIK GMBH ZWISCHEN WEBER HYDRAULIK GMBH HEILBRONNER STR. 30 74363 GÜGLINGEN nachfolgend Weber Hydraulik genannt UND IM FOLGENDEN ALS LIEFERANT

Mehr

1 Zweck der Erstbemusterung. 2 Definitionen. 3 Durchführung von Bemusterungen

1 Zweck der Erstbemusterung. 2 Definitionen. 3 Durchführung von Bemusterungen 1 Zweck der Erstbemusterung Die Erstbemusterung soll vor Serienbeginn und damit Eingehen einer Lieferverbindung den Nachweis erbringen, dass die vereinbarten Qualitätsforderungen zuverlässig erfüllt werden.

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Seite 1 von 6 Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen: Hüstener Straße 43 45 59846 Sundern nachfolgend L&V genannt. Und: nachfolgend Lieferant genannt. Dateiname: erstellt freigegeben Stand Datum

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Qualitätssicherungsbedingungen Stand: 25. Januar 2016

Qualitätssicherungsbedingungen Stand: 25. Januar 2016 002: Lieferung der Teile nur mit aktueller BAAINBw- oder RLS/RMMV-Zulassung. 089: Das Herstelldatum auf dem Teil und/oder Verpackung muss erkennbar sein. Das Alter darf bei Anlieferung 6 Monate nicht überschreiten.

Mehr

Qualitätsmanagement. Audit-Fragebogen. für Lieferanten der. x-y GmbH QUALITÄTS- MANAGEMENT. Fragebogen für externes Lieferantenaudit SYSTEM.

Qualitätsmanagement. Audit-Fragebogen. für Lieferanten der. x-y GmbH QUALITÄTS- MANAGEMENT. Fragebogen für externes Lieferantenaudit SYSTEM. von 4 Qualitätsmanagement Audit-Fragebogen für Lieferanten der x-y GmbH QM 05-09/ 2 von 4 auditiertes Unternehmen: QM 05-09/ 3 von 4 INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort 2. Fragen zur Unternehmens- bzw. Betriebsorganisation

Mehr

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen

Mehr

F R A G E B O G E N F Ü R L I E F E R A N T E N

F R A G E B O G E N F Ü R L I E F E R A N T E N F R A G E B O G E N F Ü R L I E F E R A N T E N Bitte alle gestellten Fragen beantworten, ggf. mit nicht zutreffend, aber keine Frage offen lassen! Bitte zurücksenden an: Scheidt & Bachmann GmbH Abt. Einkauf

Mehr

Mitgeltende Unterlage

Mitgeltende Unterlage 19.07.2012 01.08.2012 1 von 7 Empfänger Lieferanten von Miele & Cie. KG / Werk Lehrte Referenz Managementsystem Werk Lehrte Autor (STKZ/FKZ/Name) LE/QM/Bartels Titel Leitfaden zur Bemusterung durch Lieferanten

Mehr

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH

Mehr

Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines

Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines Einkaufsbedingungen 1 Allgemeines 1. Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten

Mehr

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert.

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert. Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen im gesundheitlichen Verbraucherschutz 1 Vorwort Die in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

LIEFERANTENSELBSTAUSKUNFT UND - BEURTEILUNG

LIEFERANTENSELBSTAUSKUNFT UND - BEURTEILUNG Die Lieferantenselbstauskunft dient dazu, Informationen über neue Unternehmen einzuholen. Auf dieser Basis nehmen wir ein Bewertungsverfahren vor, dem alle Lieferanten unseres Unternehmens unterzogen werden.

Mehr

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)?

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)? Was ist DIN EN ISO 9000? Die DIN EN ISO 9000, 9001, 9004 (kurz ISO 9000) ist eine weltweit gültige Norm. Diese Norm gibt Mindeststandards vor, nach denen die Abläufe in einem Unternehmen zu gestalten sind,

Mehr

Einführung Qualitätsmanagement 2 QM 2

Einführung Qualitätsmanagement 2 QM 2 Einführung Qualitätsmanagement 2 QM 2 Stand: 13.04.2015 Vorlesung 2 Agenda: 1. Reklamationsmanagement (Rekla) 2. Lieferantenbewertung (Lief.bew.) 3. Fehler-Möglichkeits-Einfluss-Analyse (FMEA) 4. Auditmanagement

Mehr

Leitlinie Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF)

Leitlinie Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF) Umsetzung der Forderungen nach TS 16949 E-T-A Elektrotechnische Apparate GmbH Altdorf E-T-A 22.03.2013 1/6 Leitlinie_Produktionsprozess- und Produktfreigabe_1_d.doc Vorwort Zur Erfüllung der Anforderungen

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

1 Allgemeine Angaben Angaben zum Lieferanten: Firma Anschrift

1 Allgemeine Angaben Angaben zum Lieferanten: Firma Anschrift 1 Allgemeine Angaben Angaben zum Lieferanten: Firma Anschrift Straße PLZ und Ort Telefon Fax Ansprechpartner Vor-, Nachname Funktion Abteilung E-Mail Qualitätsmanagement Qualitätsmanager Vor-, Nachname

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

EUROCERT. Rahmenvereinbarung

EUROCERT. Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal, Trainer in der Aus- und Weiterbildung nach DVWO-Qualitätsmodell und nach PAS 1052 Personalzertifizierung vom Tag/Monat 2006 zwischen DVWO Dachverband

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Balanced ScoreCard (BSC) Quality Operating System (QOS)

Balanced ScoreCard (BSC) Quality Operating System (QOS) Heribert Nuhn Dahlienweg 2 D-56587 Strassenhaus Deutschland Tel.: ++ 49 2634 9560 71 Fax.: ++ 49 2634 9560 72 Mobil: + 49 171 315 7768 email: Heribert.Nuhn@Nuhn-.de Einige wichtige Punkte zur Balanced

Mehr

Rückverfolgbarkeit ISO 13485

Rückverfolgbarkeit ISO 13485 ISO 13485 Normforderung Rückverfolgbarkeit Stolpersteine aus Sicht einer Zertifizierungsstelle ISO 13485 Die Norm ISO 13485: Zweck: Zur Unterstützung der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der europäischen

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Qualitätsbeauftragter / interner Auditor und Qualitätsmanager. DGQ Prüfung zum Qualitätsmanager. Wege zum umfassenden Qualitätsmanagement

Qualitätsbeauftragter / interner Auditor und Qualitätsmanager. DGQ Prüfung zum Qualitätsmanager. Wege zum umfassenden Qualitätsmanagement Qualitätsbeauftragter / interner Auditor und Qualitätsmanager Eine gute Tradition in der gemeinsamen Sache DGQ Prüfung zum Qualitätsmanager (1 (2 Tag) Tage) Wege zum umfassenden Qualitätsmanagement (5

Mehr

Qualitätsmanagement- Handbuch nach DIN EN ISO 13485:2010-01 prozessorientiert

Qualitätsmanagement- Handbuch nach DIN EN ISO 13485:2010-01 prozessorientiert Qualitätsmanagement- nach DIN EN ISO 13485:2010-01 prozessorientiert Version 0 / Exemplar Nr.: QMH unterliegt dem Änderungsdienst: x Informationsexemplar: Hiermit wird das vorliegende für gültig und verbindlich

Mehr

Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte)

Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte) Abschnitt 1 2. Listen Sie zwei Abschnitte von ISO 9001 (Nummer und Titel) auf. die das Qualitätsmanagementprinzip Systemorientierter Ansatz unterstützen. (2 Punkte) Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte

Mehr

Leitlinie Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF)

Leitlinie Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF) Umsetzung der Forderungen nach TS 16949 E-T-A Elektrotechnische Apparate GmbH Altdorf E-T-A 01.12.2014 1/7 Leitlinie_ Produktfreigabe_1_d Inhaltsverzeichnis: 1 Vorwort... 2 2 Zweck... 2 3 Bewertung der

Mehr

Einkaufsbedingungen Einkaufsbedingungen

Einkaufsbedingungen Einkaufsbedingungen Seite 1 von 6 müssen eingeführt werden, um die Ziele eines effektiven Risikomanagementsystems zu erfüllen. Seite 2 von 6 der Firma Baumann GmbH I. Allgemeines Diese gelten für alle Bestellungen unseres

Mehr

9.6 Korrekturmaßnahmen, Qualitätsverbesserung

9.6 Korrekturmaßnahmen, Qualitätsverbesserung Teil III Organisation und Infrastruktur Kapitel 9: Qualitätsmanagementsystem Inhalt 9.1 Grundlagen 9.2 Qualitätspolitik 9.3 Qualitätsorganisation 9.4 Maßnahmen 9.5 Qualitätsaufzeichnungen 9.6 Korrekturmaßnahmen,

Mehr

Zusammenhang zwischen FMEA und QFD

Zusammenhang zwischen FMEA und QFD Zusammenhang zwischen und QFD von Antonius Meyer Dipl.-Ökologe und Ingenieur 32756 Detmold antoniusmeyer.qup@t-online.de www.quptechnologie.de DGQ-Regionalkreis OWL QUPtechnologie Ihr Projektpartner für

Mehr

Checkliste elektronisch

Checkliste elektronisch Geltungsbereich: 02 Banner GmbH,,,,,,, Gültig ab: 08.01.2013 Kategorie: Norm \ 7. Produktrealisierung \ 7.4. Beschaffung durchführen \ 7.4.1. Beschaffungsprozess \ 7.4.1.2. Lieferantenmanagement,,,, Prozess:

Mehr

Qualitätsmanagement Handbuch gemäss ISO 9001:2008 / ISO 13485:2003

Qualitätsmanagement Handbuch gemäss ISO 9001:2008 / ISO 13485:2003 Qualitätsmanagement Handbuch gemäss ISO 9001:2008 / ISO 13485:2003 Hausmann Spitalbedarf AG Hubstrasse 104 CH-9500 Wil SG Telefon: 071 929 85 85 Telefax: 071 929 85 84 E-Mail: hsp@hausmann.ch www.hausmann.ch

Mehr

DAkkS Anwendungshinweise DIN EN ISO 50001 Erfassung wesentlicher Energieverbräuche und Überwachung. Stand 05/2014

DAkkS Anwendungshinweise DIN EN ISO 50001 Erfassung wesentlicher Energieverbräuche und Überwachung. Stand 05/2014 DAkkS Anwendungshinweise DIN EN ISO 50001 Erfassung wesentlicher Energieverbräuche und Überwachung Stand 05/2014 Inhalt 1 Vorwort... 3 2 Wesentlichkeitskriterium DIN EN ISO 50001 Kap. 4.4.3 b... 4 2.1

Mehr

Ablauf einer Managementzertifizierung

Ablauf einer Managementzertifizierung Kundeninformation siczert Zertifizierungen GmbH Lotzbeckstraße 22-77933 Lahr - (+49) 7821-920868-0 - (+49) 7821-920868-16 - info@siczert.de SEITE 1 VON 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Ablauf

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

ecco Kundensupport zur Normenrevision ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 11.01.2016

ecco Kundensupport zur Normenrevision ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 11.01.2016 ecco Kundensupport zur Normenrevision ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 11.01.2016 Agenda 1 Neuen Versionen der ISO-Normen für Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme 2 Weiterentwicklung angehen und nutzen

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal Informationen zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525

Mehr

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich ISO 27001 im Kundendialog Informationssicherheit intern und extern organisieren Juni 2014 Was steckt hinter der ISO/IEC 27001:2005? Die internationale Norm ISO/IEC 27001:2005 beschreibt ein Modell für

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung Richtlinie für Lieferanten

Qualitätssicherungsvereinbarung Richtlinie für Lieferanten Geltungsbereich: 02 Banner GmbH,,,,,,, Gültig ab: 20.02.2012 Kategorie: Norm \ 7. Produktrealisierung \ 7.4. Beschaffung durchführen \ 7.4.1. Beschaffungsprozess \ 7.4.1.2. Lieferantenmanagement,,,, Prozess:

Mehr

Fragenkatalog zur Lieferanten- Selbstauskunft

Fragenkatalog zur Lieferanten- Selbstauskunft katalog zur Lieferanten- 1 Lieferantendaten Name/Rechtsform des Unternehmens, Adresse Branche: DUNS-Nr.: Mail: www: Gesamtanzahl Beschäftigte: Davon Anzahl in QM / QS: Name: Vertrieb Produktion Logistik

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 2. 5. Mitgeltende Unterlagen 5

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 2. 5. Mitgeltende Unterlagen 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort 2 1. Allgemeines 2 1.1 Anwendungsbereich 2 1.2 Qualitätsanforderungen 2 1.3 Anforderungen / Beschränkungen 2 2. Qualitätsfähigkeit von Lieferanten 3 2.1 Bewertung der Qualitätsfähigkeit

Mehr

Managementsysteme und Arbeitssicherheit

Managementsysteme und Arbeitssicherheit Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Auditcheckliste. für Systemaudits nach ISO/TS 16949:2009 DIN EN ISO 9001 ISO/TS 16949. Martin Zander

Auditcheckliste. für Systemaudits nach ISO/TS 16949:2009 DIN EN ISO 9001 ISO/TS 16949. Martin Zander 2010 Auditcheckliste für Systemaudits nach ISO/TS 16949:2009 DIN EN ISO 9001 ISO/TS 16949 Martin Zander 2 M. Zander Auditcheckliste Für Systemaudits nach ISO/TS 16949 DIN EN ISO 9001 ISO/TS 16949 Dieses

Mehr

WSO de. <work-system-organisation im Internet> Allgemeine Information

WSO de. <work-system-organisation im Internet> Allgemeine Information WSO de Allgemeine Information Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorwort 3 2. Mein Geschäftsfeld 4 3. Kompetent aus Erfahrung 5 4. Dienstleistung 5 5. Schulungsthemen 6

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Anmeldeformular für RailBuyer

Anmeldeformular für RailBuyer Anmeldeformular für RailBuyer Damit Sie den elektronischen Katalog nutzen können, benötigen Sie ein von der SBB vergebenes Passwort. Mittels diesem Formular können Sie das Passwort für die Nutzung des

Mehr

AUTOMOBIL- INDUSTRIE. Automotive Excellence Qualitätsmanagement-Systeme in der Automobil-Industrie. TÜV SÜD Management Service GmbH

AUTOMOBIL- INDUSTRIE. Automotive Excellence Qualitätsmanagement-Systeme in der Automobil-Industrie. TÜV SÜD Management Service GmbH AUTOMOBIL- INDUSTRIE Automotive Excellence Qualitätsmanagement-Systeme in der Automobil-Industrie TÜV SÜD Management Service GmbH Ein zertifiziertes System nach ISO/TS 16949:2002, VDA 6.1, VDA 6.2 oder

Mehr

Qualitätssicherungsbestimmungen

Qualitätssicherungsbestimmungen Seite 1/5 Qualitätssicherungsbestimmungen Die hohen Erwartungen und Ansprüche der Sedlmayer Kunden an die Qualität von Sedlmayer Erzeugnissen fordern eine entsprechende Sicherung der Qualität der Zulieferung

Mehr

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001 LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001 ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach EN 16001 erfolgt prinzipiell in 2 Schritten: Prüfung der Managementdokumentation auf Übereinstimmung mit der Norm Umsetzungsprüfung

Mehr

Managementbewertung Managementbewertung

Managementbewertung Managementbewertung Managementbewertung Grundlagen für die Erarbeitung eines Verfahrens nach DIN EN ISO 9001:2000 Inhalte des Workshops 1. Die Anforderungen der ISO 9001:2000 und ihre Interpretation 2. Die Umsetzung der Normanforderungen

Mehr

Erstellung eines QM-Handbuches nach DIN. EN ISO 9001:2008 - Teil 1 -

Erstellung eines QM-Handbuches nach DIN. EN ISO 9001:2008 - Teil 1 - Erstellung eines QM-Handbuches nach DIN Klaus Seiler, MSc. managementsysteme Seiler Zum Salm 27 D-88662 Überlingen / See EN ISO 9001:2008 - Teil 1 - www.erfolgsdorf.de Tel: 0800 430 5700 1 Der Aufbau eines

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Richtlinien für Lieferanten (Qualitätssicherungsvereinbarung)

Richtlinien für Lieferanten (Qualitätssicherungsvereinbarung) Richtlinien für Lieferanten (Qualitätssicherungsvereinbarung) der Oberaigner Powertrain GmbH, A-4154 Nebelberg, Daimlerstraße 1 und der Oberaigner Automotive GmbH, D-18055 Rostock, Grubenstraße 20 mit

Mehr

Ablauf einer Managementzertifizierung

Ablauf einer Managementzertifizierung Kundeninformation siczert Zertifizierungen GmbH Lotzbeckstraße 22-77933 Lahr - (+49) 7821-920868-0 - (+49) 7821-920868-16 - info@siczert.de SEITE 1 VON 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Ablauf

Mehr

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren,

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Dokument möchten wir Sie über die anstehende Revision der ISO 9001 und die sich auf die Zertifizierung ergebenden Auswirkungen informieren. Die folgenden Informationen

Mehr

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG 1. Vorwort Um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein, muss dem Qualitätsaspekt besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Darunter verstehen wir die Produktqualität die

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Mengen Mittlere

Mehr

Anhang G: Fragebogen zur Herstellungsqualität

Anhang G: Fragebogen zur Herstellungsqualität Anhang G zu LTH 17b Anhang G: Fragebogen zur Herstellungsqualität 1 Grundlage Gemäß ZLLV 2005 53 darf die Entwicklung und Herstellung eines Ultraleichtflugzeuges nur von einem von der zuständigen Behörde

Mehr

AKH-DER-P-5.3. Gültig ab:01.10.2008 Version:1.0.1 Seite 1 von 5

AKH-DER-P-5.3. Gültig ab:01.10.2008 Version:1.0.1 Seite 1 von 5 Gültig ab:01.10.2008 Version:1.0.1 Seite 1 von 5 1. Ziel und Geltungsbereich Diese Prozessbeschreibung regelt die Vorgangsweise zur Beseitigung der Ursachen von bereits aufgetretenen Fehlern bzw. Mängeln

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen Allgemeine Einkaufsbedingungen Allgemeine Einkaufsbedingungen DAKA Entsorgungsunternehmen GmbH & Co. KG Allgemein Von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur im Falle unserer ausdrücklichen,

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten

Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten Stand: 18. Juni 2015 zwischen Pöppelmann GmbH & Co. KG Kunststoffwerk-Werkzeugbau Bakumer Straße 73 49393 Lohne Pöppelmann Kunststoff-Technik GmbH & Co.

Mehr

EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen

EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen Zwischen Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH, Markstraße 18, 38154 Königslutter (Name, Adresse) und (Name, Adresse)

Mehr

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Werner Weiß BASF SE Standort Ludwigshafen 22.09.2010 Werner Weiß, BASF SE 1 BASF SE Standort Ludwigshafen Stammwerk Fläche ca 10 km² Mitarbeiter ~ 32 500 Kontraktorenmitarbeiter

Mehr

Logistik - Prozeß Bewertung

Logistik - Prozeß Bewertung Inhaltsverzeichnis : Logistik - Prozeß Bewertung 1. Einleitung 2. Ziele 3. Inhalt Themenkatalog 1. Kapitel 1-2 1. Beispiel Kapitel 2 2. Kapitel 3-4 1. Beispiel Kapitel 4 3. Kapitel 5-6 1. Beispiel Kapitel

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.»

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.» «PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.» www.pse-solutions.ch ANTOINE DE SAINT-EXUPÉRY 1 PROJECT SYSTEM ENGINEERING

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Anhang V EG-Konformitätserklärung (Qualitätssicherung Produktion)

Anhang V EG-Konformitätserklärung (Qualitätssicherung Produktion) Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.

Mehr

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG

Mehr