Hirschmann Car Comunication. Lieferantenleitfaden

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1 Hirschmann Car Comunication Lieferantenleitfaden Stand:

2 Leitfaden für Lieferanten 1. Einleitung 2. Qualitätsmanagement 2.1 Qualitätsförderung 2.2 Qualitätsplanung und Zusammenarbeit 2.3 Qualitätslenkung in der Serienfertigung des Lieferanten, Liefervoraussetzungen 3. Umsetzung der Basisforderungen 3.1 Qualitäts-Management-System (QM-System) und Qualitätsfähigkeit 3.2 Weitere Qualitätsgrundlagen 3.3 Ablieferqualität und Wareneingang 3.4 Verarbeitung und Feldeinsatz der gelieferten Produkte 3.5 Qualitätsdokumentationen 3.6 Qualitätsvereinbarungen und ppm-management 3.7 Änderungsmanagement / Qualitäts-Probleme 3.8 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess 4. Weitere Forderungen zur Qualitätssicherung 4.1. Herstellbarkeitsprüfung 4.2 Qualitäts-Vorausplanung 4.3 Produkt- und Prozess FMEA 4.4 Prüfmittel-, und Prozessfähigkeit 4.5 Prozess- und Produkt-Audit 4.6 Produkt- und Prozess-Freigabe 4.7 Rückverfolgbarkeit 5. Umgang mit fehlerhaften Produkten 6. Mitgeltende Unterlagen, Literatur 7 Begriffe, Definitionen

3 1. Einleitung Sich ändernde Kundenerwartungen und weltweiter Wettbewerb erfordern die ständige Verbesserung aller Produkte und Dienstleistungen sowie aller Prozesse und Unternehmensabläufe. Kundenzufriedenheit durch Qualität in allen Aspekten ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für Hirschmann als Hersteller industriell gefertigter Produkte und Zulieferer komplexer Erzeugnisse für die internationale Automobilindustrie. Dabei ist Null-Fehler-Qualität aller Lieferungen eine zwingende Voraussetzung, die nur durch gemeinsame Anstrengungen erreicht und abgesichert werden kann: Fehlervermeidung statt Fehlerentdeckung und ständige Verbesserungen in der gesamten Prozesskette (Kundenanfrage, Angebot, Auftrag, Produktentstehung, Produktionsstart, Serienlieferung und Feldeinsatz) sind unabdingbare Forderungen. Dieser Abschnitt des Leitfadens zeigt Voraussetzungen, Methoden und Umsetzungshinweise auf, die zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele erforderlich sind. Er ist verbindlich für alle Produkte und Leistungen, die ein Lieferant an Hirschmann oder ein Unternehmen der Hirschmann Gruppe (im folgenden Hirschmann genannt) ab Datum der Unterzeichnung eines Liefer- oder Kooperationsvertrages liefert. Basis der Zusammenarbeit ist der Nachweis eines strukturierten und wirksamen Qualitätsmanagement-systems.Ausschlüsse und Änderungen dieses Leitfadens sind in schriftlicher Form zu dokumentieren. 2. Qualitätsmanagement Zur Erfüllung der hohen Erwartungen unserer Kunden vertraut Hirschmann auf die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der eigenen Mitarbeiter und erwartet vom Lieferanten die gleiche Einstellung gegenüber Mitarbeitern und Partnern. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Qualitätsfähigkeit, die der Lieferant nachzuweisen hat.

4 2.1 Qualitätsförderung Qualitätsförderungseben en Unternehmenskultur Aktionen / Voraussetzungen Kooperativer, zielorientierter Führungsstil Förderung von Eigeninitiative und Schaffung von Freiräumen für die persönliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter Qualifikation der Mitarbeiter und Förderung des Qualitätsbewusstseins Methoden / Dokumente Erstellen und Verfolgen von bereichsbezogenen Zielvereinbarungen Delegation von Verantwortung und Kompetenz Schulung in Werkzeugen, Methoden und Standards Unterstützung bei der Lösung von Qualitätsproblemen Anforderungsgerechter Mitarbeitereinsatz Managementsystem DIN EN ISO 9001:2000 ISO TS 16949:2002 VDA 6. QS 900 ISO (zutreffendes ankreuzen) Weiterentwicklung einer effektiven Ablauforganisation durch Optimierung der Prozesse Schaffung organisatorischer und technischer Voraussetzungen zur Erfassung und Auswertung von Qualitätsinformationen Qualitätssicherung Vermeidung von Fehlern Systematische Fehlerbearbeitung Vermeidung von Wiederholfehlern Audits Regelmäßige Durchführung interner Audits Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Einführung und Aufrechterhaltung für alle Teile, Abläufe und Dienstleistungen Lieferantenentwicklung Partnerschaftliche Zusammenarbeit Gemeinsame Projektarbeit Zertifizierung durch Dritte Schulung und Anwendung Management-Handbuch; Prozessmodell (CAQ-System) Q-Regelkreise Problemlösungstechniken Ursachen-Wirkungs-Analyse Rückkoppelung in den Entwicklungs- und Änderungsprozess Systemaudits Prozessaudits mit Hirschmann abgestimmte Produktaudits, Schulung der Mitarbeiter, Verbesserungsprogramme Zielvorgaben und Reviews Informationsaustausch Durchführung von Schulungen, Bereitstellung von Methoden Hirschmann-Aktivität Lieferanten-Aktivität Nachweispflicht durch den Lieferanten

5 2.2 Qualitätsplanung und Zusammenarbeit Eine auf Fehlervermeidung ausgerichtete sorgfältige Qualitäts-Vorausplanung während der Produkt- und Prozessentwicklung stellt sicher, dass nur technisch ausgereifte Produkte mit fähigem Fertigungsverfahren hergestellt werden. Qualitätsplanungsstufen Aktionen / Voraussetzungen Methoden, Dokumente Definitionsphase Festlegung des Bedarfes Produktdefinition / Lastenheft Termin- und Kostenrahmen Anfragevorbereitung Anfragephase Auswahl potenzieller Lieferanten Anfrage Angebotsphase Ermittlung der Erwartungen Spezifikation, Termin und Preisprüfung Erfüllung der Mindestanforderungen an Lieferanten Ggf. Audit Fähigkeitsbewertung Analyse Lastenheft Herstellbarkeitsprüfung QFD Konzeptfindung Erstellung verbindliches Angebot Pflichtenheft / Termin / Preise Auftragsvergabe Analyse Angebot Auftragsvergabe an geeignetsten Lieferanten Konzeptumsetzung Einbindung in Hirschmann-Projekt- Team Abschätzung der Qualitätsrisiken Entwicklung Überprüfung und Bewertung von Konstruktions- und Designentwürfen an Mustern Überprüfung der Herstellbarkeit Fertigungsvorbereitung Abschätzung möglicher Fertigungsrisiken Optimierung der Fertigungsverfahren und Betriebsmittel Vorserie Überprüfung und Beurteilung der Fertigungssicherheit Checklisten Verbindliche Bestellunterlagen, Spezifikationen, Termine, Preise Qualitätsvorausplanung Produktionslenkungsplan (Controlplan) Prozessaudit Produkt-FMEA (bei Zeichnungsteilen gemeinsam mit Hirschmann) Design Review / FMEA Versuchsplanung Prozess-FMEA Versuchsplanung Prüfplanung Fähigkeitsuntersuchung und Nachweis für Prüfmittel, Maschinen und Prozesse Aktionspläne Minimierung der Fehlerwahrscheinlichkeit Serienanlaufphase Serienfreigabe beim Lieferanten Reihenmessungen zur Definition der SPC-Kriterien Prozessfreigabe Erstmuster-Prüfbericht Freigabe Lieferphase Freigabe durch Hirschmann Freigabeprotokoll Erstmusterprüfbericht IMDS Daten (bei Automotivteilen) ROHS Bescheinigung Hirschmann-Aktivität Lieferanten-Aktivität Nachweispflicht durch den Lieferanten

6 2.3 Qualitätslenkung in der Serienfertigung, Liefervoraussetzungen Die qualitätssichernden Maßnahmen in der Serie basieren auf Erkenntnissen der Entwicklungsphase und der Feldbeobachtung vergleichbarer Erzeugnisse und dienen zur Absicherung und ständigen Verbesserung des erreichten Qualitätsniveaus. Wo technisch und wirtschaftlich sinnvoll, sind selbstregelnde Prozesse und automatisierte Prüfungen einzusetzen. Die Qualitäts-Verantwortlichkeit der Mitarbeiter ist ständig entsprechend dem technischen Fortschritt und den Kundenerwartungen weiterzuentwickeln. Qualitätslenkungsbereic he Aktionen / Voraussetzungen Methoden, Dokumente Beschaffung Sicherstellung der Anlieferqualität Bewertung der Qualitätsleistung Bewertung der Liefertreue Fertigung Beherrschung des Produktionsprozesses Prüfungen ständige Überwachung der Prozessfähigkeit schnelles Erkennen und Beheben von Abweichungen Qualitätsdaten-Erfassung und Auswertung Absicherung der Maschinenverfügbarkeit Sicherstellung sachgerechter Verpackung Eindeutige Kennzeichnung aller Teile und Gebinde Reklamationsbearbeitung Ursachen-Wirkungs-Analysen Korrektur- und Vorbeugemassnahmen Vermeidung Wiederholfehler Lagerung und Transport Richtige und fehlerfreie Handhabung, Lagerung und Transport Beachtung Herstelldaten und Verfallsdaten Prozessdaten Selbstregelnde Prozesse SPC / Regelkartentechnik Werker-Selbstprüfung Ergebnisse über geeignete EDV-Programme Pareto Analyse Vorbeugende Instandhaltung Verpackungsplan Kennzeichnungsvorschrift Problemlösungstechniken 8D-Report Rechnergestützte Zwangsabläufe FIFO-Prinzip Hirschmann-Aktivität Lieferanten-Aktivität Nachweispflicht durch den Lieferanten

7 3. Umsetzung der Basisforderungen Aus dem beschriebenen Qualitäts-Management-Prozess sind nachfolgend die wichtigsten Hirschmann-Forderungen herausgehoben und weiter beschrieben, die vom Lieferanten vor Beginn und/oder während der laufenden Geschäfte zu erfüllen und nachzuweisen sind. 3.1 Qualitäts-Management- System (QM-System) und Qualitätsfähigkeit Der Lieferant hat ein QM-System wirksam eingeführt und weist damit seine Qualitätsfähigkeit nach. Das System entspricht den Anforderungen der Norm DIN EN ISO 9001:2000 bzw. ISO TS (incl. VDA 6.1 und QS 9000). Als Nachweis hat der Lieferant das gültige Zertifikat eines akkreditierten Zertifizierungsunternehmens (3rd Party Audit) vorzulegen. Zusatzforderungen der Automobilindustrie sind dem Lieferanten bekannt und müssen bezüglich der an Hirschmann oder direkt an die Kunden gelieferten Produkte erfüllt werden. Die Zusatzforderungen sind festgelegt in: VDA 6 Teil 1; QS 9000 Normenreihe oder zusammengefasst in ISO/TS 16949:2002. Die Umweltnorm DIN EN ISO ist zu berücksichtigen. 3.2 Weitere Qualitätsgrundlagen Neben den angeführten Normen sind die folgenden Unterlagen verbindlich, z. B. Produktdefinition mit Lieferspezifikation und / oder Zeichnungen einschließlich der darin festgelegten Vorschriften wie DIN-Normentechnischen Lieferbedingungen, Datenblättern etc. Vereinbarte Prüfanweisungen und Prüfmittel Zusätzliche Bestellangaben, z. B. Verpackungsvorschriften gesetzliche Vorschriften Spezielle Kundenforderungen Vorschriften zum Umweltschutz und zum Recycling Der Lieferant erbringt erforderlichenfalls Nachweise über die Zusammensetzung der verwendeten Materialien und deren Einzelbestandteile sowie damit verbundene umweltrelevante Aspekte. Alle Automotive-Materialien müssen nachweislich im IMDS-System (International Material Data System) registriert sein. Die Einhaltung der Forderungen entsprechend ROHS und WEEE ist zu bestätigen. Im Rahmen der EU-Verordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) werden vom Lieferanten und dessen Vorlieferanten/Importeuren alle Produktions-, Betriebs- und Hilfsstoffe, die zur Fertigung der Produkte für die Hirschmann Car Communication GmbH eingesetzt werden, vorregistriert oder die vollständige Registrierung nach den Bestimmungen von REACH vorgenommen. 3.3 Ablieferqualität und Wareneingang Die Produkte dürfen keine Konstruktions-, Material- oder Bearbeitungsfehler aufweisen und müssen den vertraglich vereinbarten Spezifikationen und Eigenschaften entsprechen. Das beim Lieferanten wirksam eingeführte QM-System und die daraus abgeleitete Qualitätssicherung bildet die Grundlage dafür, dass die Mängelfreiheit aller vom Lieferanten oder in seinem Auftrag gelieferten Produkte und Leistungen erreicht werden kann (Null-Fehler-Qualität).

8 Wegen des so erreichten hohen Qualitätsstandards sind in einer stichprobenartigen Wareneingangsprüfung Fehler praktisch nicht mehr zu entdecken. Daher beschränkt sich bei Hirschmann die Wareneingangsprüfung im wesentlichen auf äußerlich erkennbare Transport- und Verpackungsschäden sowie Mengen- und Identitätsprüfung anhand der Lieferpapiere. Für Produkte, die Hirschmann weiterverarbeitet, wird Hirschmann zur Absicherung der Qualität, fertigungsbegleitende Prüfungen durchführen. Mängel werden Hirschmann unverzüglich nach Feststellung schriftlich, per Telefax oder elektronischer Datenübermittlung (z. B. ) anzeigen. Soweit Hirschmann ihren vorstehend genannten Verpflichtungen nachkommt, verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 3.4 Verarbeitung und Feldeinsatz der gelieferten Produkte Der Lieferant hat die beanstandeten Produkte sorgfältig zu untersuchen (Fehler- /Ursachen-Analyse). Er muss die Ergebnisse und geplanten Korrekturmaßnahmen einschließlich Terminplanung für deren Umsetzung umgehend in einem 8D-Report zusammenfassen und an Hirschmann weiterleiten. Die wirksame Umsetzung der Korrekturmaßnahmen ist Hirschmann nachzuweisen. 3.5 Qualitätsdokumentation Die Ergebnisse der beim Lieferanten durchgeführten Qualitätsprüfungen sowie von Audits sind einschließlich geplanter und wirksam durchgeführter Korrekturmaßnahmen zu dokumentieren und Hirschmann bzw. dem Kunden von Hirschmann auf Anforderung jederzeit komplett zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Für Teile mit erhöhten Anforderungen an die Dokumentation (siehe dazu auch VDA Band 1) sind Qualitätsaufzeichnungen beim Lieferanten und bei dessen Unterauftragnehmern mindestens 15 Jahre nach Produktionsauslauf aufzubewahren. 3.6 Qualitätsvereinbarungen und ppm-management Zur Durchsetzung der Null-Fehler-Qualität vereinbaren Hirschmann und der Lieferant messbare Ziele für die Anlieferqualität. Der Zielwert wird dabei in ppm festgelegt (ppm =parts per million / maximale Zahl Ausfallteile pro gelieferter Mio. Teile) ppm = max Ausfallteile / Anzahl gelieferte Teile * 10 6 Zur Vereinfachung der Kommunikation wird, wenn technisch sinnvoll und machbar, ein Zielwert für jede vom Lieferanten gelieferte Produktfamilie oder wenn möglich für jedes gelieferten Produkte in der Spezifikation vereinbart. Werden keine ppm-werte besonders festgelegt, gelten die in Anlage 1 definierten Werte als vereinbart. Die Vereinbarung von ppm-werten bedeutet dabei kein von Hirschmann akzeptiertes Qualitätsniveau. Alle als fehlerhaft anerkannten Teile werden grundsätzlich nicht akzeptiert und gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Vereinbarung von Qualitätszielen und Eingriffsgrenzen (Störfälle, ppm-ziele) berührt die Haftung des Lieferanten für Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln der Lieferungen nicht.

9 3.7 Änderungsmanagement/ Q-Probleme Der Lieferant verpflichtet sich, Hirschmann über auftretende Qualitätsprobleme zu unterrichten. Lieferungen von nicht konformen Teilen bedürfen der vorherigen Zustimmung von Hirschmann und müssen gesondert gekennzeichnet werden. Geplante Änderungen am Produkt oder Prozess sind min. 12 Monate vor Umsetzung anzuzeigen Der Lieferant erwirkt bei Hirschmann eine Freigabe vor Durchführung aller geplanten Änderungen am Produkt und an Prozessen, z. B. bei Konstruktions-, Spezifikations- oder Werkstoffänderungen, Einsatz neuer, modifizierter oder Ersatzwerkzeuge, Herstellmethoden oder Produktionsprozessen, Produktionsverlagerung innerhalb eines Fertigungsstandortes oder an andere Standorte, Änderungen von Lieferanten an Produkten, Unterteilen, Materialien oder Dienstleistungen, Neuanlauf von Produktionseinrichtungen nach Stilllegung von mehr als 12 Monaten. Die Informationspflicht besteht auch, wenn einer der Punkte auf einen Unterlieferanten zutrifft. Der Lieferant stimmt den Umfang der notwendigen erneuten Freigabeprüfungen (Erstmuster) mit Hirschmann. Der Lieferant stellt sicher, dass Serienlieferungen an Hirschmann erst erfolgen, wenn die erneut vorzustellenden Erstmuster durch Hirschmann freigegeben sind. (s. Punkt 4.5). Nach Änderungen sind die ersten Lieferungen auf Lieferschein, Gebinden, und gegebenenfalls Teilen gesondert zu kennzeichnen. Einzelheiten hierzu sind jeweils zwischen dem Lieferanten und Hirschmann vor Auslieferung schriftlich zu vereinbaren. 3.8 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Der Lieferant hat einen strukturierten Prozess der kontinuierlichen Verbesserung für alle Produkte, Prozesse, Betriebsabläufe und Dienstleistungen eingeführt und wendet ihn nachweisbar für die an Hirschmann gelieferten Produkte und mit der Geschäftsbeziehung verbundenen Aktivitäten an. Die Wirksamkeit weist der Lieferant durch ständige Verbesserung der Qualitätsleistung, Preise, Lieferperformance, Flexibilität und Zusammenarbeit nach. Die entsprechenden Programme und Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung werden Hirschmann auf Anforderung vorgelegt.

10 4. Weitere Forderungen zur Qualitätssicherung Neben den festgelegten allgemeinen Anforderungen und Verpflichtungen sind im Einzelnen nachzuweisen bzw. vorzulegen: 4.1 Herstellbarkeitsprüfung Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Lieferant die Herstellbarkeit entsprechend den in den Hirschmann-Anfragen festgelegten Spezifikationen und Eigenschaften. Die Verpflichtung zu Null-Fehler-Qualität als wesentlicher Vertragsbestandteil gilt ohne Ausnahme. 4.2 Qualitäts-Vorausplanung Zur Absicherung von Null-Fehler-Qualität in allen Phasen der Zusammenarbeit verpflichtet sich der Lieferant, eine verbindliche Qualitäts-Vorausplanung für Prototypen, A/B/C-Muster, Vorserienmuster und Serienlieferungen zu erstellen, in Produktionslenkungsplänen (Control Plan) zu dokumentieren und mit Hirschmann abzustimmen. Im Voraus ist festzulegen, nach welchen speziellen Kundenforderungen (z.b. VDA, QS9000 oder TS 16949) die Qualitäts-Vorausplanung durchzuführen ist. 4.3 Produkt- und Prozess FMEA Der Lieferant führt unter Berücksichtigung der Anwendung der Produkte vorbeugende Risikoanalysen (FMEA) für alle an Hirschmann und für die direkt vom Lieferanten an Hirschmann Kunden gelieferten Produkte und die damit verbundenen Prozesse durch und aktualisiert die FMEA bei allen auftretenden Abweichungen der Produkt- und/oder Prozessqualität, sowie bei Änderungen. Alle die Produktsicherheit betreffenden Parameter sind in die Analyse einzubeziehen. Als kritisch beurteilte Punkte sind umgehend durch geeignete Korrekturen und Vorbeugemaßnahmen wirksam zu verbessern, damit Spezifikation, Eigenschaften und Produktsicherheit sowie eine fähige Herstellung garantiert werden können. Einzelheiten sind in VDA Band 4, Teil 2 sowie in den QS 9000 Schriften festgelegt. Bei der Analyse ist zu beachten, dass der Ausfall des zu liefernden Teiles in der höchsten Risikostufe zu bewerten ist. Zu den Ergebnissen siehe Punkt Prüfmittel-, und Prozessfähigkeit Durch Anwendung geeigneter statistischer Verfahren stellt der Lieferant sicher,dass die eingesetzten Maschinen, Werkzeuge, Mess- und Prüfmittel sowie die Prozesse, in denen diese zum Einsatz kommen, für die Herstellung der an Hirschmann gelieferten Produkte und für die direkt vom Lieferanten an Hirschmann Kunden gelieferten Produkte geeignet und fähig sind. Die Merkmale, für die Fähigkeitsnachweise zu erbringen sind, werden im einzelnen von Hirschmann mit dem Lieferanten vereinbart. Als Mindestforderung sind zu erfüllen:

11 Verfahren 1 Prüfmittelfähigkeitsindex: Cgk >= 1,33 Hierbei werden in der Regel 50 Wiederholmessungen in kurzen Zeitabständen am Normal durch denselben Prüfer durchgeführt. Bedingung: Die Auflösung des Messgerätes muss kleiner als 10 % der Toleranzbandbreite sein. Verfahren 2 (mit Bedienereinfluss) Wiederhol- und Vergleichpräzision (%R&R): =< 20 % für neue Prüfmittel =< 30 % für Prüfmittel im Einsatz Hierbei sind in der Regel zwei Prüfer, zehn Teile mit zwei Messreihen pro Prüfer vorgesehen. Verfahren 3 (ohne Bedienereinfluss) Wiederholpräzision (R): =< 20 % für neue Prüfmittel =< 30 % für Prüfmittel im Einsatz Hierbei sind in der Regel zwei Messungen von je 25 Teilen vorgesehen. Prozessfähigkeitsindex: Cpk >= 1,67 Dabei werden kleinere Anzahlen von Teilen über einen längeren Zeitraum verteilt entnommen und bewertet. Einzelheiten zur Vorgehensweise sind im VDA Band 4 Teil 1 sowie in den QS 9000 Schriften festgelegt. Werden die Mindestanforderungen vorübergehend nicht erreicht, sind 100 %- Prüfungen so lange durchzuführen, bis durch Korrekturmaßnahmen die Fähigkeit erreicht ist. Anforderungen an die Prozeßfähigkeit Prozeßüberwachung mittels SPC erfordert, daß Prozesse unter kontrollierten Bedingungen ablaufen, das bedeutet, daß sie nicht von irgendwelchen systematischen Schwankungen beeinflußt werden. Die Prozeßstabilität muß untersucht werden, bevor die Produktion beginnt, und Stichproben müssen während der Produktion gezogen und ausgewertet werden (um Hintergrundinformationen zu erhalten, siehe QS-9000-Referenz-handbuch Statistical Process Control ). Für neue Produkte, die durch neue Werkzeuge und Vorrichtungen produziert werden, und nicht anders schriftlich vereinbart, sind folgenden Fähigkeitsfaktoren von Hirschmann vorgeschrieben: Ppk = 2,0 Cpk = 1,67

12 Auf bestehende Prozesse und Produkte werden die Werte in der folgenden Tabelle angewandt: Fortdauernde Prozeß- und Produktüberwachung Letzter Eintrag der Regelkarte zeigt, daß...: Maßnahmen am Prozeßergebnis letztgültiger Prozeßfähigkeitsindex (Cpk) < 1,33 1,33-1,67 > 1,67...der Prozeß unter Kontrolle ist 100% - Prüfung Teil annehmen - Prozeßschwankungen weiter reduzieren Systematische Einflüsse feststellen und beseitigen..der Prozeß außer Kontrolle ist und alle Stichproben sich innerhalb der Spezifikationen befinden 100%-Prüfung Systematische Einflüsse feststellen und beseitigen 100%-Prüfung seit der letzten Stichprobe innerhalb der Kontrolle Teil annehmen - Prozess- Schwankungen weiter reduzieren...der Prozeß außer Kontrolle ist. Eines oder mehrere Teile de Stichprobe liegen außerhalb der Spezifikation. 100%-Prüfung 100%-Prüfung seit der letzten Stichprobe innerhalb der Kontrolle Die o.a. Tabelle gilt für alle Prozeßmerkmale mit zweiseitiger Toleranz und Normalverteilung. Der Lieferant ist für die Überwachung der Prozesse und die Aufbewahrung der SPC-Daten verantwortlich. Er muß Daten auf Wunsch oder nach der Vereinbarung an Hirschmann weitergeben. 4.5 Prozess- und Produkt-Audit Der Lieferant führt regelmäßig für alle Produkte und die mit ihrer Entwicklung und Herstellung verbundenen Prozesse, im voraus geplante interne Audits durch. Basis hierfür sind die vertraglich festgelegten Produkt-Spezifikationen und -Eigenschaften sowie weitere die Lieferungen betreffende Vereinbarungen, z. B. zu Logistik und Verpackung. Bei eventuellen Abweichungen leitet der Lieferant umgehend alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen ein und stellt deren wirksame Umsetzung dauerhaft sicher. Darüber hinaus ist Hirschmann berechtigt, jederzeit nach Voranmeldung durch ein Prozess-, Produkt- oder System-Audit zu überprüfen, ob die Qualitätssicherungsmaßnahmen des Lieferanten die Anforderungen gewährleisten. Treten Qualitätsprobleme auf, die durch Leistungen und/oder Lieferungen von Unterauftragnehmern des Lieferanten verursacht werden, hat der Lieferant ein Audit gegebenenfalls unter Teilnahme von Hirschmann beim Unterauftragnehmer oder Unterlieferanten durchzuführen und die Ergebnisse Hirschmann offen zu legen Zu den Audit-Aufzeichnungen siehe Punkt 3.5.

13 4.6 Produkt- und Prozess-Freigabe Zur Produkt-Freigabe stellt der Lieferant vor Beginn der Serienlieferung Erstmuster vor, die allen vertraglich vereinbarten Spezifikationen und Eigenschaften entsprechen Hierdurch können eventuelle Abweichungen rechtzeitig korrigiert und damit systematische Fehler in der Serienfertigung verhindert werden. Die Erstmuster und alle bei ihrer Herstellung verwendeten Einzelteile und Materialien müssen vollständig mit serienmäßigen Betriebsmitteln und unter Serienbedingungen gefertigt sein. Die erforderliche Dokumentation ist in Inhalt und Umfang projektspezifisch mit dem Hirschmann-Einkauf abzustimmen. Im Voraus ist festzulegen, ob die Erstbemusterung entsprechend den Vorgaben in VDA Band 2 oder den QS 9000 Schriften durchzuführen ist. Die Ergebnisse der Prozess- Freigabe kann Hirschmann auf Wunsch beim Lieferanten überprüfen oder anfordern. 4.7 Rückverfolgbarkeit Der Lieferant verpflichtet sich, die Rückverfolgbarkeit der gelieferten Produkte sicherzustellen. Durch Kennzeichnung der Produkte, oder ersatzweise andere geeignete Maßnahmen stellt der Lieferant sicher, dass im Falle eines festgestellten Fehlers unverzüglich alle weiteren eventuell fehlerhaften Produkte identifiziert und solange gesperrt werden können, bis Folgemaßnahmen zwischen dem Lieferanten und Hirschmann abgestimmt sind. 5. Umgang mit fehlerhaften Produkten des Lieferanten Mängel der Lieferung wird Hirschmann, sobald sie festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich in einem Prüfbericht anzeigen, der auch die maximal akzeptierbare Frist zur Reklamationsbearbeitung enthält. Produkte mit Hirschmann Kennzeichnung, die nicht den Hirschmann Anforderungen entsprechen und verschrottet werden sollen, dürfen keinesfalls auf den Markt gebracht werden. Die Verschrottung wird von Hirschmann durchgeführt bzw. vom Lieferanten nachgewiesen. 6. Mitgeltende Unterlagen, Literatur Details zu den in der Richtlinie angeführten Normen und Methoden des Qualitätsmanagements sind bitte der nachfolgenden Literatur in der jeweils neuesten Auflage zu entnehmen DIN EN ISO 9001 VDA 1 VDA 2 VDA 4 Teil 1-3 VDA 6 u. 6 Teile 1-3, 5 Qualitätsmanagementsysteme, Schriftenreihe Leitfaden zur Dokumentation und Archivierung Von Qualitätsforderungen und Qualitätsaufzeichnungen Sicherung der Qualität von Lieferungen Sicherung der Qualität vor Serieneinsatz Qualitätsmanagement in der Automobilindustrie

14 QS 9000 ISO/TS DIN EN ISO Quality System Requirements, Schriftenreihe Qualitätsmanagementsysteme, Schriftenreihe Umweltnorm 3.7.Begriffe und Definitionen CAQ Computer Aided Quality System =Computergestützte Qualitätssicherung FMEA Fehler Möglichkeits und Einfluss Analyse (Failure Modes and Effects Analysis) Werkzeug der Qualitätsplanung zur vorbeugenden Sicherung der Qualität (Risikoanalyse) FiFo First in First Out IMDS Internationales Material Daten System QFD Quality Function Deployment SPC Statistische Prozesskontrolle

15 Datum: Unterschrift Lieferant: Name: Telefon (für Rückfragen):

16 Anlage 1 zum Leitfaden für Lieferanten Zielvereinbarung ppm Bauteilfamilie PPM-Wert ggf. abweichende Zusage Hirschmann-Vorgabe ppm-wert Lieferant Passive Bauteile Kondensator 5 Widerstände 1 Taster, Schalter, etc. 10 Relais 10 Encoder 10 Lampen 5 Potentiometer 10 Sonstige 5 Aktive Bauteile Diode 1 Transistoren 5 IC 10 ASIC 50 Treiber, Triacs 10 Eprom, Speicher 30 Spannungsregler 10 Quarz 20 Resonator 10 µc, µp 30 LCD 50 LED, Opto 2 Programmierte OTP s u. Flash-Memories 100 Sonstige 50 Verbindungstechnik Steckerleiste 10 Kabel 10 Steckverbinder 10 Sockel 1 Leiterplatten 50 Sonstige 50 Diverse Bauteile Montage mech./elektrischer Baugruppen und Untergruppen 100 ppm im 1.Jahr, 50 ppm ab dem 2. Jahr Komponenten Datentechnik Motherboards 100 Netzteile 50 Sonstige elektronische Bauteile 100 Mechanische Bauteile Bauteilfamilie Kunststoffspritzteile 30 Kunststoffspritzteile lackiert 50 Kunststoffspritzteile mit techn.oberfläche 100 Kunststoffteile lackiert u. gelasert 200 Bandgalvanik/-veredelung 0 ppm, Zertifkat Dichtungen / Gummis etc. 30 Stanzteile 10 Stanz-Biege-Teile, Federn 30 Muttern, Nieten, Schrauben 5 Lacke, Chemikalien, Granulate 0 ppm, Zertifikat Alu-, Zamak-, Magnesiumdruckgußteile 100 Alu-, Zamak-, Magnesiumdruckgußteile mit 200 Lackierung bzw. techn. Oberfläche Folien, Skalen, Bedruckungen 50 Teilespezifische Anlaufkurven des Lieferanten (Musterphase, Vorserie, Serie usw.) Akzeptanz von Hirschmann durch Gegenzeichnen auf Anlage des Lieferanten 1. Firma Hirschmann erwartet im Sinne des KVP-Prozess eine jährliche Reduzierung des PPM-Wertes um 10 %.Sollte Ihr Bezugsteil nicht enthalten sein, bitte Rückfrage an Hirschmann, Qualität Beschaffung. Die ppm-bewertung bezieht sich auf alle Spezifikationen. Über speziell in der Lieferspezifikation vereinbarte Eigenschaften (bspw. Toleranzen, Grenzmustertafel/-beschreibung) wird bei Anlieferung (evtl. über ein Zertifikat) das Einhalten der Daten bestätigt.

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