Rechtliche Grundlage der Förderung bildet die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses in der jeweils gültigen Fassung.

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1 Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen, für das Erteilen von Förderunterricht und für das Erstellen von Förderplänen an der Schule am Ried Stand: August 2012

2 Einleitung Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten sind diejenigen, die trotz Förderung andauernde Schwierigkeiten beim Erlernen und beim Gebrauch der Schriftsprache oder im Bereich des Rechnens haben. Die Förderung dieser Kinder ist ein wichtiger Aspekt der pädagogischen Arbeit an unserer Schule. Dieses Förderkonzept dient der Koordination der Förderaktivitäten, der Information der Schulgemeinde und der Schaffung von Transparenz. Es soll eine Grundlage sein für eine gezielte Förderung der betroffenen Schülerinnen und Schüler. Rechtliche Grundlage der Förderung bildet die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses in der jeweils gültigen Fassung. Förderkurse & LRS- Förderung Gezielte LRS- Förderung Ziel der LRS- Förderung ist es Schülerinnen und Schülern mit LRS die Möglichkeit zu einer dauerhaften Verbesserung ihrer Schreib- und Lesefähigkeit zu geben. Dazu gehört ein Förderunterricht für die Klassen 5 und 6 und binnendifferenzierende Maßnahmen für ältere Schülerinnen und Schüler. Die Bemühungen der betroffenen Kinder, ihre Leistung zu verbessern, kann durch Formen des Nachteilsausgleiches und des Notenschutzes unterstützt werden. Verfahren zur Feststellung der LRS in Klasse 5 Im Jahrgang 5 werden zu Beginn des Schuljahres von den Deutschlehrern drei Klassendiktate (schulinterne Vergleichsdiktate) durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse dieser Tests und Beobachtungen im Unterricht wird von der Klassenkonferenz (eventuell unter Berücksichtigung bestehender Förderpläne aus der Grundschule, externer Gutachten und Gespräche mit den Eltern) individuell ein Förderbedarf ermittelt. LRS- Förderkurse Für die Förderung der SchülerInnen mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche ist die Einrichtung von besonderen Förderkursen in den Klassenstufen 5 und 6 zwingend notwendig. Die SchülerInnen in diesen Jahrgangsstufen im Rahmen einer Binnendifferenzierung zu fördern wird der differenzierten Problemlage wie sie in der Forschung beschrieben wird nicht gerecht. Ab der Jahrgangsstufe 7 findet eine Zusatzförderung ohne Kurs statt. Die betroffenen SchülerInnen bearbeiten individuell Material, das durch den Deutschlehrer oder die Deutschlehrerin verteilt wird. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 werden einstündige Kurse mit einer Gruppengröße von maximal sieben SchülerInnen eingerichtet, um entsprechende Lernfortschritte zu ermöglichen. Die Kurse werden vorwiegend nach Schulzweigen differenziert eingerichtet. Es können aber evtl. auch Niveaugruppen über Schulzweige hinweg eingerichtet werden. Nach Möglichkeit werden die Kurse nach Kindern mit muttersprachlichem und nichtmuttersprachlichem Hintergrund getrennt, um auf den besonderen Förderungsbedarf der Nichtmuttersprachler besser eingehen zu können. Die Arbeit in den Förderkursen soll mit Fördermaterial erfolgen, das speziell für die LRS Förderung entwickelt wurde. Das Material, das zugrunde gelegt wird, soll sich an den aktuellen Ansätzen orientieren. Die Förderkurse werden von den Lehrkräften erteilt, die sich durch entsprechende Fortbildungen qualifiziert haben. Mehrere Lehrkräfte haben bisher an entsprechenden Fortbildungen teilgenommen und erproben die von dort mitgebrachten Materialien.

3 Grundlage der Arbeit in den Förderkursen ist die Orientierung am individuellen Lernstand der SchülerInnen. Ausgegangen wird von der Erfahrung, dass die Rechtschreibung nur teilweise über Regelwissen eingeübt wird. Neben dem Aufbau von Regelwissen sollen andere Trainingsformen einbezogen werden (z.b. Morphemtraining). Üben sollte im Vordergrund stehen. Wenn Spiele integriert werden können, dann sollten es wahrnehmungsfördernde Spiele sein. Die weitere inhaltliche Ausgestaltung obliegt den Lehrkräften, die die Kurse durchführen und über ihre Erfahrungen mit den unterschiedlichen Materialien berichten. Beschluss über LRS- Status, Nachteilsausgleich und Notenschutz In der Woche vor den Herbstferien werden ritualisiert an einem Nachmittag Klassenkonferenzen für alle Klassen, in denen sich nach den Vorgaben der VOSchV zu fördernde Kinder befinden, durchgeführt. Diese dienen dazu über den LRS- Status zu befinden bzw. diesen gegebenenfalls zu verlängern oder abzuändern. Hier wird auch über die verpflichtende Teilnahme an Förderkursen entschieden. Ebenfalls können Formen des Nachteilsausgleiches und Notenschutzes gewährt werden. Zudem wird entschieden für welche Fächer die Fördermaßnahmen anzuwenden sind. Die Gültigkeit der Beschlüsse beschränkt sich auf das laufende Schulhalbjahr. Eine Verlängerung oder Veränderung des LRS- Status für das zweite Halbjahr kann im Rahmen der Zeugniskonferenzen zum Halbjahreswechsel beschlossen werden. Von den Beschlüssen der Klassenkonferenzen werden die Eltern der betroffenen Kinder zeitnah, d.h. vor oder spätestens in den Herbstferien bzw. mit den Halbjahreszeugnissen, informiert. Der Zeitplan für die Klassenkonferenzen wird von der Schulleitung erstellt. Dazu wird im Vorfeld (ca. 2 Wochen vor den Konferenzen) der Bedarf in den einzelnen Klassen erhoben. Dem Deutschlehrer obliegt es in Absprache mit dem Klassenlehrer die Klassenkonferenz vorzubereiten, in dem die notwendigen Daten zusammengetragen und die Anträge formuliert werden. Grundlagen für die Beschlussfassung Die Klassenkonferenz kann frei (unter Berücksichtigung aller vorhandener Informationen über den betreffenden Jugendlichen) über den LRS- Status befinden. Hierbei wird die Erlasslage, der zufolge Formen des Nachteilsausgleiches Vorrang vor Notenschutz haben, berücksichtigt. Ebenfalls wird die Frage ob eine Teilleistungsstörung vorliegt bei der Beschlussfassung beachtet. Erwartete Schüleraktivitäten Alle Fördermaßnahmen dienen dem Zweck die betroffenen Schülerinnen und Schüler bei ihren Bemühungen der Behebung ihrer schulischen Schwächen zu unterstützen. Hierbei wird mit zunehmendem Alter auch eine zunehmende Eigenständigkeit erwartet. Voraussetzung für Gewährung jeglicher Form des Notenschutzes ist daher die regelmäßige Teilnahme an den angebotenen Förderkursen in den Jahrgängen 5 und 6. (Bei nachgewiesener außerschulischer Förderung durch anerkannte Institutionen kann von der Verpflichtung zur Teilnahme abgesehen werden.) Für den Fall, dass keine Förderkurse angeboten werden können (also insbesondere ab Jahrgang 7), wird auch eine selbstständige Lerntätigkeit erwartet. Förderung findet hier vorwiegend durch Binnendifferenzierung statt. Zudem werden Lernmaterialien entweder von der Schule zur Verfügung gestellt oder der Lehrer empfiehlt die Anschaffung von entsprechendem Material. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler müssen regelmäßig das bearbeitete Material dem Lehrer

4 vorlegen. Das Bemühen um eine Leistungsverbesserung sollte sich selbstverständlich auch in einer guten Unterrichtsbeteiligung manifestieren. LRS bei älteren Schülern Im Regelfall wird das Vorliegen einer LRS im Jahrgang 5 erkannt und ab diesem Zeitpunkt gefördert. Ziel sollte es dabei sein, dass die Fördermaßnahmen mit zunehmendem Alter abgebaut bzw. nicht verlängert werden (müssen). Der LRS- Status kann trotzdem auch älteren Schülern noch nachträglich zuerkannt werden. Dies kann beispielsweise aufgrund eines begründeten Antrags der Eltern geschehen. Die Klassenkonferenz entscheidet dann aufgrund der obigen Prämissen. Nachteilsausgleich oder Notenschutz kann auch bei Abschlussprüfungen und in der Oberstufe gewährt werden, wenn eine LRS- Förderung kontinuierlich dokumentiert ist. Die rechtsgültige Entscheidung für die Oberstufe trifft jedoch das Staatliche Schulamt. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler sind dabei zu beraten, ob der Notenschutz (und der damit verbundene Vermerk im Zeugnis) wirklich gewünscht wird. Zusätzliche Förderkurse Im Rahmen der Bemühungen Ganztagsangebote zu schaffen werden - falls möglich - zusätzliche Förderkurse eingerichtet, die auch von nicht ausgebildeten LRS- Lehrern gehalten werden. Auch Schülern ohne LRS- Status können hier bei Bedarf gefördert werden und beispielsweise an der Verbesserung ihrer Rechtschreibleistung arbeiten. Eine Empfehlung zur Teilnahme spricht der Klassenlehrer in Absprache mit dem Deutschlehrer aus. Deutsch als Zweitsprache (DAZ) Verstärkter Deutsch- Unterricht/ DAZ Deutsch als Zweitsprache Gemäß der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses bieten DeutschlehrerInnen spezielle Deutsch- Förderstunden für diejenigen Schülerinnen und Schüler an, die sich zwar verständigen können, aber noch nicht über die für eine erfolgreiche Mitarbeit im Unterricht erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen. Die uns vom Staatlichen Schulamt zugebilligten 12 Stunden zur Förderung von DAZ werden teilweise auch klassenübergreifend in Kleingruppen von Deutschlehrern gehalten. In der Regel werden hierzu diejenigen Deutschlehrer eingesetzt, die auch im jeweiligen Jahrgang unterrichten, um die SchülerInnen über den Deutschunterricht hinaus individuell fördern zu können. In der wöchentlichen Zusatzstunde erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, Inhalte des Curriculums ergänzend bzw. vertiefend zu erarbeiten. Folgende Sachgebiete werden dabei erarbeitet: Rechtschreibung, Grammatik, Textverständnis, spezielle Übungen zur Texterschließung, eigenes Formulieren. Weitere Förderangebote Hausaufgabenbetreuung Seit vielen Jahren schon bietet unsere Schule für die SchülerInnen der 5. und 6. Klassen eine nachmittägliche Betreuung der Hausaufgaben an fünf Tagen, Montag bis Freitag, in der Woche an. SchülerInnen der Jahrgangsstufen 10 bis 12 übernehmen die Hausaufgabenbetreuung, wobei

5 erfahrenere BetreuerInnen die noch etwas unerfahrenen unterstützen. Auf einen Betreuer kommen drei bis fünf zu betreuende SchülerInnen. Diese können auch in verschiedenen Räumen betreut werden. Dabei gewährleistet die Schule größtmögliche Kontinuität in der Betreuung. Das Motto lautet dabei: SchülerInnnen helfen SchülerInnen. Hausaufgaben werden besprochen, Vokabeln oder Diktate trainiert und der Stoff für Klassenarbeiten wird wiederholt. Gibt es einmal keine Hausaufgaben, stehen den Kindern Sprach- und Rechenspiele sowie Denksportaufgaben zur Verfügung. Methoden zur Leseförderung in der Schulbibliothek Schüler von H/R/G nutzen den Ort der Schulbibliothek zum Vorlesen, Sammeln von Informationen zu Texten und Büchern, Buchvorstellungen, Orientieren in Sachbüchern, Kennenlernen der Ordnung in der Schulbibliothek nach Fachgebieten, Vorbereitung auf Projekt- und Präsentationsprüfungen, Durchführung von Schreibprojekten, Arbeit mit OPAC, Autorenlesungen. WPU Deutsch (R- Zweig, 8.Klasse) In diesem zusätzlichem Angebot zum regulären Fach Deutsch sollen verstärkt Projekte aus dem Arbeitsbereich "Kulturelle Praxis" angeboten werden. So können zum Beispiel Fotoromane zu einer Lektüre erstellt werden. Weiterhin bietet sich die Möglichkeit sich mit verschiedenen Formen des kreativen Schreibens zu beschäftigen. Darüber hinaus sollen auch die jeweiligen Inhalte des regulären Deutschunterrichts ergänzend geübt werden, etwa als Förderung für schwächere SchülerInnen oder als Vertiefung für leistungsstärkere. Dyskalkulie (Förderung bei Rechenschwäche) Auch die Förderung von Kindern mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechnen ( Dyskalkulie ) ist ein besonderes Anliegen des pädagogischen Konzeptes der Schule am Ried. Zur Diagnose werden alle Schüler der 5. Klassen in den ersten drei Schulwochen mit Hilfe eines Diagnosetestes ( Wer wird Rechenkönig?") getestet, der somit auch einen Anreiz für bessere Schüler darstellt. Der Diagnosetest wurde von Lehrerinnen der Riedschule im Rahmen einer Fortbildung erstellt. Aufgrund der Auswertung des Tests und unter Berücksichtigung der Zeugnisnoten der beiden letzten Grundschuljahre, sowie der Beobachtung der unterrichtenden Mathematiklehrer werden die rechenschwachen Schüler für die Förderung vorgeschlagen. Im Gegensatz zur LRS bietet die VOSchV im Falle von Dyskalkulie keine Möglichkeiten von Nachteilsausgleich oder Notenschutz für Schüler und Schülerinnen nach Beendigung der Grundschule. Gefördert wird in zwei Förderkursen, die von entsprechend ausgebildeten LehrerInnen gehalten werden. Förderkurs I ist für Schüler mit besonderer Rechenschwäche gedacht ( ca. 6 Teilnehmer). An Kurs II nehmen Schüler mit leichter Rechenschwäche teil ( ca. 10 Teilnehmer). Die Förderkurse laufen parallel, damit eine Kooperation möglich ist. Drei Kolleginnen haben sich im Rahmen von mehrtägigen Fortbildungen mit der Thematik beschäftigt und sind nun in der Lage entsprechende Förderkurse anzubieten. Für Mathematik- Förderkurse steht vielfältiges Fördermaterial in Form von Spielen, Arbeitsblättern, Einmaleinspuzzlen, Logicals usw. zur Verfügung.

6 Förderung bei Rechenschwäche findet auch in älteren Klassen statt. Die Formen der Förderung sind hier Binnendifferenzierung, Beratung durch die Lehrperson, individuelle Übungsaufgaben aus der Mathematiksammlung oder Einsatz von Computerprogrammen zum individuellen Lernen. Dieses Förderkonzept wurde auf der Gesamtkonferenz der Schule am Ried am beschlossen (aktualisiert im August 2012).

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