Der Nachteilsausgleich an weiterführenden Schulen im Rahmen der Inklusion (hier: Realschulen)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Nachteilsausgleich an weiterführenden Schulen im Rahmen der Inklusion (hier: Realschulen)"

Transkript

1 Der Nachteilsausgleich an weiterführenden Schulen im Rahmen der Inklusion (hier: Realschulen) Referentin: Claudia Bernhardt-Gramenz, BeRin gehalten am: (Nachdruck und Verwendung des Skripts nur nach vorheriger Genehmigung) Stand: März 2014

2 2 Inhalt 1. Einleitung 2. Politischer Hintergrund und gesetzliche Regelungen in Bayern 3. Definition von Nachteilsausgleich 4. Beantragung des Nachteilsausgleiches am Beispiel im Aufsichtsbezirk Oberbayern - West für Realschulen) 5. Erstellung des Nachteilsausgleiches (am Beispiel im Aufsichtsbezirk Oberbayern - West für Realschulen) 6. Möglichkeiten von Sondermaßnahmen (Fallbeispiel) 7. Einsatz des Schulbegleiter/ Schulbegleiterin 8. Beantragung von Budgetstunden 9. Ablehnung bzw. Einschränkung des Nachteilsausgleichs 10. Hinweise 11. Fallbeispiele 12. Anhang: Unterlagen zum Fallbeispiel, Checkliste zum Nachteilsausgleich

3 3 1. Einleitung - Mein Thema ist heute der Nachteilsausgleich an weiterführenden Schulen in Bayern, am Beispiel der Realschulen im Aufsichtsbezirk Oberbayern- West. In den letzten Jahren ist die Zahl der Nachteilsausgleiche in Bayern rasant gestiegen, derzeit bearbeite ich durchschnittlich pro Woche 3 bis 4. - Das hängt auch u.a. mit der verabschiedeten UN-Konvention zusammen. Deshalb möchte ich auf ein KMS von Herrn Minister Dr. Spaenle hinweisen, datiert vom (KMS Nr. IV.6-5S a.54317), in dem es um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (=UN- BRK) geht; es wird festgestellt, dass ein wesentlicher Inhalt der Konvention das Thema Inklusion ist. Damit ist es Aufgabe das gemeinsame Lernen und Leben von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in allen Schularten zu ermöglichen. Somit erging und ergeht der Auftrag an alle Schulen, die Inhalte der Konvention umzusetzen. - Ein Teilaspekt, um diese Inklusion umzusetzen, ist der Nachteilsausgleich. Im Folgenden werde ich deshalb auf die Grundlagen und die Erstellung von Nachteilsausgleichen eingehen. Allerdings beschränke ich mich auf diese und gehe nicht auf die Thematik des Übertritts im Zusammenhang mit einem Nachteilsausgleich ein. Auch werde ich auf die Teilleistungsstörungen Legasthenie und LRS nur marginal eingehen. - Ziel des Nachteilsausgleiches ist es, dass beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen mit zusätzlichen Maßnahmen ermöglicht wird am Unterricht teilzunehmen, Leistungen erbringen zu können und die Chance haben, den Schulabschluss (hier den Realschulabschluss) zu erreichen. Im Folgenden wird deshalb eingegangen auf: die Grundlagen, auf denen der Nachteilsausgleich basiert; das Procedere des Nachteilsausgleiches im Aufsichtsbezirk in Oberbayern- West; weiterführende Informationen

4 4 2. Politischer Hintergrund und gesetzliche Regelungen in Deutschland und Bayern Politisch, historisch und gesetzlich gab und gibt es schon seit längerem Beschlüsse, Bestimmungen und Gesetze, die die Rechte der Menschen mit Behinderungen stärken, ein wesentlicher Schub kam jedoch durch die UN- Konvention. Deshalb hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Gesetze, Beschlüsse usw., die auch letztlich die Basis für einen Nachteilsausgleich im schulischen Bereich bilden. 2.1 UN-Konvention Am trat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft; 20 Mitgliedstaaten hatten somit unterschrieben, weltweit wurden so 650 Millionen behinderte Menschen in ihren Rechten gestärkt. In Deutschland trat diese Konvention am in Kraft. In 50 Artikeln und einem Fakultativprotokoll wird in deutscher Übersetzung sowie englischem und französischem Originaltext vieles festgehalten, was die Chancengleichheit und die Teilhabe in der Gesellschaft garantieren soll. Teilhabe bedeutet lebenslange Teilhabe und ist nicht nur auf den Bereich der Schule beschränkt. (Text, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion, Bonn, Stand: Januar 2010, als download verfügbar, im Anhang auch in leichter Sprache verfasst). 2.2 Umsetzung des Art. 24 der UN-BRK in Bayern (Die inklusive Schule) In Bayern wurde unverzüglich mit der Umsetzung begonnen, wie man an der Auflistung sieht: Am trat die UN-BRK in Kraft. Am gab es den Grundsatzbeschluss der Bayerischen Kabinetts zur Umsetzung der UN-BRK. Am wird eine interfraktionelle AG des Bildungsausschusses im Bayerischen Landtag gebildet. Am wird Dr. Spaenle Präsident der Kultusministerkonferenz. Am und finden Regionalkonferenzen in Nürnberg und München statt (eingeladen sind Verbände, Schulen, Elterngremien, Politiker etc.). Am gibt es einen Grundsatzbeschluss des Bayerischen Landtages mit dem Auftrag an die Staatsregierung, ein Konzept zur Umsetzung vorzulegen. Am findet eine Fachtagung der Kultusministerkonferenz zur UN-BRK statt. Am folgt ein Beschluss der Interfraktionellen AG. Am gibt es den Ministerratsbeschluss zum Konzept als

5 5 Diskussionsgrundlage. Am wird der gemeinsam erarbeitete Gesetzesentwurf (Bay-EUG-E) durch die interfraktionelle AG des Bayerischen Landtags vorgestellt; dies führte zur Änderung des BayEUG (s. 2.6). Diese interfraktionelle AG besteht weiterhin. 2.3 KMK-Beschluss (vom ) Er enthält pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom , ratifiziert am Die Behindertenkonvention ist verbindlich (Art. 24 begründet eine staatliche Verpflichtung für die schulische Bildung, Kinder mit Behinderung haben ein Recht auf Bildung, Ausbau des gemeinsamen Lernens von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, Ausbau der sonderpädagogischen Förderung etc.) 2.4 Grundgesetz, die Grundrechte In Deutschland ergibt sich das Grundrecht auf Grund des Grundgesetzes, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. (siehe Art. 3, Abs. 3, Satz 2, GG). 2.5 Bayerische Verfassung In Bayern garantiert Art 118a Folgendes: Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung ein. 2.6 Sozialrecht Unter 126 SGB IX steht die Definition des Begriffes Nachteilsausgleich. 35a SGB IIX (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ). Dieser Paragraph findet häufig Anwendung bei Teilleistungsstörungen (z.b. Legasthenie /LRS) 2.7 In den Bayerischen Schulordnungen finden sich ebenfalls entsprechende Verweise dazu: ( alte VSO 44 (Bewertung von Leistungen ) ; Abs. 2 und Abs (Nachteilsausgleich alte VSO-F 52 (Nachteilsausgleich)) Da es jetzt zwei eigenständige Schularten gibt (siehe dazu Grundschulordung (BayEUG Art. 7), Mittelschulordnung (BayEUG Art. 7a) ist die VSO ersetzt worden. Neu GrSO: 39 ( Nachteilsausgleich und Förderplan)

6 6 Neu MSO: 48 (Nachteilsausgleich und Förderplan) RSO GSO 2 (Schulaufsicht) 2 (Schulaufsicht); 53 (Leistungsnachweise) Die Schulordnungen können heruntergeladen werden unter: BayEUG Art. 30a (Zusammenarbeit von Schulen, kooperatives Lernen ) Art. 30 b ( Inklusive Schule ) Art. 41 (Schulpflicht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Schulpflicht der Schülerinnen und Schüler mit längerfristiger Erkrankung) Gesetz zur Änderung der BayEUG vom 20. Juli 2011 (GVBl S. 313) (Es wurden wichtige Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen) 2.8 KMS etc. KMS vom ( Ausgleich von Prüfungsnachteilen aufgrund von dauernder Behinderung) KMS vom für Realschulen für hörgeschädigte Schüler ; KMS vom für Gymnasien (Nachteilsausgleich für hör-/ sehgeschädigte, körperlich behinderte Schülerinnen und Schüler ) KMS vom (Nachteilsausgleich an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung ) KMS vom ( Zusammenarbeit mit der Schule für Kranke, Ansprechpartner sind für die Gymnasien der MB Obb.-Ost, für die Realschulen der MB Obb.-West, für die FOS der MB Südbayern) KMS vom (Nachteilsausgleich wegen Gehörlosigkeit; hier: Bemerkung im Abschlusszeugnis) KWMBl Nr. 10/2011 S. 87 ff (Nachteilsausgleich für Berufsschulen, Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen, Fachakademien, Fachoberschulen, Berufsoberschulen) KMS vom (Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen an den Grundund Haupt- / Mittelschulen im Schuljahr 2011/12) KMS vom (Verbesserung der Lernmittelversorgung für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sehen ab dem Schuljahr 2011/12) KMS vom (Inklusion an der Realschule) KMS vom (Ergänzende Vollzugshinweise zur Gewährung von Nachteilsausgleich bei Leistungserhebungen) KMS vom ( Zeugnisbemerkung bei Befreiung von Teilen der Abschlussprüfung an Realschulen) (Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; enthalten sind auch nicht die diversen KMS, die die Legasthenie und LRS betreffen.)

7 7 3.Definition des Nachteilsausgleiches Im Sozialrecht wird unter 126 SGB IX der Begriff Nachteilsausgleich definiert als Sammelbegriff für Vorschriften über Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Welche Menschen sind nun berechtigt, einen Nachteilsausgleich in Anspruch zu nehmen? Aus der Vielzahl von Definitionen möchte ich nur zwei herausgreifen: 3.1 Definition der WHO (World Health Organization) Drei Voraussetzungen müssen entweder einzeln oder insgesamt als Kriterien vorliegen: 1. Schädigung (Mängel oder Abnormitäten der anatomischen, psychischen oder physiologischen Funktionen und Strukturen des Körpers) 2. Beeinträchtigung (Funktionsbeeinträchtigung oder mängel aufgrund von Schädigungen, die typische Alltagssituationen behindern oder unmöglich machen) 3. Behinderung (Nachteile einer Person aus einer Schädigung oder Beeinträchtigung ). 3.2 UN-Konvention Hier wird der Begriff Behinderung sehr weit gefasst und kann deshalb nur als dynamischer Begriff verstanden werden. in der Erkenntnis, dass das Verständnis von Behinderung sich ständig weiterentwickelt und dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht. (s. UN-BRK Präambel e. ). Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristig körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können (s. UN-BRK Art. 1 Zweck, 2. Abs.) Aus den vorher aufgeführten Bestimmungen und Gesetzen ergibt sich ein Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich einer Schülerin/ eines Schülers, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür gegeben sind. Ein Nachteilsausgleich ist somit ein Verwaltungsakt. Das bedeutet auch, dass Rechtsmittel eingelegt werden können, wenn z. B. ein Nachteilsausgleich abgelehnt wird.

8 8 4.Beantragung des Nachteilsausgleiches ( hier : am Beispiel des Aufsichtsbezirkes Oberbayern-West für die Realschulen) Liegen nun die entsprechenden Voraussetzungen vor, so kann bei den weiterführenden Schulen ein Antrag an den zuständigen Ministerialbeauftragten / die zuständige Ministerialbeauftragte gestellt werden. (Ausgenommen sind die Anträge bei Legasthenie bzw. LRS, die von der Schulleitung selbst gewährt werden.) Externe Teilnehmer/ -innen, die die Abschlussprüfung an einer staatlich anerkannten Realschule ablegen möchten, reichen die Unterlagen entweder über ihr Vorbereitungsinstitut oder direkt beim Ministerialbeauftragten ein. Um den Nachteilsausgleich erstellen zu können, ist oft eine eng vernetzte Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten, der Schule, Ärzten, Therapeuten, Sozialarbeitern und Jugendämtern nötig. Folgende Unterlagen sind vorzulegen und über die Schulleitung einzureichen: ein formloses Schreiben der Erziehungsberechtigen bzw. des volljährigen Schülers bzw. der volljährigen Schülerin; ( Beispieltext: Sehr geehrter Herr / Frau MB.., hiermit möchten wir Antrag auf Nachteilsausgleich für unseren Sohn/ unsere Tochter, geb. am.., Kl.., stellen. Optional: Falls nötig, stimmen wir zu, dass die ärztliche Schweigepflicht und die Schweigepflicht der anderen beteiligten Therapeuten und Psychologen gegenüber dem Ministerialbeauftragten und den betreffenden Mitarbeitern aufgehoben wird. ) ein formloses Schreiben der Schulleitung, dass dem Nachteilsausgleich zugestimmt wird; beiliegend oder in einem verschlossenen Kuvert : eine oder mehrere fachärztliche Stellungnahmen; darüber hinaus, wenn nötig: eine oder mehrere Stellungnahmen weiterer Therapeuten, eine oder mehrere Stellungnahmen von Schulpsychologen; eine oder mehrere Stellungnahmen vom zuständigen MSD (= Mobiler Sonderpädagogischer Dienst) wenn nötig Kopien der Beipackzettel von Medikamenten wenn nötig: Kopie des Schwerbehindertenausweises wenn nötig: Bescheid der Sozialbehörde wenn nötig Kopien von Zeugnissen gegebenenfalls Kopien bisheriger Nachteilsausgleiche Angabe über bisher verwendete Hilfsmaßnahmen bzw. medien gegebenenfalls Genehmigung eines Schulbegleiters

9 9 zusätzliche Unterlagen auf Anforderung des Ministerialbeauftragten Die Schulleitung schickt dann möglichst zeitnah die erforderlichen Unterlagen an den Ministerialbeauftragten / die Ministerialbeauftragte zur Bearbeitung. Manchmal schicken die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler/ -innen die vertraulichen Unterlagen auch direkt an die Dienststelle und stellen nur den Antrag auf Nachteilsausgleich über die Schule. Eine Checkliste zur Beantragung von Nachteilsausgleichen ist im Internet auf unserer Homepage zu finden ( Verwaltung) 5.Erstellung des Nachteilsausgleichs (hier : am Beispiel des Aufsichtsbezirkes Oberbayern-West für die Realschulen) Sobald die Unterlagen in der Dienststelle des Ministerialbeauftragten vorliegen bzw. nachdem u. U. noch klärende Telefonate geführt worden sind, wird zeitnah über einen möglichen Nachteilsausgleich entschieden. Im Aufsichtsbezirk Oberbayern-West für Realschulen hat sich folgender inhaltlicher Aufbau bewährt: Empfänger des Schreibens ist der Schulleiter / die Schulleiterin unter Betreff: Nennung des Zeitraums für den Nachteilsausgleich (z.b. begrenzt auf ein Schuljahr oder mit einschließlich der Abschlussprüfung Nennung aller schriftlicher Belege, die für den Nachteilsausgleich relevant sind, Nennung des Paragraphen (z. B. 2 der RSO), der den Nachteilsausgleich ermöglicht, Aufzählung der Sondermaßnahmen gegebenenfalls Hinweis auf die Zeugnisbemerkung bei: z. B. Legasthenie (z. B. Auf Grund einer fachärztlich festgestellten Legasthenie wurde die Rechtschreibung nicht gewertet. Bei den Fremdsprachen standen die mündlichen Leistungen stärker im Vordergrund als üblicherweise vorgesehen. ) bei Hörgeschädigten, wenn der Speaking Test und/oder der Hörverständnistest entfällt (z. B. Der Schüler../ die Schülerin war vom Speaking-Test/ Hörverständnistest im Fach Englisch in der Abschlussprüfung befreit ; gegebenenfalls kommt die Bemerkung auch schon in den unteren Klassen ins Zeugnis, wenn die o. g. Tests eine Schulaufgabe ersetzen); bei Beeinträchtigungen, wenn die Rechtschreibung nicht bewertet wird ( Die Rechtschreibung wurde nicht bewertet. )

10 10 Begründung der Zeugnisbemerkung: Die Notenbildung unterliegt einem anderen Modus, wenn ein Teil einer Abschlussprüfung nicht bearbeitet wurde bzw. wenn die Rechtschreibung nicht gewertet wird. Bitte um Abdruck an die Erziehungsberechtigten bzw. bei Volljährigkeit an den Schüler / die Schülerin Wichtig: Im Text wird die Beeinträchtigung etc. nicht genannt!!! Alle anderen Maßnahmen des Nachteilsausgleichs werden im Zeugnis bei den Realschulen nicht erwähnt! Bitte beachten: In anderen Schularten gibt es andere Regelungen! (z.b. Besondere Regelung durch spezielles KMS; vergl. KWMBl Nr. 10/2011 S. 87 ff Nachteilsausgleich für Berufsschulen, Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen, Fachakademien, Fachoberschulen, Berufsoberschulen) Bitte weisen Sie deshalb die Erziehungsberechtigten bei Übertritt an die Realschule auf die Unterschiede beim Nachteilsausgleich hin, wenn der Schüler /die Schülerin von einer anderen Schulart kommt. 6. Möglichkeiten von Sondermaßnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleichs Schulorganisatorische Maßnahmen: ( bauliche Veränderungen, Hilfen durch Mitschüler, Klassenkonferenz, Budgetstunden, Hilfe durch den MSD, Arbeitszeitverlängerung, Bildung von kleineren Klassen, bestimmte Sitzplatzanordnung, Schulbegleiter usw.) Unterstützung durch den MSD (Beratung und Betreuung durch den MSD nach Art. 21 des BayEUG) Technische Hilfen ( z.b. Computer, Lesegeräte, geeignete Tische, besondere Unterrichtsmaterialien etc.) Didaktisch-methodische Maßnahmen (Verstärkte Visualisierung, einfache, artikulierte Sprache, Vergrößerungen von Kopien, strikte Einhaltung von Gesprächsregeln in der Klasse usw.) Nachteilsausgleich bei Leistungsfestellungen (Verwendung geeigneter Arbeitsvorlagen, Vorlesen der Aufgaben, Verlängerung der Arbeitszeit bis max. 50%, Verwendung technischer Hilfsmittel, Schreibhilfe, gesonderter Raum, zusätzliche Pausen usw.)

11 11 Fazit: Jeder Nachteilsausgleich ist eine Einzelfallentscheidung. (Im Schuljahr 2010/2011 wurden in Bayern im Realschulbereich 1855 Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen an staatlichen und privaten Realschulen unterrichtet, davon im Aufsichtsbezirk Oberbayern-West 438. Sie erhielten einen ganz individualisierten Nachteilsausgleich) In unserem Aufsichtsbezirk wurden in den Monaten Januar und Februar 2014 bereits 110 Nachteilsausgleiche gewährt. Die bloße Angabe von Zahlen sagt jedoch nichts aus über den tatsächlichen Aufwand bei der Bearbeitung des Nachteilsausgleiches. Die Bearbeitung kann schnell gehen oder sich über mehrere Monate hinziehen.

12 12 Beispiele eines Nachteilausgleichs im Aufsichtsbezirk Oberbayern-West Realschulen : Staatliche Realschule z. Hd.... Musterstr XYZ Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Aktenzeichen Tag Gewährung von Sonderregelungen bei Leistungserhebungen ab dem Schuljahr 2013/14 mit einschließlich der Abschlussprüfung hier: Schüler Musterjunge, geb..., Kl... Sehr geehrter Herr..., auf Grund - des Antrags vom... - des Antrags der Erziehungsberechtigten vom... - des ärztlichen Attests vom...(dr. med...) - Stellungnahme des MSD vom...(herr StR FS...) wird für den Schüler Schüler Musterjunge, geb..., Kl... entsprechend 2 Abs. 2 Realschulordnung (RSO) Folgendes genehmigt: - Verlängerung der Arbeitszeit bei Leistungserhebungen einschließlich der Abschlussprüfung bei Bedarf bis zu 50 %; - Befreiung von Diktaten, Alternativaufgaben sollen gegeben werden; - im Fach IT: Befreiung von Schnellschriften, Alternativaufgaben sollen gegeben werden; - bei Bedarf Ableistung der Leistungserhebungen in einem separaten Raum unter Aufsicht einer Lehrkraft; - in den Fächern Deutsch und Englisch: bei der Bewertung der mündlichen Noten sollte der pädagogische Rahmen ausgeschöpft werden. Weitere Empfehlungen: - ein Sitzplatz in ruhiger Umgebung - bei Bedarf Kopien der Tafelanschriften und Hefteinträge. Hinweis: Es wird empfohlen, weiterhin eng vernetzt mit dem MSD zusammen zu arbeiten, damit die Inklusion des Schülers wie bisher schon positiv verläuft. Innerhalb einer Klassenkonferenz sollte die Beeinträchtigung des Schülers besprochen werden, die Erste-Hilfe-Maßnahmen sollten bekannt sein. Wir wünschen dem Schüler viel Erfolg und alles Gute für seinen weiteren Lebensweg. Es wird gebeten, den Erziehungsberechtigten einen Abdruck dieses Schreibens zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Ltd. Realschuldirektor Ministerialbeauftragter

13 13 Staatliche Realschule z. Hd.... Mustergasse Musterhausen Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Aktenzeichen Tag Gewährung von Sonderregelungen bei Leistungserhebungen ab dem Schuljahr 2013/14 mit einschließlich der Abschlussprüfung hier: Musterschüler, geb...., Kl. Sehr geehrter Herr., auf Grund - des Antrags vom... - des Antrags der Erziehungsberechtigten vom... - des ärztlichen Attests vom...(dr. med....) - des ärztlichen Berichts vom...( Prof. Dr. Dr. med...) - des Nachteilsausgleichs vom... vom Gymnasium ( Ministerialbeauftragter..., Aufsichtsbezirk...) - der Bescheinigung vom...(frau StRin..., Schulpsychologin) - der Bescheinigung vom...(frau..., Schulpsychologin) - der Stellungnahme des MSD vom...(frau StRin FS...) wird für den Schüler Musterschüler, geb...., Kl. entsprechend 2 Abs. 2 Realschulordnung (RSO) Folgendes genehmigt: - Verlängerung der Arbeitszeit bei Leistungserhebungen einschließlich der Abschlussprüfung bei Bedarf bis zu 50 %; - Befreiung von Diktaten, Alternativaufgaben sollen gegeben werden - Im Fach IT: Befreiung von Schnellschriften, Alternativaufgaben sollen gegeben werden; - Im Fach Mathematik : Benutzung eines I-Pads; bei Leistungserhebungen ist darauf zu achten, dass eine Vorteilsnahme vermieden wird; - Benutzung von Sehhilfen (z. B. Monokular und Lesestein) Weitere Empfehlungen: - ein vorderer Sitzplatz ( mittig vor der Tafel) - Gegenlicht und Blendung soll vermieden werden (z. B. durch Overheadprojector etc.) - Arbeitsblätter und Angaben in vergrößerten Kopien - gute Beleuchtung im Klassenzimmer - bei Bedarf Verbalisierung der Tafelanschriften - ruhige Arbeitsatmosphäre. Hinweis: Es wird empfohlen, weiterhin eng vernetzt mit dem MSD zusammen zu arbeiten, damit die Inklusion des Schülers wie bisher schon positiv verläuft. Wir wünschen dem Schüler viel Erfolg und alles Gute für seinen weiteren Lebensweg. Es wird gebeten, den Erziehungsberechtigten einen Abdruck dieses Schreibens zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Ltd. Realschuldirektor Ministerialbeauftragter

14 14 z. Hd. Herr/Frau RSD XY XY-Str.. XY Musterstadt Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Aktenzeichen Tag Gewährung von Sonderregelungen bei Leistungserhebungen für das Schuljahr 20 mit einschließlich der Abschlussprüfung Hier: Sabrina Musterfrau, geb., Kl. Sehr geehrter Herr./ sehr geehrte Frau, aufgrund - Ihres Antrags vom. - des Antrags der Erziehungsberechtigten vom - des ärztlichen Attests vom. (Dr. med..) - der Stellungnahme des MSD vom.(herr.) - der Stellungnahme des MSD vom. (Frau..) - der Stellungnahme der Schulpsychologin vom ( Frau.) wird für die Schülerin Sabrina Musterfrau, geb., Kl. entsprechend 2 Abs. 2 Realschulordnung (RSO) Folgendes genehmigt: - Verlängerung der Arbeitszeit bei allen schriftlichen und praktischen Leistungserhebungen bei Bedarf bis zu 20%; - in allen Fächern dürfen Diktate und Hörverständnistests nur zur Übung, nicht aber als Leistungsnachweis durchgeführt werden; - anstelle der Diktate bzw. des Hörverständnistests können alternative Aufgaben gestellt werden; - bei der Bewertung der Aussprache im Fach Englisch ist der pädagogische Rahmen auszuschöpfen; - in der Abschlussprüfung ist die Schülerin vom Hörverständnistest im Fach Englisch befreit, - beim Speaking-Test ist die Prüfung mit einer Lehrkraft durchzuführen, - die Bewertung des Aufsatzes soll sich vor allem auf den Inhalt beziehen, die Rechtschreibung und Grammatik kann in den Hintergrund treten; weitere Empfehlungen: - beim Diktieren von Hefteinträgen sollte der Schülerin eine Textvorlage gegeben werden, - grundsätzlich sollten Unterrichtsinhalte, die zu mündlichen oder schriftlichen Leistungserhebungen herangezogen werden, für die Schülerin visualisiert werden, da sie rein akustische Informationen nicht immer sicher aufnehmen und somit auch nicht sicher speichern kann; - ein Sitzplatz in der ersten Reihe, mehr in der Mitte - Hausaufgaben und Terminangaben sollten an der Tafel fixiert werden; - bei Leistungsfeststellungen ist auf eine einfache, klar strukturierte Sprache in der Aufgabenstellung zu achten. In das Zeugnis bzw. das Abschlusszeugnis ist folgende Bemerkung aufzunehmen: Die Schülerin war vom Hörverständnistest im Fach Englisch befreit. Wir wünschen der Schülerin viel Erfolg und alles Gute für ihren weiteren Lebensweg. Es wird gebeten, den Erziehungsberechtigten einen Abdruck dieses Schreibens zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen MB

15 15 7. Einsatz des Schulbegleiters / der Schulbegleiterin Am wurden per KMS überarbeitete Empfehlungen zum Einsatz von Schulbegleitern/ Schulbegleiterinnen herausgegeben. Auf Folgendes wird u.a. hingewiesen: 7.1 Voraussetzungen eine spezielle Ausbildung ist derzeit nicht erforderlich; nahe Verwandte kommen nicht in Frage; empfehlenswert ist eine Beschäftigung durch private Träger, ansonsten durch die Eltern; die Genehmigung wird von der Schulleitung erteilt, bei privaten Schulen auch durch den Schulträger; ein polizeiliches Führungszeugnis muss der Schulleitung vorgelegt werden; eine schriftliche Erklärung zur Verschwiegenheit und Einhaltung des Datenschutzes muss vom Schulbegleiter vor Antritt abgegeben werden; die Einweisung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten und die Schule; die Erziehungsberechtigten müssen Änderungen bzw. Beendigung der Tätigkeit des Schulbegleiters unverzüglich bei entsprechenden Behörden melden; der Schulbegleiter ist für jedes Schuljahr neu zu beantragen von den Erziehungsberechtigten. 7.2 Aufgaben: Lebenspraktische Hilfestellungen (z. B. in den Pausen) Pflegerische Tätigkeiten ( Toilettengang, Essenshilfe) Mobilität ( Klassenzimmerwechsel) Sozialer und emotionaler Bereich ( Lob, Kontakt zu anderen ) Hilfe bei Krisen ( Abpuffern von Aggression, Auszeiten) Unterstützung von verwendeten Medien 7.2 keine Zuständigkeit für medizinisch-pflegerische bzw. heilpädagogische Maßnahmen Verwendung als Zweitlehrkräfte, Nachhilfelehrer, als Hausaufgabenbetreuer etc. kein Einsatz als Hilfskraft der Schule für klassen- oder schulbezogene Tätigkeiten 7.3 Kosten Diese werden bei berechtigtem Bedarf in der Regel von den entsprechenden Behörden im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen (für ein Schuljahr!).

16 16 8. Beantragung von Budgetstunden bei staatlichen Realschulen Wenn eine Realschule Schüler / Schülerinnen aufgenommen hat, die einen erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf haben, so ist es möglich Budgetstunden bei der Dienststelle des Ministerialbeauftragten zu beantragen. Voraussetzung dafür ist im Aufsichtsbezirk Oberbayern-West für die Realschulen ein bereits gewährter Nachteilsausgleich. Zur Beantragung genügt ein formloses Schreiben der Schulleitung an den MB mit der Bitte um Gewährung von Budgetstunden; dem Schreiben beigefügt ist die Stellungnahme des zuständigen MSD, der auch die Anzahl der Budgetstunden vorschlägt. Diese Anzahl liegt im Realschulbereich derzeit bei maximal drei Budgetstunden pro Schüler /Schülerin. In der Regel wird der MB der Schule die Budgetstunden gewähren und einen Abdruck ans KM schicken. Ziel ist es, dass den betroffenen Schülerinnen und Schülern zusätzliche Fördermaßnahmen ermöglicht werden können. Diese sind oft als Vorschlag bereits in der Stellungnahme des MSD enthalten. Die Budgetstunden müssen für jedes Schuljahr neu beantragt werden.

17 17 9. Ablehnung bzw. Einschränkung des Nachteilsausgleiches Im Aufsichtsbezirk Oberbayern-West gab es bisher einige wenige Ablehnungen bzw. Einschränkungen. Da jeder Antrag auf Nachteilsausgleich eine Einzelfallentscheidung ist, sollen hier nur Gründe genannt werden, die zu einer Ablehnung führten: Weigerung der Erziehungsberechtigten ein ärztliches Attest vorzulegen bzw. ein wenig aussagekräftiges ärztliches Attest, Verweigerung weiterer Atteste; keine Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten möglich; falsche Aussagen über den Gesundheitszustand des Schülers/ der Schülerin durch die Erziehungsberechtigten, um einen Nachteilsausgleich unbedingt durchzusetzen; überzogene Forderungen der Erziehungsberechtigten an den Sachaufwandsträger bzw. die Schule, angebotene Optionen werden nicht angenommen; Ablehnung der Erziehungsberechtigten mit dem MSD zusammen zu arbeiten; Übertritt in eine weiterführende Schule ist nicht gegeben (z. B. Eignung wird von der Grundschule nicht bestätigt, Probeunterricht nicht bestanden etc.), Nachteilsausgleich kann nicht erstellt werden. Im Aufsichtsbezirk Oberbayern-West für die Realschulen ist es üblich, dass bei einer Ablehnung des Nachteilsausgleichs eine Rechtsbehelfsbelehrung im Anhang mitgeschickt wird. (s. unterer Beispieltext ). Rechtsbehelfsbelehrung Wenn Sie gegen diesen Bescheid einen Rechtsbehelf ergreifen wollen, können Sie hiergegen innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe nach Ihrer Wahl entweder Widerspruch einlegen oder Klage erheben.

18 1. Wenn Sie Widerspruch einlegen: Den Widerspruch müssen Sie schriftlich oder zur Niederschrift bei der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Oberbayern-West, Bahnhofstr. 15, Fürstenfeldbruck einlegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so können Sie Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfach , München, Hausanschrift: Bayerstr. 30, München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. Die Klage können Sie nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erheben, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder in Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen. 2. Wenn Sie unmittelbar Klage erheben: Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfach , München, Hausanschrift: Bayerstr. 30, München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen. Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. 18

19 Hinweise Schulleitungen, Lehrkräfte, insbesondere Schulpsychologen/ -innen und Beratungslehrkräfte, sind wichtige Ansprechpartner/ -innen in Bezug auf den Nachteilsausgleich. Falls Eltern in Ihre Beratung kommen, hat es sich bewährt, wenn auf Folgendes geachtet wird: Aufklärung über das Procedere des Nachteilsausgleiches; (z. B. Checkliste für Nachteilsausgleich; im Aufsichtsbezirk Oberbayern- West für die Realschulen unter: ) Hinweis auf die Möglichkeit des Gesprächs mit der Schulleitung; Hinweis auf die Möglichkeit eines Gespräches mit dem entsprechenden Mitarbeiter/ einer Mitarbeiterin beim MB; (z.b. im Aufsichtsbezirk Oberbayern-West für die Realschulen unter: ) Hinweis auf den entsprechenden MSD in Ihrer Nähe; Hinweis auf andere Schulberatungsstellen etc.; Hinweis auf Adressen der Sachaufwandsträger Hinweise auf die Infos und das Material des ISB (z. B. Autismus, Broschüre zum Nachteilsausgleich Hören/Sehen/motorische Entwicklung) siehe Button der Startseite Information über entsprechende seriöse Verbände; Hinweis auf die entsprechenden Stellen im KM/ bei der Regierung von Oberbayern/bei der Stadt München etc. Aus eigener Erfahrung möchte ich einige Ratschläge an Sie weitergeben: ein persönliches Netzwerk aufbauen; an entsprechenden Fortbildungen teilnehmen; die eigene Beratungskompetenz realistisch einschätzen; keine eigenen Diagnosen bzw. keine Interpretationen zu Diagnosen geben; Fachleute einbeziehen achtsam mit sich selbst umzugehen und eigene Grenzen ziehen.

20 Fallbeispiele 11.1 Junge, 7.Klasse Realschule, zurückhaltend, unauffällig schüchtern, Eltern getrennt lebend; Migrationshintergrund (Vater Türke, Mutter Ungarin), hat noch einen jüngeren Bruder. Der Junge übergibt während einer Schulaufgabe der Lehrkraft ein ärztliches Zeugnis mit der Bitte, dass er bei der Schulaufgabe mehr Zeit zum Schreiben bekommt. Die Lehrkraft entscheidet auf Grund ihrer pädagogischen Kompetenz in diesem Fall großzügig, gibt das ärztliche Zeugnis an die Schulleitung weiter, diese schickt es an die MB Dienststelle mit der Bitte um Prüfung auf Nachteilsausgleich. Die MB-Dienststelle telefoniert mit der Schulleitung und bittet um weitere Unterlagen, da das ärztliche Zeugnis zu wenig aussagekräftig ist und die Erziehungsberechtigten keinen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt haben. Bei den Lehrkräften des Schülers wird nachgefragt, wie hoch der Zeitzuschlag gegebenenfalls sein soll. Nachdem die fehlenden Unterlagen beigebracht werden konnten, wurde dem Schüler ein Zeitzuschlag gewährt. Fazit: In diesem Fall war es gut, dass die Lehrkraft pädagogisch sensibel reagiert hat, sie wusste auch über den Schüler Bescheid. Es stellte sich heraus, dass der Schüler eine ernsthafte Erkrankung hat. Die Eltern wussten nur nicht den richtigen Weg, wie man einen Nachteilsausgleich beantragen muss. Es gibt Sprachbarrieren und Ängste bei ihnen. Der Nachteilsausgleich führte dazu, dass der Schüler bei Schulaufgaben etc. ruhiger arbeiten kann. Konflikte, Frustrationen konnten so verringert werden Zum Nachdenken: Welche Maßnahmen könnten notwendig sein? Welche Schulfächer sind betroffen? - Mädchen, 9. Kl.. Realschule, Sehstörung (kein räumliches Sehen): - Junge, 6. Kl. (Unfall, Verlust des rechten Daumens):

21 21 - Junge, 8.Kl. (nach stationärem Aufenthalt, Chemotherapie, Z. n. OP) - Mädchen, 6. Kl. (Schulphobie) 12. Anhang Checkliste für den Nachteilsausgleich Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! C. Bernhardt-Gramenz

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

Legasthenie. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen dem Störungsbild der Legasthenie und dem der Lese-Rechtschreibschwäche.

Legasthenie. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen dem Störungsbild der Legasthenie und dem der Lese-Rechtschreibschwäche. Zusammenfassung der Bestimmungen zur Legasthenie oder Lese- Rechtschreibschwäche (LRS) beim Übertritt an weiterführende Schulen oder bei einem Schulartwechsel (z.b. Realschule, Gymnasium, Wirtschaftsschule,

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin: Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung

Mehr

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer

Mehr

Richtlinien zum Umgang mit Kindern mit einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS)

Richtlinien zum Umgang mit Kindern mit einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) Primarschule Brütten Richtlinien zum Umgang mit Kindern mit einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) Überarbeitete Version 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 2 1.1 Ausgangslage... 2 1.2 Ziel... 2

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Staatliche Realschule Scheßlitz März 2010. Abschlussprüfung Schuljahr 2009/2010 Informationen und Hinweise für Schüler, Schülerinnen und Eltern

Staatliche Realschule Scheßlitz März 2010. Abschlussprüfung Schuljahr 2009/2010 Informationen und Hinweise für Schüler, Schülerinnen und Eltern Staatliche Realschule Scheßlitz März 2010 Abschlussprüfung Schuljahr 2009/2010 Informationen und Hinweise für Schüler, Schülerinnen und Eltern 1. Die Aufgabenstellung für die Abschlussprüfung an den bayerischen

Mehr

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Antrag Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag einen Vorschlag: Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. Der Niedersächsische

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Der Übertritt ans Gymnasium

Der Übertritt ans Gymnasium Der Übertritt ans Gymnasium I. Grundsätzliches zur Aufnahme Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 eines Gymnasiums setzt grundsätzlich voraus, dass eine Schülerin / ein Schüler - für den Bildungsweg des

Mehr

Lehrer-Umfrage "LRS / Legasthenie" im deutschsprachigen Raum LegaKids 2010

Lehrer-Umfrage LRS / Legasthenie im deutschsprachigen Raum LegaKids 2010 Lehrer-Umfrage "LRS / Legasthenie" im deutschsprachigen Raum LegaKids 2010 Liebe Lehrerinnen und Lehrer, die Fähigkeit zu lesen und zu schreiben ist eine wesentliche Voraussetzung, um sich in Schule, Beruf

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

Statement Josef Mederer, Präsident des Bayerischen Bezirketages. Pressekonferenz zur Zukunft der Schulbegleitung 6. März 2015

Statement Josef Mederer, Präsident des Bayerischen Bezirketages. Pressekonferenz zur Zukunft der Schulbegleitung 6. März 2015 Statement Josef Mederer, Präsident des Bayerischen Bezirketages Pressekonferenz zur Zukunft der Schulbegleitung 6. März 2015 Die bayerischen Bezirke übernehmen seit dem 1. Januar 2008 die Kosten für Schulbegleiter

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Vorgehen für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren einer Psychotherapie

Vorgehen für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren einer Psychotherapie Vorgehen für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren einer Psychotherapie Dieser Leitfaden von Wellenbrecher führt Sie Schritt für Schritt zum Kostenerstattungsantrag. Um sicher zu stellen,

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München Per OWA an - alle Haupt-/Mittelschulen - Staatlichen Schulämter - Regierungen

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und

zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und Beschulungsvertrag für die Ausbildung Staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Hochschulreife zu Beginn des Schuljahres zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe

Mehr

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung)

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung) Muster 2 a 8 zu Pos. 6.1 des Kinder- und Jugendförderplans öffentliche Träger (Bewilligungsbehörde) Az.:...... Ort/Datum Fernsprecher (Anschrift der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers) Z u

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen LSKN Postfach 91 04 55 30424 Hannover Bearbeitet von: VPS-Team E-Mail: VPS-Admin(at)lskn.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Einführungsklassen an bayerischen Gymnasien

Einführungsklassen an bayerischen Gymnasien Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Einführungsklassen an bayerischen Gymnasien Was ist eine Einführungsklasse? Einführungsklassen sind ein wichtiger Beitrag zur Aufstiegsdurchlässigkeit

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

AUFGABE 1. Sehen Sie das Schaubild über das deutsche Schulsystem an und und markieren Sie: richtig oder falsch.

AUFGABE 1. Sehen Sie das Schaubild über das deutsche Schulsystem an und und markieren Sie: richtig oder falsch. 22. DAS SCHULSYSTEM AUFGABE 1. Sehen Sie das Schaubild über das deutsche Schulsystem an und und markieren Sie: richtig oder falsch. Bild: https://www.google.lt/search 1. Die Kinder gehen mit 6 Jahren zur

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_2\Huber\Abschlussprüfung\AP0607\88225_AP2007_KMS_sept_r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht

Mehr

Zentrale Prüfungen Klasse 11 Schuljahr 2015-2016

Zentrale Prüfungen Klasse 11 Schuljahr 2015-2016 Zentrale Prüfungen Klasse 11 Schuljahr 2015-2016 Termine für die zentralen Prüfungen 2016 Schriftliche Prüfungen 2016 Deutsch: Dienstag, 10. Mai 2016 (Nachschreibtermin: Donnerstag, 24. Mai 2016) Englisch:

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

HAK /HAS Aufnahmsprüfung. Inhalt. Allgemeines Deutsch Englisch Mathematik Home. h.e. 1/5

HAK /HAS Aufnahmsprüfung. Inhalt. Allgemeines Deutsch Englisch Mathematik Home. h.e. 1/5 Deutsch Englisch Mathematik Home h.e. 1/5 Grundsätzliche Aufnahmsvoraussetzung: Die Grundvoraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule ist der erfolgreiche Abschluss

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt]

Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt] Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt] Der Fragebogen richtet sich an Schulen, in denen Kinder mit Behinderungen integriert

Mehr

Der Weg zur Regelbeschulung mit Dolmetscher

Der Weg zur Regelbeschulung mit Dolmetscher Der Weg zur Regelbeschulung mit Dolmetscher RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN Karin Kestner, Fulda, 15.6.1013 Rechtliche Voraussetzungen? Die Gesetze gibt es! Wir müssen sie nur kennen und anwenden! Der Paragraph

Mehr

Informationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg

Informationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg Informationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg I. Einjähriger Auslandsaufenthalt nach dem Besuch der 10. Jahrgangsstufe Regelfall

Mehr

Die Sekundarschule Solingen informiert über den Wahlpflichtbereich Spanisch. Sekundarschule. Schuljahr 2015/2016 6. Jahrgang

Die Sekundarschule Solingen informiert über den Wahlpflichtbereich Spanisch. Sekundarschule. Schuljahr 2015/2016 6. Jahrgang Die Sekundarschule Solingen informiert über den Wahlpflichtbereich Spanisch Sekundarschule Schuljahr 2015/2016 6. Jahrgang Inhalt Inhalte Seite Die Empfehlung der Klassenkonferenz 2 Informationen für Eltern

Mehr

Bürgerhilfe Florstadt

Bürgerhilfe Florstadt Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,

Mehr

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO)

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 101/ 1 112 Frau Huber/ Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26031/ 26018 Fax: (030)

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Schritt 1. Anmelden. Klicken Sie auf die Schaltfläche Anmelden

Schritt 1. Anmelden. Klicken Sie auf die Schaltfläche Anmelden Schritt 1 Anmelden Klicken Sie auf die Schaltfläche Anmelden Schritt 1 Anmelden Tippen Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein Tipp: Nutzen Sie die Hilfe Passwort vergessen? wenn Sie sich nicht mehr

Mehr

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle: Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring

Mehr

10 Jahre KMBek zur Legasthenie in Bayern. Rückblick und Ausblick

10 Jahre KMBek zur Legasthenie in Bayern. Rückblick und Ausblick 10 Jahre KMBek zur Legasthenie in Bayern Rückblick und Ausblick Fachtagung des Landesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie Bayern e.v. München - 20.11.2009 Legasthenie aus rechtlicher Sicht - Überblick

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf? Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was

Mehr

- 1 - Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West (Zweitausschreibung)

- 1 - Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West (Zweitausschreibung) - 1 - ABDRUCK IV.9 BS4305.4 6a. 143 649 Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West (Zweitausschreibung) Aktenvermerk: In das Beiblatt zum Amtsblatt

Mehr

man hat schon allerhand Beschreibungen für mich gefunden, sehenswert war noch nicht darunter

man hat schon allerhand Beschreibungen für mich gefunden, sehenswert war noch nicht darunter ForseA Von: ForseA Gesendet: Montag, 22. Juni 2015 22:46 An: 'Schummer Uwe' Betreff: AW: AW: AW: Zweiter offener Brief man hat schon allerhand Beschreibungen für mich gefunden,

Mehr

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Ausbildungsvertrag gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes - AltPflG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690) sowie gem. 19 Abs.4 Nr.4 des Gesetzes zur Änderung des

Mehr

Die Zahl der Kinder mit Förderbedarf an Regelschulen hat sich in den letzten vier Jahren verdoppelt

Die Zahl der Kinder mit Förderbedarf an Regelschulen hat sich in den letzten vier Jahren verdoppelt Stadtschulpflegschaft Bonn (www.ssp-bonn.de) Umfrage für Eltern von Kindern im Gemeinsamen Lernen in Bonn Ausgangssituation Quelle für Darstellung der Ausgangssituation: Amtliche Schuldaten 2014/2015,

Mehr

Wie finde ich die richtige Schule für mein Kind?

Wie finde ich die richtige Schule für mein Kind? Wie finde ich die richtige Schule für mein Kind? In Hamburg werden autistische Schülerinnen und Schüler an allen Schulformen unterrichtet und für diese Kinder und Jugendlichen können ganz unterschiedliche

Mehr

Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de

Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de Herzlich willkommen! Sie sind auf der Internet-Seite vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales. Die Abkürzung ist: BMAS. Darum heißt die Seite auch

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Der Kaufmann / Die Kauffrau im Büromanagement ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und vereint die drei Berufe Bürokauffrau/-mann,

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Durch Vorlage dieses Konzepts übernimmt der ASB Verantwortung für die Ausbildung der operativen Kräfte in der PSNV.

Durch Vorlage dieses Konzepts übernimmt der ASB Verantwortung für die Ausbildung der operativen Kräfte in der PSNV. Krisenintervention bei Menschen mit besonderem Hilfebedarf Konzept für eine trägerübergreifende Schulung Einleitung Der Arbeiter Samariter Bund e. V. (ASB) nimmt als Hilfsorganisation seit mehr als 120

Mehr

Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers

Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers 01 Für wen wird ergänzende Lernförderung beantragt? 02 Nachname, Vorname 03 Geburtsdatum 04 Anschrift 05 Aktenzeichen der Sozialleistung,

Mehr

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt

Mehr

Berufspraktikum vom 7. 20. Januar 2016

Berufspraktikum vom 7. 20. Januar 2016 An die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Schuljahres 2015/16 und ihr Eltern Ansprechpartner: Herr Weiffen Mail: weiffen@kfg-bonn.de Datum: 25.01.2015 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München Vgl. beiliegende Liste II.5-I.5-II ENTWURF Datum: Entwurf erstellt/geprüft:

Mehr

Umfrage in den 5er-Klassen zu Hausaufgaben in den Nebenfächern im Schuljahr 2014/15

Umfrage in den 5er-Klassen zu Hausaufgaben in den Nebenfächern im Schuljahr 2014/15 Umfrage in den 5er-Klassen zu Hausaufgaben in den Nebenfächern im Schuljahr /5 Ausgangsituation Beim letzten offenen Gesprächsabend im Schuljahr /5 wurde von Eltern aus 5er Klassen beanstandet, dass nicht

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Integrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen zur Vertiefung des Programms. Lernende Regionen Förderung von Netzwerken

Integrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen zur Vertiefung des Programms. Lernende Regionen Förderung von Netzwerken Integrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen zur Vertiefung des Programms Lernende Regionen Förderung von Netzwerken Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung

Mehr

IGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung Schuljahr 2013-14

IGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung Schuljahr 2013-14 Schuljahr 2013-14 Grundschulempfehlung Verordnung des Kultusministeriums vom 8.11.2011 pädagogische Gesamtwürdigung des Kindes schulische Leistungen Lern- und Arbeitsverhalten bisherige Entwicklung des

Mehr

Inklusion bei Legasthenie und Dyskalkulie

Inklusion bei Legasthenie und Dyskalkulie Inklusion bei Legasthenie und Dyskalkulie h4p://www.qualiboxx.de/wws/dossier- inklusion.php Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Berlin e. V. im Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. LVL

Mehr

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Forschungsprojekt: Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Leichte Sprache Autoren: Reinhard Lelgemann Jelena

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Erst Lesen dann Kaufen

Erst Lesen dann Kaufen Erst Lesen dann Kaufen ebook Das Geheimnis des Geld verdienens Wenn am Ende des Geldes noch viel Monat übrig ist - so geht s den meisten Leuten. Sind Sie in Ihrem Job zufrieden - oder würden Sie lieber

Mehr

ISL Schulungs-Angebot Stärker werden und etwas verändern!

ISL Schulungs-Angebot Stärker werden und etwas verändern! ISL Schulungs-Angebot Stärker werden und etwas verändern! Diese Schulung ist nur für behinderte Menschen. Sind Sie ein Mann oder eine Frau mit Behinderung? Wollen Sie stärker werden? Wollen Sie neue Dinge

Mehr

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas Das Bildungspaket Mitmachen möglich machen So informieren Sie Eltern, Kinder und Jugendliche Helfen Sie mit, dass bedürftige Kinder die Leistungen auch

Mehr

- DFBnet Spielverlegung Online - Leitfaden für die Beantragung einer Spielverlegung im Onlineverfahren

- DFBnet Spielverlegung Online - Leitfaden für die Beantragung einer Spielverlegung im Onlineverfahren - DFBnet Spielverlegung Online - Leitfaden für die Beantragung einer Spielverlegung im Onlineverfahren Stand: 01.07.2013 Inhaltsverzeichnis: 1 Vorwort 2 2 Spielverlegung beantragen (Antragstellender Verein)

Mehr

Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem anliegenden Programm.

Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem anliegenden Programm. EINLADUNG In den Schulen wurden und werden in vielfältiger Weise Daten erhoben, über die persönliche und häusliche Situation der Schülerinnen und Schüler, über ihre Fächerwahlen und Leistungen, aber auch

Mehr

Pilotierung von Unterrichtsbeispielen

Pilotierung von Unterrichtsbeispielen Pilotierung von Unterrichtsbeispielen Prof. Dr. Manuela Paechter Karl-Franzens-Universität Graz Kick-Off-Veranstaltung 03. Oktober 2013, Linz Übersicht 1. Ziele der Pilotierung 2. Rückblick bisherige Pilotierungen,

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

DER MITTLERE SCHULABSCHLUSS (MSA) INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR DIE ELTERN AM 17. SEPTEMBER 2015 HERZLICH WILLKOMMEN!

DER MITTLERE SCHULABSCHLUSS (MSA) INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR DIE ELTERN AM 17. SEPTEMBER 2015 HERZLICH WILLKOMMEN! DER MITTLERE SCHULABSCHLUSS (MSA) INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR DIE ELTERN AM 17. SEPTEMBER 2015 HERZLICH WILLKOMMEN! Alexandra Gogolin Mittelstufen-Koordinatorin Tagesordnung 2 1. Besondere Stellung der

Mehr

Was bedeutet LRS. Wie kann Schule helfen?

Was bedeutet LRS. Wie kann Schule helfen? Was bedeutet LRS Schüler/innen haben Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben lernen. Der Schulerfolg kann durch diese Schwierigkeiten gefährdet sein. Durch entsprechende Förderung sollen diese Schwierigkeiten

Mehr

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von

Mehr

Alice E-Mail & More Anleitung. GigaMail.

Alice E-Mail & More Anleitung. GigaMail. Alice E-Mail & More Anleitung. GigaMail. E-Mail & More GigaMail. Riesige Mails sicher verschicken. Mit den Möglichkeiten steigen die Ansprüche. Da Sie nun das rasante Alice DSL zu Hause haben, erleben

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort!

Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag der Abgeordneten Astrid Günther-Schmidt zur 1. Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE "Gesetz zur Gleichstellung von Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsstörungen beim Lesen und

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER

SOZIALGERICHT HANNOVER SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1498/11 Die Verkündung wird durch Zustellung ersetzt. IM NAMEN DES VOLKES A., Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit URTEIL B.

Mehr

Sehr geehrte (r) Frau/Herr,

Sehr geehrte (r) Frau/Herr, Motivationsfragebogen Sehr geehrte (r) Frau/Herr, Sie haben sich um die Aufnahme im Rehabilitationszentrum für Menschen mit seelischer Erkrankung Häuser am Latterbach beworben. Wir haben die Erfahrung

Mehr

Gelstertalschule Hundelshausen

Gelstertalschule Hundelshausen Gelstertalschule Hundelshausen im sozialen Miteinander und individuell: Wir nehmen jeden Menschen in seiner Gesamtpersönlichkeit an und stärken die Kinder auf ihrem individuellen Weg des Lernens und Arbeitens

Mehr

Workflows verwalten. Tipps & Tricks

Workflows verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2. Workflows / Genehmigungsprofile verwalten 2.1 Erstes Genehmigungsprofil einrichten 5 2.2 Zweites Genehmigungsprofil einrichten 11 2.3 Workflow

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?...

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?... Erhebung zu den Meinungen und Erfahrungen von Immigranten mit der deutschen Polizei Im Rahmen unseres Hauptseminars zu Einwanderung und Integration an der Universität Göttingen wollen wir die Meinungen

Mehr

BEWERBUNG DER FAMILIE

BEWERBUNG DER FAMILIE BEWERBUNG DER FAMILIE Vor- und Nachname der Mutter geboren am Staatsangehörigkeit Konfession verheiratet getrennt lebend geschieden alleinerziehend eheähnliche Lebensgemeinschaft Vor- und Nachname des

Mehr