Herzlich Willkommen. Funktioniert die Grevenbroicher Presse auch unter rechtlichen Aspekten? Seite -1 -

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1 Herzlich Willkommen Seite -1 - Funktioniert die Grevenbroicher Presse auch unter rechtlichen Aspekten?

2 Hat Presse Macht? Seite -2 -

3 Was ist Presserecht? Was ist Presse? Seite -3 - Presserecht im weiteren Sinne: Alle für die Presse geltenden Rechtsnormen (Arbeitsrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Zivil-, Straf- und Postrecht). Die Frage ist besonders wichtig für die Bestimmung der gesetzlichen Zuständigkeit. Presserecht im engeren Sinne: Das wegen der geistigen Wirkungskraft für die Presse geltende Sonderrecht. Presseim Rechtssinne: Der Inbegriff der Druckwerke. Alles, was in gedruckter und zur Verbreitung bestimmter Form am Kommunikationsprozess teilnimmt; (Werkszeitung, natürlich auch die Offerten- und kostenlosen Anzeigenblätter). Organisatorisch: Die Einrichtungen und Personen, die Druckwerke herstellen und verbreiten, voran die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage

4 Die Gesetzgebungszuständigkeit Seite -4 - Art. 70 Abs. 1 GG: Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Art. 70 Abs. 2 GG: Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Länder bemisst sich nach dem Grundgesetz nach der ausschließlichen und nach der konkurrierenden Gesetzgebung.

5 Die Historie der Pressefreiheit Seite -5 - Art. 18 der Bundesakte von 1818 Die Verfassungen der Einzelstaaten, z.b. 28 Verfassung Baden-Württemberg von 1819 (Die Karlsbader Bundesbeschlüsse), Bundespreß-Gesetz vom Pressefreiheit wird aufgrund der Zensur faktisch außer Kraft gesetzt Bundesbeschluss vom 3. März Wieder außer Kraft gesetzt Die Reichsverfassung von 1849, dort 143 Abs. 2, 3 RVerf Die preußische Verfassung von 1850 schließt jegliche Zensur aus; (Art. 27 Preuß. Verfassung: Eine Zensur darf nicht eingeführt werden, jede andere Beschränkung der Pressefreiheit nur im Wege der Gesetzgebung) Das Reichspressegesetz von (RGBl. S. 65) will Presse kontrollieren und Missbräuche verhindern (nur gesetzlich abgesichert, nicht verfassungsrechtlich) Art. 118 der Weimarer Reichsverfassung (Garantie der Meinungsfreiheit...innerhalb der allgemeinen Gesetze) Das Schriftleitergesetz von 1933: Presse als eine vom Staat durch dieses Gesetz geregelte öffentliche Aufgabe ; Pressebetätigung nur bei Aufnahme in Reichspressekammer Die Verfassung der DDR von 1974 anerkennt formal die Pressefreiheit, Art. 27 II DDR-Verf. Art. 10 Menschenrechtskonvention (zur Pflichtgebundenheit der Meinungsfreiheit) Art. 6 Abs. 3 EUV (Die Grundrechte der EMRK sind in das Unionsrecht übernommen) Art. 11 EU Grundrechts-Charta, Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, seit Art. 5 GG Wiederherstellung der Pressefreiheit (ab 3. Oktober 1990 auch für die neuen Länder)

6 Die Landespressegesetze nach der Kapitulation vom 8. Mai 1945 Seite -6 - Die drei westlichen Besatzungsmächte ließen Pressetätigkeit nur aufgrund von Lizenzen zu (Gesetz Nr. 191 der amerikanischen Militärregierung in Verb. mit der Nachrichtenkontrollvorschrift). Daneben galt das Reichspressegesetz als Landesrecht fort, Art. 123 Abs. 1 GG. In NRW trat am 20. Nov das Gesetz über die Berufsausübung von Verlegern, Verlagsleitern und Redakteuren in Kraft (GVBl NW 1949, S. 293). Ein einheitliches Bundesrahmengesetz scheiterte am Widerstand der Presse, die eine neue staatliche Bevormundung befürchtete. Es blieb beim Referentenentwurf vom März Im Jahr 1963 kam es zu einem Modellentwurf der Innenministerkonferenz, der den Landesparlamenten zur Übernahme empfohlen wurde (mit Ausnahme Bayerns nahmen alle den Entwurf an). Am 24. Mai 1966 erlässt das Land NRW als letztes der Länder eine presserechtliche Vollregelung (Landespressegesetz NW vom 24. Mai 1966, GVBl NW 1966, S. 340 f).

7 Was heißt eigentlich Pressefreiheit? Seite -7 - Art. 1 Abs. 3 GG Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Art. 19 Abs. 2 GG: In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden Art. 5 Abs. 1 GG Satz 1: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Satz 2: Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Art. 5 Abs. 3 GG: Satz 1: Kunst...und Wissenschaft sind frei.

8 Keine Freiheit ist grenzenlos Seite -8 - Art. 5 Abs. 2 GG: Satz 1:Diese Rechte finden ihre Schranken in... den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre Art 5 Abs. 3 GG: Satz 1: Kunst und Wissenschaft und Lehre sind frei (Fritz Wepper gegen Atze Schröder; OLG München, Beschluss , 18 W 206/13; Boris Becker und Oliver Pocher erspare ich dem Auditorium) Satz 2: Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung

9 Schutzbereich des Art. 5 GG, Pressefreiheit Seite -9 - Pressefreiheit als subjektives Freiheitsrecht, als Schutznorm gegen den Staat Gewährleistung im objektiven Sinne (In Ausformung dieses Normverständnisses sehen die Landespressegesetze diese als Träger einer öffentlichen Aufgabe) Die Pressefreiheit in Frankreich Ja, diese Deutschen, diese Perfektion fantastique! (Die Flucht der Franzosen in die Satire)

10 Die allgemeinen Gesetze Seite Art. 118 Weimarer Verfassung: Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. Keine Einschränkung durch Individualgesetze Keine Einschränkung durch besondere Gesetze Die abschließende Definition: Die Gesetze dürfen sich nicht speziell gegen die Presse richten, insbesondere nicht speziell gegen die Beschaffung einer Information oder die Äußerung einer Meinung als solcher, sondern sie dienen dem Schutz anderer Rechtsgüter.

11 Befolgt unsere Grevenbroicher Presse das Presserecht? Seite Dubiose Verquickung zwischen redaktioneller Darstellung und Werbung durch Anzeigen im Grevenbroicher Statt Blatt ( Wo kein Kläger, da kein Richter ) Die verwaltungsunterwürfige Darstellung im ERFTKURIER Informationen, um die Wahrnehmungsbereitschaft für Werbung zu steigern ; (sonderbare Berliner Notizen angebl. von Hermann Gröhe) Recherche und Sachbezogenheit sind immer verbesserungswürdig, auch im Lokalteil der Neuß-Grevenbroicher Zeitung Neu Grevenbroicher Zeitung Welchem Zweck dienen die Namen der Partei-Athleten? Gefahr der redaktionell gestalteten Werbung zugunsten der Parteien. Ein Beispiel: CDU-Veranstaltung in Kapellen Wahlwerbung außerhalb der Zeitspanne von 6 Wochen vor dem Wahltermin (VO zur Wahlwerbung vom ), NGZ 7. Nov. 2013, Lokalteil. Gesetzliche Nominierungsfrist für Parteivorschläge bei Bürgermeisterwahl?? NGZ, Oder ist es Zweckopportunismus? Warum die Zögerlichkeit vor dem Hintergrund des Informationsanspruchs der Presse; 4 PresseG NW?

12 Der 10 des Landes-Pressegesetzes Seite Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen Hat der Verleger oder der Verantwortliche eines periodischen Druckwerks für eine Veröffentlichung ein Entgelt erhalten, gefordert oder sich versprechen lassen, so muss diese Veröffentlichung, soweit sie nicht schon durch Anordnung und Gestaltung allgemein als Anzeige zu erkennen ist, deutlich mit dem Wort Anzeige bezeichnet werden.

13 Das StattBlatt Seite -13 -

14 Werbung oder redaktioneller Beitrag? Seite -14 -

15 Das steht nicht nebeneinander: November 2013, Seiten 14 und 43 Seite -15 -

16 Werbung oder redaktioneller Beitrag? Seite -16 -

17 Der ERFTKURIERberichtet aus Berlin warum nicht aus Hamburg? Seite Wen interessiert in Grevenbroich nicht, was in Berlin passiert?

18 Die Pflicht zur Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen Seite Schutzrichtung ist die Unabhängigkeit der Presse Schutz des lauteren Wettbewerbs Geschädigt werden die korrekt handelnden Verleger, sie verlieren Anzeigenaufträge an Konkurrenzunternehmen Benachteiligung der einwandfrei werbenden Inserenten gegenüber den unlauter handelnden Wettbewerbern

19 Die verschiedenen Formen der redaktionellen Werbung Seite Die redaktionell gestaltete Anzeige: Die Werbeanzeige ist so gestaltet, dass sie in Form und Inhalt den Anschein einer von der unabhängigen Redaktion stammenden redaktionellen Mitteilung erweckt. Die redaktionellen Hinweise: Veröffentlichungen der Redaktion, die auf bestimmte Erzeugnisse, Dienstleistungen oder einzelne Unternehmen hinweisen oder sie günstig beurteilen. Das Koppelungsgeschäft: Der Inserent bzw. das von ihm angepriesene Produkt wird zusätzlich zu einer normal bezahlten Anzeige im redaktionellen Teil des Druckerzeugnisses positiv erwähnt. Der werbebezogene Text wird entweder von der Redaktion erarbeitet oder vom Inserenten zusammen mit der selbst entworfenen Werbung eingereicht.

20 Folgen des Verstoßes gegen die Kennzeichnungspflicht Seite Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Zuwiderhandlung handeln Verleger und/oder verantwortliche Person ordnungswidrig; 23 Nr. 2 PressG NW (Geldbuße bis ,00 Euro). Ordnungswidrigkeit des Inserenten bei vorsätzlicher Mitwirkung. Verträge zwischen Verleger und Inserent sind nichtig oder sittenwidrig; 134, 138 BGB. Ergänzung durch Standesrecht und Wettbewerbsrecht (Die 16 allgem. Verhaltens-Richtlinien des Deutschen Presserats, der Pressekodex ; die Beschwerdeordnung. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 3 ff UWG.)

21 Was Sorgfaltspflichten gebieten Seite Auch Lokal-Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, (nur daraus folgt der verfassungsrechtliche Schutz) Die besondere Sorgfaltspflicht der Presse bezogen auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit

22 Was der Recherche standhält Seite Welche Spenden werden vom Herausgeber / Verleger an welche Parteien gezahlt? Welche Weisungen bestehen hausintern in Bezug auf die vor allem politische - Berichterstattung? Die Namen der Partei-Akteure auch wenn sie zum Sachverhalt wenig beitragen.

23 So mancher Ablauf ist unerklärlich; bemühen wir uns, die Flöhe husten zu hören! Seite Ich trinke Jägermeister, weil mein Dealer zur Zeit im Knast sitzt. Im Januar 1981 veröffentlicht die Satirezeitschrift Pardon diese satirische Version einer Jägermeister- Werbung. Das Motiv soll auf suchtgefährdende Alkoholwerbung aufmerksam machen. Jägermeister-Produzent Wolfgang Mast sorgt für bundesweite Aufmerksamkeit der Aktion, indem er Pardon verklagt. In erster Instanz gewinnt Mast die Klage, die Abbildung wird zunächst verboten. Kurz vor dem Revisionsprozess zieht Mast die Klage zurück und übernimmt daraufhin alle anfallenden Kosten.

24 Hat Presse Macht? Seite Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

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