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3 Verband TEGEWA e. V. Verband der Hersteller von Textil-, Papier-, Lederund Pelzhilfsmitteln, Tensiden, Komplexbildnern, Antimikrobiellen Mitteln, Polymeren Flockungsmitteln, Kosmetischen Rohstoffen und Pharmazeutischen Hilfsstoffen oder verwandten Produkten Verband TEGEWA e. V. Karlstraße Frankfurt am Main Telefon +49-(0)69/ Fax +49-(0)69/

4 Impressum Herausgeber Verband der Hersteller von Textil-, Papier-, Leder- und Pelzhilfsmitteln, Tensiden, Komplexbildnern, Antimikrobiellen Mitteln, Polymeren Flockungsmitteln, Kosmetischen Rohstoffen und Pharmazeutischen Hilfsstoffen oder verwandten Produkten Verband TEGEWA e. V. Frankfurt am Main Satz und Layout V. Com Ingelheim Fotos und Litho Spektrum Bild & Ton digital Armsheim Fotos Seite 8, 9, 11, 14, 20, 22, 24, 28, 32 pixelino Foto Seite 10 mit freundlicher Genehmigung des Aktionsbündnisses E!NSPRUCH Druck Univers-Druck Obertshausen

5 Inhalt Vorwort 5 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes 9 REACH - Die letzte Phase des Gesetzgebungsverfahrens 9 REACH - Konzentration auf die Implementierung 14 Intensivierung der Kommunikationsarbeit 20 Perfluorierte Verbindungen in der Diskussion 21 Neues Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in Kraft 22 EFRA/TEGEWA-Workshop Textile Flame Retardants 23 EFfCI-Aktivitäten 2006/ CEFIC Chemistry for Europe 27 Organisationsstruktur 32 Verbandsgremien 34 Mitgliederverzeichnis 42

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7 Vorwort Dr. Norbert Weigand, Vorsitzender Liebe Leserinnen und Leser, welche Regierung würde es nicht den eigenen Aktivitäten zuschreiben wollen, wenn im Land eine wirtschaftliche Erholung einsetzt, die lange ersehnt war und die aus Sicht der Märkte, insbesondere des Arbeitsmarktes, auch notwendig ist? Bei einer großen Regierungskoalition besteht zudem der bemerkenswerte Vorteil, dass beide Parteien den Beitrag zur Trendwende jeweils für sich reklamieren können - nur im umgekehrten Fall ist jeweils der andere schuld. Wer auch immer zur derzeitigen Erholung beigetragen hat: In der Tat schlägt die konjunkturelle Entwicklung der letzten zwölf Monate in Deutschland und in Europa auf das Geschäft unserer Mitgliedsunternehmen durch und macht damit einen Teil der Einbußen der letzten Jahre wieder wett. Doch wie lange kann man mit einem Fortgang dieser positiven Entwicklung rechnen? Der im Jahr 2005 begonnene Wachstumstrend in der Chemieindustrie setzte sich auch 2006 zunächst einmal fort. Seinen Höhepunkt erreichte der Konjunkturzyklus der chemischen Industrie im dritten Quartal 2006, seit dem vierten Quartal gehen die Zuwachsraten wieder leicht zurück. Einer Analyse des VCI zufolge waren es insbesondere die starke Nachfrage aus dem Ausland, hohe Investitionen im Inland und ein im Vorgriff auf die Mehrwertsteuererhöhung steigender privater 5

8 Verbrauch, die gegen Ende des Jahres 2006 zu dieser Entwicklung beitrugen. Für das Jahr 2007 scheint aufgrund einer Abkühlung der Konjunktur in den USA auch die weltweite Nachfrage nach Chemieprodukten nicht so stark zu wachsen wie Viele Anzeichen sprechen dafür, dass die Weltwirtschaft in nächster Zeit zwar langsamer, aber weiter wachsen wird. In Deutschland zeigen die Steuerund Abgabenerhöhungen erste Wirkungen und dämpfen bereits wieder das Verbraucherverhalten. Die Mengenkonjunktur war dessen ungeachtet in den verschiedenen Bereichen unserer Branche im Berichtszeitraum fast durchweg positiv. Lediglich die Tendenz bei den Lederchemikalien gibt einigen Unternehmen Anlass zur Sorge. Die Textilhilfsmittelproduktion erreichte bei den meisten Firmen ungefähr das Niveau des Jahres 2005, bei der Tensidherstellung konnten vor allem im Bereich der Waschund Reinigungsmittelvermarktung gute Ergebnisse erzielt werden. Die Entwicklung bei den Papierchemikalien war ähnlich gut, allerdings war der Margendruck teils erheblich - was auch für die meisten anderen Bereiche galt. Verantwortlich für die unbefriedigende Entwicklung der Margen war vor allem der auch in den vergangenen Monaten ungebrochen negative Einfluss der Rohstoffkosten. Hier hat sich der bereits im Jahr 2004 einsetzende Trend in vielen relevanten TEGEWA-Bereichen weiter fortgesetzt: Die durchschnittlichen Preiserhöhungen bei den wichtigsten Rohstoffen bewegten sich 2006 in einer Größenordnung von Prozent. Die Preise für Ethylenoxid sind zwar im ersten Quartal 2007 nicht in dem Maße gestiegen wie ursprünglich angenommem, doch sind im dritten Quartal des Jahres aufgrund von Abstellungen der Kapazitäten und der damit einhergehenden Verknappungen erneut Preiserhöhungen zu erwarten. Auch die Preise für Alkohol werden sich aller Voraussicht nach weiter nach oben entwickeln. Mit den seit 2006 vermehrt diskutierten Energiepreis-Erhöhungen kündigen sich weitere Belastungen an, die insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen untragbar werden können, da sie Produkte und Produktionsanlagen zunehmend unwirtschaftlich werden lassen. Die chemische Industrie ist eine der energieintensivsten Branchen Deutschlands. Auch wenn die Energieeffizienz kontinuierlich verbessert und der Energiebedarf bei steigender Chemieproduktion erheblich gesenkt wurde, ist die Energie nach wie vor einer der wichtigsten und nicht ersetzbaren Produktionsfaktoren insbesondere in den rohstoffnahen Bereichen dieses Industriezweigs. Die bisherigen Entwicklungen auf dem europäischen Energiemarkt haben die Kosten der Chemieindustrie bereits nachhaltig negativ beeinflusst; die momentane Situation lässt weitergehende Verschlechterungen befürchten. Deutschland hat im europäischen Vergleich die zweithöchsten Strom- und Gaskosten, was einen deutlichen Wettbewerbsnachteil zu den Nachbarn darstellt. Eine Intensivierung des Wettbewerbs auf dem Strom- und Gasmarkt sowie eine Reduzierung der staatlichen Belastungen sind unabdingbar, wenn die deutsche Industrie, und hierbei insbesondere die chemische Industrie, wettbewerbsfähig bleiben soll. 6

9 Ein Schlagwort fiel in der ersten Hälfte des Jahres 2007 besonders häufig: der Klimaschutz. Der zu Beginn des Jahres 2007 vorgelegte UN-Klimaschutzbericht warnt vor erderwärmungsbedingten Umweltkatastrophen, die bereits in naher Zukunft eintreten könnten. Damit werden nun auch erhöhte Anforderungen an die Industrie gestellt. Treibhausgasreduktion und CO 2 - Minderung sind zwei der von der Politik an die Industrie gestellten, zentralen Forderungen; Maßnahmen, die diese zu erfüllen helfen sollen, reichen von der Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien über die Stärkung des Emissionshandels bis hin zu der Einführung einer CO 2 - Abscheidungs- und Lagerungstechnologie. Steigende Kosten, erhöhter Arbeitsaufwand und zunehmender Druck insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen lassen die Verbände nach Möglichkeiten suchen, wie sie ihre Mitgliedsunternehmen weiter entlasten können. Damit stellt sich u.a. die Frage, wie Kooperationen vor allem im Mittelstand dazu beitragen können, die Kostensituation auf Seiten des Einkaufs zu entspannen. Schnell hat sich gezeigt, dass die im TEGEWA-Mittelstand eingesetzten Rohstoffe zu unterschiedlich und damit im Volumen zu gering sind, um durch Kooperationen beim Einkauf von Rohstoffen signifikante Preisnachlässe zu erhalten. Interessanter erscheinen dagegen Kooperationen in anderen Bereichen, als Beispiele seien hier Verpackungen oder der Geschäftsreiseservice genannt. Der VCI hat hierzu ein Vorhaben vorgestellt, von dem TEGEWA-Mitglieder künftig profitieren können. Das Thema jedoch, das sich beim Rückblick auf das vergangene Jahr in den Vordergrund der verbandlichen Aktivitäten drängt, ist die neue europäische Chemikaliengesetzgebung REACH. Während die zweite Jahreshälfte 2006 noch vom intensiven Kampf um eine möglichst faire Gesetzgebung geprägt war, erlangte nach der Verabschiedung im Dezember 2006 das Thema Umsetzung für die Firmen Priorität. In den vergangenen Monaten stieg die Zahl der Informationsveranstaltungen mit REACH als Thema exponentiell an - ebenso wie die Zahl der Teilnehmer. Es scheint, als hätte die Verabschiedung der Verordnung auch dem Letzten die Augen dafür geöffnet, dass damit neue Zeiten anbrechen, die einiges an Vorbereitungen und Einsatz erfordern, will man sie erfolgreich meistern. Ob Behörden, Verbände oder Consultants: Von vielen Seiten werden Hilfestellungen angeboten, die die REACH-Implementierung in der Praxis erleichtern wollen. Diese Hilfestellungen sind wichtig und können eine wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung der vielfältigen Anforderungen unter REACH sein. Dennoch sei an dieser Stelle davor gewarnt, sich ohne tiefer gehende Überprüfung dem nächst besten Consultingunternehmen, das sich als REACH-Experte vorstellt, anzuvertrauen. REACH ist sehr komplex und wird einen immensen Aufwand für die Chemieindustrie bedeuten. Zahlreiche Berater wittern hier das große Geschäft und es will gut überlegt sein, wem man welchen Verantwortungsbereich übertragen möchte. Hier kann und wird der Verband TEGEWA erste Orientierungen und Services anbieten, die von den Mitgliedsunternehmen kostenlos in Anspruch genommen werden können. Dies umfasst zwar keine Einzelberatung, aber generische Informa- 7

10 tionen und Hilfestellungen, die allen Mitgliedern zur Verfügung stehen werden. Dass REACH nicht nur einen erheblichen Zeit-, sondern auch Kostenaufwand für die Firmen bedeuten wird, lässt sich nicht bestreiten. Viele Firmen werden einen oder mehrere REACH-Beauftragte einstellen oder aber Mitarbeiter aus anderen Unternehmensbereichen für diese Aufgabenstellung einsetzen müssen, um die zusätzlichen Anforderungen bewältigen zu können. Finanzielle Rückstellungen werden gebildet werden müssen, um die durch REACH anfallenden, bislang noch nicht konkret abschätzbaren Kosten abdecken zu können. Trotz des Wissens um diese Schattenseiten muss die Industrie sich bemühen, REACH zuversichtlich anzugehen. Es ist ganz sicher eine der größten regulatorischen Herausforderungen, denen sich die europäische Chemieindustrie je zu stellen hatte. Wichtig ist es nun, diese Herausforderung auch als solche zu begreifen und proaktiv vorzugehen. Nur ein gut vorbereitetes Unternehmen wird in der Lage sein, die Anforderungen unter REACH zu erfüllen und sein Tagesgeschäft weitestgehend unbeeinträchtigt weiterzuführen. TEGEWA selbst und dessen Service für seine Mitgliedsfirmen. In den vergangenen Monaten, vor allem im Zusammenhang mit REACH, konnte ein erfreuliches Maß an Informationsaustausch und Kooperationen von Mitgliedsfirmen untereinander und mit dem Verband beobachtet werden. Ich halte dies deshalb für besonders erwähnenswert, weil mir dies das Herzstück der Verbandsidee zu sein scheint nur im Austausch und in Kooperation mit seinen Mitgliedsfirmen kann ein rundum guter Service des Verbandes entstehen. Ich möchte Sie daher alle dazu ermuntern, diese Aktivitäten weiterzuführen bzw. zu verstärken, um mit Ihrer aktiven Teilnahme zum gemeinsamen Erfolg beizutragen. In diesem Sinne wünsche ich ein erfolgreiches, positiv verlaufendes Geschäftsjahr und eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihrem Verband TEGEWA. Dies führt mich zu dem letzten und entscheidenden Punkt, den ich in meinem Vorwort ansprechen möchte: den Verband 8

11 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes REACH - Die letzte Phase des Gesetzgebungsverfahrens Das Jahr 2006 brachte die endgültige Entscheidung: Die seit dem Jahr 2001 mit Vorliegen des Weißbuchs absehbare Neuordnung des europäischen Chemikalienrechts ist seit Dezember vergangenen Jahres Fakt. Die bis zuletzt von allen Seiten stark umkämpfte REACH- Verordnung wurde in Zweiter Lesung am 13. Dezember vom Europaparlament beschlossen und am 18. Dezember vom Ministerrat verabschiedet. Der folgende Rückblick zeichnet den teils sehr steinigen Weg der letzten zwölf Monate nach. Den Grundstein für das weitere Vorgehen nach der Ersten Lesung legte der Ministerrat mit seinem am 12. Juni 2006 verabschiedeten Gemeinsamen Standpunkt, über den in Zweiter Lesung vom Parlament beschlossen werden sollte. Aus Sicht der Industrie galt es vor allem, die darin beschlossenen Verschärfungen gegenüber dem Parlamentsbeschluss abzuwenden und das gegenüber der Parlamentsposition verbesserte Zulassungsverfahren zu sichern. Insbesondere waren es die verschärften Registrierungsanforderungen, die REACH zu einer noch massiveren Bedrohung als zuvor, speziell für den Mittelstand, werden ließen. Während sich die Verbandsarbeit bereits intensiv mit den Vorbereitungen der REACH-Implementierung befassen musste, galt es weiterhin - und das in verstärktem 9

12 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes Zeitungsannonce in der FAZ und SZ Ende November 2006 Maße -, Lobbying-Aktivitäten zu entfalten, um ein für die Chemieindustrie bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Es galt, den Abgeordneten ein Gegenbild zu der von den Umweltschutzorganisationen und den Grünen öffentlichkeitswirksam aufgebauten Position zu zeichnen, das in sachlicher Argumentation sowohl die Nutzlosigkeit der geplanten Verschärfungen als auch die Lage von Unternehmen in der EU sowie die aus REACH entstehenden Konsequenzen aufzeigte. Massiv verstärkt wurden diese Bemühungen nach der Abstimmung im Umweltausschuss am 10. Oktober 2006, welcher nicht nur die Verschärfungen bei der Registrierung billigte, sondern zusätzliche Hürden für die Zulassung beschloss. Wäre REACH in dieser Form verabschiedet worden, so hätte dies die Wettbewerbsund Innovationsfähigkeit der europäischen Industrie erheblich vermindert und zugleich viele mittelständische Existenzen bedroht. Über die Aktion E!NSPRUCH, an der sich viele TEGEWA-Mitgliedsunternehmen beteiligt haben, wurde bis zur Beendigung der Initiative versucht, in Brüssel das Bewusstsein für die Belange des Mittelstandes zu schärfen. Das Aktionsbündnis entwickelte sich zu einer Instanz, die zwar nicht so einflussreich wie die Nichtregierungsorganisationen wirken konnte, aber immerhin Gehör bei den Entscheidern im Parlament fand. Gespräche mit Abgeordneten, Anzeigen in relevanten Medien, die Präsenz von Vertretern der Aktion E!NSPRUCH bei den jeweiligen Abstimmungen und nicht zuletzt die Veranstaltung des Aktionsbündnisses am 7. November 2006 in der Bibliothèque Solvay in Brüssel, bei der Firmenvertreter aus acht EU-Mitgliedsstaaten den anwesenden Abgeordneten des Europäischen Parlamentes in eindrucksvoller Weise ihre jeweilige betriebliche Situation schildern konnten, stellten die Weichen für ein weniger industriefeindliches, wenn auch bei weitem nicht zufrieden stellendes REACH. Letzten Endes lief alles auf einen Kompromiss hinaus: Sowohl die chemische Industrie als auch die Befürworter einer strengeren Reglementierung mussten Zugeständnisse machen. Diese Konzessionen werden für den einen oder anderen Betrieb sicher mehr als nur eine bittere Pille sein, die zu schlucken ist. REACH in der derzeit vorliegenden Form bietet nach wie vor erheblichen Anlass zur Sorge und massiven Kritik, doch betrachtet man die Versionen, deren Verabschiedung zeitweise ebenfalls wahrscheinlich gewesen war, so lässt sich das Erreichte durchaus als die bessere oder vielmehr: weniger schlimme Alternative betrachten. 10

13 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes Entlastungen für die Industrie im Vergleich zu den Entwurfsfassungen Als Erleichterung kann die Verlängerung der ersten Registrierungsfrist von drei auf dreieinhalb Jahre (geltend für Stoffe über Jahrestonnen, CMR-Stoffe der Kategorie 1 und 2 sowie R50/53-Stoffe ab 100 Jahrestonnen) angesehen werden. Die Frist für die Registrierung dieser Stoffe wird demnach nun erst im Dezember 2010 ablaufen. Einen weiteren Fortschritt stellt die Durchschnittsbildung bei den Produktionsmengen dar: Um zu verhindern, dass einmalige Produktionssteigerungen zu generell höheren Datenanforderungen führen, ist der gemittelte Wert der vergangenen drei Jahre anzugeben. Erst aus diesem Durchschnittswert werden die Datenanforderungen für die Registrierung abgeleitet. Auch bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse konnten einige Verbesserungen erzielt werden: Auf Antrag können besonders sensible Daten wie der Handels- und der IUPAC-Name für die Veröffentlichung im Internet gesperrt werden. Diese Regelung gilt für Non-phase-in-Stoffe sechs Jahre, bei Zwischenprodukten oder F&E-Stoffen zeitlich unbegrenzt. Ferner ist die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Weitergabe vertraulicher Daten an Dritte durch die Agentur gegeben. Der Eigentumsschutz an Wirbeltierstudien wurde von zehn auf zwölf Jahre, die Ausnahme von der Registrierungspflicht für F&E-Stoffe von fünf auf 15 Jahre verlängert. Auch bei der Datenteilung konnte eine Verbesserung erreicht werden: Bevor eine Weitergabe von Testdaten an den Zweitregistrierenden erfolgen kann, muss zuerst die Kostenteilung unter den Registranten geregelt sein. Die vom Umweltausschuss geforderte prinzipielle Begrenzung der Zulassungsfrist auf fünf Jahre konnte verhindert werden. Stattdessen soll innerhalb einer von Fall zu Fall flexiblen Festlegung von Fristen eine erneute Überprüfung erfolgen. 11

14 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes aber REACH führt im Mittelstand zu massiven Problemen bis zur Existenzbedrohung im Einzelfall So zum Beispiel bei der Zulassung : Der Ersatz besonders besorgniserregender chemischer Stoffe bleibt auch bei Gewährleistung adäquater Kontrolle der Substanzen ein zentrales Element unter REACH. Der Antragsteller für die Zulassung eines solchen Stoffes ist grundsätzlich verpflichtet, die Substitutionsmöglichkeiten zu prüfen. Bei als adäquat kontrolliert geltenden Substanzen (d. h. es existieren sowohl No-Effect-Grenzwerte wie DNEL oder PNEC als auch Risikomanagementmaßnahmen, die die Einhaltung bzw. Unterschreitung der Grenzwerte sichern), muss der Agentur im Falle vorhandener Alternativen ein Substitutionsplan vorgelegt werden. Dieser sollte neben einem Zeitplan auch eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen für die Substitution enthalten. Die Entscheidung, ob es sich um einen angemessenen Ersatzstoff handelt ob das Substitut also weniger Risiken im Vergleich zum zu ersetzenden Stoff besitzt und zudem technisch wie wirtschaftlich sinnvoll ist liegt beim Antragsteller. Das Kriterium der adäquaten Kontrolle spielt jedoch nur bei den so genannten CMR-Stoffen eine Rolle. Bei PBT- und vpvb-stoffen wird die Frage nach adäquater Kontrolle gar nicht erst gestellt: Eine Zulassung wird nur erteilt, wenn die sozioökonomischen Vorteile überwiegen und kein geeignetes Substitut vorliegt. Dieses verschärfte Zulassungsverfahren wird auch für jene CMR-Stoffe angesetzt, die nicht als adäquat kontrolliert gelten. Ein besonders leidiges und ungeklärtes Thema bleibt die klare Benachteiligung der EU-Produzenten von Erzeugnissen gegenüber Herstellern in außereuropäischen Ländern, die ihre Waren in die EU ausführen. Denn entlang der gesamten Produktkette innerhalb der EU müssen künftig die Verpflichtungen von REACH eingehalten werden. Alle Stoffe, aus denen oder mit deren Hilfe ein Erzeugnis hergestellt wird, müssen somit registriert werden eine Anforderung, von denen importierte Erzeugnisse nicht betroffen sind. Eine Registrierpflicht besteht allenfalls dann, wenn ein Stoff bei seiner Verwendung beabsichtigt freigesetzt werden soll. Das betrifft jedoch kaum jene Erzeugnisse, mit denen wir täglich umgehen beispielsweise Textilien, Autos, Computer oder Möbel. Diese werden zunehmend aus Ländern in Fernost eingeführt, wobei ihre Inhaltsstoffe vielfach nicht bekannt, geschweige denn nach REACH geprüft und registriert sind. Die hohen Sicherheitsstandards, die gerade durch REACH in der EU geschaffen werden sollen, werden durch diese unbefriedigenden Regelungen im Bereich importierter Erzeugnisse wieder zunichte gemacht. Aus Sicht des Verbraucher- und des globalen Umweltschutzes ein fataler Rückschritt. 12

15 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes Weitere Erschwernisse werden künftig beim Import von Zubereitungen auftreten, da die darin enthaltenen Stoffe den REACH-Vorgaben unterliegen und es in vielen Fällen zu Bezugsproblemen kommen wird, weil entweder die Zusammensetzung der Zubereitung nicht bekannt ist und vom Importeur oder Hersteller nicht angegeben wird oder weil es für den Importeur oder Hersteller außerhalb der EU nicht mehr interessant sein wird, den europäischen Markt mit seinen Produkten zu beliefern. Auch Exporte von Stoffen aus der EU werden mit REACH-Vorgaben belastet und konkurrieren künftig auf Märkten außerhalb der EU mit Wettbewerbern, die keine REACH-Kosten zu tragen haben. Die EU-Chemikalienpolitik wird damit den EU- Außenhandel mit chemischen Produkten erheblich erschweren und entsprechende Konsequenzen mit sich bringen. Vor allem aber sind es die hohen Anforderungen bei der Registrierung und im Management der Kommunikation in der Produktkette, die mit erheblichen Belastungen für die Unternehmen verbunden sind. Insbesondere für KMU bedeutet all dies einen enormen Aufwand, der im normalen Tagesgeschäft mit den vorhandenen Ressourcen kaum zu bewältigen ist. REACH ist sicherlich eine der größten, wenn nicht die größte regulatorische Herausforderung für die chemische Industrie seit deren Bestehen. In den nächsten Jahren muss REACH nun von den Unternehmen umgesetzt werden. Der Verband TEGEWA ist seit geraumer Zeit aktiv an Projekten beteiligt, die die Implementierung in den Firmen vereinfachen sollen. Im folgenden Abschnitt werden diese kurz vorgestellt. 13

16 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes REACH - Konzentration auf die Implementierung Da der endgültige Verordnungstext erst seit Dezember 2006 vorliegt, konnte mit konkreten Umsetzungshilfen vielfach erst zu diesem Zeitpunkt begonnen werden. Einige Projekte starteten jedoch bereits vorher und liefern seitdem wertvolle Unterstützung für die Vorbereitung auf die Implementierung. Textilprojekt des Umweltbundesamtes Unter Leitung des Öko-Institutes wurde in Zusammenarbeit mit Ökopol, der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia) sowie Verbänden und Unternehmensvertretern aus verschiedenen Prozessstufen der Textilindustrie ein Projekt begonnen, das sich mit REACH- Umsetzungshilfen speziell für den Bereich der Textilindustrie befasste. Es handelte sich hierbei um das Folgeprojekt eines für die Galvanikindustrie durchgeführten REACH-Projektes, das auf den dort gewonnenen Erkenntnissen aufbaute und diese in wesentlichen Punkten vertiefte. Ein besonderer Schwerpunkt wurde auf die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern als wichtigstes Kommunikationsinstrument innerhalb der Wertschöpfungskette gelegt. Mit Hilfe zweier beispielhaft ausgesuchter, für die Textilindustrie typischer Produkte (ein Farbstoff, ein Entschäumer) wurde von den beiden Herstellerfirmen ein an die REACH-Vorgaben angepasstes Sicherheitsdatenblatt erarbeitet, das im Anschluss an die nachgeschalteten An- wender, in diesem Fall Textilveredler, zur Prüfung auf Verständlichkeit und Praktikabilität weitergeleitet wurde. Die aus diesem Projekt resultierenden Ergebnisse waren für beide Seiten bedeutend und die gute Kooperation zwischen den einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette ein guter Grundstein für die unter REACH noch mehr an Bedeutung erlangende Kommunikation. Neben konkret erarbeiteten Lösungen für einzelne Problemstellungen ergaben sich auch Fälle, für die noch keine Abhilfe gefunden wurde. Das frühzeitige Wissen um diese Problematiken jedoch ist notwendig, will man rechtzeitig Lösungen erarbeiten oder auch die verantwortlichen Stellen auf die für die Industrie nachteiligen Schwachstellen im Gesetzestext hinweisen. Das im November 2006 abgeschlossene Projekt wurde von allen Beteiligten, darunter auch viele TEGEWA-Unternehmen, als konstruktiv und wegweisend bewertet. Derzeit arbeiten die Unternehmen gemeinsam mit dem Verband daran, die gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis zu übertragen, die Kommunikation weiterzuführen und die noch offenen Problemstellungen in Angriff zu nehmen. 14

17 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes REACH-Umsetzungshilfen für die Wertschöpfungskette Leder Auch in der Wertschöpfungskette Leder werden die vorwiegend mittelständischen Chemie-Unternehmen Unterstützung von außen benötigen, wenn es um die Umsetzung der REACH-Anforderungen geht. Die im oben dargestellten Textilprojekt gewonnenen Erfahrungen und Ergebnisse sollen für diesen Industriezweig spezifiziert und weiterentwickelt werden. Im Gegensatz zu dem von der öffentlichen Hand geförderten Textilprojekt wird das Lederprojekt von den TEGEWA-Firmen finanziert. An dem Projekt sind Lederhilfsmittelhersteller aus dem TEGEWA-Kreis ebenso wie Unternehmen aus der deutschen Lederindustrie beteiligt. Die Ergebnisse indes sollen für die Kommunikation mit den Kunden in der gesamten EU nutzbar sein. Das Öko-Institut Freiburg, das bereits im Textilprojekt wertvolle Erfahrungen mit den Anforderungen an die Kommunikation im Rahmen von REACH gesammelt hat, und die TEGEWA- Geschäftsführung werden diese Zusammenarbeit koordinieren. Das Kick-off zu dem Projekt fand im Mai dieses Jahres statt; mit der Finalisierung wird Ende 2007 gerechnet. Ein besonderer Schwerpunkt soll darauf gelegt werden, die unterschiedlichen Pflichten in möglichst unkomplizierter und standardisierter Form abzubilden, damit sie in den Unternehmen der Wertschöpfungskette Lederherstellung und -zurichtung möglichst pragmatisch umgesetzt werden können. Konkret reichen die im Rahmen des Projektes behandelten Aspekte von der Ermittlung einer überschaubaren Anzahl von Expositionsszenarien als Basis für die Expositionsbestimmung und das Risikomanagement bis hin zu einer übersichtlichen Gestaltung des Sicherheitsdatenblattes nach den REACH-Vorgaben. Anhand konkreter Beispiele soll daher untersucht werden, an welchen Punkten die von REACH betroffenen Unternehmen der Wertschöpfungskette Leder Umsetzungshilfen für die Beurteilung von Risiken und für den Umgang mit Stoffen und Zubereitungen benötigen. Dabei soll als Basis für die Risikobeurteilung ein Satz von Expositionsszenarien ermittelt und durch anwendungsunabhängige Expositions- und Verwendungskategorien ergänzt werden. Ergebnisse aus den beiden Projekten Textil und Leder können auch auf andere Bereiche des Verbandes TEGEWA übertragen werden und sollten in Bezug auf die Kommunikation innerhalb der Kette einen positiven Beitrag leisten können. Standardfragebögen In Zusammenarbeit von TEGEWA, VCI und BDI wurde von Mitte bis Ende des Jahres 2006 an der Ausarbeitung von Standardfragebögen zur Erleichterung der Kommunikation innerhalb der Produktkette gefeilt. Mit diesem Instrument soll verhindert werden, dass die Unternehmen von einer Vielzahl von Fragebögen überschwemmt werden, die in ihrer Uneinheitlichkeit einen immensen Bearbeitungsaufwand darstellen würden. Die Fragebögen sind in drei Teile untergliedert und beinhalten Fragen von nachgeschaltetem Anwender an den Lieferanten und umgekehrt. So kann beispielsweise der Formulierer seinen Vorlieferanten nach dessen Registrierungsabsichten für bestimmte Stoffe befragen, ebenso kann 15

18 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes der Produzent oder Importeur seinen Abnehmer nach dessen Anwendungen und den daraus resultierenden Expositionen fragen. Rechtlich verbindliche Aussagen können hierbei selbstverständlich nicht verlangt werden. Ziel ist ein für die Erfüllung der REACH-Vorgaben notwendiger Austausch von Informationen, der durch die standardisierte Form erleichtert wird. Über CEFIC und UNICE (heute Business Europe ) wurden diese Fragebögen nach ihrem Weg über die deutschen Verbände nun auch europaweit vorgelegt und tragen ihren Teil zu einer vereinfachten, EU-weiten Kommunikation unter REACH bei. Verwendungs- und Expositionskategorien Wichtiger Bestandteil sowohl des Sicherheitsdatenblattes als auch der Standardfragebögen sind die Verwendungs- und Expositionskategorien, welche eine zu starke Einschränkung auf einzelne Szenarien verhindern sollen. In der Unternehmenspraxis kann mit der Kategorienbildung im Gegensatz zu den detaillierten und sehr spezifischen Expositionsszenarien einiges an Arbeitserleichterungen geschaffen werden. In Richtung Endanwendung, z. B. bei der Kommunikation zwischen Zubereiter und Erzeugnishersteller, können die Szenarien durchaus sinnvoll sein, da dort spezifische Informationen für die jeweilige Anwendung benötigt werden. Weiter vorne in der Kette, z. B. zwischen Stoffhersteller/Importeur und Zubereiter, bilden dagegen die Kategorien ein sinnvolles Kommunikationsinstrument, um möglichst viele Anwendungen weiter hinten in der Kette abdecken zu können. Die VEK-Matrix, die derzeit unter RIP 3.2 (Technical Guidance Document on preparing the Chemical Safety Report (CSR)) behandelt wird, soll auch in dem oben erwähnten Umsetzungsprojekt für die Lederindustrie Anwendung finden. Zu dem Entwicklungsprozess der VEK unter RIP 3.2 hat insbesondere auch die von TEGEWA organisierte und betreute European Paper Chemicals Group mit ihrem europäischen Kundenverband CEPI beigetragen. Konsortienprojekt Am Ende der mit Inkrafttreten der Verordnung anlaufenden Vorregistrierungsphase von Stoffen wird die Bildung so genannter SIEFs (Substance Information Exchange Fora) stehen, welche die gemeinsame Registrierung von Herstellern und Importeuren desselben Stoffes begünstigen sollen. Hintergrund ist das Ziel, zum einen die Datenmenge bei der Registrierung zu verringern, zum anderen doppelte Tierversuche zu vermeiden. Als Folge dieser SIEFs, die sich im Zuge der Vorregistrierung bilden, werden in vielen Fällen Konsortien entstehen, in denen sich jene, die sich zu einer gemeinsamen Registrierung entschlossen haben, zusammenfinden. Hierzu bedarf es konkreter Regelungen, was Daten- und Kostenteilung, Eigentumsrechte und weitere zentrale Fragestellungen betrifft. Während die SIEFs nach REACH gesetzlich geschuldet sind, findet die Arbeit im Konsortium durch freiwillige, privatrechtliche Vereinbarungen statt. Bereits im Jahr 2004 wurde zu dieser Thematik von der 6th World Surfactants Congress GmbH - dem Veranstalter des Welt-Tensidkongresses 2004 in Berlin ein Projekt in Auftrag gegeben, in dessen 16

19 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes Begleitkreis auch TEGEWA-Mitgliedsunternehmen aktiv waren. Das von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs und Widmaier durchgeführte Projekt wurde im Dezember 2005 abgeschlossen. Neben einer Studie zu rechtlichen Rahmenbedingungen für Konsortienbildungen unter REACH wurden auch Muster für Vorvereinbarungen und für Konsortialverträge als Ergebnis vorgelegt. Diese Musterverträge wurden für die Vorbereitung auf REACH auch von anderen Organisationen genutzt und haben damit ihren praktischen Nutzen dokumentiert. Anfang des Jahres 2007 wurde in Kooperation mit dem VCI die Aktualisierung des Projektes in Angriff genommen, um die Vertragsmuster an den finalen Verordnungstext anzupassen und damit die Grundlage für Konsortienbildungen zu schaffen. Die Arbeiten zu diesem Projekt konnten Ende Mai abgeschlossen werden, so dass die Musterverträge zur Jahresmitte auch in englischer Sprache vorliegen werden. Der Freitag begann mit einer von Johannes Haas, ehemals Bayer AG, moderierten Vortragsveranstaltung, die fast ausschließlich die neue europäische Chemikalienverordnung REACH thematisierte. Neben einem Bericht über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens und der REACH Implementation Projects (RIPs) wurde gezielt auf die Auswirkungen auf Textilimporte und die Möglichkeit der Entwicklung und Nutzung von Treuhändermodellen im Rahmen der REACH-Implementierung eingegangen. Mit dem Bericht der Geschäftsführung endete die Veranstaltung. Technische Jahrestagung im Zeichen von REACH Vom 26. bis zum 27. Oktober 2006 fand die Technische Jahrestagung des Verbandes in Erfurt statt. Mehr als 100 Teilnehmer nahmen an den Sitzungen der neun technischen Arbeitsgruppen aus den Bereichen Textilhilfsmittel, Tenside und Lederhilfsmittel sowie an der Plenumsveranstaltung am zweiten Tag teil. Neben fachspezifischen Themen waren REACH und die Auswirkungen der Verordnung auf den jeweiligen Arbeitsbereich Themen, die auf jeder Tagesordnung zu finden waren. Am Nachmittag gab es die Gelegenheit, an einem der beiden Workshops zur REACH-Implementierung teilzunehmen. Ein Workshop richtete sich an jene, die sich bereits mit der Thematik befasst hatten und die gezielte inhaltliche Fragen zur Erfüllung des Verordnungstextes bearbeiten wollten. Der zweite Workshop war gedacht für die so genannten REACH- Einsteiger und behandelte vornehmlich grundlegende Fragestellungen hinsichtlich der Umsetzungsvorbereitungen. Ansicht von Erfurt Wappen des Kaisersaals in Erfurt 17

20 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes 18 Beide Workshops fanden großen Anklang bei den Teilnehmern der Technischen Jahrestagung und waren entsprechend gut besucht. Die aktive Teilnahme der Workshopbesucher unterstrich den Stellenwert, den praktische Umsetzungshilfen für die Unternehmen einnehmen. TEGEWA-Informationsveranstaltung REACH & Realität Am 2. Mai 2007 hatte der Verband zum zweiten Mal zu einer Informationsveranstaltung mit Thema REACH eingeladen. Während die erste Veranstaltung im Juni 2003 noch über Vorgaben im Weißbuch informierte, konnten sich die Referenten in diesem Jahr ganz konkret auf den im Dezember 2006 vorgelegten Verordnungstext beziehen. Die Veranstaltung mit dem Titel REACH & Realität Jetzt die Weichen richtig stellen verstand sich als TEGEWAspezifische Ergänzung zu der Ende März vom VCI organisierten, größer angelegten Informationsveranstaltung REACH umsetzen!. Ziel war es, insbesondere die für die Mitgliedsunternehmen relevanten Problemstellungen zu thematisieren. Es galt dabei, schwierige und teilweise sowohl im Verordnungstext als auch in den jeweiligen RIPs ungeklärte Problemstellungen darzulegen und Lösungsansätze zu präsentieren. So wurden im ersten Block die Ausnahmen von der Registrierpflicht, die Regelungen zu Polymeren und Zwischenprodukten, das problematische Thema Substanzidentitäten sowie die Themen SIEFs, Datenteilung und Konsortienbildung behandelt. Nach der Mittagspause ging es um die Aufgaben für die nachgeschalteten Stoffanwender, die vor allem als Zube- reiter einen erheblichen Teil der REACH- Anforderungen umsetzen müssen. Nachdem zunächst die allgemeinen Anforderungen für nachgeschaltete Anwender dargestellt wurden, ging der nächste Vortrag konkret auf die Anforderungen und Vorgaben zur Kommunikation innerhalb der Produktkette ein. Eine kurze Vorstellung und ein Vergleich ausgewählter REACH-Helpdesks bildete das Ende der Vorträge. Im Anschluss und in den Pausen zwischen den Vorträgen hatten die rund 70 Teilnehmer ausgiebig Gelegenheit, die Themen untereinander und mit den Referenten zu diskutieren. In diesem Zusammenhang wurde von Seiten der Teilnehmer der Vorschlag gemacht, einen REACH-Erfahrungsaustauschkreis zu gründen, der sich aus interessierten Unternehmensvertretern zusammensetzt und der sich in regelmäßigen Abständen trifft, um Praxiserfahrungen mit REACH auszutauschen. REACH-Helpdesks Folgende Aufstellung bietet einen Überblick zu verschiedenen derzeit im Netz stehenden deutschsprachigen REACH- Helpdesks. Es handelt sich um eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit.! Der Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet den REACH-Verordnungstext, einen Fragen/Antworten- Katalog, Veranstaltungshinweise und einen Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen. Detailfragen können per Telefon, Fax oder gestellt werden. Die Experten, die diesen Service-Desk betreuen, stammen ausschließlich aus Bundesbehörden wie dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und der BAuA.

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