Editorial. Editorial

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Editorial. Editorial"

Transkript

1 Editorial Editorial Noch ist es Zukunftsmusik: Digitale Behördengänge, virtuelle Bürgerbüros und eine papierlos-effiziente Verwaltung in allen Bereichen unseres Staates. Derzeit funktioniert das öffentliche Leben größtenteils wie wir es kennen analog. So gingen z.b. in der Bundeshauptstadt Berlin im 1. Quartal 2004 von über Steuererklärungen nur vier auf elektronischem Wege beim Fiskus ein. Die Scheu der Bürgerinnen und Bürger ist groß, die Akzeptanz für die neue Technologie gering. Drei Projekte hat die öffentliche Hand in Planung, um das digitale Zeitalter nicht nur auszurufen, sondern in die Realität umzusetzen: die Gesundheitskarte, den digitalen Sozialversicherungs- bzw. Arbeitsausweis die sogenannte JobCard sowie den digitalen Personalausweis. Starttermin der JobCard für die mehr als 30 Millionen Arbeitnehmer soll 2007 sein. Die Gesundheitskarte soll bis 2006 schrittweise eingeführt werden für die mehr als 80 Millionen Bundesbürger. Warum die Politik solche Vorhaben nicht nur nach Logik und Größenordnung angeht, hat mehrere Ursachen. Die Einführung der Gesundheitskarte ist für die Bürokratie und die Politik ein idealer Testlauf: Der Staatssäckel wird nicht belastet, es werden keine großen Verwaltungsressourcen gebunden und durch Struktur der Selbstverwaltung kann die Verantwortung an Leistungserbringer und Kassen delegiert werden. Damit ich nicht falsch verstanden werde: Eine effiziente Struktur ist nicht nur ein elementares staatspolitisches Gebot, sondern auch eine Legitimation für die Selbstverwaltung innerhalb unseres Gesundheitswesens. So dürften z. B. durch diese neue Medizin-Telematik milliardenteurer Missbrauch, wie beim aktuellen Kartensystem, wesentlich erschwert werden. Noch wichtiger sind allerdings die positiven Auswirkungen im Alltag von Patienten, die das neue Medium bringen kann, über das elektronische Rezept, über wichtige Patientendaten bis hin zu lebensrettenden Notfallinformationen. Man muss kein Lobbyist sein, um zu sehen, dass die Mediziner bei der technischen Umsetzung dieses Projektes vor große Herausforderungen gestellt werden, sowohl in den Kliniken wie auch in den Praxen. Von Software- und Hardwareumstellungen in allen ärztlichen Bereichen bis hin zum notwendigen digitalen Arztausweis ist das Feld gesteckt das abzuarbeiten ist. Wir werden uns diesen Aufgaben stellen, doch genauso werden wir darauf achten, dass die Leistungserbringer und die Patienten nicht die Rolle des billigen Jakobs erhalten: Bei dem gegenwärtigen Entwurf ist es beispielsweise pure Illusion zu meinen, dass die notwendigen Investitionen für die Telematik in Praxen und Kliniken ausgeglichen oder durch irgendwelche Gebühren amortisiert werden. Genauso sieht es mit der freien Apothekenwahl des Patienten aus, die bei den gegenwärtigen Planungen faktisch nicht erkennbar ist. Der Erfolg der Gesundheitskarte hängt davon ab, dass sich alle Beteiligten bei einer fairen Entscheidungsfindung als konsensfähig und konsenswillig erweisen. Das heißt: Risiken genau abwägen, Belastungen und Kostenersparnisse exakt ausgleichen! Die Beteuerungen der Industrie und des Gesundheitsministeriums, die Umsetzung der digitalen Gesundheitskarte zurzeit eines der weltweit größten IT-Vorhaben sei eine Routineangelegenheit, zeugen von einem Optimismus, der vor dem Hintergrund des Desasters bei der LWK-Maut fast schon skurril wirkt. So ist aus der von Ministerin Schmidt ins Spiel gebrachten Androhung einer Ersatzvornahme eher das Pfeifen im Walde herauszuhören. Ohne die federführende Mitwirkung der Betreffenden nämlich, also allen Mitgliedern der Selbstverwaltung, wird dieses Mammut-Projekt scheitern und die verantwortliche Ministerin ein politisches Waterloo erleben. Von dem deutschen Schriftsteller Thomas Niederreuther stammt der Satz: Aus dem Wort Fortschritt hören die meisten Menschen weniger Arbeit heraus. Aus unserer Sicht ist zu hoffen, dass durch diese digitalen Neuerungen die Gesundheits-Bürokratie nachhaltig abgebaut wird. Die Versicherten, die Ärzte und Apotheker werden durch die elektronische Datenerfassung aber auch überprüfbarer und somit steuerbarer werden. Viel Arbeit wird es in Zukunft kosten, Einflussnahmen Dritter abzuwenden im Sinne der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit und zum Wohle des Patienten. San.-Rat Dr. F. Gadomski, Präsident 3

2 Inhaltsverzeichnis Editorial Inhaltsverzeichnis Aus der Ärztekammer Impfaktion an allen weiterführenden Schulen Eröffnung des Fortbildungsjahres 2004/2005 Befreiung von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung Informationen zum Alterseinkünftegesetz Auftaktveranstaltung der Euregio der Zahnärzte Umgang mit schwierigen Patienten: Treffen zur Qualitätssicherung Hinweis zur Verordnung von Arzneimitteln und Kennzeichnung von Rechnungsdoppeln Führung, Selbstmanagement und kommunikative Kompetenz NLP für Ärzte und Zahnärzte 20 Jahre Frauenrat Saarland Kurzportrait Veranstaltungskalender Mitgliederversammlung des Marburger Bundes, LV Saarland Aus der Kassenärztlichen Vereinigung Die Mitglieder der neuen KVS-Vertreterversammlung KVS-Weihnachtsaktion 2004 Hilfe für Uganda Tipps mit Gewinn (Kommunikation mit älteren Patienten) Kurs Palliative Grundversorgung (Terminhinweis) Änderung der Impfvereinbarung zwischen der Bundesknappschaft und der KVS Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Aus dem Ärzteverband Das saarländische Facharztforum auf der Welt der Familie Veranstaltungen des Ärzteverbandes Der Hausarzt im Reformzirkus Bericht zur Lage anl. des Saarländischen Ärztetages Chronik Wir gratulieren Prof. Dr. Paul Fritsche 80 Jahre Akad. Direktor Dr. W. Zilz 65 Jahre Prof. Dr. Zeuzem berufen Wolfgang Loris in den Ruhestand verabschiedet In memoriam F. Trendelenburg Totentafel Verschiedenes Krankenhausgesetz und Krankenhausbedarfsplan im Saarland Strukturverträge sind mehr als die Summe ihrer Inhalte Indikationskatalog für den Notarzteinsatz Grundlagen für die Disposition der Rettungsleitstelle Impressum Rubrikanzeigen

3 Aus der Ärztekammer Impfaktion an allen weiterführenden Schulen Das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales des Saarlandes informiert: Die Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter führen auch in diesem Herbst eine Impfaktion in allen saarländischen Schulen durch, um die Impflücken bei den Schulkindern durch Informationen zum Impfen und ein nachgelagertes aktives Impfangebot in den Schulen zu schließen. Die bewährte Kooperation zwischen Gesundheitsministerium, Gesundheitsämtern, gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherern, Schulen und den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wird damit fortgesetzt. In den 6. und 7. Klassen erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Informationsschreiben über notwendige Impfungen mit der Bitte, den Impfschutz bei ihrer Kinderärztin bzw. ihrem Kinderarzt oder ihrer Hausärztin bzw. ihrem Hausarzt ergänzen zu lassen. Die Jugendlichen in den allen 8. Klassen haben die Möglichkeit, sich in der Schule gegen Masern, Mumps und Röteln, gegen Hepatitis B sowie gegen Diphtherie, Tetanus und Poliomyelitis impfen zu lassen. Auch in dieser Klassenstufe werden Jugendliche bei aktueller Kontraindikation zum Impfen, noch zusätzlichen Impflücken oder unvollständigen Impfunterlagen wie in den Vorjahren an ihre behandelnde Ärztin bzw. Arzt verwiesen; dazu erhalten die Jugendlichen einen entsprechenden Rückmeldebogen mit Hinweis auf die ausstehenden Impfungen. Auch bei fehlenden Impfunterlagen wird ein solcher Rückmeldebogen mitgegeben mit der Bitte um Überprüfung des Impfstatus. Die behandelnde Ärztin bzw. Arzt wird gebeten, die in der ärztlichen Praxis durchgeführten Impfungen auf diesem Rückmeldebogen zu vermerken und ihn dem Gesundheitsamt zurückzusenden. In den 8. Klassen wird bei vorgelegtem Impfbuch der Impfstatus anonym vor und nach der Intervention dokumentiert; auch die von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführten Impfungen werden in die Statistik mit aufgenommen. Es ist davon auszugehen, dass in den Praxen noch zahlreiche Impfungen ergänzt werden, doch war die Rückmelderate an die Gesundheitsämter in den letzten Jahren eher gering, um den Anteil des ambulanten Versorgungssystems gebührend darstellen zu können. Durch die Impfangebote in den Schulen und die Impfungen der Kinderärztinnen und Kinderärzte, der Hausärztinnen und Hausärzte konnte bei saarländischen Jugendlichen der Impfschutz deutlich gebessert werden. Mittlerweile sind im Saarland schon über 70 % ausreichend gegen Masern, Mumps und Röteln, mehr als 60 % gegen Hepatitis B geschützt, das heißt aber auch, dass fast 30 % gegen Masern, Mumps und Röteln bzw. fast 40 % gegen Hepatitis B noch keinen ausreichenden Impfschutz haben. Auffrischimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Kinderlähmung hat nur die Hälfte der 8.-Klässler erhalten. Hier bedarf es also weiterer Bemühungen. Das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales bittet deshalb die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auch in diesem Jahr um Unterstützung und Zusammenarbeit. Die Verbesserung des Impfschutzes ist ein gemeinsames Anliegen von ambulantem Versorgungssystem und öffentlichem Gesundheitsdienst. Mit den Informationen zum Impfen werden die Eltern auf die Kinderuntersuchung J1 zur Früherkennung hingewiesen, um auch dort für eine größere Beteiligung zu werben.

4 Aus der Ärztekammer Eröffnung des Fortbildungsjahres 2004/2005 Weiterbildung schon immer einen hohen Stellenwert zugemessen. Sie begrüße dennoch die gesetzliche Pflicht zur ärztlichen Fortbildung, die seit dem 1. Januar 2004 bestehe, als ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung. Im Mittelpunkt der Ausführungen von Ministerin Dr. Görner stand das Referat zum Für und Wider von Kopfpauschale oder Bürgerversicherung. Ursprünglich war vorgesehen, dass Peter Müller zu diesem Thema sprechen sollte. Doch der Ministerpräsident des Saarlandes hatte wegen eines kurzfristigen bundespolitischen Termins in Berlin absagen müssen. Kammerpräsident San.-Rat Dr. Gadomski mit den geehrten Arzthelferinnen Die diesjährige Fortbildungseröffnung am 15. September 2004 stand im Zeichen der aktuellen Diskussion um die Reform der Sozial- und Krankenversicherungssysteme in Deutschland. Über 120 Gäste konnte der Präsident der Ärztekammer des Saarlandes, Sanitätsrat Dr. F. Gadomski, an diesem Nachmittag im vollbesetzten Sitzungssaal des Saarbrücker Ärztehauses willkommen heißen. Bei seiner Begrüßung dankte Sanitätsrat Dr. Gadomski ganz besonders den Mitgliedern des Fortbildungsausschusses, den Referenten und Kursleitern, die sich in den Dienst für die saarländische Ärzteschaft gestellt haben. Des Weiteren wies der Präsident nochmals darauf hin, dass seit einiger Zeit aus Gründen der Aktualität auf ein komplettes Jahresprogramm verzichtet wird und im Rahmen des Saarländischen Ärzteblattes die Veranstaltungen der kommenden zwei Monate veröffentlicht werden. Diese Praxis, so Sanitätsrat Dr. Gadomski, habe sich bewährt, wie er aus vielen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen erfahren habe. Die Gastreferentin des Tages, die damalige saarländische Gesundheitsministerin, Dr. Regina Görner, überbrachte die Grüße der gesamten saarländischen Landesregierung. Ihrer Meinung nach habe die saarländische Ärzteschaft der Fotos: J. C. Schmiddt Die Ressortministerin erläuterte in der Rede ausführlich die Vorstellungen ihres Kabinetts zur Umgestaltung der Krankenversicherungssysteme. Die CDUgeführte Landesregierung unterstützt hierbei das Modell der so genannten Kopfpauschale, welches von der Herzog- Kommission entwickelt wurde. Neben dieser politischen Grundsatzrede wurden im Rahmen der Eröffnungsfeier des Fortbildungsjahres verdiente Blick ins Auditorium 6

5 Aus der Ärztekammer Neben diesen drei Damen, die jetzt schon jahrzehntelang im Dienst für Arzt und Patienten stehen, wurde auch die Jahrgangsbeste bei den Auszubildenden im Fach Arzthelferin ausgezeichnet. Frau Christiane Lang hatte als einzige unter 213 die Prüfungen mit der Note sehr gut abgeschlossen. (Die Rede von Ministerin Dr. Görner steht auf der Homepage der Ärztekammer zum Nachlesen zur Verfügung). Der Vizepräsident der Ärztekammer, Dr. W. Roth, im Gespräch mit Ministerin Dr. R. Görner Arzthelferinnen ausgezeichnet. Stellvertretend für den gesamten Berufsstand wurde für ihre 40-jährige Tätigkeit als Arzthelferin Frau Karin Nawrotzki, für über 25 Berufsjahre Frau Elke Stein und für ihre 20-jährige Arbeit Frau Claudia Hoffmann geehrt. Grundlage dieser Ehrung ist der Beschluss des Kammervorstandes, die Wichtigkeit des Berufs der Arzthelferin zu unterstreichen und durch die Ehrung ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für die vertrauensvolle Arbeit zu setzen, betonte Sanitätsrat Dr. Gadomski. So sei nur der Beruf der Arzthelferin der traditionelle medizinische Beruf, der im Verantwortungsbereich des Arztes technische, methodische oder pflegerische Leistungen durchführt bzw. bei deren Erbringung assistiert. Letzter Termin Manuskriptabgabe für Heft 12/2004: 3. November

6 Aus der Ärztekammer Befreiung von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung Das Versorgungswerk der Ärztekammer informiert seine Mitglieder über die Regelungen zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Entsprechend den Bestimmungen der deutschen Sozialgesetzgebung tritt bei Ausübung einer Tätigkeit als Arbeitnehmer grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ein. Eine Ausnahme hierzu sieht 6 Absatz 1 Ziffer 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VI vor. Demnach hat der Gesetzgeber Mitgliedern berufsständischer Versorgungseinrichtungen die Möglichkeit eingeräumt, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen befreien zu lassen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) entscheidet über einen solchen Antrag durch Bescheid und legt in diesem Bescheid fest, ab wann die Befreiung gilt. Eine von der BfA ausgesprochene Befreiung ist nicht personen-, sondern tätigkeitsbezogen. Sie gilt nur für die Beschäftigung, für die sie ausgesprochen wurde. Bei einem Wechsel der Tätigkeit innerhalb des ärztlichen/zahnärztlichen Bereiches gilt die Befreiung weiter. Bei Aufnahme einer berufsfremden Tätigkeit entfällt grundsätzlich die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für diese Tätigkeit, unabhängig davon, ob es sich um eine Nebentätigkeit oder um eine Haupttätigkeit handelt. Dies bedeutet, dass für die berufsfremde Tätigkeit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung eintritt und folglich die aus dieser Tätigkeit zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge nicht an das Versorgungswerk, sondern an den gesetzlichen Rentenversicherungsträger in der Regel an die BfA zu entrichten sind. Eine Ausnahme hierzu gilt dann, wenn die berufsfremde Tätigkeit von Beginn an auf längstens zwei Jahre oder von ihrem Zweck her auf eine bestimmte Dauer befristet ist. Nur in einem solchen Fall werden die Rentenversicherungsbeiträge aus dieser Beschäftigung an das Versorgungswerk gezahlt. Wird neben der berufsfremden Tätigkeit keine ärztliche bzw. zahnärztliche Tätigkeit ausgeübt, endet die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes. Aufgrund der berufsfremden Tätigkeit tritt Versicherungs- und Beitragspflicht zur BfA ein. Daneben kann die Mitgliedschaft im Versorgungswerk auf freiwilliger Basis fortgesetzt werden. Während der freiwilligen Mitgliedschaft besteht keine Beitragspflicht, freiwillige Beiträge können bis zum 0,3-fachen des jeweils höchsten Angestelltenpflichtbeitrags (301,28 monatlich in 2004) gezahlt werden. Falls Sie als Mitglied des Versorgungswerkes eine berufsfremde Tätigkeit ausüben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Sie individuell beraten können. Ihre Fragen zu dem Befreiungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder zur Möglichkeit der freiwilligen Versicherung im Versorgungswerk beantwortet Ihnen Frau Dipl.-Verwaltungswirtin Petra Brandel, Tel. (06 81) in der Zeit von 8.30 bis Uhr (freitags bis Uhr). Informationen zum Alterseinkünftegesetz Das Versorgungswerk informiert: Zum wird das sog. Alterseinkünftegesetz in Kraft treten. Da die Regelungen des Alterseinkünftegesetzes auch für Rentner und Mitglieder des Versorgungswerkes von erheblicher Bedeutung sind, möchten wir Sie nachfolgend über die mit dieser Reform verbundenen Änderungen informieren. 1. Hintergründe und Zielsetzung der Reform a) Grundlage der Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom , in dem die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen für verfassungswidrig erklärt wurde. Der Gesetzgeber wurde in dieser Entscheidung aufgefordert, spätestens mit Wirkung zum eine verfassungskonforme Neuregelung zu finden. b) Auf der Grundlage eines Berichts der sog. Rürup-Kommission wurde mit Wirkung zum das Alterseinkünftegesetz beschlossen. Der Gesetzgeber hat sich hierbei von dem Grundgedanken einer nachgelagerten Besteuerung leiten lassen. Nachgelagerte Besteuerung heißt, dass die Vorsorgebeträge in der Ansparphase von der Steuer freigestellt und die daraus bezogenen Rentenleistungen voll der Besteuerung unterworfen werden. Nach dem bis geltenden Recht werden Renten mit dem sog. Ertragsanteil besteuert. Ertragsanteilbesteuerung bedeutet, dass in der Ansparphase die Altersvorsorge- 8

7 Aus der Ärztekammer beiträge teilweise aus versteuertem Einkommen geleistet werden und dafür von der Rente auch nur der Ertragsanteil zu versteuern ist. Der jeweilige Ertragsanteil der Rente ist vom Renteneintrittsalter abhängig und in einer Tabelle des Einkommenssteuergesetzes festgeschrieben. 2. Was ändert sich für Rentner? a) Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung beginnt am Da in der Vergangenheit die Versorgungsbezüge zumindest teilweise aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden, dürfen die Rentenbezüge nicht sofort voll versteuert werden, da es sonst zu einer Zweifachversteuerung kommen würde. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom deutlich gemacht, dass bereits versteuertes Einkommen nicht erneut versteuert werden darf. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber langfristige Übergangsregelungen vorgesehen. Die Rente von Bestandsrentnern, d. h. diejenigen, die bereits vor dem eine Rente bezogen haben, unterliegt ab dem Jahr 2005 mit einem Anteil von 50 % der Besteuerung. Gleiches gilt, wenn im Jahr 2005 erstmals Rente bezogen wird. Die tatsächliche Steuerlast ergibt sich durch Anwendung des jeweiligen persönlichen Steuersatzes auf den steuerpflichtigen Rentenanteil von 50 %. b) Für jeden neuen Rentenjahrgang erhöht sich der Besteuerungsanteil bis zum Jahr 2020 jährlich um 2 %. Anschließend erhöht sich der Besteuerungsanteil jährlich um 1 %, bis schließlich im Jahr 2040 ein Besteuerungsanteil von 100 % erreicht wird ( 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) Einkommenssteuergesetz EStG). Das bedeutet, dass diejenigen, die 2040 und später in Rente gehen, ihre Rente in vollem Umfang versteuern müssen. c) Wichtig für das Verständnis der Neureglung ist die Tatsache, dass die schrittweise Erhöhung des Besteuerungsanteils sich auf den Rentenjahrgang, d. h. auf den Zeitpunkt des erstmaligen Rentenbezugs, bezieht und nicht zu einer fortlaufenden Erhöhung der Besteuerung führt (so genanntes Kohortenmodell ). Wer im Jahr 2005 in Rente geht, wird somit auch 9

8 Aus der Ärztekammer in späteren Jahren nur mit dem auf seinen Rentenjahrgang ( Kohorte ) entfallenden Besteuerungsanteil von 50 % besteuert. Die Festschreibung des Besteuerungsanteils gilt auch bei einem späteren Rentenbeginn. So wird beispielsweise bei einem Rentenbeginn im Jahre 2007 ein Besteuerungsanteil von 54 % festgelegt, der wiederum lebenslang gilt. d) Der vom Renteneintrittsjahr abhängige Besteuerungsanteil wird für die Zukunft festgeschrieben. Es wird für jeden steuerpflichtigen Rentner ein individueller steuerfreier Teil der Rente ermittelt, der sich in einem feststehenden Euro-Betrag ausdrückt. Die Festschreibung erfolgt in dem Jahr, das dem erstmaligen Rentenbeginn folgt, bei bereits laufenden Renten im Jahr Der festgeschriebene steuerfreie Betrag (Rentenfreibetrag) bleibt unverändert und wird nicht dynamisiert. Rentenzahlungen bis zur Höhe des Rentenfreibetrages bleiben auch in Zukunft steuerfrei, der Rest unterliegt der Besteuerung. Rentenerhöhungen gehen in voller Höhe in die Besteuerung ein. Ob von der Rente tatsächlich eine Steuer zu entrichten ist, hängt von den individuellen Verhältnissen des Rentners ab. Konkrete Auskünfte geben Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt, Ihr Steuerberater und die Lohnsteuerhilfevereine. e) Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung betrifft alle vom Versorgungswerk erbrachten Rentenleistungen. f) Der Besteuerungsanteil einer Hinterbliebenenrente richtet sich nach dem erstmaligen Beginn der Rente des verstorbenen Rentenbeziehers. Wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat, ist der Beginn der Hinterbliebenenrente für die Besteuerung maßgebend. Diese Regelungen gelten für Witwen- und Witwerrenten sowie für Waisenrenten. Hatte ein Rentenbezieher beispielsweise ein Besteuerungsanteil von 50 %, erhalten die Hinterbliebenen wie der verstorbene Rentenbezieher einen Besteuerungsanteil von 50 %. g) Rentenzahlungen in das Ausland sollen unter bestimmten Voraussetzungen ab dem Jahr 2005 ebenfalls der nachgelagerten Besteuerung unterliegen. Sollte dies auf Sie zutreffen, erfragen Sie bitte Einzelheiten bei den Finanzämtern, Steuerberatern oder bei den Lohnsteuerhilfevereinen. h) Rentenbezugsmitteilungen: Unser Versorgungswerk ist künftig ebenso wie die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und private Versicherer gesetzlich verpflichtet, der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) Mitteilungen über die Rentenempfänger und die von ihnen bezogenen Rentenleistungen zu geben (so genannte Rentenbezugsmitteilungen), vgl. 22 a EStG. Die Zentrale Zulagestelle für Altersvermögen leitet die Daten an die Landesfinanzbehörden und diese wiederum an Ihr zuständiges Finanzamt weiter. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass alle steuerpflichtigen Leistungen auch tatsächlich erfasst werden. Zur Vorbereitung der Rentenbezugsmitteilungen wird Ihnen das Bundesamt für Finanzen voraussichtlich spätestens bis zum Ende des Jahres 2007 eine Identifikationsnummer (Ihre neue Steuernummer) mitteilen, die Sie uns dann bitte umgehend bekannt geben, damit wir die erforderlichen Rentenbezugsmitteilungen erstellen können. 3. Ausnahme von der nachgelagerten Besteuerung a) Auf Antrag (bei Ihrem zuständigen Finanzamt) werden Rententeile, soweit sie aus bis zum über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren oberhalb des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlten Beiträgen beruhen, mit dem sog. Ertragsanteil besteuert. Es ist nicht erforderlich, dass die zehn Jahre unmittelbar aufeinander folgen. In diesen Fällen wird die Rente aufgeteilt in einen nachgelagert zu besteuernden Anteil und in einen mit dem Ertragsanteil zu versteuernden Anteil. Die Besteuerung des Ertragsanteils ist günstiger als die Steuer, die im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung anfällt. Der maßgebliche Ertragsanteil beläuft sich beispielsweise bei einem Rentenbeginn im Alter von 65 Jahren künftig auf 18 % (bislang 27 %). b) Diese Sonderregelung bezeichnet man als Öffnungs- oder auch Esca- 10

9 Aus der Ärztekammer peklausel. Voraussetzung für die Anwendung dieser Öffnungsklausel ist ein formloser Antrag des Steuerpflichtigen bei dem für ihn zuständigen Finanzamt und ein Nachweis, dass der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung mindestens zehn Jahre überschritten wurde. Die Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen für diese Sonderregelung erfüllen, d. h. ob Ihrer Rentenberechnung während eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren Beiträge oberhalb des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde liegen, werden wir für Sie vornehmen und Sie entsprechend informieren. Ob Sie als Rentner zukünftig regelmäßig eine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen, ist im Einzelfall zu prüfen. Hierbei sind viele Einzelheiten zu beachten, insbesondere die Einkünfte des Ehepartners, das Vorliegen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder von Kapitaleinkünften oberhalb des Sparerfreibetrages. Ob eine Einkommenssteuererklärung abzugeben ist, kann nur das Finanzamt entscheiden. 4. Was ändert sich für Mitglieder? a) Als Ausgleich für die nachgelagerte Besteuerung der Renten werden Altersvorsorgeaufwendungen nach 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG im Rahmen des Sonderausgabenabzugs ab 2005 schrittweise in deutlich höherem Umfang als bisher berücksichtigt. Dadurch ergibt sich eine steuerliche Entlastung in der Ansparphase. b) Zu den abzugsfähigen Aufwendungen zählen gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG auch Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Die Beurteilung der Vergleichbarkeit mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Rentenversicherung wird möglicherweise noch gewisse Änderungen der Satzung erforderlich machen. Über etwaige Satzungsänderungen werden wir Sie so bald wie möglich informieren. c) Für abzugsfähige Beiträge zu Versorgungswerken wird ein jährlicher Höchstbetrag von ,-- eingeführt, der sich bei zusammen veranlagten Ehegatten auf ,-- verdoppelt ( 10 Abs. 3 EStG). Dieser Betrag kann allerdings nicht sofort in vollem Umfang ausgeschöpft werden. Vielmehr dürfen ab dem zunächst 60 % der tatsächlich geleisteten Beiträge abgezogen werden, maximal aber 60 % der genannten Höchstbeträge. Der Prozentsatz der abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen steigt je Kalenderjahr um 2 Prozentpunkte an, bis schließlich im Jahr % der tatsächlich geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen, maximal aber der Höchstbetrag von ,-- bzw ,-- als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. d) Von Bedeutung ist, dass der Sonderausgabenabzug für Beiträge zu privaten Versicherungen wie z. B. Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung usw. von dem beschriebenen Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge abgekoppelt wurde. Künftig wird es zwei gesonderte Höchstbeiträge geben. aa) Der Höchstbetrag von jährlich ,-- bzw ,-- gilt für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu vergleich- 11

10 Aus der Ärztekammer baren berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zwar sowohl für Pflichtbeiträge als auch für freiwillige Beiträge. Ansonsten fallen hierunter nur Leibrenten gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG, bei denen es sich nicht um herkömmliche Lebensversicherungen handelt, da die Ansprüche nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein dürfen. bb) Für Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, Risikoversicherungen für den Todesfall usw. ( 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG) und zu herkömmlichen Lebensversicherungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) EStG) gilt ein jährlicher Höchstbetrag von insgesamt 2.400,-- bzw ,-- ( 10 Abs. 4 EStG). e) Für unser Versorgungswerk bedeuten die beschriebenen Änderungen Folgendes: aa) Im Jahr 2005 können 60 % der Beiträge zu unserem Versorgungswerk (Pflichtbeiträge und freiwillige Mehrzahlungen) bis zu einer Obergrenze von ,-- jährlich bei Ledigen bzw ,-- bei Verheirateten als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Von dem sich hieraus ergebenden Betrag ist bei Arbeitnehmern der steuerfreie Arbeitgeberanteil zu den Beiträgen zum Versorgungswerk abzuziehen. Dies bedeutet für Arbeitnehmer, dass sie im Jahr % des Gesamtbeitrags zur Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend machen können. Beispiel 1: Niedergelassenes Mitglied Beitrag in 2005: ,88 (Beitrag 2005 steht noch nicht fest, daher im Beispiel Pflichtbeitrag des Jahres 2004) 60 % davon, also 9.761,33 sind steuerlich absetzbar. Beispiel 2: Angestelltes Mitglied Beitrag in 2005: ,00 (voraussichtl. Höchstbeitrag des Jahres 2005, Änderungen sind möglich) 60 % davon sind 7.300,80 Besonderheit: Von diesem Betrag sind bereits 50 % des Gesamtbeitrags, also 6.084,00, durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil ausgeschöpft. Es sind 1.216,80 steuerlich absetzbar, das entspricht 10 % des Gesamtbeitrags. Arbeitnehmer, die außer ihren gesetzlichen Sozialversicherungsabgaben keine weiteren Vorsorgeaufwendungen haben, brauchen nichts zu veranlassen. Ihr Arbeitgeber berücksichtigt diese Abgaben schon beim Lohnsteuerabzug. Freiwillige Beitragszahlungen müssen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. bb) Fortlaufende Anhebung des abzugsfähigen Anteils Zu berücksichtigen ist immer, dass die Anhebung des abzugsfähigen Teils der Vorsorgeaufwendungen von anfänglichen 60 % um jährlich 2 Prozentpunkte jedem Mitglied fortlaufend zu Gute kommt. Hier gilt somit anders als auf der Leistungsseite nicht das Jahrgangs- bzw. Kohortenprinzip. cc) Günstigerprüfung Der Gesetzgeber hat im Alterseinkünftegesetz eine Günstigerprüfung vorgesehen, um Schlechterstellungen durch die neuen Regelungen zu verhindern. Demnach wird die Finanzverwaltung eine Vergleichsberechnung durchführen, wobei das für den Steuerpflichtigen günstigere Verfahren bis einschließlich 2019 Anwendung findet. ee) Abgrenzung zu sonstigen Versicherungsbeiträgen Für die praktische Bedeutung des Sonderausgabenabzugs ist entscheidend, dass Versicherungsbeiträge, z. B. Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung, den abzugsfähigen Betrag für Altersvorsorgeaufwendungen zum Versorgungswerk künftig nicht mehr aufzehren können. Dies ist eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation. Beachten Sie bitte, dass das Versorgungswerk als berufsständische Versorgungseinrichtung zu steuerrechtlichen Fragen weder individuelle Auskünfte noch konkrete Beratung geben kann und darf. Wir bitten daher um Verständnis, dass die hier enthaltenden Angaben nur als unverbindliche Informationen angesehen werden können. Wegen konkreter Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes für Sie persönlich wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt. 12

11 Aus der Ärztekammer Auftaktveranstaltung der Euregio der Zahnärzte Saar-Lor-Lux/Rheinland-Pfalz Symbolisch im Dreiländereck zwischen Deutschland, Frankreich und Luxemburg gelegen, trafen sich am 25. September Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Lothringen, Luxemburg, Rheinland- Pfalz und Saarland in Orscholz an der Saarschleife. Eingeladen zu diesem Treffen hatte die am 21. April 2004 in Saarbrücken ins Leben gerufene Euregio der Zahnärzte Saar-Lor-Lux/Rheinland-Pfalz. Gründungsvater und Motor dieser Organisation ist der Ehrenvorsitzende der saarländischen Zahnärzteschaft, Sanitätsrat Dr. Werner Röhrig (Foto S.4). Offizielle Träger der Euregio sind neben den Landeszahnärztekammern Rheinland-Pfalz und Saarland auf französischer Seite das Syndicat Dentaire de la Moselle mit Sitz in Metz. In Kürze beitreten möchte auch die lothringische Zahnärztekammer, der Ordre Départemental de la Moselle und das luxemburger Collège Médical. Geleitet wird die Euregio gegenwärtig vom saarländischen Kammervorsitzenden, Sanitätsrat Dr. Wolfgang Weis. Zur Auftaktveranstaltung in Orscholz waren neben den Präsidenten der beteiligten Organisationen die Vorsitzenden der rheinland-pfälzischen Bezirkszahnärztekammern sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Lothringen, Luxemburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland erschienen, die sich bereiterklärt haben, künftig in vier festgelegten grenzüberschreitenden Distrikten mit den Kolleginnen und Kollegen diesseits und jenseits der Grenze zusammenzuarbeiten. Die Konferenz in Orscholz war hierfür eine erste Plattform und diente dem Kennenlernen der jeweiligen Distriktsverantwortlichen auf deutscher, luxemburger und französischer Seite. In drei Impulsreferaten wurde beispielhaft dargestellt, welche Themenbereiche in den künftigen Distriktskonferenzen aufgegriffen werden können. Sanitätsrat Dr. Weis erläuterte den Aufgabenbereich einer deutschen Zahnärztekammer, etwas, wozu es auf luxemburger und französischer Seite kein gleichartiges Pendant gibt. Entsprechend groß war der Nachfrage- und Gesprächsbedarf zu diesem Thema. Der Präsident des Syndicat Dentaire de la Moselle in Metz, Dr. Masseran, präsentierte Vergleichszahlen über die Gesundheitsausgaben in Deutschland, Frankreich und Luxemburg, speziell auch über die für die Zahnheilkunde aufgewandten Kosten. Ein weiterer Bericht befasste sich mit der Entwicklung der Zahnärztezahlen in Frankreich und spezifisch in Lothringen. Dabei zeigte sich, dass in Frankreich wegen der staatlich begrenzten Zulassungen zum Zahnmedizinstudium künftig ein Zahnärztemangel droht, auch dies ein Aspekt, der gerade im grenznahen Raum, wo schon heute wenn auch noch in relativ geringer Zahl diesseits und jenseits der Grenze praktiziert wird, Folgen zeigen wird. In einem weiteren Referat konnte die Leiterin des Brüsseler Büros der Bundeszahnärztekammer, Frau Claudia Ritter, klarmachen, wie wichtig es heute ist, Informationsarbeit in Brüssel zu leisten und wie dies praktisch umgesetzt wird. Brüssel wacht nicht nur mit Argusaugen über die Verwirklichung eines freien Dienstleistungsverkehrs über die Grenzen hinweg und stellt nationale Reglungen, die dies behindern könnten, in Frage, in Brüssel werden auch so Frau Ritter 70 % aller nationalen Gesetze im Bereich der Wirtschaft durch Richtlinien der Kommission vorformuliert. Nicht wenige Richtlinien haben auch unmittelbare Auswirkungen in der zahnärztlichen Berufsausübung, sei es die EU-weite unbeschränkte Zulassung zum Beruf bei als gleichwertig definierter Ausbildung, oder seien es Bestimmungen im Bereich des Strahlenschutzes, der Praxishygiene oder der Arbeitssicherheit. Die lebhafte zweisprachige Diskussion zu allen Referaten zeigte, wie sehr gleiche Probleme diesseits und jenseits von Staatsgrenzen, wie sehr aber auch die Unkenntnis unterschiedlicher Lösungsansätze und Systeme ein Nachfragen und Feststellen von Wissensdefiziten auslöst. Es zeigt aber auch, wie wenig Europa trotz gleicher Währung und freiem Grenzverkehr auf der (Wissens-) Ebene der Bürger angekommen ist. Dieses Defizit zumindest bei der Gruppe der Zahnärztinnen und Zahnärzte im Bereich der Euregio Saar-Lor-Lux/Rheinland-Pfalz aufzulösen, ist so der Gründungsmotor und Ehrenvorsitzende der saarländischen Kammer, Sanitätsrat Dr. Werner Röhrig, eines der vornehmsten Ziele dieser Euregio. Man wolle weg von der Ebene der Funktionäre hin zu denen, die es unmittelbar angeht, hier nämlich den Zahnärztinnen und Zahnärzte vor Ort. In einer Zeit, in der jeder Bürger eines EU-Mitgliedsstaates sich auf Kosten seiner Sozialversicherung in jedem EU-Staat ambulant behandeln lassen könne (so die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes), sei es ein Paradoxon, wenn Zahnärztinnen und Zahnärzte sich diesseits und jenseits der Grenze nicht einmal kennen würden. Dies soll in der europäischen Region Saar-Lor-Lux-Rheinland/Pfalz künftig nicht mehr der Fall sein. Die jeweiligen Distriktsbeauftragten saßen beim gemeinsamen Mittagessen zusammen und vereinbarten bereits erste Treffen und Aktivitäten. Aller Anfang ist schwer, das weiß jeder. Aber ohne Anfang bewegt sich nichts. Die Zusammenarbeit von Kolleginnen und Kollegen bei der Patientenversorgung über (Staats-) Versicherungsgrenzen hinweg soll keine Illusion bleiben. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes könnten so schnell mit (mehr) Leben erfüllt werden. Vielleicht war es ja kein Zufall, dass die erste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes die Kostenübernahme der kieferorthopädischen Behandlung eines luxemburger Kindes in Trier betraf, keine 30 km vom herrlichen Tagungsort Orscholz an der Saarschleife entfernt... Ass. jur. B. Kuntz, Geschäftsführer 13

12 Anzeige 14

13 Anzeige 15

14 Aus der Ärztekammer Umgang mit schwierigen Patienten: Treffen zur Qualitätssicherung Patienten sind ihrem Arzt gegenüber häufig nicht ehrlich, haben vielfach Angst vor einem Arztbesuch oder befolgen ärztliche Anordnungen und Ratschläge leider viel seltener, als man dies als Mediziner annimmt (Caron & Roth, 1968) und gerne hätte. Nach einer Untersuchung von Burgoon, Callister und Hunsaker (1994) sind nur 3 % der Patienten ihrem Arzt gegenüber absolut ehrlich. Ein Anteil von 85 % der Patienten verschweigt wichtige Dinge oder bleibt in den Äußerungen zweideutig und ca. ein Drittel lügt regelrecht, wenn mit dem Arzt gesprochen wird. Wie soll die Qualität der Behandlung sichergestellt werden, wenn die Basis des Arzt- Patienten-Kontaktes auf unvollständigen oder unwahren Aussagen beruht? Eine Studie des Instituts der deutschen Zahnärzte lässt erahnen, wie ernst das Thema Angst beispielsweise bei zahnärztlichen Behandlungen genommen werden muss: 75 % der erwachsenen Patienten zeigen eine lichte bis mittlere, 15 % sogar eine überdurchschnittliche Angstausprägung. Nur 5 % sagen von sich, keinerlei Ängste zu spüren. Es zeigt sich: Die Psyche der Patienten spielt bei der alltäglichen Behandlung eine wichtige Rolle, auch wenn keine ausdrücklichen psychischen Beschwerden vorhanden sind. Die Regionalgruppe der Deutschen Gesellschaft für Zahnärztliche Hypnose (DGZH) beschäftigt sich interdisziplinär mit dem Thema Patientenkommunikation. Bei regelmäßigen offenen Treffen tauschen sich Zahnärzte, Ärzte und Psychologen über den Umgang mit schwierigen Patienten aus. Die Treffen dienen der Qualitätssicherung und werden von den beiden Regionalgruppenleitern, dem Zahnarzt Erik Bahr und dem Psychologen Stefan Junker, organisiert und geleitet. Beide sind auf die Themen Angst und Behandlungsvermeidung spezialisiert. Themen der Treffen sind beispielsweise der Umgang mit Nadel- oder Dentalphobikern, die Vermittlung von Gesprächstechniken um die Befolgung ärztlicher Verordnung sicherzustellen oder allgemein die Gestaltung angenehmer Arzt-Patienten- Kontakte. Dabei wird auch immer wieder besprochen, wie mit speziellen hypnotischen Sprachmustern der Patientenkontakt und die Behandlung begünstigt werden können. Die Kollegen aller Disziplinen sind herzlich eingeladen, an den offenen Treffen teilzunehmen. Informationen über die Zusammenkünfte erhalten Sie im Internet unter dgzh. Um kurze telefonische Voranmeldung wird gebeten. Die Regionalgruppenleiter stehen gerne für weitere Informationen oder Ratschläge bei konkreten Problemfällen zur Verfügung. Zahnarztpraxis Erik Bahr, Obertorstr. 1, Saarbrücken, Tel. (06 81) Psychologische Praxis Stefan Junker, Universität, Gebäude 30, Saarbrücken, Tel. (06 81) Literatur: Burgoon, M., Callister, M. & Hunsacker, F. G. (1994). Patients who deceive: An empirical investigation of patient-physician communication. Journal of Language and Social Psychology, 13, Caron, H. S. & Roth, H. P. (1968). Patients cooperation with a medical regimen. Journal of the Amercian Medical Association 203, Hinweis zu Verordnung von Arzneimitteln und Kennzeichnung von Rechnungsdoppeln Verordnung von Arzneimitteln Zum 1. Januar 2004 wurden die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) und die Satzung der Postbeamtenkrankenkasse dahingehend geändert, dass Arzneimittel nur noch beihilfe- und erstattungsfähig sind, wenn sie verschreibungspflichtig sind. Ausgenommen sind lediglich die Präparate, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss für besondere Indikationen zugelassen sind. Nicht anerkannt werden verschreibungspflichtige Arzneimittel, die als so genannte Lifestyle-Arzneimittel eingestuft sind. Die Umsetzung dieser Vorgaben wurde ausgesetzt bis zu Änderung der Apothekenbetriebsverordnung, da die Pharmazentralnummer zur Prüfung der Beihilfe- und Erstattungsfähigkeit erforderlich ist. Nachdem zum 1. August 2004 die Apothekenbetriebsverordnung geändert wurde und somit von den Apotheken die Pharmazentralnummer angegeben werden muss, werden nunmehr Verordnungen von der Postbeamtenkrankenkasse entsprechend geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass häufig nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet werden, ohne dass eine Indikation angegeben ist. Zur Prüfung ihrer Leistungspflicht benötigt die Postbeamtenkrankenkasse bei den nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aber die zugrunde liegende Indikation. Dies bedeutet, dass Verordnungen ohne einen entsprechenden Vermerk an die Versicherten zurückgereicht werden müssen, was bei der Postbeamtenkrankenkasse einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verursacht. Zum anderen wenden sich die Versicherten dann wiederum in der Regel an ihren Arzt, um die Indikation ergänzen zu lassen, so dass auch den Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse und den Ärzten Umstände entstehen. 16

15 Aus der Ärztekammer Es sei daher nochmals darauf hingewiesen, dass die Indikation bei nicht verschreibungspflichtigen Präparaten angegeben werden muss. Akzeptiert wird auch, wenn sie lediglich mit der Nummer (z. B ) der betreffenden Indikation aus den Arzneimittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses vermerkt wird. Selbstverständlich kann auch eine Indikationsangabe auf einem gesonderten Blatt berücksichtigt werden, doch wäre die Angabe auf dem Verordnungsblatt für alle Beteiligten zweckmäßiger. Rechnungserstellung Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass die deutliche Kennzeichnung von Rechnungsdoppeln oder -korrekturen zur Vermeidung von Missverständnissen und missbräuchlicher Verwendung notwendig ist. Häufig wird festgestellt, dass Original und Doppel nicht voneinander zu unterscheiden sind und daher zweimal zur Erstattung vorgelegt werden. Führung, Selbstmanagement und kommunikative Kompetenz NLP für Ärzte und Zahnärzte Wo wir die Liebe zum Menschen finden, entdecken wir auch die Liebe zur Kunst der Medizin (Hippokrates: Unterweisungen) Erstmals bietet die Ärztekammer des Saarlandes in Zusammenarbeit mit der NLP Trainerakademie ab Dezember 2004 eine Ausbildung zum NLP-Practitioner an. Der Kurs umfasst insgesamt sechs Wochenenden mit zusammen 150 Kursstunden und schließt mit einer Zertifizierung (DVNLP) zum NLP-Practitioner ab. Lange galt NLP als Geheimtipp im Bereich Wirtschaft und Kommunikation. Die Abkürzung NLP steht für Neuro- Linguistisches Programmieren. NLP beschreibt die Zusammenhänge zwischen körperlichen (Neurophysiologischen) Zuständen, Sprache (Linguistik) und den inneren Programmen. Die Ursprünge Die NLP-Methode als Wissenschaft der subjektiven Erfahrung (R.Dilts) gründete in den frühen achtziger Jahren auf der Beobachtung und Nutzbarmachung der Fähigkeiten von außergewöhnlich erfolgreichen Therapeuten wie dem Begründer der Gestalttherapie Fritz Perls, dem Hypnotherapeuten Milton Erickson und der Familientherapeutin Virginia Satir. Deren wirksame kommunikative Muster wurden analysiert, verfeinert und daraus ein elegantes Modell entwickelt, welches effektive Kommunikation, positive persönliche Veränderung und beschleunigtes Lernen ermöglicht und damit verbunden in größerem Genuss und Freude am Leben resultiert. Selbstmanagement NLP basiert auf der Erkenntnis, dass wir unsere Erfahrungen durch die ganz spezifische Art und Weise ausbilden, wie wir die Dinge in unserem Gehirn zunächst sehen, hören und fühlen und danach speichern was normalerweise mit den Begriffen Denken und Lernen beschrieben wird. Diese Struktur der höchst individuellen Datenspeicherung gemachter subjektiver Erfahrungen erklärt zum Beispiel, warum es möglich ist, dass eine Person deutliche Stressreaktionen zeigt angesichts der Notwendigkeit, einen öffentlichen Vortrag zu halten oder auch seine Mitarbeiter so zu führen, dass seine Praxis auf eine gesetzliche Veränderung im Gesundheitswesen erfolgreich reagieren kann, während ein anderer sich durch gleiche Aufgaben angespornt und angeregt fühlt. NLP bietet eine Fülle kreativer Werkzeuge, die sie darin unterstützen, Ihre Ziele zu klären und diese entsprechend Ihrer wirklichen Fähigkeiten auch in Ihrem beruflichen und privaten Umfeld zu erreichen. Ein Ziel könnte sein, statt als Hamster im Rad und Sklave im Arztkittel durch Helfersyndrom und Burnout gefährdet zu sein, die eigene ärztliche Tätigkeit als Kraft spendend und vitalisierend zu empfinden und sich selbst bewusst sein in einem positiven Bild, zum Beispiel als Quelle der Heilung oder ruhenden Pol in stürmischen Zeiten. Diese Seite des NLP ermöglicht es Ihnen, eigene störende Verhaltensweisen, Gefühle, innere hemmende Überzeugungen, von denen Sie meinen, es sei günstiger, wünschenswerter, angemessener oder vorteilhafter, mehr Wahlmöglichkeiten zu haben, um anders handeln, fühlen oder denken zu können, gezielt so zu verändern, dass Sie mit den Anforderungen Ihres Lebens wesentlich besser zurecht kommen. Der angebotene Kurs dient indes ausschließlich Ihrer professionellen Weiterbildung. Er kann keine Therapie ersetzen. Führung und kommunikative Kompetenz Neben dieser persönlichen Veränderungsarbeit besteht eine andere Seite der NLP-Fähigkeiten darin, Menschen beraten, unterstützen, fördern oder heilen zu können. Als Arzt: Die Patientenzufriedenheit mit Ihnen als Arztpersönlichkeit und Ihrem Team nimmt zu ein wichtiges Ziel im Qualitätsmanagement und ein deutlicher Pluspunkt für Ihren Praxiserfolg. Als Chef oder Vorgesetzter: Ihre Arbeit im Team zeigt verbessertes Führungsverhalten, was zu deutlicher Effizienzsteigerung Ihrer Praxis führt, auch durch geringere Personal-Fluktuation und gleichzeitiger Motivationsverbesserung bei gelingender Zielerreichung. 17

16 Aus der Ärztekammer Als Mitmensch in Ihrem privaten Umfeld: Sie sind in alltäglichen Gesprächssituationen aufmerksam zugewandt und können Ihre Fähigkeiten einsetzen um andere damit zu stärken oder zu befähigen, erfolgreicher zu sein oder neue Wege zu gehen. Die Möglichkeit, menschliches Verhalten mit hochwirksamen Methoden beeinflussen zu können, beinhaltet gleichzeitig auch die Gefahr des Missbrauchs im Sinne einer unerwünschten Manipulation. Neben Ihrem Wissen, dass man nicht Nicht-Kommunizieren kann, ist hier insbesondere Ihre ethische Integrität als NLP-Anwender gefordert. So eingesetzt ist NLP dann die hohe Schule der Kommunikation: respektvoll und zugleich reizvoll, genussvoll und sehr effektiv. Es verwundert daher nicht, dass die NLP-Methoden in der freien Wirtschaft, im Coaching und im Management-Training als hoch effektiv geschätzt werden. Kursthemen und CME-Punkte Die Ärztekammer des Saarlandes bietet erstmals für Ärzte und Zahnärzte die Ausbildung zum NLP-Practitioner an. Das Kursangebot richtet sich ausdrücklich an alle ärztlich oder zahnärztlich Tätigen in Klinik und Praxis. Die Kurse finden an je zwei Wochenenden im Dezember 2004, im Februar und im April 2005 statt. Themen im Dezember: Grundlagen effektiver Kommunikation und Aktivierung eigener Ressourcen, eigene Ziele setzen und für die Therapie in Praxis und Klinik nutzen lernen. Themen im Februar: Veränderungstechniken bei ängstlichen Patienten, Strategien bei schwierigen und zwanghaften Patienten. Themen im April: Motivation und Zusammenarbeit im Team, der Arzt als Führungskraft. Für die Wochenenden 1 bis 5 sind je 25 CME-Fortbildungspunkte, für das 6. Wochenende 19 Punkte, insgesamt also 134 CME-Punkte anerkannt. Anmeldung und weitere Informationen bei Ihren Referenten und Trainern: Dr. Wilhelm Adelhardt (NLP-Trainer und Chefarzt der Frauenklinik im Knappschaftskrankenhaus Püttlingen) Tel. privat ( ) Tel. Klinik ( ) frauenklinik@saarmail.de Dr. Pushkar Happ (NLP-Lehrtrainer) Tel. ( ) info@trainerakademie.de Webseite: nlp-trainerakademie.de 20 Jahre Frauenrat Saarland Kurzportrait Der Frauenrat Saarland als Dachorganisation von zurzeit 39 Frauenverbänden und -gruppierungen wurde 1984 gegründet. Vorläufer war die Arbeitsgemeinschaft saarländischer Frauenverbände, die sich im Zuge der in vielen Bundesländern entstehenden Landesfrauenräte und der erstarkenden Neuen Frauenbewegung auch im Saarland 1976 konstituierte. Die grundlegende Zielsetzung der inzwischen in allen 16 Bundesländern aktiven Landesfrauenräte wie auch des saarländischen Frauenrats leitet sich aus den verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsvorschriften ab. Die frauenpolitischen Initiativen der Frauenräte beziehen sich von daher auf politisch-administrative Themenfelder wie die Bundes- und EU-Frauenpolitik und das jeweilige Landesgleichstellungsgesetz. Gleichermaßen werden aber auch regionale Themen aufgegriffen, diskutiert und in der Öffentlichkeit und in den politischen Gremien (z. B. Rundfunkrat, Landesmedienanstalt) zu Gehör gebracht. Dazu gehört ganz zentral die kritische Begleitung der Frauenpolitik der Landesregierung und der im Landtag vertretenen Parteien. Außerdem setzt der Frauenrat sich durch Stellungnahmen, Pressearbeit und Gespräche mit regionalen Akteurinnen und Akteure ein für eine Verbesserung der Situation von Frauen vor Ort. Thematische Schwerpunkte in den letzten Jahren waren u. a. der Abbau der Frauenarbeitslosigkeit, die Schaffung von Strukturen, die die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und Frauen ermöglichen (Ganztagsschulen, Kinderkrippen etc.), der Erhalt von frauenspezifischen Einrichtungen, die Unterstützung von lokalen Integrationsbemühungen für Migrantinnen und die Auseinandersetzung mit der Problematik der immer noch virulenten Gewalt gegen Frauen. Der Frauenrat sieht sich vor allem als Netzwerk von Frauenorganisationen im Saarland und bietet damit ein Forum zur Verhandlung und Durchsetzung von frauenpolitischen Anliegen, ein Angebot, das von immer mehr frauenpolitisch engagierten Verbänden angenommen wird. Die zurzeit 39 Mitglieder (Berufsverbände, konfessionelle und parteigebundene Verbände sowie Frauenvereine und -verbände aus der Frauenbewegung) vertreten insgesamt rund Frauen und sind damit eine starke Lobby für Frauen im Saarland. Die Geschichte des Frauenrates, soweit Material verfügbar, wird von der Frauenbibliothek, Leiterin Dr. Annette Keinhorst, dokumentarisch aufgearbeitet. Das Projekt einer historischen Recherche mit Zeitzeuginnen ist geplant ( Ärztinnen sind von Anbeginn aktiv im Landesfrauenrat tätig. Langjährige Vertreterin des Deutschen Ärztinnenbundes, LV Saar, ist unsere Kollegin Sanitätsrätin Dr. Renate Dessauer, ehemals niedergelassene Hautärztin. Die Gruppe der Ärztinnen im saarländischen Ärzteverband wird vertreten durch die Kinder- und Jugendärztin Eva Groterath, seit 2003 auch Vorstandsmitglied. Im November 2004 begeht der Frauenrat Saarland mit einer Festmatinee im Saarbrücker Rathaus sein 20-jähriges Bestehen. Hierzu werden zahlreiche Gäste, auch aus anderen Bundesländern, erwartet. Weitere Infos: Eva Groterath, Kinder- und Jugendärztin, Psychotherapie, Saarbrücken 18

17 Aus der Ärztekammer / Chronik Prof. Dr. med. Paul Fritsche 80 Jahre Am 27. November 2004 vollendet der ehemalige und langjährige Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes, Herr Prof. Dr. med. Paul Fritsche, sein 80. Lebensjahr. Geboren 1924 in Rottleberode/Harz und aufgewachsen und geprägt durch eine ländliche und naturbezogene Umgebung, studierte er nach dem Abitur, das er mit Auszeichnung bestand, Philosophie und Medizin an der Universität Halle mit entsprechendem Abschluss. Der Beginn der Studien verzögerte sich wegen dreijähriger Kriegsdienstverpflichtung und anschließender Nichtzulassung zum Studium für vier Semester wegen Nichtzugehörigkeit zu der politischen Partei der früheren DDR. Nach der Promotion zum Dr. med absolvierte er seine Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesiologie an den Universitätskliniken Halle. In den Jahren 1964 bis 1967 oblagen ihm Aufbau und Leitung der Anästhesie-Abteilung der Medizinischen Akademie Dresden. Aus ärztlichethischen und moralischen Gründen beendete er dort seine ärztliche Tätigkeit und siedelte 1967 in die Bundesrepublik Deutschland über. Es war rückblickend ein Glücksfall für die Medizinische Fakultät in Homburg, dass Prof. Fritsche nach Tätigkeiten an den Universitäten Mainz und Göttingen 1969 zunächst als Oberarzt an das Institut für Anästhesie in Homburg/Saar kam, wo er sich 1972 für das Fach Anästhesiologie habilitierte und als Wissenschaftlicher Rat in das Beamtenverhältnis berufen wurde. Dort oblag ihm die Organisation der Weiter- und Fortbildung der Ärzte und Pflegekräfte eine Aufgabe, die er sehr ernst nahm und mit großem Engagement erfüllte. Seit seiner Habilitation hat Prof. Fritsche trotz seines täglichen Einsatzes in der Krankenversorgung 357 wissenschaftliche Vorträge gehalten, meist auf Einladung aus dem In- und Ausland, so z. B. beim Europarat, Weltkongress für Medizinisches Recht, Deutsche Bischofskonferenz sowie Anästhesie-Fachtagungen, außerdem hat er 157 wissenschaftliche Arbeiten, 11 Lehrbuchbeiträge und drei Monographien verfasst. Während seiner 20-jährigen Forschungstätigkeit und auch bis in die heutige Zeit, hat er sich vor allem mit Fragen im Grenzbereich zwischen Leben und Tod, der ärztlichen Ethik und der Gentechnologie beschäftigt. Zu diesem Thema hat er eine Reihe von Publikationen und eine Monographie verfasst und hält ständig Vorträge vor kirchlichen, juristischen und medizin-juristischen Arbeitskreisen. Prof. Fritsche hat 1978 das Seminar für Fragen ärztlicher Ethik in der Medizinischen Fakultät eingerichtet und 1987 die Stiftung Wissenschaftliches Forum mit dem Motto Wissenschaftlicher Fortschritt in Verantwortung zusammen mit der Universität des Saarlandes und der Stadt Homburg ins Leben gerufen. In diesem Rahmen haben inzwischen 119 kompetente Vertreter der verschiedensten wissenschaftlichen Disziplinen Gastvorlesungen gehalten, die den hohen wissenschaftlichen Standard dieser Einrichtung weithin dokumentiert haben. In seiner Amtszeit als Dekan von 1983 bis 1990 lag ihm vor allem die Verbesserung der Lehrtätigkeit studentennah am Herzen. Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Amt als Dekan, in das ihn das große Vertrauen der Fakultät dreimal einstimmig gewählt hatte, hat er nicht die Hände in den Schoß gelegt, sondern er hat sich aktiv im Auftrag der Fakultät und der Universität weiterhin als Studienbeauftragter mit Studienfragen, Verbesserung von Ausbildungsgängen, internationalem Studentenaustausch und Postgraduierten-Studium beschäftigt. Hier ist vor allem die Intensivierung der Beziehungen zur Gründungsuniversität Nancy zu nennen. Besonders die Verbesserung freundschaftlicher Beziehungen zu Frankreich ist für ihn bis in die gegenwärtige Zeit eine innere Verpflichtung. Auch die zwischenmenschlichen Beziehungen und das standesgerechte Verhalten der jungen Kollegen sind ihm ein Hauptanliegen. Prof. Fritsche war auch in der ärztlichen Fortbildung sehr aktiv. In zahlreichen Veranstaltungen und Klinischen Wochenenden hat er seine konstruktive Zusammenarbeit mit der Ärztekammer und dem Ärzteverband des Saarlandes bewiesen. Er hat es dabei verstanden, die jeweilige Thematik präzise und praxisnah darzustellen. Für seine Verdienste um die ärztliche Fortbildung wurde ihm 1984 vom Vorstand der Bundesärztekammer die Ernst-von-Bergmann-Plakette verliehen. Darüber hinaus wurde er für seine vielfältigen und hohen Verdienste mehrfach geehrt und ausgezeichnet: Ehrenmedaille der Universität des Saarlandes, Asklepios-Verdienstmedaille der Medizinischen Fakultät in Homburg/Saar, Bürgermedaille der Kreis- und Universitätsstadt Homburg/Saar, Bundesverdienstkreuz 1. Klasse, Verleihung des Commandeur-Grades de l Ordre National du Mérite durch den Präsidenten der Französischen Republik. Von 1975 bis 1991 war Prof. Fritsche Landesvorsitzender für das Saarland der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, und 1981 wurde er als einziger Arzt in die Deutsche Sektion der Internationalen Juristen- Kommission gewählt wurde er zum Mitglied der Zentralen Personal- und Strukturkommission der Humboldt-Universität Berlin berufen. Er hat insbesondere auch die Bedeutung der Medizin als interdisziplinäres Fach erkannt, und so ist es verständlich, dass er zu den Gründungsmitgliedern des Medizinisch-Juristischen Arbeitskreises im Saarland zählt. Bei der Ärztekammer war er von 1978 bis 1991 Mitglied des Prüfungsausschusses für das Gebiet Anästhesiologie und ab 1983 Mitglied der Ethikkommission wurde er Mitglied des Ausschusses für Fragen der ärztlichen Ausbildung. Weitere Aktivitäten entfaltete er als Mitglied der Akademie für Ethik in der Medizin in Göttingen, als Kuratoriumsmitglied der Evang. Akademie der Pfalz in Speyer, Mitglied des Kuratoriums zur Verleihung des Felix-Koßmann- Preises für Besonders menschliche Betreuung am Krankenbett sowie als Vorstandsmitglied der Vereinigung der Freunde der Universität des Saarlandes. All diese Ämter hat Prof. Fritsche mit Engagement und Augenmaß wahrgenommen. Prof. Fritsche hat als Arzt und Hochschullehrer sowie in seinen Ehrenämtern Vorbildliches geleistet; wir sind ihm zu großem Dank verpflichtet. Seine Devise war immer das Aufeinanderzugehen und das Miteinanderreden. So suchte er stets den Weg des Ausgleichs. Die saarländische Ärzteschaft und die Medizinische Fakultät gratulieren dem verehrten Kollegen zu seinem Ehrentag sehr herzlich und wünschen ihm weiterhin alles Gute. Prof. Dr. N. Müller-Lantzsch, Dekan 19

18 Aus der Ärztekammer / Chronik Akad. Direktor Dr. W. Zilz 65 Jahre Am 30. August 2004 vollendete das Urgestein der Klinik für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde der Universität des Saarlandes, Akademischer Direktor Dr. Walter Zilz, sein 65. Lebensjahr. Der geborene Pfälzer Walter Zilz studierte von 1959 bis 1964 an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz Zahnheilkunde und arbeitete dort von 1964 bis 1967 als Assistent in der Klinik für Zahnerhaltungskunde. Dort promovierte er 1965 zum Dr. med. dent. Nach seinem Wehrdienst als Stabsarzt im Bundeswehrlazarett Gießen wurde er 1967 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität des Saarlandes im Bereich Oralchirurgie. Erst ein Jahr später wechselte er in die Abteilung für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde. Mit dem Ruf seines Lehrers Klaus Fuhr folgte er diesem auch nach Mainz zurück, wo er von 1971 bis 1972 Oberarzt in der Zahnärztlichen Prothetik war. Einem Angebot des damaligen Vorstehers der Prothetik, Heinz Schmeißner folgend, kehrte er am 1. Juni 1972 an die Universität des Saarlandes und das Landeskrankenhaus zurück. Dort baute er zusammen mit dem Lehrstuhlinhaber die Prothetische Abteilung weiter auf und wurde bereits 1983 zum Akademischen Direktor ernannt. Herr Kollege Zilz ist langjähriges Mitglied in der DGZMK und DGZPW sowie in der Saarländischen Gesellschaft für Zahnärztliche Fortbildung. Durch seine Assistententätigkeit in drei der vier Fachgebiete der ZMK verfügte er über ein fundiertes und breit angelegtes Wissen, was seinen Patienten aber auch den klinischen Studentenkursen in idealer Weise nutzte. Neben der konventionellen zahnärztlichen Tätigkeit war ein Hauptschwerpunkt seiner Arbeit die Defektprothetik und Epithetik sowie die Funktionsdiagnostik und -therapie. Hier war er einer der ersten in Deutschland, die sich schon früh mit dieser schwierigen Thematik auseinandersetzten. Bis zum Ende seiner Tätigkeit in der Klinik für Prothetik und Werkstoffkunde war er derjenige, der wesentlicher Ansprechpartner für die niedergelassenen Kollegen bei diesem Teilbereich der Prothetik war. Als passionierter Jäger interessierten ihn auch immer wieder zahnmedizinische Themen im Bereich der Wildbiologie, zu denen er auch publizierte. Die schwierigsten Zeiten seiner beruflichen Tätigkeit hatte Herr Kollege Zilz als kommissarischer Direktor der Prothetik, in denen immer wieder die Schließung der Zahnmedizin in Homburg diskutiert wurde. Als nichthabilitierter Kommissarius konnte er es aber nicht verhindern, dass alle Sparbeschlüsse, die dem Erhalt der Zahnkliniken dienten, auf Kosten der Prothetik realisiert wurden. Dennoch hat er es geschafft, eine intakte Rumpfmannschaft zu erhalten, die trotz aller Schwierigkeiten motiviert ihrer Arbeit nachging. Dafür möchte ich ihm an dieser Stelle nochmals ganz herzlich danken. Ohne Probleme trat Walter Zilz auch wieder ins Glied zurück, nachdem der Lehrstuhl wieder besetzt war. Hier half er mir auch in idealer Weise bei der anfänglichen Orientierung und Umschiffung gefährlicher Klippen und zeigte sich in der ganzen Zeit unserer Zusammenarbeit überaus loyal. Seit Mai 2004 ist Walter Zilz im wohlverdienten Ruhestand, wo er sich vermehrt seiner Jagdleidenschaft widmen kann. Möge er zusammen mit seiner Frau noch viele gemeinsame harmonische Jahre in guter Gesundheit verleben. Ad multos annos! Prof. Dr. Peter Pospiech Direktor der Klinik für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde der Universität des Saarlandes Professor Dr. Zeuzem berufen Professor Dr. Stefan Zeuzem, Direktor der Klinik für Innere Medizin II (Gastroenterologie, Hepatologie, Endokrinologie, Diabetologie und Ernährungsmedizin) des Universitätsklinikums des Saarlandes wurde vom Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Prof. Dr. Ernst-Ludwig Winnacker, zum 1. November 2004 in den Senats- und Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs berufen. GESUNDHEIT 20

19 Ärztliche Fortbildung Veranstaltungskalender Die angegebenen P (* vorbehaltlich des endgültigen Programms) gelten für das von der Vertreterversammlung der Ärztekammmer des Saarlandes am beschlossene Modellprojekt Fortbildungszertifikat. Hinweis: Veranstaltungen im Monat November auch in SÄB 10/2004, Seiten 21 ff. und Homepage der Ärztekammer des Saarlandes unter (Ärzte Fortbildung) 3. November P Fortbildungsveranstaltung der Abteilung für Anästhesie und operative Intensivmedizin, SHG Kliniken Merzig Cerebrales Monitoring der Narkose- und Sedierungstiefe Dr. med. T. Krauß Uhr Personalkasino im Klinikum Merzig, 2. Etage Auskunft: Dr. med. A. Schifferdecker Tel. ( ) Fax a.schifferdecker. mzg@shg-kliniken.de November 2004 Zertifizierung beantragt! 5. Saarländische Balint- Studientagung Uhr Universitätskliniken des Saarlandes, Homburg, Geb. 74 (Mensa) Tagungsleitung: Prof. Dr. med. E. R. Petzold, Dr. med. H. Greß, Priv.-Doz. Dr. med. V. Köllner Deutsche Balint-Gesellschaft e. V., Deutsche Sektion der Federation Internationale Balint in Zusammenarbeit mit der Fachschaft Medizin und dem Institut für Psychoanalyse, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin, Homburg/Saar Auskunft: Sekretariat des Instituts für Psychoanalyse, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin der Universitätskliniken, Haus 2, Homburg/Saar Tel. ( ) Fax Anmeldung: Geschäftsstelle der Deutschen Balint- Gesellschaft, Wienhausen Tel. ( ) Fax November P Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft für Praktische Angiologie APA Carotis-Stenose PTA und TEA Uhr Parkhotel Weiskirchen, Kurparkstr. 4 Tel. ( ) (Ausführliches Programm sh. SÄB 10/2004, S. 25) 9. November P 208. Schmerzkonferenz (SSK) des Arbeitskreises Schmerztherapie Uhr Haus der Ärzte, Saarbrücken, Faktoreistr. 4, 10. Etage, Großer Saal Tel. (06 81) (Programm siehe Seite 39) 10. November 2004 Fortbildungsveranstaltung für Betriebsärzte im Gesundheitswesen Thema steht noch nicht fest Uhr Aufsichtsratszimmer, Haus 3 der SHG-Kliniken Sonnenberg, Sonnenbergstr., Saarbrücken Auskunft und Anmeldung: R. Höling, Betriebsarzt Tel. (06 81) Fax November P Große Tumorkonferenz des Saarländischen Tumorzentrums Uhr c. t. Hörsaal der Chirurgischen Universitätsklinik, Homburg, Geb. 56 Themen und zu besprechende Fälle werden vorher auf der Homepage des Tumorzentrums bekannt gegeben. Auskunft: Dr. W. Bauer, Saarländisches Tumorzentrum, Universitätskliniken des Saarlandes, Homburg Tel. ( ) und (Sekretariat) November P 24. Sportmedizinische und Schmerztherapeutische Weiter- und Fortbildungsveranstaltung der Hochwald-Kliniken Weiskirchen Sport trotz Schmerz? Sport gegen Schmerz! Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. K. Steinbach Veranstaltungsort: Hochwald-Kliniken Weiskirchen Freitag, : Uhr Anmeldung und Begrüßung Dr. med. K. Steinbach Sonntag, : Uhr Ende der Veranstaltung Ausführliches Programm siehe Homepage der Ärztekammer: www. aerztekammer-saarland.de (Ärzte Fortbildung) Veranstalter: 21

20 Ärztliche Fortbildung Orga Fit Kongress & Gesundheit in Zusammenarbeit mit den Hochwald- Kliniken Weiskirchen, Klinik für Orthopädie und Sportmedizin, dem Sportärzteverband Saar, der Ärztekammer des Saarlandes und dem Heidelberger Kollegium e. V. Auskunft: Sekretariat Dr. Steinbach, Frau Kochems Tel. ( ) Fax Anmeldungen bis 8. November 2004 Kursgebühren: Freitag, Uhr 35,-- Euro Samstag, Uhr 75,-- Euro (inklusive Mittagsbüffet) Sonntag, Uhr 35,-- Euro bei Anmeldung für Freitag/Samstag/Sonntag (inklusive Mittagsbüfett am Samstag) 120,-- Euro Bankverbindung: Orga Fit Kongress & Gesundheit Volksbank Lebach, Kto , BLZ Unterkunftsverzeichnis: Erhältlich bei der Kurgemeinde Weiskirchen Tel. ( ) Während der Veranstaltung sind Sie unter Tel.-Nr. ( ) zu erreichen. Hinweis: Bei der Ärztekammer des Saarlandes sind für die Zusatzbezeichnung Sportmedizin insgesamt 20 Stunden zur Anerkennung beantragt. Die Aufteilung erfolgt in Theorie und Praxis der Sportmedizin 7 Stunden und Theorie und Praxis der Leibesübungen 13 Stunden. Es sind 10 Kreditstunden für die Qualifikation in Schmerztherapie in Zusammenarbeit mit dem Heidelberger Kollegium e. V. beantragt. 13. November 2004 (entfällt!) Klinisches Wochenende der Ärztekammer des Saarlandes Thema: Leichenschau Wird auf einen späteren Zeitpunkt verlegt! 13. November 2004 (neuer Termin!) 7 P Fortbildungsveranstaltung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Landesverband Saarland, und der Fachgruppe der Kinderund Jugendärzte Uhr Hotel Mercure, Saarbrücken Programm: Uhr Die kognitive Entwicklung im Kindesalter ein Überblick für die kinderärztliche Praxis Prof. Dr. R. Michaelis Uhr ADHS und komorbide psychiatrische Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter Priv.-Doz. Dr. A. Marcus Uhr Workshop: Diagnose und Therapie des ADHS Ein Erfahrungsaustausch mit Fallbeispielen Dr. B. Wurzer Auskunft: Dr. med. M. Alt, Dudweiler Str. 1, Saarbrücken Tel. (06 81) Fax (Aus internen Gründen musste die ursprünglich für geplante Veranstaltung auf den verschoben werden) 13. November P Homburger Dermatologische Herbsttagung der Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg Standard und Innovation in der Phlebologie Uhr Schlossberg-Hotel Homburg, Schlossberg-Höhenstraße, Homburg Tel. ( ) Fax Wissenschaftliches Programm: 9.00 Uhr Begrüßung und Einführung Prof. Dr. med. W. Tilgen Moderation: Dr. med. N. Frings, Prof. Dr. med. U. T. Seyfert Uhr Phlebologische Diagnostik der Varikosis was ist sinnvoll? Dr. med. D. Stenger Uhr Gefäßmalformationen der Haut welche Diagnostik; wann, welche Therapie? Dr. med. D. Dill-Müller Uhr Kaffeepause und Besuch der Industrieausstellung Moderation: Prof. Dr. med. M. Böhm, Dr. med. W. Lindemann Uhr Chirurgie der Stammvarikosis lässt sich das Rezidiv vermeiden? Dr. med. N. Fings Uhr Endovenöse Lasertherapie eine Alternative zur Operation? Dr. med. K. Rass Uhr Schaumsklerosierung eine wiederentdeckte Therapieoption bei der Varikosis? Dr. med. B. Wildenhues Uhr Resümee und Ausblick Dr. med. K. Rass anschließend gemeinsames Mittagessen Organisation und Anmeldung: Dr. med. K. Rass, Sekretariat Frau N. Brengel, Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg/Saar Tel. ( ) Fax hakras@unikliniksaarland.de Internet: Fortbildungen.hmtl 13. November 2004 Saarländisches Tumorzentrum Jubiläumsveranstaltung zum 25-jährigen Bestehen des Saarländischen Tumorzentrums Patiententag: Krebsentstehung und Krebsbekämpfung Referate zu allgemeinen krebsbezogenen Themen Expertensprechstunde für Patienten und Angehörige Informationen durch Selbsthilfegruppen Uhr Konferenzgebäude Saarländischer Rundfunk, Halberg, Saarbrücken Auskunft: Saarländisches Tumorzentrum am Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg Tel. ( ) November 2004 Zertifizierung beantragt! Arbeitskreis Angiologie Uhr s. t Uhr Haus der Ärzte, Faktoreistr. 4, Saarbrücken, 10. OG, Großer Saal (Programm siehe Seite 39) 17. November P Nuklearmedizinische Fortbildung der Klinik für 22

Prof. Dr. Ludewig + Sozien

Prof. Dr. Ludewig + Sozien A. Grundinformationen zum Alterseinkünftegesetz I. Hintergründe und Zielsetzung 1. Auslöser der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002, in dem die unterschiedliche Besteuerung

Mehr

Informationen zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes

Informationen zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes 1 Informationen zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes Sehr geehrte Mitglieder, am 05.07.2004 ist das Alterseinkünftegesetz, das die Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und die Besteuerung

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Anlage R: Speziell für Rentner

Anlage R: Speziell für Rentner 73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.

Mehr

Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes, in Kraft ab 01.01.2005, auf die Teilnehmer des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen

Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes, in Kraft ab 01.01.2005, auf die Teilnehmer des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen 1 Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes, in Kraft ab 01.01.2005, auf die Teilnehmer des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen Sehr geehrte Teilnehmerinnen, sehr geehrte Teilnehmer, am 05.07.2004

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16 Besteuerung von Pensionen und Renten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung von Pensionen und Renten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die

Mehr

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5

Mehr

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente 2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell

Mehr

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH Rürup - Basisrente Rürup- oder Basisrente wird umgangssprachlich die Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Hans-Adalbert "Bert"

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

Kennen Sie die Antworten?

Kennen Sie die Antworten? Die Rentenbesteuerung Bedarf und Lösungen Kennen Sie die Antworten? Muss ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wozu benötige ich eine steuerliche Identifikationsnummer? Was verbirgt sich

Mehr

Themenschwerpunkt Sofortrente

Themenschwerpunkt Sofortrente Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung

Mehr

Woche 1: Was ist NLP? Die Geschichte des NLP.

Woche 1: Was ist NLP? Die Geschichte des NLP. Woche 1: Was ist NLP? Die Geschichte des NLP. Liebe(r) Kursteilnehmer(in)! Im ersten Theorieteil der heutigen Woche beschäftigen wir uns mit der Entstehungsgeschichte des NLP. Zuerst aber eine Frage: Wissen

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Merkblatt zur Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz

Merkblatt zur Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Freie und Hansestadt Hamburg F i n a n z b e h ö r d e Merkblatt zur Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zwölf Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der Rentenbesteuerung?

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? MUSTERFALL Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Rösrath, www.instrumenta.de Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Beiträge zur Kranken- und zur

Mehr

Bürgerentlastungsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater

Mehr

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky #upj15 #upj15 Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Arbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Was gilt für mich?

Arbeitshilfe Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen Was gilt für mich? Arbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Mit dieser Arbeitshilfe können Sie Gespäche über Veränderungen an Ihrem Arbeitsplatz wirkungsvoll vorbereiten. Tipps Bereiten Sie sich

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge

Mehr

Mitglieds-Nr.:, geb. am:

Mitglieds-Nr.:, geb. am: ANTRAG AUF ALTERSRENTE An: Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg, Stadthausbrücke 12, 20355 Hamburg Telefon: 040 / 22 71 96-0 Mitglieds-Nr.:, geb. am: ( ) Ich beantrage die Regelaltersrente. ( ) Ich

Mehr

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, - 2 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach und nach wird immer klarer, was der Koalitionsausschuss von Union und FDP in der Nacht vom 04. auf den 05. November wirklich beschlossen hat. Mit den folgenden

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE 2016 Was sind überhöhte Zahlungen? Nach der Genehmigung Ihres Anspruchs haben Sie das Recht auf eine bestimmte Leistungshöhe. Wenn Sie Leistungen erhalten, zu denen

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Komplettpaket Coaching. Arbeitsmittel & Checklisten

Komplettpaket Coaching. Arbeitsmittel & Checklisten Komplettpaket Coaching Arbeitsmittel & Checklisten Vorphase im Coaching 1. Checkfragen: Kompetenzprüfung des Coaches im telefonischen Erstkontakt 2. Erstgespräch im Coaching Vorbereitung, Auftragsklärung

Mehr

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie? Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation

Mehr

Einleitung. Einleitung

Einleitung. Einleitung Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

30 Fragen zur Sozialversicherung

30 Fragen zur Sozialversicherung 01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)

Mehr

Dienstleistungsvertrag

Dienstleistungsvertrag Dienstleistungsvertrag ( Beratung/Coaching/Psychotherapie) zwischen Vorname: Name: geb. am: wohnhaft in Straße, Nr.: PLZ / Ort: Telefon privat: Telefon mobil: E-Mail-Adresse: (im folgenden Klient genannt)

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG

Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG OFD Münster 19.03.2007, S 2255-52 - St 22-31 1 Einleitung Die Öffnungsklausel

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial.

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial. 113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Das Alterseinkünftegesetz - Gesetzliche Rentenversicherung -

Das Alterseinkünftegesetz - Gesetzliche Rentenversicherung - Berliner Steuergespräche Berlin, 20. September 2004 Das Alterseinkünftegesetz Gesetzliche Rentenversicherung Prof. Dr. Franz Ruland Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger Seite

Mehr

Steuertipps zum Alterseinkünftegesetz. Renten und Steuern. www.mdf.brandenburg.de

Steuertipps zum Alterseinkünftegesetz. Renten und Steuern. www.mdf.brandenburg.de Renten und Steuern www.mdf.brandenburg.de Renten und Steuern Inhalt Vorwort... 3 1. Was bedeutet das Alterseinkünftegesetz für mich?.. 4 2. Wann muss ich als Rentnerin oder Rentner Steuern zahlen?... 6

Mehr

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor! Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse

Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse ZVK Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse INFORMATION ÜBER DIE INDIVIDUELLE ALTERSVORSORGE IN DER ZIEGELINDUSTRIE Stand Januar

Mehr

http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-29925/steuererklaerungen-freibetraege-fristen-wann-rentner-steuern-zahlen-muessen_aid_934087.

http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-29925/steuererklaerungen-freibetraege-fristen-wann-rentner-steuern-zahlen-muessen_aid_934087. 1 von 5 15.03.2013 10:28 Präsentiert von Drucken http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-29925/steuererklaerungen-freibetraege-fristen-wann-rentner-steuern-zahlen-muessen_aid_934087.html Steuererklärungen,

Mehr

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Vorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten

Vorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten Vorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten 1 Das Finanzamt weiß eine Menge über Sie: Einen Teil dieser Informationen können Sie vom Finanzamts-Server herunterladen und direkt

Mehr

Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme

Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme 20 Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Während einer selbstständigen Tätigkeit sind viele Gewerbetreibende und Freiberufler

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

Christian Zahn. Perspektive der Krankenversicherung. bei der Präsentation des Sonderpostwertzeichens. 100 Jahre Reichsversicherungsordnung

Christian Zahn. Perspektive der Krankenversicherung. bei der Präsentation des Sonderpostwertzeichens. 100 Jahre Reichsversicherungsordnung Perspektive der Krankenversicherung bei der Präsentation des Sonderpostwertzeichens 100 Jahre Reichsversicherungsordnung Christian Zahn Vorsitzender des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbandes Präsentation

Mehr

OFD Verfügung S 227/5/16 St 224 vom 19.09.2005 Anwendung des Alterseinkünftegesetzes auf ausländische Renten hier: Schweizer Pensionskassen

OFD Verfügung S 227/5/16 St 224 vom 19.09.2005 Anwendung des Alterseinkünftegesetzes auf ausländische Renten hier: Schweizer Pensionskassen Hubert Hintzen Ingelheim, 21.März 2007 Dipl Finanzwirt Selztalstrasse 82 55218 Ingelheim, 21. März 2007 E-Mail: huberthintzen@aol.com Tel. 0172 677 1041 Fax: 0611 770 230 246 An Fax 0721 / 926-2725 E-

Mehr

Praktikum außerhalb Europas. Informationen für Studierende

Praktikum außerhalb Europas. Informationen für Studierende Praktikum außerhalb Europas Informationen für Studierende Liebe Studentin, lieber Student, Sie wollen im Laufe Ihres Studiums internationale Erfahrungen sammeln und interkulturelle Kompetenzen erlangen?

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation

Mehr

Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland

Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen Aufgrund des immensen Mangels an Spenderorganen

Mehr

Die optimale ALTERSVORSORGE

Die optimale ALTERSVORSORGE Eberhard Abelein Die optimale ALTERSVORSORGE Für jede Lebenslage das richtige Konzept FinanzBuch Verlag 1. GESETZLICHE RENTE UND BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Die Bevölkerung nimmt zwar mehr und mehr zur

Mehr

Bezahlung von Übungsleitern

Bezahlung von Übungsleitern Fitness & Gesundheit im Verein Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge In vielen Vereinen stellt sich des Öfteren

Mehr

expopharm 30. September 2015

expopharm 30. September 2015 expopharm 30. September 2015 Dr. Martin Zentgraf Vorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.v. - Es gilt das gesprochene Wort - Seite 2 Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrter

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010 Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.

Mehr

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Der Pflegefall tritt ein was tun? 6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige

Mehr

Auf einen Blick www.aerzteversorgung.eu

Auf einen Blick www.aerzteversorgung.eu Auf einen Blick www.aerzteversorgung.eu Unser Profil Seit 1923 sind wir Garant für eine sichere und leistungsstarke Altersversorgung. Die Mitglieder der Bayerischen Ärzteversorgung profitieren dabei von

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor.

(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor. Satzung der StädteRegion Aachen über die Kindertagespflege im Sinne der 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kindertagespflegesatzung vom 12.11.2009. Der Städteregionstag der StädteRegion

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:

Mehr

Mein Leitbild. Dr. Christian Husek www.sportmedpraxis.com

Mein Leitbild. Dr. Christian Husek www.sportmedpraxis.com Mein Leitbild Die Ziele des Leitbildes Das Leitbild ist das identitätsstiftende verfasste Selbstverständnis der österreichischen Hausärztinnen und Hausärzte. > Meine Leitsätze > Meine Rolle im > Information

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Einführung Mit welchen Erwartungen gehen Jugendliche eigentlich in ihre Ausbildung? Wir haben zu dieser Frage einmal die Meinungen von Auszubildenden

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Jährliche Mitarbeiterbefragung 2012

Jährliche Mitarbeiterbefragung 2012 Jährliche Mitarbeiterbefragung 2012 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Eschweiler, ich möchten Sie hiermit bitten, an unserer jährlichen Mitarbeiterbefragung teilzunehmen. Wir führen diese Befragung

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr