Informationen zum Kurs Arbeitsrecht fu r Psychologen (FS 2014)

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1 Informationen zum Kurs Arbeitsrecht fu r Psychologen (FS 2014) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 A. Kursbeschrieb... 2 B. Aufbau des Kurses Vorbemerkungen zu den Unterlagen Aufbau... 2 C. Literaturverzeichnis Empfohlene Literatur Weiterführende Literatur (Auswahl)... 3 D. Rechtsgrundlagen Obligatorische Rechtsgrundlagen Weiterführende Rechtsgrundlagen... 4 E. Nützliche Links... 4 F. Examen

2 A. Kursbeschrieb Über 85% aller Erwerbstätigen in der Schweiz üben eine unselbständige Beschäftigung aus. Sie stehen damit in einem Arbeitsverhältnis. Die damit verbundenen Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bilden Gegenstand dieser Vorlesung. Behandelt werden im Wesentlichen: Die wesentlichen Rechtsquellen des Arbeitsrechts Die wichtigsten Punkte des Einzelarbeitsvertrages (EAV) Die Anbahnung und Beendigung von Arbeitsverträgen Der Persönlichkeitsschutz im Arbeitsrecht B. Aufbau des Kurses 1. Vorbemerkungen zu den Unterlagen Die Dozenten des Masterkurses Arbeitsrecht für Psychologen werden im Rahmen der durchzuführenden Veranstaltungen mit Power-Point-Slides arbeiten. 2. Aufbau I. Teil: Einführung A. Rechtliche Grundlagen 1. Privatrechtliche 2. Öffentlich-rechtliche B. Das Arbeitsvertragsrecht 1. Geltungsbereich 2. Der Einzelarbeitsvertrag (EAV) im Besonderen 3. Weitere Arbeitsverträge II. Teil: Das Arbeitsverhältnis aus rechtlicher Sicht A. Von der Entstehung 1. Ausschreibung 2. Bewerbung / Bewerbungsgespräch 3. Anstellung B. Von der Beendigung 1. Kündigung 2

3 2. Kündigungsschutz III. Teil: Arbeitsrecht und Persönlichkeitsschutz A. Die Rechtsgrundlagen 1. OR 2. ArG 3. GlG 4. Weitere B. Die Kernbestimmung: Art. 328 OR C. Einzelfragen 1. Mobbing 2. Whistleblowing 3. Andere C. Literaturverzeichnis Die empfohlenen Werke dienen der Vertiefung des Vorlesungsstoffes. Sie zählen wie auch die Werke der weiterführenden Literatur nicht zur Pflichtlektüre. Trotzdem sind sie eine wertvolle Hilfe, um Problemfeldern resp. Fragestellungen zu begegnen. Die Werke könne allesamt in der rechtswissenschaftlichen Bibliothek der Universität Freiburg konsultiert werden. 1. Empfohlene Literatur GEISER THOMAS/MÜLLER ROLAND, Arbeitsrecht in der Schweiz, 2. A., Bern STREIFF ULLIN/VON KAENEL ADRIAN/RUDOLPH ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art OR, 7. A., Zürich Weiterführende Literatur (Auswahl) BRUNNER CHRISTIANE/BÜHLER JEAN-MICHEL/WAEBER JEAN-BERNARD/BRUCHEZ CHRISTIAN, Kommentar zum Arbeitsvertragsrecht, Deutsche Fassung der 3. A., Basel/Genf/Frankfurt a.m VISCHER FRANK, Der Arbeitsvertrag, 3. A., Basel D. Rechtsgrundlagen Die für den Kurs obligatorischen Rechtsgrundlagen sind unabdingbar, um an der Veranstaltung teilzunehmen und können entweder im Buchhandel (kostenpflichtig) oder online (gratis) bezogen werden. Die Rechtsgrundlagen können online unter « abgerufen werden. 3

4 1. Obligatorische Rechtsgrundlagen Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (SR 101): Art. 110 (öffentliches und kollektives Arbeitsrecht), Art. 122 Abs. 1 (privates Arbeitsrecht), Art. 8 Abs. 3 (Gleichbehandlung zwischen Mann und Frau, besonders bezüglich Lohngleichheit, Art. 11 Abs. 1 (Schutz der Kinder und Jugendlichen), 28 (Koalitionsfreiheit, Streikrecht), Art. 27 BV (Wirtschaftsfreiheit) und Art. 41 Abs. 1 lit. d (Sozialziel der Bestreitung des Lebensunterhalts). Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht; SR 220). Bundesgesetz vom 13. März 1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG). BG vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG; Gleichstellungsgesetz; SR 151): dessen privatrechtlichen Bestimmungen sind gleichrangig mit jenen des OR. BG vom 17. Dezember 1993 über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz, SR ). Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 (SR 235.1). 2. Weiterführende Rechtsgrundlagen BG vom 20. März 1981 über die Heimarbeit (Heimarbeitsgesetz, SR ), mit dazugehörender Verordnung vom 20. Dezember 1982 (SR ). BG vom 23. März 2001 über das Gewerbe der Reisenden (Handelsreisendengesetz, SR 943.1), mit dazugehörender Verordnung vom 4. September 2002 (SR ) BG vom 17. Juni 2005 über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA, BG gegen die Schwarzarbeit) (SR ) mit Verordnung vom 6. September 2006 (SR ). BG über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih vom 6. Oktober 1989 (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG, SR ) mit dazugehörender Verordnung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih vom 16. Januar 1991 (Arbeitsvermittlungsverordnung, AVV, SR ). BG vom 28. September 1956 über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen AVEG (SR ). BG vom 8. Oktober 1999 über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen ( Entsendegesetz, SR ). E. Nützliche Links - Systematische Sammlung des Bundesrechts: « 4

5 - Entscheide des schweizerischen Bundesgerichts (BGE): « - Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO), Arbeitsrecht: « - Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau (EBG): « F. Examen Die Prüfung zum Kurs ist schriftlich und dauert 60 Minuten. Bei der Prüfung ist der Gebrauch von Vorlesungsnotizen, Skripten, Gesetzestexten mit persönlichen Eintragungen und Lehrbüchern erlaubt (Open-Book-Prüfung). Der Prüfungsstoff ergibt sich einerseits aus dem vorangehend aufgeführten Aufbau der Vorlesung 1 und andererseits aus den Vorlesungsunterlagen mit den dazugehörigen Ausführungen der Referenten. 1 Vgl. B. Aufbau des Kurses, S. 1 f. 5

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