Fragen der aufsichtsrechtlichen und handelsrechtlichen Konsolidierung von Kreditfonds TSI Fachtagung Frankfurt, 12.

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1 Fragen der aufsichtsrechtlichen und handelsrechtlichen Konsolidierung von Kreditfonds TSI Fachtagung Frankfurt,

2 Definition Kreditfonds bisher InvG jetzt KAGB denkbare Ausgestaltungen von Kreditfonds als offenes Publikumsinvestmentvermögen Erwerb unverbriefter Darlehensforderungen nur bis zu 30% (als Beimischung) erlaubt; Kreditaufnahme auf 10% begrenzt 162 ff KAGB Allgemeines offenes inländisches Spezial-AIF Offenes inländisches Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (kurzfristige Kreditaufnahme auf 30% beschränkt) Geschlossenes inländisches Spezial-AIF 2

3 Regulatorische Konsolidierung (I) Scope Artikel 18 und 19 CRR (Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung) Kategorisierung Kreditinstitut Wertpapierfirma Finanzinstitut Anbieter von Nebendienstleistungen Vermögensverwaltungsgesellschaft Tochterunternehmen nach Art. 4 Absatz 16 CRR (Verweis auf Konzernbilanz-RL) Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 CRR Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 CRR Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 CRR Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR Art. 4 Abs. 1 Nr. 19 CRR Control -> KonzernbilanzRL 2013/34/EU -> IAS VO 1606/2002 => IFRS 10 Welt 3

4 Regulatorische Konsolidierung (II) Konsolidierungspflicht für alle Tochterunternehmen, die KI, WP-Firma, Finanzinstitute, Anbieter von Nebendienstleistungen oder Vermögensverwaltungsgesellschaft sind Ausnahmen von der regulatorischen Konsolidierungspflicht nach Artikel 19 CRR möglich sofern unterhalb der Bagatellregelung des Artikel 19 Abs. 1 CRR o. Freistellung durch die Aufsichtsbehörde 4

5 Regulatorische Konsolidierung (III) Kapitalkonsolidierung nach der CRR Konsolidierungstechniken Vollkonsolidierung (bei Tochterunternehmen) Vollständige Zusammenfassung von Eigenmitteln und Risikopositionen Vollständige Eliminierung der Risikopositionen zwischen gruppenangehörigen Unternehmen Quotenkonsolidierung (bei qualifizierten Minderheitsbeteiligungen) Quotale Zusammenfassung von Eigenmitteln und Risikopositionen Quotale Eliminierung der Risikopositionen zwischen gruppenangehörigen Unternehmen 5

6 Kriterien für eine Konsolidierungspflicht Handelsrechtliche Konsolidierung 290 HGB (1) Beherrschender Einfluss (2) Control-Konzept 1. Mehrheit der Stimmrechte 2. Organbestellungsrecht 3. Beherrschungsvertrag nach Gesellschaftsvertrag/ Satzung 4. Mehrheit der Chancen und Risiken einer Zweckgesellschaft (3) Spezial-Sondervermögen (SV) im Sinne des 2 Abs. 3 InvG oder als SV aufgelegte offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen sind ausgenommen 6

7 Konsolidierung nach IFRS Bislang IAS 27 und SIC 12 jetzt IFRS 10 Zweck und Zielsetzung Power Entscheidungsmacht Relevante Tätigkeiten Link Return Variable Rückflüsse Verknüpfung von Entscheidungsmacht und variablen Rückflüssen (Prinzipal Agent) Beherrschung Eine Partei hat Kontrolle über eine Gesellschaft und muss diese konsolidieren, wenn sie die drei Kontrollkriterien Power, Return und Link erfüllt. Eine Partei hat Power über eine Gesellschaft, wenn sie Entscheidungsmacht über die relevanten Tätigkeiten der Gesellschaft hat. Relevante Tätigkeiten, sind Tätigkeiten die den return einer Gesellschaft wesentlich beeinflussen. Bei der Bestimmung der relevanten Tätigkeiten ist der Zweck und die Zielsetzung einer Gesellschaft oder Struktur zu beachten. Eine Partei hat Return aus der Gesellschaft, wenn sie variable Rückflüsse aus der Gesellschaft bekommt. Eine Partei hat Kontrolle, wenn sie Entscheidungsmacht (Power) und variable Rückflüsse (Return) aus einer Gesellschaft hat und darüber hinaus ihre Entscheidungsmacht nutzen kann um ihren eigenen variablen Rückflüsse zu beeinflussen (Link). 7

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