Allgemeine Vertragsbedingungen
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- Ulrich Linden
- vor 8 Jahren
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1 Allgemeine Vertragsbedingungen für das Leistungspaket Anwalt Direkt Privat Präambel Heutzutage ergibt sich leider allzu oft die Notwendigkeit, rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen zu müssen. Oftmals wird der Gang zum Anwalt jedoch deswegen gescheut, weil dieser bereits für eine Erstauskunft mit hohen Kosten verbunden sein kann. Nicht selten führt dies dazu, dass eine effektive Wahrnehmung der eigenen Rechte unterbleibt, was letztlich zu erheblichen Nachteilen für den Betroffenen führt. Die ad.agda GmbH Kurfürstendamm Berlin -nachfolgend Anbieter genannt- hat es sich daher zum Ziel gesetzt, ihren Kunden im Rahmen des Leistungspaketes Anwalt Direkt Privat einen unkomplizierten, sofortigen und aus Kostensicht gleichsam günstigen sowie transparenten Zugang zu vollwertigen anwaltlichen Dienstleistungen im außergerichtlichen Bereich zu verschaffen. Niemand soll sich daran gehindert fühlen müssen, seine Rechte wahrzunehmen. Für Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden im Rahmen dieses Leistungspaketes gelten die nachfolgenden vertraglichen Bestimmungen: 1. Vertragspartner; Vertragsgegenstand 1.1 Der Anbieter schließt im Rahmen dieses Leistungspaketes Verträge ausschließlich mit Verbrauchern. "Verbraucher" sind gemäß 13 BGB natürliche Personen, bei denen der Zweck des Vertragsschlusses nicht einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 1.2 Gegenstand eines Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Kunden im Leistungspaket Anwalt Direkt Privat ist die Vermittlung von Anwaltsdienstleistungen (nachfolgend vertragliche Leistung genannt) durch den Anbieter an den Kunden, in dem in Ziff. 2. dieser Vertragsbedingungen geschilderten Umfang. 2. Leistungsbeschreibung; Kosten 2.1 Im Rahmen des Leistungspaketes Anwalt Direkt Privat hat der Kunde die Möglichkeit, eine eigene rechtliche Angelegenheit durch den Anbieter zur rechtlichen Prüfung, Bearbeitung und/oder Vertretung an einen Vertragsanwalt des Anbieters vermitteln zu lassen.
2 Es ist dabei gleichgültig, ob das der Angelegenheit zugrunde liegende rechtliche Problem bzw. die Streitigkeit, bereits besteht oder ein zukünftiger Fall abgesichert werden soll. Die Angelegenheit muss den Kunden selbst betreffen oder, wenn die Angelegenheit mehrere Personen betrifft, ihn selbst unmittelbar mitbetreffen. Die Prüfung von Angelegenheiten Dritter ist nicht vom Leistungsumfang erfasst. 2.2 Der Anbieter erbringt seine Leistung dadurch, dass er die Angelegenheit des Kunden an einen seiner hauseigenen oder an einen externen, vertraglich mit dem Anbieter kooperierenden Anwalt vermittelt. 2.3 Im Leistungspaket Anwalt Direkt Privat hat der Kunde die Möglichkeit, je nachdem, welche Rechtsgebiete er abgedeckt haben möchte, aus drei verschiedenen Leistungsstufen, Basic, Standard und Premium auszuwählen. Diese umfassen die nachfolgend dargestellten Rechtsgebiete: Leistungsstufe Basic allgemeines Schuldrecht Kaufrecht/Internetkaufrecht Arbeitsrecht Mietrecht Leistungsstufe Standard allgemeines Schuldrecht Kaufrecht/Internetkaufrecht Arbeitsrecht Mietrecht Verkehrsrecht Medienrecht Versicherungsrecht Leistungsstufe Premium allgemeines Schuldrecht Kaufrecht/Internetkaufrecht Arbeitsrecht Mietrecht Sozialrecht Familienrecht Erbrecht Urheberrecht Medienrecht Versicherungsrecht 2.4 Die vermittelte anwaltliche Leistung kann, je nach Sachlage und Fragestellung der Angelegenheit, folgende Bereiche umfassen:
3 außergerichtliche Vertretung rechtliche Prüfung und Beurteilung eines Sachverhalts Beantwortung bestimmter, fallbezogener rechtlicher Fragen fallbezogene Erstellung rechtlicher Dokumente 2.5 Die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses vermittelte anwaltliche Tätigkeit ist mit der Entrichtung der Vergütung nach Ziff. 6. dieser Vertragsbedingungen für den Kunden abgegolten. Davon ausgenommen sind Auslagen des Anwalts gemäß Ziff. 2.6 dieser AGB. 2.6 Nicht von der Vergütung gemäß Ziffer 2.5 und 6.1 erfasst, sind Auslagen des Anwalts welche über die üblichen Auslagen für Post und Telekommunikation hinausgehen. Solche zusätzlichen Auslagen hat der Kunde dem Anwalt zu erstatten. Hierunter fallen etwa Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld des Anwalts, wenn der Kunde einen Vor-Ort-Termin des Anwalts wünscht, Kostenpauschalen für Akteneinsichten, Kopierkosten ect. Sollten solche zusätzlichen Kosten anfallen können, wird der Anwalt den Kunden vorher darauf hinweisen und ihm Grund und Höhe der Kosten erläutern. Anschließend kann der Kunde entscheiden, ob die diese zusätzlichen Kosten verursachende Maßnahme durch den Anwalt ergriffen werden soll oder nicht. Soll die Maßnahme ergriffen werden, hat der Kunde dem Anwalt die zusätzlichen Auslagen zu erstatten. 2.7 Reicht der Kunde seine Angelegenheit im Rahmen des Vertragsverhältnisses an den Anbieter ein, so erfolgt durch die/den vermittelte/n Anwältin/Anwalt zunächst eine rechtliche Vorprüfung. Stellt sich dabei heraus, dass in der Sache keinerlei Erfolgsaussichten bestehen, so erhält der Kunde eine entsprechende, mit einer Begründung versehene Mitteilung. Eine weiterführende Bearbeitung der Sache findet in solch einem Fall nicht statt. 2.8 Ein Mitgliedsvertrag in diesem Leistungspaket berechtigt den Kunden zur Beauftragung einer Angelegenheit pro Vertragsjahr. Die Abdeckung einer zweiten Angelegenheit kann optional hinzugebucht werden. Die Konditionen dafür sind unter Ziff. 6.1 dargestellt. 3. Vertragslaufzeit; Leistungsbeginn 3.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages und wird zunächst mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr geschlossen. Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht nach Ziff. 4. dieser Vertragsbedingungen beendet wird. 3.2 Der Anbieter beginnt mit der Erbringung seiner vertraglichen Leistung umgehend, nachdem die Beauftragung durch den Kunden erfolgt ist und der Kunde die Vergütung gemäß Ziff. 6. dieser Vertragsbedingungen entrichtet hat. 4. Vertragsbeendigung; Kündigung 4.1 Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden.
4 4.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform (d. h. vom Kündigenden oder dessen Vertreter persönlich unterschrieben). 4.3 Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung von nicht unter 7 Tagen möglich. Hat der Kündigungsberechtigte länger als 14 Tage Kenntnis von den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umständen, kann er die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände stützen. Im Übrigen bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. 4.4 Daneben kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Entrichtung der Vergütung gemäß Ziff. 6. dieser Vertragsbedingungen nicht nachgekommen ist. Gleiches gilt, wenn er wiederholt seinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziff. 5. dieser Vertragsbedingungen nicht nachkommt und er zuvor bereits mindestens einmal darauf hingewiesen und ihm somit Gelegenheit zur Abhilfe gegeben worden ist. 5. Mitwirkungspflichten des Kunden 5.1 Der Kunde wird Unterlagen, welche er zur Bearbeitung an den Anbieter übergibt, in chronologisch geordneter Form einreichen. 5.2 Der Kunde wird seine Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen vollständig einreichen, und insbesondere auch solche Umstände darlegen, welche für das eigene Ansinnen negativ sein können (risikorelevante Umstände). 5.3 Der Kunde wird den Anbieter bei Rückfragen unterstützen und, falls notwendig, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts im Rahmen seiner Möglichkeiten beitragen. 6. Zahlung; Fälligkeit 6.1 Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der gewählten Leistungsstufe. Sofern nicht anderwärtig vereinbart, sind die Leistungen des Anbieters, im Rahmen dieses Leistungspaketes, vom Kunden durch die nachstehenden Vergütungen zu entgelten: Buchung einer zur bearbeitenden Angelegenheit: Leistungsstufe Basic : 299,00 Euro pro Vertragsjahr Leistungsstufe Standard : 399,00 Euro pro Vertragsjahr Leistungsstufe Premium : 499,00 Euro pro Vertragsjahr Buchung zweier zur bearbeitender Angelegenheiten: Leistungsstufe Basic : 498,00 Euro pro Vertragsjahr Leistungsstufe Standard : 698,00 Euro pro Vertragsjahr
5 Leistungsstufe Premium : 898,00 Euro pro Vertragsjahr 6.2 Die Vergütung versteht sich inklusive der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuell gültigen deutschen Mehrwertsteuer. 6.3 Die Vergütung ist für das jeweilige Vertragsjahr im Voraus zu entrichten. Sie wird erstmalig mit Vertragsabschluss fällig und in der Folge jeweils zum Beginn eines weiteren Vertragsjahres, sofern der Vertrag über mehrere Jahre läuft. 6.4 Zur Zahlung der Vergütung stehen, nach Wahl des Kunden, die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung: PayPal, Lastschrift, Kreditkarte (Visa/Mastercard), Rechnung und Sofortüberweisung. Bei der Zahlart Lastschrift erteilt der Kunde dem Anbieter die dafür notwendige Einzugsermächtigung. Bei den Zahlarten Kreditkarte und Lastschrift erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos bzw. die Belastung des Kontos des Kunden, umgehend nach Vertragsschluss, d.h. wenn wir dem Kunden die Annahme des Vertrages bestätigt haben, spätestens jedoch mit Beginn unserer Leistungserbringung. 6.5 Der Kunde ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechts nur insoweit berechtigt, als die zugrunde liegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird. 6.6 Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, seine Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen gegenüber dem Kunden einzustellen oder dessen Mitgliedschaft nach Maßgabe der Ziff. 4.3 und 4.4 fristlos zu kündigen. 7. Haftung; Haftungsgrenzen 7.1 Der Anbieter haftet dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt. 7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. 7.3 Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. 7.4 Bei fahrlässiger Verletzung einer unwesentlichen Vertragspflicht, ist die Ersatzpflicht des Anbieters auf den Auftragswert begrenzt. 7.5 Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden des Anbieters als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen.
6 8. Umgang mit Daten 8.1 Der Anbieter verpflichtet seine im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. 8.2 Der Anbieter trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu 9 BDSG. Der Anbieter schützt insbesondere die in seinem Zugriff liegenden Dienste und Systeme sowie die vom Kunden oder den Kunden betreffenden, beim Anbieter gespeicherten Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe durch Mitarbeiter des Anbieters oder Dritte. Er ergreift hierzu die geeigneten und üblichen Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik geboten sind, insbesondere Virenschutz und Schutz gegen ähnliche schädliche Programme, sowie sonstige Sicherung seiner Einrichtung einschließlich des Schutzes gegen Einbruch. 9. Geheimhaltung 9.1 Der Anbieter wird über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihm im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. 9.2 Die Verpflichtungen nach Ziff. 9.1 entfallen gegenüber dem mit der Bearbeitung zu beauftragenden Anwalt. Daneben entfallen sie für solche Informationen oder Teile davon, für die der Anbieter nachweist, dass sie ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren; der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren; der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist. 9.3 Die Verpflichtungen nach Ziff. 9.1 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, so lange kein Ausnahmetatbestand nach Ziff. 9.2 nachgewiesen ist. 10. Schlussbestimmungen 10.1 Auf dieses Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Der Vertragshändler und der Hersteller sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Vereinbarung durch eine wirksame Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
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