EUROPÄISCHE KOMMISSION

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EUROPÄISCHE KOMMISSION"

Transkript

1 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den K(2010)5926 Betreff: Staatliche Beihilfe N 164/2010 Deutschland Leipziger Reit- und Rennverein Scheibenholz Sehr geehrter Herr Bundesminister! 1 VERFAHREN (1) Mit Schreiben vom 6. Mai 2010, das am selben Tag bei der Kommission registriert wurde, meldete Deutschland die vorgenannte Maßnahme nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union 1 (AEUV) bei der Kommission an. Am 22. Juni 2010 übermittelte die Kommission Deutschland ein Auskunftsersuchen. Die Bundesregierung antwortete mit Schreiben vom 29. Juni (2) Deutschland meldete die Maßnahme aus Gründen der Rechtssicherheit an. 2 BESCHREIBUNG DER MASSNAHME 2.1 Hintergrund und Rechtsgrundlage (3) Gegenstand des Vorhabens ist die öffentliche Unterstützung der Sanierung der historischen Tribüne der Leipziger Galopprennbahn im Scheibenholz (Sachsen) einschließlich des Einbaus eines modernen Beheizungs- und Belüftungssystems. Die Tribüne besteht seit Das Tribünengebäude ist ein Einzeldenkmal in der Denkmalliste der Stadt Leipzig. 1 Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 ist an die Stelle des Artikels 87 EG-Vertrag der Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) getreten. Der Artikel 87 EG-Vertrag und der Artikel 107 AEUV sind im Wesentlichen identisch. Im Rahmen dieses Beschlusses sind Bezugnahmen auf den Artikel 107 AEUV als Bezugnahmen auf den Artikel 87 EG-Vertrag zu verstehen, wo dies angebracht ist. Seiner Exzellenz Herrn Dr.Guido WESTERWELLE Bundesminister des Auswärtigen Werderscher Markt 1 D Berlin Commission européenne, B-1049 Bruxelles Belgique Europese Commissie, B-1049 Brussel België Telefon: (0)

2 (4) Die Durchführung der in Rede stehenden Maßnahme erfolgt auf der Grundlage der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen im Freistaat Sachsen, der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen und des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder Laufzeit, Mittelausstattung und Form der Beihilfe (5) Die Laufzeit der Maßnahme beginnt mit der Genehmigung durch die Kommission und endet am 31. Dezember Vor dieser Genehmigung entstandene Kosten sind nicht förderfähig. (6) Die förderfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 2,11 Mio. EUR (1,072 Mio. EUR für die Renovierung und 1,038 Mio. EUR für den Einbau eines modernen Beheizungs- und Belüftungssystems). (7) Die Finanzierung erfolgt durch Bundesfördermittel aus dem Konjunkturpaket II 3 in Höhe von 1,266 Mio. EUR, Landesfördermitteln aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von EUR und Investitionszuschüsse der Stadt Leipzig in Höhe von EUR; der Leipziger Reit- und Rennverein Scheibenholz e.v. trägt einen Kostenanteil von EUR (20 % der geplanten Investitionskosten). (8) Die Beihilfe wird in Form direkter Zuschüsse gewährt. 2.3 Beihilfeempfänger (9) Der Beihilfeempfänger ist der Leipziger Reit- und Rennverein Scheibenholz e.v. (nachstehend Verein genannt). (10) Um eine Quersubventionierung wirtschaftlicher Tätigkeiten zu verhindern, wird der Verein in den Jahresabschlüssen für eine klare Trennung zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten sowie den diesbezüglichen Kosten und Finanzierungsmitteln Sorge tragen. Der Verein übt folgende wirtschaftliche Tätigkeiten aus: Vereinnahmung von Beiträgen und Spenden von Mitgliedern, Förderern und Sponsoren; Organisation und Durchführung von Galopprennveranstaltungen; Organisation und Durchführung von Events mit Pferdebezug (etwa Westernreit-Veranstaltungen oder Pony-Kinderreiten); 2 3 Das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder wurde als Teil des Konjunkturpakets II im Rahmen der Finanzkrise mit dem Ziel erlassen, eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren. Zur Erreichung dieses Ziels gewährte der Bund den Ländern für besonders bedeutsame Investitionen Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 10 Mrd. EUR. Diese 10 Mrd. EUR wurden nach bestimmten Prozentsätzen auf die 16 Länder verteilt, wobei auf Sachsen ein Prozentsatz von 5,9675 entfiel. Förderungsfähig sind Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur oder mit Investitionsschwerpunkt Infrastruktur. Die Förderung ist auf 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beschränkt. Vom öffentlichen Anteil sind 20 % von der betreffenden Kommune zu tragen. Betreffend das Konjunkturpaket II siehe Fußnote 2. 2

3 Vermietung und Verpachtung an Dritte zu marktüblichen Konditionen. Aus den Einnahmen des Vereins werden die Galopprennveranstaltungen und Events mit Pferdebezug sowie die Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten für die gesamten Grünflächen und baulichen Anlagen finanziert. 2.4 Ziel der Maßnahme (11) Ziel der Maßnahme ist die Renovierung des Tribünengebäudes (sowohl der überdachten Sitzplatzanlage als auch des Restaurants) und die Ermöglichung einer wieder dem ursprünglichen Zweck des betreffenden Gebäudes entsprechenden Nutzung, d. h. Veranstaltung von Pferderennen sowie Sport- und Kulturveranstaltungen (u. a. Sommerkino und -theater), am südlichen Rand der Leipziger Innenstadt. Übergeordnetes Ziel sind die Förderung der Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes im Sinne von Artikel 167 AEUV und der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. 2.5 Gegenstand der Maßnahme (12) Durch die Maßnahme soll die Rennbahn als Freizeitstandort mit Pferdrennen sowie Angeboten der Kultur, Erholung und Gastronomie für alle Schichten der Leipziger Bevölkerung erhalten und gefördert werden. (13) Den Angaben der Veranstalter zufolge fanden 2009 insgesamt sechs Galopprennveranstaltungen mit ca Besuchern statt, die Filmabende im Rahmen des Sommerkinos wurden von ca Zuschauern besucht und ca. 800 Besucher kamen zu den Sommertheatervorstellungen. Über die Sommersaison wurden ca. 10 weitere Veranstaltungen durchgeführt. Die Antikund Trödelmärkte im Mai und Oktober sind ebenfalls feste Termine geworden, die gut angenommen werden (rund 3000 Besucher pro Wochenende). Der Tag des Pferdes brachte 2009 ca. 2500, der Bauernrenntag ca. 700 Besucher auf die Rennbahn. Zu den drei Wikingertagen kamen ca Besucher. (14) In den vergangenen drei Jahren erzielte der Verein folgende jährliche Einnahmen einschließlich Einnahmen aus Eintrittsgeldern und dem Wett-Shop: ,38 EUR (2009 mit 6 Renntagen), ,86 EUR (2008 mit 4 Renntagen) und ,17 EUR (2007 mit 8 Renntagen); die jährlichen laufenden Kosten beliefen sich dabei auf ,09 EUR (2009), ,39 EUR (2008) und ,30 EUR (2007). Deutschland geht davon aus, dass sich weder die Einnahmen noch die Ausgaben durch die Renovierung der Tribüne wesentlich ändern werden, weil für die Zahl der Besucher weniger die in Rede stehende Sanierung, als vielmehr Faktoren wie die Attraktivität der Rennveranstaltungen und die Wetterverhältnisse entscheidend sind. Die Pferderennveranstaltungen und die kulturellen Events mit Pferdebezug werden vom Verein ausgerichtet. Die kulturellen Ereignisse ohne Pferdebezug werden von Dritten ausgerichtet. Bei den letztgenannten Ereignissen handelt es sich überwiegend um saisonale Open-Air-Veranstaltungen, die auf den Frei- und den Rasenflächen des Rennbahngeländes unter Mitnutzung des Tribünengebäudes als Sitzplatzanlage mit Sanitärräumen und Räumen für die Bereitstellung temporärer gastronomischer Angebote (Catering) stattfinden. Die betreffenden Örtlichkeiten werden den Dritten zu marktüblichen Konditionen überlassen, die ihrerseits von den Besuchern marktübliche Preise verlangen werden. Die Maßnahme kommt 3

4 daher ausschließlich dem Verein zugute und es kommt nicht zu einer indirekten Begünstigung Dritter. Der Verein arbeitet nicht profitorientiert und jeglicher Ertrag (einschließlich der Pachterträge im Rahmen kultureller Events ohne Pferdebezug) wird in Galopprenn-Aktivitäten reinvestiert. (15) Die Baukosten werden wie folgt veranschlagt: Sanierung des Tribünengebäudes (insgesamt 1,072 Mio. EUR): Bauwerkssicherungs- und Entkernungsarbeiten ( EUR), Fassadensanierung ( EUR), Modernisierung der Sitzplatzanlage und der Sanitäranlagen ( EUR); energetische Instandsetzung des Tribünengebäudes (insgesamt 1,038 Mio. EUR): Wärmedämmung ( EUR), kompletter Umbau der Tribünen-Westseite ( EUR), Einbau eines modernen Beheizungs- und Belüftungssystems ( EUR). Die Bauleistungen, für die diese Kosten anfallen, werden unter Beachtung des Vergaberechts ausgeschrieben und der ungenutzte Teil der Zuwendung muss zurückgezahlt werden. (16) Nach den in Erwägungsgrund 15 beschriebenen Investitionen wird die Tribüne noch kein Restaurant und keinen Wett-Shop beherbergen. Hierfür sind weitere Investitionsmaßnahmen erforderlich. Es ist vorgesehen, das Restaurant und den Wett-Shop einmal einem externen Betreiber zu überlassen. Deutschland hat präzisiert, dass die Bewirtschaftung der Pferderenn-Anlagen finanziell abgetrennt von der Betreibung des Restaurants und des Wett-Shops erfolgt. Im Falle der Vermietung/Verpachtung von Restaurant und Wett-Shop an einen externen Betreiber wird der dafür gezahlte Mietpreis (Pacht) marktüblich sein. Die Bauarbeiten innerhalb des Tribünengebäudes, die im Zusammenhang mit dem Endausbau des Restaurants und des Wett-Shops stehen, sind nicht Gegenstand der Anmeldung. Deutschland hat angegeben, dass die Einzelheiten der Realisierung der Endbauarbeiten noch ungewiss sind. 3 WÜRDIGUNG 3.1 Vorliegen einer staatlichen Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV (17) Nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. 3.2 Einsatz staatlicher Mittel (18) Bei der Maßnahme handelt es sich zum Teil um direkte Zuwendungen, die die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig aus eigenen Mitteln gewähren. Somit werden für die Maßnahme staatliche Mittel eingesetzt. 4

5 3.3 Wirtschaftlicher Vorteil und Selektivität (19) Durch die angemeldete Zuwendung wird dem Verein im Vergleich zu anderen vergleichbaren Organisationen, die nicht in dieser Weise unterstützt werden und ohne öffentliche Förderung vergleichbare Kosten selbst tragen müssen, ein wirtschaftlicher Vorteil verschafft. (20) Die Veranstaltung von Pferderennen unter Erhebung von Eintrittsgebühren ist grundsätzlich eine wirtschaftliche Tätigkeit und als solche nicht von der Anwendung der Beihilfevorschriften ausgenommen. Das Beihilfenverbot nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn staatliche Zuwendungen für eine Rennbahntribüne den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. 3.4 Verfälschung des Wettbewerbs und Auswirkungen auf den Handel innerhalb der Union (21) Die in Rede stehende Maßnahme betrifft eine regionale Rennstrecke, die in erster Linie für die Bewohner der Region Leipzig von Interesse ist. Die nächste Grenze mit einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, liegt 130 km von Leipzig entfernt. Die Galopprennbahn im Scheibenholz ist, abgesehen von der Architektur des Tribünengebäudes, in keiner Weise einzigartig in ihrem Charakter in Sachsen oder in anderen Bundesländern. Den Angaben Deutschlands zufolge werden die Pferderennen nicht in national ausgestrahlten Programmen übertragen. Die Tribüne ist in der Denkmalliste aufgeführt und ein denkmalgeschütztes Kulturgut. (22) In dem in Rede stehenden Fall könnte es sich als unzureichend erweisen, eine mögliche Wettbewerbsverfälschung nur unter Berücksichtigung des Wettbewerbs mit anderen Rennbahnen oder Kulturdenkmälern zu prüfen. Möglicherweise besteht auch Wettbewerb mit anderen Tätigkeiten (Ausrichtung von Antik- und Flohmärkten, Catering, Kino- und Theaterveranstaltungen usw.). Zudem ist die Zahl der erwarteten Besucher bei den Veranstaltungen auf der Galopprennbahn in Scheibenholz (rund Besucher pro Jahr) nicht geringfügig. (23) Die Kommission kann ferner auf der Grundlage der vorliegenden Informationen nicht völlig ausschließen, dass die Tribüne ausländische Touristen anzieht. Die Einschätzung Deutschlands, dass die Tribüne keine Besucher aus anderen Mitgliedstaaten anziehen wird, gründet sich zum Teil auf schwer nachprüfbare Annahmen hinsichtlich der Vorlieben und Interessen von Liebhabern des Pferderennsports. (24) Ferner ist festzustellen, dass die Zuwendung für die Sanierung der Tribüne den grenzüberschreitenden Handel nicht in der gleichen Weise beeinträchtigen wird wie eine staatliche Beihilfe für eine Pferderennbahn von Weltrang, die wichtige internationale Rennen ausrichtet. Würde es sich bei dem Verein um eine solche Einrichtung handeln, würde die Zuwendung den Verein möglicherweise in die Lage versetzen, größere bzw. wichtigere Rennen auszurichten, was sich auf den Tourismus in Leipzig und Umgebung auswirken würde. (25) Die Beschlusspraxis der Kommission im Hinblick auf die Einstufung staatlicher Zuwendungen für Kulturdenkmäler ist differenziert. 5

6 (26) Einerseits ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission Zuwendungen für Kulturdenkmäler (insbesondere Zuwendungen für reine Renovierungsarbeiten) im Allgemeinen nicht als staatliche Beihilfen betrachtet. Beispielhaft sei hier verwiesen auf die Beihilfesachen N 560/2001 und NN17/2002 ( Brighton West Pier ) 4, NN 55/2005 ( Erhaltung des kulturellen Erbes, Polen ) 5 und N 377/2007 ( Bataviawerf Wiederaufbau eines Schiffes aus dem 17. Jahrhundert). Andererseits kann die Nutzung von Denkmälern für touristische Zwecke als kommerzielle Tätigkeit betrachtet werden und öffentliche Zuwendungen dafür können als staatliche Beihilfen gewertet werden (siehe beispielsweise Beihilfesachen N 123/2005 Programm für den Erhalt des kulturellen Erbes zur Förderung des Tourismus 6 und N 393/2007 Zuwendung für NV Bergkwartier 7 ), und zwar selbst dann, wenn es um Zuwendungen für eine Stadthalle geht (siehe Beihilfesache N 497/2006 Přerov Municipal Hall ) 8. In einigen Fällen hat die Kommission das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe nicht völlig ausgeschlossen (siehe beispielsweise Beihilfesachen N 606/2009 Nationale Rahmenvorschriften für die Erhaltung und Restaurierung denkmalgeschützter historischer Bauten, Niederlande 9 und N 393/2007 Unterstützung privater Eigentümer von Kulturdenkmälern bei der Restaurierung und Erhaltung des kulturellen Erbes, Lettland 10 ). (27) Im Falle der Zuwendung für die Tribüne in Scheibenholz ist es daher auf der Grundlage der vorliegenden Informationen schwierig einzuschätzen, inwieweit die Gefahr besteht, dass die Zuwendung den Wettbewerb verfälscht und den grenzüberschreitenden Handel beeinträchtigt. Allerdings ist es gar nicht erforderlich festzustellen, ob die angemeldete Maßnahme tatsächlich als staatliche Beihilfe betrachtet werden sollte, denn die Kommission ist der Auffassung, dass sie in jedem Fall gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d AEUV als mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden kann. 3.5 Vereinbarkeit der Zuwendung mit dem Binnenmarkt (28) Die Maßnahme zielt eindeutig auf die Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes ab. Nach Artikel 167 AEUV liegen die Erhaltung und der Schutz des kulturellen Erbes im gemeinsamen Interesse aller europäischen Bürger (siehe Beihilfesache NN 50/2007 Österreichische Bundesmuseen ) 11. Die finanzielle Zuwendung zielt darauf ab, die Tribüne als Kulturerbe zu erhalten Entscheidung der Kommission vom (ABl. C 239 vom ). Entscheidung der Kommission vom (ABl. C 295 vom ). Entscheidung der Kommission vom (ABl. C 314 vom ). Entscheidung der Kommission vom (ABl. C 54 vom ). Entscheidung der Kommission vom (ABl. C 47 vom ). Entscheidung der Kommission vom (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). Entscheidung der Kommission vom (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). Entscheidung der Kommission vom , ABl. C 308 vom , Erwägungsgrund 30 ( Angesichts der geringen Wirtschaftlichkeit der Ausstellungstätigkeit der Bundesmuseen würde sich kein privater Investor bereit finden, die Bundesmuseen ohne öffentliche Unterstützung zu betreiben. Die Tätigkeit der Bundesmuseen wirkt sich jedoch auf verschiedene Lebensbereiche sehr positiv aus, und dieser Nutzen für die Öffentlichkeit lässt sich nicht finanziell bemessen. Darüber hinaus ist die Erhaltung des kulturellen Erbes für alle europäischen Bürger ein anerkannter Bereich im Sinne von Art. 151 EG-Vertrag. ) 6

7 (29) Daher kann davon ausgegangen werden, dass die Maßnahme darauf abzielt, das kulturelle Erbe zu erhalten und den kulturellen Austausch sowie die kulturelle Darstellung zumindest auf regionaler Ebene zu fördern. (30) Der Verein, der die Tribüne betreiben wird, arbeitet nicht profitorientiert und jeglicher Ertrag wird in Galopprenn-Aktivitäten reinvestiert. Die Veranstaltung der Pferderennen erfolgt finanziell getrennt vom Betrieb des Restaurants und des Wett-Shops. Kostentrennung und Transparenz hinsichtlich der Veranstaltung von Pferderennen einerseits und des Betriebs des Restaurants und des Wett-Shops andererseits sind gewährleistet und es kommt nicht zu einer Quersubventionierung. Im Falle der Vermietung/Verpachtung von Restaurant und Wett-Shop an einen externen Betreiber, wird ein marktüblicher Preis verlangt. (31) Die potenziellen zuwendungsbedingten Wettbewerbsverfälschungen und Auswirkungen auf den Handel innerhalb der Union sind aufgrund der vorgesehenen Mittelausstattung ( ,38 EUR im Jahr 2009) und der geringen Zahl der Begünstigten (lediglich ein Begünstigter) als geringfügig einzuschätzen. (32) Unter diesen Bedingungen würde es, wenn überhaupt, nur zu einer geringfügigen Verfälschung des Wettbewerbs kommen. Außerdem gäbe es ohne die öffentliche Zuwendung keinen Anreiz für einen privaten Betreiber, in den Bau und die Erhaltung der Tribüne zu investieren, außer wenn der Investor die Pferderennen zu Werbezwecken nutzen würde. Der entsprechende Anreiz ist jedoch gering und wäre ohne die in Rede stehende gleichzeitige öffentliche Zuwendung nicht ausreichend. Die getroffenen Vorkehrungen gewährleisten, dass die in Rede stehende Zuwendung/Maßnahme verhältnismäßig ist. (33) Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass sich dieser Beschluss auf eine Maßnahme bezieht, die auf den 31. Dezember 2011 befristet ist und somit nur eine kurze Laufzeit hat (siehe Erwägungsgrund 5). (34) Angesichts des sehr niedrigen Zuwendungsbetrags (2,11 Mio. EUR), des betroffenen geografischen Gebiets (Region Leipzig), der Einhaltung der Vergabevorschriften, der Existenz eines Rückforderungsmechanismus sowie der Tatsache, dass die Zuwendung nur zur Deckung ganz bestimmter Kosten 12 verwendet wird, beeinträchtigt die Maßnahme die Handelsbedingungen in der Union nicht in einem Maße, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. (35) Somit beeinträchtigt die Maßnahme die Handelsbedingungen und den Wettbewerb in der Union nicht in einem Maße, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. 4 BESCHLUSS (36) Daher hat die Kommission beschlossen, die Maßnahme nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d AEUV als mit dem Binnenmarkt vereinbar zu betrachten. (37) Falls dieses Schreiben vertrauliche Angaben enthält, die nicht veröffentlicht werden sollen, werden Sie gebeten, bei den Kommissionsdienststellen innerhalb 12 Siehe Erwägungsgrund 15. 7

8 von 15 Arbeitstagen nach Eingang des Schreibens einen mit Gründen versehenen Antrag auf vertrauliche Behandlung zu stellen. Andernfalls geht die Kommission davon aus, dass Sie mit der Offenlegung der Angaben und mit der Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts dieses Schreibens in der verbindlichen Sprachfassung auf folgender Website einverstanden sind: Der Antrag ist per verschlüsselter an oder per Fax an folgende Anschrift zu richten: Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Registratur Staatliche Beihilfen Rue Joseph II Straat Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIË Fax Mit vorzüglicher Hochachtung, Für die Kommission Maroš ŠEFČOVIČ Mitglied der Kommission 8

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 252/2008 Deutschland (Freistaat Sachsen) Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe SA.33805 (2011/N) Österreich Verkauf von RZB-Aktien durch die Hypo Niederösterreich

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe SA.33805 (2011/N) Österreich Verkauf von RZB-Aktien durch die Hypo Niederösterreich EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 20.12.2011 K(2011)9329 endgültig Betrifft: Staatliche Beihilfe SA.33805 (2011/N) Österreich Verkauf von RZB-Aktien durch die Hypo Niederösterreich Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 90/2009 Deutschland Rettungsbeihilfe für die Palla Creativ Textiltechnik GmbH & Co.

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 90/2009 Deutschland Rettungsbeihilfe für die Palla Creativ Textiltechnik GmbH & Co. EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.03.2009 K(2009)2551 Betreff: Staatliche Beihilfe N 90/2009 Deutschland Rettungsbeihilfe für die Palla Creativ Textiltechnik GmbH & Co. KG Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT 006621/EU XXV. GP Eingelangt am 12/12/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 11. Dezember 2013 (OR. en) 2013/0327 (COD) LEX 1410 PE-CONS 98/1/13 REV 1 EF 190 ECOFIN 871 SURE

Mehr

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.8.2015 COM(2015) 410 final 2015/0183 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die mögliche Verlegung des Sitzes

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 14. März 2014 (OR. en) 2013/0367 (COD) PE-CONS 46/14 STATIS 28 AGRI 144 COC 568 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG

Mehr

Fall Nr. COMP/M.2093 - AIRTOURS / FROSCH TOURISTIK (FTI) VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN

Fall Nr. COMP/M.2093 - AIRTOURS / FROSCH TOURISTIK (FTI) VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN DE Fall Nr. COMP/M.2093 - AIRTOURS / FROSCH TOURISTIK (FTI) Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 534/2008 Deutschland Rettungsbeihilfe für Lindenau GmbH Schiffswerft & Maschinenfabrik

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 534/2008 Deutschland Rettungsbeihilfe für Lindenau GmbH Schiffswerft & Maschinenfabrik EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.11.2008 K(2008) 7691 Betreff : Staatliche Beihilfe N 534/2008 Deutschland Rettungsbeihilfe für Lindenau GmbH Schiffswerft & Maschinenfabrik Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

IV/M.183 - SCHWEIZER RÜCK / ELVIA

IV/M.183 - SCHWEIZER RÜCK / ELVIA DE Fall Nr. IV/M.183 - SCHWEIZER RÜCK / ELVIA Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14.01.1992

Mehr

Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Sponsoring im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Sponsoring im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Sponsoring im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Vom 18. November 2013 SenJustV II C 1 Telefon: 9013-0 oder 9013-3034, intern:

Mehr

Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel, 19. Oktober 2011. Constantin Fabricius Referent im Geschäftsbereich Europäische Union

Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel, 19. Oktober 2011. Constantin Fabricius Referent im Geschäftsbereich Europäische Union Überlegungen zum Einspruchs- und Widerrufsrecht nach Artikel 290 Absatz 2 AEUV am Beispiel des Richtlinienvorschlages über Wohnimmbilienkreditverträge (WIK) Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel,

Mehr

Staatliche Beihilfe N 339/2005 Deutschland Finanzierung des Baus des Müllheizkraftwerks MHKW Rothensee

Staatliche Beihilfe N 339/2005 Deutschland Finanzierung des Baus des Müllheizkraftwerks MHKW Rothensee EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 22.III.2006 K(2006) 815 endg. Betreff: Staatliche Beihilfe N 339/2005 Deutschland Finanzierung des Baus des Müllheizkraftwerks MHKW Rothensee Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Mehr

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 17. Dezember 2014 Az.

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 17. Dezember 2014 Az. 7523-W Richtlinie für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Sponsoring im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz. Vom 7. Januar 2009

Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Sponsoring im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz. Vom 7. Januar 2009 Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Sponsoring im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz Vom 7. Januar 2009 SenJust II C 3 Telefon: 9013-0 oder 9013-3046, intern: 913-3046 Auf Grund des 6

Mehr

Anmerkungen einer Haushaltspolitikerin

Anmerkungen einer Haushaltspolitikerin Anmerkungen einer Haushaltspolitikerin 1. Bisherige haushaltspolitische Probleme mit der DB AG 2. Risiken eines integrierten Börsengang für den Bundeshaushalt 3. Haushaltspolitische Argumente für das grüne

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Staatliche Beihilfe N 403/2002 Österreich Aktionsprogramm Venture Capital" der Steiermärkischen Landesregierung

Staatliche Beihilfe N 403/2002 Österreich Aktionsprogramm Venture Capital der Steiermärkischen Landesregierung EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19-02-2003 C(2003)511 fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 403/2002 Österreich Aktionsprogramm Venture Capital" der Steiermärkischen Landesregierung Sehr geehrte Frau

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien (Bayerisches

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Fall Nr. COMP/M.1866 - PREUSSAG / HEBEL. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 29/03/2000

Fall Nr. COMP/M.1866 - PREUSSAG / HEBEL. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 29/03/2000 DE Fall Nr. COMP/M.1866 - PREUSSAG / HEBEL Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 29/03/2000

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Staatliche Beihilfe N 20/2004 - Deutschland CIRR-Zinsausgleichssystem für Schiffsfinanzierungen

Staatliche Beihilfe N 20/2004 - Deutschland CIRR-Zinsausgleichssystem für Schiffsfinanzierungen EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 14.07.2004 C(2004)2673 fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 20/2004 - Deutschland CIRR-Zinsausgleichssystem für Schiffsfinanzierungen Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG

Mehr

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee

Mehr

Wien = Menschlich. freigeist.photography

Wien = Menschlich. freigeist.photography Wien = Menschlich freigeist.photography Idee zu diesem Projekt Wovon lebt eine Stadt wie WIEN? Von seiner Geschichte, seiner Architektur, seinen Sehenswürdigkeiten und kulinarischen heimischen Köstlichkeiten.

Mehr

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, - 2 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach und nach wird immer klarer, was der Koalitionsausschuss von Union und FDP in der Nacht vom 04. auf den 05. November wirklich beschlossen hat. Mit den folgenden

Mehr

Staatliche Beihilfe Nr. N116/A/02 - Germany (Rheinland-Pfalz) Beihilfen bei Elementarschäden

Staatliche Beihilfe Nr. N116/A/02 - Germany (Rheinland-Pfalz) Beihilfen bei Elementarschäden EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.09.2002 C(2002) 3210 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N116/A/02 - Germany (Rheinland-Pfalz) Beihilfen bei Elementarschäden Sehr geehrter Herr Minister, ich beehre

Mehr

Kurzinformation Wirtschaft

Kurzinformation Wirtschaft Mit dem Zuschuss Nachhaltige Stadtentwicklung fördert die ILB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Ziel

Mehr

Dienstanweisung des Landkreises Leer für die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Dienstanweisung des Landkreises Leer für die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Dienstanweisung des Landkreises Leer für die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (DA Spenden, Schenkungen und Zuwendungen) Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung... 2 1.

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener

Mehr

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Liebe Bürgerinnen und Bürger des Westlichen Ringgebietes! Das Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet -Soziale

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

RUNDE TISCHE /World Cafe. Themen

RUNDE TISCHE /World Cafe. Themen RUNDE TISCHE /World Cafe Themen A. Erfahrungen - Erfolge und Stolpersteine B. Marketing/Kommunikation C. Finanzierung/Förderungen D. Neue Ideen für sanft mobile Angebote/Projekte in der Zukunft A. Erfahrungen

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. NN 24/2009 (ex N 234/2009) Deutschland Texplast GmbH

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. NN 24/2009 (ex N 234/2009) Deutschland Texplast GmbH EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 09.02.2011 K(2011)596 endgültig Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. NN 24/2009 (ex N 234/2009) Deutschland Texplast GmbH Sehr geehrter Herr Bundesminister! 1. VERFAHREN

Mehr

Fall Nr. IV/M.1144 - WINTERTHUR / ARAG. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998

Fall Nr. IV/M.1144 - WINTERTHUR / ARAG. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998 DE Fall Nr. IV/M.1144 - WINTERTHUR / ARAG Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998

Mehr

aws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (KMU-Förderungsgesetz)

aws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (KMU-Förderungsgesetz) aws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (KMU-Förderungsgesetz) Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der Garantierichtlinie 2014 (KMU-Förderungsgesetz) vom 10. September 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Ziele

Mehr

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Staatliche Beihilfe NN 50/2007 (vormals CP 206/2005) Österreich Übernahme staatlicher Haftungen für österreichische Bundesmuseen

Staatliche Beihilfe NN 50/2007 (vormals CP 206/2005) Österreich Übernahme staatlicher Haftungen für österreichische Bundesmuseen EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.X.2007 K (2007) 4322 endg. Betrifft : Staatliche Beihilfe NN 50/2007 (vormals CP 206/2005) Österreich Übernahme staatlicher Haftungen für österreichische Bundesmuseen

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

FAMILIENSTAND ALLEINERZIEHENDE MÜTTER

FAMILIENSTAND ALLEINERZIEHENDE MÜTTER Umfrage unter Eltern zur Kinder-Betreuung nach der Trennung Match-patch.de die Partnerbörse für Singles mit Familiensinn hat im Juni eine Umfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt. Bei der Befragung,

Mehr

3. Füllen Sie bitte die Budget-Tabelle für Ihre geplante Mini Maker Faire aus (ab Seite 6)

3. Füllen Sie bitte die Budget-Tabelle für Ihre geplante Mini Maker Faire aus (ab Seite 6) Bewerbung Vielen Dank für Ihr Interesse, eine Mini Maker Faire für Ihre Community zu organisieren. Wir würden gerne mehr über Sie, Ihre Community/Organisation und Ihr Interesse am Ausrichten einer Maker

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Steuerliche Vorschriften über Spenden

Steuerliche Vorschriften über Spenden I-39100 Bozen Brennerstr. 9 Tel.+39 0471 974 378 Fax.+39 0471 979 373 www.vss.bz.it - info@vss.bz.it Steuernummer 80022790218 Landesgericht BZ Nr. 8759/444 R.P.G. Volontariatsorganisation Dekret LH Nr.

Mehr

Deutsches Rotes Kreuz. Kopfschmerztagebuch von:

Deutsches Rotes Kreuz. Kopfschmerztagebuch von: Deutsches Rotes Kreuz Kopfschmerztagebuch Kopfschmerztagebuch von: Hallo, heute hast Du von uns dieses Kopfschmerztagebuch bekommen. Mit dem Ausfüllen des Tagebuches kannst Du mehr über Deine Kopfschmerzen

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative genannt werden.

kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative genannt werden. Finanzierungsmodelle Wie auch in anderen Bereichen ist die Förderlandschaft in Deutschland im Bereich der Straßenbeleuchtung ein vielschichtiges Konglomerat. Fördermittelprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen

Mehr

aufgrund der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 17.05.2011 schlage ich vor, die obige Sitzung öffentlicher Teil um den

aufgrund der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 17.05.2011 schlage ich vor, die obige Sitzung öffentlicher Teil um den Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Borromäusstraße 1, 51789 Lindlar An alle Ratsmitglieder Auskunft erteilt: Katrin Hoffer Geschäftszeichen: Zimmer Nr.: 400 Telefondurchwahl:

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Die Wirtschaftsberatung 1a Aussicht. Unternehmensfinanzierung Teil 4 Öffentliche Fördermöglichkeiten Grundsätze

Die Wirtschaftsberatung 1a Aussicht. Unternehmensfinanzierung Teil 4 Öffentliche Fördermöglichkeiten Grundsätze Die Wirtschaftsberatung 1a Aussicht _ Unternehmensfinanzierung Teil 4 Öffentliche Fördermöglichkeiten Grundsätze Beantragung öffentlich geförderter Darlehen An Finanzierungshilfen des Bundes und des Freistaates

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21. 30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter

Mehr

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

An die Gläubiger der ALPHA Events UG An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren

Mehr

Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005

Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005 Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte Anteil der Bevölkerung, der mindestens zwei gut genug spricht, um sich darin unterhalten

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 03.X.2007 K(2007)4617. Staatliche Beihilfe Nr. N 99/2007 DEUTSCHLAND Hamburger FuE-Förderrichtlinie

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 03.X.2007 K(2007)4617. Staatliche Beihilfe Nr. N 99/2007 DEUTSCHLAND Hamburger FuE-Förderrichtlinie EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 03.X.2007 K(2007)4617 Betreff: Staatliche Beihilfe Nr. N 99/2007 DEUTSCHLAND Hamburger FuE-Förderrichtlinie Sehr geehrter Herr Bundesminister! 1. DAS VERFAHREN (1) Mit

Mehr

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen 124/134 Kredit Förderziel Förderziel Das unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Lions Clubs International Zuschussprogramm für Leo Führungskräfte. Zuschussantrag

Lions Clubs International Zuschussprogramm für Leo Führungskräfte. Zuschussantrag Lions Clubs International Zuschussprogramm für Leo Führungskräfte Zuschussantrag Das Zuschussprogramm für Leo Führungskräfte soll Multidistrikte, Subdistrikte sowie Einzeldistrikte (die keinem Multidistrikt

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Betreff: Staatliche Beihilfe N 352/2009

Betreff: Staatliche Beihilfe N 352/2009 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.6.2009 K(2009) 5253 endgültig Betreff: Staatliche Beihilfe N 352/2009 Verlängerung der Beihilferegelung N 557/2008 Maßnahmen für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

1. Eine Frage vorab: Nutzen Sie Ihre Wohnung selbst oder vermieten Sie diese? Kontakt

1. Eine Frage vorab: Nutzen Sie Ihre Wohnung selbst oder vermieten Sie diese? Kontakt Gundlach GmbH & Co. KG Haus- und Grundstücksverwaltung Kundenbefragung 2014 1. Eine Frage vorab: Nutzen Sie Ihre Wohnung selbst oder vermieten Sie diese? Selbstnutzung Vermietung Kontakt 2. Wie beurteilen

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen.

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Hausschild und Zertifikat für das dena-gütesiegel Effizienzhaus, hier mit dem Standard Effizienzhaus 55.

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels

Mehr

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes 14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Senatsbeschluss am 22.01.2013. Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft)

Senatsbeschluss am 22.01.2013. Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft) Die Senatorin für Finanzen 06.02.2013 Holger Runge 361-4090 Senatsbeschluss am 22.01.2013 Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft)

Mehr

Buchhaltung mit WISO EÜR & Kasse 2011

Buchhaltung mit WISO EÜR & Kasse 2011 Vorbemerkung... 1 1. Erste Schritte...Fehler! Textmarke nicht definiert.3 2. Einrichten des Programms... 5 3. Buchungen... 22 1. Anfangsbestand buchen... 22 2. Privateinlage in die Kasse... 26 4. Buchungen

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

GUT. Für die Gemeinschaft. 30.000,00 Euro.

GUT. Für die Gemeinschaft. 30.000,00 Euro. GUT. Für die Gemeinschaft. Wir fördern Vereine, Verbände, soziale Einrichtungen, Schulen, Kindergärten, Jugendstätten, Hilfsorganisationen und sonstige Institutionen, die sich mit ihrem Vorhaben für die

Mehr

G360.26A Vereinbarung Schülerfestkommission e.v. Seite -1 - V E R E I N B A R U N G

G360.26A Vereinbarung Schülerfestkommission e.v. Seite -1 - V E R E I N B A R U N G G360.26A Vereinbarung Schülerfestkommission e.v. Seite -1 - V E R E I N B A R U N G zwischen der Stadt Weingarten, vertreten durch den Oberbürgermeister Markus Ewald, Kirchstraße 1, 88250 Weingarten im

Mehr

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD)

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) 8935/1/07 REV 1 LIMITE JUSTCIV 110 CODEC 421 DOKUMENT TEILWEISE ZUGÄNGLICH

Mehr