Indien Immobilien-Portfolio

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1 Indien Immobilien-Portfolio Delhi Mumbai Hyderabad INDIEN FONDS II

2 Das am in Kraft getretene Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) schreibt für Kapitalanlagen, die ab dem Anlegern in Form von geschlossenen Fonds angeboten werden, gem. 8 f ff. Verkaufsprospektgesetz i.v.m. der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung einen Verkaufsprospekt vor, dessen Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet ist. D I E A N B I E T E R Deutsche Fonds Holding AG Kriegsbergstraße Stuttgart SachsenFonds GmbH Hans-Stießberger-Straße 2a Haar b. München

3 Inhaltsverzeichnis INDIEN FONDS II Auf einen Blick 4 27 Angebot im Überblick 4 9 Risiken Anbieter Chancen/Sicherheitskonzept 25 Geschlossener Immobilien-Fonds 26/27 Fondsprojekte Investmentmanagerin und Co-Investoren Indien Tech Oasis (Delhi) Luxor Cyber City (Delhi) Manjeera (Hyderabad) Tata Colony (Mumbai) MIG Bandra (Mumbai) Fondskonzept Beteiligungsangebot Investition und Finanzierung Prognoserechnungen 92/93 Erläuterungen zu den Prognoserechnungen Anlageerfolg 98 Sensitivitäten Steuern & Recht Steuerliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen Partner Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft Treuhand- und Verwaltungsvertrag Ergänzende Angaben zum Verkaufsprospekt Erklärung der Prospektherausgeber 177/178 Abwicklungshinweise 179/180 Fernabsatz-Kundeninformation Glossar Informationen via Internet 189 Impressum 190 Anlage: Beitrittserklärung Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Inhaltsverzeichnis INDIEN FONDS II 3

4 IMMOBILIEN SICHER, Angebot im Überblick 4 INDIEN FONDS II

5 Angebot im Überblick Beteiligungsangebot Die Anleger beteiligen sich unmittelbar als Direktkommanditisten oder mittelbar über die Sachsen- Fonds Treuhand GmbH, Haar b. München, bzw. die RENTABEL, WERTBESTÄNDIG Auf einen Blick DFH Treuhandgesellschaft mbh, Stuttgart, als Treugeber am Emissionskapital der Immobilien Development Indien II GmbH & Co. KG mit Sitz in Haar b. München (Fondsgesellschaft). Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft deutschen Rechts. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Verwertung von Beteiligungen an fünf Gesellschaften in Mauritius, die jeweils Beteiligungen an indischen Projektgesellschaften halten, deren Gegenstand die Entwicklung von Immobilien in Indien ist. Es ist vorgesehen, Kommanditkapital i.h.v. rund 98 Millionen zzgl. 5% Agio einzuwerben. Beteiligungsziel Indien ist derzeit die am schnellsten wachsende demokratisch regierte Volkswirtschaft der Welt. Das Wirtschaftswachstum spiegelt sich vor allem in der indischen Dienstleistungsindustrie wider, die im IT- Bereich bereits weltweit führend ist. Gründe für das Wirtschaftswachstum sind vor allem die sich durch die Liberalisierung des Rechtssystems öffnende Volkswirtschaft und das große, gut ausgebildete Arbeitskräftepotential. Die sich in den Städten rasch bildende Mittelschicht strebt nach Konsumgütern und Wohnungen. Die wachsende Dienstleistungsindustrie benötigt Büros. Angebot im Überblick INDIEN FONDS II 5

6 Durch die Beteiligung an der Fondsgesellschaft können die Anleger an der prosperierenden Entwicklung Indiens partizipieren. Investitionsprojekte Mit dem Projekt Tech Oasis entsteht ein IT-Zentrum in Greater Noida, einer Satellitenstadt in der Nähe von Delhi. Greater Noida ist von der Regierung im Rahmen der Raumentwicklungsplanung als der nächste IT-Standort vorgesehen. Auf Basis des aktuellen Entwicklungsstandes sollen bis zum Ende des ersten Quartals 2013 rund m 2 Büros, rund m 2 Handelsflächen und rund m 2 Wohnungen sowie ein Hotel mit rund m 2 errichtet, vermietet und verkauft werden. Dem Projekt wurde der Status einer Sonderwirtschaftszone zuerkannt, der Steuervergünstigungen bis hin zur Steuerfreiheit für die innerhalb dieser Zone erwirtschafteten Erlöse gewährleistet. Die mittelbare Beteiligung der Fondsgesellschaft an der indischen Projektgesellschaft beträgt ca. 25%. Manjeera ist ein Projekt mit gemischter Nutzung nahe Hyderabad, das aufgrund des IT-Schwerpunkts den Spitznamen Cyberabad trägt. Das Projekt ist strategisch günstig an der Straße gelegen, die Hi-Tech City, in der die meisten IT-Firmen angesiedelt sind, mit dem Zentrum von Hyderabad verbindet. Auf Basis des aktuellen Entwicklungsstandes ist geplant, bis zum Ende des dritten Quartals 2010 rund m 2 Büroflächen, rund m 2 Handelsflächen und rund m 2 für Wohnungen zu errichten, zu vermieten und zu verkaufen. Die Fondsgesellschaft beteiligt sich mittelbar mit ca. 29% an der indischen Projektgesellschaft. Das Projekt Tata Colony umfasst auf Basis des aktuellen Entwicklungsstandes sechs moderne Bürohäuser mit einer Gesamtfläche von rund m 2 in einem attraktiven Geschäftszentrum von Mumbai. Die Büros sollen bis Ende 2010 fertiggestellt, vermietet und verkauft sein. Die mittelbare Beteiligung der Fondsgesellschaft an der indischen Projektgesellschaft beträgt ca. 14%. Mit dem Projekt MIG Bandra erfolgt die Neuentwicklung einer Wohnanlage in unmittelbarer Nachbarschaft eines attraktiven Geschäftszentrums in Mumbai. Es entstehen rund m 2 Wohnflächen, wovon rund m 2 den derzeitigen Bewohnern kostenlos übertragen werden und rund m 2 frei veräußerbar sind, sowie Ladenflächen von rund m 2. Die frei veräußerbaren Flächen sollen jeweils bis Ende des ersten Quartals 2011 gebaut, vermietet und verkauft werden. Die Angebot im Überblick Luxor Cyber City ist ein IT-Park in Gurgaon, einer Satellitenstadt in der Nähe von Delhi. In diesem bereits etablierten Zentrum der IT-Industrie sollen bis zum Ende des zweiten Quartals 2012 ca m 2 Büroflächen gebaut, vermietet und verkauft werden. Dem Projekt wurde der Status einer Sonderwirtschaftszone zuerkannt, der Steuervergünstigungen bis hin zur Steuerfreiheit für die innerhalb dieser Zone erwirtschafteten Erlöse gewährleistet. Die mittelbare Beteiligung der Fondsgesellschaft an der indischen Projektgesellschaft beträgt ca. 7%. 6 INDIEN FONDS II

7 Fondsgesellschaft beteiligt sich mittelbar mit ca. 27% an der indischen Projektgesellschaft. Die restlichen Anteile an den mauritischen Gesellschaften werden von der Verkäuferin, der Trinity Capital Mauritius Ltd, Port Louis, Mauritius, einer Beteiligungsgesellschaft der Trikona Trinity Capital PLC, Douglas, Isle of Man (siehe unten), von der Immobilien Development Indien I GmbH & Co. KG, Haar b. München, der Fondsgesellschaft des Vorgängerproduktes der beiden Anbieter, von renommierten Projektentwicklungsgesellschaften und von einer weiteren Co-Investorin, der IL&FS Unternehmens- Gruppe, Mumbai, Indien (siehe unten), gehalten. Mindestbeteiligung Die Mindestbeteiligung beträgt zzgl. 5% Agio. Höhere Beträge müssen durch ohne Rest teilbar sein und dürfen grundsätzlich nicht überschreiten (für Anleger, die bereits an der Immobilien Development Indien I GmbH & Co. KG beteiligt sind, ist die Höchstgrenze individuell zu prüfen). Ausnahmen von dem Höchstbetrag kann die Komplementärin im Einzelfall zulassen. Investmentmanagerin TSF Advisers Mauritius Ltd, Port Louis, Mauritius, ist als Investmentmanagerin beauftragt, die Fondsgesellschaft bei der Wahrnehmung ihrer Rechte aus den Beteiligungen an den mauritischen Gesellschaften zu beraten und zu unterstützen. TSF Advisers Mauritius Ltd ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Trikona Advisers Ltd, George Town, Cayman Islands, und der SachsenFonds Asset Management GmbH, Haar b. München. Trikona Advisers Ltd betreut auch die weiteren Projektgesellschaften von Trikona Trinity Capital PLC, einer an der Londoner Börse gehandelten Fondsgesellschaft mit Fokus auf indische Beteiligungen. Aus dem Gesamtportfolio haben die Anbieter fünf Investitionsgelegenheiten in Immobilien ausgewählt. Einzahlung Die Einzahlung des Beteiligungsbetrages (zzgl. 5% Agio) erfolgt innerhalb von zehn Banktagen nach Mitteilung über die Annahme der Beitrittserklärung durch Überweisung in Euro auf das Einzahlungskonto der jeweiligen Treuhänderin (vgl. Kapitel Abwicklungshinweise). Zeichnungsfrist Investition und Finanzierung Das Investitionsvolumen von insgesamt rd. 102,9 Millionen (inkl. 5% Agio) wird vollständig aus Eigenmitteln finanziert. Die Fondsgesellschaft hat sich bisher mit rund 71,1 Millionen an den mauritischen Gesellschaften beteiligt. Diese und weitere Positionen sind im Investitionsund Finanzierungsplan auf Seite 89 abgebildet. Die Zeichnungsfrist läuft planmäßig bis zum Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft kann die Zeichnungsfrist jederzeit zu einem früheren Zeitpunkt beenden. Ausschüttungen Gemäß den Prognoserechnungen erfolgen Ausschüttungen an die Anleger, nachdem die Fondsge- Angebot im Überblick INDIEN FONDS II 7

8 sellschaft Einnahmen aus der Verwertung von Anteilen an den mauritischen Gesellschaften erzielt hat. Die gesamten Ausschüttungen betragen ca.150% des eingesetzten Kapitals exkl. Agio. Bei prognosegemäßem Verlauf der Investitionen können die Anleger bereits nach drei Jahren ihr investiertes Kapital zurückerhalten haben. Die kalkulierte Fondslaufzeit beträgt rund fünf Jahre und drei Monate. Anlagestrategie Anlageziele während der Projektlaufzeit Dividenden an die Fondsgesellschaft ausschütten. Die Anleger erzielen im Rahmen der vorliegenden Fondskonstruktion in Deutschland Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf der Beteiligungen an den mauritischen Gesellschaften. Diese Veräußerungsgewinne sind in Deutschland steuerfrei, wenn die Anleger ihre Anteile vor dem erworben haben, diese mindestens ein Jahr gehalten haben und zu keinem Zeitpunkt mit jeweils mindestens 1% (auch mittelbar) an einer der mauritischen Gesellschaften beteiligt waren. Die Fondsgesellschaft hat sich an fünf ausgewählten Projekten der Trinity Capital Mauritius Ltd beteiligt. Es ist beabsichtigt, sich von diesen Beteiligungen zu trennen, sobald der wirtschaftliche Erfolg der indischen Projektgesellschaften feststeht. Dies kann auch bereits vor dem abschließenden Verkauf der Projekte oder der Projektgesellschaften in Indien erfolgen. Für den Fall, dass vor Ablauf des jeweiligen vollständigen Projektzeitraums kein Käufer für die Anteile an den mauritischen Gesellschaften gefunden wird, soll ein Verkauf über die zugunsten der Fondsgesellschaft vertraglich eingeräumte Put- Option (siehe Kapitel Rechtliche Grundlagen, Seiten 120 f.) erfolgen. Der Preis für diese Put-Option ist der grundsätzliche Verzicht auf laufende Dividendenzahlungen, da die Strategie der Fondsgesellschaft auf der Wertsteigerung der Anteile an den mauritischen Gesellschaften beruht. Haftung Durch die Rechtsform der Kommanditgesellschaft ist die persönliche Haftung der Anleger auf ihre jeweilige Hafteinlage begrenzt. Die gesetzliche Haftung erlischt mit Einzahlung der Hafteinlage (vgl. 171 ff. HGB). Die Kommanditisten werden mit einer Hafteinlage von 10% der Pflichteinlage in das Handelsregister eingetragen. Werden die Kapitalkonten der Anleger durch Entnahmen (Ausschüttungen) unter die Hafteinlage gemindert, so lebt die Außenhaftung gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft bis zur Höhe der Hafteinlage wieder auf ( 172 Abs. 4 i.v.m. 171 Abs. 1 HGB). Einzelheiten hierzu finden sich in dem Kapitel Rechtliche Grundlagen auf Seite 113. Nachschusspflicht Steuerliche Grundlagen Eine Nachschusspflicht der Anleger ist ausgeschlossen (vgl. 9 des Gesellschaftsvertrages auf Seite 151). Angebot im Überblick Die Fondsgesellschaft ist vermögensverwaltend tätig, die Anleger erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Erträge aus den Projektentwicklungen werden in Indien auf Ebene der Projektgesellschaften besteuert. Es wird nicht erwartet, dass es auf Ebene der mauritischen Gesellschaften zu einer relevanten Steuerbelastung kommt. Die Anleger müssen weder in Indien noch auf Mauritius eine persönliche Steuererklärung abgeben. Aufgrund der oben dargestellten Anlagestrategie ist nicht geplant, dass die mauritischen Gesellschaften Platzierungsgarantien Die SachsenFonds Holding GmbH, Haar b. München, und die Deutsche Fonds Holding AG, Stuttgart, garantieren die Vollplatzierung des Emissionskapitals. Laufzeit Die Laufzeit der Fondsgesellschaft endet plangemäß am Sofern die Laufzeit einer der indi- 8 INDIEN FONDS II

9 schen Projektgesellschaften nach diesem Datum endet, verlängert sich die Laufzeit der Fondsgesellschaft um drei Monate über das Ende der am längsten laufenden indischen Projektgesellschaft hinaus. Die Anleger können die Beteiligung an der Fondsgesellschaft erstmals mit einer Frist von sechs Monaten zum kündigen, danach mit gleicher Frist jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Dieser Prospektinhalt ist maßgeblich relevant für Anleger, die der Fondsgesellschaft vor dem beitreten. Bei einem späteren Beitritt bestehen andere rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen. Rechte der Kommanditisten und der Treugeber Die mit der Beteiligung an der Vermögensanlage verbundenen Rechte, insbesondere Rechte auf Ergebnisbeteiligung, Kündigungs- und Übertragungsrechte sowie Mitwirkungs- und Kontrollrechte, sind im Kapitel Rechtliche Grundlagen auf den Seiten 112 ff. detailliert beschrieben. Anlegerprofil Das Angebot richtet sich in erster Linie an Anleger, die sich an einem mittelfristigen Investment beteiligen und hohe Renditen erzielen möchten und die sich der Risiken einer unternehmerischen Beteiligung sowie der Risiken aus Immobilien-Projektentwicklungen, insbesondere im Ausland, bewusst und mit den wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Grundzügen eines solchen Angebots vertraut sind. Das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft steht zum Zeitpunkt der Beteiligung nicht fest. Dieses Angebot ist daher nur für Anleger geeignet, die bei einer unerwartet negativen Entwicklung einen entstehenden Verlust, bis hin zum Totalverlust, des eingesetzten Kapitals hinnehmen können. Detaillierte Angaben zu den Risiken finden sich auf den Seiten 10 ff. Anbieter und Prospektherausgeber Anbieter und Prospektherausgeber sind die SachsenFonds GmbH, Haar b. München, ein Mitglied der KanAm Gruppe, und die Deutsche Fonds Holding AG. Angebot im Überblick INDIEN FONDS II 9

10 Risiken Trotz sorgfältiger Auswahl der Projekte, der Investmentmanagerin sowie der Projektentwickler vor Ort beinhaltet die Beteiligung an diesem Angebot ein unternehmerisches Risiko. Das Beteiligungsangebot wurde auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen erstellt. Unvorhergesehene Veränderungen rechtlicher und tatsächlicher Art können daher die Ertragslage der Fondsgesellschaft, der mauritischen Gesellschaften und der indischen Projektgesellschaften und somit auch die Liquiditätslage und die Ausschüttungen an die Anleger negativ beeinflussen. Dieses Beteiligungsangebot richtet sich daher nur an solche Anleger, die willens sind, derartige Risiken auch in Zukunft zu tragen. Im Nachgang werden die wesentlichen Risiken der Beteiligung dargestellt. Mögliche Risiken, die allein aus der Sphäre der Anleger resultieren, werden dagegen nicht aufgezeigt. Aus diesem Grund wird empfohlen, dass sich die Anleger vor der Übernahme einer Beteiligung gegebenenfalls fachkundigen Rat einholen. Risiken können sowohl einzeln als auch kumuliert sowie in unterschiedlich starker Ausprägung auftreten. Dabei kann auch der vollständige Verlust des eingesetzten Kapitals eintreten (Totalverlust). Falls die Anleger ihre Beteiligung fremdfinanzieren, würde ein Totalverlust neben dem Verlust des eingesetzten Kapitals auch bedeuten, dass das zur Finanzierung der Beteiligung zusätzlich aufgenommene Darlehen aus dem Privatvermögen getilgt werden muss (maximales Risiko). Investitionsplan und Prognoserechnungen Das Beteiligungsangebot wurde mit Sorgfalt erstellt. Insbesondere wurden die in den Investitionsplan und die Prognoserechnungen eingestellten Werte sorgfältig ermittelt. Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass Einnahmen nicht in dem prognostizierten Umfang eintreten und/oder Investitions- bzw. laufende Kosten in größerem Umfang als prognostiziert anfallen bzw. sonstige unvorhergesehene Kosten, Steuern und Abgaben entstehen. So ist es möglich, dass es neben den unten dargestellten negativen Veränderungen der Einnahmen aus der Verwertung der Anteile an den mauritischen Gesellschaften zu ungünstigen Änderungen des Wechselkurses der indischen Rupie zum Euro kommt oder liquide Mittel nicht zu den prognostizierten Zinssätzen angelegt werden können. In den vorgenannten Fällen könnte die Abweichung von den prognostizierten Werten zu einer Verschlechterung der Ertragslage der Fondsgesellschaft und damit zu Ausschüttungsreduzierungen führen. Sollten Fondskosten höher als kalkuliert ausfallen (insbesondere durch außergewöhnlichen Aufwand im Zusammenhang mit dem Eintritt von Risiken), so hat das negative Auswirkungen auf die Liquiditätsreserve und/oder die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft. Einnahmen aus der Verwertung der Anteile an den mauritischen Gesellschaften Risiken Die kalkulierten Einnahmen der Fondsgesellschaft basieren auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung kalkulierten Einnahmen aus der Verwertung der Anteile an den mauritischen Gesellschaften. Diese wurden auf der 10 INDIEN FONDS II

11 Grundlage von kalkulatorischen Gesellschaftswerten ermittelt und basieren hauptsächlich auf den Einnahmen auf indischer Ebene aus den Objektverkäufen nach erfolgreichem Abschluss der Projektentwicklungen, zu einem geringen Teil auch auf Mieteinnahmen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass Einnahmen aus der Verwertung der Anteile nicht in entsprechender Höhe und/oder nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder aufgrund der Insolvenz einer oder mehrerer der indischen Projektgesellschaften überhaupt nicht erzielt werden und damit auf Ebene der Fondsgesellschaft zu Ausschüttungskürzungen oder zu einem Ausschüttungsentfall führen können. Im Einzelnen können hierfür insbesondere die nachfolgend aufgeführten Gründe ausschlaggebend sein: Genehmigungsrisiko Die Genehmigungsfähigkeit von Projektentwicklungen ist abhängig vom Baurecht der jeweiligen Region und der Akzeptanz der Projekte bei den Grundstücksnachbarn oder der weiteren Öffentlichkeit. Aufgrund der Möglichkeit von Verzögerungen im Genehmigungsprozess besteht ein Zeit- und Finanzierungsrisiko. Wird eine Genehmigung versagt, kann das entsprechende Projekt nicht durchgeführt werden und es gehen insoweit Investitionskosten verloren. Gegebenenfalls können sich während der Genehmigungsphase außerdem Einschränkungen oder behördliche Auflagen in der Bauausführung mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Vermietungs- und Vermarktungsmöglichkeiten sowie auf die Kostenstruktur der Projektentwicklungen ergeben. Altlasten/Schadstoffrisiko Im Laufe der Projektentwicklungen kann sich herausstellen, dass sich auf den betreffenden Grundstücken Altlasten oder Schadstoffe befinden. In diesem Fall können die indischen Projektgesellschaften aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Verfügungen oder vertraglicher Verpflichtungen verpflichtet sein, diese Altlasten oder Schadstoffe zu beseitigen. Die Kosten der Beseitigung und dadurch erst verspätet erzielbare Erträge aus den Objektverkäufen können das Ergebnis der betroffenen Projektentwicklung vermindern. Fremdfinanzierungsrisiko Die Projektentwicklungen werden auf Ebene der indischen Projektgesellschaften zum Teil mit Fremdkapitalanteilen finanziert. Steigende oder fallende Zinsen bzw. längere oder kürzere Finanzierungszeiträume können somit die Investitionskosten verändern und damit die erzielbaren Erträge aus den Objektverkäufen negativ beeinflussen. Sollte die Veräußerung einer Projektentwicklung nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen, könnte die finanzierende Bank eine Prolongation der bestehenden Finanzierung ablehnen bzw. die Finanzierung fällig stellen. Sollte die Projektgesellschaft ihren Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag, zum Beispiel mittels einer Ablösung durch eine Finanzierung eines anderen Finanzinstitutes, nicht nachkommen können, könnte die finanzierende Bank die Verwertung des Projektes, gegebenenfalls auch mit Wertabschlägen, betreiben. Risiken INDIEN FONDS II 11

12 Risiko unvollständiger Versicherungen Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bestimmte Risiken für Projektentwicklungen nicht von bestehenden Versicherungen umfasst oder dass derartige Risiken nicht versicherbar sind. Dies kann zum Beispiel für bestimmte Arten von Naturkatastrophen oder Schäden durch terroristische Akte gelten. Soweit eingetretene Schäden nicht oder durch Einbezug von Selbstbehalten des Versicherten nicht vollständig von Versicherungen abgedeckt sind, verschlechtern sie das prognostizierte Ergebnis und können im schlimmsten Fall zur Insolvenz einer oder mehrerer der indischen Projektgesellschaften und folglich zur Unveräußerbarkeit/Unverwertbarkeit der jeweiligen Anteile an den mauritischen Gesellschaften führen. Fertigstellungs-/Kosten-/Finanzierungsrisiko Die Projektentwicklungen werden unter anderem in Zusammenarbeit mit erfahrenen lokalen Projektentwicklern mit entsprechenden Referenzen vorgenommen. Nichtsdestotrotz kann sich aus unterschiedlichen Gründen die geplante Fertigstellung der Projekte verzögern oder gar nicht erfolgen, so dass die kalkulierten Erträge aus den Investitionen erst verspätet oder gar nicht erzielt werden können. Auch besteht die Möglichkeit, dass die tatsächlichen Kosten der Projektentwicklungen (zum Beispiel Planungs-, Steuerungs- und Baukosten) die kalkulierten Kosten übersteigen, was die Erträge aus den Investitionen schmälert. In diesem Zusammenhang kann es auch dazu kommen, dass eine der mauritischen Gesellschaften weitere Mittel zur Finanzierung ihrer jeweiligen indischen Projektgesellschaft zur Verfügung stellen muss. In einem solchen Fall hat sie sich um eine möglichst hohe Non-Recourse-Finanzierung (Finanzierung ohne persönliche Haftung) zu bemühen. Gelingt dies nicht und gelingt es auch nicht, eine sonstige Finanzierung zu beschaffen, so sind die Gesellschafter der jeweiligen mauritischen Gesellschaft verpflichtet, entsprechend ihrer Beteiligungsquote Eigenkapital gegen Ausgabe von Aktien zur Verfügung zu stellen. Wenn einer der Gesellschafter den geforderten Nachschuss nicht leistet, so sind die anderen Gesellschafter berechtigt, anstelle des nichtleistenden Gesellschafters den von diesem geschuldeten Nachschuss zu leisten. In diesem Fall wird die Beteiligung des nichtleistenden Gesellschafters entsprechend herabgesetzt. Sollten weitere Finanzierungsmittel weder durch eine Non-Recourse-Finanzierung noch durch eine sonstige Finanzierung zu erlangen sein und können diese Finanzierungsmittel nicht oder nicht gänzlich von den Gesellschaftern zur Verfügung gestellt werden, könnte dies zur Insolvenz der betroffenen indischen Projektgesellschaft führen. Standort- und Marktrisiko Die Erzielbarkeit der kalkulatorisch ermittelten Erträge aus den Objektverkäufen hängt unter anderem wesentlich von der Entwicklung des indischen Immobilienmarktes ab. Eine negative Gesamtentwicklung des indischen Immobilienmarktes, aber auch eine negative Wertentwicklung des jeweiligen Standortes der Projektentwicklungen oder auch der Projekte selbst kann dazu führen, dass der in der Kalkulation angesetzte Veräußerungserlös nicht erreicht wird. Vermietungs- und Vermarktungsrisiko Risiken Die kalkulierten Mieterträge basieren auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung erwarteten Vermietungen unter kalkulatorischen Annahmen. Mietmindereinnahmen bzw. Mietausfälle über die Annahmen hinaus kön- 12 INDIEN FONDS II

13 nen zur Folge haben, dass die tatsächliche Ertragsentwicklung hinter den erwarteten Ergebnissen zurückbleibt. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der tatsächliche Stand der Vermietungen vom kalkulierten Stand abweicht und es dadurch zu schlechteren Vermarktungschancen der Projektentwicklungen kommt. Dadurch besteht die Gefahr, dass die kalkulierten Erträge verspätet, niedriger als kalkuliert oder gar nicht erzielt werden können. Risiko von zusätzlichen Bewirtschaftungskosten und Instandhaltungsaufwendungen In den Kalkulationen der indischen Projektgesellschaften sind Kosten für die laufende Bewirtschaftung berücksichtigt, für die die zukünftigen Mieter nicht aufzukommen haben. Es können Ertragseinbußen entstehen, indem Bewirtschaftungskosten und Instandhaltungsaufwendungen über die kalkulierten Beträge hinaus anfallen. Risiko der eingeschränkten Verkaufsmöglichkeiten der Anteile Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die möglichen Verkäufe der Anteile an den mauritischen Gesellschaften an Trinity Capital Mauritius Ltd (Put-Option) aus Gründen, die nicht in der Sphäre der Fondsgesellschaft liegen, nicht oder nicht zu den kalkulierten Preisen erfolgen können. Es besteht die Gefahr, dass kein anderer Käufer gefunden wird oder nur niedrigere Preise für die Anteile erzielt werden können. Ferner kann durch andere als die dargestellten Verkäufe der Anteile eine Besteuerung in Deutschland verursacht werden, was bei den Anlegern zu einem geringeren Anlageerfolg nach Steuern führen würde. Eigenkapital-Zwischenfinanzierung Die Fondsgesellschaft hat mehrere Darlehen für die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals im Rahmen der Investition aufgenommen. Die Darlehen sollen aus den Kommanditeinlagen der beitretenden Anleger zurückgeführt werden. Eine langsamere Platzierung des Eigenkapitals als kalkuliert kann zu erhöhten Zinsbelastungen aus den Darlehen führen und die Liquidität der Fondsgesellschaft negativ beeinflussen. Fremdfinanzierung der Beteiligung Das Konzept sieht grundsätzlich keine Anteilsfinanzierung der Beteiligung vor. Sollten Anleger ihren Zeichnungsbetrag ganz oder teilweise durch Kredite finanzieren, besteht das Risiko, dass die Rückflüsse aus der Beteiligung nicht ausreichen, um die Zins- und Tilgungsleistungen gegenüber den Kreditinstituten zu erbringen. In diesem Falle bestünde neben dem Risiko des Totalverlustes der geleisteten Einlage eine Gefährdung für das Privatvermögen der Anleger. Überschusserzielungsabsicht Bei einer Anteilsfinanzierung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft besteht das Risiko, dass die Gewinnerzielungsabsicht auf Ebene der Anleger von der Finanzverwaltung angezweifelt wird. Dies hätte zur Folge, dass die aus der Fremdfinanzierung von den Anlegern geltend gemachten Zinsaufwendungen einkommens- Risiken INDIEN FONDS II 13

14 steuerlich nicht zu berücksichtigen wären (Gültigkeit nur noch im Veranlagungszeitraum 2008, da ab dem im Rahmen der dann anzuwendenden Abgeltungssteuer keine Aufwendungen mehr geltend gemacht werden können). Haftung der Anleger Die Haftung der Anleger gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn und soweit die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage i.h.v. 10% der Kommanditeinlage geleistet wurde. Erfolgen jedoch entgegen der Prognose Ausschüttungen, die zu einer teilweisen Rückzahlung der Hafteinlage führen, so lebt die Haftung der Anleger insoweit wieder auf. Nach dem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft haften die Anleger gemäß 160 Abs. 1 HGB bis zur Höhe ihrer Hafteinlage für die im Zeitpunkt ihres Ausscheidens bereits begründeten Verbindlichkeiten für fünf Jahre ab Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister weiter. Fungibilität Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist eine mittelfristige Kapitalanlage. Eine vorzeitige Übertragung oder Veräußerung der Beteiligung ist sowohl gesellschaftsvertraglich als auch faktisch eingeschränkt. Ein geregelter Markt, an dem die Anteile der Fondsgesellschaft gehandelt werden, ist nicht vorhanden. Die Verfügung über Gesellschaftsanteile kann nur zum Jahresende erfolgen und bedarf der Zustimmung der Komplementärin, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Ein Veräußerungswunsch ist nicht oder nur schwer zu realisieren, weil potentielle Käufer nicht gefunden werden oder ein Verkauf mit erheblichen Preisabschlägen verbunden sein kann. Wegen der vorgenannten eingeschränkten Veräußerbarkeit ist die Anlage nur für Anleger geeignet, die ein mittel- bis langfristiges Investment suchen. Managementrisiko Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Managementfehlern oder Personalwechsel bei der beauftragten Investmentmanagerin und/oder auf Ebene der Fondsgesellschaft, der mauritischen Gesellschaften und der indischen Projektgesellschaften bzw. deren jeweiligen Beauftragten höhere Kosten entstehen bzw. niedrigere Erträge erzielt werden als prognostiziert. Es ist nicht sichergestellt, dass bei einem Ausscheiden von Mitarbeitern dieser Gesellschaften in verantwortlichen Positionen geeignete Nachfolger gefunden werden können. Investitionsrisiko Risiken Teile der Kapitalleistungen der Fondsgesellschaft bei einer der mauritischen Gesellschaften (11,6% des Kommanditkapitals) sind ggf. erst zu späteren Zeitpunkten fällig. Es besteht das Risiko, dass nicht alle bei der Fondsgesellschaft verfügbaren Mittel investiert werden können, da möglicherweise die beabsichtigte Investition nicht in dem geplanten Umfang getätigt werden kann. In der Folge ist es möglich, dass nicht die gesamten gezeichneten Kapitaleinlagen bei der Fondsgesellschaft abgerufen werden. Die Fondsgesellschaft wird dann die nicht benötigten Kapitalanlagen an die Anleger ausschütten und erwirtschaftet somit für den betroffenen Teil des von den Anlegern gezeichneten Kapitals nicht die prognostizierten Erträge. 14 INDIEN FONDS II

15 Majorisierung Bei der Beteiligung der Anleger handelt es sich um die Beteiligung an einer deutschen Kommanditgesellschaft. Als Kommanditisten sind die Anleger zur Geschäftsführung nicht berechtigt und bei Beschlussfassungen der Fondsgesellschaft an Mehrheitsentscheidungen gebunden. Eine Majorisierung der Fondsgesellschaft durch die SachsenFonds Holding GmbH bzw. die Deutsche Fonds Holding AG ist wegen deren jeweiliger Übernahmeverpflichtung im Rahmen der abgegebenen Platzierungsgarantien oder durch einen Großinvestor, der einen sehr hohen Anteil am Kommanditkapital zeichnet, nicht auszuschließen. Es besteht die Gefahr, dass diese aufgrund ihrer erworbenen Stimmrechte einen beherrschenden Einfluss auf die Fondsgesellschaft ausüben könnten. Interessenskonflikte Aufgrund der Verbundenheit von Gesellschaften in einem Konzern könnte es zu Interessenskonflikten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Fondskonstruktion zum Nachteil von Anlegern kommen. So sind die beiden Treuhandkommanditisten jeweils Tochtergesellschaften der Anbieter des Beteiligungsangebotes und nehmen gleichzeitig in ihrer Funktion als Treuhänder die Interessen der Anleger wahr. Die SachsenFonds Asset Management GmbH ist Asset Managerin der Fondsgesellschaft und gehört gleichzeitig zur SachsenFonds-Gruppe. Ferner ist sie Gesellschafterin der Investmentmanagerin TSF Advisers Mauritius Ltd. Auch die zweite Gesellschafterin der TSF Advisers Mauritius Ltd, die Trikona Advisers Ltd, könnte als Teil der Trikona Unternehmens-Gruppe Interessenskonflikten unterliegen, da diese Mitgesellschafterin an einigen der mauritischen Gesellschaften ist. Vertragserfüllungsrisiko Der Erfolg der Beteiligung hängt unter anderem auch von der Bonität und Vertragserfüllung der im Prospekt aufgeführten wichtigen Vertragspartner (zum Beispiel im Kapitel Partner aufgeführte Gesellschaften sowie mauritische und indische Mitgesellschafter) ab. Vertragsverletzungen oder Insolvenzen können Kündigungen und Mehraufwendungen für die Fondsgesellschaft, die mauritischen Gesellschaften und die indischen Projektgesellschaften nach sich ziehen, die letztlich das Ergebnis der Anleger belasten. Währungsrisiko Teile der Kapitalleistungen der Fondsgesellschaft bei einer der mauritischen Gesellschaften (11,6% des Kommanditkapitals) sind ggf. erst zu späteren Zeitpunkten fällig. Es besteht ein Währungsrisiko, wenn sich der Wechselkurs zwischen Euro und indischer Rupie im Vergleich zu dem vereinbarten Wechselkurs verschlechtert und die Fondsgesellschaft dadurch für alle oder mehrere der weiteren Kapitalleistungen einen höheren Gegenwert in Euro als unterstellt bezahlen muss. Die Einzahlung des Kommanditkapitals und die Ausschüttungen auf Basis der Einnahmen aus der Verwertung der Anteile an den mauritischen Gesellschaften an die Anleger erfolgen in Euro. Zu Währungsrisiken kann es kommen, wenn sich der Wechselkurs zwischen indischer Rupie und Euro für die Einnahmen aus der Verwertung der Anteile an den mauritischen Gesellschaften gegenüber dem vereinbarten Wechselkurs zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile verschlechtert und die Anleger dadurch weniger Gegenwert in Euro erhalten. Für die Fondsgesellschaft besteht ein Währungsrisiko für Ausgabepositionen, die nicht in Euro anfallen. Hierzu sind insbesondere die Vergütungen an indische Beratungsgesellschaften sowie Steuer- und Rechtsberater zu zählen. Risiken INDIEN FONDS II 15

16 Steuerliche Risiken Allgemeine steuerliche Risiken Die steuerlichen Ausführungen basieren auf der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten Rechtslage in Deutschland, Mauritius und Indien. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die steuerliche Beurteilung durch eine Änderung von Rechtsprechung, Abkommen, Gesetzen und Erlassen der Finanzverwaltungen und der Besteuerungspraxis bzw. Betriebsprüfungen (zum Beispiel Bewertung von Investitions-, Einnahmen- und Ausgabenpositionen nach Art und Höhe) in Deutschland, Mauritius oder Indien künftig verändern wird (vgl. Kapitel Steuerliche Grundlagen). Eine Gewähr dafür, dass die im Zeitpunkt der Prospektaufstellung bzw. des Gesellschaftsbeitritts der Anleger geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen während der gesamten Laufzeit der Fondsgesellschaft unverändert bleiben, kann nicht übernommen werden. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass die derzeit geltende Steuerfreiheit der Einnahmen aus Verkaufserlösen in Mauritius und Deutschland zum Verkaufszeitpunkt nicht mehr besteht. Risiko der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen in Indien Gegenwärtig wird das zwischen Indien und Mauritius geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen neu verhandelt, so dass eine Rechtsunsicherheit bzgl. zukünftiger Abkommensregelungen besteht. Derzeit sind noch keine Einzelheiten zu den Verhandlungen bekannt, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Neuregelungen möglicherweise negative Auswirkungen auf das Beteiligungsangebot haben werden. Dies betrifft insbesondere eine mögliche, einseitig von Indien ausgehende, zusätzliche Besteuerung der nach derzeit geltendem Doppelbesteuerungsabkommen in Mauritius zu besteuernden Veräußerungsgewinne. Die Anwendbarkeit des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Indien und Mauritius setzt weiterhin voraus, dass die mauritischen Gesellschaften für Abkommenszwecke als in Mauritius steuerlich ansässig angesehen werden. Die indischen Finanzbehörden haben in der Vergangenheit Gesellschaften, die eine Global Business Licence 1 innehatten und eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residence Certificate) vorweisen konnten, stets als in Mauritius steuerlich ansässig und daher als abkommensberechtigt behandelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die indischen Steuerbehörden künftig eine andere Rechtsauffassung vertreten und das Merkmal der steuerlichen Ansässigkeit anders interpretieren. Sollten die mauritischen Gesellschaften nach dieser Interpretation als nicht in Mauritius steuerlich ansässig anzusehen sein, wäre ein Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Anteilen in Indien zu versteuern. Im Ergebnis unterlägen in Indien erzielte Veräußerungsgewinne nach derzeit geltendem indischem Recht einer von der Haltedauer abhängigen Besteuerung i.h.v. 42,23% (bis zu zwölf Monate) bzw. 21,115% (mehr als 12 Monate). Vermögensverwaltend tätige Fondsgesellschaft Risiken Wie im Kapitel Steuerliche Grundlagen dargestellt, ist die Fondsgesellschaft vermögensverwaltend tätig. Es besteht jedoch ein Risiko dahingehend, dass die Fondsgesellschaft von der zuständigen Finanzverwaltung als gewerbliche Personengesellschaft qualifiziert wird. Folge dieser Umqualifizierung wäre, dass die Fondsgesellschaft mit ihren Einkünften der Gewerbesteuer unterfallen würde. Weiterhin wären die Einnahmen aus der Ver- 16 INDIEN FONDS II

17 wertung der Anteile an den mauritischen Gesellschaften von den Anlegern nach dem sog. Halbeinkünfteverfahren (bis zum ) bzw. Teileinkünfteverfahren (ab dem ) zu versteuern, so dass im Ergebnis sowohl zusätzliche Steuerzahlungen auf Ebene der Fondsgesellschaft als auch auf Ebene der Anleger das erzielbare Ergebnis aus dieser Beteiligung verringern würden. Steuerrechtliche Umqualifizierung von Einkünften Es ist vorgesehen, dass die Fondsgesellschaft keine laufenden Einkünfte aus den Beteiligungen an den mauritischen Gesellschaften erzielt, sondern ausschließlich (nicht steuerbare) Einnahmen aus der Verwertung dieser Anteile, da der Fondsgesellschaft insoweit keine Dividendenansprüche zustehen und diese konzeptionell auch nur mittelbar an den Wertsteigerungen der indischen Projektgesellschaften partizipieren möchte. Die Finanzverwaltung könnte allerdings die Ansicht vertreten, dass bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise durch die gewählte rechtliche Gestaltung Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen. Dies würde zu einer Umqualifizierung der Einkünfte zu der Abgeltungssteuer unterliegenden Einkünften führen, soweit der Veräußerungsgewinn laufende Gewinnansprüche beinhalten würde. Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ( 42 AO) Das Steuergesetz kann nicht durch den Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten umgangen werden, 42 Abs. 1 AO. Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurde diese allgemeine Missbrauchsvorschrift ab dem modifiziert. Künftig liegt ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird und diese zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Ein Missbrauch ist dagegen zu verneinen, wenn der Steuerpflichtige beachtliche außersteuerliche Gründe nachweisen kann (Gegenbeweismöglichkeit). Gelingt ein Gegenbeweis nicht, entsteht der Steueranspruch hierbei so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entstanden wäre. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung in der vorliegenden Fondsstruktur eine solche unangemessene Gestaltung unter anderem in der Beteiligung an den mauritischen Gesellschaften und/oder der nicht steuerbaren Veräußerung der Anteile an den mauritischen Gesellschaften erkennen könnte. Kann die Fondsgesellschaft jeweils entsprechende beachtliche außersteuerliche Gründe nicht darlegen, besteht das Risiko, dass es zu einer Steuermehrbelastung für die Fondsgesellschaft und die Anleger kommen könnte. Individuelle Steuererklärung Nach dem derzeit geltenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Mauritius und Indien von 1982 hat Indien das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von indischem Grundvermögen. Ferner steht Indien das Recht zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von in Indien gelegenen Immobilien zu. Sollten jedoch die derzeit stattfindenden Neuverhandlungen des zwischen Mauritius und Indien geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens oder eine Änderung der Steuergesetze bzw. der Besteuerungspraxis in Mauritius und/oder Indien dazu führen, dass die Anleger zur Abgabe einer individuellen Steuererklärung in Mauritius und/oder Indien verpflichtet werden, kann der Aufwand für eine solche Steuererklärung die Rendite der Vermögensanlage verschlechtern. Risiken INDIEN FONDS II 17

18 Steuerliche Behandlung der Einnahmen aus der Verwertung der Anteile an den mauritischen Gesellschaften Die Ausführungen in den steuerlichen Grundlagen zu den Folgen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft gelten nur unter den dort getroffenen Annahmen und Prämissen. Für die Erzielung eines nicht steuerbaren Gewinns aus der Verwertung der Anteile an den mauritischen Gesellschaften ist entscheidend, dass die Anleger vor dem eine Beteiligung von durchgerechnet jeweils weniger als 1% an einer der mauritischen Gesellschaften halten und sich ihre Fondsbeteiligung im Privatvermögen befindet. Sollten die Anleger der Fondsgesellschaft erst nach dem beitreten, unterliegt ein späterer Veräußerungsgewinn unbeachtlich der Frist zwischen Anschaffung und Veräußerung stets der Abgeltungssteuer, das heißt die Anleger haben den Gewinn mit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. anfallender Kirchensteuer oder dem niedrigeren persönlichen Steuersatz zu versteuern. Sofern die Anleger eine mittelbare Beteiligung von jeweils mindestens 1% an einer der mauritischen Gesellschaften halten, treten im Veräußerungsfall im Vergleich zu den steuerlichen Grundlagen ebenfalls abweichende Steuerfolgen ein. Für die Bemessung der 1%-Grenze wird dabei auch die mittelbare Beteiligung an den mauritischen Gesellschaften, die Anleger bereits über das von den Anbietern aufgelegte Vorgängerprodukt Immobilien Development Indien I GmbH & Co. KG halten, berücksichtigt. Dies bedeutet, dass für die Berechnung dieser Grenze die mittelbare Beteiligung an den mauritischen Gesellschaften über die Fondsgesellschaft mit der mittelbaren Beteiligung an den mauritischen Gesellschaften über die Immobilien Development Indien I GmbH & Co. KG zusammengerechnet wird. Der Veräußerungsgewinn zählt dann gemäß 17 EStG zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb und ist unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. anfallender Kirchensteuer zu versteuern. Die Steuer bemisst sich derzeit nach dem sogenannten Halbeinkünfteverfahren, nach dem im Ergebnis nur die Hälfte des Veräußerungsgewinns steuerpflichtig ist. Auf Veräußerungen nach dem ist das Teileinkünfteverfahren anzuwenden, nach dem 60% des Veräußerungsgewinns zu versteuern sind. Umsatzsteuerrisiko in Bezug auf die Ergebnisbeteiligung der Geschäftsführung Die der Kalkulation zugrunde gelegten steuerlichen Erwägungen setzen voraus, dass nach 20 Ziff. (4) des Gesellschaftsvertrages die an die Geschäftsführung zu leistende Ergebnisbeteiligung keine umsatzsteuerpflichtige Leistung i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes darstellt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Finanzverwaltung dieser Auffassung nicht anschließt und von einer umsatzsteuerpflichtigen Leistung ausgeht. Da sich in diesem Fall die Ergebnisbeteiligung der Geschäftsführung zulasten der Ergebnisbeteiligung der Anleger um die deutsche Umsatzsteuer erhöht, können die tatsächlichen Ergebnisse für die Anleger nachteilig von den prognostizierten Ergebnissen abweichen. Außerbilanzielle Verbindlichkeiten/Garantieansprüche Der Erwerb der Objekte erfolgt nicht direkt, sondern durch die Übernahme von Gesellschaftsanteilen an mauritischen Gesellschaften, die wiederum Anteile an indischen Projektgesellschaften besitzen. Risiken Die Verkäuferin der Gesellschaftsanteile, Trinity Capital Mauritius Ltd, garantiert, dass die Rechnungslegung und die letzten geprüften Jahresabschlüsse der mauritischen Gesellschaften in Übereinstimmung mit den allgemein 18 INDIEN FONDS II

19 geltenden Buchführungsgrundsätzen erfolgt bzw. erstellt worden sind und Letztere ein zutreffendes Bild von den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie den Ergebnissen der mauritischen Gesellschaften geben. Außerdem garantiert die Trinity Capital Mauritius Ltd, dass die mauritischen Gesellschaften keine Garantieverpflichtungen eingegangen sind, sie keine Verbindlichkeiten aus Mietverträgen haben und sie keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen sind, die nicht im normalen Geschäftsablauf oder nicht zu Bedingungen wie unter Fremden abgeschlossen worden sind. Trinity Capital Mauritius Ltd garantiert ferner der Fondsgesellschaft, dass (mit Ausnahme der Rustomjee Constructions Private Ltd) die letzten geprüften Jahresabschlüsse der indischen Projektgesellschaften ein zutreffendes Bild von deren Vermögens- und Finanzlage geben. Sollten außerbilanzielle Verbindlichkeiten der mauritischen Gesellschaften bestehen oder andere von der Trinity Capital Mauritius Ltd vertraglich zugesicherte Eigenschaften nicht erfüllt werden können, kann dies zur Insolvenz einer oder mehrerer der mauritischen Gesellschaften führen. Fernabsatzgesetz Zur Anwendbarkeit und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen wie den Vertrieb von Beteiligungen an geschlossenen Fonds gibt es bisher noch keine gefestigte Rechtsprechung. Gleiches gilt für die Frage der Ordnungsmäßigkeit der Widerrufsbelehrung. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Geltendmachung ggf. bestehender Rechte und Ansprüche durch Anleger auch noch nach mehreren Jahren zu Liquiditätsabflüssen und dadurch ggf. zu Liquiditätsengpässen kommen kann, welche die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung beeinträchtigen können. Rechtsordnung Wichtige Verträge, insbesondere der Anteilskaufvertrag, der Vertrag mit der Investmentmanagerin sowie die Verträge mit den Projektentwicklern, unterliegen mauritischem bzw. indischem Recht. Bei etwaigen Streitigkeiten sind die Gerichte in dem jeweiligen Land zuständig. Dies kann die Durchsetzung eigener und die Abwehr fremder Ansprüche erschweren und verlängern und insoweit zu erhöhten Kosten führen. Zudem können Änderungen des jeweiligen Rechtssystems zu einer negativen Wertentwicklung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft führen. Platzierungsrisiko/Vorzeitige Beendigung Es besteht die Möglichkeit, dass das Eigenkapital nicht bis zum Ablauf der Platzierungsphase zum in der prospektierten Höhe eingeworben werden kann und zusätzlich die Platzierungsgaranten ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen können. In einem solchen Fall müsste ggf. eine Fremdfinanzierung für den fehlenden Anteil aufgenommen oder eine vorzeitige Beendigung des Fonds vorgenommen werden. Die Kosten einer zusätzlichen Fremdfinanzierung können den Wert der Beteiligung an der Fondsgesellschaft negativ beeinflussen. Im Falle der vorzeitigen Beendigung können verauslagte und nicht erstattbare Fondskosten zu einem teilweisen Verlust der Kapitaleinlage führen. Neben den vorstehend genannten Risiken sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit der Beteiligung ersichtlich. Risiken INDIEN FONDS II 19

20 Anbieter Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot, das in Kooperation zwischen der SachsenFonds-Gruppe (SachsenFonds) mit Sitz in Haar b. München und der Deutsche Fonds Holding AG mit Sitz in Stuttgart erstellt wurde, handelt es sich um den zweiten durch die beiden Anbieter konzipierten Immobilien-Fonds mit Investitionen in Projektentwicklungen in Indien. SachsenFonds Das seither insgesamt von SachsenFonds platzierte Eigenkapital beläuft sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf rund 1,8 Milliarden. Das gesamte Fondsvolumen aller Publikums-Beteiligungsangebote beläuft sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf rund 3,3 Milliarden. SachsenFonds versteht sich als innovatives Emissionshaus für Finanzdienstleistungen mit dem Ziel, das Vermögen der Kunden nachhaltig unter den Prämissen Renditeoptimierung und Sicherheitsorientierung zu mehren. Innovativ heißt dabei, Solidität und Kreativität ideal zu kombinieren. SachsenFonds in Zahlen Anbieter SachsenFonds ist ein Finanzdienstleistungsunternehmen mit einem vielfältigen Produkt- und Dienstleistungsangebot im Bereich strukturierter Kapitalanlagen. Der Fokus liegt auf der Konzeption, Emission und Verwaltung von geschlossenen Publikums-Fonds und Fonds für institutionelle Investoren sowie der Übernahme von Asset Management-Funktionen. Das Produktangebot umfasst inländische und ausländische Immobilien-Fonds, Mobilien-Leasing- Fonds, Erneuerbare Energien-Fonds, Private Equity- Fonds und Spezialfonds für private Anleger sowie Immobilien-Fonds für institutionelle Anleger. Die im Jahr 1999 gegründete SachsenFonds zählt zu den erfolgreichen Emissionshäusern in Deutschland. Emittierte Fonds 46 Immobilien-Fonds mit Investitionen in Australien, Deutschland, Indien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Tschechien und den USA 24 Flugzeug-Leasing-Fonds 10 Erneuerbare Energien-Fonds 7 Medien-Fonds 2 Private Equity-Fonds 2 Mikrofinanz-Fonds 1 Emissionskapital 1,8 Mrd. Fondsvolumen 3,3 Mrd. Verwaltete Publikums-Fonds 62 Eigene Fonds 46 Weitere, von Dritten emittierte Fonds 16 Betreute Zeichnungen rd Verwaltete institutionelle Fonds 3 Mitarbeiter rd. 125 Weitere Standorte Delhi, Dortmund, Dreieich, Heidenheim, Prag, Sydney, Warschau 20 INDIEN FONDS II

21 SachsenFonds ist seit Ende Dezember 2007 Mitglied der KanAm Gruppe (KanAm). KanAm ist ein privates Immobilienunternehmen mit Sitz in München, Frankfurt, Paris und Atlanta. Das Investitionsvolumen der gesamten Gruppe beläuft sich auf rund 14 Milliarden. SachsenFonds verfügt über hohe Qualität und Kompetenz im Fondsmanagement sowie in der Anlegerbetreuung und bietet ihre Dienstleistungen in diesen Bereichen auch anderen Fondsanbietern an. Neben den 46 selbst aufgelegten Fonds verwaltet Sachsen- Fonds aktuell noch 16 weitere, von Dritten initiierte, Immobilien-, Mobilien- und Infrastruktur-Fonds (Fonds- und/oder Anlegerverwaltung). Mit dem englischen Fondsmanager Morley Fund Management, London, einer Tochter des britischen Aviva-Versicherungskonzerns, London, kooperiert SachsenFonds bei drei Beteiligungsangeboten für institutionelle Investoren, davon zwei Immobilien- Fonds, die in Zentral- und Osteuropa investieren, und ein deutscher Einzelhandels-Immobilien-Fonds. Das Zielvolumen dieser drei Fonds beträgt insgesamt 1,3 Milliarden. SachsenFonds ist mit dem Einkauf von geeigneten Immobilien sowie dem Asset Management der Fonds beauftragt. SachsenFonds ist Mitglied im VGF Verband Geschlossene Fonds e.v. Dieser Verband ist die Interessenvertretung der Anbieter geschlossener Fonds. Er hat seinen Sitz in Berlin und ein Büro in Brüssel. Zu den 46 Mitgliedern des Verbandes zählen Anbieter mit Bankenhintergrund, börsennotierte Unternehmen und inhabergeführte Emissionshäuser. Gemeinsam repräsentieren sie ein Marktvolumen von rund 18 Milliarden jährlich, das entspricht annähernd 80% des Marktes. Die Mitglieder des Verbandes dokumentieren ihre Arbeit in jährlichen Leistungsbilanzen. Die Leistungsbilanz der SachsenFonds wird regelmäßig von verschiedenen Analysehäusern bewertet. Das fondstelegramm, ein Online-Branchendienst für Beteiligungsmodelle, hat die SachsenFonds Leistungsbilanz 2006 analysiert. Das Fazit der Analyse vom lautet: SachsenFonds präsentiert sich in einer transparenten Leistungsbilanz als überwiegend guter Partner der Anleger. Weitere Informationen über SachsenFonds und die bisherigen Beteiligungsangebote können der geprüften und testierten Leistungsbilanz 2006 entnommen werden, die zum Download unter zur Verfügung steht oder jederzeit von interessierten Anlegern bei SachsenFonds angefordert werden kann. Die wirtschaftliche Entwicklung der bisher emittierten Vermögensanlagen im Bereich der geschlossenen Immobilien-Fonds ist in einer Übersicht auf den Seiten 140 ff. dargestellt. Anbieter INDIEN FONDS II 21

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