Kanton Zürich KEF Planungen. Konsolidierungskreis 2 - Planungen der Behörden - Planungen der Rechtspflege

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1 Kanton Zürich KEF Planungen Anhang 1: Konsolidierungskreis 2 - Planungen der Behörden - Planungen der Rechtspflege Konsolidierungskreis 3 - Planungen der zu konsolidierenden Anstalten Übrige, nicht zu konsolidierende Organisationen - Planung der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich - Planung der Arbeitslosenkasse

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3 Kanton Zürich KEF Entwicklungsplanung Einleitung Anhang 1 Der KEF und das Budget 2011 wurden nach der Rechnungslegung gemäss dem Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG) und seinen Ausführungserlassen erstellt Als Regelwerk bestimmt die Rechnungslegungsverordnung (RLV) die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) Die IPSAS verlangen eine Konsolidierung Nach 54 Abs 2 CRG legt der Regierungsrat den Kreis der zu konsolidierenden Einheiten fest Die konsolidierte Planung umfasst die Planungen der folgenden Einheiten: Direktionen des Regierungsrates und Staatskanzlei mit ihren nachgeordneten Verwaltungseinheiten im ersten Konsolidierungskreis Kantonsrat und Parlamentsdienste; Finanzkontrolle; Obergericht; Bezirksgerichte; Notariate, Grundbuch- und Konkursämter; Kassationsgericht; Landwirtschaftsgericht; Verwaltungsgericht; Sozialversicherungsgericht; Ombudsmann und Datenschutzbeauftragter im zweiten Konsolidierungskreis Universitätsspital Zürich, Kantonsspital Winterthur, Universität Zürich, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Zürcher Hochschule der Künste, Pädagogische Hochschule Zürich, Zürcher Verkehrsverbund (Verbundorganisation) Zentralbibliothek Zürich sowie Legate und Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit im dritten Konsolidierungskreis Im folgenden Anhang 1 werden die Planungen der Einheiten des zweiten und dritten Konsolidierungskreises aufgeführt Zudem werden die Einheiten aufgeführt, die zwar die Konsolidierungskritererien nicht erfüllen, aber trotzdem im KEF aufgeführt werden Dabei handelt es sich um die Planungen der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich und der Arbeitslosenkasse Anhang 1-1

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5 Kanton Zürich KEF Entwicklungsplanung Konsolidierungskreis 2, Teil 1 -> Planungen der Behörden Die finanzielle Entwicklung der Behörden im zweiten Konsolidierungskreis umfasst die folgenden Leistungsgruppen: 9000 Kantonsrat und Parlamentsdienste 9020 Finanzkontrolle 9070 Ombudsmann 9071 Datenschutzbeauftragter Die folgende Tabelle weist die finanziellen Werte der Erfolgs- und Investitionsrechnung der oben stehenden Leistungsgruppen aus (in Mio Franken) Rechnung 2009 Budget 2010 Budget 2011* Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014 : Ertrag Aufwand Saldo Investitionsrechnung: Einnnahmen Ausgaben Nettoinvestitionen * Entwurf Budget Anhang 1-3

6 Kantonsrat und Parlamentsdienste Nr 9000 Funktionale Gliederung: 0 Finanzierung (in Mio Fr) R 09 B 10 (P 11) P 11 (P 12) P 12 (P 13) P 13 P 14 %(09-14) Ertrag Aufwand Saldo Investitionen (in Mio Fr) Ø (09-14) Einnahmen Ausgaben Nettoinvestitionen Aufgaben A1 Der Kantonsrat (KR) bildet als gewählte Volksvertretung das politische Forum, in welchem alle Bevölkerungsteile ihre Interessen in geordnetem Rahmen artikulieren können Er ist gemäss Kantonsverfassung zuständig für die Verfassungs- und Gesetzgebung, übt Finanzkompetenzen und die Kontrolle über Exekutive und Judikative aus und nimmt Wahlen und Begnadigungen vor A2 Die Kommissionen (K) sind zuständig für die Vorberatung der Geschäfte A3 Die Parlamentsdienste (PD) unterstützen Kantonsrat und Kommissionen Entwicklungsschwerpunkte bis Direktionsziel Nr E Art R 09 B 10 P 11 P 12 P 13 P 14 Wirkungen W1 K: Zufriedenheit der Ratsmitglieder mit der min Geschäftsvorbereitung durch die Kommissionen W2 PD: Zufriedenheit der Ratsmitglieder mit der Arbeit der min Parlamentsdientste W3 PD: Zufriedenheit der Kommissionspräsidien mit der min Arbeit der Parlamentsdienste Leistungen L1 KR: Zahl behandelter Vorlagen P L2 KR: Durchschnittliche Beratungsdauer in Stunden max L3 K: Zahl behandelter Vorlagen P L4 K: Durchschnittliche Gesamtverweildauer in Tagen max L5 K: Durchschnittliche Beratungsdauer in Stunden max L6 K: Erfüllungsgrad des Jahresprogramms GPK P 90% 90% 90% 90% 90% 90% L7 PD: Zahl der Protokolle P Wirtschaftlichkeit B1 PD: Kosten je Vollstelle max B2 PD: Durchschn Kosten je Ratsprotokoll einschliesslich max Sitzung B3 PD: Durchschn Kosten je Kommissionsprotokoll inklsitzung max Leistungsgruppe 9000 Budgetentwurf 2011 Budget Leistungsgruppe 9000 Budgetkredit (in Mio Fr) Budgetkredit Investitionsrechnung (in Mio Fr) Leistungsindikatoren L2, L4 und L5 Vom Budgetentwurf abweichende Budgetbeschlüsse des KR können hier eingeklebt werden Anhang 1-4

7 Kantonsrat und Parlamentsdienste Nr 9000 Funktionale Gliederung: 0 Allgemeine Bemerkungen Entwicklung Budgetentwurf gegenüber Budget Vorjahr Den Einsparungen bei den Dienstleistungen Dritter (Geschäftsleitung und Kommissionsbudgets) stehen Mehrausgaben im Informatikbereich gegenüber Die Tariferhöhung des ZVV führt zu 4% Mehrkosten bei den Abonnements 2011 ist ein Wahljahr, was zu einem gewissen Mehraufwand führt Entwicklung in den weiteren Planjahren Zurzeit sind keine Besonderheiten absehbar Keine Personalaufstockung vorgesehen Änderungen gegenüber dem KEF Vorjahr Der vorliegende KEF führt gegenüber dem KEF 2010 zu einer Aufwandminderung von 55'000 Franken (2011), 141'000 Franken (2012) und 129'000 Franken (2013) Keine Veränderung gegenüber dem Vorjahres-KEF Anhang 1-5

8 Finanzkontrolle Nr 9020 Funktionale Gliederung: 0 Finanzierung (in Mio Fr) R 09 B 10 (P 11) P 11 (P 12) P 12 (P 13) P 13 P 14 %(09-14) Ertrag Aufwand Saldo Investitionen (in Mio Fr) Ø (09-14) Einnahmen Ausgaben Nettoinvestitionen Aufgaben A1 Ausübung der Finanzaufsicht gemäss Finanzkontrollgesetz (FKG), dh prüfen der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Zweckmässigkeit und der Sparsamkeit der Haushaltsführung sowie der Wirksamkeitskontrollen Entwicklungsschwerpunkte bis Direktionsziel Nr E1 Verstärkung des Risikoaspekts in der Formulierung der Prüfungsstrategie, was eine Reduktion der Berichtsanzahl bewirkt Art R 09 B 10 P 11 P 12 P 13 P 14 Wirkungen W1 Anteil der umgesetzten Empfehlungen (aufgrund min 93% 90% 90% 90% 90% 90% Stellungnahmen) Leistungen L1 Anteil der Feststellungen/Empfehlungen aufgrund min 29% 30% 30% 30% 30% 30% Prüfungskriterien Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit L2 Prüfintervall in Jahren max L3 Anzahl Revisionen pro Jahr P Wirtschaftlichkeit B1 Verhältnis eingesetzte Arbeitszeit für Auftrag gemäss FKG zur verfügbaren Präsenzzeit min na 80% 80% 80% 80% 80% Leistungsgruppe 9020 Budgetentwurf 2011 Budget Leistungsgruppe 9020 Budgetkredit (in Mio Fr) Budgetkredit Investitionsrechnung (in Mio Fr) Leistungsindikatoren L1 und L2 Vom Budgetentwurf abweichende Budgetbeschlüsse des KR können hier eingeklebt werden Anhang 1-6

9 Finanzkontrolle Nr 9020 Funktionale Gliederung: 0 Allgemeine Bemerkungen W1: Der Indikator bezieht sich auf die wesentlichen Feststellungen (ohne übrige Feststellungen) L1: Der Indikator bezieht sich auf die wesentlichen Feststellungen (ohne übrige Feststellungen) L3: Die Reduktion der Anzahl Revisionen begründet sich wie folgt: Unter spezieller Berücksichtigung des Risikoaspekts und der Wesentlichkeit werden die Prüfeinheiten vergrössert Dies führt hinisichtlich Anzahl Revisionen zu tieferen Werten, hat jedoch keine Veränderung der Prüfgebietsabdeckung zur Folge B1: In der verfügbaren Präsenzzeit sind externe Abwesenheiten (Ferien, Krankheit, öffentliche Ämter, Militärdienst etc) von der theoretischen Soll-Arbeitszeit abgezogen Der Indikator entspricht den Produktivitätsmessungsusanzen der Wirtschaftsprüfungsbranche Entwicklung Budgetentwurf gegenüber Budget Vorjahr Ertrag: Konstante Ertragsentwicklung Aufwand: Berücksichtigung der Budgetvorgaben Investitionsrechnung Ersatzbeschaffung der notwendigen Büroinfrastruktur im Zusammenhang mit dem im Herbst 2011 erfolgenden Standortwechsel Entwicklung in den weiteren Planjahren Weder in der Erfolgs- und Investitionsrechnung, noch bezüglich ist aus heutiger Sicht mit einer wesenltichen Veränderung der Werte zu rechnen Der im Herbst 2011 erfolgende Standortwechsel der Finanzkontrolle führt ab 2012 zu Einsparungen im Mietaufwand Änderungen gegenüber dem KEF Vorjahr Die Budgetvorgaben wurden berücksichtigt Anhang 1-7

10 Ombudsmann Nr 9070 Funktionale Gliederung: 0 Finanzierung (in Mio Fr) R 09 B 10 (P 11) P 11 (P 12) P 12 (P 13) P 13 P 14 %(09-14) Ertrag Aufwand Saldo Investitionen (in Mio Fr) Ø (09-14) Einnahmen Ausgaben Nettoinvestitionen Aufgaben A1 Der Ombudsmann nimmt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegen Behörden und Amtsstellen entgegen, prüft sie und bemüht sich durch Vermittlung um eine einvernehmliche Lösung Die Rechtsgrundlage für die Institution Ombudsmann findet sich im Verwaltungsrechtspflegegesetz 87 ff Direktionsziel Entwicklungsschwerpunkte bis Nr E Art R 09 B 10 P 11 P 12 P 13 P 14 Wirkungen W1 -- Leistungen L1 Zahl der eingegangenen Geschäfte P L2 Zahl der erledigten Geschäfte P Wirtschaftlichkeit B1 -- Leistungsgruppe 9070 Budgetentwurf 2011 Budget Leistungsgruppe 9070 Budgetkredit (in Mio Fr) Budgetkredit Investitionsrechnung (in Mio Fr) Vom Budgetentwurf abweichende Budgetbeschlüsse des KR können hier eingeklebt werden Anhang 1-8

11 Ombudsmann Nr 9070 Funktionale Gliederung: 0 Allgemeine Bemerkungen Entwicklung Budgetentwurf gegenüber Budget Vorjahr Die Anzahl der eingegangenen Geschäfte ist 2009 auf ein deutlich höheres Niveau gestiegen (2008: 693; 2009: 778), das in den kommenden Jahren beibehalten werden dürfte Um die erhöhte Arbeitsbelastung abzufangen, wird der Beschäftigungsumfang leicht von 42 auf 44 Stellen erhöht und werden zeitweise Praktikantinnen/Praktikanten beschäftigt Entwicklung in den weiteren Planjahren Änderungen gegenüber dem KEF Vorjahr Anhang 1-9

12 Datenschutzbeauftragter Nr 9071 Funktionale Gliederung: 0 Finanzierung (in Mio Fr) R 09 B 10 (P 11) P 11 (P 12) P 12 (P 13) P 13 P 14 %(09-14) Ertrag Aufwand Saldo Investitionen (in Mio Fr) Ø (09-14) Einnahmen Ausgaben Nettoinvestitionen Aufgaben A1 Der Datenschutzbeauftragte beaufsichtigt die Datenbearbeitungen der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der übrigen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Kanton Er stellt sicher, dass die Privatheit der Bürgerinnen und Bürger respektiert wird A2 Er führt Kontrollen durch, beurteilt datenschutzrelevante Vorhaben und Erlasse, berät die verantwortlichen Organe und fördert den Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien Dabei kann er verbindliche Empfehlungen abgeben A3 Der Datenschutzbeauftragte informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit für die Anliegen des Datenschutzes und der Informationssicherheit Er berät Privatpersonen und vermittelt in Konfliktfällen A4 Alle Aufgaben nimmt der Datenschutzbeauftragte in vollständiger Unabhängigkeit wahr Direktionsziel Entwicklungsschwerpunkte bis Nr E1 Aufsicht: Aufbau eines Monitorings (konzeptionelle Weiterentwicklung und Standardisierung der Prozesse) E2 Kontrolle: Verstärkung in den Bereichen "Bearbeitung besonderer Personendaten" und "Schengen" E3 Datenschutzfreundliche Technologien: Förderung der Entwicklung und des Einsatzes von datenschutzfreundlichen Technologien Art R 09 B 10 P 11 P 12 P 13 P 14 Wirkungen W1 Kundenbeurteilung der Qualität der Leistungen min - gut - gut - gut W2 Anteil umgesetzter Hinweise P 60 % 60 % 60 % 60 % 60 % 60 % Leistungen L1 Anteil komplexer Beratungen von öffentlichen Organen P 33 % 33 % 33 % 33 % 33 % 33 % L2 Anteil aufwändiger Beratungen von Privatpersonen P 5 % 15 % 15 % 15 % 15 % 15 % L3 Anzahl Grundsatzfragen u Stellungnahmen max L4 Anzahl Datenschutz-Reviews min L5 Zuwachs Besuche auf Internetangeboten P 30 % 5 % 5 % 5 % 5 % 5 % L6 Anzahl Teilnehmerstunden an Weiterbildungsangeboten min Wirtschaftlichkeit Leistungsgruppe 9071 Budgetentwurf 2011 Budget Leistungsgruppe 9071 Budgetkredit (in Mio Fr) Budgetkredit Investitionsrechnung (in Mio Fr) Leistungsindikatoren L3, L4 und L6 Vom Budgetentwurf abweichende Budgetbeschlüsse des KR können hier eingeklebt werden Anhang 1-10

13 Datenschutzbeauftragter Nr 9071 Funktionale Gliederung: 0 Allgemeine Bemerkungen Aufgaben / Entwicklungsschwerpunkte Aufgrund von personellen Engpässen verschiebt sich der Entwicklungsschwerpunkt E2 auf 2012 Entwicklung Budgetentwurf gegenüber Budget Vorjahr Der Budgetentwurf berücksichtigt die Vorgaben des San10 Das Budget 2010 enthält bereits eine Kürzung von 5 Prozent Ertrag: Die budgetierten Ertragszahlen müssen nach unten korrigiert werden (fehlende Ressourcen für Dienstleistungen) Aufwand: Der Aufwand weist neu Abschreibungen von 0,1 für HB und Mobilien (3300) auf Keine Veränderung gegenüber Vorjahr Bei der Überprüfung der wurde der Indikator W1 (Empfehlungen) gestrichen Entwicklung in den weiteren Planjahren Entwicklung gemäss Vorgaben San10 Für 2012 ist eine neue Stelle vorgesehen für Kontrolltätigkeit (Schengen/Dublin; Verkürzung Kontrollintervalle kant Verwaltung und Gemeinden) Überprüfung und Anpassung der aufgrund Ergebnisse 2010 und Planung für 2012 Änderungen gegenüber dem KEF Vorjahr Anhang 1-11

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15 Kanton Zürich KEF Entwicklungsplanung Konsolidierungskreis 2, Teil 2 -> Planungen der Rechtspflege Die finanzielle Entwicklung der Rechtspflege im zweiten Konsolidierungskreis umfasst die folgenden Leistungsgruppen: 9030 Obergericht und angegliederte Gerichte 9040 Bezirksgerichte 9060 Notariate, Grundbuch- und Konkursämter 9061 Kassationsgericht 9062 Landwirtschaftsgericht 9063 Verwaltungsgericht 9064 Sozialversicherungsgericht Die folgende Tabelle weist die finanziellen Werte der Erfolgs- und Investitionsrechnung der oben stehenden Leistungsgruppen aus (in Mio Franken) Rechnung 2009 Budget 2010 Budget 2011* Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014 : Ertrag Aufwand Saldo Investitionsrechnung: Einnnahmen Ausgaben Nettoinvestitionen * Entwurf Budget Anhang 1-13

16 Obergericht Nr 9030 Funktionale Gliederung: 1 Finanzierung (in Mio Fr) R 09 B 10 (P 11) P 11 (P 12) P 12 (P 13) P 13 P 14 %(09-14) Ertrag Aufwand Saldo Investitionen (in Mio Fr) Ø (09-14) Einnahmen Ausgaben Nettoinvestitionen Aufgaben A1 Beförderliche Erledigung der hängigen erst- und zweitinstanzlichen Verfahren und Prozesse auf der Grundlage des geltenden Rechts A2 Personalförderungsmassnahmen sowie Aus- und Weiterbildung auf allen Stufen Direktionsziel Entwicklungsschwerpunkte bis Nr E1 Um- und Erweiterungsbau Obergericht E2 Aufbau und Weiterentwicklung von Controlling-Mechanismen E3 Projekte im Rechnungswesen der Gerichte: Prozesse im Zusammenhang mit IKS-Instrumenten, Überarbeitung/Weiterentwicklung der IT-Applikationen E4 Laufende Überprüfung der Ressourcen und Abläufe seit Einführung der eidgenössichen Prozessordnungen E5 Überarbeitung der Art R 09 B 10 P 11 P 12 P 13 P 14 Wirkungen W1 Erledigte Berufungsverfahren innert 6 Monaten unter P 766 >70 >70 >70 >70 >70 Berücksichtigung der Qualität in % gemessen an der Gesamtverfahrensdauer der erledigten Geschäfte W2 Erledigte Beschwerdeverfahren (bisher Rekurse) innert P 83 >80 >80 >80 >80 >80 6 Monaten unter Berücksichtigung der Qualität in % gemessen an der Gesamtverfahrensdauer der erledigten Geschäfte W3 Zahlungen des Staates für amtliche Verteidigungen in P 2'597'361 2'900'000 2'703'000 2'703'000 2'703'000 2'703'000 CHF W4 Zahlungen des Staates für unentgeltliche P 1'437'524 1'700'000 1'541'000 1'541'000 1'541'000 1'541'000 Rechtsbeistände in CHF W5 Zahlungen des Staates für Entschädigungen an Parteien P 691' ' ' ' ' '000 in CHF Leistungen L1 Erledigung von erstinstanzlichen Verfahren (A1) P L2 Erledigung von Berufungen (A1) P 1'180 1'097 1'133 1'133 1'133 1'133 L3 Erledigung von Rekursen und Beschwerden (A1) P 1'554 1'506 1'561 1'561 1'561 1'561 L4 Erledigung von anderen Verfahren (A1) P 1'846 1'392 1'511 1'511 1'511 1'511 L5 Erledigung der hängigen Prozesse und Verfahren absolut P 8'650 7'875 7'851 7'851 7'851 7'851 (inkl Verfahren der Justizverwaltung) (A1) L6 Anzahl Eingänge P 8'098 7'875 7'851 7'851 7'851 7'851 L7 Anzahl hängige Verfahren Ende Jahr P 3'142 </=3'900 </=3'900 </=3'900 </=3'900 </=3'900 L8 Verhältnis Erledigungen : Eingänge = 1 : 1 min Wirtschaftlichkeit B1 durchschnittlicher Nettoaufwand pro erledigtem Geschäft in CHF P 4'802 5'736 5'679 5'597 5'836 5'879 Leistungsgruppe 9030 Budgetentwurf 2011 Budget Leistungsgruppe 9030 Budgetkredit (in Mio Fr) Budgetkredit Investitionsrechnung (in Mio Fr) Leistungsindikator L8 Vom Budgetentwurf abweichende Budgetbeschlüsse des KR können hier eingeklebt werden Anhang 1-14

17 Obergericht Nr 9030 Funktionale Gliederung: 1 Allgemeine Bemerkungen Aufgaben / Entwicklungsschwerpunkte E1: Der im Herbst 2008 gestartete Um- und Erweiterungsbau des Obergerichts schreitet planmässig voran Das Baucontrolling wird in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt geführt Der Einzug ins neue Obergerichtsgebäude kann voraussichtlich wie vorgesehen ab Herbst 2011 erfolgen E2: Weiterentwicklung von Controllingmechanismen und -instrumenten (Finanzen, Personal, Leistung, Logistik) E3: Überarbeitung und Weiterentwicklung der Rechnungswesen-Software (Anlagebuchhaltung, Kostenrechnung) Entwicklung von IKS-Instrumenten (parallel zum Projekt der Finanzverwaltung) E4: Die Inkraftsetzung der eidg Zivil- und Strafprozessordnung per wird kurz zusammengefasst folgende Änderungen mit sich bringen: Abschaffung Geschworenen- und Kassationsgericht, Verschiebung von Zuständigkeiten von und an Bezirksgerichte E5: Die unter E4 aufgeführten Veränderungen dürften Folgen auf die werte haben, weshalb diese nach und nach überarbeitet werden müssen Die (exkl L8) sind als Prognosen zu verstehen Bei den Wirkungsindikatoren ist die Erreichung der Richtwerte weitgehend von der Komplexität der eingehenden Verfahren abhängig und kann von der Organisationseinheit nur bedingt beeinflusst werden Bei den Leistungsindikatoren wird die Prognose aufgrund des Durchschnitts der vergangenen drei Jahre erstellt Das Erreichen der Prognosen ist von der Zahl eingehender Verfahren und deren Kompexität, also von exogenen Einflüssen abhängig Die Einführung der eidgenössischen Prozessordnungen dürfte zu längeren Verfahrensdauern und somit zu einer Veränderung der Erledigungszahlen führen Zum heutigen Zeitpunkt ist aber die effektive Auswirkung noch nicht abzuschätzen und eine seriöse Prognose nicht möglich Die werden deshalb im nächsten KEF überarbeitet W2: Mit den neuen Gesetzen werden die bisherigen Rekurse weitgehend zu Beschwerdeverfahren W3/4: Im vergangenen Rechnungsjahr haben die Zahlungen an amtliche Verteidigungen und unentgeltliche Rechtsbeistände etwas abgenommen Durch die neue Gesetzgebung (eidg Prozessgesetze) wird aber wieder mit einer Zunahme gerechnet Bei der Prognose wird dieser Umstand sowie der Durchschnitt der letzten drei Rechnungsjahre berücksichtigt B1: Im Zusammenhang mit der Schaffung einer zentralen Abrechnungsstelle beim Obergericht fallen bei den Bezirksgerichten rund 19'000 elektronisch generierte Abrechnungsgeschäfte weg (es handelt sich idr um Verfahren der Staatsanwaltschaften, welche bis anhin bei den Bezirksgerichten abgerechnet wurden) Es wird darauf verzichtet, die entsprechenden Leistungsindikatoren des Obergerichts zu erhöhen, da diese Geschäfte im Verhältnis zu den gerichtlichen Verfahren einen geringen Aufwand verursachen Zudem werden konsequenterweise weitere bis anhin beim Obergericht für externe Partner abgerechnete Geschäfte (Generalsekretariat DJI, Militärgericht) nicht mehr als eigentliche Geschäfte erfasst Dies führt zu einem höheren durchschnittlichen Nettoaufwand pro Erledigung Entwicklung Budgetentwurf gegenüber Budget Vorjahr Der Saldo der weist im Budgetentwurf gegenüber der Vorjahresplanung nachstehende Veränderungen auf: Höhere Personalkosten im Bereich Besoldungen und Ausbildung im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung der eidgenössischen Prozessordnungen (E4) Der Sachaufwand steigt aufgrund der zunehmenden - nicht beeinflussbaren - Forderungsverluste sowie durch den vorübergehend höheren Bedarf an Literaturanschaffungen (E4) ebenfalls deutlich Die Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen auf dem Verwaltungsvermögen nehmen durch die Investitionstätigkeit zu (E1) Die Gebühreneinnahmen werden etwas höher prognostiziert; zudem werden die Wiedereingänge einstweilen abgeschriebener Forderungen durch die Einführung einer zentralen Abrechnungsstelle per vollumfänglich dem Obergericht gutgeschrieben (entsprechender Minderertrag bei den Bezirksgerichten) Investitionsrechnung Die Investitionen werden weiterhin vom Um- und Erweiterungsbau geprägt Im Jahr 2011 geht die Planung von Investitionsausgaben - inkl IT - im Umfang von 287 Mio aus (-76 Mio) (E1) Zur Bewältigung der bisherigen Geschäftslast ist der Stellenplan bereits für das laufende Jahr 2010 auf 2087 Vollzeitstellen erhöht worden Im Zusammenhang mit der vorerwähnten Inkraftsetzung der eidgenössischen Prozessgesetze sind zusätzlich 3 Ersatzrichter und 5 juristische Sekretäre einzuplanen Im Bereich Finanzen & Controlling sind durch die Schaffung der zentralen Abrechnungsstelle und der weiteren Intensivierung des flächendeckenden Nachinkassos auf den neue Stellen hinzugekommen (tw Verschiebung von den Bezirksgerichten) Bisher nicht voll ausgenützte Beschäftigungsgrade führen zur übrigen Erhöhung bei den Personalstellen Der Stellenplan wird im Jahr 2011 voll ausgeschöpft (neu 223 Vollzeitstellen, Vorjahr 204) (E4) siehe "Allgemeine Bemerkungen" Entwicklung in den weiteren Planjahren Die planerische Entwicklung der en für die Jahre richtet sich nach den Vorgaben des Regierungsrates Durch die per Ende 2011 geplante Rückkehr des Gerichtsbetriebes an den Hirschengraben fallen ab diesem Zeitpunkt die externen Mietkosten weg; dies wird allerdings durch die Zunahme von Abschreibungen und Zinsen auf der umgebauten Liegenschaft wieder kompensiert Investitionsrechnung Der Um- und Erweiterungsbau wird Ende 2011 abgeschlossen sein, womit auch die baulichen Investitionen ab diesem Zeitpunkt wegfallen Im Informatikbereich ist für der Ersatz von Arbeitsplatz-Systemen und die Neulizenzierung von Microsoft-Software vorgesehen keine Bemerkungen Änderungen gegenüber dem KEF Vorjahr Das vom Regierungsrat beschlossene Entlastungsprogramm San10 sieht eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahres-KEF vor Aufgrund der vorstehenden Ausführungen - insbesondere wegen der Verschiebung der Ertragslage von den Bezirksgerichten an das Obergericht resultieren gegenüber der Vorjahresplanung folgende Verbesserungen: 2011: + 17 Mio (davon eidg Prozessgesetze: - 1 Mio) 2012: + 10 Mio (davon eidg Prozessgesetze: - 1 Mio) Anhang 1-15

18 Obergericht Nr 9030 Funktionale Gliederung: : + 01 Mio (davon eidg Prozessgesetze: - 1 Mio) Investitionsrechnung Die Investitionsplanung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt Anhang 1-16

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20 Bezirksgerichte Nr 9040 Funktionale Gliederung: 1 Finanzierung (in Mio Fr) R 09 B 10 (P 11) P 11 (P 12) P 12 (P 13) P 13 P 14 %(09-14) Ertrag Aufwand Saldo Investitionen (in Mio Fr) Ø (09-14) Einnahmen Ausgaben Nettoinvestitionen Aufgaben A1 Beförderliche Erledigung der Verfahren und Prozesse A2 Ausbildung junger Juristen am Gericht (Auditoren) A3 Personalförderungsmassnahmen sowie Aus- und Weiterbildung auf allen Stufen Entwicklungsschwerpunkte bis Direktionsziel Nr E1 Projekte im Rechnungswesen der Gerichte: Prozesse im Zusammenhang mit IKS-Instrumenten, Überarbeitung/Weiterentwicklung der IT-Applikationen E2 Laufende Überprüfung der Ressourcen und Abläufe seit Einführung der eidgenössichen Prozessordnungen E3 Überarbeitung der Art R 09 B 10 P 11 P 12 P 13 P 14 Wirkungen W1 Erledigte Zivil- und Strafprozesse innert 6 Monaten unter P 78 >/=80 >/=80 >/=80 >/=80 >/=80 Berücksichtigung der Qualität in % gemessen an der Gesamtverfahrensdauer der erledigten Geschäfte W2 Zahlungen des Staates für amtliche Verteidigungen in P 12'898'952 12'500'000 13'500'000 13'500'000 13'500'000 13'500'000 CHF W3 Zahlungen des Staates für unentgeltliche P 10'429'156 11'700'000 11'000'000 11'000'000 11'000'000 11'000'000 Rechtsbeistände in CHF W4 Zahlungen des Staates für Entschädigungen an Parteien P 1'376'786 1'400'000 1'278'100 1'278'100 1'278'100 1'278'100 in CHF Leistungen L1 Summarische Verfahren (A1) P 34'529 33'347 33'587 33'587 33'587 33'587 L2 Zivilprozesse (A1) P 10'232 10'120 10'089 10'089 10'089 10'089 L3 Strafprozesse (A1) P 3'111 3'236 3'138 3'138 3'138 3'138 L4 Haftrichtersachen (A1) P 3'561 3'400 3'431 3'431 3'431 3'431 L5 Mietschlichtungen (A1) P 5'337 5'123 5'463 5'463 5'463 5'463 L6 Erledigungen der hängigen Prozesse und Verfahren P 77'934 76'698 57'700 57'700 57'700 57'700 absolut (inkl Verfahren der Justizverwaltung) (A1) L7 Anzahl Eingänge P 78'742 76'698 57'700 57'700 57'700 57'700 L8 Anzahl hängiger Verfahren Ende Jahr P 11'859 </=12'000 </=12'000 </=12'000 </=12'000 </=12'000 L9 Verhältnis Erledigungen : Eingänge min L10 Verhältnis Auditoren : jur Sekretäre (A2) min Wirtschaftlichkeit B1 Durchschnittlicher Nettoaufwand pro erledigtem Geschäft in CHF P 1'117 1'290 1'846 1'808 1'829 1'909 Leistungsgruppe 9040 Budgetentwurf 2011 Budget Leistungsgruppe 9040 Budgetkredit (in Mio Fr) Budgetkredit Investitionsrechnung (in Mio Fr) Leistungsindikatoren L9 und L10 Vom Budgetentwurf abweichende Budgetbeschlüsse des KR können hier eingeklebt werden Anhang 1-18

21 Bezirksgerichte Nr 9040 Funktionale Gliederung: 1 Allgemeine Bemerkungen Aufgaben / Entwicklungsschwerpunkte E1: Überarbeitung und Weiterentwicklung der Rechnungswesen-Software (Anlagebuchhaltung, Kostenrechnung) Entwicklung von IKS-Instrumenten (parallel zum Projekt der Finanzverwaltung) E2: Die Inkraftsetzung der eidg Zivil- und Strafprozessordnung per wird kurz zusammengefasst folgende Änderungen mit sich bringen: Abschaffung Geschworenen- und Kassationsgericht, Verschiebung von Zuständigkeiten von und an Bezirksgerichte E3: Die unter E2 aufgeführten Veränderungen dürften Folgen auf die werte haben, weshalb diese nach und nach überarbeitet werden müssen Alle haben Bezug zur Aufgabe A1 mit Ausnahme von L10, welcher sich auf A2 bezieht Die (exkl L9 & L10) sind als Prognosen zu verstehen Bei den Wirkungsindikatoren ist die Erreichung der Richtwerte weitgehend von der Komplexität der eingehenden Verfahren abhängig und kann von der Organisationseinheit nur bedingt beeinflusst werden Bei den Leistungsindikatoren wird die Prognose aufgrund des Durchschnitts der vergangenen drei Jahre erstellt, deren Erreichen von der Zahl eingehender Verfahren und deren Kompexität, also von exogenen Einflüssen, abhängig ist Die Einführung der eidgenössischen Prozessordnungen dürfte zu längeren Verfahrensdauern und somit zu einer Veränderung der Erledigungszahlen führen Zum heutigen Zeitpunkt ist aber die effektive Auswirkung noch nicht abzuschätzen und eine seriöse Prognose nicht möglich Die werden deshalb im nächsten KEF überarbeitet W2 & W3: Durch die neue Gesetzgebung (eidg Prozessgesetze) wird mit einer Zunahme der Zahlungen an amtliche Verteidigungen und unentgeltliche Rechtsbeistände gerechnet Bei der Prognose wird sowohl dieser Umstand als auch die Hochrechnung des laufenden Jahres sowie der Durchschnitt der letzten drei Rechnungsjahre berücksichtigt B1: Im Zusammenhang mit der Schaffung einer zentralen Abrechnungsstelle beim Obergericht fallen bei den Bezirksgerichten rund 19'000 elektronisch generierte Abrechnungsgeschäfte weg (es handelt sich idr um Verfahren der Staatsanwaltschaften, welche bis anhin bei den Bezirksgerichten abgerechnet wurden) Dadurch erhöht sich der durchschnittliche Nettoaufwand pro Erledigung Entwicklung Budgetentwurf gegenüber Budget Vorjahr Der Saldo der konsolidierten der Bezirksgerichte verschlechtert sich im vorliegenden Budgetentwurf um rund 63 Mio gegenüber der (durch den Kantonsrat im Dezember 2009 gekürzten) Vorjahresplanung Folgende Gründe sind hierfür massgeblich: Die Inkraftsetzung der eidgenössischen Prozessordnungen bedarf einer Aufstockung des Personalbestandes sowie der Taggelder für Ersatzrichtereinsätze Der Sachaufwand steigt aufgrund der zunehmenden (nicht beeinflussbaren) Forderungsverluste sowie durch den höher prognostizierten Bedarf an Dolmetscherdienstleistungen, Literaturanschaffungen und Infrastrukturkosten ebenfalls deutlich (E2) Die Neuberechnung der kalkulatorischen Mietzinsen und Mietnebenkosten durch das Immobilienamt generiert einen Mehraufwand von 16 Mio Auf der Ertragsseite wird einerseits mit höheren Gebühreneinnahmen gerechnet, anderseits fallen - wie im KEF des Obergerichts erwähnt - die Wiedereingänge einstweilen abgeschriebener Forderungen weg Investitionsrechnung Die eingestellten Beträge erfolgen in Absprache mit dem Hochbauamt und betreffen hautpsächlich den Umbau des Bezirksgerichtes Bülach In den Kontrakten 2010 (ausgestellt im Herbst 2009) wurden zusätzliche 125 Stellen gewährt, die ab 2011 ordentlich budgetiert sind Im laufenden Jahr wurde dem Bezirksgericht Dielsdorf eine 100% Kanzleistelle bewilligt, dem Bezirksgericht Dietikon zusätzliche 400 Stellenprozente (1 jur Sekr, 2 Auditoren und 1 Kanzleistelle) Im Zusammenhang mit der vorerwähnten Inkraftsetzung der eidgenössischen Prozessgesetze werden 18 weitere Stellen eingeplant (je 5 Richter, juristische Sekretäre und Auditoren sowie 3 Stellen im Kanzleibereich) (E2) Durch die Schaffung der zentralen Abrechnungsstelle am Obergericht werden bei den Bezirksgerichten beim Verwaltungspersonal Kapazitäten frei, so dass der Bedarf an neuen Personalressourcen wegen der vorerwähnten Prozessgesetze teilweise gedeckt werden kann siehe "Allgemeine Bemerkungen" Entwicklung in den weiteren Planjahren Die planerische Entwicklung der en für die Jahre richtet sich nach den Vorgaben des Regierungsrates Investitionsrechnung Die Investitionsplanung der Bezirksgerichte wird bis 2012 vom Um- und Erweiterungsbau in Bülach geprägt Danach sind zum heutigen Zeitpunkt keine wesentlichen Investitionen vorgesehen siehe oben unter "Entwicklung Budgetentwurf" Änderungen gegenüber dem KEF Vorjahr Das vom Regierungsrat beschlossene Entlastungsprogramm San10 sieht eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahres-KEF vor Aufgrund der vorstehenden Ausführungen - insbesondere wegen der Inkraftsetzung der eidgenössischen Prozessgesetze, der Erhöhung der kalkulatorischen Mieten und Nebenkosten sowie der Verschiebung von Rückerstattungen (Erträge) an das Obergericht - sind gegenüber der letztjährigen Planung folgende Verschlechterungen zu erwarten: 2011: -69 Mio (davon Auswirkung der eidg Prozessgesetze: -36 Mio, Ertragsverschiebung an das OG: -3 Mio, Mehrkosten HBA: -16 Mio) 2012: -60 Mio (davon Auswirkung der eidg Prozessgesetze: -37 Mio, Ertragsverschiebung an das OG: -3 Mio, Mehrkosten HBA: -16 Mio) 2013: -56 Mio (davon Auswirkung der eidg Prozessgesetze: -37 Mio, Ertragsverschiebung an das OG: -3 Mio, Mehrkosten HBA: -16 Mio) Investitionsrechnung Die eingestellten Beträge erfolgen gemäss Planung des Hochbauamtes Anhang 1-19

22 Notariate, Grundbuch- und Konkursämter Nr 9060 Funktionale Gliederung: 1 Finanzierung (in Mio Fr) R 09 B 10 (P 11) P 11 (P 12) P 12 (P 13) P 13 P 14 %(09-14) Ertrag Aufwand Saldo Investitionen (in Mio Fr) Ø (09-14) Einnahmen Ausgaben Nettoinvestitionen Aufgaben A1 Fristgerechte Erledigung der Notariats-, Grundbuch- und Konkursgeschäfte A2 Errichtung öffentlicher Urkunden, Vornahme amtlicher Beglaubigungen, Aufbewahrung von Verfügungen von Todes wegen, Mitwirkung in erbrechtlichen Angelegenheiten und Erledigung von weiteren dem Notariat übertragenen Aufgaben im Rahmen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung A3 Führen der Grundbucheinrichtungen und Anlegung des eidg Grundbuchs nach den Vorgaben der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung A4 Erledigung der dem Konkursamt durch die eidgenössische Gesetzgebung übertragenen Aufgaben Direktionsziel Entwicklungsschwerpunkte bis Nr E1 Aufnahme der Grundstückbeschriebe in das EDV-System, Neuaufnahme alter Servituten E2 Einführung des EDV-Grundbuchs Art R 09 B 10 P 11 P 12 P 13 P 14 Wirkungen W1 Kundenorientierte Erbringung von Dienstleistungen in min den Bereichen Notariat, Grundbuch und Konkurs unter Berücksichtigung der Qualität: Kundenzufriedenheit in % W2 Realisierung des Vermögens des Schuldners und P 72 >75 >75 >75 >75 >75 Befriedigung der Forderungen der Gläubiger im Konkursverfahren (Erledigungsquote innert eines Jahres) in % Leistungen L1 Rationelle Erledigung der Geschäfte unter min Berücksichtigung des qualitativen Aspektes im Notariats- und Grundbuchbereich: Die im Leitbild als Standardgeschäfte definierten Geschäftsfälle sind erledigt in % L2 Reduktion der Rückstände in der min Grundbuchnachführung: Erledigungsquote innert 4 Mte in % L3 Reduktion der Rückstände in der min Grundbuchnachführung: Erledigungsquote innert 6 Mte in % L4 Förderung der Grundbucheinführungsverfahren: Anzahl min abgeschlossener Verfahren L5 Anzahl Beurkundungen P 63'401 50'000 60'000 60'000 60'000 60'000 L6 Anzahl Grundbuchgeschäfte (Tagebuchnummern) P 77'864 70'000 75'000 75'000 75'000 75'000 L7 Anzahl Konkurserledigungen P 1'837 1'600 1'900 1'900 1'900 1'900 Wirtschaftlichkeit B1 Deckungsgrad in % (Aufwand/Ertrag) P Leistungsgruppe 9060 Budgetentwurf 2011 Budget Leistungsgruppe 9060 Budgetkredit (in Mio Fr) Budgetkredit Investitionsrechnung (in Mio Fr) Leistungsindikatoren L1, L2, L3 und L4 Vom Budgetentwurf abweichende Budgetbeschlüsse des KR können hier eingeklebt werden Anhang 1-20

23 Notariate, Grundbuch- und Konkursämter Nr 9060 Funktionale Gliederung: 1 Allgemeine Bemerkungen Aufgaben / Entwicklungsschwerpunkte Der Aufgabenbereich der Notariate, Grundbuch- und Konkursämter ist gesetzlich festgelegt Der Geschäftsanfall und -umfang im Immobilienbereich und im Konkurswesen wird von der Konjunkturlage beeinflusst Schwerpunkt in der Entwicklung ist der Beginn der Einführung des EDV-Grundbuchs ab 2011 Es sind grosse Anstrengungen zur Aufnahme der Rechte an den Grundstücken in das EDV-Grundbuch zu unternehmen Dies trifft bis 2013 auch für die Neuaufnahme alter Servituten zu Die Notariate müssen in der Lage sein, die Kundenwünsche zeitgerecht und mit hoher Qualität zu erfüllen L1: Die Umschreibung wurde zwecks besseren Verständnisses etwas ausführlicher dargestellt Sonstige Bemerkungen Die Kundendienstleistung gemäss Leitbild bei den laufenden Geschäften steht im Vordergrund Der Förderung der Grundbucheinführungs- und der Meliorationsverfahren ist besondere Bedeutung beizumessen Entwicklung Budgetentwurf gegenüber Budget Vorjahr Veränderte Zahlen aufgrund von Hochrechnungen Investitionsrechnung Beendigung von EDV-Projekten Bauliche Anpassung einzelner Amtsräume Die Datenersterfassung bei der Einführung des elektronischen Grundbuchs ab 2011 setzt die vorübergehende Mehranstellung von Personal voraus (Schätzung: zirka 15 Stellen) Es werden nach wie vor zirka 90 Lernende pro Jahr ausgebildet Die seit Jahren bestehende Praxis, die Absolventen der Lehrabschlussprüfungen während eines Jahres weiter zu beschäftigen, wird fortgeführt Die Kundenzufriedenheit soll durch periodische Umfragen in einzelnen Segmenten erhoben werden Entwicklung in den weiteren Planjahren Die Planung erfolgt gemäss den Vorgaben Investitionsrechnung Einführung des EDV-Grundbuchs Renovation einzelner Amtsräume der 44 Notariate Die im Budgetentwurf erwähnte vorübergehende Erhöhung um 15 Stellen kann aus heutiger Sicht im Jahr 2014 wieder abgebaut werden Änderungen gegenüber dem KEF Vorjahr Es ist mit keiner wesentlichen Veränderung auf der Ertragsseite aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung zu rechnen; die zu erwartende Erhöhung der Konkursverfahren in der Planungsperiode führt zu keinen Mehrerträgen Auf der Aufwandseite wirken sich die Sparmassnahmen aus Die 15 zusätzlichen Stellen sind im Budget 2011 berücksichtigt Anhang 1-21

24 Kassationsgericht Nr 9061 Funktionale Gliederung: 1 Finanzierung (in Mio Fr) R 09 B 10 (P 11) P 11 (P 12) P 12 (P 13) P 13 P 14 %(09-14) Ertrag Aufwand Saldo Investitionen (in Mio Fr) Ø (09-14) Einnahmen Ausgaben Nettoinvestitionen Aufgaben A1 Beurteilung von Nichtigkeitsbeschwerden gegen Entscheide des Obergerichtes, des Geschworenengerichtes, des Handelsgerichtes, des obergerichtlichen- und des handelsgerichtlichen Einzelrichters Grundlagen: Insbesondere GVG, ZPO StPO A2 ab 2011: Erledigung der bis Ende 2010 eingegangenen Beschwerden und Auflösung des Gerichts Grundlage: GOG Direktionsziel Entwicklungsschwerpunkte bis Nr E1 ab 2011: Erledigung aller Verfahren und Auflösung des Gerichts nach Einführung der eidgenössischen Prozessordnungen Art R 09 B 10 P 11 P 12 P 13 P 14 Wirkungen W1 Anteil der erledigten Geschäfte innert 6 Monaten P 49% 46% W2 Anteil der erledigten Geschäfte, welche mehr als 1 Jahr P 16% 8% beanspruchen W3 Zahlungen des Staates an amtliche Verteidigungen in P 127' ' '000 60' CHF W4 Zahlungen des Staates an unentgeltliche P 20'217 67'000 67'000 33' Rechtsbeistände in CHF W5 Zahlungen des Staates an Entschädigungen an Parteien P 14'035 33'000 25'000 12' in CHF Leistungen L1 Anzahl Erledigungen P L2 Anzahl Eingänge P L3 Anzahl Pendenzen Ende Jahr P L4 Verhältnis Erledigungen / Eingänge laufendes Jahr (EQ I) P L5 Verhältnis Erledigungen / Eingänge Vorjahre (EQ II) P L6 Verhältnis Erledigungen / Eingänge Total (EQ III) P Wirtschaftlichkeit B1 Durchschnittlicher Nettoaufwand pro erledigtem Prozess P 9'488 14'437 18' Leistungsgruppe 9061 Budgetentwurf 2011 Budget Leistungsgruppe 9061 Budgetkredit (in Mio Fr) Budgetkredit Investitionsrechnung (in Mio Fr) Vom Budgetentwurf abweichende Budgetbeschlüsse des KR können hier eingeklebt werden Anhang 1-22

25 Kassationsgericht Nr 9061 Funktionale Gliederung: 1 Allgemeine Bemerkungen Aufgaben / Entwicklungsschwerpunkte Die Einführung der eidgenössischen Prozessgesetze (eidgenössische Zivilprozessordnung und eidgenössische Strafprozessordnung) per wird zur Aufhebung der kantonalen Prozessgesetze (GVG, ZPO, StPO) und damit zum Wegfall der kantonalen Nichtigkeitsbeschwerde führen Gemäss den voraussichtlichen Übergangsbestimmungen des GOG wird das Kassationsgericht somit ab 2011 bis Mitte 2012 die noch hängigen Verfahren erledigen und sich bis Ende 2012 auflösen Sämtliche beinhalten Prognosewerte, da deren Erreichung exogenen Faktoren wie Geschäftseingänge, Komplexität der Verfahren etc unterliegt und nicht beeinflussbar ist Entwicklung Budgetentwurf gegenüber Budget Vorjahr Zu W1 und W2: Da ab 2011 nur noch wenig neue Fälle eingehen werden (vgl L2), erscheint die Berechnung dieser Werte wenig sinnvoll Zu W3: Auch im Jahr 2011 können noch Beschwerden insbesondere gegen Urteile des Geschworenengerichtes eingehen; zudem werden im Hinblick auf die Auflösung des Kassationsgerichts alle amtlichen Verteidiger ihre Kostennoten in den hängigen Fällen einreichen, weshalb im Verhältnis zur Anzahl der erledigten Fälle mit höheren Kosten zu rechnen ist Zu W4: Gemäss Hochrechnungen des Jahres 2010 und wegen der schwierigeren wirtschaftlichen Lage wird mit (im Verhältnis zu den Erledigungszahlen) höheren Zahlungen für unentgeltliche Rechtsvertreter gerechnet Zu L3: Gemäss gedrucktem Voranschlag 2010 wurde per mit 250 Erledigungen und mit 110 Pendenzen gerechnet Zufolge des bereits im Jahr 2010 reduzierten Personalbestandes insbesondere beim juristischen Personal (Budget-Kürzung durch den Kantonsrat) ist 2010 mit weniger Erledigungen und daher per Ende 2010 mit ca 190 Pendenzen zu rechnen Die weitere Berechnung von 36 Pendenzen per Ende 2011 stellt den günstigsten Fall dar, dass alle zur Zeit beim Kassationsgericht beschäftigten Mitarbeiter (mit zum Teil reduziertem Pensum) bis Ende 2011 am Kassationsgericht bleiben Allerdings ist im Hinblick auf die Auflösung des Kassationsgerichts mit vorzeitigen Abgängen zu rechnen, was zu höheren Pendenzenzahlen für 2012 führen kann Zu L4-L6: Diese Berechnungen machen im Hinblick auf die Auflösung des Kassationsgerichts keinen Sinn mehr Entwicklung in den weiteren Planjahren Gemäss den vorgesehenen Übergangsbestimmungen des GOG wird das Kassationsgericht seine Tätigkeit per Mitte 2012 einstellen und spätestens bis Ende 2012 endgültig aufgelöst sein, weshalb ab 2013 keine Planwerte mehr eingesetzt werden Allenfalls weiter laufende Verpflichtungen des Staates (zb Staatsanteile an Rentenverpflichtungen) werden entweder bei einer anderen Amtsstelle oder zentral eingestellt werden müssen Wirkungen: Die Berechnung von Kennzahlen macht keinen Sinn mehr Leistungen: Zu L4 bis L6: Die Berechnung der Erledigungsquotienten für die Jahre ab 2011 erscheint nicht (mehr) sinnvoll Wirtschaftlichkeit: Zu B1: Ab 2011 ist die Berechnung des durchschnittlichen Nettoaufwandes pro erledigten Prozess nicht mehr aussagekräftig, da nur noch die dann hängigen Fälle zu bearbeiten sein werden und ein Teil der Kosten nicht bei der Fallbearbeitung, sondern für die geordnete Auflösung des Gerichtes anfallen wird Änderungen gegenüber dem KEF Vorjahr Anhang 1-23

26 Landwirtschaftsgericht Nr 9062 Funktionale Gliederung: 1 Finanzierung (in Mio Fr) R 09 B 10 (P 11) P 11 (P 12) P 12 (P 13) P 13 P 14 %(09-14) Ertrag Aufwand Saldo Investitionen (in Mio Fr) Ø (09-14) Einnahmen Ausgaben Nettoinvestitionen Aufgaben A1 Erledigung von Meliorationsstreitigkeiten im Kanton Zürich Entwicklungsschwerpunkte bis Direktionsziel Nr Art R 09 B 10 P 11 P 12 P 13 P 14 Wirkungen Leistungen Wirtschaftlichkeit Leistungsgruppe 9062 Budgetentwurf 2011 Budget Leistungsgruppe 9062 Budgetkredit (in Mio Fr) Budgetkredit Investitionsrechnung (in Mio Fr) Vom Budgetentwurf abweichende Budgetbeschlüsse des KR können hier eingeklebt werden Anhang 1-24

27 Landwirtschaftsgericht Nr 9062 Funktionale Gliederung: 1 Allgemeine Bemerkungen Aufgaben / Entwicklungsschwerpunkte Per wird die Leistungsgruppe 9062 aufgelöst, da das Landwirtschaftsgericht auf diesen Zeitpunkt hin in die Baurekurskommission integriert wird Das Landwirtschaftsgericht behandelt jährlich zwischen 1 und 5 Verfahren Leistungsindikatoren sind - mit Ausnahme der Verfahrensdauer - wenig aussagekräftig, weshalb auf solche verzichtet wird Sonstige Bemerkungen Aufgrund der geringen finanziellen Mittel (Aufwand / Ertrag < CHF 20'000) wird auf Bemerkungen verzichtet Entwicklung Budgetentwurf gegenüber Budget Vorjahr Aufwand: Fr 19'600-- Ertrag: Fr 8'100-- Saldo: Fr 11'500-- Entwicklung in den weiteren Planjahren Änderungen gegenüber dem KEF Vorjahr Anhang 1-25

28 Verwaltungsgericht Nr 9063 Funktionale Gliederung: 1 Finanzierung (in Mio Fr) R 09 B 10 (P 11) P 11 (P 12) P 12 (P 13) P 13 P 14 %(09-14) Ertrag Aufwand Saldo Investitionen (in Mio Fr) Ø (09-14) Einnahmen Ausgaben Nettoinvestitionen Aufgaben A1 Das Verwaltungsgericht ist oberste kantonale Gerichtsinstanz im Bereich des Verwaltungsrechts Es hat sowohl kantonales Recht als auch grosse Teile des Bundesverwaltungsrechts anzuwenden Grundlage ist das Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24 Mai 1959, revidierte Fassung vom 8 Juni 1997, in Kraft seit 1 Januar 1998 A2 Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor rechtswidrigem Verwaltungshandeln A3 Gewährleistung rechtmässigen Verwaltungshandelns auch unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen A4 Erledigung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten als oberste kantonale Instanz auf der Grundlage des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24 Mai 1959, revidierte Fassung vom 8 Juni 1997, in Kraft seit 1 Januar 1998 Direktionsziel Entwicklungsschwerpunkte bis Nr E1 Integration des Baurekursgerichts und des Steuerrekursgerichts, die per neu dem Verwaltungsgericht unterstellt sind E2 Ausgehend von der Konsolidierung der Geschäftslast auf heutigem Niveau: Bewältigung der Geschäftslast lediglich unter Erhöhung des Budgets im Umfang der Budgetvorgaben und der dem Gericht neu überbundenen Aufgaben sowie unter Beibehaltung einer konstant hohen Qualität und Speditivität Art R 09 B 10 P 11 P 12 P 13 P 14 Wirkungen W1 Anzahl abgeschlossener Prozesse innert 6 Monaten P 740 / / / / / / 80 (absolut / in %) W2 Anzahl abgeschlossener Prozesse zwischen 6 und 12 P 178 / / / / / / 15 Monaten (absolut / in %) W3 Anzahl abgeschlossener Prozesse zwischen 12 und 24 P 42 / 4 53 / 5 40 / 4 40 / 4 40 / 4 40 / 4 Monaten (absolut / in %) W4 Anzahl abgeschlossener Prozesse über 24 Monaten P 7 / 0 0 / 0 10 / 1 10 / 1 10 / 1 10 / 1 (absolut / in %) W5 Zahlungen des Staates an unentgeltliche P 80'612 40' ' ' ' '000 Rechtsbeistände Leistungen L1 Anzahl der erledigten Prozesse P 967 1'050 1'000 1'000 1'000 1'000 L2 Anzahl Eingänge P 935 1'050 1'000 1'000 1'000 1'000 L3 Anzahl Pendenzen P Wirtschaftlichkeit B1 durchschnittl Nettoaufwand pro erledigtem Prozess P 5'191 6'494 6'426 6'395 6'549 6'649 Leistungsgruppe 9063 Budgetentwurf 2011 Budget Leistungsgruppe 9063 Budgetkredit (in Mio Fr) Budgetkredit Investitionsrechnung (in Mio Fr) Vom Budgetentwurf abweichende Budgetbeschlüsse des KR können hier eingeklebt werden Anhang 1-26

29 Verwaltungsgericht Nr 9063 Funktionale Gliederung: 1 Allgemeine Bemerkungen Aufgaben / Entwicklungsschwerpunkte Die Entwicklungsschwerpunkte wurden den aktuellen Gegebenheiten angepasst Ab Geschäftsbericht 2009 wurden die Indkatoren leicht den aktuellen Bedürfnissen des Gerichts angepasst Mit der moderaten Änderung wird - nicht zuletzt im Hinblick auf die Neuunterstellung der Bau- und Steuerrekurskommissionen ab deren Aussagekraft erhöht Entsprechend wurden auch die Werte für das Budget 2010 ergänzt Sämtliche beinhalten Prognosewerte, da deren Erreichung exogenen Faktoren wie Geschäftseingänge, Komplexität der Verfahren etc unterliegt und nicht beeinflussbar ist Entwicklung Budgetentwurf gegenüber Budget Vorjahr Die noch im Budget 2010 enthaltenen Rentenanteile von Fr 84'000- sind für 2011 nicht mehr zu bugetieren, weil sie neu aus den Rückstellungen finanziert werden Die Löhne der Mitglieder konnten infolge Rotationsgewinnen und unbesoldeten Urlauben niedriger budgetiert werden Anderseits führte die Personalaufstockung zu einem höherer Lohnaufwand beim Personal (vgl Bemerkung zu Personal) Der zunehmend höhere Anteil von Prozessen mit unentgeltlichen Rechtsbeiständen verlangte eine Anpassung dieser Budgetposition Die Büroausbauten führen zu höhere Abschreibungen Begründung der Erhöhung des Personalbestands um 1,4 Stellen höherer Zeitdruck infolge der Behandlungsfristen im Planungs- und Baugesetz grössere Vielfalt und Komplexität der Verfahren Unterstellung des Baurekursgerichts und des Steuerrekursgerichts unter das Verwaltungsgericht Zu W5: Erhebliche Zunahme der Fälle mit unentgeltlichen Rechtsbeiständen (Verdoppelung gegenüber 2008) Zu L1: Ab 2009 führt die Bundesjustizreform (Rechtsweggarantie) zu einer Zunahme der Geschäftslast Zu B1: Vollkostenrechnung: Eingeschlossen sind die effektiven Mietkosten sowie die Sozialabgaben Durch die Auflösung von Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen von Fr 856'46652 in der Rechnung 2009 reduzierte sich der durchschnittliche Nettoaufwand pro erledigtem Prozess um Fr 886- auf Fr 5'191- Repräsentativ wären Fr 6'077- Entwicklung in den weiteren Planjahren Planung im Umfang der kantonalen Vorgaben Änderungen gegenüber dem KEF Vorjahr Berücksichtigung der Auswirkungen der Rechtsweggarantie und der Behandlungsfristen im Planungs- und Baugesetz Anhang 1-27

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