Mitteilungsvorlage öffentlich
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- Maya Brodbeck
- vor 8 Jahren
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1 Drucksache Nr. VO/2025/2012 Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage öffentlich Fachbereich Aktenzeichen Datum Stadtentwicklung und Bauen Beratungsfolge STADTENTWICKLUNGS- UND PLANUNGSAUSSCHUSS ORTSAUSSCHUSS DOLBERG ORTSAUSSCHUSS VORHELM Betreff: Standortsuche und planerisches Verfahren zur Entwicklung der Windenergie in Ahlen hier: 1. Vorstellung der städtischen Voruntersuchungen zur Ermittlung von Suchräumen 2. Vorstellung der weitergehenden Bewertung von Suchräumen im Hinblick auf Konflikte mit Wohnen, Erholungslandschaft und Artenschutz 3. Weitere Vorgehensweise Sachverhalt: Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am mit der Ermittlung von Suchräumen und Flächenvorschlägen für die Einleitung eines Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren beauftragt (Dr-Nr. VO/1851/2012). Am hat der Rat der Stadt Ahlen beschlossen, die Idee eines Bürgerwindparks zu unterstützen und die Organisation einer bürgerschaftlichen Beteiligung durch Kommunikation und Information der relevanten Akteure zu fördern (Dr-Nr. VO/1848/2012). Zwischenzeitlich haben weitere gesamtstädtische Untersuchungen zur Bewertung einer Flächeneignung stattgefunden. Parallel wurden mehrfach Gespräche mit Flächeneigentümern, Vertretern der Landwirtschaft, Initiatoren einer Bürgergenossenschaft sowie Nachbarkommunen geführt, um die Bedingungen für eine Bürgerbeteiligung am Ausbau der Windenergie zu erörtern. In der Sitzung werden zunächst die Untersuchungsergebnisse der Verwaltung sowie derjenigen der Arbeitsgemeinschaft Freiraum, Herrn Schultewolter und Herrn Schröder, präsentiert
2 sowie im folgenden die maßgeblichen politischen Abwägbarkeiten und Vorgaben zur Diskussion gestellt. Zu 1. Vorstellung der städtischen Voruntersuchungen zur Ermittlung von Suchräumen Während auf landes- und regionalplanerischer Ebene großräumige Flächenkategorien nach Abwägung als Ausschlussflächen bewertet werden, orientiert sich auf kommunaler Ebene die Standortsuche für Windenergie an städtebaulich konkreten Kriterien und örtlich besonderen Besonderheiten im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. In der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses am erfolgte die Vorstellung eines Kriteriengerüstes, das sich einerseits an die Standortsuche im Jahr 2008 anlehnt sowie andererseits die neuen Maßgaben des Windenergieerlasses zu berücksichtigen versucht. Dabei wurden die Vorsorgeabstände zu Einzelwohnhäusern im Außenbereich zunächst eher gering gewählt: zum einen mit dem Ziel einen großzügigeren Untersuchungsrahmen für die anstehenden Untersuchungen zu erhalten, zum anderen vor dem Hintergrund der Realisierung eines möglicherweise auf große Akzeptanz stoßenden Bürgerwindparks. Das Kriteriengerüst im Überblick: Tabuflächen alle Siedlungsgebiete naturschutzrechtliche Schutzgebiete (BSN im Regionalplan, FFH-Gebiete, NSG, LB, 30-Biotope) Überschwemmungsgebiete (abwägungsrelevant) Waldgebiete (abwägungsrelevant) Luftverkehrsrechtlich gesicherte Lande- und Flugplätze vorbeugender Schutz der Bevölkerung (abwägungsrelevant): 1000 m zu Wohngebieten im Siedlungszusammenhang 1000 m zu den Erholungsschwerpunkten Langst und Osthalde 300 m zu Einzelwohngebäuden im Außenbereich 300 m zu Gewerbe- und Sondergebieten Sicherheitsabstand technische Anlagen: 90 m zu Freileitungen ab 30 kv 20 m zum klassifizierten Straßennetz Pufferzonen aus natur- und landschaftsrechtlicher Sicht Keine, Prüfung im Einzelfall notwendig (vgl. nachfolgende Untersuchungen und Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde) Im Ergebnis der städtischen Voruntersuchung wurden neun Suchräume in den Bauerschaften Brockhausen, Ester, Borbein, Rosendahl, Guissen und Hennenberg mit einer Gesamtfläche von ca. 780 ha ermittelt. Zusätzlich werden in den nachfolgenden Untersuchungen kleinere Ergänzungsflächen des bestehenden Windpark Nord in der Bauerschaft Halene/ Nien-
3 holt in einer Größenordnung von knapp 100 ha berücksichtigt. Entsprechendes Kartenmaterial wird den Ausschussmitgliedern in der Sitzung vorgelegt. Die untere Landschaftsbehörde ist beim Kreis Warendorf angesiedelt und hat die Aufgabe die sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz sowie dem Landschaftsgesetz NRW abgeleiteten Ziele zum Schutz von Natur und Landschaft umzusetzen. Neben der Aufstellung von Landschaftsplänen und der Ausweisung von Schutzgebieten ist sie stets Beteiligte und Ratgeber bei Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren. Nach aktuellem Diskussionsstand (persönliches Gespräch mit Vertretern) wird die Inanspruchnahme von Landschaftsschutzgebieten für eine Windenergienutzung abgelehnt. Dabei beruft sich die untere Landschaftsbehörde auf die im Windenergieerlass vorgegebene Notwendigkeit von Seiten der Stadt Ahlen, ein Einvernehmen für die Darstellung von Konzentrationszonen im Bauleitplanverfahren herzustellen. Die aus dem ersten Untersuchungsschritt abgeleiteten Restsuchräume überlagern sich zum Teil erheblich mit festgelegten LSG. Des Weiteren hat die untere Landschaftsbehörde die mit der Unterschutzstellung verbundenen Schutzziele für Naturschutz- und Flora- Fauna-Habitat-Gebiete im Hinblick auf den Artenschutz ausgewertet. In Anlehnung an den Windenergieerlass wurden dann entsprechende einzelfallbezogene Abstände definiert. Zu FFH-Gebieten in Ahlen wird eine Pufferzone von 1000 m gefordert. Mit dieser artenschutzrechtlichen Maßgabe entfällt ein Suchraum im Südosten des Stadtgebietes vollständig. Im Einzelnen ergibt sich folgender Zwischenstand zu den Suchräumen: Suchraum NR Bezeichnung Fläche ha LSG Fläche 1 FFH- Puffer 2 Restfläche nach Kriterien ULB Suchraum 1 Borbein-West 105,58 7,22 nein 98,37 Suchraum 2 Borbein 222,78 135,26 nein 87,5 Suchraum 3 Brockhausen B58 79,44 0,00 nein 79,44 Suchraum 4 Ester Homanns Weg 46,86 18,61 ja 28,25 Suchraum 5 Bosenberg/ Harntheiweg 118,55 20,63 ja 97,92 Suchraum 6 Rosendahl 74,35 0,00 nein 74,35 Suchraum 7 Werse/ Guissen 49,25 2,08 nein 47,16 Suchraum 8 Guissen/ Alleestrasse 56,41 5,72 nein 50,69 Suchraum 9 Hennenberg 32,36 18,30 ja 0 Suchraum 10 Ergänzung Norden 96,74 27,60 nein 69,14 Sowohl im Hinblick auf das Landschaftsbild (Hintergrund zur Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes) also auch im Hinblick auf den Artenschutz (artenschutzrechtliche Pufferzonen zu Flora-Fauna-Habitat-Gebieten nach europäischer Richtlinie) wird auf die nachfolgenden Untersuchungen der Herren Schultewolter und Schröder verwiesen. Die für das Land NRW angekündigte Potenzialstudie ist veröffentlicht sowie der sogenannte Energieatlas NRW zwischenzeitlich zugänglich gemacht worden. In der Abwägung landes- und regionalplanerisch relevanter Kriterien definiert die Landesregierung unterschiedliche 1 LSG = Landschaftsschutzgebiet 2 FFH = Flora-Fauna-Habitatgebiet
4 Szenarien der Flächeninanspruchnahme bzw. des Ausschlusses bestimmter Flächen. Gleichzeitig werden diejenigen Kriterien aufgezählt, die der örtlich spezifischen Beurteilung und Abwägung auf kommunaler Ebene unterliegen (Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW, Teil 1 Windenergie November 2012 S. 68). zu 2. Vorstellung der weitergehenden Bewertung von Suchräumen im Hinblick auf Konflikte mit Wohnen, Erholungslandschaft und Artenschutz Die Arbeitsgemeinschaft FREIRAUM, Herr Schultewolter und Herr Schröder stellen in der Sitzung Auszüge aus ihrer Untersuchung zu den verbliebenen Suchräumen vor. Im Wesentlichen gliedert sich die Arbeit in folgende Abschnitte: A) Risikobewertung Erholungslandschaft: Analyse des Landschaftsraumes anhand prägender Merkmale, Bewertung der Erholungseignung unter Berücksichtigung von Vorbelastungen und Konfliktbewertung zu potentiellen Standorten der Windenergie B) Risikobewertung Wohnen und Wohnumfeld: Definition von Wirkzonen im Hinblick auf die Wohnnutzung im Außenbereich und am Siedlungsrand und Bewertung der Empfindlichkeit auch unter Berücksichtigung von Vorbelastungen; Konfliktbewertung zu potentiellen Standorten der Windenergie C) Risikobewertung Artenschutz: Biotopstrukturanalyse und Abschätzung potentieller Vorkommen planungsrelevanter Tierarten (Vögel und Fledermäuse), artenspezifische Konfliktbewertung für Greifvögel, Offenlandbrüter und Fledermäuse zu potentiellen Standorten der Windenergie Die von Herrn Schultewolter und Herrn Schröder vorgestellten Untersuchungsergebnisse unterliegen für jeden einzelnen Baustein einer gewissen Bewertungssicht und Gewichtung. Genauso enthält die Definition der Bausteine bereits eine Gewichtung zugunsten der Schutzund Erholungsbelange des Menschen. Zu 3. weitere Vorgehensweise Nachdem im ersten Schritt zunächst kriterienscharf Suchräume definiert und im zweiten Schritt qualitativen Analysen und Bewertungen zum Konfliktpotential der Suchräume mit Schutzbedürfnissen der Erholungslandschaft, der Wohnnutzung und des Artenschutzes vorgenommen wurden stehen nun politische Einschätzungen an. Aus Sicht der Schutzbelange von Menschen und Tieren, der Natur und der Landschaft sind umfangreiche Daten und Erkenntnisse vorgetragen worden. Aus der Sicht potentieller Betreiber, insbesondere auch engagierter Bürger, die sich für einen Bürgerwindpark einsetzen wollen, stehen darüber hinaus wirtschaftliche Fragen im Vordergrund. Dazu gehört die Flächenverfügbarkeit genauso wie das Windenergiepotential und die potentiellen Anschlussmöglichkeiten an das öffentliche Stromnetz.
5 Für die Stadt Ahlen als Vertreterorgan aller Ahlener Bürger, als erhebende Steuerbehörde bzw. Finanzplanungsbehörde sowie als Eigner von Anteilen an den Stadtwerken Ahlen stehen unterschiedliche Interessenlagen zur Bewertung an. Mit dem Ratsbeschluss vom hat die Politik bekräftigt, den Windenergieausbau analog zu anderen Kommunen im Münsterland mit den Bürgern durch intelligente Teilhabe- und Mitsprachemodelle vorantreiben zu wollen. Zu 3.1 Wichtige Stellschrauben der politischen Entscheidungsfindung Definition von Wohnvorsorgeabständen in der Planung Windenergieanlagen verursachen durch die Größe des Bauwerks, die Rotorenbewegung und ihren Betrieb optische Störungen sowie Beeinträchtigungen durch Lärm und Schattenwurf. Im Genehmigungsverfahren werden diese immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen geprüft und anhand gesetzlich vorgegebener Grenzwerte beurteilt. Dabei verursachen unterschiedliche Beeinträchtigungsarten unterschiedlich große Abstände zu empfindlichen Wohnnutzungen. In der Regel bedingen Lärm- und Schattenwurfberechnungen größere Abstände als dies eine optisch bedrängende Wirkung begründet. Insbesondere wenn es sich um einen Windpark mit mehr als 10 Anlagen wie im Ahlener Norden handelt, machen die Summenwirkungen einen Abstand von regelmäßig 1000 m erforderlich, um einen nächtlichen Lärmgrenzwert für ein reines Wohngebiet von 35 db(a) einzuhalten. Alternativ können die Anlagen nachts gedrosselt werden, worunter jedoch die Wirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebes leiden dürfte. Der vorbeugende Schutzabstand von 1000 m zu Wohngebieten im Siedlungszusammenhang wird in Anlehnung an das Kriteriengerüst 2008/2009 beibehalten und fällt somit nach wie vor deutlich größer aus als der Schutzabstand von 300 m zu Einzelwohnhäusern im Außenbereich. Dies spiegelt tendenziell auch den unterschiedlichen Schutzstatus im Immissionsschutzrecht wider. Der Neubetrieb einer Windenergieanlage im vormals unbelasteten Außenbereich bedeutet für die Anwohner fast immer eine sehr deutliche Beeinträchtigung ihrer Ruhegewohnheiten. Der im Außenbereich angesetzte Schutzabstand von 300 m stellt einen rechtlichen Mindestabstand zur Abwehr einer optisch bedrängenden Wirkung (mindestens zweifache Anlagenhöhe) dar und kann nicht weiter reduziert werden. Die Errichtung von Anlagen mit geringerer Anlagenhöhe als 150 m entspricht nicht länger dem Stand der Technik und steht dem Ziel einer Minimierung der Anlagenzahl in Ahlen entgegen. Falls zukünftig die geltende Höhenbegrenzung von 150 m in Ahlen aufgegeben wird, müsste der Abstand zumindest im Genehmigungsverfahren von Einzelanlagen erhöht werden. Würde im Planverfahren der Vorsorgeabstand wie in der Potenzialstudie des Landes NRW auf 450 m für jedes Einzelhaus im Außenbereich erhöht werden so reduziert sich das Flächenpotential deutlich (weniger als 300 ha statt aktuell 780 ha). Diese Vorgehensweise wür-
6 de dem Vorsorgegedanken deutliches Gewicht geben und gleichzeitig die Konzentration von Anlagen zu einem Windpark erschweren. Zudem ignoriert sie die Möglichkeit einer Windparkplanung, die gemeinsam mit den Anwohnern bzw. der Nachbarschaft Akzeptanz schafft und somit auch für eine höhere Beeinträchtigungstoleranz - nämlich im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Grenzwerte (z.b. Lärm bis zu 45 db(a)) - sorgt. Berücksichtigung von Vorbelastungen für den Menschen Vorbelastungen durch Umgebungsnutzungen eines potentiellen Windenergiestandorts werden auch im Genehmigungsverfahren geprüft und fließen in die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit ein, allerdings hier nur bezogen auf Lärm- und Schattenwurfberechnungen. Optische Vorbelastungen sind im Genehmigungsverfahren irrelevant. Bei der bisherigen planerischen Standortsuche sind Vorbelastungen zweifach eingeflossen. Zum einen wurden bestehende Windenergieanlagen im Hinblick auf die Vorbelastung von Einzelwohnhäusern im Außenbereich bewertet. Zum anderen flossen in die Bewertung von Landschaftsbildräumen die Vorbelastungen also vorhandenen optischen Beeinträchtigungen (Windenergieanlagen, Hochspannungstrassen, Biogasanlagen u.a.) ein. In beiden Beurteilungsverfahren ging der Gutachter davon aus, dass eine Zusatzbelastung durch neue Windenergieanlagen für vorbelastete Bereiche eher vertretbar erscheint. Bislang unbelastete Bereiche genießen hingegen einen höheren Schutzwertfaktor. Diese Vorgehensweise könnte hinterfragt werden. Zwar stellt auch der Windenergieerlass auf die Vorbelastungen hinsichtlich des Landschaftsbildes ab, allerdings könnte sich bei der Bewertung der Vorbelastung für Anwohner bestehender Windenergieanlagen die Frage der Zumutbarkeitsgrenze stellen. Diesbezügliche Beschwerden sind aus dem Beteiligungsverfahren zum Repowering im Ahlener Norden bekannt. Maßgabe könnte im Hinblick auf die Betroffenen sein, andere Gebiete in Ahlen für den Ausbau der Windenergie in den Fokus zu nehmen. Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten bei der Planung Die Wirtschaftlichkeit der Windenergie wird in der Literatur durch die sogenannten Stromgestehungskosten abzubilden versucht. Mittlerweile wird davon ausgegangen, dass Onshore- Anlagen, d.h. Anlagen an Land wirtschaftlicher sind als sogenannte Offshore-Anlagen, also solche auf hoher See. Die Stromgestehungskosten setzen sich aus der öffentlichen Vergütung nach dem EEG und den spezifischen Projektkosten und erträgen am Standort sowie nicht zuletzt den Netzanschlusskosten zusammen. Als standortabhängige Einflussfaktoren können die Flächenverfügbarkeit, die Netzanschlusskosten und die Windhöffigkeit bzw. Windenergiedichte gewertet werden. Bei allen Windenergieanlagen im Ahlener Norden sind die Flächeneigentümer auch gleichzeitig die Betreiber der Anlagen. Im Ahlener Süden hingegen müssen von den bestehenden bzw. zukünftigen Betreibern Pachtzahlungen vorgenommen werden. Nach Auskunft eines
7 Sachverständigen des Bundesverbandes für Windenergie können diese Pachtzahlungen umso niedriger ausfallen, als sich die Eigentümer an einer gemeinschaftlichen Anlage beteiligen. Im Rahmen des Repowering im Ahlener Norden gestaltete sich die Einspeisung des aus Windenergie erzeugten Stromes in das öffentliche Versorgungsnetz als nicht einfach. Es zeigte sich, dass das 10kV-Netz der Stadtwerke keine Trägfähigkeit gewährleistet und auch die Anschlüsse an 110 kv-anschlusspunkten ohne Investition nicht mehr möglich war. Im Ergebnis haben sich die betreibenden Landwirte zusammengeschlossen und eine 9 km lange Leitung zur 110 kv-leitung der RWE sowie eine neue Umspannstation gebaut. Dies waren erhebliche Kosten, die aufgrund der Vielzahl der Anlagen im Verhältnis zu den übrigen Projektkosten den Beteiligten anteilig noch vertretbar erschienen. Eine entsprechende Kostengrenze lässt sich jedoch nicht ableiten. Im Rahmen der städtischen Voruntersuchung wurden Entfernungsinformationen der Suchräume zu bestehenden Netzen bzw. Anschlusspunkten zusammengetragen (vgl. auch Vorgaben im 5 EEG). Die Windhöffigkeit im Ahlener Stadtgebiet ist in den 90er Jahren von der Ruhruniversität Bochum in einer niedrigen Höhe analysiert worden. Damals wies das Gutachten für den Ahlener Norden eine höhere Windhöffigkeit nach. Zwischenzeitlich sind vom Land NRW aktuelle Windfeldsimulationen für die Höhen 100m 125m und 135m über Grund beauftragt worden (Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW, Teil 1 Windenergie November 2012). Im Ergebnis verschwimmen die Unterschiede auf Ahlener Stadtgebiet mit zunehmender Höhe deutlich und übersteigen im südlichen Randgebiet schließlich noch das Potential des übrigen Stadtgebietes. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt bei einer für die Rotornabe maßgeblichen Höhe von 135 m in der Klasse zwischen 6 m und 6,5 m pro Sekunde. Wissenschaftliche Untersuchungen haben allerdings gezeigt, dass nicht die mittlere Windgeschwindigkeit für die Ertragsleistungen einer Anlage entscheidend ist, sondern die Windverteilung über das Jahr. Im bildlichen Sinne ist es deutlich besser ein halbes Jahr keinen Wind zu haben und im übrigen Jahr Spitzenwerte zu erreichen als im ganzen Jahr gleichbleibende Durchschnittswerte. Im Ergebnis sollten daher derartige Untersuchungen dem jeweiligen Flächeneigentümer bzw. Betreiber obliegen. Orientierung an energiepolitischen Ausbauzielen Die aktuelle Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich bzw. der Ausweisung von Standorten mit Ausschlusscharakter für den übrigen Außenbereich fordert vom Plangeber, dass der Windenergie hinreichend Raum geschaffen wurde. Dieser Ausdruck ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, gleichwohl kann davon ausgegangen werden, dass die Stadt Ahlen bereits mit den heute dargestellten Konzentrationszonen für Windenergie diesen Anspruch erfüllt. Im Ahlener Norden wurde das erste landesweite Repowering-Projekt dieser Größenordnung umgesetzt: der Ersatz von 11 bzw. 15 (im Jahr 2013) Altanlagen durch moderne 150 m hohe Anlagen und eine Steigerung der bisherigen Nennleistung von 12,5 MW auf 29,6 MW.
8 Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt den Anteil des Windstroms an der landesweiten Stromenergieproduktion von heute ca. 4 % auf mindestens 15% im Jahr 2020 zu steigern, im Jahr 2040 sollen es dann bereits 35% sein. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Bundesregierung die ehrgeizigen Ausbauziele der Länder zu koordinieren auch im Hinblick auf den notwendigen Netzausbau. Die Stadt Ahlen hat im Zuge der Steuerung der Windenergie in den 90er Jahren einen Anteil von 10% der Gesamtstrommenge angestrebt. Bereinigt um die Anlagen auf Sendenhorster Gebiet, die zwar ins Stadtwerkenetz einspeisen, erreichten die Altanlagen in Ahlen einen Anteil von bis zu 7% am Energieverbrauch. Mit den repowerten Neuanlagen wird der Anteil des Windenergiestromes hochgerechnet im Jahr 2012 einen Anteil von 13% erreichen (Angaben der Landwirte: Ertrag der Neuanlagen 30 Mio kwh). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anlagen nicht vollständig in Betrieb waren, der Stromverbrauch weiter steigt und im Jahr 2013 weitere vier Altanlagen durch drei Neuanlagen der 2,3 MW-Klasse ersetzt werden. Von einer noch im Flächennutzungsplan begrenzten Anlagenhöhe von 150 m ist für zukünftige Anlagen in Ahlen nicht unbedingt auszugehen. Die Potenzialstudie des Landes NRW geht von einem Prototypen der 3MW-Leistungsklasse mit einer Gesamthöhe von 185 m aus. Grundsätzlich ist zu überlegen, welche Bedeutung der Windenergie in Ahlen gegenüber anderen regenerativen Energiearten zuzuschreiben ist. Das Klimaschutzkonzept der Stadt Ahlen spricht sich für den Ausbau regenerativer Energien aus, formuliert allerdings keine quantitativen Ausbauziele. Zu 3.2 Weitere Schritte zur Akzeptanzförderung der Windenergie in Ahlen Im Sinne des Ratsbeschlusses zur Förderung eines Bürgerwindparks und für Bemühungen um mehr Aktzeptanz für die Windenergie hat die Verwaltung zu Betreibern von Gemeinschaftsprojekten in anderen Kommunen, zu den Initiatoren einer Energiewende Ahlen- Dolberg-Vorhelm sowie zu Landwirtschaftsvertretern in Ahlen Kontakt aufgenommen. Außerdem wurden im Oktober 2012 ausführliche Informationen zur Steuerung der Windenergie allgemein und für Ahlen im Besonderen auf der Ahlener Homepage eingestellt. Trotzdem hat sich in der Bauerschaft Borbein eine Initiative formiert, die Unterschriften gegen ein vermeintliches Windenergieprojekt in dieser Bauerschaft sammelt. Auch stadtgrenzenüberschreitend haben sich Anwohner aus Ahlen und Sendenhorst zusamemngeschlossen, um gegen ein vermeintliches Projekt im Bereich Weißer Berg zu protestieren. Zwischenzeitlich formierte sich eine Gruppe um die EADV mit der konkreten Initiative zur Begründung einer Genossenschaft. Es wurde festgestellt, dass eine Genossenschaft, die sich an einer Betreibergesellschaft nur mit einem Anteil beteiligt, den genossenschaftlichen Grundsätzen widerspricht. Vielmehr wurde das Ziel aus dieser Erkenntnis abgeleitet, dass eine Genossenschaft ebenso wie andere Projektgesellschaften eine geeignete Fläche pachten müsse und dazu bereitwillige Flächeneigentümer finden müsse.
9 Neben den bereits kurz vorgestellten Organisationsmodellen bürgerschaftlicher Beteiligung in Genossenschaften u.a. (vgl. Vorlage Dr. VO/1848/2012) stellt sich also die Frage nach der Verfügbarkeit von Flächen bzw. der Bereitschaft von Landwirten in Ahlen sich für gemeinschaftliche Projekte einzusetzen. Beim Windpark im Ahlener Norden kann von einem Eigentümer-Windpark gesprochen werden. Eine finanzielle Beteiligung von Nachbarn und Anwohnern erfolgte nicht. Ähnliche Initiativen entwickeln sich auch in anderen Bauerschaften. Die Verwaltung hat durch Gespräche mit den Ortslandwirten und dem Bauerschaftsbeirat versucht für die Notwendigkeit einer Beteiligung von Nachbarn und Anwohnern zu sensibilisieren. Wie in anderen Kommunen ist auch in Ahlen zu beobachten, dass sich Landwirte zunächst in einer GbR zusammenschließen, um sich für das gemeinsame Ziel, einen Windpark zu errichten, zu verpflichten. Diese Verträge werden im Entwurf vom landwirtschaftlichen Kreisverband in Warendorf bereitgestellt und lehnen sich an erfolgreiche Vertragsgestaltungen im Kreis Steinfurt an. Dort haben sich bereits mehrere gemeinschaftliche Projekte etabliert, die eine gewisse Popularität nicht nur in der Region genießen. Anders als in der aktuellen Diskussion um die Fortschreibung bzw. Aktualisierung der Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan beziehen sich die erfolgreich praktizierten Vertragswerke auf im Regionalplan dargestellte Eignungsbereiche. Letztere umfassen allerdings größere zusammenhängende Räume einschließlich von Straßen, Höfen, Waldflächen u.a. Die im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszonen werden mittlerweile aufgrund der digitalen Zeichentechnik kriterienscharf abgegrenzt (vgl. FNP Ahlen 2008/2009) und schließen Höfe und andere Nutzungsflächen aus. Der Zusammenhang zwischen der dargestellten planerischen Flächenkategorie und dem Kreis der potentiell Beteiligten wird bei dieser genaueren Betrachtung offensichtlich. Die der Verwaltung aktuell bekannten Vertragswerke der Landwirte in Sendenhorst, Beckum und Ahlen beziehen sich eben auf diese Flächennutzungsdarstellungen. Dadurch werden zufällig Eigentümer und Anwohner ausgeschlossen, die sich nicht in der Konzentrationszone, wohl aber in der engeren Wirkzone des Windparks befinden. Ein Sachverständiger des Bundesverbandes für Windenergie empfiehlt bei zerstückelten oder mehrpoligen Konzentrationszonen einen anderen Flächenmaßstab für Flächenpachtmodelle bzw. Bürgerbeteiligungsmodelle anzuwenden. Es bietet sich an die immissionsschutzrechtlich abgrenzbaren Wirkzonen genauer zu betrachten. In Bezug auf Lärm sind dies die Reichweiten bestimmter Schallimmissionen (Isophonen-Linien). In Bezug auf Schattenwurf sind dies die Reichweiten der täglichen bzw. jährlichen Beschattungsdauer (Iso-Schattenlinien). In der Praxis hat sich der Bezug auf Lärmimmissionen durchgesetzt. Da mit der Vorstellung der in Punkt 1 und Punkt 2 genannten Untersuchungen konkretere Flächen zur Diskussion stehen und in den Planwerken abgrenzbar sind schlägt die Verwaltung vor sowohl weitere Gespräche mit Eigentümer-Initiativen als auch ausgewählte Veranstaltungen mit Anwohnern der betreffenden Bauerschaften zu führen, um über diese Sichtweise aufzuklären. Die Verwaltung geht davon aus, dass über die Informationen im Internet hinaus Gesprächs- und Aufklärungsbedarf bei Anwohnern des Außenbereichs besteht. Dies zeigen nicht zuletzt die vorgenannten Protestaktivitäten. Möglicherweise gestaltet sich die Kommunikation der Flächeneigentümer und übrigen Anwohner in den Bauerschaften nicht optimal. Auch den Ortslandwirten kann nicht zugemutet werden, eine offensive
10 Informationspolitik mit allen Anwohnern und potentiell Betroffenen von aktuellen Projektüberlegungen zu steuern. Finanzielle Auswirkungen keine Anlagen:
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