Deutsche Psychologische Gesellschaft für Gesprächspsychotherapie e.v.

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1 Deutsche Psychologische Gesellschaft für Gesprächspsychotherapie e.v. DPGG-Letter 11 Im Januar 2016 Die beschlossene Ausbildungsreform eine Chance für das Überleben der Gesprächspsychotherapie oder nur eine Verzögerung des Aussterbens? Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach längerer Pause erhalten Sie wieder einen DPGG-Letter. Wir wollen Sie in diesem Letter mit den Einschätzungen der DPGG bezüglich der möglichen Folgen der Ausbildungsreform für die Gesprächspsychotherapie vertraut machen, und Ihnen unsere Überlegungen darüber mitteilen, was unter diesen Umständen für das Überleben der GPT getan werden könnte. 1. Der Beschluss des 25. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) am 14./ Wie Sie alle wissen, hat der DPT an diesen Tagen beschlossen, dass die Approbation künftig auf dem Wege der Direktausbildung in einem Studium erworben wird. Vorausgegangen waren zahlreiche konzeptionelle Veröffentlichungen und Veranstaltungen, organisiert von Kammern und unterschiedlichen Gruppierungen von Verbänden, auf denen das Für und Wider der Direktausbildung vs. Reformierung der postgradualen Ausbildung heiß diskutiert wurde. Vertreter der DPGG nahmen an allen Veranstaltungen teil und sprachen sich gemeinsam mit anderen Verbänden immer für eine Reform unter Beibehaltung der postgradualen Ausbildung aus wie man nun weiß: vergeblich. Die Delegierten des DPT beschlossen erfreulicherweise (und nicht nur Vertreter/innen der Nicht-Richtlinienverbände!) folgenden Passus: Im wissenschaftlichen Hochschulstudium (Qualifizierungsphase I bis einschließlich Masterniveau) erstreckt sich die Qualifizierung über die gesamte Altersspanne (Kinder, Jugendliche und Erwachsene). In dieser Phase sind die vier Grundorientierungen in der Psychotherapie (verhaltenstherapeutisch, psychodynamisch, systemisch und humanistisch) mit Strukturqualität zu vermitteln. (Hervorhebung durch uns; den vollständigen Beschluss finden Sie im Anhang) Strukturqualität heißt in diesem Falle, dass Lehrende in allen Verfahren approbierte Psychologische Psychotherapeuten/innen mit der jeweiligen verfahrensspezifischen Expertise sein müssen.

2 2. Das Projekt Transition Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begann sehr bald nach dieser Beschlussfassung, sich mit den Problemen und Möglichkeiten der Umsetzung des Beschlusses zu beschäftigen. Dazu wurde das Projekt Transition initiiert und aufwändig organisiert (verschiedene Arbeitskreise, zahlreiche Veranstaltungen), um möglichst viele (z. B. Kammern, Ausbildungsinstitute, Verbände, Psychotherapeuten/innen in Ausbildung usw.) Kolleginnen und Kollegen an den inhaltlichen Überlegungen für die zukünftige Approbationsordnung zu beteiligen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wollte in enger Kooperation mit der psychotherapeutischen Profession bis Ende 2015 einen ersten Referentenentwurf für eine Approbationsordnung herstellen. Das ist bisher noch nicht geschehen, wahrscheinlich wird ein solcher Entwurf im Laufe von 2016 vorliegen. Auf den zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen wurden verschiedene Ausbildungskonzepte vorgestellt und ausführlich diskutiert, wobei es vor allen Dingen Kontroversen über die Notwendigkeit ausreichender Praxis und Selbsterfahrung im Rahmen des Studiums gab. Am fand eine Anhörung durch die BPtK statt, bei der alle am Projekt Transition beteiligten Fachleute und Verbandsvertreter/innen zu den vorgelegten Entwürfen der Bund- Länder AG Transition (Arbeitsgemeinschaft von Vertretern des Vorstandes der BPtK und der Präsidenten der Länderkammern) Stellung nehmen konnten. Es gab zwei Entwürfe: Kompetenzbasierte Ausbildungsziele des Approbationsstudiums Textvorschlag für das Psychotherapeutengesetz und Eckpunkte eines Approbationsstudiums von Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen. Doris Müller besuchte im Auftrag der DPGG diese Veranstaltung und nahm wie folgt Stellung: Unseres Erachtens brauchen Psychotherapiestudierende von Beginn des Studiums an Unterstützung bei der Entwicklung ihrer Psychotherapeutenpersönlichkeit und bei der Entwicklung einer psychotherapeutischen Haltung, die sie in die Lage versetzt, für die unterschiedlichsten Menschen aller Altersgruppen ein professionelles Beziehungsangebot zu verwirklichen, das die Grundlage jeglicher Behandlung ist. Dies wird u. E. in keinem der beiden Entwürfe ausreichend berücksichtigt. Um den Studierenden zu ermöglichen, eine solche psychotherapeutische Haltung zu entwickeln, ist es aus Sicht der DPGG unabdingbar, dass Selbsterfahrung von Beginn des Studiums an angeboten wird. Bei den Eckpunkten eines Approbationsstudiums wird unter Punkt 6 gefordert, dass Hochschulen eine eigene Infrastruktur für Psychotherapieforschung sicherstellen. Die DPGG begrüßt dieses Vorhaben. Allerdings sollte gewährleistet sein, dass Psychotherapieforschung auch in Nicht-Richtlinienverfahren stattfindet, denn nur dann sind Innovationen vorstellbar, die es ermöglichen, dass auch andere Verfahren der Patientenversorgung zur Verfügung stehen. 3. Kammerweiterbildung Im Beschluss des DPT ist auch festgehalten, dass in der anschließenden Weiterbildung (Qualifizierungsphase II) Vertiefungen in wissenschaftlichen Psychotherapieverfahren und -methoden sowie Schwerpunktsetzungen mit vertiefter Qualifizierung für die

3 psychotherapeutische Behandlung von Kindern, Jugendlichen bzw. von Erwachsenen einzurichten sind. Hervorzuheben ist hier, dass theoretisch in allen wissenschaftlichen Psychotherapieverfahren weitergebildet werden kann, d. h. nicht nur in den vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) wissenschaftlich anerkannten. Allerdings wird auch künftig nur die Weiterbildung in den bisherigen Richtlinienverfahren zum Erwerb der Fachkunde und damit zu einer Abrechnungsgenehmigung führen. Die DPGG ist nach dem DPT-Beschluss dafür eingetreten (im Gegensatz zur früheren Position, s. DPGG-Letter 10 vom September ), die GPT auch jetzt schon in die Weiterbildungsordnungen der Kammern aufzunehmen, und zwar aus folgenden Gründen: Nach einem künftigen Approbationsstudium Psychotherapie muss die Fachkunde durch Weiterbildung (analog zu den Ärzten) erworben werden, d. h. alle Verfahren werden im Rahmen einer Kammerweiterbildung vermittelt werden. In den Bundesländern, in denen die GPT bereits in der WBO der Kammer implementiert ist, gibt es bereits einige Anfragen nach der Zusatzbezeichnung GPT. Diese wird für approbierte Psychotherapeuten/innen, die in der Vergangenheit eine GwG-Ausbildung in GPT absolviert haben, ohne unzumutbaren Aufwand zu erlangen sein, da die GwG-Ausbildung inhaltlich und bezüglich des Umfangs die Standards der WBO weitgehend erfüllt. Die Zusatzbezeichnung führt selbstverständlich nicht zu einer Abrechnungsgenehmigung für GPT, aber sie dient vielleicht dazu, die gesprächspsychotherapeutische Identität besser pflegen zu können. Sie informiert auch interessierte Patienten/innen und könnte ein wichtiger Nachweis der gesprächspsychotherapeutischen Expertise (s. Strukturqualität ) werden, falls im Rahmen des zukünftigen Approbationsstudiums Lehrpersonal für GPT gebraucht werden sollte. Zu erwarten, dass eine Kammerweiterbildung in Gesprächspsychotherapie irgendeinen Einfluss auf eine zukünftige sozialrechtliche Anerkennung der GPT als Kassenleistung haben könnte, ist nach wie vor illusionär. 4. Chancen und Risiken der Reform allgemein Der Hauptgewinn des Direktstudiums ist u. E. darin zu sehen, dass die derzeitige prekäre Situation der PiA damit beendet wird, und dass sowohl für Psychologische Psychotherapeuten/innen als auch für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen das Masterstudium obligatorisch ist. Inwieweit die Qualität der jetzigen Psychotherapieausbildung zumindest einigermaßen erhalten werden kann, wird davon abhängen, ob die Politik bereit ist, für die Umsetzung des DPT- Beschlusses genügend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Diesbezüglich gab es allerdings auf keiner Veranstaltung von Seiten anwesender Politiker positive Signale! Es steht eher zu befürchten: dass die Verfahrensvielfalt an den Universitäten mangels Geld für Personal auf der Strecke bleibt (das würde bedeuten, dass überwiegend VT gelehrt wird wie jetzt schon); 1 Alle bisherigen DPGG-Letter sind unter abzurufen.

4 dass psychotherapeutische Praxis und Selbsterfahrung während des Studiums mangels Geld für Personal ebenfalls auf der Strecke bleiben; dass die Weiterbildung nicht mehr wie die jetzige Ausbildung auf dem Hintergrund einer strukturierten Weiterbildungskonzeption, die durch ein Weiterbildungsinstitut koordiniert wird, stattfindet, sondern analog zu der Ärzteweiterbildung in der Versorgung (in Praxen und vor allem in Kliniken) mit theoretischen Modulen, die im Laufe der Weiterbildungszeit zu sammeln sind. Noch vor ca. zwei Jahren war von einer Exit-Strategie die Rede, die dann geplant werden sollte, wenn abzusehen ist, dass Mindestanforderungen der Profession an Studium und Weiterbildung nicht verwirklicht werden können und man sich von daher weiter mit der Reformierung der postgradualen Ausbildung befassen müsse. Davon spricht unseres Wissens kaum noch jemand. Dies lässt fürchten, dass die Direktausbildung kommen wird, ob die Forderungen der Profession bei der Politik durchgesetzt werden können oder nicht, also dass ggf. eine qualitativ verschlechterte Ausbildung hingenommen wird. Falls diese Katastrophenphantasien aber nicht Realität werden und z. B. die Mindestvoraussetzungen für die Umsetzung der Forderungen des 25. DPT zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (s. Positionspapier von 12 Verbänden in der Anlage) als Grundlage für die Umsetzung der Reform akzeptiert würden, bestünde die Hoffnung, dass tatsächlich die Verfahrensvielfalt wieder Einzug in die Universitäten hält, und dass die so ausgebildeten jungen Psychotherapeuten/innen auf ihren Versorgungsauftrag ausreichend vorbereitet sind. 5. Chancen und Risiken für die GPT Auch falls die Ausbildungsreform so umgesetzt werden wird, wie zumindest ein großer Teil der Profession es sich wünscht, werden die Aussichten für die Gesprächspsychotherapie, sowohl als Verfahren gelehrt zu werden als auch jemals für die Versorgung zur Verfügung zu stehen, schlecht sein: Zurzeit gibt es noch eine Reihe von approbierten Kollegen und Kolleginnen, die eine Ausbildung in Gesprächspsychotherapie nach den Richtlinien der Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung (GwG) abgeschlossen haben, und die damit die Strukturqualität im Rahmen eines Direktstudiums bieten könnten. Das Problem ist, dass es keinen Nachwuchs geben wird, d. h. mittel- oder langfristig wird es keine Personen mehr geben, die in einem Richtlinienverfahren approbiert sind und eine GwG-Ausbildung absolviert haben. Es ist kaum anzunehmen, dass jemand, der eine Approbation in einem Richtlinienverfahren hat, den Aufwand auf sich nimmt, eine Weiterbildung in GPT zu absolvieren auch wenn das Interesse an der GPT durchaus vorhanden ist, wie allen Kollegen/innen bekannt ist, die die GPT an Ausbildungsinstituten vermitteln. Am Hamburger Institut für Psychotherapie (IfP) haben kürzlich nach langen Mühen (wegen der fehlenden Ermächtigung der Institutsambulanz) zwei Kolleginnen die Approbation im Schwerpunkt Gesprächspsychotherapie erhalten. Weitere acht Kollegen/innen streben dies an. Aus verständlichen Gründen sind die meisten GPT-PiA im Laufe der Ausbildung zur TP oder VT gewechselt. Also ist auch hier kein Nachwuchs mehr in dem Ausmaß zu erwarten, der z. B. einen Bedarf an Lehrkräften decken würde.

5 Genauso wenig Nachwuchs gibt es im Bereich der Forschung. Selbst wenn es dazu kommen würde, dass an Hochschulen Psychotherapieforschung in allen vier psychotherapeutischen Grundorientierungen durchgeführt werden könnte, sind die gesprächspsychotherapeutischen Experten/innen, die dafür zurzeit in Frage kämen, schon dünn gesät und je nachdem, wie lange die Umsetzung der Reform dauert, werden es noch weniger werden. Als Ausweg bliebe höchstens der Import von qualifiziertem Personal aus dem Ausland, z.b. Österreich, Schweiz, Niederlande und weiteren Ländern, in denen die Gesprächspsychotherapie nach wie vor Teil der Versorgungslandschaft ist. Die Sicherung der Strukturqualität in der Ausbildung und die Möglichkeit gesprächspsychotherapeutischer Forschung können in Zukunft nur gewährleistet werden, wenn die Gesprächspsychotherapie sozialrechtlich anerkannt wird. Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie wird im Laufe dieses Jahres auch über die wissenschaftliche Anerkennung der Humanistischen Psychotherapie (HP) befinden. Selbst wenn die Entscheidung positiv ausfällt, würde dies für die Gesprächspsychotherapie in Bezug auf Nachwuchs wenig Bedeutung haben. 6. Was muss also für das Überleben der GPT getan werden? Es geht darum, weiter für die sozialrechtliche Anerkennung der GPT zu kämpfen! Da der DPT-Beschluss im Approbationsstudium das Lehren der vier psychotherapeutischen Grundorientierungen enthält, könnte in der Politik die Illusion entstehen, dass damit die Probleme der Nicht-Richtlinienverfahren gelöst sind. Dem muss durch entsprechende Informationen entgegengewirkt werden. Dadurch, dass zwei Kolleginnen durch ihre Approbation in Gesprächspsychotherapie inzwischen die staatliche Erlaubnis zur Berufsausübung haben, ohne Arztregistereintrag aber praktisch nicht in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben, ist eine neue Situation entstanden, die auch einen neuen Rechtsweg ermöglicht. Zum Abschluss Das Interesse bei einem großen Teil von Kollegen/innen an der sozialrechtlichen Anerkennung weiterer Verfahren ist anscheinend sehr gering denn wenn die gesamte Profession wirklich an der Verfahrensvielfalt interessiert wäre, müsste sie jetzt, wo ohnehin Gesetzesänderungen anstehen, dafür plädieren, den Webfehler (um den ehemaligen Präsidenten der BPtK, Rainer Richter, zu zitieren) im Psychotherapeutengesetz auszumerzen, und sich dafür einsetzen, dass das Sozialrecht dem Berufsrecht folgt (s. AOLG- Beschluss von 2010). Dr. Dorothee Wienand-Kranz 1.Vorsitzende der DPGG Doris Müller Beauftragte für die sozialrechtliche Anerkennung der GPT

6 Beschluss des 25. Deutschen Psychotherapeutentages zur Reform der Psychotherapeutenausbildung Der Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) fordert von der Politik, die für die Weiterentwicklung von zukunftsfähigen Versorgungsstrukturen notwendige umfassende Reform des Psychotherapeutengesetzes in dieser Legislaturperiode in Angriff zu nehmen. Vor diesem Hintergrund und auf der Grundlage von Berufsbild, Kompetenzprofil und Kernforderungen werden die nachfolgenden Eckpunkte beschlossen und der Vorstand beauftragt, bei den zuständigen Stellen die Rahmenbedingungen für die Möglichkeiten der Realisierung für eine solche Reform inkl. der Finanzierung zu klären. Die Delegierten des DPT sind darüber zeitnah zu informieren. Ziel ist die zweiphasige wissenschaftliche und berufspraktische Qualifizierung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Angehörige eines akademischen Heilberufs durch den Erwerb professioneller Kompetenzen, wie sie im Kompetenzprofil für die Berufsausübung im ambulanten und stationären Bereich sowie in Institutionen der komplementären Versorgung beschrieben wurden. Im wissenschaftlichen Hochschulstudium (Qualifizierungsphase I bis einschließlich Masterniveau) erstreckt sich die Qualifizierung über die gesamte Altersspanne (Kinder, Jugendliche und Erwachsene). In dieser Phase sind die vier Grundorientierungen der Psychotherapie (verhaltenstherapeutisch, psychodynamisch, systemisch und humanistisch) mit Strukturqualität zu vermitteln. In der anschließenden Weiterbildung (Qualifizierungsphase II) sind Vertiefungen in wissenschaftlichen Psychotherapieverfahren und -methoden sowie Schwerpunktsetzungen mit vertiefter Qualifizierung für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen bzw. von Erwachsenen einzurichten. Hochschulstudium und zweite Qualifizierungsphase sind aufeinander zu beziehen. Nach dem Studium ist ein Staatsexamen mit Approbation vorzusehen. Die Approbation berechtigt zu Weiterbildungen, deren Abschlüsse insbesondere die Voraussetzung für die eigenständige Behandlung gesetzlich Krankenversicherter (Fachkunde) im ambulanten und im stationären Bereich darstellen. In der Weiterbildung werden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im ambulanten, teilstationären, stationären und komplementären Bereich für eine verbesserte und differenzierte psychotherapeutische Versorgung aller Patientengruppen qualifiziert. Die Weiterbildungsgänge werden über die gesamte Weiterbildungszeit von Weiterbildungsstätten koordiniert und organisiert einschließlich der Theorieanteile, Supervision und Lehrtherapien. Die derzeitigen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten werden zu Weiterbildungsstätten übergeleitet, wenn sie die Anforderungen der Weiterbildungsordnung erfüllen. Dabei ist dafür zu sorgen, dass eine ausreichende Zahl an Plätzen zur Sicherung eines hinreichenden psychotherapeutischen Nachwuchses zur Verfügung gestellt wird. Die Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist so gestaltet, dass Beruf und Familie vereinbar sind. Seite 1 von 2

7 Es werden angemessene finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen für die Vergütung der Versorgungsleistungen von Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern sowie für die von Weiterbildungsstätten beziehungsweise die in den Einrichtungen zur Weiterbildung Befugten erbrachten Versorgungs- und Qualifizierungsleistungen. Angemessene Übergangsfristen sind für diejenigen vorzusehen, die Studium bzw. Ausbildung nach den derzeitigen Regelungen begonnen haben. Bis zu einer umfassenden Novellierung des Psychotherapeutengesetzes wird als erster Schritt mit einer Sofortlösung geregelt, dass Studiengänge den Zugang zu den postgradualen Psychotherapieausbildungen nur dann ermöglichen, wenn sie mit einem Diplom oder auf Masterniveau abgeschlossen wurden. Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes wird ein Aufgaben- und Versorgungsprofil der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erreicht, das unter anderem durch eine bundeseinheitliche Approbationsordnung, durch eine angemessene Legaldefinition der psychotherapeutischen Tätigkeit von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und durch eine fachlich angemessene Festlegung der heilberuflichen Befugnisse gekennzeichnet ist. Seite 2 von 2

8 POSITION Mindestvoraussetzungen für die Umsetzung der Forderungen des 25. Deutschen Psychotherapeutentages zur Reform der Psychotherapeutenausbildung GEMEINSAME ERKLÄRUNG DER VERBÄNDE

9 Mindestvoraussetzungen für die Umsetzung der Forderungen des 25. Deutschen Psychotherapeutentages zur Reform der Psychotherapeutenausbildung Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) klärt derzeit die Möglichkeit der Realisierung einer Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung in Anlehnung an die Strukturen der medizinischen Heilberufe, das heißt die Einführung eines Hochschulstudiums Psychotherapie, mit dessen Abschluss die Approbation als PsychotherapeutIn beantragt werden kann, sowie die Einführung einer mehrjährigen Weiterbildung zur Erlangung einer Fachkunde. Der Berufsstand zielt mit dieser Reform u.a. auf die Umsetzung der seit Jahren erhobenen Forderungen ab, insbesondere die bundeseinheitliche Regelung des Zugangs zur Psychotherapeutenausbildung und die Schaffung angemessener finanzieller Rahmenbedingungen für die Vergütung der von den Ausbildungs- bzw. WeiterbildungsteilnehmerInnen erbrachten Versorgungsleistungen in allen für die Weiterbildung zugelassenen Verfahren. Die Umsetzung dieser Reform erfordert zur Sicherung der hohen Qualifikation des psychotherapeutischen Heilberufs folgende Kernpunkte: (1) Ausreichende Praxisanteile im Hochschulstudium der Psychotherapie, einschließlich einer gesicherten Finanzierung der Anleitung durch fachkundige Lehrkräfte. (2) Gesicherte Finanzierung der ambulanten Weiterbildung und der an der Weiterbildung beteiligten Einrichtungen. Nur so sind jene Versorgungsqualität und der PatientInnenschutz zu gewährleisten, die in der Bevölkerung von einem akademischen Heilberuf erwartet werden. Für Studium und Weiterbildung werden im Folgenden Mindestvoraussetzungen formuliert, deren Unterschreitung bei der Umsetzung einer solchen Reform gegenüber PatientInnen und dem psychotherapeutischen Nachwuchs unverantwortlich wäre. A. Hochwertige und differenzierte Versorgung aller Patientengruppen erfordert ein Studium mit hoher Strukturqualität Für die Zulassung zu einem Heilberuf (mit Approbation) ist es unabdingbar, dass Antragsteller ein Hochschulstudium der Psychotherapie absolviert haben, mit dem sie auf ihre eigenverantwortlichen und selbständigen psychotherapeutischen Tätigkeiten angemessen vorbereitet wurden. Deshalb muss das Studium so strukturiert sein, 1. dass Absolventen über fundierte praktische Kenntnisse und Kompetenzen verfügen, die sie über anteilige Lehre im Kontakt mit Patienten der gesamten Lebensalterspanne erworben haben; 2. dass die vier Grundorientierungen der Psychotherapie und die zugehörigen psychotherapeutischen Verfahren mit konkreten Bezügen zum psychotherapeutischen Arbeitsalltag ebenso vermittelt werden wie die grundlegenden, vertieften und angewandten Kenntnisse und Kompetenzen aus Psychologie, Medizin, Erziehungswissenschaften, Sozialer Arbeit und weiteren Bereichen der Humanwissenschaften, wobei die Lehre auf praxisrelevante Inhalte fokussiert sein sollte; 3. dass die Studierenden sich in geeigneten und verbindlich anzubietenden Selbsterfahrungslehreinheiten (im Umfang von mindestens 40 Doppelstunden) ihrer persönlichen Voraussetzungen für eine psychotherapeutische Behandlungstätigkeit bewusst werden können. 4. Die Unterzeichner dieser Stellungnahme sehen folgende Mindestvoraussetzungen hinsichtlich der Ausstattung der Hochschulen für die Umsetzung eines Hochschulstudiums der Psychotherapie, die vollständig erfüllt sein müssen: 4.1. Für die klinisch-praktische Ausbildung muss die Besetzung fester Stellen mit praxiserfahrenen, fachkundigen PsychotherapeutInnen für alle Altersgruppen erfolgen Ein Hochschulstudium der Psychotherapie muss von Anfang an einen hohen Praxisbezug aufweisen, d.h. mindestens 40 ECTS 1 praxisbezogene Lehre in Lehreinrichtungen mit unmittelbarem PatientInnenkontakt in geeigneten Lehrformen (z.b. Kleingruppen). Für die Akkreditierung eines Studiengangs sind entsprechende Lehreinrichtungen unter Wahrung der inhaltlichen Grundsätze bezüglich Altersgruppen und Therapieverfahren nachzuweisen. 1 Ein ECTS entspricht 30 Stunden.

10 Mindestvoraussetzungen für die Umsetzung der Forderungen des 25. Deutschen Psychotherapeutentages zur Reform der Psychotherapeutenausbildung 4.3. Methodische Qualität: Die Hochschulen müssen Lehrkräfte für Supervision, Anleitung und Begleitung dieser Praxisanteile vorhalten, die die verbindlich festzulegenden Mindestanteile praktischer Lehrinhalte in angemessenen, d.h. in kleinen Lehreinheiten sicherstellen. Die Lehrkräfte müssen über die notwendigen psychotherapeutischen Qualifikationen mindestens analog der bisherigen Vorgaben des PsychThG unter Wahrung der inhaltlichen Grundsätze bezüglich Altersgruppen und Therapieverfahren verfügen Zugang zum Beruf: StudienanfängerInnen müssen ihren angestrebten Abschluss zur Erreichung des Berufsziels PsychotherapeutIn ohne Blockade (Flaschenhals) erreichen können Im Dienste der Versorgungssicherheit müssen bundesweit Studienplätze für jährlich mindestens 2500 Absolventen garantiert sein. Dies gilt auch für die Gestaltung der Umstellungsphase bestehender Studiengänge auf ein neu einzuführendes Hochschulstudium der Psychotherapie. B. Hochwertige und differenzierte Versorgung aller Patientengruppen erfordert eine Weiterbildung aus einer Hand Das Herzstück der heutigen qualitativ hochwertigen Psychotherapeutenausbildung bilden die staatlich anerkannten Ausbildungsstätten mit ihren koordinierenden Strukturen für die Vermittlung theoretischen und praktischen Wissens. Für die sukzessive Entwicklung der praktischen Fertigkeiten und Kompetenzen der zukünftigen PsychotherapeutInnen wirken in den jetzigen Ausbildungsstätten langjährig berufserfahrene Lehrkräfte, SupervisorInnen und SelbsterfahrungsleiterInnen mit. Eine zukünftige Weiterbildung zum/zur FachpsychotherapeutIn, die an die jetzige hohe Ausbildungsqualität anknüpfen soll, kann nur unter Wahrung und Nutzung der koordinierenden Strukturen der derzeitigen Ausbildungsstätten umgesetzt werden. Die Unterzeichner dieser Stellungnahme fordern für die Realisierung einer (Gebiets-)Weiterbildung folgende Mindestvoraussetzungen, die vollständig erfüllt sein müssen: 1. Eine im Sinne der zu wahrenden Qualität und des PatientInnenschutzes zu verantwortende Weiterbildung in psychotherapeutischen Verfahren ist nur mit einer einheitlichen strukturierten Weiterbildungskonzeption vertretbar. Der modulare Erwerb von Weiterbildungsinhalten ist nicht sachgerecht und führt gegenüber der heutigen Psychotherapeutenausbildung zu Qualitätseinbußen. Deshalb müssen bei einer Reform der Psychotherapeutenausbildung rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, bei denen Weiterbildungsstätten die Gesamtverantwortung für die psychotherapeutische Weiterbildung haben und den WeiterbildungsteilnehmerInnen eine Weiterbildung aus einer Hand für den ambulanten, teilstationären, stationären und komplementärem Bereich angeboten werden kann. 2. Alle Weiterbildungsstätten müssen durch eine ausreichende Finanzierung in die Lage versetzt werden, den in der Weiterbildung befindlichen PsychotherapeutInnen ein angemessenes Gehalt zahlen zu können. Sie müssen darüber hinaus finanziell in die Lage versetzt werden, die für die Weiterbildung notwendige personelle und räumliche Ausstattung vorhalten zu können. Auch für theoretische Weiterbildung, Supervision, Selbsterfahrung etc. sind geeignete Finanzierungsformen gesetzlich zu verankern. 3. Es muss sichergestellt werden, dass in den Versorgungseinrichtungen pro Jahr für mindestens 2250 WeiterbildungsteilnehmerInnen entsprechende Stellen zur Verfügung stehen, deren Finanzierung gesichert ist; davon sollten mindestens 20 Prozent für Weiterbildungsplätze im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie vorgesehen sein. Die Auswirkungen auf die Bedarfsplanung und -deckung sind vorab zu prüfen. Im Interesse der Versorgungssicherheit und des psychotherapeutischen Nachwuchses appellieren wir an alle EntscheidungsträgerInnen in Politik und Berufsstand, die Erfüllung dieser Mindestvoraussetzungen im Vorfeld einer Novellierung des Psychotherapeutengesetzes sicherzustellen.

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