Podcast 39 - Strafe muss sein - muss Strafe sein? (AOR Gerhard Mäckle Dipl.-Päd.)
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- Juliane Amsel
- vor 9 Jahren
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1 Podcast 39 - Strafe muss sein - muss Strafe sein? (AOR Gerhard Mäckle Dipl.-Päd.) Strafe muss sein das ist eine weit verbreitete Meinung. Strafe gilt gemeinhin als ein probates Erziehungsmittel. Ein Mittel über das allerdings nicht oder wenig gesprochen wird. Strafe ist ein Tabu in Schule und Elternhaus, ein Thema, das in der Pädagogik fast nicht mehr vorkommt, seit man sich mit der Reformpädagogik und der 68er Bildungsreform davon verabschiedet hat - so Sabine Etzold sinngemäß in der ZEIT. Strafe in der Schule ist aber ein Thema, das beweist folgende , die mich kürzlich erreicht hat. Den Inhalt möchte ich in verkürzter Form wiedergeben: Lieber Herr Mäckle, unser Sohn geht in die 5. Klasse einer Hauptschule ganz in der Nähe von Karlsruhe. Die Lehrerinnen und Lehrer an dieser Schule haben alle an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe studiert. Wie wir aus dem Vorlesungsverzeichnis der PH entnehmen, sind sie Schulpädagoge.[ ] Kurz: Sie sind ein Experte in Schulfragen. Wir, meine Frau und ich fragen uns, welchen pädagogischen und persönlichkeitsbildenden Sinn das Anordnen von "Strafarbeiten" (50-mal schreiben des Satzes: "Ich darf meine Hausaufgaben nicht vergessen!" oder "Ich darf nicht reden, wenn Herr K... redet!") haben soll und ob mit diesen Maßnahmen das Erziehungsziel bei Kindern jemals erreicht werden kann? Da die Lehrer an unserer Schule erst vor ein paar Jahren die PH Karlsruhe verlassen haben, fragen wir uns natürlich als Laien und Eltern, was die neuesten pädagogischen Erkenntnisse zu diesen schulischen Konfliktsituationen sind. Unsere eigenen Erfahrungen stammen aus den 60ziger und 70iger Jahren. Da scheint sich ja nichts geändert zu haben. Nur so recht glauben können und wollen wir das nicht, angesichts der rapiden Veränderungen der Gesellschaft und in fast allen Bereichen der Wissenschaft.[ ] Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns die neueste Fachliteratur zu dem o.g. Problemkreis, der täglich vermutlich tausende Schüler trifft, zuarbeiten könnten. Mit freundlichen Grüßen Herr und Frau W
2 Hier der Versuch einer Antwort Sehr geehrte Eltern, sie fragen: 1. Welchen pädagogischen und persönlichkeitsbildenden Sinn haben "Strafarbeiten"? 2. Kann ein bestimmtes Erziehungsziel mit diesen Strafmaßnahmen bei Kindern erreicht werden? 3. Welches sind die neuesten pädagogischen Erkenntnisse dieser Thematik? 4. Hat sich seit zwanzig, dreißig Jahren trotz rapider Veränderungen in Gesellschaft und Wissenschaft in diesem Punkt überhaupt etwas geändert? 5. Was eigentlich lernen angehende Lehrerinnen und Lehrer darüber an den Hochschulen? - 2 -
3 Zur Frage 1.: Welchen pädagogischen und persönlichkeitsbildenden Sinn haben "Strafarbeiten"? Die Antwort zur Frage eins, habe ich in vier Teile aufgeteilt: 1a. Was ist überhaupt ein Strafe? Der Brockhaus definiert Strafe als ein Übel, das jemand einem anderen mit Absicht zufügt, weil dieser eine missbilligte Handlung begangen hat. Das Ziel der Strafe ist, die Wahrscheinlichkeit des Auftretens der missbilligten Handlung herabzusetzen und das Verhalten eines Menschen zu verändern; auch Vergeltung (Rache, ausgleichende Gerechtigkeit) kann Motiv einer Strafe sein. (Brockhaus die Enzyklopädie (24 Bände), Leipzig 1996) 1b. Was bedeutet Strafe in der Schule? Dies ist ein auf ein Fehlverhalten einer Schülerin oder Schülers folgendes von einer Lehrerin einem Lehrer absichtlich herbeigeführtes unangenehmes u.u. schmerzhaftes Ereignis mit dem Zweck, das unerwünschte Verhalten zu beenden, zumindest abzumindern und das künftige Wiederauftreten zu verhindern. 1c. Was ist der Sinn von Strafen? Die Strafe ist in der Schule ein Erziehungsmittel zur kurz- und langfristigen Verhaltensbeeinflussung. Sie dienen in der Schule: der Aufrechterhaltung, Sicherung und Herstellung der Ordnung, der Besserung von Schülern, der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrages, der Abschreckung, der Einhaltung der Schulpflicht etc. In welch eigentümlichem Verhältnis Theorie und Praxis stehen, zeigt sich am realen Strafverhalten in der Schule. Trotz des Einvernehmens vieler Pädagogen, dass Strafen nicht bessern, bestenfalls abschrecken sind Strafen in den Schulen an der Tagesordnung, dienen als Steuerungs- und Druckmittel. Spätestens dann, wenn andere Erziehungsmittel versagt haben. Unter den Lehrerinnen und Lehrern können zwei weit auseinander liegende Standpunkte ausgemacht werden. Die einen verzichten weitgehend auf Strafen, da sie in Gewissensnöte geraten würden oder ihren pädagogischen Nimbus verlieren. Die anderen betrachten Strafen als unabdingbare Notwendigkeit im Erziehungsgeschäft und beziehen daraus einen Teil ihrer Autorität. Zwischen beiden Extremen sind alle Facetten denkbar. Der Großteil aller Lehrerinnen und Lehrer kennt die Problematik und die Gefahren, die aus dem unbedachten Einsatz von Strafen folgen. In Stresssituationen oder vergleichbaren Sachlagen sehen sie sich aber außerstande, aus Mangel anderer rasch wirkender Alternativen darauf zu verzichten
4 Strafen scheinen als Notbremse in der pädagogischen Praxis unvermeidbar zu sein. Es wäre realitätsfern, vom Lehrer eine straffreie Erziehung zu verlangen. Die im schulischen Bereich üblichen Strafpraktiken sind aber mit Schwächen behaftet. Lehrer halten gewöhnlich ein "gutes Benehmen" für selbstverständlich und wenden sich dem Schüler erst zu, wenn er unangenehm auffällt. Der Schüler wird ermahnt, getadelt, bestraft, d.h. der Lehrer arrangiert einen negativen Nacheffekt, um dadurch zu erreichen, dass abweichendes Verhalten für den Abweichler zu einem unbefriedigenden Ergebnis führt. 1d. Macht die Strafe - einen Satz 50-mal schreiben - Sinn? Die Frage, ob eine Strafe, und welche, im Unterricht als Erziehungsmittel eingesetzt werden soll, ist nur schwer zu beantworten. Liebe Eltern Sie haben nicht beschrieben, was eigentlich im Unterricht geschehen ist. Was genau die Strafe ausgelöst hat. Eine Rechtfertigung für eine Strafe lässt sich sicherlich bei extremen Verfehlungen herleiten. Z. B. wenn andere Schüler oder die eigene Person gefährdet sind, bei Tyrannisierungen von Mitschülern, bei mutwilliger Sachbeschädigung, bei sehr häufiger Übertretung festgesetzter Regeln etc. Bei allem was man als Lehrerin oder Lehrer tut gilt, eine Strafe sollte: der Situation angemessen sein. tatsächlich das letzte Erziehungsmittel sein, d.h. sie sollte dann eingesetzt werden, wenn sich der Lehrer keinen anderen Rat mehr weiß. sofern sie nach erzieherischem Ermessen unvermeidbar ist, dem Bestraften eine einleuchtende Begründung geben. Dem Schüler soll einsichtig sein warum er bestraft wird, und warum gerade er diese Strafe erhält. D.h. der Schüler sollte den inhaltlichen Zusammenhang zwischen Strafe und Fehlverhalten erkennen können. Daraus folgt eine Strafe muss verhältnismäßig, gerecht und sinnvoll sein. zum Nachdenken anregen, unmittelbar auf den Vorfall folgen. Die Strafe wird dadurch entpersönlicht, d.h., nicht der Lehrer ist der Strafende, sondern die Strafe ergibt sich aus der Situation quasi von selbst
5 von der Person unabhängig - auf das Verhalten bezogen sein und langfristig wirken. Der Schüler muss die Chance der Wiedergutmachung haben, also: hat er die Strafe "verbüßt", so sollte auch die ganze Situation wieder in Ordnung sein! Gefordert wird eine der Tat gemäße, sinnvolle Strafe. Also wer z.b. Tische beschmiert, muss diese Tische nachmittags Putzen. Ob 50-mal Abschreiben eines Satzes diesen Maximen entspricht? Schwer zu sagen, was der Lehrer sich im beschriebenen Fall gedacht hat. In der Regel machen so genannte mechanische Arbeiten wenig Sinn dazu zählen sinnlose Schreibübungen. Vermutlich hat der Lehrer unter Druck spontan und mit Rückgriff auf alte Strafgewohnheiten vorschnell gehandelt. Sätze abschreiben ist ein leider noch immer beliebtes Verfahren. In einigen Bundesländern z. B. in Berlin, Hamburg, Bremen schlicht untersagt. Zur Frage 2.: Was ist das Erziehungsziel dieser Maßnahmen? Schulische Erziehungsziele beschreiben einen erwünschten Zustand oder eine Fähigkeit, die z. B. Lehrer gesetzt haben. Die Schüler sollen mit Hilfe der Lehrer anstreben, diese Ziele zu erreichen. Zur Erreichung von Zielen im Unterricht muss eine Schulordnung im weitesten Sinne aufrechterhalten werden. Dazu zählen z. B. das Erledigen von Hausaufgaben, Pünktlichkeit, anderen nicht ins Wort fallen und vieles mehr. Das sind essentielle Grundbedingungen, um überhaupt einen pädagogischen Bezug zum Schüler herzustellen und um lernen zu können. Strafen dienen dann als notwendiges Erziehungsmittel, um dem schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag überhaupt zu ermöglichen. So gesehen: dienen Strafen der Unterbindung des Wiederauftretens einer unerwünschten Handlung bzw. eines unerwünschten Verhaltens. sollen Strafen die Bereitschaft erzeugen, das erwünschte Verhalten zu zeigen. sind Strafen ein Appell zur Selbstbesinnung, Verhaltensbeeinflussung. Sie machen dann Sinn, wenn sie den Strafzweck nicht umkehren in Wut, Frust und Zorn Es kommt wesentlich darauf an, wie man sie handhabt den pädagogischen Raum nutzt. Sie dürfen weder - 5 -
6 physisch noch psychisch verletzen, niemanden diskriminieren oder bloßstellen, noch pauschal und kollektiv verhängt werden. Sie sollten weder inflationär eingesetzt werden noch ohne Vorwarnung erfolgen. Zur Frage 3.: Welches sind die neuesten pädagogischen Erkenntnisse bei solchen schulischen Konfliktsituationen? Für das Thema Strafe interessieren sich die Psychologie, die Pädagogik, die Rechtswissenschaft, die Theologie, die Philosophie etc. Zu bestimmten Zeiten hat ein Thema in einer der Disziplin Konjunktur. In der Erziehungswissenschaft hat das Thema seit den 60iger Jahren an Bedeutung verloren und wird kaum oder wenig bearbeitet. In der Tat spielt das Thema seit Ende der 60ziger Jahre in der aktuellen pädagogischen Fachliteratur eine geringe Rolle, das bestätigt auch BASTIAN in seinem Buch Strafe muss sein?. Folglich gibt es keine wirklich neuen Erkenntnisse. Der Hauptschwerpunkt liegt im Augenblick bei der Rechtswissenschaft. Schaut man dagegen ins Internet, findet sich eine Flut von Artikeln unter dem Stichwort Strafe in der Schule (1,62 Millionen) und unter Strafen in der Schule gar über 3 Millionen. Bei genauerem Hinsehen handelt es sich überwiegend um sogenannte pädagogische Ratgeberliteratur. Wirklich geforscht in großem Stil wird offensichtlich wenig. Eine andere Frage stellt sich für die Erziehungswissenschaft: Welche Alternativen gibt es zur Strafe? Denkbare Ansätze sind u. a.: Prävention statt Intervention oder so o Erziehung statt Strafe o Verhandeln statt Strafe Einsichtsvermittlung durch Erklärungen und /oder Gespräche, sachliche Auseinandersetzung bei Konfliktsituationen (z. B. sog. Schlichtungsgespräche oder Mediation) - 6 -
7 Wiedergutmachung und Auflagen für Einzelne oder die Gemeinschaft. Das bedeutet z. B. Schaden beheben oder beseitigen bzw. ersetzen durch kreatives, konstruktives Tun oder eine angemessene Entschuldigung Erziehung zu prosozialem Verhalten, z.b. durch o Übernahme von Verantwortung, o Belohnung und positive Konsequenzen bei angemessenem Verhalten, o Üben und Weiterentwickeln einer "Streitkultur" Allgemeiner gesagt, strafvermeidend ist, wenn Lehrerinnen und Lehrer: Achtung vor Kindern oder Jugendlichen haben die positiven Eigenschaften und Verhaltensweisen von Kindern oder Jugendlichen fördern, Kindern oder Jugendlichen klare Grenzen setzen, mit Kindern oder Jugendlichen machbare und einhaltbare Regeln aushandeln Kindern oder Jugendlichen selbst in vielen Dingen ein Vorbild sind Kurz: eine angstfreie Erziehung! Zur Frage 4.: Was hat sich seit zwanzig, dreißig Jahren in puncto Strafe überhaupt geändert? Wenig in der pädagogischen Strafforschung, in der Gesellschaft dagegen sehr viel. Leider nicht nur zum Besten. Denken Sie nur daran wie sehr sich die Familie, die Ehe, die elterliche Erziehung gewandelt hat. Das Stichwort der Pädagogen lautet: verändert Kindheit. Auf einer Internetseite wird VOLKER KRUMM folgendermaßen zitiert: Untersuchungen zeigen [...], dass Schülerinnen und Schüler heute 'anders' sind als früher: 'Sie sind lebendiger, selbständiger, kreativer, eigenwilliger, informierter, freimütiger, aufmüpfiger, mutiger (gegenüber Autoritäten), vorlauter, diskussionsfreudiger, sie sind damit im Unterricht auch unruhiger, dreister, frecher, undisziplinierter, ungehorsamer...? ( Weitere Stichworte sind: Wirkung der neuen Medien, Konsumdenken, häufiges Fehlen von Geschwistern, frühere individuelle Selbständigkeit bei längerer wirtschaftlicher Abhängigkeit, mangelnde Zukunftsperspektiven, Sinnarmut, materielle Orientierung der Erwachsenen - 7 -
8 Die augenblickliche Alltagssituation und damit der Arbeitsplatz an dem Unterrichtskonflikte stattfinden lassen sich für viele Lehrerinnen, Lehrer und die Schüler aller Schularten ausschnitthaft so beschreiben: häufig große Klassen (Das Ideal wären max. 25 Schüler pro Klasse), Mangel an Lehrkräften vor allem spezieller Fächer (Folge: Sport, Physik, Musik... wird fachfremd unterrichtet), Integrationsprobleme, auch Kommunikationsprobleme von und mit ausländischen Schülern, abnehmende finanzielle Ressourcen (die Kassen der Schulträger sind leer), überalternde Lehrerkollegien, und, und, und Nicht verschwiegen werden soll, dass daraus folgend der Umgang mit der aktuellen Schülergeneration nicht gerade einfach ist. Vieles, was früher Eltern Kindern vermittelt haben, soll heute die Schule (die Lehrerinnen und Lehrer also) den Kindern beibringen. Dazu zählt nicht zuletzt Disziplin und Ordnung. Zur Frage 5.: Was eigentlich lernen angehende Lehrerinnen und Lehrer darüber an den Hochschulen? Die Lehreraus- und Weiterbildung erfolgt in drei Phasen: 1. Hochschulausbildung, 2. Ausbildung an den Seminaren und in einer Schule, 3. Fort- und Weiterbildung an staatlichen Akademien. In der ersten Phase können Studierende Seminare in verschiedenen Fächern zur Thematik besuchen: Z. B. in Pädagogik, wie gehe ich mit Unterrichtsstörungen um, Strafe als Erziehungsmittel etc. Verpflichtend ist dies nicht. Später schreiben einige ihre Wiss. Hausarbeit zur Thematik z. B: Sinn und Handhabung der Strafe bei Schülern im Alltag Die zweite Phase dient u.a. für alle Lehramtsanwärter und Referendare der vertieften Einführung in die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit. Dabei wird für alle verbindlich die rechtliche Seite nach dem Schulgesetz z. B. die im Gesetz enthaltenen möglichen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen - 8 -
9 besprochen. Die dritte Phase ermöglicht interessierten Lehrern Fortbildungsveranstaltungen zur Thematik auf freiwilliger Basis zu besuchen: z. B. Umgang mit schwierigen Schülern/innen in der HS. Fazit: eine umfassende für alle verbindliche, gar verpflichtende Ausbildung gibt es nicht. Abschließend möchte ich das Schlusswort von Sabine Etzold aus ihrem Zeitartikels zitieren: Vor einem Trugschluss aber sei gleich gewarnt. Zwar ist Straffreiheit keine Garantie für gelungene Erziehung; Strafe aber auch nicht
10 Literatur Bastian, Johannes (Hrsg.): "Strafe muss sein"? : das Strafproblem zwischen Tabu und Wirklichkeit Weinheim: Beltz, 1995 Böhm, Thomas: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in der Schule. Schulrechtlicher Leitfaden. 2., überarb. Aufl. Neuwied; Kriftel: Luchterhand, 2006 Brezinka, Wolfgang: Erziehungsziele, Erziehungsmittel, Erziehungserfolg : Beiträge zu einem System der Erziehungswissenschaft. 3., neu bearb. u. erw. Aufl., München [u.a.] : E. Reinhardt, 1995 Dreikurs, Rudolf; Cassel, Pearl: Disziplin ohne Strafe. Später u. d. T.: Disziplin ohne Tränen. München: Ehrenwirth,1984 Etzold, Sabine: Strafarbeit. Ein ungeliebtes Thema macht uns wieder zu schaffen in der ZEIT 21/2001 ( Gabert, Erich; Kniebe, Georg: Strafe in der Selbsterziehung und in der Erziehung des Kindes. Freies Geistesleben & Urachhaus Müller, Siegfried: Erziehen, Helfen, Strafen. Juventa Verlag, 2001 Valtin, Renate u.a: Mit den Augen der Kinder : Freundschaft, Geheimnisse, Lügen, Streit und Strafe. Reinbek bei Hamburg : Rowohlt, 1991 Brockhaus die Enzyklopädie (24 Bände), Leipzig
11 Hefte: Themenheft zur Strafe : Pädagogik (Weinheim), 52 (2000) 1, Strafe muss sein! Muss Strafe sein? Philosophen - Juristen - Pädagogen im Gespräch. Thüringentag für Philosophie 1997 (Königshausen u. Neumann) Internet: ZEIT 21/2001 (
12 Abschließender Hinweis: Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen vom Podcast Team Auriska der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe erstellt. Alle verwendeten Quellen sind immer am Ende des Textes aufgeführt. Sollten wir trotz sorgfältiger Quellenangabe gegen geltendes Recht verstoßen haben, bitten wir um Benachrichtigung zwecks Überprüfung und ggf. Überarbeitung bzw. Entfernung. In allen weiteren Fällen und zwecks weiteren Informationen, lesen Sie bitte das Impressum auf unserer Auriska-Homepage. Unsere adresse ist: auriska(at)ph-karlsruhe.de
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