Beiblatt zur Einladung zur 13. Sitzung Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Verkrhr am

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1 1 Beiblatt zur Einladung zur 13. Sitzung Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Verkrhr am Angelburg, den Tagesordnungspunkt Nr. 3 Beratung und Beschluss in Sachen Lahn-Dill-Bergland Energie Beschlussvorschlag: Die Kommunen innerhalt des Lahn-Dill-Berglandes, die mit den seinerzeitigen Absichtserklärungen den Willen geäußert haben, sich im Bereich Energie gemeinsam auf den Weg zu machen, stehen nach mehreren Beratungen im Kreise der Bürgermeister sowie nach der durchgeführten Präsentation des Projektes vor Parlamentariern Ende November 2012 kurz vor der Gründung einer Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH sowie einer Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft eg. Der vorgenannte Teilnehmerkreis hat hinsichtlich der wichtigen Teilbereiche wie bspw. Struktur oder Bürgerbeteiligung Einigung erzielt. Der nun anstehende Schritt ist natürlich die Präsentation, Beratung und Beschlussfassung in den Gremien mit dem Ziel eines baldigen Starts. Der Bürgermeister hält dazu eine gemeinsame Sitzung von Haupt. Und Finanzausschuss, Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt und Verkehr und Gemeindevorstand für sinnvoll. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen: a. Gründung einer GmbH zur gemeinsamen interkommunalen Erschließung der Ressourcen aus erneuerbaren Energien im Naturpark Lahn-Dill-Bergland Die Gemeindevertretung beschließt, der zu gründenden Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH auf Grundlage des in Anlage 3 beigefügten Gesellschaftsvertrages beizutreten. Gesellschafter sind die sich erklärenden Städte und Gemeinden bzw. deren Eigengesellschaften oder Eigenbetriebe, die Hermann Hofmann Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, die E.ON Mitte Natur GmbH, die Zentrale Pfarreivermögensverwaltung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Anstalt des öffentlichen Rechts) und die noch zu gründende Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft eg. Für die Leistung der im Haushaltsjahr 2013 zu erbringenden Stammeinlage (gezeichnetes Kapital) wird eine Ausgabe im Bereich der investiven Auszahlungen des Finanzhaushaltes im Produkt: , Beteiligung Lahn-Dill-Bergland Energie in Höhe von Euro (beschlossen) im Haushalt für das Haushaltsjahr 2013 ausgewiesen. b. Gründung einer Energiegenossenschaft zur Bündelung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Die Gemeindevertretung beschließt, dass sich die Gemeinde an der zu gründenden Lahn- Dill-Bergland Energiegenossenschaft eg auf Grundlage der in Anlage 2 beigefügten Gründungssatzung als Mitglied beteiligt. Für die Leistung des im Haushaltsjahr 2013 zu erbringenden Geschäftsanteils wird eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich der investiven Auszahlungen des Finanzhaushaltes

2 2 im Produkt: , Beteiligung Lahn-Dill-Bergland Energie in Höhe von 100 Euro beschlossen. Die Deckung ist durch Einsparungen bei Sanierung Gemeindestraßen Produkt: gewährleistet. Erläuterungen: Der Naturpark Lahn-Dill-Bergland hat sich im Jahr 2011 entschieden, seinen Mitgliedskommunen die strategische Option zu eröffnen, innerhalb des Naturparks Lahn-Dill-Bergland die Ressourcen regenerativer Energien in einer interkommunalen Gemeinschaft gemeinsam zu erschließen. Zu diesem Zweck ist folgende Absichtserklärung zur Beratung in den kommunalen Gremien erarbeitet und vorgelegt worden: Absichtserklärung Die Stadt/Gemeinde erklärt, dass sie im Sinne vorstehender Grundsätze bereit ist, innerhalb einer interkommunalen Gemeinschaft von Kommunen der Region Lahn-Dill- Bergland die Ressourcen regenerativer Energien gemeinsam zu erschließen. Dabei lässt sie sich von folgenden Grundsätzen leiten: Ressourcen im Sinne dieser Absichtserklärung sind Biomasse, Erdwärme, Sonne, Wasser und Wind u.a.m. Die Ressourcen werden für die gesamte Region unabhängig von Standort und Eigentumsverhältnissen untersucht. Es wird ein Bericht erstellt, der sie quantitativ wie qualitativ umfassend bewertet. Die bauleitplanungsrechtliche Entwicklung der Ressourcen erfolgt auf der Grundlage eines innerhalb der Region abgestimmten koordinierten und optimierten Standortkonzeptes, in das die bereits erschlossenen Ressourcen einbezogen werden. Die Kommunen der Region schließen sich zu einer Energieerzeugungsgemeinschaft zusammen, deren rechtliche Gestalt kommunalrechtlich, wirtschaftlich und steuerrechtlich zu optimieren ist. Eine Kommune kann auch durch rechtlich selbständige oder unselbständige Stadt- oder Gemeindewerke teilnehmen. Die Teilhabe an der Gemeinschaft ist unabhängig davon möglich, ob eine Kommune Ressourcen regenerativer Energien einzubringen vermag oder dies gleich aus welchen Gründen nicht möglich ist. Den Bürgerinnen und Bürgern wird die Möglichkeit eröffnet, sich an der durch die Erschließung der Ressourcen entstehenden Wertschöpfung zu beteiligen. Die Beteiligungsmöglichkeiten sind so zu gestalten, dass eine möglichst große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern hierzu in die Lage versetzt wird. Die regionale Gemeinschaft nutzt die gewonnene Energie zur Deckung des Eigenbedarfs selbst. Dabei wird zunächst der kommunale Eigenbedarf, im zweiten Schritt der Bedarf der Bürgerinnen und Bürger und im dritten Schritt der Bedarf der Landwirtschaft, des Gewerbes und der Selbständigen gedeckt. Als Projektarbeitstitel hat sich der Name Lahn-Dill-Bergland Energie entwickelt. Die Absichtserklärung ist in insgesamt 12 Kommunen zustimmend beschlossen worden. Es sind dies die Städte Dillenburg und Herborn (über die Stadtwerke Herborn GmbH) sowie die Gemeinden Angelburg, Bad Endbach (über den Eigenbetrieb Lahn-Dill-Bergland Therme und gemeindliche Werke), Bischoffen (über den Eigenbetrieb Erholungsregion Aartalsee), Dautphetal, Dietzhölztal, Ehringshausen, Eschenburg, Hohenahr, Mittenaar und Siegbach.

3 3 Mit der Beschlussfassung der Absichtserklärung ist der Auftrag verbunden gewesen, dass die jeweiligen Verwaltungsorgane alle notwendigen Schritte zur Umsetzung der Absichtserklärung vorbereiten sollten. Zu diesem Zweck haben im Januar und März 2012 zwei Expertenworkshops zur Umsetzung der Lahn-Dill-Bergland Energie sowie insgesamt vier Treffen der 12 Kommunen stattgefunden, an denen in der Regel die Bürgermeister teilgenommen haben. Auf den Tagesordnungen der Treffen standen wesentlich folgende Themen: Wie ist die tatsächliche und rechtliche Struktur der Lahn-Dill-Bergland Energie optimal zu gestalten? Wie werden die Bürgerinnen und Bürger so umfangreich wie möglich über eine Genossenschaft an der Lahn-Dill-Bergland Energie beteiligt? Festlegung und Priorisierung von konkreten Projekten Welche strategischen Partnerschaften außerhalb der kommunalen Familie werden bei der gemeinsamen wirtschaftlichen Betätigung im Rahmen der Regelungen des 121 Abs. 1a HGO geschlossen? Wie wird die Finanzierung unter Beteiligung aller heimischen Genossenschafts- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen organisiert und sichergestellt? Die Ergebnisse werden wie folgt zusammengefasst: a. Struktur, Strategische Partner Gemeinde private Grundstückseigentümer Grundstückseigentümer Pachtzahlung Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH GmbH-Anteile Beteiligungsquote 30 % Beteiligungsquote 60 % Beteiligungsquote 10 % strategische Partner Städte und Gemeinden Genossenschaft Anteile an Genossenschaft Bürger

4 4 Vorgeschlagen wird danach die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH sowie einer Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft eg. Die Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft eg ist Gesellschafter der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH und bündelt die Interessen der genossenschaftlich organisierten Bürgerinnen und Bürger bzw. sonstiger Genossenschaftsmitglieder. Weiterhin sind an der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH die 12 teilnehmenden Kommunen bzw. deren kommunale Gesellschaften/Eigenbetriebe sowie sogenannte strategische Partner aus der Region beteiligt. Die Höhe der Beteiligung der kommunalen Partner ist durch die Vorschrift des 121 Absatz 1a HGO limitiert. Die 12 kommunalen Partner können durch die für die Stadtwerke Herborn GmbH und den Eigenbetrieb Lahn-Dill-Bergland Therme und gemeindliche Werke der Gemeinde Bad Endbach geltende Regelung des 121 Absatz 1 Satz 2 HGO (sog. Bestandsschutzregelung ) insgesamt 60 % der GmbH-Anteile übernehmen. Es ist beabsichtigt, der Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft eg 10 % der Anteile anzubieten. Die kommunalen Partner halten in der Lahn-Dill-Bergland GmbH GmbH-Anteile in identischer Höhe. Im Rahmen der Treffen der Kommunen hat man sich auf Arbeitsebene darauf verständigt, dass insgesamt drei Partnern eine jeweils 10 %ige Beteiligung an der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH angeboten werden soll. Es sind dies Hermann Hofmann Erneuerbare Energie GmbH & Co. KG, E.ON Mitte Natur GmbH und die Zentrale Pfarreivermögensverwaltung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, eine kirchliche Anstalt des öffentlichen Rechtes. Der Gesellschaftsvertragsentwurf der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH ist als Anlage 1 beigefügt. Ebenfalls ist der Entwurf der Satzung der Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft eg als Anlage 2 beigefügt. Nachrichtlich sei vermerkt, dass die Gremien der Stadt Haiger und der Gemeinde Sinn noch in Beratungen stehen, ggf. ebenfalls zu den Zielen der Absichtserklärung und damit zur Lahn- Dill-Bergland Energie hinzuzutreten. Die vorstehenden Überlegungen gehen zunächst von 12 Kommunen aus, es ist jedoch möglich, dass diese beiden Kommunen den Kreis der Kommunen noch mit allen Rechten und Pflichten erweitern. Die Beteiligungsverhältnisse würden sich dadurch den genannten Grundsätzen entsprechend verändern. Um die Beschlussfassungen aller Kommunen einheitlich gestalten zu können, werden bei Aufnahme einer oder beider weiterer genannten Kommunen die Einzelbeteiligungen der Kommunen bzw. kommunalen Eigenbetriebe oder Eigengesellschaften bei einer Stammkapitalhöhe von Euro belassen, jedoch zur Erreichung gleichbleibender Beteiligungsverhältnisse im Sinne vorstehender Teile der Sachverhaltsdarstellung die Gesamtstammkapitalhöhe und die Beteiligungsanteile der nichtkommunalen Gesellschafter entsprechend aufgestockt. In der Anlage 1 ist vorliegend die Gemeinde Sinn entsprechend als Gesellschafter dargestellt. Sollte die Stadt Haiger noch hinzutreten, würde analog verfahren. b. Bürgerbeteiligung Die Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft eg bündelt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, die sich an der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH und an den von ihr initiierten Projekten ideel und finanziell beteiligen möchten. Die Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich einerseits als Genossen mit einer Haftungseinlage ab 100 Euro an der eigentlichen Genossenschaft. Ihnen wird weiterhin die Gelegenheit gegeben, mittels sogenannten Nachrangdarlehen - das sind Darlehen, die handelsrechtlich als Eigenkapital zählen, weil sie an den Erfolg des Darlehensnehmers geknüpft und auch ggf. vom Totalausfall bedroht sein können - individuell weitere Teilhabe an den von der Genossenschaft finanzierten Projekten zu erzie-

5 5 len. Der Genossenschaftsanteil berechtigt im Falle von Dividendenausschüttungen zum Erhalt dieser Dividenden. Das Nachrangdarlehen wird verzinst. Weil es anders als ein normales Darlehen vom Unternehmenserfolg abhängig ist und damit für den Darlehensgeber mit einem höheren Risiko behaftet ist, wird es über dem üblichen Darlehenszins verzinst, sofern Erträge erzielt werden, die zur Zinszahlung berechtigen. c. Konkrete Projekte Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH beabsichtigt, mit einem ersten Windparkprojekt zu starten, der Realisierung des Windparks Lahn-Dill-Bergland Mitte. Dieser Windpark wird von den Gemeinden Bad Endbach, Bischoffen und Siegbach unter Beteiligung der E.ON Mitte Natur GmbH derzeit entwickelt. Es ist zwischen den beteiligten Kommunen und der E.ON Mitte Natur GmbH in einer vertraglichen Vereinbarung festgelegt, dass das Projekt unmittelbar nach Gründung der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH auf diese gegen Erstattung der bis dahin entstandenen Kosten der Projektentwicklung übertragen werden soll. Informationen über den Windpark Lahn-Dill-Bergland Mitte finden sich über die Homepage der Gemeinde Bischoffen Weitere Windparkprojekte sowie Projekte zur Realisierung von Photovoltaikanlagen sind von der Stadt Dillenburg sowie den Gemeinden Angelburg, Ehringshausen, Eschenburg und Mittenaar vorgeschlagen worden. Die Projekte im Bereich der Photovoltaik sind nach Auskunft der Bürgermeister der vorschlagenden Kommunen realisierungsreif. Bei den Windparkprojekten, die vorgeschlagen wurden, ist von der Gemeinde Eschenburg ein der Vereinbarung des Windparks Lahn-Dill-Bergland Mitte vergleichbarer Vertrag mit der Hermann Hofmann Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG geschlossen worden. Die Umsetzung der einzelnen Projekte soll in jeweils rechtlich selbständigen Projektgesellschaften erfolgen, an denen die Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH beteiligt ist. Die Details dieser Beteiligung und die Modalitäten zu einer eventuellen Berücksichtigung lokaler Initiativen und/oder Investoren aus der Privatwirtschaft oder der öffentlichen Hand (zum Beispiel kommunale Eigenbetriebe, Eigengesellschaften) sind noch nicht abschließend vorbereitet, für die Gründung der beiden Dachgesellschaften ist dies jedoch nicht maßgebend. d. Finanzierung Hier ist zunächst das Stammkapital der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH von Relevanz. Nach einem Gespräch mit dem Regierungspräsidium Gießen, das wegen der landkreisübergreifenden kommunalen Beteiligung die Anzeige im Sinne des 127a HGO entgegennehmen und ggf. erforderliche Kreditgenehmigungen ( 103 Absatz 2 HGO) erteilen muss, wird vorgeschlagen, die GmbH mit einem Stammkapital von Euro oder entsprechend Buchstabe a letzter Absatz in aufgestockter Höhe auszustatten. Jeder kommunale Anteil wäre mit Euro zu erbringen, der Gesamtanteil der kommunalen Beteiligungen würde ohne die Partner im Sinne des 121 Absatz 1 Satz 2 HGO 50 % nicht überschreiten. Die einzelnen Projekte werden ein deutlich höheres Finanzierungsvolumen erfordern. Beispielhaft sei der Windpark Lahn-Dill-Bergland Mitte dargestellt. Dort werden, sollte dies planungsrechtlich und hinsichtlich der Windhöffigkeit realisierbar sein, bis zu 8 Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden. Geht man von durchschnittlich je nach Anlagenhersteller 4,5 bis 5 Millionen Euro Kosten der Anlagenherstellung einschließlich der vorlaufenden Entwicklungskosten aus, bedeutet dies ein Gesamtfinanzierungsvolumen von 36 bis 40 Millionen Euro. Der Finanzierungsbedarf läge damit nach Abzug des Stammkapitals der Lahn-Dill- Bergland Energie GmbH bei knapp 40 Millionen Euro. Geht man von einem üblichen Eigenkapitalanteil von 20 % aus, bedeutet dies, dass über Darlehen eine Größenordnung von bis zu 32 Millionen Euro abgebildet werden müsste.

6 6 In der Vorbereitung ist deshalb ebenso mit den heimischen Genossenschafts - und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen gesprochen worden. Diese haben zugesichert, dass sie die Projekte der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH, sollten diese die banküblichen Bedingungen erfüllen, gemeinsam in Absprache miteinander positiv begleiteten. Der verbleibende Eigenkapitalanteil soll - siehe Tz. 2 Bürgerbeteiligung - unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Region über die Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft eg bzw. über Nachrangdarlehen, die diese projektbezogen weiterreichen kann, sowie der strategischen Partner sichergestellt werden. Konkrete Festlegungen hinsichtlich der Höhe des Finanzierungsvolumens und der Finanzierungsstruktur können erst dann getroffen werden, wenn das Projekt Lahn-Dill-Bergland Mitte einen Stand erreicht hat, der eine belastbare Vorschaurechung ermöglicht. Im Rahmen der Treffen der 12 Kommunen auf der Ebene der Bürgermeister bzw. Geschäftsführer oder leitenden Verwaltungsmitarbeitenden ist ein Meilensteinplan für die Umsetzung der Lahn-Dill-Bergland Energie entwickelt worden. Dieser ist als Anlage 3 beigefügt. Es wird daraus ersichtlich, dass angestrebt ist, bis zum die Gründung der Lahn- Dill-Bergland Energie GmbH vollziehen zu können. Diese zeitliche Planung ist eng mit dem Fortgang des Projektes Lahn-Dill-Bergland Mitte abgestimmt und verknüpft. Es soll erreicht werden, dass die Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH unmittelbar die Umsetzung dieses Projektes nach Übertragung von der o.a. Vorbereitungsgemeinschaft übernehmen und direkt alle erforderlichen Projektrealisierungsmaßnahmen verantworten kann. Dafür ist eine entsprechende Unternehmensgründung erforderlich. Darstellung der wesentlichen Risiken und Chancen Risiken Das finanzielle Hauptrisiko liegt bei der GmbH und bei den finanzierenden Banken Verlust des anteiligen Stammkapitals bei Totalausfall der Anlagen in Höhe von Euro Sofern Bürgschaften im Rahmen der Finanzierung gegeben werden müssen, können diese auch ein Risiko darstellen! Chancen Zuflüsse aus den von der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH erwirtschafteten und ausgeschütteten Überschüssen zusätzlich zu Pacht und Gewerbesteuer, soweit von der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH auf Grundstücken im Gebiet einer Kommune Projekte entwickelt werden. Die Gewerbesteuer fließt bei Windenergie entsprechend an die Kommune, auf deren Gebiet sich der Windenergiestandort befindet. Bei allen anderen Energieerzeugungsarten gilt das Betriebsstättenprinzip bzw. können die Kommunen einvernehmliche Regelungen treffen. Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen des 121 Abs. 1a HGO: ( ) dürfen Gemeinden sich ausschließlich auf dem Gebiet der Erzeugung, Speicherung und Einspeisung erneuerbarer Energien ( ) wirtschaftlich betätigen, wenn die Betätigung innerhalb des Gemeindegebietes oder im regionalen Umfeld in den Formen interkommunaler Zusammenarbeit und unter Beteiligung privater Dritter erfolgt. Die Beteiligung der Gemeinden soll dabei einen Anteil von 50 Prozent nicht übersteigen. Verteilung der aus den einzelnen Projekten erwachsenden Risiken auf insgesamt 16, ggf. je nach Beschlusslage in den beiden noch in Beratung stehenden Kommunen 18, Schultern

7 7 Durch die Partizipation zweier erfahrener Akteure auf dem Gebiet der Entwicklung von Projekten erneuerbarer Energien in der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH Know-How-Bindung Verbesserung der Marktposition gegenüber Anlagenherstellern und Dienstleistern ebenso wie gegenüber behördlichen Partnern Entwicklung eines eigenen Strom- bzw. Energieproduktes Lahn-Dill-Bergland Strom im Rahmen eines oder mit eigenem Bilanzkreis, dadurch direkte Vermarktung der gewonnenen Energie gez. Beck Bürgermeister

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